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MAV-Treffen der diakonischen MAV-Treffen der diakonischen Krankenhäuser und der statio-Krankenhäuser und der statio-nären Einrichtungen der Sucht-nären Einrichtungen der Sucht-krankenhilfekrankenhilfe
am 10. März 2009in der
Ev. DiakonissenanstaltKarlsruhe-Rüppurr
MAV-Treffen am 10. März 2009 2
TagesordnungTagesordnung
Begrüßung / Einleitung Terminfestlegung Berichte aus den einzelnen Kliniken Neues aus dem Arbeitsrecht Serviceassistentin/Serviceassistent im
Krankenhaus Änderung der Arbeitszeit – hier: reguläre
Arbeitszeit an Samstagen im OP
MAV-Treffen am 10. März 2009 3
TagesordnungTagesordnung
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG Erfahrungen in der Umsetzung des Be-
trieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Verschiedenes
MAV-Treffen am 10. März 2009 4
Berichte aus den einzelnen Berichte aus den einzelnen KlinikenKliniken
Allgemein IT-Organisation innerhalb der
MAV Bericht über die Fusion zweier
Kliniken Bericht über den Zusammen-
schluss zweier diakonischer Unternehmen
Bericht über die Veranstaltung am 12. Februar 2009
MAV-Treffen am 10. März 2009 5
Neues aus dem ArbeitsrechtNeues aus dem Arbeitsrecht
MAV-Treffen am 10. März 2009 6
Tarifabschluss vom 1. März Tarifabschluss vom 1. März 20092009TV-LTV-L
Erhöhung der Tabellenentgelte a) ab 1. März 2009: 40 € + 3,0 v. H., b) ab 1. März 2010: 1,2 v. H.
Auszubildende, Praktikantinnen bzw. Praktikanten a) ab 1. März 2009: 60 €, b) ab 1. März 2010: 1,2 v. H
Anpassung der Entgelte im Osten an das Westniveau zum 1. Januar 2010
MAV-Treffen am 10. März 2009 7
Tarifabschluss vom 1. März Tarifabschluss vom 1. März 20092009TV-LTV-L
Einmalzahlung im Februar 2009: 40 € § 18 TV-L (Leistungsentgelt) wird mit
Wirkung 1. Januar 2009 gestrichen. Aufnahme von Verhandlungen zur
Entgeltordnung nach den Sommer-ferien
Beschäftigungssicherung für Auszu-bildende
MAV-Treffen am 10. März 2009 8
TVöD – Entgeltordnungsver-TVöD – Entgeltordnungsver-handlungen (Bund + VKA)handlungen (Bund + VKA)
19. Februar 2009 in Berlin
30. März 2009 > Sozial- und Er-ziehungsdienst in Frankfurt
20. April 2009 in Berlin
MAV-Treffen am 10. März 2009 9
Stufenaufstieg – Zivil- bzw. Stufenaufstieg – Zivil- bzw. WehrdienstWehrdienst
TVöD > keine explizite Regelung bezüglich der Anrechenbarkeit
§ 6 Abs. 1 ArbPlSchG > keine berufliche und betriebliche Nachteile
Der KAV-Baden-Württemberg hat keine Bedenken, den während eines Beschäfti-gungsverhältnisses abgeleisteten Wehr- und Zivildienst generell auf die Stufenlauf-zeit gemäß § 16 Abs. 3 TVöD anzurechnen.
MAV-Treffen am 10. März 2009 10
Sana – Konzerntarifvertrag vom Sana – Konzerntarifvertrag vom 30. Januar 200930. Januar 2009
Bonus für ver-di-Mitglieder: 3 zusätzliche Tage Arbeitsbefreiung
MAV-Treffen am 10. März 2009 11
Entscheidung des EuGHEntscheidung des EuGH
Monopol der ge-setzlichen Unfall-versicherung ist mit dem Europarecht vereinbar (C-350/07)
MAV-Treffen am 10. März 2009 12
Anwendung von EU-Recht auf Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetzdas Bundesurlaubsgesetz
Antrag des LAG-Düsseldorf auf Aus-legung der in der Gemeinschaftsricht-linie über die Arbeitszeit verankerte Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub
EuGH-Urteil vom 20. Januar 2009 Urteil des LAG-Düsseldorf vom 2. Fe-
bruar 2009 – Revision ist zugelassen
MAV-Treffen am 10. März 2009 13
PendlerpauschalePendlerpauschale
1. Lesung des Gesetzent-wurfes im Bundestag am 05.03.2009
Inkraftreten: 01.01.2007
MAV-Treffen am 10. März 2009 14
PendlerpauschalePendlerpauschale
Abzugsmöglichkeit von 0,30 € ab dem ersten Kilometer
Aufwendungen für die Benutzung öffent-licher Verkehrsmittel, soweit sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag überschreiten
Kosten eines Unfalls, der sich auf einer Fahrt zur Arbeit oder auf dem Heimweg ereignet hat, können wieder als außerge-wöhnliche Aufwendungen zusätzlich zur Entfernungspauschale geltend gemacht werden.
MAV-Treffen am 10. März 2009 15
Beschluss des BAG vom 28. Ja-Beschluss des BAG vom 28. Ja-nuar 2009nuar 2009 Eine Arbeitnehmerin, die Reinigungsar-
beiten in einem Pflegeheim ausführt, ver-richtet keine einfachsten Tätigkeiten nach der EG 1 des TVöD, wenn sie bei der von ihr vorgenommenen Sicht- und Unterhalts-reinigung Hygienevorschriften, für die sie mehrstündig geschult wurde, sowie einen umfangreichen Desinfektionsplan zu be-achten hat, der die selbstständige Kontrolle der von ihr zu reinigenden Räumlichkeiten erfordert.
MAV-Treffen am 10. März 2009 16
Einfachste TätigkeitenEinfachste Tätigkeiten
Die Tätigkeit selbst bedarf nur einer sehr kurzen Einweisung.
Sie erfordert keine Vor- oder Ausbildung. Es besteht keine Aufgabenzuweisung. Es handelt sich um im wesendlichen gleich-
förmige und gleichartige („mechanische“) Arbeiten, die nur geringste Überlegungen bedürfen.
Die Tätigkeit ist nicht mit einem im Rahmen der Aufgaben eigenständigen Verant-wortungsbereich verbunden.
MAV-Treffen am 10. März 2009 17
Einfachste TätigkeitenEinfachste Tätigkeiten
Im Einzelfall könne auch von Be-deutung sein, ob es zur Durchführung der übertragenen Tätigkeit einer Abstimmung mit anderen Personen bedarf.
MAV-Treffen am 10. März 2009 18
Urteil des BAG vom 5. Februar Urteil des BAG vom 5. Februar 20092009
„… Eine stundenweise Rufbereitschaft liegt nach der tariflichen Definition bei einer ununterbrochenen Ruf-bereitschaft von weniger als zwölf Stunden vor. Ordnet der Arbeitgeber an einem Kalendertag oder binnen 24 Stunden an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertage zwei oder mehr jeweils weniger als zwölf Stunden um-fassende Rufbereitschaften an, so liegen im tariflichen Sinne mehrere Rufbereitschaften iSv. § 8 Abs. 3 TVöD vor. Für diese Rufbereitschaften ist deshalb lediglich die Stundenvergütung von 12,5 % des tariflichen Stundenentgelts und nicht die Tagespauschale nach § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 TVÖD zu zahlen. …..“
MAV-Treffen am 10. März 2009 19
Entscheidungen des Bundes-Entscheidungen des Bundes-sozialgerichtessozialgerichtes Az.: B 2 U 15/07R Az.: B 2 U 17/07R
Umwege und Zwischenstopps sind auf dem Weg zur Arbeit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt
§ 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIIDer Weg beginnt zu Hause im Normalfall mit
dem Durchschreiten der Außenhaustür und endet mit dem Durchschreiten des Werkstores oder der Außentür eines Bürogebäudes, da-nach beginnen die versicherten Dienstwege.
MAV-Treffen am 10. März 2009 20
KGH.EKD - Beschluss KGH.EKD - Beschluss I-0124/P16-08 vom 08.12.2008I-0124/P16-08 vom 08.12.2008
Die Anordnung der Rufbereitschaft unterliegt der Mitbestimmung nach § 40 Buchstabe d MVG.EKD.
Für die Frage, ob Arbeit während der Rufbereitschaft nur in Ausnahmefällen anfällt, kommt es darauf an, an wie vielen Tagen, nicht aber mit welcher Dauer Arbeit zu leisten ist.
MAV-Treffen am 10. März 2009 21
Gesetz zur Modernisierung der Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen gesetzlichen UnfallversicherungUnfallversicherung
Unfallversicherungsmodernisierungs-gesetz – UVMG > Inkrafttreten: 5. November 2008
Die Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften soll von 23 auf 9 bis Ende 2009 sinken, die Zahl der Unfall- kassen auf 17.
MAV-Treffen am 10. März 2009 22
Gesetz zur Modernisierung der Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen gesetzlichen UnfallversicherungUnfallversicherung
Der bisherige Lastenausgleich der BG wird durch ein neues System, die sog. Überaltlastverteilung, ersetzt. Der Übergang auf das neue System erfolgt stufenweise ab 2009 und soll nach 6 Jahren abgeschlossen sein.
Die Entgeltprüfung geht auf die Renten-versicherung über.
MAV-Treffen am 10. März 2009 23
Gesetz zur Modernisierung der Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen gesetzlichen UnfallversicherungUnfallversicherung
Das Insolvenzgeld wird zukünftig von der Krankenkasse eingezogen. Der Bei-trag wird ab 2009 auf das rentenver-sicherungspflichtige Entgelt erhoben und ist von den Unternehmen in mo-natlichen Beiträgen an die Einzugs-stellen der Krankenkassen zu über-weisen. Der Beitragssatz wird von der Bundesregierung festgelegt.
MAV-Treffen am 10. März 2009 24
Arbeitnehmer-DatenschutzArbeitnehmer-Datenschutz
Beschluss des Bundeskabinetts: Einführung eines allgemeinen Passus in das Datenschutzgesetz, dass des-sen Vorschriften auch für abhängig Beschäftigte gelten soll.
In der nächsten Wahlperiode: Schaffung eines eigenständigen Ar-beitnehmerdatenschutzgesetzes
MAV-Treffen am 10. März 2009 25
Gesetzentwurf für OTA-Aus-Gesetzentwurf für OTA-Aus-bildungbildung
Bundesratsinitiative der Länder Nordrhein-Westfahlen und Saarland
Der Gesetzentwurf regelt die Ausbildung zum OTA und den Schutz
der Berufsbezeichnung, die Finanzierung der OTA-Ausbildung
nach § 2 Nr. 1a KHG.
MAV-Treffen am 10. März 2009 26
LandesreisekostengesetzLandesreisekostengesetz
Erhöhung der Wegstreckenentschädi-gung bei der Benutzung eines PKW von 0,30 € auf 0,35 €/Kilometer Öffentliche Kassen > steuerfreie Ausbe-
zahlung Sonstige Träger > Prüfung, ob der Dif-
ferenzbetrag zwischen neuer und alter Wegstreckenentschädigung zu ver-steuern ist.
MAV-Treffen am 10. März 2009 27
PflegezeitgesetzPflegezeitgesetz
Zuständige Stelle bei Kündigung und Gebührenrahmen Verordnung des Ministeriums für Arbeit
und Soziales vom 15.12.2008 > Kommunalverband für Jugend und So-ziales (KVJS) > zuständige Stelle
Der KVJS kann für die Erklärung der Zu-lässigkeit einer Kündigung eine Ver-waltungsgebühr zwischen 200 und 1.000 € festlegen.
MAV-Treffen am 10. März 2009 28
Neuordnung des PflegesystemsNeuordnung des Pflegesystems
Berichts des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsberichts Die Pflegebedürftigkeit soll künftig nicht
mehr nach der erforderlichen Pflegezeit beurteilt werden. Stattdessen soll der „Grad der Selbstständigkeit“ der Pflege-bedürftigen im Mittelpunkt stehen.
Statt Pflegestufe I bis III sollen künftig fünf Pflegestufen eingeführt werden.
MAV-Treffen am 10. März 2009 29
Serviceassistentin/Service-Serviceassistentin/Service-assistent im Krankenhausassistent im Krankenhaus
Kein staatlich anerkannter Aus-bildungsberuf
Fort- und Weiterbildungsinstitute bieten entsprechende Kurse an, ggf. Förderung durch die Agentur für Arbeit
Voraussetzung Aufgabenschwerpunkte Entgelt
MAV-Treffen am 10. März 2009 30
Serviceassistentin/Service-Serviceassistentin/Service-assistent im Krankenhausassistent im Krankenhaus
Mitbestimmung § 42 Buchstabe a) MVG > Einstellung § 42 Buchstabe c) MVG > Eingruppierung
Mitberatung § 46 Buchstabe f)
MVG > Stellen-
plan- entwurf
MAV-Treffen am 10. März 2009 31
Änderung der Arbeitszeit – hier: regu-Änderung der Arbeitszeit – hier: regu-
läre Arbeitszeit an Samstagen im OPläre Arbeitszeit an Samstagen im OP
MAV-Treffen am 10. März 2009 32
Krankenhausfinanzierungs-reformgesetz (KHRG)
Es wird ein Förderprogramm zur Verbesserung der Situa-tion des Pflegepersonals in Krankenhäusern eingeführt, wodurch in drei Jahren bis zu 17.000 neue Stellen im Pflegedienst zu 90 Prozent durch die Krankenkassen zusätzlich finanziert werden.
MAV-Treffen am 10. März 2009 33
Krankenhausfinanzierungs-reformgesetz (KHRG) Verabschiedung des Gesetzentwurfes
im Bundestag am 18. Dezember 2008 Verabschiedung des Gesetzentwurfes
im Bundesrat am 13. Februar 2009 Unterzeichnung durch den Bundes-
präsidenten am ? Veröffentlichung im Bundesgesetz-
blatt voraussichtlich nicht vor Mitte März 2009
MAV-Treffen am 10. März 2009 34
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenz-Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenz-überschreitend entsandte und für regelmäßig im überschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Ar-beitnehmer-Entsendegesetz – Arbeitnehmerinnen (Ar-beitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)AEntG)
Neuer Abschnitt 4: § 10 Arbeitsbedingungen in der
Pflegebranche (Alten- pflege und häusliche Krankenpflege; Krankenhäuser sind ausgenommen)
§ 11 Rechtsver- ordnung § 12 Kommission
MAV-Treffen am 10. März 2009 35
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenz-Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenz-überschreitend entsandte und für regelmäßig im überschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Ar-beitnehmer-Entsendegesetz – Arbeitnehmerinnen (Ar-beitnehmer-Entsendegesetz – AEntG)AEntG)
Verabschiedung der Novellierung im Bundestag am 22. Januar 2009
Zustimmung des Bundesrates am 13. Februar 2009
Unterzeichnung durch den Bundes-präsidenten am ?
Veröffentlichung im Bundesgesetz-blatt am ?
MAV-Treffen am 10. März 2009 36
Erfahrungen in der Umsetzung des Be-Erfahrungen in der Umsetzung des Be-trieblichen Eingliederungsmanage-trieblichen Eingliederungsmanage-ment (BEM)ment (BEM)
§ 84 (2) SGB IX Prävention (ab 01.05.2004)
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenver-tretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Men-schen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst über-wunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeits-platz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungs-management).“
MAV-Treffen am 10. März 2009 37
Konzept zur Einführung des Konzept zur Einführung des BEMBEM
Vorstellung und Information des BEM im Vorstand und MAV zur Genehmi-gung:- Gesetzliche Grundlagen,- Ziele des BEM,- Vorschlag für Prozessablauf
MAV-Treffen am 10. März 2009 38
Konzept zur Einführung des BEMKonzept zur Einführung des BEM
Festlegung von Kompetenzen und Ver-antwortlichkeiten:- Wer ist für was verantwortlich?- Wie ist die Zusammenarbeit geregelt?- Wer trifft Entscheidungen?
MAV-Treffen am 10. März 2009 39
Konzept zur Einführung des BEMKonzept zur Einführung des BEM
Festlegung der Aufgaben und der Teilnehmer des BEM-Teams:- Teilnehmer:
eine von der MAV beauftragte Person, Betriebsarzt, eine vom Arbeitgeber beauftragte Person mit Entschei- dungsbefugnis, ein Mitglied der
Schwerbehindertenvertretung
MAV-Treffen am 10. März 2009 40
Konzept zur Einführung des BEMKonzept zur Einführung des BEM
Festlegung der Auf-gaben und der Teil-nehmer des BEM-Teams:- Aufgaben:Steuerung des BEM-Prozesses und Über-
prüfung der Prozess- qualität durch regel- mäßige Treffen
MAV-Treffen am 10. März 2009 41
Konzept zur Einführung des BEMKonzept zur Einführung des BEM
Genehmigung des Gesamtkonzeptes BEM durch den Vorstand
Erstellung der Dienstvereinbarung Zustimmung zur Dienstvereinbarung
durch Vorstand und MAV
MAV-Treffen am 10. März 2009 42
Konzept zur Einführung des BEMKonzept zur Einführung des BEM
Informationsveranstaltungen für die Mitarbeitenden zu BEM/Dienstverein-barung mit externen Referenten z. B. Integrationsamt und Veröffentlichung z. B. mit Gehaltsabrechnung und/oder Mitarbeiterzeitung, im Intranet und am Mitarbeitertag
MAV-Treffen am 10. März 2009 43
BEM-ProzessablaufBEM-Prozessablauf
Personalabteilung identifiziert monatlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Fehl-zeiten über 6 Wochen in den vergangenen 12 Monaten (zusammen-hängend oder verteilt)
MAV-Treffen am 10. März 2009 44
BEM-ProzessablaufBEM-Prozessablauf
Information des BEM-Teams über die betroffenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
Schriftlicher Erstkontakt mit den be-troffenen Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter durch die Personalabteilung (Musterschreiben); Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter muss innerhalb von 4 Wochen Rückmeldung geben
MAV-Treffen am 10. März 2009 45
BEM-ProzessablaufBEM-Prozessablauf
Erstgespräch (ver-traulich) mit Mitar-beiterin bzw. Mitar-beiter durch ein Mit-glied des BEM-Teams > Entscheidung durch Betroffenen: BEM ja oder nein (Gesprächs-leitfaden)
MAV-Treffen am 10. März 2009 46
BEM-ProzessablaufBEM-Prozessablauf
Gespräch mit Beauftragten des BEM-Teams und Mitarbeiterin bzw. Mitar-beiter, ggf. externen oder internen An-sprechpartnern (z. B. direkter Vorge-setzter), Einladung durch Ansprech-partner des Erstgespräches:
- Falldarstellung mit Analyse der Fehl- zeiten
- Festlegung von Maßnahmen zum BEM
MAV-Treffen am 10. März 2009 47
BEM-ProzessablaufBEM-Prozessablauf
Begleitung und Durchführung von BEM-Maßnahmen
Dokumentation: - Was? - Wo? – Wie lange?
Überprüfung ggf. Anpassung
MAV-Treffen am 10. März 2009 48
Notwendige DokumenteNotwendige Dokumente
Ablaufschema = Flussdiagramm Anschreiben der Personalabteilung an
Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter für Lang-zeiterkrankung bzw. Mehrerkrankung
Antwortschreiben Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter an die Personalabteilung
Gesprächsleitfaden für Erst-/ Folgege- spräch
MAV-Treffen am 10. März 2009 49
Notwendige DokumenteNotwendige Dokumente
Vereinbarung über den Schutz per-sönlicher Daten im Rahmen von Maß-nahmen des BEM – zu unterschreiben von Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter
Schweigepflichtentbindung für Mitar-beiterin bzw. Mitarbeiter
Dienstvereinbarung
MAV-Treffen am 10. März 2009 50
Notwendige DokumenteNotwendige Dokumente
Dokumentationsblatt zum Ablauf des BEM-Prozesses mit Maßnahmenkatalog und Prozessergebnis/Abschluss
Einfaches Dokument für die Personal-akte: BEM ist erfolgt / wurde abgelehnt am
Infoblatt BEM für alle Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter
VerschiedenesVerschiedenes
Auf Wiedersehen!Auf Wiedersehen!