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Mercedes-Benz Logistik Special Terms 28/14 Dezember 2011 Allgemeine Verpackungsvorschrift und Umgang mit Ladungsträgern 1 siehe Daimler Supplier Portal unter http://daimler.covisint.com Mercedes-Benz Special Terms 28/14 Seite 1 1. Allgemeine Regelungen DAIMLER setzt in der Teilebelieferung mit seinen Lieferanten Mehrwegverpackungen, so genann- te Ladungsträger, ein. Die Kommunikation zwischen DAIMLER und seinen Lieferanten zu Prozes- sen des Ladungsträgermanagements erfolgt ausschließlich über die Internetanwendung "electro- nic Container Management" (eCon). 1 2. Umgang mit Ladungsträgern Der Lieferant wird beim Umgang mit den für die Teilelieferung erforderlichen Ladungsträgern die Regelungen des Prozesshandbuchs Ladungsträgermanagement 1 einhalten. Sollten darüber hinaus spezifische Verpackungsanforderungen Abweichungen von den Regelungen des Prozess- handbuchs Ladungsträgermanagement erfordern, so ist eine gemeinsam abgestimmte Lösung zwischen den betreffenden Partnern zu vereinbaren: - für produktives Material mit dem zuständigen Verpackungsplaner des Empfangswerkes (siehe eCon), - für Mercedes-Benz Originalteile mit dem zuständigen Verpackungsplaner des Global Logistics Centers 1 , - für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem zuständigen Einkäufer. Sind mehrere Werke von der Ausnahme betroffen, so übernimmt der Lieferant die Koordination für alle betroffene Empfangswerke. 2.1. Mitgliedswerke im Ladungsträgerpool von DAIMLER Der Lieferant darf mit den vom DAIMLER-Ladungsträgerpool zur Verfügung gestellten Ladungs- trägern nur die dem DAIMLER-Ladungsträgerpool angeschlossenen Werke (siehe eCon) beliefern. Bei einer Belieferung von nicht angeschlossenen Werken oder Unternehmen wird dem Lieferanten die entsprechende Anzahl der Ladungsträger in Rechnung gestellt. 2.2. Verpackungsfestlegung Die Verpackung wird durch den zuständigen Ladungsträgerplaner des Empfängerwerkes in Ab- stimmung mit dem Lieferanten festgelegt. Die Verpackungsdatenblätter werden in eCon zur Verfügung gestellt. Für Gleichteile in verschiedenen Werken können unterschiedliche Verpackun- gen festgelegt werden. Wird der festgelegte Ladungsträger ursächlich vom Lieferanten nicht eingehalten, behält sich DAIMLER vor, die entstehenden Zusatzkosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen (z.B. Umpackkosten und Verwaltungsaufwendungen). 2.3. Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung Bei Pool-Ladungsträgern wird von DAIMLER je Ladungsträgertyp eine Versorgungsbedarfsrech- nung auf Basis des festgelegten Ladungsträgers mit seiner Füllmenge, des Teilebedarfs sowie der Ladungsträger-Umlauffaktoren durchgeführt. Eventuelle Sonderbedarfe sind dabei zu addieren. Alternativ kann mit den Werken eine Festmenge vereinbart werden.

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Mercedes-Benz Logistik

Special Terms 28/14

Dezember 2011

Allgemeine Verpackungsvorschrift und Umgang mit Ladungsträgern

1 siehe Daimler Supplier Portal unter http://daimler.covisint.com

Mercedes-Benz Special Terms 28/14 Seite 1

1. Allgemeine Regelungen

DAIMLER setzt in der Teilebelieferung mit seinen Lieferanten Mehrwegverpackungen, so genann-te Ladungsträger, ein. Die Kommunikation zwischen DAIMLER und seinen Lieferanten zu Prozes-sen des Ladungsträgermanagements erfolgt ausschließlich über die Internetanwendung "electro-nic Container Management" (eCon).1

2. Umgang mit Ladungsträgern

Der Lieferant wird beim Umgang mit den für die Teilelieferung erforderlichen Ladungsträgern die Regelungen des Prozesshandbuchs Ladungsträgermanagement1 einhalten. Sollten darüber hinaus spezifische Verpackungsanforderungen Abweichungen von den Regelungen des Prozess-handbuchs Ladungsträgermanagement erfordern, so ist eine gemeinsam abgestimmte Lösung zwischen den betreffenden Partnern zu vereinbaren:

- für produktives Material mit dem zuständigen Verpackungsplaner des Empfangswerkes (siehe eCon),

- für Mercedes-Benz Originalteile mit dem zuständigen Verpackungsplaner des Global Logistics Centers1,

- für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit dem zuständigen Einkäufer.

Sind mehrere Werke von der Ausnahme betroffen, so übernimmt der Lieferant die Koordination für alle betroffene Empfangswerke.

2.1. Mitgliedswerke im Ladungsträgerpool von DAIMLER

Der Lieferant darf mit den vom DAIMLER-Ladungsträgerpool zur Verfügung gestellten Ladungs-trägern nur die dem DAIMLER-Ladungsträgerpool angeschlossenen Werke (siehe eCon) beliefern. Bei einer Belieferung von nicht angeschlossenen Werken oder Unternehmen wird dem Lieferanten die entsprechende Anzahl der Ladungsträger in Rechnung gestellt.

2.2. Verpackungsfestlegung

Die Verpackung wird durch den zuständigen Ladungsträgerplaner des Empfängerwerkes in Ab-stimmung mit dem Lieferanten festgelegt. Die Verpackungsdatenblätter werden in eCon zur Verfügung gestellt. Für Gleichteile in verschiedenen Werken können unterschiedliche Verpackun-gen festgelegt werden. Wird der festgelegte Ladungsträger ursächlich vom Lieferanten nicht eingehalten, behält sich DAIMLER vor, die entstehenden Zusatzkosten dem Lieferanten in Rechnung zu stellen (z.B. Umpackkosten und Verwaltungsaufwendungen).

2.3. Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung

Bei Pool-Ladungsträgern wird von DAIMLER je Ladungsträgertyp eine Versorgungsbedarfsrech-nung auf Basis des festgelegten Ladungsträgers mit seiner Füllmenge, des Teilebedarfs sowie der Ladungsträger-Umlauffaktoren durchgeführt. Eventuelle Sonderbedarfe sind dabei zu addieren. Alternativ kann mit den Werken eine Festmenge vereinbart werden.

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Bei Nicht-Pool-Ladungsträgern wird die Bedarfsermittlung gemeinsam zwischen dem Lieferanten und dem Ladungsträger-Planer des Empfangswerks auf Basis der Produktionsplanzahlen und der Ladungsträger-Umlauffaktoren durchgeführt. Änderungen in der Belieferungsform oder Logistik-Kette (z.B. LLZ-Belieferungen, Sonderbedarfe) und Standortverlagerungen sind dem zuständigen Ladungsträger-Planer des Empfangswerkes umgehend nach Bekanntwerden mitzuteilen.

2.4. Beschaffung von Ladungsträgern nach DAIMLER-Konstruktion

Die Beschaffung von Ladungsträgern nach DAIMLER-Konstruktionen erfolgt in der Regel durch DAIMLER. Die durch DAIMLER beschafften Ladungsträger sind Eigentum von DAIMLER. Werden Ladungsträger oder Nachbauten von DAIMLER-Konstruktionen durch Lieferanten beschafft oder in Umlauf gebracht, können diese Ladungsträger ausgesondert werden und ggf. auf Kosten des verursachenden Lieferanten zurückgeführt werden.

2.5. Beschaffung von herstellerübergreifenden Konstruktionen (z.B. VDA-Behälter, EWPS)

In der Regel werden diese Ladungsträger von DAIMLER beschafft. Zusatzbedarfe des Lieferanten können durch den Lieferanten selbst beschafft werden. Die Verantwortung für die Funktionsfähig-keit des Ladungsträgerpools liegt bei allen Beteiligten. Sofern herstellerübergreifende Konstruktionen (z.B. EWPS) durch den Lieferanten beschafft werden, ist der Lieferant Eigentümer und trägt die entsprechende Verantwortung (Reparatur, Nachbeschaffung).

2.6. Lieferanten-Konstruktionen

Der Lieferant kann die Konstruktion und Beschaffung von Ladungsträgern in Eigenverantwortung nach vorheriger Abstimmung mit DAIMLER durchführen. Der Lieferant ist verpflichtet, diese La-dungsträger mit einer offiziellen DAIMLER-Ladungsträgernummer zu kennzeichnen, die beim zuständigen Ladungsträger-Planer zu erfragen ist. Der Lieferant ist Eigentümer und trägt die entsprechende Verantwortung (Reparatur, termin- und bedarfsgerechte Bereitstellung).

2.7. Nutzungsentgelt

Sofern die Beschaffung der Ladungsträger durch DAIMLER erfolgt, werden die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb partnerschaftlich getragen. Der Anteil des Lieferanten wird über ein Nutzungsentgelt abgerechnet. Sofern die Beschaffung durch den Lieferanten erfolgt, erfolgt keine Abrechnung.

Beim Nutzungsentgelt wird zwischen einem Mietverfahren und einem Belastungsverfahren unter-schieden. Die wesentlichen Merkmale dieser Verfahren sind im Prozesshandbuch Ladungsträger-management hinterlegt.

Alle für das Mietverfahren relevanten Ladungsträger sowie deren Mietpreise pro Kalendertag sind in eCon hinterlegt. DAIMLER erstellt quartalsweise Mietabrechnungen und stellt die Anlagen zur Mietabrechung in eCon zur Verfügung. Für alle nicht im Mietverfahren enthaltenen Ladungsträger fällt im Rahmen des Belastungsverfah-rens eine Kostenbeteiligung an.

2.8. Versorgungssteuerung

Die Leergut-Versorgung erfolgt durch das jeweilige Empfangswerk von DAIMLER auf Basis der Kontoführung und der Bedarfsplanung. Die Lieferanten werden die Steuerung durch eine ständige Überprüfung der Leergutbestände und der Buchbestände unterstützen und bei Ladungsträger-Engpässen rechtzeitig mit den Leergut-Versandstellen der Werke Kontakt aufnehmen. Sofern nicht anders vereinbart ist, werden dem Lieferanten Serienladungsträger bei Serienanläufen in der Regel zum ersten Produktionstest (z.B. PRO 1, Try-Out 1) zur Verfügung gestellt.

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2.9. Kontoführung

Die Stammdaten der mit dem Lieferanten eingesetzten zentral kontogeführten Ladungsträger sind in eCon einzusehen. Die Kontoführung erfolgt durch DAIMLER. Die Datenqualität (z.B. Liefer-scheindaten und Versandfrachtbriefe) beeinflusst direkt die bedarfsgerechte Ladungsträgerversor-gung und die Höhe des Nutzungsentgelts.

DAIMLER erstellt monatlich Ladungsträger-Kontoauszüge und stellt diese dem Lieferanten zur Prüfung in eCon zur Verfügung. Sie sind Grundlage für Differenzklärungen im Rahmen der Inven-turabwicklung sowie für die Mietabrechnungen. Der Kontoauszug gilt als genehmigt, sofern ihm nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich beim zuständigen DAIMLER-Werk unter Beifügung der entsprechenden Buchungsunterlagen widersprochen wird. Nach Fristablauf kann der Lieferant Berichtigungen nur verlangen, wenn er die unrichtige Bestandsermittlung nachweist, es sei denn der Lieferant kannte die Unrichtigkeit oder hätte sie kennen müssen.

DAIMLER behält sich vor, die Plausibilität der Buchbestände anhand der aus den Lieferabrufen abgeleiteten Bedarfs- und Bestandswerte zu vergleichen. Der Lieferant wird festgestellte Überbe-stände an DAIMLER zurückgeben. Erfolgt keine Rückgabe der Ladungsträger, ist DAIMLER berechtigt, eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen und die angefallenen Kosten zu Verrechnungs-preisen dem Lieferanten in Rechnung zu stellen.

2.10. Inventurabwicklung

Für alle zentral kontogeführten Ladungsträger wird jährlich per 31.12. durch den Lieferanten eine Inventur durchgeführt. Die Inventurergebnisse sind vom Lieferanten in einer elektronischen Inven-turaufnahmeliste über eCon zu erfassen. Für nicht zentral kontogeführte Ladungsträger kann es erforderlich sein, unterjährig eine zusätzli-che Bestandsaufnahme durchzuführen (z. B. bei Engpässen in der Verfügbarkeit).

Bei festgestellten Minus-Differenzen wird eine Ersatzbeschaffung von DAIMLER durchgeführt, die dem Lieferanten, sofern er sie zu vertreten hat, in Rechnung gestellt wird. Korrigiert der Lieferant nachträglich seine ursprüngliche Inventurmeldung und hat DAIMLER die gemeldete Fehlmenge von Ladungsträgern bereits beschafft, ersetzt der Lieferant 10% des Wiederbeschaffungswertes.

Sollte der Lieferant seinen Verpflichtungen zur Durchführung einer mengen- und termingerechten Meldung der Ladungsträgerbestände an DAIMLER nicht nachkommen, ist DAIMLER berechtigt, daraus resultierende Aufwendungen dem Lieferanten in Rechnung zu stellen. Insbesondere ist DAIMLER berechtigt, entsprechend dem durchschnittlichen Inventurverlust bei DAIMLER, 10 % seines Buchbestandes der Ladungsträger zum Inventurstichtag für den Standort anzusetzen und diesen dem Lieferanten zum Verrechnungspreis in Rechnung zu stellen. Die ausgesprochenen Belastungen können nicht mit Inventurmeldungen der Folgejahre verrechnet werden.