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MDK-Prüfungen in der Tagespflege Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen 08. Juni 2017

MDK-Prüfungen in der Tagespflege - bpa.de · Im Falle einer Ablehnung entstehen keine Nachteile MDK – Prüfungen in der Tagespflege 08. Juni 2017 8 . Einholung der Einwilligungen

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MDK-Prüfungen in der Tagespflege

Holger Beidl Teamleiter im Verbund QP Pflegeinrichtungen

08. Juni 2017

Teilstationäre Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg

08. Juni.2017 2 MDK - Prüfungen in der Tagespflege

Teilstationäre Pflegeeinrichtungen Anzahl

Tagespflegeeinrichtungen 639 (solitär und integriert)

Qualitätsprüfungsrichtlinie / Pflegetransparenzvereinbarung

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Qualitätsprüfungsrichtlinie / Pflegetransparenzvereinbarung

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Qualitätsprüfungsrichtlinie / Pflegetransparenzvereinbarung

MDK - Prüfungen in der Tagespflege 08. Juni 2017 5

Qualitätsprüfung teilstationärer Pflegeeinrichtungen

findet unangemeldet statt

1 Tag:

Beginn: ca. 09:30 Uhr

bis 15 vorgehaltene Plätze: 1 Prüfer

mehr als 15 vorgehaltene Plätze: 2 Prüfer

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Stichprobengröße

2 Personen aus den Pflegegraden 1 und 2

2 Personen aus dem Pflegegrad 3

3 Personen aus dem Pflegegrad 4

2 Personen aus dem Pflegegrad 5

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Einholung der Einwilligungen

Vor der Einholung der Einwilligung

Aufklärung des Tagesgastes bzw. seiner vertretungsberechtigten Person über

Anlass und Zweck sowie Inhalt, Umfang, Durchführung und Dauer Verarbeitung und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten Freiwilligkeit der Teilnahme Jederzeitige Widerrufbarkeit der Einwilligung

Im Falle einer Ablehnung entstehen keine Nachteile

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Einholung der Einwilligungen

Einwilligung des Pflegebedürftigen in die Qualitätsprüfung muss in Form einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben werden.

Ist der Pflegebedürftige einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten einzuholen.

Ist Berechtigter nicht am Ort der Qualitätsprüfung und es ist eine rechtzeitige Einholung der Einwilligung in Textform nicht möglich, genügt ausnahmsweise eine mündliche Einwilligung, wenn die Durchführung dadurch erschwert werden würde. Quelle: § 114 a Abs. 3 SGB XI

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Tagesgastvisitation

Mitarbeiter der Tagespflege und MDK – Prüfer Tagesgast wird gefragt, ob er an der Befragung teilnehmen möchte

ja: Befragung und Einsicht in die Dokumentation wird durchgeführt

nein: Auswahl eines anderen Tagesgastes im jeweiligen Pflegegrad Gespräch mit dem Tagesgast findet wenn möglich unter vier Augen statt Inaugenscheinnahme der Haut nur bei bestehendem Dekubitusrisiko, bei bestehender Inkontinenz, bei vorliegenden Wunden und nur wenn der Tagesgast damit einverstanden ist.

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Dokumente für die Qualitätsprüfungen

Strukturqualität:

Selbstauskunftsbogen (kann von der Homepage des MDK heruntergeladen werden)

Unterlagen des internen Qualitätsmanagements

Nachweisdokumente z.B.:

- Nachweise in Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

- Nachweise zur Überprüfung der fachlichen Anleitung von Mitarbeitern ohne

pflegerische Ausbildung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen

- Qualifikationsnachweise für zusätzliche Betreuungskräfte nach § 85

Abs. 8 SGB XI

- Fortbildungsnachweise von zusätzlichen Betreuungskräften nach § 85

Abs. 8 SGB XI (§ 4 Abs. 4 der Betreuungskräfte – Richtlinie nach § 53 c SGB XI)

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Strukturqualität - Expertenstandards - einrichtungsbezogen

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Nachweisebenen

Einrichtungsbezogen

Auswertung der Dokumentation

Beobachtung während der Prüfung

Bei Zweifel des Prüfers

Auskunft/Information/Darlegung durch Mitarbeiter

Auskunft/Information der Pflegebedürftigen

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Dokumente für die Qualitätsprüfungen

Prozess – und Ergebnisqualität: Pflegedokumentation des Tagesgastes ggf. Bewegungsprotokolle, Ernährungsprotokolle, Trinkprotokolle, Beratungsgespräche

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Nachweisebenen

Personenbezogen

Inaugenscheinnahme

Auswertung der Pflegedokumentation

Bei Zweifel des Prüfers

Auskunft/Information/Darlegung durch Mitarbeiter

Auskunft/Information Pflegebedürftiger oder

teilnehmende Beobachtung

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Prozess – und Ergebnisqualität

Behandlungspflege Mobilität – Bewegungsfähigkeit – Sturzprophylaxe –

Dekubitusprophylaxe

Ernährung und Flüssigkeitsversorgung Förderung der Harnkontinenz Umgang mit Demenz

Körperpflege Freiheitsentziehende Maßnahmen

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Dokumente für die Qualitätsprüfungen

im ambulanten Bereich:

für erbrachte Maßnahmen für Abrechnungszwecke entsprechend dem jeweiligen Pflegever-trag mit der pflegebedürftigen Person für Behandlungspflege für Lagerungs- und Bewegungsprotokolle bei Dekubitusrisiko

ggf. bei individuell festgelegten Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements (z.B. Trink-/Ernährungspläne)

für Leistungen nach § 45b SGB XI

Quelle: Ergänzende Erläuterungen des MDS, Version 3.1 vom 14.06.2016

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Dokumente für die Qualitätsprüfungen

im stationären Bereich:

für Behandlungspflege für Lagerungs- und Bewegungsprotokolle bei Dekubitusrisiko

ggf. bei individuell festgelegten Maßnahmen im Rahmen des Risikomanagements (z.B. Trink-/Ernährungspläne).

Quelle: Ergänzende Erläuterungen des MDS, Version 3.1 vom 14.06.2016

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Behandlungspflege – Bewertung der Prüffrage zur Medikamentengabe in teilstationären Pflegeeinrichtungen

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Entbürokratisierung der Pflegedokumentation

Einstep – Büro (www.ein-step.de)

Anpassung der SIS an Tagespflegeinrichtungen und für Kurzzeitpflegeeinrichtungen (24.04.2017) MDK unterstützt die Vorgehensweise zur Umsetzung der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation bspw. durch die Teilnahme am Kooperationsgremium auf Landesebene

➞ Ergänzende Erläuterungen für Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR bei Umsetzung des Strukturmodells zur

Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation (www.mds-ev.de)

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08. Juni 2017

Strukturqualität - Prüffragen, die nicht auf teilstationäre Einrichtungen zutreffen

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Prozess – und Ergebnisqualität - Prüffragen, die nicht auf teilstationäre Pflegeinrichtungen zutreffen

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Qualitätsprüfung von Tagespflegeeinrichtungen

Die geprüfte Tagespflegeeinrichtung erhält

einen Prüfbericht

keinen Transparenzbericht

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Herzlichen Dank für Ihr Interesse!