13
Seite 1/13 MwSt. Nr. : LU Kennziffer : Eingangsdatum : MEHRWERTSTEUER (Abgeändertes Gesetz vom 12.2.1979) (Name, bzw. Firmenbezeichnung) (Straße, Nummer) (Landeskennzeichen, Postfach und Ort) Erklärung für das Jahr 2018 Gesetzliche Frist : Steuerbüro : (2) (1) Geschäftsjahr vom / / bis / / 233 234 236 235 2018 2018 Recette Centrale B.P. 1004 L-1010 Luxembourg Tél. (1) : (+352) 247-80800 IBAN : LU31 1111 0114 1970 0000 Code BIC : CCPLLULL URL (1) : http://www.aed.public.lu I. BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UMSATZES Betrag ohne MwSt. A. Berechnung des Gesamtumsatzes 012 1. Besteuerung nach Entgelten (Zutreffendes ankreuzen) 204 vereinbarten 205 vereinnahmten 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, steuerbefreite sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen) a) Verkäufe und Gewinnmarge 1) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten 001 2) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten 002 3) Nettogewinnmarge (Sonderregelung: Art. 56ter-1 und 56ter-2) 003 b) Dienstleistungen 004 c) Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen 005 d) 206 007 3. Andere gleichgestellte Tätigkeiten a) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art.13/a) 008 b) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art.13/b) 009 c) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art.16/a) 010 d) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art.16/b) 011 B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge 021 1. Innergemeinschaftliche Lieferungen a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art.43/1/d und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen (3) 013 b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art.43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind 202 2. Ausfuhren (Art.43/1/a und b) 014 3. Andere Befreiungen (Art.43 und Art.60bis) 015 4. Andere Befreiungen (Art.44 und Art.56quater) 016 5. Tabakwaren 017

MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 1/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

Eingangsdatum :

MEHRWERTSTEUER (Abgeändertes Gesetz vom 12.2.1979)

(Name, bzw. Firmenbezeichnung)

(Straße, Nummer)

(Landeskennzeichen, Postfach und Ort)

Erklärung für das Jahr 2018

Gesetzliche Frist :

Steuerbüro :

(2)

(1)

Geschäftsjahr vom / / bis //233 234 2362352018 2018

Recette Centrale B.P. 1004 L-1010 Luxembourg Tél. (1) : (+352) 247-80800 IBAN : LU31 1111 0114 1970 0000 Code BIC : CCPLLULL URL (1) : http://www.aed.public.lu

I. BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN UMSATZES

Betrag ohne MwSt.

A. Berechnung des Gesamtumsatzes 012

1. Besteuerung nach Entgelten (Zutreffendes ankreuzen)

204 vereinbarten 205 vereinnahmten 2. Gesamtbetrag der Entgelte (Steuerpflichtige, steuerbefreite sowie im Ausland getätigte Umsätze, nach Geschäftszweigen)

a) Verkäufe und Gewinnmarge

1) Verkauf von im Unternehmen hergestellten Produkten 001

2) Verkauf von nicht im Unternehmen hergestellten Produkten 002

3) Nettogewinnmarge (Sonderregelung: Art. 56ter-1 und 56ter-2) 003

b) Dienstleistungen 004

c) Veräußerungen von körperlichen oder unkörperlichen Anlagegütern, die einen Nebenumsatz darstellen 005

d) 206 007

3. Andere gleichgestellte Tätigkeiten

a) Entnahmen von Gegenständen für den privaten Bedarf oder für den Bedarf der Arbeitnehmer (Art.13/a) 008

b) Zuordnung von im Unternehmen hergestellten Produkten für Zwecke des Unternehmens (Art.13/b) 009

c) Benutzung von Betriebsgegenständen für unternehmensfremde Zwecke (Art.16/a) 010

d) Erbringung von Dienstleistungen für unternehmensfremde Zwecke (Art.16/b) 011

B. Steuerbefreiungen und abzugsfähige Beträge 021

1. Innergemeinschaftliche Lieferungen

a) Innergemeinschaftliche Lieferungen (Art.43/1/d und f) an Personen, die eine Id.-Nummer in einem anderen Mitgliedstaat besitzen (3) 013

b) Innergemeinschaftliche Lieferungen von neuen Fahrzeugen (Art.43/1/e) an Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und nicht im Besitz einer Id.-Nr. sind 202

2. Ausfuhren (Art.43/1/a und b) 014

3. Andere Befreiungen (Art.43 und Art.60bis) 015

4. Andere Befreiungen (Art.44 und Art.56quater) 016

5. Tabakwaren 017

Page 2: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 2/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

6. Im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze

a) An innergemeinschaftliche Erwerbe anschließende Lieferungen im Rahmen von Dreiecksgeschäften, wenn der im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfasste Erwerber dort der Steuerschuldner ist (3) 018

b) An in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Personen, die nicht im Besitz einer Id.-Nummer sind, getätigte Lieferungen von Gegenständen (neue Fahrzeuge, Mineralöle, Alkohol und Tabakwaren ausgenommen) , die vom Erklärenden oder für seine Rechnung versandt oder befördert wurden und dort steuerbar sind 203

c) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst und Steuerschuldner ist, nicht steuerbefreit sind (3) 423

d) Dienstleistungen, die im Mitgliedstaat des Empfängers, der dort für Zwecke der MwSt. erfasst ist, steuerbefreit sind 424

e) Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze 226

f) Andere im Ausland getätigte (steuerpflichtige) Umsätze 019

7. Umsätze im Inland, für die der Empfänger Steuerschuldner ist 419

C. Steuerpflichtiger Umsatz (012-021) 022

II. BERECHNUNG DER STEUER

Besteuerungsgrundlage (ohne MwSt.) MwSt.

A. Steuerpflichtiger Umsatz: Aufteilung 037 046

zum MwSt.-Satz von 17 %15 %14 %12 %

8 %6 %3 %

403 %

418 %

453 %

701

029

703

032

705

030

031

033

416

451

702

038

704

041

706

039

040

042

417

452

B. Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (4) 051 056

zum MwSt.-Satz von 17 %15 %14 %12 %

8 %6 %3 %

steuerbefreit

711

047

713

050

715

048

049

194

712

052

714

055

716

053

054

C. Im Rahmen von Dreiecksgeschäften getätigte Erwerbe , welche für eine anschließende Lieferung an einen im Mitgliedstaat der Ankunft der Gegenstände für Zwecke der MwSt. erfassten Erwerber, der dort als Steuerschuldner gilt, getätigt wurden (art. 18ter/2, Unterabs. 2) 152

Page 3: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 3/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

D. Einfuhren von Gegenständen 065 407

1. für Zwecke des Unternehmenszum MwSt.-Satz von 17 %

15 %14 %12 %

8 %6 %3 %

steuerbefreit

721

057

723

060

725

058

059

195

722

066

724

069

726

067

068

2. für unternehmensfremde Zweckezum MwSt.-Satz von 17 %

15 %14 %12 %

8 %6 %3 %

steuerbefreit

731

061

733

064

735

062

063

196

732

071

734

074

736

072

073

E. Vom Empfänger als Steuerschuldner zu erklärende Dienstleistungen 409 410

1. erbracht an den Erklärenden von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Gemeinschaft ansässig sind

a) nicht steuerbefreit im Inland 436 462

zum MwSt.-Satz von 17 %

15 %

14 %

12 %

8 %

6 %

3 %

741

427

743

433

745

429

431

742

428

744

434

746

430

432

b) steuerbefreit im Inland 435

2. erbracht an den Erklärenden von Steuerpflichtigen, die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind 463 464

zum MwSt.-Satz von 17 %

15 %

14 %

12 %

8 %

6 %

3 %

steuerbefreit

751

437

753

443

755

439

441

445

752

438

754

444

756

440

442

3. erbracht an den Erklärenden von im Inland ansässigen Steuerpflichtigen 765 766

zum MwSt.-Satz von 17 %

15 %761

420

762

421

Page 4: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 4/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

F. Vom Erwerber als Steuerschuldner zu erklärende Lieferungen 767 768

zum MwSt.-Satz von 8 % 763 764

6 % 222 223

G. Sonderregelung zur Steueraussetzung: Berichtigung (Art. 60bis, Abs.5 und 8) 227

H. Gesamtbetrag der Steuer (046+056+407+410+768+227) (zu übertragen in Punkt IV.A.) 076

III. BERECHNUNG DER ABZIEHBAREN VORSTEUER

A. Gesamtbetrag Vorsteuer 093

1. Gesamtbetrag der Vorsteuer auf Wareneingängen 080

a) Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer 077

b) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren 078

c) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch 079

d) Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Siehe Punkte II.E und F) 404

2. Gesamtbetrag der Vorsteuer auf Anschaffungen von Anlagegütern 084

a) Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer 081

b) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren 082

c) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch 083

d) Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Siehe Punkte II.E und F) 405

3. Gesamtbetrag der Vorsteuer auf Geschäftsunkosten 088

a) Von anderen Steuerpflichtigen für Warenlieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer 085

b) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen, unter Ausschluss der innergemeinschaftlichen Erwerbe von Tabakwaren 086

c) Erklärte oder bezahlte Mehrwertsteuer für eingeführte Waren, unter Ausschluss der eingeführten Tabakwaren und Waren für den Privatgebrauch 087

d) Als Schuldner erklärte Mehrwertsteuer (Siehe Punkte II.E und F) 406

4. Sonstige 179

a) Erklärte Mehrwertsteuer für die in Art. 13/b genannte Zuordnung von Gegenständen zu Zwecken des Unternehmens (Siehe Punkt I.A.3.b) 090

b) Unter den Voraussetzungen von Art. 48 als solidarisch haftender Bürge bezahlte MwSt. 092

c) Berichtigte Steuer - Sonderregelung zur Steueraussetzung (Art.60bis/9, Unterabs. 2) 228

Page 5: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 5/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

B. Gesamtbetrag der nicht abziehbaren Vorsteuer 097

1. Nicht abziehbare Vorsteuer betreffend die gemäß Art. 44 und Art. 56quater steuerfreien Umsätze 094

2. Nicht abziehbare Vorsteuer in Anwendung der in Art. 50 vorgesehenen Prorata-Regel 095

3. Nicht abziehbare Vorsteuer in Anwendung von Art. 56ter-1/7 und 56ter-2/7 (Im Fall einer Option für die Anwendung der Sonderregelung über die Differenzbesteuerung) 096

C. Berichtigung der Vorsteuerabzüge (eine Minderung der abziehbaren Vorsteuer ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) 101

1. Berichtigung der Vorsteuerabzüge

a) in Anwendung der Bestimmungen von Art. 53 098

b) in Anwendung der Bestimmungen des großherzoglichen Beschlusses vom 7. März 1980 - Optionsrecht für Grundstücksumsätze 099

2. Andere:

229 100

D. Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (093 - 097 + 101) (zu übertragen in Punkt IV.B) 102

IV. BERECHNUNG DES ÜBERSCHUSSES

A. Gesamtbetrag der Steuer (Übertrag aus Punkt II.H.) 103

B. Gesamtbetrag der abziehbaren Vorsteuer (Übertrag aus Punkt III.D.) 104

C. Überschuss (ein eventueller Vorsteuerüberschuss ist mit einem Minuszeichen zu kennzeichnen) (103-104) 105

Page 6: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 6/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

V. ZUSÄTZLICHE ANGABEN

A. Erklärender1. Telefonnummer, unter welcher der Erklärende zu erreichen ist:

237

B. Beschäftigte Personen1. Anzahl der beschäftigten Personen (Jahresdurchschnitt) 110

- mit Lohn oder Gehalt 108

- ohne Lohn (Familienmitglieder) 109

C. Bücher und Belege1. Im Großherzogtum Luxemburg ansässige Steuerpflichtige: Aufbewahrungsort der Bücher und Belege, deren

Führung, Abfassung oder Aushändigung durch das Gesetz vom 12. Februar 1979 oder seine Ausführungs- bestimmungen vorgeschrieben sind, wenn dieser Aufbewahrungsort sich außerhalb des luxemburgischen Hoheitsgebietes befindet (Art. 65) :

238

Der (Die) Unterzeichner versichert (versichern), dass die vorstehende Erklärung richtig und vollständig ist.

, den

Unterschrift(en)

Page 7: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 7/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

Beilage zur Mehrwertsteuererklärung

GESAMTBETRAG GESCHÄFTSANTEIL

gegebenenfalls mit MwSt. % der Geschäftsunkosten

ohne MwSt. der berechneten MwSt. (5)

A. Gesamtbetrag der Geschäftsunkosten 192 193

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

17.

18.

19.

20.

Bruttolöhne (6)

davon produktive Arbeitslöhne

Bruttogehälter (6)

Gelegenheitsarbeiterlöhne

Gesetzlich bedingte Sozialbeiträge (Anteil des Arbeitgebers) (7)

Unfallversicherung

Provisionen

Spesen des Personals

264

Buchhaltungskosten (8)

273

278

Spesen des Arbeitgebers

Strom

Gas

Wasser

Heizung

Telefon

a) Miete: Gebäude mit MwSt.-Anwendung (8)

b) Miete: Gebäude ohne MwSt.-Anwendung

c) Miete: Maschinen und Betriebsanlagen

Feuerversicherung

Grundsteuer

239

241

244

247

250

253

256

260

265

269

274

279

283

285

289

293

297

301

305

307

310

240

242

245

248

251

254

257

261

266

270

275

280

284

286

290

294

298

302

306

308

311

314

316

114

243

246

249

252

255

258

262

267

271

276

281

183

287

291

295

299

303

185

309

312

315

317

259

263

268

272

277

282

184

288

292

296

300

304

186

313

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

30.

31.

318

321

Gewerbesteuer

Schankwirtschaftstaxe und andere Taxen

Langzeitschuldzinsen

Kurzzeitschuldzinsen

Andere Bankunkosten

Versicherung der Waren und der Betriebsanlagen

Haftpflichtversicherung (zivile und berufliche)

Bürounkosten

Reinigungs- und Unterhaltskosten

319

322

324

325

326

327

328

330

331

332

334

320

323

329

333

335

Page 8: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 8/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

32.

33.

34.

35.

36.

37.

38.

39.

40.

41.

42.

43.

44.

Beiträge zu Berufskammern und Berufsverbänden

Zeitungen und Fachzeitschriften

a) Ausgaben für die von Subunternehmen ausgeführten Arbeiten

b) Ausgaben für andere von Drittpersonen ausgeführten Arbeiten

Transport- und Frachtkosten

Berufskleidung

Anzeigen und Werbung

Verpackungen

Reparatur und Unterhalt der Anlagen und Maschinen

Andere Reparaturen

Neuanschaffungen (Werkzeuge und andere Einrichtungsgegenstände), welche gemäß Art. 34 des EStG. integral zu Lasten des Anschaffungs- oder Herstellungsjahres abschreibbar sind

357

Gesamtbetrag der Beilage zu den Geschäftsunkosten (9)

Fahrzeugunkosten

336

337

115

188

343

345

347

349

351

353

355

358

361

190

338

187

189

344

346

348

350

352

354

356

359

362

191

B. Bestimmung des Gesamtbetrags der Besteuerungsgrundlage (10) der Benutzung von Betriebsgegenständen für betriebsfremde Zwecke (Art.16/a) (zu übertragen in Punkt I.A.3.c) der Jahreserklärung) 389

1. Kraftfahrzeuge

a) Werte

1) Buchwert zu Beginn des Geschäftsjahres 363

2) Anschaffungen während des Geschäftsjahres 364

3) Veräußerungen während des Geschäftsjahres 365

4) Abschreibung während des Geschäftsjahres (11) (in untenstehenden Punkt b)5) zu übertragen) 366

5) Buchwert am Ende des Geschäftsjahres 367

Besteuerungsgrundlage (ohne MwSt.) MwSt.

b) Gesamtbetrag der Kosten während des Geschäftsjahres 381 382

1) Kraftstoffe (Benzin, Diesel) und Schmiermittel 368 369

LPG 372 373

2) Reparatur und Unterhalt 374 375

3) Reifen u.a. 376 377

4) Leasing / Miete 378 379

5) Abschreibung (11) (Übertrag von a)4)) 380

c) Anzahl der während des Geschäftsjahres zurückgelegten km

zurückgelegte km 383

davon Privatanteil der Km 384

Privatanteil der zurückgelegten km (in %) 385

Privatanteil des Gesamtbetrags der Kosten der Kraftfahrzeuge (ohne MwSt.) (385x381) 386

2. Andere Gegenstände:

387 388

Page 9: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 9/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze 166

1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte Dienstleistungen 106

2. Vom Erklärenden unter seiner luxemburgischen Id-Nummer zu erklärende und versteuernde Dienstleistungen, welche jedoch durch feste Niederlassungen in anderen Mitgliedsstaaten erbracht wurden 107

D. Gesamtbetrag der Wareneingänge zu Zwecken des Unternehmens (ohne MwSt.) (12) welche nicht in den Anwendungsbereich der Art. 56ter-1 und 56ter-2 fallen 154

davon zum Weiterverkauf bestimmte Waren 155

1. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche Anlass zu einem Steuertatbestand beim Lieferanten oder beim Erwerber geben 148

a) Bezüge im Inland (13) 131

1) Bezüge unter Ausschluss von Tabakwaren 129

zum MwSt.-Satz von 17 %

15 %

14 %

12 %

(14) 12 %

8 %

6 %

(14) 4 %

3 %

394 %

steuerbefreit

771

122

772

125

774

773

123

126

124

128

197

2) Tabakwaren 130

b) Innergemeinschaftliche Erwerbe 139

1) Erwerbe unter Ausschluss von Tabakwaren 137

zum MwSt.-Satz von 17 %

15 %

14 %

12 %

8 %

6 %

3 %

153 %

steuerbefreit

776

132

777

135

778

133

134

136

198

2) Tabakwaren (15) 138

Page 10: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 10/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

c) Einfuhren (16) 147

1) Einfuhren unter Ausschluss von Tabakwaren 145

zum MwSt.-Satz von 17 %

15 %

14 %

12 %

8 %

6 %

3 %

149 %

steuerbefreit

781

140

782

143

783

141

142

144

199

2) Tabakwaren (15) 146

2. Warenerwerbe (im Großherzogtum Luxemburg oder im Ausland mit anschließender Verbringung der Waren in das Großherzogtum Luxemburg), welche weder beim Lieferanten noch beim Erwerber Anlass zu einem Steuertatbestand geben 150

3. Erwerbe im Ausland von Waren, die nicht in das Großherzogtum Luxemburg verbracht werden 151

E. Warenbestand / Verschiedenes (Beträge ohne MwSt.)

Anfang des Geschäftsjahres Ende des Geschäftsjahres

1. Gesamtsumme der Waren und Tabakwaren 168 181

a) Bestand von Waren, die nicht in den Anwendungsbereich von Art. 56ter-1 und 56ter-2 fallen und unter Ausschluss von Tabakwaren, da diese unter Punkt b) anzugeben sind 163 176

zum MwSt.-Satz von 17 %

15 %

14 %

12 %

10 %

8 %

6 %

4 %

3 %

396 %

steuerbefreit

791

156

793

159

161

795

157

160

158

162

200

792

169

794

172

174

796

170

173

171

175

201

davon vom Gesamtbetrag unter 1.a)

1)

2)

zum Weiterverkauf bestimmte Waren

im Unternehmen hergestellte Produkte 164

165

177

178

b) Tabakwarenbestand 167 180

2. Nicht fertiggestellte Arbeiten (MwSt. nicht einbegriffen) 116 117

3. Außenstände (MwSt. nicht einbegriffen) 118 119

4. Kundenvorauszahlungen (MwSt. nicht einbegriffen) 120 121

Page 11: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 11/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

F. Anzugebende Namen und Adressen - Punkte 9. und 18.a) unter A)

1. Buchhalter (A-9.)a) b)

Name Adresse

397

398

399

2. Vermieter (A-18.a))a) b)

Name Adresse

400

401

402

G. Jahresabschlüsse1. hinterlegt beim Handels- und Firmenregister (RCSL) (Zutreffendes ankreuzen)

998 ja 999 nein

Page 12: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 12/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

Beilage zu den Geschäftsunkosten

DETAIL DER UNKOSTEN ZEILE 43 GESCHÄFTSANTEIL

411

der Geschäftsunkosten ohne MwSt.

412

der berechneten MwSt. (5)

413

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.

10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42.

414 Auf die Zeile 43 zu übertragender Gesamtbetrag 415

Page 13: MEHRWERTSTEUER - aed.public.lu · C. Im Rahmen der Sonderregelung von Artikel 56sexies getätigte Umsätze. 166 1. Vom Erklärenden selbst unter seiner luxemburgischen Id-Nummer erbrachte

Seite 13/13

MwSt. Nr. : LU Kennziffer :

Wichtige Bemerkungen

1.

2.

- Die Erklärung ist ordnungsgemäß ausgefüllt und mit elektronischer Unterschrift (Luxtrust) versehen auf elektronischem Weg, mittels des Systems das zu diesem Zweck über die Internetseite der Verwaltung zur Verfügung steht, an die Verwaltung zu übermitteln. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist es einzig dem Steuerpflichtigen und der nicht steuerpflichtigen juristischen Person denen ausschließlich die jährliche Erklärung gestattet ist erlaubt eine ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene jährliche Erklärung, dessen Formular von der Verwaltung elektronisch zur Verfügung gestellt wird, an der oben angegebenen Adresse auf Papier einzureichen. Diese jährliche Erklärung kann erst durch das zuständige Steuerbüro bearbeitet werden, nachdem sie durch die Recette Centrale verbucht wurde. - Im Fall von technischen Problemen betreffend die elektronische Abgabe der Erklärung mit eCDF, wenden Sie sich bitte an den technischen Support eCDF. Siehe Kontaktdaten auf der Webseite www.ecdf.lu unter Kontakt. - Für fachliche Fragen betreffend den Inhalt der Mehrwertsteuererklärungen wenden Sie sich bitte an den allgemeinen Helpdesk ([email protected]) respektive an das zuständige Steuerbüro welches auf folgender Webseite bestimmt werden kann: www.aed.public.lu/functions/contact/bureaux_imposition . - Im Fall von technischen Problemen betreffend die verschiedenen elektronischen Dienstleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk eTVA. Siehe Kontaktdaten auf der Webseite www.etva.lu .

- Die in dem oben auf Seite 1 vermerkten Steuerzeitraum fällig gewordene Mehrwertsteuer ist vor dem ersten März des Jahres, das auf den Steuerzeitraum folgt (Steuerpflichtiger mit jährlicher Abgabepflicht) beziehungsweise vor dem ersten Mai des Jahres, das auf den Steuerzeitraum folgt (Steuerpflichtiger mit monatlicher oder vierteljährlicher Abgabepflicht) an den Staat abzuführen. Zu diesem Zweck muss in der gleichen Frist eine Erklärung eingereicht werden, die alle für die Ermittlung der Steuer und der vorzunehmenden Abzüge erforderlichen Angaben enthält. - Bei Aufgabe der Tätigkeit im Laufe des Jahres ist die gesetzliche Frist zur Abgabe der Erklärung und Zahlung der Mehrwertsteuer spätestens zwei Monate nach Tätigkeitsaufgabe. - Das Datum der Einreichungsfrist befindet sich informationshalber und ohne Garantie auf der ersten Seite der Internetpräsenz www.aed.public.lu, wobei die gesetzlichen Vorschriften verbindlich sind. - Bitte geben Sie im Schrift- und Zahlungsverkehr Ihre Kennziffer an. - Für jeden Erklärungszeitraum ist eine gesonderte Erklärung abzugeben. - Die der Erklärung zugehörigen Beilagen sind sorgfältig auszufüllen und mit der Erklärung abzugeben. - Die Zahlung der Steuer hat an folgendes IBAN Konto zu erfolgen: LU31 1111 0114 1970 0000 Code BIC: CCPLLULL - Die eventuelle Rückzahlung eines Überschusses geschieht durch Überweisung auf das vom Steuerpflichtigen der Verwaltung angegebene Konto.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

15.

16.

Die im Feld 013, 018 oder 423 angegebenen Beträge entsprechen der Summe der Beträge, welche in den diesbezüglichen Sparten der für den Erklärungszeitraum eingereichten zusammenfassenden Meldungen mitgeteilt wurden.

Innergemeinschaftliche Erwerbe von Gegenständen (Art. 18/1). Zuordnung von aus einem anderen EG-Mitgliedstaat für Zwecke des Unternehmens verbrachten Gegenständen (Art. 18bis). Im Rahmen von Dreiecksgeschäften im Inland getätigte Lieferungen für die der Erklärende als Steuerschuldner bezeichnet wurde.

Nur die tatsächlich berechnete Steuer; die auf innergemeinschaftliche Lieferungen, auf Einfuhren und als Steuerschuldner zu erklärende Steuer ist hier nicht anzugeben.

Nicht einbegriffen die im Namen von Drittpersonen geleisteten Zahlungen (z.B. durch Krankheitsausfall bedingte Entschädigungen, ausgezahlt im Namen der Krankenkasse und durch letztere zurückzuerstatten).

Mit einbegriffen der auf Löhne und Gehälter zu zahlende Spezialbeitrag zur Speisung des Arbeitsfonds.

Name und Adresse unter F) angeben. Im Fall der Nicht-Angabe der Namen der Personen, welche die beim Erklärenden als Betriebsausgaben abziehbaren Dienstleistungen erbracht haben, kann der Abzug verweigert werden.

Nicht im Anhang A) aufgeführte Geschäftsunkosten können in einer Beilage zu den Geschäftsunkosten aufgeführt werden. Die Gesamtbeträge dieser Beilage müssen in die Zeile 43 der Anlage A) übertragen werden.

Die Besteuerungsgrundlage besteht aus dem Betrag der für die Erbringung der Dienstleistung getätigten Ausgaben.

Nur wenn die den Erwerb des Fahrzeuges belastende Mehrwertsteuer abziehbar war oder ist.

Betrifft keine Gegenstände, die als Anlagegüter oder Geschäftsunkosten gelten.

Einbegriffen Elektrizität und Gas, die bei einem nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen erworben wurden, wenn der Erwerber der Steuerschuldner ist (reverse charge Verfahren).

Bezüge bei einem der Pauschalbesteuerung unterworfenen Land- oder Forstwirt.

Preis gemäß Steuerbanderole, abzüglich der darin einbegriffenen Mehrwertsteuer.

Einbegriffen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Gebühren sowie Nebenkosten wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort, Mehrwertsteuer ausgenommen. In die Besteuerungsgrundlage sind auch die vorgenannten Nebenkosten einzubeziehen, wenn diese sich aus der Beförderung nach einem anderen in der Gemeinschaft gelegenen Bestimmungsort ergeben, der zum Zeitpunkt, in dem der Steuertatbestand eintritt, bekannt ist (Art. 34).