21

Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

  • Upload
    others

  • View
    3

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die
Page 2: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Planung, Durchführung und Dokumentation

im Rahmen von Teil 1 der Meisterprüfung

für Zahntechniker

Meisterkönnenfür Zahntechniker

Verlag Neuer Merkur GmbH

Die Neubearbeitung ist von folgenden Mitgliedern des Arbeitskreises Lehrer an Zahntechnikermeisterschulen in der Pädagogischen Arbeitsgemeinschaft Zahntechnik e. V.vorgenommen worden:

ZTM B. Buder, BerlinZTM I. Geigenmüller-Rothe, Halle/SaaleZTM E. Müller, KölnZTM K. Ohlendorf, Düsseldorf (auch koordinierend)ZTM P. Storz, Stuttgart

Page 3: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Bibliografische Informationen der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbiblio-grafie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.ddb.de abrufbar.

© 2013 Verlag Neuer Merkur GmbHVerlagsort: Postfach 60 06 62, D-81206 München

Alle Urheberrechte vorbehalten. Vervielfältigungen bedürfen der besonderen Genehmigung.

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalbder engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig undstrafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmung und dieEinspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Alle in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden vom Autor nach bes-tem Wissen erstellt und von ihm und dem Verlag mit größtmöglicher Sorgfalt überprüft. Gleich-wohl sind inhaltliche Fehler nicht vollständig auszuschließen. Daher erfolgen alle Angaben ohnejegliche Verpflichtung oder Garantie des Verlages oder des Autors. Sie garantieren oder haften nichtfür etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten (Produkthaftungsausschluss). Im Text sind Warennamen, diepatent- oder urheberrechtlich geschützt sind, nicht unbedingt als solche gekennzeichnet. Aus demFehlen eines besonderen Hinweises oder des Zeichens ® darf nicht geschlossen werden, es bestehekein Warenschutz.

Meisterkönnen für Zahntechniker4. überarbeitete Auflage 2013ISBN 978-3-937346-88-5

Layout und Umschlaggestaltung: Peter HänsslerUmschlagfoto: fotolia © itestro

Druck: Schätzl Druck und Medien, Donauwörth

Page 4: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Vorwort

5

VorwortBei vielen Zahntechnikern steht der Meistertitelganz oben auf der beruflichen Wunschliste.

Neben einem großen Stück Selbstverwirkli-chung sind Sicherheit und Unabhängigkeit dieangestrebten Ziele. Die Qualifizierung zumZahntechnikermeister ist in einem, auch aus eu-ropäischer Sicht, stark umkämpften Markt einausgeprägter Wettbewerbsvorteil.

Geprüfte Qualifikation, spezielles fachlichesund unternehmerisches Wissen werden in unsererGesellschaft immer wichtiger.

Der Meisterbrief ist nach wie vor das Gütesie-gel des Handwerks, das nichts von seiner Attrak-tivität eingebüßt hat. Der Nachweis von fundier-tem zahntechnischen Wissen und überdurch-schnittlichen Fertigkeiten bedarf eines langen be-ruflichen Weges von Vorbereitungen, verbundenmit großem persönlichem Engagement innerhalbder Lebensplanung.

Die am 1. Juli 2007 in Kraft getretene neueMeisterprüfungsverordnung für das Zahntechni-kerhandwerk sowie das veränderte Berufsbild desZahntechnikers mit seinen neuen technischenEntwicklungen, machen eine Überarbeitung deserfolgreichen Buches Meisterkönnen für Zahntech-niker notwendig.

Die neue Meisterprüfung ist handlungsorien-tiert ausgerichtet und fordert ganzheitliche Qua-lifikationen zur selbstständigen Führung einesBetriebs. Die stärkere Ausrichtung auf unterneh-merische Aspekte betrifft alle vier Teile der Meis-terprüfung. Sie soll die Handlungskompetenz deszukünftigen Unternehmers besonders im kauf-männischen und personalwirtschaftlichen Bereichseiner Tätigkeit überprüfen. Das Meisterprü-fungsprojekt im Teil 1 der Meisterprüfung ent-spricht einem Kundenauftrag und soll so eineAnalogie zur tatsächlichen Laborarbeit herstellen.

Der Forderung nach Herstellung von zahn-prothetischen Lösungen unter besonderer Be-rücksichtigung von Planung, Entwurf, systema-tisch fachlicher Überprüfung und Bewertung zurSicherung der Prozessqualität wird an vielen Stel-len des Buches entsprochen.

Kalkulation und Dokumentation auftragsbe-zogener Kundenanforderungen finden in Verbin-dung mit den Durchführungsarbeiten statt. Diealleinige Feststellung von Einzelkenntnissen undFertigkeiten ist nicht mehr Zielrichtung einermodernen Meisterausbildung und -qualifikation.

Ich wünsche allen Lernenden viel Erfolg aufihrem eingeschlagenen Weg und das Bewusstsein,dass auch vereinzelte Rückschläge beim Errei-chen wichtiger Ziele wertvoll sein können.

Klaus OhlendorfDüsseldorf, im Juli 2012

Page 5: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

InhaltVorwort 5

Inhalt 7

1 Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung 131.1 Die Anwendung der Meisterprüfungsverordnung 141.2 Das Anmeldeverfahren 141.3 Die Einladung zur Meisterprüfung 151.4 Die Erläuterungen zum Zahnstatus 161.5 Die Anfertigung einer Brückenkonstruktion 181.6 Die Anfertigung des kombiniert festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatzes 181.7 Die Anfertigung einer totalen Ober- und Unterkieferprothese 191.8 Die Anfertigung eines kieferorthopädischen Geräts 191.9 Das Fachgespräch 201.10 Bestehen des Teils I 201.11 Die Wiederholung der Meisterprüfung 201.12 Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses 20

2 Instrumentarium, Werkstoffe und Anmerkungen zum Prüfungsverlauf 232.1 Die Geräteausstattung 232.2 Das Instrumentarium 272.3 Die Werkstoffe 272.4 Die Artikulatoren 302.4.1 Die individuelle Programmierung von Artikulatoren 342.5 Empfehlungen zur Erstellung eines Ablaufplans 482.6 Tipps zur Meisterprüfung und zum Umgang mit den anderen Prüflingen 49

3 Die Modelle für die Meisterarbeiten 533.1 Das Stumpfmodell 563.2 Herstellung der Sägemodelle 67

4 Charakteristika der Zahnkronen, Brückenzwischenglieder und Ersatzzähne 694.1 Sehen und Erkennen 694.1.1 Jeder Mensch sieht anders 694.1.2 Bewusst sehen 694.1.3 Begreifen kommt von Greifen 714.2 Wahrnehmen und Gesetzmäßigkeiten 714.2.1 Wahrnehmen und Umsetzen von Zahnformen 714.2.2 Die Gesetzmäßigkeiten 724.3 Die anatomischen Merkmale der Zähne 74

7

Inhalt

Page 6: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

4.3.1 Die Zähne 11 und 21 744.3.2 Die Zähne 12 und 22 754.3.3 Die Zähne 13 und 23 754.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 754.3.5 Die Zähne 16; 17 und 26; 27 764.3.6 Die Zähne 31; 32 und 41; 42 764.3.7 Die Zähne 33 und 43 774.3.8 Die Zähne 34; 35 und 44; 45 774.3.9 Die Zähne 36; 37 und 46; 47 774.4 Die vertikalen und frontalen Beziehungen der Zähne 78

5 Die Brückenkonstruktion mit Verbindungselementen, Vollkeramik und Galvanotechnik 79

5.1 Begriffsbestimmung der festsitzenden Brückenkonstruktion 805.2 Die kontrollierbaren Merkmale an einer Brückenkonstruktion 815.2.1 Die Passgenauigkeit der Brückenkonstruktion 815.2.2 Die anatomische Form der Kronen- und Brückenzwischenglieder 825.2.3 Die Stabilität der Gesamtbrückenkonstruktion 835.2.4 Die feinmechanischen Verbindungselemente/

Geschiebeverbindung/Schraubverbindung 845.2.5 Die Forderungen an die Front- und Seitenzahnbrücke 925.2.6 Der konstruktive Aufbau der Brücke 975.2.7 Die Ästhetik der Gesamtbrücke 985.2.8 Die Vollkeramik 985.2.9 Galvanotechnik 1035.3 Kronen- und Brückenkonstruktion 103

6 Implantate 1056.1 Implantatprothetik 1056.2 Implantatarten 1056.2.1 Zylinderimplantate 1056.2.2 Schraubenimplantate 1056.2.3 Hohl- und Vollkörperimplantate 1056.3 Aufbau der Implantate 1066.3.1 Das Implantat 1066.3.2 Der Implantatpfosten 1066.4 Befestigung der Suprastruktur 1066.5 Die implantologische Planung 1076.5.1 Die klinische Untersuchung 1076.5.2 Die klinische Funktionsanalyse 1076.5.3 Die Modellanalyse 1076.5.4 Das Wax-up 107

8

Inhalt

Page 7: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

6.5.5 Die Röntgendiagnostik 1076.5.6 Die Bohrschablone 1076.6 Allgemeingültige Prinzipien für implantatgetragene

und implantatretinierte Suprastukturen 1086.6.1 Passgenauigkeit 1086.6.2 Hygienefähigkeit 1086.7 Okklusale und funktionale Gestaltung 1086.7.1 Okklusale Gestaltung 1086.7.2 Funktionale Gestaltung 1096.7.3 Die Vollkeramik auf einem Abutment 111

7 Die partielle Modellgussprothese mit feinmechanischen Halte- und Stützelementen 113

7.1 Begriffsbestimmung der partiellen Modellgussprothese 1137.2 Die feinmechanischen Halte- und Stützvorrichtungen 1137.2.1 Die Teleskopkrone 1177.2.2 Die Ringteleskopkrone (okklusal offene Teleskopkrone) 1207.2.3 Die Ankerbandkrone (heute Ankerbandgeschiebe) 1217.2.4 Die Konuskrone 1227.2.5 Das Rillen-Schultergeschiebe und Rillen-Schulter-Stiftgeschiebe 1227.2.6 Das konfektionierte Geschiebe 1267.2.7 Die Stege 1297.2.8 Die Riegel und ihre Modifikationen 1307.3 Der große Verbinder im Ober- und Unterkiefer 1357.4 Fügetechniken 1367.5 Das Komplettieren des äußeren Stützgerüsts 1367.6 Die Primär- und Sekundärteile 1397.7 Hinweise zur Bewertungsliste 1407.8 Empfehlungen für das persönliche Vorgehen 141

8 Die totale Ober- und Unterkieferprothese 1438.1 Grundsätzliches zur Totalprothese 1438.1.1 Begriffsbestimmungen 1438.1.2 Modelle 1448.1.3 Artikulatoren, Gerätesysteme 1448.1.4 Zähne 1448.1.5 Aufstellung 1458.1.6 Polymerisationsverfahren 1468.1.7 Basisausformung 1468.1.8 Einschleifen 1468.1.9 Frontzahnführungsstift 1478.2 Ausgewählte Totalprothetikverfahren 147

9

Inhalt

Page 8: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

8.2.1 Verfahren nach Gysi 1488.2.2 Verfahren nach APF 1488.2.3 Verfahren nach Gerber 1508.2.4 Verfahren nach TiF 1538.2.5 Verfahren nach APF NT 1558.3 Persönlich bezogener Fragebogen 155

9 Das kieferorthopädische Gerät 1579.1 Einführung in die kieferorthopädische Zahntechnik und

Begriffsbestimmung eines kieferorthopädischen Geräts 1579.1.1 Zielsetzung der kieferorthopädischen Behandlung 1579.1.2 Gebissmodellanalyse 1589.2. Die biomechanisch abnehmbare Plattenapparatur 1619.2.1 Oberkieferdehnplatte 1619.2.2 Oberkieferstreckplatte 1629.3 Biomechanisch funktionelle Geräte 1629.3.1 Aktivator nach Andresen und Häupl 1629.3.2 Elastisch offener Aktivator nach KLAMMT (EOA) 1639.3.3 Der Bionator nach Balters 1649.4 Auf dem Modell hergestellte Hilfsgeräte für die festsitzende Behandlung 1649.4.1 Die Quad-Helix (4-Schlaufenfeder) 1659.5 Labio-linguale Drahtbiegetechnik 1659.5.1 Anfertigen einer Crozat-Apparatur 1659.6 Persönlich bezogener Fragebogen 166

10 Das Umsetzungskonzept 169

11 Hinweise auf vergangene Meisterprüfungen 19111.1 Eine Auswahl von Meisterprüfungsaufgaben 19111.2 Bewertung von Meisterprüfungsarbeiten 19311.3 Beispiele ausgezeichneter Meisterprüfungsarbeiten 20611.3.1 Meisterarbeit von Irina Meidlinger, Stuttgart

(Veröffentlicht in das dental-labor 9/2003) 20611.3.2 Meisterarbeit von Thorsten Michel, Freiburg

(Veröffentlicht in das dental labor 11/2002) 218

12 Anhang 23512.1 Gesetzliche Vorschriften 23512.2 Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild

und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen 23512.3 Verordnung über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren für die Meisterprüfung

im Handwerk (Meisterprüfungsverfahrensverordnung – MPVerfVO) 240

10

Inhalt

Page 9: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

12.4 Allgemeine Meisterprüfung (AMVO) 24612.5 Literaturhinweis 24912.6 Schlussbetrachtung 25112.7 Meisterschulen 25212.8 Handwerkskammern mit Meisterprüfungsausschuss im Zahntechniker-Handwerk 25412.9 Abkürzungen 255

Stichwortverzeichnis 257

11

Inhalt

Page 10: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Die Vorschriften zur Meisterprüfung sind nachden Gesetzen zur Ordnung des Handwerks, nachder Meisterprüfungsordnung der einzelnen Hand -werkskammern und nach den Meisterprüfungs-verordnungen entstanden. Die Gesetzestexte sindim Anhang in Kapitel 12.1 dieses Buches abge-druckt.

Die Verordnungen über das Berufsbild undüber die Prüfungsanforderungen im praktischenund fachtheoretischen Teil der Meisterprüfungbeinhalten folgende Bestandteile:

1. Gliederung und Inhalt der Meisterprüfung.Hier sind die Teile I bis IV der Meisterprüfungaufgeführt.

2. Das Meisterprüfungsberufsbild: Hier sind diedem Zahntechniker-Handwerk zugeordnetenTätigkeiten und Kenntnisse aufgezeigt.

3. Gliederung des Teils I: Der Teil I der Meister-prüfung umfasst als Prüfungsbereich ein Meis-terprüfungsprojekt und ein darauf bezogenesFachgespräch.

4. Das Meisterprüfungsprojekt: Hier sind die vierTeilaufgaben mit ihren Schwierigkeitsgradenaufgeführt. Gefordert werden: • erstens ein festsitzender siebengliedrigerZahnersatz und ein Einzelimplantat mitvollkeramischer Restauration sowie ein ok-klusal adjustierter Aufbissbehelf.

• zweitens ein kombiniert festsitzend und he-rausnehmbarer Zahnersatz mit insgesamtvier individuellen und konfektionierte Ver-bindungselementen,

• drittens je eine totale Oberkiefer- und Un-terkieferprothese nach System und

• viertens ein kieferorthopädisches oder funk-tionskieferorthopädisches Gerät.

Zu allen Aufgaben gehören Entwurfs-, Pla-nungs-, Dokumentations- und Kalkulations-unterlagen.

5. das Fachgespräch. Hier wird die Durchfüh-rung des auf das Meisterprüfungsprojekt bezo-genen Fachgesprächs beschrieben.

6. Prüfungsdauer und Bestehen des Teils I: Hiersind die Mindestvoraussetzungen für das Be-stehen des praktischen Teils der Meisterprü-fung aufgeführt

7. Die Prüfung der fachtheoretischen Kenntnis-se: Hier sind die Handlungsfelder genannt,die im schriftlichen und mündlichen Teil an-fallen.

8. – 10. Die Übergangs- und Schlussvorschriften:Hier werden Paragrafen wie Übergangsvor-schriften, weitere Anforderung und das In-krafttreten behandelt.

In Anlehnung an diese Verordnung, an dieHandwerksordnung und an die Meisterprüfungs-ordnung der Handwerkskammern hat der Ver-band Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)Empfehlungen zur Durchführung der Meister-prüfung herausgegeben. Hier werden folgendewichtige Fragen abgehandelt:

1. Zulassung.2. Durchführung.3. Meisterprüfungsprojekt.4. Schriftliche Meisterprüfung.

Die weiteren Punkte behandeln zum einen or-ganisatorische Regelungen und zum anderen dieBewertung der Meisterprüfung. Auf die Bewer-tungserläuterungen wird im zehnten Kapitel die-ses Buches noch ausführlicher eingegangen.

1 Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung

13

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung 1

Page 11: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Wichtig ist der Hinweis auf den Durchfüh-rungsmodus. Hier gilt folgende Empfehlung: DieMeisterprüfungsarbeit soll nach Möglichkeit in Klau-sur angefertigt werden.

Unter Klausur ist zu verstehen, dass sämtlicheTeilbereiche des Meisterprüfungsprojekts, ausge-nommen die Modellherstellung, unter ständigerAufsicht einer vom Meisterprüfungsausschuss be-stellten Aufsichtsperson und in vom Meisterprü-fungsausschuss bestimmten Räumen angefertigtwerden müssen. Das Erstellen der Grundmodellekann als Vorbereitung und Hausaufgabe angese-hen werden.

Der Prüfling hat nach Weisung des Meister-prüfungsausschusses die erforderlichen Werkstof-fe und das entsprechende Werkzeug für den prak-tischen Teil der Meisterprüfung mitzubringen.

Bevor die eigentlichen Aufgaben ausführlichgenannt werden, sei noch auf folgende Vorbemer-kung hingewiesen: Die Modelle sind in der Regelals Hausaufgabe zu erstellen und zum angegebe-nen Zeitpunkt dem Meisterprüfungsausschusseinzureichen. Alle Arbeiten sollen nach den neu-esten Erkenntnissen der Zahntechnik angefertigtwerden. Es muss eine funktionsgerechte Lösungbei Einhaltung der gegebenen Aufgabe erstelltwerden, die auch höchsten ästhetischen Ansprü-chen gerecht wird.

Die folgenden Abschnitte beschreiben aus-führlich die geforderten Aufgaben für die prakti-sche Meisterprüfung.

1.1 Die Anwendung der Meisterprüfungsverordnung

Allgemeiner Hinweis: Der Text der Verordnungüber die Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk enthält die allgemeinen Forderungender praktischen Prüfung. Die Meisterprüfungs-kommission wird in enger Anlehnung an dieseVerordnung die jeweilige Aufgabenstellung for-mulieren. Hierbei ist ein gewisser Freiraum ge-

geben. Er bezieht sich auf Bewertungsschwer-punkte der jeweiligen praktischen Anfertigungoder auf spezifische Anforderungen, wie sie sichzum Beispiel aus regionalen, an den Universitätenvertretenen Lehrmeinungen über prothetischeAnfertigungen ergeben. Im weiteren Verlauf die-ses Buches wird der allgemeine Stand der prothe-tischen Lehrmeinungen ohne regionale Schwer-punkte berücksichtigt.

Es sind Bemühungen vorhanden, die Meister-prüfungsaufgaben bundesweit zu vereinheitli-chen. Die Meisterprüfungskommissionen dürfenlaut Gesetz im Rahmen der Verordnung die Auf-gabenstellungen bestimmen. Aus diesem Grundkommen gewisse Unterschiedlichkeiten bundes-weit zu Stande.

Um Täuschungen bei der Prüfung selbst oderein nur einseitiges Trainieren verlangter Schwer-punkte zu verhindern, verändern die Prüfungs-kommissionen jedes Jahr über den sogenanntenZahnstatus die Meisterprüfungsaufgabe.

1.2 Das AnmeldeverfahrenDer offizielle Ablauf einer Meisterprüfung be-ginnt mit der Anmeldung. Sie ist an die Ge-schäftsstelle des Meisterprüfungsausschusses beider zuständigen Handwerkskammer zu richten.Für die Zulassung zur Meisterprüfung muss einGesuch mit folgenden Unterlagen und Nachwei-sen eingereicht werden:

• Gesellenzeugnis oder ein diesem gleichge-stellten Zeugnis.

• Lebenslauf.• Geburtsurkunde. Bei Frauen ist unbedingt

der Nachweis des zurzeit geführten Namensgegebenenfalls durch eine Heiratsurkundeerforderlich.

• Kopie des Personalausweises.• Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs-

gebühr.

14

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung1

Page 12: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Die eingereichten Kopien müssen amtlich be-glaubigt sein. Keine Originale einreichen!

1.3 Die Einladung zur Meisterprüfung

Liegen die Termine für die Meisterprüfung fest,erfolgt über die Geschäftsstelle des Meisterprü-fungsausschusses an der Handwerkskammer dieEinladung. In diesem Schreiben wird der Prüflinggemäß der Verordnung über das Berufsbild fürZahntechniker zuerst auf den § 3 Absatz 1 auf-merksam gemacht. In dieser Verordnung sind dieForderungen der Meisterprüfungsarbeiten ge-nannt.

Der zweite Teil der Einladung enthält die fürdie praktische Prüfung wesentlichen Hinweisegemäß § 3 Abs. 2. Hier sind der sogenannteZahnstatus oder der Restzahnbestand für die Brü-ckenarbeit und die partielle Modellgussprothesegenannt. Wichtig sind die folgenden Erläuterun-gen zu diesen beiden Aufgaben. In der Aufgaben-stellung für die Brückenkonstruktion können fol-gende Anforderungen genannt sein:

• Das Okklusionskonzept.• Der zum Einsatz kommende Verblendwerk-

stoff und seine örtliche Ausdehnung.• Art und Lage der Kronen- oder Brückenun-

terteilung. Hier können Geschiebe, Interlockoder verschraubte Verbindungen gefordertwerden.

• Eventuell kovergierende und divergierendePfeiler.

• Lage und Art des Einzelzahnimplantats mitvollkeramischer Restauration

• Art des okklusal adjustierten Aufbissbe-helfs.

Für den kombinierten Zahnersatz können inder Aufgabenstellung folgende Anforderungengenannt sein:

• Art und Anzahl der individuellen und konfek-tionierten Verbindungselemente.

• Lage und Ausdehnung des großen Verbin-ders.

• Die geforderte Legierung für den großenVerbinder (Edelmetall- oder Kobalt-Chrom-Molybdänlegierung).

• Werkstoff der Verblendung der primären An-ker z. B. mit Verblendkomposit oder Dental-keramik.

• Werkstoff für die Verblendung der Sekundär -anker.

• Werkstoff und Verfahren zur Komplettierungdes abnehmbaren Prothesenteils.

• Fügeanweisungen der Sekundäranker mitdem großen Verbinder.

Für beide Arbeiten können noch zwei weitereForderungen genannt sein:

• Die Seitenzähne müssen in einer maximalenInterkuspidation zu den Gegenzähnen stehen.

• Die gerätebezogenen Bewegungsabläufe derModelle im Artikulator müssen mit den funk-tionellen Ausformungen der Front- und Sei-tenzähne übereinstimmen.

Der Artikulator kann von der Prüfungskom-mission festgelegt werden. Liegen keine Forde-rungen vor, empfiehlt es sich, einen der bekann-ten teiljustierbaren Artikulatoren einzusetzen.

Laut § 4 Abs. 2 müssen für das Meisterprü-fungsprojekt Planungs-, Durchführungs- undDokumentationsarbeiten erstellt und abgegebenwerden.

In der Einladung wird darauf hingewiesen,dass die dem Status des Restgebisses entsprechen-den Modelle im Artikulator eingegipst der Meis-terprüfungskommission zu einem genanntenZeitpunkt abzugeben sind.

Der dritte Teil der Einladung weist auf die An-fertigung der totalen Ober- und Unterkieferpro-

15

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung 1

Page 13: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

these hin. Hier werden folgende Forderungen ge-nannt:

• Das System, nach der die totale Prothese auf-gestellt sein muss.

• Der Werkstoff der Front- und Seitenzähne(Kunststoff oder Keramik).

• Der Werkstoff für die Fertigstellung der Pro-thesen (Kalt- oder Heißpolymerisat).

• Das Okklusionskonzept.• Alter und Geschlecht des Patienten.• Individuelle Besonderheiten.• Individuelle Frontzahnstellung entsprechend

der Modellanalyse.

Die Meisterprüfungskommission kann auchhier den Artikulator benennen. Liegen keine For-derungen vor, sollten bekannte und bewährte Ge-räte für die Anfertigung einer totalen Protheseeingesetzt werden.

Die nächsten Angaben der Einladung bezie-hen sich auf die Anfertigung des kieferorthopädi-schen Geräts. Hier können folgende Forderun-gen genannt werden:

• Die Art des kieferorthopädischen Geräts.• Die Fähigkeit für das Lesen einer Arbeits-

skizze muss vorhanden sein.• Spezielle Bestandteile des herausnehmbaren

Apparats, wie Dehnschrauben, Bewegungs-teile und Drahtkonstruktionen.

• Der Werkstoff, aus dem das Gerät angefer-tigt sein muss.

• Die Art der kieferorthopädischen Sockelung.

Es ist möglich, dass sich Aufbau und Text derEinladung zur Meisterprüfung in den zuständigenHandwerkskammerbezirken unterschiedlich dar-stellen. Die entscheidenden Inhalte müssen je-doch mit der Meisterprüfungsverordnung über-einstimmen und werden daher überall gleich sein.

1.4 Die Erläuterungen zum Zahnstatus

Ein wesentlicher Bestandteil der Einladung ist dersogenannte Zahnstatus für die Brücke und denkombinierten Zahnersatz. Hierunter verstehtman die Benennung der Zähne, die als Pfeilerzäh-ne oder als Restgebiss auf einem Ober- oder Un-terkiefermodell vorhanden sind. Aus der Benen-nung ergeben sich somit die zahnlosen Kieferab-schnitte für die Brückenzwischenglieder oder denherausnehmbaren Zahnersatz (siehe die Beispieleam Ende dieses Kapitels). In Verbindung mit demZahnstatus werden die speziellen Aufgaben derjeweiligen Meisterarbeit genannt. Unter Berück-sichtigung dieser Angaben muss ein Konstrukti-onsentwurf in Form von Zeichnungen und eineserläuternden Textes angefertigt werden. Die Kon-struktionszeichnung sollte folgende Angaben ent-halten:

a) Zur Brückenkonstruktion• Der vorgegebene Zahnstatus und die Plat-zierung der Pfeilerzähne in der Zeichnungmüssen übereinstimmen.

• Die Kronenarten mit den gebräuchlichenBezeichnungen.

• Die Art der Brückenzwischenglieder unddas Ausmaß ihrer Verblendung.

• Die Positionen der Trennung oder Teilungder Brücke.

• Die Art der Unterteilung muss mit derAufgabenstellung übereinstimmen.

b) Zum kombinierten Zahnersatz• Die Pfeilerzähne für Kronen oder Stiftkro-nen und gegebenenfalls die in der Zeich-nung dargestellten Zähne des Restgebissesmüssen mit dem Zahnstatus übereinstimmen.

• Die individuellen und konfektioniertenVerbindungselemente mit den gebräuchli-chen Bezeichnungen.

16

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung1

Page 14: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

• Bei einteiligen brückenartigen Zwischen-gliedern den Werkstoff der Verblendmate-rialien und Ausdehnung der Verblendung.

• Die Ausdehnung und Form des Modell-gusses.

• Die Anzahl der individuellen und konfek-tionierten Verbindungselemente muss mitder Aufgabenstellung übereinstimmen.

Beide Vorschläge werden in Form von Zeich-nungen der Prüfungskommission vorgelegt. Sieüberprüft zunächst die Übereinstimmung derVorschläge mit den in der Einladung schriftlichgestellten Aufgaben. Liegen ungenaue Angabenvor, muss der Prüfling seinen Konstruktionsvor-schlag noch einmal anfertigen und für eine erneu-te Begutachtung einreichen. Eine Ablehnung desVorschlags durch die Prüfungskommission erfolgtauch dann, wenn die Lösung der Aufgabe keineausreichende Schwierigkeiten enthält. Auch hierkann der Prüfling einen korrigierten Vorschlagerneut vorlegen.

Sind alle Anforderungen der Aufgabenstel -lung der Konstruktionszeichnung erkennbar er-füllt, wird der Vorschlag mit Stempel und Unter-schrift besiegelt als genehmigt dem Prüfling über-geben. Nach der späteren praktischen Ausfüh-rung müssen Brückenkonstruktion wie kombi-nierter Zahnersatz das beschriebene Aussehenund die genannten Schwierigkeitsgrade wie aufden genehmigten Konstruktionszeichnungen zei-gen.

Es wurde schon darauf hingewiesen, dass jedeMeisterprüfungskommission einen Spielraum imRahmen der Empfehlungen zur Meisterprüfunghat. Auch dem Prüfling ist bei dem Konstrukti-onsentwurf zum vorgegebenen Status eine gewis-se Freiheit gegeben. Es ist möglich, dass sich dieschriftliche Einladung wortgenau auf den § 3 Abs.1 der Meisterprüfungsverordnung bezieht. Hierkann der Prüfling bei der Konstruktion jene Ver-ankerungsarten einplanen, die er unter Berück-

sichtigung eines gewissen Maßes an Schwierigkei-ten am besten beherrscht.

Bekannte Lehrmeinungen sagen aus, dass manbei der Konstruktion einer prothetischen Arbeitkeine friktiven Halte- und Stützvorrichtungenmit passiv trennbaren kombinieren sollte. Alsfalsch wird auch die Kombination eines telesko-pierenden Ankers mit einer Konuskrone gewer-tet. Es kann nicht die Aufgabe dieses Buches sein,eine Abklärung der hier vorliegenden Lehrmei-nungen anzustreben. Für den Prüfling ist es wich-tig, sich rechtzeitig mit den jeweiligen Erwartun-gen der zuständigen Meisterprüfungskommissionvertraut zu machen. Die Vermittlung dieser Er-wartungen gehört beim Besuch einer Meister-schule in der Regel zum Unterrichtsstoff.

Anmerkungen zu den SonderleistungenJede geplante Meisterarbeit muss dem in der Ein-ladung angegebenen Schwierigkeitsgrad entspre-chen. Bei genauer Betrachtung der herstellungs-technischen Möglichkeiten ist immer ein gewisserSpielraum zu freiwillig noch schwierigeren Kon-struktionen gegeben. In diesem Zusammenhangbieten sich u. a. folgende Sonderanfertigungen an:

• Spezielle Plattenkonstruktionen mit kragen-artigen Fassungen der Ersatzzähne.

• Individuelle Anfertigung der Ersatzzähne ausDentalkeramik.

• Eingearbeitete Onlays oder Inlays in die Er-satzzähne.

• Überschreitung der geforderten Anzahl anHalte- und Stützvorrichtungen.

• Individualisieren von Zähnen für die Total-prothetik.

Sind Sonderleistungen vom Prüfling geplant,müssen diese in der Konstruktionszeichnung an-gegeben sein. Wird dieser Vorschlag genehmigt,müssen – und das sollte der Prüfling bei der Kon-

17

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung 1

Page 15: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

struktion wissen – die genannten Schwierigkeitenin jedem Fall durchgeführt werden. Es ist auchnicht möglich, im Rahmen eines Prüfungsablaufsfür eine außergewöhnliche Leistung eine Zeitzu -gabe zu erhalten. Man darf andererseits damitrechnen, dass ein Prüfer eine gelungene, mit Son-derleistungen versehene Meisterarbeit entspre-chend honoriert. Beinhaltet diese Arbeit jedochmarkante Anfertigungsfehler, so kann auch dieMehrleistung nicht vor einer entsprechenden ne-gativen Beurteilung schützen. Aus dieser Sichtsollte man seinen Konstruktionsvorschlag folgen-dermaßen angehen:

• Die Planung sollte mit der Aufgabenstellungübereinstimmen.

• Der Schwierigkeitsgrad muss eine ausrei-chende meisterliche Fähigkeit ausweisen.

• Die geplante Arbeit muss in der zur Verfü-gung stehenden Zeit machbar sein.

Als Meisterprüfungsprojekt sind die nachfol-genden zahntechnischen Teilaufgaben durchzu-führen.

1.5 Die Anfertigung einer Brückenkonstruktion

AufgabeEinen Ober- oder Unterkiefer mit festsitzendemsiebengliedrigem Zahnersatz nach vorgegebenemOkklusionskonzept mit mindestens drei Front-und mindestens drei Seitenzähnen versorgen undein Einzelimplantat mit vollkeramischer Restau-ration sowie einen okklusal adjustierten Aufbiss-behelf herstellen.

ModelleOberes oder unteres Hartgipsmodell mit folgen-dem Zahnbestand:

Die Brückenpfeiler müssen aus Kunststoff und aus dem Modell herausnehmbar sein. Die

Stümpfe sollen zur Aufnahme der Anker präpa-riert sein.

Oberes oder unteres Hartgipsmodell als Gegenbiss. Beide Modelle eingestellt im Artiku-lator.

Die Präparationsgrenzen müssen kontrollier-bar sein.

KonstruktionDas Lückengebiss soll zu einer geschlossenenZahnreihe mittels eines festsitzenden Zahnersat-zes ergänzt werden. Dieser soll aus einer sieben-gliedrigen, fest einzusetzenden und verblendetenBrücke bestehen. Zusätzlich sind ein Einzelim-plantat mit vollkeramischer Restauration sowieein okklusal adjustierter Aufbissbehelf herzustel-len.

Die dynamische Okklusion ist, je nach Vorga-be, nach den Konzepten der Eckzahnführungoder des Gruppenkontaktes zu gestalten. Der zufertigende Zahnersatz soll in funktioneller, hygie-nischer, ästhetisch kosmetischer und prophylak-tischer Hinsicht ein Optimum erreichen.

AbgabeAuf Originalmodellen im Artikulator.

1.6 Die Anfertigung des kombiniert festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatzes

AufgabeEinen kombiniert festsitzenden und herausnehm-baren Zahnersatz für Ober- oder Unterkiefer inVerbindung mit insgesamt vier individuellen undkonfektionierten Verbindungselementen herstel-len.

ModelleOberes oder unteres Hartgipsmodell mit folgen-dem Zahnbestand:

18

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung1

Page 16: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Die Restzähne müssen aus Kunststoff und ausdem Modell herausnehmbar sein. Die für die An-ker vorgesehenen Pfeiler müssen präpariert sein.Die Präparationsgrenzen müssen kontrollierbarsein und dürfen nicht subgingival liegen, mit Aus-nahme der vestibulären im frontalen Bereich ein-schließlich der ersten Prämolaren.

Unteres/oberes Hartgipsmodell als Gegenbiss.Beide Modelle im Artikulator. Es ist auch mög-lich, dass die Brücke und der Modellguss in einemArtikulator anzufertigen sind.

BeispielOberkiefer Modellgusskonstruktion aus Kobalt-Chrom-Molybdän. Verbindungselemente ausEdelmetall. Es müssen verwendet werden:

a) gefräste Teleskopkrone,b) gefrästes Rillen-Schultergeschiebe,c) konfektioniertes Geschiebe,d) Riegelverankerung.

Die Zähne sollen mit Kunststoff an dem Ge-rüst befestigt werden. Die dynamische Okklusionist, je nach Vorgabe, nach den Konzepten der Eck -zahnführung zu gestalten. Schalt- und Freiend-anteile müssen in den Modellguss integriert sein.

AbgabeAuf Originalmodellen im Artikulator.

1.7 Die Anfertigung einer totalenOber- und Unterkieferprothese

AufgabeProthetische Versorgung eines unbezahnten Un-ter- und Oberkiefers nach System herstellen.

ModelleUnbezahntes oberes und unteres Gipsmodell.

Unteres Modell eingestellt nach Vorgabe imMittelwertartikulator (evtl. in vorgeschriebenem

Artikulator), oberes Modell mittels eines Regis-trats an das untere gewachst.

Durchführungsarbeit – BeispielOber- und Unterkieferprothese aufgestellt nachden mittleren Werten von Gysi, fertiggestellt inKunststoff und remontiert im Artikulator.

AbgabeAuf Zweitmodellen, je nach Vorgabe, eingestelltim Artikulator.

VarianteModelle sind über einen Bissschlüssel mittelwer-tig eingestellt und gemäß der Aufgabenstellungder Meisterprüfungskommission auf Originalmo-dellen der Kommission zu fertigen.

1.8 Die Anfertigung eines kieferorthopädischen Geräts

AufgabeEin kieferorthopädisches Gerät herstellen.

ModelleOberes und unteres Hartgipsmodell mit einerKiefer- und Zahnstellungsanomalie, eingestelltim Fixator.

ArbeitKieferorthopädisches oder funktionskieferorth-pädisches Gerät zur Behebung der bestehendenAnomalie im Ober- und/oder Unterkiefer.

AbgabeAuf Originalmodellen im Fixator mit einerschriftlichen Modellanalyse (dreidimensionalerGebissbefund).

Zu allen genannten Teilaufgaben des Meister-prüfungsprojekts sind jeweils Planungs- und Do-kumentationsarbeiten auszuführen.

19

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung 1

Page 17: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

1.9 Das Fachgespräch

Nach Durchführung des Meisterprüfungsprojektsist hierüber ein Fachgespräch zu führen. Dabeisoll der Prüfling nachweisen, dass er die fachli-chen Zusammenhänge aufzeigen kann, die demMeisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, den Ab-lauf des Meisterprüfungsprojekts begründen undmit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene be-rufsbezogene Probleme sowie deren Lösungendarstellen kann und dabei in der Lage ist, neueEntwicklungen zu berücksichtigen.

1.10 Bestehen des Teils I

Mindestvoraussetzung für das Bestehen des TeilsI der Meisterprüfung ist eine insgesamt ausrei-chende Prüfungsleistung, wobei die Prüfung we-der im Meisterprüfungsprojekt noch im Fachge-spräch mit weniger als 30 Punkten bewertet wor-den sein darf.

1.11 Die Wiederholung der Meisterprüfung

Sind im Meisterprüfungsprojekt weniger als 30Punkte oder im Fachgespräch weniger als 30Punkte erreicht worden, muss der gesamte Teil Iwiederholt werden. Es werden keinerlei Teilleis-tungen anerkannt.

1. Ist die Meisterprüfung nicht bestanden, kannsie dreimal wiederholt werden. Dabei brau-chen Prüfungsteile, z. B. Teil I, Teil Il, TeilIII, Teil IV, die mit ausreichend oder besserbewertet wurden, auf Antrag nicht wieder-holt zu werden

2. Jede Befreiung wird unwirksam, wenn sichder Prüfling nicht innerhalb von zwei Jahren– gerechnet vom Tage der Beendigung dernicht bestandenen Prüfung an – zur Wieder-

holungsprüfung anmeldet und bei nächsterGelegenheit ablegt.

3. Die vom Meisterprüfungsausschuss für dieWiederholung der Meisterprüfung festge-setzte Frist soll mindestens drei und darfnicht mehr als zwölf Monate betragen.

4. Die Meisterprüfung darf mehr als dreimalnicht wiederholt werden.

1.12 Die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses

Dieses Buch bliebe unvollständig, wenn es nichtjene Maßnahmen und Paragrafen aufzeigen wür-de, um die es bei einer Meisterprüfung geht. Essollte bekannt sein, dass der Gesetzgeber festeRegelungen für den Abschluss des Prüfungsver-fahrens geschaffen hat. Sie beziehen die Bekannt-gabe des Prüfungsergebnisses, das Überreichendes Meisterprüfungszeugnisses und des Meister-briefes ein.

Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses1. Der Vorsitzende hat das Prüfungsergebnis

dem Prüfling bekannt zu geben. Die Be-kanntgabe soll nach Möglichkeit am letztenPrüfungstag erfolgen.

2. Bei nicht bestandener Meisterprüfung ist dasErgebnis dem Prüfling durch schriftlichenBescheid einschließlich Rechtsmittelbescheidbekannt zu geben. Der Bescheid muss ange-ben, ob die Meisterprüfung wiederholt wer-den kann, und in welchen Teilen die Prüfungnicht wiederholt zu werden braucht. Der Be-scheid enthält ferner die Angabe, welcheFrist der Meisterprüfungsausschuss für dieWiederholungsprüfung gesetzt hat und wel-che Folgen die Nichteinhaltung der Fristhinsichtlich der erlassenen Teile der Meister-prüfung hat.

20

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung1

Page 18: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

MeisterprüfungszeugnisÜber die bestandene Meisterprüfung ist einZeugnis gebührenfrei auszustellen und vom Vor-sitzenden und den Beisitzern zu unterzeichnenund von der Handwerkskammer zu beglaubigen.

Meisterbrief Die Handwerkskammer stellt auf Antrag einenMeisterbrief gegen Gebühr aus. In diesem Meis-terbrief werden aber keine Noten angegeben.

21

Anmerkungen zur Meisterprüfungsverordnung 1

Page 19: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Für die zahntechnischen Durchführungsarbeitenim Rahmen des Meisterprüfungsprojekts steht einArbeitsraum zur Verfügung. Die Empfehlungenzur Durchführung der Meisterprüfung sagen aus,dass dieses Labor für die Anfertigung hochwerti-ger Arbeiten zweckentsprechend ausgestattet seinsoll. In den meisten Fällen wird das Prüfungslabormit dem praktischen Arbeitsraum im Rahmen dervorbereitenden Unterweisungen identisch sein.Es ist bekannt, dass sich die Laboratorien an denMeisterschulen in der Bundesrepublik durch ei-nen hohen Stand an technischen Ausrüstungenauszeichnen.

Es nützt jedoch wenig, wenn der Prüfling mitdem hier vorhandenen Gerätepark nur unzurei-chend oder gar nicht umgehen kann. Als wesent-licher Bestandteil einer gezielten Vorbereitungsind die Kenntnisse über das Funktionieren undHandhaben der in der Zahntechnik gebräuchli-chen Geräte zu nennen. Gewisse Schwierigkeitenbeginnen mit der Tatsache, dass heute für die glei-che Arbeit auch bei einem vorgegebenen Weg zurAnfertigung recht unterschiedliche Geräte aufdem Markt angeboten werden. Auch ein optimalausgestattetes Prüfungslabor kann nicht alle Sys-teme, die auf dem Gerätesektor erhältlich sind,vorweisen.

Somit ist es notwendig, sich frühzeitig mit derspeziellen Ausstattung des Prüfungslabors be-kannt zu machen. Im Folgenden sollen die für ei-ne Präzisionsprothetik notwendigen Geräte ge-nannt werden; genaue Kenntnisse über die Funk-tion und Handhabung insbesondere auch der Si-cherheitsbestimmungen dieser Geräte sind für eingutes Gelingen Voraussetzung.

Es ist ratsam, sich nicht nur auf ein Gerät oderein bestimmtes Verfahren einzustellen, sondern

auch die Handhabung alternativer Geräte zu be-herrschen (z. B. bei den Keramiköfen und Gieß-geräten). Während der Prüfung ist es durchausmöglich, dass ein Gerät ausfällt und nicht kurz-fristig repariert werden kann.

2.1 Die Geräteausstattung

Die TechnikmaschineEs sind heute sehr unterschiedliche Systeme aufdem Markt.

Hilfreich sind hier einige Fragen, die sich jederPrüfling rechtzeitig stellen und beantworten soll-te:

• Mit welchem Handstück sind Sie gewohntumzugehen? Mit welchem Gerät ist das Prü-fungslabor ausgestattet?

• Muss mit diesem Gerät gearbeitet werden?Darf ein eigenes Gerät mitgebracht werden?

• Passen die Anschlüsse im Arbeitsraum zu denAnschlüssen des mitgebrachten Geräts?

• Steht bei einem Ausfall der Maschine ein Er-satzgerät zur Verfügung?

• Lassen sich spezielle Handstücke, wie z. B.ein Niethammer, montieren?

• Welche Drehzahlen lässt die Maschine zu?• Passen die Schäfte meiner rotierenden Werk-

zeuge dazu? • Ist ein Turbinenanschluss möglich?

Der BunsenbrennerFür das Modellieren ist der Einsatz eines Bunsen-brenners gebräuchlich. In neuerer Zeit werdenzunehmend elektrisch beheizte Wachsmesser ein-gesetzt.

2 Instrumentarium, Werkstoffe und Anmerkungen zum Prüfungsverlauf

23

Instrumentarium, Werkstoffe und Anmerkungen zum Prüfungsverlauf 2

Page 20: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

Fragen• Mit welchem Bunsenbrenner ist der Prü-

fungsraum ausgestattet?• Darf ein eigener Bunsenbrenner angebracht

und benutzt werden?• Ist eine Anschlussmöglichkeit für das elek-

trisch beheizte Wachsmesser vorhanden?

Das AnrührgerätDas maschinelle Anmischen von Materialien un-ter Vakuum ist heute obligatorisch.

Fragen• Mit weichem Anrührgerät ist der Prüfungs-

raum ausgestattet?• Kann ein eigenes Gerät mitgebracht werden?• Sind Anschlüsse für dieses Gerät vorhanden?• Sind ausreichende und gut funktionierende

Anrührgefäße für Gips, Einbettmasse und Si-likon vorhanden oder müssen diese selbermitgebracht werden?

Wichtige EmpfehlungDer gut funktionierende Anrührtopf ist einewichtige Voraussetzung für das Gelingen eineswesentlichen Arbeitsschritts. Es ist nicht gewähr-leistet, dass vorhandene Töpfe diese Forderungennoch erfüllen. Aus dieser Sicht empfiehlt es sich,einen eigenen Anrührtopf passend zu dem vor-handenen Gerät mitzubringen, sowie die dazuge-hörige Schlauchverbindung mit Filtereinrich-tung.

Der VorwärmofenFür das Wachsaustreiben und das Vorwärmen derGussformen auf Endtemperatur benötigt manunterschiedlich elektrisch beheizte Öfen.

Fragen• Ist ein spezieller Vorwärmofen für das

Wachsaustreiben aus der Gussform vorhan-den?

• Ist der Prüfungsraum mit einer ausreichen-den Anzahl Vorwärmöfen ausgestattet?

• Sind die Vorwärmöfen zeit- und temperatur-regelbar?

• Lassen sich die Vorwärmöfen über Nachtprogrammieren?

• Von wie viel Seiten ist der Ofeninnenraumbeheizt?

• Darf die Möglichkeit, die Gussform überNacht aufzuheizen, genutzt werden?

• Sind zweckentsprechende Muffelzangen vor-handen?

• Darf ein eigener Vorwärmofen mitgebrachtund kann er angeschlossen werden?

Wichtige EmpfehlungDas Vorwärmen und der Schmelz- und Gießvor-gang sind außerordentlich wichtige Arbeitsvor-gänge. Die Faktoren Zeit und Temperatur in derRe lation zur verwendeten Einbettmasse spielenfür den Erfolg eine wesentliche Rolle. Es ist rich-tig, den Ab lauf vom Einbetten bis zum Gießen zuprogrammieren. Eine Absprache in der Prüfungs-gruppe über die Nutzung der beteiligten Geräte,Vorwärmofen und Gießgeräte, sollte nicht ver-säumt werden.

Die GussgeräteEin fehlerhafter Guss kann den Prüfling wertvollePrüfungszeit kosten. Deshalb ist es wichtig, sichmit der/den vorhandenen Gießeinrichtungen ver-traut zu machen.

Fragen• Mit welchen Gussgeräten ist der Prüfungs-

raum für Edelmetalllegierungen ausgestat-tet?

• Mit welchen Gussgeräten ist der Prüfungs-raum für Modellgusslegierungen ausgestat-tet?

• Reicht die maximal einzustellende Gießtem-peratur für meine Legierungen aus?

24

Instrumentarium, Werkstoffe und Anmerkungen zum Prüfungsverlauf2

Page 21: Meisterkönnen - fachbuchdirekt.de€¦ · 4.3.1 Die Zähne 11 und 21 74 4.3.2 Die Zähne 12 und 22 75 4.3.3 Die Zähne 13 und 23 75 4.3.4 Die Zähne 14; 15 und 24; 25 75 4.3.5 Die

• Sind ausreichende Kenntnisse über dieHandhabung der vorhandenen Geräte vor-handen?

• Sind ausreichende Schmelztiegel für die je-weilige Gussmaschine vorhanden oder müs-sen sie mitgebracht werden?

Die Löt- und SchweißeinrichtungDas Löten und Schweißen sind Arbeitsgänge, dieim Rahmen einer Meisterarbeit anfallen.

Fragen• Mit welcher Lötvorrichtung ist der Prü-

fungsraum ausgestattet?• Sind ausreichende Kenntnisse über die Funk-

tion der Lötbrenner vorhanden?• Welche Energien (Wasserstoff, Propan oder

Erdgas) können zum Löten eingesetzt werden?• Sind Kenntnisse über das Einstellen eines

Brenners für Propan-Sauerstoffgemische fürden Lötvorgang vorhanden?

• Ist die Handhabung eines elektrischenSchweißgeräts bekannt?

• Darf ein vorhandenes Laserschweißgerät be-nutzt werden?

• Ist der Nachweis einer Laserschweißprüfungnotwendig?

• Sind getönte Schutzbrillen zum Löten undSchweißen vorhanden?

Die PolymerisationsgeräteMeisterarbeiten können Anteile beinhalten, dieman in Verblendkomposit oder Basiskunststoffumsetzen muss. Für die werkstoffgerechte Verar-beitung werden heute unterschiedliche Systemeeingesetzt.

Fragen• Mit welchen Polymerisationsgeräten ist der

Prüfungsraum ausgestattet?• Liegen ausreichende Kenntnisse über die

Handhabung dieser Geräte vor?

• Können die eingeplanten Werkstoffe mit denvorhandenen Systemen verarbeitet werden?

• Welches Küvettensystem ist für die Totalpro-thetik vorhanden?

• Welcher Luftdruck ist hierfür notwendig?• Wie werden die erforderlichen Arbeitstem-

peraturen geregelt?• Welche Aufheizmöglichkeiten sind vorhan-

den?• Gibt es Einrichtungen für die Heißpolymeri-

sation falls sie für die Prüfung vorgeschriebenwerden?

Der KeramikbrennofenEin wesentlicher Bestandteil der Meisterarbeit istdie keramische Verblendung. Die Bewertungdurch die Meisterprüfungskommission beziehtsich hier auch auf eine vorgegebene und herstel-lungstechnisch richtig wiedergegebene Zahnfar-be. Die Wahl der Verblendkeramik wird allge-mein dem Prüfling überlassen. Neben einer Viel-zahl dentalkeramischer Massen sind eine Reiheunterschiedlicher Brennöfen auf dem Dental-markt erhältlich. Die wesentlichen Funktionensollten bekannt sein. Untersuchungen haben ge-zeigt, dass Brennöfen auch eines Fabrikats unter-schiedliche Brennverhalten zeigen. Aus diesemGrund bereitet es mitunter auch versierten Kera-mikern Anfangsschwierigkeiten, mit einem frem-den Brennofen zu arbeiten. Es ist richtig, wennman sich auf diese Problematik einstellt. Als Si-cherheitsfaktor gilt immer noch der Probebrandvor der eigentlichen Prüfungsarbeit.

Fragen• Mit welchen keramischen Brennöfen ist der

Prüfungsraum ausgestattet?• Wie viel keramische Brennöfen entfallen auf

die Prüflinge?• Sind ausreichende Kenntnisse über die

Handhabung der zur Verfügung stehendenGeräte vorhanden?

25

Instrumentarium, Werkstoffe und Anmerkungen zum Prüfungsverlauf 2