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Neuntes deutsch-polnisches Juristen-Kolloquium (Völkerrecht und Außenpolitik, Band 47) by Jost Delbrück; Dietrich Rauschning; Walter Rudolf; Theodor Schweisfurth Review by: O. Kimminich Archiv des Völkerrechts, 34. Bd., 3. H., Menschenrechte / Human Rights (September 1996), pp. 329-330 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40799144 . Accessed: 12/06/2014 22:58 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.34.78.85 on Thu, 12 Jun 2014 22:58:13 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Menschenrechte / Human Rights || Neuntes deutsch-polnisches Juristen-Kolloquium (Völkerrecht und Außenpolitik, Band 47)by Jost Delbrück; Dietrich Rauschning; Walter Rudolf; Theodor

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Neuntes deutsch-polnisches Juristen-Kolloquium (Völkerrecht und Außenpolitik, Band 47) byJost Delbrück; Dietrich Rauschning; Walter Rudolf; Theodor SchweisfurthReview by: O. KimminichArchiv des Völkerrechts, 34. Bd., 3. H., Menschenrechte / Human Rights (September 1996),pp. 329-330Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40799144 .

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Besprechungen 329

Probleme mit Ausnahme der Interpre- tation, so daß praktisch nur einige kon- krete Verträge behandelt werden.

Weniger Lücken finden sich im ver- fahrensrechtlichen Hauptteil. Auch er beginnt mit den Grundprinzipien und den Grundlagen der Jurisdiktionsgewalt des IGH. Erst der dritte Unterabschnitt ist den eigentlichen Verfahrensfragen gewidmet. Zum Schluß werden die mit den Urteilen und den Rechtsgutachten zusammenhängenden Spezialfragen be- handelt.

Zu jedem Stichwort enthält der Di- gest den relevanten Text in ausreichen- der Länge. Abweichende Meinungen werden vor allem mit Blick auf ihre Relevanz für die wichtigen Punkte der Urteilsbegründung berücksichtigt. Das Stichwortverzeichnis erhöht den Wert des Digest als Nachschlagewerk. Aber schon die hervorragende Gliederung er- möglicht nicht nur das systematische Studium, sondern auch ein rasches Nach- schlagen. Sehr zu begrüßen ist auch, daß der Digest am Schluß eine Zusammen- fassung aller ausgewerteten Entschei- dungen und Gutachten (im vorliegenden Band sind es 11, angefangen vom Grenzstreit zwischen Burkina Faso und Mali bis zum Schiedsspruch zwischen Guinea-Bissau und Senegal vom 31. 7. 1989) enthält. Das mit der Herstellung dieses ersten Bandes der neuen Reihe beauftragte Wissenschaftlerteam (Rainer Hofmann, Juliane Kokott, Karin Oel- lers-Frahm, Stefan Oeter und Andreas Timmermann) hat gute Arbeit geleistet.

K i m m i n i c h

Neuntes deutsch-polnisches Juristen- Kolloquium. Hrsg. von Jost Delbrück, Dietrich Rauschning, Walter Rudolf und Theo- dor Schweisfurth. (Völkerrecht und Außenpolitik, Band 47). Baden-Ba- den: Nomos Verlagsgesellschaft. 1992. 186 S.

Das Neunte deutsch-polnische Völker- rechtskolloquium, das in der Zeit vom 17. bis 19. September 1990 im Bildungs- zentrum der Hanns-Seidel-Stiftung in Wildbad Kreuth stattfand, stand - wie Theodor Schweisfurth in seinem Vor- wort betont - ganz im Zeichen der „sanften" Revolutionen der ost-mittel- europäischen Staaten. Der offizielle Ge- samttitel des Kolloquiums lautet: „Der internationale und nationale Schutz der Menschenrechte". Der Tagungsband wird eingeleitet durch das in englischer Spra- che gehaltene Referat von Roman Wie- ruszewski über die Effektivität der ver- schiedenen Vollzugsmethoden von Men- schenrechtsverträgen. Zur Prüfung der Effektivität bedient sich der Autor eines funktionalistischen Maßstabs. Wesent- lich sei es, die Hauptfunktionen der zu untersuchenden Mittel zu definieren und ihren Erfolg anhand dieses Maß- stabs zu überprüfen. Zunächst geht es um die Berichtsverfahren, dann um in- dividuelle Beschwerden und Staatenbe- schwerden. Überall sind Defizite zu vermelden. Der Autor gibt der Hoff- nung Ausdruck, daß nach dem Zusam- menbruch des Sozialismus eine neue „Maschinerie" des Menschenrechtsvoll- zugs gefunden werden kann.

An einem praktischen Beispiel illu- striert Jost Delbrück die nichtrichter- lichen Durchsetzungsverfahren in bezug auf die Menschenrechte. Das Beispiel ist die Menschenrechtspraxis der UNESCO. Delbrück schildert die historische Ent- wicklung des Verfahrens, den verfah- rensrechtlichen Rahmen, die Kriterien und die Rolle des Ausschusses für Kon- ventionen und Empfehlungen (Com- mittee on Conventions and Recommen- dations, CRE) und der übrigen UNESCO-Gremien und beschreibt dann ausführlich die Praxis von CRE, die er als „eigenartige Mischung flexibler Men- schenrechtsdiplomatie, Beharrung auf be- stimmten fundamentalen Rechtsbegrif- fen und kreative Auslegung von Ver- fahrensregeln ohne Leugnung ihrer Bin- dungswirkung" bezeichnet. Das alles habe zu einer wirksamen Durchsetzung

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330 Besprechungen

der Menschenrechte im Rahmen der UNESCO geführt.

Ein besonders aktuelles Thema be- handelt Kay Hailbronner: den völker- rechtlichen Schutz der Minderheiten. Auch hier wird zunächst die Entste- hungsgeschichte geschildert, dann wird auf die Definitionsprobleme verwiesen. Im Mittelpunkt stehen Art. 27 des In- ternationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte und die Kopen- hagener Erklärung der KSZE-Konfe- renz über die menschliche Dimension der KSZE. Als Beispiel für die gesamte Problematik dient die deutsche Minder- heit in Polen. Der deutsch-polnische Freundschaftsvertrag vom Juni 1991 war im Zeitpunkt der Tagung noch nicht unterzeichnet. Hailbronner konnte aber bereits auf die Vertragsverhand- lungen verweisen. Die polnische Per- spektive der gesamten Problematik stellte Hanna Suchocka (in englischer Sprache) dar. Elegant geht sie über die Vertreibung der Deutschen aus den Oder-Neiße-Gebieten hinweg und er- wähnt nur am Rande, daß „die deut- sche Bevölkerung in großer Zahl aus den westlichen und nördlichen Teilen Polens anderweitig angesiedelt" (im englischen Original: resettled) wurde. Dann erwähnt sie die einzelnen Pro- bleme des Minderheitenschutzes im De- tail und betont zum Schluß die Loyali- tätspflicht der Minderheit.

Die „polnische Perspektive" zur ge- samten Menschenrechtsproblematik in der Welt von heute präsentierte Adam Lopatka, der schon seit vielen Jahren an den deutsch-polnischen Völkerrechts- kolloquien teilgenommen hat. Anschlies- send kommt die spezifisch europäische Problematik in drei Beiträgen zur Sprache. Eibe Riedel referiert über das Schutzsystem der Europäischen Men- schenrechtskonvention, Peter Badura nimmt zur Frage der „normativen Ver- klammerung" des Gemeinschaftsrechts in den Verfassungen der Mitgliedstaa- ten Stellung, Zdzislaw Kedzia berich- tet (in englischer Sprache) über das Verhältnis von europäischer Menschen-

rechtskonvention und polnischem Recht. Daran schließen sich (ebenfalls in eng- lischer Sprache) einige Bemerkungen von Leslaw Kanski über Menschen- rechtsbestimmungen in der künftigen polnischen Verfassung. Den Schluß bil- det das Referat von Matthias Herdegen über Menschenrechte als „Schranke der Achtung fremden Hoheitsrechts". Hier- bei geht es um „einen Mechanismus der indirekten Durchsetzung und Umset- zung menschenrechtlicher Standards durch nationale Organe" (S. 175). Er bewirkt u. a. die Nichtanerkennung menschenrechtswidriger Hoheitsakte. Be- züglich der Staatenimmunität kommt Herdegen zu dem Ergebnis, daß gegen- wärtig Lehre und Praxis eine Beschrän- kung der Staatenimmunität bei Men- schenrechtsverletzungen noch nicht recht- fertigen. Es sei aber „durchaus erwä- genswert, der Durchsetzung menschen- rechtlicher Standards vor nationalen Gerichten einen höheren Rang einzu- räumen als den hinter der Staaten- immunität stehenden Belangen" (S. 184).

Kimmi n i c h

The Arab-Irael Conflict and its Resolution: Selected Documents. Ed. by Ruth Lapidoth and Moshe Hirsch. Dordrecht /Boston /London: Martinus Nijhoff Publishers. 1992. XVI, 387 S.

Von dem kurzen, wenig mehr als eine Druckseite füllenden, Vorwort ab- gesehen, besteht der Band ausschließlich aus Materialien, die grundsätzlich chro- nologisch angeordnet sind. Sie reichen vom zionistischen Programm, das im August 1897 (in deutscher Sprache, hier wiedergegeben in englischer Überset- zung) vom ersten Zionistischen Kongreß in Basel beschlossen wurde, bis zur Re- solution Nr. 46/86 der Generalversamm- lung der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1991, der die Herausge- ber die in Klammern hinzugefügte Kurzbezeichnung „Rehabilitation des

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