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Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis- teriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststel- lung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schul- jahr 2018/2019 vom 14. Februar 2018 ................................ 50 Tour gegen Gewalt 2018 – Wo geredet wird, da flie- gen keine Fäuste – Gewaltberichte touren wieder .............. 52 6. Wettbewerb um den Kinderkunstpreis der Landes- vereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e. V. zum Thema „Das ist ungerecht!“ .................. 53 Ausschreibung Fortbildung für Lehrkräfte an Ober- schulen und allgemein bildenden Gymnasien, die das Fach Spanisch unterrichten – Studienreise nach Ávila, Spanien .................................................................. 54 Abordnungsausschreibung Teamkoordinatorin/Team- koordinator am Medienpädagogischen Zentrum des Landkreises Leipzig .......................................................... 55 Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Förderschule ................................ 56 Schulleiterin/Schulleiter Grundschule ................................ 57 Schulleiterin/Schulleiter Oberschule .................................. 59 Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium .................................. 61 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Förderschule ............................................................ 62 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Grundschule .............................................................. 64 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Oberschule ................................................................ 67 Nr. 3/2018 1. März 2018 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 49

Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · oder ohne Computer-Algebra-System. c) Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik

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Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis-teriums für Kultus zur besonderen Leistungsfeststel-lung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schul-jahr 2018/2019 vom 14. Februar 2018 ................................ 50

Tour gegen Gewalt 2018 – Wo geredet wird, da flie-gen keine Fäuste – Gewaltberichte touren wieder .............. 52

6. Wettbewerb um den Kinderkunstpreis der Landes-vereinigung Kulturelle Kinder- und JugendbildungSachsen e. V. zum Thema „Das ist ungerecht!“ .................. 53

Ausschreibung Fortbildung für Lehrkräfte an Ober-schulen und allgemein bildenden Gymnasien, diedas Fach Spanisch unterrichten – Studienreise nachÁvila, Spanien .................................................................. 54

Abordnungsausschreibung Teamkoordinatorin/Team-koordinator am Medienpädagogischen Zentrum desLandkreises Leipzig .......................................................... 55

Stellenausschreibungen

Schulleiterin/Schulleiter Förderschule ................................ 56

Schulleiterin/Schulleiter Grundschule ................................ 57

Schulleiterin/Schulleiter Oberschule .................................. 59

Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium .................................. 61

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Förderschule ............................................................ 62

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Grundschule .............................................................. 64

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Oberschule ................................................................ 67

Nr. 3/2018 1. März 2018

Ministerialblatt desSächsischen Staatsministeriums für Kultus

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Verwaltungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10am Gymnasium im Schuljahr 2018/2019

Vom 14. Februar 2018

I.Grundlegendes

Die Vorbereitung und Durchführung der besonderen Leis-tungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbildendenGymnasiums erfolgt auf der Grundlage von § 27 der Schul-ordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012(SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnungvom 3. August 2017 (SächsGVBl. S. 428) geändert worden ist,in der jeweils geltenden Fassung.

Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in derersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.

Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte desjeweiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich derKlassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultusminis-terkonferenz für den Mittleren Schulabschluss im FachDeutsch, im Fach Mathematik und für die erste Fremdsprache(Englisch/Französisch) vom 4. Dezember 2003.

II.Fächerspezifische Hinweise

1. Alle Fächer

Handelt es sich bei den für die einzelnen Fächer angege-benen Hilfsmitteln um Wörterbücher, sind jeweils nichtelektro-nische und elektronische Wörterbücher zugelassen, sofern siegeschlossene Systeme ohne Möglichkeit der Speichererwei-terung sind. Eventuell vorhandene Speicher müssen gesperrtoder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmittel sind aus-geschlossen. Teilnehmer, deren Herkunftssprache nicht odernicht ausschließlich Deutsch ist, können zusätzlich in allenFächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch(Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwen-den.

2. Fach Deutsch

a) Struktur der ArbeitJeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgabenzur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und derdamit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Mi-nuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.Die Aufgabenarten können sein:– Textanalyse,– Textinterpretation.Grundlage kann sein:– ein literarischer Text (Lyrik),– ein pragmatischer Text.

b) Zugelassene HilfsmittelZugelassenes Hilfsmittel ist:ein Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung.

c) Verbindlicher BewertungsmaßstabDie Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Staats-ministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamt-würdigung der erbrachten Leistung.

3. Fach Sorbisch

a) Struktur der ArbeitJeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgabenzur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und derdamit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Mi-nuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.Die Aufgabenarten können sein:– Textanalyse,– Textinterpretation (Lyrik).Grundlage kann sein:– ein literarischer Text,– ein pragmatischer Text.

b) Zugelassene HilfsmittelZugelassene Hilfsmittel sind:– Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,– Obersorbisch-Deutsches Wörterbuch und– Deutsch-Obersorbisches Wörterbuch.

c) Verbindlicher BewertungsmaßstabDie Bewertung erfolgt auf der Grundlage der vom Staats-ministerium für Kultus vorgegebenen Korrekturrichtlinien.Die Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamt-würdigung der erbrachten Leistung.

4. Fach Englisch

a) Struktur der ArbeitDie Aufgabe umfasst folgende Bereiche:– Hörverstehen,– Leseverstehen und– schriftliche Textproduktion/Schreiben. Der Anteil der

Textproduktion umfasst mindestens die Hälfte der Ar-beitszeit.

b) Zugelassene HilfsmittelZugelassene Hilfsmittel sind:– Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung,– zweisprachiges Wörterbuch Deutsch-Englisch/Eng-

lisch-Deutsch und– einsprachiges Wörterbuch Englisch.

c) Verbindlicher BewertungsmaßstabDie Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf derGrundlage der vom Staatsministerium für Kultus vorge-gebenen Korrekturrichtlinien.Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindes-tens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprach-liche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird alsGanzes bewertet.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

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5. Fach Mathematik

a) Struktur der ArbeitJeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.Teil A:Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegen-den mathematischen Sachverhalten, darunter auch Aufga-ben mit Auswahlcharakter.Arbeitszeitanteil: 25 MinutenTeil B:Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegen-den mathematischen Sachverhalten und deren Anwen-dung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathe-matische Teilgebiete vernetzt.Arbeitszeitanteil: 65 Minuten

b) Zugelassene HilfsmittelZugelassene Hilfsmittel in Teil A und Teil B sind:– Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung und– Zeichengeräte.Zugelassene Hilfsmittel nur in Teil B sind:– Tabellen- und Formelsammlung und– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit

oder ohne Computer-Algebra-System.

c) Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte desLehrplans Gymnasium Mathematik bis Klassenstufe 10mit folgenden Ausnahmen:– aus dem Lernbereich 4 (Funktionale Zusammen-

hänge) in Klassenstufe 10– Übertragen des Wissens zu speziellen Funktio-

nen auf Verknüpfungen und Verkettungen vonFunktionen

– Verknüpfung der Funktionen y = sin x und y = cos xzu y = tan x

– Kennen einer Systematisierung von reellen Funk-tionen

– Beherrschen charakteristischer Eigenschaftenund des Verlaufs der Graphen der Funktioneny = x, y = x2, y = x, y = 1/x, y = In x, y = ex, y = sin xohne Verwendung von Hilfsmitteln

– Einblick gewinnen in die Parameterdarstellungvon Kurven am Beispiel der Darstellung des Krei-ses

– Kennen von Zahlenfolgen als spezielle Funktio-nen

– explizite und rekursive Bildungsvorschriften– Schranke, Grenzwert

– Lernbereich 5 (Vernetzung: Zinsrechnung) in Klas-senstufe 10

d) Verbindlicher BewertungsmaßstabDie Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf derGrundlage der vom Staatsministerium für Kultus vorge-gebenen Korrekturrichtlinien.

III.Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2018 inKraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsi-schen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungs-feststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schul-jahr 2017/18 vom 25. Mai 2017 (MBl. SMK S. 164), die durchdie Verwaltungsvorschrift vom 20. Oktober 2017 (MBl. SMKS. 426) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungs-vorschrift vom 11. Dezember 2017 (SächsABl. SDr. S. S 409),außer Kraft.

Dresden, den 14. Februar 2018

Der Staatsminister für KultusChristian Piwarz

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1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

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Tour gegen Gewalt 2018Wo geredet wird, da fliegen keine Fäuste

Gewaltberichte touren wieder

Die Unfallkasse Sachsen schickt auch 2018 wieder ein An-ti-Gewaltprojekt durch die Schulen des Freistaates. Ab sofortkönnen sich Oberschulen, Gymnasien oder Berufsschulen be-werben. Die Kosten für Veranstaltung und Begleitmaterialienträgt die Unfallkasse Sachsen.

„Berichte über Gewalt“ ist ein Projekt für Schüler ab Klas-se 8, in dem fünf Personen über ihre Erfahrungen mit Gewalterzählen – freiwillig oder als Bewährungsmaßnahme dazuverpflichtet. Es bietet 70 Minuten provokante, emotionale undauthentische Konfrontation mit dem Thema Gewalt.

Schulen sollten über einen bespielbaren Raum für etwa100 Schüler verfügen; eine erhöhte Spielebene wäre günstig.Der Antragsteller sollte die Auslastung für zwei Veranstaltun-gen pro Tag gewährleisten, wobei Kooperationen mit benach-barten Schulen möglich sind.

Von den Schulen erwarten wir engagierte Unterstützungbei der Organisation sowie Aufgeschlossenheit und Bereit-schaft zur zeitnahen Nachbereitung des Themas. Schulen, diedieses Angebot in Projekttage oder Ähnliches integrieren, wer-den bevorzugt.

Termine:

27. August 2018, Montag28. August 2018, Dienstag29. August 2018, Mittwoch30. August 2018, Donnerstag31. August 2018, Freitag

Die Bewerbungen müssen eine Selbstverpflichtung zurNachbereitung enthalten und durch den Schulleiter oder dieSchulleiterin autorisiert sein.

Anmeldeschluss ist der 30. April 2018.

Bewerbungen und Fragen:

Karsten Janz03521 724-266 [email protected]

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Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

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6. Wettbewerb um den Kinderkunstpreisder Landesvereinigung

Kulturelle Kinder- und Jugendbildung Sachsen e. V.zum Thema „Das ist ungerecht!“

Schirmherrschaft: Christian Piwarz, Staatsminister für Kultus

„Das ist ungerecht!“ – unter diesem Motto findet am16. Juni 2018 der 6. Wettbewerb um den Kinderkunstpreis derLandesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (LKJ)Sachsen e. V. in Freiberg statt. Kinder zwischen 7 und 12 Jah-ren sind eingeladen, sich mit künstlerischen Beiträgen allerSparten am Wettbewerb zu beteiligen. Die Veranstaltung wirdgefördert vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus undfindet in Zusammenarbeit mit dem Mittelsächsischen Theaterin Freiberg statt.

Kinder haben ein starkes Gerechtigkeitsempfinden. Ob esum das Verbot der Eltern geht, bei einem Freund zu übernach-ten, um die Höhe des Taschengeldes, die Regelungen zuHandynutzung oder Schlafenszeiten. Oder wenn man sich inder Schule mal wieder ungerecht behandelt fühlt.

Wir wollen Kinder darin bestärken, dass sie und wir alle, imKleinen wie im Großen, Dinge verändern und ein bisschengerechter machen können. Wir denken an Kinderrechte, dielängst nicht überall umgesetzt sind, an Kinder, die alles dürfen,alles haben, und an die, die nur davon träumen können. AnKinderarbeit, aber auch an verletzte Gefühle.

Wir rufen Kinder aus ganz Sachsen auf, zu sagen und zuzeigen, was sie ändern wollen, damit es mehr Gerechtigkeitgibt: bei ihnen zu Hause, in der Schule, in ihrer Stadt, in unse-rem Land oder auf der ganzen Welt. Ihren Gedanken, Mei-nungen und Wünschen können sie auf verschiedene ArtenAusdruck verleihen – ob mit Bildern, Fotos oder Geschichten,Tanzbeiträgen, Zirkusnummern oder Theaterstücken, Liedern,Hörspielen oder Trickfilmen. Jeder eingereichte Gruppen- oderEinzelbeitrag wird am 16. Juni in Freiberg öffentlich präsentiert.Einsendeschluss ist der 18. Mai 2018.

Eine Kinderjury vergibt mit Unterstützung von Fachleutenaus den jeweiligen Sparten die Preise. Es wird außerdem einenPublikumspreis geben. Umrahmt wird der Wettbewerbstag voneinem Kinderfest mit kreativen Mitmach- und Spielangeboten.

Weitere Informationen und Bewerbung unter:

http://lkj-sachsen.de/wettbewerbe/kinderkunstpreis/aktuelles-zum-wettbewerb

Einsendeschluss:

18. Mai 2018

Teilnahmeberechtigt:

alle in Sachsen lebenden Kinder zwischen 7 und 12 Jahren

Teilnahmebeitrag:

5 Euro pro Teilnehmer und Begleitperson (enthalten sindVerpflegung und anteilige Fahrtkosten)

Wettbewerb und Preisverleihung:

16. Juni 2018 in Freiberg

Kontakt:

Dr. Christine RangeTelefon: 0341 [email protected]

Hintergrundinformation:

Die LKJ Sachsen e. V. ist der Dach- und Fachverband fürdie kulturelle Kinder- und Jugendbildung in Sachsen. Seit 2008schreibt sie im zweijährigen Turnus den landesweiten Wett-bewerb um den Kinderkunstpreis für Kinder zwischen 7 und12 Jahren aus. Ziel der Veranstaltung ist es, Kinder zu kreati-vem Tun zu ermutigen und die frühe Beschäftigung mit Kunstund Kultur zu fördern. Bisher haben sich über 1 500 Kinder amWettbewerb beteiligt, der den jungen Teilnehmenden ein Po-dium zur künstlerischen Auseinandersetzung zu einem be-stimmten Thema und zur Anerkennung ihrer künstlerischenLeistungen gibt.

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1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

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AusschreibungFortbildung für Lehrkräfte an Oberschulen und

allgemein bildenden Gymnasien, die das Fach Spanisch unterrichtenStudienreise nach Ávila, Spanien

Gz.: 24-6752/39/1

Ziele der Studienreise:

– Erhöhung der mündlichen Sprachkompetenz– Erweiterung der interkulturellen Handlungskompetenz– Vertiefung des landeskundlichen Wissens durch Begeg-

nung mit Geschichte, Literatur, Kunst und Musik derRegion

Zulassungsvoraussetzungen:

Lehrkräfte, die das Fach Spanisch– an einer Oberschule oder– mindestens 10 Jahre an einem allgemein bildenden Gym-

nasiumunterrichten.

Zulassungsantrag:

Der Antrag auf Zulassung zur Studienreise ist vollständigausgefüllt bis zum 16. März 2018 auf dem Dienstweg an denpersonalführenden Standort des Landesamtes für Schule undBildung (LaSuB), Referat/Sachgebiet 31 Unterstützungssys-tem zu richten.

Nach dem 16. März 2018 im personalführenden Standorteingehende Bewerbungen können im Auswahlverfahren keineBerücksichtigung finden.

Das Antragsformular auf Zulassung zur Studienreise istunter https://www.schule.sachsen.de/622.htm?id=922 abruf-bar.

Quotierung:

20 Teilnehmer insgesamt

Hinweis für Bewerber aus Schulen in freier Trägerschaft:

Die Plätze werden zentral im LaSuB durch ein Losverfah-ren ermittelt. Zur Prüfung der fachlichen Zulassungsvorausset-zungen sind von Bewerbern aus Schulen in freier TrägerschaftZeugniskopien beziehungsweise geeignete Nachweise bei-zufügen.

Zeitraum:

13. Oktober bis 26. Oktober 2018

Am 21. August 2018 (nachmittags) findet ein Vorberei-tungstreffen im Staatsministerium für Kultus statt, welches ver-pflichtender Bestandteil der Fortbildung ist.

Kostenerstattung:

Die Kursgebühren trägt das Staatsministerium für Kultusfür alle Teilnehmer.

Für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen übernimmt dasStaatsministerium für Kultus darüber hinaus die Flug- undÜbernachtungskosten.

Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten ferner folgen-de Kosten durch das LaSuB erstattet:– die Fahrkosten zum Vorbereitungstreffen,– die Fahrkosten vom Wohnort zum Flughafen und zurück.

Darüber hinaus ist die Erstattung weiterer Reisekostenausgeschlossen. Insbesondere sind die Kosten für nicht unent-geltlich bereitgestellte Verpflegungsleistungen sowie für fakul-tative Veranstaltungen von den Teilnehmern als Eigenanteilselbst zu tragen.

Für Lehrkräfte von Schulen in freier Trägerschaft könnenReisekosten vom Freistaat Sachsen nicht übernommen wer-den. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldungmit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen. Zu veranschla-gen sind Flug- und Übernachtungskosten in Höhe von insge-samt circa 1 000 Euro, die nach Durchführung der Studienreisedurch das Staatsministerium für Kultus in Rechnung gestelltwerden. Hinzu kommen die individuellen Kosten für die Verpfle-gung vor Ort sowie für die Fahrten zum Vorbereitungstreffenund zum Flughafen.

Unterbringung:

Die Unterbringung erfolgt vornehmlich in Einzelzimmern(mit Halbpension) bei Gastfamilien.

Standort LaSuB B C D L Z Freie Träger GesamtQuotierung 2 4 5 5 2 2 20

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Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

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Abordnungsausschreibung

Das Staatsministerium für Kultus schreibt im Umfang einer4-tägigen Teilabordnung die Tätigkeit

als Teamkoordinatorin/Teamkoordinatoram Medienpädagogischen Zentrum

des Landkreises Leipzig

zum 1. August 2018 für das Landesamt für Schule und Bildung,Standort Leipzig am Medienpädagogischen Zentrum des Land-kreises Leipzig aus.

Es können nur Bewerbungen von Lehrerinnen und Lehrernberücksichtigt werden, die entsprechende Erfahrungen im Um-gang mit digitalen Medien in pädagogischen Kontexten be-sitzen und sich gegenwärtig in einem unbefristeten Arbeits-und Dienstverhältnis mit dem Freistaat Sachsen befinden.

Anforderungsprofil:– abgeschlossene pädagogische Hochschulausbildung mit

Lehrbefähigung– mehrjährige schulpraktische Erfahrung– Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Medienpä-

dagogik, insbesondere der Medienerziehung und Medien-didaktik

– umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich mo-derner Informations- und Kommunikationstechniken, ins-besondere im Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten

– Erfahrungen in der Lehrerfortbildung– Bereitschaft zur ständigen eigenen Qualifizierung– Belastbarkeit, Organisationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick

und Teamfähigkeit

Tätigkeitsprofil:– Mitwirkung an schulischen Prozessen unter medienpäda-

gogischen Aspekten– Mitwirkung an der Erarbeitung und Umsetzung von innova-

tiven pädagogischen und technischen Konzeptionen fürdie Medienbildung in der Schule und Beurteilung ihrerWirksamkeit

– Beratung, Schulung, Fortbildung und Begleitung von Bil-dungsprozessen

– Durchführung und Koordinierung von Schulungs- und Fort-bildungsmaßnahmen

– fachliche, mediendidaktische und technische Beratung derpädagogischen IT-Koordinatoren und Lehrer bei der Aus-wahl von Medien und der zugehörigen Technik

– Leitung der Beschaffung, Organisation und Bereitstellungdes Medien- und Technikbestandes

– Bedarfsermittlung, Angebots- und Eignungsrecherche fürMedien

– Erschließung und Bewertung von Medien– kooperatives Zusammenwirken mit den pädagogischen

Mitarbeitern, dem Träger des MedienpädagogischenZentrums und mit den kommunalen Angestellten

– Organisation und Kontrolle der Tätigkeiten am Medien-pädagogischen Zentrum

– konzeptionelle Arbeit zur Weiterentwicklung Medienpäda-gogischer Zentren

Es erwartet Sie eine anspruchsvolle und interessanteTätigkeit.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht.Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnenoder Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IV bei gleicherEignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt be-rücksichtigt. Schwerbehinderte und diesen gleichgestellte be-hinderte Menschen werden daher ausdrücklich aufgefordert,sich zu bewerben. Zur angemessenen Berücksichtigung ist einentsprechender Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizu-legen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie mit Ihrer Bewerbunggleichzeitig Ihr Einverständnis zur elektronischen VerarbeitungIhrer persönlichen Daten bis zum Abschluss des Bewerbungs-verfahrens erteilen.

Der Bewerbung ist eine Zustimmung zur Einsicht in diePersonalakte beizulegen.

Schriftliche Bewerbungen sind

bis zum 30. April 2018

auf dem Dienstweg zu richten an:Landesamt für Schule und BildungStandort LeipzigNonnenstraße 17a04229 Leipzig.

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1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

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Stellenausschreibungen

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgend aufgeführter Förderschule aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Voraussetzungen sind:a) – vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste

und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Ab-schluss „Master of Education“ auf dem Gebiet derSonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hoch-schulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpäda-gogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristeteLehrerlaubnis,

– mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschuleb) – hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung be-

ziehungsweise Abschluss „Master of Education“ undStaatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein an-deres Lehramt und eine

– mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förder-schule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie

– Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung indiesem Förderschwerpunkt

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engage-ment bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 29. März 2018 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Georg-Götz-Schule, Schule für Hörgeschädigte Richard-Wagner-Straße 76 09120 Chemnitz

A 15/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2019

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Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

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Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort BautzenPostfach 44 4402634 Bautzen

Landesamt für Schule und BildungStandort ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Neuwelt Lutherstraße 21 08340 Schwarzenberg/Erzg. OT Neuwelt

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule „Am Stadtpark“ Friedrich-Hähnel-Straße 86 09120 Chemnitz

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Sonnenleithe Sachsenfelder Straße 22 08340 Schwarzenberg/Erzg. OT Sonnenleithe

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Gablenz Carl-von-Ossietzky-Straße 171 09127 Chemnitz OT Gablenz

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Antonsthal Bergstraße 3 08359 Breitenbrunn/Erzg. OT Antonsthal

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. Juli 2018

Grundschule „Max Rennau“ Sayda Schulgasse 1 09619 Sayda

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Grundschule Langenleuba-Oberhain Schulstraße 16 09322 Penig OT Langenleuba-Oberhain

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

4. Grundschule Hoyerswerda „Lindenschule“ Johann-Gottfried-Herder-Straße 26 02977 Hoyerswerda

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Bernsdorf Pestalozzistraße 20 02994 Bernsdorf

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Grundschule Süd Radeberg Heidestraße 21 01454 Radeberg

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Grundschule Hohendubrau Am Schloss 7 02906 Hohendubrau

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Grundschule Zodel „Traugott Gerber“ Dorfstraße 162 02829 Neißeaue

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

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1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

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Landesamt für Schule und BildungStandort ZwickauPostfach 20 09 4208009 Zwickau

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung er-worbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungs-weise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassenmit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathe-matik und einem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unter-

richtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik ander Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderesLehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engage-ment bei der Profilierung der Schule,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungsge-schick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen in derTätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Referent/in inder Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich desSächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 29. März 2018 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Ostrau Ernst-Thälmann-Straße 29 04749 Ostrau

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Anton-Semjonowitsch-Makarenko-Grundschule Ernst-Moritz-Arndt-Straße 4 09130 Chemnitz OT Yorckgebiet

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Albert-Einstein-Grundschule Max-Türpe-Straße 58 09122 Chemnitz OT Morgenleite

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Grundschule Leubsdorf Hauptstraße 113 09573 Leubsdorf

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Pausa Pestalozzistraße 15 07952 Pausa-Mühltroff

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Neumark Oberneumarker Straße 3 08496 Neumark

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

58

Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

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Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an den nachstehend aufgeführten Oberschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Landesamt für Schule und BildungStandort ZwickauPostfach 20 09 4208009 Zwickau

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt,

– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach derMittelschule,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engage-ment bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-

geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 29. März 2018 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Diesterweg-Oberschule Werdau Holzstraße 23 08412 Werdau

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Oberschule Claußnitz Daniel-Gottlob-Türk-Straße 3 09236 Claußnitz

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Oberschule Lichtenau Bahnhofstraße 11 09244 Lichtenau

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Oberschule Bergstadtschule Sayda Am Wasserturm 23 09619 Sayda

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

59

1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

Page 12: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · oder ohne Computer-Algebra-System. c) Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten

Fortbildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

60

Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

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Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgendem Gymnasium aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung er-worbene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt,

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern desGymnasiums,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommu-nikation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches Engage-ment bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräftein Sachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 29. März 2018 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Gymnasium in Dresden Planungsraum Linkselbisch-Ost (LEO) Interimsstandort: Berthelsdorfer Weg 2 01279 Dresden (Neugründung eines Gymnasiums)

A 15/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

61

1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

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Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Förderschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort BautzenPostfach 44 4402634 Bautzen

Landesamt für Schule und BildungStandort ZwickauPostfach 20 09 4208009 Zwickau

Voraussetzungen sind:a) – vorzugsweise im jeweiligen Förderschwerpunkt Erste

und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise Ab-schluss „Master of Education“ auf dem Gebiet derSonderpädagogik oder Fach- beziehungsweise Hoch-schulausbildung mit Zusatzqualifikation Sonderpäda-gogik und Lehrbefähigung, ansonsten unbefristeteLehrerlaubnis,

– mehrjährige Lehrtätigkeit in der Förderschuleb) – hilfsweise durch Erste und Zweite Staatsprüfung be-

ziehungsweise Abschluss „Master of Education“ undStaatsprüfung erworbene Lehrbefähigung für ein an-deres Lehramt und eine

– mindestens fünfjährige Lehrtätigkeit in der Förder-schule im jeweiligen Förderschwerpunkt sowie

– Bereitschaft zur berufsbegleitenden Weiterbildung indiesem Förderschwerpunkt

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 29. März 2018 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Schule „Am Sachsenring“, Schule zur Lernförderung Friedrich-Engels-Straße 75 09337 Hohenstein-Ernstthal

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Gutenbergschule, Schule zur Lernförderung Niesky Bautzner Straße 48a 02906 Niesky

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Klinik- und Krankenhausschule Großschweidnitz Dr.-Max-Krell-Park 23 02708 Großschweidnitz

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

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Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

Page 15: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · oder ohne Computer-Algebra-System. c) Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

63

1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

Page 16: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · oder ohne Computer-Algebra-System. c) Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort BautzenPostfach 44 4402634 Bautzen

Landesamt für Schule und BildungStandort ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Olbersdorf Zum Grundbachtal 10 02785 Olbersdorf

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Ohorn Schulstraße 7 01896 Ohorn

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Melanchthonschule Grundschule 6 Görlitz Melanchthonstraße 34 02826 Görlitz

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Reichenbach Gersdorfer Straße 9 02894 Reichenbach

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Schönau-Berzdorf Am Hutberg 45 02899 Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule „Am Löbauer Berg“ Mozartstraße 5a 02708 Löbau

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule am Frühlingsberg Sohland Zittauer Straße 35 02689 Sohland a. d. Spree

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Hirschfelde/Ostritz Clara-Zetkin-Straße 2 02788 Zittau

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Mittelherwigsdorf Hauptstraße 50 02763 Mittelherwigsdorf

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Jahn-Grundschule Ebersbach Ludwig-Jahn-Straße 1 02730 Ebersbach-Neugersdorf

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Pestalozzi-Grundschule Großschönau Hauptstraße 69 02779 Großschönau

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule „Clemens Winkler“ Freiberg Franz-Kögler-Ring 84 09599 Freiberg OT Wasserberg-West

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule „Karl Günzel“ Freiberg Am Seilerberg 11A 09599 Freiberg OT Seilerberg

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule an der Riesenburg An der Riesenburg 2 09456 Annaberg-Buchholz OT Annaberg

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

64

Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

Page 17: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · oder ohne Computer-Algebra-System. c) Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik

Landesamt für Schule und BildungStandort ZwickauPostfach 20 09 4208009 Zwickau

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung er-worbene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungs-weise Fachschulabschluss als Lehrer für untere Klassenmit entsprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathe-matik und einem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unter-

richtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik ander Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderesLehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinfüh-rende Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 29. März 2018 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule im Bildungszentrum Adam Ries Oberer Kirchplatz 1 09456 Annaberg-Buchholz OT Annaberg

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Gablenz Carl-von-Ossietzky-Straße 171 09127 Chemnitz OT Gablenz

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Rosa-Luxemburg-Grundschule am Brühl Brühl 59 09111 Chemnitz OT Zentrum

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule Oederan Frankenberger Straße 19 09569 Oederan

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Carl-Böhme-Grundschule Freiberg Friedeburger Straße 17 09599 Freiberg OT Friedeburg

A 13 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Grundschule „Charles Darwin“ Chemnitz Alfred-Neubert-Straße 25 09123 Chemnitz OT Markersdorf

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Stenn Juri-Gagarin-Straße 123 08115 Lichtentanne

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Dittes-Grundschule Dittesstraße 5 08468 Reichenbach im Vogtland

A 13/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

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1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

Page 18: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · oder ohne Computer-Algebra-System. c) Mögliche Inhalte sind alle Lernziele und Lerninhalte des Lehrplans Gymnasium Mathematik

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018

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Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an den nachfolgend aufgeführten Oberschulen aus:

Landesamt für Schule und BildungStandort DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Landesamt für Schule und BildungStandort ZwickauPostfach 20 09 4208009 Zwickau

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung er-worbene Lehrbefähigung für ein Lehramt,

– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach derMittelschule,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Arbeit

sowie der organisatorischen, pädagogischen und haushal-terischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in derSchulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich desSächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschens-wert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 29. März 2018 auf demDienstweg an den für die Besetzung zuständigen Standort desLandesamtes für Schule und Bildung zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

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Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Paul-Fleming-Oberschule Hartenstein Bahnhofstraße 8 08118 Hartenstein

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2019

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Leonhard-Frank-Oberschule Coswig Hauptstraße 6 01640 Coswig

A 14/vergleichbare EntgGr. 1. August 2018

107. Oberschule Dresden Hepkestraße 26 01309 Dresden

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

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1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

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1. März 2018 Nr. 3 Ministerialblatt des SMK

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Ministerialblatt des SMK Nr. 3 1. März 2018