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Inhaltsverzeichnis Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis- teriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitung und Be- treuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Ein- richtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Ein- richtungen und Diensten der Behindertenhilfe (VwV Praxisanleiterfortbildung) vom 12. Mai 2017 .................... 154 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis- teriums für Kultus zur besonderen Leistungsfest- stellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schul- jahr 2017/18 vom 25. Mai 2017 ........................................ 164 Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis- teriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abitur- prüfung und die Ergänzungsprüfungen 2019 an allge- meinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung 2019) vom 8. Juni 2017 .................................................. 166 Ausschreibung Begleitete Berufseinstiegsphase für Nachwuchslehrkräfte ...................................................... 174 Stellenausschreibungen Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 175 Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium .............................. 176 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Grundschule .......................................................... 177 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Oberschule ............................................................ 178 stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul- leiter Gymnasium ............................................................ 179 Nr. 7/2017 6. Juli 2017 Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus 153

Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

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Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis-teriums für Kultus zur Durchführung der Fortbildungvon Fachkräften für die fachliche Anleitung und Be-treuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Ein-richtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Ein-richtungen und Diensten der Behindertenhilfe (VwVPraxisanleiterfortbildung) vom 12. Mai 2017 .................... 154

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis-teriums für Kultus zur besonderen Leistungsfest-stellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schul-jahr 2017/18 vom 25. Mai 2017 ........................................ 164

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsminis-teriums für Kultus zur Vorbereitung auf die Abitur-prüfung und die Ergänzungsprüfungen 2019 an allge-meinbildenden Gymnasien, Abendgymnasien undKollegs im Freistaat Sachsen (VwV Abiturprüfung2019) vom 8. Juni 2017 .................................................. 166

Ausschreibung Begleitete Berufseinstiegsphase fürNachwuchslehrkräfte ...................................................... 174

Stellenausschreibungen

Schulleiterin/Schulleiter Grundschule .............................. 175

Schulleiterin/Schulleiter Gymnasium .............................. 176

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Grundschule .......................................................... 177

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Oberschule ............................................................ 178

stellvertretende Schulleiterin/stellvertretender Schul-leiter Gymnasium ............................................................ 179

Nr. 7/2017 6. Juli 2017

Ministerialblatt desSächsischen Staatsministeriums für Kultus

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Verwaltungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

zur Durchführung der Fortbildung von Fachkräftenfür die fachliche Anleitung und Betreuung

von Praktikantinnen und Praktikantenin Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

sowie in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe

(VwV Praxisanleiterfortbildung)1

Vom 12. Mai 2017

I.Ziel, Begriffsbestimmung

1. Zur Durchführung von § 51 Absatz 5 der SchulordnungFachschule vom 2. Dezember 2009 (SächsGVBl. S. 644),die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. Mai2016 (SächsGVBl. S. 237) geändert worden ist, in der je-weils geltenden Fassung, sowie von den §§ 5 und 6 derSächsischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnungpädagogischer Fachkräfte vom 20. September 2010(SächsGVBl. S. 277), die zuletzt durch Artikel 1 der Verord-nung vom 7. Oktober 2016 (SächsGVBl. S. 477) geändertworden ist, in der jeweils geltenden Fassung, wird in derRegel von pädagogischen Fachkräften in Kindertagesein-richtungen, von Fachkräften in anderen Einrichtungen undDiensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie von Fachkräf-ten in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe,die mit Aufgaben für die Anleitung von Praktikanten betrautsind, eine Fortbildung zum Praxisanleiter nach Maßgabedieser Verwaltungsvorschrift absolviert.

2. Die Fortbildung soll den in Nummer 1 genannten Fachkräf-ten Handlungskompetenzen zur Erfüllung der Aufgabenbei der fachlichen Anleitung und Betreuung von Praktikan-ten in der berufspraktischen Ausbildung vermitteln. Ziel derFortbildung ist die Sicherung der Qualität in der Ausbildungvon Praktikanten.

3. Praktikanten im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sindSchüler der Fachschulen, Fachbereich Sozialwesen,Fachrichtung Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege,während ihrer berufspraktischen Ausbildung.

II.Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung

1. Die Fortbildung richtet sich an geeignete Fachkräfte. Ge-eignete Fachkräfte sind die, die neben persönlicher Eig-nung eine Berufsqualifikation aus dem Sozialwesen oderder Kindheitspädagogik mit staatlich anerkannter Ausbil-dung und Prüfung und eine mindestens zweijährige Be-rufstätigkeit in einer Einrichtung oder einem Dienst der Kin-der- und Jugendhilfe beziehungsweise in einer Einrichtungoder einem Dienst der Behindertenhilfe nachweisenkönnen. Die mindestens zweijährige Berufstätigkeit mussin dem Tätigkeitsfeld nachgewiesen werden, in dem diePraktikanten angeleitet werden.

2. Für die Fortbildung können die im jeweiligen Tätigkeitsfeldanerkannten Fachkräfte zugelassen werden. In Kinder-tageseinrichtungen sind das pädagogische Fachkräftegemäß § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 der Säch-sischen Qualifikations- und Fortbildungsverordnung päda-gogischer Fachkräfte. In integrativen Kindertageseinrich-tungen und in heilpädagogischen Tageseinrichtungen sinddas auch anerkannte Fachkräfte gemäß § 1 Absatz 2Nummer 1 der Sächsischen Qualifikations- und Fortbil-dungsverordnung pädagogischer Fachkräfte.

3. Für die Zulassung zur Fortbildung haben die Bewerber fol-gende Unterlagen beim Fortbildungsträger einzureichen:1. Kopien von Zeugnissen und Urkunden über erwor-

bene Berufsabschlüsse,2. Darstellung des beruflichen Werdegangs,3. Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teil-

nahme an der beruflichen Fortbildung.

4. Der Fortbildungsträger entscheidet nach Maßgabe derNummern 1 bis 3 über die Zulassung zur Fortbildung. Da-bei wird auch festgelegt, ob der Teilnehmer gemäß seinenWünschen schwerpunktmäßig für die Praxisanleitung vonErziehern oder von Heilerziehungspflegern fortgebildet wird.

III.Dauer und inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung

1. Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend und umfasst min-destens 80 Stunden. Nach erfolgreichem Abschluss findenin der Regel 6 Monate nach der Fortbildung zwei Re-flexionsgespräche im Umfang von insgesamt mindestens8 Stunden statt. Die Reflexionsgespräche erfolgen inGruppen und dienen den Teilnehmern zum Austausch vonErfahrungen hinsichtlich der Praxisanleitertätigkeit in denjeweiligen Einrichtungen oder Diensten.

2. Inhaltliche Schwerpunktea) Vorbereitung auf die Aufgaben als Praxisanleiter

Die Fortbildung bereitet die Teilnehmer auf ihre Auf-gabe als Praxisanleiter vor. Die Fortbildung soll dieTeilnehmer insbesondere befähigen,– sich im Prozess der berufspraktischen Ausbil-

dung als Berater, Moderator und Vorbild zu ver-stehen,

– sich in die Perspektive der Praktikanten hinein-versetzen zu können,

1 Mit grammatikalisch maskulinen Personenbezeichnungen sind in der gesamten hiesigen Verwaltungsvorschrift ausdrücklich Personen beiderlei Ge-schlechts gemeint.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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– die Praktikanten an die Abläufe der Einrichtungheranführen und ihre Partizipation ermöglichenzu können,

– die Praktikanten zur Auseinandersetzung mitHandlungsabläufen und Aufgaben in den unter-schiedlichen Tätigkeitsfeldern motivieren zu kön-nen,

– die Praktikanten bei der Erstellung des individuel-len Ausbildungsplans unterstützen zu können,

– die Praktikanten bei zunehmend selbstständig zulösenden Aufgaben, welche sie diesen über-tragen, entsprechend der Zielstellung des jeweili-gen Praktikums anleiten und kontrollieren zukönnen,

– Informations- und Reflexionsgespräche durch-führen zu können sowie

– Leistungen nach zwischen Praktikanten, Fach-schule und Praxiseinrichtung abgestimmten Kri-terien reflektieren, dokumentieren und beurteilenzu können.

b) CurriculumNachfolgende Zielstellungen und Inhalte des Curri-culums für die Fortbildung von Praxisanleitern orien-tieren sich an den „Empfehlungen zur Gestaltung derberufspraktischen Ausbildung an der Fachschule, Fach-bereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik“2

und den „Empfehlungen zur Gestaltung der berufs-praktischen Ausbildung an der Fachschule, Fach-bereich Sozialwesen, Fachrichtung Heilerziehungs-pflege“3, in der jeweils geltenden Fassung.Das Curriculum der Fortbildung umfasst die folgendenfünf Module:1. Modul Grundlagen der Ausbildung und berufs-

relevante rechtliche Rahmenbedingungenkennen sowie Anforderungen an Praxis-anleiter in den unterschiedlichen Arbeitsfel-dern reflektieren

2. Modul Den Ausbildungsprozess gemeinsam mitdem Team sowie mit den Praktikanten pla-nen

3. Modul Beziehungen gestalten sowie Bildungspro-zesse anregen und unterstützen

4. Modul Reflexionsgespräche führen, Feedbackgeben und beurteilen

5. Modul Lernortkooperation gestaltenDer Inhalt der Module richtet sich nach Anlage 1. Da-bei wird die Schwerpunktbildung gemäß Ziffer II Num-mer 4 Satz 2 berücksichtigt.

IV.Nachweis der Teilnahme

1. Die Fortbildung schließt mit einem Fachgespräch ab. AmFachgespräch sind der Dozent des Fortbildungsträgerssowie eine berufserfahrene Fachkraft eines Anstellungs-trägers der Kinder- und Jugendhilfe beziehungsweise derBehindertenhilfe beteiligt. Das Fachgespräch soll je Teil-nehmer 20 Minuten nicht überschreiten und kann in Grup-pen von bis zu 3 Teilnehmern durchgeführt werden.

2. Die Teilnehmer erhalten bei dem Fachgespräch die Gele-genheit, sich über die nach Ziffer III Nummer 2 erworbenenKenntnisse mündlich zu äußern.

3. Der Fortbildungsträger erteilt den Teilnehmern nach demFachgespräch ein Zertifikat gemäß dem Muster in An-lage 2. Zusammen mit dem Zertifikat sind die Inhalte derFortbildung auszuweisen.

4. Die Teilnehmer erhalten nach Beendigung der Reflexions-gespräche eine Teilnahmebestätigung, die auch den Ab-schluss der Fortbildung bestätigt.

V.Durchführung der Fortbildung

1. Zur Durchführung der Fortbildung im Freistaat Sachsensind berechtigt:– freie Fortbildungsträger,– Fachschulen in öffentlicher Trägerschaft,– staatlich anerkannte Fachschulen in freier Träger-

schaft.

2. Der Fortbildungsträger muss mindestens die in dieser Ver-waltungsvorschrift genannten Anforderungen an die Wei-terbildung, insbesondere das Curriculum gemäß Ziffer IIINummer 2 Buchstabe b und Anlage 1, erfüllen.

3. Der Fortbildungsträger gewährleistet, dass die mit derFortbildung betrauten Dozenten– aktuelle Kenntnisse über den jeweiligen Lehrplan so-

wie die Ausbildungsinhalte und -schritte an der Fach-schule, Fachbereich Sozialwesen, und

– aktuelle Kenntnisse der praktischen Arbeit in Einrich-tungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtun-gen und Diensten der Behindertenhilfe

haben. Dies ist auf dem Zertifikat nach Ziffer IV Nummer 3zu bestätigen.

2 Im Internet veröffentlicht auf www.schule.sachsen.de/lpdb unter dem oben genannten Ausbildungsgang mit dem Dateinamen „lp_fs_empfehlungen_erzieher.pdf“; abgerufen am 28. November 2016

3 Im Internet veröffentlicht auf www.schule.sachsen.de/lpdb unter dem oben genannten Ausbildungsberuf mit dem Dateinamen „lp_fs_empfehlungen_heilerziehungspflege.pdf“; abgerufen am 28. November 2016

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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VI.Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Übergangsregelung

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Ver-öffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Emp-fehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales unddes Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchfüh-rung der Fortbildung von Fachkräften für die fachliche Anleitungund Betreuung von Praktikantinnen und Praktikanten in Ein-richtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Einrichtungenund Diensten der Behindertenhilfe vom 5. Dezember 2008(SächsABl. S. 1783), enthalten in der Verwaltungsvorschriftvom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 407), außer Kraftmit der Maßgabe, dass sie auf Praxisanleiterfortbildungen, diebis spätestens acht Wochen nach der Veröffentlichung dieserVerwaltungsvorschrift beginnen, noch Anwendung findet.

Dresden, den 12. Mai 2017

Die Staatsministerin für KultusBrunhild Kurth

Anlage 1a: Curriculum – Modul 1 zur Praxisanleitung von Erzie-hern

Anlage 1b: Curriculum – Modul 1 zur Praxisanleitung von Heil-erziehungspflegern

Anlage 1c: Curriculum – Modul 2Anlage 1d: Curriculum – Modul 3Anlage 1e: Curriculum – Modul 4Anlage 1f: Curriculum – Modul 5Anlage 2: Muster Zertifikat

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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Anlage 1a(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 1 für die Praxisanleitung von Erziehern (ERZ)

Grundlagen der Ausbildung von Erziehernund berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen

sowie Anforderungen an Praxisanleiterin den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1. Praxisanleiter setzen sich mit den Grundlagen der Ausbil-dung von Erziehern im Freistaat Sachsen und der Bundes-republik Deutschland auseinander und reflektieren Anfor-derungen an Praxisanleitung in ihren unterschiedlichenArbeitsfeldern.

2. Praxisanleiter reflektieren die Zugänge zum Beruf sowiedas berufliche Selbstverständnis als Erzieher. Sie setzensich mit Geschichte, Struktur, Ablauf, Zielen und Inhaltender Ausbildung von Erziehern auseinander und beachtenrelevante Vorgaben und Rahmenbedingungen (Schulord-nung Fachschule, aktueller Sächsischer Lehrplan, Emp-fehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbil-dung, Sächsischer Bildungsplan, Sächsische Leitlinien fürdie öffentlich verantwortete Bildung von Kindern bis zum10. Lebensjahr). Sie reflektieren Gemeinsamkeiten undUnterschiede der früheren Ausbildung und der aktuellengeneralistisch ausgerichteten Ausbildung von Erziehernzum Beispiel anhand der Einordnung in den DeutschenQualifikationsrahmen (DQR) und den Europäischen Quali-

fikationsrahmen (EQR), anhand des Kompetenzorientier-ten Qualifikationsprofils für die Ausbildung von Erzieherin-nen und Erziehern an Fachschulen/Fachakademien(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Dezember2011) und anhand des Länderübergreifenden LehrplansErzieher/Erzieherin 2012 (http://www.boefae.de/wp-content/uploads/2012/11/laenderuebergr-Lehrplan-Endversion.pdf).

3. Praxisanleiter erfassen und reflektieren die Komplexitätdes beruflichen Handelns von Erziehern, die Vielfalt so-zialpädagogischer Arbeitsfelder und deren spezifischeKonzepte und Arbeitsbedingungen. Sie diskutieren denstetigen Wandel des Berufsbildes (Lebenslanges Lernen).

4. Praxisanleiter ermitteln die Beteiligten und Mitwirkendender fachschulischen Ausbildung von Erziehern. Sie erfas-sen die gleichberechtigte Bedeutung beider Lernorte, ihreMitverantwortung im Ausbildungsprozess und die Notwen-digkeit einer engen Kooperation mit den Fachschulen fürSozialpädagogik.

5. Praxisanleiter sind sich der persönlichen und fachlichenAnforderungen an Praxisanleiter bewusst.

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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Anlage 1b(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 1 für die Praxisanleitung von Heilerziehungspflegern (HEP)

Grundlagen der Ausbildung von Heilerziehungspflegernund berufsrelevante rechtliche Rahmenbedingungen kennen

sowie Anforderungen an Praxisanleiterin den unterschiedlichen Arbeitsfeldern reflektieren

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1. Praxisanleiter setzen sich mit den Grundlagen der Ausbil-dung von Heilerziehungspflegern im Freistaat Sachsenund der Bundesrepublik Deutschland auseinander undreflektieren Anforderungen an Praxisanleitung in ihrenunterschiedlichen Arbeitsfeldern.

2. Praxisanleiter reflektieren die Zugänge zum Beruf sowiedas berufliche Selbstverständnis als Heilerziehungs-pfleger. Sie setzen sich mit Geschichte, Struktur, Ablauf,Zielen und Inhalten der Ausbildung von Heilerziehungs-pflegern auseinander und beachten relevante Vorgabenund Rahmenbedingungen (Schulordnung Fachschule, ak-tueller Sächsischer Lehrplan, Empfehlungen zur Gestal-tung der berufspraktischen Ausbildung, SächsischerBildungsplan, Sächsische Leitlinien für die öffentlich ver-antwortete Bildung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr).Sie reflektieren Gemeinsamkeiten und Unterschiede derfrüheren Ausbildung und der aktuellen Ausbildung vonHeilerziehungspflegern zum Beispiel anhand der Einord-

nung in den DQR oder EQR, anhand des Kompetenz-profils Heilerziehungspflege der Bundesarbeitsgemein-schaft der Ausbildungsstätten für Heilerziehungspflege inDeutschland e. V. (BAG HEP) 2013 und anhand der UN-Behindertenrechtskonvention.

3. Praxisanleiter erfassen und reflektieren die Komplexitätdes beruflichen Handelns von Heilerziehungspflegern, dieVielfalt heilerziehungspflegerischer Arbeitsfelder und derenspezifische Konzepte und Arbeitsbedingungen. Sie dis-kutieren den stetigen Wandel des Berufsbildes (Lebens-langes Lernen).

4. Praxisanleiter ermitteln die Beteiligten und Mitwirkendender fachschulischen Ausbildung von Heilerziehungspfle-gern. Sie erfassen die gleichberechtigte Bedeutung beiderLernorte, ihre Mitverantwortung im Ausbildungsprozessund die Notwendigkeit einer engen Kooperation mit denFachschulen für Heilerziehungspflege.

5. Praxisanleiter sind sich der persönlichen und fachlichenAnforderungen an Praxisanleiter bewusst.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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Anlage 1c(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 2

Den Ausbildungsprozess gemeinsam mit dem Teamsowie mit den Praktikanten planen

Fortbildungsumfang 20 Stunden

Ziele

1. Praxisanleiter planen den Ausbildungsprozess in ihrer Ein-richtung gemeinsam mit dem Team und ermöglichen denPraktikanten angemessene Partizipation.

2. Praxisanleiter verstehen sich im Team als Impulsgeberund Mittler im Sinne der Ausbildung. Gemeinsam mit demTeam erarbeiten sie sich ein Selbstverständnis als Ausbil-dungseinrichtung (Wir als Ausbildungseinrichtung, Profilbeziehungsweise Lernortspezifik, Erwartungen an Koope-rationspartner und Praktikanten) und entwickeln das päda-gogische Konzept ihrer Einrichtung weiter. Sie diskutierenmit dem Team sowohl die Rolle des Praxisanleiters alsauch die Rollen von Leitung und Team im Ausbildungskon-text.

3. Als Praxisanleiter entwickeln sie ein klares Rollenverständ-nis (pädagogische Grundhaltungen, Auftrag, Kompetenz-anforderungen) auf der Basis eines humanistischen undsozialkonstruktivistischen Menschenbildes. Praxisanleiterübernehmen Verantwortung für die Gestaltung der Ausbil-dung in ihrer Einrichtung sowie für die Kooperation mit demLernort Schule. Sie verstehen sich als Organisatoren, Be-gleiter und Unterstützer im Ausbildungsprozess (an-gestrebte Kernkompetenzen, Art des Praktikums, Phasen,Abschluss) und planen diesen gemeinsam mit dem Träger,dem Team, der Fachschule und den Praktikanten. Praxis-anleiter kooperieren mit Fachgremien und Netzwerkpart-nern außerhalb der Praktikantenstelle.

4. Praxisanleiter unterstützen ihre Praktikanten bei der Er-arbeitung und Fortschreibung ihres individuellen Ausbil-dungsplans.

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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Anlage 1d(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 3

Beziehungen gestalten sowie Bildungsprozesse anregen und unterstützen

Fortbildungsumfang 30 Stunden

Ziele

1. Praxisanleiter gestalten die Beziehung zu Praktikantenund übernehmen die Verantwortung dafür, deren Bildungs-prozesse co-konstruktiv anzuregen und zu unterstützen.

2. Praxisanleiter reflektieren Aufgaben und Anforderungenan die Anleitung sowie ihr Menschenbild bezogen auf denAusbildungskontext und setzen sich mit ihren pädago-gischen Grundhaltungen auseinander. Sie respektierenPraktikanten als Konstrukteure ihres eigenen Bildungs-und Entwicklungsprozesses und lassen sie angemessenpartizipieren. In der Beziehungsgestaltung kommunizierensie klar, verstehen Praxisanleitung als wechselseitigen dia-logischen Prozess (Anleitungsgespräch, Anleitungspro-zess) und stellen sich als Impulsgeber (Vorleben undFördern von Haltung, Fördern des aktiven Lernprozesses,Fördern von Handlungskompetenz, Übernahme der Be-rufsrolle), Unterstützer (Methoden der praktischen An-leitung, Lern- und Arbeitstechniken/Arbeitsorganisation,methodische Arbeit mit Erwachsenen) und Motivator (Mo-tivation und Gelegenheit schaffen) zur Verfügung. Kon-flikte werden transparent und konstruktiv bearbeitet.

3. In ihrer Rolle als Co-Konstrukteur übernehmen Praxisan-leiter die Verantwortung für die personellen, zeitlichen undräumlich-materiellen Bedingungen für Selbstbildungspro-zesse der Praktikanten. Sie wählen Einsatzbereiche aus,interagieren entwicklungsfördernd, stellen Aufgaben undorganisieren Bildungsanlässe so, dass der Bildungspro-zess der Praktikanten angeregt und unterstützt wird.

4. Praxisanleiter entwickeln geeignete Instrumente für diePraxisanleitung (beispielsweise Praxisleitfaden, Orientie-rungshilfen oder Hauskompass). Sie unterstützen Prakti-kanten bei der stetigen Weiterentwicklung ihres individuel-len Ausbildungsplans. Dazu zählen das Bestimmen derindividuellen Kompetenzen, die systematische Kompetenz-erweiterung, das Formulieren von Zielen, das Festlegendes methodischen Vorgehens, das Ermöglichen von Bil-dungsanlässen und das Sichern von Lernerfolgen. Damitmachen sie das Instrument zur gezielten Kompetenzent-wicklung am Lernort Praxis nutzbar.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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Anlage 1e(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 4

Reflexionsgespräche führen, Feedback geben und beurteilen

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1. Praxisanleiter führen Reflexionsgespräche mit Praktikan-ten, geben diesen Feedback und beurteilen deren Kompe-tenzentwicklung.

2. Praxisanleiter verfügen über die Bereitschaft zur Selbst-reflexion und gemeinsamen Reflexion von Arbeitsprozes-sen. Sie regen Praktikanten zur Selbstreflexion an undunterstützen deren Lernerfolgskontrolle mittels regelmäßi-ger gemeinsamer Reflexionen. Sie verfügen über ein er-probtes Repertoire geeigneter Instrumente zur Selbst-reflexion und zur Gruppenreflexion (Reflexionsfragen,Fokussierung, Reflexionsleitfaden, Dokumentation der Er-gebnisse) sowie zum Feedback und binden den individuel-len Ausbildungsplan kontinuierlich in diese Prozesse ein.Sie dokumentieren prozessbegleitend Anleitungs- und Re-flexionsgespräche in Protokollen.

3. Praxisanleiter erarbeiten sich ein klares Rollenverständnis,wie sie Feedback geben, sie kritisieren konstruktiv und be-urteilen (Beitrag zu Leistungsnachweisen). Beurteilen be-inhaltet dabei kein Benoten. Sie orientieren sich an aktuellgültigen Verordnungen und Empfehlungen (SchulordnungFachschule, Empfehlungen zur Gestaltung der berufs-praktischen Ausbildung von ERZ und HEP). Sie gebenwertschätzend, strukturiert, zielorientiert und entwick-lungsbezogen Feedback und beurteilen mündlich undschriftlich, nach transparent festgelegten Kriterien diePraktikanten im Ausbildungskontext. Beurteilungen kom-munizieren sie transparent gegenüber den Praktikantenund gehen angemessen mit Konflikten um.

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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Anlage 1f(zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2)

Modul 5

Lernortkooperation gestalten

Fortbildungsumfang 10 Stunden

Ziele

1. Praxisanleiter gestalten gemeinsam mit allen Akteuren dieKooperation der Lernorte.

2. Praxisanleiter verfügen über die Bereitschaft zur Lernort-kooperation. Sie stehen im Dialog mit allen Akteuren derAusbildung und stimmen Ziele des Praktikums und An-forderungen an die Praktikanten sowie das Managementauftretender Konflikte mit den praxisbegleitenden Lehr-kräften sowie den Praktikanten der Fachschulen ab, umdie wechselseitigen Erwartungen transparent zu machen.Sie gestalten die Lernortkooperation mit, indem sieinsbesondere Bestandteile der Konzeption erarbeiten,

Kooperationsverträge formulieren und schließen sowiewechselseitige Informationsveranstaltungen, gemein-same Reflexionsgespräche und gemeinsame Fort-bildungen durchführen. Sie gestalten auch Praxisbesu-che, unterstützen die Praktikanten bei Facharbeiten undwirken bei Prüfungen mit.

3. Praxisanleiter begleiten trialogisch die Kompetenzentwick-lung der Praktikanten in gemeinsamen Reflexionsgesprä-chen mit den Lehrkräften und binden den individuellenAusbildungsplan kontinuierlich ein.

4. Praxisanleiter tragen in der Lernortkooperation zur Be-urteilung beziehungsweise Benotung durch die praxis-begleitenden Lehrkräfte der Fachschulen bei.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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Anlage 2

Muster

Bezeichnung des Fortbildungsträgers

Zertifikat

über die Teilnahme an der Fortbildung nach den Anforderungen der VwV Praxisanleiterfortbildung4

, geboren am Name, Vorname

in Geburtsdatum Geburtsort

hat in der Zeit

vom bis Datum Datum

regelmäßig an der Fortbildung für Praxisanleiter sowie am Fachgespräch teilgenommen.

Bei der Durchführung der Fortbildung wurden die Maßgaben der VwV Praxisanleiterfortbildung erfüllt. Die Fortbildung wurde von Dozenten durchgeführt, die – aktuelle Kenntnisse über den jeweiligen Lehrplan sowie die Ausbildungsinhalte und -schritte an der Fachschule, Fachbereich

Sozialwesen, und – aktuelle Kenntnisse der praktischen Arbeit in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Einrichtungen und Diensten

der Behindertenhilfe nachgewiesen haben.

Ort, Datum (Stempel der Bildungsstätte)

Unterschrift der Leitung der Bildungsstätte

Anlage: Nachweise über die Inhalte der Fortbildung

4 VwV Praxisanleiterfortbildung vom 12. Mai 2017 (MBl. SMK S. 154), in der jeweils geltenden Fassung

163

6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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Verwaltungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

zur besonderen Leistungsfeststellung in Klassenstufe 10am Gymnasium im Schuljahr 2017/18

Vom 25. Mai 2017

I. Grundlegendes

Die Vorbereitung und Durchführung der besonderenLeistungsfeststellung in Klassenstufe 10 des allgemeinbilden-den Gymnasiums erfolgt auf der Grundlage von § 27 derSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni 2012(SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnungvom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87) geändert worden ist,in der jeweils geltenden Fassung.

Die besondere Leistungsfeststellung wird jeweils in derersten und zweiten Unterrichtsstunde geschrieben.

Grundlage der Aufgabenstellungen sind die Inhalte des je-weiligen Lehrplans des Gymnasiums bis einschließlich derKlassenstufe 10 sowie der Bildungsstandards der Kultus-ministerkonferenz für den Mittleren Schulabschluss im FachDeutsch, im Fach Mathematik und für die erste Fremdsprache(Englisch/Französisch) vom 4. Dezember 2003.

II. Fächerspezifische Hinweise

1. Alle Fächer

Teilnehmer mit Migrationshintergrund können zusätzlich inallen Fächern ein zweisprachiges nichtelektronisches Wörter-buch (Deutsch-Herkunftssprache/Herkunftssprache-Deutsch)verwenden.

2. Fach Deutsch

a) Struktur der ArbeitJeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei Aufgabenzur Bearbeitung aus. Zur Auswahl der Aufgaben und derdamit verbundenen Texte wird eine Einlesezeit von 20 Mi-nuten zusätzlich zur Arbeitszeit gewährt.Die Aufgabenarten können sein:– Textanalyse,– Texterörterung,– Literarische Erörterung,– Freie Erörterung,– Adressatenbezogenes Schreiben,– Textinterpretation,– Gestaltende Interpretation.Mischformen sind möglich.Grundlage kann sein:– ein literarischer Text,– ein pragmatischer Text,– eine Problemstellung,– Textmaterial (lineare und nicht lineare Texte, Bilder

und Ähnliches).

b) Zugelassenes Hilfsmittel:Als Hilfsmittel ist ein nichtelektronisches Wörterbuch derdeutschen Rechtschreibung zugelassen.

c) Verbindlicher BewertungsmaßstabDie Notenbildung erfolgt auf der Grundlage der Gesamt-würdigung der erbrachten Leistung. Die Bewertung erfolgtauf der Grundlage der vom Staatsministerium für Kultusvorgegebenen Korrekturrichtlinien.

3. Fach Sorbisch

a) Struktur der ArbeitDie Struktur der Arbeit ist wie für das Fach Deutsch.

b) Zugelassene HilfsmittelZugelassene Hilfsmittel sind:– nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen

Rechtschreibung,– Obersorbisch-deutsches Wörterbuch und– Deutsch-obersorbisches Wörterbuch.

c) Verbindlicher BewertungsmaßstabDer verbindliche Bewertungsmaßstab ist wie für das FachDeutsch.

4. Fach Englisch

a) Struktur der ArbeitDie Aufgabe umfasst folgende Bereiche:– Hörverstehen,– sinngemäßes Übertragen/Sprachmittlung vom Deut-

schen ins Englische und– schriftliche Textproduktion.Der Anteil der Textproduktion umfasst mindestens dieHälfte der Arbeitszeit. Die Textproduktion findet auf derGrundlage englischsprachiger, vorwiegend authentischerMaterialien statt und setzt Kompetenzen im Leseverstehenvoraus.

b) Zugelassene HilfsmittelZugelassene Hilfsmittel sind:– nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen

Rechtschreibung,– zweisprachiges nichtelektronisches Wörterbuch

Deutsch-Englisch/Englisch-Deutsch und– einsprachiges nichtelektronisches Wörterbuch Eng-

lisch.

c) Verbindlicher BewertungsmaßstabDie Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf derGrundlage der vom Staatsministerium für Kultusvorgegebenen Korrekturrichtlinien.Der Anteil der schriftlichen Textproduktion geht mindes-tens zur Hälfte in die Gesamtbewertung ein. Die sprach-liche und inhaltliche Leistung der Textproduktion wird alsGanzes bewertet.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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5. Fach Mathematik

a) Struktur der ArbeitJeder Schüler hat die Teile A und B zu bearbeiten.Teil A:Mehrere Aufgaben geringerer Komplexität zu grundlegen-den mathematischen Sachverhalten, darunter auch Auf-gaben mit Auswahlcharakter.Arbeitszeitanteil: 25 MinutenTeil B:Aufgaben mit höherem Komplexitätsgrad zu grundlegen-den mathematischen Sachverhalten und deren An-wendung, darunter eine Aufgabe, die verschiedene mathe-matische Teilgebiete vernetzt.Arbeitszeitanteil: 65 Minuten

b) Zugelassene HilfsmittelZugelassene Hilfsmittel in Teil A und Teil B sind:– nichtelektronisches Wörterbuch der deutschen

Rechtschreibung und– Zeichengeräte.

Zugelassene Hilfsmittel nur in Teil B sind:– Tabellen- und Formelsammlung und– grafikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit

oder ohne Computer-Algebra-System.

c) Verbindlicher BewertungsmaßstabDie Vergabe von Bewertungseinheiten erfolgt auf derGrundlage der vom Staatsministerium für Kultus vorgege-benen Korrekturrichtlinien.

III. Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2017 inKraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsi-schen Staatsministeriums für Kultus zur besonderen Leistungs-feststellung in Klassenstufe 10 am Gymnasium im Schul-jahr 2016/17 vom 28. Mai 2016 (MBl. SMK S. 173) außer Kraft.

Dresden, den 25. Mai 2017

Die Staatsministerin für KultusBrunhild Kurth

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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Verwaltungsvorschriftdes Sächsischen Staatsministeriums für Kultus

zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung unddie Ergänzungsprüfungen 2019 an allgemeinbildenden Gymnasien,

Abendgymnasien und Kollegs im Freistaat Sachsen

(VwV Abiturprüfung 2019)

Vom 8. Juni 2017

I.Allgemeine Festlegungen

1. Grundlagen

Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung und derErgänzungsprüfungen an allgemeinbildenden Gymnasien,Abendgymnasien und Kollegs erfolgen auf der Grundlagenachstehender Regelungen des Staatsministeriums für Kultusund der Kultusministerkonferenz:– Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung vom 27. Juni

2012 (SächsGVBl. S. 348), die zuletzt durch Artikel 2 derVerordnung vom 15. Februar 2017 (SächsGVBl. S. 87)geändert worden ist,

– Abendgymnasien- und Kollegverordnung vom 8. Septem-ber 2008 (SächsGVBl. S. 555, 599), die zuletzt durchArtikel 2 der Verordnung vom 12. Mai 2017 (SächsGVBl.S. 272) geändert worden ist,

– Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministe-riums für Kultus zur Durchführung der Oberstufe und derAbiturprüfung an Gymnasien, Abendgymnasien und Kol-legs vom 31. August 2012 (MBl. SMK S. 466), die durchdie Verwaltungsvorschrift vom 13. Januar 2014 (MBl. SMKS. 4, 87) geändert worden ist, enthalten in der Verwal-tungsvorschrift vom 14. Dezember 2015 (SächsABl. SDr.S. S 407),

– Lehrpläne für das allgemeinbildende Gymnasium,– Einheitliche Prüfungsanforderungen (EPA) für die Fächer

der Abiturprüfung laut den Beschlüssen der Kultus-ministerkonferenz vom 1. Dezember 1989, sofern keineBildungsstandards für ein Fach gelten,

– Bildungsstandards im Fach Deutsch für die AllgemeineHochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenzvom 18. Oktober 2012,

– Bildungsstandards im Fach Mathematik für die AllgemeineHochschulreife, Beschluss der Kultusministerkonferenzvom 18. Oktober 2012,

– Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache(Englisch/Französisch) für die Allgemeine Hochschulreife,Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. Oktober2012,

– Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsmi-nisteriums für Kultus für die praktische Abiturprüfung imFach Sport 2019 an Gymnasien mit vertiefter sportlicherAusbildung vom 31. Januar 2008 und

– Vereinbarung über das Latinum und das Graecum, Beschlussder Kultusministerkonferenz vom 22. September 2005

in den jeweils geltenden Fassungen.

2. Prüfungsinhalte und Anforderungen

Alle Lernbereiche des jeweiligen Lehrplans der gymnasia-len Oberstufe enthalten mögliche Prüfungsinhalte. Hinsichtlichder Anforderungen in der Abiturprüfung wird darauf verwiesen,dass im Zuge der gymnasialen Qualitätsentwicklung den fach-lichen Grundlagen eine besondere Bedeutung zukommt unddass bei den Prüfungsaufgaben auf transferierbares Wissenund problemlösendes Denken großes Gewicht gelegt wird.

3. Arbeitszeiten

Den Prüfungsteilnehmern stehen in den schriftlichenAbiturprüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:

Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach Mathematik Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile

A und B: 300 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten

Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A und B: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten

Deutsch Sorbisch Geschichte Evangelische Religion Katholische Religion

300 Minuten 240 Minuten

Geschichte bikulturell-bilingual – 240 Minuten Englisch Französisch Italienisch Polnisch Russisch Spanisch Tschechisch

für den praktischen Prüfungsteil im Rah-men einer Partnerprüfung bei zwei Prü-fungsteilnehmern in der Regel 20 Minuten, bei drei Prüfungsteilnehmern in der Regel 25 Minuten; 270 Minuten für den schriftlichen Prü-fungsteil

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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Den Prüfungsteilnehmern stehen in den Ergänzungs-prüfungen folgende Arbeitszeiten zur Verfügung:

4. Zugelassene Hilfsmittel

Handelt es sich bei den Hilfsmitteln um Wörterbücher, sindjeweils nichtelektronische und elektronische Wörterbücher zu-gelassen, sofern sie geschlossene Systeme ohne Möglichkeitder Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandene Speichermüssen gesperrt oder gelöscht werden. Internetfähige Hilfsmit-tel sind ausgeschlossen.

In den schriftlichen Abiturprüfungen sind folgende Hilfsmit-tel zugelassen:a) In allen Prüfungsfächern:

– Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung– Prüfungsteilnehmer mit Migrationshintergrund, deren

Herkunftssprache nicht Deutsch ist, können zusätzlichein zweisprachiges Wörterbuch (Deutsch-Herkunfts-sprache/Herkunftssprache-Deutsch) verwenden.

b) Im Fach Sorbisch:– Obersorbisch-deutsches Wörterbuch und– Deutsch-obersorbisches Wörterbuch

c) Im schriftlichen Prüfungsteil in den neuen Fremdsprachen:– ein- und zweisprachige Wörterbücher (Fremdsprache-

Deutsch/Deutsch-Fremdsprache– Im praktischen Prüfungsteil sind keine Wörterbücher

zugelassen.d) Im Fach Geschichte bikulturell-bilingual:

– ein- und zweisprachige Wörterbücher (Französisch-Deutsch/Deutsch-Französisch) und

– Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohneweitere Erläuterungen

e) Im Fach Griechisch folgende zweisprachige Wörter-bücher:– Benseler, Griechisch-deutsches Schulwörterbuch oder– Gemoll, Griechisch-deutsches Schul- und Hand-

wörterbuch. Wenn die Prüfungsteilnehmer das Werkvon Gemoll verwenden, ist ihnen der Anhang „Alpha-betisches Verzeichnis zur Bestimmung seltener undunregelmäßiger Verbformen“ des Werkes von Bense-ler in geeigneter Form zugänglich zu machen.

f) Im Fach Latein folgende zweisprachige Wörterbücher:– Langenscheidt Großes Schulwörterbuch Lateinisch-

Deutsch, ab 2001,– Langenscheidt Abitur-Wörterbuch Latein-Deutsch, ab

2017,– Pons Globalwörterbuch Lateinisch-Deutsch, 1986,– Pons Wörterbuch für Schule und Studium Latein-

Deutsch, ab 2003, oder– Pons Wörterbuch Schule und Studium Latein-

Deutsch, ab 2012, ohne das herausnehmbare Extra-heft Kurzgrammatik Latein; Die 100 wichtigstenPersönlichkeiten der römischen Antike; Landkarten,oder

– Stowasser Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch,1994 oder 2016

g) Im Fach Mathematik:– entsprechend den getroffenen Festlegungen der

Schule im Prüfungsteil B der Prüfung entweder gra-fikfähiger, programmierbarer Taschenrechner mit be-ziehungsweise ohne Computer-Algebra-System oderein Computer-Algebra-System auf der Grundlageeiner anderen geschlossenen Plattform

– Tabellen- und Formelsammlung im Prüfungsteil B derPrüfung und

– Zeichengeräteh) Im Fach Physik:

– entsprechend den getroffenen Festlegungen derSchule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung ent-weder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrech-ner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf derGrundlage einer anderen geschlossenen Plattform

– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungstei-len B und C der Prüfung

– Zeichengeräte

Schriftlicher Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil LatinumGraecumHebraicum

180 Minuten 20 Minuten

Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach Griechisch Latein

270 Minuten –

Chemie Physik Biologie

Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 270 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten

Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A, B und C: 240 Minuten, davon Prüfungsteil A: 60 Minuten

Geographie Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/ Wirtschaft

– 240 Minuten

Kunst 300 Minuten – Musik 270 Minuten

zuzüglich 30 Minuten für den praktischen Prüfungsteil

Sport, Teil A (Sporttheorie) 240 Minuten –

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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– PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufga-benstellung im Prüfungsteil C. Das Hilfsmittel wird aus-schließlich für die experimentelle oder praktische Tätig-keit benötigt und ist entsprechend der Anzahl der dafürvorgesehenen Arbeitsplätze bereit zu stellen. Auf demPC oder Laptop muss die Software installiert sein, dieder Prüfungsteilnehmer für die Modellbildung undSimulation genutzt hat.

i) Im Fach Biologie:– entsprechend den getroffenen Festlegungen der

Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung ent-weder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrech-ner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf derGrundlage einer anderen geschlossenen Plattform

– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungsteilen Bund C der Prüfung

– Zeichengeräte und– Pflanzenbestimmungsbuch mit dichotomem Bestim-

mungsschlüssel ohne farbige Illustrationen und ohneAbbildung des gesamten Pflanzen-Habitus in denPrüfungsteilen B und C

j) Im Fach Chemie:– entsprechend den getroffenen Festlegungen der

Schule in den Prüfungsteilen B und C der Prüfung ent-weder grafikfähiger, programmierbarer Taschenrech-ner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-System auf derGrundlage einer anderen geschlossenen Plattform

– Tabellen- und Formelsammlung in den Prüfungstei-len B und C der Prüfung

– Zeichengeräte– PC oder Laptop im Falle einer entsprechenden Aufga-

benstellung im Prüfungsteil C zur möglichen Nutzung.Das Hilfsmittel darf ausschließlich für die experimentelleoder praktische Tätigkeit genutzt werden. Auf demPC oder Laptop muss die Software installiert sein, dieder Prüfungsteilnehmer bisher für die Erfassung undAuswertung von Messwerten genutzt hat.

k) Im Fach Kunst:– bildkünstlerische Materialien und Arbeitsgeräte, wel-

che durch das Staatsministerium für Kultus in einemgesonderten Schreiben festgelegt werden und

– Meisterwerke der Kunst des Neckar-Verlags Villingen-Schwenningen

l) Im Fach Katholische Religion:– Bibel, Einheitsübersetzung und– Gotteslob für die (Erz-)Bistümer Dresden-Meißen, Er-

furt, Görlitz und Magdeburg – Katholisches Gebet-und Gesangbuch, 2013

m) Im Fach Evangelische Religion:– Bibel, Luther-Übersetzung oder Einheitsübersetzung

n) Im Fach Geographie:– entsprechend den getroffenen Festlegungen der

Schule entweder grafikfähiger, programmierbarer Ta-schenrechner mit beziehungsweise ohne Computer-Algebra-System oder ein Computer-Algebra-Systemauf der Grundlage einer anderen geschlossenenPlattform und

– Weltatlaso) Im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirt-

schaft:– Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland– Verfassung des Freistaates Sachsen und– Weltatlas

p) Im Fach Geschichte:– Geschichtsatlas, mit Kartenteil und Register, ohne

weitere Erläuterungen.

Über die Zulassung weiterer Hilfsmittel in den mündlichenAbiturprüfungen in Abhängigkeit von der konkreten Aufgaben-stellung entscheidet die Fachprüfungskommission auf derGrundlage des Vorschlags des prüfenden Fachlehrers.

5. Zugelassene Hilfsmittel bei Ergänzungsprüfungen

Zugelassen sind jeweils nichtelektronische oder elektro-nische Wörterbücher, sofern sie geschlossene Systeme ohneMöglichkeit der Speichererweiterung sind. Eventuell vorhandeneSpeicher müssen gesperrt oder gelöscht werden. InternetfähigeHilfsmittel sind ausgeschlossen. In den Ergänzungsprüfungen sindfolgende Hilfsmittel zugelassen:a) Wörterbuch der deutschen Rechtschreibung in allen

schriftlichen Prüfungsteilenb) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Lateinisch-Deutsch

(wie im Fach Latein) im Prüfungsteil A und zur Vorberei-tung auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Er-werb des Latinums

c) nur ein zweisprachiges Wörterbuch Griechisch-Deutsch(wie im Fach Griechisch) im Prüfungsteil A und zur Vorbe-reitung auf Prüfungsteil B der Ergänzungsprüfung zum Er-werb des Graecums

d) im Prüfungsteil A und zur Vorbereitung auf Prüfungsteil Bder Ergänzungsprüfung zum Erwerb des Hebraicumseines der im Folgenden genannten zweisprachigenWörterbücher:– Wilhelm Gesenius, Hebräisches und Aramäisches

Handwörterbuch über das Alte Testament, 17. und18. Auflage, oder

– Ludwig Köhler/Walter Baumgartner, Hebräisches undaramäisches Lexikon zum Alten Testament, Studien-ausgabe in 2 Bänden, 2004

6. Bewertungsskalen

Bei der Bewertung schriftlicher Prüfungsarbeiten kommenabhängig von Fach und Kursart die in Ziffer VII Buchstabe c derVerwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums fürKultus zur Durchführung der Oberstufe und der Abiturprüfungan Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs enthaltenenSkalen mit 60 Bewertungseinheiten (BE) beziehungsweise90 BE und im Leistungskursfach Mathematik die Skala mit120 BE zur Anwendung.

II.Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern

des sprachlich-literarisch-künstlerischen Aufgabenfeldes

1. Leistungs- und Grundkursfach Deutsch

a) Struktur der PrüfungsarbeitDem Prüfungsteilnehmer werden im Grundkurs drei undim Leistungskurs vier Aufgaben vorgelegt. Jeder Prüfungs-teilnehmer wählt eine der für den jeweiligen Kurs vorgege-benen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Im Leistungs- undGrundkursfach werden zusätzlich 15 Minuten Zeit zumLesen und zur Auswahl des Themas gewährt.Die Aufgabenarten können sein:– Interpretation literarischer Texte– Analyse pragmatischer Texte– Erörterung literarischer Texte

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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– Erörterung pragmatischer Texte– Materialgestütztes Verfassen argumentierender TexteDie Aufgabenarten stellen Grundmuster dar, die miteinan-der kombinierbar sind. Texte für die Aufgabenarten Analy-se pragmatischer Texte, Erörterung pragmatischer Texteund Materialgestütztes Verfassen argumentierender Textesind auf die Themen Sprache, Medien sowie Lesen und Li-teratur ausgerichtet.Textgrundlage können sein:– kürzere, in sich geschlossene Texte– Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden

Lektüreprogramm benannt sind– zwei Texte oder Textausschnitte im Vergleich– eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnitten

b) PrüfungsinhaltZum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganz-schriften und Teile des literarischen Werkesaa) Leistungskurs

C. Hein: LandnahmeF. Schiller: Maria StuartW. Shakespeare: HamletJ. Zeh: Corpus DelictiF. Kafka: In der StrafkolonieDer Medea-Stoff:Euripides: MedeaC. Wolf: Medea. Stimmen

bb) GrundkursC. Hein: In seiner frühen

Kindheit ein GartenF. de la Motte Fouqué: UndineJ. Zeh: Corpus DelictiDas Rache-Motiv:Euripides: MedeaF. Dürrenmatt: Der Besuch der alten Dame

c) BewertungsmaßstabDie Ermittlung der Notenpunkte erfolgt auf der Grundlageder Gesamtwürdigung der erbrachten Leistung.

2. Leistungskursfach Sorbisch

a) Struktur der PrüfungsarbeitJeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von drei vorgegebe-nen Aufgaben zur Bearbeitung aus. Zusätzlich werden15 Minuten Zeit zum Lesen und zur Auswahl des Themasgewährt.Die Aufgabenarten können sein:– Interpretation literarischer Texte– Analyse pragmatischer Texte– Erörterung literarischer Texte– Erörterung pragmatischer Texte– materialgestütztes Verfassen argumentierender TexteTextgrundlage können sein:– kürzere, in sich geschlossene Texte– Textausschnitte aus Werken, die im nachstehenden

Lektüreprogramm benannt sind– zwei Texte oder Textausschnitte im Vergleich– eine Auswahl pragmatischer Texte, auch in Ausschnit-

ten

b) PrüfungsinhaltZum möglichen Prüfungsstoff gehören folgende Ganz-schriften:J. Bart-Ciinški Na hrodzišcuJ. Brezan Krabat – Druha knihaJ. Brezan Marja JancowaJ. Brezan Stary nanJ. Koch WišninaJ. Lorenc-Zaleski Kupa zabytychJ.-M. Cornakec W scinje sweckiK. Krawc ParadizM. Młynkowa Dny w dalinje

c) Bewertungsmaßstabwie Leistungskursfach Deutsch

3. Leistungskursfächer in den neuen Fremdsprachen:Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Rus-sisch, Spanisch, Tschechisch

a) Struktur der Prüfungaa) Kombinierte Aufgabe

Jeder Prüfungsteilnehmer hat einen praktischenPrüfungsteil sowie die beiden schriftlichen Prüfungs-teile A und B zu bearbeiten.

bb) Praktischer PrüfungsteilAufgabe zum Sprechen/zur mündlichen Sprachkom-petenzDie Durchführung erfolgt in der Regel als Partnerprü-fung. Schwerpunkte des Gesprächs zwischen denPrüfungsteilnehmern sind Argumentation und Interak-tion.

cc) Schriftliche PrüfungsteilePrüfungsteil A besteht aus einer Schreibaufgabe/Textaufgabe.Es werden ein oder mehrere authentische fremd-sprachige Materialien vorgelegt. Die Länge der Text-vorlagen beträgt insgesamt in– Englisch maximal 1 000 Wörter,– Französisch, Italienisch, Spanisch maximal

900 Wörter und– Polnisch, Russisch, Tschechisch maximal 800 Wör-

ter.Prüfungsteil B besteht aus einer Aufgabe zur Sprach-mittlung. Dabei wird die sinngemäße adressatenge-rechte, situationsbezogene und textsortenorientierteWiedergabe des wesentlichen Inhaltes eines odermehrerer deutschsprachiger Ausgangstexte in derFremdsprache geprüft. Die Länge der Textvorlagen inPrüfungsteil B beträgt insgesamt maximal 650 Wörter.

b) Bewertungsmaßstab

Praktischer Prüfungsteil: Aufgabe zum Sprechen und zur münd-lichen Sprachkompetenz: erreichbar 20 BESchriftlicher Prüfungsteil: Prüfungsteil A: Schreibaufgabe/Text-aufgabe

Inhalt erreichbar 20 BESprachliche Leistung erreichbar 30 BE

Prüfungsteil B: Aufgabe zur Sprach-mittlung erreichbar 20 BEInsgesamt: Anwendung der 90-BE-Skala

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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4. Leistungskursfächer in den alten Fremdsprachen:Griechisch, Latein

a) Struktur der PrüfungsarbeitEin anspruchsvoller griechischer beziehungsweise lateini-scher Text ist unter Einbeziehung eines Vergleichstextes zuinterpretieren und auszugsweise in treffendes Deutsch zuübersetzen. Die Aufgabe Interpretieren bezieht sich auf dengesamten Text im Umfang von circa 220 (Griechisch) und cir-ca 200 (Latein) Wörtern, die Aufgabe Übersetzen auf einenfestgelegten Textteil im Umfang von circa 185 (Griechisch)und circa 170 (Latein) Wörtern. Den Prüfungsteilnehmernwerden Einführungen zu den Texten zur Verfügung ge-stellt.

b) PrüfungsinhaltSchwerpunkte des Prüfungsinhalts sind:– Griechisch: Das Welt- und Menschenbild in der atti-

schen Tragödie; als Vergleichstext auch weitere grie-chische Poesie oder Prosa

– Latein: Welterfahrung und -deutung in der Literaturder republikanischen und der augusteischen Zeit undder Kaiserzeit; als Vergleichstext auch weitere lateini-sche Poesie oder Prosa

c) Bewertungsmaßstab:

Für die Übersetzung werden 40 BE der 45 BE nach einerFehler-BE-Tabelle erteilt. 5 BE sind für die Umsetzung desPrinzips der Gleichwertigkeit von Ausgangs- und Zielspra-che auf der Wirkungsebene zu vergeben. Für die Bewer-tung insgesamt wird die 90-BE-Skala angewendet.

5. Leistungskursfach Kunst

a) Struktur der PrüfungsarbeitJeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebe-nen Aufgaben aus, die die Auseinandersetzung mit derKomplexität bildkünstlerischer Prozesse verlangen.Zusätzlich werden 15 Minuten Zeit für die Einrichtung desArbeitsplatzes gewährt.

b) PrüfungsinhaltSchwerpunkt der Prüfung ist die an der künstlerischen Pra-xis orientierte Strukturierung, Organisation und Realisie-rung der Einheit von bildnerisch-praktischer Produktion,Reflexion und Rezeption.

c) BewertungsmaßstabAnwendung der 60-BE-Skala

6. Leistungskursfach Musik

a) Struktur der PrüfungDie Prüfung setzt sich aus einem schriftlichenPrüfungsteil A und einem praktischen Prüfungsteil B zu-sammen.

b) Gegenstand von Prüfungsteil AGegenstand von Prüfungsteil A ist die Analyse und Inter-pretation musikalischer Werke. Zusätzlich werden 15 Mi-nuten Zeit für das Einhören und 5 Minuten Zeit für die tech-nische Einrichtung der Wiedergabegeräte gewährt. DerPrüfungsteilnehmer bearbeitet eine Pflichtaufgabe, dienicht schwerpunktbezogen ist, sowie eine von zweischwerpunktbezogenen Wahlaufgaben.

c) Gegenstand von Prüfungsteil BGegenstand von Prüfungsteil B ist Praktisches Musizierenmit einem Arbeitszeitanteil von 30 Minuten. JederPrüfungsteilnehmer hat in diesem Prüfungsteil die folgen-den drei Teilaufgaben zu absolvieren:aa) Vortrag (solistisch oder Solopart) von

– instrumentalen und vokalen Stücken aus mindes-tens zwei verschiedenen Epochen oder Stilrich-tungen

– instrumentalen oder vokalen Stücken aus min-destens zwei verschiedenen Epochen oder Stil-richtungen.

Das Programm kann ein Stück im Ensemble, zum Bei-spiel in kammermusikalischer Besetzung, im mehr-stimmigen Chorsatz oder im Korrepetieren enthalten.

bb) Darbieten eines für den Prüfungsteilnehmer unbe-kannten, von der Fachprüfungskommission bestätig-ten Stückes oder einer Melodie „vom Blatt“ mit ent-sprechend geringerem Schwierigkeitsgrad.

cc) Interpretationsgespräch zu einem vom Prüfungsteil-nehmer vorgetragenen Stück aus der Teilaufgabegemäß Doppelbuchstabe aa.

d) Organisation von Prüfungsteil BDer Prüfungsteil B findet an einem Tag im Zeitraum der schrift-lichen Prüfungen statt, den der jeweilige Prüfungsausschussfestlegt. Die Reihenfolge der Einzelprüfungen wird vom Kurs-lehrer im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Prüfungs-ausschusses festgelegt. Der Prüfungsteilnehmer legt dasProgramm der Teilaufgabe gemäß Buchstabe c Doppelbuch-stabe aa in Absprache mit dem Kursfachlehrer vor Prüfungs-beginn fest. Der Kursfachlehrer stellt der Fachprüfungskom-mission die Noten der vorzutragenden Stücke zur Verfügung.

e) InstrumentengruppenFolgende Instrumentengruppen sind zugelassen:– Tasteninstrumente– Saiteninstrumente– Holzblas- und Blechblasinstrumente– Schlagzeug und Perkussionsinstrumente.Wählt der Prüfungsteilnehmer die InstrumentengruppeSchlagzeug und Perkussionsinstrumente, muss dasPrüfungsprogramm einen melodiebetonten Beitrag enthal-ten. Dieser kann auf einem melodiefähigen Schlag- undPerkussionsinstrument oder einem anderen Melodie-instrument oder durch Gesang erbracht werden.

f) Einspiel- oder EinsingzeitDem Prüfungsteilnehmer ist ausreichend Zeit zum Ein-spielen und zum Einsingen zu gewähren.

g) Prüfungsinhalt von Prüfungsteil AFür den Prüfungsteil A werden folgende Schwerpunktebenannt:aa) Variation als formbildendes Prinzipbb) Das deutsche Kunstlied in der 2. Hälfte des 19. Jahr-

hunderts

Prüfungsteil A: Interpretation – Textanalyse erreichbar 20 BE– Darstellung des Texthintergrundes erreichbar 10 BE– Einbeziehung eines beigegebenen

zweisprachigen Vergleichstextes erreichbar 15 BEPrüfungsteil B: Übersetzung erreichbar 45 BE

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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h) Bewertungsmaßstab

III.Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern

des gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeldes

1. Fächer

Die Regelungen in dieser Ziffer betreffen Leistungs-kursfach Geschichte und Grundkursfächer Geschichte, Ge-schichte bikulturell-bilingual, Gemeinschaftskunde/Rechts-erziehung/Wirtschaft und Geographie.

2. Struktur der Prüfungsarbeit

Jeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebenenAufgaben zur Bearbeitung aus. Im Fach Geschichte bikulturell-bi-lingual erfolgt die Aufgabenstellung in französischer Sprache,ebenso die schriftliche Bearbeitung der Aufgabenstellung.

3. Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala

IV.Schriftliche Abiturprüfung in den Fächern

des mathematisch-naturwissenschaftlichenAufgabenfeldes

1. Leistungs- und Grundkursfach Mathematik

a) Struktur der PrüfungsarbeitJeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:– im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grund-

legenden Problemen der Analysis, Geometrie/Algebraund Stochastik,

– im Prüfungsteil B bis zu drei Pflichtaufgaben, die Pro-bleme der Analysis, Geometrie/Algebra und Stochas-tik enthalten.

Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch As-pekte der– Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher mathema-

tischer Teilgebiete,– Anwendung mathematischer Kenntnisse und Fähig-

keiten auf praxisorientierte Sachverhalte,– selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung

grundlegender mathematischer Kenntnisse undFähigkeiten bei offeneren Fragestellungen.

Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Auf-zeichnungen zum Prüfungsteil A werden 60 Minuten nachArbeitsbeginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesam-melt.

b) PrüfungsinhaltIn den Aufgabenstellungen werden die in den Bildungs-standards im Fach Mathematik für die Allgemeine Hoch-schulreife (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom18. Oktober 2012) ausgewiesenen allgemeinen mathema-tischen Kompetenzen– mathematisch argumentieren– Probleme mathematisch lösen– mathematisch modellieren– mathematische Darstellungen verwenden– mit symbolischen, formalen und technischen Elemen-

ten der Mathematik umgehen und– mathematisch kommunizierenin einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt.Hinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung des grafikfähi-gen, programmierbaren Taschenrechners wird auf dieVeröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bil-dung und Schulentwicklung verwiesen: Verwendung vonausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissen-schaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigenTaschenrechners (GTR), erschienen 2002.

c) Bewertungsmaßstab

Anwendung der 60-BE-Skala im Grundkursfach und An-wendung der 120-BE-Skala im Leistungskursfach

2. Leistungs- und Grundkursfächer Biologie, Chemieund Physik

a) Struktur der PrüfungsarbeitJeder Prüfungsteilnehmer hat zu bearbeiten:– im Prüfungsteil A mehrere Pflichtaufgaben zu grund-

legenden Problemen der jeweiligen Naturwissen-schaft

– im Prüfungsteil B eine oder mehrere Aufgaben ohneeigene experimentelle Tätigkeit

– im Prüfungsteil C eine von zwei Wahlaufgaben miteigener experimenteller oder praktischer Tätigkeit.

Die Materialien und alle vom Schüler angefertigten Auf-zeichnungen zum Teil A werden 60 Minuten nach Arbeits-beginn vom Aufsicht führenden Lehrer eingesammelt.Die Aufgaben im Prüfungsteil B berücksichtigen auch As-pekte der– Vernetzung von Inhalten unterschiedlicher Teilgebiete

der jeweiligen Naturwissenschaft– Anwendung naturwissenschaftlicher Kenntnisse und

Fähigkeiten auf praxisorientierte Sachverhalte– selbstständigen Auswahl und flexiblen Anwendung

grundlegender naturwissenschaftlicher Kenntnisseund Fähigkeiten bei offeneren Fragestellungen.

Prüfungsteil B kann zwei Wahlaufgaben beinhalten, vondenen der Prüfungsteilnehmer eine zu bearbeiten hat. ImLeistungs-und Grundkursfach werden zusätzlich 15 Minu-ten Zeit zur Auswahl der Aufgabe und zur Einrichtung desExperimentierplatzes gewährt.

b) PrüfungsinhaltHinsichtlich der Möglichkeiten der Nutzung des grafikfähi-gen, programmierbaren Taschenrechners wird auf dieVeröffentlichung des Sächsischen Staatsinstituts für Bil-dung und Schulentwicklung verwiesen: Verwendung vonausgewählten Operatoren im mathematisch-naturwissen-

Prüfungsteil A erreichbar 60 BEAnwendung der 60-BE-Skala Prüfungsteil B Bewertungskriterien sind: – Schwierigkeitsgrad, – korrekte Wiedergabe des Noten-

textes, – technische Sauberkeit und – künstlerische Gestaltung und In-

terpretation. Im Prüfungsteil B wird für die komplexe Prüfungsleistung insgesamt nur eine Punktzahl erteilt.

Leistungskursfach Grundkursfach Prüfungsteil A erreichbar: 30 BE erreichbar: 15 BEPrüfungsteil B erreichbar: 90 BE erreichbar: 45 BE

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

Page 20: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

schaftlichen Unterricht bei Verfügbarkeit des grafikfähigenTaschenrechners (GTR), erschienen 2002.In den Fächern Physik und Chemie ist im Falle einer ent-sprechenden Aufgabenstellung bei Nutzung von PC oderLaptop im Teil C sicherzustellen, dass die vom Prüfungs-teilnehmer mit dem Computer erstellten Dokumente, zumBeispiel Grafiken oder Messwertreihen, sofort ausge-druckt und zu den Prüfungsunterlagen hinzugefügt werdenkönnen.

c) BewertungsmaßstabPrüfungsteil A erreichbar: 15 BEPrüfungsteil B erreichbar: 30 BEPrüfungsteil C erreichbar: 15 BEAnwendung der 60-BE-Skala

V.Weitere Prüfungsfächer

1. Leistungskursfach Sport

a) Struktur der Prüfungsarbeitaa) Schriftlicher Prüfungsteil A: Sporttheorie

Der Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgege-benen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

bb) Praktischer Prüfungsteil B: SportpraxisDieser Prüfungsteil findet an zwei anderen Tagenstatt, die der jeweilige Prüfungsausschuss nach Ab-stimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur fest-legt. Der praktische Prüfungsteil erstreckt sich für jedenPrüfungsteilnehmer auf zwei Lernbereiche, nämlicheine Individual- und eine Mannschaftssportart, mit ins-gesamt mindestens drei Prüfungsaufgaben.

b) Bewertungsmaßstabaa) Prüfungsteil A

Anwendung der 60-BE-Skalabb) Prüfungsteil B

Für den Prüfungsteil wird eine Punktzahl erteilt. Diesewird gemäß den Durchführungsbestimmungen desSächsischen Staatsministeriums für Kultus für diepraktische Abiturprüfung im Fach Sport 2019 anGymnasien mit vertiefter sportlicher Ausbildung vom31. Januar 2008 ermittelt.

2. Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion(für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)

a) Struktur der PrüfungsarbeitJeder Prüfungsteilnehmer wählt eine von zwei vorgegebe-nen Aufgaben zur Bearbeitung aus.

b) BewertungsmaßstabAnwendung der 60-BE-Skala

3. Leistungs- und Grundkursfach Katholische Religion(für Schulen in kirchlicher Trägerschaft)

a) Struktur der Prüfungsarbeitwie Leistungs- und Grundkursfach Evangelische Religion

b) BewertungsmaßstabAnwendung der 60-BE-Skala

VI.Ergänzungsprüfungen zum Nachweis

von Lateinkenntnissen (Latinum), Griechischkenntnissen(Graecum) und Hebräischkenntnissen (Hebraicum)

1. Struktur der Prüfung

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Prüfungsteil Aund einem mündlichen Prüfungsteil B zusammen. Prüfungs-teilnehmer, deren schriftlicher Prüfungsteil mit 0 Punkten bewertetwurde, sind nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen. Sie habendie gesamte Ergänzungsprüfung nicht bestanden.

Unmittelbar vor dem mündlichen Prüfungsteil hat derPrüfungsteilnehmer in einer Vorbereitungszeit von 30 Minuteneinen von dem prüfenden Fachlehrer im Einvernehmen mitdem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählten Textim Umfang von– circa 50 lateinischen Wörtern für das Latinum– circa 60 griechischen Wörtern für das Graecum– circa 30 hebräischen Wörtern für das Hebraicumzu bearbeiten.

2. Prüfungsinhalt des schriftlichen Prüfungsteils A

a) LatinumEin anspruchsvollerer Text im Umfang von circa 180 latei-nischen Wörtern ist in angemessenes Deutsch zu überset-zen; der Text entstammt einer politischen Rede oder einemphilosophischen oder historiographischen Werk und be-zieht sich auf die Inhaltsbereiche römische Politik, Ge-schichte, Philosophie oder Literatur. Mit der Übersetzungsoll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen,den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu er-fassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texter-schließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein an-gemessener Grundwortschatz und die erforderlichenKenntnisse aus den Bereichen römische Politik, Geschichte,Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

b) GraecumEin anspruchsvollerer Text aus dem Gesamtwerk Platonsim Umfang von circa 195 griechischen Wörtern ist in ange-messenes Deutsch zu übersetzen. Mit der Übersetzungsoll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen,den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu er-fassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texter-schließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein an-gemessener Grundwortschatz und die erforderlichenKenntnisse aus den Bereichen griechische Politik, Ge-schichte, Philosophie und Literatur vorausgesetzt.

c) HebraicumEin mittelschwerer narrativer Text des Alten Testamentesim Umfang von circa 150 hebräischen Wörtern gemäß derBiblia Hebraica Stuttgartensia, Stuttgart 1983, ist in ange-messenes Deutsch zu übersetzen. Mit der Übersetzungsoll der Prüfungsteilnehmer die Fähigkeit nachweisen,den vorgelegten Text in Inhalt, Aufbau und Aussage zu er-fassen. Hierzu werden Sicherheit in der für die Texter-schließung notwendigen Morphologie und Syntax, ein an-gemessener Grundwortschatz und die erforderlichenKenntnisse aus dem Bereich der Geschichte, Geographie,Gesellschaft und Religion des Alten Israel und seiner alt-orientalischen Umwelt vorausgesetzt.

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

Page 21: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

3. Prüfungsinhalt des mündlichen Prüfungsteils B

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Prüfungs-gespräch, das sich bevorzugt auf Lernziele und Lerninhalterichtet, die im schriftlichen Prüfungsteil noch nicht überprüftworden sind. Der im mündlichen Prüfungsteil vorgelegte Textentspricht den für den schriftlichen Prüfungsteil geltenden Kri-terien, wobei sein Schwierigkeitsgrad die Situation einermündlichen Prüfung berücksichtigt; das dem Prüfungsteilneh-mer vorliegende Textblatt umfasst nur den Text sowie eventuelleine kurze Einführung in den Kontext und höchstens zwei knap-pe Übersetzungshilfen. Die Übersetzung von Teilen des Texteskann dem Nachweis eines vertieften Textverständnisses undhinreichender Kenntnisse der Elementargrammatik dienen.Die mündliche Prüfung umfasst folgende Bereiche: Lexik, Mor-phologie, Syntax; Texterschließung; Textrezeption und Tradi-tion; Sachwissen.

4. Bewertungsmaßstab für den Prüfungsteil A

Die Übersetzung wird nach einer verbindlichen Fehlerzahl-Punkte-Tabelle bewertet, die dem vorgelegten Text für dieHand des prüfenden Fachlehrers beigegeben ist. Es werdennur ganze Punkte erteilt.

5. Bewertungsmaßstab für den Prüfungsteil B

Die im mündlichen Prüfungsteil erbrachte Leistung ist nachder Punkteskala von 15 bis 0 zu bewerten. Es sind nur ganzePunkte zulässig.

6. Gesamtergebnis der Ergänzungsprüfung

Die Gesamtnote der Ergänzungsprüfung nach Nummer 2der Anlage 4 zur Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung wirdals arithmetisches Mittel aus den Bewertungen der schriftlichenund mündlichen Leistungen gebildet. Beim Auftreten der Dezi-malstelle 5 ist auf die höhere Punktzahl aufzurunden. DiePrüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt mindestens5 Punkte ist. Kein Prüfungsteil darf mit 0 Punkten abgeschlos-sen sein.

VII.Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Ver-öffentlichung in Kraft. Die VwV Abiturprüfung 2018 vom 14. Juni2016 (MBl. SMK S. 202) tritt am 1. November 2018 außer Kraft.

Dresden, den 8. Juni 2017

Die Staatsministerin für KultusBrunhild Kurth

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

Page 22: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

AusschreibungBegleitete Berufseinstiegsphase für Nachwuchslehrkräfte

Gz.: 24-6701/27/3

Kursziel:

Die begleitete Berufseinstiegsphase hat zum Ziel:– Lehrerinnen und Lehrer in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit

in ihrer Berufsrolle zu stärken,– vor allem ihre Fähigkeiten im Umgang mit den alltäglichen

Belastungen weiter zu entwickeln,– den wechselseitigen fachlichen und persönlichen Aus-

tausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen zu fördernund

– so zur erfolgreichen Integration der neuen Lehrkräfte inden Schulen beizutragen.

Inhalte:

Im Rahmen der begleiteten Berufseinstiegsphase bearbei-ten die Teilnehmenden unter Anleitung erfahrener Psychologenin vier Modulen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen unteranderem folgende Themen:

Zwischen den Präsenzveranstaltungen besteht dieMöglichkeit der individuellen Betreuung und Beratung durchdie Trainer (Telefoncoaching). Zusätzliche Übungsangeboteund verschiedene Formen des Austauschs mit anderen Berufs-anfängern (Peergroup), wie gegenseitige thematisch einge-bundene Besuche, sind ebenfalls vorgesehen.

Dauer:

Zwei Schuljahre

Verlauf:

Die vier Präsenzveranstaltungen finden jeweils in der un-terrichtsfreien Zeit statt.

Die Termine der Kurse, ein Anmeldeformular und weitereInformationen finden sich im Internet unter www.bBEPh.de.

Kursorte:

Die Durchführung der Präsenzveranstaltungen erfolgtnach Bedarf in Dresden, Leipzig und/oder der Region Chem-nitz/Zwickau.

Zulassungsvoraussetzungen und Teilnehmerzahl:

Teilnehmen können Lehrkräfte, die im Anschluss an einegrundständige universitäre Lehramtsausbildung und den Vor-bereitungsdienst seit ein bis zwei Jahren unbefristet an Schulenim Freistaat Sachsen beschäftigt sind.

Es können insgesamt 125 Teilnehmende zugelassen wer-den, davon 108 aus öffentlichen Schulen und 17 aus Schulenin freier Trägerschaft. Es werden maximal fünf Gruppen mit jebis zu 25 Lehrkräften gebildet. Eine Gruppe wird ab einer Min-destteilnehmerzahl von 13 eingerichtet. Für Lehrkräfte anöffentlichen Schulen ergibt sich für die Regionalstellen derSBA folgende Quotierung:Bautzen 15Chemnitz 23Dresden 29Leipzig 27Zwickau 14

Zulassungsantrag und -verfahren:

Der Antrag auf Zulassung (verfügbar unter www.bbeph.de)ist unter Angabe des gewünschten Kursortes bis zum 31. Au-gust 2017 zu richten an:

reSOURCE Dresden GmbHBautzner Straße 14501099 DresdenFax: 0351 89690469E-Mail: [email protected]

Über den Antrag auf Zulassung entscheidet die reSOURCEDresden GmbH im Auftrag und in Abstimmung mit dem Staats-ministerium für Kultus. Ist zu dem in der Ausschreibung ge-nannten Termin die Zahl der Bewerbungen höher als die zurVerfügung stehenden Teilnehmerplätze, wird ein Auswahlver-fahren durchgeführt.

Lehrkräfte aus Schulen in freier Trägerschaft fügen ihrerBewerbung bitte eine Kopie ihres Zeugnisses der ZweitenStaatsprüfung bei.

Kosten:

Die Teilnahme an der begleiteten Berufseinstiegsphase istfür die Teilnehmenden kostenfrei.

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel werden fürLehrkräfte von öffentlichen Schulen die Reisekosten nach Maß-gabe des Sächsischen Reisekostengesetzes von der jeweili-gen Regionalstelle der Sächsischen Bildungsagentur erstattet.Sofern Unterkunft und/oder Verpflegung unentgeltlich zurVerfügung gestellt werden, wird in der Einladung zum Fortbil-dungskurs gesondert darauf hingewiesen.

Reisekosten für Lehrkräfte von Schulen in freier Träger-schaft können vom Freistaat Sachsen nicht übernommen wer-den. Es wird empfohlen, die Kostenübernahme vor Anmeldungmit dem jeweiligen Schulträger abzustimmen.

Modul Umfang Zeitraum 1 2,5 Tage Oktober 2017 Herbstferien 2 2,5 Tage Februar 2018 Winterferien 3 2,5 Tage/

+ 1 Tag Juli 2018/ September 2018

Sommerferien/ neues Schuljahr

4 2,5 Tage Februar 2019 Winterferien

Modul Thema 1 Selbst- und Zeitmanagement, Lehrergesundheit 2 Verhaltensoriginell oder verhaltensauffällig – profes-

sioneller Umgang mit Unterrichtsstörungen 3 Kommunikation & Kooperation mit Kollegen und El-

tern4 Umgang mit Verschiedenartigkeit

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

Page 23: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

Stellenausschreibungen

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweiseFachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit ent-sprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik undeinem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unter-

richtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik ander Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderesLehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäfts-bereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. August 2017 auf demDienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelleder Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Heidelsberg Buchenweg 30 08280 Aue

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

Grundschule Drebach Straße der Jugend 11 09430 Drebach

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

Page 24: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

Schulleiterin/Schulleiters

an nachfolgendem Gymnasium aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle LeipzigPostfach 10 06 5304006 Leipzig

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern desGymnasiums,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Innovationsbereitschaft und überdurchschnittliches En-gagement bei der Profilierung der Schule.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als stellvertretende/r Schulleiter/in oder als Refe-rent/in in der Schulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbe-reich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus sindwünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte Schulleiterinnen und Schulleiter ist dieTeilnahme an der Qualifizierung schulischer Führungskräfte inSachsen – Amtseinführende Qualifizierung (Phase 3) ver-pflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. August 2017 auf demDienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelleder Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Schule an der Telemannstraße – Gymnasium der Stadt Leipzig Erfurter Straße 14 04155 Leipzig (Neugründung eines Gymnasiums)

A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

Page 25: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgend aufgeführten Grundschulen aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle ChemnitzPostfach 13 3409072 Chemnitz

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt beziehungsweiseFachschulabschluss als Lehrer für untere Klassen mit ent-sprechender Lehrbefähigung in Deutsch, Mathematik undeinem Wahlfach,

– mehrjährige Lehrtätigkeit sowie– eine mehrjährige Klassenleiter- und nachweisbare Unter-

richtstätigkeit in den Fächern Deutsch oder Mathematik ander Grundschule bei einer Lehrbefähigung für ein anderesLehramt als das an Grundschulen.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung,

– Fortbildung im Anfangsunterricht bei einer Lehrbefähigungfür ein anderes Lehramt als das an Grundschulen.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – AmtseinführendeQualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. August 2017 auf demDienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelleder Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Grundschule Gablenz Carl-von-Ossietzky-Straße 171 09127 Chemnitz/OT Gablenz

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

Grundschule Kunzemannschule Döbeln Theordor-Kunzemann-Straße 9 04720 Döbeln

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. August 2017

Grundschule Reichenbrand Lennéstraße 1 09117 Chemnitz/OT Reichenbrand

A 13/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2018

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

Page 26: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an den nachfolgend aufgeführten Oberschulen aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle LeipzigPostfach 10 06 5304006 Leipzig

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle DresdenPostfach 23 01 2001111 Dresden

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Lehramt,

– Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in einem anerkannten Unterrichtsfach der Mit-telschule,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftefortbildung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als Fachberater/in oder als Referent/in in derSchulaufsicht beziehungsweise im Geschäftsbereich desSächsischen Staatsministeriums für Kultus sind wünschens-wert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. August 2017 auf demDienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelleder Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweise über die Teilnahme an führungsrelevanten

Fortbildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

82. Oberschule Dresden „Am Flughafen“ Radeburger Straße 168 01109 Dresden

A 14/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Schule Paunsdorf – Oberschule der Stadt Leipzig Zinnberger Straße 5a 09322 Penig

A 14 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. 1. Februar 2018

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

Page 27: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

Stellenausschreibung

Das Sächsische Staatsministerium für Kultus schreibt zurBesetzung die Stelle der/des

stellvertretenden Schulleiterin/stellvertretenden Schulleiters

an nachfolgendem Gymnasium aus:

Sächsische BildungsagenturRegionalstelle LeipzigPostfach 10 06 5304006 Leipzig

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewer-ber, die bereits in einem unbefristeten Dienst- oder Anstellungs-verhältnis mit dem Freistaat Sachsen stehen.

Voraussetzungen sind:– durch Erste und Zweite Staatsprüfung beziehungsweise

Abschluss „Master of Education“ und Staatsprüfung erwor-bene Lehrbefähigung für ein Höheres Lehramt,

– Hochschulausbildung im pädagogischen Bereich mit Lehr-befähigung in zwei anerkannten Unterrichtsfächern desGymnasiums,

– mehrjährige Lehrtätigkeit.

Von Vorteil sind:– überdurchschnittliche Befähigung zu konzeptioneller Ar-

beit sowie der organisatorischen, pädagogischen undhaushalterischen Führung einer Schule,

– ausgeprägte Befähigung und Bereitschaft zur Kommuni-kation und Kooperation,

– umfassende Kenntnisse über Schul- und Qualitätsentwick-lung, Teilnahme an den Modulen der Phasen 1 und 2 derFührungskräftequalifizierung.

Die ausgeschriebene Stelle erfordert kreatives Arbeiten,Durchsetzungs- und Organisationsvermögen, Verhandlungs-geschick, hohe Belastbarkeit und Flexibilität. Erfahrungen inder Tätigkeit als Fachleiter/in, Fachberater/in, Oberstufenbera-ter/in oder als Referent/in in der Schulaufsicht beziehungswei-se im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriumsfür Kultus sind wünschenswert.

Bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen ist eineÜbernahme in das Beamtenverhältnis möglich.

Die Stellenbewertung (SächsBesO/TV-L) beschreibt daslaufbahnrechtliche Endamt, das erst mit Vorliegen der lauf-bahnrechtlichen beziehungsweise tarifrechtlichen Vorausset-zungen im Wege der Beförderung beziehungsweise Höher-gruppierung erreicht werden kann.

Für neu bestimmte stellvertretende Schulleiterinnen undstellvertretende Schulleiter ist die Teilnahme an der Qualifizie-rung schulischer Führungskräfte in Sachsen – Amtseinführen-de Qualifizierung (Phase 3) verpflichtend.

Schriftliche Bewerbungen sind bis 3. August 2017 auf demDienstweg an die für die Besetzung zuständige Regionalstelleder Sächsischen Bildungsagentur zu richten.

Der Bewerbung ist beizufügen:1. Formblatt „Bewerbung“ (unter http://www.schule.sachsen.de/

622.htm?id=181)2. tabellarischer Lebenslauf3. lückenloser Nachweis des persönlichen und beruflichen

Werdegangs4. Nachweis über die Teilnahme an führungsrelevanten Fort-

bildungen (soweit vorhanden)

Unvollständige Bewerbungen werden nicht bearbeitet.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignungbevorzugt berücksichtigt.

Schule Anschrift

Stellenbewertung bis (SächsBesO/TV-L)

besetzbar ab

Humboldt-Schule – Gymnasium der Stadt Leipzig Möbiusstraße 8 04317 Leipzig

A 15 + Amtszulage/vergleichbare EntgGr. nächstmöglicher Zeitpunkt

179

6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

Page 28: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

Page 29: Ministerialblatt des Sächsischen ... - smk.sachsen.de · Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017. Anlage 1a (zu Ziffer III Nummer 2 Buchstabe b Satz 2) Modul 1 für die Praxisanleitung

Die Definition von Kreativität? Einfach machen. Und staunen.

Soziale Kompetenzen mit Foto- und Videoprojekten fördernDie Medienpädagogin Britta Wahlers nutzt in ihrem Projektunterricht an der Realschule

Viechtach Creative Cloud, um ihren Schülern soziale und interkulturelle Kompetenz zu

vermitteln. Nur auf den ersten Blick vermittelt sie Know-how im Umgang mit Foto- und

Video-Tools. Fast beiläufig erreichen die Jugendlichen dabei die eigentlichen Projektziele

– zum Beispiel soziale Vorurteile abzubauen sowie Verantwortung für sich und andere

zu übernehmen.

Den vollständigen Bericht finden Sie online unter www.adobe.com/go/mbs

„Creative Cloud ermöglicht Anwendern so viel kreatives Potenzial, wie ich es von keiner anderen Lösung kenne. Ich kann damit in meinem Unterricht Kreativ-Techniken und pädagogische Ziele hervorragend verbinden“, erklärt Britta Wahlers. „Viele Schüler kennen zudem die Software, weil sie sie auch privat nutzen.“ Damit allen Schülern jederzeit Hard- und Software zur Verfügung steht, ist der gut ausgestattete Computerraum auch nachmittags geöffnet.

Education Exchange: Lassen Sie sich inspirierenZahlreiche Lehrer wie Britta Wahlers nutzen bereits die Möglichkeiten von Creative

Cloud. Auf der Bildungsplattform Education Exchange vernetzen sie sich mit der

Adobe Lehrer-Community und tauschen Erfahrungen und Unterrichtsmaterialien aus.

Education Exchange bietet zum Beispiel laufend Online-Einsteigerkurse für Anwender

ohne Vorkenntnisse in den Programmen Adobe Photoshop und Adobe Illustrator. Wie

Lehrer mit dem kostenfreien Tool Adobe Spark schnell und unkompliziert animierte

Erklärvideos oder Seiten erstellen und diese in ihren Unterricht einbauen, finden Sie

hier ebenfalls. Einfach anmelden, machen und staunen. 

edex.adobe.com/de#MakeItNewSchool

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6. Juli 2017 Nr. 7 Ministerialblatt des SMK

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Ministerialblatt des SMK Nr. 7 6. Juli 2017

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Impressum

Herausgeber:Sächsisches Staatsministerium für Kultus (SMK), Carolaplatz 1,01097 DresdenRedaktion:Verantwortlicher Redakteur: Morten Wollenberg, SDV Vergabe GmbH,Tharandter Straße 35, 01159 Dresden, Telefon 0351 4203-1423,Telefax: 0351 4203-1494Anzeigenverwaltung:A.V.I. Allgemeine Verlags- und Informationsgesellschaft mbH, AmOrtfelde 100, 30916 Isernhagen, Telefon 0511 779538-0, Telefax0511 779538-10, E-Mail: [email protected] und Satz:SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenDruck:SDV Direct World GmbH, Tharandter Straße 23–35, 01159 DresdenRedaktionsschluss:29. Juni 2017Bezug:Bestellungen nimmt die SDV Vergabe GmbH entgegen. Sylvia Kranke,SDV Vergabe GmbH, Tharandter Straße 35, 01159 Dresden, Telefon0351 4203-1407, Telefax 0351 4203-1460. Der Preis für einJahresabonnement des Ministerialblattes des SächsischenStaatsministeriums für Kultus beträgt 45,27 EUR (gedruckte Aus-gabe) bzw. 25,70 EUR (elektronische Ausgabe). Der Preis dieserEinzelausgabe beträgt 4,46 EUR (gedruckte Ausgabe) bzw.2,67 EUR (elektronische Ausgabe). Alle genannten Preise ver-stehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie inklusivePorto- und Versandkosten. Weitere Bezugsformen und Preiseunter www.sachsen-gesetze.de. Das Abonnement kann aus-schließlich schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zumKalenderjahresende gekündigt werden.

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