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Missbrauchsverbot und Justiziabilität Missbrauchsverbot und Justiziabilität Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik Thorsten Krause Christian Richtscheid

Missbrauchsverbot und Justiziabilität Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik Thorsten Krause Christian Richtscheid

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Wettbewerbs- und Verbraucherpolitik

Thorsten Krause

Christian Richtscheid

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Unternehmenswachstum

• Unternehmen gelangen entweder durch externes oder internes Unternehmenswachstum zu Marktmacht – externes Wachstum: entsteht durch

Verbindungen mit anderen Unternehmen oder deren Übernahme (Aquisition)

– internes Wachstum entsteht durch Expansion/Kapazitätserweiterung aufgrund von Erlangung eines größeren Marktanteils

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Arten von Marktmacht

• Anbietermacht– Kunden oder Abnehmern gegenüber

• Nachfragermacht– Lieferanten gegenüber

• Rivalitätsmacht – Konkurrenten im Wettbewerb gegenüber

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Marktmachtmissbrauch

• Definition:

Ausnutzen solcher ungerechtfertigter Vorteile des Unternehmens den Wettbewerbern gegenüber, die im freien, funktionsfähigen Wettbewerb nicht erreichbar wären.

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Einsatzmöglichkeiten von Marktmacht

• Verdrängungsstrategie

• Ausbeutungsstrategie/Preismissbrauch

• Behinderungsstrategie

• Diskriminierungsstrategie

• Bindungsstrategie

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Arten und Strategien von Marktmachtmissbrauch

Missbrauch von Marktmacht

Anbietermacht RivalitätsmachtNachfragermacht

Ausbeutungs-strategie

Verdrängungs-strategie

Bindungs- strategie

Behinderungs-strategie

Diskriminie-rungs-

strategie

Quelle: Olten, Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, S. 149

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Verdrängungsstrategien

Methoden:– Kampfpreise (Preisdumping)– Massivwerbung– Preisdifferenzierung

Merkmal: richtet sich direkt gegen Mitbewerber

Ziel: (potenziellen) Konkurrenten vom Markt verdrängen

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Verdrängungsstrategien

• Kampfpreise (Preisdumping)– Abschreckung eines potenziellen Mitbewerbers (bei

hohen Markteintrittskosten)– Verteidigung einer Marktstellung– Problem: Kampfpreise sind nicht kostendeckend

• Monopolgewinne im Markt A werden dazu benutzt, um im Markt B mit Kampfpreisen anbieten zu können

• Lockangebote• Logik von Kampfpreisen (Rationalität)

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Ausbeutungsstrategie/Preismissbrauch

• Unangemessene Vergütung von Lieferanten oder

• Unangemessene Preise für eigene Güter und Dienstleistungen

• Theoretische Nachweismöglichkeiten:– Vergleichsmarktkonzept– Gewinnspannenkonzept

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Vergleichsmarktkonzept

• Räumlich– Vergleich von räumlich voneinander getrennten Märkten anhand

des gleichen Gutes– Einer der Märkte mit hoher, einer mit niedriger

Wettbewerbsintensität

• Zeitlich– Vergleich zweier Perioden des gleichen Marktes mit

unterschiedlichen Wettbewerbssituationen

• Sachlich– Vergleich von verschiedenen Preisen auf unterschiedlichen

Märkten für ein und dasselbe Gut

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Vergleichsmarktkonzept - Fallbeispiel „Valium“

• Pharmakonzern Hoffmann – La Roche verlangte in Deutschland bis zu 300% höhere Preise für Valium als in Großbritannien

• Zunächst Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen Hoffmann – La Roche: Zwang zu Preissenkungen

• Aufhebung durch BGH: Fehlende Vergleichsmärkte

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Kalkulationsschema zur Bestimmung des Als-Ob-Wettbewerbspreises im Fall Valium/Librium

Quelle: Schmidt, Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, S. 275

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Mögliche Alternative: Gewinnspannenkonzept

• Bei Fehlen eines räumlich, zeitlich oder sachlich adäquaten Vergleichsmarktes:– Vergleich von Gewinnspannen anderer

Unternehmen im gleichen Produktbereich auf einem anderen Markt

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Behinderungsstrategie

• Beeinflussung der Beschaffungs- und Absatzmöglichkeiten von Wettbewerbern

• Mittel: – Sperrkäufe

• Aufkaufen von Rohstoffen und Vorprodukten, um Produktion der Wettbewerber zu erschweren

– Sperrpatente– Verweigerung von Patentlizenzen– Preisbindung der zweiten Hand

• Vertragliche Preisbindungen zwischen Hersteller und Händler (erlaubte Ausnahme: Bücher/Zeitschriften)

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Diskriminierungsstrategie

• Eine Preisdiskriminierung liegt immer dann vor, wenn verschiedene Kunden für das gleiche Produkt oder Dienstleistung einen anderen Preis zahlen, ohne dass diese Unterschiede durch entsprechende Kosten gerechtfertig werden können.

• Rechtlich ist dieses im GWB (Diskriminierungsverbot) verankert. Das Verbot schließt Preisdiskriminierung von Unternehmen zu Endverbrauchen und unter den Unternehmen ein.

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Diskriminierungsstrategie

Methoden: PreisdifferenzierungRabattLiefer- und Bezugsverweigerung

Preisdifferenzierung 1. Grades:Theoretisches Konzept: komplette Abschöpfung der

KonsumentenrentePreisdifferenzierung 2. Grades:RabattsystemePreisdifferenzierung 3. Grades:wenn Unternehmen von verschiedenenKundengruppen systematisch verschiedene Preiseverlangen.

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Diskriminierungsstrategie– Fallbeispiel „Deutsche Bahn“

1994 stellte der EuGH fest, dass die deutsche Bahn überhöhte Preise für den Transport von Übersee-Containern aus Rotterdam nach Deutschland gefordert hat.

Die Preise waren ohne sachlichen Grund bis zu 77% über den Transportpreisen vom Hamburger Hafen ins gesamte Deutsche Bundesgebiet.

Der EuHG verurteilte die Bahn zu einer Strafe von 11 Mio. ECU.

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Diskriminierungsstrategie

• Preisdiskriminierung nach Kundenkreis im Monopol

- Anreiz zur Preisdifferenzierung bei unterschiedlichen Preiselastizitäten

- Wiederverkaufsverbot

- Resultat: nicht zwingender Effizienzverlust

- Versorgungsfrage?

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Preisdiskriminierung nach Kundenkreis im Monopol

x

P

A

B

Angebot

möglicher Effizienzverlust

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Preisdiskriminierung nach Kundenkreis im Monopol

Sozialtarif

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Angebot

A

B

P

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

• Preisdiskriminierung: Monopolist gegenüber Unternehmen – Preisdifferenzierung nach Elastizitäten

Diskriminierungsstrategie

CB

P

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Bindungsstrategien

• Bindungen– Definition Bindung: einzelne Marktteilnehmer nehmen

auf die Geschäftspolitik anderer Marktteilnehmer Einfluss

• Vertikale Bindungen (Preisbindung, Ausschließlichkeitsbindung)

• Horizontale Bindungen (Lizenzverträge)– Wirkung:

• Beschränkung des Handlungsspielraums der Gebundenen und ihrer potentiellen Geschäftspartner

– Schnittmenge: Bindungen und Behinderungen• Behinderung, wenn Gebundener die Beschränkung seines

Handlungsspielraums unfreiwillig hinnehmen muss.

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Bindungsstrategien

• Kein per-se Verbot im GWB.• Unterliegen einer Missbrauchsaufsicht.• Methoden: 1.Kopplungsbindungen 2.Gegenseitigkeitsbindung

(Vertriebsbeschränkungen& Verwendungsbeschränkungen)

3.Ausschließlichkeitsbindung (Vertriebsbeschränkungen& Verwendungsbeschränkungen)

4.Technische Bindung

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Bindungsstrategien

Kopplungsgeschäfte

• Definition: – Kopplungsbindung: mehrere Angebots-Komponenten,

die geeignet sind, im Markt separat gehandelt zu werden, müssen zusammen erworben werden.

• Fallbeispiele:– Preis-Auszeichner & Etiketten– Tetra Pak

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Bindungsstrategien

Kopplungsbindungen – Fallbeispiel Tetra Pak

• Entwicklung eines effizienten Verfahrens zur Abfüllung von H-Milch.

• Marktanteil 90%• Molkereien: Anmietung von Abfüllmaschinen von Tetra

Pak resultiert in Zwang, Kartons von Tetra Pak zu kaufen.

• Europäische Kommission: Vorgehen gegen Kopplung, keine Anerkennung der Begründung von Tetra Pak– Komplexität des Abfüllprozesses,– Sicherung der Qualität.

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Bindungsstrategien

• Gegenseitigkeitsbindung

Bei Gegenseitigkeitsgeschäften berücksichtigt ein marktbeherrschendes Unternehmen nur Lieferanten, die auch bei ihm selbst kaufen.

• Ausschließlichkeitsbindung

Ein marktbeherrschendes Unternehmen zwingt

seine Lieferanten nur an ihn zu liefern bzw. nur

seine Produkte zu vertreiben.

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Bindungsstrategien – Fallbeispiel „Volkswagen“

• Bindung der Vertragswerkstätten an VW durch Forderung des Konzerns ausschließlich Original-Teile zu verwenden und zu verkaufen.

• Bundeskartellamt verbot diese Ausschließlichkeitsbindung

• BGH legitimierte dieses eigentlich unzulässige Verhalten aus Gründen der Qualitätssicherung.

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Bindungsstrategien

• Technische Bindung Der abhängige Lieferant, der ein

marktbeherrschendes Unternehmen beliefern will, muss hohe Erstinvestitionen in ein EDV-System leisten. Hierdurch wird es für den Lieferant uninteressant, ein anderes Unternehmen zu beliefern, da hierfür wiederum hohe Erstinvestitionen nötig wären.

Beispiel: Touristik

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Staatliche Regulierungen

• Staatlicher Eingriff zur Bereitstellung von Kollektivgütern, bei labilen Marktgleichgewichten, externen Effekten und ruinöser Konkurrenz– Problem: Staat reguliert aber auch, wenn es nicht notwendig ist

und/oder er nicht das Vermögen hat eine bessere Lösung herzustellen.

• Preisregulierung:– Schutz von Monopolen (Beispiel: Telekommunikationssektor)– Mindestpreise (Beispiel: Agrarpreise)– Höchstpreise (Beispiel: Mieten)

• Verbraucherschutz/Qualitätsregulierung

Zielsetzung: Deregulierung

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Literatur

• Neumann, Manfred (2000), Wettbewerbspolitik – Geschichte, Theorie und Praxis, Wiesbaden, Kap. III.3.

• Schulz, Norbert (2003), Wettbewerbspolitik, Tübingen, Kap.VII+VIII.

• Herdzina, Klaus (1999), Wettbewerbspolitik, 5. Auflage, Stuttgart, div. Kap.

• Olten, Rainer (1998), Wettbewerbstheorie und Wettbewerbspolitik, 2. Auflage, München, Wien, Kap 4.5 + 4.6.

• Schmidt, Ingo / Schmidt, André (1997), Europäische Wettbewerbspolitik – eine Einführung, München, Kap.3.

• Schmidt, Ingo (1996), Wettbewerbspolitik und Kartellrecht, 5+7. Auflage Kap.6.

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Missbrauchsverbot und Justiziabilität

Diskussionsanregungen

• Wie lässt sich Missbrauch am Beispiel von überhöhten Preisen feststellen?

• Welche praktischen Schwierigkeiten ergeben sich bei der Abgrenzung des „relevanten Marktes“?

• Welche anderen Erscheinungen von Marktmachtmissbrauch gibt es noch?