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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns 06 | 17 KVB FORUM BIOSIMILARS Effektiv und sicher GESUNDHEITSPOLITIK: Versorgungskonferenz sucht Lösungen für Nordbayern BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT: Fahrtkosten bei der Steuer geltend machen RECHT INTERESSANT: Wie ist der Gemeinsame Bundesausschuss legitimiert?

Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der ... · deckenden und wichtigen Aspekt der Immunogenität sowie eine Dar - stellung der Vergleichbarkeit mit dem Referenzarzneimittel

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Mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

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BIOSIMILARS Effektiv und sicher

GESUNDHEITSPOLITIK: Versorgungskonferenz sucht Lösungen für NordbayernBETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT: Fahrtkosten bei der Steuer geltend machenRECHT INTERESSANT: Wie ist der Gemeinsame Bundesausschuss legitimiert?

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EDITORIAL2

K VB FORUM 6/2017

Dr. med. Krombholz Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Schmelz 1. Stellv. Vorsitzender des Vorstands

Dr. med. Ritter-Rupp 2. Stellv. Vorsitzende des Vorstands

Ihr KVB-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Fortschritte in der Medizin sind gewaltig, immer neue Perspektiven in der Diagnostik und Behandlung von Krankheiten eröffnen sich. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Arzneimittel-markt – nicht zuletzt auch hinsichtlich der Kosten im Gesundheitswesen. So haben bio-technologisch hergestellte Arzneimittel im Bereich der Hämatologie, der Onkologie und auch bei schweren chronisch-entzündlichen Erkrankungen in den vergangenen Jahren eine wich-tige Rolle als Therapieoption eingenommen. Inzwischen sind auch in diesem speziellen Seg-ment Nachahmerpräparate auf dem Markt, die ebenfalls hochgradig wirksam, aber im Re-gelfall deutlich günstiger als die Originalpräparate sind. Einen Überblick zum aktuellen Wis-sensstand hinsichtlich dieser sogenannten Biosimilars liefern wir Ihnen im Titelthema von KVB FORUM. Wir freuen uns besonders, dass wir mit Professor Theo Dingermann von der Goethe-Universität Frankfurt einen anerkannten Fachexperten auf dem Gebiet für einen Gast-beitrag bei uns gewinnen konnten. Seine Einschätzung lesen Sie ab Seite 11 in diesem Heft.

Generell ist es uns ein großes Anliegen, die Mitglieder der KVB hinsichtlich des Arzneimittel-marktes auf dem Laufenden zu halten. Schließlich waren wir mit der Wirkstoffvereinbarung bundesweit Vorreiter, was die Transparenz und Steuerung des Verordnungsgeschehens in den Praxen angeht – und haben damit auch einen entscheidenden Schritt zur Verminderung des leidigen Regressrisikos gemacht. Wichtig ist nun, dass wir mit Ihrer tatkräftigen Unter-stützung diesen Kurs einer wirtschaftlichen und zugleich am Bedarf der Patienten orien-tierten Verordnung von Arzneimitteln konsequent fortsetzen.

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3AKTUELLES IN KÜRZE

K VB FORUM 6/2017

Wichtiges für die PraxisZITAT DES MONATS ZAHL DES MONATS

8 Wirkstoffe sind momen-tan in Deutschland als Biosimilars im Markt.

(Quelle: Handbuch Biosimilars 2017 der Arbeitsgemeinschaft

probiosimilars, aktualisiert durch KVB)

„Man könnte auch sagen: Nachdem die Arbeit des Tages getan ist, geht man in die Notaufnahme, um sich untersuchen zu lassen.“

Prof. Dr. Dr. Wilfried von Eiff, akademischer Direktor am Center

for Health Care Management an der Handelshochschule in Leipzig,

zur Überlastung der Notaufnahmen

(Quelle: Nürnberger Nachrichten vom 21. April 2017)

Verordnung von Cannabis

Am 10. März 2017 ist das sogenannte „Cannabis-Gesetz“ in Kraft getreten. Seitdem können Ärzte Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und Arznei-mittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabi-lon verordnen, sofern für die erstmalige Verschrei-bung eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt. Für die Begleiterhebung zur Cannabis-Anwendung muss der Verordner dem Bundesinstitut für Arznei-mittel und Medizinprodukte (BfArM) anonymisierte Patientendaten übermitteln. Nach der Betäubungs- mittelverschreibungsverordnung dürfen in 30 Tagen maximal 100 g Cannabisblüten oder Cannabis- extrakt mit 1 g Tetrahydrocannabinol (THC) oder Arzneimittel mit 500 mg Dronabinol verordnet werden. Bis in Deutschland Cannabisblüten als inländische Ware verfügbar sind, muss importiert werden. Als Fertigarzneimittel steht Sativex® mit den Inhaltsstoffen THC und Cannabidiol sowie Nabilon-haltige Kapseln (Canemes®) zur Verfügung. Dronabinol ist als Rezeptursubstanz zur Zuberei-tung von Kapseln und Tropflösung verfügbar und ein Cannabisblütenextrakt wird voraussichtlich ab Spätsommer 2017 erhältlich sein. Bei der Verord-nung der Cannabisblüten zur Inhalation ist aus medizinischen Gründen nicht das Rauchen als Tabakbeimengung zu empfehlen, sondern ein spe-zieller Dampfinhalator als Hilfsmittel zusätzlich zu verordnen. Der Genehmigungsantrag sollte den Schweregrad der Erkrankung und der Symptomatik benennen sowie medizinisch plausibel erläutern, warum verfügbare Therapiealternativen für den Patienten individuell nicht zur Anwendung kommen können. Das Therapieziel, das Cannabis-Produkt inklusive Pflanzenvarietät, die Dosierung und die Art der Anwendung sollten angegeben werden. Sofern keine Kontraindikationen, zum Beispiel eine Psychose oder die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen bestehen, dürfte der Genehmigungs-antrag bei den in der Mehrheit der Fälle therapie-refraktären Schmerzen positiv beschieden werden. Weitere Informationen finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Verordnungen/Arzeimittel/Arzneimit-tel A-Z/Arzneimittelwirkstoffe mit C/Cannabis.

Dr. rer. nat. Kerstin Behnke (KVB)

VERTRETERVERSAMMLUNGEN 2017 Die Vertreterversammlungen der KVB finden im Jahr 2017 an folgenden Terminen in der Elsenheimerstraße 39, 80687 München, statt:

� Mittwoch, 21. Juni 2017, 14.00 Uhr � Samstag, 18. November 2017

Mit der KV Rheinland-Pfalz erhält die Freie Allianz der Länder-KVen (FALK) ab sofort weitere Unter-stützung und damit auf Bundes-ebene ein noch stärkeres politi-sches Gewicht. Zusammen mit den 7.600 Mitgliedern des Neuzu-gangs vertritt FALK nun etwa

88.000 Ärzte und Psychotherapeuten und damit über die Hälfte der 165.000 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland. Vor sechs Jahren hatten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern zur Freien Allianz der Länder-KVen zusammengeschlossen. Vor zwei Jahren traten bereits die KVen aus Westfalen-Lippe und dem Saarland dem Bündnis bei. Die FALK-KVen positionieren sich seither zu allen wichtigen gesundheits- und versorgungspolitischen Themen und vertre-ten die Interessen ihrer niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene.

FALK setzt sich insbesondere für den Erhalt der Freiberuflichkeit ein. Außerdem steht ein möglichst breiter Handlungs- und Gestaltungsspiel-raum der ärztlichen Selbstverwaltung auf Landesebene im Vordergrund.

Redaktion

NEUES FALK-MITGLIED

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INHALTSVERZEICHNIS4

KVB INTERN

17 Zehn Jahre Gedikom

Das Leistungsangebot der KVB-Tochtergesellschaft wurde kontinuierlich erweitert

18 Regionalen Interessen Gehör verschaffen

Die Regionalen Vorstandsbeauf-tragten aus Niederbayern, Schwaben und der Oberpfalz skizzieren ihre Ziele

GESUNDHEITSPOLITIK

14 Medizinermangel als „Chefsache“

Versorgungskonferenz in Nürnberg diskutiert Zukunft der ambulanten Versorgung in Nordbayern

16 Tacheles von der KV

Mit einer Broschüre zur ver-tragsärztlichen Versorgung in Bayern klinkt sich die KVB in den Bundestagswahlkampf ein

TITELTHEMA

6 Biosimilars helfen, eine hochwertige Medizin bezahl- bar zu halten

Experten der KVB beantworten die häufigsten Fragen zu Nach-ahmerprodukten

11 Biosimilars: Ähnlich, aber nicht gleich

In seinem Gastkommentar be-leuchtet Professor Theo Dinger-mann die Herausforderungen und Chancen dieser Produkte

Langsam, aber sicher steigt die Akzeptanz der Biosimilars in den Arztpraxen

6 Viele Akteure müssen vernetzt sein, um eine flächendeckende Versorgung auch künftig zu sichern

14Mittlerweile arbeiten für die Gedikom über dreihundert Mitarbeiter

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5INHALTSVERZEICHNIS

30 Leben mit Zöliakie

Die Deutsche Zöliakie Gesell-schaft unterstützt Menschen, die von der chronischen Erkran-kung des Dünndarms betroffen sind

31 LESERBRIEFE

KURZMELDUNGEN

32 Umfrage zur medizinischen Versorgung

32 „Sucht und Gesundheit“

32 „Mein PraxisCheck Patientensicherheit“

33 IMPRESSUM

34 KVB SERVICENUMMERN

BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

26 Betriebliche Nutzung eines PKW

Wann können Praxen ihre Fahrt-kosten steuerlich geltend machen und was ist für das Finanzamt zu beachten?

PATIENTENORIENTIERUNG

28 Ethiknetz berät Patienten und Praxen

In Mainfranken engagiert sich ein ehrenamtlicher Verein für die Belange von Pflegebedürftigen und hilft Ärzten bei Entschei-dungen im Palliativbereich

RECHT INTERESSANT

20 Der G-BA – Fremdkörper im Staatsorganisationsrecht?

Auf welche Legitimitätsmodelle der sozialen Selbstverwaltung greift der Gemeinsame Bundes-ausschuss zurück?

VERSORGUNG FÖRDERN

22 Perspektiven für Hausärzte in Landshut und Rottal-Inn

Für einige niederbayerische Planungsbereiche sind finan-zielle Förderprogramme aus- geschrieben

Der Anteil der Privatnutzung eines PKW ist wichtig bei der steuerlichen Beurteilung

2620Der Gemeinsame Bundesausschuss ist eine der mäch-tigsten Organisa-tionen des deut-schen Gesund-heitswesens

Menschen mit Zöliakie brauchen eine gute Ernäh-rungsberatung

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TITELTHEMA6

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I n erster Näherung sind Biosimi-lars „Kopien“ eines seit Jahren bereits zugelassenen Biopharma-

zeutikums (Referenzarzneimittels). Prinzipiell sind das Biosimilararz-neimittel und das entsprechende Referenzarzneimittel strukturell vergleichbar. Jedoch können wegen der komplexen Natur von Biophar-mazeutika und der aufwendigen Herstellungsverfahren dieser Arz-neimittel geringfügige Abweichun-gen möglich sein. Denn sowohl das Referenzarzneimittel als auch das Biosimilar weisen natürlicherweise eine gewisse molekulare Variabilität auf. Eine solche Variabilität, die im Übrigen auch zwischen unterschied- lichen Chargen des Referenzarznei-mittels nicht vermeidbar ist, darf jedoch keine Auswirkungen auf die Sicherheit oder Wirksamkeit des Arzneimittels haben.

Seit 2001 begannen nach und nach die Patente einiger wichtiger, um-satzstarker Biopharmazeutika aus-zulaufen. Mit dem Wachstums-hormon Somatropin kam im April 2006 das erste Nachahmerprodukt, ein sogenanntes Biosimilar, unter dem Handelsnamen Omnitrope® in Deutschland auf den Markt. Im August 2007 folgte biosimilares Epoetin alfa und im September 2008 biosimilares Filgrastim mit

Was sind Biosimilars? Was müssen Ärzte bei ihrer Verordnung beachten? Welche Bedeutung haben sie für die vertragsärztliche Versorgung? Und wieso finden Biosimilars trotz wissenschaftlich belegter Gleichwertigkeit bei vielen Medizinern nur langsam Akzeptanz? KVB FORUM ist diesen und weiteren Fragen nach-gegangen.

BIOSIMILARS HELFEN, EINE HOCHWERTIGE MEDIZIN BEZAHLBAR ZU HALTEN

zentralen Zulassungen in der Euro-päischen Union (EU). Alle biosimi-laren Arzneimittel, für die eine Zu-lassung in der EU ausgesprochen wurde, erfüllen die Anforderungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Die Zulassungs-unterlagen beinhalten ein vollstän-diges Dossier zur Arzneimittelqua-lität, präklinische (pharmakolo-gisch-toxikologische) und klinische Studien mit dem besonders abzu-deckenden und wichtigen Aspekt der Immunogenität sowie eine Dar-stellung der Vergleichbarkeit mit dem Referenzarzneimittel anhand der physikalisch-chemischen, prä-klinischen und klinischen Daten.

Da sich der Prozess der Patent- abläufe wichtiger Biopharmazeutika rasant beschleunigt, beginnen Bio-similars eine immer wichtigere Rolle zu spielen, indem sie mit um-satzstarken Biopharmazeutika um Marktanteile konkurrieren. Aller-dings sind Biosimilars ebenso we-nig mit klassischen Generika zu ver-gleichen, wie Biopharmazeutika mit chemisch-synthetischen Wirk-stoffen, den sogenannten small molecules, verglichen werden kön-nen. Die Herstellung von Biosimi-lars ist aufwendig und kosteninten-siv, und für ihre Zulassung müssen hohe Barrieren überwunden werden.

Für diese Biosimilar-Zulassungen ist es erforderlich, die Ähnlichkeit („Biosimilarity“) des Arzneimittels mit einem Referenzprodukt, das bereits zugelassen ist, nachzuwei-sen. Der Nachweis der Bioäquiva-lenz wie bei Generika ist nicht aus-reichend. Dabei muss – neben der Sicherheit und Qualität – dieses Biosimilar auch die gleiche Wirk-samkeit aufweisen wie das Refe-renzprodukt. Das heißt aber auch, dass es nicht wirksamer sein darf als dieses.

Der europäische Bewertungsbe-richt (European Public Assessment Report, EPAR) zu den Biosimilars ist nach Zulassung durch die Euro-päische Kommission, basierend auf einem positiven Votum des Komitees für Arzneimittel in der Humanmedizin (CHMP) der EMA, auf deren Internetseite abrufbar. Die gegenwärtigen und immer wei-ter entwickelten Leitlinien der EMA decken primär die Entwicklung von biosimilaren Produkten ab, die therapeutisch eingesetzten Refe-renzarzneimitteln, gut charakteri-sierten rekombinanten Proteinen, inklusive der monoklonalen Anti-körper, ähnlich sind. Biopharma-zeutika sind also hochkomplexe Wirkstoffe, die heute in Prozessen hergestellt werden, die sehr detail-

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setzt. Seine Wirkung erkennt man am Anstieg des Hämoglobinwerts, sodass die zum Erreichen des Ziel-werts notwendige Dosis des Ery-thropoetins als Surrogatparameter für die Wirksamkeit des Erythro-poetins dienen kann. Immer wie-der kam – insbesondere bei Eryth-ropoetin-Biosimilars – die Behaup-tung auf, dass Biosimilars zu einem Mehrverbrauch an Einheiten im Vergleich zu den Erstanbieterpro-dukten führen. Die KVB hat des-halb dazu eine retrospektive Ver-sorgungsforschungsstudie aufge-legt, um der Fragestellung nachzu-gehen, ob es einen Unterschied im Verbrauch zwischen den ver-schiedenen Erythropoetinen gibt [1].

Vergleichende Untersuchung von Erythropoetin Biologika und Biosimilars in Bayern

Aus der Grundgesamtheit der 10,4 Millionen gesetzlich Versicherten in Bayern wurden 16.895 Patien-ten mit terminaler Niereninsuffizi-enz und chronisch intermittieren-der Hämodialysebehandlung selek-tiert. Von diesen wurden 6.177 Pa-tienten über mindestens andert- halb Jahre während des Untersu-chungszeitraums mit Erythropoe-tin behandelt. Diese Patienten wur-den analysiert. 64,4 Prozent wur-den mit Erythropoetin Originator-arzneimitteln, 21,1 Prozent mit Erythropoetin Biosimilars und 14,6 Prozent mit Erythropoetin Origina-tor und Biosimilar nacheinander behandelt. Insgesamt wurden da-bei 35,7 Prozent aller Patienten mit einem Biosimiliar behandelt. Für 507 Patienten liegen Daten zum „Switch“ vor, für 450 zum Wechsel vom Originator zum Bio-similar, für 57 vom Biosimilar zum Originator.

Es zeigten sich folgende Ergebnis-se: Die Dosierung der Erythopoe-tin Biosimilars entsprach der Do-sierung der Originatoren. Ein Wech-

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liert spezifiziert sind. Dazu gehören unter anderem die Auswahl der für die Biosynthese erforderlichen Zell- linie, die technische Ausgestaltung der Produktionsanlage, die kom-

plexe Zusammensetzung und die Charakterisierung der Nährsub-stanzen, die Temperaturverhält-nisse während der Fermentation und schließlich der anspruchsvolle Aufreinigungsprozess aus einer sehr komplexen Matrix, um nur einige Spezifikationen zu nennen. Die Ein-haltung der im Rahmen der Pro-zessentwicklung definierten Spezi-fikationsgrenzen, gewissermaßen das Spezifikationsfenster, bildet die Basis für die Produktreproduzier-barkeit der komplexen Moleküle. Dies ist von so immenser Bedeu-tung, dass Biopharmazeutika nicht nur über Molekül-Charakteristika, sondern auch über Prozess-Cha-rakteristika definiert sind. So lau-tet das neue Paradigma „the pro-cess is the product“, während bei chemisch-synthetischen Molekü-len das Paradigma gilt: „The mole-cule is the product“.

Wie reagierte die Ärzteschaft da-mals auf die neuen Biosimilars?

Zunächst verhalten. Bewähren sich die neuen Präparate in der Praxis? Gibt es wichtige Meinungsbildner, die sich für die Verwendung des Präparats einsetzen? Was sind ih-

re Erfahrungen in der Praxis? Wie ist die Studiensituation? Wie ver-halten sich alle Marktbeteiligten und was ist ihre Motivation für ihr Verhalten?

Die KVB hat erstmals im Novem-ber 2007 in der Ausgabe „Arznei-mittel im Blickpunkt“ über die da-maligen im Markt verfügbaren Bio-similars Somatropin und Epoetin alfa berichtet. Diese waren im Ver-gleich zum Originalpräparat um etwa 25 Prozent preiswerter. Wir haben damals darauf verwiesen, dass die kontrollierte Umstellung des Patienten auf ein Biosimilar ökonomische Vorteile bieten kann, ebenso kann die Neueinstellung eines Patienten mit solchen preis-günstigen Alternativen erfolgen.

Erythropoetin wird bei Patienten mit Nierenversagen und Notwendig-keit der Blutwäsche, sogenannter terminaler Niereninsuffizienz zur Behandlung der Blutarmut einge-

Prinzipiell sind Biosimilararznei-mittel mit den entsprechenden Referenzarznei-mitteln struktu-rell vergleichbar, jedoch können Biosimilars we-gen der komple-xen Natur von Biopharmazeuti-ka und der auf-wendigen Her-stellungsverfah-ren geringfügige Abweichungen aufweisen.

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sel von einem Originator zu einem Erythropoetin Biosimilar führte nicht zu einer Erhöhung der Dosierung. Insbesondere die Dosiskonstanz bei einer Beobachtungszeit der Patienten über anderthalb Jahre unterstreicht die Schlussfolgerung der gleichen Wirksamkeit von Eryhtropoetin Originator und Bio-

similar. Die Patienten der mit Bio-similars behandelten Gruppe wa-ren etwas älter und hatten mehr Begleiterkrankungen, einen Ein-fluss auf die Dosierung hatte dies jedoch nicht. Dies ist die erste po-pulationsbasierte Studie zum Ver-gleich der Wirksamkeit von Eryth-ropoetin Originatoren und ihren

korrespondierenden Biosimilars. Sie belegt die therapeutische Gleichwertigkeit und unterstützt die Empfehlung der KVB zur Um-stellung von Patienten vom Origi-nator auf das Biosimilar.

Wichtig war auch das Statement der Arzneimittelkommission der

Noch immer haben viele

Niedergelassene Vorbehalte ge-

gen Biosimilars. Zu Unrecht, wie

diese Fragen und Antworten

belegen.

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN ZU BIOSIMILARS

Sind Biosimilars Arzneimittel zweiter Klasse, die weniger intensiv geprüft auf den Markt ge-bracht werden?Zur Zulassung von Biosimilars sind – wie für die Zu-lassung der Originalpräparate auch – klinische Stu-dien mit mehreren hundert Patienten vorzuweisen. Gemäß den Vorgaben der Europäischen Zulassungs-behörde für Arzneimittel (EMA) ist es erforderlich, die Wirksamkeit, Verträglichkeit und Unbedenklich-keit in einem Anwendungsgebiet gegenüber dem Original nachzuweisen.

Kann ich das Original verordnen und davon aus-gehen, dass in der Apotheke das wirtschaftlichere Biosimilar abgegeben wird?Originale und die dazugehörigen wirkstoffgleichen Biosimilars fallen nicht unter die Aut-Idem-Rege-lung, werden also in der Apotheke nicht ausge-tauscht. Der Patient erhält das von Ihnen verordne-te Präparat oder einen entsprechenden Re-Import. Um sicherzustellen, dass das Biosimilar abgegeben wird, müssen Sie das Präparat namentlich verord-nen. Eine Verordnung des Wirkstoffs (zum Beispiel Infliximab, Etanercept) stellt eine unklare Verord-nung dar und darf in der Apotheke nicht beliefert werden.

Es gibt jedoch unter den Biosimilars auch sogenannte Bioidenticals, die gegeneinander austauschbar sind. Exemplarisch sei hier die Austauschmöglichkeit von Inflectra® gegen Remsima® genannt.

Stimmt es, dass es bei Biosimilars zu Immun-reaktionen auf den Wirkstoff kommen kann?Sowohl bei Biosimilars als auch bei Originalpräpa-raten kann der biologische Wirkstoff eine Immun-antwort des Körpers provozieren. Daher werden die Präparate vor Zulassung auch auf die Bildung von Antikörpern untersucht. Nicht immer wird durch

die Immunogenität jedoch die Wirksamkeit des Präparats verringert.

Sind das nicht vor allem unbekannte Firmen oder Generikahersteller, die Biosimilars her-stellen?Biosimilars werden nicht nur von „Generikafirmen“ hergestellt, sondern es gibt auch Anbieter, die so-wohl ihre eigenen Originale als auch das korres-pondierende Biosimilar, oder aber auch andere Biosimilars produzieren. Da die Produktionsschritte, Aufbereitung und Endkontrollen für alle Hersteller gleichermaßen streng sind, ist davon auszugehen, dass keine Qualitätsunterschiede bestehen.

Stimmt es, dass Biosimilars nicht an so großen Patientenzahlen und nicht in allen zugelasse-nen Indikationen geprüft worden sind?Die untersuchten Patientenzahlen zum Zeitpunkt der Zulassung sind genauso groß wie die ursprüng- lichen bei der Erstzulassung des Originalanbieters. Tatsächlich erlaubt die EMA die Zulassung für alle Indikationsgebiete, für die auch der Erstanbieter eine Zulassung innehat, auch wenn die klinischen Studien nur zu einer Hauptindikation durchgeführt wurden. Dabei muss es sich aber um eine soge-nannte „sensible“ Indikation handeln, die eine Extrapolation erlaubt. Die bisherigen Erfahrungen mit Biosimilars seit dem Jahr 2007 haben jedoch gezeigt, dass der identische Wirkmechanismus bei den biosimilaren Wirkstoffen in den verschiedenen zugelassenen Indikationen mit vergleichbaren Pathomechanismen dieses Vorgehen rechtfertigt. Inzwischen liegen auch einige Switching-Studien zwischen Original und Biosimilar mit dem positi-ven Ergebnis vor, dass dies problemlos funktioniert.

Ines Hasselluhn (KVB)

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deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom Dezember 2008 [2]. Dieses sieht die Anwendung von Biosimilars hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit als ausrei-chend erwiesen an. Die AkdÄ be-urteilt die von der EMA (damals EMEA) zugelassenen biosimiliaren Arzneimittel im Vergleich zu den Referenzarzneimitteln als gleich-wertig. Aus Sicht der AkdÄ wird der therapeutische Einsatz von biosimi-laren Arzneimitteln so beurteilt, dass aufgrund der behördlichen Anforderungen bei der Zulassung die für notwendig gehaltenen Nach-weise für die Wirksamkeit und Un-bedenklichkeit vorhanden sind. Da-her können biosimilare Arzneimit-tel bei Beginn einer Behandlung ebenso eingesetzt werden wie ein Originalprodukt. Wird ein Patient bereits mit einem biotechnologisch hergestellten Arzneimittel behan-delt und soll zum Beispiel aus Kos-tengründen von dem Originalpro-dukt auf ein biosimilares Arznei-mittel umgestellt werden, sind ge-gebenenfalls andere Dosen, andere Dosierintervalle und unter Umstän-den auch andere Darreichungs-wege sowie die zugelassenen An-wendungsgebiete zu beachten. Der Patient muss unbedingt in der ersten Zeit nach Umstellung eng-maschig wie bei einer Neueinstel-lung überwacht werden. Hinsicht-lich der Sicherheit der Anwendung befindet man sich in einer ver-gleichbaren Situation wie mit ei-nem neu zugelassenen Arzneimit-tel der gleichen Wirkstoffklasse, bei dem das Spektrum der we-sentlichen unerwünschten Arznei-mittelwirkungen bekannt ist.

Wie gehen wir heute mit Biosimilars um?

Bei den meisten Kassenärztlichen Vereinigungen sind mittlerweile Biosimilarquoten in den Arzneimit-telvereinbarungen eine Selbstver-ständlichkeit. Über diese Zielquo-

ten können relativ einfach notwen-dige Ressourcen erschlossen wer-den. Zusätzliche Rahmenverträge wie beispielsweise das Biolike-Programm der Barmer GEK macht das Thema Biosimilars hoffähig und unterstützt das Bemühen von Ärzteschaft und Krankenkassen, eine hochwertige Medizin bezahl-bar zu halten. Dies ist hierzulande dringend notwendig, denn einer-seits ist Deutschland der führende Biotechnologiestandort in Europa, andererseits hat es den geringsten Anteil an Biopharmazeutika inner-halb der fünf größten Länder Euro-pas.

Der Verband der forschenden Arz-neimittelhersteller (vfa) ist sich über den Stellenwert der Biosimilars wohl noch nicht ganz im Klaren. Die Botschaften, die bis vor Kur-zem noch von dort zu vernehmen waren, mahnten zum vorsichtigen Umgang mit Biosimilars. Die Grün-de hierfür waren eher fadenschei-nig, denn bei genauer Betrachtung gibt es das Original ja gar nicht. Jede neue Charge eines Biologi-kums als Originalprodukt unter-scheidet sich mehr oder weniger von seinem Vorgängerprodukt. Es geht lediglich darum, die Produk-tion innerhalb bestimmter Spezifi-kationsgrenzen zu halten, die eine Wirksamkeit gewährleisten. Nicht unwesentlich ist in diesem Zusam-menhang die Tatsache, dass viele Biologika mittlerweile zahlreiche Änderungen im Herstellungsver-fahren durchlaufen haben, die je-weils ein ähnliches, aber kein glei-ches Produkt zur Folge haben. In-sofern erstaunt es schon, dass Ärzte das „Original“ über Jahre hin-weg verordnen und selbstverständ-lich die gleiche Wirksamkeit erwar-ten, wie dies bei einem chemisch definierten „small molecule“ der Fall ist. In der Realität wurden aber immer quasi Biosimilars zur vor-hergehenden Charge eines Biolo-gikums verordnet. Beim Einsatz

von „echten“ Biosimilars meldet man plötzlich Zweifel an, die ange-sichts der vorliegenden Daten und Fakten eher unbegründet erschei-nen.

Das berührt unweigerlich das The-ma Austauschbarkeit: Bis vor Kur-zem zumindest standen auch Be-fürworter der Biosimilar-Therapie einem Austausch eher skeptisch gegenüber – ein Ausdruck der Un-sicherheit? Dies hat sich aber in jüngster Zeit dramatisch geändert: Violeta Razanskaite hat in ihrem im Januar 2016 in Hospital Phar-macy Europe erschienenen Artikel „Biosimilar Remicade – the cost-saving benefits“ [3] in einem Klini-kum in Southhampton die Äquiva-lenz der Biosimilars zu Infliximab zum Referenzarzneimittel apostro-phiert (siehe hierzu auch das Inter-view mit Dr. med. Sarah Fischer, Seite 10). Spätestens seit der NORSWITCH-Studie [4] sollten am Austausch von Referenzprodukt und Biosimilar die Zweifel beseitigt sein. Darüber hinaus verlangt die amerikanische Arzneimittelzulas-sungsbehörde FDA auch sogenann-ten Interchangeability-Studien bei der Zulassung von Biosimilars. Hier wird also die Möglichkeit des di-rekten Austauschs bereits mit der Zulassung der Biosimilars nach- gewiesen. Derzeit ist es den Apo-theken verboten, einen Austausch von Original zum Biosimilar vorzu-nehmen. Lediglich identische bio-similare Präparate aus der glei-chen Fabrikation, wie beispiels-weise Biograstim®, Ratiograstim® und Tevagrastim®, die allesamt aus einer Produktion kommen oder auch Filgrastim Hexal® und Zarzio® können in der Apotheken gegeneinander ausgetauscht wer-den. Das Gleiche gilt für die Prä-parate Inflectra® und Remsima® als Biosimilars zu Remicade®, die vor allem in der Rheumatologie und der Gastroenterologie einge-setzt werden.

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TITELTHEMA10

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„KEINE BEDENKEN HINSICHTLICH EFFEKTIVITÄT UND SICHERHEIT“Dr. med. Sarah Fischer ist Assistenzärztin in der Medizinischen Klinik 1 des Universitätsklinikums Erlangen. Wissenschaftlich beschäftigt sie sich mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen unter verschiedenen Gesichtspunkten wie Genetik, extra- intestinale Manifestationen und Therapie.

Frau Dr. Fischer, Sie beschäftigen sich mit der Austauschbarkeit von Biologicals und deren Biosimilars. Welche Wirkstoffe untersuchen Sie? Und zu welchen Ergebnissen sind Sie ge-kommen?Ich beschäftige mich wissenschaftlich mit dem Aus-tausch des Originals Infliximab gegen entsprechen-de Biosimilars und konzentriere mich auf Sicher-heit, Immunogenität und Effektivität im Switch und bei der Neu-Induktion mit Infliximab-Biosimilars. Abschließende Ergebnisse stehen derzeit noch aus.

Halten Sie die derzeitige Studien- und Datenlage für ausreichend, um Ärzte von der Verordnung eines Biosimilars zu überzeugen?Es wurden bereits weltweit zahlreiche Studien und Kohorten zum Thema Switch, Induktion und Erhal-tungstherapie – in Europa zum Beispiel in Norwe-gen, Italien, Ungarn, Frankreich und Irland – bei erwachsenen und pädiatrischen Patienten in vielen Krankheitsentitäten mit verschiedenen Biosimilars durchgeführt, aus denen sich keine Bedenken hin-sichtlich Effektivität und Sicherheit ergeben haben. Aus der aktuellen Datenlage sind daher keine nach- teiligen Ergebnisse für die Anwendung von Biosimi-lars bekannt. In Zukunft werden Ergebnisse aus langjährigen Registerdaten weitere Informationen zur Anwendung von Biosimilars erbringen.

Interview: Redaktion

Speziell die KVB geht einen neuen Weg, um Biosimilars eine Positio-nierung zu gewährleisten. Ermutigt durch eigene Analysen, erachtet die KV Bayerns Biosimilars als eigenständige Präparate, die so-wohl hinsichtlich der Wirksamkeit als auch der Sicherheit den Erst-anbieterpräparaten ebenbürtig sind. Da die KVB eine die Richt-größen ablösende Vereinbarung mit den bayerischen Krankenkas-senverbänden getroffen hat, spie-len Mechanismen eine große Rol-le, die den Preis indirekt steuern. Dazu gehören Generika-Quoten innerhalb einer Indikationsgruppe ebenso wie eine Biosimilarquote. Die Biosimilars ermöglichen sol-che Quotierungen gerade in Indi-kationsgruppen, in denen Biologi-cals die Mittel der Wahl sind. Und das sind die teureren Indikations-gruppen. Gerade mit der Weiter-entwicklung der Wirkstoffverein-barung zum Jahresbeginn haben die Biosimilars einen noch höhe-ren Stellenwert erhalten. Der Arzt hat damit den Hebel in der Hand,

über das Erreichen einer Zielquote auch bei Biosimilars einige Wirt-schaftlichkeitsziele zu erreichen. Dies betrifft vor allem die Ziele der Erythropoese stimulierenden Fak-toren (Ziel 25), die Kolonie stimu-lierenden Faktoren (G-CSF, Ziel 28), und die TNF-a-Blocker (Ziel 30). Das Prüfen nach Kosten ge-hört hier somit der Vergangenheit an und setzt trotzdem Wirtschaft-lichkeitsreserven frei.

Biosimilars haben vor dem Hinter-grund der zu erwartenden Patent-abläufe von Biologika in der Rheu-matologie oder in der Onkologie eine große Bedeutung für eine si-chere und wirtschaftliche Arznei-mittelversorgung in der vertrags-ärztlichen Versorgung. So ist mitt-lerweile auch Rituximab (MabThe-ra®) als Biosimilar verfügbar, Beva- cizumab (Avastin®) und Trastu-zumab (Herceptin®) werden im kommenden Jahr folgen. Der große Run wird aber im kommenden Jahr mit dem Wirkstoff Adalimumab er-wartet - insgesamt haben sich zir-

ka 15 pharmazeutische Unterneh-men der Herstellung eines Biosi-milars zum umsatzstärksten Medi-kament in Deutschland und Europa, dem Humira(R), verschrieben. Die Selbstverwaltung tut gut daran, für diese Arzneimittel Rahmen- bedingungen zu schaffen, die eine Marktdurchdringung gewährleis-ten. Dabei sollte die Therapie- hoheit zunächst in der Hand des Vertragsarztes bleiben.

Johann Fischaleck (KVB)Teamleiter Arzneimittel

[1] Hörbrand F, Bramlage P, Fischaleck J, Hasford J, Brunkhorst R. A population-based study comparing biosimilar versus originator erythropoiesis-stimulating agent consumption in 6,6177 patients with renal anaemia. Eur J Clin Pharmacol, March 2013[2] http://www.akdae.de/Stellungnahmen/ Weitere/20081209.pdf[3] http://www.hospitalpharmacyeurope.com/ featured-articles/biosimilar-remicade %C2%AE-%E2%80%93-cost-saving-benefits[4] http://deutsch.medscape.com/artikel- ansicht/4905449

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TITELTHEMA

N achdem 1989 mit gentech-nisch hergestelltem Insulin erstmals ein Proteinwirk-

stoff zugelassen wurde, der nicht aus dem Organismus isoliert wor-den war, in dem er natürlicherweise vorkommt, hat 2006 eine neue Wirkstoffgruppe die Szene betreten, deren Realisierungschance man jahrelang kategorisch verneint hatte: die sogenannten Biosimi-lars. Auf den ersten Blick eher un-spektakulär, handelte es sich um Kopien eben jener gentechnisch hergestellten Arzneimittel, die seit 2001 mit steigender Dynamik ihren Patentschutz verloren.

Die Zulassung durch die Euro-päische Arzneimittel Agentur garantiert Wirksamkeit und Unbedenklichkeit

Diese Beschreibung weckt sofort Assoziationen zu den Generika, die sich seit Jahrzehnten im inter-nationalen Arzneimittelmarkt eta-blierten und die in großem Umfang das Solidarsystem auf der Kosten-seite entlasteten. Jedoch lässt schon der andere Name vermuten, dass diese Analogie dem Charakter der Biosimilars – sowohl hinsicht-lich der Anforderungen an den Herstellungsprozess, als auch hin-sichtlich des Zulassungsverfahrens – in keiner Weise gerecht wird.

Proteine sind anspruchsvolle Arzneistoffe – nicht nur in der Anwendung, sondern vor allem auch in der Herstellung und Charakterisierung. Von biotechnologisch produzierten Arzneistoffen gibt es daher keine Generika im klassischen Sinn – wohl aber Biosimilars. Wo die Herausforderungen und Chancen dieser Produkte liegen, skizziert Professor Dr. rer. nat. Theo Dingermann vom Institut für Pharma- zeutische Biologie in Frankfurt in seinem Gastkommentar.

BIOSIMILARS: ÄHNLICH, ABER NICHT GLEICH

Biosimilars sind bestenfalls in ers-ter Näherung mit klassischen Ge-nerika zu vergleichen. Dies lässt

sich formal auch daran erkennen, dass es bis 2007, also sechs Jahre nach Auslaufen des Patentschutzes des ersten rekombinanten Wirk-stoffs, dauerte, bis tatsächlich der-artige Produkte den Markteintritt schafften. Zunächst war nämlich ein Regelwerk zu etablieren, das eine Zulassung dieser besonderen Wirkstoffe ermöglichte.

Dieses Regelwerk steht ganz pro-minent im Zentrum des Markt- zugangs von Biosimilars, obwohl es als solches kaum wahrgenom-men wird. Das ist grob falsch.

� Zum einen bedient dieses Regel- werk genau die Ansprüche und

Herausforderungen, die eine Rechtfertigungsbasis dafür legen, dass eine Wirkstoffkopie mit extrem komplexen strukturellen Anforderungen so beschaffen ist, dass es ihr erlaubt werden kann, die klinischen Daten eines seit vielen Jahren bewährten Wirkstoffs (Referenzarznei) auch für sich in Anspruch zu nehmen. Wie bei jedem Arznei-mittel auch, stehen die Qualität, die Wirksamkeit und die klini-sche Sicherheit im Fokus der Vergleichsbetrachtung (compa-rability exercise) zwischen Re-ferenzarznei und Kopie.

� Zum anderen erlaubt es dieses Regelwerk, die enormen Erfah-rungen der für die zentralen Zu-lassungsverfahren zuständigen Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) in den Bewer-tungsprozess einzubeziehen, da die Zulassungsverfahren aller rekombinanten Wirkstoffe durch diese Behörde verantwortet werden. Auf alles, was zu gen-technisch hergestellten pharma-zeutischen Wirkstoffen bekannt ist, hat die EMA Zugriff. Dazu zählen auch Details, die ein Her-steller eines innovativen Wirk-stoffs ermitteln und der Behörde zur Bewertung melden muss, und die anfallen, wenn im Laufe des Lebenszyklus eines Wirk-

Theo Dinger-mann forscht als Seniorprofessor am Institut für Pharma- zeutische Biologie in Frankfurt.

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TITELTHEMA12

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stoffs Prozessvariationen die Realisierung eines gänzlich neuen Prozesses in einer neuen Anlage erforderlich machen.

Mit großer Souveränität haben die verantwortlichen Regulatoren seit mehr als zehn Jahren die von ihnen erarbeiteten Regeln angewendet, sodass allen Unkenrufen zum Trotz bisher kein einziger Fall eingetreten ist, wo durch ein Biosimilar ein neues, bisher unbekanntes und da-mit unerwartetes fatales Ereignis gemeldet wurde. Nach über zehn Jahren kann das eindeutige Fazit gezogen werden, dass Biosimilars im Vergleich zu ihren entsprechen-den Referenzarzneien äquivalent wirksam und sicher sind – voraus-gesetzt, sie haben sich dem Über-prüfungsprozess der EMA gestellt und haben diesen erfolgreich be-standen. Daraus sollte man als Kliniker die wichtige Konsequenz ableiten, dass man sich auf die Bewertung der Biosimilars durch die EMA verlassen kann und ver-lassen sollte.

Woher rührt die Skepsis?

Trotz dieser Feststellung sehen sich Biosimilars immer noch – und verstärkt seit Einführung von Bio-similars monoklonaler Antikörper und Fusionsproteine – mit einer großen Skepsis konfrontiert. So ganz scheint man den europäi-schen Regulatoren nicht zu trauen.

Dies wird unter anderem damit er-klärt, dass die verordnenden Ärzte die klassische Systematik vermis-sen, die zur Zulassung innovativer Medikamente führt. Vor allem die klinischen Studien der Phasen I bis III lassen sich für Biosimilars bes-tenfalls rudimentär finden.

Außer Acht gelassen wird dabei die Tatsache, dass der Schwerpunkt bei der Entwicklung von Biosimilars nicht darauf liegt, den Nutzen eines

bestimmten pharmazeutischen Wirkstoffs per se zu zeigen, da dies ja bereits durch das Referenz- produkt umfangreich erfolgt ist. Vielmehr wird der überzeugende Nachweis einer engen Ähnlichkeit zum Referenzprodukt verlangt. Die Aufgabe, die ein Biosimilar-Hersteller zu stemmen hat, ist die Produktion einer möglichst exakten Kopie des Referenzprodukts.

So liegen die Schwerpunkte der Prüfung von Biosimilars nicht in der klinischen Überprüfung, sondern in einem umfassenden molekularen Vergleich von Referenzarznei und Biosimilar mithilfe einer extrem anspruchsvollen Proteinanalytik. Tatsächlich bedurfte es gewisser-maßen einer technischen Revolution im Bereich der Proteinanalytik, um Biosimilars ausreichend molekular bewerten zu können. Vor allem die Fortschritte im Bereich der Massen-spektrometrie ermöglichen heute eine viel genauere und detaillier-tere Analyse der hochkomplexen Proteine, als dies bei der Entwick-lung der Originator-Wirkstoffe vor über einem Jahrzehnt überhaupt denkbar war.

Die mitentscheidende Frage, wel-che Moleküldetails (noch) als ähn-lich zu werten und welche ober- oder unterhalb eines akzeptablen Spezifikationskorridors liegen, wird unter anderem durch die systema-tische Analyse unterschiedlicher Chargen der zugelassenen Origina-tor-Produkte beantwortet. Aus prinzipiellen Überlegungen müssen sich hier Unterschiede ergeben, und diese können erstaunlich deutlich ausfallen.

Nur dann, wenn ein Biosimilar die experimentell ermittelten Varia- tionskorridore der Referenzarznei treffen, wird ihre „molekulare Ähn-lichkeit“ zum Referenzprodukt attestiert. Und dann sind alle fol-genden Schritte der Zulassungs-

systematik, darunter auch die kli-nischen Studien, konfirmatorisch.

Die zu ziehenden Schlüsse folgen der einfachen Logik, dass sich zwei sehr ähnliche Moleküle quasi iden-tisch verhalten müssen. Dabei ist „sehr ähnlich“ nicht ein willkürlich festgesetztes Kriterium. Vielmehr leitet sich dieses Kriterium aus den strukturellen Variationen der Refe-renzarznei ab, die offensichtlich zu keinerlei Auffälligkeiten in der Klinik – weder hinsichtlich Wirksamkeit noch hinsichtlich Verträglichkeit – geführt haben.

Die für die Zulassung von Biosimi-lars verantwortliche Arbeitsgruppe bei der EMA kennt alle diese De-tails. Dieses geballte Wissen ge-stattet es ihr, die Spezifikations-grenzen eines zur Zulassung ein-gereichten Biosimilars auf Plausi-bilität einerseits und auf biologi-sche Toleranz andererseits zu überprüfen und zu bewerten. So kann sie eine souveräne und siche-re Bewertung des neuen Arznei-mittels treffen. Dass die Zulassung eines Biosimilars anspruchsvoll ist, zeigt sich unter anderem darin, dass längst nicht alle zur Zulassung ein-gereichten Produkte diese auch erhalten haben.

Im Übrigen haben dies zwischen-zeitlich auch die etablierten Inno-vator-Firmen zur Kenntnis genom-men. Fast ausnahmslos haben sie ihrerseits Biosimilar-Entwicklungen initiiert. Für das Gesundheitssystem ist dies eine gute und sehr saubere Entwicklung. Denn Innovation ist endlich, und das Ende einer Inno-vation ist dann gekommen, wenn der Patentschutz abgelaufen ist.

Biosimilars versus Originalia: eine hitzige Diskussion

Die Einführung von Biosimilars war zweifelsohne ein großer Schritt, der noch vor wenigen Jahren kaum

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13TITELTHEMA

K VB FORUM 6/2017

vorstellbar war. Bleischwer hing das neue Paradigma „Biologicals lassen sich nicht kopieren“ über dieser Option. Und lange war die-ses Paradigma unwidersprochen.

Andererseits forderten die stetig, teils exorbitant steigenden Kosten der Biologicals ein kritisches Über-denken dieses apodiktischen Stand-punkts förmlich heraus.

Das Ergebnis ist bekannt und be-achtlich. Man hat nicht etwa das lang etablierte Generika-Konzept unkritisch übernommen, sondern hat zur Kenntnis genommen, dass Nachahmerprodukte eines zuge-lassenen Biologicums ähnlich, aber nicht identisch mit dem Original sind. Folglich spricht man nicht von „Biogenerika“, sondern von „Biosimilars“. Und die Behörden fordern für deren Zulassung mehr als für die Zulassung von Generika.

Zwingend erforderlich sind auch klinische Prüfungen, die von Fall zu Fall mit der Zulassungsbehörde vereinbart werden. Im Vordergrund dieser Untersuchungen steht der Nachweis der Produktsicherheit, die sich dann aus den Studien be-urteilen lässt, wenn die Prozesse zur Herstellung von Biosimilars ebenso kompromisslos spezifiziert und standardisiert sind wie die der Originalia.

In einer Hinsicht war man allerdings nicht konsequent, und hier sollte im Interesse aller noch einmal be-raten werden. Da Biosimilars mit den Referenzarzneimitteln nicht identisch, sondern ihnen nur ähn-lich sind, sollten sie sich auch ein-deutig unterscheiden lassen. Dies ist nur bedingt der Fall, da sich zwar die Markennamen, nicht je-doch zwingend die Wirkstoffnamen (INN) unterscheiden. Dies freut vielleicht die eine Seite (Generika) und ärgert die andere (Originalia). Bedrohlich ist diese Situation für

beide. Denn generell sind Biologi-cals – auch solche, die lange im Markt sind – nicht nebenwirkungs-frei. Man muss immer mit Kompli-kationen rechnen, die vor allem immunologisch gesteuert sind, in hohem Maß durch individuelle Fak-toren beeinflusst werden und da-her kaum vorhersehbar sind. Erlei-det ein Patient gravierende Neben-wirkungen, gefährdet dies in letzter Konsequenz nicht nur das Indi- viduum, sondern auch das Produkt – Referenzarznei ebenso wie Bio-similar.

Surveillance ist daher heute ein un-verzichtbares und immer stärker eingefordertes Instrument zur Überprüfung und Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit. Eine zuverlässige Surveillance ist aber nur möglich, wenn sich Wirkstoffe eindeutig identifizieren lassen, was derzeit nur bedingt möglich ist.

Die EMA-Experten konnten sich bisher nicht dazu durchringen, un-verwechselbare Wirkstoffnamen zu fordern. Und von der Möglich-keit, diese Unterscheidbarkeit sel-ber zu initiieren, machen die Her-steller von Biosimilars nur wenig Gebrauch.

Fazit

Biosimilars sind zwischenzeitlich Realität und bereichern unseren Arzneimittelschatz, ähnlich wie das auch die Generika getan haben.

Zudem sind Biosimilars Dank eines rigorosen, wissenschaftlich fun-dierten Zulassungsprozesses kei-nesfalls „Biologicals Zweiter Klas-se“. Würden sie als solche wahr-genommen, wäre das fatal. Denn es ist absehbar, dass der Druck, Biosimilars zu verordnen, steigen wird. Auf die möglichen Wirtschaft- lichkeitsreserven, die diese Arznei-mittel bieten, kann und sollte unser Solidarsystem nicht verzichten.

Wird hingegen ein Biosimilar von einem Arzt als „Biologicum Zwei-ter Klasse“ wahrgenommen, so wird das auch der Patient merken. Die therapeutischen Konsequen-zen könnten fatal sein.

Als Ärztinnen und Ärzte sollten Sie die Leistungen der EMA, die für Sie die hochkompetente Beurtei-lung der Äquivalenz von Biosimilar und Referenzarznei übernehmen, als eine besondere Dienstleistung wahrnehmen, auf die man sich verlassen sollte und verlassen kann. Alle in Europa zugelassenen Biosimilars hat diese Behörde be-wertet und die Zulassung wurde in jedem Fall auf Empfehlung der EMA erteilt. Kopien von Innovator-Bio-logicals, die irgendwo auf dieser Welt existieren, die jedoch nicht in einem EMA-Zulassungsprozess er-folgreich überprüft wurden, sind in Europa weder zugelassen, noch sind solche „Bioquestionables“ ver-kehrsfähig.

Professor Dr. rer. nat. Theo Dingermann

Korrespondenzadresse

Prof. Dr. Theo Dingermann

Institut für Pharmazeutische Biologie, BiozentrumMax-von-Laue-Straße 960438 Frankfurt

E-Mail: [email protected]

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GESUNDHEITSPOLITIK14

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E s war kein Zufall, dass der Vorstand der KVB die vierte Versorgungskonferenz in

Nürnberg ausrichtete. Die Versor-gungslage in Nordbayern unter-scheidet sich zwar auf den ersten Blick nicht grundsätzlich von der Situation in den südlichen Regie-rungsbezirken. Die Herausforde-rungen, vor denen die ambulante Versorgung generell steht, könn-ten den nördlichen Teil Bayerns je-doch früher erreichen. Indizien da-für sind der vergleichsweise hohe Altersschnitt der niedergelasse-nen Ärzte und Psychotherapeuten sowie die drohende oder bereits vorhandene Unterversorgung in einigen Planungsbereichen Fran-kens und der Oberpfalz.

Klare Worte auf der Pressekonferenz

Vor der Versorgungskonferenz hatte der Vorstand der KVB interes-sierte Journalisten zu einem Presse-gespräch eingeladen. Der Vor-standsvorsitzende Dr. med. Wolf-gang Krombholz erläuterte dabei, dass sich die KVB ihrer Verant-wortung bewusst sei und alle ihr zur Verfügung stehenden Möglich-keiten nutze, um die ausgezeich-nete medizinische Versorgung in Bayern aufrecht zu erhalten. Dazu gehöre beispielsweise die Förde-rung der allgemeinmedizinischen

Mit über 120 Teilnehmern aus Politik und Gesundheitswesen fand Anfang Mai in Nürnberg zum vierten Mal eine von der KVB organisierte Versorgungskonferenz statt. Im Fokus der Veranstaltung stand dabei die Frage, wie die ambulante medizinische Versorgung insbesondere in den nördlichen Regierungsbezirken Bayerns auch in Zukunft flächendeckend sichergestellt werden kann.

MEDIZINERMANGEL ALS „CHEFSACHE“

Weiterbildung, die Beteiligung der KVB an der Koordinationsstelle Allgemeinmedizin und das Engage-ment für die Allgemeinmedizin an Universitäten. Das A und O der Entscheidung für eine Niederlas-sung als Hausarzt sei laut Kromb-holz allerdings, dass die wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen pass-ten. Dazu gehöre auch, keine Angst vor Regressen haben zu müssen. Mit der von der KVB entwickelten und mit den Krankenkassen abge-schlossenen Wirkstoffvereinbarung wurde erreicht, den Ärzten ein ef-fektives Steuerungsinstrument für ihre Arzneimittelverordnungen in die Hände zu geben und zugleich das Regressrisiko zu minimieren. Eine weitere Niederlassungshürde, die hohe Dienstbelastung im Ärzt-lichen Bereitschaftsdienst, baue

die KVB durch die umfassende Weiterentwicklung des Bereit-schaftsdienstes zudem gerade ab.

Dr. med. Pedro Schmelz, der erste stellvertretende Vorstandsvorsit-zende der KVB, ging in seinem Statement auf die Situation der Fachärzte in Bayern ein. Nachdem die Förderung der Weiterbildung in Hausarztpraxen bereits länger etabliert sei, können in Bayern seit Herbst letzten Jahres auch Praxen, die angehende Augenärzte, Frauen-ärzte, Kinder- und Jugendpsychia-ter, Kinderärzte, HNO-Ärzte und Hautärzte weiterbilden, eine monat-liche Förderung in Höhe von 4.800 Euro erhalten. Darüberhinaus biete die KVB seit 2013 zusätzlich eine eigene finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung an. Doch auch durch solche sinnvollen

Wolfgang Krombholz

machte in der Diskussion

deutlich, dass die KVB nicht alle Wünsche

aus der Lokal-politik erfüllen

kann.

Pedro Schmelz appellierte an die Politik, die

gesetzlichen Rahmenbedin-gungen insbe-

sondere für Landärzte zu verbessern.

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K VB FORUM 6/2017

GESUNDHEITSPOLITIK

Förderprogramme seien die gene-rellen Probleme einer Niederlas-sung auf dem Lande nicht zu lösen: Dazu gehörten Faktoren wie bei-spielsweise die größeren Einzugs-gebiete von Landarztpraxen, mehr ältere, oft multimorbide Patienten und die damit verbundene hohe zeitliche Belastung. Die größten Niederlassungshemmnisse sind laut Schmelz jedoch die Budgetie-rung beim Honorar sowie die per-manente Regressgefahr. Er sieht die politischen Entscheidungsträger in der Pflicht, hier endlich konsequent Abhilfe zu schaffen: „Für die Da-seinsvorsorge ist der Staat zustän-dig. Dieser Verantwortung kann sich die Politik nicht entziehen.“

Die zweite stellvertretende Vor-standsvorsitzende Dr. med. Claudia Ritter-Rupp sprach unter anderem über die aktuelle Reform im Bereich

der Psychotherapie. Der Wunsch des Gesetzgebers nach zusätzli-chen Behandlungsmöglichkeiten in der Psychotherapie werde kon-terkariert durch eine veraltete Be-darfsplanung in diesem Bereich. Viele psychotherapeutisch tätige Kollegen würden gerne Therapien für gesetzlich krankenversicherte Patienten anbieten, werden aber durch gesetzliche Vorgaben daran gehindert. Dabei wäre es wichtig, für die Patienten einen einfacheren und schnelleren Zugang zur Psycho-

therapie zu schaffen, als dies bis-lang der Fall ist. Es sei deshalb dringend notwendig, dass die be-reits 2015 im GKV-Versorgungs-stärkungsgesetz vorgesehene Über- arbeitung der Bedarfsplanung durch den Gemeinsamen Bundesaus-schuss zeitnah vorgenommen wird. Denn während in den großen Städten wie München oder Nürn-berg durchaus von einer guten Ver-sorgungslage mit einem breiten psychotherapeutischen Leistungs-spektrum gesprochen werden könne, stelle sich die Situation in vielen kleineren Städten und Ge-meinden ganz anders dar.

Wie können Kommunen unterstützen?

Ein Schwerpunkt der anschließen-den Versorgungskonferenz war eine gesundheitspolitische Podiumsdis-kussion. Neben dem Vorstand der KVB beteiligten sich Ruth Nowak, Amtschefin des Bayerischen Ge-sundheitsministeriums, Dr. med. Max Kaplan, Präsident der Bayeri-schen Landesärztekammer sowie Thomas Zwingel, Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags an der Diskussion. Ergänzt wurde die Runde durch Friedrich Wörrlein, Bürgermeister von Markt Dentlein am Forst und Gerhard Wägemann, Landrat von Weißenburg-Gunzen-hausen, die anhand von konkreten Beispielen aufzeigten, was Kom-munen tun können, um die Versor-gung vor Ort zu verbessern.

Bürgermeister Wörrlein betonte beispielsweise, dass er die Suche nach einem Arzt für seine Markt-gemeinde zur „Chefsache“ erklär-te, nachdem die letzte hausärztli-che Praxis ohne Nachfolger schlie-ßen musste. Ihm war wichtig, dass potenzielle Interessenten sehen, dass „die ganze Gemeinde hinter ihnen steht“ und sie dadurch „ein sicheres Auskommen haben wer-den“. Der Vizepräsident des Baye-

rischen Gemeindetags, Thomas Zwingel, erklärte, dass den Kom-munen nur begrenzt Möglichkeiten zur Verfügung stehen, um Ärzte an-zulocken und verwies auf Artikel 75 der Bayerischen Gemeindeordnung. Dieser verbiete beispielsweise das Verschenken und die unentgeltliche Überlassung von Gemeindevermö-gen.

Ministerialdirektorin Ruth Nowak hob die Fördermöglichkeiten der „Gesundheitsregionen plus“ hervor. Diese schafften die Voraussetzung dafür, dass alle Beteiligten in einer Region an einen Tisch kommen und Lösungen für die medizinische Ver-sorgung der Bürger erarbeiten kön-nen. Dies bestätigte Landrat Wäge-mann. Als einer der ersten Land-kreise wurde Weißenburg-Gunzen-hausen als Pilotregion ausgewählt. Dadurch konnte die Idee einer „Medizinischen Ferienakademie“ umgesetzt werden: Nachwuchs-mediziner können im Rahmen die-ses Angebots die hohe Lebens-qualität im Altmühltal kennenlernen und parallel dazu den Alltag in den Praxen vor Ort miterleben. 2016 fand die Akademie erstmals statt und von den zehn Teilnehmern können sich immerhin neun vor-stellen, sich im Landkreis nieder-zulassen.

Solche positiven und zukunftswei-senden Beispiele seien wichtig, um einen Gegenpol zu finanzstarken Investoren zu bilden, die freiwer-dende Arztsitze auf dem Land auf-kaufen. Es sei wichtig, die Kom-merzialisierung der Medizin zu verhindern, mahnte der Präsident der Bayerischen Landesärztekam-mer, Dr. med. Max Kaplan, zum Ende der Podiumsdiskussion: „Aber dazu müssten alle Akteure an einem Strang ziehen“.

Birgit Grain (KVB)

Claudia Ritter-Rupp im Ge-spräch mit dem mittelfränki-schen Landrat Gerhard Wäge-mann.

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GESUNDHEITSPOLITIK16

K VB FORUM 6/2017

„D ie KV Bayerns redet vor dem beginnen-den Bundestagswahl-

kampf nun Tacheles“, war im An-schluss an die Veranstaltung in einem Kommentar der „Ärzte Zeitung“ zu lesen. Diese Aussage bezog sich vor allem auf eine neue Broschüre der KVB, die im Rahmen der Fachtagung erstmals öffentlich vorgestellt wurde. Die Eröffnung der Tagung übernahm der Vorstands-vorsitzende der KVB, Dr. med. Wolfgang Krombholz, der unter anderem darauf hinwies, wie wich-tig gute wirtschaftliche Rahmen-bedingungen sind, um den Nach-wuchs für eine Niederlassung zu interessieren und eine echte Alter-native zur Anstellung im Kranken-haus zu bieten.

Das hatte auch ein Gutachten er-bracht, das der Gesundheitsöko-nom Professor Dr. rer. pol. Günter Neubauer im Auftrag der Vertreter-versammlung der KVB erstellt hat-te und dessen wesentliche Erkennt-nisse in die Broschüre mit einge-flossen sind. Bei der Fachtagung erläuterte Neubauer seinen Ansatz, die Opportunitätskosten als Maß-stab für eine angemessene Hono-rierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten heranzu-ziehen. Als Opportunitätskosten bezeichnete er die Summe aus materiellen Kosten wie Einkommen und Karriere sowie immateriellen Kosten wie Prestige und Familien-verträglichkeit. Die entscheidende Frage dabei laute: „Welches Ein-kommen könnte ein Vertragsarzt

Zu einer Fachtagung in Kooperation mit der KV Bayerns hatte das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi) Ende April nach Berlin geladen. Thema war dabei, wie die ambulante medizinische Versorgung zu-kunftssicher gestaltet werden kann.

TACHELES VON DER KV

erzielen, wenn er seine Zeit und Arbeitskraft anderweitig zum Ein-satz bringen würde?“ Insbesondere die Anstellung in der Klinik erschei-ne vielen jungen Medizinern unter den derzeitigen Bedingungen wohl als bessere Alternative.

Um ein Gegengewicht zu schaffen und die Niederlassung wieder attrak-tiver zu gestalten, seien – so die Veranstalter der Fachtagung – zu-sätzliche Mittel notwendig. Konkret nannte der Zi-Geschäftsführer Dr. rer. pol. Dominik Graf von Stillfried eine Summe von 7,5 Milliarden Euro, die notwendig wäre, um das Niveau eines kalkulatorischen Ober-arztgehalts plus einem Zuschlag für das Wagnis, als freiberuflicher Unternehmer tätig zu sein, zu er-reichen. Widerspruch kam sofort vonseiten der Krankenkassen. So bezweifelte

der stellvertretende Vorstandsvor-sitzende des GKV-Spitzenverban-des, Johann-Magnus von Stackel-berg, nicht nur, dass mehr Geld auch eine bessere Versorgung bringen könne, sondern hinter-fragte die Freiberuflichkeit gene-

rell. Aus seiner Sicht müssten Ärzte keine Unternehmer sein, sie könn-ten auch alle angestellt arbeiten. Eine Aussage, die ihrerseits am Rande der Fachtagung für viele Diskussionen sorgte und die mit Sicherheit auch in weiteren Exper-tenrunden zu hinterfragen sein wird. Denn die Veranstalter der Fachtagung machten klar, dass die Vorstellung der Broschüre kein einmaliges Ereignis ist, sondern dass das Thema gerade im Wahl-jahr 2017 intensiv in die Fachöffent-lichkeit getragen werden wird.

Redaktion

Die Broschüre ist für alle

Mitglieder der KVB kostenlos online bestell-bar. Zu finden

ist sie unter www.kvb.de/

w3428.

Vertragsärztliche Versorgung in Bayern und in Deutschland zukunftssicher machen! Was jetzt dafür getan werden muss.

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17KVB INTERN

K VB FORUM 6/2017

Die Gedikom hat 2007 mit damals 55 Mitarbeitern ih-ren operativen Betrieb in Bay-

reuth aufgenommen. Seit der ers-ten Stunde gehören neben der Vermittlung des Ärztlichen Bereit-schaftsdienstes die Vermittlung der Koordinationsstelle Psycho-therapie sowie die Aufgaben der Zentralen Stelle Mammographie Screening zu ihren Tätigkeiten. Mit Unterstützung der medizinisch qualifizierten Mitarbeiter im Ser-vicecenter konnte das Leistungs-angebot über die Jahre stetig aus-gebaut und die Gedikom als enga-gierter Arbeitgeber in Oberfranken etabliert werden. Die konsequente

Qualitätsorientierung in allen Unter- nehmensbereichen wurde 2011 erstmals mit dem Bayerischen Qualitätspreis honoriert. Dieser Er-folg konnte im Jahr 2015 wiederholt und bestätigt werden. Die Gedikom gewann zum zweiten Mal den Bay-erischen Qualitätspreis in der Kate-gorie „Unternehmensorientierter Dienstleister“. Eine besondere An-erkennung erhielt die Gedikom im

Die Gedikom GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der KVB, feierte Geburtstag. Im März konnte das Unternehmen auf zehn erfolgreiche Jahre Ver- mittlungstätigkeit für die KVB anstoßen. Hohe Qualitätsstandards stehen für den Servicedienstleister an erster Stelle. Dafür wurde er mehrfach ausgezeichnet.

ZEHN JAHRE GEDIKOM

vergangenen Jahr: Als erstes Unter-nehmen in Oberfranken und mit der bislang höchsten Punktzahl für ein Unternehmen aus der Gesund-heitsbranche wurde sie mit dem Ludwig-Erhard-Preis ausgezeich-net. Um diese Qualität kontinuier-lich aufrechterhalten und steigern zu können, gehört auch die Einbin-dung der Mitarbeiter in das etab-lierte Qualitätsmanagement zur Unternehmenskultur.

Der Mitarbeiter im Mittelpunkt

Die Besonderheiten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes machen Schichtarbeit auch in der Nacht und an den Wochenenden notwendig. Um dennoch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu sichern, er-greift die Gedikom zahlreiche Maß- nahmen für eine lebensphasen-orientierte Personalführung. Neben einer Vielzahl unterschiedlicher Arbeitszeitmodelle erstellt das Unternehmen auch einen indivi-duellen Dienstplan, in dem Mitar-beiterwünsche und -bedürfnisse berücksichtigt werden. Für ihre intensive Mitarbeiterorientierung wurde die Gedikom 2015 vom CallCenter Verband mit dem CCV Quality Award geehrt. Außerdem wurde das interne Engagement der Gedikom im Bereich des Be-trieblichen Gesundheitsmanage-ments 2017 mit dem Deutschen Unternehmenspreis Gesundheit in der Kategorie „Sonstige Dienst-leistungen“ ausgezeichnet – ein wichtiges Signal, um qualifizierte

Mitarbeiter aus der Region gewin-nen und dauerhaft an das Unter-nehmen binden zu können.

Zukunft der Gedikom

Mit dem Start der Terminservice-stelle im Januar 2016 wurden der Sicherstellungsauftrag der KVB sowie die Anforderungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Versor-gung in der gesetzlichen Kranken-versicherung umgesetzt. Seit letz-tem Jahr leistet die Gedikom noch einen weiteren wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Gesundheits-versorgung: Im Auftrag der KVB übernimmt sie die Einrichtung und den Betrieb von Bereitschaftspra-xen in ganz Bayern und ist sowohl für die Medizinischen Fachange-stellten vor Ort als auch für die Beschaffung der Ausstattung ver-antwortlich. Das neue Geschäfts-feld sorgt für ein starkes Wachs-tum. Die anvisierte Marke von 300 Angestellten wurde im März dieses Jahres überschritten. „Jeden Tag helfen unsere Mitarbeiter hunder-ten, an Wochenenden oder Feier-tagen sogar tausenden von Men-schen in medizinischen Ausnahme-situationen. Im vergangen Jahr wur-den in Bayreuth über 2,5 Millionen Telefonate geführt. Wir wollen auch in Zukunft im Auftrag der KVB ge-meinsam eine optimale Gesund-heitsversorgung in Bayern aktiv mitgestalten und unterstützen“, so Geschäftsführer Christian Hess.

Annegret Schnick (Gedikom GmbH)

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KVB INTERN18

K VB FORUM 6/2017

Schwaben

Dr. med. Jakob Berger Facharzt für Allgemeinmedizin

Der 66-jährige Facharzt für Allge-meinmedizin ist seit 1985 in Her-bertshofen niedergelassen. Als De-legierter zur Bayerischen Landes-ärztekammer agiert Jakob Berger bereits seit 1999, seit dem Jahr 2000 auch als Bezirksvorsitzender des Bayerischen Hausärztever-bands, dessen stellvertretender Lan-desvorsitzender er nunmehr seit sechs Jahren ist. Seit 1996 ist er

Ich bin RVB geworden, weil ich in der KVB hausärztliche Inter-essen vertreten und die Zusam-menarbeit zwischen Haus- und Fachärzten in der KVB fördern will. Außerdem möchte ich Kol-legen bei Problemen in ihrer Praxis oder bei Niederlassungs-schwierigkeiten helfen.

Seit Anfang des Jahres sind die neuen Regionalen Vorstandsbeauftragten (RVB) der KVB im Einsatz. Die hausärztlichen und fachärztlichen Vertreter der sieben Regierungsbezirke Bayerns und der Landeshauptstadt München sind Ansprech-partner für die Ärzte und Psychotherapeuten vor Ort. Wie sich die oberpfälzi-schen, niederbayerischen und schwäbischen RVB die Arbeit an der Basis vor- stellen, lesen Sie in dieser Ausgabe.

REGIONALEN INTERESSEN GEHÖR VERSCHAFFEN

Mitglied der Vertreterversamm-lung der KVB, seit 2011 setzt er sich auch als hausärztlicher RVB für Schwaben ein.

Dr. med. Steffen Gass Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten

Steffen Gass ist seit 2008 in Günz-burg niedergelassen. Der 55-Jährige, der in seiner Berufslaufbahn auch schon Dezernent bei der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung war, ist Vizepräsident des Berufsver-bands der Deutschen Dermatolo-gen und dessen Landesvorsitzen-der in Bayern. Er agiert als Vor-

Ich bin RVB geworden, weil ich gerne das System, in dem ich mich bewege, mitgestalte. Das GKV-System ist sehr komplex und es ist wichtig, dass bei seiner Administration auch Ärzte dabei sind, die von der Basis kommen.

standsmitglied der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft und der Allianz Fachärztlicher Be-rufsverbände (AFB). Seit Grün-dung des Wundnetzes Allgäu und des Ärztenetzes Günzburg arbei-tet er als deren Vorsitzender.

Oberpfalz

Dr. med. Maria Luise Vogel Fachärztin für Allgemeinmedizin

Ich bin RVB geworden, weil ich die regionale Stärkung der Be-zirke anstrebe, um insbesondere die hausärztliche Versorgung der Bevölkerung auf dem Land zu garantieren. Ich will der Basis zuhören, deren Bedürfnisse ich von Grund auf kennengelernt habe, und die KVB auf dem Weg zu ihren Ärzten und deren regio-nalen Bedürfnissen begleiten.

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Maria Luise Vogel ist seit 1988 in Neumarkt niedergelassen und ar-beitet in einer Praxisgemeinschaft mit zwei Internisten. Sie ist Bezirks-vorsitzende des Bayerischen Haus- ärzteverbands für die Oberpfalz und Mitglied in dessen Landesvor-stand. Seit 2011 ist sie die haus-ärztliche RVB für die Oberpfalz.

Dr. med. Frank Vescia Facharzt für Anästhesiologie

Der Anästhesist ist seit 1995 in einer Gemeinschaftspraxis mit fünf weiteren Kollegen niederge-lassen und Betreiber eines OP-Zentrums. Er ist Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Anästhesisten und stellvertreten-der Vorsitzender der Allianz Fach-ärztlicher Berufsverbände (AFB). Frank Vescia ist bereits seit Jahren in verschiedenen Funktionen in Kommissionen der KVB tätig.

Ich bin RVB geworden, weil mir wichtig ist, dass die Probleme der niedergelassenen Ärzte kol-legial zwischen Haus- und Fach-ärzten gelöst werden und wir gemeinsam für den Erhalt der Freiberuflichkeit eintreten. Durch gesetzliche Vorgaben ist die Freiberuflichkeit gefährdet und dem müssen wir uns entge-genstellen. Die Weiterentwick-lung der KVB als Dienstleister für ihre Mitglieder möchte ich gerne begleiten und forcieren.

Niederbayern

Dr. med. Gerald Quitterer Facharzt für Allgemeinmedizin

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Der 61-Jährige ist seit 1986 in Eg-genfelden als Allgemeinarzt nie-dergelassen. Er ist im Bayerischen Hausärzteverband Bezirksvorsit-zender für Niederbayern und Ge-samtvorstandsmitglied. Er beklei-det viele Ämter in der ärztlichen Selbstverwaltung wie den Vorsitz des Ärztlichen Kreisverbands Eg-genfelden sowie des Ärztlichen Bezirksverbands Niederbayern. Er ist Vorstandsmitglied der Bayeri-schen Landesärztekammer und Vorsitzender des Satzungsaus-schusses der KVB. Seit 2011 setzt er sich auch als hausärztlicher RVB für Niederbayern ein.

Ich bin RVB geworden, weil mir bereits in der letzten Wahlperiode dieses Amt sehr viel Engagement für die hausärztlichen Belange in der KVB ermöglicht hat. Auch in den nächsten Jahren ist es eine Herausforderung, den haus-ärztlichen Nachwuchs durch attraktive Rahmenbedingen zu motivieren. Dazu gehören neben einem gerechten Honorar auch die weitere Umsetzung der be-gonnenen Reform des Bereit-schaftsdienstes sowie der Re-gressabbau für Verordnungen, wie er im Bereich der Arzneimit-tel schon Realität ist. In diesen Bereichen möchte ich die Arbeit des Vorstands der KVB im Bezirk Niederbayern unterstützen.

Dr. med. Peter Hück Facharzt für Hals-Nasen- Ohren-Heilkunde

Ich bin RVB geworden, weil ich mich für eine enge Zusammen-arbeit der KVB mit ihren Mitglie-dern einsetzen will. Ich habe in 20 Jahren Praxisarbeit schon viele Entwicklungen erlebt und will mit diesen Erfahrungen die Selbstverwaltung ein wenig mit-gestalten, wobei ich ohne KVen keine Zukunft für die freiberufli-che Praxis sehe. Als HNO-Arzt möchte ich unser Fach in der KVB auch nah am Vorstand ver-treten wissen, insbesondere da in der Vertreterversammlung der KVB nur ein HNO-Kollege sitzt.

Peter Hück ist seit 1996 in Pocking niedergelassen und arbeitet in einer Gemeinschafspraxis mit sei-ner Ehefrau Dr. med. Elisabeth Hück zusammen. Er ist belegärzt-lich tätig am Krankenhaus Rotthal-münster und Konsiliararzt in den Neurologischen Rehakliniken in Bad Griesbach. Für den HNO-Be-rufsverband ist er stellvertreten-der Bezirksvorsitzender in Nieder-bayern und außerdem Vorstands-mitglied im Ärzteverbund Pocking.

Zusammenfassung Markus Kreikle (KVB)

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K VB FORUM 6/2017

RECHT INTERESSANT20

I n einem anspruchsvollen Vor-trag trat der stellvertretende Geschäftsführer und Justitiar

des G-BA, Dr. jur. Dominik Roters, im Rahmen einer Fortbildungsver-anstaltung für die Juristinnen und Juristen der KVB diesen kritischen Überlegungen engagiert entgegen.

Auf Initiative des Justitiars der KVB, Dr. jur. Herbert Schiller, stellte Dr. Roters den zahlreich erschienenen Fachkollegen der KVB sowie inte-ressierten Juristen der Kassenzahn-

ärztlichen Vereinigung (KZVB), der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) und der Bayerischen Kran-kenhausgesellschaft (BKG) zu-nächst die umfassenden Aufga-ben, die Struktur und die Rechts-stellung des G-BA als Institution dar, um dann auf die Kritik an des-sen demokratischer Legitimation einzugehen.

Aufgaben, Struktur und Rechtsstellung des G-BA

Der G-BA legt innerhalb des vom Gesetzgeber vorgegebenen Rah-mens insbesondere fest, welche Leistungen der medizinischen Ver-sorgung von der Gesetzlichen Kran-kenversicherung (GKV) im Einzel-nen übernommen werden. Zudem hat er weitere wichtige Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanage-ments und der Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen, vertrags-psychotherapeutischen, vertrags-zahnärztlichen sowie in der statio-nären medizinischen Versorgung [1]. Der G-BA erfüllt diese Aufga-

ben im Wesentlichen durch den Erlass von Richtlinien [2]. Sie ha-ben den Charakter untergesetzli-cher Normen und sind für alle ge-setzlich Krankenversicherten und Akteure in der GKV rechtlich bin-dend.

Dem Gremium gehören insgesamt 13 stimmberechtigte Mitglieder an [3]. Vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen werden fünf Mit-glieder, durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesell-schaft (DKG) je zwei und durch die Kassenzahnärztliche Bundesverei-nigung ein Mitglied benannt. Hinzu kommen ein unparteiischer Vorsit-zender, zwei weitere unparteiische Mitglieder sowie bis zu fünf nicht stimmberechtigte Patientenvertre-ter.

Kritik an der demokratischen Legitimation des G-BA

In Anbetracht der weitreichenden Kompetenzen des G-BA, der unter

Fehlt es dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der wichtigsten und einflussreichsten Organisation des deutschen Gesundheitswesens, an einer ausreichenden demokratischen Legitimation? Nicht erst seit den diesbezüglichen Äußerungen des Vizepräsi-denten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. jur. Ferdinand Kirchhof steht die Verfassungskonformität des obersten Beschlussgremiums der gemeinsa-men Selbstverwaltung in Frage.

DER G-BA – FREMD-KÖRPER IM STAATS-ORGANISATIONS-RECHT?

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Dr. Dominik Roters, stell- vertretender

Geschäftsführer und Justitiar des

G-BA, stellte verschiedene

Legitimations-modelle der

sozialen Selbst-verwaltung vor.

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21RECHT INTERESSANT

anderem auch solche Regelungen treffen kann, die – wie beispiels-weise im Falle der Bedarfsplanung [4] – in Grundrechte Betroffener eingreifen können, wird von Kriti-kern zunächst auf das Demokra-tieprinzip des Art. 20 GG [5] und eine zumindest teilweise fehlende lückenlose personelle demokrati-sche Legitimation der im G-BA stimmberechtigten Mitglieder hin-gewiesen. Zudem wird gefordert, dass der Gesetzgeber die wesent-lichen Entscheidungen im Bereich der Sozialversicherung selbst tref-fen muss [6]. Das Bundesverfas-sungsgericht hat sich, im Gegen-satz zum Bundessozialgericht, das von einer Verfassungskonformität der Normsetzung durch den G-BA ausgeht, zu dieser Frage noch nicht abschließend geäußert [7].

Legitimationsmodelle der sozialen Selbstverwaltung

Anhand von vier Thesen beschäf-tigte sich Dr. Roters intensiv mit verschiedenen Legitimationsmo-dellen der sozialen Selbstverwal-tung und spannte hierbei einen in-teressanten Bogen, der von den Anfängen der Gesetzlichen Kran-kenversicherung über das Berliner Abkommen von 1913 bis hin zur aktuellen Rechtsprechung des Bun-

dessozialgerichts und des Bundes-verfassungsgerichts reichte. Er gelangte zu dem abschließenden Fazit, dass die gemeinsame Selbst- verwaltung im Bereich der Sozial-versicherung historisch gewachsen und vom Gesetzgeber vorausge-setzt und akzeptiert sei. Der Ge-setzgeber könne Selbstverwaltungs-organisationen wie den G-BA auch dort nutzen, wo es darum gehe, qualifiziertes Wissen zu generieren und divergierende Interessen zum Ausgleich zu bringen. Die Schutz-pflicht des Staates verpflichte die-sen nicht zu einer regulatorischen Durchdringung des gesamten Leis-tungsgeschehens, sondern zu einer

beobachtenden Gewähr des funk-tionierenden GKV-Systems durch die Vorgabe wesentlicher Leistungs-prinzipien sowie zu Maßnahmen gegen systemimmanente Fehl-steuerungen.

Ausblick

Das Bundesgesundheitsministeri-um (BMG) hat aktuell drei Rechts-gutachten zur Frage der verfas-sungsrechtlichen Legitimation des G-BA vergeben, mit dem Ziel, Ent-scheidungsgrundlagen für einen eventuellen gesetzgeberischen Änderungs- oder Konkretisierungs-bedarf zu erhalten. Sollte der Ge-setzgeber einen solchen Bedarf

erkennen, könnten in der Konse-quenz zum Beispiel die Stimm-rechte im G-BA auf weitere Betrof-fene – etwa Apotheker oder Heil-mittelerbringer – ausgeweitet wer-den. Auch könnte zukünftig eine rechtstechnische Umsetzung der Beschlüsse des G-BA durch das BMG in Form von Rechtsverord-nungen erforderlich werden. In Anbetracht der für den G-BA aktu-ell anstehenden großen Heraus-forderungen (unter anderem die Überprüfung der Kriterien der Be-darfsplanung oder die Konkretisie-rung des Zweitmeinungsverfahrens) sollte jedoch stets hinterfragt wer-den, inwieweit derartige Maßnah-men geeignet sind, die Entschei-dungsfindung zu verbessern.

Stefan Hochgesang, Rechtsabteilung der KVB

Gut besucht: Der anspruchsvolle Vortrag stieß nicht nur bei den Juristen der KVB auf großes Inte-resse.

Dr. Herbert Schiller, Justitiar der KVB, hatte die juristische Fortbildungsver-anstaltung für interne und ex-terne Kollegen initiiert.

Der G-BA in Zahlen

� Stimmberechtigte Mitglie-der: 13 (5 KK, 2 KBV, 2 DKG, 1 KZVB, 3 Unparteiische)

� Mitarbeiter der Geschäfts-stelle: zirka 200

� Stellungnahmeberechtigte: zirka 210

� Benannte Patientenvertre-ter: zirka 220

� Jährliche Beschlüsse: zirka 370

� Veröffentlichte Seiten: zirka 30.000

[1] Siehe auch: Hochgesang, „Die Schaltzentra- le des deutschen Gesundheitswesens“ in KVB-Forum 9/12, S.32 f.[2] Siehe z.B. §§ 92 Abs. 1, 116b Abs. 4 S. 1 SGB V[3] § 91 Abs. 2 SGB V[4] Hier: Potenzieller Eingriff in das Grundrecht auf Berufsfreiheit, Art. 12 GG[5] Art. 20 Abs. 2 S.1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ [6] Sog. „Wesentlichkeitstheorie“ des Bundes- verfassungsgerichts, vgl. z. B. BVerfGE 33, 125; 33, 303[7] Vgl. zum Streitstand: Prof. Dr. W. Kluth, „Rechtsgutachten zur verfassungsrecht- lichen Beurteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nach § 91 SGB V“, Halle, März 2015

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VERSORGUNG FÖRDERN22

K VB FORUM 6/2017

Heidi HolzleitnerPersönliche Beratung zur Praxisführung

Telefon 0 94 21 / 80 09 - 3 05 E-Mail [email protected]

Martin PöschlPersönliche Beratung zur Praxisführung

Telefon 0 94 21 / 80 09 - 3 13 E-Mail [email protected]

Weitere Informationen zum Thema Fördermöglichkeiten finden Sie unter www.kvb.de in der Rubrik Praxis/Niederlassung/Finanzielle Fördermöglichkeiten.

I m Planungsbereich Vilsbiburg mit derzeit rund 33.000 Ein-wohnern sind 16 Hausärzte nie-

dergelassen. Das scheint ange-messen. Dennoch fehlen weitere Hausärzte, um die Versorgungs- situation langfristig sicherzustel-len. Hier unterstützt die KVB mit einem umfassenden Förderpro-gramm, das unter anderem einen Investitionskostenzuschuss in Hö-he von 60.000 Euro bei einer Nie-derlassung oder Praxisübernahme vorsieht. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat mit seinem Beschluss auf drohende

Die niederbayerischen Planungsbereiche Vilsbiburg, Eggenfelden Nord und Essenbach freuen sich über motivierte Hausärzte, die sich in den Gemeinden der genannten Planungsbereiche niederlassen oder die Praxis eines bereits niedergelassenen Hausarztes übernehmen möchten – und damit maßgeblich die ärztliche Versorgung in der Region unterstützen.

PERSPEKTIVEN FÜR HAUSÄRZTE IN LANDSHUT UND ROTTAL-INN

Finanzielle Fördermaßnahmen der KVB-Sicherstellungsrichtlinie in den Planungsbereichen Vilsbiburg, Essenbach und Eggenfelden Nord

Zuschuss zur Niederlassung/Praxisnachbesetzung mit einmalig bis zu 60.000 Euro

Zuschuss zur Zweigpraxis mit einmalig bis zu 15.000 Euro

Zuschuss zur Anstellung eines Hausarztes mit bis zu 4.000 Euro pro Quartal

Zuschuss zur Praxisfortführung (ab dem 63. Lebensjahr) mit bis zu 4.500 Euro pro Quartal

Unterversorgung die Grundlage für diese finanzielle Förderung gelegt.

Der gleiche Beschluss liegt für die Planungsbereiche Eggenfelden Nord und Essenbach vor, da – unter an-derem aufgrund der gegenwärti-gen Altersstruktur der niederge-lassenen Hausärzte – prognosti-ziert ist, dass die zukünftige haus-ärztliche Versorgung in diesen Planungsbereichen gefährdet ist. Aus diesem Grund ziehen KVB und Kommunen an einem Strang und werben um Hausärzte für die nie-derbayerischen Gemeinden.

Neben der genannten Niederlas-sungsförderung beinhalten die Förderprogramme der KVB auch finanzielle Zuschüsse für bereits niedergelassene Ärzte, zum Bei-spiel finanzielle Unterstützung bei der Errichtung einer Zweigpraxis oder der Anstellung eines Haus-arztes (siehe Infokasten mit För-dermaßnahmen).

Fabienne Braun (KVB)

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23VERSORGUNG FÖRDERN

K VB FORUM 6/2017

Interview mit Alfred Holzner, Erster Bürgermeister der Stadt Rottenburg a. d. Laaber und Bürgermeistersprecher für den Landkreis Landshut

Anzahl der Geburten Spitzenreiter in Bayern ist. Der Landkreis Lands-hut ist insgesamt eine starke Zu-zugs- und Wachstumsregion.

Gibt es vonseiten der Gemein-den eine besondere Unterstüt-zung für mögliche Interessen-ten, beispielsweise bei der Suche nach geeigneten Praxisräumen?

Die Bürgermeister haben regelmä-ßig einen sehr engen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, zu Unternehmen und natürlich auch zu den Ärzten vor Ort. Jeder Bürger-meister wird sich in der heutigen Zeit um die Ansiedlung von Haus- oder Fachärzten bemühen und diese unterstützen.

Bei unseren Bürgermeisterver-sammlungen ist die medizinische Versorgung regelmäßig ein zentra-les Thema. In meiner Heimatstadt Rottenburg wurde sogar von der Stadt selbst ein eigenes Ärztehaus mitten im Zentrum errichtet, um optimale Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Ärzten zu schaf-fen.

Oft tun sich gerade junge Ärzte schwer, eine Praxis im ländlichen Raum zu eröffnen, weil sie be-fürchten, der Lebenspartner be-kommt dort keine adäquate Ar-beitsstelle oder die Kinder müs-sen Abstriche bei der Ausbil-dung machen. Wie sehen Sie die Situation vor Ort?

Ich kenne diese Vorurteile, kann diese aber für den Landkreis Landshut entkräften. Gerade was weiterführende Schulen wie Gym-

Herr Holzner, was macht aus Ihrer Sicht den Landkreis Lands-hut für einen jungen Arzt oder eine junge Ärztin attraktiv?

Der Landkreis Landshut zählt zu den Boom-Regionen in Deutschland, er ist der Motor Niederbayerns. In dem Ende letzten Jahres veröffent-lichten Erfolgsatlas steht der Land-kreis Landshut unter den 402 deut-schen Landkreisen an achter Stelle. Bewertet wurden die Kriterien Wachstum und Jobs, Firmengrün-dungen, Produktivität und Stand-ortkosten, Einkommen und Attrak-tivität, Sicherheit und Lebensqua-lität. Sicherlich ganz wichtige Merk-male, wenn es um die Fragen geht: Wo möchte ich mich niederlassen, wo möchte ich leben? Dass der Landkreis Landshut ein liebens- und lebenswerter Landkreis ist, zeigt sich aber auch an anderen Beispielen. Der Raum Landshut ist unter anderem Bildungsregion und verfügt über unbegrenzte Freizeit-möglichkeiten. Alle Gemeinden ver-fügen über eine gute Anbindung zu Schulen, auch zu den weiter-führenden Ausbildungsstätten. Es stehen immer noch Baugrundstücke zu erschwinglichen Preisen zur Ver-fügung. Mit der Stadt Landshut selbst sowie den Städten Regens-burg und München im näheren Um-kreis gibt es genügend kulturelle Angebote. Man kann also die Vor-züge der Großstädte annehmen und dennoch die Ruhe und die Per-sönlichkeit des Landlebens genie-ßen, wo Werte und Wertevermitt-lung noch funktionieren. Und dass sich die Familien im Raum Lands-hut wohlfühlen, zeigt sich auch da-ran, dass unser Landkreis bei der

nasien anbelangt, haben wir im Landkreis Landshut und der Stadt Landshut nicht nur eine gute Ab-deckung, sondern auch eine gute Verteilung in der Fläche, was sich in kurzen Schulwegen widerspie-gelt. Daneben gibt es eine Fach- und Berufsoberschule und die Hochschule Landshut, sowie zwei Berufsschulen. Es gibt in allen Ge-meinden genügend bedarfsge-rechte Kinderbetreuungsplätze für alle Altersgruppen zu günstigen Konditionen.

Durch das starke Wachstum am Wirtschaftsstandort Landshut ha-ben wir nicht die Schwierigkeit, eine adäquate Arbeitsstelle zu fin-den, sondern vielmehr das Prob-lem, diese zu besetzen. So gibt es in nahezu allen Branchen und je-weiligen Qualifikations- und Füh-rungsebenen eine starke Nachfra-ge nach Arbeitskräften. Dies trifft genauso bei den Ausbildungsplät-zen zu. In seinem (Wunsch-)Beruf eine Stelle zu finden, dürfte also leicht fallen. Ich denke, dass gera-de junge Medizinerfamilien bei uns ein optimales Umfeld und gu-te Bedingungen für die Vereinbar-keit von Familie und Beruf vorfin-den.

Was halten Sie davon, dass der bisherige große Mittelbereich Landshut seit Anfang 2016 in mehrere kleinere hausärztliche

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VERSORGUNG FÖRDERN24

K VB FORUM 6/2017

Herr Sittinger, was macht aus Ihrer Sicht Ihre Region für einen jungen Arzt oder eine junge Ärz-tin attraktiv?

Ärzte sind im Gebiet des Regio-nalen Planungsverbands immer willkommen! Der aktuelle Versor-gungsgrad mit Hausärzten weist jedoch durchaus Unterschiede auf. So bestehen zum Beispiel in der Region „Eggenfelden Nord“, die die Gemeinden Johannis- kirchen, Malgersdorf, Roßbach und Schönau sowie den Markt Simbach und meine Heimatge-meinde, den Markt Arnstorf, um-fasst, gute Möglichkeiten zur An-siedlung.

Die Orte hier sind überwiegend ländlich geprägt mit lebendigen Vereinsstrukturen, einer stabilen Bevölkerungsentwicklung und einer hohen Eigenheimquote.

Planungsbereiche unterteilt wurde?

Ich kann nur sagen: „Endlich ge-schafft!“ Es war ein sehr langer Weg bis dahin, verbunden mit vie-len Hürden. Aber der Einsatz hat sich gelohnt. Dadurch ergibt sich nun ein „ehrliches“ Bild in der haus-ärztlichen Versorgung in unserer Region. Die Stadt Landshut mit ihren unmittelbar angrenzenden Gemeinden und der hohen Verfüg-barkeit von Hausärzten hat das Bild einer flächendeckenden Ver-sorgung verfälscht. Aus einer an-fänglichen Überversorgung wurde

Interview mit Alfons Sittinger, Erster Bürgermeister von Arnstorf und Vorsitzender des Regionalen Planungsverbands der Region Landshut

nun für die Planungsbereiche Essen-bach und Vilsbiburg eine drohen-de Unterversorgung. Deshalb wur-den dort Anreize und Fördermög-lichkeiten für die Ansiedlung von Hausärzten geschaffen. Für eine Praxisgründung oder Praxisüber-nahme dürfte gerade die Anfangs-zeit dieser Entwicklung gute Markt- chancen bieten.

Als Bürgermeistersprecher habe ich mich im Auftrag aller Land-kreisbürgermeister sehr stark für diese Aufteilung der Planungsbe-reiche eingesetzt. Auftakt hierfür war eine gemeinsame Sitzung al-

Unsere Region ist wirtschaftlich stark: Es findet sich hier eine Viel-zahl kleiner und mittelständischer Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit zum Teil internationalen Ge-schäftsbeziehungen, ein breites Spektrum an Geschäften sowie Gaststätten und Cafés, und nicht zuletzt ein Geburtshaus, in dem jährlich knapp 250 Säuglinge das Licht der Welt erblicken. Es beste-hen zahlreiche Freizeiteinrichtun-gen und Freizeitmöglichkeiten wie Radfahren und Wandern. Das Ge-biet liegt zentral in der Radregion „XperBike“ mit über 1.000 Kilome-tern ausgewiesenen und ausge-schilderten Fahrradrouten rund um den Bockerlbahn-Radweg von Arnstorf nach Landau. Auch für Ausflüge ist die Region ideal gele-gen, der Bayerische Wald, das Nie-derbayerische Bäderdreieck, aber auch Braunau und Salzburg sind gut zu erreichen. Zum Münchner

ler Bürgermeister, Bundes- und Landtagsabgeordneten aus der Region mit den Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Bay-erns gleich zu Beginn dieser Wahl-periode im Juli 2014. Ich denke, dass damit ein wichtiger Grund-stein gelegt wurde, auch in Zu-kunft die hausärztliche Versor-gung in der Fläche zu erhalten.

Herr Holzner, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

Flughafen fährt man in weniger als einer Stunde. Mieten und Grund-stücke sind noch bezahlbar, ideale Voraussetzungen also für eine ho-he Lebensqualität.

Gibt es vonseiten der Gemein-den eine besondere Unterstüt-zung für mögliche Interessen-ten, beispielsweise bei der Suche nach geeigneten Praxis-räumen?

Die Bürgermeister in der Region und ich sind gerne auch persön-lich Ansprechpartner, wenn Inte-ressenten sich ansiedeln wollen

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25VERSORGUNG FÖRDERN

K VB FORUM 6/2017

und unterstützen diese bei der Suche nach geeigneten Räumen für Wohnen und Arbeiten. Wir stel-len selbstverständlich den Kontakt her mit ansässigen Medizinern und helfen dabei, Strukturen zur Zu-sammenarbeit mit aufzubauen.

Oft tun sich gerade junge Ärzte schwer, eine Praxis im ländlichen Raum zu eröffnen, weil sie be-fürchten, der Lebenspartner bekommt dort keine adäquate Arbeitsstelle oder die Kinder müssen Abstriche bei der Aus-bildung machen. Wie sehen Sie die Situation vor Ort?

Unsere Region ist zwar ländlich, aber auch innovativ und fortschritt-lich. Wir legen Wert auf Bildung und wirtschaftliche Entwicklung. Allein der Markt Arnstorf bietet bei 7.000 Einwohnern fast 5.000 sozialversicherungspflichtige Be-schäftigungsverhältnisse. Das welt-weit agierende Unternehmen Lind-

ner zählt 2.500 Beschäftigte am Ort mit über hundert Ausbildungs-stellen in mehr als 20 verschiede-nen Berufen. Jede Gemeinde un-terhält Kindertagesstätten mit be-zahlbaren Betreuungsplätzen und Grundschulen. In Johanniskirchen

und Arnstorf findet sich jeweils eine Mittelschule. Die Realschule in Arnstorf ist Medienreferenz-schule, Pilotschule beim digitalen Bildungsnetz Bayern und Träger des Schulinnovationspreises der Vereinigung der Bayerischen Wirt-schaft. Ein breites Spektrum an Ganztagesangeboten unterstützt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Die Außenstelle der Hochschule Deggendorf in Arnstorf-Mariakir-chen, eine Fachschule für Alten-pflege sowie eine erfolgreiche, kommunale Volkshochschule run-den das umfangreiche Bildungs- und Beschäftigungsangebot ab.

Was halten Sie davon, dass der ursprüngliche Mittelbereich Eg-genfelden seit dem Jahr 2014 in die kleineren hausärztlichen Planungsbereiche Eggenfelden Nord und Eggenfelden Süd un-terteilt wurde?

Ich begrüße die Trennung des Mit-telbereichs Eggenfelden ausdrück-lich. Die nun sichtbare räumliche Verteilung der Arztsitze spiegelt die Versorgungssituation in unse-ren Gemeinden wesentlich reali-tätsnaher wider. Für die Unterstüt-zung bedanke ich mich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bay-erns herzlich. Ich freue mich auf zahlreiche Anfragen und neue Nie-derlassungen.

Herr Sittinger, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

Zur schnellen Orientierung eine visuelle Verortung der niederbayeri-schen Planungs-bereiche Vilsbi-burg, Eggen- felden Nord und Essenbach.

EggenfeldenNord

Vilsbiburg

Essenbach

Bogen

Zwiesel

Hauzenberg

Viechtach

Vilshofen

Simbacham Inn

Landshut

Hutthurm

Kelheim

Landaua.d.Isar

Regen

Passau

Freyung

Dingolfing

Deggendorf

Fürstenzell

Geisenhausen

Grafenau

Geiselhöring

Wiesenfelden

Pocking/Ruhstorfa.d.Rott

EggenfeldenSüd

Pfarrkirchen

OsterhofenNeustadt

a.d.Donau/Abensberg

Straubing

Hengersberg

Mainburg

Quelle: Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung, Nr. 724/16; http://vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nutzungsbedingungen_Viewing.pdf

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BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT26

K VB FORUM 6/2017

S elbstständig tätige Ärzte können ihre Fahrtkosten steuerlich geltend machen.

Vorausgesetzt sie sind betrieblich veranlasst. Entscheidend für den steuerlichen Ansatz ist zunächst, in welchem Umfang der Pkw be-trieblich beziehungsweise privat genutzt wird und ob es sich dem-zufolge um ein Betriebs- oder Privat-vermögen handelt. Eine anteilige Zuordnung ist nicht möglich.

Die betriebliche Nutzung eines Pkw umfasst Hausbesuche und Fahr-ten zwischen mehreren Betriebs-stätten genauso wie zu Beratungs-terminen in der KVB oder zu Fort-bildungsveranstaltungen, aber auch Besorgungsfahrten, die in Zusam-

menhang mit dem Praxisbetrieb stehen. Fahrten zwischen der Woh-nung und den Praxisräumlichkeiten werden ebenfalls der betrieblichen Nutzung zugerechnet. Hier sind je-doch steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen.

Wird ein Kfz zu mehr als 50 Prozent für die Praxistätigkeit genutzt, wird es dem notwendigen Betriebsver-mögen zugeordnet. Dieser über-wiegende oder ausschließliche be-triebliche Nutzungsanteil muss dem Finanzamt zumindest für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten durch Dokumentation in einem Fahrtenbuch belegt werden. Später können dann für dieses Kfz alle laufenden Pkw-Kosten, die an-

fallen, automatisch als Betriebs-ausgaben geltend gemacht werden. Somit wirken steuermindernd: Benzinkosten, Reparaturen, Kunden-dienst, Zubehör und Ersatzteile, Versicherungsbeiträge, die Ab-schreibung auf den Kaufpreis ver-teilt auf sechs Jahre (beziehungs-weise Leasingraten bei geleastem Pkw), Finanzierungskosten, nicht jedoch die Tilgung eines Kfz-Kre-dits.

Jeder Pkw wird jedoch auch mal privat genutzt. Hiervon jedenfalls geht das Finanzamt aus, außer Sie können mit einem Fahrtenbuch eine hundertprozentige betriebliche Nutzung glaubhaft nachweisen. Für diesen vermeintlichen privaten

Worauf müssen Ärzte achten, die zur Ausübung ihrer Praxistätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen sind und dies gegenüber dem Finanzamt geltend machen möchten? Unsere Rubrik „Betriebswirtschaft erklärt“ hat die Antworten.

BETRIEBLICHE NUTZUNG EINES PKW

Immer wieder hört man den Rat-schlag, Medizintechnik oder auch andere größere Praxisinvesti- tionen unter Beachtung der Fris-tenkongruenz zu finanzieren. Häufig wird dann in diesem Zu-sammenhang von einer Golde-nen Finanzierungsregel gespro-chen.

Diesen sehr allgemein gehalte-nen Tipp sollte man tatsächlich befolgen – auch in Zeiten niedri-ger Zinsen. Konkret heißt das, dass Sie beispielsweise ein Sonografiegerät, das Sie acht Jahre in der Praxis einzusetzen

planen, auch nicht länger als acht Jahre finanzieren sollten, da es bei einer längeren Kreditlaufzeit ansonsten zu Finanzierungspro-blemen kommen kann. Das Fi-nanzierungsproblem entsteht ins-besondere dann, wenn Sie das Gerät tatsächlich nach acht Jah-ren ersetzen (müssen) und für die Wiederbeschaffung einen neuen, gegebenenfalls sogar teureren Kredit aufnehmen müssten.

Die Folge wäre, dass Sie sowohl den alten als auch den neuen Kredit bedienen müssen, was Ihre Liquidität belastet. Die Gol-

dene Finanzierungsregel beinhal-tet aber auch den Grundsatz, dass Investitionsgüter mit lang-fristigen Finanzierungsmitteln (zum Beispiel Annuitätendarle-hen) finanziert werden sollten und nicht über Ausnutzung von Kreditlinien, die auf dem Ge-schäftskonto gewährt werden (Kontokorrentkredit). Die Finan-zierung über den Kontokorrent-kredit ist immer teurer als eine langfristige Finanzierung.

Franz Riedl (KVB)

Investieren nach der Goldenen Finanzierungsregel?

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27BETRIEBSWIRTSCHAFT ERKLÄRT

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Nutzungsanteil verlangt das Finanz- amt eine pauschale Versteuerung in Höhe von monatlich einem Pro-zent des Bruttolistenpreises bei der Erstzulassung, auch wenn die tat-sächliche Privatnutzung beispiels-weise bei 20 Prozent liegt und übri-gens auch, wenn der Praxis-Pkw bereits abgeschrieben ist oder es sich um einen gekauften Gebraucht- wagen handelt. Unter Berücksich-tigung der individuellen Gegeben-heiten kann nun die Einprozent-Methode oder der Nachweis mit-tels ganzjährig geführtem Fahrten-buch lohnenswerter sein.

Bei einer Nutzung von zehn bis 50 Prozent des Pkw in Zusammen-hang mit der Praxistätigkeit besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug ebenfalls in das Betriebsvermögen aufzunehmen. Die gesamten Pkw-Kosten können dann zwar auch steuermindernd angesetzt werden. Allerdings kann nun nicht mehr alternativ die Einprozent-Methode gewählt werden, sondern es ist ein Fahrtenbuch zu führen, um dem Finanzamt den tatsächlichen Anteil der betrieblichen Nutzung darzulegen. Der Privatanteil ist dann als Einnahme anzusetzen und wirkt sich entsprechend steuer- erhöhend aus.

Liegt der betriebliche Nutzungsan-teil unter zehn Prozent, gehört der Pkw zum Privatvermögen. Eine Zu-ordnung zum Betriebsvermögen ist nicht möglich. Die Kfz-Nutzung für die Praxis wird mit einer Pauschale von 30 Cent je nachgewiesenem betrieblichen Fahrtkilometer abge-golten. Eigenbelege werden aner-kannt. Übersteigen die laufenden Fahrtkosten je Kilometer belegbar die Fahrtkostenpauschale, kann mit einem höheren Fahrtkosten-satz gerechnet werden – voraus-gesetzt, die Kosten werden von den Finanzämtern als „angemes-

sen“ beurteilt. In jedem Fall sind die betrieblichen Fahrten entspre-chend zu dokumentieren.

Eine pauschal gültige Aussage zum optimalen Ansatz der betrieblich verursachten Pkw-Kosten ist nicht möglich. Der Anteil der Privatnut-zung, die Höhe der tatsächlich an-gefallenen Kfz-Kosten, der indivi-duelle Steuersatz usw. sollten im-mer von einer steuerlich versier-ten Fachkraft beurteilt werden.

Anja Rößle (KVB)

Sprungfixe Kosten

In jedem Unternehmen und damit auch in jeder Arzt-praxis sind Fixkosten und sprungfixe Kosten vorzufin-den. Fixkosten entstehen al-lein schon durch das Vorhal-ten einer Arztpraxis und sind unabhängig von ihrer Aus-lastung. Als Beispiele seien die Raummiete, Personal-kosten oder Abschreibungen aufgeführt.

Sprungfixe Kosten sind Kos-ten, die im Rahmen eines bestimmten Auslastungsgra-des einer Praxis konstant sind. Sobald jedoch die Pra-xis ihren Leistungsumfang steigert und die vorhande-nen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, sodass bei-spielsweise weitere Praxis-räume angemietet oder wei-teres Personal eingestellt werden muss, steigen diese Fixkosten „sprunghaft“ an.

Achten Sie bitte auf die so-genannte Fixkostenfalle: Wenn durch eine Erweite-rungsinvestition oder durch eine andere Maßnahme zu-sätzliche Fixkosten ausge-löst werden, diese aber nicht durch entsprechende Mehrumsätze gedeckt wer-den, führt dies zu einer Ver-schlechterung Ihres be-triebswirtschaftlichen Er-gebnisses.

Anton Altschäffl (KVB)

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PATIENTENORIENTIERUNG28

K VB FORUM 6/2017

D er 63-jährige Facharzt für Anästhesiologie war lange Jahre Leitender Arzt am

Orthopädischen Krankenhaus Schloss Werneck des Bezirks Unter- franken. Der zertifizierte Ethik- berater hat auch Philosophie und evangelische Theologie studiert.

Herr Dr. Scheidemantel, vor eini-gen Monaten haben Sie und mehrere engagierte Mitstreiter das Ethiknetz Mainfranken ge-gründet. Wie setzt sich Ihre Or-ganisation zusammen und in welchen Feldern ist sie aktiv?

Unser Angebot geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Ärztetags von 2008, dass Ethik-beratung auch außerklinisch auf-gebaut und angeboten werden soll. Wir haben diese Forderung aufgegriffen und bieten Ethikbera-tung für den ambulanten und pflege-stationären Sektor. Auch kleine

Krankenhäuser, für die sich kein eigenes Ethikkomitee lohnt, können sich an uns wenden. Unser Bera-tungsteam besteht aus Ärzten, Pflegenden, Juristen und Seelsor-gern, die zum Teil Beratungsaus-bildung und -erfahrung aus ihrem bisherigen stationären Wirkungs-

kreis mitbringen. Andere nutzen die vielfältigen Angebote verschie-dener Anbieter, um ihre Qualifika-tion aufzubauen oder zu ergänzen.

Welche konkreten Hilfestellun-gen bieten Sie den einzelnen Zielgruppen an? Wer kann Sie kontaktieren und welche räum-liche Region decken Sie ab?

Grundsätzlich kann sich jeder an uns wenden, der ein gesundheits-bezogenes ethisches Problem hat: Betroffene und ihre Angehörigen, Pflegeheime, Pflegepersonal und natürlich die Ärzteschaft. Momen-

tan können wir die Region Würz-burg/Kitzingen/Main-Spessart bedienen, unser Angebot soll schritt- weise auf ganz Unterfranken aus-gedehnt werden.

Das Gesamtpaket Ethikberatung besteht aus Einzelfallbesprechun-gen – sowohl vor Entscheidungen als auch retrospektiv –, Fortbil-dungen und der Hilfe zur Erstellung ethikbezogener Leitlinien in den Einrichtungen.

Können Sie uns einige beispiel-hafte Situationen schildern, in denen eine Ethikberatung sinn-voll erscheint.

Typische Konstellationen sind:1. Ein dementer Patient mit sicht-

licher Lebensfreude bekommt eines Tages eine Lungenentzün- dung. Einst hat er im Zustand voller Geschäftsfähigkeit eine Patientenverfügung verfasst, in der ausdrücklich für den Fall der Demenz lebenserhaltende Maßnahmen verboten werden. Darf ihm ein einfaches Anti- biotikum zur Behandlung verab-reicht werden oder muss darauf verzichtet werden, da es sich um eine potenziell lebensver-längernde Maßnahme handelt?

2. Ein eingeschränkt oder nicht mehr selbstbestimmungsfähiger Patient beziehungsweise Pflege- heimbewohner: Aus ärztlicher Sicht ist eine Maßnahme ange-

Eine fundierte und professionelle Ethikberatung für den ambulanten und pflege-stationären Sektor hat sich der im November letzten Jahres gegründete Verein Ethiknetz Mainfranken auf die Fahnen geschrieben. KVB FORUM hat sich mit dem Leiter des Ethikkomitees, Dr. med. Jochen Scheidemantel, unterhalten.

ETHIKNETZ BERÄT PATIENTEN UND PRAXEN

Der Vorstand des Ethiknetzes: Peter Hofmann, Dr. med. Jochen Scheidemantel,

Prof. Dr. med. Birgitt van Oorschot,

Christian Meyer-Spelbrink,

Dr. theol. Sebas-tian Schoknecht

(von links).

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zeigt, die die Angehörigen be- ziehungsweise der rechtliche Vertreter ablehnen, oder um- gekehrt: Der Arzt hält eine be- stimmte Maßnahme für nicht mehr angezeigt, aber die An- gehörigen bestehen darauf. Mitunter hat das Pflegeteam eine dritte Meinung zu dem Problem.

3. Ein dementer Patient wurde in den letzten Monaten immer wie- der wegen Aspirationspneumo-nien in die Klinik eingewiesen. Nach der letzten Krankenhaus-entlassung fragen die Mitarbei-ter des Pflegeheims an, ob nicht eine PEG-Anlage sinnvoll sein könnte.

Wie läuft eine Beratung in der Regel ab?

Die Kontaktdaten der Anrufenden werden an einen unserer Ethik- berater weitergegeben, der zurück-ruft und im Kontakt mit dem An-tragsteller die Terminierung und alle organisatorischen Details der Beratung veranlasst, wobei zwei Werktage Vorlaufzeit realistisch sind. In Abstimmung mit dem Rat-suchenden kann eventuell auch nur eine Telefonberatung stattfinden.

Wenn eine Ethikberatung durchge-führt werden soll, dann sollten alle Beteiligten in der moderierten Be-ratungsrunde vertreten sein:

� Der Patient beziehungsweise dessen gesetzlicher Vertreter, gegebenenfalls weitere Ange-hörige,

� der Hausarzt und weitere in die Behandlung involvierte Ärzte sowie Pflegende,

� die Seelsorge oder andere rele-vante Personengruppen, wenn erforderlich,

� der Berater (als Moderator) und Co-Berater (als Protokollant).

Die Beratung folgt einem festen Ablauf:

29PATIENTENORIENTIERUNG

K VB FORUM 6/2017

� Klärung der Fakten und der Handlungsoptionen,

� Eruierung des Willens des Patienten,

� Reflexion der Handlungsmög-lichkeiten und deren Begrün-dungen,

� Versuch der Konsensfindung. Wenn kein Konsens zustande kommt, kann der Berater eine ethisch fundierte, aber nicht bindende Empfehlung geben.

Die Verantwortung für die Behand-lungsentscheidung verbleibt bei dem behandelnden Arzt.

Worin liegen Ihrer Meinung nach die Vorteile einer Ethikberatung speziell für niedergelassene Ärz-te oder Psychotherapeuten?

Vorteile für die Kollegen sehen wir in:

� einer Entlastung in Konflikten mit dem gesetzlichen Vertreter von Einwilligungsunfähigen be-ziehungsweise im Umgang mit Angehörigen,

� einer erhöhten Zufriedenheit in der Zusammenarbeit mit Pflegen-den und Angehörigen,

� einer Zeitersparnis bei der Ermitt-lung des mutmaßlichen Patien-tenwillens und Absicherung der Umsetzung des Patientenwillens für Zeiten der Unfähigkeit zur Willensbildung oder -äußerung,

� der Vermeidung unnötiger Krankenhauseinweisungen und finaler Noteinweisungen,

� mehr Handlungssicherheit durch transparente ethische begrün-dete Entscheidungen.

Mit welchen anderen Partnern oder Organisationen arbeiten Sie zusammen?

Eine wichtige Partnerorganisation ist für uns die Palliativakademie der Stiftung Juliusspital, die die Hotline stellt und in deren Räumen wir unsere Vereinssitzungen abhal-

ten. Daneben haben sich uns einige Einrichtungsträger der Altenpflege als institutionelle Mitglieder ange-schlossen. Dafür sind wir sehr dank-bar. Die Mitgliedschaft ist jedoch keine Voraussetzung, um beraten zu werden.

Das Ethiknetz Mainfranken arbei-tet ehrenamtlich. Dennoch gibt es sicher auch Ausgaben. Wie finan- zieren Sie sich bisher? Haben Sie Unterstützung in der Politik?

Bisher einzige Einnahmequelle sind die Mitgliedsbeiträge. Wir hoffen aber, dass unsere Arbeit so über-zeugt, dass sich auch die öffent- liche Hand an den Infrastruktur-kosten beteiligen wird.

Was sind die nächsten Ziele und Pläne des Ethiknetzes? Gibt es ähnliche Institutionen in ande-ren Teilen des Freistaates?

Wir wollen innerhalb unseres Ver-eins zwei weitere Beraterteams auf-bauen, um auch in den Regionen Untermain und Main-Rhön beraten zu können.

Im Bayerischen Ärzteblatt 11/2014 wurde aus der Region Südostbayern über die dortige außerklinische Ethikberatung berichtet. Seither sind an weiteren Orten solche Angebote entstanden.

Herr Dr. Scheidemantel, vielen Dank für das Gespräch!

Interview Markus Kreikle (KVB)

Kontakt

Das Ethiknetz Mainfranken ist über eine Telefon-Hotline erreichbar, die logistisch im Sekretariat der Palliativakademie der Stiftung Juliusspital angesiedelt ist.Telefon 09 31 / 3 93 – 22 81E-Mail [email protected]

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PATIENTENORIENTIERUNG30

K VB FORUM 6/2017

D ie Zöliakie ist eine chroni-sche Erkrankung des Dünn-darms, von der in Deutsch-

land über 800.000 Menschen be-troffen sind. Verursacht werden die Beschwerden durch das Kleber- eiweiß Gluten, das in Getreidesor-ten wie Weizen, Dinkel, Roggen und Gerste enthalten ist. Die Aufnahme von Gluten führt bei dieser Auto-immunerkrankung zu einer Entzün-dung des Dünndarms sowie einer Rückbildung der Dünndarmzotten. Dadurch können Nährstoffe nicht in ausreichender Menge vom Darm aufgenommen werden. Die Folgen sind Mangelerscheinungen, die sich durch vielfältige Symptome bemerk-bar machen. Den Prototypen eines Zöliakieerkrankten gibt es nicht. Bei Zöliakie sind kaum zwei Fälle iden-tisch, weshalb die Zöliakie auch als „Chamäleon unter den Krankheiten“ bezeichnet wird. Durchfall und Bauchschmerzen gelten als die Symptome. Aber auch Eisenmangel, Wesensveränderungen/Depressi-onen, Schlaflosigkeit, Gewichts-verlust, Kleinwuchs, verzögerte Pu-bertätsentwicklung, Osteoporose, Zahnschmelzdefekte, Unfruchtbar-keit, ständige Müdigkeit und/oder Verstopfung sind mögliche Anzei-chen einer unbehandelten Zöliakie. Aufgrund der zahlreichen und unter-schiedlichen Symptome kann es Jah-re dauern, bis die Krankheit dia-gnostiziert wird.

Die Diagnose kann ausschließlich vom Facharzt anhand eines Blut-

Im August 2011 erhielt Melanie Baumann die Diagnose Zöliakie. Seitdem versucht sie, die Welt ein bisschen glutenfreier zu machen. Heute ist sie ehrenamtliche Kontaktperson der Deutschen Zöliakie Gesellschaft e. V. (DZG). In KVB FORUM berichtet sie über ihr Engagement als Ansprechpartnerin zum Thema „Gluten-unverträglichkeit – Zöliakie und Glutensensitivität“ im Großraum Nürnberg.

LEBEN MIT ZÖLIAKIE

tests in Kombination mit einer Dünndarmbiopsie gestellt werden. Hierbei werden mehrere Gewebe-proben aus dem Dünndarm ent-nommen und das Blut auf die Anti-körper gegen Gewebstransglutami-nase untersucht. Die Einstufung der Schleimhautveränderungen erfolgt gemäß der sogenannten Marsh-Kriterien. Diese beschrei-ben den Übergang der normal auf-gebauten Dünndarmschleimhaut (= Marsh 0) bis hin zur Zottenab-flachung (= Marsh 3c).

Als einzige Therapie gilt die strenge und lebenslange glutenfreie Ernäh-rung. Durch den Verzicht auf das Klebereiweiß regenerieren sich Darmzotten und Darmschleimhaut. In den meisten Fällen tritt bereits wenige Wochen nach der Ernäh-rungsumstellung eine Besserung ein und die Krankheitssymptome verschwinden.

Zöliakie kann in jedem Alter auftre-ten. Zu den Risikogruppen gehören Patienten mit Diabetes mellitus (Typ 1), Rheumatoider Arthritis, autoimmunen Schilddrüsenerkran-kungen und Trisomie 21 (Down-Syndrom). Verwandte ersten und zweiten Grades sind häufiger betrof-fen als die Durchschnittsbevölke-rung. Nach Diagnosestellung bedarf es einer schnellen und genauen Patientenaufklärung. Hierfür ist die DZG erster Ansprechpartner für die Hilfe zur Selbsthilfe. Sie ist eine Solidargemeinschaft, in der Zöliakie-

betroffene eine umfangreiche Un-terstützung im Umgang mit ihrer chronischen Krankheit erhalten. Die DZG bietet neben umfassendem Informationsmaterial auch den per-sönlichen Austausch mit Kontakt-personen und Zöliakieberatern. Die Kontaktdaten können über www.dzg-online.de abgerufen wer-den. Inzwischen hat fast jeder PLZ-Bereich einen direkten Ansprech-partner vor Ort, der mit Rat und Tat zur Seite steht. Darüber hinaus organisiert die DZG Veranstaltun-gen und Treffen, damit sich Betrof-fene mit Gleichgesinnten austau-schen können. Neudiagnostizierte erfahren, dass sie nicht allein sind.

Ärzte und medizinische Einrichtun-gen können direkt bei der DZG In-formationsmaterial anfordern und ihren Patienten zur Verfügung stel-len. Unter www.dzg-online.de fin-den sie in der Rubrik Medizin/für Ärzte alle wichtigen Fachinformati-onen auf einen Blick. Auch ihnen bietet die DZG spezielle Informati-onsveranstaltungen an.

Genauso wichtig wie ein guter Arzt ist eine gute Ernährungsberatung, die auf das Thema Zöliakie und Glutenunverträglichkeiten ausge-richtet ist. Entsprechende Kontak-te und Ernährungshinweise finden Sie unter www.dzg-online.de.

Melanie Baumann, ehrenamtliche DZG-Kontaktperson

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Auf dieser Seite kommen unsere Leser zu Wort. Wir freuen uns über Ihre Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge.

HIER IST PLATZ FÜR IHRE MEINUNG

31LESERBRIEFE

K VB FORUM 6/2017

Abrechnung der Leichenschau

KVB FORUM 3/2017, Seite 13

13TITELTHEMA

K VB FORUM 3/2017

E ine Abrechnung der Leichen-schau ist nur nach der Gebüh-renordnung für Ärzte (GOÄ)

möglich. Prinzipiell stellt die Leichen-schau keine Kassenleistung dar, wobei inzwischen einige private Krankenkassen den Mindestsatz bezahlen.

Wichtig zu wissen sind folgende Aspekte:

� Die Kosten für die Leichenschau zählen zu den Bestattungs-kosten.

� Zahlungsverpfl ichtet sind die Bestattungsverpfl ichteten (BestV).

� Eine Abrechnung über die Bestattungsunternehmen ist zulässig.

Leichenschau (Ziff er 100)

Im Gegensatz zu Feststellungen in einigen, zum Teil älteren GOÄ-Kommentaren, ist der Hausbesuch (Ziff er 50) im Rahmen der Leichen-schau nicht abrechnungsfähig, sondern ausschließlich die Ziff er 100 GOÄ. Die Ziff er 50 GOÄ kann allerdings zulasten der Kranken-kasse berechnet werden, wenn der Arzt unter der Lebendvermutung zu dem Patienten gefahren ist (er also nicht explizit zum Verstorbenen gerufen wurde). Wenn der Verstor-bene dem Arzt nicht bekannt war und somit eine besonders ausführ-liche Anamneseerhebung und Fest-stellungen zur Beurteilung des Todesfalles notwendig sind, kann

Ein Thema, das im Rahmen der Leichenschau häufi g kontrovers diskutiert und in der Praxis immer wieder unterschiedlich erlebt wird, ist das der Abrechnung. Privatdozentin Dr. med. Sybille Kraus, Fachärztin für Rechtsmedizin, und Ober-arzt Professor Dr. med. Oliver Peschel, beide Institut für Rechtsmedizin der LMU München, informieren über den aktuellen Sachstand.

ABRECHNUNG DER LEICHENSCHAU

die Ziff er 100 mit dem 3,5-fachen Satz berechnet werden (nicht bei Klinikfällen).

Wegegeld (Paragraf 8)

Das Wegegeld ist gemäß aller ande-ren ärztlichen Leistungen anwend-bar – entsprechend des Radius und der Uhrzeit.

Verweilgebühr (56 analog)

Diese Ziff er („Verweilen, ohne Unter-brechung und ohne Erbringung an-derer ärztlicher Leistungen wegen Erkrankung erforderlich, je an-gefangene halbe Stunde“) kann berechnet werden, wenn im Fall eines ungeklärten oder nicht natür-lichen Todesfalls auf die (Kriminal-)Polizei gewartet wird.

Nur bei Anwendung der Verweil-gebühr können folgende Zuschläge mitberechnet werden:

� Zuschlag F (20 bis 22 Uhr und 6 bis 8 Uhr)

� Zuschlag G (22 bis 6 Uhr) � Zuschlag H (Sa/So/Feiertage)

Die Berechnung der Ziff er 4 (Fremd-anamnese) ist nach der Bayeri-schen Landesärztekammer mög-lich, wobei jedoch die Erhebung der Fremdanamnese üblicherweise im 3,5-fachen Satz der Ziff er 100 in-kludiert ist. Somit ist die Berech-nung der Ziff er 4 nicht ganz unpro-blematisch.

Darüber hinaus ist es möglich, die Kosten für das Formular „Todesbe-scheinigung“ zu berechnen.

Sollte über ein Bestattungsunter-nehmen abgerechnet werden, ist zu berücksichtigen, dass die Rech-nung zeitnah gestellt werden muss, da Bestattungsunternehmen nur in Vorleistung gehen, wenn die Be-stattungskosten mit den Bestat-tungsverpfl ichteten noch nicht ab-gerechnet wurden.

Empfehlenswert ist, sich vor Ort immer auch Namen und Adresse von Angehörigen zu notieren, da diese gegebenenfalls später für die Rechnungstellung benötigt werden. Auch Polizei oder Pfl ege-personal in Einrichtungen können gegebenenfalls entsprechende Informationen weitergeben.

Priv. Doz. Dr. Sybille Kraus, Professor Dr. Oliver Peschel

In ihrem Artikel legen die Autoren die Abrechnung der Leichenschau nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dar. Unter anderem werden hier Ausführungen zur GOÄ-Nr. 56 und GOÄ-Nr. 4 ge-macht und in diesem Zusammen-hang die angebliche Auffassung der Bayerischen Landesärztekam-mer (BLÄK) dargelegt.

Die BLÄK hat zwar nicht eine ihr besonders zugewiesene Kompe-tenz zur verbindlichen Auslegung der GOÄ, sondern ist auf diesem Sektor im Sinne des Rechtsgedan-kens des Artikels 37 Heilberufe-Kammergesetz (HKaG) tätig. Ihre Stellungnahmen zur GOÄ fußen auf Kommentaren und Gerichts-urteilen. Vor diesem Hintergrund müssen wir darauf aufmerksam machen, dass in dem aufgeführten Artikel die Auffassung der BLÄK nicht korrekt wiedergegeben wird:

Sowohl den Ansatz der GOÄ-Nr. 56 als auch der GOÄ-Nr. 4 im Zusam-menhang mit einer Leichenschau hält die BLÄK nur in ganz bestimm-ten Einzelfällen für ausnahmsweise vertretbar (zum Beispiel lange War-tezeit auf die Ermittlungsbehörden oder umfangreiche Recherchen zur Person des Verstorbenen). Die Befragung der Angehörigen oder des Pflegepersonals ist Bestand-teil der GOÄ-Nr. 100.

Aufgrund bestehender Rechts- unsicherheiten empfiehlt die BLÄK keineswegs den Ansatz oben ge-nannter Gebührenordnungspositio-nen, sondern spricht sich allenfalls im konkreten Einzelfall im Rahmen einer gebührenrechtlichen Ver-mittlung für den Ansatz dieser Positionen aus.

Im Übrigen dürfen wir auf das Merkblatt der BLÄK zur Abrech-nung der Leichenschau unter www.blaek.de in der Rubrik GOÄ/Abrechnung verweisen.

Anna-Marie Wilhelm-MihinecLeiterin Referat Berufsordnung IIBayerische Landesärztekammer

Dr. med. Edith BegemannAbteilungsleiterin GOÄ Bayerische Landesärztekammer

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KURZMELDUNGEN32

K VB FORUM 6/2017

UMFRAGE ZUR MEDIZINISCHEN VERSORGUNG

Im Zeitraum vom 28. März bis zum 3. April 2017 hat die Kassenärztli-che Bundesvereinigung (KBV) von der Forschungsgruppe Wahlen 1.027 zufällig ausgewählte erwach-sene Deutsche zu ihren gesund-heitspolitischen Einstellungen und Haltungen befragen lassen. Ein Themenkomplex befasste sich mit der medizinischen Behandlung im Krankenhaus. Im Ergebnis wür-den sich 61 Prozent der Befragten, wenn sie im Alter sehr schwer krank würden und es medizinisch mög-lich wäre, am liebsten zu Hause behandeln lassen. Nur 18 Prozent der Befragten möchten dann im Krankenhaus versorgt werden. Vor allem Frauen (68 Prozent) wün-schen sich eine Behandlung in den eigenen vier Wänden. Bei älteren Menschen ab 70 Jahre würden sich 32 Prozent lieber im Krankenhaus behandeln lassen.

Auf die Frage, wie wichtig sie es fänden, wenn das Entlassmanage-ment patientenfreundlicher ge-staltet würde, antworteten 89 Pro-zent der Befragten, dass sie das sehr wichtig (50 Prozent) bezie-hungsweise wichtig (39 Prozent) fänden. Insbesondere Arbeiter (58 Prozent), Befragte in kleineren Ge-meinden unter 5.000 Einwohnern (57 Prozent), mit Hauptschulab-schluss (56 Prozent) sowie Frauen (54 Prozent) und ältere Menschen ab 70 Jahre (54 Prozent) finden das sehr wichtig.

Die Forschungsgruppe Wahlen fragte auch nach einer einheitli-chen Telefonnummer für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst. 92 Prozent der Befragten finden es sehr wichtig (65 Prozent) bezie-hungsweise wichtig (27 Prozent), dass man den Ärztlichen Bereit-schaftsdienst über eine einheitliche Telefonnummer erreichen kann. Hier sind es eher Rentner (76 Pro-zent), Arbeiter (72 Prozent) und generell Männer (67 Prozent), die mit „sehr wichtig“ geantwortet ha-ben. 66 Prozent der Befragten fän-den es sinnvoll, wenn man unter dieser Nummer auch gleich eine erste medizinische Beratung er-halten könnte. Hier sind es vor al-lem Arbeiter (76 Prozent), Befragte in kleineren Gemeinden unter 5.000 Einwohnern (71 Prozent) und Selbstständige (70 Prozent), die das sinnvoll fänden.

Redaktion

„SUCHT UND GESUNDHEIT“

Am Samstag, den 8. Juli, findet in Passau der Selbsthilfefachtag „Sucht und Gesundheit“ statt. Veranstalter sind die Selbsthilfe Kontaktstellen Bayern e. V. und die Selbsthilfekoordination Bayern (SeKo). Die KVB unterstützt die Veranstaltung als einer von meh-reren Kooperationspartnern. Ne-ben Betroffenen und Experten aus dem Gesundheitsbereich sollen

bei diesem Selbsthilfefachtag be-sonders Angehörige von Sucht-kranken angesprochen werden. Denn als quasi Co-Abhängige sind es Kinder und Ehe- beziehungs-weise Lebenspartner, die als „an-ders Betroffene“ lernen müssen, mit der Sucht des erkrankten Familienmitglieds umzugehen. Kon-sequenz, aber auch Verständnis, sowie der Umgang mit Schuld- gefühlen sind nur einige der vielen Herausforderungen, denen sie sich als Angehörige im Umgang mit dem Suchtkranken stellen müssen. Diese und weitere Themen sollen in Fachvorträgen und fünf Workshops aufgegriffen und disku-tiert werden.

Die Veranstaltung findet von 9.30 bis 17.00 Uhr im IBB Hotel, Bahn-hofstraße 24, 94032 Passau statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25,- Euro pro Person. Anmeldeschluss ist Montag, der 3. Juli 2017. Fort-bildungspunkte für teilnehmende Ärzte und Psychotherapeuten sind beantragt. Anmeldung und weitere Informationen unter www.seko-bayern.de.

Redaktion

„MEIN PRAXIS-CHECK PATIENTEN-SICHERHEIT“ Ein Hauptziel des Qualitätsmanage-ments (QM) in Arztpraxen ist es, den Patienten vor Schäden zu be-wahren. Daneben geht es beim Thema QM darum, haftungsrecht-lichen Konsequenzen vorzubeu-gen. Mit dem neuen Online-Test „Mein PraxisCheck Patientensi-cherheit“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) können Ärzte und Psychotherapeuten ihren Umgang im Praxisalltag mit dem Thema Patientensicherheit über-

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33KURZMELDUNGEN/IMPRESSUM

K VB FORUM 6/2017

33

Impressum für KVB FORUM und KVB INFOS

KVB FORUM ist das Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) mit den offiziellen Rundschreiben und Bekanntmachungen (KVB INFOS). Es erscheint zehnmal im Jahr.

Herausgeber (V. i. S. d. P.):Kassenärztliche Vereinigung Bayerns vertreten durch den Vorstand:Dr. med. Wolfgang Krombholz, Dr. med. Pedro Schmelz, Dr. med. Claudia Ritter-Rupp

Redaktion:Martin Eulitz (Ltd. Redakteur)Text: Markus Kreikle, Marion MunkeGrafik: Gabriele Hennig, Iris Kleinhenz

Anschrift der Redaktion:Kassenärztliche Vereinigung BayernsElsenheimerstraße 3980687 MünchenTelefon 0 89 / 5 70 93 – 21 92Fax 0 89 / 5 70 93 – 21 95E-Mail [email protected] www.kvb.de

Satz und Layout:KVB Stabsstelle Kommunikation

Druck:apm alpha print medien AG, Darmstadt Gedruckt auf FSC®-zertifiziertem Papier

Mit Autorennamen gekennzeichnete Beiträge spiegeln ebenso wie Leserbriefe nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers oder der Redaktion wider. Die Redaktion behält sich die Veröffentlichung und Kürzung von Zuschriften vor. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder übernehmen wir keine Haftung. Die hier veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt, ein Abdruck ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung möglich. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist selbstverständlich auch die weibliche Form („die Ärztin“) gemeint.

KVB FORUM erhalten alle bayerischen Vertragsärzte und -psychotherapeuten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der KVB. Der Bezugspreis ist mit der Verwaltungskostenumlage abgegolten.

Bildnachweis:Gedikom GmbH (Seite 4, 17), iStockphoto.com/luchschen(Titelseite, Seite 2), iStockphoto.com/Sage78 (Seite 4), iStockphoto.com/francisblack (Seite 4), iStockphoto.com/alfexe (Seite 5), iStockphoto.com/CherriesJD (Seite 5), iStockphoto.com/Traimak_Ivan (Seite 7), iStockphoto.com/Photobuay (Seite 27), iStockphoto.com/Kameleon007 (Seite 31), iStockphoto.com/wakila (Seite 32), iStockphoto.com/Minerva Studio (Seite 32), iStockphoto.com/bezov (Seite 34), iStockphoto.com/RomoloTavani (Seite 36), iStockphoto.com/winyuu (Seite 36), iStockphoto.com/Jan-Otto (Seite 36), iStockphoto.com/Nastco (Seite 36), privat ( Seite 11, 19, 23, 24, 28), KVB (alle weiteren)

prüfen. Unter www.kbv.de/praxis-check lässt sich mit wenigen Klicks herausfinden, wie es um poten-zielle Gefahrenquellen und Risiken für die Patienten in der eigenen Praxis bestellt ist. Die Themen des PraxisChecks reichen von siche-ren Behandlungsabläufen und Ar-beitsbedingungen bis zum Verhal-ten im Schadensfall. Unter ande-rem geht es um Aspekte wie Pra-xisausstattung, Gerätesicherheit, Hygiene, Infektions- und Strahlen-schutz sowie um Regeln zur Kom-munikation und Informationswei-tergabe.

Der kostenlose Test besteht aus fünf Fragen. Nach dem Check er-hält jeder Teilnehmer einen aus-führlichen Ergebnisbericht. Darin sind praktische Tipps und Empfeh-lungen aufgeführt, wie Fehler ver-mieden und Abläufe im Praxis- alltag noch reibungsloser gestaltet werden können. Die teilnehmenden Praxen bleiben dabei anonym. Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder IP-Adresse gespei-chert.

„Mein PraxisCheck Patientensicher- heit“ ist ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagements. Der Test wurde von der KBV gemeinsam mit Vertragsärzten und anderen Experten entwickelt. Die Fragen, Bewertungen und Empfehlungen basieren auf QEP®, dem Qualitäts-managementverfahren der KBV und der Kassenärztlichen Vereini-gungen.

Redaktion

PraxisCheckMein

Patientensicherheit

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K VB FORUM 6/2017

KVB SERVICENUMMERN34

Persönliche Beratung zur Abrechnung

Mittelfranken Monika Gibanica-Maier 09 11 / 9 46 67 – 4 47 [email protected]

Stefanie Sieger 09 11 / 9 46 67 – 4 43 [email protected]

München Stefan Ehle 0 89 / 5 70 93 – 44 50 [email protected]

Eva Weber 0 89 / 5 70 93 – 44 75 [email protected]

Sonja Weidinger 0 89 / 5 70 93 – 42 22 [email protected]

Niederbayern Rudolf Paper 0 94 21 / 80 09 – 3 06 [email protected]

Dagmar Wiedemann 0 94 21 / 80 09 – 4 84 [email protected]

Nathalie Willmerdinger 0 94 21 / 80 09 – 3 07 [email protected]

Oberbayern Silvia Ackermann 0 89 / 5 70 93 – 44 30 [email protected]

Martina Huber 0 89 / 5 70 93 – 44 74 [email protected]

Claudia Schweizer 0 89 / 5 70 93 – 44 32 [email protected]

Oberfranken Christa Hammer 09 21 / 2 92 – 2 26 [email protected]

Jürgen Opel 09 21 / 2 92 – 2 28 [email protected]

Oberpfalz Birgit Reichinger 09 41 / 39 63 – 3 90 [email protected]

Mario Winklmeier 09 41 / 39 63 – 1 90 [email protected]

Schwaben Silke Finger 08 21 / 32 56 – 2 39 [email protected]

Ute Schneider 08 21 / 32 56 – 2 41 [email protected]

Unterfranken Uwe Maiberger 09 31 / 3 07 – 4 09 [email protected]

Elisabeth Matuszynski 09 31 / 3 07 – 4 10 [email protected]

Madleen Witzko 09 31 / 3 07 – 4 11 [email protected]

Persönliche Beratung zu Verordnungen

Mittelfranken Dr. Elfriede Buker 09 11 / 9 46 67 – 6 71 [email protected]

Dr. Claudia Fischer 09 11 / 9 46 67 – 6 75 [email protected]

Sonja Hofmann 09 11 / 9 46 67 – 6 73 [email protected]

Angela Krath 09 11 / 9 46 67 – 7 69 [email protected]

München Daniela Bluhm 0 89 / 5 70 93 – 28 79 [email protected]

Barbara Krell-Jäger 0 89 / 5 70 93 – 34 12 [email protected]

Niederbayern Ulrich Störzer 0 94 21 / 80 09 – 4 46 [email protected]

Oberbayern Anita Bulley 0 89 / 5 70 93 – 21 58 [email protected]

Marion Holzner 0 89 / 5 70 93 – 45 16 [email protected]

Oberfranken Sascha Schneider 09 21 / 2 92 – 3 44 [email protected]

Oberpfalz Arwed Acksel 09 41 / 39 63 – 3 92 [email protected]

Karolin Ihle 09 41 / 39 63 – 1 69 [email protected]

Birgit Schneider 09 41 / 39 63 – 1 70 [email protected]

Schwaben Julia Schäfer 08 21 / 32 56 – 1 43 [email protected]

Beate Selge 08 21 / 32 56 – 1 41 [email protected]

Unterfranken Annegret Ritzer 09 31 / 3 07 – 5 19 [email protected]

Meldungen über Dienstplanänderungen (Diensttausch, Vertretung und Erreichbarkeit)

Oberbayern, Niederbayern und Schwaben Unter-, Mittel- und Oberfranken und Oberpfalz

Telefon 0 89 / 57 95 70 – 8 50 10 Telefon 09 21 / 78 51 75 – 6 50 10

Fax 0 89 / 57 95 70 – 8 50 11 Fax 09 21 / 78 51 75 – 6 50 11

E-Mail [email protected] E-Mail [email protected]

Telefonische Beratung

KVB Rückrufservice: Über www.kvb.de/Beratung gelangen Sie unabhängig vom Thema zu den Kontaktdaten und können über Kontakt- formulare einen Rückruf anfordern. Bitte nennen Sie uns Ihren Termin-wunsch und den Themenschwerpunkt.

Wir helfen Ihnen gerne zu folgenden Zeiten und Themen: Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 17.30 Uhr Freitag: 7.30 bis 14.00 Uhr

AbrechnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 10Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 11E-Mail [email protected]

VerordnungTelefon 0 89 / 5 70 93 – 4 00 30Fax 0 89 / 5 70 93 – 4 00 31E-Mail [email protected]

PraxisführungTelefonnummern siehe rechte SeiteE-Mail [email protected]

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K VB FORUM 6/2017

35KVB SERVICENUMMERN

Qualitätsmanagement und Hygiene

Tatjana Mecklenburg 09 11 / 9 46 67 – 3 19 [email protected]

Qualitätszirkel

Milena Wenzlik 09 11 / 9 46 67 – 7 23 [email protected]

Persönliche Beratung zur Praxisführung

Persönliche Beratung zu Qualitätsmanagement, Hygiene und Qualitätszirkeln in der Praxis

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz: � Wir beraten Sie zu allen Bereichen des Qualitätsmanagements von A wie Arbeitsanweisung bis Z wie Zertifizierung.

� Wir beraten Sie bei der Umsetzung und dem Aufbau eines Hygienemanagements in der Praxis. � Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung zum Qualitätszirkel-Moderator, der Planung und Initiierung eines Qualitätszirkels und der Dokumentation Ihrer Sitzungen.

*Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung steht.

Mittelfranken Frank Eckart 09 11 / 9 46 67 – 4 21 [email protected]

Hans-Dieter Moritz 09 11 / 9 46 67 – 3 50 [email protected]

Joachim Streb 09 11 / 9 46 67 – 3 71 [email protected]

München Stefano Giusto 0 89 / 5 70 93 – 42 08 [email protected]

Ivonne Rettig 0 89 / 5 70 93 – 43 30 [email protected]

Ruth Stefan 0 89 / 5 70 93 – 35 67 [email protected]

Niederbayern Anton Altschäffl 0 94 21 / 80 09 – 3 01 [email protected]

Heidi Holzleitner 0 94 21 / 80 09 – 3 05 [email protected]

Simone Kutzner 0 94 21 / 80 09 – 2 13 [email protected]

Martin Pöschl 0 94 21 / 80 09 – 3 13 [email protected]

Oberbayern Peter Fiedler 0 89 / 5 70 93 – 43 01 [email protected]

Katharina Fränkel 0 89 / 5 70 93 – 32 15 [email protected]

Monia Khemiri 0 89 / 5 70 93 – 34 57 [email protected]

Wolf Marschalek 0 89 / 5 70 93 – 34 73 [email protected]

Oberfranken Michaela Hofmann 09 21 / 2 92 – 2 29 [email protected]

Iris Püttmann 09 21 / 2 92 – 2 70 [email protected]

Beate Wolf 09 21 / 2 92 – 2 17 [email protected]

Oberpfalz Franz Ferstl 09 41 / 39 63 – 2 33 [email protected]

Simone Kutzner 09 41 / 39 63 – 2 87 [email protected]

Siegfried Lippl 09 41 / 39 63 – 1 51 [email protected]

Schwaben Eva Funke 08 21 / 32 56 – 2 23 [email protected]

Michael Geltz 08 21 / 32 56 – 1 05 [email protected]

Anja Rößle 08 21 / 32 56 – 2 32 [email protected]

Dieter Walter 08 21 / 32 56 – 2 31 [email protected]

Stephanie Weidmann 08 21 / 32 56 – 2 37 [email protected]

Unterfranken Michael Heiligenthal 09 31 / 3 07 – 3 02 [email protected]

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