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Am 14. Juni 2012 wurde im Rahmen einer Gemein- schaftsveranstaltung des DSLV-Versicherungsbüros mit der DVZ zum Thema „Risk Management in der Lo- gistik“ das Premiumprodukt – exklusiv für Mitglieder des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes – vorgestellt. Die DSLV-Logistik-Police für Speditionen und Logistiker ist eine Gemeinschaftsentwicklung der Experten der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG und der SCHUNCK GROUP und Mitgliedern des DSLV. Was war der Ausgangspunkt für die DSLV-Logistik-Police? Im DSLV-Versicherungsbeirat wurde die Weiterentwick- lung der Leistungspalette in der Logistik dargestellt. Hier- bei wurde deutlich, dass die speditionellen Tätigkeiten unverändert einen großen Raum einnehmen, aber viele Zusatzdienstleistungen mit werkvertraglichen Leistungs- elementen von Auftraggebern gefordert werden. Hierzu kommt die weitgehende Leistungsbereitschaft des Lo- gistikers in der Lieferkette, die gerade bei internationalen Geschäftsbeziehungen immer stärker an Bedeutung ge- Mit der DSLV-Logistik-Police werden für die Spedition wichtige logistische Risiken beherrschbar gemacht”, so Dr. h.c. Michael Kubenz beim DVZ-Symposium Risiko- management am 14. Juni 2012 in Köln. winnt. Dem gegenüber gibt es in der Rechtsprechung die Tendenz, die rechtliche Zuordnung der speditionsüblichen Tätigkeit sehr stark auf die originären Tätigkeiten eines Spediteurs, Frachtführers und Lagerhalters einzugrenzen. Folge ist, dass die Haftungsbegrenzung des Transport- rechtes ausschließlich dort gilt. Zugleich besteht über die traditionelle Verkehrshaftungsversicherung ausschließlich Versicherungsschutz für speditionsübliche Tätigkeiten. Aufgrund dieser Situation ergibt sich eine Haftungsfalle. Hierzu Beispiele aus der Praxis, die die vielseitigen Auf- gaben des Spediteurs beschreiben: Inspektion oder das Überholen der Maschinen und Anlagen, die Reinigung von Produktionsanlagen, das Stellen von Logistikeinrichtungen in fremden Lagern, das Erstellen von Konfektionierungen in Displays, die Konfiguration technischer Geräte auf Kun- denbestellungen, Teilmontagetätigkeiten, Reinigung, Ver- wertung, Recycling und vieles mehr. Für diese Risiken besteht eine unbeschränkte Haftung im Schadenfall zu Gunsten des Auftraggebers. Dies war für den DSLV-Versicherungsbeirat Anlass nach Lösungen zu suchen. In der Praxis werden nur in absoluten Ausnahmefällen Vertragsbedingungen getroffen, die diese Haftung z. B. auch limitieren. Zahlreiche Unternehmen, die nach den Logistik-AGB arbeiten, erzielen ebenfalls eine vertragli- che Limitierung. In den meisten Auftragskonstellationen erfolgt keine Haftungsbegrenzung, so dass der Logistiker unbeschränkt haftet. Aber auch bei dem Versicherungs- schutz für die Logistik-AGB, wenn diese als „Stand-alone- Lösung“ beim Versicherer eingedeckt ist, kann es schnell zu Abgrenzungsproblemen kommen, soweit überhaupt der Spediteur dieses Risiko vertragsgemäß versichert hat. Als Hauptproblem wurde im Rahmen des DSLV-Ver- sicherungsbeirates die Spartentrennung zwischen Ver- kehrshaftung- und Betriebshaftpflicht erkannt. Mit der DSLV-Logistik-Police wird nun ein Versicherungsschutz für die Risiken „Verkehrshaftung und Betriebshaftpflicht“ in einem durchgeschriebenen Bedingungswerk angebo- ten, das die spezifischen Bedürfnisse des Straßenver- kehrsgewerbes und der Logistik erfasst. Die bisherigen Abgrenzungsprobleme bestehen damit nicht mehr fort. Der Deckungsumfang erstreckt sich – wie gewohnt – auf speditionsüblichen Tätigkeiten und über die Vorsorge- Mit der neuen DSLV-Logistik-Police ein Stück mehr Sicherheit für Logistiker Ausgabe 01/2012 VERSICHERUNGSNACHRICHTEN Hintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Kompetenz, Verantwortung und Stärke im Verbund. Das DSLV-Versicherungsbüro

Mit der neuen DSLV-Logistik-Police ein Stück mehr ...€¦ · Am 14. Juni 2012 wurde im Rahmen einer Gemein-schaftsveranstaltung des DSLV-Versicherungsbüros mit der DVZ zum Thema

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  • Am 14. Juni 2012 wurde im Rahmen einer Gemein-schaftsveranstaltung des DSLV-Versicherungsbüros mit der DVZ zum Thema „Risk Management in der Lo- gistik“ das Premiumprodukt – exklusiv für Mitglieder des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes – vorgestellt. Die DSLV-Logistik-Police für Speditionen und Logistiker ist eine Gemeinschaftsentwicklung der Experten der KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG und der SCHUNCK GROUP und Mitgliedern des DSLV.

    Was war der Ausgangspunkt für die DSLV-Logistik-Police?

    Im DSLV-Versicherungsbeirat wurde die Weiterentwick-lung der Leistungspalette in der Logistik dargestellt. Hier-bei wurde deutlich, dass die speditionellen Tätigkeiten unverändert einen großen Raum einnehmen, aber viele Zusatzdienstleistungen mit werkvertraglichen Leistungs-elementen von Auftraggebern gefordert werden. Hierzu kommt die weitgehende Leistungsbereitschaft des Lo-gistikers in der Lieferkette, die gerade bei internationalen Geschäftsbeziehungen immer stärker an Bedeutung ge-

    „Mit der DSLV-Logistik-Police werden für die Spedition wichtige logistische Risiken beherrschbar gemacht”, so Dr. h.c. Michael Kubenz beim DVZ-Symposium Risiko- management am 14. Juni 2012 in Köln.

    winnt. Dem gegenüber gibt es in der Rechtsprechung die Tendenz, die rechtliche Zuordnung der speditionsüblichen Tätigkeit sehr stark auf die originären Tätigkeiten eines Spediteurs, Frachtführers und Lagerhalters einzugrenzen. Folge ist, dass die Haftungsbegrenzung des Transport-rechtes ausschließlich dort gilt. Zugleich besteht über die traditionelle Verkehrshaftungsversicherung ausschließlich Versicherungsschutz für speditionsübliche Tätigkeiten. Aufgrund dieser Situation ergibt sich eine Haftungsfalle. Hierzu Beispiele aus der Praxis, die die vielseitigen Auf-gaben des Spediteurs beschreiben: Inspektion oder das Überholen der Maschinen und Anlagen, die Reinigung von Produktionsanlagen, das Stellen von Logistikeinrichtungen in fremden Lagern, das Erstellen von Konfektionierungen in Displays, die Konfiguration technischer Geräte auf Kun- denbestellungen, Teilmontagetätigkeiten, Reinigung, Ver- wertung, Recycling und vieles mehr.

    Für diese Risiken besteht eine unbeschränkte Haftung im Schadenfall zu Gunsten des Auftraggebers. Dies war für den DSLV-Versicherungsbeirat Anlass nach Lösungen zu suchen.

    In der Praxis werden nur in absoluten Ausnahmefällen Vertragsbedingungen getroffen, die diese Haftung z. B. auch limitieren. Zahlreiche Unternehmen, die nach den Logistik-AGB arbeiten, erzielen ebenfalls eine vertragli-che Limitierung. In den meisten Auftragskonstellationen erfolgt keine Haftungsbegrenzung, so dass der Logistiker unbeschränkt haftet. Aber auch bei dem Versicherungs-schutz für die Logistik-AGB, wenn diese als „Stand-alone-Lösung“ beim Versicherer eingedeckt ist, kann es schnell zu Abgrenzungsproblemen kommen, soweit überhaupt der Spediteur dieses Risiko vertragsgemäß versichert hat. Als Hauptproblem wurde im Rahmen des DSLV-Ver-sicherungsbeirates die Spartentrennung zwischen Ver- kehrshaftung- und Betriebshaftpflicht erkannt. Mit der DSLV-Logistik-Police wird nun ein Versicherungsschutz für die Risiken „Verkehrshaftung und Betriebshaftpflicht“ in einem durchgeschriebenen Bedingungswerk angebo-ten, das die spezifischen Bedürfnisse des Straßenver-kehrsgewerbes und der Logistik erfasst. Die bisherigen Abgrenzungsprobleme bestehen damit nicht mehr fort. Der Deckungsumfang erstreckt sich – wie gewohnt – auf speditionsüblichen Tätigkeiten und über die Vorsorge-

    Mit der neuen DSLV-Logistik-Police ein Stück mehr Sicherheit für Logistiker

    Ausgabe 01/2012

    V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik

    Kompetenz, Verantwortung und Stärke im Verbund.

    Das DSLV-Versicherungsbüro

  • versicherung zugleich auf speditionsunübliche Tätigkeiten. Der Deckungsumfang orientiert sich dabei an der Defi- nition der Haftung für Schäden nach der Logistik-AGB. Damit steht ein solider Basisversicherungsschutz für speditionsunübliche Tätigkeiten zur Verfügung. Mit dieser Konzeption wird dem Speditionsgewerbe ein Versiche-rungsschutz angeboten, der das heutige große Spektrum der Logistik erfasst. Neu ist mit dieser Police, dass ein Gleichklang zwischen Haftung des Logistikers im Umfang der Logistik-AGB automatisch erstmals zur Verfügung ge- stellt wird.

    Im Schadenfall gibt es zukünftig keine Zuordnungsprob-leme mehr. Insbesondere die Frage entfällt, ob ein Schaden der Verkehrshaftung, der Betriebs- oder der Umwelthaft- pflicht zuzuordnen ist. Und zwar deshalb, weil hinter die- ser Versicherungskonzeption nur ein Versicherer steht. Die Gefahr, im Schadenfall zwischen „allen Stühlen zu sitzen“, besteht hier nicht.

    Vorteile der DSLV-Logistik-Police auf einem Blick:

    Angeboten wird die DSLV-Logistik-Police über die Vertriebspartner des DSLV-Versicherungsbüros, die SCHUNCK GROUP und die SVGen. Für Fragen steht Ihnen Frau Saskia Müller zur Verfügung.

    V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Ausgabe 01 / 2012

    V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Ausgabe 01/ 2012

    Ein Unternehmen richtig und gut zu führen ist schon per se eine spannende Herausforderung. Äußerst unange-nehm kann es jedoch werden, wenn einem doch mal Fehler passieren oder, noch wesentlicher, wenn einem diese auch nur einfach unterstellt werden.

    Die neue DSLV-D&O ist speziell für die Speditionsbranche entwickelt worden und zeichnet sich durch ein hervorra- gendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus.

    Der Versicherungsschutz stützt sich auf zwei Säulen; zum einen schützt er das private Geld der Leitungs- und Kon-trollorgane (meist Geschäftsführer oder Vorstände), zum anderen schützt er aber auch das Unternehmen, sollten zum Beispiel berechtige Schadensersatzforderungen im Raum stehen, welche am Ende des Tages nicht eintreib-bar wären.

    Aufgrund der sich stets verschärfenden Haftungssitua-tion und der deutlichen Zunahme entsprechender Scha-densersatzansprüche entwickelt sich die D&O-Deckung (Directors & Officers Liability Insurance/Managerhaft- pflichtversicherung) berechtigter Weise immer mehr zum Standard-Produkt.

    Um den immer größer werdenden Tarif- und Angebots-dschungel entgegenzuwirken, bietet der DSLV seinen Mitgliedern ein speziell für die Speditionsbranche ent-wickeltes Konzept an, welches insbesondere für Spedi-tionsunternehmen mit einem Umsatz bis zu 10,0 Mio. Euro vorgesehen ist. Durch ein sehr vereinfachtes An- tragsverfahren entfallen zudem aufwendige und zeitrau-bende Korrespondenzen mit dem entsprechenden Versi-cherungsunternehmen. Von Beginn an steht die Effizienz im Vordergrund.

    Das DSLV-Versicherungsbüro unterstützt Sie dabei! Sprechen Sie uns an!

    Haftungsgrundlagen auf einen Blick

    Gesetzesauszug§ 43 GmbHG1. Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäfts-mannes anzuwenden.2. Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.

    Wie ist die Haftung für Organe?– Uneingeschränkt– Persönlich– Gesamtschuldnerisch– Regelmäßig muss sich das Organ „enthaften“ (Beweislastumkehr)– Freistellungen, sofern überhaupt möglich, helfen wenig bis gar nicht

    Umfangreicher Absicherungskatalog– Als Auslöser reichen bereits Ansprüche wegen Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen versicherter Personen– Auch leitende Angestellte, Prokuristen oder Compliance Beauftragte gehören zur Definition der versicherten Personen– Weitgehende Regelungen für automatisch mitversicherte Tochterunternehmen– Fremdmandatsregelungen– Vorbeugender Versichersicherungsschutz, z. B. bei vorzeitiger Kündigung des Arbeits- oder Dienstvertrages einer versicherten Person

    Prämientableau (Auszug)

    Unternehmens-Jahresumsatz in Mio. Euro

    Deckungs-summe pro

    Versicherungs-jahr

    Selbst-behalt pro Schaden-

    fall

    Netto-Jahres-beitrag zzgl.

    gesetzlicher Ver- sicherungssteuer

    0 - 5

    1.000.000 Y

    0 Y

    900 Y

    3.000.000 Y 2.200 Y

    5.000.000 Y 4.100 Y

    > 5 - 10

    1.000.000 Y

    0 Y

    1.000 Y

    3.000.000 Y 2.500 Y

    5.000.000 Y 4.500 Y

    DSLV – die D&O für den Chef-Spediteur

    Quelle: KRAVAG

    Inhalte der DSLV-Logistik-Police

    Basis ist ein durchgeschriebenes Wording für VHV und BHV

    • Haftung aus Zuruf-Logistik entsprechend Logistik-AGB• Haftung für Kontrakt-Logistik-Verträge im Umfang der Logistik-AGB ohne Anmeldung

    Schiedsgerichtskosten bis 30.000 G

    Freistellungskosten bis 30.000 G

    Keine Sublimits für grobes Organisationsverschulden

  • V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Ausgabe 01 / 2012

    V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Ausgabe 01/ 2012

    Das Fahrerpaket – der „Gesundheitsbaustein“

    Der „Gesundheitsbaustein“ unterstützt den Fahrer unter- wegs. Ob bei gesundheitlichen Problemen oder in anderen Notfallsituationen hilft das DLSV-Fahrerpaket schnell und kompetent mit folgenden Leistungen:

    Bei Krankheit:• Benennung von Ärzten und Krankenhäusern europaweit inklusive eines Fahrservices vom LKW-Parkplatz zum Arzt / Krankenhaus• Organisation von Krankenbesuchen für Angehörige bei Unfall im europäischen Ausland

    Notfall Paket unterwegs:• Telefonische Rechtsberatung • Fremdsprachliche Unterstützung am Telefon und Dolmetschervermittlung• Nachrichtenübermittlung im Notfall• Hilfe bei Verlust von Gepäck / Reisedokumenten• Hilfe bei EC-, Kredit- und SIM-Kartensperrung• Dokumentendepot und Bargeldvorschuss• Organisation einer Übernachtung oder der Rückreise des Fahrers bei Fahrzeugausfall

    Fahrermangel – und was machen Sie?Die Medien sind voll davon: Jedes Jahr müssten 25.000 neue Fahrer ausgebildet werden, um den Bedarf zu decken. Tatsächlich sind es nur 2.500. Man kann klagen über den Fahrermangel, man kann auch etwas tun. Qualifiziertes Per- sonal zu halten und weiterhin zusätzliche Kraftfahrer zu ge-winnen, wird in den nächsten Jahren einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für Spediteure sein. Wissenschaftler fanden heraus, dass Mitarbeiter in zwei Währungen bezahlt werden: Geld und Anerkennung.

    Daher hat das DSLV-Versicherungsbüro es sich zur Auf-gabe gemacht, ein einzigartiges Konzept für die Mitglie-der des DSLV zu entwickeln, welches sich nur durch die intelligente Ausnutzung von Einsparpotenzialen und Ab-gabenoptimierungen tragen kann. Mehr als 2.000,– f je Fahrer können durch die maßgeschneiderte Verknüpfung von bis zu 25 verschiedenen Bausteinen im Jahr einspart werden. Richtig eingesetzt heißt dies: Mehr Geld, mehr Gesundheit und mehr Vorsorge für Ihre Fahrer – und damit auch mehr Anerkennung – je nach Prioritätensetzung des Arbeitgebers sogar ohne Mehrkosten für die Firma.

    Das Fahrerpaket – die Idee

    • weniger „Kranktage”• weniger LKW-Ausfall

    • ca. 150,– Y je Kranktag• ca. 500,– Y je LKW-Tag

    Gesundheit Mehr Netto Vorsorge

    Das Fahrerpaket des DSLV-Versicherungsbüros Das Fahrerpaket – der „Mehr-Netto-Baustein”

    Mit dem „Mehr-Netto-Baustein“ können Mitarbeiter bis zu 25 % mehr Netto erhalten oder die Personalkosten bis zu 15 % verringert werden.

    Anbei eine Auswahl möglicher Netto-Optimierungs-Bausteine:• Internetpauschale 50,– f • Kantinenzuschuss 88,50 f• Kindergartenkosten unbegrenzt• Fahrgeldzuschüsse unbegrenzt• Sachbezug z. B. Benzin 44,– f• Vermögenswirksame Leistungen - Direkt 40,- f• Verpflegungsmehraufwand 180,– f• Private Handykosten unbegrenzt• Erholungsbeihilfe ø 25,– f • Garagenpauschale 40,– f• Gem. EStG, LStR. 22 Bausteine

    Das Fahrerpaket – der „Vorsorgebaustein”

    Der dritte Baustein ist sozusagen Vorsorge im „neuen Ge- wand” und ermöglicht die Teilhabe der Fahrer an Einsparun-gen, z. B. bei erfolgreichem Risikomanagement und dem Angebot zusätzlicher Steuer- und sozialabgabefreien Vor-sorgemaßnahmen.

    Möglichkeiten des „Vorsorgebausteins“• Partizipation der Fahrer an den Ersparnissen: – Kollektiv beim Dieselverbrauch – Individuell bei der Schadenquote• Neue Kombination aus erfolgreichem Risiko- management und angemessener Incentivierung• TSL als Maßstab der betrieblichen Altersversorgung• Berufsunfähigkeit ohne Gesundheitsprüfung im Kollektiv möglich – steuer- und sozialabgabenfrei• Betriebliche Krankenversicherung – bis zu 44,– f mtl. steuer- und sozialabgabenfrei

    • Lohnnebenkosten• Brutto-Lohnerhöhung

    • ca. 1.400,– Y p.a. je MA

    • Diesel / Schäden• Lohnnebenkosten

    • ca. 900,– Y p.a. bei 0,5 l / 100km Ersparnis

    …finanziert durch Einsparungen und Abgabenoptimierung Gesundheit Mehr Netto Vorsorge

    Das Fahrerpaket – die Finanzierung

    Einsparpotenzial

    Die Finanzierung des Fahrerpakets

    Die Idee des Fahrerpakets besteht darin, dass sich die drei Bausteine durch Einsparpotenziale, wie weniger LKW-Ausfälle und Abgabeoptimierungen durch Verringerungen der Lohnnebenkosten, finanzieren lassen!

  • Ein bekanntes deutsches Sprichwort besagt „Wer sich auf andere verlässt, der ist verlassen“. Dies gilt natürlich auch, wenn man sein Unternehmen international ausrichtet oder sich mit internationalen Risiken beschäftigen muss. Aus diesem Grunde sollte jeder genau prüfen, inwieweit seine Niederlassungen/Risiken auch im Ausland abgesichert sind. Bei eigenen Niederlassungen im Ausland muss darauf ge-achtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz vor Ort gegeben ist. Denn die Eindeckung einer Verkehrs-haftungsversicherung ist nicht in jedem Land eine Pflicht-versicherung, wie z. B. in Deutschland gem. § 7a GüKG.

    Das DSLV-Versicherungsbüro kann entweder Lösungen über zentralgesteuerte internationale Versicherungsprogramme

    vermitteln, aber auch weltweit u. a. über internationale Netzwerke lokale Lösungen ermöglichen.

    Aber auch wenn man selbst keine ausländischen Nieder-lassungen unterhält oder bei diesen ausreichender Versi-cherungsschutz gegeben ist, trifft man in der globalisierten Welt immer öfter auf internationale Themen. Denkt man nur an grenzüberschreitende Beförderungsaufträge, so sollte man wissen, auf welcher Haftungsgrundlage man selbst haftet, ob z. B. auf Basis der CMR oder nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens (MÜ). Um sich einen Überblick über die wichtigsten Bestim- mungen zu verschaffen ist unsere Übersicht „Haftungs- bestimmungen national/international“ sehr hilfreich. Hier ein Auszug:

    Verkehrshaftungsversicherung – durch die internationale Brille!

    Es ist inzwischen auch alltäglich, dass Unternehmen bzw. Subunternehmen zur Durchführung von Straßenbeförde-rungen ins oder auch im europäischen Ausland beauftragt werden. Man will es ja nicht hoffen, aber falls es einmal zu einem Schaden während der Beförderung kommen sollte, möchte man kurzfristig wissen, mit welcher Haf-tung man sich beschäftigen muss. Bei grenzüberschrei-tenden Transporten ist dies kein Problem, hier greifen üblicherweise die allgemein bekannten Bestimmungen der CMR.

    Ganz so einfach ist es nicht, wenn sich der Schaden wäh-rend eines rein inländischen Transports im Ausland ereignet:

    Falls Sie die vollständigen Übersichten als nützliches Instrument auf Ihrem Schreibtisch nutzen möchten, können Sie diese gerne beim DSLV-Versicherungsbüro über Frau Saskia Müller anfordern.

    •WelcheRechtsgrundlageistimjeweiligen Land maßgeblich?

    • WelcheReklamationsfristenmüsseneingehaltenwerden?

    •WieistdieHaftungshöhegeregelt?

    •WanntrittVerjährungein?

    Um auf diese Fragen schon einen ersten Überblick zu be- kommen, finden Sie anbei einen Auszug der von der inter-nationalen Abteilung der SCHUNCK GROUP herausgege-benen Haftungsübersicht:

    V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Ausgabe 01 / 2012

    V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Ausgabe 01/ 2012

    Quelle: SCHUNCK GROUP

    Quelle: SCHUNCK GROUP

  • Herausgeber: DSLV Handels-, Dienstleistungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH · Weberstraße 75 · 53113 Bonn · www.dslv.org Kontakt: Saskia Müller · Telefon (0228) 91440-29 · Telefax (0228) 91440-729 · [email protected] · www.spediteure.de

    Der DSLV hält für Interessenten der Reform des Seehan-delsrechts eine Informationsbroschüre bereit. Sie fasst die wichtigsten Änderungen insbesondere zur Haftung und Risikoabsicherung im Seehandelsrecht und im Allgemei-nen Frachtrecht zusammen. Ab Jahresende gelten die Ver- ordnungen der Europäischen Union über die Unfallhaftung bei der Beförderung von Schiffspassagieren EU-weit. Dies

    erfordert eine entsprechende Anpassung des innerstaat-lichen Rechts, damit es weiterhin den Anforderungen der heutigen maritimen Wirtschaft gerecht wird.Herausgeber der Broschüre ist das Kompetenzzentrum Straßengüterverkehr und Logistik der KRAVAG-LOGISTIK Versicherungs-AG. Sie kann bei Frau Saskia Müller im DSLV- Versicherungsbüro angefordert werden.

    V E R S I C H E R U N G S N A C H R I C H T E NHintergrundinformationen aus Spedition und Logistik Ausgabe 01 / 2012

    Das DSLV-Versicherungsbüro

    Der Unterschied zwischen versichert und besser versichert.

    Das DSLV-Versicherungsbüro ist Ihr Service-center für den Bereich Versicherungen. Für jede Fragestellung vermittelt es Ihnen schnell und unkompliziert den jeweils geeigneten Ansprechpartner. Als Stabsstelle für Versicherungen können Sie sich zu allen relevanten Themen beraten, Ihre bestehenden Verträge überprüfen und optimieren lassen.

    Ich freue mich, Sie in Zukunft noch umfangreicher unterstützen zu können.

    Telefon +49 (0) 228 9144029Mobil +49 (0) 1525 4295791Fax +49 (0) 228 [email protected]

    Saskia MüllerDSLV-VersicherungsbüroWeberstraße 7553113 Bonn

    Bildnachweis: KRAVAG, Fotolia, Fotosearch, Uwe Spoering

    Reform des Seehandelsrechts: Broschüre informiert über wichtige Änderungen