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Mit Spannung erwartet: Dezember 2017 kpmg.com Basel IV nähert sich dem Abschluss

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Mit Spannung erwartet:

Dezember 2017

kpmg.com

Basel IV nähert sich

dem Abschluss

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2© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

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Auf einen Blick 02

Basel IV 03

Nächste Schritte 05

Exkurs: RWA-Variabilität interner Modelle 07

Vorschläge aus Basel und Brüssel 09

Eine mögliche Kompromissformel 11

Herausforderungen für Banken 14

Inhaltsverzeichnis

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4© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unab-hängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Auf einen Blick2

Die Überarbeitung der Kapitalansätze zur Berechnung von Risikoaktiva für das Kreditrisiko und das operationelle Risiko sowie die Einführung einer Kapitaluntergrenze zur Begrenzung des Ausmaßes möglicher Einsparungen durch die Nutzung interner Modelle für das Kredit- und Marktpreisrisiko steht kurz vor dem Abschluss. Somit wäre nach langen internationalen Verhandlungen eine Grundlage für eine Umsetzung auf europäischer Ebene voraussichtlich im Rahmen einer CRR III gegeben.

Trotz eines möglichen Kompromisses

bleibt abzuw arten, w ie stark der Baseler

Ausschuss seine ursprünglichen

Konsultationsvorschläge abändern w ird,

um sein erklärtes Ziel zu erreichen, die

überarbeiteten Standards nicht zu einer

signif ikanten Erhöhung der gesamten

Eigenkapitalanforderungen führen zu

lassen. Jüngste Anzeichen deuten zw ar

in die Richtung spürbarer

Erleichterungen. Manche Banken

w erden dennoch mit einer Erhöhung

ihrer aufsichtsrechtlichen Kapitalan-

forderungen konfrontiert sein,

insbesondere w enn der Kompromiss-

vorschlag in Höhe von 72,5% beim

sogenannten Output-Floor zum Tragen

kommt. Die überarbeiteten Standards

folgen auf die f inalen bearbeiteten

Regeln des Baseler Ausschusses für

den Standardansatz zur Berechnung

des Gegenparteiausfallrisikos (März

2014), des Marktrisikos (Januar 2016)

und des Zinsänderungsrisikos im

Anlagebuch (April 2016), und sie w erden

w eitestgehend das Regelw erk zum

Abschluss bringen, das KPMG mit

„Basel IV“ bezeichnet, da es zu einer

grundlegenden und w eitreichenden

Revision der RWA-Ermittlung führt.

Neben höheren aufsichtsrechtlichen

Kapitalanforderungen kommen auf viele

Banken erhebliche betriebliche Kosten

für die Umsetzung der überarbeiteten

Standards zu. Zudem müssen sie sich

auf eine Vielzahl w eiterer aufsichtsrecht-

licher Reformen und auf anhaltenden

gesamtw irtschaftlichen Druck einstellen.

Durch die vom Baseler Ausschuss über-

arbeiteten Standards w ird die Profita-

bilität der Banken zusätzlichem Druck

ausgesetzt; außerdem verschärft sich

für einige Banken die Notw endigkeit,

ihre Strategien und Geschäftsmodelle im

Hinblick auf die Sicherung einer stabilen

und nachhaltigen Zukunft anzupassen.

Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss

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3Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss

Sie f inden diese Berichte unter www.kpmg.com/Basel4

kpmg.com

Basel IVEmerging from the mist?

Finanzdienstleistungen

September 2013

kpmg.com

Basel 4 revistedThe fog begins to clear

September 2015

Basel III (Ende 2010 veröffentlicht) legte den

Schw erpunkt in erster Linie auf den Zähler der

aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalquote. Die

Richtlinie befasste sich sow ohl mit der Qualität

als auch mit der Höhe des Eigenkapitals der

Banken, darunter eine stärkere Gew ichtung von

CET1- und dem gesamtem Tier-1-Kapital, sow ie

mit höheren Kapitalanforderungen, die sich

sow ohl aus den Mindestanforderungen als auch

einer Reihe w eiterer Kapitalpuffer ergeben – der

Erhaltungspuffer, der antizyklische Puffer und

ein Puffer für systemrelevante Banken. Ebenso

w aren die Einführung einer

Verschuldungsgrenze und zw eier neuer Liqui-

ditätsstandards (LCR und NSFR) zentrale As-

pekte von Basel III.

Basel IV legt den Schw erpunkt in erster Linie

auf den Nenner der Kapitalquote – die Berech-

nung der Positionen einer Bank im Kredit-,

Marktpreis- und operationellen Risiko, entw eder

auf der Grundlage von Standardansätzen oder

anhand interner Modelle. Hier hat der Baseler

Ausschuss bereits überarbeitete Regeln für das

Gegenparteiausfallrisiko, Marktpreisrisiko und

Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch sow ie zur

Großkreditbehandlung und zur Offenlegung

vorgelegt, die auf EU-Ebene bereits in der

CRR II bzw . CRD V umgesetzt w erden und sich

im Trilog-Verfahren befinden.

Der nächste Schritt w ird der Abschluss der lang

erw arteten Standards für das Kredit- und das

operationelle Risiko und für die Kapitalunter-

grenze („Output-Floor“) sein. Während für das

Kreditrisiko grundsätzlich w eiterhin neben dem

Standardansatz (KSA) auch interne Modelle

(IRBA) zum Einsatz kommen können, w ird es

zukünftig keine internen Modelle, sondern nur

Standardansätze, für operationelle Risiken und

das CVA-Risiko geben.

Der Baseler Ausschuss gibt voraussichtlich

auch das Ergebnis seiner Beschlüsse zur einer

Anhebung der Verschuldungsgrenze für global

systemrelevante Banken Anfang 2018 bekannt.

Wir erw arten außerdem die Festlegung von

Eigenkapitalanforderungen für einfache,

qualitativ hochw ertige Verbriefungen – auf EU-

Ebene w urde hierzu jüngst eine Einigung erzielt,

die eine Einführung ab 2019 vorsieht – und auf

längerfristige Sicht auch eine Überarbeitung der

Eigenkapitalanforderungen im Hinblick auf

Staatsanleihen.

Basel IV umfasst darüber hinaus einige w eitere

kapitalbezogene aufsichtsrechtliche Initiativen,

zum Beispiel die Entw icklung von Stresstests

und eine w achsenden Palette von Makro-

aufsichtsinstrumenten, von denen viele mit

höheren Kapitalanforderungen oder höheren

Risikogew ichten arbeiten.

Basel IVBasel IV ist die neuste Evolutionsstufe der Baseler Vorgaben zur Kapitalausstattung, die inzwischen seit drei Dekaden die Institute international reglementieren. Manche nutzen die Bezeichnung „Basel IV“ für die Beschreibung der Tätigkeit des Baseler Ausschusses zur erneuten Revision der Standards, die als Reaktion auf die Finanzkrise schon unter Basel III überarbeitet wurden. Andere sprechen von der Vollendung der Basel III-Reform.

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Um die anhaltende Diskussion über das Reformpaket im Gesamtkontext einzuordnen, ist es hilfreich, sich die historische Entwicklung der Baseler Regelungen sowie deren Umsetz-ung und Auswirkungen auf die Bankenbranche zu vergegenwär-tigen.

In den letzten 30 Jahren zeigt sich eine verstärkte Risikosensitivität und wachsende Komplexität. Dies hat für die Banken eine Vielzahl zu-sätzlicher regulatorischer Restrik-tionen zur Folge.

Nach der Gestaltung des Nach-krisen-Basel III-Rahmens im Jahr 2010 verfolgt der Baseler Ausschuss nun das Ziel, einen Kompromiss zwischen Einfachheit, Risikosensitivität und Vergleichbarkeit zu erzielen. Dies kommt zum Beispiel in der Fokussierung auf die Standardansätze zum Ausdruck.

4 Mit Spannung erwartet:

Basel IV nähert sich dem Abschluss

Evolution der Baseler Vorgaben

neu

neu

neu neu

neu

neu

(a) Risk Weighted Assets

Einführung

Überarbeitung

Basel I

Basel II

Basel III

„Basel IV“

≥8%

Eigenmittel

RWA(a)

≥8%+ Säule 2

Add-on

Eigenmittel

RWA(a)

≥8%+ Kapital-

puffer

+ Säule 2

Add-on

Leverage Ratio

&Kernkapital

(außer) bilanzielle

Positionen

Liquidity

Coverage Ratio

hochwertige liquide

Aktiva

30 Tage Netto-

Liquiditätsabfluss

&

Net Stable

Funding Ratio(Meldepflicht)

Verfügbare stabile

Refinanzierung

Erforderliche stabile

Refinanzierung

&Eigenmittel

&&&&Eigen-

kapital

Aktiva

MREL/TLAC

≥8%+ Kapital-

puffer

+ Säule 2

Add-onEigenmittel

RWA(a)

RWA(a)

Leverage Ratio

Kernkapital

(außer) bilanzielle

Positionen

Liquidity

Coverage Ratio

hochwertige liquide

Aktiva

30 Tage Netto-

Liquiditätsabfluss

Net Stable

Funding Ratio

Verfügbare stabile

Refinanzierung

Erforderliche stabile

Refinanzierung

neu

neu

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Nächste SchritteEs wird erwartet, dass im Baseler Ausschuss bis Dezember 2017 ein Kompromiss erzielt und dieser bei der Sitzung dessen Aufsichtsgremium Anfang Januar 2018 verabschiedet werden kann. Die Neuregelungen werden somit zur Umsetzung in Europa Gegenstand einer CRR III sein müssen. Hintergrund ist, dass sich auf europäischer Ebene die Baseler Neuregelungen zu Marktpreis- und Kontrahentenrisiken wie auch zum Großkreditregime und Offenlegungen bereits in Form der CRR II im EU-Trilog-Verfahren befinden und somit schon ab 2020 anzuwenden sein könnten.

Der Baseler Ausschuss zielt darauf ab,

auch bei den noch kontrovers

diskutierten Punkten bald – fast 10

Jahre nach der Finanzkrise – eine

Einigung zum Abschluss der Nach-

krisenreformen zu erzielen. Die

Verhandlungen stocken seit Monaten

und ein gutes Ergebnis w ird für alle

Mitgliedsstaaten schw ierig zu erzielen

zu sein. Eine abschließende

Vereinbarung durch den Ausschuss w ar

zum Jahresende 2016 geplant. Es ist

erklärter Wille des Ausschusses, nun-

mehr Anfang 2018 die Standards vom

Aufsichtsgremium des Baseler

Ausschusses (GHOS) verabschieden zu

lassen. Letztlich bestehen die auf der

nächsten Seite dargestellten Optionen

für das w eitere Vorgehen. Der Zeitplan

für die Veröffentlichung der f inalen

Standards durch den Baseler Ausschuss

hängt vom Umfang der notw endigen

Feinabstimmungen und der w eiteren

Überarbeitungen im Anschluss an die

Gremiumssitzungen ab. Es ist zu hoffen,

dass die f inalen Standards zeitnah

publiziert w erden. Erst dann hätten alle

Banken Kenntnis über die möglichen

Änderungen an der RWA-Ermittlung.

Die grundsätzliche Notw endigkeit einer

Vollendung der Reformen steht außer

Frage. Eine Übersicht zu den geplanten

Änderungen ist im Folgenden darge-

stellt. Ein Kompromiss bei der

Festlegung der Kapitaluntergrenze ist in

greifbare Nähe gerückt.

Nach einem Kompromissvorschlag des

Chairman des Ausschusses vom Mai

2015 w urde im Juli 2017 in Deutschland

eine zusätzliche Datenerhebung zum

Basel III-Monitoring bei ausgew ählten

Instituten durchgeführt, die den Stand

der aktuellen Arbeiten erkennen lässt.

So w ird es insbesondere im KSA und

IRBA für die Ermittlung der Risikoaktiva

im Kreditrisiko zahlreiche

Erleichterungen bei der Behandlung

einzelner Forderungsklassen geben.

Auch beim operationellen Risiko kommt

man den Bedenken der Banken

entgegen.

Fast alle technischen Fragen sind

mittlerw eile geklärt. Die Erkenntnisse

dieser Erhebung über die Basel IV-

Effekte könnte eine Grundlage für eine

anstehende Einigung Anfang 2018 sein.

5Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss

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Abkommen?

JA

NEINAbwarten?

“Lasst uns noch abwarten”

“Unsere Auffassungen sind

zu verschieden”

Abwarten um ein Abkommen

zu erreichen

Unbestimmte Aufschiebung der

Verhandlungen

3

4

JA

NEIN

Komplett-

paket?

“Lasst es uns vorantreiben”

“Lasst uns verabschieden,

worüber wir uns bereits einig

sind”

Anpassung des Regelwerkes

gemäß neuester Vorschläge

Suche nach alternativen

Regelungsmaßnahmen

Nichtbeachtung von Maßnahmen,

über die noch keine Einigung

besteht

1

2

ODERJA

NEIN

Das erste Szenario ist die Verabschiedung eines ggf. modif i-

zierten Komplettpakets und aktuell das w ahrscheinlichste

Szenario. Die Kalibrierung des ausgehandelten Paketes w ird

darüber bestimmen, ob das Ziel des Baseler Ausschusses – die

Gesamtkapitalanforderungen nicht signif ikant zu erhöhen –

erreicht w ird. Die Wirkung w ird jedoch auf der Ebene einzelner

Jurisdiktionen unterschiedlich ausfallen.

Ein zweites Szenario w äre „zu verabschieden, w orüber w ir uns

bereits einig sind". Es w äre möglich, die Kalibrierung des Output-

Floors und andere strittige Maßnahmen zu vertagen, w ährend

die vorgeschlagenen Änderungen an den standardisierten und

internen modellbasierten Ansätzen für das Kreditrisiko und das

operationelle Risiko umgesetzt w erden.

Ein drittes Szenario lautet: „Lass uns noch abw arten". Jede

politische Einigung w ird schw ierig sein, solange sich einzelne

Länder gegen die Festlegung eines bestimmten Output-Floors

aussprechen oder w ichtige Länder noch Unstimmigkeiten in der

personellen oder inhaltlichen Verhandlungsführung aufw eisen.

Ein viertes Szenario w äre ein Abbruch der Verhandlungen mit

einer unbestimmten Vertagung. Teile der vorgeschlagenen

Anpassungen könnten ggf. im Rahmen turnusmäßiger Überar-

beitungen des Regelw erkes umgesetzt w erden.

Angesichts des hohen politischen Drucks in Richtung einer Einigung und anhaltender Risiken im welt-weiten Finanzsystem gehen wir davon aus, dass es Anfang 2018zu einer Einigung kommen wird.Gemäß aktuellem Verhandlungs-stand erwarten wir die Verab-schiedung eines Komplettpaketes (Szenario 1), das abweichend von der ursprünglichen Fassung kalibriert ist. Im Falle eines grundlegenden Aufschnürens des Paketes würden Vor- und Nachteile für einzelne Länder entstehen, die voraussicht-lich auf absehbare Zeit nicht kom-promissfähig wären. Allenfalls hal-ten wir eine kurzfristige Verschie-bung (Szenario 3) für möglich, falls wider Erwarten doch noch kein vollständiger Konsens möglich sein sollte.

6 Mit Spannung erwartet:

Basel IV nähert sich dem Abschluss

Denkbare Szenarien zum Abschluss von Basel IV

Quelle: KPMG, 2017

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Variabilität von risikogewichteten Aktiva

Risikobasierte Faktoren

— Relativer Anteil von verschiedenen

Aktivposten

— Zusammensetzung der Aktiva innerhalb

der Forderungsklassen

— Produkt- und Kundenmix

— Ökonomische und Marktbedingungen

— Rechtlicher Rahmen (Insolvenzrecht,

Sanierungsprozesse, Zugriff auf

Kreditsicherheiten, etc.)

— Geschäfts- & Risikomanagementstrategien

Gewünschte Differenzierung im

Sinne eines risikosensitiven

Basler Rahmenwerkes

Praxisbezogene Faktoren

Regulatorisches Umfeld

― Abweichungen in der Regulierung und

Aufsichtspraktiken sowie in

Rechnungslegungsstandards

Methodische Entscheidungen

― Unterschiede in der bank-individuellen

Methodenwahl für das Risikorating,

Segmentierung, Konservativität,

Quantifizierung, Validierung und Aus-

legung der Regulierung

Kontrovers diskutierte

Abweichungen; Ergebnisse

von Studien sind nicht eindeutig

Die Finalisierung der Nachkrisenreformen des Baseler Ausschusses zielt letztlich darauf ab, die Variabilität der risikogewichteten Aktiva (RWA) über die Banken hinweg zu reduzieren und gleichzeitig an einem risikosensitiven Rahmenwerk festzuhalten. Die bislang vorgelegten Vorschläge illustrieren dieses schwierige Spannungsfeld.

Zu unterscheiden sind hier ge-wünschte Abweichungen aufgrund einer risikosensitiveren Abbildung unterschiedlicher Geschäfts- und Risikoprofile und solche, die aufgrund unterschiedlicher Auslegungen und Umsetzungen der Vorgaben diskussionswürdig sind.

Sow ohl der Baseler Ausschuss als auch die Europäische

Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vertreten grundsätzlich die

Auffassung, dass interne Modelle zur Schätzung der

risikogew ichteten Aktiva in den letzten Jahren ihre Validität

bew iesen haben und schlagen vor, bei risikosensitiven

Kapitalquoten zu bleiben. Was verursacht die Variabilität der

risikogew ichteten Aktiva?

Erste und trivialste Unterschiede, die durch risikobasierte Fak-

toren – w ie im obigem Schaubild dargestellt – erklärt w erden

können, w erden als w ünschenswert angenommen, da sie mit

einem risikosensitiven Rahmenw erk harmonieren. Der größte

Teil der Variabilität kann durch solche Faktoren erklärt w erden.

Jedoch zeigen Studien auf Baseler und Brüsseler Ebene auch,

dass Unterschiede, die sich aus unterschiedlichen

Bankpraktiken und regulatorischen Umsetzungen ergeben, die

beobachtete Variabilität der risikogew ichteten Aktiva erheblich

beeinträchtigen.

Diese praxisbezogenen Faktoren stellen eine vielfältige Gruppe

dar und gelten als unerw ünscht. Den verfügbaren Daten fehlt es

zw ar oft an Granularität und Vergleichbarkeit, um klare Schlüsse

bezogen auf einzelne Faktoren zuzulassen. Trotzdem scheint es

bei verschiedenen Stakeholdern einen Konsens zu geben, dass

diese Faktoren zusammen zu einer übermäßigen Variabilität der

risikogew ichteten Aktiva führen.

Der Baseler Ausschuss ist der Meinung, dass Abw eichungen,

die sich aus solchen praxisbezogenen Faktoren ergeben, das

Vertrauen in risikosensible Kapitalquoten untergraben und zu

einer Grundsatzdiskussion über interne Modelle geführt haben.

Das Vertrauen soll durch die vorgeschlagenen Maßnahmen

w ieder hergestellt w erden. Dazu gehört in Europa insbesondere

der Review aller internen Modelle durch die Europäische

Zentralbank (EZB) bzw . EBA in den nächsten Jahren (TRIM).

Der Variabilität interner Modelle …7Mit Spannung erwartet:

Basel IV nähert sich dem Abschluss

Quelle: KPMG, 2017

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― Analyse von Mengengeschäfts- und KMU-Portfolios

― Analyse von außerbilanziellen Kreditzusagen

― Strategische Überprüfung des Kapitalrahmens gegenüber der

Zielvorgabe

Standards und Beratung

— Überarbeitung der Standardansätze

— Einführung einer permanenten Kapitaluntergrenze (verlinkt

mit Standardansätzen)

— Beschränkungen für Parameterschätzungen durch interne

Modelle: z.B. Untergrenzen, Anerkennung von Techniken zur

Kreditrisikominderung, Erwartungen der Aufsicht

— Abschaffung der Möglichkeit zur Nutzung interner Modelle für

bestimmte Risikopositionen

— Vereinheitlichung von Definitionen (e.g. Ausfall,

Forderungsklassen)

— Zusätzliche Richtlinien für den Risikomodell-Rahmen

Basler Ausschuss

Standards und Beratung

― Definition Ausfall - Wesentlichkeitsschwelle

― Definition Ausfall - Anwendung

― Internal Rating Based (IRB) Bewertungsmethode

(inkl. dauerhafter Teilanwendung und Einführungsplan)

― Berücksichtigung von Krisenszenarien

― PD Schätzung, LGD Schätzung, Behandlung von

ausgefallenen Positionen, bestmögliche Abschätzung des

erwarteten Verlusts, IRB Fehlbetrag

― Kreditrisikominderung – anerkennungsfähige Garantien

― Kreditrisikominderung – liquide Aktiva

― Kreditrisikominderung – Netting-Rahmenvereinbarung

EBA

Regelungen zur Reduzierung übermäßiger RWA-Variabilität

1 2 3

Offenlegung

― Überarbeitung bestehender Säule 3 Offenlegungen zur

Abbildung der neuen Ansätze

― Zusätzliche Anforderungen an die Offenlegung

Offenlegung

― Implementierung von überarbeiteten Säule 3 Offenlegungen1 2 3

Überwachung Überwachung

― Analyse der Konsistenz von risikogewichteten Aktiva (u.a.

KMU und Hypothekendarlehen)

Arbeit abgeschlossen

Re

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Der Preis für eine stärkere Vergleichbarkeit von internen Modellergebnissen ist gemäß der aktuellen Vorschläge eine zunehmende Regulierung in den Säulen 1 und 3 sowie weitere aufsichtliche Maßnahmen der Säule 2. Dies erhöht die ohnehin schon gestiegene Komplexität der Regulierung und einhergehend auch den operativen Aufwand zum laufenden Betrieb und der Weiterentwicklung interner Modelle durch die Institute. Für manche Institute sinkt somit auf den ersten Blick die Attraktivität der Anwendung interner Modelle zumindest für Zwecke der Säule 1.

Die Standardsetzer verfolgen einen mehrdimensionalen Ansatz

zur Reduzierung der übermäßigen Variabilität der risikogew ich-

teten Aktiva, w ie obige Abbildung zeigt. Der Ansatz konzentriert

sich auf die Reform der Säule 1 der Risikomessung und Säule 3

der Offenlegung und umfasst folgende Bereiche:

— Säule 1 Standards und Leitlinien: Entw icklung von auf-

sichtsrechtlichen Vorschlägen zur Verbesserung der stan-

dardisierten, nicht modellbasierten Ansätze zur Berechnung

der Eigenkapitalanforderungen, die auch die Grundlage für

Floors und Benchmarks bilden, Überprüfungen von Model-

lierungspraktiken, die Bereitstellung zusätzlicher Leitlinien

und die Überprüfung der Kalibrierung der Leverage Ratio

als nichtrisikosensitiven Backstop,

— Säule 3 Offenlegungsstandards : Stärkung der Offen-

legungsanforderungen im Zusammenhang mit Risiko-

gew ichten, um mehr Vergleichbarkeit und Transparenz

zu erzielen,

— Überwachung: Sicherstellung einer ordnungsgemäßen

Umsetzung der Maßnahmen durch die Überw achung

der Ergebnisse von Analysen zur RWA-Variabilität

Ferner w erden die Maßnahme der Säulen 1 und 3 durch

Maßnahmen der Säule 2 ergänzt, die unter anderem eine

harmonisierte aufsichtliche Behandlung von internen Modellen

(u.a. in Zulassung und fortlaufender Überw achung)

länderübergreifend sicherstellen sollen.

… wird mit einschränkenden Vorgaben begegnet

8 Mit Spannung erwartet:

Basel IV nähert sich dem Abschluss

Quelle: KPMG, 2017

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11© [year] [legal member firm name], a [jurisdiction] [legal structure] and a member firm of the KPMG network of independent member firms affiliated with KPMG International Cooperative, a Swiss entity. All rights reserved.© 2017 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzeichen von KPMG International.

Kreditrisiko

Risikosensitiverer Standardansatz (Dezember 2015):

Die Konsultationsvorschläge zielen darauf ab, die Risiko-

gew ichte für einige Kreditarten zu erhöhen, darunter

Immobilienkredite mit hohen Beleihungsquoten oder bei

denen die Rückzahlung an Zahlungsmittelf lüsse aus der

Immobiliensicherheit gekoppelt sind sow ie auch

Unternehmenskredite mit höherem Risiko,

w ährungsinkongruente Kredite, Kreditzusagen und einige

Arten von Spezialf inanzierungen.

Einschränkung der internen Modelle, die noch verw endet

w erden könnten (März 2016):

Einschränkungen w ürden Kreditpositionen in Banken und

anderen Finanzinstituten, großen Unternehmen,

Beteiligungen und Spezialf inanzierungen umfassen, die

dann unter den Standardansatz für das Kreditrisiko fallen

w ürden. Es w urde im Einzelnen vorgeschlagen, die

Option zur Verw endung des Advanced-IRB-Ansatzes für

Kredite an mittlere Unternehmen abzuschaffen, auf

Ebene der Modellparameter Input-Floors einzurichten, um

ein Mindestmaß an konservativen Annahmen zu

gew ährleisten (einschließlich einer Begrenzung der

Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default Floor) auf

10 % bei Hypothekenkrediten für Wohneigentum).

Des Weiteren w urde eine Einschränkung der Verfahren

vorgeschlagen, mit denen Banken die Parameter zu

Ausfallw ahrscheinlichkeit (Probability of Default), Ver-

lustquote bei Ausfall, Forderungshöhe bei Ausfall

(Exposure at Default), Fälligkeit und Kreditrisikominde-

rung schätzen können.

Operationelles Risiko

Abschaffung der Verw endung interner Modelle zur

Berechnung der aufsichtsrechtlichen Kapitalanfor-

derungen für das operationelle Risiko und Einführung

eines gemeinsamen Standard-Messansatzes (März

2016):

Bei größeren Banken basieren die Anforderungen auf

Geschäftskennzahlen und bankenspezif ischen Verlust-

daten; die Banken w ären jedoch nicht in der Lage, ihre

Berechnungen auf externe Daten, Daten aus Szenario-

Analysen oder Daten zum Geschäftsumfeld und zu

internen Kontrollfaktoren zu stützen. Banken, denen in

den letzten Jahren hohe Geldstrafen w egen Fehlver-

haltens auferlegt w urden, w ürden für die nächsten zehn

Jahre höhere Kapitalanforderungen für das operationelle

Risiko auferlegt w erden.

Kapitaluntergrenze

Einführung einer Kapitaluntergrenze zur Begrenzung des

Ausmaßes, in dem die Verw endung interner Modelle für

das Kredit- und Marktrisiko die aufsichtsrechtlichen

Kapitalanforderungen unter das nach den Standard-

ansätzen erforderliche Kapital absenken könnte

(Dezember 2014):

Der ursprüngliche Vorschlag sieht die Begrenzung der

Entlastungseffekte interner Modelle gegenüber dem

Standardansatz durch unterschiedliche Möglichkeiten vor.

Darunter befinden sich die Limitierung der

Entlastungseffekte für die gesamten RWA oder sogar

einzelne Risikoarten, um „Aufrechnungen“ zw ischen

Eigenkapitalanforderungen für einzelne Risikoarten zu

unterbinden.

Diese Vorschläge haben sich bereits als

kontrovers erw iesen. Viele Banken haben

ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht,

dass die in den Konsultationsversionen

dieser Standards auferlegten höheren Ka-

pitalanforderungen („Inf lation von Risiko-

aktiva“) ihre Finanzierungskosten erhöh-

en, ihre Eigenkapitalrendite senken und

ihre Kreditvergabefähigkeit einschränken

könnten, und dass der allgemeine auf-

sichtsrechtliche Trend gegen die Verw en-

dung interner Modelle sie an der Verw en-

dung eines risikosensitiven Ansatzes

auch bei der ökonomischen Steuerung

ihres Kredit-, Markt- und operationellen

Risikos hindert.

In der Publikation des

ECB Offices von

KPMG zu

Kapitalmythen und

Realitäten (Juli 2016)

schätzen w ir, dass

das f inale Rahmen-

w erk des Baseler

Ausschusses zum

Marktrisiko sow ie

seine Vorschläge zum

Kredit- und operatio-

nellen Risiko und der

Kapitaluntergrenze zu

einer Erhöhung der

Kapitalanforderungen

an größere internatio-

nale Banken um

insgesamt 350 Mrd.

EUR führen könnten.

Baseler Konsultationspapiere mit Vorschlägen zum Kreditrisiko, operationellen

Risiko und der Kapitaluntergrenze

Vom Baseler Ausschuss herausgegebene Konsultationspapiere enthielten folgende Vorschläge:

9Mit Spannung erwartet:

Basel IV nähert sich dem Abschluss

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Ziele und Gegenstand der CRR II

Zunächst w erden die Basel III – Reformen zur Net Stable

Funding- und zur Leverage Ratio durch Anpassung der

europäischen Rechtsgrundlagen vollendet. Darüber

hinaus w erden Inhalte w eiterer Baseler

Reformvorschläge umgesetzt, sofern sie bereits einen

stabilen Verhandlungsstand und somit hohen Reifegrad

erreicht haben. Dies sind insbesondere die

Neuregelungen zur Behandlung von Marktpreisrisiken

(FRTB) und Kontrahentenrisiken sow ie zu Großkrediten

und zugehörige Offenlegungsanforderungen. Die

Neuregelung der Kreditrisikobehandlung im Standard-

und auf internen Modellen basierendem Ansatz, der

Behandlung operationeller Risiken und die Festlegung

der Output-Floor-Anforderungen sind aufgrund

anhaltender kontroverser Diskussionen ebenso nicht

Gegenstand der CRR II w ie auch die vorgeschlagenen

Anpassungen der CVA-Charge sow ie natürlich die

jew eils korrespondierenden Offenlegungsanforderungen.

Nach erfolgter Einigung auf Baseler Ebene w ird die Um-

setzung dieser Inhalte durch eine w eitere Anpassung der

Verordnung (CRR III) erw artet. Die Umsetzung der Ver-

briefungsregelungen erfolgt im Wege separater Verord-

nungen. Auch Impulse internationaler Standardsetzer

schlagen sich nieder, w ie z. B. Anforderungen an aus-

reichende Vermögensw erte zur kurzfristigen Verw ertung

(bail in), Stichw ort MREL und TLAC. Darüber hinaus

w erden spezif isch europäische Themen eingebracht,

w ie beispielsw eise eine bessere Verankerung des

Proportionalitätsprinzips durch Vereinfachungen und

Waiver-Optionen sow ie eine präferentielle Behandlung

bestimmter kleiner und mittelständischer Unternehmen

(KMU) und Infrastrukturf inanzierungen. Ferner w erden

Implikationen aus IFRS 9 sow ie Wirkungen auf das

Meldew esen adressiert. Voraussichtlich w ird der Groß-

teil der CRR II 2 Jahre nach Inkrafttreten, also ggf. ab

2020, mit Übergangsregelungen anzuw enden sein.

Gegenstand der CRD V

Es befindet sich auch ein Vorschlag für eine angepasste

Richtlinie (CRD V) im Trilogverfahren, die im Anschluss

auf nationaler Ebene umzusetzen ist. Die Neuerungen

umfassen hier insbesondere die Einführung eines geän-

derten Rahmens für das Zinsrisiko im Bankbuch

(IRRBB). Nachdem keine Abbildung im Rahmen der

Säule I erfolgt, sollen durch die EBA Standardmodelle zur

Abbildung des ökonomischen und periodischen Zins-

änderungsrisikos entw ickelt w erden, die als Berech-

nungsvorgabe und/oder Referenzmodell fungieren sollen.

Stressszenarien w erden erw eitert und die Schw ellen-

w erte für die Änderung der Eigenmittel reduziert, sodass

zukünftig mit verstärkter aufsichtlicher Intervention zu

rechnen ist. Ferner erfolgen Präzisierungen und Klar-

stellungen in Bezug auf den SREP und Säule II –

Kapitalzuschläge. Die Vergütungsvorschriften werden

praxistauglicher gestaltet und die Säule II Berichter-

stattung durch Beschränkung nationaler Ermessens-

spielräume standardisiert. Letztlich sind auch Präzisie-

rungen für spezielle gesellschaftsrechtliche Konstruk-

tionen enthalten. Die Neuerungen sollen 1 Jahr nach

Inkrafttreten angew endet w erden, also ggf. ab 2019 – mit

einer Übergangsfrist für IRRBB.

In a nutshell

Die laufende Umsetzung auf europäischer Ebene be-

schränkt sich zunächst auf bereits verabschiedete Basel

IV-Reformen und die Basel III-Restanten NSFR und

Leverage Ratio. Grundsätzlich bew egt man sich nah an

den Baseler Vorgaben mit teilw eise langen Übergangs-

regelungen, um die Wirkung für die Institute verträglich

einzuführen. Europäische Spezif ika bestehen im w esent-

lichen in der Umsetzung des Proportionalitätsprinzips

sow ie der Berücksichtigung von Besonderheiten des

europäischen Bankgeschäftes.

Umsetzung der Baseler Reformen auf Brüsseler Ebene gestartet

Die Umsetzung erster reifer Reformen befindet sich aktuell im EU-Trilogverfahren. Vorschläge zur Anpassung der CRR und CRD liegen vor, es wird jedoch noch mehr erwartet:

Neueste Entwicklungen (Stand November 2017)

Der Prozess zur Anpassung des europä-

ischen Regulierungsrahmens im Trilog

zw ischen Rat, Parlament und Kommission

gestaltet sich insgesamt schwierig. Für die

Themen IFRS 9 und Gläubigerhierarchie in

der BRRD hat man sich aufgrund des

Zeitdrucks auf Schnellverfahren geeinigt.

Für die übrigen Regelungsbereiche der

CRR II w ird ein Kompromiss bis Mitte 2018

angestrebt, der ein Inkrafttreten zum Ende

des Jahres 2018 ermöglichen w ürde. Zu

MREL besteht offenbar Konsens zu er-

leichternder Übergangsregelungen, offen ist

jedoch u.a. noch die Diskussion zur

zeitlichen Anw endung von FRTB. Zur

Leverage Ratio w ird noch die Höhe des Zu-

schlages für systemrelevante Institute disku-

tiert w ie auch Anrechnungsausnahmen. Bei

den Kontrahenten- und Marktpreisrisiken

stehen höhere Schw ellenwerte und

Optionen im Raum, die die Anw endbarkeit

der einfacheren Methoden erw eitern

w ürden. Die Diskussion der Definition eines

„kleinen Institutes“, das in den Genuss von

Erleichterungen in Folge des

Proportionalitätsgedankens kommen kann,

dauert ebenfalls noch an. Konsens besteht

offensichtlich zur Privilegierung von KMU

und Infrastrukturfinanzierungen. Diskutiert

w erden noch die Themenfelder NSFR und

Vergütung.

10 Mit Spannung erwartet: Basel IV nähert sich dem Abschluss

Details zu den Neurege-

lungen sind auch

unserem New sletter aus

November 2016 zu den

CRR II und CRD V –

Entw ürfen der Euro-

päischen Kommission zu

entnehmen.

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Nach intensiven Diskussionen im Baseler Ausschuss zeichnet

sich offenbar ein Kompromiss ab, der den GHOS (Governors

and Heads of Supervision) vorgelegt w erden soll. Dieser sieht in

einer zuletzt diskutierten Floor-Bandbreite von 70-75 % eine

Festlegung auf 72,5 % sow ie w ahrscheinlich eine großzügige

Übergangsregelung zw ischen 2021 und 2027 vor. Mit Ausnahme

der neuen CVA-Regelungen (Januar 2019) w ürden alle

sonstigen Neuerungen ab Januar 2021 anw endbar sein, jedoch

noch der europäischen Umsetzung bedürfen. Beim Output-Floor

könnte durch die Länder eine über die Mindestanforderung

hinausgehende Größe festgelegt w erden, die sow ohl für

heimische als auch ausländische Banken gelten w ürde.

Die Übergangsregelungen sehen im nationalen Ermessen

w eitere Erleichterungen vor. Für Zw ecke der Floor-Berechnung

sollen die RWA nach dem neuen Standardansatz für

Kontrahentenrisiken (SA-CCR) nur schrittw eise mit 40 % (2021)

bis 100 % (2027) angerechnet w erden. Über die f inale

Kalibrierung des SA-CCR soll der BCBS dann bis 2024 ent-

scheiden.

Ebenfalls für Zw ecke der Berechnung des Floors w äre es mög-

lich, übergangsw eise das maximale Risikogew icht für Wohn-

immobilienkredite von 40 % (2021) bis 70 % (2027) zu begren-

zen. Es w ürden also interne Modellanw ender sow ohl im De-

rivate-Bereich als auch in der klassischen privaten Immobilien-

f inanzierung entlastet. Zusätzlich w äre es allen Banken ge-

stattet, schrittw eise in den neuen Geschäftsindikator zur Er-

mittlung des operationellen Risikos hineinzuw achsen (eben-

falls schrittw eise von 2021 bis 2027) und im nationalen

Ermessen auf die Verlustkomponente zu verzichten.

Vervollständigt w ird der Kompromissvorschlag durch die

Festlegung eines Aufschlages auf die Leverage Ratio-

Anforderung für GSIIs in Höhe von 50 % des zusätzlichen

Kapitalpuffers für das jew eilige GSII sow ie einzelnen nationalen

Ermessensspielräumen bei der Bemessung der

Gesamtrisikoposition für die Leverage Ratio.

Am stärksten ins Gew icht fallen jedoch avisierte Entlastungen

bei der Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Kre-

ditrisiko nach dem KSA und IRBA. Diese w erden in der im Juli

2017 in Deutschland vorgenommene Ausw irkungsstudie

(zusätzliches Basel III-Monitoring) per Stichtag 30.12.2016

konkretisiert.

Für IRB-Anw ender entfällt der Skalierungsfaktor von 1,06 und

somit der Aufschlag von 6 % auf die ermittelten RWA. Die Ver-

sagung der Anw endung des fortgeschrittenen IRB-Ansatzes

(A-IRBA) erfolgt nur noch für Forderungen an Banken sow ie

Großunternehmen über 500 Mio. € jährlichen Umsatz. Für das

Mengengeschäft, Spezialf inanzierungen und kleinere und

mittlere Unternehmen bleibt der A-IRBA nutzbar. Der Basis-

IRBA bleibt für alle Forderungsklassen anw endbar bis auf

Beteiligungen. Zudem w erden Input-Floors auf die LGD gesenkt.

Das bedeutet, dass der BCBS gegenüber ersten Vorschlägen

den IRBA und somit Entlastungsmöglichkeiten deutlich w eniger

einschränkt als ursprünglich geplant.

Im KSA w erden für alle Banken Risikogew ichte für einzelne

Forderungsklassen gegenüber ersten Vorschlägen spürbar ab-

gesenkt (Banken, Unternehmen, Spezialf inanzierung). Bei der

Immobilienfinanzierung kann im Wohn-und Gew erbebereich

w eiterhin eine Art Realkreditsplitting-Verfahren angew endet

w erden, w enn die Rückzahlung des Kredites nicht allein von

einem Cash-Flow der Immobilie abhängig ist. Zudem w ird die

Belastung von Währungsinkongruenzen auf Forderungen an

Privatpersonen beschränkt und CCF-Faktoren für

außerbilanzielles Geschäft zurückgenommen.

72,5 % plus RWA-Entlastungen als Kompromissformel? Unter anderem ein Wechsel der US-Administration hat einen für Ende 2016 angestrebten Kompromiss über die Finalisierung der Basel IV-Reform verhindert. Zuletzt stand vor allem eine Einigung über den Floor zur Begrenzung von Entlastungseffekten für interne Modellanwender einem Kompromiss im Wege. Jüngste Verlautbarungen zeigen einen möglichen Weg für einen Durchbruch auf.

Ein Kompromissvorschlag des BCBS-Chairman Stefan Ingves vom Mai 2017 sowie eine im Juli 2017 aktualisierte Auswirkungsstudie geben einen interessanten Aufschluss über einen möglichen Kompromiss in den festgefahrenen Verhandlungen über die Finalisierung von Basel IV. Möglicherweise kommt es zu einem Output-Floor von 72,5%. Europäische Banken, die in riskosensitivere interne Modelle investiert haben, fürchten hierdurch dennoch zusätzliche Kapitalbelastungen. Allerdings werden sowohl im Kreditrisiko (KSA und IRBA) als auch im operationellen Risiko zahlreiche auf das Eigenkapital entlastend wirkende Anpassungen der Vorschläge vorgenommen. Zudem werden langfristige Übergangsregelungen für das schrittweise Hineinwachsen in die neuen Anforderungen geschaffen.

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Basel IV nähert sich dem Abschluss

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Zwischen Standardsetzern, Aufsehern und Banken ist seit längerem eine Diskussion über die Folgen von Basel IV entbrannt. Während die eine Seite mit inakzeptablen Senkungen der RWAseit Basel II argumentiert, verweisen die Banken darauf, dass der Finanzsektor durch die hohen Eigenkapitalkosten gezwungen werden kann, Teile der Bilanzen in den eigentlich nicht gewünschten Schattenbankensektor zu verlagern. Ferner wird seitens der europäischen Banken auf die unterschiedliche Kreditvergabestruktur zum Beispiel in den Vereinigten Staaten sowie ein möglicher Wettbewerbsnachteil durch Basel IV verwiesen. Allen Marktteilnehmern ist jedoch bewusst, dass ein Scheitern der Gespräche zu Basel IV die grundlegende Architektur zukünftiger internationaler Regulierung in Frage stellen kann.

12 Mit Spannung erwartet:

Basel IV nähert sich dem Abschluss

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In Ländern, in denen sich das Kreditgeschäft der Banken

und ihre Profitabilität seit der Finanzkrise schw ach ent-

w ickelt, insbesondere in Europa, haben die zahlreichen

w eiteren Reformvorschläge Politik und Finanzsektor ver-

anlasst zu fragen, ob man Banken stets höhere Kapital-

anforderungen auferlegen sollte, sow ie vorzuschlagen,

Details und Zeitplan einer Umsetzung der f inalen Stan-

dards stark an lokale Gegebenheiten anzupassen.

Unterdessen beeinflussen die politischen Entw icklungen

in den USA, w o die Aufsichtsbehörden bislang einen

strengeren Ansatz als ihre europäischen Pendants zu

internen Modellen verfolgt haben, die Diskussionen des

Baseler Ausschusses sow ie die Möglichkeit eines grund-

sätzlichen Kompromisses auf Baseler Ebene.

Der Baseler Ausschuss hat darauf hingew iesen, dass er

bei der Überarbeitung des Standardansatzes und der

Internen Modelle im Hinblick auf die Risikogew ichtung darauf

hinarbeiten w ird, „die Gesamtkapitalanforderungen nicht

signif ikant zu erhöhen“. Wie dieses Ziel auch für den

deutschen Bankensektor angesichts anderer Zielsetzungen

erreicht w erden kann, etw a

ein größeres Maß an Konsistenz bei der Anw endung in-

terner Modelle durch die Banken und geringere Abw eich-

ungen zw ischen einzelnen Banken, bleibt jedoch abzu-

w arten.

Das Erreichen dieser Vielzahl von Zielen dürfte darüber

hinaus regionale Unterschiede zur Folge haben. Europä-

ische Banken könnten übermäßig unter den Jurisdiktio-

nen vertreten sein, bei denen die überarbeiteten Stan-

dards des Baseler Ausschusses voraussichtlich zu einer

spürbaren Erhöhung der Kapitalanforderungen führen,

da europäische Banken generell ein geringeres Risiko-

gew icht in ihren Positionen aufw eisen als Banken im

Rest der Welt.

Dies liegt zum Teil daran, dass europäische Banken in

größerem Umfang auf interne Modelle zur Berechnung ihrer

Risikogew ichte zurückgegriffen haben, aber auch daran,

dass das Engagement europäischer Banken tendenziell

stärker auf Bereiche mit niedrigerer Risikogew ichtung

konzentriert w ar, w ie z. B. Hypothekenkredite für

Wohneigentum und (bei einigen europäischen Groß-

banken) auf das Marktrisiko aus Handelspositionen.

KPMG erw artet keine Änderungen im Hinblick auf den Vor-

schlag im Konsultationspapier, dass alle Banken zu einem

gemeinsamen Standardansatz für das operationelle Risiko

übergehen sollten.

KPMG geht davon aus, dass die f inalen Standards in Folge

einiger w eiterer Konsultationsvorschläge zahlreiche entlas-

tende Effekte haben w erden. D. h., dass verschiedene Stell-

schrauben gelockert w erden, um die Ausw irkung auf die

Kapitalanforderungen insgesamt sow ie die Anzahl der

Jurisdiktionen zu reduzieren, für die der f inale Standard

noch immer zu höheren Kapitalanforderungen führen w ird:

— Einführung geringerer Risikogew ichte als in den

Konsultationsvorschlägen für einige Forderungsklassen

im Rahmen des Standardansatzes für das Kreditrisiko

— Abschaffung der Verw endung interner Modelle bei

w eniger Arten von Kreditrisikopositionen und Zulassung

zumindest des IRB-Basisansatzes – oder eines einge-

schränkten Advanced-IRB-Ansatzes – bei einigen

Portfolios mit geringem Ausfallrisiko, w ie z. B. Spezial-

f inanzierungen

— Auferlegen w eniger strenger Beschränkungen und Input-

Floors bei der Anw endung interner Modelle

mit der Möglichkeit, einen gew issen lokalen auf-

sichtsrechtlichen Ermessensspielraum zuzulassen

— Einführung einer Kapitaluntergrenze, w odurch die

Kapitalanforderungen von Banken, die interne Modelle

anw enden, noch relativ deutlich vom Standardansatz

abw eichen dürften, und

— Gew ährung langer Umsetzungs- und Einführungsfristen

(beispielsw eise für die Kapitaluntergrenze) sow ie er-

leichternde Übergangsbestimmungen (z. B. zur An-

rechenbarkeit von mit den neuen Methoden berechneten

RWA für Kontrahentenrisiken und immobilienbesicherter

Positionen auf die Kapitaluntergrenze), um die An-

passungskosten zu verringern – so, w ie es die Euro-

päische Kommission für die Umsetzung der

Marktrisikorichtlinien in der Europäischen Union vor-

geschlagen hat, mit einer bis mindestens 2020

verschobenen Implementierung und einer Anforderung

von nur 65 % der neu festgelegten Eigenmittelunter-

legung des Marktrisikos für Banken w ährend eines

Zeitraums von drei Jahren nach der Implementierung.

Insgesamt ergibt sich der Eindruck, dass der Baseler Aus-

schuss sich stärker darauf konzentriert, eine kurzfristig

w irksame Mehrbelastung beim Bankenkapital infolge von

Basel IV zu vermeiden als darauf, eine Erhöhung der

Mindestkapitalanforderungen selbst zu vermeiden. Dies

w ürde auch mit den ausgedehnten Umsetzungs- und

Einführungszeiträumen übereinstimmen, mit denen Banken

die Möglichkeit zum Kapitalaufbau gegeben w erden soll.

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Herausforderungen für BankenUnabhängig davon, wie die überarbeiteten Standards für das Kreditrisiko, das operationelle Risiko und die Kapitaluntergrenze des Baseler Ausschusses im Detail noch angepasst werden, stehen Banken eine Reihe von Herausforderungen bevor.

— Banken, die derzeit Advanced-Internal-Ratings-Based-Mo-

delle (IRB) zur Berechnung zur Kreditrisikogew ichtung von

Positionen verw enden, für die diese Option abgeschafft,

auf den IRB-Basisansatz beschränkt oder durch strengere

Parameter und Floors für Input-Parameter eingeschränkt

w ird.

— Banken mit relativ umfangreichen Handelsbüchern.

Der Baseler Ausschuss rechnet damit, dass die

überarbeiteten Richtlinien die Kapitalanforderungen

für das Marktrisiko im gew ogenen Durchschnitt um

etw a 40 % erhöhen w erden.

Auf die meisten Banken w ird sich dies nur begrenzt aus-

w irken, da in der Regel w eniger als 10 % der gesamten

Risikoaktiva auf das Marktrisiko entfallen.

Die Überarbeitungen w erden allerdings erhebliche Folgen

für Banken haben, deren Anteil an Risikoaktiva im Bereich

Marktrisiko höher ausfällt.

— Banken, die derzeit von der Verw endung des fortge-

schrittenen Messansatzes (AMA) für das operationelle

Risiko profitieren sow ie Banken mit hohen Kosten für

Verfehlungen im Privat- und Firmenkundengeschäft in den

letzten Jahren.

Das CET1-Kapital und die Risikoaktiva der 100 größten inter-

nationalen Banken in der Basel-III-Überw achungsstichprobe

des Baseler Ausschusses ergaben einen Gesamtbetrag von

rund 3,5 Bio. EUR bzw . 30 Bio. EUR per Ende Dezember 2015.

Würden die überarbeiteten Standards des Baseler Ausschusses

zu einer 10-prozentigen Erhöhung der Risikoaktiva führen, dann

müssten diese Banken ihr CET1-Kapital um 350 Mrd. EUR

erhöhen, um ihre Kapitalquoten w eiter zu erfüllen; oder sie

müssten alternativ ihre Risikoaktiva um 3 Bio. EUR reduzieren

(dies entspricht einer Reduzierung der Bilanzaktiva um

7 Bio. EUR unter Annahme eines durchschnittlichen

Risikogew ichts von 40 %).

Höhere Kapitalanforderungen

Insgesamt w erden die überarbeiteten Standards des Baseler Ausschusses (einschließlich der bereits f inalisierten überarbeiteten

Marktrisikorichtlinien) die Risikoaktiva vieler Banken erhöhen. Es w irkt sich ferner aus, dass der aufsichtlicher Überprüfungs- und

Überw achungsprozess (SREP) der EZB die Mindestanforderung auf durchschnittlich 10,5% hartes Kernkapital erhöht, w as den

Kapitaleffekt der gestiegenen Risikoaktiva gerade bei bedeutenden Instituten zusätzlich w achsen lässt.

KPMG schätzt, dass die bislang vorgelegten Vorschläge zu einer Reduzierung der CET1-Kapitalquote um etw a 2 Prozentpunkte bei

Banken führen könnte, die umfassenden Gebrauch von internen Modellen zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen

Kapitalanforderungen gemacht haben (Capital Myths and Realities, Juli 2016). Die stärksten Ausw irkungen ergeben sich

voraussichtlich für:

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— Weiterentw icklung interner Modelle zw ecks Ein-

haltung der neuen Standards, insbesondere dort,

w o sich die Modellvorschriften erheblich geändert

haben, w ie in den überarbeiteten Vorgaben zum

Marktrisiko.

— Abstimmung konkurrierender Modelle zur ökono-

mischen Kapitalsteuerung und zur Berechnung

aufsichtsrechtlicher Kapitalanforderungen. Für

Banken w ird es zunehmend schw ieriger, die glei-

chen internen Modelle (oder zumindest ähnliche)

für beide Zw ecke einzusetzen, w as w iederum die

Kapitalallokation und Entscheidungen zur Pro-

duktpreisgestaltung komplizierter gestaltet.

— Sicherstellung, dass korrekte Daten fristgerecht

zur Verfügung stehen, damit Banken in der Lage

sind, die notw endigen Berechnungen nach den

neuen Standards durchzuführen. Wie bereits bei

den überarbeiteten Marktrisikovorgaben können

sich erhebliche Änderungen im Hinblick auf die

erforderlichen Datensätze ergeben: für den

Standardansatz oder für das Interne Modell, für die

erforderlichen Daten zur Begründung der

Anw endung eines internen Modells und zur

Durchführung eines Back-Testings sow ie für die

Daten, die Banken benötigen, die mithilfe eines

modellbasierten Ansatzes ihre Kapitalanforderungen

nach Standardansatz berechnen.

— Erstellen interner Managementinformationen und

externer Berichterstattung zu Kapitalanforderungen,

unter anderem, um die (noch nicht vollständig abge-

schlossenen) Änderungen der Offenlegungspflichten

zu Säule 3 zu erfüllen.

— Einhaltung intern oder extern auferlegter Anforde-

rungen im Hinblick auf die Sicherstellung der auf-

sichtsrechtlichen Berichterstattung, der öffentlichen

Bekanntgabe in Jahresabschlüssen und der Säule-

3-Offenlegungen.

— Entw icklung neuer oder überarbeiteter Systeme und

Prozesse, um die erforderlichen Berechnungen

durchzuführen – unter anderem für Banken, die

einen modellbasierten Ansatz anw enden, um

ebenfalls zu berechnen, w ie ihre

Kapitalanforderungen unter

dem Standardansatz w ären.

Bei der Lösung dieser Implementierungsprobleme w er-

den Banken zu dem noch w eitere, damit verknüpfte Pro-

jekte berücksichtigen müssen, w ie z. B. die Maßnahmen

der Banken zur Umsetzung der Anforderungen des

Baseler Ausschusses zur Risikodatenaggregation bzw .

der MaRisk sow ie w eitere Infrastrukturprojekte zu Daten

und Technologien im Rahmen w eiterer Digitalisierung.

Banken w erden die erforderlichen Ressourcen zur Er-

füllung all dieser Implementierungsanforderungen in den

nächsten Jahren einplanen und in einem integrierten

Zeitplan („Regulatory Roadmap“) berücksichtigen

müssen.

Implementierungskosten

Neben der Ausw irkung auf die Kapitalanforderungen kommen auf die Banken eine Reihe von Aufw änden für die

Umsetzung der neuen Standards zu. Einige Beispiele:

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Makroökonomische Ebene

Der w esentliche gesamtw irtschaftliche Druck auf Banken besteht

in niedrigen Zinsen und einem geringen Wachstum, w ährend

geopolitische Unsicherheiten das Risiko starker Schw ankungen

bei Wechselkursen, Vermögens- und Rohstoffpreisen und bei

Kapitalf lüssen bergen. Obw ohl Investmentbanken von einer

größeren Preisvolatilität profitieren dürften, standen Banken mit

traditionellerem Privat- und Firmenkundengeschäft durch eine

anhaltende Phase geringer Zinsen, eine f lache Renditekurve

und (in schw ächeren Volksw irtschaften) eine hohe Anzahl not-

leidender Kredite unter Druck.

Kommerzielle Ebene

Dem größten kommerziellen Druck sind viele Banken in Form

des starken Wettbew erbs ausgesetzt. Nicht nur seitens besteh-

ender, sondern auch aufgrund neu eintretender Banken sow ie

durch bankfremde Akteure, die Banken mit technologischen

Innovationen in Bereichen w ie Kreditvergabe oder Zahlungs-

systeme Konkurrenz machen. Gleichzeitig bietet der techno-

logische Fortschritt eine Chance für bestehende Banken, die

Effektivität und Effizienz ihrer Prozesse zu verbessern, ihre

älteren IT-Systeme zu modernisieren und ihre oft umfangreich-

en Datenprobleme anzugehen.

Aufsichtsrechtliche Ebene

Banken müssen darüber hinaus auch aufsichtsrechtliche Ände-

rungen in ihrem breiteren Zusammenhang berücksichtigen.

Der Großteil aufsichtsrechtlicher Reformen ist nun bekannt,

auch w enn die Details in manchen Bereichen noch unklar sind.

Selbst w enn Banken nun in der Lage sein sollten, vor dem

Hintergrund höherer aufsichtsrechtlicher Sicherheit im Sinne

einer „Regulatory Roadmap“ zu planen, führt die Vielschichtig-

keit parallel verlaufender Prozesse dennoch zu erheblichen

Kosten und hoher Komplexität:

Erstens bew egt sich eine Vielzahl internationaler Kapital- und

Liquiditätsstandards auf die europäische bzw . nationale Um-

setzung zu, darunter die überarbeiteten Marktrisikorichtlinien, die

Verlustausgleichsfähigkeit und Sanierungs- und Abw icklungs-

pläne im Allgemeinen, das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch,

IFRS 9 und die aufsichtsrechtliche Behandlung erw arteter Kre-

ditverluste der Banken, die Net Stable Funding Ratio und die

geänderten Offenlegungsvorschriften zu Säule 3.

So hat die EU-Kommission im November 2016 das Reformpaket

zur CRR II/CRD V auf den Weg gebracht, um diese Standards –

voraussichtlich ab 2020 – umzusetzen. Unterdessen stehen

Banken sich ständig ändernde quantitative und qualitative

Stresstestanforderungen bevor, eine kontinuierlich steigende

Anzahl tatsächlicher und potenzieller

Makroaufsichtsmaßnahmen sow ie die ständige Weiterentw ick-

lung von Kapital- und Liquiditätsanforderungen der zw eiten

Säule (SREP).

Zweitens werden Verhaltens- (Conduct) und andere Anforde-

rungen zur Begrenzung nicht-f inanzieller Risiken gegenüber

Kunden und Gegenparteien in Privat- und Firmenkundenmärkten

verschärft. Dies betrif f t in vielen Ländern strengere Regeln zu

Geldw äsche und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung,

Verhaltenskodizes zum Benchmark-Setting, Devisenhandel und

anderen Großmärkten, strengere Standards zum Marktmiss-

brauch und neue Vorschriften zu Offenlegung und Verkaufsprak-

tiken im Privatkundengeschäft.

Drittens messen Aufsichtsbehörden der Corporate Governance,

dem Risikomanagement und der Risikokultur von Banken eine

w esentlich größere Bedeutung bei. Diese Themen sind

Schw erpunkte der jüngsten MaRisk-Novelle. Vor allem

letztgenanntes Thema führt in vielen Banken zu

Herausforderungen einer angemessenen Operationalisierung.

Viertens gibt es eine stärkere aufsichtsrechtliche Konzentration

auf die Machbarkeit und Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle

von Banken, insbesondere in Europa. Es ist noch nicht abseh-

bar, w elche aufsichtsrechtliche Maßnahmen dies letztlich zur

Folge haben w ird, aber fordern die Aufsichtsbehörden (sow ie

Anteilseigner und Marktanalysten) zunehmend von den Banken,

gründlich über ihre eigene Zukunft nachzudenken. Ein Teil des

Drucks von Aufsichtsbehörden steht im Einklang mit den eigen-

en Bemühungen der Banken, ihre Profitabilität, ihre Führung,

ihre Kultur und ihr Risikomanagement zu verbessern, und

könnte einige überfällige Strategieänderungen beschleunigen.

Einige Banken nehmen bereits eine deutliche Umstellung ihres Ge-schäftsmodells als Reaktion auf drei Hauptbelastungen vor: auf makroökonomischer, kommer-zieller und aufsichtsrechtlicher Ebene. Diese Umstellung vollzieht sich regional und in einigen Fällen innerhalb einzelner Länder unter-schiedlich. Einige Großbanken, ins-besondere in Europa, haben sich vollständig oder teilweise aus einigen Kredit- und Handelsmärk-ten und geografischen Regionen zurückgezogen.

In anderen Regionen haben viele Banken ihre Expansion fortgesetzt, konzentrieren sich jedoch auf ihre Kerntätigkeiten.

Während Investmentbanken weiterhin von größerer Preisvolatilität profitieren dürften, stehen Banken mit traditionellerem Privat- und Firmenkundengeschäft durch eine anhaltende Phase geringer Zinsen unter Druck.

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Basel IV nähert sich dem Abschluss

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Basel IV verstärkt viele dieser Belastungsszenarien, nicht zuletzt aufgrund seiner Auswirkung auf die Kapital-, Finanzierungs- und Umsetzungskosten und die Risikosensitivität von Banken. Höhere Kapitalanforderungen und Umsetzungskosten setzen die Profi-tabilität der Banken weiter unter Abwärtsdruck und verstärken dadurch Zweifel an der Machbarkeit und Nachhaltigkeit einiger Ge-schäftsmodelle. Gleichzeitig schafft eine weniger risikosensitive Regulierung einen Anreiz für Banken, ihre Geschäftstätigkeit und ihr Risikomanagement anzupassen.

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Basel IV nähert sich dem Abschluss

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Regulierung: Der Weg zur Implementierung

5. Umgesetzt (in der Regel schrittweise Einführung)

Es gibt immer weniger unerledigte Aufgaben, denn immer mehr Vorschriften durchlaufen die Gestaltungs- und Abstimmungsphase zur Implementierung und immer weniger aufsichtsrechtliche Reforminitiativen befinden sich in einer früheren Entwicklungsphase.

4. Abgestimmt (Implementie-rungsdatum wie in den interna-

tionalen Standards empfohlen)

— Standardsatz f ür Gewichtung

des Gegenparteiausfallrisikos (2017)

— CCP-Risikogewichtung (2017)

— Eigenkapitalanforderungen für

Verbrief ungen (2018)

— Verschuldungsquote (2018)

— NSFR (2018)

— IFRS 9 – ECL-Bilanzierung (2018)

— Abschläge bei Finanzierungs-geschäf ten mit nicht zentral

abgewickelten Verbriefungen (2018)

— Überarbeitete IRRBB-Standards (2018)

— Überarbeitete Marktrisikoricht-linien (2019)

— Umf angreiche Risikopositionen

(2019)

— Verlustabsorptionsfähigkeit für global

sy stemrelevante Banken (2019-2022)

2. In der Entwicklung

— Geänderte Gewichtungen des Kredit- und

operationellen Risikos

— Kapitaluntergrenze

— Risikogewichtungen für Staatskredite

— Kapitalanf orderungen für einfache Verbriefungen

— Of f enlegungen Säule 3 (Phase 2)

1. Unbekannte Faktoren

— Neue Makroauf sichtsinstru-

mente (z. B. Kreditkontrollen)

3. Ausgestaltet

— Einstuf ung inländisch systemrelevanter

Banken und höhere Kapitalanforderungen (einige Länder)

— Makroauf sichtselemente (einige Länder)

5. Umgesetzt (in der Regel schrittweise Einführung)

— Basel III

— Einstuf ung global systemrelevanter Banken

und höhere Kapitalanforderungen

— Bezeichnung inländisch systemrelevanter Banken und höhere Kapitalanforderungen

(die meisten Länder)

— Stresstests

— Risikodatenerhebung und Vorschriften zur

Berichterstattung für global systemrelevante Banken des BCBS

— Makroauf sichtsinstrumente (einige Länder)

— LCR

— Of f enlegungen Säule 3 (Phase 1)

— Nationale Gesetzgebung zur strukturellen Trennung

— Resolution und „Bail-in“-Befugnisse

(einige Länder)

— Corporate-Governance-Grundsätze

des BCBS

— Risikobeherrschung und Grundsätze des FSB

— FSB-Leitlinien für Aufsichtsbehörden zur Beurteilung der Risikokultur

— Vergütung

— FSB- und IOSCO-Grundsätze für Zinssatz-und Dev isenbenchmarks

— Zentrale Abwicklung von OTC-Derivaten

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„Der Baseler Ausschuss wird den Standardansatz und auf internen Ratings basierenden Ansatz zur

Berechnung von Risikoaktiva für Kreditrisiken voraussichtlich noch in 2017 finalisieren. Dann wird

auch ein Wechsel zu einem einheitlichen Standardansatz für operationelle Risiken und die Ein-

führung einer Kapitaluntergrenze erfolgen, um das Ausmaß zu begrenzen, in dem aufsichtsrecht-

liche Kapitalanforderungen, die anhand von internen Modellansätzen für Kredit- und Marktrisiken

berechnet werden, von Berechnungen anhand von Standardansätzen abweichen können.“

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Ansprechpartner:

Thilo Kasprowicz

Partner

Financial Services, Regulatory

KPMG DeutschlandT +49 69 [email protected]

Andreas Rückbeil

Senior Manager

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Daniel Quinten

Partner

Co-Leiter ECB-Office von KPMG

KPMG Deutschland T +49 89 [email protected]