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RECHENSCHAFTSBERICHT 2016/2017 EMCore Convertibles Japan Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN (A) AT0000A02FE2 (T) AT0000A02FF9

Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG€¦ · EMCore Convertibles Japan 3 Die Entwicklung des EMCore Convertibles Japan im abgelaufenen Rechnungsjahr Die 3 Banken-Generali

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RECHENSCHAFTSBERICHT 2016/2017

EMCore Convertibles Japan Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN (A) AT0000A02FE2 (T) AT0000A02FF9

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EMCore Convertibles Japan

2

3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Untere Donaulände 28

4020 Linz, Österreich

www.3bg.at

Gesellschafter Generali Holding Vienna AG, Wien Oberbank AG, Linz Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck BKS Bank AG, Klagenfurt Aufsichtsrat Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter Dipl.-Kfm. Dr. Jürgen Brockhoff Mag. Paul Hoheneder Karl Mertel (bis 27.09.2016) Dr. Nikolaus Mitterer Dr. Gottfried Wulz (ab 27.09.2016) Staatskommissär MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär Mag. Sigrid Part, Stellvertreterin Geschäftsführer Alois Wögerbauer Mag. Dietmar Baumgartner Dr. Gustav Dressler Zahlstelle in Österreich BKS Bank AG, Klagenfurt Zahl- und Vertriebsstelle in Deutschland

Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, München

Rechtlicher Vertreter in der Schweiz ACOLIN Fund Services AG, Zürich Zahlstelle in der Schweiz NPB Neue Privat Bank AG, Zürich Depotbank/Verwahrstelle BKS Bank AG, Klagenfurt Fondsmanagement EMCore AG, Vaduz Prüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

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EMCore Convertibles Japan

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Die Entwicklung des EMCore Convertibles Japan im abgelaufenen Rechnungsjahr Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. legt hiermit den Bericht des EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2016 bis 31. Jänner 2017 vor. Das Fondsvermögen verringerte sich im Berichtszeitraum um EUR 433.809,91 und betrug zum 31. Jänner 2017 EUR 14.470.245,45. Umlaufende Anteile

1. Februar 2016 31. Jänner 2017

AT0000A02FE2 (A) 1.032,00 32,00

AT0000A02FF9 (T) 109.063,00 102.155,00

Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 134,55 und lag am 31. Jänner 2017 bei EUR 140,72. Das ist eine Wertsteigerung von 4,59 %. Der errechnete Wert eines Thesaurierungsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 135,38 und lag am 31. Jänner 2017 bei EUR 141,61. Das ist eine Wertsteigerung von 4,60 %. Ausschüttung/Auszahlung für das Rechnungsjahr vom 1. Februar 2016 bis 31. Jänner 2017. Für Ausschüttungsanteile erfolgt keine Ausschüttung. Es ergibt sich keine KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge. Für Thesaurierungsanteile ergibt sich keine KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge, daher erfolgt aufgrund § 58 Abs 2 InvFG keine KESt-Auszahlung.

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EMCore Convertibles Japan

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Wertentwicklung im letzten Rechnungsjahr Die dargestellte Wertentwicklung bezieht sich auf die thesaurierende Anteilsklasse und ist repräsentativ für alle Anteilsklassen. Vergleichende Übersicht

Rechnungsjahr Fondsver-

mögen in EUR Ausschüttungsanteil

Beträge in EUR Thesaurierungsanteil

Beträge in EUR

Err. Wert je Anteil

Ausschüttung je Anteil

Wertent- wicklung in % *)

Err. Wert je Anteil

Zur Thes. verwend.

Ertrag

Aus-zahlung je Anteil

Wertent-wicklungin % *)

01.02.12 - 31.01.13 2.990.729,79 106,85 0,0000 4,12 107,22 11,1779 0,0000 4,12

01.02.13 - 31.01.14 7.451.373,62 137,30 3,2400 28,50 137,77 22,7157 3,2400 28,49

01.02.14 - 31.01.15 7.093.823,38 135,21 0,0000 0,93 135,68 0,0000 0,0000 0,93

01.02.15 - 31.01.16 14.904.055,36 134,55 0,0000 -0,49 135,38 0,0000 0,0000 -0,22

01.02.16 – 31.01.17 14.470.245,45 140,72 0,0000 4,59 141,61 0,0000 0,0000 4,60

*) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines

Fonds zu.

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Feb16

Mär16

Apr16

Mai16

Jun16

Jul16

Aug16

Sep16

Okt16

Nov16

Dez16

Jän17

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Wertentwicklung der letzten fünf Jahre

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Feb 12 Feb 13 Feb 14 Feb 15 Feb 16

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Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rechnungsjahr Gleich zu Beginn der Berichtsperiode, am 12. Februar 2016, musste der japanische Aktienmarkt massive Verluste von über 800 Punkten oder mehr als 5 %, verursacht durch einen massiven globalen Abverkauf von Aktien und einen stark fallenden Ölpreis, hinnehmen. Der Nikkei fiel an diesem Tag zum ersten Mal seit dem Oktober 2014 wieder unter die psychologisch wichtige Marke von 15.000 Indexpunkten. Es dauerte knapp einen Monat bis die Verluste wieder wettgemacht wurden. Ein weiterer Rückschlag für den japanischen Markt war dann beim Bekanntwerden des Resultats der BREXIT-Abstimmung am 24. Juni 2016 welcher mit Verlusten von über 7 % für den Nikkei endeten und die Marke von 15.000 erneut unterschritten wurde. Der japanische YEN erstarkte bis auf 101 am Referendums-Tag. Zu Beginn der Berichtsperiode handelte das Währungspaar USD/YEN noch bei 121! Nachträglich betrachtet bedeutete dies den Tiefststand des Nikkei während der Berichtsperiode. Im 3. Quartal 2016 bewegte sich dann der Nikkei in etwas ruhigeren Gewässern und konnte das Quartal mit 5,5 % deutlich im positiven Bereich beenden. Die Stärke des YEN gegenüber dem USD hielt aber auch im dritten Quartal Bestand, so dass dadurch eine noch bessere Performance vom Juli bis September 2016 verhindert wurde. Der Start des 4. Quartals wiederum war dann geprägt von den Umfragewerten zu den bevorstehenden US Wahlen. Grundsätzlich bestätigten die japanischen Aktienmärkte die Tendenz des dritten Quartals. Unterstützt wurde diese Entwicklung auch durch die überwiegend besser als erwarteten Halbjahreszahlen der japanischen Unternehmen. Das Bild wurde dann am 9. November 2017 getrübt als die ersten Hochrechnungen einen Wahlsieg von Donald Trump voraussagten. Der Nikkei fiel am US-Wahltag unter die 16.200 Punkte-Marke (über 900 Punkte-Tagesverlust) und der Yen erstarkte gegenüber dem USD auf 102. Nach dem Wahlsieg von Donald Trump fokussierten sich die Marktteilnehmer weltweit auf die Wahlversprechen und die damit verbundene expansive Fiskalpolitik. In der Folge gewann der Nikkei während der nächsten Handelstage stark und erreichte zum ersten Mal innerhalb von 10 Monaten die 18.000-Punkte-Marke. Die Rallye setzte sich dann auch im Dezember 2016 fort, wobei die Einigung der OPEC für eine Beschränkung der Ölfördermengen seit 18 Jahren den Ölpreis zusätzlich beflügelte. Die generell sehr positive Stimmung an den Aktienmärkten, gekoppelt mit einem stabilisierenden Ölpreis führte dazu, dass das Börsenjahr 2016 nach dem schwierigen Start doch noch einen versöhnlichen Ausgang für viele Anleger brachte. Dieser freundlichen Stimmung an den Finanzmärkten konnte auch die Entscheidung der amerikanischen Notenbank die Zinsen zum zweiten Mal seit dem Tiefststand zu erhöhen nichts anhaben. Infolge dessen konnte sich auch der YEN weiter abschwächen und notierte zum Jahresende um 114 und der japanische Aktienmarkt schloss das vierte Quartal mit einem Plus von über 16 % ab. Während des Berichtszeitraums wurden insgesamt 14 japanische Wandelanleihen im Umfang von USD 4,2 Mrd. emittiert. Die größte Emission betrifft die beiden am 7. März 2016 emittierten Jumbo-Wandler von Suzuki. Beide Papiere wurden im Umfang von je JPY 100 Mrd. emittiert, und die Prämie wurde bei der 2021 wie auch der 2023 endfälligen Anleihe bei 40 % fixiert. Nennenswert ist weiter die im Juni 2016 emittierte Wandelanleihe von Kansai Paint. Auch diese wurde in zwei Tranchen emittiert. Die in 2019 endfällige Tranche über JPY 40 Mrd. wurde mit einer Prämie von 20 % fixiert, die in 2022 fällige über JPY 60 Mrd. bei 45 %.

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Ausblick Steigende US-Zinsen, ein schwacher Yen (respektive ein starker US Dollar) sollten sich weiterhin positiv auf japanische Aktien auswirken. Die Gewinndynamik der japanischen Unternehmen wird tendenziell eher zu- als abnehmen, da das aktuell prognostizierte Umsatzwachstum auf zu tiefem Niveau liegt (die Exporteure rechnen aktuell mit einem USD/JPY-Währungskurs von 103). Eine wichtige Stütze dürfte weiterhin die Bank of Japan sein. Sie wird versuchen die Währung weiter schwach zu halten, und die Zinsen für JGB’s bei +/- Null zu belassen. Inländische Investoren sowie Versicherungsgesellschaften werden durch diese Aktion weiter die Asset-Allokation zu Gunsten Aktien erhöhen müssen. Das ETF-Kaufprogramm der BOJ über JPY 6 Billionen sowie die Aktienrückkaufprogramme der Unternehmen von derzeit rund JPY 9 Billionen entsprechen Kauforders von rund 4 % der Marktkapitalisierung des Topix Index. Generell erwies sich der japanische Aktienmarkt im abgelaufenen Geschäftsjahr wie auch in den Jahren zuvor als deutlich volatiler im Vergleich zu den US- wie auch europäischen Aktien-Indizes. Wir erwarten, dass sich dies auch in Zukunft nur unwesentlich ändern wird. Daher dürfte es sich für Anleger, welche sich in Japan engagieren wollen, weiterhin auszahlen anstelle von Aktien auch auf die Karte der Wandelanleihen setzen.

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EMCore Convertibles Japan

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Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr 2016/2017 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages: 1a) Ausschüttungsanteil *)

Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 134,55 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 140,72 Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (32,00 Anteile) 6,17 Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im Rechnungsjahr 4,59 % 1b) Thesaurierungsanteil *)

Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 135,38 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 141,61 Nettoertrag pro Thesaurierungsanteil (102.155,00 Anteile) 6,23 Wertentwicklung eines Thesaurierungsanteiles im Rechnungsjahr 4,60 % *) Die OeKB ermittelt die Performance der österreichischen Investmentfonds; bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche kann es aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.

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2. Fondsergebnis

a. Realisiertes Fondsergebnis

Ordentliches Ergebnis

Erträge (ohne Kursergebnis)Zinserträge 332,90Quellensteuern aus Zinserträgen -36,21Zinsaufwendungen -15,05Zinsaufwendungen aus Zerobonds -6.217,13sonstige Erträge 0,00 -5.935,49

AufwendungenVergütung an die KAG -177.260,94Wertpapierdepotgebühren -8.515,49Kosten für die Fondsbuchhaltung -7.100,69Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberatungskosten -3.893,31Publizitätskosten -15.324,67sonstige Verwaltungsaufwendungen -984,00 -213.079,10

Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -219.014,59

Realisiertes Kursergebnis 1) 2)

Realisierte Gewinne 947.732,61Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten 1.747.893,47Realisierte Verluste -101.812,96Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten -2.444.390,52

Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 149.422,60

Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -69.591,99

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2)

Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 3) 702.310,87

Ergebnis des Rechnungsjahres 4) 632.718,88

c. Ertragsausgleich

Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres -23.952,34Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge -65.098,04

Ertragsausgleich -89.050,38

FONDSERGEBNIS gesamt 543.668,50

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3. Entwicklung des Fondsvermögens

Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres110.095,00 Anteile 14.904.055,36

Ausschüttung/Auszahlung 0,00

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

Ausgabe von Anteilen 833.956,54Rücknahme von Anteilen -1.900.485,33Ertragsausgleich 89.050,38 -977.478,41

Fondsergebnis gesamt

(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) 543.668,50

FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES102.187,00 Anteile 14.470.245,45

1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.

2) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht

realisierten Kursergebnisses): EUR 851.733,47

3) Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse:

unrealisierte Gewinne: EUR 611.795,13

unrealisierte Verluste: EUR 90.515,74

4) Im Fondsrechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von EUR 5.400,00.

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NOMINALE ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR IN %IN TSD

Vermögensaufstellung zum 31.01.2017

ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/ KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT ANTEIL

A n l e i h e n

lautend auf JPY

Wertpapiervermögen

Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere

4,67

XS1184770227 0,0000 % CHUGOKU EL.PWR 15/18 ZOCV 10.000 80.000 100,25 82.428,88 0,57

XS1034964111 0,0000 % ADVANTEST 14/19 ZO CV 60.000 20.000 136,96 675.688,21

5,51

XS0755481339 0,0000 % FUKUYAMA TRANSP.12/17 CV 50.000 60.000 30.000 120,58 495.707,94 3,43

XS1238828658 0,0000 % EDION 15/25 ZO CV 90.000 40.000 107,65 796.620,62

3,53

XS1328236002 0,0000 % KONAMI HLDGS 15/22 ZO CV 50.000 50.000 126,83 521.423,29 3,60

XS1374488747 0,0000 % KEIHAN HLDGS 16/21 ZO CV 60.000 60.000 103,67 511.440,55

XS0673557764 0,0000 % MAKINO MILL.MACH. 13/18CV 20.000 125,70 206.711,07 1,43

3,43

XS0856648679 0,0000 % KUREHA 13/18 ZO CV 60.000 40.000 116,35 574.000,99 3,97

XS1148854877 0,0000 % K'S HOLDINGS 14/19 ZO 50.000 50.000 120,57 495.699,72

4,16

XS1138495509 0,0000 % NAGOYA RAILR. 14/24 ZO CV 100.000 112,65 926.245,68 6,40

XS1485691262 0,0000 % MIRAIT HLDGS 16/21 ZO CV 70.000 70.000 104,58 601.895,25

4,15

XS0980205271 0,0000 % SBI HLDGS 13/17 ZO CV 60.000 113,56 560.256,54 3,87

XS0916265787 0,0000 % PARK24 CO. 13/18 ZOCV 60.000 10.000 121,61 599.926,00

621.780,96 4,30

XS1293483050 0,0000 % SHIMIZU 15/20 ZO CV 70.000 10.000 110,84 637.942,77 4,41

XS0969810745 0,0000 % SEINO HLDGS 13/18 ZO CV 70.000 80.000 10.000 108,03

4,96

XS0951562585 0,0000 % SUMITOMO FORESTRY 13/18CV 90.000 20.000 10.000 104,22 771.216,08 5,33

JP343500PF78 0,0000 % SONY CORP. 2022 CV 80.000 80.000 109,07 717.460,94

4,91

XS0996456520 0,0000 % TAKASHIMAYA 13/20 ZO CV 50.000 30.000 105,45 433.522,45 3,00

XS1374498977 0,0000 % SUZUKI MOTOR 16/21 70.000 70.000 123,46 710.607,63

XS1314193845 0,0000 % TOHOKU EL.PWR15/18 ZOCV 40.000 101,01 332.201,94 2,30

2,06

XS1139279845 0,0000 % TERUMO 14/21 ZO 40.000 30.000 123,83 407.261,96 2,81

XS1139279415 0,0000 % TERUMO 14/19 ZO REGS 30.000 50.000 120,70 297.730,64

4,51

XS1069938741 0,0000 % TORAY IND. 14/19 ZO CV 30.000 119,96 295.905,28 2,04

XS1000908993 0,0000 % TOPPAN PRINTG 13/19 ZO CV 70.000 10.000 113,45 652.976,48

2,11

JP384700PC99 0,1500 % HOKKAIDO GAS 2017 CV 19.000 105,00 164.035,52 1,13

XS1064689075 0,0000 % YAMADA DENKI 14/19 ZO CV 30.000 30.000 124,01 305.900,35

lautend auf USD

XS0951414043 0,0000 % BK OF IWATE 13/18 CV 400 300 100,45 375.693,31 2,60

ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/KONTRAKTE KURS WERT ANTEIL

2,74

Summe Anleihen 14.168.914,99 97,93

Summe Wertpapiervermögen 14.168.914,99 97,93

XS1195283301 0,0000 % BK OF NAGOYA 15/20 400 500 106,05 396.633,94

D e v i s e n t e r m i n g e s c h ä f t e

Verkauf

NOMINALE IN EUR IN %

Derivative Produkte

DTG_TAX_3404174 USD/EUR Laufzeit bis 17.02.2017 2) -830.000 260,72 0,00

DTG_TAX_3404176 JPY/EUR Laufzeit bis 17.02.2017 2) -1.630.000.000 63.430,88 0,44

B a n k g u t h a b e n / V e r b i n d l i c h k e i t e n

EUR-Konten 171.256,48 1,18

Summe Devisenterminkontrakte (Verkauf) 63.691,60 0,44

Summe Derivate 63.691,60 0,44

nicht EU-Währungen 66.303,41 0,45

Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten 237.559,89 1,63

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2)

s o n s t i g e s V e r m ö g e n / V e r b i n d l i c h k e i t e n

Zinsansprüche 78,97 0,00

Durch den Einsatz dieses Derivats wird das Gesamtrisiko des Fonds vermindert

Summe sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 78,97 0,00

Fondsvermögen 14.470.245,45 100,00

Devisenkurse

Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Devisenkursen umgerechnet:

WÄHRUNG KURS

Japanische Yen (JPY) 121,62000US-Dollar (USD) 1,06950

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ZUGÄNGE ABGÄNGE

NOMINALE IN TSD NOMINALE IN TSD

Wertpapiervermögen

Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren,soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind

ISIN BEZEICHNUNG KÄUFE VERKÄUFE

XS1105762857 0,0000 % EDION 14/21 ZO CV 40.000

XS0989029706 0,0000 % GS YUASA 14/19 ZO CV 40.000 120.000

A n l e i h e n

XS1042530326 0,0000 % ALPS ELECTRIC 14/19 ZO CV 20.000

JP316600PD34 0,0000 % EBARA CORP. 2018 ZO CV 80.000 80.000

XS0939672670 0,0000 % NIHON UNISYS 13/16 ZO CV 70.000

XS0914326417 0,0000 % SHIZUOKA BK 13/18 CV 900

XS0965427981 0,0000 % MAEDA 13/18 ZO CV 30.000

XS1055030917 0,0000 % MEBUKI FIN. GR. 14/19 CV 700

Derivative ProdukteDTG_TAX_3403159 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.02.2016 BKS BANK AG -459.426,11

DTG_TAX_3403163 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.02.2016 BKS BANK AG 30.369,55

XS0996455803 0,0000 % TAKASHIMAYA 13/18 ZO CV 70.000

ISIN BEZEICHNUNG Gewinn / Verlust

DTG_TAX_3403225 DTG SPEST USDEUR VERFALL 18.03.2016 BKS BANK AG 66.561,10

DTG_TAX_3403231 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.03.2016 BKS BANK AG 198.814,03

DTG_TAX_3403182 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.02.2016 BKS BANK AG 17.783,88

DTG_TAX_3403210 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.02.2016 BKS BANK AG 1.804,28

DTG_TAX_3403257 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.03.2016 BKS BANK AG -8.194,25

DTG_TAX_3403305 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 28.04.2016 BKS BANK AG -16.082,29

DTG_TAX_3403239 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.02.2016 BKS BANK AG 116.213,81

DTG_TAX_3403241 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.02.2016 BKS BANK AG 3.352,36

DTG_TAX_3403329 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 28.04.2016 BKS BANK AG -3.585,63

DTG_TAX_3403352 DTG SPEST USDEUR VERFALL 28.04.2016 BKS BANK AG -5.965,88

DTG_TAX_3403311 DTG SPEST USDEUR VERFALL 28.04.2016 BKS BANK AG 50.099,97

DTG_TAX_3403314 DTG SPEST USDEUR VERFALL 18.03.2016 BKS BANK AG -57.476,72

DTG_TAX_3403384 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.05.2016 BKS BANK AG -266.675,56

DTG_TAX_3403393 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 28.04.2016 BKS BANK AG -94.412,87

DTG_TAX_3403353 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 28.04.2016 BKS BANK AG 40.346,67

DTG_TAX_3403381 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.05.2016 BKS BANK AG -11.262,34

DTG_TAX_3403436 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.05.2016 BKS BANK AG -6.174,60

DTG_TAX_3403462 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.05.2016 BKS BANK AG 1.321,51

DTG_TAX_3403394 DTG SPEST USDEUR VERFALL 28.04.2016 BKS BANK AG -3.859,92

DTG_TAX_3403401 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.05.2016 BKS BANK AG 653,22

DTG_TAX_3403496 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.05.2016 BKS BANK AG 4.213,90

DTG_TAX_3403497 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.05.2016 BKS BANK AG 29.997,91

DTG_TAX_3403473 DTG SPEST USDEUR VERFALL 23.06.2016 BKS BANK AG 4.484,01

DTG_TAX_3403483 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 23.06.2016 BKS BANK AG -557.840,01

DTG_TAX_3403553 DTG SPEST USDEUR VERFALL 21.07.2016 BKS BANK AG -18.259,48

DTG_TAX_3403556 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 21.07.2016 BKS BANK AG -62.056,98

DTG_TAX_3403508 DTG SPEST USDEUR VERFALL 23.06.2016 BKS BANK AG -1.764,40

DTG_TAX_3403536 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 23.06.2016 BKS BANK AG 507,81

DTG_TAX_3403582 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 21.07.2016 BKS BANK AG 3.179,33

DTG_TAX_3403631 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.08.2016 BKS BANK AG 9.855,97

DTG_TAX_3403567 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 23.06.2016 BKS BANK AG 12.414,61

DTG_TAX_3403569 DTG SPEST USDEUR VERFALL 23.06.2016 BKS BANK AG 786,92

DTG_TAX_3403645 DTG SPEST USDEUR VERFALL 21.07.2016 BKS BANK AG 3.981,21

DTG_TAX_3403661 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.08.2016 BKS BANK AG 1.317,14

DTG_TAX_3403638 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.08.2016 BKS BANK AG -486.923,46

DTG_TAX_3403644 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 21.07.2016 BKS BANK AG -17.349,32

DTG_TAX_3403697 DTG SPEST USDEUR VERFALL 23.09.2016 BKS BANK AG -7.860,08

DTG_TAX_3403704 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 23.09.2016 BKS BANK AG -29.260,31

DTG_TAX_3403684 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.08.2016 BKS BANK AG 6.253,26

DTG_TAX_3403685 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 25.08.2016 BKS BANK AG 42.369,24

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EMCore Convertibles Japan

14

DTG_TAX_3403802 DTG SPEST USDEUR VERFALL 19.10.2016 BKS BANK AG -12.037,38

DTG_TAX_3403810 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.10.2016 BKS BANK AG 51.823,02

DTG_TAX_3403726 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 23.09.2016 BKS BANK AG -1.031,20

DTG_TAX_3403739 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 23.09.2016 BKS BANK AG -4.191,19

DTG_TAX_3403876 DTG SPEST USDEUR VERFALL 18.11.2016 BKS BANK AG -23.774,21

DTG_TAX_3403878 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.11.2016 BKS BANK AG 244.279,38

DTG_TAX_3403819 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 23.09.2016 BKS BANK AG 39.583,53

DTG_TAX_3403822 DTG SPEST USDEUR VERFALL 23.09.2016 BKS BANK AG -5.416,12

DTG_TAX_3403968 DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.12.2016 BKS BANK AG -26.034,51

DTG_TAX_3403971 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 16.12.2016 BKS BANK AG 590.355,82

DTG_TAX_3403892 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 19.10.2016 BKS BANK AG 36.920,65

DTG_TAX_3403895 DTG SPEST USDEUR VERFALL 19.10.2016 BKS BANK AG 270,01

DTG_TAX_3404007 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 16.12.2016 BKS BANK AG 22.916,76

DTG_TAX_3404078 DTG SPEST USDEUR VERFALL 20.01.2017 BKS BANK AG -1.630,84

DTG_TAX_3403977 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 18.11.2016 BKS BANK AG 74.595,39

DTG_TAX_3403978 DTG SPEST USDEUR VERFALL 18.11.2016 BKS BANK AG 5.094,90

DTG_TAX_3404087 DTG SPEST USDEUR VERFALL 16.12.2016 BKS BANK AG 17.365,54

DTG_TAX_3404114 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 20.01.2017 BKS BANK AG -914,19

DTG_TAX_3404080 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 20.01.2017 BKS BANK AG 14.310,04

DTG_TAX_3404086 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 16.12.2016 BKS BANK AG -93.039,78

DTG_TAX_3404185 DTG SPEST JPYEUR VERFALL 20.01.2017 BKS BANK AG -161.890,89

DTG_TAX_3404186 DTG SPEST USDEUR VERFALL 20.01.2017 BKS BANK AG 3.696,74

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EMCore Convertibles Japan

15

Besondere Hinweise Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Verwaltungsgesellschaft zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:

a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.

b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.

Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko).

Risikobemessung Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert des Fonds nicht überschreiten.

Angaben zu Verwaltungsgebühren Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt.

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EMCore Convertibles Japan

16

Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß Verordnung VO 2015/2365 In den Fondsbestimmungen werden zwar Angaben zur Wertpapierleihe gemacht und diese Möglichkeit wäre somit grundsätzlich zulässig, jedoch sieht die derzeitige Strategie des Fonds dies nicht vor und die Technik wird daher bis auf weiteres nicht angewendet. Zudem findet kein Einsatz von Total Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) oder vergleichbaren Derivatgeschäften im Rahmen der Anlagepolitik statt. Mangels Anwendung der vorgenannten Techniken erfolgen daher keine weiteren Angaben gemäß Artikel 13 iVm Abschnitt A des Anhangs zur Verordnung VO 2015/2365. Angaben Vergütung gemäß § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG bzw. gemäß § 49 iVm Anlage I Schema B InvFG

Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) gezahlten Vergütungen im Jahr 2016

EUR 3.401.981,41

hiervon fixe Vergütung EUR 3.076.919,41

hiervon variable Vergütung EUR 325.062,00

Anzahl der Mitarbeiter während dieses Geschäftsjahres (VZÄ) 47,53

Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleiter EUR 531.777,84

Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion EUR 289.702,46

Gesamtsumme der Vergütungen an sonstige risikorelevante Mitarbeiter (exkl. Mitarbeiter mit Kontrollfunktion)

EUR 1.686.991,76

Carried Interests *) EUR 0,00

Auflistung der festgestellten Unregelmäßigkeiten im Rahmen der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 InvFG 2011 durch den Aufsichtsrat / Interne Revision genannten Überprüfungen:

Es wurden keine Unregelmäßigkeiten im Zuge der Überprüfung durch den Aufsichtsrat bzw. Interne Revision festgestellt.

Im Berichtszeitraum wurden keine wesentlichen Änderungen festgestellt.

*) Carried Interests sind in der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. nicht vorgesehen.

Die Angaben zur Vergütung beruhen auf den Daten laut OeNB-Materialiensammlung zur Vergütungspolitik unkonsolidiert Anlage A3e und A3f. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik (Berechnung, zuständige Person für die Zuteilung, …) sind unter www.3bg.at erhältlich und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt.

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EMCore Convertibles Japan

17

Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Jänner 2017 EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG

EUR Anteil am

Fondsvermögen

Wertpapiervermögen 14.168.914,99 97,93%

Derivate 63.691,60 0,44%

Bankguthaben / Verbindlichkeiten 237.559,89 1,63%

sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 78,97 0,00% Fondsvermögen 14.470.245,45 100,00%

Umlaufende Ausschüttungsanteile 32,00

Umlaufende Thesaurierungsanteile 102.155,00

Ausschüttungsanteilswert (Nettobestandswert) 140,72

Thesaurierungsanteilswert (Nettobestandswert) 141,61

Linz, am 15. Mai 2017 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Alois Wögerbauer, CIIA e.h. Mag. Dietmar Baumgartner e.h. Dr. Gustav Dressler e.h.

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EMCore Convertibles Japan

18

Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den Rechenschaftsbericht der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten

EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds,

bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31. Jänner 2017, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Jänner 2017 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds.

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EMCore Convertibles Japan

19

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder

unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen

Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-

nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts

einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die

geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

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EMCore Convertibles Japan

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Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. In Verbindung mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Rechenschaftsbericht oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Linz, am 15. Mai 2017

KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

Mag. Martha Kloibmüller Wirtschaftsprüfer

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EMCore Convertibles Japan

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Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des EMCore Convertibles Japan

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Rechnungsjahr:

Ausschüttung:

ISIN: AT0000A02FE2

Währung: EUR

Pos. BeschreibungPrivatanleger

mit OptionPrivatanleger ohne Option

Betrieblicher Anleger

mit Option

Betrieblicher Anleger

ohne Option

Betrieblicher Anleger

jur. PersonPrivatstiftung

1. Fondsergebnis der Meldeperiode -0,9094 -0,9094 -0,9094 -0,9094 -0,9094 -0,9094

2. Zuzüglich

2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

2.5Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

2.6Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung)

0,9094 0,9094 0,9094 0,9094 0,9094 0,9094

3. Abzüglich

3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.2 Steuerfreie Zinserträge

3.2.1 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.2.2Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB Wohnbauanleihen

0,0000 0,0000 0,0000

3.3 Steuerfreie Dividendenerträge

3.3.1 Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000

3.3.2 Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG 0,0000 0,0000

3.3.3 Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0,0000

3.4 Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge

3.4.1 Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.4.3 Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.5Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.6Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen)

0,0000 0,0000 0,0000

3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4.2.1Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§ 22 Abs.2 KStG)

0,0000

4.3In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.1In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.2In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -0,9094 -0,9094 -0,9094 -0,9094 -0,9094 -0,9094

5.6Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

01.02.2016

31.01.2017

04.05.2017

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EMCore Convertibles Japan

22

Pos. BeschreibungPrivatanleger

mit OptionPrivatanleger ohne Option

Betrieblicher Anleger

mit Option

Betrieblicher Anleger

ohne Option

Betrieblicher Anleger

jur. PersonPrivatstiftung

6. Korrekturbeträge 14)

6.1

Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)

Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigierenKorrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte)

Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

6.2

Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF

Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte

Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung

7.1 Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7.2 Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7.3 Ausschüttungen von Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7.4Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind

8.1auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar

4) 5) 6)

8.1.1Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.2Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.3Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.4Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.5 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7)

8.2.1 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2.2 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2.3 Steuern auf Ausschüttungen Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2.4Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0,0000

9. Begünstigte Beteiligungserträge

9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG) 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

9.2Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden)

8) 0,0000 0,0000

9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0,0000

10. Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11)

10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.3 Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.6Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.9Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.14Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.15KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)

10) 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

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EMCore Convertibles Japan

23

Pos. BeschreibungPrivatanleger

mit OptionPrivatanleger ohne Option

Betrieblicher Anleger

mit Option

Betrieblicher Anleger

ohne Option

Betrieblicher Anleger

jur. PersonPrivatstiftung

11.Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde

11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.9 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber

15.1KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger)

1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.

2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallendenKörperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden.4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.

Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch

Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet

werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

8) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.

9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.

10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG).Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.

11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).

12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils.

Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.

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EMCore Convertibles Japan

24

Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des EMCore Convertibles Japan

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Rechnungsjahr:

Ausschüttung:

ISIN: AT0000A02FF9

Währung: EUR

Pos. BeschreibungPrivatanleger

mit OptionPrivatanleger ohne Option

Betrieblicher Anleger

mit Option

Betrieblicher Anleger

ohne Option

Betrieblicher Anleger

jur. PersonPrivatstiftung

1. Fondsergebnis der Meldeperiode -0,9154 -0,9154 -0,9154 -0,9154 -0,9154 -0,9154

2. Zuzüglich

2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

2.5Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

2.6Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung)

0,9154 0,9154 0,9154 0,9154 0,9154 0,9154

3. Abzüglich

3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.2 Steuerfreie Zinserträge

3.2.1 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.2.2Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB Wohnbauanleihen

0,0000 0,0000 0,0000

3.3 Steuerfreie Dividendenerträge

3.3.1 Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000

3.3.2 Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG 0,0000 0,0000

3.3.3 Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0,0000

3.4 Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge

3.4.1 Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.4.3 Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.5Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

3.6Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen)

0,0000 0,0000 0,0000

3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

4.2.1Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' (§ 22 Abs.2 KStG)

0,0000

4.3In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.1In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.2In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -0,9154 -0,9154 -0,9154 -0,9154 -0,9154 -0,9154

5.6Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

01.02.2016

31.01.2017

04.05.2017

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EMCore Convertibles Japan

25

Pos. BeschreibungPrivatanleger

mit OptionPrivatanleger ohne Option

Betrieblicher Anleger

mit Option

Betrieblicher Anleger

ohne Option

Betrieblicher Anleger

jur. PersonPrivatstiftung

6. Korrekturbeträge 14)

6.1

Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)

Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigierenKorrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte)

Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

6.2

Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF

Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte

Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung

7.1 Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7.2 Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7.3 Ausschüttungen von Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

7.4Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind

8.1auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar

4) 5) 6)

8.1.1Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.2Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.3Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.4Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.1.5 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7)

8.2.1 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2.2 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2.3 Steuern auf Ausschüttungen Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.2.4Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0,0000

9. Begünstigte Beteiligungserträge

9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG) 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

9.2Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne Schachteldividenden)

8) 0,0000 0,0000

9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0,0000

10. Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11)

10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.3 Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.6Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.9Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%)

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.14Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs

0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

10.15KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)

10) 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

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EMCore Convertibles Japan

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Pos. BeschreibungPrivatanleger

mit OptionPrivatanleger ohne Option

Betrieblicher Anleger

mit Option

Betrieblicher Anleger

ohne Option

Betrieblicher Anleger

jur. PersonPrivatstiftung

11.Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde

11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

12.9 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000

15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber

15.1KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger)

1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.

2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallendenKörperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.

3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden.4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.

Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch

Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet

werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.

8) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.

9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.

10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG).Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden.

11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).

12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils.

Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.

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EMCore Convertibles Japan

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Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011

EMCore Convertibles Japan Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG

Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt.

Der Investmentfonds ist ein richtlinienkonformes Sondervermögen und wird von der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. (nachstehend „Verwaltungsgesellschaft“ genannt) mit Sitz in Linz verwaltet.

Artikel 1 Miteigentumsanteile

Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden je Anteilsgattung dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle)

Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die BKS Bank AG, Klagenfurt. Zahlstellen für die Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen.

Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und – grundsätze

Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte gemäß InvFG ausgewählt werden:

Für die Veranlagung des Investmentfonds werden mindestens 67 vH des Fondsvermögens in Wandelschuldverschreibungen japanischer Emittenten investiert. Die Veranlagung erfolgt in Form von direkt erworbenen Einzeltiteln, sohin nicht indirekt oder direkt über Investmentfonds oder über Derivate. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunktes für das Fondsvermögen erworben.

Wertpapiere

Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) werden bis zu 100 vH des Fondsvermögens erworben.

Geldmarktinstrumente

Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 33 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente

Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche

Instrumente oder nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen.

Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden.

Anteile an Investmentfonds

Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 10 vH des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 10

vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren.

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EMCore Convertibles Japan

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Derivative Instrumente

Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 33 vH des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden.

Risiko-Messmethode des Investmentfonds:

Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: Commitment Ansatz: Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV i.d.g.F. ermittelt. Das Gesamtrisiko derivativer Instrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf 50 vH des Gesamtnettowerts des Fondsvermögens nicht überschreiten. Details und Erläuterungen finden sich im Prospekt.

Sichteinlagen oder kündbare Einlagen

Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 33 vH des

Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten.

Vorübergehend aufgenommene Kredite

Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vH

des Fondsvermögens aufnehmen.

Pensionsgeschäfte

Nicht anwendbar.

Wertpapierleihe

Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vH des Fondsvermögens eingesetzt werden. Nähere Angaben betreffend den Artikel 3 finden sich im Prospekt.

Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme

Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Wert der Anteile wird börsentäglich ermittelt.

Ausgabe und Ausgabeaufschlag

Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 3 vH zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft, auf- bzw. abgerundet auf den nächsten Cent.

Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.

Rücknahme und Rücknahmeabschlag

Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert, auf- bzw. abgerundet auf den nächsten Cent.

Es fällt kein Rücknahmeabschlag an. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen.

Artikel 5 Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom 01. Februar bis zum 31. Jänner.

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EMCore Convertibles Japan

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Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung

Für den Investmentfonds können Ausschüttungsanteilscheine und/oder Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und/oder Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben werden. Für diesen Investmentfonds können verschiedene Gattungen von Anteilscheinen ausgegeben werden. Die Bildung der Anteilsgattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilsgattung liegen im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Nähere Angaben finden sich im Prospekt.

Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 02. Mai des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 02. Mai der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilsscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 02. Mai der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.

Erträgnisverwendung bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche)

Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gemäß InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt-Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 2. Mai des folgenden Rechnungsjahres.

Die Verwaltungsgesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß Einkommensteuergesetz (§ 94) vorliegen.

Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.

Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,25 vH des Fondsvermögens, die in Teilbeträgen zu Monatsendwerten erhoben wird. Diese Teilbeträge sind mit 1/12 von 1,25 vH des am jeweiligen Monatsende bestehenden Fondsvermögens zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilsgattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilsgattungen in Rechnung gestellt. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens. Nähere Angaben finden sich im Prospekt.

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EMCore Convertibles Japan

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Anhang

Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten

1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR

Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.

Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen.

Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.

1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Display&subsection_id=01

1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:

1.2.1. Luxemburg Euro MTF Luxemburg

1.3. Gemäß § 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR:

Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden.]

2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR

2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Montenegro: Podgorica 2.4. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.5. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.6. Serbien: Belgrad 2.7. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")

3. Börsen in außereuropäischen Ländern

3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10. Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11. Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia 3.13. Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) 3.14. Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad 3.15. Mexiko: Mexiko City 3.16. Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.17 Peru Bolsa de Valores de Lima 3.18. Philippinen: Manila 3.19. Singapur: Singapur Stock Exchange 3.20. Südafrika: Johannesburg 3.21. Taiwan: Taipei 3.22. Thailand: Bangkok 3.23. USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.24. Venezuela: Caracas 3.25. Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)

1 Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden. [Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis: http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“]

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EMCore Convertibles Japan

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4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der EuropäischenGemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities

5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5. Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10. Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11. Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) 5.12. Slowakei: RM-System Slovakia 5.13. Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.14. Schweiz: EUREX 5.15. Türkei: TurkDEX 5.16. USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)

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EMCore Convertibles Japan

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Hinweise für Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz (ungeprüft)

EMCore Convertibles Japan, Miteigentumsfonds nach österreichischem Recht

Der Vertrieb von Anteilen des EMCore Convertibles Japan in der Schweiz ist durch die Eidgenössischen

Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern, per 04.06.2014 bewilligt worden.

1. Rechtlicher Vertreter in der Schweiz

ACOLIN Fund Services AG

Affolternstrasse 56

CH- 8050 Zürich

Tel:+ 41 (0) 44 396 96 96

Fax:+ 41 (0) 44 396 96 99

2. Zahlstelle in der Schweiz

NPB Neue Privat Bank AG

Limmatquai 1/am Bellevue

Postfach

CH-8024 Zürich

Tel.: +41 44 265 11 88

Mail: [email protected]

3. Bezugsort der maßgeblichen Dokumente

Alle erforderlichen Informationen für die Anleger, insbesondere

das Verwaltungsreglement (Fondsbestimmungen)

der Verkaufsprospekt

die Rechenschafts- und Halbjahresberichte

die Wesentlichen Anlegerinformationen (Kundeninformationsdokument, KID)

sind am Sitz der Emittentin, der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Untere Donaulände 28,

A-4020 Linz, beim Vertreter in der Schweiz sowie im Internet unter www.3bg.at erhältlich und stehen den

Interessenten kostenlos zur Verfügung.

4. Publikationen

Publikationsorgan in der Schweiz ist www.fundinfo.com.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand befinden sich mit Bezug auf die in der Schweiz vertriebenen Anteile am Sitz

des Vertreters in der Schweiz.

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EMCore Convertibles Japan

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6. Angabe der Total Expense Ratio (TER)

Diese Kennziffer wurde gemäß der „Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von

kollektiven Kapitalanlagen“ der Schweizer Fund Association SFAMA in der aktuell gültigen Fassung berechnet

und drückt die Gesamtheit derjenigen Kommissionen und Kosten, die laufend dem Vermögen des

Investmentfonds belastet werden (Betriebsaufwand), retrospektiv in einem %-Satz des Nettovermögens aus.

TER für den Zeitraum 01.02.2016 – 31.01.2017 1,5463 %

7. Angabe der Portfolio Turnover Rate (PTR)

Diese Kennziffer wurde gemäß der „Richtlinien zur Berechnung und Offenlegung der TER und PTR von

kollektiven Kapitalanlagen“ der Schweizer Fund Association SFAMA in der aktuell gültigen Fassung berechnet.

Die PTR gilt als Indikator für die Bedeutung der Nebenkosten, die beim Kauf und Verkauf von Anlagen

erwachsen und drückt die Summe der Wertpapierkäufe und –verkäufe abzüglich des Netto-Mittelaufkommens

als Prozentsatz des durchschnittlichen Nettofondsvolumens innerhalb eines (halben) Jahres aus.

PTR für den Zeitraum 01.02.2016 – 31.01.2017 105,37 %

8. Angabe der Performance

Kalenderjahr Ausschüttungsanteil Thesaurierungsanteil

Wertentwicklung in % *) Wertentwicklung in % *)

2012 3,18 3,18

2013 31,89 31,87

2014 0,04 0,03

2015 3,00 3,02

2016 0,97 1,24

*) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines

Fonds zu.