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"VTHBCF] *OJUJBUJWCFSJDIU [Vŭ'BNJMJFOVOUFSOFINFO Das Europaparlament stellte in einem ersten Entwurf des Berichts heraus, dass europäische Familienunternehmen trotz ihrer wichtigen Bedeutung für die Wirt- schaft auf europäischer Ebene bisher keine Berücksichtigung finden. 4FJUF &EJUPSJBM 8FDITFMJN#%*#%" .JUUFMTUBOETBVTTDIVTT Der neue Vorsitzende Hans-Toni Junius setzt sich weiter für die Stär- kung der Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstand ein. 4FJUF *OUFSOBUJPOBMF4UFVFSO #%*CFXFSUFU7PSTDIMハHF EFS0&$%LSJUJTDI Die OECD treibt den Aktionsplan gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlage- rung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) weiter voran. 4FJUF %JHJUBMJTJFSVOH .JUUFMTUBOENVTT$IBODFO EFS%JHJUBMJTJFSVOHOVU[FO BDI-Präsident Ulrich Grillo hat im März eine Studie zur digitalen Transformation der Industrie an EU-Kommissar Günther Oettinger übergeben. 4FJUF (BTUCFJUSBH 6STBDIFOGàS &OUHFMUVOUFSTDIJFEFŭBOHFIFOŭ Das vom Bundesfamilienministerium ge- plante Gesetz zur Entgelttransparenz schafft mehr Bürokratie für Unternehmen, aber keine Verbesserungen für Frauen. 4FJUF 4QF[JBM %SFJ'SBHFOBO #FSUSBN,BXMBUI Bertram Kawlath ist geschäftsführender Gesellschafter bei Schubert & Salzer, einer mittelständischen familiengeführten Firmengruppe aus Ingolstadt. 4FJUF 8FJUFSF5IFNFO &SCTDIBGUTUFVFS 4FJUF &SCTDIBGUTUFVFS 4FJUF -VGUGSBDIUTJDIFSIFJU 4FJUF -VGUGSBDIUTJDIFSIFJU 4FJUF #BOLFOSFHVMJFSVOH 4FJUF #BOLFOSFHVMJFSVOH 4FJUF $43 4FJUF $43 4FJUF

Mittelstand & Familienunternehmen - Ausgabe 2 | 2015 · 2015. 10. 24. · der Übertragungswert von 20 Millionen Euro eine Freigrenze, aber kein Freibetrag sein. Gegen solch eine

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Ausgabe 2 | 2015

Initiativberichtzu Familienunternehmen

Das Europaparlament stellte in einemersten Entwurf des Berichts heraus, dasseuropäische Familienunternehmen trotzihrer wichtigen Bedeutung für die Wirt-schaft auf europäischer Ebene bisherkeine Berücksichtigung finden.

>> Seite 4

Editorial

Wechsel im BDI/BDA-Mittelstandsausschuss

Der neue Vorsitzende Hans-ToniJunius setzt sich weiter für die Stär-kung der Wettbewerbsfähigkeit desMittelstand ein.

>> Seite 2

Internationale Steuern

BDI bewertet Vorschlägeder OECD kritisch

Die OECD treibt den Aktionsplan gegenGewinnverkürzung und Gewinnverlage-rung (Base Erosion and Profit Shifting,BEPS) weiter voran.

>> Seite 3

Digitalisierung

Mittelstand muss Chancender Digitalisierung nutzen

BDI-Präsident Ulrich Grillo hat im Märzeine Studie zur digitalen Transformationder Industrie an EU-Kommissar GüntherOettinger übergeben.

>> Seite 6

Gastbeitrag

Ursachen fürEntgeltunterschiede angehen 

Das vom Bundesfamilienministerium ge-plante Gesetz zur Entgelttransparenz schafft mehr Bürokratie für Unternehmen,aber keine Verbesserungen für Frauen.

>> Seite 10

Spezial

Drei Fragen anBertram Kawlath

Bertram Kawlath ist geschäftsführenderGesellschafter bei Schubert & Salzer,einer mittelständischen familiengeführtenFirmengruppe aus Ingolstadt.

>> Seite 11

Weitere Themen

Erbschaftsteuer>> Seite 5Erbschaftsteuer>> Seite 5

Luftfrachtsicherheit>> Seite 7Luftfrachtsicherheit>> Seite 7

Bankenregulierung>> Seite 8Bankenregulierung>> Seite 8

CSR>> Seite 9CSR>> Seite 9

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 02

Hans-Toni Junius, Vorsitzender des BDI/BDA-Mittelstandsausschusses

Editorial»Geplante Erbschaftsteuerreform mittelstandsfreundlich korrigieren«Editorial»Geplante Erbschaftsteuerreform mittelstandsfreundlich korrigieren«

Als neuer Vorsitzender des BDI/BDA-Mittelstandsausschussesmöchte ich die erfolgreiche Arbeit zur Stärkung der Wettbe-werbsfähigkeit des deutschen Mittelstands und der Familienun-ternehmen fortsetzen. Nur gemeinsam werden große, mittlereund kleine Unternehmen die anstehenden Herausforderungen –etwa Digitalisierung und weitere Internationalisierung – erfolg-reich meistern.

So wie Arndt G. Kirchhoff, der bisher dem Ausschuss vorsaß,bin ich industrieller Familienunternehmer. In sechster Genera-tion führe ich das Unternehmen C.D. Wälzholz mit Sitz in Ha-gen. Unser Kerngeschäft ist die Produktion von kaltgewalztenund wärmebehandelten Stahlbändern und Profilen.

Die Politik hat Recht, wenn sie die Bedeutung des Mittelstandsund der Familienunternehmen als Rückgrat der Wirtschaft undGarant der Arbeitsplätze betont. Wir Unternehmer arbeiten täg-lich intensiv am Erfolg unserer Unternehmen mit einer langfris-tig und nachhaltig angelegten Unternehmensstrategie. Da wirindustrielle Mittelständler und Familienunternehmer meist starkin Sachanlagen investieren, sind wir eng an unsere Firmen ge-bunden. Außerdem besteht zwischen den Unternehmerfamilienund Mitarbeitern, die zum Teil seit Generationen im Unterneh-men tätig sind, ein enges Vertrauensverhältnis. Das persönliche„Commitment“ zum Unternehmen unterscheidet uns von vielenInvestoren und Managern, bei denen oft zwangsläufig kurzfris-tige Erfolge im Vordergrund stehen.

Erhalt von Familienunternehmen sichern

Die Bundesregierung muss diese Besonderheit des Mittel-stands und der Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer-reform berücksichtigen. CDU, CSU und SPD haben im Koaliti-onsvertrag als Ziel festgelegt, die Unternehmensnachfolge auchkünftig nicht durch die Erbschaftsbesteuerung zu gefährden.Auf diese Aussage vertrauen wir und gehen von einer »mini-malinvasiven« Umsetzung der Vorgaben aus Karlsruhe aus.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am17. Dezember 2014 die erbschaftsteuerliche Verschonung desMittelstands ausdrücklich zugelassen. Zudem hat Karlsruhedem Gesetzgeber einen weiten Spielraum für eine erbschaft-steuerliche Verschonung der Unternehmen zugestanden. Ankeiner Stelle im Urteilstext steht, dass die Unternehmen stärkerzu belasten oder die Erbschaftsteuer zu erhöhen sei. Eine ver-fassungsrechtliche Studie zeigt sogar, dass die erbschaftsteuer-liche Verschonung auch für große Unternehmen mit nachhalti-gen mittelständischen Strukturen weiterhin verfassungsfestmöglich ist.

Die vom Bundesfinanzministerium vorgestellten Eckpunkte füreine neue Erbschaftsteuer geben hingegen Anlass zur Sorge.Nach ersten Vorstellungen des Finanzministeriums soll es künf-tig eine Bedürfnisprüfung geben, wenn das übertragene Fir-menvermögen pro Erben über 20 Millionen Euro liegt. DieseGrenze ist nicht nur deutlich zu tief angesetzt. Noch dazu soll

der Übertragungswert von 20 Millionen Euro eine Freigrenze,aber kein Freibetrag sein. Gegen solch eine willkürliche Grenz-setzung spricht mindestens zweierlei: Erstens können Unter-nehmen, was Umsatz und Arbeitnehmer angeht, über ein KMUhinauswachsen, doch behalten sie die verschonungswürdigemittelständische Struktur und Kultur. Zweitens wollen Familien-unternehmen die Anteile am Unternehmen meist gebündeltübergeben, denn eine »zerfledderte« Eigentümerstrukturkönnte den Erhalt des Unternehmen und der Arbeitsplätzegefährden.

Kein Rückgriff auf Privatvermögen

Auch beim geplanten Rückgriff auf das Privatvermögen der Fir-menerben muss nachgebessert werden. Wenn das ererbte Fir-menvermögen über der Freigrenze von 20 Millionen Euro liegt,will das Finanzministerium bis zur Hälfte des Privatvermögenszum Begleichen der Erbschaftsteuer heranziehen.

Dies stellt eine grundlegende Systemänderung dar, die demZiel entgegensteht, die Unternehmensnachfolge bei mittelstän-dischen Unternehmen und Familienunternehmen zu sichern.Das Erfolgsmodell »German Mittelstand« darf durch die Erb-schaftsteuer nicht gefährdet werden.

Deutschland braucht eine mittelstandsfreundliche und verfas-sungsfeste Erbschaftsteuer. Wir industrielle Mittelständler undFamilienunternehmer benötigen verlässliche und handhabbareRahmenbedingungen.Dafür trete ich ein als Vorsitzender des BDI/BDA-Mittelstands-ausschusses.

Hans-Toni Junius, 59, ist Vorsitzender der Geschäftsführungvon C.D. Wälzholz in Hagen. Er wurde Ende März in Berlin ein-stimmig als Nachfolger von Arndt G. Kirchhoff zum Vorsitzen-den des BDI/BDA-Mittelstandsausschusses gewählt. Damit ister zugleich Mitglied des BDI-Präsidiums.

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 03

Internationale SteuernBDI bewertet OECD-Vorschläge kritischInternationale SteuernBDI bewertet OECD-Vorschläge kritisch

Die OECD treibt den Aktionsplan gegen Gewinnverkürzung undGewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS)weiter voran. Gemeinsam mit den Finanzministern der G20-Staaten hatte sie im Jahr 2013 das BEPS-Projekt aufgesetzt,um die steuerpolitischen Grundlagen für einen fairen Steuer-wettbewerb zu schaffen.

Die OECD hat im vergangenen Jahr die ersten sieben von 15Handlungsfeldern des Aktionsplans vorgelegt und die G20-Re-gierungschefs haben diese bereits offiziell politisch angenom-men. Bis Ende 2015 will die OECD nun die Berichte zu denrestlichen acht Handlungsfeldern vorlegen.

Zweite Umsetzungsphase eingeläutet

Die Grafik zeigt eine Übersicht der Aktionspunkte bzw. Themender drei Umsetzungsphase. Die OECD hat bereits zahlreicheDiskussionsentwürfe der zweiten Phase vorgelegt. Diese wer-den nun aufgrund des äußerst ambitionierten Zeitplans derOECD mit einem erheblichen Tempo durch die öffentlichenKonsultationsverfahren getrieben. Der BDI bewertet diese über-wiegend sehr kritisch. Eine Vielzahl davon betrifft auch den Mit-telstand, wie etwa die Überlegungen zur Einführung einer gene-rellen Zinsabzugsbeschränkung oder die Vorschläge zum Um-gang mit hybriden Strukturen.

Auch an anderer Stelle sollen die im internationalen Vergleichohnehin äußerst strikten deutschen Missbrauchsvermeidungs-regeln verschärft werden. Das gilt zum Beispiel, wie jüngst inden Berichtsentwürfen vorgestellt, für eine verpflichtende Offen-legung von Steuerplanungsmodellen gegenüber den Steuer-behörden sowie für eine Stärkung der Vorschriften zur Hinzu-rechnungsbesteuerung – sprich der Besteuerung von bestimm-ten Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft beim in-ländischen Gesellschafter.

Fehlende Verpflichtung zu verbindlichenSchiedsverfahren

Mit Enttäuschung hat der BDI auch auf den vorgelegten Entwurfzur »Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen« reagiert.Zwar enthält er Vorschläge, wie Hemmnisse überwunden wer-

den können, die dem (zügigen) Abschluss von gegenseitigenVerständigungsverfahren (mutual agreement procedures, MAP)entgegenstehen. Aber die von der Wirtschafft erhoffte klareÄußerung zugunsten eines verbindlichen Schiedsverfahrensfehlt. Dies scheint auf politischer Ebene derzeit nicht durchsetz-bar, da einige Staaten wie etwa Indien Souveränitätsbedenkengegen die Einführung von Schiedsverfahren geltend machen.

Ein Schiedsverfahren ist als Instrument auch für mittelständi-sche Unternehmen von zentraler Bedeutung angesichts stei-gender Rechtsunsicherheit, drohender Doppelbesteuerung undStreitigkeiten aufgrund sonstiger Maßnahmen, die im Rahmendes BEPS-Aktionsplans von den G20/OECD empfohlen undvon den Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen. Der BDI be-grüßt, dass sich inzwischen eine »Koalition der Willigen« ausmehreren Staaten, zu denen auch Deutschland gehört, gebildethat, die sich als Vorreiter zur Einführung eines Schiedsverfah-rens verpflichten möchte.

Risiken und Chancen des BEPS-Projektsabwägen

Die Chancen und Risiken des BEPS-Projekts müssen gut abge-wogen werden: Aus Sicht der Industrieländer überwiegen dieRisiken gegenüber den Chancen. Ebenso muss die Balance mitBlick auf die gesellschaftspolitische Diskussion zum Thema Ge-winnverlagerungen gewahrt werden.

BEPS ist kein Problem deutscher Unternehmen. Der Hand-lungsbedarf in Deutschland ist aufgrund bereits bestehender, iminternationalen Vergleich äußerst strikter Abwehrregelungen ge-ring. Diese Prämisse sollte auch über den Arbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Deutschland stehen, die sich ab EndeApril zunächst mit dem Umsetzungsbedarf mit Blick auf dieOECD/G20-Empfehlungen zu hybriden Strukturen befassenwird. Der BDI wird sich in die Diskussionen auf internationalersowie auf nationaler Ebene weiterhin kritisch einbringen.

Ansprechpartnerin:Dr. Karoline [email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 04

Auf europäischer Ebene gilt es, der besonderen Bedeutung desMittelstands für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland undEuropa Rechnung zu tragen.

BrüsselFamilienunternehmen stärker berücksichtigenBrüsselFamilienunternehmen stärker berücksichtigen

Europäische Familienunternehmen finden trotz ihrer wichtigenBedeutung für die Wirtschaft auf europäischer Ebene bisher zuwenig Berücksichtigung. Das stellte Angelika Niebler, MdEP,Berichterstatterin des Initiativberichts über europäischeFamilienunternehmen, heraus.

Der Industrieausschuss des Europäischen Parlaments stimmtvoraussichtlich am 28. Mai 2015 über den Entwurf ab. AnfangJuni 2015 ist die Abstimmung im Plenum geplant. Der BDI be-gleitet den Prozess eng und bringt die Interessen der industriel-len Familienunternehmen ein.

Der Berichtsentwurf enthält verschiedene Forderungen an dieEuropäische Kommission und die Mitgliedsstaaten. Die Kom-mission wird unter anderem aufgefordert, Daten über die Situa-tion von Familienunternehmen in den Mitgliedsstaaten zu erhe-ben, einen »Familienunternehmer-Test« ähnlich dem »KMU-Test« einzuführen, eine Folgenabschätzung über die Änderungder quantitativen Kriterien der europäischen KMU-Definition hinzu qualitativen Kriterien durchzuführen und eine Mitteilung überdie Bedeutung von Familienunternehmen für Europas Wettbe-werbsfähigkeit zu erstellen.

Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, rechtlicheRahmenbedingungen für Unternehmensübertragungen zu ver-bessern und bei der Gestaltung nationaler Regelungen zur Erb-schafts-, Schenkungs- und Unternehmensbesteuerung negativeAuswirkungen auf die Eigenkapitalfinanzierung und die Unter-nehmensnachfolge möglichst zu vermeiden.

BDI begrüßt Bemühungen fürFamilienunternehmen

Der BDI begrüßt ausdrücklich die Bemühungen zur stärkerenBerücksichtigung der Anliegen und Verbesserung der Wettbe-werbsfähigkeit von Familienunternehmen. Bisher werden Unter-nehmen auf europäischer Ebene lediglich hinsichtlich ihrer

quantitativen Eigenschaften unterschieden. Der Initiativberichtüber europäische Familienunternehmen könnte einen Paradig-menwechsel, hin zur Beachtung der qualitativen Strukturen vonUnternehmen, wie z. B. der Eigentümerstruktur und der Einheitvon Leitung und Eigentum, einleiten.

Der BDI fordert seit Langem, diese Besonderheiten des deut-schen Mittelstands, die sich aus seiner generationenübergrei-fenden Perspektive ergeben, stärker zu beachten. Aus Sichtdes BDI sind zahlreiche industrielle Mittelständler aufgrund derKMU-Definition von europäischer KMU-Politik ausgeschlossen.Einige der im Entwurf des Initiativberichts vorgeschlagenen Ak-tionen könnten hier Abhilfe schaffen.

>> Mehr Informationen

Ansprechpartnerin:Annika [email protected]

Deutscher Kulturförderpreis 2015: Jetzt bewerben!

Seit 2006 vergibt der Kulturkreis der deutschen Wirtschaft imBDI e.V. gemeinsam mit Handelsblatt und Süddeutscher Zei-tung den Deutschen Kulturförderpreis für innovatives Kultu-rengagement von Unternehmen. Bis zum 15. Juni 2015 kön-nen sich Firmen aller Branchen mit einem Kulturförderprojektder vergangenen 24 Monate bewerben. Der Preis wird in denKategorien kleine, mittlere und große Unternehmen vergebenund richtet sich nicht nach der Höhe der Förderausgaben.

Eine hochkarätig besetzte Jury mit Vertretern aus Wirtschaft,Kultur, Politik und Medien beurteilt alle eingereichten Projektenach Kriterien wie Kreativität des Förderkonzepts, Einbin-

dung ins Unternehmen, kulturelle Relevanz und Nachhaltig-keit. Jurymitglieder der vergangenen Jahre waren ThomasBellut, Iris Berben, Edgar Berger, Maria Furtwängler, MonikaGrütters, Max Hollein, Barbara Schöneberger und JohannaWanka.

>> Mehr Informationen

Ansprechpartnerin:Dorine [email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 05

Der BDI lehnt die vorgesehene Ausdehnung der Bedürfnisprüfung aufdas Privatvermögen ab.

ErbschaftsteuerBDI kritisiert ReformpläneErbschaftsteuerBDI kritisiert Reformpläne

Am 7. Mai beschließt die Finanzministerkonferenz über die Eck-punkte zur Neujustierung der Erbschaftsteuer. Die Wirtschaftdiskutiert die bereits vorgestellten Reformpläne eingehend. We-sentlicher Kritikpunkt ist ein möglicher Rückgriff auf das vorhan-dene Privatvermögen beim Erben. Aber auch weitere Schwer-punkte zeigen, dass noch viele Fragen auf dem Weg zu einemverfassungsfesten Erbschaftsteuergesetz offen sind.

Rückgriff auf Privatvermögen nichterforderlich

Trotz der verfassungsrechtlichen Rüge des aktuellen Erbschaft-steuerrechts am 17. Dezember 2014 hat das Bundesverfas-sungsgericht dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum bei denerbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen gelassen. Diesgilt auch für die Übertragung von größerem Betriebsvermögen,wenn eine besondere Rechtfertigung besteht. Das Bundesver-fassungsgericht spricht hier von einer »Bedürfnisprüfung«.Fraglich ist, auf welcher Ebene und mit welchen Prüfmaßstäbeneine Bedürfnisprüfung erfolgen muss.

Die Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums sehen hierzu vor,einen Vermögenstest beim Erben vorzunehmen. Ist der Erbenicht in der Lage, die Erbschaftsteuer durch den hälftigen Ein-satz seines bereits vorhandenen privaten Vermögens zu beglei-chen, kann er die erbschaftsteuerliche Verschonung in An-spruch nehmen. Der BDI sieht in dem möglichen Rückgriff aufdas Privatvermögen keinen »minimalinvasiven Eingriff« mehr,wie ihn die große Koalition angekündigt hat. Im Gegenteil: Hierliegt bereits ein weitreichender erbschaftsteuerlicher System-wechsel vor. Dies gilt umso mehr, wenn eine Bedürfnisprüfungbereits bei einem übertragenen Betriebsvermögen von 20 Mil-lionen Euro erfolgen soll.

Fokus auf Struktur derUnternehmenslandschaft

Schließlich eröffnet das Bundesverfassungsgericht dem Ge-setzgeber einen einfachen und rechtssicheren Weg für die Be-dürfnisprüfung. Denn das Urteil setzt für mittelständische Unter-nehmen, das heißt überwiegend eigentümergeführte Betriebebzw. Familienunternehmen, die Verschonungswürdigkeit per sevoraus. Diese Verschonungswürdigkeit könnte der Gesetzgeberauch für »große Familienunternehmen« vornehmen. Er mussbei der Erbschaftsteuer nur die besonderen Unternehmens-merkmale des Mittelstands und der industriellen Familienunter-nehmen herausstellen, die gemeinsam durch vier wesentlicheStrukturelemente gekennzeichnet sind:

• Kapitalbindung• Gesellschafterbindung• Persönliches Engagement• Unternehmenssicherung

Diese Strukturelemente könnte der Gesetzgeber im Rahmeneiner qualitativen Bedürfnisprüfung aufgreifen, um einen Rück-griff bzw. die Einbeziehung des Privatvermögens zu vermeiden.Damit würde er auch das richtige Signal und Anreize für jungeUnternehmen setzen. Der BDI hat hierzu entsprechende Vor-schläge entwickelt.

Langfristige Unternehmenssicherung

Die ersten Eckwerte des BMF zur Änderung der Erbschaft-steuer für Unternehmensvermögen werfen viele Fragen auf.Neben möglichen Chancen im Rahmen der Reformüberlegun-gen werden auch deutliche Risiken für die Übergabe des Be-triebsvermögens auf die nächste Generation offenbar. Insbe-sondere wird die spezifische mittelständische Struktur der ei-gentümer- bzw. familiengeführten Unternehmenslandschaft bis-her zu wenig berücksichtigt. Die Politik muss nunmehr auf Bun-des- und Landesebene den Beweis antreten, dass der Erhaltder nachhaltigen Strukturen der eigentümergeführten Betriebeund Familienunternehmen im Fokus der erbschaftsteuerlichenNachjustierungen steht.

>> Mehr Informationen

Ansprechpartner:Berthold [email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 06

Auf der Cebit 2015 übergab BDI-Präsident Ulrich Grillo (r.) die Studiezur digitalen Transformation der Industrie an Günther Oettinger,EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft.

DigitalisierungMittelstand muss Chancen nutzen DigitalisierungMittelstand muss Chancen nutzen

Die Digitalisierung verändert fast alle Bereiche der Gesellschaft.Gerade die Industrie treibt diesen Wandel voran. Viele spre-chen schon von einer »vierten industriellen Revolution«, die Ef-fizienzvorteile von bis zu 25 Prozent und zahlreiche neue»smarte« Geschäftsmodelle ermöglicht.

Auch Mittelständler nutzen Big Data, Cloud Computing und dasInternet der Dinge. Unternehmen, die mit den neuen Technolo-gien arbeiten, verschaffen sich deutliche Wettbewerbsvorteile.Klar ist: Eine führende Industrienation wie Deutschland mussauch bei digitalen Lösungen führend sein.

Quo vadis Europa?

Zwar gibt es auch in der Informations- und Telekommunikati-onsbranche (IKT) viele deutsche und europäische Unterneh-men – darunter auch zahlreiche mittelständisch geprägte – dieglobal Maßstäbe setzen. Dies gilt etwa für Netzausrüster, fürUnternehmenssoftware, für Verschlüsselungstechnologie oderfür die 3D-Druckertechnik. Doch dominieren andere Weltregio-nen in vielen Feldern so deutlich, dass technologische Abhän-gigkeiten und ein Verlust von beträchtlichen Wertschöpfungsan-teilen drohen.

Viele ehemalige europäische Weltmarktführer wurden in denletzten Jahren aufgekauft oder haben sich aus dem Markt ver-abschiedet. Nur noch rund zehn Prozent des weltweiten IKT-Umsatzes wird durch europäische Unternehmen erwirtschaftet.Die umsatzstärksten Hersteller von IT-Hardware, von PCs, No-tebooks und Tablets sind in den USA und Asien beheimatet.Das gleiche gilt für Smartphones und Unterhaltungselektronik.Die größten IT-Services und fast alle der umsatzstärksten Soft-ware- und Internet-Unternehmen haben ihren Sitz in den USA.Und die weltweit meistbesuchten Interseiten sind ebenfallsamerikanischen oder asiatischen Ursprungs.

Eigene Spielregeln für Digitalisierungsetzen

Europa darf auf wichtigen Gebieten der Digitalisierung nicht denAnschluss verlieren. In der nächsten Innovationswelle muss dieEuropäische Union führend sein. Sie muss europäische Regelnselbst definieren und auch durchsetzen. Damit gewinnt sieeinen enormen Standortvorteil.

Ziel muss sein, dass Deutschland und Europa zum Leitanbieterund Leitmarkt für digitale Innovationen werden. Auf dem Wegdorthin müssen wir in Deutschland und Europa hochmodernedigitale Infrastrukturen schaffen, die Datensicherheit stärken,den Ordnungsrahmen verbessern, die digitale Innovationen vor-antreiben.

Der BDI hat Anfang des Jahres die »Digitale Agenda der Deut-schen Industrie« veröffentlicht. Sie analysiert auf knapp 100

Seiten den Status quo, zeigt Stärken und Schwächen Europasauf und formuliert Handlungsempfehlungen an die deutscheund europäische Politik. Die Inhalte umfassen Orientierungswis-sen sowie politische Empfehlungen zu allen relevanten The-men, angefangen vom Ausbau der Breitbandnetze über denAufbau eines europäischen digitalen Binnenmarktes bis hin zuvertrauensbildenden Regeln zu Datenschutz und IT-Sicherheit.

Digitale Transformation der Industrie

Um die ökonomischen Wirkungsweisen der Digitalisierung ge-nauer zu untersuchen, hat der BDI zudem bei Roland BergerStrategy Consultants eine Studie zur »Digitalen Transformationder Industrie« in Auftrag gegeben. Die kürzlich fertiggestellteStudie untersucht europaweit die Veränderungen der industriel-len Wertschöpfungsstrukturen durch digitale Trends.

Dafür wurden mehr als 300 mittelständische Unternehmen be-fragt und 30 Einzelinterviews mit Top-Entscheidern aus Dax-Unternehmen geführt. Das Ergebnis: Bis zu 425 Milliarden Eurozusätzliches Wertschöpfungspotenzial bis 2025 ergibt sich fürDeutschland, wenn die digitale Transformation der Industrie indie richtigen Bahnen gelenkt wird. Europa könnte bis 2025sogar einen Zuwachs von 1,25 Billionen Euro an industriellerBruttowertschöpfung erzielen – wenn Politik und Wirtschaft dieWeichen richtig stellen.

>> Zur Publikation »Digitale Agenda der deutschen Industrie« >> Zur Studie »Die digitale Transformation der Industrie«

Ansprechpartner:Jan Christian [email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 07

Die Einführung neuer Auflagen für Luftfrachtversender muss mitAugenmaß erfolgen.

LuftfrachtsicherheitNeue Auflagen betreffen auch MittelstandLuftfrachtsicherheitNeue Auflagen betreffen auch Mittelstand

Sicherheit im Luftverkehr hat höchste Priorität. Ein zuverlässi-ges und wettbewerbsfähiges Luftfrachtsystem ist für die deut-sche Wirtschaft zugleich unverzichtbar. Der BDI fordert eineUmsetzung neuer Auflagen mit Augenmaß.

Die »sichere Lieferkette« hat sich bewährt

Der BDI unterstützt das EU-Konzept der »sicheren Lieferkette«,das eine gleichermaßen effiziente wie sichere Luftfrachtabwick-lung ermöglicht. Seit 2013 dürfen nur Unternehmen, die vomLuftfahrt-Bundesamt als »bekannter Versender« (bV) zugelas-sen sind, ihre Luftfracht in der sicheren Lieferkette abfertigenlassen. Alle anderen müssen ihre Luftfracht vor dem Verladenins Flugzeug aufwändigen Kontrollen unterwerfen. Das Konzepthat sich bewährt. Deutschlandweit wurden etwa 1.900 zumGroßteil mittelständische Unternehmen als »bekannte Versen-der« behördlich zugelassen.

Seit Mitte 2014 werden die bereits zugelassenen Unternehmenjedoch mit neuen Auflagen konfrontiert, die das zuverlässigeFunktionieren der »sicheren Lieferkette« in Frage stellen. Ur-sächlich sind unpräzise und auslegungsbedürftige EU-Vor-schriften, die in den Mitgliedstaaten unterschiedlich gehandhabtwerden. So sehen die neuen nationalen Vorgaben in Deutsch-land neben einer Verkürzung der Zertifizierungsdauer von fünfauf weniger als drei Jahre auch eine Sicherheits-Schulung fürTeile der Vertriebsbelegschaft vor. Erhebliche administrativeund finanzielle Belastungen wären die Folge, ohne dass dasbereits bestehende hohe Sicherheitsniveau verbessert würde.

Auch der Wegfall des bV-Status für bereits behördlich zugelas-sene Industriestandorte, an denen Luftfracht disponiert wird,stellen große wie mittlere Unternehmen vor enormeHerausforderungen.

Aufgrund des Mangels an Rechtssicherheit und der nicht ab-sehbaren Kosten prüfen Unternehmen bereits einen Verzichtauf Zulassung als »bekannter Versender«. Ein »Sichermachen«der Luftfracht wäre dann nur durch Kontrollen möglich. Die Fol-ge: Ein erheblicher Anstieg der Kontrollvorgänge an den Flug-häfen, verbunden mit Verzögerungen bei terminkritischen Sen-dungen. Zudem lassen sich viele industrielle Güter aufgrundihrer Beschaffenheit oder Größe nicht durch konventionelle Me-thoden, z. B. Röntgen oder Hand-Durchsuchung, sichern. Not-wendige alternative Kontrollmethoden sind in Deutschland, imGegensatz zu den meisten europäischen Nachbarländern, nichtin ausreichender Verfügbarkeit und Funktionalität vorhanden.

Empfehlungen des BDI

Der Luftverkehrsstandort Deutschland braucht verantwortungs-volle politische Konzepte. Um das hohe Niveau der Luftfrachtsi-

cherheit zu erhalten, ohne die Leistungsfähigkeit und Zuverläs-sigkeit des Luftfrachtsystems zu gefährden, ist aus Sicht desBDI folgendes zu tun:

• Planungssichere und praxisnahe Lösungen müssenschnellstmöglich wiederhergestellt, auf nationale Sonderinter-pretationen der EU-Verordnungen verzichtet werden. Die seitApril 2013 geltenden Vorgaben zur Zertifizierung sollten wei-terhin Bestand haben. Insbesondere sollten zugelassenebV-Standorte erhalten bleiben, an denen Luftfracht disponiertwird.

• Eine Novellierung der europäischen Rechtsgrundlagen mussalsbald erfolgen. Denn die Überarbeitung und Konkretisie-rung des Verordnungstextes kann die Rechtssicherheit undPraxistauglichkeit auch auf nationaler Ebene erheblichstärken.

• Alternative Kontrollmethoden analog zu anderen EU-Ländernmüssen rasch zugelassen werden. Darüber hinaus sollte vonder Möglichkeit zur Zulassung von Kontrollverfahren mit Ein-satz neuer Technologien Gebrauch gemacht werden.

• Das Luftsicherheitsgesetz sowie die Schulungs- und Ge-bührenverordnung müssen unter Einbindung der Industrieschnellstmöglich revidiert werden.

In einem neuen Positionspapier nimmt der BDI ausführlichStellung.

>> Zum Positionspapier

Ansprechpartner:Lars Dö[email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 08

Die vom Baseler Ausschuss angeregte Überarbeitung derEigenkapitalunterlegung hat erhebliche Auswirkungen auf dieMittelstandsfinanzierung.

BankenregulierungNeue Eigenkapitalregeln verteuern MittelstandsfinanzierungBankenregulierungNeue Eigenkapitalregeln verteuern Mittelstandsfinanzierung

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat ein Konsultati-onspapier zur Überarbeitung der Eigenkapitalunterlegung fürUnternehmenskredite vorgelegt. Künftig sollen zur Berechnungder Risikogewichte im Standardansatz nicht mehr externe Ra-tings des kreditnehmenden Unternehmens zugrunde gelegtwerden. Stattdessen sollen die Risikogewichte für Unternehmenvon Umsatz und Verschuldungsgrad bzw. Eigenkapitalquotebestimmt werden. Dies hat weitreichende Folgen insbesonderefür mittelständische Unternehmen.

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hatte am22. Dezember 2014 ein Konsultationspapier zur Überarbeitungder Eigenkapitalregeln im Kreditrisikostandardansatz vorgelegt.Dieser Ansatz sieht bislang vor, dass Banken bei der Bestim-mung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratin-gagenturen zugrunde legen. Forderungen an Nichtbanken sindabhängig vom Rating des Unternehmens; liegt ein solches nichtvor, gilt ein Risikogewicht von 100 Prozent.

Die Überarbeitung des Ansatzes stellt einen Paradigmenwech-sel dar. Letztlich könnte dies der Einstieg in »Basel IV« werdenmit weitreichenden Folgen für mittelständische Unternehmen.Die in dem Konsultationspapier angelegte Erhöhung der Risiko-gewichte führt zu einer Verschärfung der bisherigen Eigenkapi-talanforderungen für Banken. Dies hat erhebliche Auswirkungenauf die Mittelstandsfinanzierung.

Dies sind die wichtigsten Änderungen:

• Künftig sollen zur Berechnung der Risikogewichte im Stan-dardansatz nicht mehr externe Ratings des kreditnehmendenUnternehmens zugrunde gelegt werden. Stattdessen sollendie Risikogewichte für Unternehmen von Umsatz und Ver-schuldungsgrad bzw. Eigenkapitalquote bestimmt werden.

• Die sogenannte »Retail-Regelung« von der momentangrößere Mittelständler auch aus der Industrie profitieren, sollnach dem Willen des Baseler Ausschusses auf den Prüf-stand. Als Folge würden mittlere Unternehmen künftig ausder Retail-Definition herausfallen – also regulatorisch nichtmehr wie »private Haushalte« eingestuft werden – und demCorporate-Segment (Unternehmenssegment) zugeordnetwerden.

• Die Risikogewichte für Kreditforderungen im Corporate-Seg-ment werden im Durchschnitt deutlich ansteigen. Dies giltinsbesondere für Unternehmen bis 1 Mrd. Euro Umsatz undeiner Eigenkapitalquote kleiner als 20 Prozent.

• Am größten werden die Auswirkungen auf die Eigenkapitalan-forderungen für mittlere Unternehmen sein, die bislang demRetail-Portfolio zugeordnet werden können, und deren Eigen-kapitalquote kleiner als 20 Prozent ist.

• Als Folge zunehmender Eigenkapitalanforderungen für Unter-nehmenskredite könnten die Finanzierungskosten für Unter-nehmen, insbesondere im Mittelstand, regulierungsbedingtmerklich steigen.

Die Empfehlungen des Baseler Ausschusses haben großes Ge-wicht für die Regulierungsagenda in der EU. Wir nehmen diediesbezüglichen Vorschläge sehr ernst. Der BDI hat sich des-halb mit einer eigenen Stellungnahme in die Konsultation einge-klinkt.

Unsere wichtigsten Forderungen:

• Unternehmen bis zu einem Umsatz von 50 Millionen Eurosollten weiterhin der Forderungsklasse »Retail« zugeordnetwerden können.

• Die Risikogewichte im Unternehmenssegment sind deutlichzu hoch. Bei der Festlegung der Gewichte für mittelständi-sche Unternehmen sollten Diversifikationseffekte stärkerberücksichtigt werden.

• Eine zu konservative Kalibrierung der Risikogewichte ist mitBlick auf die Kreditversorgung der Wirtschaft und hier insbe-sondere mittelständischer Unternehmen zu vermeiden, dagerade kleinere Mittelständler vielfach von Kreditinstituten fi-nanziert werden, die den Standardrisikoansatz anwenden.

• Die Bestimmung der Risikogewichte wirft zahlreiche prakti-sche Fragen auf. Daher sollten die pauschalen Risikoge-wichte im Kreditrisikostandardansatz beibehalten werden, so-fern die Bestimmung der Gewichte anhand Umsatz und Ver-schuldungsquote nicht oder nur mit unverhältnismäßigemAufwand möglich ist.

• Die quantitativen Analysen zur Festlegung der Risikogewichtesollten offengelegt werden, um die Angemessenheit der Kali-brierung besser beurteilen zu können.

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Ansprechpartner:Dr. Reinhard Kudiß[email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 09

Mit der Erstellung eines wirkungsvollen Nationalen Aktionsplans möchtedie Bundesregierung das Engagement Deutschlands unterstreichen.

CSRBDI beteiligt sich am »Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte«CSRBDI beteiligt sich am »Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte«

Die Bundesregierung hat mit der Erstellung eines NationalenAktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) begon-nen. Damit sollen Akzeptanz und Implementierung der Leitprin-zipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschen-rechte (UN GP) in deutschen Unternehmen gefördert werden.Die UN GP geben wichtige Anhaltspunkte für menschenrechtli-che Verantwortung im Zeitalter einer global verflochtenen Wirt-schaft. Sie wurden unter Leitung des UNO-SonderbeauftragtenJohn Ruggie erarbeitet und 2011 verabschiedet.

Breiter Dialog mit gesellschaftlichenGruppen

Der Startschuss zum NAP erfolgte am 6. November 2014 imAuswärtigen Amt. Die Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt ineinem engen Konsultationsprozess mit Vertretern aus Politik,Unternehmen, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft, Verbändenund Wissenschaft statt und ist auf zwei Jahre angelegt. Damitsoll eine größtmögliche gesellschaftliche Unterstützung erreichtwerden. Die Organisation findet in einem Arbeitsstab und einerSteuerungsgruppe statt, in der der BDI mitarbeitet. In derSteuerungsgruppe wurden inhaltliche Rahmenlinien erarbeitet,die in zehn Expertenanhörungen und zwei Konferenzen(6. Mai und Dezember 2015) vertieft und beraten werden. ImMai 2016 soll der Aktionsplan durch das Bundeskabinett verab-schiedet werden. Mit der Erstellung eines aussagekräftigen undwirkungsvollen Nationalen Aktionsplans möchte die Bundesre-gierung das Engagement Deutschlands unterstreichen und fürandere Nationen Vorbild sein.

Um John Ruggies 31 Leitprinzipien umsetzbar zu machen, hatdas Deutsche Institut für Menschenrechte sie in zehn »möglicheHandlungsfelder« heruntergebrochen, die bis November 2015in den Expertenanhörungen beraten werden sollen. Die Hand-lungsfelder, die Bezeichnungen tragen wie »Zugang zu Rechtund Gerichten in Deutschland« oder »Menschenrechtsverlet-zungen entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten«, sollendabei methodisch einem Ausschlussprinzip folgen: Behandeltwird nur, was als Umsetzungslücke angesehen wird. Um festzu-stellen, welche Lücken es bei der Umsetzung der UN GP inDeutschland aktuell gibt, erstellt das DIMR derzeit ein soge-nanntes »National Baseline Assessment«.

Da bei den Beteiligten sehr unterschiedliche Auffassungen überInhalt und Anspruch der UN GP herrschen, ist mit einem an-spruchsvollen Beratungsprozess zu rechnen, an dessen Endenicht unbedingt in allen Fragen Konsens bestehen wird. Beson-ders intensiv wird zum Beispiel über die Frage des Einflussbe-reichs von Unternehmen in der Lieferkette debattiert werdenoder über die Problematik exterritorialer Gerichtsbarkeit.

Positive Menschenrechtsbilanz desdeutschen Mittelstands hervorheben

Der deutsche Mittelstand muss sein menschenrechtliches En-gagement keinesfalls verstecken. 97 Prozent der Unternehmen

mit bis zu 250 Beschäftigten engagieren sich. Bei Kleinstunter-nehmen mit bis zu neun Mitarbeitern sind es immerhin 87 Pro-zent (IHK-Unternehmensbarometer 2012). Oftmals kennenKunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und vor allem das regio-nale Umfeld diese Aktivitäten der Unternehmen. Die meistenmittelständischen Unternehmen mit transnationalen Lieferkettenhaben Klauseln in ihren Lieferverträgen, die ihren Zuliefererndie Achtung der Menschenrechte auferlegen.

Einige Unternehmen gehen sogar darüber hinaus und verlan-gen von ihren Zulieferern, sich wiederum in ihrer eigenen Liefer-kette um die Achtung der Menschenrechte zu bemühen. DieseTatsachen und guten Beispiele sollten nach Auffassung desBDI die Grundaussage des NAP darstellen. Daneben soll derNAP die Verantwortlichkeiten innerhalb der Ruggie-Prinzipiennicht einseitig in Richtung Wirtschaft verschieben: Die Prinzi-pien erfreuen sich gerade deshalb so breiter Akzeptanz, weil sieklare und ausgewogene Zuständigkeitszuweisungen enthalten.

Daneben erhofft sich der BDI eine juristisch einwandfreie undbetriebswirtschaftlich handhabbare Empfehlung zum Verant-wortungsbereich der Unternehmen: Verpflichtungen können nurim Rahmen vertraglicher Bindungen eingegangen und übertra-gen werden. Verträge zu Lasten Dritter sind unwirksam. DieseEindeutigkeit ist gerade für den Mittelstand mit seinen häufigeinzelunternehmerisch geführten Unternehmen von großerBedeutung.

Ansprechpartner:Oliver [email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 10

Ein verändertes Rollenverhalten kann dazu beitragen,Entgeltunterschiede zu beseitigen.

Gastbeitrag BDANeue Bürokratie für Unternehmen, keine Verbesserungen für FrauenGastbeitrag BDANeue Bürokratie für Unternehmen, keine Verbesserungen für Frauen

Das Bundesfamilienministerium plant, noch in diesem Jahr einEntgelttransparenzgesetz auf den Weg zu bringen. Wie im Ko-alitionsvertrag beschlossen, soll mit dem Gesetz eine Berichts-pflicht zur Entgeltgleichheit im Lagebericht für Unternehmen ab500 Beschäftigten eingeführt werden.

Beschäftigte sollen zudem einen Auskunftsanspruch zumDurchschnittsgehalt vergleichbarer Kollegen erhalten und Un-ternehmen sollen aufgefordert werden, Entgeltstrukturen einemPrüfverfahren zu unterziehen und ggf. erwiesene Entgeltdiskri-minierung zu beseitigen.

Gesetz ignoriert Ursachen fürEntgeltunterschiede

Die geplanten Maßnahmen stellen eine weitere bürokratischeBelastung der Unternehmen dar, ohne dass sie die Ursachenfür den Entgeltunterschied angehen. Dies haben BDA und BDIin Gesprächen mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesigsowie gegenüber den Regierungsfraktionen verdeutlicht. Dergesamtwirtschaftliche Entgeltunterschied zwischen Männernund Frauen liegt vor allem in unterschiedlichem Berufswahlver-halten und Erwerbsbiografien begründet: Frauen entscheidensich seltener für Branchen und Berufe mit besseren Verdienst-und Karrierechancen. Sie arbeiten öfter in Teilzeit, haben mehrErwerbsunterbrechungen und erreichen damit auch seltenerFührungspositionen. Nur deshalb ist das so genannte gesamt-wirtschaftliche Durchschnittsentgelt aller Frauen um 22 Prozentgeringer als das aller Männer. Nach Abzug wissenschaftlichmessbarer Ursachen, zum Beispiel längere Erwerbsunterbre-chungen, reduziert sich der gesamtwirtschaftliche Unterschiedbis zu einem bereinigten Entgeltunterschied von zwei Prozent.Ein Grund für den verbleibenden Rest können beispielsweiseunterschiedliche Prioritäten in Gehaltsverhandlungen sein.

Mehraufwand und zusätzlicheMitbestimmung drohen

Die Berichtspflicht führt zu einem bürokratischen Mehraufwand.Sie schafft Unfrieden in den Betrieben und missachtet die Be-deutung von Tarifverträgen. Ein Auskunftsanspruch über dieVerdienste anderer Beschäftigter ist aufgrund datenschutzrecht-licher Bedenken und geringer Vergleichbarkeit verfehlt. Darüberhinaus würde der Auskunftsanspruch Verteilungskonflikte aufdie betriebliche Ebene verlagern, was die branchenbezogeneLohnfindung durch Flächentarifverträge gerade verhindern soll.Eine neue gesetzliche Regelung zu den Verfahren zur Überprü-fung oder Beseitigung von Entgeltdiskriminierung oder gar zurErweiterung von Rechten des Betriebsrats in diesem Zusam-menhang ist weder sinnvoll noch notwendig. Sie ist auch im Ko-

alitionsvertrag nicht vorgesehen. Entgeltdiskriminierung ist be-reits nach geltendem Recht verboten und muss ggf. beseitigtwerden. Die Einhaltung dieses Verbots wird unter anderem vomBetriebsrat entsprechend seiner gesetzlichen Aufgaben über-wacht. Tarifverträge gewährleisten bereits eine diskriminie-rungsfreie Entlohnung.

Kinderbetreuung ausbauen,Berufsorientierung verbessern

Um Erwerbs- und Karrierechancen und damit Einkom-menschancen von Frauen weiter zu steigern, müssen bedarfs-gerechte und qualitativ hochwertige Ganztagskinderbetreuungs-und Ganztagsschulangebote weiter ausgebaut werden. Außer-dem muss die Berufs- und Studienorientierung verbessert wer-den. Zudem sollten Fehlanreize im Steuer- und Sozialrecht, dieeine Erwerbstätigkeit beider Ehepartner nicht oder nur in gerin-gem Umfang lohnenswert erscheinen lassen, gemindert wer-den. Auf betrieblicher Ebene sollte die Vereinbarkeit von Fami-lie und Beruf weiter vorangebracht werden. Auch ein veränder-tes Rollenverhalten von Frauen und Männern und eine partner-schaftlichere Aufteilung der Familienarbeit können dazu beitra-gen, den gesamtwirtschaftlichen Entgeltunterschied von Frauenund Männern zu verringern.

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Ansprechpartnerin:Christina [email protected]

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Mittelstand & Familienunternehmen Ausgabe 2 | 2015 11

Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.Breite Straße 29; 10178 Berlin

Bertram Kawlath, geschäftsführender Gesellschafter bei Schubert &Salzer und Vorstandsmitglied des BDI/BDA-Mittelstandsausschusses

Spezial3 Fragen an Bertram KawlathSpezial3 Fragen an Bertram Kawlath

Welche Internationalisierungsstrategie verfolgen Sie alsUnternehmer?Die Schubert & Salzer Gruppe ist heute in über 40 Ländern er-folgreich tätig. Wir gehen hier seit Jahren abgestuft vor, dasheißt wir nutzen die ganze Bandbreite von Liaison Offices oderVertriebspartnerschaften bis hin zu eigenen Vertriebs- und Ser-vicegesellschaften. Während die Produktion und die kaufmänni-sche Steuerung in Deutschland liegen, haben die Vertriebspart-ner die Freiheit, auf die jeweiligen Besonderheiten ihrer Märkteeinzugehen und zu reagieren. Wir agieren global und wollendieses Netzwerk erweitern und ausbauen. Unsere Strategie da-bei? Wir wollen nicht von einzelnen Regionen oder nationalenMärkten abhängig sein und weltweit Chancen nutzen.

Was sind die größten Herausforderungen im internationalenGeschäft?Die Herausforderungen sind gerade für ein relativ kleines Unter-nehmen vielfältig: Es beginnt bei der Kommunikation in vielenSprachen, geht weiter bei der komplexen Kontrolle der Zahlen,Verrechnungspreise und Währungsdifferenzen und endet nochlange nicht in der wichtigen Betreuung der Mitarbeiter und Kun-den in aller Welt. Jedes Land hat schließlich seine eigene kultu-relle Identität. Damit müssen wir umgehen können, mit Respektund Offenheit für Neues.

Bei der Belieferung der Kunden zählt heute Schnelligkeit. Wennwir aus Deutschland ein Regelventil in 48 Stunden nach Bestel-leingang in den USA ausliefern wollen, dann muss die Logistikperfekt sein und alle Exportmodalitäten beherrscht werden.Klingt einfach, ist aber manchmal aufwendig und komplex.Daher könnte gerade uns kleinen Unternehmen ein Freihan-delsabkommen wie TTIP helfen, den hohen administrativenAufwand zu reduzieren. Am Ende gilt für uns aber: hinter jederHerausforderung verbirgt sich immer auch mindestens eineChance.

Wo sehen Sie die neuen Zukunftsmärkte?Überall, wo wir Potenziale sehen! China entwickelt sich sehrgut, aber auch in Südamerika und Afrika oder auch Südostasien

sehen wir spannende Märkte. Dabei sind für uns aber gleichzei-tig die etablierten Exportländer wie die USA oder Europa sowieunser Heimatmarkt noch potentielle Wachstumsmärkte.

Das UnternehmenSchubert & Salzer ist eine mittelständische familiengeführte Fir-mengruppe mit Sitz in Ingolstadt. Unsere Produktionsstandorteliegen ebenfalls in Deutschland. Die Schubert & Salzer Gruppezählt heute 14 Unternehmen in Europa, den USA und Asien.Die Kerngeschäftsfelder sind die Produktion von Stahlfeingußfür Kunden im Maschinen- und Fahrzeugbau, die Entwicklungund der Vertrieb innovativer Lösungen der Mess- und Regel-technik für strömende und gasförmige Medien sowie Entwick-lung und Vertrieb von ERP-Systemen für den Mittelstand.

Bertram Kawlath ist pro TTIP:»Schubert & Salzer ist ein mittelständisches, familiengeführtes Unternehmen. Die USA sind unser größter Auslandsmarkt.TTIP wird uns helfen, die ungeheure Anzahl von doppelten Prüfungen und Zulassungsverfahren erheblich zu vereinfachen.»Tested once, accepted anywhere« wird gerade kleinen Firmen helfen, Markteintrittsbarrieren zu überwinden. Wir wollen nichtStandards absenken, sondern gegenseitig hohe Standards anerkennen!«

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Bildnachweise: Fotolia/tashka2000 (1,4), C.D. Wälzholz (1,2), Fotolia (1), BDI/Kruppa(1,6), Fotolia/Rido (1,10), Schubert&Salzer (1,11), Fotolia/Günter Menzl (7), Fotolia/Philippe Minisini (8), Fotolia/Jörg Engel (9)

Redaktion: Josef Düren (V.i.S.d.P.), Uta Knott, Sonja WanjekDie Verantwortung für die Inhalte der Fremdbeiträge tragen die jeweiligen Autoren.