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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK) Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie: Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie: Modul 1: Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen Januar bis April 2017 © Yuri Arcurs - Fotolia.com

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie: Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Modul 1:

Fachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenJanuar bis April 2017

© Yuri Arcurs - Fotolia.com

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

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Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Copyright: alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers gestattet.

Herausgeber: Evi Brennich; ©confructa medien GmbH ■ confructa collegPostanschrift: Postfach 9 ■ 56585 Straßenhaus

fon +49 (0) 2634 92 35 0 ■ fax +49 (0) 2634 92 35 [email protected] ■ www.confructa-colleg.com

Stand: August 2015

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

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Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

Inhaltsverzeichnis

■ Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Modul 1)

Inhaltsverzeichnis Seite

■ Lehrgangsinformationen im Überblick■ Fortbildung mit Tradition und Zukunft 4■ Das Berufsbild 4■ Modularer Kompaktlehrgang in Vollzeit 5

Modul 1: Fachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenModul 2: Handlungsspezifische Qualifikationen

■ Zielgruppe 5■ Zulassungsvoraussetzungen 5■ Auskünfte zur IHK-Prüfung 5■ Prüfungstermine Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 5■ Lehrgangsdauer 5■ Lehrgangsgebühren 6■ Mindestteilnehmerzahl 6■ Ideeller Träger 6■ Bildungsträger 6

■ Struktur der Lehrinhalte Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 7■ Rechtsbewusstes Handeln 8■ Betriebswirtschaftliches Handeln 10■ Anwendung von Methoden zur Information, Kommunikation und Planung 12■ Zusammenarbeit im Betrieb 14■ Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 16

■ Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung 17zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin (IHK)

■ Strukturierung der schriftlichen Prüfung (IHK) 25

■ Allgemeine Geschäftsbedingungen Bildungsträger 29

■ confructa colleg – zertifizierter Bildungsträger 30

■ Kontaktdaten Bildungsträger 31

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeFachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenLehrgangsinformationen im Überblick

■ Fortbildung mit Tradition und Zukunft

Bis Fruchtsäfte, Nektare, Fruchtschorlen, Smoothies und andere alkoholfreie fruchthaltige Getränke Durst löschen können, gibt es viel zu tun. Gut ausgebildetes Fachpersonalist in der Getränkebranche mehr denn je gefragt. Das confructa colleg der confructa medien GmbH bietet alsprivater Bildungsträger exklusiv in der BRD den Vorberei-tungslehrgang zum Geprüfter Industriemeister/Geprüfte In-dustriemeisterin – Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke an.

In über 35 Jahren haben fast 800 Absolventen die Prüfungzum Industriemeister Fruchtsaft und Getränke abgelegt undin der Getränkeindustrie als begehrte Fachkräfte attraktiveArbeitsplätze gefunden.

■ Das Berufsbild

An der Schnittstelle von Facharbeitern und dem Managementsteht der Industriemeister – eine Position, die auch Sie baldeinnehmen können. Im Kompaktlehrgang zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin – Fachrich-tung Fruchtsaft und Getränke (IHK) erreichen Sie in nur 7 Monaten – aufgeteilt in zwei Module – eine neue Stufe auf IhrerKarriereleiter. Überzeugen Sie sich von unserem Angebot!

Der Lehrgang zum Geprüften Industriemeister/zur GeprüftenIndustriemeisterin – Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke(IHK) qualifiziert Sie perfekt für Sach-, Organisations- undFührungsaufgaben. Hat der Meister bisher seinen Mitarbei-tern Arbeitsaufgaben zugewiesen und deren sachgemäßeAusführung überprüft, so übernimmt er heute zunehmend dieRolle eines operativen Managers in der Produktion. Er koordi-niert Teams und trägt zur Lösung der Aufgaben in seinem Bereich bei. Fragen der betrieblichen Organisation beschäf-tigen ihn ebenso wie die Führung der Mitarbeiter.

Industriemeister/innen der Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke arbeiten in Betrieben der Getränkeindustrie. Beschäftigungsmöglichkeiten finden sich dabei in Betriebenzur Frucht- und Gemüsesaftproduktion, bei Herstellern von Erfrischungsgetränken, aber auch in der Brauwirtschaft undder Milchwirtschaft.

Industriemeister/innen der Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke stellen Getränke wie Frucht- und Gemüsesäfte,Nektare, Smoothies, Erfrischungsgetränke oder auchFruchtweine her. Sie überwachen alle Stufen der Fruchtsaft-und Getränkeproduktion, die Maschinen, technischen An-lagen und Fertigungsprozesse.

Industriemeister/innen der Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke stellen die Betriebsbereitschaft der Werkstoffe und

Anlagen, der erforderlichen Werkzeuge und Hilfsmittel sowieder Mess- und Prüfgeräte für die Getränkeproduktion sicher.Sie planen und koordinieren Produktionsabläufe, führenMaßnahmen zur Qualitätssicherung durch und kontrollierenArbeitsleistung und Kostenentwicklung. Dabei halten sieexakt Qualitätsvorgaben, Vorschriften des Lebensmittel-oder Hygienerechts sowie Sicherheitsbestimmungen einund stellen insbesondere die gesetzten Produktionszielenach Menge, Qualität, Termin und Wirtschaftlichkeit sicher.

Im Bereich der Betriebsführung und Arbeitsorganisationsprechen Sie daru ber hinaus grundsätzliche Fragen mit anderen Betriebsabteilungen, mit Kunden und Lieferantenab. So vergleichen sie z.B. Angebote für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, verhandeln mit Lieferanten, disponieren undkontrollieren Waren und schaffen dadurch eine wichtige Voraussetzung für eine gleichbleibende Produktqualität.

Auf Grundlage von Analysen z.B. im Produktionsbereichschlagen sie Investitionsentscheidungen vor, legen Wartungsintervalle fur Anlagen fest oder passen nach Rück-sprache mit Kunden oder Lieferanten Rezepturen an. Hierbeiberücksichtigen sie sowohl Markttrends und Konkurrenzan-gebote als auch Qualität und Besonderheiten der Rohstoffe.

Nicht zuletzt führen sie Mitarbeiter/innen bzw. leiten diese anund wirken an der Personaldisposition und -planung in ihremjeweiligen Verantwortungsbereich mit. Hierbei fördern sieauch die berufliche Qualifikation von Mitarbeitern und Mit-arbeiterinnen und bilden Nachwuchsfachkräfte aus. Außer-dem sorgen sie für die Durchsetzung von Arbeitssicherheits-und Umweltschutzmaßnahmen sowie für die Einhaltung derentsprechenden Auflagen in ihrem Verantwortungsbereich.

■ Modularer Kompaktlehrgang in Vollzeit

Modul 1:Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)Modul 2: Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin –Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke (IHK) ist eine beruflicheWeiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). DieIndustriemeisterprüfung ist durch Rechtsvorschriften der Industrie- und Handelskammern geordnet. Die Bildungsein-richtung confructa colleg der confructa medien GmbH bietet einen modularen Kompaktlehrgang zum Geprüfter Industriemeister/Geprüften Industriemeisterin (IHK) Fach-richtung Fruchtsaft und Getränke. Für die Zulassung zurIHK-Prüfung ist die Teilnahme an dem Vorbereitungs-lehrgang nicht verpflichtend.

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

Fachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenenLehrgangsinformationen im Überblick

Wir wissen, dass engagierte berufstätige Menschen mit ihrerArbeit oftmals vollständig ausgelastet sind, und eigentlichkeine Zeit für Fortbildung haben. Zum anderen wissen wirnatürlich auch, dass kein Arbeitgeber gern lange auf seinewertvollen Mitarbeiter verzichten will und kann. Genau fürdiese Zielgruppe haben wir unseren modularen Kompakt-lehrgang konzipiert – über 90 % unserer Teilnehmer stehenin einem festen Arbeitsverhältnis.

Häufig nutzen Teilnehmer ihr Überstundenkontingent, umin Absprache mit ihrem Arbeitgeber ihre spezielle Weiter-bildung zu absolvieren. Vielfach lassen sich Teilnehmer für diesen überschaubaren Zeitraum auch freistellen, und nutzen die Möglichkeit des Meister-BaFöGs mit Unterhalts-geld.

Wir ermöglichen Ihnen in einem kurzen, intensiven, aber über-schaubarem Zeitraum Ihren gewünschten Abschluss zu erreichen. Dies setzt ein hohes Maß an eigener Motivation undZielstrebigkeit voraus. Sie müssen bereit sein, 40 Unterrichts-stunden (à 45 min.) je Woche zu lernen und gegebenenfallsnoch zusätzlich nachbearbeitende Studien in Einzel- oderGruppenarbeit in Kauf zu nehmen.

Dabei kommt den Teilnehmern unsere über 35-jährige prakti-sche Erfahrung in der beruflichen Weiterbildung zu Gute: Wir wissen genau, worauf es ankommt!

Ihre Dozenten sind erfahrene Profis: Nach einem in der Regelabsolvierten Studium haben sie fundierte Berufspraxis gesammelt, verfügen über langjährige Unterrichtserfahrung inihrem speziellen Bereich, und sind überwiegend in dem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer tätig.

■ Zielgruppe

Der Vorbereitungslehrgang zum Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Fruchtsaft undGetränke (IHK) richtet sich an Produktionsfacharbeiter undNachwuchskräfte aus

der Fruchtsaft-Industrieder Erfrischungsgetränke-Industriedem Brauwesender Milchwirtschaft

mit dem Ziel, Karriere zu machen und sich zum Abtei-lungsleiter, Produktionsleiter oder Betriebsleiter für eineführende Aufgabe im Betrieb zu qualifizieren.

■ Zulassungsvoraussetzungen

■ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemanerkannten Ausbildungsberuf, der den FachrichtungenFruchtsaft und Getränke oder Lebensmitteltechnik zuge-ordnet werden kann, und danach eine mindestens ein-jährige Berufspraxisoder

■ eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einemsonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danachmindestens 18 Monate Berufspraxisoder

■ eine mindestens fünfjährige Berufspraxis■ Ausbildungs-Eignungs-Zeugnis (AdA)

nicht im Umfang des Lehrgangs enthalten.

Die Zulassung zur Prüfung erteilt die IHK Koblenz.

■ Auskünfte zur IHK-Prüfung

Industrie- und Handelskammer KoblenzFrau Manuela FuchsSchlossstraße 256068 KoblenzTelefon: 0261 106-344 ■ Telefax: 0261 106-55 344E-Mail: [email protected]

■ Bundeseinheitliche Prüfungsstermine Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Schriftliche Prüfung:

Termine 2017: 08. und 09. 05. 201706. und 07. 11. 2017

■ Lehrgangsstruktur

Der Lehrgang findet in zwei Modulen statt.

Modul 1:Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (BQ)Modul 2: Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)

■ Lehrgangsgebühren

Modul 1: z. Zt. 2.520.- EUR*Modul 2: z. Zt. 3.350.- EUR*Lernmittel/Unterrichtskripte je Modul: ca. 450.- EUR* Änderungen vorbehalten

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeFachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenenLehrgangsinformationen im Überblick

Die Lehrgangsgebühr wird zu Beginn des Lehrgangs ohneAbzug fällig. Bei Zahlungsverzug zu Beginn des Lehrgangsist der Bildungsträger confructa colleg berechtigt, vom Weiterbildungsvertrag zurückzutreten

Der Bildungsträger behält sich vor, bei Krankheit des zu-ständigen Dozenten, den Lehrgang oder einzelne Unter-richtsstunden zu verschieben. Die Teilnehmer/innen werden hierüber unverzüglich unterrichtet.

Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Teil-nehmerInnen sowie die IHK-Prüfungsgebühren sind nichtin den Gebühren des Vorbereitungslehrgangs enthalten.

■ Förderung

Das Meister-Bafög (Zuschuss zur Lehrgangs- und Prufungs-gebuhr, www.meister-bafoeg.info) kann u ber das Amt fu rAusbildungsförderung beantragt werden.

■ Mindestteilnehmerzahl

Die Durchführung des Lehrgangs ist an eine Mindest-teilnehmerzahl gebunden. Bei Unterschreitung der Mindest-teilnehmerzahl kann der Lehrgang verschoben oder abge-sagt werden. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht.

Wird vor Lehrgangsbeginn die erforderliche Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Lehrgang abgesetztwerden, es sei denn, die TeilnehmerInnen erklären sich bereit, die zur Mindestteilnahme fehlenden Kursgebührenanteilig zu übernehmen oder in Absprache mit dem Bildungsträger confructa colleg eine entsprechende Kürzung der Kursdauer zu akzeptieren.

Ist ein(e) Teilnehmer(in) mit einer Kürzung bzw. Aufzahlungnicht einverstanden, kann sie/er sofort vom Vertrag zurück-treten. Dies ist spätestens vier Wochen vor Lehrgangs-beginn dem Bildungsträger confructa colleg schriftlich mit-zuteilen.

Bereits entrichtete Lehrgangsgebühren werden – soweit eineVerschiebung des Lehrgangs nicht mo glich ist – bei Lehr-gangsabsage in voller Hohe erstattet.

■ Teilnehmerzahl

Mindestteilnehmerzahl: 15

■ Ideeller Träger

Baumann-Gonser-Stiftung e.V.Mainzer Straße 25353179 Bonn

■ Bildungsträger

confructa colleg der confructa medien GmbHWesterwaldstrasse 2a56587 Oberhonnefeldfon +49 (0) 2634 9235-0fax +49 (0) 2634 [email protected]

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Fachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenStruktur der Lehrinhalte

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln64 UE*

Betriebswirtschaftliches Handeln100 UE*

Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung

80 UE*

Zusammenarbeit im Betrieb48 UE*

Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

64 UE*

Übungseinheiten zur Prüfungsvorbereitung

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Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen1. Rechtsbewusstes Handeln

64 UE1. Rechtsbewusstes Handeln (RB)Im Prüfungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dasser in der Lage ist, im Rahmen seiner Handlungen einschlägige Rechtsvorschriften zu berücksich-tigen. Er soll die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter unter arbeitsrechtlichen Aspekten gestal-ten. Außerdem soll er nach rechtlichen Grundlagen die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutzund den Umweltschutz gewährleisten sowie die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen sicherstellen.

1.1 Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts,des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen

1.1.1 Rechtsgrundlagen1.1.2 Wesen und Zustandekommen des Arbeitsvertrages1.1.3 Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis1.1.4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die daraus folgenden gegenseitigen

Rechte und Pflichten1.1.5 Geltungsbereich und Rechtswirksamkeit von Tarifverträgen1.1.6 Rechtliche Rahmenbedingungen von Arbeitskämpfen

1.2 Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe

1.2.1 Rechte und Pflichten des Betriebsrates1.2.2 Aufgaben und Stellung des Betriebsrates1.2.3 Grundlagen der Arbeitsgerichtsbarkeit1.2.4 Grundzüge der Sozialgerichtsbarkeit1.2.5 Sozialversicherungsrecht

1.3 Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung,der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung

1.3.1 Grundlagen der Sozialversicherung1.3.2 Krankenversicherung1.3.3 Pflegeversicherung1.3.4 Rentenversicherung1.3.5 Arbeitslosenversicherung1.3.6 Arbeitsförderung1.3.7 Unfallversicherung

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Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen1. Rechtsbewusstes Handeln

1. Rechtsbewusstes Handeln (RB)1.4 Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften

und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichenInstitutionen

1.4.1 Ziele und Aufgaben des Arbeitsschutzrechtes1.4.2 Verantwortung für den Arbeitsschutz1.4.3 Sonderschutzrechte schutzbedürftiger Personen1.4.4 Bestimmungen des Arbeitssicherheitgesetzes1.4.5 Ziel und wesentliche Inhalte der Arbeitsstättenverordnung1.4.6 Bestimmungen des Gesetzes für technische Arbeitsmittel,

Gerätesicherheitsgesetz unter Berücksichtigung des EU-Rechts1.4.7 Grundlagen der Berufsgenossenschaften, des Staatlichen Amtes für

Immissions- und Arbeitsschutz und des Überwachungsvereins

1.5 Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlichdes Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitgung, der Luftreinhaltungund Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichenStoffen

1.5.1 Ziele und Aufgaben des Umweltschutzes1.5.2 Wichtige Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz

1.6 Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes

1.6.1 Wesentliche Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes1.6.2 Notwendigkeit und Zielsetzung des Datenschutzes

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Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen2. Betriebswirtschaftliches Handeln

100 UE2. Betriebswirtschaftliches Handeln (BWH)Im Prüfungsbereich „Betriebswirtschaftliches Handeln“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen,dass er in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in seinen Handlungen zu berück-sichtigen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge aufzuzeigen. Er soll Unternehmensformendarstellen können sowie deren Auswirkungen auf seine Aufgabenwahrnehmung analysieren undbeurteilen können. Weiterhin soll er in der Lage sein, betriebliche Abläufe nach wirtschaftlichen Ge-sichtpunkten zu planen, zu beurteilen und zu beeinflussen.

2.1 Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmenunter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen

2.1.1 Unternehmensformen und deren Einbindung in volkswirtschaftliche Zusammenhänge

2.1.2 Hauptfunktionen in Unternehmen2.1.3 Produktionsfaktor Arbeit2.1.4 Bedeutung des Produktionsfaktors Betriebsmittel2.1.5 Bedeutung der Energie und Werkstoffe als Kostenfaktor

2.2 Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation

2.2.1 Grundstrukturen betrieblicher Organisationen2.2.2 Bedeutung der Leitungsebenen2.2.3 Entwicklung der Aufbauorganisation2.2.4 Aufgaben der Unternehmensplanung2.2.5 Grundlagen der Ablaufplanung2.2.6 Element des Arbeitsplanes2.2.7 Aspekte zur Gestaltung des Arbeitsvorganges2.2.8 Aufgaben der Bedarfsplanung2.2.9 Produktionsplanung, Auftragsdisposition und deren Instrumente

2.3 Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung

2.3.1 Organisationsentwicklung in betrieblichen Abläufen2.3.2 Organisationsentwicklung als Mittel für Veränderungsprozesse

2.4 Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung

2.4.1 Formen der Entgeltfindung2.4.2 Innovation und KVP 2.4.3 Bewertung von Verbesserungsvorschlägen

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen2. Betriebswirtschaftliches Handeln

2. Betriebswirtschaftliches Handeln (BWH)2.5 Durchführen von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnungen

sowie Kalkulationsverfahren

2.5.1 Grundlagen des Rechnungswesens2.5.1.1 Bereiche des Rechnungswesens 2.5.1.2 Buchführung2.5.1.3 Inventur und Inventurverfahren2.5.1.4 Bilanz, G+V und Anhang2.5.1.5 Abschreibung2.5.1.6 Leasing2.5.2 Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung2.5.3 Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung2.5.4 Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung2.5.5 Leistungs- und Kostendaten2.5.6 Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerzeit- und

Kostenträgerstückrechnung2.5.7 Kalkulationsverfahren2.5.8 Maschinenstundensatzrechnung in der Vollkostenrechnung2.5.9 Zusammenhänge zwischen Erlösen, Kosten und Beschäftigungsgrad2.5.10 Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung2.5.11 Statistische Investionsrechnung2.5.12 Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets

100 UE

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Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen3. Anwendung von Methoden zur Information, Kommunikation und Planung

3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (AMIKP)

Im Prüfungsbereich „Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung“soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, Projekte und Prozesse zu analysieren, zu planen und transparent zu machen. Er soll Daten aufbereiten, technische Unterlagen erstellen sowie entsprechende Planungstechniken einsetzen können. Er soll in derLage sein, angemessene Präsentationstechnken anzuwenden.

3.1 Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten

3.1.1 Informationsverabeitung3.1.2 Prozessaufbereitung3.1.3 Daten eines Prozesses3.1.4 Betriebssysteme zur Prozessverarbeitung3.1.5 Einteilung von Software3.1.6 Interpretation von Diagrammen

3.2 Bewertung von Planungstechniken und Analysemethodensowie deren Anwendungsmöglichkeiten

3.2.1 Persönliche und sachliche Voraussetzungen3.2.2 Methoden der Problemlösung und Entscheidungsfindung3.2.3 Arten der Planung3.2.4 Planungstechniken und Analysenmethoden

3.3 Anwenden von Präsentationstechniken

3.3.1 Aufgaben der Präsentation3.3.2 Planung und Vorbereitung einer Präsentation3.3.3 Durchführung einer Präsentation3.3.4 Nachbereitung einer Präsentation

3.4 Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen

3.4.1 Technische Unterlagen3.4.2 Statistiken und Tabellen3.4.3 Diagramme

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen3. Anwendung von Methoden zur Information, Kommunikation und Planung

3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung (AMIKP)

3.5 Anwenden von Projektmanagementmethoden

3.5.1 Einsatzgebiete des Projektmanagements3.5.2 Beteiligte und ihre Rollen in einem Projekt3.5.3 Methoden der Projektplanung3.5.4 Ziele und Inhalte der Projektsteuerung3.5.5 Zweck und Inhalt des Projektabschlusses

3.6 Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel

3.6.1 Kommunikation und Information3.6.2 Betriebliche Kommunikation3.6.2.1 Schriftliche Kommunikation3.6.2.2 Mündliche Kommunikation3.6.2.3 Zielgruppengerechtes Auswählen und Verdichten von Informationen

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Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen4. Zusammenarbeit im Betrieb

4. Zusammenarbeit im Betrieb (ZIB)Im Prüfungsbereich „Zusammenarbeit im Betrieb“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dasser in der Lage ist, Zusammenhänge des Sozialverhaltens zu erkennen, deren Auswirkungen aufdie Zusammenarbeit zu beurteilen und durch angemessene Maßnahmen auf eine zielorientierteund effiziente Zusammenarbeit hinzuwirken. Er soll in der Lage sein, die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu fördern, betriebliche Probleme und soziale Konflikte zu lösen. Er soll Führungs-grundsätze berücksichtigen und angemessene Führungstechniken anwenden.

4.1 Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten

4.1.1 Zusammenhang Persönlichkeitsentwicklung und beruflicher Entwicklung4.1.2 Entwicklung des Sozialverhaltens des Menschen4.1.3 Kooperation und Integration im Betrieb

4.2 Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung

4.2.1 Unternehmensphilosophie und Unternehmenskultur4.2.2 Wechselwirkungen zwischen industrieller Arbeit und Verhalten des Menschen4.2.3 Gestaltung der Arbeitsorganisation

4.3 Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten unddie Zusammenarbeit sowie Entwicklen und Umsetzen von Alternativen

4.3.1 Wirkungen von Gruppen und Beziehungen in Gruppen4.3.2 Veränderung von Gruppenstruktur und -verhalten

4.4 Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen

4.4.1 Rolle des Industriemeisters/der Industriemeisterin

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen4. Zusammenarbeit im Betrieb

4.4.2 Führung im Verantwortungsbereich des Industriemeisters/der Industriemeisterin

4. Zusammenarbeit im Betrieb (ZIB)4.5 Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich

Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter zu fördern

4.5.1 Motivation4.5.2 Mitarbeitereinsatz, Delegation von Aufgaben4.5.3 Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsmaßnahmen4.5.4 Mitarbeitbeurteilung und Arbeitszeugnis4.5.5 Einführung und Unterweisung von Mitarbeitern

4.6 Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte

4.6.1 Betriebliche Probleme und soziale Konflikte4.6.2 Mitarbeitergespräche und betriebliche Besprechungen4.5.3 Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsmaßnahmen4.5.4 Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis4.5.5 Einführung und Unterweisung von Mitarbeitern

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke

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Das Kompetenzzentrum der Getränkeindustrie:

Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeFachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten

64 UE5. Berücksichtigung naturwissen-schaftlichcher und technischer Gesetzmäßigkeiten (BNTG)

Im Prüfungsbereich „Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßig-keiten“ soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er in der Lage ist, einschlägige natur-wissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten zur Lösung technischer Probleme einzu-beziehen. Er soll mathematische, physikalische, chemische und technische Kenntnisse und Fertigkeiten zur Lösung von Aufgaben aus der betrieblichen Praxis anwenden.

5.1 Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Menschund Umwelt, z.B. bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen

5.1.1 Auswirkung von chemischen Reaktionen in Arbeitsprozessen, Maschinen und Materialien

5.1.2 Auswirkungen der industriellen Nutzung von Wasser5.1.3 Auswirkungen des Temperatureinflusses auf Materialien5.1.4 Bewegungsvorgänge bei Bauteilen5.1.5 Einsatz von elektrotechnischen Steuerungen

5.2 Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten derdamit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

5.2.1 Energieumwandlungen in Kraftmaschinen5.2.2 Wirkungsweise von Dampferzeugungsanlagen und nachgeschalteten Anlagen5.2.3 Alternative Anlagen zur Energieerzeugung5.2.4 Energiearten und deren Verteilung im Betrieb

5.3 Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen

5.3.1 Berechnungen von mechanischen Beanspruchungen5.3.2 Kreisförmig und geradlinige Bewegungsabläufe

5.4 Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre graphische Darstellung

5.4.1 Statistische Methoden zur Überwachung, Sicherung und Steuerung von Prozessen5.4.2 Stichprobenverfahren und Darstellung der Meßwerte5.4.3 Ermittlung von verschiedenen Fähigkeitskennwerten und deren Bedeutung für

Prozess, Messgerät und Maschine

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Fachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenStrukturierung der schriftlichen Prüfung

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Fachrichtungsübergreifende BasisqualifikationenStrukturierung der schriftlichen Prüfung

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GeltungDie folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Ver-tragsverhältnis zwischen den Lehrgangsteilnehmern (im folgenden„Teilnehmer“) des Lehrganges zur Vorbereitung auf die GeprüfterIndustriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK) FachrichtungFruchtsaft und Getränke und dem Bildungsträger confructa collegder confructa medien GmbH. Abweichende Allgemeine Geschäfts-bedingungen des Teilnehmers bzw. dessen Arbeitgeber habenkeine Gültigkeit.LeistungenDie jeweils gültigen Teilnahmegebühren des Hauptlehrgangs zurVorbereitung auf die Industriemeister/in (IHK) Prüfung FachrichtungFruchtsaft und Getränke sind den entsprechenden Anmeldeunter-lagen zu entnehmen. Sie beinhalten den Unterricht, Übungsklau-suren sowie die Teilnahme an Fachexkursionen soweit diese imProgramm vorgesehen sind. Fachlitertur und Unterrichtsskripte werden gesondert in Rechnung gestellt.Übernachtungskosten, Verpflegungskosten und ggf. anfallendeParkgebühren sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.Programmänderungen aus wichtigem Anlass behält sich der Bildungsträger confructa colleg der confructa medien GmbH vor.AnmeldungenAnkündigungen und Einladungen zum Industriemeister (IHK) Haupt-lehrgang erfolgen stets freibleibend. Anmeldungen erbitten wirgemäß den individuellen Lehrgangsausschreibungen schriftlich andas confructa colleg. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vomBildungsträger schriftlich bestätigt wird.TeilnehmerzahlDie Teilnehmerzahl für den Lehrgang Industriemeister (IHK) Fachrich-tung Fruchtsäfte und Getränke ist begrenzt. Anmeldungen werdendaher in der Reihenfolge ihres schriftlichen Eingangs berücksichtigt. Der Bildungsträger confructa colleg der confructa medien GmbHkann vom Vertrag zurücktreten, wenn die angegebene Mindest-teilnehmerzahl nicht erreicht ist, der Dozent/die Dozentin ausfällt oderandere vom Bildungsträger confructa colleg der confructa medienGmbH nicht zu vertretende Gründe vorliegen. ZahlungDie jeweils gültigen Teilnahmegebühren des Hauptlehrgangs zurVorbereitung auf die Industriemeister/in (IHK) Prüfung FachrichtungFruchtsaft und Getränke sind den entsprechenden Anmeldeunter-lagen zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rech-nung ohne jeden Abzug fällig, spätestens bis zum ersten Tag desLehrgangbeginns. Als anerkannte Bildungsmaßnahme ist der Lehr-gang von der Mehrwertsteuer befreit.StornierungDer Bildungsträger confructa colleg der confructa medien GmbHist berechtigt, den Lehrgang aufgrund höherer Gewalt oder auswichtigem Grund (z.B. bei Erkrankung von Dozenten oder zu geringer Teilnehmerzahl) gegen die volle Erstattung der bereits bezahlten Gebühren abzusagen. Weitere Ansprüche sind aus-geschlossen.Teilnehmer am Hauptlehrgang zur Vorbereitung auf die Industrie-meister/in (IHK) Prüfung, Fachrichtung Fruchtsaft und Getränke,sind im Falle ihres Rücktritts – aus Gründen, die der Bildungsträgernicht zu vertreten hat – dazu verpflichtet, Ersatzteilnehmer zu be-nennen. Andernfalls hat der Bildungsträger Anspruch auf Schadensersatz.Stornierungen und Umbuchungen bedürfen immer der Schriftformund sind bis 2 Monate vor Lehrgangsbeginn kostenfrei. Bei Stor-nierungen nach diesem Zeitpunkt und bis zu einer Woche vor Lehr-

gangsbeginn werden 50 % der Teilnahmegebühren erhoben, nachdiesem Zeitpunkt wird die Gesamtgebühr erhoben.LehrgangsinhaltDer Inhalt und die Durchführung des Lehrgangs Industriemeister(IHK) Fachrichtung Fruchtsäfte und Getränke richten sich nach demjeweiligen Lehrgangsprogramm, das insofern Bestandteil des Ver-trages ist.Der Bildungsträger ist berechtigt, einzelne Lehrgangsinhalte ausfachlichen Gründen ohne Zustimmung des Auftraggebers bzw. desTeilnehmers abzuändern, soweit dadurch nicht der Kern des ver-einbarten Lehrgangs berührt wird. Außerdem behält sich der Bildungsträger den Wechsel von Dozenten und/oder Verschiebun-gen bzw. Änderungen im Programmablauf vor.HaftungFür Sach- und Vermögensschäden, welche der Bildungsträger zuvertreten hat, haftet er – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur in-soweit, als ihm Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zu Last fällt.Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch widerrechtliche Ver-vielfältigungen von Lehrgangsmaterialien seinerseits entstehen.Die anmeldende Person/Firma haftet mit ihrer Unterschrift für allevon ihr eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere auch dann,wenn sie nur zum Anschein im Auftrag eines anderen tätig wird.GerichtsstandDer Gerichtsstand für alle aus der Lehrgangsbuchung entstehen-den Rechtsstreitigkeiten ist für beide Parteien D-56564 Neuwied.DatenschutzDurch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- undVerarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehr-gangsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informatio-nen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung einverstanden. Diepersonenbezogenen Daten werden im Sinne des BDSG genutztund so gespeichert, dass sie für unberechtigte Dritte nicht zu-gänglich sind. Bei der Kommunikation per Email kann die vollstän-dige Daten-sicherheit allerdings nicht sichergestellt werden. Sie haben das Recht, der Speicherung und Nutzung Ihrer Perso-nen bezogenen Daten jederzeit zu widersprechen.Rechtswirksamkeit (Salvatorische Klausel)Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oderteilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolgeÄnderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirk-sam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbe-stimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervonunberührt.An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungsoll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die demSinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungenals vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechenund im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

confructa colleg der confructa medien GmbHStand: 31. Juli 2015

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Das confructa colleg der confructa medien GmbH bietet Unternehmen in der Fruchtsaft-und AfG-Industrie Beratungsleistungen und ein Fort- und Weiterbildungsprogramm an. Unser maßgeschneidertes Bildungsangebot erfüllt einen hohen qualitativen Standard inBezug auf Inhalte, Methoden und Ausstattung der Unterrichtsräume. Unser innovatives Konzept umfasst neben der Qualifizierung auch individuelle Beratung in Fragen der Bildungs-und Berufswegplanung.Das confructa colleg der confructa medien GmbH ist nach AZAV zertifiziert und somit ein zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.§ 8 Absatz 4 der Rechtsverordnung zu SGB III (AZWV)

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confructa colleg – Zertifizierter Bildungsträger

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Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin (IHK)Fachrichtung Fruchtsaft und GetränkeKontaktdaten Bildungsträger

Information und Anmeldung:confructa colleg der confructa medien GmbH

Westerwaldstr. 2a56587 Oberhonnefeld

fon +49 (0) 2634 - 9235-0fax +49 (0) 2634 - 9235-35

[email protected]

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