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Zielsteuerung-Gesundheit Bund • Länder • Sozialversicherung
Monitoringbericht I/2017
Monitoring nach Vereinbarung
gem. Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag
Abgenommen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission im Juni 2017
Zielsteuerung-Gesundheit Monitoringbericht I/2017
Berichtslegung April 2017
Abgenommen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission im Juni 2017
Monitoring nach Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und
Bundes-Zielsteuerungsvertrag
Autorinnen/Autoren:
Florian Bachner
Julia Bobek
Katharina Habimana
Lena Lepuschütz
Andrea Schmidt
Martin Zuba
Fachliche Begleitung:
Fachgruppe Finanzierung und Controlling
Projektassistenz:
Monika Schintlmeister
Wien, im Juni 2017
Zl. P4/3/4731
Herausgeber und Verleger: Gesundheit Österreich GmbH, Stubenring 6, 1010 Wien,
Tel. +43 1 515 61, Fax +43 1 513 84 72, Homepage: www.goeg.at
Der Umwelt zuliebe:
Dieser Bericht ist auf chlorfrei gebleichtem Papier ohne optische Aufheller hergestellt.
Inhalt III
Inhalt
Tabellen ................................................................................................................................... IV
Abbildungen ............................................................................................................................ VII
Abkürzungen.......................................................................................................................... VIII
1 Kurzfassung .................................................................................................................... 1
2 Aktualisierungen aufgrund der Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen ............................................................................ 13
3 Finanzmonitoring .......................................................................................................... 14 3.1 Länder: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben
nach Bundesländern ........................................................................................... 15 3.2 Gesetzliche Krankenversicherung: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten
Gesundheitsausgaben nach Trägern ................................................................... 18 3.3 Länder und gesetzliche Krankenversicherung: Bundesländerweise
Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben ............. 21 3.4 Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring .................................................... 24 3.5 Gesondert darzustellende Größen ...................................................................... 26
4 Monitoring der Steuerungsbereiche ................................................................................ 28 4.1 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ......................................... 28 4.2 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse ........................................... 33 4.3 Übersicht: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ............................................ 37 4.4 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ............................. 41 4.5 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse ............................... 69 4.6 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ................................. 86 4.7 Monitoring der Steuerungsbereiche – Betrachtung auf regionaler Ebene ............ 104
4.7.1 Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland ................................... 105 4.7.2 Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten ........................................ 110 4.7.3 Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich ........................... 116 4.7.4 Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich .............................. 121 4.7.5 Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg ....................................... 126 4.7.6 Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark .................................... 132 4.7.7 Zusammenfassung Zielerreichung Tirol ............................................. 139 4.7.8 Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg .................................... 144 4.7.9 Zusammenfassung Zielerreichung Wien ............................................. 149
Anhang 1 – Allgemeines ........................................................................................................ 154
Anhang 2 – Erläuterungen Finanzmonitoring .......................................................................... 159
Anhang 3 – Erläuterungen Monitoring der Steuerungsbereiche ............................................... 162
IV © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabellen
Tabelle 1.1: Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege in Mio. Euro, 2015 ........... 2
Tabelle 1.2: Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für Länder in
Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 .................................................................. 4
Tabelle 1.3: Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für gesetzliche KV in
Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 .................................................................. 5
Tabelle 1.4: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ................................. 10
Tabelle 1.5: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse .................................... 11
Tabelle 1.6: Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ..................................... 12
Tabelle 3.1: Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben
auf die Bundesländer in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 ........................... 16
Tabelle 3.2: Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben
auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Mio. Euro,
Meldezeitpunkt März 2017 ................................................................................ 18
Tabelle 3.3: Zuteilungsschlüssel für die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen
Gesundheitsausgaben der Summe der Sonderversicherungsträger und
Betriebskrankenkassen auf die Bundesländer...................................................... 21
Tabelle 3.4: Bundesländerweise Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten
öffentlichen Gesundheitsausgaben in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 ....... 22
Tabelle 3.5: Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring: Allgemeine Anmerkungen
in den Meldeformularen, Meldezeitpunkt März 2017 .......................................... 24
Tabelle 3.6: Investitionen in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten nach
Bundesländern in Euro, 2015 ............................................................................. 26
Tabelle 3.7: Investitionen in den Gesundheitseinrichtungen der gesetzlichen
Krankenversicherung nach Bundesländern in Euro, 2015 .................................... 27
Tabelle 3.8: Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der
Krankenfürsorgeanstalten sowie des Bundes in Mio. Euro, 2012-2015................ 27
Tabelle 4.1: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ................................. 29
Tabelle 4.2: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse .................................... 34
Tabelle 4.3: Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ..................................... 38
Tabelle 4.4: Operatives Ziel 6.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 41
Tabelle 4.5: Operatives Ziel 6.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 44
Tabelle 4.6: Operatives Ziel 6.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 46
Tabelle 4.7: Operatives Ziel 6.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 49
Tabellen V
Tabelle 4.8: Operatives Ziel 6.2.2.: Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen
erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen, gemessen an der
Gesamtzahl dieser Leistungen ............................................................................ 51
Tabelle 4.9: Operatives Ziel 6.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 53
Tabelle 4.10: Operatives Ziel 6.2.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 54
Tabelle 4.11: Operatives Ziel 6.2.4.: Präoperative Verweildauer in Belagstagen; Zielwert:
maximal 1 Belagstag .......................................................................................... 55
Tabelle 4.12: Operatives Ziel 6.2.5.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 56
Tabelle 4.13: Operatives Ziel 6.2.6.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 58
Tabelle 4.14: Operatives Ziel 6.2.6.: Entwicklung ausgewählter medizinisch begründet
vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte
je 100.000 Einwohner/innen .............................................................................. 60
Tabelle 4.15: Operatives Ziel 6.2.7.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 64
Tabelle 4.16: Operatives Ziel 6.2.7.: Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 Prozent, optimal um 2,2 Prozent jährlich ....... 66
Tabelle 4.17: Operatives Ziel 6.2.7.: Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 Prozent, optimal um 4 Prozent ...... 66
Tabelle 4.18: Operatives Ziel 6.2.7.: Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 Prozent,
optimal um 1,2 Prozent ..................................................................................... 67
Tabelle 4.19: Operatives Ziel 6.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 68
Tabelle 4.20: Operatives Ziel 7.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 69
Tabelle 4.21: Operatives Ziel 7.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 72
Tabelle 4.22: Operatives Ziel 7.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 75
Tabelle 4.23: Operatives Ziel 7.1.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 77
Tabelle 4.24: Operatives Ziel 7.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 79
Tabelle 4.25: Operatives Ziel 7.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 82
Tabelle 4.26: Operatives Ziel 7.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 84
Tabelle 4.27: Operatives Ziel 8.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 86
Tabelle 4.28: Operatives Ziel 8.1.2: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung ................... 88
Tabelle 4.29: Operatives Ziel 8.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 90
Tabelle 4.30: Operatives Ziel 8.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 92
Tabelle 4.31: Operatives Ziel 8.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 94
Tabelle 4.32: Operatives Ziel 8.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 96
Tabelle 4.33: Operatives Ziel 8.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 97
VI © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.34: Operatives Ziel 8.3.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung ................ 100
Tabelle 4.35: Operatives Ziel 8.4.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung ................ 102
Tabelle 4.36: Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland .................................................. 105
Tabelle 4.37: Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten ....................................................... 110
Tabelle 4.38: Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich .......................................... 116
Tabelle 4.39: Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich ............................................ 121
Tabelle 4.40: Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg ...................................................... 126
Tabelle 4.41: Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark ................................................... 132
Tabelle 4.42: Zusammenfassung Zielerreichung Tirol ............................................................ 139
Tabelle 4.43: Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg ................................................... 144
Tabelle 4.44: Zusammenfassung Zielerreichung Wien ............................................................ 149
Tabellen Anhang
Tabelle A 1: Strategische Ziele der Steuerungsbereiche Versorgungsstrukturen,
Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung gem. B-ZV .............................. 162
Abbildungen VII
Abbildungen
Abbildung 1.1: Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege
2010-2017, in Mio. Euro ................................................................................... 3
Abbildung 1.2: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben
für Länder und gesetzliche KV 2010-2017, in Mio. Euro .................................... 6
Abbildungen Anhang
Abbildung A 1: Meldeprozess gem. B-ZV Art 14 .................................................................... 156
Abbildung A 2: Berichtslegungsprozess gem. B-ZV Art 14 ..................................................... 156
Abbildung A 3: Melde- und Berichtslegungsablauf zum Monitoring
Zielsteuerung-Gesundheit für die Zielsteuerungsperiode bis 2016 ................ 157
VIII © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Abkürzungen
Abs Absatz
AG/R Akutgeriatrie/Remobilisation
AOG Ausgabenobergrenze
Aö. allgemein öffentlich
Art Artikel
AU Augenheilkunde
B Burgenland
BGKK Burgenländische Gebietskrankenkasse
BKK Betriebskrankenkasse
BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
B-ZK Bundes-Zielsteuerungskommission
BVA Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter
B-ZV Bundes-Zielsteuerungsvertrag
bzw. beziehungsweise
CH Chirurgie
DIAG Dokumentations- und Informationssystem für Analysen im Gesundheitssystem
DLB Diagnosen- und Leistungsbericht
exkl exklusiv
FG Fachgruppe
GHA Gesundheitsausgaben
GÖG Gesundheit Österreich GmbH
GSBG Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz
G-ZG Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
IM Innere Medizin
insb. insbesondere
interdis. interdisziplinär
IV Integrierte Versorgung
HR ÖGD Hauptreferat Österreichischer Gesundheitsdienst
HVB Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
K Kärnten
KABEG Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft
KAGES Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
KCH Kinder- und Jugendchirurgie
KGF Kärntner Gesundheitsfonds
KGKK Kärntner Gebietskrankenkasse
KH Krankenhaus
KI Kinder- und Jugendheilkunde
KV Krankenversicherung
LGF Landesgesundheitsfonds
LE Landesebene
L-ZK Landes-Zielsteuerungskommission
L-ZV Landes-Zielsteuerungsvertrag
MG Messgröße
Mio. Millionen
Abkürzungen IX
MN Maßnahme
NÖ Niederösterreich
NÖGKK Niederösterreichische Gebietskrankrankenkasse
NÖGUS Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds
ndgl. niedergelassen
NÖLKH Niederösterreichische Landeskliniken-Holding
n.f. noch festzulegen
ONK Onkologie
Op. Ziel operatives Ziel
OÖ Oberösterreich
OÖGKK Oberösterreichische Gebietskrankenkasse
öGA öffentliche Gesundheitsausgaben
PALES Patientenleit- und Patientenlenksystem
PMU Paracelsus Medizinische Privatuniversität
QSK Qualitätssicherungskommission
RA Rechnungsabschluss/Rechnungsabschlüsse
RSG Regionaler Strukturplan
S Salzburg
SAGES Salzburger Gesundheitsfonds
SÄG Spitalsärztegesetz
SGKK Salzburger Gebietskrankenkasse
SHA System of Health Accounts
ST Steiermark
STGKK Steiermärkische Gebietskrankenkasse
SV Sozialversicherung
SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern
T Tirol
TGKK Tiroler Gebietskrankenkasse
TK Tagesklinik
uj. unterjährig
V Vorarlberg
VA Voranschlag/Voranschläge
VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
VB Vereinbarung
VGKK Vorarlberger Gebietskrankenkasse
W Wien
WGKK Wiener Gebietskrankenkasse
ZE Zielerreichung
ZS-G Zielsteuerung-Gesundheit
Kapitel 1 / Kurzfassung 1
1 Kurzfassung
Mit dem Etablieren des partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems bekennen sich die System-
partner Bund, Länder und Sozialversicherung zu einer vertraglich abgestützten Organisation der
Gesundheitsversorgung, die auf Kooperation und Koordination beruht. Dabei stehen die
Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und
Transparenz im Mittelpunkt, um die qualitativ bestmögliche Gesundheitsversorgung wie auch
deren Finanzierung sicherzustellen (vgl. VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Präambel). Integraler
Bestandteil der vereinbarten Ziele ist das Monitoring, das auf der regelmäßigen Messung und
Darstellung von Messgrößen und Zielwerten basiert.
Das Monitoring der Gesundheitsreform Zielsteuerung-Gesundheit ist an deren Dauer und Fristen
gebunden. Nachdem die erste Reformperiode mit Ende 2016 ausgelaufen ist und augenblicklich
neu konzipiert wird, stellt dieser Bericht einen vorläufigen Abschluss der Monitoringberichtsreihe
im vorliegenden Format dar. Der gegenständliche Monitoringbericht (Berichtslegung: April 2017)
dokumentiert folglich den Grad der Zielerreichung für die gesamte erste ZS-G Periode 2013-
2016.
Ab dem Jahr 2017 wird die Zielsteuerung-Gesundheit in ihre zweite Reformperiode übergehen.
Methodisch bleibt das Finanzmonitoring davon zwar unberührt, es ändern sich jedoch die
Ausgabenobergrenzen für Länder und gesetzliche KV. Ausgabendämpfungseffekte werden ab
2017 nicht mehr ermittelt (vgl. neue VB gem. Art 15a B-VG 2016).
Hinsichtlich der Steuerungsbereiche (Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und
Ergebnisorientierung) kommt es zur Neuorganisation der Ziele, Maßnahmen und Messgrößen.
Zwar wird es auch weiterhin strategische und operative Ziele geben, allerdings wird die
Darstellung von Maßnahmenumsetzung, Messgrößen und Zielwerten neu konzipiert werden (vgl.
neue VB gem. Art 15a B-VG 2016).
Während das Finanzzielmonitoring zur Einhaltung der Ausgabenobergrenze weiterhin zweimal
jährlich erfolgen wird, werden in der zweiten Zielsteuerungsperiode ab 2018 jährlich nur noch
Fortschritt und Zielerreichung von Messgrößen in den Steuerungsbereichen dargestellt.
2 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Finanzmonitoring
Insgesamt belaufen sich die für die Festlegung des Ausgabendämpfungspfads maßgeblichen
öffentlichen Gesundheitsausgaben gemäß System of Health Accounts (SHA) für das Jahr 20151
auf 23.736 Mio. Euro. Damit wird die für diesen Zeitraum vereinbarte Ausgabenobergrenze um
rund 939 Mio. Euro (bzw. 3,81 %) unterschritten; insgesamt wurde damit ein Ausgabendämp-
fungseffekt von 1.924 Mio. Euro erzielt (vgl. Tabelle 1.1).
Tabelle 1.1:
Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege in Mio. Euro, 2015
Gesamt 2015
SOLL
Ausgaben ohne Intervention 25.660
Ausgabenobergrenze 24.675
Ausgabendämpfungseffekt gerundet 980
IST Ausgaben gem. SHA 23.736
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt -1.924
Abweichung zur AOG absolut -939
Abweichung zur AOG in % -3,81 %
ger. = gerundet gem. GZ-G §17 Abs 1 Z 1
Quelle: Anhang B-ZV gem. G-ZG §17 Abs 1 Z 1, Statistik Austria
Abbildung 1.1 stellt die Entwicklung der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Zielsteue-
rungsperiode bis 2017 im Zeitverlauf dar.2 Anhand der (rückwirkend) aktualisierten Zeitreihe
erhöhen sich für das Ausgangsjahr 2010 die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeit-
pflege) gemäß SHA um 56 Mio. Euro. Insgesamt wachsen die Gesundheitsausgaben im Betrach-
tungszeitraum 2010 bis 2015 um durchschnittlich 2,63 Prozentpunkte jährlich, für den aktuellen
Betrachtungszeitraum (2014 auf 2015) wird ein Jahreswachstum von 3,35 Prozentpunkten
ausgewiesen.
1
Die für das Jahr 2015 mit Datum 28. 2. 2017 veröffentlichten, zum Zeitpunkt der Berichtslegung (15. 04. 2017) aktuell
verfügbaren Gesundheitsausgaben nach SHA beruhen zum Teil auf vorläufigen Daten und werden ggf. noch einer Revision
unterzogen. Generell ergibt sich bei volkswirtschaftlichen Rechenwerken – nicht zuletzt auf Grund der Vielfalt der Daten-
quellen und unterschiedlicher Stichtage für Rechenabschlüsse etc. – ein Zielkonflikt zwischen einem möglichst zeitnahen
Veröffentlichungsdatum einerseits, und der Datenqualität (im Sinne möglichst geringer Revisionen) andererseits.
2
Im Hinblick auf die für das Jahr 2012 gemäß SHA ausgewiesenen öffentlichen Gesundheitsausgaben ist auf die Bereinigung
des Einmal-Effekts der außerordentlich gestiegenen Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfegesetz (GSBG)
im Ausmaß von 162 Mio. Euro hinzuweisen.
Inhaltlich ist dieser Effekt darauf zurückzuführen, dass es in den Bundesländern Steiermark und Oberösterreich aufgrund
einer Festlegung der Steuerbehörde zu einem Umsatzsteuer-Aufschlag bei der Verrechnung der Arbeitskräfteüberlassung
des Landes an die eigenen Krankenanstalten-Betriebsgesellschaften kam. Bereits im Zuge der Verhandlungen zur Zielsteue-
rung-Gesundheit im Jahre 2012 konnte dieser Effekt antizipiert werden und fand schließlich in Art 15a B-VG ZS-G
Art 26 Z 4 seinen Niederschlag:
„Ausgaben der Landesgesundheitsfonds für Mittel gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) sind in
den zielsteuerungsrelevanten Ausgangswerten inkludiert. Diese Ausgabenposition ist im Rahmen des Finanzzielsteuerungs-
Monitorings jedenfalls einer gesonderten Analyse zu unterziehen. Allenfalls sich ergebende Veränderungen der GSBG-Mittel
aufgrund geänderter Steuerpflichtigkeit insbesondere bei Personalverrechnungen zwischen Gebietskörperschaften und
Krankenanstalten-Gesellschaften bleiben bei der Feststellung der Erfüllung der Ausgabenobergrenzen außer Betracht.“
Kapitel 1 / Kurzfassung 3
Abbildung 1.1:
Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege 2010-2017, in Mio. Euro
Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege in
den Jahren 2010* 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben ohne Intervention** 20.262 20.931 22.024 23.175 24.386 25.660 26.853 -
Ausgabenobergrenze 20.262 20.931 21.873 22.813 23.748 24.675 25.563 26.483
Tatsächliche Ausgaben gem. SHA*** 20.318 20.768 21.675 22.126 22.967 23.736
Zielsteuerungsperiode 2012-2017 (Monitoring)
* Die Jahre 2010 und 2011 (entspricht dem Jahr 2010 plus 3,3 %) bilden die Ausgangsbasis und wurden aus der derzeit aktuellen Datenbasis errechnet. Durch eine Revision der SHA-
Daten kommt es somit zu einem Unterschied zwischen Ausgangsbasis (Ausgaben ohne Intervention) und den tats. Ausgaben gem. SHA.
** Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht
mehr abgebildet
*** Stand Februar 2017. Für 2012 nach Bereinigung des GSBG-Effekts (siehe auch Monitoringbericht II/2014).
Quelle: Statistik Austria und G-ZG §17 Abs 1 Z 1
20.000
21.000
22.000
23.000
24.000
25.000
26.000
27.000
2010* 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017
4 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Zum Bereich Finanzzielmonitoring greift der Bericht bereits Voranschläge betreffend die ZS-G
Periode 2017-2020 auf (siehe VB gem. Art 15a B-VG Art 18 und 19). So wird im Finanzzielmoni-
toring neben dem endgültigen Abschlussmonitoring 2015 und dem 2. unterjährigen Monitoring
2016 (ZS-G Periode 2013-2016) auch das Voranschlagsmonitoring 2017 (ZS-G Periode 2017-
2020) dargestellt. Somit stellt das im Monitoringbericht I/2017 dargestellte Finanzzielmonito-
ring einen fließenden Übergang zwischen ZS-G Periode 2012-2016 und der künftigen Z-SG
Periode 2017-2021 dar.
Hinsichtlich der Ergebnisdarstellung des Finanzzielmonitorings bring die neue ZS-G Periode eine
Änderung. Entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 werden ab dem Jahr 2017
Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt, ermittelter Ausgabendämpfungseffekt
in den Finanzmonitoring-Tabellen nicht mehr abgebildet. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass
zum Berichtslegungszeitpunkt die Ausgabenobergrenzen weder auf Bundesländerebene noch
nach KV-Trägern für das Jahr 2017 final vorlagen. Nach Beschluss werden sowohl die SOLL-
Werte (Ausgabenobergrenze) als auch ANALYSEN (Abweichung zur Ausgabenobergrenze absolut
bzw. in Prozent) in den entsprechenden Tabellen ergänzt.
Die vereinbarte bundesweite, sektorenübergreifende Ausgabendämpfung ist mit den zielsteue-
rungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben, die im Verantwortungs- und Steuerungsbe-
reich der Länder und der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, zu realisieren. Diese
Ausgaben werden auf Basis etablierter Rechenwerke im Rahmen des Monitorings halbjährlich
ermittelt.
Tabelle 1.2:
Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für Länder in Mio. Euro,
Meldezeitpunkt März 2017
Länder Abschlussmonitoring
Unterjähriges
Monitoring
Voranschlags-
monitoring
2015 2016 2017
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 11.801 12.349 -
Ausgabenobergrenze 11.213 11.569 11.985
Ausgabendämpfungseffekt * 588 780
IST Ausgaben gem. Monitoring 10.819 11.314 11.778
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 982 1.035 -
Abweichung zur AOG absolut -394 -255 -207
Abweichung zur AOG in % -3,51 % -2,21 % -1,73 %
* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 2
Für den Bereich der Länder (Tabelle 1.2) weist das Finanzmonitoring für das Jahr 2015 (auf Basis
der endgültigen Rechnungsabschlüsse) zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der
Höhe von 10.819 Mio. Euro (II/2016: 10.859) aus. Für das Jahr 2016 ergeben sich (auf Basis des
Kenntnisstandes zum Zeitpunkt der Meldung ausgehend von den Voranschlägen) zielsteue-
rungsrelevante Gesundheitsausgaben von 11.314 Mio. Euro (II/2016: 11.368 Mio. Euro). Für das
Jahr 2017 werden prospektiv (auf Basis der Voranschläge) zielsteuerungsrelevante Gesundheits-
ausgaben in der Höhe von 11.778 Mio. Euro ermittelt.
Kapitel 1 / Kurzfassung 5
Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze für das Jahr 2015
um 394 Mio. Euro bzw. 3,51 Prozent (II/2016: 354 Mio. Euro bzw. 3,16 %), für das Jahr 2016 um
255 Mio. Euro bzw. 2,20 Prozent (II/2016: 201 Mio. Euro bzw. 1,74 %) und für das Jahr 2017 um
207 Mio. Euro bzw. 1,73 Prozent.
Damit werden Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 982 Mio. Euro (II/2016: 942 Mio.
Euro) im Jahr 2015 sowie 1.035 Mio. Euro (II/2016: 981 Mio. Euro) im Jahr 2016 erzielt.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Tabelle 1.3) weist das Finanzmonitoring für
das Jahr 2015 zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der Höhe von 9.499 Mio. Euro
(beruhend auf der endgültigen Erfolgsrechnung) aus. Für das Jahr 2016 belaufen sich die
zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben (auf Basis der vorläufigen Erfolgsrechnung) auf
9.831 Mio. Euro (II/2016: 9.885 Mio. Euro).Das Jahr 2017 betreffend werden (auf Basis des
Voranschlages) zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der Höhe von 10.226 Mio. Euro
ermittelt.
Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze in der Höhe von
423 Mio. Euro bzw. 4,26 Prozent im Jahr 2015, von 443 Mio. Euro bzw. 4,31 Prozent (II/2016:
389 Mio. Euro bzw. 3,79 Prozent) im Jahr 2016 sowie von 418 Mio. Euro bzw. 3,93 Prozent im
Jahr 2017.
Damit werden Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 815 Mio. Euro im Jahr 2015 bzw. von
963 Mio. Euro (II/2016: 909 Mio. Euro) im Jahr 2016 erzielt.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf
Basis des Rahmenpharmavertrags 2018 für das Jahr 2016 einen mit 125 Mio. Euro dotierten
Solidarbeitrag der Pharmawirtschaft erhält.
Tabelle 1.3:
Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für gesetzliche KV in Mio. Euro,
Meldezeitpunkt März 2017
Gesetzliche KV Abschlussmonitoring
Unterjähriges
Monitoring
Voranschlags-
monitoring
2015 2016 2017
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 10.314 10.794 -
Ausgabenobergrenze 9.922 10.274 10.644
Ausgabendämpfungseffekt* 392 520 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 9.499 9.831 10.226
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 815 963 -
Abweichung zur AOG absolut -423 -443 -418
Abweichung zur AOG in % -4,26 % -4,31 % -3,93 %
* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 2
6 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Abbildung 1.2:
Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben für Länder und gesetzliche KV 2010-2017, in Mio. Euro
Bei der Summenbildung wurde auf die ursprünglichen, nicht gerundeten Ausgangswerte zurückgegriffen, dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen aufgrund von
Rundungsdifferenzen kommen.
*Ab dem Jahr 2017 werden „Ausgaben ohne Intervention“ entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet.
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG §17 Abs 1 Z 2
Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben
Länder und gesetzliche KV 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Ausgaben ohne Intervention* 17.466 18.042 18.984 19.975 21.017 22.115 23.143 -
Ausgabenobergrenze 17.466 18.042 18.834 19.615 20.377 21.135 21.843 22.629
Ausgaben gem. Abschlussmonitoring 17.466 18.042 18.435 18.930 19.624 20.318
Ausgaben gem. unterjährigem
Monitoring
21.145
Ausgaben gem. Voranschlagsmonitoring 22.004
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
20
17
Länder
17.000
18.000
19.000
20.000
21.000
22.000
23.000
24.000
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
20
17
Länder und gesetzliche KV
8.000
9.000
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
20
17
gesetzliche KV
Jährliche Dämpfungseffekte:
2012: 547 Mio. Euro
2013: 1.045 Mio. Euro
2014: 1.393 Mio. Euro
2015: 1.797 Mio. Euro 2016: 1.998 Mio. Euro
Jährliche Dämpfungseffekte:
2012: 286 Mio. Euro
2013: 514 Mio. Euro
2014: 665 Mio. Euro
2015: 815 Mio. Euro 2016: 963 Mio. Euro
Jährliche Dämpfungseffekte:
2012 : 261 Mio. Euro
2013: 531 Mio. Euro
2014: 728 Mio. Euro
2015: 982 Mio. Euro 2016: 1.035 Mio. Euro
Kapitel 1 / Kurzfassung 7
Abbildung 1.2 veranschaulicht die Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausga-
ben getrennt nach den Sektoren Länder und gesetzliche Krankenversicherung sowie insgesamt
im Vergleich zu den festgelegten Ausgabenobergrenzen ab dem Beobachtungsjahr 2010.
Für den gesamten Zeitraum der ersten Zielsteuerungsperiode 2012-2016 wird ersichtlich, dass
die vereinbarten Ausgabenobergrenzen sowohl nach Sektoren als auch insgesamt unterschritten
werden. Dies ist vor allem mit der sehr moderaten Ausgabenentwicklung in den ersten Jahren
der aktuellen Zielsteuerungsperiode (insb. 2012 und 2013) zu erklären, die entsprechend
nachhaltig auf die Gesamtperiode wirkt. Insgesamt weisen die zielsteuerungsrelevanten
Gesundheitsausgaben ein durchschnittliches jährliches Wachstum von ca. 2,8 Prozent über die
gesamte Periode 2012-2016 aus. Beginnend mit einer Unterschreitung der Ausgabenobergrenze
von 399 Mio. Euro (2,12 %) im Jahr 2012 konnte das Niveau der Unterschreitung in den
folgenden drei Jahren (2013-2015) kontinuierlich ausgebaut werden, von 685 Mio. Euro bzw.
3,49 Prozent im Jahr 2013 auf 817 Mio. Euro bzw. 3,87 Prozent im Jahr 2015. Zum aktuellen
Kenntnisstand (2. unterjähriges Monitoring 2016) wird sich das Ausmaß der Unterschreitung im
Jahr 2016 voraussichtlich auf 698 Mio. Euro (3,20 %) reduzieren.
Insgesamt konnte seit Beginn der Zielsteuerung-Gesundheit ein Ausgabendämpfungseffekt in
Höhe von 6,8 Milliarden Euro durch Länder und gesetzliche Krankenversicherung erzielt werden.
Die unter den Modellannahmen kumulierte intendierte Dämpfung von rund 3,4 Milliarden wurde
damit deutlich übertroffen.
Im Bereich der Länder entwickeln sich die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben über
die gesamte Periode 2012-2016 unterhalb der vorgegebenen Ausgabenobergrenze.
Während aber im Beobachtungszeitraum 2013 bis 2015 die Unterschreitung mit 315 Mio. Euro
(im Jahr 2013), 344 Mio. Euro (im Jahr 2014) und 394 Mio. Euro (im Jahr 2015) ein relativ
stabiles Niveau aufweist, reduziert sich für das Jahr 2016 die Unterschreitung der Ausgaben-
obergrenze auf das Ausmaß von 255 Mio. Euro bzw. 2,21 Prozent.
Diese neuerliche Reduktion ist zumindest teilweise auf den erhöhenden Personalkosteneffekt,
der sich durch die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ergibt, zurückzuführen. Wie auch
bereits in früheren Monitoringberichten (insb. I/2016 und II/2016) erwähnt, werden die Effekte
der Personalkostendynamik in der kommenden Zielsteuerungsperiode 2017-2021 zu tragen
kommen.
Grund dafür ist die teilweise ex-post-Abgeltung von Betriebsabgängen, wodurch die zusätzli-
chen Ausgaben noch nicht in allen Voranschlägen der Landesgesundheitsfonds entsprechend
berücksichtigt werden konnten und erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden (vgl.
hierzu auch die Anmerkungen meldeverantwortlichen Stellen zu den jeweiligen Einzelpositionen
in Tabelle 3.5).
Detailauswertungen auf Ebene der Bundesländer zeigen über die Zielsteuerungsperiode 2012-
2016 im Regelfall Unterschreitungen der Ausgabenobergrenzen, wobei sowohl regional als auch
teils über den Zeitverlauf Heterogenität festzustellen ist: Vorarlberg überschreitet strukturell die
Ausgabenobergrenze über die gesamte Periode 2012-2016, was vorrangig auf Mehrausgaben im
Personalbereich zurückzuführen ist. Auch die Bundesländer Wien und Salzburg wiesen zuletzt
Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen auf.
8 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Die Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben für die Zielsteuerungs-
periode 2012-2016 im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt ein ähnliches Bild
wie im Bereich der Länder, insgesamt jedoch auf stabilerem Niveau. Ähnlich wie im Bereich der
Länder unterschreitet die gesetzliche Krankenversicherung die Ausgabenobergrenze um 226
Mio. Euro bzw. 2,57 Prozent im Jahr 2012, kann diese Unterschreitung jedoch in den folgenden
Jahren (2013-2016) konstant ausbauen, von 370 Mio. Euro bzw. 4,04 Prozent im Jahr 2013 auf
443 Mio. Euro bzw. 4,31 Prozent im Jahr 2016. Vor dem Hintergrund der im Zuge des Monito-
ringberichtes II/2015 diskutierten möglichen ursächlichen Effekte (entweder Einmaleffekte im
Sinne von Niveausprüngen wie etwa auf Grund neuer Medikamente oder Leistungen oder
strukturelle Effekte im Sinne dauerhafter Steigerungsraten bestimmter Ausgabenpositionen)
weist dies auf wirksame Interventionen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Ausgaben-
dämpfung hin.
Detailauswertungen auf Ebene der einzelnen KV-Träger zeigen über die Zielsteuerungsperiode
2012-2016 in der Regel Unterschreitungen der Ausgabenobergrenzen, wobei jedoch auch hier
Heterogenität sowohl regional als auch über den Zeitverlauf festzustellen ist.
Kapitel 1 / Kurzfassung 9
Monitoring der Steuerungsbereiche
Der vorliegende Bericht zeigt den Umsetzungsstand von gesetzten Maßnahmen und Messgrößen
zum Ende der ersten Zielsteuerungsperiode (2013-2016) auf. In der abschließenden Darstellung
(Stichtag 31. 12. 2016) der letzten Reformperiode wird versucht, jedem Ziel eine klare Bewer-
tung hinsichtlich seiner Zielerreichung im Sinne von erreicht oder nicht erreicht zu geben. Die
Einschätzungen Zielerreichung im Plan oder die Antwortkategorie Aussage derzeit nicht möglich
wurden in der finalen Erhebung zum Monitoring ausgeschlossen.
In den Steuerungsbereichen wurden rund 62 Prozent der Zielwerte (66 von 106 Messgrößen) auf
Bundesebene (exkl. Ziele auf Landesebene) erreicht. Zwar wurden im Laufe des Programmes
kontinuierlich Ziele der Periode 2013-2016 erreicht, allerdings stieg - vor allem aber gegen
Ende der Reformdauer - auch parallel das Ausmaß an gefährdeten bzw. nicht erreichten Zielen.
In vielen Fällen wird das Nichterreichen von Zielen auf fehlende Vorarbeiten oder zeitliche sowie
personelle Engpässe zurückgeführt.
Im Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen werden zehn operative Ziele auf Bundesebene an-
hand von insgesamt 42 Messgrößen betrachtet. In 20 Messgrößen (Monitoringbericht II/2016:
19) sind die vereinbarten Ziele erreicht. Bezüglich 22 (II/2016: 10) Messgrößen war eine
Umsetzung innerhalb der definierten Frist nicht möglich. Als nicht umgesetzt wurden auch Ziele
klassifiziert, die aufgrund der Abhängigkeit von anderen Zielen nicht bearbeitet wurden (z. B.
Entwicklung neuer Zielwerte oder Indikatoren). Ein Ziel (6.2.2. MG 1) wurde im Jahr 2015
verworfen und wird nicht länger verfolgt.
10 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 1.4:
Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen
Quelle: B-ZV, Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Operatives Ziel Zielerreichungsgrad
(Anzahl Messgrößen)
6.1
.1.
Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich,
insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und
Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen
Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf
„Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungs-
schritte auf Landesebene setzen
2/6 4/6
6.1
.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary
Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversor-
gungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
1/3 2/3
6.2
.1.
Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in
neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an
multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im
ambulanten Bereich partiell überführen
3/3
6.2
.2.
Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare
Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-
stationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstalten-
rechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
7/9 2/9
6.2
.3.
Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht
indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren 1/2 1/2
6.2
.4.
Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den
Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen 1/1
6.2
.5.
Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge
und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen
identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten
Angebotsplanung abbauen
2/2
6.2
.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender
Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete
vermeidbare Aufenthalte
4/4
6.2
.7.
Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären
und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler
und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente
Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3/8 5/8
6.3
.1.
Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und
die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwi-
ckeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung
daran orientieren
2/4 2/4
Ziel erreicht Zielerreichung gefährdet
Zielerreichung im Plan Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich
Aussage derzeit nicht möglich Noch kein Monitoring vorgesehen/kein Zielwert festgelegt
Kapitel 1 / Kurzfassung 11
Im Steuerungsbereich Versorgungsprozesse werden sieben operative Ziele auf Bundesebene
anhand von 28 Messgrößen beobachtet. Zum Meldestichtag sind die Ziele zu 18 (II/2016: 15)
Messgrößen erreicht. In zehn Messgrößen (II/2016: 8) konnten die Maßnahmen nicht fristgemäß
umgesetzt werden. In vier weiteren Messgrößen wird die Zielerreichung auf der Landesebene
eingeschätzt.
Tabelle 1.5:
Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse
Quelle: B-ZV, Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Operatives Ziel Zielerreichungsgrad (Anzahl Messgrößen)
7.1
.1.
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche
festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen 4/4
7.1
.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder
chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf
Landesebene umsetzen
2/5 3/5
7.1
.3. Ausgewählte sektorenübergreifende Probleme im Zusammenhang mit
der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität
und Effizienz lösen
1/4 3/4
7.1
.4.
Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf
Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie
sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer
Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2/2
7.2
.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumen-
tation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise
umsetzen
3/3
7.2
.2.
BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen 1/2 1/2
7.2
.3.
e-Health-Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Tele-
gesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur
Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit beitragen,
flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
5/8 3/8
Ziel erreicht Zielerreichung gefährdet
Zielerreichung im Plan Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich
Aussage derzeit nicht möglich Noch kein Monitoring vorgesehen/kein Zielwert festgelegt
12 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Im Steuerungsbereich Ergebnisorientierung werden neun operative Ziele auf Bundesebene
anhand von insgesamt 36 Messgrößen beobachtet. In 28 Messgrößen (II/2016: 26) sind die
entsprechenden Ziele erreicht. In acht (II/2016: 4) konnten die Zielerreichungsfristen nicht
eingehalten werden. In einer Messgröße wird die Zielerreichung auf der Landesebene einge-
schätzt.
Tabelle 1.6:
Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung
Quelle: B-ZV, Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Operatives Ziel Zielerreichungsgrad (Anzahl Messgrößen)
8.1
.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen
orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der
Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
2/2
8.1
.2.
Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit
erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssys-
tem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und
Kuration) etablieren
4/4
8.1
.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden
und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und
anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
2/4 2/4
8.2
.1.
Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und
sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen 5/7 2/7
8.2
.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsys-
teme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der
Folge schrittweise einführen und evaluieren
4/5 1/5
8.2
.3.
Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die
kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichi-
schen Gesundheitswesen im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehm-
lich konkretisieren, in einer Übersicht darstellen und regelmäßig
aktualisieren
1/2 1/2
8.3
.1.
Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise
umsetzen 3/4 1/4
8.3
.2.
Die zum Rahmengesundheitsziel 3 (RGZ 3) "Die Gesundheitskompetenz
der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen 3/4 1/4
8.4
.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssys-
tem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung
messen 4/4
Ziel erreicht Zielerreichung gefährdet
Zielerreichung im Plan Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich
Aussage derzeit nicht möglich Noch kein Monitoring vorgesehen/kein Zielwert festgelegt
Kapitel 2 / Aktualisierungen 13
2 Aktualisierungen aufgrund von Stellungnah-men der Landes-Zielsteuerungs-kommissionen
Gemäß B-ZV (Artikel 14) nimmt die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission die Einschät-
zung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen, wobei
die Einschätzung ausreichend zu begründen (Stellungnahme) ist. Bei zu erwartenden bzw.
festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die
Berichte samt Einschätzungen, Stellungnahmen und allfälligen handlungsanleitenden Maßnah-
men sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu
übermitteln.
Sollten die Stellungnahmen der L-ZK Aktualisierungen des gegenständlichen Berichtes nach sich
ziehen, werden diese an dieser Stelle kenntlich gemacht.
14 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
3 Finanzmonitoring
Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG Z-SG wurde in Abschnitt 6 ein sektorenüber-
greifender Ausgabendämpfungspfad festgelegt, der einerseits eine Prognose der Gesundheits-
ausgaben ohne Intervention, und andererseits eine sektorenübergreifende Ausgabenobergrenze
mit dem daraus resultierenden Dämpfungseffekt als Grundlage hat.
Ziel ist durch Einhalten vereinbarter jährlicher Ausgabenobergrenzen im Jahr 2016 einen
Ausgabendämpfungseffekt in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro (kumuliert von 2012 bis 2016 rund
3,43 Mrd. Euro) zu erzielen. Dabei ist das Einhalten des Ausgabenpfades mithilfe partnerschaft-
lich vereinbarter Maßnahmen, die im Monitoring der Steuerungsbereiche betrachtet werden,
sicherzustellen.
Nachfolgend werden Detailauswertungen zu zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben
differenziert nach Ländern (Tabelle 3.1) bzw. nach Trägern der gesetzlichen Krankenversiche-
rung (Tabelle 3.2) sowie deren bundesländerweise Zusammenführung präsentiert und den
vereinbarten Ausgabenobergrenzen und -dämpfungseffekten gegenübergestellt. Dies erlaubt
die Finanzzielerreichung individuell nach jeweiligen Handlungsfeldern sowie in Hinblick auf die
gemeinsame Finanzverantwortung auf Bundesländerebene zu betrachten.
Kapitel 3 / Finanzmonitoring 15
3.1 Länder: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben nach Bundesländern
Die Finanzzielerreichung für die Länder wird regionalisiert nach Bundesländern entsprechend
den relevanten Bestimmungen in der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 24 Abs 2 Z 3 lit a bzw. des
G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit a dargestellt. Die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben
werden auf Grundlage der abgestimmten Meldeformulare für den zweiten Monitoringzeitpunkt
2016 ermittelt.
In den zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben ist für den Bereich der Länder insgesamt
Heterogenität sowohl hinsichtlich des Über- bzw. Unterschreitungs-Niveaus als auch in deren
Entwicklung sichtbar: So kommt es in Vorarlberg strukturell zu einer Überschreitung der
vereinbarten Ausgabenobergrenzen über den gesamten Monitoringzeitraum3. Salzburg konnte
das im Monitoringbericht II/2016 angestrebte Unterschreitungs-Niveau für das Jahr 2016 nicht
halten und liegt zum aktuellen Meldezeitpunkt 0,69 Prozent bzw. 5,04 Mio. Euro oberhalb der
Ausgabenobergrenze. In Wien wurde 2016 die Ausgabenobergrenze im Ausmaß von
2,41 Prozent oder mit insgesamt fast 74,76 Mio. Euro überschritten; gegenüber dem Monito-
ringbericht II/2016 setzte sich dieser Trend weiter fort. Die übrigen Bundesländer weisen für die
Jahre 2015 und 2016 durchgängig Unterschreitungen aus.
3
Im Falle von Vorarlberg liegt eine dauerhafte Abweichung vor, die auch wie in den Monitoringberichten der Vorperioden eine
Überschreitung der Ausgabenobergrenzen über den gesamten Zeitraum zur Folge hat. Wie in den Stellungnahmen des
Landes Vorarlberg zu den Monitoringberichten erläutert, sind die Ausgabensteigerungen vorrangig auf Mehrausgaben im
Personalbereich zurückzuführen.
16 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 3.1:
Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben auf die Bundesländer
in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 20174
Länder
Abschluss-
monitoring
Unterjähriges
Monitoring
Voranschlags-
monitoring
2015 2016 2017**
B
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 264,02 276,30 -
Ausgabenobergrenze 264,02 276,30 *
Ausgabendämpfungseffekt* 0,00 0,00 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 241,27 268,18 278,29
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 22,75 8,12 -
Abweichung zur AOG absolut -22,75 -8,12 *
Abweichung zur AOG in % -8,62 % -2,94 % *
K
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 794,69 831,59 -
Ausgabenobergrenze 750,59 775,33 *
Ausgabendämpfungseffekt* 44,10 56,26 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 718,83 717,62 747,35
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 75,86 113,97 -
Abweichung zur AOG absolut -31,76 -57,71 *
Abweichung zur AOG in % -4,23 % -7,44 % *
NÖ
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.933,73 2.023,51 -
Ausgabenobergrenze 1.821,27 1.873,15 *
Ausgabendämpfungseffekt* 112,46 150,36 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1.746,14 1.808,18 1.895,99
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 187,59 215,33 -
Abweichung zur AOG absolut -75,13 -64,97 *
Abweichung zur AOG in % -4,13 % -3,47 % *
OÖ
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 2.040,02 2.134,72 -
Ausgabenobergrenze 1.906,12 1.954,91 *
Ausgabendämpfungseffekt* 133,90 179,81 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1.757,53 1.844,44 1.948,42
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 282,49 290,28 -
Abweichung zur AOG absolut -148,59 -110,47 *
Abweichung zur AOG in % -7,80 % -5,65 % *
S
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 735,11 769,26 -
Ausgabenobergrenze 704,87 730,34 *
Ausgabendämpfungseffekt* 30,24 38,92 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 691,59 735,38 762,24
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 43,52 33,88 -
Abweichung zur AOG absolut -13,28 +5,04 *
Abweichung zur AOG in % -1,88 % +0,69 % *
ST
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.565,42 1.638,11 -
Ausgabenobergrenze 1.502,93 1.555,83 *
Ausgabendämpfungseffekt* 62,49 82,28 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1.389,97 1.451,98 1.510,68
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 175,45 186,13 -
Abweichung zur AOG absolut -112,96 -103,85 *
Abweichung zur AOG in % -7,52 % -6,67 % *
4
Im Jahr 2015 wurde für das Land Oberösterreich von einer kaufmännischen Rundung der zielsteuerungsrelevanten
Gesundheitsausgaben (kaufmännisch gerundet: 1.757,52 Mio. Euro) abgesehen, um in weiterer Folge Rundungsdifferenzen
für die Bildung der auf Originalmeldungen beruhenden gerundeten Österreichsumme zu vermeiden.
Kapitel 3 / Finanzmonitoring 17
Länder
Abschluss-
monitoring
Unterjähriges
Monitoring
Voranschlags-
monitoring
2015 2016 2017
T
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 837,34 876,25 -
Ausgabenobergrenze 821,55 858,06 *
Ausgabendämpfungseffekt* 15,79 18,19 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 815,45 840,50 891,16
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 21,89 35,75 -
Abweichung zur AOG absolut -6,10 -17,56 *
Abweichung zur AOG in % -0,74 % -2,05 % *
V
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 427,46 447,34 -
Ausgabenobergrenze 427,46 447,34 *
Ausgabendämpfungseffekt* 0,00 0,00 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 457,97 475,01 490,04
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* -30,51 -27,67 -
Abweichung zur AOG absolut +30,51 +27,67 *
Abweichung zur AOG in % +7,14 % +6,19 % *
W
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 3.203,22 3.351,94 -
Ausgabenobergrenze 3.014,19 3.097,76 *
Ausgabendämpfungseffekt* 189,03 254,18 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 3.000,52 3.172,52 3.253,36
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 202,70 179,42 -
Abweichung zur AOG absolut -13,67 +74,76 *
Abweichung zur AOG in % -0,45 % +2,41 % *
* = noch zu ergänzen, sobald Beschluss der Länder und ges. KV vorliegt
** Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet.
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit a
18 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
3.2 Gesetzliche Krankenversicherung: Entwicklung der ziel-steuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben nach Trägern
Die Finanzzielerreichung durch die gesetzlichen KV-Träger wird entsprechend den relevanten
Bestimmungen in der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 24 Abs 2 Z 3 lit b und c sowie des G-ZG
§ 17 Abs 1 Z 3 lit b und c dargestellt. Die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben
werden auf Grundlage der abgestimmten Meldeformulare für den ersten Monitoringzeitpunkt
2017 ermittelt.
Generell zeigt sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bei einzelnen Trägern ein
den Ländern ähnliches heterogenes Bild.5 Zwar können die vereinbarten Ausgabenobergrenzen
von allen KV-Trägern mit Ausnahme der OÖGKK und der TGKK (im Jahr 2016) durchgängig
gehalten werden. Es fällt aber auf, dass einzelne Träger (wie etwa BGKK, VGKK sowie SVA) mit
dem Fortschreiten der Zielsteuerungsperiode und damit steigenden Anforderungen an die
Ausgabendämpfung eine nur knappe Unterschreitung der Ausgabenobergrenzen (von etwa
eineinhalb Prozent oder weniger) in Aussicht stellen. Demgegenüber weisen andere Träger (wie
etwa STGKK, die BKK, VAEB sowie SVB) prognostizierte Unterschreitungen im Ausmaß von fünf
Prozentpunkten oder mehr aus.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf
Basis des Rahmenpharmavertrags bis 2018 für das Jahr 2016 einen mit 125 Millionen Euro
dotierten Solidarbeitrag der Pharmawirtschaft erhält.
Tabelle 3.2:
Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben auf die Träger der
gesetzlichen Krankenversicherung in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017
Gesetzliche KV
Abschluss-
monitoring
Unterjähriges
Monitoring
Voranschlags-
monitoring
2015 2016 2017
BGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 239,02 250,14 -
Ausgabenobergrenze 229,93 238,09 *
Ausgabendämpfungseffekt* 9,09 12,05 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 222,38 237,62 243,70
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 16,64 12,52 -
Abweichung zur AOG absolut -7,55 -0,47 *
Abweichung zur AOG in % -3,28 % -0,20 % *
5
Es wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass – anders als für den Bereich der Länder – bei Ermittlung von Ausgabenober-
grenzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die zu erzielenden Ausgabendämpfungseffekte aliquot auf die
einzelnen Träger verteilt wurden und sich somit für alle Träger ein identischer Ausgabendämpfungspfad in Bezug auf die
Wachstumsraten ergibt. Dieser Umstand verstärkt tendenziell die Heterogenität in der Über bzw. Unterschreitung der
Ausgabenobergrenzen.
Kapitel 3 / Finanzmonitoring 19
Gesetzliche KV
Abschluss-
monitoring
Unterjähriges
Monitoring
Voranschlags-
monitoring
2015 2016 2017
KGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 486,88 509,54 -
Ausgabenobergrenze 468,38 485,00 *
Ausgabendämpfungseffekt* 18,50 24,54 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 447,39 465,28 481,54
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 39,49 44,26 -
Abweichung zur AOG absolut -20,99 -19,72 *
Abweichung zur AOG in % -4,48 % -4,07 % *
NÖGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.396,42 1.461,41 -
Ausgabenobergrenze 1.343,35 1.391,01 *
Ausgabendämpfungseffekt* 53,07 70,40 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1288,20 1.330,47 1.393,55
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 108,22 130,94 -
Abweichung zur AOG absolut -55,15 -60,54 *
Abweichung zur AOG in % -4,11 % -4,35 % *
OÖGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.189,87 1.245,24 -
Ausgabenobergrenze 1.144,65 1.185,26 *
Ausgabendämpfungseffekt* 45,22 59,98 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1141,20 1.187,49 1.235,05
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 48,67 57,75 -
Abweichung zur AOG absolut -3,45 +2,23 *
Abweichung zur AOG in % -0,30 % +0,19 % *
SGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 467,97 489,75 -
Ausgabenobergrenze 450,18 466,15 *
Ausgabendämpfungseffekt* 17,79 23,60 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 433,79 449,24 470,45
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 34,18 40,51 -
Abweichung zur AOG absolut -16,39 -16,91 *
Abweichung zur AOG in % -3,64 % -3,63 % *
STGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.028,66 1.076,53 -
Ausgabenobergrenze 989,56 1.024,67 *
Ausgabendämpfungseffekt* 39,10 51,86 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 915,18 953,96 996,76
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 113,48 122,57 -
Abweichung zur AOG absolut -74,38 -70,71 *
Abweichung zur AOG in % -7,52 % -6,90 % *
TGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 597,94 625,77 -
Ausgabenobergrenze 575,22 595,62 *
Ausgabendämpfungseffekt* 22,72 30,15 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 573,43 596,51 625,39
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 24,51 29,26 -
Abweichung zur AOG absolut -1,79 +0,89 *
Abweichung zur AOG in % -0,31 % +0,15 % *
VGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 326,85 342,06 -
Ausgabenobergrenze 314,43 325,58 *
Ausgabendämpfungseffekt* 12,42 16,48 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 313,00 322,60 339,09
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 13,85 19,46 -
Abweichung zur AOG absolut -1,43 -2,98 *
Abweichung zur AOG in % -0,45 % -0,92 % *
20 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Gesetzliche KV
Abschluss-
monitoring
Unterjähriges
Monitoring
Voranschlags-
monitoring
2015 2016 2017
WGKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.954,69 2.045,66 -
Ausgabenobergrenze 1.880,40 1.947,11 *
Ausgabendämpfungseffekt* 74,29 98,55 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1807,85 1.856,20 1.917,60
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 146,84 189,46 -
Abweichung zur AOG absolut -72,55 -90,91 *
Abweichung zur AOG in % -3,86 % -4,67 % *
BKK
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 80,47 84,21 -
Ausgabenobergrenze 77,41 80,15 *
Ausgabendämpfungseffekt* 3,06 4,06 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 66,11 66,70 64,57
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 14,36 17,51 -
Abweichung zur AOG absolut -11,30 -13,45 *
Abweichung zur AOG in % -14,60 % -16,78 % *
VAEB
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 425,04 444,83 -
Ausgabenobergrenze 408,89 423,40 *
Ausgabendämpfungseffekt* 16,15 21,43 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 351,09 357,26 367,54
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 73,95 87,57 -
Abweichung zur AOG absolut -57,80 -66,14 *
Abweichung zur AOG in % -14,14 % -15,62 % *
BVA
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.027,53 1.075,35 -
Ausgabenobergrenze 988,48 1.023,54 *
Ausgabendämpfungseffekt* 39,05 51,81 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 957,83 990,29 1.038,29
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 69,70 85,06 -
Abweichung zur AOG absolut -30,65 -33,25 *
Abweichung zur AOG in % -3,10 % -3,25 % *
SVA
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 667,42 698,48 -
Ausgabenobergrenze 642,05 664,83 *
Ausgabendämpfungseffekt* 25,37 33,65 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 626,38 656,72 682,15
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 41,04 41,76 -
Abweichung zur AOG absolut -15,67 -8,11 *
Abweichung zur AOG in % -2,44 % -1,22 % *
SVB
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 425,24 445,03 -
Ausgabenobergrenze 409,07 423,59 *
Ausgabendämpfungseffekt* 16,17 21,44 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 354,76 360,70 370,75
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 70,48 84,33 -
Abweichung zur AOG absolut -54,31 -62,89 *
Abweichung zur AOG in % -13,28 % -14,85 % *
* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit b und c
Kapitel 3 / Finanzmonitoring 21
3.3 Länder und gesetzliche Krankenversicherung: Bundeslän-derweise Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben
Gemäß B-ZV Art 4 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit c werden die zielsteuerungsrelevanten öffentli-
chen Gesundheitsausgaben bundesländerweise zusammengeführt. Hierfür war es nötig, die
Ausgabensummen der Sonderversicherungsträger und Betriebskrankenkassen den einzelnen
Bundesländern zuzuordnen (für die Aufteilung vgl. Tabelle 3.3). Diese erfolgte seitens der
gesetzlichen KV auf Basis einer Schätzung mit Hilfe von zwei Parametern (gewichtet zu gleichen
Teilen):
» Verhältnis der extramuralen Ausgaben nach Bundesländern aufgrund einer Sondererhebung
für das Jahr 2003;
» Verhältnis der aktuellen Zahl der Anspruchsberechtigten nach Bundesländern aus den
Anspruchsberechtigtendatenbanken des Hauptverbandes
Tabelle 3.3:
Zuteilungsschlüssel für die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben der
Summe der Sonderversicherungsträger und Betriebskrankenkassen auf die Bundesländer
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017
Tabelle 3.4 weist demgemäß in den Spalten drei bis fünf die gesamten Ausgaben der gesetzli-
chen Krankenversicherung, den Anteil der Gebietskrankenkassen und den gemeinsamen Anteil
(gemäß Tabelle 3.3) von Sonderversicherungsträgern und Betriebskrankenkassen aus. Die
gesetzlichen KV-Träger nach Bundesländern (GKK und anteilig SVT und BKK) erreichen in allen
Bundesländern das Ziel und bleiben in den Jahren 2015 und 2016 gemäß aktueller Monitorin-
gerhebung unterhalb der vereinbarten Ausgabenobergrenzen.
Die zweite Spalte der Tabelle 3.4 enthält die Darstellung der Länder, auf deren Zielerreichung
bereits in Abschnitt 3.1 eingegangen wurde. Die erste Spalte der Tabelle 3.4 stellt die Summe
der Zielerreichung von Land und gesetzlicher Krankenversicherung nach Bundesländern und für
Gesamtösterreich dar. In der bundesländerweisen Zusammenführung (gesetzliche KV und Länder
zusammen) ist in den Jahren 2015 und 2016 die Zielerreichung für Österreich insgesamt
gegeben. Vorarlberg überschreitet auf Basis der bundesländerweisen Zusammenführung
allerdings die Ausgabenobergrenzen in den Jahren 2015 (24,01 Mio. Euro bzw. 2,94 %) und
2016 (19,20 Mio. Euro bzw. 2,26 %). Dies ist wie schon wie in der Betrachtung der Ausgaben
nach Ländern auf die strukturell bedingte Überschreitung der Ausgabenobergrenze des Landes
Vorarlberg zurückzuführen.
Bundesland Zuteilungsschlüssel
Burgenland 3,86698 %
Kärnten 7,97556 %
Niederösterreich 22,00838 %
Oberösterreich 12,22158 %
Salzburg 6,57758 %
Steiermark 18,19010 %
Tirol 8,50601 %
Vorarlberg 2,98837 %
Wien 17,66544 %
GESAMT 100,00000 %
22 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 3.4:
Bundesländerweise Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017
Land und gesetzl. KV Land Gesetzl. KV gesamt davon GKK davon SVT und BKK
A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA
2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017
B
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 604,58 632,70 - 264,02 276,30 - 340,56 356,40 - 239,02 250,14 - 101,54 106,26 -
Ausgabenobergrenze 591,63 615,53 * 264,02 276,30 * 327,61 339,23 * 229,93 238,09 * 97,68 101,14 *
Ausgabendämpfungseffekt* 12,95 17,17 - 0,00 0,00 - 12,95 17,17 - 9,09 12,05 - 3,86 5,12 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 554,76 599,83 619,57 241,27 268,18 278,29 313,49 331,65 341,28 222,38 237,62 243,70 91,11 94,03 97,58
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 49,82 32,87 - 22,75 8,12 - 27,07 24,75 - 16,64 12,52 - 10,43 12,23 -
Abweichung zur AOG absolut -36,87 -15,70 * -22,75 -8,12 * -14,12 -7,58 * -7,55 -0,47 * -6,57 -7,11 *
Abweichung zur AOG in % -6,23 % -2,55 % * -8,62 % -2,94 % * -4,31 % -2,23 % * -3,28 % -0,20 % * -6,73 % -7,03 % *
K
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.490,98 1.560,29 - 794,69 831,59 - 696,29 728,70 - 486,88 509,54 - 209,41 219,16 -
Ausgabenobergrenze 1.420,43 1.468,93 * 750,59 775,33 * 669,84 693,60 * 468,38 485,00 * 201,46 208,60 *
Ausgabendämpfungseffekt* 70,55 91,36 - 44,10 56,26 - 26,45 35,10 - 18,50 24,54 - 7,95 10,56 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1.354,14 1.376,84 1.430,14 718,83 717,62 747,35 635,31 659,22 682,79 447,39 465,28 481,54 187,92 193,94 201,25
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 136,84 183,45 - 75,86 113,97 - 60,98 69,48 - 39,49 44,26 - 21,49 25,22 -
Abweichung zur AOG absolut -66,29 -92,09 * -31,76 -57,71 * -34,53 -34,38 * -20,99 -19,72 * -13,54 -14,66 *
Abweichung zur AOG in % -4,67 % -6,27 % - -4,23 % -7,44 % * -5,15 % -4,96 % * -4,48 % -4,07 % * -6,72 % -7,03 % *
NÖ
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 3.908,02 4.089,69 - 1.933,73 2.023,51 - 1.974,29 2.066,18 - 1.396,42 1.461,41 - 577,87 604,77 -
Ausgabenobergrenze 3.720,53 3.839,79 * 1.821,27 1.873,15 * 1.899,26 1.966,64 * 1.343,35 1.391,01 * 555,91 575,63 *
Ausgabendämpfungseffekt* 187,49 249,90 112,46 150,36 - 75,03 99,54 - 53,07 70,40 - 21,96 29,14 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 3.552,89 3.673,82 3.844,87 1.746,14 1.808,18 1.895,99 1.806,75 1.865,64 1.948,88 1.288,20 1.330,47 1.393,55 518,55 535,17 555,33
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 355,13 415,87 - 187,59 215,33 - 167,54 200,54 - 108,22 130,94 - 59,32 69,60 -
Abweichung zur AOG absolut -167,64 -165,97 * -75,13 -64,97 * -92,51 -101,00 * -55,15 -60,54 * -37,36 -40,46 *
Abweichung zur AOG in % -4,51 % -4,32 % * -4,13 % -3,47 % * -4,87 % -5,14 % * -4,11 % -4,35 % * -6,72 % -7,03 % *
OÖ
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 3.550,79 3.715,80 - 2.040,02 2.134,72 - 1.510,77 1.581,08 - 1.189,87 1.245,24 - 320,90 335,84 -
Ausgabenobergrenze 3.359,48 3.459,83 * 1.906,12 1.954,91 * 1.453,36 1.504,92 * 1.144,65 1.185,26 * 308,71 319,66 *
Ausgabendämpfungseffekt* 191,31 255,97 - 133,90 179,81 - 57,41 76,16 - 45,22 59,98 - 12,19 16,18 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 3.186,69 3.329,12 3.491,86 1.757,53 1.844,44 1.948,42 1.429,16 1.484,68 1.543,44 1.141,20 1.187,49 1.235,05 287,96 297,19 308,39
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 364,10 386,68 - 282,49 290,28 - 81,61 96,40 - 48,67 57,75 - 32,94 38,65 -
Abweichung zur AOG absolut -172,79 -130,71 * -148,59 -110,47 * -24,20 -20,24 * -3,45 +2,23 * -20,75 -22,47 *
Abweichung zur AOG in % -5,14 % -3,78 % * -7,80 % -5,65 % * -1,67 % -1,34 % * -0,30 % +0,19 % * -6,72 % -7,03 % *
S
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.375,79 1.439,75 - 735,11 769,26 - 640,68 670,49 - 467,97 489,75 - 172,71 180,74 -
Ausgabenobergrenze 1.321,19 1.368,53 * 704,87 730,34 * 616,32 638,19 * 450,18 466,15 * 166,14 172,04 *
Ausgabendämpfungseffekt* 54,60 71,22 - 30,24 38,92 - 24,36 32,30 - 17,79 23,60 - 6,57 8,70 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1.280,36 1.344,56 1.398,66 691,59 735,38 762,24 588,77 609,18 636,42 433,79 449,24 470,45 154,98 159,94 165,97
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 95,43 95,19 - 43,52 33,88 - 51,91 61,31 - 34,18 40,51 - 17,73 20,80 -
Abweichung zur AOG absolut -40,83 -23,97 * -13,28 +5,04 * -27,55 -29,01 * -16,39 -16,91 * -11,16 -12,10 *
Abweichung zur AOG in % -3,09 % -1,75 % * -1,88 % +0,69 % * -4,47 % -4,55 % * -3,64 % -3,63 % * -6,72 % -7,03 % *
Kapitel 3 / Finanzmonitoring 23
Land und gesetzl. KV Land Gesetzl. KV gesamt davon GKK davon SVT und BKK
A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA
2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017
ST
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 3.071,70 3.214,48 - 1.565,42 1.638,11 - 1.506,28 1.576,37 - 1.028,66 1.076,53 - 477,62 499,84 -
Ausgabenobergrenze 2.951,95 3.056,26 * 1.502,93 1.555,83 * 1.449,02 1.500,43 * 989,56 1.024,67 * 459,46 475,76 *
Ausgabendämpfungseffekt* 119,75 158,22 * 62,49 82,28 - 57,26 75,94 - 39,10 51,86 - 18,16 24,08 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 2.733,74 2.848,26 2.966,43 1.389,97 1.451,98 1.510,68 1.343,77 1.396,28 1.455,75 915,18 953,96 996,76 428,59 442,32 458,99
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 337,96 366,22 - 175,45 186,13 - 162,51 180,09 - 113,48 122,57 - 49,03 57,52 -
Abweichung zur AOG absolut -218,21 -208,00 * -112,96 -103,85 * -105,25 -104,15 * -74,38 -70,71 * -30,87 -33,44 *
Abweichung zur AOG in % -7,39 % -6,81 % * -7,52 % -6,67 % * -7,26 % -6,94 % * -7,52 % -6,90 % * -6,72 % -7,03 % *
T
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 1.658,62 1.735,76 - 837,34 876,25 - 821,28 859,51 - 597,94 625,77 - 223,34 233,74 -
Ausgabenobergrenze 1.611,62 1.676,16 * 821,55 858,06 * 790,07 818,10 * 575,22 595,62 * 214,85 222,48 *
Ausgabendämpfungseffekt* 47,00 59,60 - 15,79 18,19 - 31,21 41,41 - 22,72 30,15 - 8,49 11,26 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 1.589,30 1.643,85 1.731,18 815,45 840,50 891,16 773,85 803,35 840,02 573,43 596,51 625,39 200,42 206,84 214,63
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 69,32 91,91 - 21,89 35,75 - 47,43 56,16 - 24,51 29,26 - 22,92 26,90 -
Abweichung zur AOG absolut -22,32 -32,31 * -6,10 -17,56 * -16,22 -14,75 * -1,79 +0,89 * -14,43 -15,64 *
Abweichung zur AOG in % -1,38 % -1,93 % * -0,74 % -2,05 % * -2,05 % -1,80 % * -0,31 % +0,15 % * -6,72 % -7,03 % *
V
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 832,78 871,52 - 427,46 447,34 - 405,32 424,18 - 326,85 342,06 - 78,47 82,12 -
Ausgabenobergrenze 817,37 851,08 * 427,46 447,34 * 389,91 403,74 * 314,43 325,58 * 75,48 78,16 *
Ausgabendämpfungseffekt* 15,41 20,44 - 0,00 0,00 - 15,41 20,44 - 12,42 16,48 - 2,99 3,96 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 841,38 870,28 904,54 457,97 475,01 490,04 383,41 395,27 414,50 313,00 322,60 339,09 70,41 72,67 75,41
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* -8,60 1,24 - -30,51 -27,67 - 21,91 28,91 - 13,85 19,46 - 8,06 9,45 -
Abweichung zur AOG absolut +24,01 +19,20 * +30,51 +27,67 * -6,50 -8,47 * -1,43 -2,98 * -5,07 -5,49 *
Abweichung zur AOG in % +2,94 % +2,26 % * +7,14 % +6,19 % * -1,67 % -2,10 % * -0,45 % -0,92 % * -6,72 % -7,02 % *
W
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 5.621,75 5.883,03 - 3.203,22 3.351,94 - 2.418,53 2.531,09 - 1.954,69 2.045,66 - 463,84 485,43 -
Ausgabenobergrenze 5.340,80 5.506,91 * 3.014,19 3.097,76 * 2.326,61 2.409,15 * 1.880,40 1.947,11 * 446,21 462,04 *
Ausgabendämpfungseffekt* 280,95 376,12 - 189,03 254,18 - 91,92 121,94 - 74,29 98,55 - 17,63 23,39 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 5.224,60 5.458,29 5.616,71 3.000,52 3.172,52 3.253,36 2.224,08 2.285,77 2.363,35 1.807,85 1.856,20 1.917,60 416,23 429,57 445,75
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 397,15 424,74 - 202,70 179,42 - 194,45 245,32 - 146,84 189,46 - 47,61 55,86 -
Abweichung zur AOG absolut -116,20 -48,62 * -13,67 +74,76 * -102,53 -123,38 * -72,55 -90,91 * -29,98 -32,47 *
Abweichung zur AOG in % -2,18 % -0,88 % * -0,45 % +2,41 % * -4,41 % -5,12 % * -3,86 % -4,67 % * -6,72 % -7,03 % *
Ö
SOLL
Ausgaben ohne Intervention* 22.115,00 23.143,00 - 11.801,00 12.349,00 - 10.314,00 10.794,00 - 7.688,30 8.046,10 - 2.625,70 2.747,90 -
Ausgabenobergrenze 21.135,00 21.843,00 22.629,00 11.213,00 11.569,00 11.985,00 9.922,00 10.274,00 10.644,00 7.396,10 7.658,49 * 2.525,90 2.615,51 *
Ausgabendämpfungseffekt* 980,00 1.300,00 - 588,00 780,00 - 392,00 520,00 - 292,20 387,61 - 99,80 132,39 -
IST Ausgaben gem. Monitoring 20.317,86 21.144,85 22.003,96 10.819,27 11.313,81 11.777,53 9.498,59 9.831,04 10.226,43 7.142,42 7.399,37 7.703,13 2.356,17 2.431,67 2.523,30
ANALYSE
Ermittelter Dämpfungseffekt* 1.797,14 1.998,15 - 981,73 1.035,19 - 815,41 962,96 - 545,88 646,73 - 269,53 316,23 -
Abweichung zur AOG absolut -817,14 -698,15 -625,04 -393,73 -255,19 -207,47 -423,41 -442,96 -417,57 -253,68 -259,12 * -169,73 -183,84 *
Abweichung zur AOG in % -3,87 % -3,20 % -2,76 % -3,51 % -2,21 % -1,73 % -4,27 % -4,31 % -3,92 % -3,43 % -3,38 % * -6,72 % -7,03 % *
* = zu ergänzen, sobald Beschlüsse der KV und Länder vorliegen
AOG = Ausgabenobergrenze, A = Abschlussmonitoring, (v)A = (vorläufiges) Abschlussmonitoring, UJ = unterjähriges Monitoring, SVT = Sonderversicherungsträger, BKK = Betriebskrankenkassen
SOLL-Werte-Summen der Länder = ursprüngliche, nicht gerundeten Ausgangswerte, dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen. Bei der Bildung der IST-Werte-Summen der Länder
und der gesetzlichen KV wurde, um Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen zu vermeiden, bei Bedarf von einer kaufmännischen Rundung der ursprünglichen Ausgangswerte abgesehen.
* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit c
24 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
3.4 Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring
Anmerkungen der meldeverantwortlichen Stellen, die zu den jeweiligen Einzelpositionen der
ermittelten zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben (Ausgaben gem. Monitoring)
eingebracht wurden, sind in den jeweiligen Meldeformularen für das Finanzzielmonitoring
dokumentiert. Die angeführten Anmerkungen zum Finanzzielmonitoring sind in Tabelle 3.5
dargestellt.
Tabelle 3.5:
Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring: Allgemeine Anmerkungen in den
Meldeformularen, Meldezeitpunkt März 2017
Meldever-
antwortliche Stelle Allgemeine Anmerkungen gem. Meldeformular I/2017
HVB für alle Träger
Datenquellen:
2015: Endgültige Erfolgsrechnungen (§§ 3 und 7 der Rechnungsvorschriften).
2016: Vorläufige Erfolgsrechnungen (§ 17 der Rechnungsvorschriften) - Stand: 15. Februar 2017.
2017: Voranschläge (§ 19 der Rechnungsvorschriften).
Kärnten
Daten für 2015 des Kärntner Gesundheitsfonds beruhen auf dem endgültigen RA 2015, Daten für
2015 des Landes Kärnten beruhen auf dem endgültigen RA 2015. Daten für 2016 des Kärntner
Gesundheitsfonds beruhen auf dem VA 2016 plus ggf. Hochrechnungen, Daten des Landes
Kärnten anhand des VA 2016 bzw. aktueller Abschätzungen. Daten für 2017 des Kärntner
Gesundheitsfonds beruhen auf dem VA 2017, Daten des Landes Kärnten anhand des VA 2017.
Niederösterreich
Derzeit finden in NÖ Verhandlungen zum Spitalsärztegesetz (SÄG) statt, deren Ergebnis zu
Änderungen im Personalaufwand der NÖ Landeskliniken/Universitätskliniken und damit zu einer
Erhöhung des Trägeranteils führen kann. Da das Ergebnis dieser Verhandlungen noch aussteht,
sind im IST–Ergebnis entsprechende Änderungen zu erwarten.
Salzburg
Die Betriebsabgangsdeckungsdaten für 2015 entstammen dem Rechnungsabschluss des Landes.
Für 2016 sind die voraussichtlichen Rechnungsabschlusswerte des Landes und der Gemeinden
angegeben (Abfragestand Mitte Feber 2017). Für 2017 entstammen die Werte den Voranschlägen
des Landes und der Gemeinden.
NEU ab 2016"Tauernklinik": umfassend die bisherigen Fondskrankenanstalten Zell am See und
Mittersill.
Die Zahlungen der Gemeinde Zell am See für Betriebsabgang des Tauernklinikums und
Abschaffung der Selbstträgerschaft bei Familienbeihilfen sollen ab 2016 gemeinsam bei der
Position 752 dargestellt werden.
Das KH Hallein ist seit 2017 nicht mehr Rechtsträgerin der Betriebsgesellschaft, deren Anteile
wurden ab 2017 von der SALK übernommen.
Kapitel 3 / Finanzmonitoring 25
Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017, Meldeformular Finanzmonitoring,
Feld Allgemeine Anmerkungen
Meldever-
antwortliche Stelle Allgemeine Anmerkungen gem. Meldeformular I/2017
Steiermark
Das Land Steiermark finanzierte die Gesellschafterzuschüsse an die Steiermärkische Krankenan-
staltengesellschaft mbH in den Jahren 2009 bis 2011 über Anleihebegebungen. Im Juni 2014 war
vertragskonform die erste Anleihe in Höhe von 700 Mio. Euro zurückzuzahlen. Dies wurde
haushaltstechnisch mittels zusätzlicher Gesellschafterzuschüsse über das Budget der Abteilung 8
abgewickelt. Zur „Neutralstellung“ dieser Rückzahlung im Monitoring ist anzumerken, dass das
gesamte Nominale der Anleihe dem Land Steiermark bereits rückwirkend zugerechnet und auch im
Landeshaushalt 2009/2010 sowie in den Landesrechnungsabschlüssen ab 2009 dargestellt und
abgebildet wurde. Die Rückzahlung dieser Anleihe führt im Landeshaushalt zu einer rein
buchmäßigen Steigerung der Nettoneuverschuldung des Jahres 2014 im Ausmaß der Anleihetil-
gung von 700 Mio. Euro. Gleichzeitig reduziert sich die Verbindlichkeit der Steiermärkischen
Krankenanstaltengesellschaft gegenüber dem Land Steiermark im selben Ausmaß.
2015: In der Finanzierungsrechnung des RA 2015 des Landes sind 450.575.500 Euro als
Gesellschafterzuschuss ausgewiesen; bei der Differenz in der Höhe von 28 Mio. Euro im Vergleich
zum unterjährigen Monitoring handelt es sich um eine Gebührstellungsauflösung, die für die
Auswirkungen aufgrund der KA-AZG-Novelle notwendig war.
Tirol
Analog zu vorangegangenen Meldungen wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabensumme lt. der
vorliegenden Meldung für Prognosen der zukünftigen Finanzierungssituation der Tiroler
Fondskrankenanstalten nur sehr eingeschränkt geeignet ist. Dies insbesondere auf Grund des
erwarteten massiven Ansteigens der Betriebsabgänge der Tirol Kliniken GmbH, die erst im
zweitfolgenden Jahr durch das Land abgedeckt und im Finanzmonitoring erfassungswirksam
werden. Aus diesen Gründen vermag auch das gegenständliche Monitoring die Ausgangslage für
die Periode 2017-2021 nicht richtig darzustellen.
Die Übergangsbestimmungen zur im Jahr 2014 geschaffenen Novelle des KA-AZG des Bundes
(insbesondere das Erfordernis der Individualzustimmung der Ärzte zum "Opting-Out") haben -
nicht nur in Tirol - einen Kostenschub ausgelöst, der sich mit der Konzeption der "Dämpfung" der
öffentlichen Gesundheitsausgaben bzw. der "Finanzzielsteuerung" schwer in Einklang bringen
lässt.
26 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
3.5 Gesondert darzustellende Größen
Gemäß VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 22 Abs 8 und Art 24 Abs 2 Z 4 lit a) bis e) sind die
Gesundheitsausgaben aus den Bereichen Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenfür-
sorgeanstalten und des Bundes sowie Investitionen gesondert darzustellen.
Die Vorgehensweise zur gesonderten Darstellung wurde im Bundes-Zielsteuerungsvertrag in
Art 15 festgelegt. Demnach sind die genannten Größen in den jeweiligen Monitoringberichten
gesondert zu analysieren; sie sind nicht Gegenstand der zielsteuerungsrelevanten Gesundheits-
ausgaben und unterliegen damit auch nicht der vereinbarten Ausgabendämpfung. Um Daten-
konsistenz mit den öffentlichen Gesundheitsausgaben nach SHA für das Jahr 2015 zu gewähr-
leisten, werden zum aktuellen Monitoringzeitpunkt die Ausgaben der gesondert auszuweisenden
Größen für das Jahr 2015 dargestellt.
Für Investitionen im Bereich der Länder wurden die Rechnungsabschlüsse der Krankenanstalten-
träger als Grundlage herangezogen. Im Jahr 2015 wurden die in Tabelle 3.6 angeführten
Investitionen in Sachanlagen für österreichische Fondskrankenanstalten aufgewendet.
Tabelle 3.6:
Investitionen in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten nach Bundesländern
in Euro, 2015
Land Investitionen in Fondskrankenanstalten
2015
Burgenland 17.193.926
Kärnten 34.281.254
Niederösterreich 40.061.781
Oberösterreich 99.218.752
Salzburg 48.380.328
Steiermark 136.056.801
Tirol 49.294.392
Vorarlberg 35.486.404
Wien* 273.167.790
GESAMT 731.501.424
* inkl. Aufwendungen für das TZ Ybbs in der Höhe von rd. 1,64 Mio. Euro (2015)
Quelle: KRBV/Quellen- und Verwendungsanalyse
Zur Darstellung der Investitionen im Bereich Sozialversicherung wurden die Abrechnungen der
SV-eigenen Einrichtungen herangezogen. Die im Jahr 2015 getätigten Investitionen in Gesund-
heitseinrichtungen der Sozialversicherung sind in Tabelle 3.7 dargestellt.
Kapitel 3 / Finanzmonitoring 27
Tabelle 3.7:
Investitionen in den Gesundheitseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach
Bundesländern in Euro, 2015
Land Investitionen in Gesundheitseinrichtungen der Sozialversicherung
2015
Burgenland 45.595.284
Kärnten 4.557.723
Niederösterreich 42.463.492
Oberösterreich 33.226.856
Salzburg 5.925.662
Steiermark 28.934.830
Tirol 493.646
Vorarlberg 186.233
Wien 69.313.961
GESAMT 230.697.687,60
Quelle: Abrechnung der SV-eigenen Einrichtungen (exklusive Hanusch-Krankenhaus)
Die Höhe der Gesundheitsausgaben von Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenfür-
sorgeanstalten und des Bundes wurden analog zu SHA, die die Statistik Austria berechnet,
ermittelt. Tabelle 3.8 zeigt die Ausgaben für die Jahre 2012-2015.
Tabelle 3.8:
Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der
Krankenfürsorgeanstalten sowie des Bundes in Mio. Euro, 2012-2015
Gesundheitsausgaben* 2012 2013 2014 2015
Pensionsversicherung 802 858 889 915
Unfallversicherung 353 374 392 403
Krankenfürsorgeanstalten 463 477 486 500
Bund** 1.710 1.794 1.841 1.899
* Die aktuell verfügbaren (Stand: Februar 2017) Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der
Krankenfürsorgeanstalten sowie des Bundes nach SHA beruhen zum Teil auf vorläufigen Daten und werden ggf. noch einer
Revision unterzogen.
** Für 2012 nach Bereinigung des GSBG-Effekts (siehe auch Monitoringbericht II/2014)
Quelle: Statistik Austria
28 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4 Monitoring der Steuerungsbereiche
Allgemeine Erläuterungen zum Monitoring der Steuerungsbereiche sind dem Anhang zu
entnehmen (s. Anhang 3 – Erläuterungen Monitoring der Steuerungsbereiche).
4.1 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen
Der Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen nimmt in seinen strategischen und operativen
Zielen Bezug auf Strukturen des Gesundheitsversorgungssystems. Den drei strategischen Zielen
sind zehn operative Ziele zugeordnet.
Nachstehende Tabelle 4.1 listet die operativen Ziele des Steuerungsbereiches Versorgungsstruk-
turen einschließlich der zugehörigen Messgrößen und deren Zielerreichung auf und gibt somit
einen Überblick über die Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen.
Bezugnehmend auf das operative Ziel 6.2.2. (Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch
erbringbare Leistungen forcieren) stellt Tabelle 4.1 aus Übersichtsgründen den
Bundesdurchschnitt dar. Definierte Zielwerte für die Landesebene sind den nachfolgenden
Detaildarstellungen zu entnehmen.
Zusammenfassend konnten folgende Ziele zwischenzeitlich erreicht bzw. umgesetzt werden:
» Konzept für Versorgungsaufträge und Rollenverteilung liegt vor.
» Konzept für Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler Ebene liegt
vor.
» Primärversorgungskonzept liegt vor.
» Tagesklinik: Weitere Leistungsbündel wurden definiert; Bandbreite bundesweit erreicht für:
Karpaltunnel-OP, Katarakt, Adenotomie/Paracentese, Curettage, Metallentfernung, Knie
Arthroskopie
» Definition relevanter Krankheitsgruppen für med. nicht induzierte NTA/ETA liegt vor.
» Definition, Analyse und Empfehlungen zu ACSC sind entwickelt sowie Entwicklung ausge-
wählter, medizinisch begründet vermeidbarer Aufenthalte ist im Zeitverlauf dargestellt.
» Jährliche Reduktion: Belagstage (-3,3 %), Krankenhaushäufigkeit (-2,8 %)6
» Weitere Indikatoren hinsichtlich Versorgungs- und Leistungsdichte sind definiert.
» Kompetenzprofile und Rahmenbedingungen: Vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen sind
festgelegt und Rechtsgrundlagen wurden angepasst.
6
Siehe Fußnote 8
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 29
Tabelle 4.1:
Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
MG1 Abgestimmtes und in der B-ZK beschlossenes Konzept
liegt vor 1 06/2015 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG3 Anzahl der definierten und umgesetzten Versorgungs-
aufträge – differenziert nach Versorgungsstufen n. f. Ab 06/2015 - - - - - - 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
MG4 Quantitative Indikatoren zur Feststellung der
Versorgungswirksamkeit liegen Ende 2015 vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG5
Anteil der Bevölkerung, die nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
n. f. Ab 06/2015 - - - - - - 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
MG6
Konzept zur Sicherstellung der Aufgaben des
öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler
Ebene liegt vor
1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
MG1 Abgestimmtes multiprofessionelles und interdiszipli-
näres Primärversorgungkonzept liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Rechtliche Regelungen sind vorhanden 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG3
Anteil der Bevölkerung, die in multiprofessionellen und
interdisziplinären Primärversorgungsmodellen versorgt
werden kann (mindestens 1 % der Bevölkerung pro
Bundesland)
1 % 12/2016 0 % 0 % 0 % 0,1 % 0,2 % 0,2 % 0,2 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 0,8 %
30 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen
und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
MG1
Anzahl der auf Landesebene umgesetzten multiprofes-
sionellen und/oder interdisziplinären ambulanten
Versorgungsformen
2/BDL Ab 12/2014 - - 2 8 7,5 9 10
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Zur Einschätzung der
Zielerreichung auf Länder-
ebene s. Detaildarstellung
Tabelle 4.6
-
MG2 Anteil der in diesen Versorgungsformen versorgten
Patienten an allen Patienten im ambulanten Bereich n. f. Ab 12/2014 - - 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
MG3 Rechtliche Anpassungen sind erfolgt 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren**
MG1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts ist erfolgt 1 12/2014 0 0 0 - - - - Ziel verworfen -
MG2
Ausgehend von der Liste der tagesklinisch
erbringbaren Leistungsbündel im Teil E sind weitere
tagesklinisch erbringbare Leistungsbündel definiert
1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
MG3a Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Karpal-
tunnel OP > 65 % 12/2016 57,1 % 57,1 % 61,9 % 61,9 % 67,4 % 67,4 % 69,5 % Ziel erreicht -
MG3b Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Katarakt
OP > 70 % 12/2016 74,2 % 74,2 % 79,3 % 79,3 % 82,8 % 82,8 % 88,5 % Ziel erreicht
-
MG3c Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Varizen OP > 30 % 12/2016 13,0 % 15,1 % 16,4 % 16,4 % 20,6 % 20,6 % 26,4 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -3,6 %
MG3d Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Adeno-
tomie/Paracentese > 40 % 12/2016 48,9 % 49,0 % 51,8 % 51,8 % 59,2 % 59,2 % 58,0 % Ziel erreicht
-
MG3e Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Curettage > 50 % 12/2016 50,1 % 50,1 % 54,9 % 54,9 % 56,7 % 56,6 % 61,5 % Ziel erreicht -
MG3f Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Hernien OP > 15 % 12/2016 2,8 % 3,0 % 3,4 % 3,4 % 4,4 % 4,4 % 4,6 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -10,4 %
MG3g Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Metall-
entfernung > 40 % 12/2016 40,4 % 40,6 % 43,2 % 43,2 % 45,7 % 45,8 % 46,8 % Ziel erreicht
-
MG3h Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Knie-
Arthroskopie > 30 % 12/2016 20,6 % 21,0 % 21,8 % 23,0 % 26,0 % 26,1 % 32,1 % Ziel erreicht
-
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
MG1 Analyse relevanter Krankheitsgruppen liegt vor 1 12/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 31
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
MG2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- u.
Abrechnungsmodell für den Bereich ETA/NTA/SA ist in
allen Bundesländern eingeführt
9 06/2015 0 0 0 0 0 0 3 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 66,7 %
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
MG1 Präoperative Verweildauer beschränken < 1
Belagstag
Lfd. ab
06/2013 1,06 1,06 1,04 1,04 1,02 1,02 1,01
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 1 %
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und
im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
MG1 Planungsempfehlungen und Planungswerte sind im
ÖSG festgelegt 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG2 Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallel-
strukturen sind identifiziert 1
Lfd. ab
06/2013 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
MG1 Definition der medizinisch begründet vermeidbaren
Aufenthalte liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Analyse vermeidbarer Aufenthalte liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Empfehlungen liegen vor 1 06/2015 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter
vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf n. f. Ab 06/2015 - - - - 1 1 n.v.
DLD-Jahresmeldung aller
Akutkrankenanstalten für 2016
erst ab Juli 2017 verfügbar
-
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren
mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen***
MG1 Analyse mit Verbesserungspotenzialen liegt vor 1 12/2013 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG2 Dokumentation der Entwicklung aller Indikatoren wird
laufend durchgeführt 1
Lfd. ab
06/2013 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG3 Entwicklung der Versorgungs- und Leistungsdichte im Gesundheitswesen im Zeitverlauf, insbesondere anhand folgender Indikatoren:
MG3a Belagstage je 1.000 EW in FKA österreichweit reduziert Min. -1,8 % Lfd. ab
06/2013 -2,2 % -2,1 % -2,1 % -2,1 % -3,3 % -3,3 % -2,8 % Ziel erreicht -
MG3b Krankenhaushäufigkeit je 1.000 EW in FKA
österreichweit reduziert Min. -1,1 %
Lfd. ab
06/2013 -1,8 % -1,8 % -1,5 % -1,4 % -2,8 % -2,8 % -2,3 % Ziel erreicht -
MG3c Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen in FKA
österreichweit reduziert Min. -0,8 %
Lfd. ab
06/2013 -0,4 % -0,3 % -0,7 % -0,6 % -0,5 % -0,5 % -0,5 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 0,3 %
MG3d
Inanspruchnahme im ambulanten Bereich (e-Card-
Kontakte, Frequenzen in Spitalsambulanzen; ab 2014:
Leistungshäufigkeiten)
n. f. 12/2013 - - - - - - -
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
32 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
MG3e
Davon abgeleitet die Kapazitäten: Akutbettendichte
und versorgungswirksame Kapazitäten für den
ambulanten Bereich
n. f. 12/2013 - - - - - - -
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
MG4 Weitere Indikatoren bzgl. Versorgungs- und
Leistungsdichte liegen vor 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
6.3.1. Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und
in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung daran orientieren
MG1 Vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen sind
festgelegt 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht
MG2 Kompetenzprofile für vorrangig zu behandelnde
Berufsgruppen liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG3 Curricula wurden an die entwickelten Kompetenzprofi-
le angepasst 1 06/2016 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG4 Rechtsgrundlagen wurden angepasst 1 12/2016 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -
* Einschätzung der ZE durch die für die Meldung verantwortliche Vertragspartei bzw. das zuständige Gremium lt. Meldeformular der Steuerungsbereiche.
** Länderweise Darstellung siehe Detailtabellen
*** Berechnungsbasis endgültige DLB-Jahresmeldung aus DIAG
**** Vorbehaltlich einer gegenläufigen Entwicklung in der Zukunft
n. f.=noch festzulegen, n.v.=nicht verfügbar, ZE=Zielerreichung, MG=Messgröße, SE=Statuserhebung, EW=Einwohner/innen, FKA=Fondskrankenanstalten, BDL=Bundesländer, ETA=Eintagesaufenthalt,
NTA=Nulltagesaufenthalt, SA=spitalsambulant, BT=Belagstag
Farblegende zur Einschätzung der Zielerreichung (Status): Grün: Ziel erreicht Hellgrün: Zielerreichung im Plan Hellgelb: Zielerreichung gefährdet Rot: Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 33
4.2 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse
Der Steuerungsbereich Versorgungsprozesse nimmt in seinen strategischen und operativen
Zielen Bezug auf die Prozesse des Gesundheitsversorgungssystems. Sieben operative Ziele sind
zwei strategischen Zielen zugeordnet.
Nachstehende Tabelle 4.2 veranschaulicht die operativen Ziele des Steuerungsbereiches
Versorgungsprozesse einschließlich zugehöriger Messgrößen und den Zielerreichungsstand und
liefert so einen Überblick über die Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen.
Zusammenfassend konnten folgende Ziele zwischenzeitlich erreicht bzw. umgesetzt werden:
» Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme und Entlassungsmanagement
(AUFEM) liegt vor.
» Umsetzungsreife bundeseinheitliche Qualitätsstandards einschließlich Maßnahmen zur
Unterstützung sind entwickelt und umgesetzt.
» Weitere abgestimmte Themenbereiche für bundeseinheitliche Qualitätsstandards wurden
erarbeitet.
» Evaluierungsergebnisse und definierter Adaptierungsbedarf für integrierte Versorgungs-
programme (IV-P) sowie über weitere abgestimmte gemeinsam umzusetzende IV-
Programme liegen vor.
» Gemeinsame Medikamentenkommission ist eingerichtet.
» Hochpreisige Medikamente sind definiert.
» Gemeinsame Versorgungsmodelle u. Finanzierungsmodelle für hochpreisige Medikamente
sind entwickelt.
» Valide Datengrundlagen über die Leistungen im ambulanten Bereich liegen vor
» Konzept für die sektorenübergreifende Diagnosen- und Leistungsdokumentation (DLD) ist
erstellt.
» Fünf Pilotprojekte zur Anwendung der DLD im ambulanten Bereich sind eingerichtet.
» Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards präoperative Diagnostik wurde
durchgeführt.
» Fertigstellung der ELGA-Zentralkomponenten (GDA-Index, zentraler Patientenindex,
Berechtigungs- und Protokollierungs-system, Zugangsportal, etc.) sowie der EDV-
Anwendung e-Medikation laut ELGA-Gesetz und Masterplan ELGA
» Beschlüsse der B-ZK zur Unterstützung von e-Health- Projekten liegen vor
» Konzept eines bundesweit einheitlichen Rahmens für ein telefon- und webbasierten
Erstkontakt- und Beratungsservice liegt vor.
» Analyse der Potenziale von Telegesundheitsdiensten zur Verbesserung von Versorgungs-
prozessen liegt vor.
» Rechtliche Grundlagen für Telegesundheitsdienste-Projekte sind geschaffen.
34 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.2:
Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert
Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum
ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
MG1 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Auf-
nahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM) liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM auf
Landesebene 100 % 12/2016 31,6 %** 43,2 %** 54,9 %** 69,1 %** 78,9 %** 82,2 %** 86,3 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 13,7 %
MG3 Maßnahmen zur Unterstützung bei der Umsetzung sind
entwickelt und umgesetzt 1
Ab
12/2014 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -
MG4 Weitere Themenbereiche für bundeseinheitliche
Qualitätsstandards sind abgestimmt 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG5 Umsetzungsreife bundeseinheitliche Qualitätsstandards
sind entwickelt 1
ab
06/2014 - 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
MG1 Evaluierungsergebnisse und Adaptierungsbedarf liegen
vor 1 12/2015 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2
Abstimmungsergebnis über weitere gemeinsam
umzusetzende integrierte Versorgungsprogramme liegt
vor
1 12/2015 - 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte
Krankheitsbilder liegen vor 1 12/2016 - 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG4 Anteil der in den integrierten Versorgungsprogrammen
jeweils versorgten Patientinnen und Patienten n. f. 12/2016 - - - - - - 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
MG5
Entwicklung der Krankenhausaufenthalte in Bezug auf die
von den Versorgungsprogrammen erfassten Krankheits-
bilder
n. f. 12/2016 - - - - - - 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
MG1 Gemeinsame Medikamentenkommission ist eingerichtet
und hat die Tätigkeit aufgenommen 1 12/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Anteil der von der Medikamentenkommission ausgespro-
chenen Empfehlungen in Bezug auf die eingereichten Fälle 100 %
ab
12/2013 0 - 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 100 %
MG3 Anteil der von der B-ZK angenommenen Empfehlungen
der Medikamentenkommission 100 %
ab
12/2013 0 - - - 0 % 0 % 0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 100 %
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 35
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert
Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum
ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
MG4 Konzept für sektorenübergreifenden Medikamenten-
einsatz liegt vor 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
MG1 Definition der Medikamente ist erfolgt 1 12/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Gemeinsame Versorgungsmodelle und sektorenübergrei-
fende Finanzierungskonzepte sind entwickelt 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
MG1 Valide Datengrundlagen über die Leistungen im
ambulanten Bereich liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht
MG2 Ein von der BGK abgenommenes Konzept liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnosedokumenta-
tion (standardisiert und codiert) im ambulanten Bereich
eingeführt ist
Mind. 3
i. Ö.
ab
12/2013 1 2 2 3 4 4 5 Ziel erreicht -
MG4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden Diagnosen-
und Leistungsdokumentation auf Landesebene bis
12/2016
100 % 12/2016 - - - - - 38,9 %XX 31,3 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 68,7 %
7.2.2. BQLL präoperative Diagnostik umsetzen
MG1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % i.
a. BL 12/2014 54,9 %** 57,2 % ** 70,9 %** 71,4 %** 74,2 %** 74,2 %** 77,9 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 22,1 %
MG2 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards liegt
vor 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Messmethode liegt vor 1 12/2016 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie Präoperative
Diagnostik
100 % i.
a. BL 12/2016 37,7 %** 63,3 %** 59,5 %** 67,8 %** 67,8 %** 78,9 %** 80,0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 20,0 %
36 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert
Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum
ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
7.2.3. e-Health-Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit
beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
MG1
ELGA-Zentralkomponenten (GDA-Index, zentraler
Patientenindex, Berechtigungs- und Protokollierungs-
system, Zugangsportal, etc.) sowie EDV-Anwendung
e-Medikation laut ELGA-Gesetz und Masterplan ELGA
sind fertiggestellt
1 ab
06/2013 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -
MG2 Beschlüsse der B-ZK zur Unterstützung von e-Health-
Projekten liegen vor 1
ab
06/2013 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -
MG3 Konzept liegt vor 1 12/2014 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -
MG4 Telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungs-
service ist bundesweit implementiert 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG5 Analyse der Potenziale liegt vor 1 12/2014 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG6 Abstimmung zwischen den Vertragsparteien ist erfolgt 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG7 Rechtliche Grundlagen für Telegesundheitsdienste-
Projekte sind geschaffen 1 06/2015 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG8 Vereinbarte Telegesundheitsdienste-Projekte sind
eingerichtet 1 12/2016 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
* Einschätzung der ZE durch die für die Meldung verantwortliche Vertragspartei bzw. das zuständige Gremium lt. Meldeformular der Steuerungsbereiche
** Länderweise Darstellung siehe Detaildarstellungen; an dieser Stelle wird der Bundesländerdurchschnitt dargestellt
n. f.=noch festzulegen, n.v.=nicht verfügbar, ZE=Zielerreichung, MG=Messgröße, SE=Statuserhebung, EW=Einwohner/innen, FKA=Fondskrankenanstalten, BDL=Bundesländer, ETA=Eintagesaufenthalt,
NTA=Nulltagesaufenthalte, SA=spitalsambulant, BT=Belagstag
Farblegende zur Einschätzung der Zielerreichung (Status): Grün: Ziel erreicht Hellgrün: Zielerreichung im Plan Hellgelb: Zielerreichung gefährdet Rot: Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 37
4.3 Übersicht: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung
Der Steuerungsbereich Ergebnisorientierung bezieht sich in seinen strategischen und operativen
Zielen auf Ergebnisse des Gesundheitsversorgungssystems. Neun operativen Zielen sind vier
strategische Ziele zugeordnet.
Nachstehende Tabelle 4.3 listet die operativen Ziele des Steuerungsbereiches Ergebnisorientie-
rung einschließlich zugehöriger Messgrößen und den Zielerreichungsstand auf und gibt einen
Überblick über die Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen.
Zusammengefasst konnten folgende Ziele zwischenzeitlich erreicht bzw. umgesetzt werden:
» Konzept für eine Gesundheitsförderungs-Strategie und Methode für deren Monitoring ist
entwickelt.
» Mess- und Vergleichskonzeptes für Outcomes im Gesundheitswesen: Konzept ist entwickelt,
Daten liegen valide und vollständig vor, die im Konzept definierten Parameter wurden entwi-
ckelt und im Zeitverlauf dargestellt.
» Umsetzungsbeschluss der B-ZK in Bezug auf relevante Themen im Zusammenhang mit
Kosten-Nutzen-Bewertung der Zielsteuerung-Gesundheit liegt vor.
» Übersicht über Evidenzberichte (z. B. HTA und EBM) wird regelmäßig vorgelegt.
» A-IQI: weitere Indikatoren wurden definiert und Veranlassungen aufgrund von Peer Reviews
getroffen.
» Ziel, Zweck u. Umfang bundesweiter Qualitätsregister wurden festgelegt.
» Konzept für die Ergebnisqualitätsmessung im ambulanten Bereich wurde entwickelt.
» Ein Pilotprojekt zur ambulanten Ergebnisqualitätsmessung ist eingerichtet.
» Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme einschließlich
organisatorischer und rechtlicher Voraussetzungen für die Umsetzung auf Bundesebene
wurden geschaffen.
» Bericht zur Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen für den stationären und
ambulanten Bereich wurde erstellt.
» Bestandsaufnahme gemeinsamer Qualitätsaktivitäten im österreichischen Gesundheits-
system wurde umgesetzt.
» Ein Patientensicherheitsbeirat wurde eingerichtet.
» Eine Patientensicherheitsstrategie wurde entwickelt und Maßnahmen priorisiert.
» Zugriffe auf das Gesundheitsportal wurden um mehr als 50 Prozent gesteigert.
» Ein Umsetzungsprogramm zum R-GZ 3 liegt vor.
» ELGA-Zugangsportal entspricht Health-Literacy- Kriterien (“Usability-Prüfung”)
» Der ATHIS-Fragebogen wurde adaptiert.
» ATHIS-Befragungsergebnisse und Analysen zur Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem
und zum subjektiven Gesundheitszustand liegen vor.
» Einer Methode zur sektorenübergreifenden Patientenbefragung wurde festgelegt und
Befragungs- sowie Analyseergebnisse liegen vor.
38 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.3:
Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung
Operatives Ziel und Messgröße Ziel-
wert
Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art. 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
MG 1 Konzept für eine Gesundheitsförderungsstrategie liegt
vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG 2 Methode für das Umsetzungsmonitoring ist festgelegt 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
MG 1 Mess- und Vergleichskonzept liegt vor 1 06/2014 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG 2 Erforderliche Daten liegen valide und vollständig vor 1 06/2015 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -
MG 3
Entwicklung der im Mess- und Vergleichskonzept
definierten Parameter, insbesondere Lebenserwartung,
gesunde Lebensjahre, Säuglingssterblichkeit und
Mortalität im Zeitverlauf
n.f. ab 06/2014 - - - 0 0 1 1 Ziel erreicht -
MG 4 Analysen liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren
MG1 Beschluss der B-ZK liegt vor 1 06/2016 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Regelmäßig gewartete Übersicht liegt vor 1 ab 06/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Beauftragte Evidenzanalysen liegen termingerecht vor 1 ab 06/2013 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
keine Analysen beauftragt
-
MG4 Voraussetzungen sind geschaffen 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
MG1 Weitere Indikatoren für A-IQI sind bei Bedarf definiert 1 ab 06/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Aufgrund von A-IQI-Auswertungen und Peer Reviews
wurden Veranlassungen getroffen 1 ab 06/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Ziel, Zweck und Umfang von verbindlichen, subsidiären,
bundesweiten Qualitätsregistern sind festgelegt 1 ab 06/2013 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG4 Ein Konzept zur Ergebnisqualitätsmessung für den
ambulanten Bereich liegt vor 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG5 Pilotprojekte zur ambulanten Ergebnisqualitätsmessung
sind eingerichtet 1 ab 12/2014 - - 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 39
Operatives Ziel und Messgröße Ziel-
wert
Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
MG6 Indikatoren, die geeignet sind, sektorenübergreifend
die Ergebnisqualität abzubilden, liegen vor 1 ab 12/2014 - - 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
MG7 Regelmäßige, sektorenübergreifende Berichte zur
Ergebnisqualität liegen vor 1 ab 06/2013 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
MG1 Mindestanforderungen an Qualitätsmanagement-
systeme sind definiert 1 06/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für
die Umsetzung auf Bundesebene liegen vor 1 ab 06/2014 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Bericht zur Umsetzung der Qualitätsmanagement-
systeme für 2012 für den stationären Bereich liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG4
Berichte zur Umsetzung der Qualitätsmanagement-
systeme für 2015 für den stationären und ambulanten
Bereich liegen vor
1 12/2016 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -
MG5 Umsetzungsgrad der Qualitätsmanagementsysteme,
welche die Mindestanforderungen erfüllen 100 % ab 06/2014 - 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
8.2.3. Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen
im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehmlich konkretisieren, in einer Übersicht darstellen und regelmäßig aktualisieren
MG1 Bestandsaufnahme der gemeinsamen Qualitäts-
aktivitäten liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2
Weiter entwickelte Qualitätsstrategie mit übersichtlicher
Darstellung der Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlich-
keiten und des Zeitplanes liegt vor
1 ab 06/2014 - 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
MG1 Patientensicherheitsbeirat ist eingerichtet 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2 Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der
Patientensicherheitsstrategie liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen** 50 % ab 06/2014 - - 12,2 %** 32,2 %** 40,0 % 44,4 % 45,0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Zur Einschätzung der
Zielerreichung auf Länderebene
siehe Detaildarstellung Tabelle
4.33
5 %
MG4 Strategie liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG5 System zur bundesweit einheitlichen Erfassung von
nosokomialen Infektionen und AMR ist eingerichtet 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich -
40 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Operatives Ziel und Messgröße Ziel-
wert
Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per
12/2016*
%-Abw.
zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016
MG6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR im
Zeitverlauf n. f. ab 12/2014 - 0 0 0 0 0 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
kein Zielwert festgelegt
-
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (RGZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
MG1 Anzahl der Zugriffe auf das Gesundheitsportal
+50 %
ggü.
2012
ab 06/2013 138.607 155.000 182.000 187.240 190.090 208.095 213.301 Ziel erreicht -
MG2
Die Summe der Anteile der Ausprägungen „ausreichen-
de“ und „exzellente“ Gesundheitskompetenz im
Gesamtindex des EU-Health Literacy Surveys
55 % ab 06/2013 44 % 44 % 44 % 44 % 44 % 44 % 44 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich,
Studie wurde nicht wiederholt
-
MG3 Umsetzungsprogramm zum R-GZ 3 liegt vor 1 ab 06/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG4 ELGA-Zugangsportal entspricht Health-Literacy-
Kriterien (“Usability-Prüfung”) 1 ab 06/2013 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
MG1 ATHIS-Fragebogen (österreichische Gesundheits-
befragung) ist adaptiert 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG2
ATHIS-Befragungsergebnisse und Analysen zur
Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem und zum
subjektiven Gesundheitszustand liegen vor
1 ab 12/2013 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -
MG3 Methode für die sektorenübergreifende Patienten-
befragung ist festgelegt 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -
MG4 Ergebnisse der Patientenbefragung und Analysen liegen
vor 1 ab 06/2014 - 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -
* Einschätzung der ZE durch die für die Meldung verantwortliche Vertragspartei bzw. das zuständige Gremium lt. Meldeformular der Steuerungsbereiche
** länderweise Darstellung siehe Detaildarstellung; an dieser Stelle wird der Bundesländerdurchschnitt dargestellt
n. f.=noch festzulegen, ZE=Zielerreichung, MG=Messgröße, SE=Statuserhebung, EW=Einwohner/innen, FKA=Fondskrankenanstalten, BDL=Bundesländer, ETA=Eintagesaufenthalt, NTA=Nulltagesaufenthalt, SA=spitalsambulant,
BT=Belagstag
Farblegende zur Einschätzung der Zielerreichung (Status): Grün: Ziel erreicht Hellgrün: Zielerreichung im Plan Hellgelb: Zielerreichung gefährdet Rot: Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich
Quelle: Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 41
4.4 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen
Tabelle 4.4:
Operatives Ziel 6.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der
Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen.
Maßnahmen Messgrößen
1
Bundesländerübergreifende, systematische, differenzierte Erhebung und Analyse der Patientenströme unter
Berücksichtigung des Zuweisungsverhaltens der Anbieter (einschließlich Sicherstellung der Datengrundlagen
und Methoden) bis Ende 2013
1 Abgestimmtes und in der B-ZK beschlossenes Konzept liegt vor
2 Grundkonzeptionierung für Versorgungsaufträge und Rollenverteilungen bis Mitte 2014 entwickeln und
zwischen den Vertragsparteien abstimmen 2 Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen vor
3 Detailkonzepterstellung inkl. Entwicklung von quantitativen Indikatoren zur Feststellung der Versorgungswirk-
samkeit bis Mitte 2015 3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versorgungsaufträge – differenziert nach Versorgungs-
stufen
4 Schaffen rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen auf Bundesebene, inkl. ÖSG bis Ende 2015 4 Quantitative Indikatoren zur Feststellung der Versorgungswirksamkeit liegen Ende 2015 vor
5 Unterstützung durch die Bundesebene bei Umsetzungsschritten auf Landesebene 5 Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand
und Wochenende ambulant versorgt werden kann – differenziert nach Versorgungsstufen
6
Erstellen eines Konzepts zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsaufgaben auf kommunaler Ebene
(insbesondere Totenbeschauen, Fahrtauglichkeitsüberprüfungen (§ 5 StVO), UbG-Untersuchungen, schul-
ärztliche Versorgung) bis Mitte 2014
6 Konzept zur Sicherstellung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler
Ebene liegt vor
4 Schaffen rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen auf Bundesebene, inklusive ÖSG bis Ende 2015 2 LE Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen vor
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
3 1 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG Innovation
4 2 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Recht
Versorgungsaufträge liegen nicht final vor und wurden nicht an die FG Recht
herangetragen.
4 2 LE
Rechtliche und/oder
organisatorische Vorrausetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0)
ab 12/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 2 auf
Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK) PHC-Gesetz liegt nicht vor/ÖSG liegt nicht vor.
42 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Kärnten ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK) Bundesweite Gesetzgebung liegt nicht vor.
Niederösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Oberösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene
liegen noch nicht vor.
Salzburg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene
noch nicht vorliegend.
Steiermark ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Sobald die rechtlichen Umsetzungsschritte auf Bundesebene gesetzt wurden,
können diese auf Landesebene umgesetzt werden.
Tirol ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.
Vorarlberg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesvorgaben liegen nicht vor.
Wien ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen
nicht vor.
3 3
Ist im Zusammenhang mit dem Detailkonzept bis 06/2015 festzulegen
ab 06/2015
Burgenland ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Keine Vorgaben des Bundes vorhanden
Kärnten ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Oberösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesvorgaben noch nicht vorliegend.
Salzburg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundeskonzept noch nicht vorliegend.
Steiermark ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene
Tirol ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor
Vorarlberg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Wien ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 43
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
3 4 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation
Quantitative Indikatoren in Zusammenhang mit operativen Zielen 6.2.5. M 2
sowie 6.2.7. M 2 sind zu definieren. Sollte sich im Zuge der Bearbeitung die
Datenlage als unzureichend erweisen, wird dies – gemeinsam mit einem
Vorschlag zur Sicherstellung der erforderlichen Datengrundlagen – an die B-
ZK gemeldet.
3 5
Ist im Zusammenhang mit dem Detailkonzept bis 06/ 2015 festzulegen
ab 06/2015
Burgenland ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK) Keine Vorgaben des Bundes vorhanden.
Kärnten ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK) Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Oberösterreich ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Hausärztlicher Notdienst umgesetzt.
Salzburg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK) Bundeskonzept noch nicht vorliegend.
Steiermark ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK) Bundesergebnisse liegen noch nicht vor.
Tirol ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.
Vorarlberg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Wien ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Koordinatoren (L-ZK)
6 6 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
44 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.5:
Operatives Ziel 6.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis 06/2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen.
Maßnahmen Messgrößen
1 Erstellen eines multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungskonzepts und Vorlage
an die B-ZK bis Mitte 2014 zur Beschlussfassung 1 Abgestimmtes multiprofessionelles und interdisziplinäres Primärversorgungkonzept liegt vor
2
Schaffen der für die Umsetzung des multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversor-
gungsmodells erforderlichen Voraussetzungen (inkl. rechtliche Voraussetzungen, Kompetenzprofile
und Rahmenbedingungen) auf Bundesebene bis Ende 2014
2 Rechtliche Regelungen sind vorhanden
LE Unterstützung durch die Bundesebene bei der Umsetzung des multiprofessionellen und
interdisziplinären Primärversorgungskonzepts auf Landesebene 3
Anteil der Bevölkerung, die in multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungsmodellen
versorgt werden kann.
2 Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0) 2 LE Rechtliche Regelungen sind vorhanden
LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE 3 LE Anteil der Bevölkerung, die in multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungsmodellen
versorgt werden kann.
MN MG Zielwert Umsetz-
ungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung
verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation
2 2 1 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Recht Derzeit in Abstimmung mit den Systempartnern.
3 3
Vorerst bis Ende 2016 mindestens
1 % der Bevölkerung pro Bundes-
land (das entspricht österreichweit
mindestens 80.000 Personen)
12/2016 0,2 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich HVB
Mit Stand 31.12.2016 sind bundesweit erst zwei Primärversorgungszentren (PVZ)
in Betrieb (Wien-Mariahilf, GZ Mariazell). Im Jänner 2017 eröffnet das GZ Enns;
voraussichtlich werden im Verlauf des Jahres 2017 einige weitere PVZ in Betrieb
genommen. Der geplante Zielwert - Versorgung von mind. 1 % der Bevölkerung
pro Bundesland - kann nicht erreicht werden. Im Artikel 31 der Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheits-
wesens wird festgehalten, dass bis 2020 die Anzahl der Primärversorgungsein-
heiten auf mindestens 75 erhöht werden soll. Für die Realisierung dieser
ambitionierten Zielsetzung ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen
Voraussetzung.
LE 2 LE
Rechtliche und/oder organisatori-
sche Vorrausetzungen auf LE
vorliegend (1/0)
ab 12/2014 bzw. ab ZE MG 2 auf BE
Burgenland ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
PHC-Gesetz liegt nicht vor.
Kärnten ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
In Ermangelung einer bundesweiten Gesetzgebung derzeit noch keine
Umsetzung auf Landesebene.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 45
Niederösterreich ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Oberösterreich ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen
noch nicht vor.
Salzburg ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene noch
nicht vorliegend.
Steiermark ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Bis Ende 2016 gab es keine rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene, die auf
Landesebene umgesetzt werden hätten können.
Tirol ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.
Vorarlberg ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor
Wien ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
LE 3 LE Anzahl umgesetzter PV-Modelle
auf LE ab 12/2014 bzw. ab ZE MG 2 auf BE
Burgenland ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Akutordination im KH Oberwart ist seit Oktober 2016 in Betrieb.
Kärnten ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Im RSG 2020 sind sechs PHC-Standorte vorgesehen, nämlich in den Bezirken
Feldkirchen, Hermagor, Klgft. Spittal, St. Veit und Völkermarkt.
Niederösterreich ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Oberösterreich ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) PHC Enns in Betrieb. Weitere Pilotmodelle in Konzeption zB. PHC Haslach.
Salzburg ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Ein Projekt (PHC-Netzwerk) befindet sich in Vorbereitung zur Umsetzung.
Steiermark ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene. Unabhängig davon
hat das LKH Mürzzuschlag-Mariazell am Standort Mariazell im Rahmen einer
Kooperation gemäß § 72 Abs. 4 StKAG 2012 mit nach Ärztegesetz berufsberech-
tigten ÄrztInnen als eine ambulante Versorgungsform in besonderer Ausformung
einen zeitlich befristeten Versorgungspiloten unter dem Titel "Gesundheitszent-
rum Mariazell" gestartet, in dem das Konzept "Das Team rund um den Hausarzt"
im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten berücksichtigt wurde. Dieser
Versorgungspilot ist mit 1.10.2016 gestartet.
Tirol ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.
Vorarlberg ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor.
Wien ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Servicepopulation von Medizin Mariahilf wird auf 15.000 Personen geschätzt.
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
46 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.6:
Operatives Ziel 6.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten
Bereich partiell überführen.
Maßnahmen Messgrößen
1 Entwicklung von pauschalen Honorierungsmodellen für interdisziplinäre Gruppenpraxen bis Ende 2013
(gemäß ASVG §§ 342a, 652) - -
2
Schaffen von konzeptiven und operativen Grundlagen und allfälliger erforderlicher Rahmenregelungen
für das Etablieren von multiprofessionell und/oder interdisziplinär organisierten Versorgungsformen
im ambulanten Bereich inklusive neuer Abrechnungsmodelle bis Ende 2014
- -
3 Anpassung rechtlicher Voraussetzungen bis Ende 2014 3 Rechtliche Anpassungen sind erfolgt.
4
Unterstützung durch die Bundesebene beim Etablieren von multiprofessionell und/oder interdisziplinär
organisierten ambulanten Versorgungsformen (z. B. Anreize festlegen, Vorbereitung für eine mögliche
Evaluierung)
- -
LE - 1 Anzahl der auf Landesebene umgesetzten multiprofessionellen und/oder interdisziplinären ambulanten
Versorgungsformen
LE - 2 Anteil der in diesen Versorgungsformen versorgten Patienten an allen Patienten im ambulanten Bereich
3 Anpassung rechtlicher Voraussetzungen bis Ende 2014 3 LE Rechtliche Anpassungen sind auf LE erfolgt.
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
LE 1 Mindestens 2 pro
Bundesland ab 12/2014 10
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Burgenland ab 12/2014 1
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Pilotprojekt "Akutordination" seit Oktober 2016 in Betrieb
Kärnten ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Gruppenpraxenvertrag wird zwischen KGKK und ÄK ausgehandelt.
Niederösterreich ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Auf Bundesebene liegt derzeit nur ein Eckpunktepapier (siehe TOP 5, B-ZK vom
3.12.2014) vor, eine Redaktionsgruppe wurde etabliert.
Oberösterreich ab 12/2014 3 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) MVZ Essstörungen an der LNWJ, SPAZ LNWJ, Psychosemodul Braunau
Salzburg ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Die radiologische Versorgung im Pinzgau wird umgesetzt. Das psychosoziale
Versorgungszentrum in Salzburg startet, sobald entsprechendes fachärztliches Personal
akquiriert werden kann.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 47
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Steiermark ab 12/2014 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
L-ZK-Beschlüsse vom 19. 12. 2013 und 18. 11. 2014.
In der Steiermark wurde für die Obersteiermark am LKH Hochsteiermark, Standort Bruck
eine Umsetzung in Form einer Allgemeinen Psychiatrischen Ambulanz und Suchtmedizi-
nischen Ambulanz realisiert und zwar als dislozierte Ambulanzen des LKH Graz Süd-
West, Standort Süd aufgrund der strukturellen Unterversorgung mit ambulanten
Behandlungsmöglichkeiten. Gleiches gilt für den etablierten Versorgungspiloten am LKH
Hochsteiermark, Standort Leoben in Form einer dislozierten ambulanten und
tagesklinischen Angebotes für KJP in Kooperation mit dem LKH Graz Süd-West, Standort
Süd und der Kinderabteilung Leoben.
Tirol ab 12/2014 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie; Kinderärztl. Ordination am
BKH Reutte.
Vorarlberg ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Wien ab 12/2014 1
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
In der Zielsteuerungsperiode wurde ein sozialpädiatrisches Ambulatorium für
Frühförderung, das den interdisziplinären und multiprofessionellen Anspruch erfüllt,
neu errichtet und in Betrieb genommen.
LE 2
Ist im Zusammenhang mit
dem Konzept bis Ende
2014 festzulegen
ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
HVB
Zur Erarbeitung eines umfassenden Konzepts für das Etablieren von multiprofessionel-
len, ambulanten Versorgungsformen (MPV) - auf Basis des Eckpunktepapiers - wurde
von der FG Innovation eine Redaktionsgruppe eingesetzt. Es stellte sich heraus, dass
eine detaillierte Konzeption der MPV nur im Kontext einer umfassenden Diskussion zur
(spezialisierten) ambulanten Versorgung insgesamt zufriedenstellend gelöst werden
kann. Eine Klärung dieser Grundsatzfragen ist im Gange.
3 3 1 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
FG Recht FG Recht ist derzeit nicht befasst.
3 3 LE
Rechtliche und/oder orga-
nisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0)
ab 12/2014 bzw. ab ZE MG 3 auf BE
Burgenland ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche Vorgaben auf Bundesebene liegen nicht vor.
Kärnten ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Vertrag nach § 342a ASVG.
Niederösterreich ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
48 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Oberösterreich ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen noch
nicht vor.
Salzburg ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene noch nicht
vorliegend.
Steiermark ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene.
Tirol ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Änderung TirKAP 2015.
Vorarlberg ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Wien ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 49
Tabelle 4.7:
Operatives Ziel 6.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante
Versorgungsstufe) forcieren
Maßnahmen Messgrößen
1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts dahingehend, dass die „Tagesklinik“ dem ambulanten Bereich
zuzuordnen ist 1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts ist erfolgt.
2 Schaffen von Anreizsystemen, um Verlagerung bis Mitte 2014 zu forcieren (z. B. LKF 2015 und PKV) - -
3 Definition weiterer tagesklinisch erbringbarer Leistungsbündel bis Ende 2014 2 Ausgehend von der Liste der tagesklinisch erbringbaren Leistungsbündel im Teil E sind weitere
tagesklinisch erbringbare Leistungsbündel definiert
4 Unterstützung durch die Bundesebene bei der Einrichtung bzw. Umwidmung adäquater Strukturen auf
Landesebene - -
1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts dahingehend, dass die „Tagesklinik“ dem ambulanten Bereich
zuzuordnen ist 1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0)
4 Unterstützung durch die Bundesebene bei der Einrichtung bzw. Umwidmung adäquater Strukturen auf
Landesebene LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE
LE -
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen
gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel-OP: unterer Wert: 65 %
3b Katarakt-OP: unterer Wert: 70 %
3c Varizen-OP: unterer Wert: 30 %
3d Adenotomie/Paracentese: unterer Wert: 40 %
3e Curettage: unterer Wert: 50 %
3f Hernien-OP: unterer Wert: 15 %
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 %
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 %
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2014 0 Ziel verworfen FG Recht Ziel wurde verworfen. AG GS Entscheidung, dass TK nicht dem ambulanten Bereich zugeordnet
wird.
3 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG FinCon
1 1 LE
Rechtliche und/oder
organisatorische
Voraussetzungen auf
LE vorliegend (1/0)
ab 12/2014 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 1 auf
Bundesebene
50 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Burgenland ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
Kärnten ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
Niederöster-
reich ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
Oberösterreich ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
Salzburg ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
Steiermark ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
Tirol ab 12/2014 1 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK) Änderung TirKAP 2015.
Vorarlberg ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
Wien ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)
LE 2 Der untere Wert der Zielwerte in Anlage 2.1 des Teil E ist auf Landesebene
mindestens zu erreichen; der obere Wert ist anzustreben.
Siehe Tabelle 4.8
DLB Jahresmeldung 2016 erst im Juli 2017 verfügbar.
4 LE Anzahl umgesetzter Versorgungs-
formen auf LE 35
Burgenland - 7 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Anzahl der Tageskliniken in BGLD-Fonds-KA.
Kärnten - 5 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Im neu beschlossenen RSG 2020 sind dislozierte bzw. interdisziplinäre Tageskliniken in VI, KL,
SV und Friesach vorgesehen. Der RSG sieht außerdem vor, dass KA in bestimmten Fächern
teilstat. Betten vorsehen, die in der Planung nicht ausdrücklich quantifiziert sind.
Niederöster-
reich - 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Die Maßnahme befindet sich auf Bundesebene (lt. B-JAP 2015 und B-JAP 2016) derzeit nicht in
Bearbeitung.
Oberösterreich - 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)
Salzburg - 8 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) An 8 Standorten sind tagesklinische Einheiten ausgewiesen.
Steiermark - 4 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Derzeit sind folgende tagesklinische Einheiten umgesetzt: TK Leoben für KJP, TK Bruck, TK LKH
Feldbach/Fürstenfeld, TK LKH Klinikum Graz; Im LKH Graz Süd-West, Standort Süd werden im
Rahmen des Zentrums für Suchtmedizin 12 Tagesklinikplätze bis Dezember 2017 umgesetzt.
Tirol - 3 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie Univ.-Doz. Dr. Ludescher /
Tagesklinik St. Johann / Kinderärztl. Ordination am BKH Reutte für den Bezirk Außerfern.
Vorarlberg - 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Drei interdisziplinäre Tageskliniken sind in den Vlbg. Fondskrankenanstalten eingerichtet.
Wien - 7 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 51
Tabelle 4.8:
Operatives Ziel 6.2.2.: Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tages-
klinisch erbringbaren Leistungen, gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen
Bundesland Tagesklinische Leistung
Jahr / Monitoringzeitpunkt Zielwert/
Band-
breiten 2012
2013
II/2014
2014*
II/2015
2015*
II/2016
2016
I/2017
Burgenland Karpaltunnel-OP 90,6% 94,9% 93,4% 96,4 % 94,1 % 65-90 %
Burgenland Katarakt-OP 99,6% 99,6% 99,8% 99,4 % 99,7 % 70-90 %
Burgenland Varizen-OP 0,4% 0,7% 1,4% 3,9 % 3,6 % 30-60 %
Burgenland Adenotomie/Paracentese 15,7% 5,7% 3,5% 15,5 % 51,4 % 40-60 %
Burgenland Curettage 52,5% 48,7% 51,3% 41,2 % 61,4 % 50-70 %
Burgenland Hernien-OP 0,2% 0,0% 0,0% 0,4 % 0,6 % 15-40 %
Burgenland Metallentfernung 38,2% 30,7% 35,4% 40,0 % 39,7 % 40-60 %
Burgenland Knie-Arthroskopie 1,8% 3,1% 1,1% 9,8 % 17,2 % 30-80 %
Kärnten Karpaltunnel-OP 53,3% 49,2% 51,2% 55,9 % 85,3 % 65-90 %
Kärnten Katarakt-OP 69,2% 77,1% 77,2% 76,5 % 92,9 % 70-90 %
Kärnten Varizen-OP 1,4% 1,5% 1,6% 6,8 % 44,8 % 30-60 %
Kärnten Adenotomie/Paracentese 28,3% 25,1% 28,6% 32,3 % 27,8 % 40-60 %
Kärnten Curettage 22,6% 29,4% 37,7% 47,3 % 63,9 % 50-70 %
Kärnten Hernien-OP 0,0% 0,0% 0,0% 0,2 % 3,7 % 15-40 %
Kärnten Metallentfernung 22,2% 22,3% 25,6% 29,1 % 44,2 % 40-60 %
Kärnten Knie-Arthroskopie 10,2% 13,5% 10,7% 22,0 % 52,9 % 30-80 %
Niederösterreich Karpaltunnel-OP 67,0% 72,0% 81,1% 84,3 % 84,8 % 65-90 %
Niederösterreich Katarakt-OP 85,3% 89,3% 92,5% 94,6 % 95,1 % 70-90 %
Niederösterreich Varizen-OP 17,5% 22,1% 26,9% 31,9 % 41,9 % 30-60 %
Niederösterreich Adenotomie/Paracentese 52,4% 62,0% 68,3% 73,8 % 80,2 % 40-60 %
Niederösterreich Curettage 56,9% 62,1% 66,9% 65,5 % 69,3 % 50-70 %
Niederösterreich Hernien-OP 6,7% 6,5% 6,9% 8,4 % 9,9 % 15-40 %
Niederösterreich Metallentfernung 45,3% 45,9% 50,5% 51,4 % 51,6 % 40-60 %
Niederösterreich Knie-Arthroskopie 25,4% 34,9% 40,1% 40,3 % 50,4 % 30-80 %
Oberösterreich Karpaltunnel-OP 64,9% 67,5% 72,9% 75,6 % 77,0 % 65-90 %
Oberösterreich Katarakt OP 66,4% 77,7% 81,4% 84,5 % 84,7 % 70-90 %
Oberösterreich Varizen OP 15,5% 13,5% 14,6% 19,4 % 23,2 % 30-60 %
Oberösterreich Adenotomie/Paracentese 68,4% 72,3% 76,6% 78,2 % 80,9 % 40-60 %
Oberösterreich Curettage 56,5% 63,8% 68,5% 72,5 % 74,7 % 50-70 %
Oberösterreich Hernien OP 1,8% 0,9% 2,8% 4,2 % 4,2 % 15-40 %
Oberösterreich Metallentfernung 49,7% 49,4% 51,7% 54,2 % 55,2 % 40-60 %
Oberösterreich Knie-Arthroskopie 10,6% 10,3% 11,8% 17,5 % 18,7 % 30-80 %
Salzburg Karpaltunnel-OP 2,4% 7,9% 9,6% 12,5 % 28,3 % 65-90 %
Salzburg Katarakt-OP 26,1% 56,0% 82,4% 86,5 % 87,1 % 70-90 %
Salzburg Varizen-OP 0,3% 7,0% 9,9% 14,9 % 23,5 % 30-60 %
Salzburg Adenotomie/Paracentese 24,5% 24,2% 18,2% 35,7 % 32,9 % 40-60 %
Salzburg Curettage 6,8% 10,9% 23,9% 39,5 % 49,4 % 50-70 %
Salzburg Hernien-OP 0,9% 2,8% 2,9% 0,6 % 0,4 % 15-40 %
Salzburg Metallentfernung 12,2% 15,0% 16,4% 22,0 % 31,9 % 40-60 %
Salzburg Knie-Arthroskopie 0,0% 0,8% 1,3% 1,5 % 7,8 % 30-80 %
Steiermark Karpaltunnel-OP 38,4% 38,3% 40,7% 42,0 % 45,6 % 65-90 %
Steiermark Katarakt-OP 23,6% 53,2% 58,7% 63,5 % 82,1 % 70-90 %
52 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Bundesland Tagesklinische Leistung
Jahr / Monitoringzeitpunkt Zielwert/
Band-
breiten 2012
2013
II/2014
2014*
II/2015
2015*
II/2016
2016
I/2017
Steiermark Varizen-OP 18,2% 23,7% 20,7% 21,7 % 24,1 % 30-60 %
Steiermark Adenotomie/Paracentese 8,8% 9,7% 13,3% 18,1 % 27,5 % 40-60 %
Steiermark Curettage 50,6% 55,8% 52,8% 50,0 % 49,4 % 50-70 %
Steiermark Hernien-OP 2,2% 3,5% 4,6% 5,1 % 5,0 % 15-40 %
Steiermark Metallentfernung 37,1% 39,6% 40,7% 39,5 % 39,9 % 40-60 %
Steiermark Knie-Arthroskopie 12,9% 10,9% 4,6% 5,0 % 4,5 % 30-80 %
Tirol Karpaltunnel-OP 51,5% 53,1% 61,5% 76,8 % 78,0 % 65-90 %
Tirol Katarakt-OP 66,9% 68,7% 69,5% 82,0 % 95,6 % 70-90 %
Tirol Varizen-OP 11,3% 8,3% 7,0% 9,5 % 16,0 % 30-60 %
Tirol Adenotomie/Paracentese 39,9% 43,4% 38,8% 49,0 % 47,4 % 40-60 %
Tirol Curettage 29,2% 32,3% 33,2% 37,1 % 47,8 % 50-70 %
Tirol Hernien-OP 0,1% 0,0% 0,0% 0,3 % 0,6 % 15-40 %
Tirol Metallentfernung 28,8% 28,1% 33,2% 31,6 % 35,3 % 40-60 %
Tirol Knie-Arthroskopie 8,0% 6,1% 5,9% 5,3 % 7,7 % 30-80 %
Vorarlberg Karpaltunnel-OP 65,0% 69,8% 69,6% 73,1 % 77,5 % 65-90 %
Vorarlberg Katarakt-OP 42,4% 49,6% 61,2% 68,0 % 74,4 % 70-90 %
Vorarlberg Varizen-OP 45,2% 42,4% 43,1% 36,0 % 34,3 % 30-60 %
Vorarlberg Adenotomie/Paracentese 55,0% 56,5% 57,2% 71,4 % 82,0 % 40-60 %
Vorarlberg Curettage 69,2% 66,9% 70,8% 69,8 % 64,4 % 50-70 %
Vorarlberg Hernien-OP 15,7% 20,6% 12,4% 16,4 % 16,7 % 15-40 %
Vorarlberg Metallentfernung 56,4% 61,9% 51,0% 58,6 % 56,8 % 40-60 %
Vorarlberg Knie-Arthroskopie 77,0% 79,4% 76,9% 77,8 % 78,8 % 30-80 %
Wien Karpaltunnel-OP 49,8% 50,9% 52,3% 53,5 % 50,6 % 65-90 %
Wien Katarakt-OP 69,9% 76,3% 80,5% 84,2 % 89,8 % 70-90 %
Wien Varizen-OP 10,9% 14,1% 16,9% 16,9 % 14,4 % 30-60 %
Wien Adenotomie/Paracentese 48,3% 58,0% 56,3% 59,1 % 59,0 % 40-60 %
Wien Curettage 40,7% 43,9% 47,2% 51,0 % 56,9 % 50-70 %
Wien Hernien-OP 0,1% 0,2% 0,2% 0,6 % 0,9 % 15-40 %
Wien Metallentfernung 58,4% 47,4% 51,0% 51,2 % 51,4 % 40-60 %
Wien Knie-Arthroskopie 25,5% 20,8% 23,0% 25,4 % 26,7 % 30-80 %
Österreich Karpaltunnel-OP 54,5% 57,1% 62,1% 66,2 % 69,5 % 65-90 %
Österreich Katarakt-OP 63,8% 74,2% 78,9% 82,7 % 88,5 % 70-90 %
Österreich Varizen-OP 13,1% 15,1% 16,2% 19,1 % 26,4 % 30-60 %
Österreich Adenotomie/Paracentese 44,5% 49,0% 50,6% 57,0 % 58,0 % 40-60 %
Österreich Curettage 45,7% 50,1% 54,2% 56,5 % 61,5 % 50-70 %
Österreich Hernien-OP 2,8% 3,0% 3,2% 4,2 % 4,6 % 15-40 %
Österreich Metallentfernung 41,7% 40,6% 43,0% 44,6 % 46,8 % 40-60 %
Österreich Knie-Arthroskopie 18,4% 21,0% 22,6% 25,7 % 32,1 % 30-80 %
inklusive MEL EK035 (Varizen)
* Seit dem Erhebungsjahr 2014 besteht die Möglichkeit bei stationären Aufenthalten optional MEL-Leistungen aus dem
ambulanten Katalog zusätzlich zu codieren. Die Codierung der optionalen MEL-Codes wurde in den Darstellungen der
Monitoringberichte aus den Jahren 2015-2016 nicht bereinigt. Die vorliegende Darstellung zeigt eine revidierte Zeitreihe auf
Basis der im B-ZV 2013 festgelegten Definition. Die Bereinigung wurde zwischenzeitlich auch in DIAG vorgenommen.
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; Vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 53
Tabelle 4.9:
Operatives Ziel 6.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren.
Maßnahmen Messgrößen
1 Identifikation und Analyse der relevanten Krankheitsgruppen bis Ende 2013 1 Analyse relevanter Krankheitsgruppen liegt vor.
2
Reduktion durch Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Dokumentation und eines bundesweit
einheitlichen Abrechnungsmodells des Bereichs Ein-Tages-Aufenthalte / Null-Tages-
Aufenthalte / spitalsambulant bis Mitte 2015
2 Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / spitalsambulant ist in allen Bundesländern eingeführt.
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG FinCon
2 2 9 06/2015 3
Burgenland 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF
Dokumentation gem. amb. Leistungsmatrix ab 1.1.2017 in allen BGLD-Fonds-
KA. Abrechnungsrelevant voraussichtlich mit 1.1.2019 (nach der Übergangsfrist).
Kärnten 06/2015 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF Mit 01.01.2017 wurde das neue ambulante Abrechnungsmodell für Kärntner
LGF-Krankenanstalten eingeführt.
Niederösterreich 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF
Die FG auf Bundesebene sind damit befasst, NÖ ist in diese Bundesarbeitsgrup-
pen entsprechend eingebunden.
Oberösterreich 06/2015 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF NTA-Modell auf Bundesebene beschlossen, Umsetzung auf Landesebenen im
Laufen (z.B. Abhaltung von Workshops, etc)
Salzburg 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF
Umsetzung bis zum Stichtag aufgrund verspäteter Vorlage von Bundesvorgaben -
2. HJ 2016 - nicht möglich.
Steiermark 06/2015 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF Beschlossenes Modell liegt vor und wird seit 1.1.2017 schrittweise umgesetzt
Tirol 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF
ein bundesweit einheitliches Abrechnungsmodell für den Bereich der Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitalsambulant liegt nicht vor
Vorarlberg 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF
einheitliches Ambulanzdokusystem eingeführt, Abrechnungsmodell angepasst
und spätestens 2019 vollständig umgestellt
Wien 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF
Nach dem Beschluss des Bepunktungsmodelles für 2017 findet die landesspezifi-
sche Ausgestaltung des Abgeltungssystems schrittweise statt.
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
54 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.10:
Operatives Ziel 6.2.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen.
Maßnahmen Messgrößen
1 Unterstützung der Umsetzung der BQLL Präoperative Diagnostik durch die Bundesebene auf
Landesebene (z. B. durch Anreize im Bereich der Finanzierung) 1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro stationären Aufenthalt mit ausgewählten elektiven operativen
MEL, Differenz Aufnahmedatum / OP-Datum), (vgl. Anlage 2.2 in Teil E)
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw. zuständiges
Gremium
%-Abweichung zum
Zielwert bei
quantitativen MG
Kommentierung
1 1 Maximal 1 Belagstag Ab 06/2013 1,01 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich 1 %
Vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG.
Burgenland Ab 06/2013
1,04 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF 4 %
Kärnten Ab 06/2013 0,94 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -6 %
Niederösterreich Ab 06/2013 0,93 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -7 %
Oberösterreich Ab 06/2013 1,00 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF 0 %
Salzburg Ab 06/2013 1,18 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF 18 %
Steiermark Ab 06/2013
1,08 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF 8 %
Tirol Ab 06/2013 0,95 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -5 %
Vorarlberg Ab 06/2013 0,82 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -18 %
Wien Ab 06/2013
1,04 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF 4
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt Februar 2017
Kapitel 3 / Monitoring der Steuerungsbereiche 55
Tabelle 4.11:
Operatives Ziel 6.2.4.: Präoperative Verweildauer in Belagstagen; Zielwert: maximal 1 Belagstag
2012
2013
II/2014
2014
II/2015
2015
II/2016
2016
I/2017
Burgenland 1,10 1,00 0,98 0,99 1,04
Kärnten 1,01 1,02 0,99 0,95 0,94
Niederösterreich 0,98 0,97 0,96 0,94 0,93
Oberösterreich 1,07 1,03 1,02 0,99 1,00
Salzburg 1,24 1,24 1,23 1,19 1,18
Steiermark 1,16 1,10 1,12 1,09 1,08
Tirol 0,98 0,96 0,95 0,96 0,95
Vorarlberg 0,89 0,88 0,91 0,84 0,82
Wien 1,12 1,12 1,07 1,04 1,04
Österreich 1,07 1,06 1,04 1,02 1,01
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG
56 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.12:
Operatives Ziel 6.2.5.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebots-
planung abbauen.
Maßnahmen Messgrößen
1 Anpassung der Planungsempfehlungen und Planungsrichtwerte im ÖSG sowie allfällige rechtliche
Änderungen bis Ende 2015 1 Planungsempfehlungen und Planungswerte sind im ÖSG festgelegt.
2
Laufende Identifikation von Überkapazitäten und nicht erforderlichen Parallelstrukturen auf Basis der
definierten Versorgungsaufträge und Rollen sowie unter Berücksichtigung nationaler und internatio-
naler Indikatoren und einer morbiditätsbasierten Versorgungsforschung
2 Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen sind identifiziert.
1 Planungsempfehlungen und Planungswerte sind im ÖSG festgelegt 1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE in RSG umgesetzt (1/0)
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Planung
Revision des ÖSG noch nicht abgeschlossen; Beschluss und Publikation
des ÖSG 2017 bis Mitte 2017 vorgesehen.
2 2 1 Ab 6/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Planung
Methodenentwicklung in AG VFD ist erfolgt und diskutiert; konkrete
Identifikation von ÜK/PS aufgrund der noch nicht abgeschlossenen
Arbeiten zu den VA noch nicht möglich.
1 1 LE
ÖSG-Planungsempfehlungen und –
richtwerte auf LE in RSG umgesetzt
(1/0)
ab 12/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 1 auf
Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) ÖSG noch nicht beschlossen.
Kärnten ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Nach derzeitiger Zeitschiene wird der ÖSG voraussichtlich im 1.
Halbjahr 2017 beschlossen.
Oberösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Der ÖSG-neu ist dzt. auf Bundesebene in Verhandlung, aktuelle/neue
Planungswerte liegen daher nicht vor. Eine Umsetzung im RSG ist
daher nicht möglich.
Salzburg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte sind noch nicht
vorhanden.
Steiermark ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene. Nach
derzeitiger Einschätzung Beschluss des ÖSG Mitte 2017.
Tirol ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 1 auf Bundesebene liegt nicht vor
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 57
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Vorarlberg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) ÖSG liegt noch nicht vor
Wien ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Das operative Ziel nimmt Bezug auf die Versorgungsstufen und Rollen
gemäß 6.1.1. sowie die notwendigen Änderungen im ÖSG. Da die
rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anpassungen im ÖSG nicht
erfolgt sind kann die Zielerreichung erst danach erfolgen.
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
58 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.13:
Operatives Ziel 6.2.6.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte.
Maßnahmen Messgrößen
1 Definition von medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalten an internationalen Vorbildern
orientiert und im österreichischen Kontext angepasst bis Ende 2013 1 Definition der medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalte liegt vor.
2 Systematische Analyse der Entwicklung von medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalten bis
Mitte 2014 und Ausarbeiten von differenzierten Empfehlungen zur Reduktion bis Mitte 2015
2 Analyse liegt vor.
3 Empfehlungen liegen vor.
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf
2 Systematische Analyse der Entwicklung von medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalten bis
Mitte 2014 und Ausarbeiten von differenzierten Empfehlungen zur Reduktion bis Mitte 2015 3 LE
Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung auf LE in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert
0/1).
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf der
Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Innovation
2 2 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation
2 3 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG Innovation
2 3 LE
Übernahme der Empfehlungen und
deren Umsetzung in geeigneter Form
ist erfolgt (ZW 0/1)
ab 06/2015 bzw. ab ZE Messgröße 3 auf BE Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Kärnten ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Oberösterreich ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Beobachtungen auf LE erfolgen laufend. Zu den Ergebnissen wird ein
Dialog mit Zielsteuerungspartnern geführt.
Salzburg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Abgabe von Empfehlungen laut ACSC-Bericht ist nicht möglich.
Steiermark ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Im Bericht werden keine Empfehlungen und Zielwerte konkretisiert
bzw. festgelegt; Beobachtung auf Landesebene.
Tirol ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Empfehlungen laut Messgröße 3 auf Bundesebene liegen nicht vor.
Vorarlberg ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Wien ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Im Zuge der Überprüfung der Kodierqualität werden die Empfehlungen
berücksichtigt. Die ACSC-Aufenthalte werden laufend beobachtet.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 59
2 4
Festlegen der Zielwerte erfolgt in
Zusammenhang mit den Empfehlungen
bis Mitte 2015
ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Burgenland ab 06/2015
Siehe Tabelle 4.14
Folgende Tabelle gibt die Zeitreihe 2012 bis
2015 wieder. Die Berechnung kann erst nach
Vorliegen der Ganzjahresdaten aller
Akutkrankenanstalten erfolgen.
Geschäftsführung LGF
Kärnten ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Niederösterreich ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Oberösterreich ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Salzburg ab 06/2015 Geschäftsführung LGF Festlegung von Zielwerte laut ACSC-Bericht nicht möglich.
Steiermark ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Tirol ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Vorarlberg ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Wien ab 06/2015 Geschäftsführung LGF
Die detaillierte und systematische Befassung mit dem Thema wurde
wie auf Bundesebene vereinbart verlassen, daher werden keine
Zielwerte festgelegt.
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
60 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Nachstehende Auswertung basiert auf der in der Arbeitsgruppe Medizinische Themen entwickel-
ten Definition und Berechnungsmethode. Für nähere Informationen siehe Detailbericht:
http://www.BMGF.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitsreform/Medizinisch_begruendet_verm
eidbare_Aufenthalte
Tabelle 4.14:
Operatives Ziel 6.2.6.: Entwicklung ausgewählter medizinisch begründet vermeidbarer
Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 Einwohner/innen
Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015
Entwick-
lung
2011-
2015*
Burgenland gesamt 2.468 2.488 2.351 2.215 2.226 -2,55 %
Burgenland Angina Pectoris 88 93 85 100 93 1,32 %
Burgenland Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 170 174 160 154 174 0,64 %
Burgenland Dehydration mit Gastroenteritis 214 194 171 166 159 -7,16 %
Burgenland Dekubitus und Ulcus der Haut 39 42 28 33 30 -6,28 %
Burgenland Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 110 108 89 88 88 -5,34 %
Burgenland Erkrankungen der Atemwege 88 78 94 88 96 2,18 %
Burgenland Grippe und Pneumonie 309 299 273 261 271 -3,23 %
Burgenland Herzinsuffizienz 182 191 198 196 198 2,07 %
Burgenland HNO-Infektionen 160 145 162 166 208 6,77 %
Burgenland Hypertonie 290 305 306 260 230 -5,58 %
Burgenland Osteoporose 28 22 21 22 21 -6,71 %
Burgenland Rückenschmerzen 792 837 764 681 658 -4,55 %
Kärnten gesamt 2.523 2.393 2.279 2.234 2.167 -3,73 %
Kärnten Angina Pectoris 182 178 152 164 137 -6,84 %
Kärnten Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 255 231 228 227 220 -3,63 %
Kärnten Dehydration mit Gastroenteritis 203 175 141 125 127 -11,04 %
Kärnten Dekubitus und Ulcus der Haut 36 37 27 28 28 -6,09 %
Kärnten Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 104 97 91 98 93 -2,80 %
Kärnten Erkrankungen der Atemwege 79 87 84 100 106 7,55 %
Kärnten Grippe und Pneumonie 330 310 300 279 323 -0,56 %
Kärnten Herzinsuffizienz 174 158 164 161 160 -2,04 %
Kärnten HNO-Infektionen 252 218 246 222 259 0,69 %
Kärnten Hypertonie 230 241 238 222 195 -4,07 %
Kärnten Osteoporose 18 15 14 17 15 -4,39 %
Kärnten Rückenschmerzen 659 646 593 593 504 -6,47 %
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 61
Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015
Entwick-
lung
2011-
2015*
Niederösterreich gesamt 2.329 2.244 2.022 1.900 1.865 -5,41 %
Niederösterreich Angina Pectoris 109 92 96 135 168 11,35 %
Niederösterreich Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 215 200 199 184 177 -4,74 %
Niederösterreich Dehydration mit Gastroenteritis 176 159 152 131 132 -6,94 %
Niederösterreich Dekubitus und Ulcus der Haut 39 37 29 30 26 -9,24 %
Niederösterreich Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 98 103 87 80 78 -5,60 %
Niederösterreich Erkrankungen der Atemwege 104 101 116 107 114 2,29 %
Niederösterreich Grippe und Pneumonie 292 291 282 266 280 -1,07 %
Niederösterreich Herzinsuffizienz 163 166 154 152 150 -1,99 %
Niederösterreich HNO-Infektionen 169 153 167 147 150 -3,00 %
Niederösterreich Hypertonie 195 195 181 164 131 -9,52 %
Niederösterreich Osteoporose 33 28 27 24 21 -10,90 %
Niederösterreich Rückenschmerzen 734 719 531 480 439 -12,08 %
Oberösterreich gesamt 2.704 2.540 2.460 2.345 2.268 -4,30 %
Oberösterreich Angina Pectoris 158 155 153 158 135 -3,90 %
Oberösterreich Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 260 241 243 229 223 -3,72 %
Oberösterreich Dehydration mit Gastroenteritis 175 172 157 142 140 -5,41 %
Oberösterreich Dekubitus und Ulcus der Haut 49 40 30 30 31 -10,75 %
Oberösterreich Diabetes mit Komplikationen 131 121 99 81 74 -13,27 %
Oberösterreich Erkrankungen der Atemwege 155 140 136 122 111 -8,02 %
Oberösterreich Grippe und Pneumonie 392 353 373 349 346 -3,07 %
Oberösterreich Herzinsuffizienz 217 228 217 226 219 0,18 %
Oberösterreich HNO-Infektionen 236 212 262 240 244 0,88 %
Oberösterreich Hypertonie 224 221 191 190 180 -5,37 %
Oberösterreich Osteoporose 32 28 25 19 16 -15,70 %
Oberösterreich Rückenschmerzen 674 629 575 560 549 -4,99 %
Salzburg gesamt 2.017 1.999 1.890 1.797 1.727 -3,80 %
Salzburg Angina Pectoris 94 89 80 80 61 -10,12 %
Salzburg Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 223 218 220 213 189 -4,03 %
Salzburg Dehydration mit Gastroenteritis 141 146 112 97 111 -5,83 %
Salzburg Dekubitus und Ulcus der Haut 30 28 23 19 20 -10,20 %
Salzburg Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 99 107 91 75 72 -7,72 %
Salzburg Erkrankungen der Atemwege 66 89 87 65 63 -1,07 %
Salzburg Grippe und Pneumonie 231 235 231 214 246 1,56 %
Salzburg Herzinsuffizienz 160 163 160 164 154 -0,91 %
Salzburg HNO-Infektionen 151 125 144 112 118 -6,04 %
Salzburg Hypertonie 178 167 146 156 155 -3,43 %
Salzburg Osteoporose 24 18 19 22 16 -9,69 %
Salzburg Rückenschmerzen 620 614 577 580 523 -4,18 %
62 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015
Entwick-
lung
2011-
2015*
Steiermark gesamt 2.332 2.246 2.136 2.111 2.049 -3,18 %
Steiermark Angina Pectoris 75 70 66 59 58 -6,23 %
Steiermark Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 211 228 240 224 234 2,60 %
Steiermark Dehydration mit Gastroenteritis 174 170 120 118 121 -8,64 %
Steiermark Dekubitus und Ulcus der Haut 30 31 25 25 28 -1,70 %
Steiermark Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 90 104 86 69 69 -6,39 %
Steiermark Erkrankungen der Atemwege 110 70 86 72 76 -8,90 %
Steiermark Grippe und Pneumonie 301 285 254 274 302 0,09 %
Steiermark Herzinsuffizienz 195 206 201 222 205 1,21 %
Steiermark HNO-Infektionen 166 132 139 141 146 -3,12 %
Steiermark Hypertonie 267 262 239 229 195 -7,57 %
Steiermark Osteoporose 21 17 13 13 11 -14,73 %
Steiermark Rückenschmerzen 693 672 667 664 604 -3,38 %
Tirol gesamt 2.366 2.227 2.271 2.165 2.129 -2,61 %
Tirol Angina Pectoris 46 45 42 35 42 -2,38 %
Tirol Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 359 310 297 295 296 -4,70 %
Tirol Dehydration mit Gastroenteritis 184 146 154 130 138 -6,89 %
Tirol Dekubitus und Ulcus der Haut 36 30 22 23 20 -14,13 %
Tirol Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 122 99 103 86 90 -7,28 %
Tirol Erkrankungen der Atemwege 139 141 175 134 146 1,30 %
Tirol Grippe und Pneumonie 336 313 335 323 330 -0,46 %
Tirol Herzinsuffizienz 188 180 167 187 190 0,24 %
Tirol HNO-Infektionen 264 254 294 270 262 -0,21 %
Tirol Hypertonie 204 210 202 206 162 -5,65 %
Tirol Osteoporose 32 25 20 20 18 -13,29 %
Tirol Rückenschmerzen 456 474 459 457 435 -1,16 %
Vorarlberg gesamt 1.920 1.824 1.876 1.789 1.779 -1,89 %
Vorarlberg Angina Pectoris 116 108 97 99 84 -7,75 %
Vorarlberg Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 221 203 211 202 207 -1,63 %
Vorarlberg Dehydration mit Gastroenteritis 184 132 169 125 117 -10,78 %
Vorarlberg Dekubitus und Ulcus der Haut 27 24 25 25 17 -10,85 %
Vorarlberg Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 50 53 55 75 65 6,72 %
Vorarlberg Erkrankungen der Atemwege 72 82 85 89 93 6,51 %
Vorarlberg Grippe und Pneumonie 321 311 323 275 340 1,43 %
Vorarlberg Herzinsuffizienz 97 92 81 63 61 -10,80 %
Vorarlberg HNO-Infektionen 118 130 145 137 145 5,35 %
Vorarlberg Hypertonie 116 123 109 107 101 -3,48 %
Vorarlberg Osteoporose 17 14 12 15 16 -1,51 %
Vorarlberg Rückenschmerzen 582 550 567 578 534 -2,14 %
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 63
Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015
Entwick-
lung
2011-
2015*
Wien gesamt 2.355 2.256 2.165 2.056 1.939 -4,75 %
Wien Angina Pectoris 85 76 79 96 109 6,36 %
Wien Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 345 315 283 275 247 -8,04 %
Wien Dehydration mit Gastroenteritis 164 152 145 129 128 -6,08 %
Wien Dekubitus und Ulcus der Haut 42 42 44 49 42 0,26 %
Wien Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 150 126 120 119 105 -8,54 %
Wien Erkrankungen der Atemwege 160 144 152 132 118 -7,28 %
Wien Grippe und Pneumonie 318 294 294 289 301 -1,37 %
Wien Herzinsuffizienz 141 134 140 132 136 -0,95 %
Wien HNO-Infektionen 151 152 154 127 129 -3,82 %
Wien Hypertonie 174 169 139 135 112 -10,35 %
Wien Osteoporose 138 134 113 107 96 -8,67 %
Wien Rückenschmerzen 487 519 503 467 416 -3,89 %
Österreich gesamt 2.383 2.282 2.176 2.081 2.016 -4,09 %
Österreich Angina Pectoris 106 99 96 108 109 0,78 %
Österreich Asthma Bronchiale, COPD,
Emphysem 260 244 238 227 220 -4,07 %
Österreich Dehydration mit Gastroenteritis 175 160 145 128 129 -7,34 %
Österreich Dekubitus und Ulcus der Haut 39 36 30 31 29 -6,82 %
Österreich Diabetes Mellitus mit
Komplikationen 113 108 96 88 83 -7,50 %
Österreich Erkrankungen der Atemwege 123 113 122 109 107 -3,41 %
Österreich Grippe und Pneumonie 321 303 300 289 307 -1,14 %
Österreich Herzinsuffizienz 174 175 170 174 170 -0,57 %
Österreich HNO-Infektionen 186 170 190 171 177 -1,30 %
Österreich Hypertonie 209 208 188 180 156 -7,10 %
Österreich Osteoporose 49 44 38 36 32 -10,10 %
Österreich Rückenschmerzen 630 622 563 540 497 -5,75 %
* durchschnittliche Wachstumsrate 2011-2014
Aufenthalte in Akutkrankenanstalten (Sanatorien, Fondskrankenanstalten, Unfallkrankenhäuser); einschließlich Null-Tages-
aufenthalte; Auswertung nach Wohnort der Patienten, alters- und geschlechtsstandardisiert nach Europabevölkerung 1976
Meldezeitpunkt März 2017; endgültige DLB-Jahresmeldung 2015
64 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.15:
Operatives Ziel 6.2.7.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-,
Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen.
Maßnahmen Messgrößen
1
Detaillierte Analyse unterschiedlicher Versorgungs- und Leistungsdichten mit regionaler und
sektoraler Differenzierung bis Ende 2013 durchführen und sich daraus ergebende Verbesserungs-
potenziale unter Berücksichtigung der Versorgungsforschung aufzeigen
1 Analyse mit Verbesserungspotenzialen liegt vor.
2 Dokumentation der Entwicklung aller Indikatoren (gemäß Messgrößen 3) a) bis e) wird laufend durch-
geführt.
3 Entwicklung der Versorgungs- und Leistungsdichte im Gesundheitswesen im Zeitverlauf, insbesondere
anhand folgender Indikatoren
3a Belagstage je 1.000 Einwohner/innen in Fondskrankenanstalten
3b Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen in Fondskrankenanstalten
3c Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen in Fondskrankenanstalten
3d Inanspruchnahme im ambulanten Bereich (e-Card- Kontakte, Frequenzen in Spitalsambulanzen; ab 2014:
Leistungshäufigkeiten)
3e
Davon abgeleitet die Kapazitäten:
Akutbettendichte
versorgungswirksame Kapazitäten für den ambulanten Bereich
2 Entwicklung von weiteren Indikatoren zur Messung der Versorgungs- und Leistungsdichte bis Ende
2014 4 Weitere Indikatoren bzgl. Versorgungs- und Leistungsdichte liegen vor.
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad
der Zielerreichung bis zum
Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
%-Abweichung zum
Zielwert bei
quantitativen MG
Kommentierung
1 1 1 12/2013 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
FG Planung -
Verfügbarkeit (DIAG) von Datengrundlagen zur
ambulanten Leistungserbringung auf Basis der mit
1. 1. 2014 bundesweit und flächendeckend
einzuführenden„ambulanten Leistungsdokumenta-
tion ist erreicht; soweit möglich parallel dazu auch
differenzierte Analyse von Versorgungs-/
Leistungsdichten in Arbeit (in der AG VFD);
Identifikation von Verbesserungspotenzialen erst
nach Abschluss dieser Arbeiten möglich.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 65
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad
der Zielerreichung bis zum
Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
%-Abweichung zum
Zielwert bei
quantitativen MG
Kommentierung
1 2 1 Ab 06/2013 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
FG Planung -
Indikatoren des akutstationären Bereichs (a bis c)
routinemäßig verfügbar. Analyse/Dokumentation
der Indikatoren gemäß d) in Arbeit; Umlegung der
erkennbaren Verbesserungspotenziale auf die
Kapazitäten (Akutbettendichte; ÄAVE) wurde/wird
im Kontext mit ÖSG 2017 diskutiert.
1 3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf: -
1 3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens
1,8 %, optimal um 2,2 % jährlich
Ab 06/2013 -2,8 % Ziel erreicht Geschäftsführung LGF - Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG.
1 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000
Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
Ab 06/2013 -2,3 % Ziel erreicht Geschäftsführung LGF - Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG.
1 3c
Durchschnittliche Verweildauer in
Belagstagen: Reduktion österreichweit
um mindestens 0,8 %, optimal um 1,2 %
Ab 06/2013 -0,5 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF 0,3 % Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG.
1 3d,
3e
Nach Vorliegen des Versorgungsstufenkonzepts und des Primärversorgungskonzepts sind die
Zielwerte a) bis c) zu adaptieren sowie Zielwerte für d) und allenfalls – wenn die Zielwerte a) bis d)
nicht ausreichen sollten – für e) zu definieren
HVB -
2 4 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Planung -
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
66 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.16:
Operatives Ziel 6.2.7.: Belagstage je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,8 Prozent, optimal um 2,2 Prozent jährlich
2012
2013
II/2014
2014
II/2015
2015
I/2016
2016
I/2017
Veränderung
ggü. Vorjahr
Burgenland 1.130 1.090 1.061 1.018 1.025 0,7%
Kärnten 1.413 1.397 1.364 1.305 1.235 -5,3%
Niederösterreich 1.216 1.193 1.165 1.127 1.099 -2,5%
Oberösterreich 1.329 1.286 1.263 1.240 1.226 -1,1%
Salzburg 1.253 1.234 1.200 1.160 1.137 -2,0%
Steiermark 1.300 1.281 1.272 1.232 1.211 -1,7%
Tirol 1.169 1.161 1.138 1.104 1.091 -1,2%
Vorarlberg 1.041 1.029 1.038 1.020 986 -3,4%
Wien 1.105 1.072 1.036 989 932 -5,8%
Österreich 1.225 1.199 1.174 1.135 1.104 -2,8%
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG
Tabelle 4.17:
Operatives Ziel 6.2.7.: Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 Prozent, optimal um 4 Prozent
2012
2013
II/2014
2014
II/2015
2015
I/2016
2016
I/2017
Veränderung
ggü. Vorjahr
Burgenland 218,15 213,84 207,71 200,76 198,37 -1,2%
Kärnten 260,93 258,18 256,65 246,11 235,21 -4,4%
Niederösterreich 230,70 227,44 223,62 218,88 213,19 -2,6%
Oberösterreich 262,49 254,86 252,05 246,45 245,54 -0,4%
Salzburg 241,36 237,67 232,92 224,76 221,49 -1,5%
Steiermark 236,10 231,89 231,09 224,50 222,37 -0,9%
Tirol 234,54 234,12 229,91 223,04 219,44 -1,6%
Vorarlberg 211,13 209,28 213,19 208,19 202,04 -3,0%
Wien 197,88 193,47 188,34 183,07 174,53 -4,7%
Österreich 231,79 227,65 224,41 218,21 213,22 -2,3%
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 67
Tabelle 4.18:
Operatives Ziel 6.2.7.: Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 Prozent, optimal um 1,2 Prozent
2012
2013
II/2014
2014
II/2015
2015
I/2016
2016
I/2017
Veränderung
ggü. Vorjahr
Burgenland 5,07 4,97 5,01 5,05 5,14 1,9%
Kärnten 5,58 5,56 5,46 5,43 5,40 -0,5%
Niederösterreich 5,49 5,47 5,45 5,40 5,43 0,4%
Oberösterreich 5,19 5,17 5,13 5,17 5,11 -1,1%
Salzburg 5,29 5,29 5,25 5,24 5,23 -0,3%
Steiermark 5,67 5,71 5,70 5,68 5,64 -0,8%
Tirol 5,11 5,09 5,08 5,09 5,10 0,1%
Vorarlberg 5,05 5,04 4,98 5,00 5,00 0,0%
Wien 5,74 5,69 5,63 5,52 5,46 -1,2%
Österreich 5,44 5,42 5,38 5,36 5,33 -0,5%
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG
68 @ GÖG 2016, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.19:
Operatives Ziel 6.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung daran
orientieren
Maßnahmen Messgrößen
1 Festlegung der vorrangig zu behandelnden Berufsgruppen auf Basis der definierten Versorgungsauf-
träge und Rollen (vgl. op. Ziele 6.1.1. und 6.1.2.) bis Mitte 2014 1 Vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen sind festgelegt.
2 Entwicklung von Kompetenzprofilen und Rahmenbedingungen für die vorrangig zu behandelnden
Berufsgruppen bis Ende 2015 2 Kompetenzprofile für vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen liegen vor.
3 Anpassung von bestehenden Curricula an die entwickelten Kompetenzprofile bis Mitte 2016 3 Curricula wurden an die entwickelten Kompetenzprofile angepasst.
4 Anpassung der rechtlichen Grundlagen bis Ende 2016 4 Rechtsgrundlagen wurden angepasst.
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert Einschätzung zum Grad der Zielerreichung
bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw. zuständiges
Gremium
Kommentierung
1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 2 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich FG Qualität Fertigstellung abhängig von PHC-Gesetz.
3 3 1 06/2016 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich FG Qualität Teilweise erreicht (für Ordinationsassistenz).
4 4 1 12/2016 1 Ziel erreicht FG Recht Ärzteausbildung wurde geregelt. GuKG neu wurde beschlossen.
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 69
4.5 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse
Tabelle 4.20:
Operatives Ziel 7.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen.
Maßnahmen Messgrößen
1
Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM) im
Hinblick auf den Umsetzungsgrad und Ursachen für die bisherige Nicht-Umsetzung bis 12/2013 sowie
anschließend Überprüfung hinsichtlich Patientenbedarf und „Best Point of Service (BPoS)“
1 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM)
liegt vor.
2
Entwicklung von auf Bundesebene allenfalls zu setzenden Maßnahmen zur Unterstützung bei der
Umsetzung des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM)
bis 12/2014 und in der Folge deren Umsetzung
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM auf Landesebene
3 Vereinbarung (insbesondere Themenauswahl), Erstellung und Veröffentlichung von Themen-
qualitätsberichten (einschließlich Handlungs-empfehlungen) 3 Maßnahmen zur Unterstützung bei der Umsetzung sind entwickelt und umgesetzt.
4 Definition und erste Priorisierung von weiteren Themenbereichen für bundeseinheitliche Qualitätsstan-
dards und Abstimmung mit den Vertragsparteien bis Mitte 2014 4 Weitere Themenbereiche für bundeseinheitliche Qualitätsstandards sind abgestimmt.
5 Beginnend mit Mitte 2014 Entwicklung und Abstimmung der als vordringlich erkannten weiteren
Qualitätsstandards 5 Umsetzungsreife bundeseinheitliche Qualitätsstandards sind entwickelt.
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 2 100 % 12/2016 86,3 %**
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
13,7 %
Burgenland 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
70 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
Kärnten 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Aus einer quantitativen Prozessevaluation konnte die Erkenntnis gewonnen
werden, dass das Aufnahme- und Entlassungsmanagement entsprechend
den Anforderungen zur Struktur und den Empfehlungen der vier genannten
Kernprozesse der BQLL AUFEM im Klinikum Klagenfurt am Wörthersee (LKH
Klagenfurt), in der Landeskrankenanstalt Villach (LKH Villach), der
Landeskrankenanstalt Wolfsberg (LKH Wolfsberg) und in der Sonderkran-
kenanstalt Laas (LKH Laas) weitestgehend in die Praxis umgesetzt ist.
Innerhalb der KABEG-Krankenanstalten wurde vereinbart, dass einheitlich
der BRASS–Index als Screening-Instrument implementiert wird.
Weiterführende qualitätsverbessernde Maßnahmen hinsichtlich der Pflege-
und Betreuungseinrichtungen sowie der mobilen Dienste werden mit der
zuständigen Abteilung des Amtes der Ktn. Landesregierung abgestimmt.
Der Einsatz eines Versorgungskoordinators im Rahmen des Entlassungs-
managements im Elki (Gesundheitszentrum für Kinder, Jugendliche und
Frauen) wurde bereits implementiert. An den Fachabteilungen Dermatolo-
gie sowie ZISOP (Zentrum für interdisziplinäre Schmerztherapie, Onkologie
und Palliativmedizin) laufen aktuell die Vorbereitungsarbeiten für die
Umsetzung.
Niederösterreich 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Oberösterreich 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Salzburg 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Flächendeckendes Aufnahme- und Entlassungsmanagement im
Bundesland Salzburg vorhanden, beispielsweise in Folge des Reformpoolp-
rojektes Case- und Care Management im Tennengau.
Steiermark 12/2016 80 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 20 %
Das Ziel, die BQLL AUFEM in der Steiermark bis Ende 2016 zu 100 %
umzusetzen, wurde in den L-ZV sowie in das Jahresarbeitsprogramm der
QSK 2016 aufgenommen. Außerdem wurde in die KAGes-internen
Zielvereinbarungen mit den LKH die Umsetzungs-Unterstützung
aufgenommen. 2014 wurde eine detaillierte Erhebung des tatsächlichen
Umsetzungsstandes begonnen, die im Frühsommer 2015 abgeschlossen
wurde.
Tirol 12/2016 50 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 50 % Wird in den fondsfinanzierten KH wird BQLL AUFEM umgesetzt.
Vorarlberg 12/2016 80 %*
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 20 % Entlassungsmanagement in allen Fonds-KA; AM in Evaluation/Adaptierung.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 71
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
Wien 12/2016 60 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 40 %
In den Fondskrankenanstalten ist das Entlassungsmanagement annähernd
flächendeckend umgesetzt. Das Aufnahmemanagement ist derzeit
heterogen organisiert, da die Teilnahme an der Akutversorgung und der
elektiven Versorgung zwischen den Krankenanstaltenträgern in Wien sehr
unterschiedlich ist. Träger mit überwiegend elektiven Aufnahmenhaben
stärkere Standards im Aufnahmemanagement. Maßnahmen zu einer
Annäherung an eine Standardisierung des Aufnahmemanagements sind in
Umsetzung.
2 3 1 ab 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
4 4 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
5 5 1 ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
72 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.21:
Operatives Ziel 7.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen.
Maßnahmen Messgrößen
1 Evaluierung und ggf. Adaptierung der bestehenden integrierten Versorgungsprogramme bis
12/2015 1 Evaluierungsergebnisse und Adaptierungsbedarf liegen vor
2
Abstimmung zwischen den Vertragsparteien, welche weiteren integrierten Versorgungs-
programme unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse bereits bestehender integrierter
Versorgungsprogramme entwickelt und gemeinsam umgesetzt werden sollen; bis 12/2015
2 Abstimmungsergebnis über weitere gemeinsam umzusetzende integrierte Versorgungsprogramme liegt vor
3 Schrittweise Erarbeitung der vereinbarten integrierten Versorgungsprogramme für ausgewählte
Krankheitsbilder und Vorlage an die B-ZK sowie allfällige rechtliche Anpassung bis 12/2016
3 Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte Krankheitsbilder liegen vor
4 Anteil der in den integrierten Versorgungsprogrammen jeweils versorgten Patientinnen und Patienten
5 Entwicklung der Krankenhausaufenthalte in Bezug auf die von den Versorgungsprogrammen erfassten
Krankheitsbilder
1,2,3 s. o. 3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten Versorgungsprogramme
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 2 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG Qualität
3 3 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität
QS IV Schlaganfall und QS IV Diabetes sind in Arbeit. Im Zuge der Arbeiten der FG
Qualität wurde festgehalten, keine IV-Programme zu erarbeiten, sondern
Qualitätsstandards für integrierte Versorgung zu den priorisierten Themen
Diabetes mellitus Typ 2 sowie Schlaganfall. Die Entwürfe zu diesen Standards
wurden in der FG Qualität am 6. 3. 2017 weiter bearbeitet.
1,2,3 3 LE
Anzahl der entwickelten
bzw. adaptierten integriert-
en Versorgungsprogramme
- 14 Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland - 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Diabetes/Kinder- und Jugendpsychiatrie
Kärnten - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Therapie Aktiv ist in Kärnten umgesetzt. Weitere Projekte in Bearbeitung.
Niederösterreich - 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Weiterführung der Projekte DMP DM2 und Hospiz/Palliativ wurde im Rahmen
der Berichterstattung zum L-JAP 2015 in der L-ZK am 27.5.2015 beschlossen.
Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) IV Herzinsuffizienz wurde gestartet, Konzept "IV Schlaganfall" ist auf BE noch in
Arbeit
Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) In Salzburg läuft das integrierte Versorgungsprogramm (Therapie aktiv - Diabetes
im Griff) im Bereich Disease Management Programme.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 73
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Steiermark - 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
B-ZV, B-JAP 2014, FG Qualität; das auf Bundesebene priorisierte IV-Programm
Schlaganfall befindet sich in der Steiermark bereits im Regelbetrieb. Ebenso die
Versorgung von nephrologischen Patientinnen/Patienten im Präventionsprogramm
niere.schützen Im L-ZV Steiermark sind als eigene Ziele und Maßnahmen die
Sicherstellung einer integrierten nephrologischen Versorgung in der Steiermark
(niere.schützen) und die Sicherstellung einer integrierten Versorgung für
chronische Schmerzpatientinnen/-patienten - Konzeption eines integrierten
Versorgungsprogrammes für chronischen Schmerzzustand des Bewegungs- und
Stützapparates bis Ende 2015 - im L-ZV verankert. Das Konzept zur nephrologi-
schen Versorgung liegt vor und befindet sich seit 2016 in Umsetzung; die
Entscheidung über eine Konzeption für ein IV-Programm zum chron. Schmerzzu-
stand wurde verschoben (Abwarten der Ergebnisse auf Bundesebene). Laufende
Programme sind auch DMP Therapie Aktiv und Herz.Leben.
Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Auf Landesebene Start IV-Regelversorgung Herzinsuffizienz-, Pilotierung von
Therapie Aktiv;
Auf Landesebene Regelversorgung Herzmobil (1. Juli 2017), Projekt Schlaganfall,
Projekt Palliativ- und Hospizbetreuung in Tirol
Vorarlberg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) DMP - Diabetes mellitus Typ II ist etabliert.
Wien - 3 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
3 4
Ist für das jeweilige
integrierte Versorgungs-
programm im zeitlichen
Zusammenhang mit den MN
1 bis 3 festzulegen.
12/2016 - Zielwerte wurden nicht
festgesetzt. Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) KJP Süd: 588 Patienten im Jahr 2016 KJP Nord: 840 Patienten im Jahr 2016.
Kärnten 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Oberösterreich 12/2016 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen. Koordinatoren (L-ZK) Messgröße ist im LZV OÖ nicht vorgesehen.
Salzburg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung abhängig von Erreichung Maßnahme 3.
Steiermark 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Keine Zielwerte festgelegt Die von Schlaganfall betroffene Bevölkerungsgruppe
umfasst jährlich ca. 4500 Personen; die Zielpopulation für niere.schützen sind ca.
80.000 Personen.
Tirol 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
74 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Vorarlberg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Wien 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Für Diabetes: 15 % der geschätzten Zielpopulation; Demenz und Alkohol 2020
gemäß Projektplan.
3 5
Ist für das jeweilige
integrierte Versorgungs-
programm im zeitlichen
Zusammenhang mit den MN
1 bis 3 festzulegen.
12/2016 - Zielwerte wurden nicht
festgesetzt. Geschäftsführung LGF
Burgenland 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Kärnten 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich 12/2016 0* Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Oberösterreich 12/2016 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) IV Herzinsuffizienz gestartet, Analyse der KKH ist zum derzeitigen Stand nicht
sinnvoll
Salzburg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung abhängig von Umsetzung der Maßnahme 3.
Steiermark 12/2016
0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Keine Zielwerte festgelegt; Schlaganfallpatientinnen/-patienten werden im
Versorgungsprozess immer stationär abgeklärt, insofern sind derzeit keine
Veränderungen bei KH-Aufenthalten zu erwarten (Steigerung durch Demografie,
Abschwächung durch Prävention); das Programm niere.schützen läuft deutlich zu
kurz, um Auswirkungen v. a. auf Dialysebehandlungen zu sehen
Tirol 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Vorarlberg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Wien 12/2016
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Die Attribuierbarkeit allfälliger Veränderungen der entitätsspezifischen
Krankenhaushäufigkeit zu den Programmen ist derzeit nicht in seriöser Weise
möglich.
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 75
Tabelle 4.22:
Operatives Ziel 7.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Ausgewählte sektorenübergreifende Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen.
Maßnahmen Messgrößen
1 Tätigkeit der gemeinsamen Medikamentenkommission für den intra- und extramuralen Bereich, insbesondere für
hochpreisige und spezialisierte Medikamente, bis 12/2013 aufnehmen
1 Gemeinsame Medikamentenkommission ist eingerichtet und hat die Tätigkeit aufgenommen
2 Anteil der von der Medikamentenkommission ausgesprochenen Empfehlungen in Bezug auf
die eingereichten Fälle
3 Anteil der von der B-ZK angenommenen Empfehlungen der Medikamentenkommission
2
Konzept (inkl. Grundsätze) für den sektorenübergreifend abgestimmten effektiven und effizienten Einsatz sowie
die Verschreibung und Empfehlung von Medikamenten erstellen (z. B. § 24 Abs 2, 3. und 4. Satz KAKuG;
Reduktion von Polypharmazie, Evidenzbasierung) bis 12/2014 und in der Folge umsetzen
4 Konzept für sektorenübergreifenden Medikamenteneinsatz liegt vor
2
Konzept (inkl. Grundsätze) für den sektorenübergreifend abgestimmten effektiven und effizienten Einsatz sowie
die Verschreibung und Empfehlung von Medikamenten erstellen (z. B. § 24 Abs 2, 3. und 4. Satz KAKuG;
Reduktion von Polypharmazie, Evidenzbasierung) bis 12/2014 und in der Folge umsetzen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt
(0/1)
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF
1 2 100 % ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich BMGF Eine Einigung auf Empfehlungen ist nicht erfolgt.
1 3 100 % ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich BMGF Mangels einvernehmlicher Empfehlungen wurde die B-ZK nicht befasst.
2 4 1 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich BMGF Beratungen in der Medikamentenkommission sind ohne Ergebnisse.
2 4 LE
Übernahme des Grundkonzeptes und
dessen Umsetzung in geeigneter
Form ist auf LE erfolgt. (0/1)
ab 12/2014 bzw. ab ZE Messgröße 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Konzept liegt nicht vor.
Kärnten Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Ein Grundkonzept auf Bundesebene liegt derzeit nicht vor. In NÖ wird
trotzdem im Rahmen der Projekte SV-Arzt im KH (L-ZV 7.1.1.1. MN 5) und
Polypharmazie (L-ZV 7.1.3.1. MN 5) am sektorenübergreifenden
Medikamenteneinsatz im Sinne des Ökonomiegebots gearbeitet.
Oberösterreich Ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Halbjährlicher Krankenhaus-Arzneidialog zur Umsetzung der Heilmittel-
vereinbarung inkl. Monitoring wurde eingerichtet.
76 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Salzburg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Grundkonzept auf Bundesebene liegt noch nicht vor.
Steiermark Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.
Tirol Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene ist nicht gegeben.
Vorarlberg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesvorgaben fehlen.
Wien Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene liegt nicht vor.
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt Februar 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 77
Tabelle 4.23:
Operatives Ziel 7.1.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer
Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen.
Maßnahmen Messgrößen
1 Festlegung bis 12/2013, für welche Medikamente gemeinsame Versorgungsmodelle und
Finanzierungskonzepte mit einer gemeinsamen Finanzverantwortung entwickelt werden 1 Definition der Medikamente ist erfolgt.
2 Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen sowie sektorenübergreifenden Finanzierungs-
konzepten für die definierten Medikamente bis 12/2014 2 Gemeinsame Versorgungsmodelle und sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte sind entwickelt.
2 Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen sowie sektorenübergreifenden Finanzierungs-
konzepten für die definierten Medikamente bis 12/2014 2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen auf LE ist erfolgt (0/1).
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der Zielerreichung
bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung
verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges
Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF
2 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht BMGF
2 2 LE
Entwicklung von gemeinsamen
Versorgungsmodellen auf LE ist
erfolgt (0/1)
ab 12/2014 bzw. ab ZE Messgröße 2 auf BE Koordinatoren (L-
ZK)
Burgenland Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK) Es gibt keine Vorgaben des Bundes.
Kärnten Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK)
Niederösterreich Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK)
Ein Grundkonzept liegt vor, die Bearbeitung erfolgt einerseits
entsprechend B-JAP 2015, Ziel 7.1.4. MN 2, andererseits stimmen sich
die Vertragsparteien in NÖ zu einzelnen hochpreisigen und
spezialisierten Medikamenten ab.
Oberösterreich Ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-
ZK) Finanzierungsvereinbarung Soliris wurde auf LE umgesetzt.
Salzburg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK) Bundeskonzepte liegen noch nicht vor.
Steiermark Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK) Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.
Tirol Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.
78 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der Zielerreichung
bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung
verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges
Gremium
Kommentierung
Vorarlberg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK) Bundesergebnisse liegen nicht vor.
Wien Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist
nicht möglich
Koordinatoren (L-
ZK)
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 79
Tabelle 4.24:
Operatives Ziel 7.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen.
Maßnahmen Messgrößen
1
Sicherstellung von validen Datengrundlagen über die ambulante Leistungserbringung auf Basis der
mit 1. 1. 2014 bundesweit und flächendeckend einzuführenden „ambulanten Leistungsdokumenta-
tion“ bis 12/2015
1 Valide Datengrundlagen über die Leistungen im ambulanten Bereich liegen vor
2
Erstellung eines Konzepts inkl. Vorschläge für Pilotprojekte für die verbindliche Einführung einer
standardisierten und codierten Diagnosedokumentation im ambulanten Bereich und Vorlage an die
BGK bis 12/2013
2 Ein von der BGK abgenommenes Konzept liegt vor
3 Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnosedokumentation (standardisiert und codiert) im ambulanten
Bereich eingeführt ist
3 Schaffen der für die flächendeckende verbindliche Umsetzung dieses Konzeptes erforderlichen
Voraussetzungen (inklusive rechtlicher Voraussetzungen) auf Bundesebene bis 12/2015 - -
4 Unterstützung bei der Einführung der ambulanten Dokumentation auf Landesebene - -
5 Unterstützung durch die Bundesebene bei der kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität auf
Landesebene und bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen - -
LE - 4 Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf Landesebene bis
12/2016
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
1 1 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG FinCon - Daten sind im DIAG eingespielt und Nutzern zugänglich gemacht. Die
Validierung der Daten erfolgt laufend.
2 2 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG FinCon -
2 3 Mindestens 3 in
Österreich ab 12/2013 5 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) -
Burgenland ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) – Es besteht kein Pilotprojekt im Burgenland.
Kärnten ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) –
Projekt ist in Ktn. abgeschlossen. Alle Kärntner KA haben am Pilotprojekt
Diagnosendokumentation teilgenommen. Die Datenübermittlung läuft über die
KAL-Meldung. Für den extramuralen Bereich haben niedergelassene
Ärzte/Ärztinnen aus verschiedenen Fachbereichen am Pilotprojekt teilgenom-
men. Eine begleitende Arbeitsgruppe wurde eingerichtet. Das Projekt ist mit
31. 12. 2015 beendet.
Niederösterreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) –
Es besteht das Projekt KAL im LK Waidhofen/Ybbs mit Leistungsdokumentation
und einem Versuch zur Diagnosendokumentation (es liegen derzeit keine
gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene zur verpflichtenden Diagnosendoku-
mentation vor).
80 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
Oberösterreich ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) – OÖ ist kein Pilotbundesland.
Salzburg ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) – Salzburg nimmt an keinem der drei bundesweiten Pilotprojekte teil.
Steiermark ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) –
Meldung Gesundheitsfonds an BMGF: fünf Fondsspitäler sind als Pilothäuser für
den intramuralen Bereich gemeldet; für den extramuralen Bereich wurden noch
keine Festlegungen getroffen. Folgende Träger nahmen am Pilotprojekt teil:
KAGes mit je einer Ambulanz im LKH Hochsteiermark, Standort Leoben und
LKH Süd-West, Standort West sowie zwei Ambulanzen im LKH Univ.-Klinikum
Graz; Krankenhaus Barmherzige Brüder Graz, Standort Eggenberg; Diakonis-
senkrankenhaus Schladming; Marienkrankenhaus Vorau.
Tirol ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) –
Tirol ist nicht Teilnehmer an der bundesweiten Pilotphase (in Tirol gibt es
bereits ein etabliertes Ambulanzdokumentationssystem).
Vorarlberg ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) – Wird seit 1. 3. 2015 in K828 umgesetzt.
Wien ab 12/2013 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) – Diagnosedokumentation im Rahmen des PHC Mariahilf ist in Vorbereitung.
LE 4 100 % 12/2016 31,3 %
**
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 68,7 %
Burgenland 12/2016 0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 100 % Es bestehen keine Vorgaben des Bundes.
Kärnten 12/2016 100 %* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % In Ktn. führen alle Fondskrankenanstalten eine Diagnosedokumentation.
Niederösterreich 12/2016 40 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 60 %
Abarbeitung der Maßnahme lt. NÖ-L-ZV, Leistungsdokumentation umgesetzt
(es bestehen derzeit keine gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene zur
verpflichtenden Diagnosendokumentation).
Oberösterreich 12/2016 50 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 50 %
Die Leistungsdokumentation ist im Spitalsbereich zu 100 % realisiert, im
extramuralen Bereich erfolgt eine 100-%-ige Umschlüsselung der Honorare.
Zur Diagnosendokumentation erfolgte mangels eines umsetzungsreifen
Konzepts bisher kein BZK-Beschluss, daher auch keine Umsetzung auf LE.
Salzburg 12/2016 50 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 50 %
Die ambulante Leistungsdokumentation ist sektorübergreifend (sowohl intra-
als auch extramural) seit 1. 1. 2014 realisiert. Die ambulante Diagnosedoku-
mentation befindet sich österreichweit im Pilotprojektstadium.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 81
MN MG Zielwert Umset-
zungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
Steiermark 12/2016 60 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 40 %
Die ambulante Leistungsdokumentation ist realisiert; die Diagnosendokumen-
tation ist abgesehen von den Pilothäusern nicht etabliert und abhängig von
weiteren (bundesgesetzlichen) Vorgaben.
Tirol 12/2016 0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 100 % Voraussetzung: Bundesmaßnahme liegt vor.
Vorarlberg 12/2016 0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 100 % Bundesrechtliche Vorgaben fehlen.
Wien 12/2016 50 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 50 %
Die Diagnosen- und Leistungsdokumentation in den Krankenanstalten ist im
Routinebetrieb, im niedergelassenen Bereich ist die Diagnosendokumentation
nicht eingeführt.
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
82 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.25:
Operatives Ziel 7.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
Maßnahmen Messgrößen
1 Unterstützung durch die Bundesebene bei der Implementierung der EDV-Lösung PROP auf
Landesebene 1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B. PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
2
Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Präoperative Diagnostik in Hinblick auf den
Umsetzungsgrad und Ursachen für die bisherige Nicht-Umsetzung bis 12/2014 sowie anschließend
Überprüfung hinsichtlich Patientenbedarf und BPoS
2 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards liegt vor
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie Präoperative Diagnostik
3 Entwicklung einer Messmethode zur Evaluation der Auswirkungen der BQLL PRÄOP bis 12/2016 3 Messmethode liegt vor
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
1 1 100 % in allen BL bis
12/2014 12/2014 77,9 %**
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 22,1 %
Burgenland 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Schnittstelle von KIS zu PROP wurde entwickelt; Testphase ist derzeit
noch nicht abgeschlossen.
Kärnten 12/2014 43 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 57 % Evaluierungsabschlussbericht Ende Dez. 2016 eingelangt.
Niederösterreich 12/2014 30 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 70 %
Die Maßnahme wurde in den NÖ LKH in Angriff genommen, die
Umsetzung innerhalb der Frist bis Ende 2014 war nicht möglich.
Oberösterreich 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
In OÖ werden neben PROP auch andere EDV-Tools verwendet. Die
BQLL PRÄOP ist 2014 ausgelaufen, sie wird auf BE ab 2017
überarbeitet.
Salzburg 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Die Software PROP wird flächendeckend in die EDV der Fondskranken-
anstalten implementiert. Die laufende Auswertung der Anwendungs-
häufigkeit pro Krankenanstalt erfolgt via SVC. Die Daten werden
quartalsweise an den SAGES übermittelt.
Steiermark 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Umsetzung ist in allen Fonds-KA gegeben.
Tirol 12/2014 50 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 50 % Vergleichbare EDV-Systeme sind in den KH zum Teil im Einsatz.
Vorarlberg 12/2014 80 %* Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 20 %
Wien 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 83
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
2 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität -
3 3 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität –
Die Messmethode wurde von der FG Q bewertet. Lt. Protokoll der FG Q
vom Juli 2016 soll jedoch der Qualitätsstandard Präoperative
Diagnostik bei elektiven Eingriffen nach Vorliegen der medizinischen
Quellleitlinie überarbeitet und aktualisiert werden.
2 4 100 % in allen
Bundesländer 12/2016 80,0 % % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 20,0 %
Burgenland 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Kärnten 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Niederösterreich 12/2016 35 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 65 %
Die Gültigkeit der BQLL PRÄOP endete mit 25. 11. 2014. Auszug aus
dem Protokoll der FG Qualität vom 4. 7. 2016: "Die FG Qualität
beschließt, vor dem Hintergrund der nicht aktualisierten medizinischen
Leitlinie, alle inhaltlichen Arbeiten an der BQLL PRÄOP und
Messmethode bis Frühjahr 2017 zurückzustellen".
Oberösterreich 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Salzburg 12/2016 90 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 10 %
Die Implementierung der Software in den Fondskrankenanstalten ist
noch nicht durchgängig abgeschlossen. Im extramuralen Bereich
erfolgt die Anwendung problemlos. An einer gleichlaufenden
Anwendung in den Fondskrankenanstalten wird mit Nachdruck
gearbeitet, um bis zum Ende der Umsetzungsfrist eine flächendecken-
de Umsetzung im Bundesland Salzburg erreichen zu können. Die
Analyse der präoperativen Verweildauer in Salzburg hat in Rücksprache
mit dem Bund ergeben, dass die verwendete Datengrundlage in
einigen Bereichen nicht plausibel ist (nichtoperative Leistungen,
Akutleistungen) und daher das Ergebnis in der vorliegenden Form nicht
korrekt ist. Eine Anpassung wurde für die Zielsteuerungsperiode ab
2017 durch den Bund zugesagt.
Steiermark 12/2016 90 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 10 % Schätzung nach Angaben im Umsetzungsprojekt.
Tirol 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 50 %
Vorarlberg 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Wien 12/2016 55 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 45 %
Die BQLL spricht Akteure aller Versorgungsebenen an. Inwieweit
fachärztliche Zuweiser die BQLL umsetzen, ist nicht bekannt. Die
Schätzung beruht auf dem Umsetzungsgrad in den Fondskrankenan-
stalten.
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
84 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.26:
Operatives Ziel 7.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
e-Health-Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit beitragen, flächendeckend im
ambulanten und stationären Bereich umsetzen
Maßnahmen Messgrößen
1 e-Medikation und sonstige ELGA-Anwendungen im Rahmen der ELGA GmbH entsprechend den
gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen fristgerecht umsetzen 1
ELGA-Zentralkomponenten (GDA-Index, zentraler Patientenindex, Berechtigungs- und Protokollierungs-
system, Zugangsportal etc.) sowie EDV-Anwendung e-Medikation laut ELGA-Gesetz und Masterplan ELGA
sind fertiggestellt.
2
Erforderlichenfalls Unterstützung durch die Bundesebene bei der Umsetzung von e-Health-
Projekten auf Landesebene, die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit
beitragen
2 Beschlüsse der B-ZK zur Unterstützung von
e-Health-Projekten liegen vor.
3
Konzipierung eines bundesweit einheitlichen Rahmens für ein telefon- und webbasierten
Erstkontakt- und Beratungsservice bis 12/2014 und Implementierung (einschließlich Schaffung
entsprechender rechtlicher Voraussetzungen) bis 12/2015; Einrichtung von Pilotprojekten auf
Landesebene
3 Konzept liegt vor.
4
Analyse der Potenziale von Telegesundheitsdiensten, die die Effizienz von Versorgungsprozessen
verbessern, und Abstimmung zwischen den Vertragsparteien, welche weiteren Tele-
gesundheitsdienste entwickelt werden sollen bis 12/2014
5 Analyse der Potenziale liegt vor.
6 Abstimmung zwischen den Vertragsparteien ist erfolgt.
5 Schaffen der rechtlichen Grundlagen für Telegesundheitsdienste-Projekte bis Mitte 2015 und
anschließende Umsetzung der vereinbarten Projekte auf Bundes- und/oder Landesebene
4 Telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungsservice ist bundesweit implementiert.
7 Rechtliche Grundlagen für Telegesundheitsdienste-Projekte sind geschaffen.
8 Vereinbarte Telegesundheitsdienste-Projekte sind eingerichtet.
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw. zuständiges
Gremium
Kommentierung
1 1 1 ab 06/2013 70 % Ziel erreicht BMGF
Masterplan ELGA: Der Produktivbetrieb von ELGA in den Krankenanstalten des Wr.
KAV und der Steiermark wurde im Dezember 2015 aufgenommen. In einer zweiten
Anbindungswelle wurden im Frühjahr 2016 weitere Krankenanstalten (Kärnten,
AUVA, AKH) angebunden. Ende 2016 folgten weitere öffentliche ELGA-Bereiche
(OÖ, Sbg, Tirol) und erste private Bereiche. Mit Jahresbeginn 2017 wurden die
ELGA-Bereiche NÖ und Vbg freigeschaltet, sodass lediglich das Bgld offen ist.
Ebenfalls abgeschlossen wurde 2016 der Probebetrieb e-Medikation (Deutsch-
landsberg). 2017 werden sukzessive die verbleibenden Krankenanstalten an ELGA
angebunden, der Rollout in den niedergelassenen Bereich vorbereitet und gestartet.
Die diesbezüglich gesetzlich festgelegten Termine für die Aufnahme des
Produktivbetriebs werden sich nach derzeitigem Kenntnisstand geringfügig
verschieben bzw. wird sich der gestaffelte Rollout zeitlich verlängern.
2 2 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht BMGF
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 85
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw. zuständiges
Gremium
Kommentierung
3 3 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation
3 4 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation
Bundesweit einheitlicher Rahmen durch Verwaltungskooperation lieget vor.
Pilotprojekte starten mit 2. Quartal 2017.
4 5 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation
4 6 1 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation
Ergebnisse der Telegesundheitsdienstekommission wurden Ende 2014 vorgelegt.
Es wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die im Juni 2016 ihren Bericht in der
Fachgruppe Innovation vorlegte.
5 7 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG Recht
5 8 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation
Auf Basis des Berichts der Projektgruppe wird derzeit eine entsprechende
Rahmenrichtlinie für die Implementierung derartiger Projekte fertiggestellt. Danach
soll evaluiert werden, was und in welchem Rahmen umgesetzt/pilotiert werden
kann.
5 8 LE 1 ab 06/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 7 auf
Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 06/2015 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ist keine Pilotregion. Im Rahmen des Pilotprojektes Akutordination
Oberwart werden die Dienste des Telefonarztdienstes Notruf-NÖ in der Zeit seit
Oktober 2016 von 22:00 bis 7:00 Uhr mitgenutzt.
Kärnten ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Niederöster-
reich ab 06/2015 1* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Durchführung eines Pilotprojektes TEWEB in NÖ beschlossen in der B-ZK vom
25. 6. 2015.
Oberösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Keine Projekte seitens BE vereinbart, daher keine Möglichkeit der Projektumsetzung
in OÖ.
Salzburg ab 06/2015 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Salzburg befindet sich nicht in der Pilotphase.
Steiermark ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Keine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen auf Landesebene möglich;
Pilotprojekte in NÖ, Vlbg und Wien starten erst 2016 (Beschluss L-ZK am 4. 11.
2015, TOP 6).
Tirol ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Entsprechend der Empfehlung der Telegesundheitskommission finden in Tirol der
Regelversorgungsbetrieb bei Herzinsuffizienz und eine Pilotierung im Bereich
Diabetes statt.
Vorarlberg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) TEWEB (Gesundheitshotline): Start ist für 1. Quartal 2017 vorgesehen.
Wien ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
86 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4.6 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung
Tabelle 4.27:
Operatives Ziel 8.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
Maßnahmen Messgrößen
1 Konzipierung einer abgestimmten Gesundheitsförderungsstrategie und Vorlage an die B-ZK bis Ende 2013 1 Konzept für eine Gesundheitsförderungs-strategie liegt vor
2 Entwicklung und Festlegung einer Methodik zur laufenden Begleitung, Dokumentation und Berichterstattung
im Sinne eines Umsetzungsmonitorings bis Ende 2014 2 Methode für das Umsetzungsmonitoring ist festgelegt
3 Unterstützung durch die Bundesebene bei der schrittweisen Umsetzung auf Landesebene - -
1 Konzipierung einer abgestimmten Gesundheitsförderungsstrategie und Vorlage an die B-ZK bis Ende 2013 1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0)
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw. implementiert (1/0)
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortli-
che Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG PH/GF
2 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG PH/GF
1 1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0)
Burgenland - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Kärnten - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Landesgesundheitsziele wurden in der Sitzung der Gesundheitsplattform vom 4. 7.
2014 beschlossen.
Niederösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Landesgesundheitsziele liegen vor.
Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Alle 6 Gesundheitsziele für das Bundesland Salzburg wurden durch die Gesundheitsplatt-
form beschlossen und durch Partizipationsworkshops legitimiert.
Steiermark - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Seit 2007; Beschluss der Gesundheitsplattform. „Die Steiermark hat bereits 2007
Gesundheitsziele beschlossen - diese sind mit den Rahmen-Gesundheitszielen
kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen beschlossen, die sich innerhalb des Rahmens
der GF-Strategie bewegen werden und damit zur Umsetzung der GF-Strategie beitragen“.
Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Vorarlberg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Wien - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 87
1 1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw. implementiert (1/0)
Burgenland - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Kärnten - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Eine Aktualisierung der Gesundheitsförderungsstrategie wurde in der Sitzung der L-ZK
am 5. 12. 2016 beschlossen.
Niederösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) TOP 7 der 3. Sitzung der NÖ-L-ZK am 12. 12. 2014
Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Gesundheitsförderungsstrategie wurde am 20. 5. 2014 in der Zielsteuerungskommis-
sion beschlossen.
Steiermark - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Beschluss der L-ZK vom 26. 6. 2014, TOP 5 sowie Beschluss der L-ZK vom 1. 7. 2015,
TOP 6 „Die Steiermark hat bereits 2007 Gesundheitsziele beschlossen - diese sind mit
den Rahmen-Gesundheitszielen kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen beschlossen,
die sich innerhalb des Rahmens der GF-Strategie bewegen werden und damit zur
Umsetzung der GF-Strategie beitragen“.
Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Grundsatzstrategie liegt vor.
Vorarlberg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Wien - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
88 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.28:
Operatives Ziel 8.1.2: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
Maßnahmen Messgrößen
1
Entwicklung, Abstimmung und Implementierung eines Mess- und Vergleichskonzeptes inklusive
Auswahl geeigneter europäischer Vergleichsländer, Definition, Abgrenzung und
Priorisierung der Messgrößen sowie Aussagen zur Machbarkeit, Bestimmung von Zielwerten und
geeigneten Zeithorizonten für diese bis Mitte 2014
1 Mess- und Vergleichskonzept liegt vor
2 Voraussetzungen für die Verfügbarkeit der laut Mess- und Vergleichskonzept erforderlichen Daten
sicherstellen bis Mitte 2015 2 Erforderliche Daten liegen valide und vollständig vor
3 Laufende Abstimmung der regelmäßigen Gesundheits-befragungen (vgl. op. Ziel 8.4.1.) auf die sich
aus diesem Mess- und Vergleichskonzept ergebenden Erfordernisse - -
4
Analyse von Abweichungen der österreichischen Outcomes von den Outcomes der geeigneten
europäischen Vergleichsländer inkl. Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten erstmalig bis Ende
2015
3 Entwicklung der im Mess- und Vergleichskonzept definierten Parameter, insbesondere Lebenserwartung,
gesunde Lebensjahre, Säuglingssterblichkeit und Mortalität im Zeitverlauf
4 Analysen liegen vor
5 Sicherstellung, dass signifikante Abweichungen bei den analysierten Outcomes zu einer systemati-
schen, zielorientierten Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen 5 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE ist erfolgt (1/0)
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum
Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG PH/GF
2 2 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG PH/GF
4 3
Festlegung der ZW erfolgt im Zusammenhang
mit der Erstellung des Mess- und Vergleichs-
konzeptes bis Mitte 2014, wobei der
Querbezug zu den R-GZ sicherzustellen ist
ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG PH/GF
4 4 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG PH/GF
5 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen
auf LE ist erfolgt (1/0) ab 12/2015 bzw. ab ZE Messgröße 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Bundesvorgaben werden umgesetzt, sobald Analysen auf Landesebene
vorhanden sind, auf Grund fehlender Ressourcen ist das aber nicht
möglich.
Kärnten ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Detailanalyse wurde an B-ZK zur Kenntnisnahme übermittelt. Der Inhalt der
Analyse stellt kein Präjudiz für zukünftige Vorgehensweisen dar.
Niederösterreich ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 89
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum
Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Oberösterreich ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Salzburg ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Analysen liegen erst seit 2016 vor, daher war eine abschließende
Bearbeitung bis Ende 2016 nicht möglich.
Steiermark ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Bericht wurde auf Bundesebene erst im Sommer 2016 veröffentlicht; eine
Bearbeitung bis Ende 2016 war daher nicht möglich.
Tirol ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Ergebnisse fließen u. a. in den zu erstellenden ambulanten und stationären
RSG ein, Berücksichtigung im Rahmen der Gesundheitsziele.
Vorarlberg ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Analyse ist abgeschlossen und von L-ZK abgenommen.
Wien ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
90 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.29:
Operatives Ziel 8.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
Maßnahmen Messgrößen
1 Evaluierung der Nationalen HTA-Strategie bis Ende 2015 und Weiterentwicklung, insbesondere in Bezug auf Kosten- Nutzen-
Bewertung und Umsetzungsbeschluss in der B-ZK in Bezug auf relevante Themen der Zielsteuerung-Gesundheit bis Mitte 2016. 1 Beschluss der B-ZK liegt vor
2 Laufende Bereitstellung und „Wartung“ einer Übersicht von Evidenzberichten wie HTA-Berichten, Kosten-Nutzen-Bewertungen
und system. Übersichtsarbeiten für zielsteuerungsrelevante Themen. 2 Regelmäßig gewartete Übersicht liegt vor
3
Bei Bedarf Beauftragung von anbieterunabhängigen Evidenzanalysen (z. B. HTA-Berichte, systematische Übersichtsarbeiten,
ökonomische Evaluationen) durch die BZK, insbesondere für neue und überprüfungs-würdige Diagnose- und Behandlungsme-
thoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen.
3 Beauftragte Evidenzanalysen liegen termingerecht vor
4 Schaffen organisatorischer und bei Bedarf rechtlicher Voraussetzungen auf Bundesebene zur Anwendung evidenzbasierter
Entscheidungs-prozesse auch auf Leistungserbringerseite bis Ende 2015.
4 Voraussetzungen sind geschaffen
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0)
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 06/2016 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 2 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität
3 3 1 ab 06/2013 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
FG Qualität Es wurden keine Analysen beauftragt.
4 4 1 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
FG Recht Thema wurde noch nicht an die FG Recht herangetragen.
4 4 LE
Rechtliche und/oder organisatorische
Voraussetzungen auf LE vorliegend
(1/0)
ab 12/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 4 auf
Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Vorgaben des Bundes werden, sofern vorhanden, umgesetzt.
Kärnten ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 91
Oberösterreich ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene
liegen noch nicht vor.
Salzburg ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene
liegen noch nicht vor.
Steiermark ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Länder bzw. Gesundheitsfonds sind Vertragspartner des LBI für HTA.
Tirol ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Kooperation Tirol Kliniken mit Ludwig-Boltzmann-Institut bez. Evidenzbasie-
rung von neuen bzw. innovativen Diagnose- und Behandlungsmethoden
Vorarlberg ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) Bundesergebnisse liegen nicht vor.
Wien ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK)
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
92 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.30:
Operatives Ziel 8.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
Maßnahmen Messgrößen
1
Die Ergebnisqualitätsmessung im intramuralen Bereich durch Austrian Inpatient Quality Indicators (A-IQI)
kontinuierlich weiterentwickeln, regelmäßig auswerten und Peer Reviews vornehmen 1 Weitere Indikatoren für A-IQI sind bei Bedarf definiert
2 Aufgrund von A-IQI-Auswertungen und Peer Reviews wurden Veranlassungen getroffen
2 Ziel, Zweck und Umfang von verbindlichen, subsidiären, bundesweiten Qualitätsregistern festlegen, deren
Aussagekraft über bereits bestehende bundesweite Routinedokumentationen hinausgeht 3
Ziel, Zweck und Umfang von verbindlichen, subsidiären, bundesweiten Qualitätsregistern sind
festgelegt
3 Eine mit A-IQI vergleichbare Ergebnisqualitätsmessung für den ambulanten Bereich primär aus
vorhandenen Routinedaten bis Ende 2014 entwickeln und in der Folge pilotieren und umsetzen
4 Ein Konzept zur Ergebnisqualitätsmessung für den ambulanten Bereich liegt vor
5 Pilotprojekte zur ambulanten Ergebnisqualitätsmessung sind eingerichtet
4 Indikatoren in den jeweiligen Ergebnisqualitäts-Messsystemen festlegen, die geeignet sind, sektoren-
übergreifend die Ergebnisqualität abzubilden 6 Indikatoren, die geeignet sind, sektorenüber-greifend die Ergebnisqualität abzubilden, liegen vor
5 Regelmäßige, sektorenübergreifende Berichterstattung zur Ergebnisqualität sicherstellen 7 Regelmäßige, sektorenübergreifende Berichte zur Ergebnisqualität liegen vor
3 Eine mit A-IQI vergleichbare Ergebnisqualitäts-messung für den ambulanten Bereich primär aus
vorhandenen Routinedaten bis Ende 2014 entwickeln und in der Folge pilotieren und umsetzen 5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert Einschätzung zum Grad der Zielerreichung bis
zum Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität
1 2 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 3 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität
3 4 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
3 5 1 ab 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
4 6 1 ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht
möglich FG Qualität
5 7 1 ab Mitte 2013 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht
möglich FG Qualität
Konzept zur sektorenübergreifenden Qualitätsberichterstat-
tung ist in Erarbeitung.
3 5 LE Anzahl der eingerichteten
Pilotprojekte auf LE
ab 12/2014 bzw.
ab ZE MG 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht
möglich Koordinatoren (L-ZK) Es bestehen keine Vorgaben des Bundes.
Kärnten ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht
möglich Koordinatoren (L-ZK)
Es sind zwei Peer-Review-Sitzungen im Mai und Juni 2017
avisiert (Klinikum Klagenfurt und KH Villach)
Niederösterreich ab 12/2014 1* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Abarbeitung des Zieles 8.2.1.1. MN 3 aus dem L-JAP 2016.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 93
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert Einschätzung zum Grad der Zielerreichung bis
zum Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Oberösterreich ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht
möglich Koordinatoren (L-ZK)
2 Qualitätszirkel wurden durchgeführt. Modell wurde auf
Bundesebene noch nicht entwickelt.
Salzburg ab 12/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein Zielwert im LZV
vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Salzburg nimmt nicht an der Pilotphase teil.
Steiermark ab 12/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein Zielwert im LZV
vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)
Weitere Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf
Bundesebene (Pilotprojekte).
Tirol ab 12/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein Zielwert im LZV
vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Tirol ist kein Pilotbundesland.
Vorarlberg ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht
möglich Koordinatoren (L-ZK) A-OQI-Pilotprojekt im Bereich Urologie geplant.
Wien ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht
möglich Koordinatoren (L-ZK)
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
94 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.31:
Operatives Ziel 8.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
Maßnahmen Messgrößen
1
Verbindliche Festlegung von Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme
für den stationären und ambulanten Bereich bis Mitte 2014 und Schaffen organisato-
rischer und rechtlicher Voraussetzungen auf Bundesebene für die Umsetzung
1 Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme sind definiert
2 Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung auf Bundesebene liegen vor
2
Etablierung einer periodischen (alle drei Jahre) Berichterstattung unter Einbeziehung
des Bereichs der ÖQMed zur Umsetzung der Qualitätsmanagementsysteme im
ambulanten und stationären Bereich erstmals für 2012 bis Ende 2013 für den
stationären Bereich, in weiterer Folge einschließlich des ambulanten Bereichs für das
Jahr 2015 bis Ende 2016
3 Bericht zur Umsetzung der Qualitätsmanagementsysteme für 2012 für den stationären Bereich liegt vor
4 Berichte zur Umsetzung der Qualitätsmanagementsysteme für 2015 für den stationären und ambulanten Bereich liegen vor
5 Umsetzungsgrad der Qualitätsmanagementsysteme, die die Mindestanforderungen erfüllen
1
Verbindliche Festlegung von Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme
für den stationären und ambulanten Bereich bis Mitte 2014 und Schaffen organisato-
rischer und rechtlicher Voraussetzungen auf Bundesebene für die Umsetzung
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0)
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
1 2 1 ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG Recht
Nach Beratung durch die FG Recht kommt die FG Qualität zu
dem Schluss, dass die bestehenden Generalklauseln in den
Berufsgesetzen als Sicherstellung der Mindestanforderungen als
ausreichend angesehen werden können.
2 3 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 4 1 12/2016 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 5 100 % der festgelegten Mindestanforderungen
im stationären und ambulanten Bereich ab 06/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität
Derzeit können nur Aussagen zum stationären Bereich getroffen
werden, eine Erhebung der Umsetzung für Teile des ambulanten
Bereiches (Ambulatorien) ist in Vorbereitung.
1 2 LE Rechtliche und/oder organisatorische
Vorrausetzungen auf LE vorliegend (1/0) ab 06/2014 bzw. ab ZE MG 2 auf BE Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Es bestehen keine Vorgaben des Bundes.
Kärnten ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen auf
Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Oberösterreich ab 06/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Maßnahme ist nicht in L-ZV OÖ verankert.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 95
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
Salzburg ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Rechtliche Änderungen sind nicht erforderlich, da nach Beratung
durch die FG Recht die FG Qualität zu dem Schluss gekommen
ist, dass die bestehenden Generalklauseln in den Berufsgesetzen
als Sicherstellung der Mindestanforderungen als ausreichend
angesehen werden können.
Steiermark ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.
Tirol ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 ist auf Bundesebene nicht gegeben.
Vorarlberg ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesergebnisse liegen nicht vor.
Wien ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
96 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.32:
Operatives Ziel 8.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehmlich konkretisieren,
in einer Übersicht darstellen und regelmäßig aktualisieren
Maßnahmen Messgrößen
1 Bestandsaufnahme der gemeinsamen Qualitätsaktivitäten im österreichischen Gesundheitswesen bis Mitte
2014 1 Bestandsaufnahme der gemeinsamen Qualitätsaktivitäten liegt vor
2
Auf Basis der Bestandsaufnahme abgestimmte, gemeinsame Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie und
regelmäßige übersichtliche Darstellung der Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und des
Zeitplanes erstmalig ab 2014
2 Weiterentwickelte Qualitätsstrategie mit übersichtlicher Darstellung der Zielsetzungen, Inhalte,
Verantwortlichkeiten und des Zeitplanes liegt vor
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 2 1 ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität
Auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen
zur Zielsteuerung Gesundheit 2017 ff liegt noch keine
abschließend adaptierte Qualitätsstrategie vor. In der FG
Qualität am 6.3. wird der erste Entwurf vorgestellt und
diskutiert werden.
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 97
Tabelle 4.33:
Operatives Ziel 8.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
Maßnahmen Messgrößen
1 Einrichtung eines Patientensicherheitsbeirates bis Ende 2013 1 Patientensicherheitsbeirat ist eingerichtet
2
Prioritäre Maßnahmen unter Berücksichtigung bereits bestehender Aktivitäten entsprechend der
Patientensicherheitsstrategie bis Mitte 2014 festlegen und schrittweise auf der Bundes- und auf der
Landesebene umsetzen
2 Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der Patientensicherheitsstrategie liegt vor
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen
3 Unterstützung durch die Bundesebene bei Umsetzbarkeitsschritten auf Landesebene - -
4 Finalisierung einer Strategie zur Vermeidung und Reduktion von nosokomialen Infektionen und
antimikrobiellen Resistenzen (AMR) bis Ende 2013 und Umsetzung bis Ende 2016 4 Strategie liegt vor
5 Festlegung einer bundesweit einheitlichen Erfassung von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen
Resistenzen (AMR) bis Ende 2014
5 System zur bundesweit einheitlichen Erfassung von nosokomialen Infektionen und AMR ist eingerichtet
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR im Zeitverlauf
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum
Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF
2 2 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 3 50 % Ab 06/2014 45,0 %** Koordinatoren (L-ZK) 55,0 %
Burgenland Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Vorgaben des Bundes werden umgesetzt. Erstellung und Einführung von
Checklisten, Behandlungspfaden, Leit- und Richtlinien, Etablierung von Fehler-
und Risikomanagement sowie Einrichtung diverser Gremien zur Patientensi-
cherheit, klin. path. Konferenzen, Tumorboard, Einbeziehung der Patientensi-
cherheit in Aus- und Fortbildung aller Gesundheitsberufe (z. B. Händehygiene),
Patientenempowerment (z. B. Diabetesschulungen), Komplikationsmanage-
ment, laufende Teilnahme an facheinschlägigen Veranstaltungen, Patienten-
rechte, Pflegequalitätserhebung, Zuweiserbefragung, Patientenbefragung;
laufende Umsetzung weiterer Maßnahmen
Kärnten Ab 06/2014 50 %* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Niederösterreich Ab 06/2014 10 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 40 % Ist abhängig von Arbeitsgruppe auf Bundesebene.
Oberösterreich Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Maßnahmen auf LE wurden in einem Bericht zusammengefasst.
Salzburg Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Prioritäre Maßnahmen werden in Salzburg umgesetzt.
98 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum
Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
Steiermark Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Das priorisierte Thema Hygiene wird in der Steiermark mit der Aktion Saubere
Hände sehr breit umgesetzt (Krankenanstalten, Pflegeheime, niedergelassener
Bereich, geplant Rettung und andere). Es gibt bereits vereinzelt Aktivitäten zum
Thema Medikamentensicherheit. Das Thema ist aber auch auf Bundesebne
noch zu konkretisieren (bundesweite Empfehlungen).
Tirol Ab 06/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
Vorarlberg Ab 06/2014 0 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Koordinatoren (L-ZK) 50 % Dzt. fehlen personelle Ressourcen.
Wien Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %
In den Fondskrankenanstalten wird die Patientensicherheitsstrategie
umgesetzt.
4 4 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität -
5 5 1 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
FG Qualität -
Mit einer flächendeckenden Umsetzung der Erfassung nosokomialer
Infektionen kann erst 2017 begonnen werden, die Vorarbeiten dazu wurden
geleistet.
5 6
Festlegung der
Zielwerte erfolgt im
Zusammenhang mit
der Erstellung der
Strategie bis Ende
2013
ab 12/2014
Burgenland ab 12/2014 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF - Entwicklung nosokomialer Infektionen wird in allen burgenländischen Fonds-
KA erfasst, es sind keine Zielwerte formuliert.
Kärnten ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF - Rahmenrichtlinie liegt vor.
Niederösterreich ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF - Parameterdefinition ist in Endabstimmung, abhängig derzeit von Bundes- und
Landesebene.
Oberösterreich ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF -
Salzburg ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF - System zur Erfassung von nosokomialen Infektionen und AMR ist nicht
eingerichtet.
Steiermark ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF - Bundesvorgaben liegen vor; Umsetzung im Laufen.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 99
MN MG Zielwert Umsetzungs-
frist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum
Ablauf der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwort-
liche Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Prozentuale
Abweichung
zum Zielwert
Kommentierung
Tirol ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF -
Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von Krankenhauskeimen an
alle Fondskrankenanstalten weitergeleitet. Mit der Erfassung von Daten kann
erst im 3./4. Quartal 2017 begonnen werden.
Vorarlberg ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF - Dzt. fehlen personelle Ressourcen.
Wien ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht
möglich
Geschäftsführung LGF -
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
100 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.34:
Operatives Ziel 8.3.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
Maßnahmen Messgrößen
1 Laufender Ausbau des Gesundheitsportals www.gesundheit.gv.at 1 Anzahl der Zugriffe auf das Gesundheitsportal
2 Prioritäre Maßnahmen entsprechend dem im Rahmen des R-GZ 3 zu erarbeitenden Umsetzungspro-
gramm bis Ende 2013 festlegen und schrittweise umsetzen 3 Umsetzungsprogramm zum R-GZ 3 liegt vor
3 Health-Literacy-Kriterien bei der Ausgestaltung von ELGA sicherstellen 4 ELGA-Zugangsportal entspricht Health-Literacy-Kriterien (“Usability-Prüfung”)
4
Teilnahme an allfälligen EU Health Literacy Surveys, Abweichungen analysieren, Verbesserungsmöglich-
keiten aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer zielorientierten
Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen
2 Die Summe der Anteile der Ausprägungen „ausreichende“ und „exzellente“ Gesundheitskompetenz im
Gesamtindex des EU-Health Literacy Surveys
2,4 s.o. 3 LE Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist erfolgt
(1/0)
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung
verantwortliche
Vertragspartei bzw.
zuständiges Gremium
Kommentierung
1 1 Steigerung der Zugriffe um 50 %
gegenüber dem Wert 2012 ab 06/2013 213.301 Ziel erreicht BMGF
Ausgangswert: 75.503 Zugriffe/Monat Jahresstatistik 2016 bis
Relaunch, danach Änderung des Statistiktools (andere Zählung)
4 2 55 % (siehe Teil E - Anlage 2.6.) ab 06/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich FG PH/GF
Es hat noch kein weiterer Survey zur Gesundheitskompetenz
stattgefunden. Angaben sind daher zurzeit nicht möglich. In
Vorbereitung der neuen Zielsteuerungs-Periode wird derzeit die
Möglichkeit zur Durchführung eines weiteren Surveys innerhalb der
neuen Periode geprüft.
2 3 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG PH/GF
3 4 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht BMGF
2,4 3 LE Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist erfolgt
(1/0)
Burgenland - 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)
Kärnten - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Niederösterreich - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt seit 2016 laufend.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 101
Steiermark - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Es wurden keine bundesweiten Maßnahmen definiert.
Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Health-Literacy-Kompetenz steigern: Amtliche Mitteilung an alle
Haushalte bzgl. Health Literacy (Gesund in Tirol, 118 Mutter-Eltern-
Beratungsstellen, TGKK Gesundheitsbeilage in Printmedien, TGKK
Forum Gesundheit, Tip Top MigrantInnengesundheit, Mini Med
Lehrgänge, Informationskompagne Symptomerkennung Schlaganfall
Vorarlberg - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Analyse erfolgt (tw. sind Maßnahmen bereits umgesetzt), Umset-
zungsplan für restliche Maßnahmen ist noch offen.
Wien 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
102 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Tabelle 4.35:
Operatives Ziel 8.4.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung
Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
Maßnahmen Messgrößen
1 Adaption des Fragebogens zur österreichischen Gesundheitsbefragung (ATHIS) bis Ende 2013 1 ATHIS-Fragebogen (österreichische Gesundheitsbefragung) ist adaptiert
2
Regelmäßig ATHIS-Erhebungen durchführen, Abweichungen analysieren, Verbesserungs-möglichkeiten
aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer zielorientierten Bearbeitung auf
Bundes- und Landesebene führen
2 ATHIS-Befragungsergebnisse und Analysen zur Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem und zum
subjektiven Gesundheitszustand liegen vor
3 Konsensuale Festlegung der Methode für die sektorenübergreifende Patientenbefragung bis Mitte 2014 3 Methode für die sektorenübergreifende Patientenbefragung ist festgelegt
4
Regelmäßig eine sektorenübergreifende Patientenbefragung durchführen, Abweichungen analysieren,
Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer
zielorientierten Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen
4 Ergebnisse der Patientenbefragung und Analysen liegen vor
2
Regelmäßig ATHIS-Erhebungen durchführen, Abweichungen analysieren, Verbesserungsmöglichkeiten
aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer zielorientierten Bearbeitung auf
Bundes- und Landesebene führen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE ist erfolgt (1/0)
4
Regelmäßig eine sektorenübergreifende Patientenbefragung durchführen, Abweichungen analysieren,
Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer
zielorientierten Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE ist erfolgt (1/0)
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw. zuständiges
Gremium
Kommentierung
1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF
2 2 1 ab 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF
3 3 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
4 4 1 ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität
2 2 LE
Bearbeitung der identifizierten
Abweichungen auf LE ist erfolgt
(1/0)
ab 12/2013 bzw. ab ZE MG 2 auf BE Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Vorgaben des Bundes werden, sofern vorhanden,
umgesetzt.
Kärnten ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Der veröffentlichte ATHIS-Bericht bildet die Grundlage für
den seitens der Landes Kärnten veröffentlichten Kärntner
Gesundheitsbericht.
Niederösterreich ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Oberösterreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Analyse wurde durchgeführt.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 103
MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung zum Grad der
Zielerreichung bis zum Ablauf
der Umsetzungsfrist
Für Meldung verantwortliche
Vertragspartei bzw. zuständiges
Gremium
Kommentierung
Salzburg ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Die ATHIS-Befragung zeigt, dass rund 82 Prozent der
Salzburgerinnen und Salzburger ab 15 Jahren ihren
Gesundheitszustand als „sehr gut“ oder „gut“ bewerten. Den
aktuellen Daten zufolge geht es lediglich drei Prozent
gesundheitlich „schlecht“ oder „sehr schlecht“.
Steiermark ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Im Gesundheitsbericht 2015 für die Steiermark wurden die
ATHIS-Ergebnisse für die Steiermark analysiert. Der Bericht
wurde Ende 2016 veröffentlicht.
Tirol ab 12/2013 0 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Wird u. a. im Rahmen der Erstellung des ambulanten und
stationären RSG, im Rahmen der Gesundheitsförderung und
der Tiroler Gesundheitsberichterstattung berücksichtigt.
Vorarlberg ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Analyse erfolgt; Umsetzungsplan für die (geringen)
Abweichungen ist noch offen.
Wien ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht
identifiziert.
4 4 LE
Bearbeitung der identifizierten
Abweichungen auf LE ist erfolgt
(1/0)
ab 06/2014 bzw. ab ZE MG 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)
Burgenland ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Auf Grund fehlender Ressourcen ist eine Bearbeitung auf
Landesebene derzeit nicht möglich.
Kärnten ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Bericht wurde veröffentlicht, derzeit sind keine Aussagen
über Auffälligkeiten möglich.
Niederösterreich ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Derzeit liegen auf Bundesebene keine Analysen zur
Identifikation von Abweichungen vor.
Oberösterreich ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Analyse wurde durchgeführt.
Salzburg ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)
Die Patientenbefragung bestätigt, dass die Patientinnen und
Patienten die Leistungen des österreichischen Gesundheits-
systems schätzen und mit den Ergebnissen der Behandlung
generell zufrieden sind.
Steiermark ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Eine Bearbeitung kann erst ab 2017 begonnen werden.
Tirol ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Berücksichtigung in der QM-Strategie
Vorarlberg ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Analyse erfolgt; Ursacheanalyse/Aufarbeitung der wenigen
Bereiche mit Ergebnissen am unteren Ende der Schwan-
kungsbreite noch offen
Wien ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)
Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht
identifiziert
Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
104 © GÖG 2014, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4.7 Monitoring der Steuerungsbereiche – Betrachtung auf regionaler Ebene
Die nachstehenden Tabellen enthalten die von den meldeverantwortlichen Landes-Stellen
(Koordinatoren L-ZK, Geschäftsführung LGF) angegebenen bzw. eingeschätzten Größen, die dem
Monitoring unterzogen wurden. Die Werte sind je Bundesland zusammengefasst.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 105
4.7.1 Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland
Tabelle 4.36:
Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland
BURGENLAND
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich PHC-Gesetz liegt nicht vor/ÖSG liegt nicht vor.
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem Detail-
konzept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes vorhanden.
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes vorhanden.
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich PHC-Gesetz liegt nicht vor.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht Akutordination im KH Oberwart ist seit Oktober 2016 in Betrieb.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 Mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 1
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Pilotprojekt "Akutordination" seit Oktober 2016 in Betrieb.
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Rechtliche Vorgaben auf Bundesebene liegen nicht vor.
106 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
BURGENLAND
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 94,1 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
Ärztliche Direktoren werden über die Kennzahlen informiert.
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 99,7 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 3,6 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 51,4 % Ziel erreicht
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 61,4 % Ziel erreicht
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,6 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 39,7 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 17,2 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 7 Ziel erreicht Anzahl der Tageskliniken in BGLD-Fonds-KA
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Dokumentation gem. amb. Leistungsmatrix ab 1.1.2017 in allen BGLD-
Fonds-KA abrechnungsrelevant voraussichtlich mit 1.1.2019 (nach der
Übergangsfrist)
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 1,04
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer
abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich ÖSG nicht vorliegend.
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 107
BURGENLAND
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 0,7 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -1,2 % Ziel erreicht
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 1,9 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 2 Ziel erreicht Diabetes / Kinder- und Jugendpsychiatrie.
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen
- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
KJP Süd: 588 Patienten im Jahr 2016 KJP Nord: 840 Patienten im Jahr
2016.
108 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
BURGENLAND
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Konzept liegt nicht vor.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgabe des Bundes.
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 0
keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Kein Pilotprojekt im Burgenland.
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 0 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 100 % Ziel erreicht Schnittstelle von KIS zu PROP wurde entwickelt; Testphase ist derzeit
noch nicht abgeschlossen.
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit
beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 0
keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen
Burgenland keine Pilotregion im Rahmen des Pilotprojektes
"Akutordination Oberwart" werden die Dienste des Telefonarztdienstes
Notruf-NÖ in der Zeit seit Oktober 2016 von 22:00 bis 7:00 Uhr
mitgenutzt.
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Bundesvorgaben werden umgesetzt sobald vorhanden; Analysen auf
Landesebene auf Grund fehlender Ressourcen nicht möglich.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 109
BURGENLAND
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Vorgaben des Bundes werden umgesetzt sofern vorhanden.
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes.
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes.
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht
Vorgaben des Bundes werden umgesetzt; Erstellung und Einführung
von Checklisten, Behandlungspfaden, Leit- und Richtlinien; Etablierung
von Fehler- und Risikomanagement sowie Einrichtung diverser
Gremien zur Patientensicherheit, klin. path. Konferenzen, Tumorboard;
Einbeziehung der Patientensicherheit in Aus- und Fortbildung aller
Gesundheitsberufe (z.B. Händehygiene) Patientenempowerment (z.B.
Diabetesschulungen); Komplikationsmanagement; laufende Teilnahme
an facheinschlägigen Veranstaltungen Patientenrechte, Pflegequalitäts-
erhebung, Zuweiserbefragung, Patientenbefragung. Laufende
Umsetzung weiterer Maßnahmen.
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 1 Ziel erreicht Entwicklung nosokomialer Infektionen wird in allen Burgenländischen
Fonds-KA erfasst; keine Zielwerte formuliert.
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Vorgaben des Bundes werden umgesetzt sofern vorhanden.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Auf Grund fehlender Ressourcen ist eine Bearbeitung auf Landesebene
derzeit nicht möglich.
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
110 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4.7.2 Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten
Tabelle 4.37:
Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten
KÄRNTEN
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesweite Gesetzgebung liegt nicht vor.
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem Detail-
konzept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
In Ermangelung einer bundesweiten Gesetzgebung derzeit noch keine
Umsetzung auf Landesebene.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Im RSG 2020 sind sechs PHC-Standorte vorgesehen, nämlich in den
Bezirken Feldkirchen, Hermagor, Klgft., Spittal, St. Veit und
Völkermarkt.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 Mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Gruppenpraxenvertrag wird zwischen KGKK und ÄK ausgehandelt.
3LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Vertrag nach § 342a ASVG.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 111
KÄRNTEN
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 85,3 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 92,9 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 44,8 % Ziel erreicht
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 27,8 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 63,9 % Ziel erreicht
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 3,7 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 44,2 % Ziel erreicht
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 52,9 % Ziel erreicht
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 5 Ziel erreicht
Im neu beschlossenen RSG 2020 sind dislozierte bzw. interdisziplinäre
Tageskliniken in VI, KL, SV und Friesach vorgesehen. Der RSG sieht
außerdem vor, dass KA in bestimmten Fächern teilstat. Betten
vorhalten, die in der Planung nicht ausdrücklich quantifiziert sind.
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 1 Ziel erreicht
Mit 1.1.2017 wurde das neue ambulante Abrechnungsmodell für
Kärntner LGF-Krankenanstalten eingeführt.
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 0,94 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
112 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
KÄRNTEN
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -5,3 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -4,4 % Ziel erreicht
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 -0,5 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 113
KÄRNTEN
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht
Aus einer quantitativen Prozessevaluation konnte die Erkenntnis
gewonnen werden, dass das Aufnahme- und Entlassungsmanagement
entsprechend den Anforderungen zur Struktur und den Empfehlungen
der vier genannten Kernprozesse der BQLL AUFEM im Klinikum -
Klagenfurt am Wörthersee (LKH Klagenfurt), Landeskrankenanstalt
Villach (LKH Villach), Landeskrankenanstalt Wolfsberg (LKH Wolfsberg)
und in der Sonderkrankenanstalt Laas (LKH Laas) weitestgehend in die
Praxis umgesetzt ist. Innerhalb der KABEG Krankenanstalten wurde
vereinbart, dass einheitlich der BRASS–Index als Screening-Instrument
implementiert wird. Weiterführende qualitätsverbessernde Maßnahmen
hinsichtlich der Pflege- und Betreuungseinrichtungen, sowie der
mobilen Dienste, werden mit der zuständigen Abteilung des Amtes der
Kärntner Landesregierung abgestimmt. Der Einsatz eines Versor-
gungskoordinators im Rahmen des Entlassungsmanagements im Elki
(Gesundheitszentrum für Kinder, Jugendliche und Frauen) bereits
implementiert wurde. An den Fachabteilungen Dermatologie sowie
ZISOP (Zentrum für interdisziplinäre Schmerztherapie, Onkologie und
Palliativmedizin) laufen aktuell die Vorbereitungsarbeiten für die
Umsetzung.
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht
Therapie Aktiv ist in Kärnten umgesetzt. Weitere Projekte sind in
Bearbeitung.
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
114 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
KÄRNTEN
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht
Projekt in Kärnten abgeschlossen. Alle Kärntner KA haben am
Pilotprojekt Diagnosendokumentation teilgenommen. Die Datenüber-
mittlung läuft über die KAL Meldung. Für den extramuralen Bereich
haben niedergelassene Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen am
Pilotprojekt teilgenommen. Eine begleitende Arbeitsgruppe wurde
eingerichtet. Das Projekt ist mit 31. 12. 2015 beendet.
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 100 %* Ziel erreicht In Kärnten führen alle Fondskrankenanstalten eine Diagnosedokumen-
tation durch.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 43 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Evaluierungsabschlussbericht Ende Dezember 2016 eingelangt.
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen,
flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 1 Ziel erreicht
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht Die Landesgesundheitsziele wurden in der Sitzung der Gesundheits-
plattform vom 4. 7. 2014 beschlossen.
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
Eine Aktualisierung der Gesundheitsförderungsstrategie wurde in der
Sitzung der L-ZK am 5. 12. 2016 beschlossen.
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
Ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht
Detailanalyse an BZK zur Kenntnis übermittelt. Der Inhalt der Analyse
stellt kein Präjudiz für zukünftige Vorgehensweisen dar.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 115
KÄRNTEN
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Es sind zwei Peer-Review-Sitzungen im Mai und Juni 2017 avisiert
(Klinikum Klagenfurt und KH Villach).
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 %* Ziel erreicht
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Rahmenrichtlinie liegt vor.
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1
Ziel erreicht Der veröffentlichte ATHIS-Bericht bildet die Grundlage für den seitens
der Landes Kärnten veröffentlichten Kärntner Gesundheitsbericht.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Bericht wurde veröffentlicht, derzeit keine Aussagen über Auffälligkei-
ten möglich.
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
116 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4.7.3 Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich
Tabelle 4.38:
Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich
NIEDERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem
Detailkon-
zept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht
vor.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht
vor.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Auf Bundesebene liegt derzeit nur ein Eckpunktepapier (siehe TOP 5,
B-ZK vom 3.12.2014) vor, eine Redaktionsgruppe wurde etabliert.
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht
vor.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 117
NIEDERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 84,8 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 95,1 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 41,9 % Ziel erreicht
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 80,2 % Ziel erreicht
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 69,3 % Ziel erreicht
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 9,9 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 51,6 % Ziel erreicht
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 50,4 % Ziel erreicht
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Maßnahme befindet sich auf Bundesebene (lt. B-JAP 2015 und B-
JAP 2016) derzeit nicht in Bearbeitung.
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die FG auf Bundesebene sind damit befasst, NÖ ist in diese
Bundesarbeitsgruppen entsprechend eingebunden.
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 0,93 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Nach derzeitiger Zeitschiene wird der ÖSG voraussichtlich im ersten
Halbjahr 2017 beschlossen.
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
118 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
NIEDERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -2,5 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -2,6 % Ziel erreicht
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 0,4 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 2 Ziel erreicht
Die Weiterführung der Projekte DMP DM2 und Hospiz/Palliativ wurde
im Rahmen der Berichterstattung zum L-JAP 2015 in der L-ZK am
27. 5. 2015 beschlossen.
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
- 12/2016 0* Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 119
NIEDERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
- 12/2016 0* Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Ein Grundkonzept auf Bundesebene liegt derzeit nicht vor. In NÖ wird
trotzdem im Rahmen der Projekte "SV-Arzt im KH" (L-ZV 7.1.1.1. MN
5) und "Polypharmazie" (L-ZV 7.1.3.1. MN 5) am sektorenübergreifen-
den Medikamenteneinsatz im Sinne des Ökonomiegebots gearbeitet.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Ein Grundkonzept liegt vor, die Bearbeitung erfolgt einerseits
entsprechend B-JAP 2015, Ziel 7.1.4. MN 2, andererseits erfolgen in
NÖ Abstimmungen zwischen den Vertragsparteien zu einzelnen
hochpreisigen und spezialisierten Medikamenten.
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht
Projekt "KAL" im LK Waidhofen/Ybbs mit Leistungsdokumentation und
einem Versuch zur Diagnosendokumentation (es liegen derzeit keine
gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene zur verpflichtenden
Diagnosendokumentation vor).
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 40 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Abarbeitung der Maßnahme lt. NÖ-L-ZV, Leistungsdokumentation
umgesetzt (es liegen derzeit keine gesetzlichen Vorgaben auf
Bundesebene zur verpflichtenden Diagnosendokumentation vor).
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 30 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Abarbeitung der Maßnahme in der NÖ-LKH läuft, die Umsetzung
innerhalb der Frist bis Ende 2014 war nicht möglich.
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 35 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Gültigkeit der BQLL PräOP endete mit 25.11.2014. Auszug aus dem
Protokoll der FG Qualität vom 4.7.2016: "Die FG Qualität beschließt,
vor dem Hintergrund der nicht aktualisierten medizinischen Leitlinie,
alle inhaltlichen Arbeiten an der BQLL PräOP und Messmethode bis
Frühjahr 2017 zurückzustellen".
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen,
flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 1* Ziel erreicht
Durchführung eines Pilotprojektes TEWEB in NÖ beschlossen in der B-
ZK vom 25. 6. 2015.
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht Landesgesundheitsziele liegen vor
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht TOP 7 der 3. Sitzung der NÖ-L-ZK am 12. 12. 2014.
120 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
NIEDERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1* Ziel erreicht Abarbeitung des Zieles 8.2.1.1. MN 3 aus dem L-JAP 2016.
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen auf
Bundesebene liegen derzeit nicht vor.
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 10 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich abhängig von Arbeitsgruppe auf Bundesebene.
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Parameterdefinition in Endabstimmung, abhängig derzeit von Bundes-
und Landesebene.
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Derzeit liegen auf Bundesebene keine Analysen zur Identifikation von
Abweichungen vor.
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 121
4.7.4 Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich
Tabelle 4.39:
Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich
OBERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene liegen noch nicht vor.
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem
Detailkon-
zept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesvorgaben noch nicht vorliegend.
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 1 Ziel erreicht Hausärztlicher Notdienst ist umgesetzt.
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene liegen noch nicht vor.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht
PHC Enns in Betrieb. Weitere Pilotmodelle in Konzeption z. B. PHC
Haslach.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 3 Ziel erreicht MVZ Essstörungen an der LNWJ, SPAZ LNWJ, Psychosemodul Braunau.
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene liegen noch nicht vor.
122 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
OBERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 77,0 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
Varizen: TK-Aufenthalte mit Zweit-MEL fallen bei der derzeit.
Abfragemethode heraus. Bereits an BMGF gemeldet, nach Auskunft
BMGF wird Abfragemethode ab nächster Zielsteuerungsperiode
adaptiert. Hernien: Zielwert (außer in Vorarlberg) in keinem Bundesland
erreicht. Lt. Chirurgen nicht umsetzbar. Wert bitte in den Zielsteue-
rungsgremien auf Bundesebene evaluieren und neu festlegen. Knie-
Arthroskopien: regelmäßiger Rücksprache mit Operateuren, diese sind
skeptisch, ob Zielwert nicht zu hoch.
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 84,7 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 23,2 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 80,9 % Ziel erreicht
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 74,7 % Ziel erreicht
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 4,2 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 55,2 % Ziel erreicht
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 18,7 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 0 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 1 Ziel erreicht
NTA-Modell auf Bundesebene beschlossen, Umsetzung auf
Landesebenen im Laufen (z. B. Abhaltung von Workshops, etc.).
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 1,0 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Der ÖSG-neu ist derzeit auf BE in Verhandlung, aktuelle/neue
Planungswerte liegen daher nicht vor. Eine Umsetzung in den RSG ist
daher nicht möglich.
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 123
OBERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht
Beobachtung auf LE erfolgen laufend. Zu den Ergebnissen erfolgt ein
Dialog unter den Zielsteuerungspartnern.
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
1 Ziel erreicht
Ergebnis im ACSC-Endbericht des Bundes: allgemeine Empfehlungen
und Festlegung eines Zielwerts nicht möglich - Zielwertfestlegung auf
LE ebenso nicht möglich.
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -1,1 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -0,4 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 -1,1 % Ziel erreicht
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
124 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
OBERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht
IV Herzinsuffizienz wurde gestartet, Konzept "IV Schlaganfall" ist auf BE
noch in Arbeit.
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
1 keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Messgröße ist im LZV OÖ nicht vorgesehen.
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
1 Ziel erreicht IV Herzinsuffizienz gestartet, Analyse der KKH zum derzeitigen Stand
nicht sinnvoll.
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht
2x jährlich Krankenhaus-Arzneidialog zur Umsetzung der Heilmittelver-
einbarung inkl. Monitoring wurde eingerichtet.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht Finanzierungsvereinbarung Soliris wurde auf LE umgesetzt.
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 0
keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen OÖ ist kein Pilotbundesland.
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Leistungsdokumentation ist im Spitalsbereich zu 100 % realisiert,
im extramuralen Bereich erfolgt eine 100-%-ige Umschlüsselung der
Honorare. Zur Diagnosendokumentation erfolgte mangels eines
umsetzungsreifen Konzepts bisher kein BZK-Beschluss, daher auch
keine Umsetzung auf LE.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 100 % Ziel erreicht
In OÖ werden neben Prop auch andere EDV-Tools verwendet. Die BQLL
PRÄOP ist 2014 ausgelaufen, eine Überarbeitung dieser findet auf BE
ab 2017 statt.
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen,
flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Keine Projekte seitens BE vereinbart, daher keine Möglichkeit der
Projektumsetzung in OÖ.
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 125
OBERÖSTERREICH
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene liegen noch nicht vor.
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
2 Qualitätszirkel wurden durchgeführt. Modell wurde auf Bundesebene
noch nicht entwickelt.
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Maßnahme nicht in LZV OÖ verankert.
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Maßnahmen auf LE wurden in einem Bericht zusammengefasst.
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 1 Ziel erreicht
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht Analyse wurde durchgeführt.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht Analyse wurde durchgeführt.
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
126 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4.7.5 Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg
Tabelle 4.40:
Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg
SALZBURG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene noch nicht vorliegend.
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem
Detailkon-
zept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundeskonzept noch nicht vorliegend.
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundeskonzept noch nicht vorliegend.
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene noch nicht vorliegend.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Ein Projekt (PHC-Netzwerk) befindet sich in Vorbereitung zur
Umsetzung.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 1 Ziel erreicht
Die radiologische Versorgung im Pinzgau wird umgesetzt. Das
psychosoziale Versorgungszentrum in Salzburg startet, sobald
entsprechendes fachärztliches Personal akquiriert werden kann.
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene noch nicht vorliegend.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 127
SALZBURG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 28,3 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 87,1 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 23,5 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 32,9 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 49,4 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,4 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 31,9 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 7,8 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 8 Ziel erreicht An acht Standorten sind tagesklinische Einheiten ausgewiesen.
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Umsetzung bis zum Stichtag aufgrund verspäteter Vorlage von
Bundesvorgaben - 2. HJ 2016 - nicht möglich.
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 1,18
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Analyse der präoperativen Verweildauer in Salzburg hat in
Rücksprache mit dem Bund ergeben, dass die verwendete Datengrund-
lage in einigen Bereichen nicht plausibel ist (nichtoperative Leistungen,
Akutleistungen) und daher das Ergebnis in der vorliegenden Form nicht
korrekt ist. Eine Anpassung wurde für die Zielsteuerungsperiode ab
2017 durch den Bund zugesagt.
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte noch nicht vorhanden.
128 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
SALZBURG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Abgabe von Empfehlungen laut ACSC- Bericht nicht möglich.
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Festlegung der Zielwerte laut ACSC- Bericht nicht möglich.
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -2,0 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -1,5 % Ziel erreicht
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 -0,3 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht
Flächendeckendes Aufnahme- und Entlassungsmanagement im
Bundesland Salzburg vorhanden, beispielsweise in Folge des
Reformpoolprojektes "Case- und Care Management im Tennengau".
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 129
SALZBURG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht
In Salzburg läuft das integrierte Versorgungsprogramm ("Therapie
aktiv - Diabetes im Griff") im Bereich "Disease Management
Programme".
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung abhängig von Erreichung Maßnahme 3.
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung abhängig von Erreichung Maßnahme 3.
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Grundkonzept auf Bundesebene noch nicht vorliegend.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundeskonzepte noch nicht vorliegend.
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 0
keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen
Salzburg nimmt nicht an der bundesweiten Pilotphase teil. Es werden
österreichweit 3 Pilotprojekte umgesetzt.
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die ambulante Leistungsdokumentation ist sektorübergreifend (sowohl
intra- als auch extramural) seit 1. 1. 2014 realisiert. Die ambulante
Diagnosedokumentation befindet sich österreichweit im Pilotprojekt-
stadium.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 100 % Ziel erreicht
Die Software PROP wird flächendeckend in die EDV der Fondskranken-
anstalten implementiert. Die laufende Auswertung der Anwendungs-
häufigkeit pro Krankenanstalt erfolgt via SVC. Die Daten werden
quartalsweise an den SAGES übermittelt.
130 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
SALZBURG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 90 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Implementierung der Software in den Fondskrankenanstalten ist
noch nicht durchgängig abgeschlossen. Im extramuralen Bereich
erfolgt die Anwendung problemlos. An einer gleichlaufenden
Anwendung in den Fondskrankenanstalten wird mit Nachdruck
gearbeitet um bis zum Ende der Umsetzungsfrist eine flächendeckende
Umsetzung im Bundesland Salzburg erreichen zu können. Die Analyse
der präoperativen Verweildauer in Salzburg hat in Rücksprache mit
dem Bund ergeben, dass die verwendete Datengrundlage in einigen
Bereichen nicht plausibel ist (nichtoperative Leistungen, Akutleistun-
gen) und daher das Ergebnis in der vorliegenden Form nicht korrekt
ist. Eine Anpassung wurde für die Zielsteuerungsperiode ab 2017
durch den Bund zugesagt.
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit
beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 0
keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen Salzburg befindet sich nicht in der Pilotphase.
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
Alle 6 Gesundheitsziele für das Bundesland Salzburg wurden durch die
Gesundheitsplattform beschlossen und durch Partizipationsworkshops
legitimiert.
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
Die Gesundheitsförderungsstrategie wurde am 20. 5. 2014 in der
Zielsteuerungskommission beschlossen.
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Analysen erst seit 2016 vorliegend, daher ist eine abschließende
Bearbeitung bis Ende 2016 nicht möglich.
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf
Bundesebene noch nicht vorliegend.
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen. Salzburg nimmt nicht an der Pilotphase teil.
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht
Rechtliche Änderungen sind nicht erforderlich, da nach Beratung durch
die FG Recht die FG Qualität zu dem Schluss gekommen ist, dass die
bestehenden Generalklauseln in den Berufsgesetzen als Sicherstellung
der Mindestanforderungen als ausreichend angesehen werden können.
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Prioritäre Maßnahmen werden in Salzburg umgesetzt.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 131
SALZBURG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
System zur Erfassung von nosokomialen Infektionen und AMR ist nicht
eingerichtet.
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 1 Ziel erreicht Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt seit 2016 laufend.
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht
Die ATHIS-Befragung zeigt, dass rund 82 Prozent der Salzburgerinnen
und Salzburger ab 15 Jahren ihren Gesundheitszustand als „sehr gut“
oder „gut“ bewerten. Den aktuellen Daten zufolge geht es lediglich drei
Prozent gesundheitlich „schlecht“ oder „sehr schlecht“.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht
Die Patientenbefragung bestätigt, dass die Patientinnen und Patienten
die Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems schätzen und
mit den Ergebnissen der Behandlung generell zufrieden sind.
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
132 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4.7.6 Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark
Tabelle 4.41:
Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark
STEIERMARK
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Sobald die rechtlichen Umsetzungsschritte auf Bundesebene gesetzt
wurden, können diese auf Landesebene umgesetzt werden.
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit dem
Detailkonzept
bis 06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene.
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen noch nicht vor.
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw.
ab ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Bis Ende 2016 gab es keine rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene, die
auf Landesebene hätten umgesetzt werden können.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw.
ab ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.
Unabhängig davon hat das LKH Mürzzuschlag-Mariazell am Standort
Mariazell im Rahmen einer Kooperation gemäß § 72 Abs. 4 StKAG
2012 mit nach Ärztegesetz berufsberechtigten Ärztinnen/Ärzte als
eine ambulante Versorgungsform in besonderer Ausformung einen
zeitlich befristeten Versorgungspiloten unter dem Titel "Gesundheits-
zentrum Mariazell" gestartet, in dem das Konzept "Das Team rund um
den Hausarzt" im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten berücksichtigt
wurde. Dieser Versorgungspilot ist mit 1. 10. 2016 gestartet.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 133
STEIERMARK
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 2 Ziel erreicht
L-ZK-Beschlüsse vom 19. 12. 2013 und 18. 11. 2014 in der
Steiermark: für die Obersteiermark am LKH Hochsteiermark, Standort
Bruck Umsetzung in Form einer „Allgemeinen Psychiatrischen
Ambulanz“ und „Suchtmedizinischen Ambulanz“ als dislozierte
Ambulanzen des LKH Graz Süd-West, Standort Süd aufgrund der
strukturellen Unterversorgung von ambulanten Behandlungsmöglich-
keiten in diesem Bereich; gleiches gilt für die Etablierung eines
Versorgungspiloten am LKH Hochsteiermark, Standort Leoben in Form
einer dislozierten ambulanten und tagesklinischen Versorgung für KJP
in Kooperation mit dem LKH Graz Süd-West, Standort Süd und der
Kinderabteilung Leoben.
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw.
ab ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene.
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw.
ab ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 45,6 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 82,1 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 24,1 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 27,5 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 49,4 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 5,0 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 39,9 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 4,5 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 4 Ziel erreicht
Derzeit sind folgende tagesklinische Einheiten umgesetzt: TK Leoben
für KJP, TK Bruck, TK LKH Feldbach/Fürstenfeld, TK LKH Klinikum Graz;
Im LKH Graz Süd-West, Standort Süd werden im Rahmen des Zentrums
für Suchtmedizin 12 Tagesklinikplätze bis Dezember 2017 umgesetzt.
134 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
STEIERMARK
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 1 Ziel erreicht
Beschlossenes Modell liegt vor und wird seit 1. 1. 2017 schrittweise
umgesetzt.
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 1,08
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw.
ab ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene. Nach
derzeitiger Einschätzung Beschluss des ÖSG Mitte 2017.
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw.
ab ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht
Im Endbericht werden keine Empfehlungen und Zielwerte konkretisiert
bzw. festgelegt; Beobachtung auf Landesebene.
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 135
STEIERMARK
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -1,7 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -0,9 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 -0,8 % Ziel erreicht
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 80 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Das Ziel war, die BQLL AUFEM in der Steiermark bis Ende 2016 zu
100 % umzusetzen, das wurde in den L-ZV sowie in das Jahresarbeits-
programm der QSK 2016 aufgenommen. Außerdem inkludieren die
KAGes-internen Zielvereinbarungen mit den LKH die Umsetzungs-
Unterstützung. 2014 wurde eine detaillierte Erhebung des
tatsächlichen Umsetzungsstandes begonnen, die im Frühsommer
2015 abgeschlossen wurde.
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 2 Ziel erreicht
B-ZV, B-JAP 2014, FG Qualität; das auf Bundesebene priorisierte IV-
Programm Schlaganfall befindet sich in der Steiermark bereits im
Regelbetrieb. Ebenso die Versorgung von nephrologischen
Patientinnen/Patienten im Präventionsprogramm niere.schützen. Im L-
ZV Steiermark sind als eigene Ziele und Maßnahmen die Sicherstellung
einer integrierten nephrologischen Versorgung in der Steiermark
(niere.schützen) und die Sicherstellung einer integrierten Versorgung
für chronische SchmerzpatientInnen - Konzept eines integrierten
Versorgungsprogrammes für chronischen Schmerzzustand des
Bewegungs- und Stützapparates bis Ende 2015 verankert. Das Konzept
zur nephrologischen Versorgung liegt vor und befindet sich ab 2016 in
Umsetzung; die Entscheidung über eine Konzeption eines IV-
Programms für chron. Schmerzzustand wurde verschoben (Abwarten
der Ergebnisse auf Bundesebene). Laufende Programme sind auch DMP
Therapie Aktiv und Herz.Leben.
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Keine Zielwerte festgelegt. Die von Schlaganfall betroffene
Bevölkerungsgruppe beträgt jährlich ca. 4500 Personen; die
Zielpopulation für niere.schützen sind ca. 80.000 Personen.
136 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
STEIERMARK
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen" - 12/2016 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Keine Zielwerte festgelegt. Schlaganfallpatientinnen/-patienten werden
im Versorgungsprozess immer stationär abgeklärt, insofern sind
derzeit keine Veränderungen der KH-Aufenthalte zu erwarten
(Steigerung durch Demografie, Abschwächung durch Prävention); das
Programm niere.schützen läuft deutlich zu kurz, um Auswirkungen
v. a. auf Dialysebehandlungen zu sehen.
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw.
ab ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw.
ab ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3 in
Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht
Meldung Gesundheitsfonds an BMGF: fünf Fondsspitäler als Pilothäuser
für den intramuralen Bereich; für den extramuralen Bereich wurden
noch keine Festlegungen getroffen. Folgende Träger nahmen am
Pilotprojekt teil: KAGes mit je einer Ambulanz im LKH Hochsteiermark,
Standort Leoben und LKH Süd-West, Standort West sowie zwei
Ambulanzen im LKH Univ.-Klinikum Graz; Krankenhaus Barmherzige
Brüder Graz, Standort Eggenberg; Diakonissenkrankenhaus
Schladming; Marienkrankenhaus Vorau.
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 60 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die ambulante Leistungsdokumentation ist realisiert; die Diagnosen-
dokumentation ist abgesehen von jenen in Pilothäusern nicht etabliert
und abhängig von weiteren (bundesgesetzlichen) Vorgaben.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in allen
BL bis 12/2014 12/2014 100 % Ziel erreicht Umsetzung ist in allen Fonds-KA gegeben.
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in allen
BL 12/2016 90 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Schätzung nach Angaben im Umsetzungsprojekt.
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit
beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw.
ab ZE MG 7 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Keine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen auf Landesebene
möglich; Pilotprojekte in NÖ, Vlbg. und Wien starten erst 2016
(Beschluss L-ZK am 4. 11. 2015, TOP 6).
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 137
STEIERMARK
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
Seit 2007; Beschluss der Gesundheitsplattform. „Die Steiermark hat
bereits 2007 Gesundheitsziele beschlossen - diese sind mit den
Rahmen-Gesundheitszielen kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen
beschlossen, die sich innerhalb des Rahmens der GF-Strategie
bewegen werden und damit zur Umsetzung der GF-Strategie
beitragen“.
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
Beschluss der L-ZK vom 26. 6. 2014, TOP 5 sowie Beschluss der L-ZK
vom 1. 7. 2015, TOP 6 „Die Steiermark hat bereits 2007 Gesundheits-
ziele beschlossen - diese sind mit den Rahmen-Gesundheitszielen
kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen beschlossen, die sich
innerhalb des Rahmens der GF-Strategie bewegen werden und damit
zur Umsetzung der GF-Strategie beitragen“.
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw.
ab ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Bericht wurde auf Bundesebene erst im Sommer 2016 veröffentlicht;
eine Bearbeitung bis Ende 2016 war daher nicht möglich.
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw.
ab ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht Länder bzw. Gesundheitsfonds sind Vertragspartner des LBI für HTA.
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw.
ab ZE MG 4 auf BE 0
Keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen.
Weitere Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene
(Pilotprojekte).
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw.
ab ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht
Für das priorisierte Thema Hygiene gibt es in der Steiermark eine sehr
breite Umsetzung im Bereich Händehygiene mit der Aktion Saubere
Hände (Krankenanstalten, Pflegeheime, niedergelassener Bereich,
geplant Rettung und andere). Es gibt bereits vereinzelt Aktivitäten zum
Thema Medikamentensicherheit. Das Thema ist aber auch auf
Bundesebene noch zu konkretisieren (bundesweite Empfehlungen).
138 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
STEIERMARK
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung der
ZW erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung der
Strategie bis
12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesvorgaben liegen vor; Umsetzung im Laufen.
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Es wurden keine bundesweiten Maßnahmen definiert.
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw.
ab ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht
Im Gesundheitsbericht 2015 für die Steiermark wurden die ATHIS-
Ergebnisse für die Steiermark analysiert. Der Bericht wurde Ende 2016
veröffentlicht.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw.
ab ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Eine Bearbeitung kann erst ab 2017 begonnen werden.
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 139
4.7.7 Zusammenfassung Zielerreichung Tirol
Tabelle 4.42:
Zusammenfassung Zielerreichung Tirol
TIROL
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem
Detailkon-
zept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 2 Ziel erreicht
Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie;
Kinderärztliche Ordination am BKH Reutte.
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht Änderung TirKAP 2015.
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 1 Ziel erreicht Änderung TirKAP 2015.
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 78,0 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 95,6 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 16,0 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
140 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
TIROL
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 47,4 % Ziel erreicht
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 47,8 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,6 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 35,3 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 7,7 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 3 Ziel erreicht
Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie Univ.-Doz.
Dr. Ludescher / Tagesklinik St. Johann / Kinderärztliche Ordination am
BKH Reutte für den Bezirk Außerfern
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Ein bundesweit einheitliches Abrechnungsmodell für den Bereich der
Ein-Tages-Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitalsambulant
liegt nicht vor.
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 0,95 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 1 auf Bundesebene liegt nicht vor.
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Empfehlungen laut Messgröße 3 auf Bundesebene liegen nicht vor.
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 141
TIROL
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -1,2 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -1,6 % Ziel erreicht
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 0,1 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 50 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich In den fondsfinanzierten KH wird BQLL AUFEM umgesetzt.
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht
Auf Landesebene Start Regelversorgung Herzinsuffizienz-,
Schlaganfall-, Hospizversorgung sowie Pilotierung von Therapie Aktiv
LE Regelversorgung Herzmobil (1. Juli 2017), Projekt Schlaganfall,
Projekt Palliativ- und Hospizbetreuung in Tirol
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene nicht gegeben.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
142 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
TIROL
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 0
keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen
Tirol ist nicht Teilnehmer der bundesweiten Pilotphase (in Tirol gibt es
bereits ein etabliertes Ambulanzdokumentationssystem).
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 0 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Voraussetzung: Bundesmaßnahme liegt vor.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 50 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Vergleichbare EDV-Systeme in den KH zum Teil im Einsatz.
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 50 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen, flächendeckend im
ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 1 Ziel erreicht
Entsprechend der Empfehlung der Telegesundheitskommission finden
in Tirol der Regelversorgungsbetrieb bei Herzinsuffizienz und eine
Pilotierung im Bereich Diabetes statt.
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht Grundsatzstrategie liegt vor.
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht
Ergebnisse fließen u. a. in den zu erstellenden ambulanten und
stationären RSG ein, Berücksichtigung im Rahmen der Gesundheitszie-
le.
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht
Kooperation Tirol Kliniken mit Ludwig-Boltzmann-Institut bezüglich
Evidenzbasierung von neuen bzw. innovativen Diagnose- und
Behandlungsmethoden.
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Keine Maßnahme bzw. kein
Zielwert im LZV vorgesehen. Tirol ist kein Pilotbundesland.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 143
TIROL
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 100 % Ziel erreicht
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von Krankenhaus-
keimen an alle Fondskrankenanstalten weitergeleitet. Mit der Erfassung
der Daten kann erst 3/4 Quartal 2017 begonnen werden.
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 1 Ziel erreicht
Health-Literacy-Kompetenz steigern: Amtliche Mitteilung an alle
Haushalte bzgl. Health Literacy (Gesund in Tirol, 118 Mutter-Eltern-
Beratungsstellen, TGKK Gesundheitsbeilage in Printmedien, TGKK
Forum Gesundheit, Tip Top MigrantInnengesundheit, Mini Med
Lehrgänge, Informationskompagne Symptomerkennung Schlaganfall.
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht
Wird u. a. im Rahmen der Erstellung des ambulanten und stationären
RSG, im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Tiroler
Gesundheitsberichterstattung berücksichtigt.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht Berücksichtigung in der QM-Strategie.
Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
144 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
4.7.8 Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg
Tabelle 4.43:
Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg
VORARLBERG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesvorgaben liegen nicht vor
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem
Detailkon-
zept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor.
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 145
VORARLBERG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 77,5 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 74,4 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 34,3 % Ziel erreicht
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 82,0 % Ziel erreicht
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 64,4 % Ziel erreicht
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 16,7 % Ziel erreicht
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 56,8 % Ziel erreicht
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 78,8 % Ziel erreicht
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Drei interdisziplinäre Tageskliniken sind in den Vorarlberger
Fondskrankenanstalten eingerichtet.
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Einheitliches Ambulanzdokusystem eingeführt, Abrechnungsmodell
angepasst und spätestens 2019 vollständig umgestellt.
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 0,82 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich ÖSG liegt noch nicht vor.
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht
146 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
VORARLBERG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -3,4 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -3,0 % Ziel erreicht
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 0,0 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 80 %*
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich EM in allen Fonds-KA; AM in Evaluation/Adaptierung.
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht DMP-Diabetes mellitus Typ II etabliert.
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 147
VORARLBERG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Fehlende Bundesvorgaben.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen nicht vor.
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht Seit 1. 3. 2015 in K828 umgesetzt.
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 0 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesrechtliche Vorgaben fehlen.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 80 %* Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit
beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich TEWEB (Gesundheitshotline): Start für 1. Quartal 2017 vorgesehen.
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Analyse abgeschlossen und von L-ZK abgenommen.
148 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
VORARLBERG
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen nicht vor.
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich A-OQI-Pilotprojekt im Bereich Urologie geplant.
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen nicht vor.
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 0 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Derzeit fehlende personelle Ressourcen.
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Derzeit fehlende personelle Ressourcen.
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Analyse erfolgt (tw. sind Maßnahmen bereits umgesetzt), Umsetzungs-
plan restliche Maßnahmen noch offen.
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Analyse erfolgt; Umsetzungsplan für die (geringen) Abweichungen
noch offen.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Analyse erfolgt; Ursachenanalyse/Aufarbeitung der wenigen Bereiche
mit Ergebnissen am unteren Ende der Schwankungsbreite noch offen.
* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert
Quelle: B-ZV-Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 149
4.7.9 Zusammenfassung Zielerreichung Wien
Tabelle 4.44:
Zusammenfassung Zielerreichung Wien
Wien
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die
wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene
liegen nicht vor.
3
Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-
gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-
fen
Ist im
Zusammen-
hang mit
dem
Detailkon-
zept bis
06/2015
festzulegen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
5
Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept
vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und
Wochenende ambulant versorgt werden kann –
differenziert nach Versorgungsstufen
ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht
Die Servicepopulation von Medizin Mariahilf wird auf 15.000 Personen
geschätzt.
6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären
Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen
1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2
pro BL ab 12/2014 1
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
In der Zielsteuerungsperiode wurde ein sozialpädiatrisches
Ambulatorium für Frühförderung neu errichtet und in Betrieb
genommen, das den interdisziplinären und multiprofessionellen
Anspruch erfüllt.
3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
150 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Wien
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen
(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren
1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE Ziel verworfen
3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016
3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 50,6 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 89,8 % Ziel erreicht
3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 14,4 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 59,0 % Ziel erreicht
3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 56,9 % Ziel erreicht
3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,9 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 51,4 % Ziel erreicht
3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 26,7 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 7 Ziel erreicht
6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren
2
Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und
Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-
Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-
ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt
9
(1 je BL) 06/2015 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Nach dem Beschluss des Bepunktungsmodelles für 2017 findet die
landesspezifische Ausgestaltung des Abgeltungssystems schrittweise
statt.
6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen
1
Präoperative Verweildauer (Belagstage pro
stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven
operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-
Datum)
Maximal 1
Belagstag ab 06/2013 1,04
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG
6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten
bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen
1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE
in RSG umgesetzt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 1 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Das operative Ziel nimmt Bezug auf die Versorgungsstufen und Rollen
gemäß 6.1.1. sowie die notwendigen Änderungen im ÖSG. Da die
rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anpassungen im ÖSG nicht
erfolgt sind kann die Zielerreichung erst danach erfolgen.
6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte
3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung
in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht
Im Zuge der Überprüfung der Kodierqualität werden die Empfehlungen
berücksichtigt. Die ACSC Aufenthalte werden laufend beobachtet.
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 151
Wien
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014
gesamt
Die AG-
Medizinische
Themen
empfiehlt
keine
Zielwerte.
ab 06/2015
Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine
abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird
nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH
vorliegen.
Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015
Hypertonie ab 06/2015
Rückenschmerzen ab 06/2015
Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015
Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015
Herzinsuffizienz ab 06/2015
Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015
Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015
Angina Pectoris ab 06/2015
Grippe und Pneumonie ab 06/2015
Osteoporose ab 06/2015
HNO-Infektionen ab 06/2015
6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten
analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen
3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:
3a
Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion
österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um
2,2 % jährlich
- ab 06/2013 -5,8 % Ziel erreicht
Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b
Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:
Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,
optimal um 4 % jährlich
- ab 06/2013 -4,7 % Ziel erreicht
3c
Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:
Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,
optimal um 1,2 %
- ab 06/2013 -1,2 % Ziel erreicht
7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM
auf Landesebene 100 % 12/2016 60 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
In den Fondskrankenanstalten ist das Entlassungsmanagement
annähernd flächendeckend umgesetzt. Das Aufnahmemanagement ist
derzeit heterogen organisiert, da die Teilnahme an der Akutversorgung
und der elektiven Versorgung zwischen den Krankenanstaltenträgern
in Wien sehr unterschiedlich ist. Träger mit überwiegend elektiven
Aufnahmen haben stärkere Standards im Aufnahmemanagement.
Maßnahmen zu einer Annäherung an eine Standardisierung des
Aufnahmemanagements sind in Umsetzung.
152 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Wien
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen
3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten
Versorgungsprogramme - - 3 Ziel erreicht
4
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Für Diabetes 15 % der geschätzten Zielpopulation; Demenz und
Alkohol 2020 gemäß Projektplan.
5
Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-
gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den
Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"
0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Attribuierbarkeit allfälliger Veränderungen der entitätsspezifischen
Krankenhaushäufigkeit zu den Programmen ist derzeit nicht in seriöser
Weise möglich.
7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen
4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren
Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene liegt nicht vor.
7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte
mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen
2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen
auf LE ist erfolgt (0/1) 1
ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen
3
Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-
dokumentation (standardisiert und codiert) im
ambulanten Bereich eingeführt ist
Mindestens 3
in Österreich ab 12/2013 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Diagnosendokumentation im Rahmen des PHC Mariahilf ist in
Vorbereitung.
4
Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden
Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf
Landesebene bis Ende 2016
100 % 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die Diagnose - und Leistungsdokumentation in den Krankenanstalten
ist im Routinebetrieb, im niedergelassenen Bereich ist die Diagnosen-
dokumentation nicht eingeführt.
7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen
1
Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.
PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf
Landesebene
100 % in
allen BL bis
12/2014
12/2014 100 % Ziel erreicht
4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie
Präoperative Diagnostik
100 % in
allen BL 12/2016 55 %
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
Die BQLL spricht Akteure aller Versorgungsebenen an. Inwieweit
fachärztliche Zuweiser die BQLL umsetzen ist nicht bekannt. Die
Schätzung beruht auf dem Umsetzungsgrad in den Fondskrankenan-
stalten.
7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit
beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen
8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen
ZS-G -
ab 06/2015 bzw. ab
ZE MG 7 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt
1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 153
Wien
Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert
Einschätzung der ZE per
12/2016 Kommentierung
1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.
implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht
8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem
(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren
LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.
4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 12/2015 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen
5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren
2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-
gen auf LE vorliegend (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen
3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht In den Fondskrankenanstalten wird die Patientensicherheitsstrategie
umgesetzt.
6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR
im Zeitverlauf
Festlegung
der ZW
erfolgt im
Zusammen-
hang mit der
Erstellung
der Strategie
bis 12/2013
ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich
8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen
3 LE
Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur
Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist
erfolgt (1/0)
1 - 1 Ziel erreicht
8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen
2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 12/2013 bzw. ab
ZE MG 2 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht identifiziert.
4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE
ist erfolgt (1/0) 1
ab 06/2014 bzw. ab
ZE MG 4 auf BE 0
Zielerreichung innerhalb
Umsetzungsfrist nicht möglich Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht identifiziert.
Quelle: B-ZV-Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017
154 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Anhang 1 – Allgemeines
In den maßgeblichen Dokumenten zur Zielsteuerung-Gesundheit sind das Monitoring und
Berichtswesen mehrfach verankert. Neben der Vereinbarung gem. Art 15a B-VG Zielsteuerung-
Gesundheit (ZS-G) und dem daraus abgeleiteten Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG)
bildet vor allem der Bundes-Zielsteuerungsvertrag (B-ZV) für die erste Zielsteuerungsperiode bis
2016 die Grundlage für das Monitoring.
Dabei beinhaltet insbesondere Art 14 B-ZV die maßgeblichen allgemeinen Bestimmungen zum
Monitoring. Ziel des Monitorings ist es, den jeweils aktuellen Stand von im Rahmen der
Zielsteuerung-Gesundheit partnerschaftlich vereinbarten Zielwerten und Maßnahmen transpa-
rent darzustellen.
Im Folgenden werden ausgehend von den oben angeführten Bestimmungen die maßgeblichen
inhaltlichen Festlegungen zu Gegenstand und Ablauf des Monitorings sowie die meldeverant-
wortlichen Stellen im Überblick dargestellt.
Gegenstand des Monitoring
Das Monitoring der Zielsteuerung-Gesundheit gliedert sich in ein Finanzmonitoring sowie das
Monitoring der Steuerungsbereiche Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnis-
orientierung.
Dieser Gliederung folgt auch der Aufbau des vorliegenden Monitoringberichts:
Finanzmonitoring
» Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege
» Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben
» Bundesweite sektorale Darstellung
» Aufteilung auf die Bundesländer
» Aufteilung auf alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
» Bundesländerweise Zusammenführung
» Gesondert darzustellende Größen
Monitoring der Steuerungsbereiche
» Versorgungsstrukturen
» Versorgungsprozesse
» Ergebnisorientierung
Gegenstand des Finanzmonitorings ist die Überprüfung der Finanzzielerreichung. Für die
Gesamtzielerreichung sind die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungsef-
fekte im Vergleich zu den öffentlichen Gesundheitsausgaben nach SHA heranzuziehen (VB gem.
Art 15a B-VG ZS-G Art 25). Für die sektorale und regionale Zielerreichung sind die zielsteue-
rungsrelevanten Gesundheitsausgaben maßgeblich (VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 26f); die
Anhang 1 155
entsprechend im Rahmen des Monitorings erhobenen IST-Werte sind den vereinbarten Ausga-
benobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekten (BZV Anlage 1) gegenüberzustellen.
Gegenstand des Monitorings der Steuerungsbereiche ist die Überprüfung der Umsetzung der im
Teil B des Bundes-Zielsteuerungsvertrags in den Art 6-8 operationalisierten Ziele auf Grundlage
der vereinbarten Messgrößen und Zielwerte. Dabei werden die drei Steuerungsbereiche
Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung einzeln dargestellt:
Jedem Kapitel wird zunächst eine Überblickstabelle über den Umsetzungsstand des Steuerungs-
bereichs vorangestellt, anschließend wird der jeweilige Umsetzungsgrad der operativen Ziele
detailliert dargestellt. Abschließend werden die auf Länderebene relevanten Größen zusammen-
gefasst nach Bundesländern in Tabellen aufbereitet, um einen kompakten Überblick über den
Umsetzungsstand der Zielsteuerung-Gesundheit auf regionaler Ebene zu gewährleisten.
Ablauf des Monitorings
Der operative Ablauf des Monitorings ist in Art 14 B-ZV spezifiziert und gliedert sich in den
Meldeprozess und den Berichtslegungsprozess.
Das Monitoring erfolgt zweimal jährlich. Zu den Stichtagen 15. März und 15. September sind die
Länder, die SV und der Bund angehalten, die zur Verfügung gestellten Monitoringformulare für
die Finanzzielsteuerung wie auch für die Steuerungsbereiche der GÖG-Tochter befüllt zu
übermitteln. Im Rahmen einer 14-tägigen Rückkoppelungsfrist werden die Meldungen plausibili-
siert und von den Meldeverantwortlichen bestätigt. Für den aktuellen Monitoringbericht wurden
alle Meldungen fristgerecht der GÖG übermittelt, die anschließende Plausibilisierung konnte
ebenfalls fristgerecht abgeschlossen werden.
Die im Zuge der Plausibilisierung bestätigten Meldungen stellen dann die Daten- bzw. Informa-
tionsgrundlage für die Monitoringberichte dar, die mit 15. April bzw. 15. Oktober jeden Jahres
der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) sowie den neun Landes-Zielsteuerungs-
kommissionen (L-ZK) von der GÖG-Tochter vorzulegen sind. Nach Übermittlung des Berichtes
sind seitens der L-ZK binnen sechs Wochen Stellungnahmen zur Einschätzung der Zielerreichung
sowie ggf. handlungsleitende Empfehlungen für Ziele und Messgrößen, die in ihrer Zuständigkeit
liegen, an die B-ZK zu übermitteln. Binnen weiterer sechs Wochen hat seitens der B-ZK die
Abnahme des Monitoringsberichts einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlun-
gen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zu erfolgen; Dabei ist seitens der B-ZK auch
eine Einschätzung von Messgrößen, die die Bundesebene betreffen, vorzunehmen und ggf. sind
handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln. Anschließend sind diese Monitoringberichte
einschließlich der Stellungnahmen und allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen an alle L-ZK
zu retournieren (siehe Abbildung A 2).
156 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Länder
SV
Bund
Übermittlung der Meldeformulare*1
GÖG-Tochter
FRIST: 15. März
FRIST:15. Sept.
Rückkoppelung, Plausibilisierung2Länder
SV
BundBestätigung der übermittelten
Datengrundlagen3
14-tägige Frist für Rückkoppelung,
Plausibilisierung und Bestätigung
2 x jährlich
* Im Falle von quantitativen Messgrößen für das Monitoring der Steuerungsbereiche kann auch die GÖG-
Tochter mit der Berechnung befasst werden.
Abbildung A 1:
Meldeprozess gem. B-ZV Art 14
Quelle und Darstellung: GÖG
Abbildung A 2:
Berichtslegungsprozess gem. B-ZV Art 14
Quelle und Darstellung: GÖG
Für die gesamte Zielsteuerungsperiode bis 2016 stellt sich der Ablauf für das halbjährlich
stattfindende Monitoring entsprechend dem festgelegten Melde- und Berichtslegungsprozess
wie in Abbildung A 3 dar.
GÖG-Tochter
Binnen 6 Wochen
Übermittlung des Monitoringberichts1 FRIST: 15. April
FRIST:15. Oktober
2 x jährlich
2
3
9L-ZK
Stellungnahme zur Einschätzung der Zielerreichung, ggf. handlungsleitende
Empfehlungen
B-ZK
Abnahme der Monitoringberichte inkl. Stellungnahmen und allfälliger handlungsleitenden Empfehlungen
Binnen 6 Wochen
ÜbermittlungM-Bericht
Anhang 1 157
Abbildung A 3:
Melde- und Berichtslegungsablauf zum Monitoring Zielsteuerung-Gesundheit für die
Zielsteuerungsperiode bis 2016
Datum Finanzmonitoring
Unterjähriges Finanzmonitoring
Monitoring der Steuerungsbereiche
Voranschlags-monitoring
Abschluss- monitoring
2014
1 2
15.3. Meldung auf Basis
Voranschlag
Meldung auf Basis Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung
Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung
Meldung für Stichtag 31. 12. 2013
Meldung im Meldeformular
15.4. Voranschlags-
monitoring 2014
endgültiges Abschlussmonitoring
2012
2. unterjähriges Finanzmonitoring 2013
Monitoring der Steuerungsbereiche
2013 BERICHT
5 6 7 8
15.9. Meldung auf Basis
Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung
Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung
Meldung für Stichtag 30. 6. 2014
Meldung im Meldeformular
15.10. (vorläufiges)
Abschlussmonitoring 2013
1. unterjähriges Finanzmonitoring 2014
Monitoring der Steuerungsbereiche
2014 BERICHT
11 12
2015
1 2
15.3. Meldung auf Basis
Voranschlag
Meldung auf Basis Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung
Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung
Meldung für Stichtag 31. 12. 2014
Meldung im Meldeformular
15.4. Voranschlags-
monitoring 2015
endgültiges Abschlussmonitoring
2013
2. unterjähriges Finanzmonitoring 2014
Monitoring der Steuerungsbereiche
2014 BERICHT
5 6 7 8
15.9. Meldung auf Basis
Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung
Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung
Meldung für Stichtag 30. 6. 2015
Meldung im Meldeformular
15.10. (vorläufiges)
Abschlussmonitoring 2014
1. unterjähriges Finanzmonitoring 2015
Monitoring der Steuerungsbereiche
2015 BERICHT
11 12
2016
1 2
15.3. Meldung auf Basis
Voranschlag
Meldung auf Basis Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung
Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung
Meldung für Stichtag 31. 12. 2015
Meldung im Meldeformular
15.4. Voranschlags-
monitoring 2016
endgültiges Abschlussmonitoring
2014
2. unterjähriges Finanzmonitoring 2015
Monitoring der Steuerungsbereiche
2015 BERICHT
5 6 7 8
15.9. Meldung auf Basis
Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung
Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung
Meldung für Stichtag 30. 6. 2016
Meldung im Meldeformular
15.10. (vorläufiges)
Abschlussmonitoring 2015
1. unterjähriges Finanzmonitoring 2016
Monitoring der Steuerungsbereiche
2016 BERICHT
11 12
Quelle und Darstellung: GÖG
158 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Für die Meldung verantwortliche Vertragsparteien bzw. zuständige Gremien
Die Meldungen im Zuge des Finanzzielmonitorings erfolgten für die SV durch den Hauptverband
der Sozialversicherungsträger und für die Länder durch die jeweiligen, gegenüber der GÖG
namhaft gemachten Finanzverantwortlichen der Landesgesundheitsfonds bzw. Ämter der
Landesregierungen (für Wien: Magistratsabteilungen).
Für das Monitoring der Steuerungsbereiche wurden gemäß B-ZV Art 14.5 Z 3 im Rahmen der
Erarbeitung der Meldeformulare meldeverantwortliche Stellen für die jeweiligen vereinbarten
Messgrößen definiert. Dabei wurden je nach Bereich bzw. Art der Messgrößen grundsätzlich
folgende meldeverantwortliche Stellen festgelegt. Die konkret verantwortlichen Stellen sind den
Detaildarstellungen der operativen Ziele zu entnehmen:
» Zu bundesweit definierten Messgrößen und Zielwerten werden die Meldungen von folgenden
meldeverantwortlichen Stellen eingeholt:
» BMGF
» HVB
» Fachgruppe Innovation
» Fachgruppe Planung
» Fachgruppe Qualität
» Fachgruppe Finanzierung und Controlling
» Fachgruppe Public Health und Gesundheitsförderung
» Fachgruppe Recht
» Zu bundesländerweise zu erfassenden Meldungen bringen folgende meldeverantwortliche
Stellen die Meldungen ein:
» HVB
» Geschäftsführung LGF
» Koordinatoren (L-ZK)
Anhang 2 159
Anhang 2 – Erläuterungen Finanzmonitoring
Für die Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben sind die für
das Monitoring erforderlichen Rechenwerke gegenseitig offenzulegen und die entsprechende
Datenherkunft auszuweisen. Ebenso sind Modifikationen in der Darstellungsweise der für die
Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben herangezogenen Rechenwerke
und Datengrundlagen den Partnern der Zielsteuerung-Gesundheit transparent zu machen. Die
Zeitreihenkontinuität, ausgehend von den für das Jahr 2010 festgelegten Ausgangswerten ist im
Rahmen der Finanzzielsteuerung jedenfalls sicherzustellen. Die Quellen sowie Anmerkungen zu
allfälligen Änderungen in den Rechenwerken werden in den für das Finanzmonitoring zur
Verfügung gestellten Meldeformularen offengelegt bzw. erläutert.
Der Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben im Bereich der Länder liegt
folgende Methodik zu Grunde:
Ausgaben für Fondskrankenanstalten (FKA) gemäß Rechenwerken bzw. für das unterjährige
Monitoring auf Basis von Abschätzungen der Landesgesundheitsfonds (LGF) (inkl. der Mittel
gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, GSBG)
» abzügl. Investitionen (inkl. Schuldendienste für Investitionen)
» abzügl. Strukturmittel
» abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung
» abzügl. ausländische Gastpatienten
» abzügl. sonstige Kostenbeiträge
» zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger
(insb. Länder und Gemeinden)
» abzügl. Betriebsabgangsdeckung/Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime
» zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden (falls relevant)
» zuzügl. Sozialhilfe (sofern nicht in RA der Landesgesundheitsfonds enthalten).
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich die zielsteuerungsrelevanten
Gesundheitsausgaben wie folgt:
Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger gemäß Rechenwerken
» abzügl. Überweisungen an die Landesgesundheitsfonds
» abzügl. Überweisungen für den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF),
Unfall- und sonstige Spitäler sowie Hanusch Krankenhaus
» abzügl. Stationäre Rehabilitation
» abzügl. Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung (Kuren)
» abzügl. Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld, Bestattungskostenzuschuss)
» abzügl. Abschreibungen
» abzügl. Finanzaufwendungen
» abzügl. Überweisungen an den Ausgleichsfonds
» abzügl. Übrige außerordentliche Aufwendungen
» abzügl. Zuweisung Rücklagen.
160 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit
Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben
In Abschnitt 6 Art 22 Abs 7 der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G wurden Festlegungen zur Ermittlung
der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben getroffen, sodass die für die
Finanzzielsteuerung als relevant definierten Gesundheitsausgaben im Bereich der Länder und der
gesetzlichen Krankenversicherung transparent und nachvollziehbar ermittelt werden können.
Für den aktuellen Meldezeitpunkt September/Oktober 2015 umfasst die Ermittlung der
zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben in den dafür zur Verfügung gestellten Melde-
formularen
» das (vorläufige) Abschlussmonitoring 2014 auf Basis der (vorläufigen) Rechnungsabschlüsse
bzw. der endgültigen Erfolgsrechnung,
» das unterjährige Monitoring 2015 auf Basis der Voranschläge sowie etwaiger aktueller
Erkenntnisse entsprechend einer Abschätzung für das gesamte Jahr bzw. der vorläufigen
Erfolgsrechnung.
Im aktuellen Monitoringbericht werden für die Darstellung der Ausgaben für das Jahr 2013 die
auf Basis der endgültigen Rechnungsabschlüsse bzw. der endgültigen Erfolgsrechnung erfolgten
Meldungen zum Meldezeitpunkt März 2015 herangezogen.
Die Tabellen in den folgenden Abschnitten enthalten daher jeweils drei Spalten zu den für den
aktuellen Monitoringzeitpunkt erhobenen Jahren 2013 bis 2015 mit der Ergänzung bezüglich
der Art des Finanzmonitorings (Abschlussmonitoring, (vorläufiges) Abschlussmonitoring und
unterjähriges Monitoring). Die Darstellung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben in
den Tabellen folgt dabei durchgängig nachstehender Gliederung:7
» SOLL:
» Ausgaben ohne Intervention
» Ausgabenobergrenzen gemäß dem Anhang des B-ZV
» Ausgabendämpfungseffekte gemäß dem Anhang des B-ZV
» IST:
» Ausgaben gem. Monitoring auf Basis der Ermittlung in den Meldeformularen Finanzziel-
steuerung
7
Bei der Bildung der SOLL-Werte-Summen der Länder wurde auf die ursprünglichen, nicht gerundeten Ausgangswerte
zurückgegriffen, dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen. Bei der
Bildung der IST-Werte-Summen der Länder und der gesetzlichen KV wurde, um Abweichungen aufgrund von Rundungsdif-
ferenzen zu vermeiden, bei Bedarf von einer kaufmännischen Rundung der ursprünglichen Ausgangswerte abgesehen.
Anhang 2 161
» ANALYSE:8
» Ermittelter Dämpfungseffekt (ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgaben ohne
Intervention und Ausgaben gem. Monitoring)
» Abweichung zur AOG (Ausgabenobergrenze) absolut (ergibt sich aus der Differenz zwi-
schen Ausgabenobergrenze und Ausgaben gem. Monitoring)
» Abweichung zur AOG (Ausgabenobergrenze) in Prozent (beschreibt die Über- oder Un-
terschreitung der Ausgabenobergrenze)
8 Für die Analyse ist darauf hinzuweisen, dass negative Werte bei der Abweichung zur AOG – sowohl absolut als auch in
Prozent - eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenzen darstellen und somit die im Rahmen der Finanzzielsteuerung
vereinbarten Zielvorgaben er- bzw. übererfüllt werden. Eine Überschreitung der Ausgabenobergrenzen wird hingegen als
Abweichung zwischen ermittelten IST-Ausgaben und der AOG und damit durch positive Ziffern - sowohl absolut als auch in
Prozent - dargestellt; inhaltlich bedeutet dies, dass die Zielerreichung nicht erfüllt werden konnte.
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Anhang 3 – Erläuterungen Monitoring der Steuerungsbereiche
Das Monitoring der Steuerungsbereiche verfolgt gemäß B-ZV das Ziel, das Erreichen und den
Fortschritt der im Bundes-Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele und den Umsetzungsstand
der vereinbarten Maßnahmen transparent darzustellen.
Das Monitoring der Steuerungsbereiche erfolgt gemäß Teil B des B-ZV. Zu den Steuerungsberei-
chen zählen nach Artikel 6 bis 8 B-ZV Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und
Ergebnisorientierung. Die Steuerungsbereiche gliedern sich in insgesamt neun strategische Ziele,
die in nachfolgender Tabelle dargestellt werden. Diese werden in weiterer Folge in 26 operative
Ziele unterteilt, die mit Maßnahmen hinterlegt werden, die Umsetzung bzw. Erreichen der
Zielsetzung gewährleisten sollen. Um die formulierten Maßnahmen entsprechend zu operationa-
lisieren, wurden Messgrößen abgeleitet, die wiederum mit messbaren Zielwerten und definierten
Fristen versehen wurden.
Tabelle A 1:
Strategische Ziele der Steuerungsbereiche Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse
und Ergebnisorientierung gem. B-ZV
Quelle: B-ZV
Steuerungsbereich Strategische Ziele
6. Versorgungsstrukturen
6.1. Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversor-
gung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf
„Best Point of Service“ definieren und erste Umsetzungsschritte setzen
6.2. Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen,
insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer
und den Abbau bzw. die Verhinderung von Parallelstrukturen
6.3. Aus- und Fortbildung aller relevanten Berufsgruppen systematisch über das gesamte
Berufsleben an den Versorgungserfordernissen orientieren
7. Versorgungsprozesse
7.1. Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten
sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am „Best Point of Service“ orientieren
7.2. Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz
moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen
8. Ergebnisorientierung
8.1. Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen
verbessern
8.2. Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen
und transparent machen
8.3. Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in
Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen
8.4. Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und
routinemäßig messen
Anhang 3 163
Erläuterungen zum Monitoring der Steuerungsbereiche
Die Übersichtsdarstellungen zum Monitoring der Steuerungsbereiche zeigen erreichte Ziele auf
bzw. schätzen ihren Erreichungsgrad ein. Sämtliche Informationen wurden anhand standardi-
sierter Meldeformulare erhoben und mit den meldeverantwortlichen Stellen plausibilisiert.
Die Tabellen beinhalten die jeweiligen Zielwerte und stellen diese den von den meldeverantwort-
lichen Stellen genannten Istwerten zu den angegebenen Meldezeitpunkten gegenüber. Istwerte
werden auch dann dargestellt, wenn die diesbezügliche Umsetzungsfrist noch nicht schlagend
geworden ist, um Informationen zum Umsetzungsstatus dieser Ziele bzw. zum Fortschritt zu
erhalten.
Die Darstellung der Meldungen erfolgt entweder auf Bundesebene, falls es sich bei der melde-
verantwortlichen Stelle um ein Gremium auf Bundesebene handelt (Fachgruppen der B-ZK,
Medikamentenkommission, BMGF, HVB) oder auf Landesebene, im Falle von Meldungen durch
die Geschäftsführung der Landesgesundheitsfonds und der Koordinatoren der Landes-
Zielsteuerungskommissionen.
Für quantitative Messgrößen, deren Ausprägung sich auf ein ganzes Jahr beziehen (z. B.
Krankenhaushäufigkeit) und für die zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht ausreichend
Informationen vorliegen, besteht die Möglichkeit auch Prognosewerte (Hochrechnungen)
abzugeben. Erfolgt beispielsweise die Meldung zum Meldezeitpunkt 15. September 2014, so
wäre etwa die Messgröße "Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen" für das gesamte
Kalenderjahr 2014 zu ermitteln. Prognosewerte werden nachfolgend als solche ausgewiesen.
Ebenso werden die Fristigkeiten der jeweiligen Maßnahmen, die sich aus dem B-ZV ableiten,
abgebildet. Diese Fristigkeiten können zwei unterschiedliche Ausprägungen annehmen:
Entweder handelt es sich um einen fixen Zeitpunkt im Sinne einer „Deadline“, zu dem die
jeweilige Maßnahme umgesetzt sein sollte oder es handelt sich um einen Zeitpunkt, ab dem mit
der laufenden Messung der Zielerreichung begonnen wird. Bei letzteren Fristigkeiten ist – sofern
es sich nicht um jährlich zu erreichende Entwicklungen handelt (vgl. Maßnahme 6.2.7.) - der
späteste Zeitpunkt der Zielerreichung das Ende der Geltungsdauer des B-ZV (Ende 2016).
Die Zielwerte bzw. Messgrößen wurden großteils als binäre Ausprägung formuliert und können
demzufolge die Werte 0 oder 1 annehmen. 0 entspricht dabei sinngemäß „liegt nicht vor“ oder
„wurde noch nicht erfüllt“ während 1 als „liegt vor“ bzw. „wurde erfüllt“ zu interpretieren ist.
Überdies können Messgrößen auch verschiedene quantitative Ausprägungen annehmen (z. B.
Prozentsätze, Belagstage, Häufigkeiten etc.). Diese werden entweder direkt in der Messgrößen-
formulierung präzisiert oder aber in eigenen Messgrößenbeschreibungen, die sich im Anhang
zum B-ZV wiederfinden.
Im Zuge des Monitoringprozesses wurde zudem vorgesehen, dass die meldeverantwortlichen
Stellen eine Einschätzung zum Grad der Zielerreichung abgeben. Dies sowohl für Ziele, deren
Stichtag bereits schlagend geworden ist als auch für jene Ziele, deren Umsetzungsfrist noch in
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der Zukunft liegt. Letzterer Fall soll Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung einzelner
Maßnahmen bzw. Projekte geben.
Grundsätzlich sind fünf Antwortalternativen hinsichtlich des Grads der Zielerreichung möglich:
In Fällen, bei denen die Umsetzungsfrist erreicht wurde:
» Ziel erreicht: Zielwert wurde erreicht.
» Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich: Die Zielerreichung wurde innerhalb
der angegebenen Umsetzungsfrist nicht erreicht.
In Fällen, bei denen die Umsetzungsfrist noch nicht erreicht wurde:
» Zielerreichung im Plan: Zum Meldezeitpunkt verläuft der Prozess zur Zielerreichung
planmäßig. Erfolgskritische Faktoren werden positiv eingeschätzt.
» Zielerreichung gefährdet: Zum Meldezeitpunkt wird die Zielerreichung als gefährdet
eingestuft, da erfolgskritische Faktoren entsprechend negativ eingeschätzt werden.
» Aussage derzeit nicht möglich: Zum Meldezeitpunkt liegen keine ausreichenden Informatio-
nen vor, um die Zielerreichung einschätzen zu können, beispielsweise weil die Ziel-
erreichung von anderen Maßnahmen abhängt.
Den meldeverantwortlichen Stellen wurde überdies die Möglichkeit eingeräumt die Meldungen
der Zielwerte zu kommentieren.