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Zielsteuerung-Gesundheit Bund Länder Sozialversicherung Monitoringbericht I/2017 Monitoring nach Vereinbarung gem. Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag Abgenommen durch die Bundes- Zielsteuerungskommission im Juni 2017

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Zielsteuerung-Gesundheit Bund • Länder • Sozialversicherung

Monitoringbericht I/2017

Monitoring nach Vereinbarung

gem. Art 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und Bundes-Zielsteuerungsvertrag

Abgenommen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission im Juni 2017

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Zielsteuerung-Gesundheit Monitoringbericht I/2017

Berichtslegung April 2017

Abgenommen durch die Bundes-Zielsteuerungskommission im Juni 2017

Monitoring nach Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und

Bundes-Zielsteuerungsvertrag

Autorinnen/Autoren:

Florian Bachner

Julia Bobek

Katharina Habimana

Lena Lepuschütz

Andrea Schmidt

Martin Zuba

Fachliche Begleitung:

Fachgruppe Finanzierung und Controlling

Projektassistenz:

Monika Schintlmeister

Wien, im Juni 2017

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Zl. P4/3/4731

Herausgeber und Verleger: Gesundheit Österreich GmbH, Stubenring 6, 1010 Wien,

Tel. +43 1 515 61, Fax +43 1 513 84 72, Homepage: www.goeg.at

Der Umwelt zuliebe:

Dieser Bericht ist auf chlorfrei gebleichtem Papier ohne optische Aufheller hergestellt.

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Inhalt III

Inhalt

Tabellen ................................................................................................................................... IV

Abbildungen ............................................................................................................................ VII

Abkürzungen.......................................................................................................................... VIII

1 Kurzfassung .................................................................................................................... 1

2 Aktualisierungen aufgrund der Stellungnahmen der Landes-Zielsteuerungskommissionen ............................................................................ 13

3 Finanzmonitoring .......................................................................................................... 14 3.1 Länder: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben

nach Bundesländern ........................................................................................... 15 3.2 Gesetzliche Krankenversicherung: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten

Gesundheitsausgaben nach Trägern ................................................................... 18 3.3 Länder und gesetzliche Krankenversicherung: Bundesländerweise

Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben ............. 21 3.4 Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring .................................................... 24 3.5 Gesondert darzustellende Größen ...................................................................... 26

4 Monitoring der Steuerungsbereiche ................................................................................ 28 4.1 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ......................................... 28 4.2 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse ........................................... 33 4.3 Übersicht: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ............................................ 37 4.4 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ............................. 41 4.5 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse ............................... 69 4.6 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ................................. 86 4.7 Monitoring der Steuerungsbereiche – Betrachtung auf regionaler Ebene ............ 104

4.7.1 Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland ................................... 105 4.7.2 Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten ........................................ 110 4.7.3 Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich ........................... 116 4.7.4 Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich .............................. 121 4.7.5 Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg ....................................... 126 4.7.6 Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark .................................... 132 4.7.7 Zusammenfassung Zielerreichung Tirol ............................................. 139 4.7.8 Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg .................................... 144 4.7.9 Zusammenfassung Zielerreichung Wien ............................................. 149

Anhang 1 – Allgemeines ........................................................................................................ 154

Anhang 2 – Erläuterungen Finanzmonitoring .......................................................................... 159

Anhang 3 – Erläuterungen Monitoring der Steuerungsbereiche ............................................... 162

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IV © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabellen

Tabelle 1.1: Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege in Mio. Euro, 2015 ........... 2

Tabelle 1.2: Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für Länder in

Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 .................................................................. 4

Tabelle 1.3: Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für gesetzliche KV in

Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 .................................................................. 5

Tabelle 1.4: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ................................. 10

Tabelle 1.5: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse .................................... 11

Tabelle 1.6: Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ..................................... 12

Tabelle 3.1: Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben

auf die Bundesländer in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 ........................... 16

Tabelle 3.2: Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben

auf die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung in Mio. Euro,

Meldezeitpunkt März 2017 ................................................................................ 18

Tabelle 3.3: Zuteilungsschlüssel für die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen

Gesundheitsausgaben der Summe der Sonderversicherungsträger und

Betriebskrankenkassen auf die Bundesländer...................................................... 21

Tabelle 3.4: Bundesländerweise Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten

öffentlichen Gesundheitsausgaben in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017 ....... 22

Tabelle 3.5: Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring: Allgemeine Anmerkungen

in den Meldeformularen, Meldezeitpunkt März 2017 .......................................... 24

Tabelle 3.6: Investitionen in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten nach

Bundesländern in Euro, 2015 ............................................................................. 26

Tabelle 3.7: Investitionen in den Gesundheitseinrichtungen der gesetzlichen

Krankenversicherung nach Bundesländern in Euro, 2015 .................................... 27

Tabelle 3.8: Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der

Krankenfürsorgeanstalten sowie des Bundes in Mio. Euro, 2012-2015................ 27

Tabelle 4.1: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen ................................. 29

Tabelle 4.2: Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse .................................... 34

Tabelle 4.3: Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung ..................................... 38

Tabelle 4.4: Operatives Ziel 6.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 41

Tabelle 4.5: Operatives Ziel 6.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 44

Tabelle 4.6: Operatives Ziel 6.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 46

Tabelle 4.7: Operatives Ziel 6.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 49

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Tabellen V

Tabelle 4.8: Operatives Ziel 6.2.2.: Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen

erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen, gemessen an der

Gesamtzahl dieser Leistungen ............................................................................ 51

Tabelle 4.9: Operatives Ziel 6.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 53

Tabelle 4.10: Operatives Ziel 6.2.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 54

Tabelle 4.11: Operatives Ziel 6.2.4.: Präoperative Verweildauer in Belagstagen; Zielwert:

maximal 1 Belagstag .......................................................................................... 55

Tabelle 4.12: Operatives Ziel 6.2.5.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 56

Tabelle 4.13: Operatives Ziel 6.2.6.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 58

Tabelle 4.14: Operatives Ziel 6.2.6.: Entwicklung ausgewählter medizinisch begründet

vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte

je 100.000 Einwohner/innen .............................................................................. 60

Tabelle 4.15: Operatives Ziel 6.2.7.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 64

Tabelle 4.16: Operatives Ziel 6.2.7.: Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 Prozent, optimal um 2,2 Prozent jährlich ....... 66

Tabelle 4.17: Operatives Ziel 6.2.7.: Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 Prozent, optimal um 4 Prozent ...... 66

Tabelle 4.18: Operatives Ziel 6.2.7.: Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 Prozent,

optimal um 1,2 Prozent ..................................................................................... 67

Tabelle 4.19: Operatives Ziel 6.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 68

Tabelle 4.20: Operatives Ziel 7.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 69

Tabelle 4.21: Operatives Ziel 7.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 72

Tabelle 4.22: Operatives Ziel 7.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 75

Tabelle 4.23: Operatives Ziel 7.1.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 77

Tabelle 4.24: Operatives Ziel 7.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 79

Tabelle 4.25: Operatives Ziel 7.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 82

Tabelle 4.26: Operatives Ziel 7.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 84

Tabelle 4.27: Operatives Ziel 8.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 86

Tabelle 4.28: Operatives Ziel 8.1.2: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung ................... 88

Tabelle 4.29: Operatives Ziel 8.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 90

Tabelle 4.30: Operatives Ziel 8.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 92

Tabelle 4.31: Operatives Ziel 8.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 94

Tabelle 4.32: Operatives Ziel 8.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 96

Tabelle 4.33: Operatives Ziel 8.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung .................. 97

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VI © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.34: Operatives Ziel 8.3.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung ................ 100

Tabelle 4.35: Operatives Ziel 8.4.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung ................ 102

Tabelle 4.36: Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland .................................................. 105

Tabelle 4.37: Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten ....................................................... 110

Tabelle 4.38: Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich .......................................... 116

Tabelle 4.39: Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich ............................................ 121

Tabelle 4.40: Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg ...................................................... 126

Tabelle 4.41: Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark ................................................... 132

Tabelle 4.42: Zusammenfassung Zielerreichung Tirol ............................................................ 139

Tabelle 4.43: Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg ................................................... 144

Tabelle 4.44: Zusammenfassung Zielerreichung Wien ............................................................ 149

Tabellen Anhang

Tabelle A 1: Strategische Ziele der Steuerungsbereiche Versorgungsstrukturen,

Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung gem. B-ZV .............................. 162

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Abbildungen VII

Abbildungen

Abbildung 1.1: Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege

2010-2017, in Mio. Euro ................................................................................... 3

Abbildung 1.2: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben

für Länder und gesetzliche KV 2010-2017, in Mio. Euro .................................... 6

Abbildungen Anhang

Abbildung A 1: Meldeprozess gem. B-ZV Art 14 .................................................................... 156

Abbildung A 2: Berichtslegungsprozess gem. B-ZV Art 14 ..................................................... 156

Abbildung A 3: Melde- und Berichtslegungsablauf zum Monitoring

Zielsteuerung-Gesundheit für die Zielsteuerungsperiode bis 2016 ................ 157

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VIII © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Abkürzungen

Abs Absatz

AG/R Akutgeriatrie/Remobilisation

AOG Ausgabenobergrenze

Aö. allgemein öffentlich

Art Artikel

AU Augenheilkunde

B Burgenland

BGKK Burgenländische Gebietskrankenkasse

BKK Betriebskrankenkasse

BMGF Bundesministerium für Gesundheit und Frauen

B-ZK Bundes-Zielsteuerungskommission

BVA Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter

B-ZV Bundes-Zielsteuerungsvertrag

bzw. beziehungsweise

CH Chirurgie

DIAG Dokumentations- und Informationssystem für Analysen im Gesundheitssystem

DLB Diagnosen- und Leistungsbericht

exkl exklusiv

FG Fachgruppe

GHA Gesundheitsausgaben

GÖG Gesundheit Österreich GmbH

GSBG Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz

G-ZG Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz

IM Innere Medizin

insb. insbesondere

interdis. interdisziplinär

IV Integrierte Versorgung

HR ÖGD Hauptreferat Österreichischer Gesundheitsdienst

HVB Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

K Kärnten

KABEG Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft

KAGES Steiermärkische Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.

KCH Kinder- und Jugendchirurgie

KGF Kärntner Gesundheitsfonds

KGKK Kärntner Gebietskrankenkasse

KH Krankenhaus

KI Kinder- und Jugendheilkunde

KV Krankenversicherung

LGF Landesgesundheitsfonds

LE Landesebene

L-ZK Landes-Zielsteuerungskommission

L-ZV Landes-Zielsteuerungsvertrag

MG Messgröße

Mio. Millionen

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Abkürzungen IX

MN Maßnahme

NÖ Niederösterreich

NÖGKK Niederösterreichische Gebietskrankrankenkasse

NÖGUS Niederösterreichischer Gesundheits- und Sozialfonds

ndgl. niedergelassen

NÖLKH Niederösterreichische Landeskliniken-Holding

n.f. noch festzulegen

ONK Onkologie

Op. Ziel operatives Ziel

OÖ Oberösterreich

OÖGKK Oberösterreichische Gebietskrankenkasse

öGA öffentliche Gesundheitsausgaben

PALES Patientenleit- und Patientenlenksystem

PMU Paracelsus Medizinische Privatuniversität

QSK Qualitätssicherungskommission

RA Rechnungsabschluss/Rechnungsabschlüsse

RSG Regionaler Strukturplan

S Salzburg

SAGES Salzburger Gesundheitsfonds

SÄG Spitalsärztegesetz

SGKK Salzburger Gebietskrankenkasse

SHA System of Health Accounts

ST Steiermark

STGKK Steiermärkische Gebietskrankenkasse

SV Sozialversicherung

SVA Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

SVB Sozialversicherungsanstalt der Bauern

T Tirol

TGKK Tiroler Gebietskrankenkasse

TK Tagesklinik

uj. unterjährig

V Vorarlberg

VA Voranschlag/Voranschläge

VAEB Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

VB Vereinbarung

VGKK Vorarlberger Gebietskrankenkasse

W Wien

WGKK Wiener Gebietskrankenkasse

ZE Zielerreichung

ZS-G Zielsteuerung-Gesundheit

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Kapitel 1 / Kurzfassung 1

1 Kurzfassung

Mit dem Etablieren des partnerschaftlichen Zielsteuerungssystems bekennen sich die System-

partner Bund, Länder und Sozialversicherung zu einer vertraglich abgestützten Organisation der

Gesundheitsversorgung, die auf Kooperation und Koordination beruht. Dabei stehen die

Prinzipien Wirkungsorientierung, Verantwortlichkeit, Rechenschaftspflicht, Offenheit und

Transparenz im Mittelpunkt, um die qualitativ bestmögliche Gesundheitsversorgung wie auch

deren Finanzierung sicherzustellen (vgl. VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Präambel). Integraler

Bestandteil der vereinbarten Ziele ist das Monitoring, das auf der regelmäßigen Messung und

Darstellung von Messgrößen und Zielwerten basiert.

Das Monitoring der Gesundheitsreform Zielsteuerung-Gesundheit ist an deren Dauer und Fristen

gebunden. Nachdem die erste Reformperiode mit Ende 2016 ausgelaufen ist und augenblicklich

neu konzipiert wird, stellt dieser Bericht einen vorläufigen Abschluss der Monitoringberichtsreihe

im vorliegenden Format dar. Der gegenständliche Monitoringbericht (Berichtslegung: April 2017)

dokumentiert folglich den Grad der Zielerreichung für die gesamte erste ZS-G Periode 2013-

2016.

Ab dem Jahr 2017 wird die Zielsteuerung-Gesundheit in ihre zweite Reformperiode übergehen.

Methodisch bleibt das Finanzmonitoring davon zwar unberührt, es ändern sich jedoch die

Ausgabenobergrenzen für Länder und gesetzliche KV. Ausgabendämpfungseffekte werden ab

2017 nicht mehr ermittelt (vgl. neue VB gem. Art 15a B-VG 2016).

Hinsichtlich der Steuerungsbereiche (Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und

Ergebnisorientierung) kommt es zur Neuorganisation der Ziele, Maßnahmen und Messgrößen.

Zwar wird es auch weiterhin strategische und operative Ziele geben, allerdings wird die

Darstellung von Maßnahmenumsetzung, Messgrößen und Zielwerten neu konzipiert werden (vgl.

neue VB gem. Art 15a B-VG 2016).

Während das Finanzzielmonitoring zur Einhaltung der Ausgabenobergrenze weiterhin zweimal

jährlich erfolgen wird, werden in der zweiten Zielsteuerungsperiode ab 2018 jährlich nur noch

Fortschritt und Zielerreichung von Messgrößen in den Steuerungsbereichen dargestellt.

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2 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Finanzmonitoring

Insgesamt belaufen sich die für die Festlegung des Ausgabendämpfungspfads maßgeblichen

öffentlichen Gesundheitsausgaben gemäß System of Health Accounts (SHA) für das Jahr 20151

auf 23.736 Mio. Euro. Damit wird die für diesen Zeitraum vereinbarte Ausgabenobergrenze um

rund 939 Mio. Euro (bzw. 3,81 %) unterschritten; insgesamt wurde damit ein Ausgabendämp-

fungseffekt von 1.924 Mio. Euro erzielt (vgl. Tabelle 1.1).

Tabelle 1.1:

Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege in Mio. Euro, 2015

Gesamt 2015

SOLL

Ausgaben ohne Intervention 25.660

Ausgabenobergrenze 24.675

Ausgabendämpfungseffekt gerundet 980

IST Ausgaben gem. SHA 23.736

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt -1.924

Abweichung zur AOG absolut -939

Abweichung zur AOG in % -3,81 %

ger. = gerundet gem. GZ-G §17 Abs 1 Z 1

Quelle: Anhang B-ZV gem. G-ZG §17 Abs 1 Z 1, Statistik Austria

Abbildung 1.1 stellt die Entwicklung der öffentlichen Gesundheitsausgaben für die Zielsteue-

rungsperiode bis 2017 im Zeitverlauf dar.2 Anhand der (rückwirkend) aktualisierten Zeitreihe

erhöhen sich für das Ausgangsjahr 2010 die öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeit-

pflege) gemäß SHA um 56 Mio. Euro. Insgesamt wachsen die Gesundheitsausgaben im Betrach-

tungszeitraum 2010 bis 2015 um durchschnittlich 2,63 Prozentpunkte jährlich, für den aktuellen

Betrachtungszeitraum (2014 auf 2015) wird ein Jahreswachstum von 3,35 Prozentpunkten

ausgewiesen.

1

Die für das Jahr 2015 mit Datum 28. 2. 2017 veröffentlichten, zum Zeitpunkt der Berichtslegung (15. 04. 2017) aktuell

verfügbaren Gesundheitsausgaben nach SHA beruhen zum Teil auf vorläufigen Daten und werden ggf. noch einer Revision

unterzogen. Generell ergibt sich bei volkswirtschaftlichen Rechenwerken – nicht zuletzt auf Grund der Vielfalt der Daten-

quellen und unterschiedlicher Stichtage für Rechenabschlüsse etc. – ein Zielkonflikt zwischen einem möglichst zeitnahen

Veröffentlichungsdatum einerseits, und der Datenqualität (im Sinne möglichst geringer Revisionen) andererseits.

2

Im Hinblick auf die für das Jahr 2012 gemäß SHA ausgewiesenen öffentlichen Gesundheitsausgaben ist auf die Bereinigung

des Einmal-Effekts der außerordentlich gestiegenen Mittel nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfegesetz (GSBG)

im Ausmaß von 162 Mio. Euro hinzuweisen.

Inhaltlich ist dieser Effekt darauf zurückzuführen, dass es in den Bundesländern Steiermark und Oberösterreich aufgrund

einer Festlegung der Steuerbehörde zu einem Umsatzsteuer-Aufschlag bei der Verrechnung der Arbeitskräfteüberlassung

des Landes an die eigenen Krankenanstalten-Betriebsgesellschaften kam. Bereits im Zuge der Verhandlungen zur Zielsteue-

rung-Gesundheit im Jahre 2012 konnte dieser Effekt antizipiert werden und fand schließlich in Art 15a B-VG ZS-G

Art 26 Z 4 seinen Niederschlag:

„Ausgaben der Landesgesundheitsfonds für Mittel gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) sind in

den zielsteuerungsrelevanten Ausgangswerten inkludiert. Diese Ausgabenposition ist im Rahmen des Finanzzielsteuerungs-

Monitorings jedenfalls einer gesonderten Analyse zu unterziehen. Allenfalls sich ergebende Veränderungen der GSBG-Mittel

aufgrund geänderter Steuerpflichtigkeit insbesondere bei Personalverrechnungen zwischen Gebietskörperschaften und

Krankenanstalten-Gesellschaften bleiben bei der Feststellung der Erfüllung der Ausgabenobergrenzen außer Betracht.“

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Kapitel 1 / Kurzfassung 3

Abbildung 1.1:

Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege 2010-2017, in Mio. Euro

Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege in

den Jahren 2010* 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ausgaben ohne Intervention** 20.262 20.931 22.024 23.175 24.386 25.660 26.853 -

Ausgabenobergrenze 20.262 20.931 21.873 22.813 23.748 24.675 25.563 26.483

Tatsächliche Ausgaben gem. SHA*** 20.318 20.768 21.675 22.126 22.967 23.736

Zielsteuerungsperiode 2012-2017 (Monitoring)

* Die Jahre 2010 und 2011 (entspricht dem Jahr 2010 plus 3,3 %) bilden die Ausgangsbasis und wurden aus der derzeit aktuellen Datenbasis errechnet. Durch eine Revision der SHA-

Daten kommt es somit zu einem Unterschied zwischen Ausgangsbasis (Ausgaben ohne Intervention) und den tats. Ausgaben gem. SHA.

** Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht

mehr abgebildet

*** Stand Februar 2017. Für 2012 nach Bereinigung des GSBG-Effekts (siehe auch Monitoringbericht II/2014).

Quelle: Statistik Austria und G-ZG §17 Abs 1 Z 1

20.000

21.000

22.000

23.000

24.000

25.000

26.000

27.000

2010* 2011* 2012 2013 2014 2015 2016 2017

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4 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Zum Bereich Finanzzielmonitoring greift der Bericht bereits Voranschläge betreffend die ZS-G

Periode 2017-2020 auf (siehe VB gem. Art 15a B-VG Art 18 und 19). So wird im Finanzzielmoni-

toring neben dem endgültigen Abschlussmonitoring 2015 und dem 2. unterjährigen Monitoring

2016 (ZS-G Periode 2013-2016) auch das Voranschlagsmonitoring 2017 (ZS-G Periode 2017-

2020) dargestellt. Somit stellt das im Monitoringbericht I/2017 dargestellte Finanzzielmonito-

ring einen fließenden Übergang zwischen ZS-G Periode 2012-2016 und der künftigen Z-SG

Periode 2017-2021 dar.

Hinsichtlich der Ergebnisdarstellung des Finanzzielmonitorings bring die neue ZS-G Periode eine

Änderung. Entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 werden ab dem Jahr 2017

Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt, ermittelter Ausgabendämpfungseffekt

in den Finanzmonitoring-Tabellen nicht mehr abgebildet. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass

zum Berichtslegungszeitpunkt die Ausgabenobergrenzen weder auf Bundesländerebene noch

nach KV-Trägern für das Jahr 2017 final vorlagen. Nach Beschluss werden sowohl die SOLL-

Werte (Ausgabenobergrenze) als auch ANALYSEN (Abweichung zur Ausgabenobergrenze absolut

bzw. in Prozent) in den entsprechenden Tabellen ergänzt.

Die vereinbarte bundesweite, sektorenübergreifende Ausgabendämpfung ist mit den zielsteue-

rungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben, die im Verantwortungs- und Steuerungsbe-

reich der Länder und der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, zu realisieren. Diese

Ausgaben werden auf Basis etablierter Rechenwerke im Rahmen des Monitorings halbjährlich

ermittelt.

Tabelle 1.2:

Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für Länder in Mio. Euro,

Meldezeitpunkt März 2017

Länder Abschlussmonitoring

Unterjähriges

Monitoring

Voranschlags-

monitoring

2015 2016 2017

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 11.801 12.349 -

Ausgabenobergrenze 11.213 11.569 11.985

Ausgabendämpfungseffekt * 588 780

IST Ausgaben gem. Monitoring 10.819 11.314 11.778

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 982 1.035 -

Abweichung zur AOG absolut -394 -255 -207

Abweichung zur AOG in % -3,51 % -2,21 % -1,73 %

* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 2

Für den Bereich der Länder (Tabelle 1.2) weist das Finanzmonitoring für das Jahr 2015 (auf Basis

der endgültigen Rechnungsabschlüsse) zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der

Höhe von 10.819 Mio. Euro (II/2016: 10.859) aus. Für das Jahr 2016 ergeben sich (auf Basis des

Kenntnisstandes zum Zeitpunkt der Meldung ausgehend von den Voranschlägen) zielsteue-

rungsrelevante Gesundheitsausgaben von 11.314 Mio. Euro (II/2016: 11.368 Mio. Euro). Für das

Jahr 2017 werden prospektiv (auf Basis der Voranschläge) zielsteuerungsrelevante Gesundheits-

ausgaben in der Höhe von 11.778 Mio. Euro ermittelt.

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Kapitel 1 / Kurzfassung 5

Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze für das Jahr 2015

um 394 Mio. Euro bzw. 3,51 Prozent (II/2016: 354 Mio. Euro bzw. 3,16 %), für das Jahr 2016 um

255 Mio. Euro bzw. 2,20 Prozent (II/2016: 201 Mio. Euro bzw. 1,74 %) und für das Jahr 2017 um

207 Mio. Euro bzw. 1,73 Prozent.

Damit werden Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 982 Mio. Euro (II/2016: 942 Mio.

Euro) im Jahr 2015 sowie 1.035 Mio. Euro (II/2016: 981 Mio. Euro) im Jahr 2016 erzielt.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (Tabelle 1.3) weist das Finanzmonitoring für

das Jahr 2015 zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der Höhe von 9.499 Mio. Euro

(beruhend auf der endgültigen Erfolgsrechnung) aus. Für das Jahr 2016 belaufen sich die

zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben (auf Basis der vorläufigen Erfolgsrechnung) auf

9.831 Mio. Euro (II/2016: 9.885 Mio. Euro).Das Jahr 2017 betreffend werden (auf Basis des

Voranschlages) zielsteuerungsrelevante Gesundheitsausgaben in der Höhe von 10.226 Mio. Euro

ermittelt.

Dies entspricht einer Unterschreitung der vereinbarten Ausgabenobergrenze in der Höhe von

423 Mio. Euro bzw. 4,26 Prozent im Jahr 2015, von 443 Mio. Euro bzw. 4,31 Prozent (II/2016:

389 Mio. Euro bzw. 3,79 Prozent) im Jahr 2016 sowie von 418 Mio. Euro bzw. 3,93 Prozent im

Jahr 2017.

Damit werden Ausgabendämpfungseffekte in der Höhe von 815 Mio. Euro im Jahr 2015 bzw. von

963 Mio. Euro (II/2016: 909 Mio. Euro) im Jahr 2016 erzielt.

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf

Basis des Rahmenpharmavertrags 2018 für das Jahr 2016 einen mit 125 Mio. Euro dotierten

Solidarbeitrag der Pharmawirtschaft erhält.

Tabelle 1.3:

Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben für gesetzliche KV in Mio. Euro,

Meldezeitpunkt März 2017

Gesetzliche KV Abschlussmonitoring

Unterjähriges

Monitoring

Voranschlags-

monitoring

2015 2016 2017

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 10.314 10.794 -

Ausgabenobergrenze 9.922 10.274 10.644

Ausgabendämpfungseffekt* 392 520 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 9.499 9.831 10.226

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 815 963 -

Abweichung zur AOG absolut -423 -443 -418

Abweichung zur AOG in % -4,26 % -4,31 % -3,93 %

* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 2

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6 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Abbildung 1.2:

Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben für Länder und gesetzliche KV 2010-2017, in Mio. Euro

Bei der Summenbildung wurde auf die ursprünglichen, nicht gerundeten Ausgangswerte zurückgegriffen, dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen aufgrund von

Rundungsdifferenzen kommen.

*Ab dem Jahr 2017 werden „Ausgaben ohne Intervention“ entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet.

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG §17 Abs 1 Z 2

Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben

Länder und gesetzliche KV 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Ausgaben ohne Intervention* 17.466 18.042 18.984 19.975 21.017 22.115 23.143 -

Ausgabenobergrenze 17.466 18.042 18.834 19.615 20.377 21.135 21.843 22.629

Ausgaben gem. Abschlussmonitoring 17.466 18.042 18.435 18.930 19.624 20.318

Ausgaben gem. unterjährigem

Monitoring

21.145

Ausgaben gem. Voranschlagsmonitoring 22.004

8.000

9.000

10.000

11.000

12.000

13.000

14.000

20

10

20

11

20

12

20

13

20

14

20

15

20

16

20

17

Länder

17.000

18.000

19.000

20.000

21.000

22.000

23.000

24.000

20

10

20

11

20

12

20

13

20

14

20

15

20

16

20

17

Länder und gesetzliche KV

8.000

9.000

10.000

11.000

12.000

13.000

14.000

20

10

20

11

20

12

20

13

20

14

20

15

20

16

20

17

gesetzliche KV

Jährliche Dämpfungseffekte:

2012: 547 Mio. Euro

2013: 1.045 Mio. Euro

2014: 1.393 Mio. Euro

2015: 1.797 Mio. Euro 2016: 1.998 Mio. Euro

Jährliche Dämpfungseffekte:

2012: 286 Mio. Euro

2013: 514 Mio. Euro

2014: 665 Mio. Euro

2015: 815 Mio. Euro 2016: 963 Mio. Euro

Jährliche Dämpfungseffekte:

2012 : 261 Mio. Euro

2013: 531 Mio. Euro

2014: 728 Mio. Euro

2015: 982 Mio. Euro 2016: 1.035 Mio. Euro

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Kapitel 1 / Kurzfassung 7

Abbildung 1.2 veranschaulicht die Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausga-

ben getrennt nach den Sektoren Länder und gesetzliche Krankenversicherung sowie insgesamt

im Vergleich zu den festgelegten Ausgabenobergrenzen ab dem Beobachtungsjahr 2010.

Für den gesamten Zeitraum der ersten Zielsteuerungsperiode 2012-2016 wird ersichtlich, dass

die vereinbarten Ausgabenobergrenzen sowohl nach Sektoren als auch insgesamt unterschritten

werden. Dies ist vor allem mit der sehr moderaten Ausgabenentwicklung in den ersten Jahren

der aktuellen Zielsteuerungsperiode (insb. 2012 und 2013) zu erklären, die entsprechend

nachhaltig auf die Gesamtperiode wirkt. Insgesamt weisen die zielsteuerungsrelevanten

Gesundheitsausgaben ein durchschnittliches jährliches Wachstum von ca. 2,8 Prozent über die

gesamte Periode 2012-2016 aus. Beginnend mit einer Unterschreitung der Ausgabenobergrenze

von 399 Mio. Euro (2,12 %) im Jahr 2012 konnte das Niveau der Unterschreitung in den

folgenden drei Jahren (2013-2015) kontinuierlich ausgebaut werden, von 685 Mio. Euro bzw.

3,49 Prozent im Jahr 2013 auf 817 Mio. Euro bzw. 3,87 Prozent im Jahr 2015. Zum aktuellen

Kenntnisstand (2. unterjähriges Monitoring 2016) wird sich das Ausmaß der Unterschreitung im

Jahr 2016 voraussichtlich auf 698 Mio. Euro (3,20 %) reduzieren.

Insgesamt konnte seit Beginn der Zielsteuerung-Gesundheit ein Ausgabendämpfungseffekt in

Höhe von 6,8 Milliarden Euro durch Länder und gesetzliche Krankenversicherung erzielt werden.

Die unter den Modellannahmen kumulierte intendierte Dämpfung von rund 3,4 Milliarden wurde

damit deutlich übertroffen.

Im Bereich der Länder entwickeln sich die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben über

die gesamte Periode 2012-2016 unterhalb der vorgegebenen Ausgabenobergrenze.

Während aber im Beobachtungszeitraum 2013 bis 2015 die Unterschreitung mit 315 Mio. Euro

(im Jahr 2013), 344 Mio. Euro (im Jahr 2014) und 394 Mio. Euro (im Jahr 2015) ein relativ

stabiles Niveau aufweist, reduziert sich für das Jahr 2016 die Unterschreitung der Ausgaben-

obergrenze auf das Ausmaß von 255 Mio. Euro bzw. 2,21 Prozent.

Diese neuerliche Reduktion ist zumindest teilweise auf den erhöhenden Personalkosteneffekt,

der sich durch die Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ergibt, zurückzuführen. Wie auch

bereits in früheren Monitoringberichten (insb. I/2016 und II/2016) erwähnt, werden die Effekte

der Personalkostendynamik in der kommenden Zielsteuerungsperiode 2017-2021 zu tragen

kommen.

Grund dafür ist die teilweise ex-post-Abgeltung von Betriebsabgängen, wodurch die zusätzli-

chen Ausgaben noch nicht in allen Voranschlägen der Landesgesundheitsfonds entsprechend

berücksichtigt werden konnten und erst zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden (vgl.

hierzu auch die Anmerkungen meldeverantwortlichen Stellen zu den jeweiligen Einzelpositionen

in Tabelle 3.5).

Detailauswertungen auf Ebene der Bundesländer zeigen über die Zielsteuerungsperiode 2012-

2016 im Regelfall Unterschreitungen der Ausgabenobergrenzen, wobei sowohl regional als auch

teils über den Zeitverlauf Heterogenität festzustellen ist: Vorarlberg überschreitet strukturell die

Ausgabenobergrenze über die gesamte Periode 2012-2016, was vorrangig auf Mehrausgaben im

Personalbereich zurückzuführen ist. Auch die Bundesländer Wien und Salzburg wiesen zuletzt

Überschreitungen der Ausgabenobergrenzen auf.

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8 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Die Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben für die Zielsteuerungs-

periode 2012-2016 im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zeigt ein ähnliches Bild

wie im Bereich der Länder, insgesamt jedoch auf stabilerem Niveau. Ähnlich wie im Bereich der

Länder unterschreitet die gesetzliche Krankenversicherung die Ausgabenobergrenze um 226

Mio. Euro bzw. 2,57 Prozent im Jahr 2012, kann diese Unterschreitung jedoch in den folgenden

Jahren (2013-2016) konstant ausbauen, von 370 Mio. Euro bzw. 4,04 Prozent im Jahr 2013 auf

443 Mio. Euro bzw. 4,31 Prozent im Jahr 2016. Vor dem Hintergrund der im Zuge des Monito-

ringberichtes II/2015 diskutierten möglichen ursächlichen Effekte (entweder Einmaleffekte im

Sinne von Niveausprüngen wie etwa auf Grund neuer Medikamente oder Leistungen oder

strukturelle Effekte im Sinne dauerhafter Steigerungsraten bestimmter Ausgabenpositionen)

weist dies auf wirksame Interventionen der gesetzlichen Krankenversicherung zur Ausgaben-

dämpfung hin.

Detailauswertungen auf Ebene der einzelnen KV-Träger zeigen über die Zielsteuerungsperiode

2012-2016 in der Regel Unterschreitungen der Ausgabenobergrenzen, wobei jedoch auch hier

Heterogenität sowohl regional als auch über den Zeitverlauf festzustellen ist.

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Kapitel 1 / Kurzfassung 9

Monitoring der Steuerungsbereiche

Der vorliegende Bericht zeigt den Umsetzungsstand von gesetzten Maßnahmen und Messgrößen

zum Ende der ersten Zielsteuerungsperiode (2013-2016) auf. In der abschließenden Darstellung

(Stichtag 31. 12. 2016) der letzten Reformperiode wird versucht, jedem Ziel eine klare Bewer-

tung hinsichtlich seiner Zielerreichung im Sinne von erreicht oder nicht erreicht zu geben. Die

Einschätzungen Zielerreichung im Plan oder die Antwortkategorie Aussage derzeit nicht möglich

wurden in der finalen Erhebung zum Monitoring ausgeschlossen.

In den Steuerungsbereichen wurden rund 62 Prozent der Zielwerte (66 von 106 Messgrößen) auf

Bundesebene (exkl. Ziele auf Landesebene) erreicht. Zwar wurden im Laufe des Programmes

kontinuierlich Ziele der Periode 2013-2016 erreicht, allerdings stieg - vor allem aber gegen

Ende der Reformdauer - auch parallel das Ausmaß an gefährdeten bzw. nicht erreichten Zielen.

In vielen Fällen wird das Nichterreichen von Zielen auf fehlende Vorarbeiten oder zeitliche sowie

personelle Engpässe zurückgeführt.

Im Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen werden zehn operative Ziele auf Bundesebene an-

hand von insgesamt 42 Messgrößen betrachtet. In 20 Messgrößen (Monitoringbericht II/2016:

19) sind die vereinbarten Ziele erreicht. Bezüglich 22 (II/2016: 10) Messgrößen war eine

Umsetzung innerhalb der definierten Frist nicht möglich. Als nicht umgesetzt wurden auch Ziele

klassifiziert, die aufgrund der Abhängigkeit von anderen Zielen nicht bearbeitet wurden (z. B.

Entwicklung neuer Zielwerte oder Indikatoren). Ein Ziel (6.2.2. MG 1) wurde im Jahr 2015

verworfen und wird nicht länger verfolgt.

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10 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 1.4:

Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen

Quelle: B-ZV, Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

Operatives Ziel Zielerreichungsgrad

(Anzahl Messgrößen)

6.1

.1.

Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich,

insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und

Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen

Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf

„Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungs-

schritte auf Landesebene setzen

2/6 4/6

6.1

.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary

Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversor-

gungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

1/3 2/3

6.2

.1.

Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in

neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an

multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im

ambulanten Bereich partiell überführen

3/3

6.2

.2.

Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare

Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-

stationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstalten-

rechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

7/9 2/9

6.2

.3.

Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht

indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren 1/2 1/2

6.2

.4.

Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den

Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen 1/1

6.2

.5.

Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge

und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen

identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten

Angebotsplanung abbauen

2/2

6.2

.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender

Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete

vermeidbare Aufenthalte

4/4

6.2

.7.

Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären

und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler

und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente

Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3/8 5/8

6.3

.1.

Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und

die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwi-

ckeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung

daran orientieren

2/4 2/4

Ziel erreicht Zielerreichung gefährdet

Zielerreichung im Plan Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich

Aussage derzeit nicht möglich Noch kein Monitoring vorgesehen/kein Zielwert festgelegt

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Kapitel 1 / Kurzfassung 11

Im Steuerungsbereich Versorgungsprozesse werden sieben operative Ziele auf Bundesebene

anhand von 28 Messgrößen beobachtet. Zum Meldestichtag sind die Ziele zu 18 (II/2016: 15)

Messgrößen erreicht. In zehn Messgrößen (II/2016: 8) konnten die Maßnahmen nicht fristgemäß

umgesetzt werden. In vier weiteren Messgrößen wird die Zielerreichung auf der Landesebene

eingeschätzt.

Tabelle 1.5:

Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse

Quelle: B-ZV, Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

Operatives Ziel Zielerreichungsgrad (Anzahl Messgrößen)

7.1

.1.

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche

festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen 4/4

7.1

.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder

chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf

Landesebene umsetzen

2/5 3/5

7.1

.3. Ausgewählte sektorenübergreifende Probleme im Zusammenhang mit

der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität

und Effizienz lösen

1/4 3/4

7.1

.4.

Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf

Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie

sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer

Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2/2

7.2

.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumen-

tation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise

umsetzen

3/3

7.2

.2.

BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen 1/2 1/2

7.2

.3.

e-Health-Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Tele-

gesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur

Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit beitragen,

flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

5/8 3/8

Ziel erreicht Zielerreichung gefährdet

Zielerreichung im Plan Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich

Aussage derzeit nicht möglich Noch kein Monitoring vorgesehen/kein Zielwert festgelegt

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12 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Im Steuerungsbereich Ergebnisorientierung werden neun operative Ziele auf Bundesebene

anhand von insgesamt 36 Messgrößen beobachtet. In 28 Messgrößen (II/2016: 26) sind die

entsprechenden Ziele erreicht. In acht (II/2016: 4) konnten die Zielerreichungsfristen nicht

eingehalten werden. In einer Messgröße wird die Zielerreichung auf der Landesebene einge-

schätzt.

Tabelle 1.6:

Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung

Quelle: B-ZV, Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

Operatives Ziel Zielerreichungsgrad (Anzahl Messgrößen)

8.1

.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen

orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der

Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

2/2

8.1

.2.

Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit

erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssys-

tem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und

Kuration) etablieren

4/4

8.1

.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden

und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und

anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

2/4 2/4

8.2

.1.

Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und

sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen 5/7 2/7

8.2

.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsys-

teme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der

Folge schrittweise einführen und evaluieren

4/5 1/5

8.2

.3.

Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die

kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichi-

schen Gesundheitswesen im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehm-

lich konkretisieren, in einer Übersicht darstellen und regelmäßig

aktualisieren

1/2 1/2

8.3

.1.

Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise

umsetzen 3/4 1/4

8.3

.2.

Die zum Rahmengesundheitsziel 3 (RGZ 3) "Die Gesundheitskompetenz

der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen 3/4 1/4

8.4

.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssys-

tem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung

messen 4/4

Ziel erreicht Zielerreichung gefährdet

Zielerreichung im Plan Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich

Aussage derzeit nicht möglich Noch kein Monitoring vorgesehen/kein Zielwert festgelegt

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Kapitel 2 / Aktualisierungen 13

2 Aktualisierungen aufgrund von Stellungnah-men der Landes-Zielsteuerungs-kommissionen

Gemäß B-ZV (Artikel 14) nimmt die jeweilige Landes-Zielsteuerungskommission die Einschät-

zung der Zielerreichung bei Zielen und Messgrößen vor, die in ihrer Zuständigkeit liegen, wobei

die Einschätzung ausreichend zu begründen (Stellungnahme) ist. Bei zu erwartenden bzw.

festgestellten Zielverfehlungen sind handlungsleitende Empfehlungen zu entwickeln. Die

Berichte samt Einschätzungen, Stellungnahmen und allfälligen handlungsanleitenden Maßnah-

men sind binnen einer Frist von sechs Wochen an die Bundes-Zielsteuerungskommission zu

übermitteln.

Sollten die Stellungnahmen der L-ZK Aktualisierungen des gegenständlichen Berichtes nach sich

ziehen, werden diese an dieser Stelle kenntlich gemacht.

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14 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

3 Finanzmonitoring

Im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG Z-SG wurde in Abschnitt 6 ein sektorenüber-

greifender Ausgabendämpfungspfad festgelegt, der einerseits eine Prognose der Gesundheits-

ausgaben ohne Intervention, und andererseits eine sektorenübergreifende Ausgabenobergrenze

mit dem daraus resultierenden Dämpfungseffekt als Grundlage hat.

Ziel ist durch Einhalten vereinbarter jährlicher Ausgabenobergrenzen im Jahr 2016 einen

Ausgabendämpfungseffekt in Höhe von rund 1,3 Mrd. Euro (kumuliert von 2012 bis 2016 rund

3,43 Mrd. Euro) zu erzielen. Dabei ist das Einhalten des Ausgabenpfades mithilfe partnerschaft-

lich vereinbarter Maßnahmen, die im Monitoring der Steuerungsbereiche betrachtet werden,

sicherzustellen.

Nachfolgend werden Detailauswertungen zu zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben

differenziert nach Ländern (Tabelle 3.1) bzw. nach Trägern der gesetzlichen Krankenversiche-

rung (Tabelle 3.2) sowie deren bundesländerweise Zusammenführung präsentiert und den

vereinbarten Ausgabenobergrenzen und -dämpfungseffekten gegenübergestellt. Dies erlaubt

die Finanzzielerreichung individuell nach jeweiligen Handlungsfeldern sowie in Hinblick auf die

gemeinsame Finanzverantwortung auf Bundesländerebene zu betrachten.

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Kapitel 3 / Finanzmonitoring 15

3.1 Länder: Entwicklung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben nach Bundesländern

Die Finanzzielerreichung für die Länder wird regionalisiert nach Bundesländern entsprechend

den relevanten Bestimmungen in der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 24 Abs 2 Z 3 lit a bzw. des

G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit a dargestellt. Die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben

werden auf Grundlage der abgestimmten Meldeformulare für den zweiten Monitoringzeitpunkt

2016 ermittelt.

In den zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben ist für den Bereich der Länder insgesamt

Heterogenität sowohl hinsichtlich des Über- bzw. Unterschreitungs-Niveaus als auch in deren

Entwicklung sichtbar: So kommt es in Vorarlberg strukturell zu einer Überschreitung der

vereinbarten Ausgabenobergrenzen über den gesamten Monitoringzeitraum3. Salzburg konnte

das im Monitoringbericht II/2016 angestrebte Unterschreitungs-Niveau für das Jahr 2016 nicht

halten und liegt zum aktuellen Meldezeitpunkt 0,69 Prozent bzw. 5,04 Mio. Euro oberhalb der

Ausgabenobergrenze. In Wien wurde 2016 die Ausgabenobergrenze im Ausmaß von

2,41 Prozent oder mit insgesamt fast 74,76 Mio. Euro überschritten; gegenüber dem Monito-

ringbericht II/2016 setzte sich dieser Trend weiter fort. Die übrigen Bundesländer weisen für die

Jahre 2015 und 2016 durchgängig Unterschreitungen aus.

3

Im Falle von Vorarlberg liegt eine dauerhafte Abweichung vor, die auch wie in den Monitoringberichten der Vorperioden eine

Überschreitung der Ausgabenobergrenzen über den gesamten Zeitraum zur Folge hat. Wie in den Stellungnahmen des

Landes Vorarlberg zu den Monitoringberichten erläutert, sind die Ausgabensteigerungen vorrangig auf Mehrausgaben im

Personalbereich zurückzuführen.

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16 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 3.1:

Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben auf die Bundesländer

in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 20174

Länder

Abschluss-

monitoring

Unterjähriges

Monitoring

Voranschlags-

monitoring

2015 2016 2017**

B

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 264,02 276,30 -

Ausgabenobergrenze 264,02 276,30 *

Ausgabendämpfungseffekt* 0,00 0,00 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 241,27 268,18 278,29

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 22,75 8,12 -

Abweichung zur AOG absolut -22,75 -8,12 *

Abweichung zur AOG in % -8,62 % -2,94 % *

K

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 794,69 831,59 -

Ausgabenobergrenze 750,59 775,33 *

Ausgabendämpfungseffekt* 44,10 56,26 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 718,83 717,62 747,35

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 75,86 113,97 -

Abweichung zur AOG absolut -31,76 -57,71 *

Abweichung zur AOG in % -4,23 % -7,44 % *

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.933,73 2.023,51 -

Ausgabenobergrenze 1.821,27 1.873,15 *

Ausgabendämpfungseffekt* 112,46 150,36 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1.746,14 1.808,18 1.895,99

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 187,59 215,33 -

Abweichung zur AOG absolut -75,13 -64,97 *

Abweichung zur AOG in % -4,13 % -3,47 % *

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 2.040,02 2.134,72 -

Ausgabenobergrenze 1.906,12 1.954,91 *

Ausgabendämpfungseffekt* 133,90 179,81 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1.757,53 1.844,44 1.948,42

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 282,49 290,28 -

Abweichung zur AOG absolut -148,59 -110,47 *

Abweichung zur AOG in % -7,80 % -5,65 % *

S

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 735,11 769,26 -

Ausgabenobergrenze 704,87 730,34 *

Ausgabendämpfungseffekt* 30,24 38,92 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 691,59 735,38 762,24

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 43,52 33,88 -

Abweichung zur AOG absolut -13,28 +5,04 *

Abweichung zur AOG in % -1,88 % +0,69 % *

ST

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.565,42 1.638,11 -

Ausgabenobergrenze 1.502,93 1.555,83 *

Ausgabendämpfungseffekt* 62,49 82,28 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1.389,97 1.451,98 1.510,68

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 175,45 186,13 -

Abweichung zur AOG absolut -112,96 -103,85 *

Abweichung zur AOG in % -7,52 % -6,67 % *

4

Im Jahr 2015 wurde für das Land Oberösterreich von einer kaufmännischen Rundung der zielsteuerungsrelevanten

Gesundheitsausgaben (kaufmännisch gerundet: 1.757,52 Mio. Euro) abgesehen, um in weiterer Folge Rundungsdifferenzen

für die Bildung der auf Originalmeldungen beruhenden gerundeten Österreichsumme zu vermeiden.

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Kapitel 3 / Finanzmonitoring 17

Länder

Abschluss-

monitoring

Unterjähriges

Monitoring

Voranschlags-

monitoring

2015 2016 2017

T

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 837,34 876,25 -

Ausgabenobergrenze 821,55 858,06 *

Ausgabendämpfungseffekt* 15,79 18,19 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 815,45 840,50 891,16

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 21,89 35,75 -

Abweichung zur AOG absolut -6,10 -17,56 *

Abweichung zur AOG in % -0,74 % -2,05 % *

V

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 427,46 447,34 -

Ausgabenobergrenze 427,46 447,34 *

Ausgabendämpfungseffekt* 0,00 0,00 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 457,97 475,01 490,04

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* -30,51 -27,67 -

Abweichung zur AOG absolut +30,51 +27,67 *

Abweichung zur AOG in % +7,14 % +6,19 % *

W

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 3.203,22 3.351,94 -

Ausgabenobergrenze 3.014,19 3.097,76 *

Ausgabendämpfungseffekt* 189,03 254,18 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 3.000,52 3.172,52 3.253,36

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 202,70 179,42 -

Abweichung zur AOG absolut -13,67 +74,76 *

Abweichung zur AOG in % -0,45 % +2,41 % *

* = noch zu ergänzen, sobald Beschluss der Länder und ges. KV vorliegt

** Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet.

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit a

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18 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

3.2 Gesetzliche Krankenversicherung: Entwicklung der ziel-steuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben nach Trägern

Die Finanzzielerreichung durch die gesetzlichen KV-Träger wird entsprechend den relevanten

Bestimmungen in der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 24 Abs 2 Z 3 lit b und c sowie des G-ZG

§ 17 Abs 1 Z 3 lit b und c dargestellt. Die zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben

werden auf Grundlage der abgestimmten Meldeformulare für den ersten Monitoringzeitpunkt

2017 ermittelt.

Generell zeigt sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung bei einzelnen Trägern ein

den Ländern ähnliches heterogenes Bild.5 Zwar können die vereinbarten Ausgabenobergrenzen

von allen KV-Trägern mit Ausnahme der OÖGKK und der TGKK (im Jahr 2016) durchgängig

gehalten werden. Es fällt aber auf, dass einzelne Träger (wie etwa BGKK, VGKK sowie SVA) mit

dem Fortschreiten der Zielsteuerungsperiode und damit steigenden Anforderungen an die

Ausgabendämpfung eine nur knappe Unterschreitung der Ausgabenobergrenzen (von etwa

eineinhalb Prozent oder weniger) in Aussicht stellen. Demgegenüber weisen andere Träger (wie

etwa STGKK, die BKK, VAEB sowie SVB) prognostizierte Unterschreitungen im Ausmaß von fünf

Prozentpunkten oder mehr aus.

In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Krankenversicherung auf

Basis des Rahmenpharmavertrags bis 2018 für das Jahr 2016 einen mit 125 Millionen Euro

dotierten Solidarbeitrag der Pharmawirtschaft erhält.

Tabelle 3.2:

Aufteilung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben auf die Träger der

gesetzlichen Krankenversicherung in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017

Gesetzliche KV

Abschluss-

monitoring

Unterjähriges

Monitoring

Voranschlags-

monitoring

2015 2016 2017

BGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 239,02 250,14 -

Ausgabenobergrenze 229,93 238,09 *

Ausgabendämpfungseffekt* 9,09 12,05 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 222,38 237,62 243,70

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 16,64 12,52 -

Abweichung zur AOG absolut -7,55 -0,47 *

Abweichung zur AOG in % -3,28 % -0,20 % *

5

Es wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass – anders als für den Bereich der Länder – bei Ermittlung von Ausgabenober-

grenzen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die zu erzielenden Ausgabendämpfungseffekte aliquot auf die

einzelnen Träger verteilt wurden und sich somit für alle Träger ein identischer Ausgabendämpfungspfad in Bezug auf die

Wachstumsraten ergibt. Dieser Umstand verstärkt tendenziell die Heterogenität in der Über bzw. Unterschreitung der

Ausgabenobergrenzen.

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Kapitel 3 / Finanzmonitoring 19

Gesetzliche KV

Abschluss-

monitoring

Unterjähriges

Monitoring

Voranschlags-

monitoring

2015 2016 2017

KGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 486,88 509,54 -

Ausgabenobergrenze 468,38 485,00 *

Ausgabendämpfungseffekt* 18,50 24,54 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 447,39 465,28 481,54

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 39,49 44,26 -

Abweichung zur AOG absolut -20,99 -19,72 *

Abweichung zur AOG in % -4,48 % -4,07 % *

NÖGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.396,42 1.461,41 -

Ausgabenobergrenze 1.343,35 1.391,01 *

Ausgabendämpfungseffekt* 53,07 70,40 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1288,20 1.330,47 1.393,55

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 108,22 130,94 -

Abweichung zur AOG absolut -55,15 -60,54 *

Abweichung zur AOG in % -4,11 % -4,35 % *

OÖGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.189,87 1.245,24 -

Ausgabenobergrenze 1.144,65 1.185,26 *

Ausgabendämpfungseffekt* 45,22 59,98 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1141,20 1.187,49 1.235,05

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 48,67 57,75 -

Abweichung zur AOG absolut -3,45 +2,23 *

Abweichung zur AOG in % -0,30 % +0,19 % *

SGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 467,97 489,75 -

Ausgabenobergrenze 450,18 466,15 *

Ausgabendämpfungseffekt* 17,79 23,60 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 433,79 449,24 470,45

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 34,18 40,51 -

Abweichung zur AOG absolut -16,39 -16,91 *

Abweichung zur AOG in % -3,64 % -3,63 % *

STGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.028,66 1.076,53 -

Ausgabenobergrenze 989,56 1.024,67 *

Ausgabendämpfungseffekt* 39,10 51,86 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 915,18 953,96 996,76

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 113,48 122,57 -

Abweichung zur AOG absolut -74,38 -70,71 *

Abweichung zur AOG in % -7,52 % -6,90 % *

TGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 597,94 625,77 -

Ausgabenobergrenze 575,22 595,62 *

Ausgabendämpfungseffekt* 22,72 30,15 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 573,43 596,51 625,39

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 24,51 29,26 -

Abweichung zur AOG absolut -1,79 +0,89 *

Abweichung zur AOG in % -0,31 % +0,15 % *

VGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 326,85 342,06 -

Ausgabenobergrenze 314,43 325,58 *

Ausgabendämpfungseffekt* 12,42 16,48 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 313,00 322,60 339,09

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 13,85 19,46 -

Abweichung zur AOG absolut -1,43 -2,98 *

Abweichung zur AOG in % -0,45 % -0,92 % *

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20 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Gesetzliche KV

Abschluss-

monitoring

Unterjähriges

Monitoring

Voranschlags-

monitoring

2015 2016 2017

WGKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.954,69 2.045,66 -

Ausgabenobergrenze 1.880,40 1.947,11 *

Ausgabendämpfungseffekt* 74,29 98,55 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1807,85 1.856,20 1.917,60

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 146,84 189,46 -

Abweichung zur AOG absolut -72,55 -90,91 *

Abweichung zur AOG in % -3,86 % -4,67 % *

BKK

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 80,47 84,21 -

Ausgabenobergrenze 77,41 80,15 *

Ausgabendämpfungseffekt* 3,06 4,06 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 66,11 66,70 64,57

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 14,36 17,51 -

Abweichung zur AOG absolut -11,30 -13,45 *

Abweichung zur AOG in % -14,60 % -16,78 % *

VAEB

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 425,04 444,83 -

Ausgabenobergrenze 408,89 423,40 *

Ausgabendämpfungseffekt* 16,15 21,43 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 351,09 357,26 367,54

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 73,95 87,57 -

Abweichung zur AOG absolut -57,80 -66,14 *

Abweichung zur AOG in % -14,14 % -15,62 % *

BVA

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.027,53 1.075,35 -

Ausgabenobergrenze 988,48 1.023,54 *

Ausgabendämpfungseffekt* 39,05 51,81 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 957,83 990,29 1.038,29

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 69,70 85,06 -

Abweichung zur AOG absolut -30,65 -33,25 *

Abweichung zur AOG in % -3,10 % -3,25 % *

SVA

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 667,42 698,48 -

Ausgabenobergrenze 642,05 664,83 *

Ausgabendämpfungseffekt* 25,37 33,65 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 626,38 656,72 682,15

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 41,04 41,76 -

Abweichung zur AOG absolut -15,67 -8,11 *

Abweichung zur AOG in % -2,44 % -1,22 % *

SVB

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 425,24 445,03 -

Ausgabenobergrenze 409,07 423,59 *

Ausgabendämpfungseffekt* 16,17 21,44 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 354,76 360,70 370,75

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 70,48 84,33 -

Abweichung zur AOG absolut -54,31 -62,89 *

Abweichung zur AOG in % -13,28 % -14,85 % *

* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit b und c

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Kapitel 3 / Finanzmonitoring 21

3.3 Länder und gesetzliche Krankenversicherung: Bundeslän-derweise Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben

Gemäß B-ZV Art 4 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit c werden die zielsteuerungsrelevanten öffentli-

chen Gesundheitsausgaben bundesländerweise zusammengeführt. Hierfür war es nötig, die

Ausgabensummen der Sonderversicherungsträger und Betriebskrankenkassen den einzelnen

Bundesländern zuzuordnen (für die Aufteilung vgl. Tabelle 3.3). Diese erfolgte seitens der

gesetzlichen KV auf Basis einer Schätzung mit Hilfe von zwei Parametern (gewichtet zu gleichen

Teilen):

» Verhältnis der extramuralen Ausgaben nach Bundesländern aufgrund einer Sondererhebung

für das Jahr 2003;

» Verhältnis der aktuellen Zahl der Anspruchsberechtigten nach Bundesländern aus den

Anspruchsberechtigtendatenbanken des Hauptverbandes

Tabelle 3.3:

Zuteilungsschlüssel für die zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben der

Summe der Sonderversicherungsträger und Betriebskrankenkassen auf die Bundesländer

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017

Tabelle 3.4 weist demgemäß in den Spalten drei bis fünf die gesamten Ausgaben der gesetzli-

chen Krankenversicherung, den Anteil der Gebietskrankenkassen und den gemeinsamen Anteil

(gemäß Tabelle 3.3) von Sonderversicherungsträgern und Betriebskrankenkassen aus. Die

gesetzlichen KV-Träger nach Bundesländern (GKK und anteilig SVT und BKK) erreichen in allen

Bundesländern das Ziel und bleiben in den Jahren 2015 und 2016 gemäß aktueller Monitorin-

gerhebung unterhalb der vereinbarten Ausgabenobergrenzen.

Die zweite Spalte der Tabelle 3.4 enthält die Darstellung der Länder, auf deren Zielerreichung

bereits in Abschnitt 3.1 eingegangen wurde. Die erste Spalte der Tabelle 3.4 stellt die Summe

der Zielerreichung von Land und gesetzlicher Krankenversicherung nach Bundesländern und für

Gesamtösterreich dar. In der bundesländerweisen Zusammenführung (gesetzliche KV und Länder

zusammen) ist in den Jahren 2015 und 2016 die Zielerreichung für Österreich insgesamt

gegeben. Vorarlberg überschreitet auf Basis der bundesländerweisen Zusammenführung

allerdings die Ausgabenobergrenzen in den Jahren 2015 (24,01 Mio. Euro bzw. 2,94 %) und

2016 (19,20 Mio. Euro bzw. 2,26 %). Dies ist wie schon wie in der Betrachtung der Ausgaben

nach Ländern auf die strukturell bedingte Überschreitung der Ausgabenobergrenze des Landes

Vorarlberg zurückzuführen.

Bundesland Zuteilungsschlüssel

Burgenland 3,86698 %

Kärnten 7,97556 %

Niederösterreich 22,00838 %

Oberösterreich 12,22158 %

Salzburg 6,57758 %

Steiermark 18,19010 %

Tirol 8,50601 %

Vorarlberg 2,98837 %

Wien 17,66544 %

GESAMT 100,00000 %

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22 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 3.4:

Bundesländerweise Zusammenführung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben in Mio. Euro, Meldezeitpunkt März 2017

Land und gesetzl. KV Land Gesetzl. KV gesamt davon GKK davon SVT und BKK

A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA

2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017

B

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 604,58 632,70 - 264,02 276,30 - 340,56 356,40 - 239,02 250,14 - 101,54 106,26 -

Ausgabenobergrenze 591,63 615,53 * 264,02 276,30 * 327,61 339,23 * 229,93 238,09 * 97,68 101,14 *

Ausgabendämpfungseffekt* 12,95 17,17 - 0,00 0,00 - 12,95 17,17 - 9,09 12,05 - 3,86 5,12 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 554,76 599,83 619,57 241,27 268,18 278,29 313,49 331,65 341,28 222,38 237,62 243,70 91,11 94,03 97,58

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 49,82 32,87 - 22,75 8,12 - 27,07 24,75 - 16,64 12,52 - 10,43 12,23 -

Abweichung zur AOG absolut -36,87 -15,70 * -22,75 -8,12 * -14,12 -7,58 * -7,55 -0,47 * -6,57 -7,11 *

Abweichung zur AOG in % -6,23 % -2,55 % * -8,62 % -2,94 % * -4,31 % -2,23 % * -3,28 % -0,20 % * -6,73 % -7,03 % *

K

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.490,98 1.560,29 - 794,69 831,59 - 696,29 728,70 - 486,88 509,54 - 209,41 219,16 -

Ausgabenobergrenze 1.420,43 1.468,93 * 750,59 775,33 * 669,84 693,60 * 468,38 485,00 * 201,46 208,60 *

Ausgabendämpfungseffekt* 70,55 91,36 - 44,10 56,26 - 26,45 35,10 - 18,50 24,54 - 7,95 10,56 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1.354,14 1.376,84 1.430,14 718,83 717,62 747,35 635,31 659,22 682,79 447,39 465,28 481,54 187,92 193,94 201,25

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 136,84 183,45 - 75,86 113,97 - 60,98 69,48 - 39,49 44,26 - 21,49 25,22 -

Abweichung zur AOG absolut -66,29 -92,09 * -31,76 -57,71 * -34,53 -34,38 * -20,99 -19,72 * -13,54 -14,66 *

Abweichung zur AOG in % -4,67 % -6,27 % - -4,23 % -7,44 % * -5,15 % -4,96 % * -4,48 % -4,07 % * -6,72 % -7,03 % *

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 3.908,02 4.089,69 - 1.933,73 2.023,51 - 1.974,29 2.066,18 - 1.396,42 1.461,41 - 577,87 604,77 -

Ausgabenobergrenze 3.720,53 3.839,79 * 1.821,27 1.873,15 * 1.899,26 1.966,64 * 1.343,35 1.391,01 * 555,91 575,63 *

Ausgabendämpfungseffekt* 187,49 249,90 112,46 150,36 - 75,03 99,54 - 53,07 70,40 - 21,96 29,14 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 3.552,89 3.673,82 3.844,87 1.746,14 1.808,18 1.895,99 1.806,75 1.865,64 1.948,88 1.288,20 1.330,47 1.393,55 518,55 535,17 555,33

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 355,13 415,87 - 187,59 215,33 - 167,54 200,54 - 108,22 130,94 - 59,32 69,60 -

Abweichung zur AOG absolut -167,64 -165,97 * -75,13 -64,97 * -92,51 -101,00 * -55,15 -60,54 * -37,36 -40,46 *

Abweichung zur AOG in % -4,51 % -4,32 % * -4,13 % -3,47 % * -4,87 % -5,14 % * -4,11 % -4,35 % * -6,72 % -7,03 % *

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 3.550,79 3.715,80 - 2.040,02 2.134,72 - 1.510,77 1.581,08 - 1.189,87 1.245,24 - 320,90 335,84 -

Ausgabenobergrenze 3.359,48 3.459,83 * 1.906,12 1.954,91 * 1.453,36 1.504,92 * 1.144,65 1.185,26 * 308,71 319,66 *

Ausgabendämpfungseffekt* 191,31 255,97 - 133,90 179,81 - 57,41 76,16 - 45,22 59,98 - 12,19 16,18 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 3.186,69 3.329,12 3.491,86 1.757,53 1.844,44 1.948,42 1.429,16 1.484,68 1.543,44 1.141,20 1.187,49 1.235,05 287,96 297,19 308,39

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 364,10 386,68 - 282,49 290,28 - 81,61 96,40 - 48,67 57,75 - 32,94 38,65 -

Abweichung zur AOG absolut -172,79 -130,71 * -148,59 -110,47 * -24,20 -20,24 * -3,45 +2,23 * -20,75 -22,47 *

Abweichung zur AOG in % -5,14 % -3,78 % * -7,80 % -5,65 % * -1,67 % -1,34 % * -0,30 % +0,19 % * -6,72 % -7,03 % *

S

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.375,79 1.439,75 - 735,11 769,26 - 640,68 670,49 - 467,97 489,75 - 172,71 180,74 -

Ausgabenobergrenze 1.321,19 1.368,53 * 704,87 730,34 * 616,32 638,19 * 450,18 466,15 * 166,14 172,04 *

Ausgabendämpfungseffekt* 54,60 71,22 - 30,24 38,92 - 24,36 32,30 - 17,79 23,60 - 6,57 8,70 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1.280,36 1.344,56 1.398,66 691,59 735,38 762,24 588,77 609,18 636,42 433,79 449,24 470,45 154,98 159,94 165,97

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 95,43 95,19 - 43,52 33,88 - 51,91 61,31 - 34,18 40,51 - 17,73 20,80 -

Abweichung zur AOG absolut -40,83 -23,97 * -13,28 +5,04 * -27,55 -29,01 * -16,39 -16,91 * -11,16 -12,10 *

Abweichung zur AOG in % -3,09 % -1,75 % * -1,88 % +0,69 % * -4,47 % -4,55 % * -3,64 % -3,63 % * -6,72 % -7,03 % *

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Kapitel 3 / Finanzmonitoring 23

Land und gesetzl. KV Land Gesetzl. KV gesamt davon GKK davon SVT und BKK

A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA A UJ VA

2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017 2015 2016 2017

ST

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 3.071,70 3.214,48 - 1.565,42 1.638,11 - 1.506,28 1.576,37 - 1.028,66 1.076,53 - 477,62 499,84 -

Ausgabenobergrenze 2.951,95 3.056,26 * 1.502,93 1.555,83 * 1.449,02 1.500,43 * 989,56 1.024,67 * 459,46 475,76 *

Ausgabendämpfungseffekt* 119,75 158,22 * 62,49 82,28 - 57,26 75,94 - 39,10 51,86 - 18,16 24,08 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 2.733,74 2.848,26 2.966,43 1.389,97 1.451,98 1.510,68 1.343,77 1.396,28 1.455,75 915,18 953,96 996,76 428,59 442,32 458,99

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 337,96 366,22 - 175,45 186,13 - 162,51 180,09 - 113,48 122,57 - 49,03 57,52 -

Abweichung zur AOG absolut -218,21 -208,00 * -112,96 -103,85 * -105,25 -104,15 * -74,38 -70,71 * -30,87 -33,44 *

Abweichung zur AOG in % -7,39 % -6,81 % * -7,52 % -6,67 % * -7,26 % -6,94 % * -7,52 % -6,90 % * -6,72 % -7,03 % *

T

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 1.658,62 1.735,76 - 837,34 876,25 - 821,28 859,51 - 597,94 625,77 - 223,34 233,74 -

Ausgabenobergrenze 1.611,62 1.676,16 * 821,55 858,06 * 790,07 818,10 * 575,22 595,62 * 214,85 222,48 *

Ausgabendämpfungseffekt* 47,00 59,60 - 15,79 18,19 - 31,21 41,41 - 22,72 30,15 - 8,49 11,26 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 1.589,30 1.643,85 1.731,18 815,45 840,50 891,16 773,85 803,35 840,02 573,43 596,51 625,39 200,42 206,84 214,63

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 69,32 91,91 - 21,89 35,75 - 47,43 56,16 - 24,51 29,26 - 22,92 26,90 -

Abweichung zur AOG absolut -22,32 -32,31 * -6,10 -17,56 * -16,22 -14,75 * -1,79 +0,89 * -14,43 -15,64 *

Abweichung zur AOG in % -1,38 % -1,93 % * -0,74 % -2,05 % * -2,05 % -1,80 % * -0,31 % +0,15 % * -6,72 % -7,03 % *

V

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 832,78 871,52 - 427,46 447,34 - 405,32 424,18 - 326,85 342,06 - 78,47 82,12 -

Ausgabenobergrenze 817,37 851,08 * 427,46 447,34 * 389,91 403,74 * 314,43 325,58 * 75,48 78,16 *

Ausgabendämpfungseffekt* 15,41 20,44 - 0,00 0,00 - 15,41 20,44 - 12,42 16,48 - 2,99 3,96 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 841,38 870,28 904,54 457,97 475,01 490,04 383,41 395,27 414,50 313,00 322,60 339,09 70,41 72,67 75,41

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* -8,60 1,24 - -30,51 -27,67 - 21,91 28,91 - 13,85 19,46 - 8,06 9,45 -

Abweichung zur AOG absolut +24,01 +19,20 * +30,51 +27,67 * -6,50 -8,47 * -1,43 -2,98 * -5,07 -5,49 *

Abweichung zur AOG in % +2,94 % +2,26 % * +7,14 % +6,19 % * -1,67 % -2,10 % * -0,45 % -0,92 % * -6,72 % -7,02 % *

W

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 5.621,75 5.883,03 - 3.203,22 3.351,94 - 2.418,53 2.531,09 - 1.954,69 2.045,66 - 463,84 485,43 -

Ausgabenobergrenze 5.340,80 5.506,91 * 3.014,19 3.097,76 * 2.326,61 2.409,15 * 1.880,40 1.947,11 * 446,21 462,04 *

Ausgabendämpfungseffekt* 280,95 376,12 - 189,03 254,18 - 91,92 121,94 - 74,29 98,55 - 17,63 23,39 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 5.224,60 5.458,29 5.616,71 3.000,52 3.172,52 3.253,36 2.224,08 2.285,77 2.363,35 1.807,85 1.856,20 1.917,60 416,23 429,57 445,75

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 397,15 424,74 - 202,70 179,42 - 194,45 245,32 - 146,84 189,46 - 47,61 55,86 -

Abweichung zur AOG absolut -116,20 -48,62 * -13,67 +74,76 * -102,53 -123,38 * -72,55 -90,91 * -29,98 -32,47 *

Abweichung zur AOG in % -2,18 % -0,88 % * -0,45 % +2,41 % * -4,41 % -5,12 % * -3,86 % -4,67 % * -6,72 % -7,03 % *

Ö

SOLL

Ausgaben ohne Intervention* 22.115,00 23.143,00 - 11.801,00 12.349,00 - 10.314,00 10.794,00 - 7.688,30 8.046,10 - 2.625,70 2.747,90 -

Ausgabenobergrenze 21.135,00 21.843,00 22.629,00 11.213,00 11.569,00 11.985,00 9.922,00 10.274,00 10.644,00 7.396,10 7.658,49 * 2.525,90 2.615,51 *

Ausgabendämpfungseffekt* 980,00 1.300,00 - 588,00 780,00 - 392,00 520,00 - 292,20 387,61 - 99,80 132,39 -

IST Ausgaben gem. Monitoring 20.317,86 21.144,85 22.003,96 10.819,27 11.313,81 11.777,53 9.498,59 9.831,04 10.226,43 7.142,42 7.399,37 7.703,13 2.356,17 2.431,67 2.523,30

ANALYSE

Ermittelter Dämpfungseffekt* 1.797,14 1.998,15 - 981,73 1.035,19 - 815,41 962,96 - 545,88 646,73 - 269,53 316,23 -

Abweichung zur AOG absolut -817,14 -698,15 -625,04 -393,73 -255,19 -207,47 -423,41 -442,96 -417,57 -253,68 -259,12 * -169,73 -183,84 *

Abweichung zur AOG in % -3,87 % -3,20 % -2,76 % -3,51 % -2,21 % -1,73 % -4,27 % -4,31 % -3,92 % -3,43 % -3,38 % * -6,72 % -7,03 % *

* = zu ergänzen, sobald Beschlüsse der KV und Länder vorliegen

AOG = Ausgabenobergrenze, A = Abschlussmonitoring, (v)A = (vorläufiges) Abschlussmonitoring, UJ = unterjähriges Monitoring, SVT = Sonderversicherungsträger, BKK = Betriebskrankenkassen

SOLL-Werte-Summen der Länder = ursprüngliche, nicht gerundeten Ausgangswerte, dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen. Bei der Bildung der IST-Werte-Summen der Länder

und der gesetzlichen KV wurde, um Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen zu vermeiden, bei Bedarf von einer kaufmännischen Rundung der ursprünglichen Ausgangswerte abgesehen.

* Ab dem Jahr 2017 werden Ausgaben ohne Intervention, Ausgabendämpfungseffekt sowie Ermittelter Dämpfungseffekt entsprechend der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 17 nicht mehr abgebildet

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017 und G-ZG § 17 Abs 1 Z 3 lit c

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24 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

3.4 Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring

Anmerkungen der meldeverantwortlichen Stellen, die zu den jeweiligen Einzelpositionen der

ermittelten zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben (Ausgaben gem. Monitoring)

eingebracht wurden, sind in den jeweiligen Meldeformularen für das Finanzzielmonitoring

dokumentiert. Die angeführten Anmerkungen zum Finanzzielmonitoring sind in Tabelle 3.5

dargestellt.

Tabelle 3.5:

Kommentierungen zum Finanzzielmonitoring: Allgemeine Anmerkungen in den

Meldeformularen, Meldezeitpunkt März 2017

Meldever-

antwortliche Stelle Allgemeine Anmerkungen gem. Meldeformular I/2017

HVB für alle Träger

Datenquellen:

2015: Endgültige Erfolgsrechnungen (§§ 3 und 7 der Rechnungsvorschriften).

2016: Vorläufige Erfolgsrechnungen (§ 17 der Rechnungsvorschriften) - Stand: 15. Februar 2017.

2017: Voranschläge (§ 19 der Rechnungsvorschriften).

Kärnten

Daten für 2015 des Kärntner Gesundheitsfonds beruhen auf dem endgültigen RA 2015, Daten für

2015 des Landes Kärnten beruhen auf dem endgültigen RA 2015. Daten für 2016 des Kärntner

Gesundheitsfonds beruhen auf dem VA 2016 plus ggf. Hochrechnungen, Daten des Landes

Kärnten anhand des VA 2016 bzw. aktueller Abschätzungen. Daten für 2017 des Kärntner

Gesundheitsfonds beruhen auf dem VA 2017, Daten des Landes Kärnten anhand des VA 2017.

Niederösterreich

Derzeit finden in NÖ Verhandlungen zum Spitalsärztegesetz (SÄG) statt, deren Ergebnis zu

Änderungen im Personalaufwand der NÖ Landeskliniken/Universitätskliniken und damit zu einer

Erhöhung des Trägeranteils führen kann. Da das Ergebnis dieser Verhandlungen noch aussteht,

sind im IST–Ergebnis entsprechende Änderungen zu erwarten.

Salzburg

Die Betriebsabgangsdeckungsdaten für 2015 entstammen dem Rechnungsabschluss des Landes.

Für 2016 sind die voraussichtlichen Rechnungsabschlusswerte des Landes und der Gemeinden

angegeben (Abfragestand Mitte Feber 2017). Für 2017 entstammen die Werte den Voranschlägen

des Landes und der Gemeinden.

NEU ab 2016"Tauernklinik": umfassend die bisherigen Fondskrankenanstalten Zell am See und

Mittersill.

Die Zahlungen der Gemeinde Zell am See für Betriebsabgang des Tauernklinikums und

Abschaffung der Selbstträgerschaft bei Familienbeihilfen sollen ab 2016 gemeinsam bei der

Position 752 dargestellt werden.

Das KH Hallein ist seit 2017 nicht mehr Rechtsträgerin der Betriebsgesellschaft, deren Anteile

wurden ab 2017 von der SALK übernommen.

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Kapitel 3 / Finanzmonitoring 25

Quelle: Monitoring gem. B-ZV Art 14, Meldezeitpunkt März 2017, Meldeformular Finanzmonitoring,

Feld Allgemeine Anmerkungen

Meldever-

antwortliche Stelle Allgemeine Anmerkungen gem. Meldeformular I/2017

Steiermark

Das Land Steiermark finanzierte die Gesellschafterzuschüsse an die Steiermärkische Krankenan-

staltengesellschaft mbH in den Jahren 2009 bis 2011 über Anleihebegebungen. Im Juni 2014 war

vertragskonform die erste Anleihe in Höhe von 700 Mio. Euro zurückzuzahlen. Dies wurde

haushaltstechnisch mittels zusätzlicher Gesellschafterzuschüsse über das Budget der Abteilung 8

abgewickelt. Zur „Neutralstellung“ dieser Rückzahlung im Monitoring ist anzumerken, dass das

gesamte Nominale der Anleihe dem Land Steiermark bereits rückwirkend zugerechnet und auch im

Landeshaushalt 2009/2010 sowie in den Landesrechnungsabschlüssen ab 2009 dargestellt und

abgebildet wurde. Die Rückzahlung dieser Anleihe führt im Landeshaushalt zu einer rein

buchmäßigen Steigerung der Nettoneuverschuldung des Jahres 2014 im Ausmaß der Anleihetil-

gung von 700 Mio. Euro. Gleichzeitig reduziert sich die Verbindlichkeit der Steiermärkischen

Krankenanstaltengesellschaft gegenüber dem Land Steiermark im selben Ausmaß.

2015: In der Finanzierungsrechnung des RA 2015 des Landes sind 450.575.500 Euro als

Gesellschafterzuschuss ausgewiesen; bei der Differenz in der Höhe von 28 Mio. Euro im Vergleich

zum unterjährigen Monitoring handelt es sich um eine Gebührstellungsauflösung, die für die

Auswirkungen aufgrund der KA-AZG-Novelle notwendig war.

Tirol

Analog zu vorangegangenen Meldungen wird darauf hingewiesen, dass die Ausgabensumme lt. der

vorliegenden Meldung für Prognosen der zukünftigen Finanzierungssituation der Tiroler

Fondskrankenanstalten nur sehr eingeschränkt geeignet ist. Dies insbesondere auf Grund des

erwarteten massiven Ansteigens der Betriebsabgänge der Tirol Kliniken GmbH, die erst im

zweitfolgenden Jahr durch das Land abgedeckt und im Finanzmonitoring erfassungswirksam

werden. Aus diesen Gründen vermag auch das gegenständliche Monitoring die Ausgangslage für

die Periode 2017-2021 nicht richtig darzustellen.

Die Übergangsbestimmungen zur im Jahr 2014 geschaffenen Novelle des KA-AZG des Bundes

(insbesondere das Erfordernis der Individualzustimmung der Ärzte zum "Opting-Out") haben -

nicht nur in Tirol - einen Kostenschub ausgelöst, der sich mit der Konzeption der "Dämpfung" der

öffentlichen Gesundheitsausgaben bzw. der "Finanzzielsteuerung" schwer in Einklang bringen

lässt.

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3.5 Gesondert darzustellende Größen

Gemäß VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 22 Abs 8 und Art 24 Abs 2 Z 4 lit a) bis e) sind die

Gesundheitsausgaben aus den Bereichen Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenfür-

sorgeanstalten und des Bundes sowie Investitionen gesondert darzustellen.

Die Vorgehensweise zur gesonderten Darstellung wurde im Bundes-Zielsteuerungsvertrag in

Art 15 festgelegt. Demnach sind die genannten Größen in den jeweiligen Monitoringberichten

gesondert zu analysieren; sie sind nicht Gegenstand der zielsteuerungsrelevanten Gesundheits-

ausgaben und unterliegen damit auch nicht der vereinbarten Ausgabendämpfung. Um Daten-

konsistenz mit den öffentlichen Gesundheitsausgaben nach SHA für das Jahr 2015 zu gewähr-

leisten, werden zum aktuellen Monitoringzeitpunkt die Ausgaben der gesondert auszuweisenden

Größen für das Jahr 2015 dargestellt.

Für Investitionen im Bereich der Länder wurden die Rechnungsabschlüsse der Krankenanstalten-

träger als Grundlage herangezogen. Im Jahr 2015 wurden die in Tabelle 3.6 angeführten

Investitionen in Sachanlagen für österreichische Fondskrankenanstalten aufgewendet.

Tabelle 3.6:

Investitionen in landesgesundheitsfondsfinanzierten Krankenanstalten nach Bundesländern

in Euro, 2015

Land Investitionen in Fondskrankenanstalten

2015

Burgenland 17.193.926

Kärnten 34.281.254

Niederösterreich 40.061.781

Oberösterreich 99.218.752

Salzburg 48.380.328

Steiermark 136.056.801

Tirol 49.294.392

Vorarlberg 35.486.404

Wien* 273.167.790

GESAMT 731.501.424

* inkl. Aufwendungen für das TZ Ybbs in der Höhe von rd. 1,64 Mio. Euro (2015)

Quelle: KRBV/Quellen- und Verwendungsanalyse

Zur Darstellung der Investitionen im Bereich Sozialversicherung wurden die Abrechnungen der

SV-eigenen Einrichtungen herangezogen. Die im Jahr 2015 getätigten Investitionen in Gesund-

heitseinrichtungen der Sozialversicherung sind in Tabelle 3.7 dargestellt.

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Kapitel 3 / Finanzmonitoring 27

Tabelle 3.7:

Investitionen in den Gesundheitseinrichtungen der gesetzlichen Krankenversicherung nach

Bundesländern in Euro, 2015

Land Investitionen in Gesundheitseinrichtungen der Sozialversicherung

2015

Burgenland 45.595.284

Kärnten 4.557.723

Niederösterreich 42.463.492

Oberösterreich 33.226.856

Salzburg 5.925.662

Steiermark 28.934.830

Tirol 493.646

Vorarlberg 186.233

Wien 69.313.961

GESAMT 230.697.687,60

Quelle: Abrechnung der SV-eigenen Einrichtungen (exklusive Hanusch-Krankenhaus)

Die Höhe der Gesundheitsausgaben von Pensionsversicherung, Unfallversicherung, Krankenfür-

sorgeanstalten und des Bundes wurden analog zu SHA, die die Statistik Austria berechnet,

ermittelt. Tabelle 3.8 zeigt die Ausgaben für die Jahre 2012-2015.

Tabelle 3.8:

Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der

Krankenfürsorgeanstalten sowie des Bundes in Mio. Euro, 2012-2015

Gesundheitsausgaben* 2012 2013 2014 2015

Pensionsversicherung 802 858 889 915

Unfallversicherung 353 374 392 403

Krankenfürsorgeanstalten 463 477 486 500

Bund** 1.710 1.794 1.841 1.899

* Die aktuell verfügbaren (Stand: Februar 2017) Gesundheitsausgaben der Pensionsversicherung, der Unfallversicherung, der

Krankenfürsorgeanstalten sowie des Bundes nach SHA beruhen zum Teil auf vorläufigen Daten und werden ggf. noch einer

Revision unterzogen.

** Für 2012 nach Bereinigung des GSBG-Effekts (siehe auch Monitoringbericht II/2014)

Quelle: Statistik Austria

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4 Monitoring der Steuerungsbereiche

Allgemeine Erläuterungen zum Monitoring der Steuerungsbereiche sind dem Anhang zu

entnehmen (s. Anhang 3 – Erläuterungen Monitoring der Steuerungsbereiche).

4.1 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen

Der Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen nimmt in seinen strategischen und operativen

Zielen Bezug auf Strukturen des Gesundheitsversorgungssystems. Den drei strategischen Zielen

sind zehn operative Ziele zugeordnet.

Nachstehende Tabelle 4.1 listet die operativen Ziele des Steuerungsbereiches Versorgungsstruk-

turen einschließlich der zugehörigen Messgrößen und deren Zielerreichung auf und gibt somit

einen Überblick über die Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen.

Bezugnehmend auf das operative Ziel 6.2.2. (Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch

erbringbare Leistungen forcieren) stellt Tabelle 4.1 aus Übersichtsgründen den

Bundesdurchschnitt dar. Definierte Zielwerte für die Landesebene sind den nachfolgenden

Detaildarstellungen zu entnehmen.

Zusammenfassend konnten folgende Ziele zwischenzeitlich erreicht bzw. umgesetzt werden:

» Konzept für Versorgungsaufträge und Rollenverteilung liegt vor.

» Konzept für Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler Ebene liegt

vor.

» Primärversorgungskonzept liegt vor.

» Tagesklinik: Weitere Leistungsbündel wurden definiert; Bandbreite bundesweit erreicht für:

Karpaltunnel-OP, Katarakt, Adenotomie/Paracentese, Curettage, Metallentfernung, Knie

Arthroskopie

» Definition relevanter Krankheitsgruppen für med. nicht induzierte NTA/ETA liegt vor.

» Definition, Analyse und Empfehlungen zu ACSC sind entwickelt sowie Entwicklung ausge-

wählter, medizinisch begründet vermeidbarer Aufenthalte ist im Zeitverlauf dargestellt.

» Jährliche Reduktion: Belagstage (-3,3 %), Krankenhaushäufigkeit (-2,8 %)6

» Weitere Indikatoren hinsichtlich Versorgungs- und Leistungsdichte sind definiert.

» Kompetenzprofile und Rahmenbedingungen: Vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen sind

festgelegt und Rechtsgrundlagen wurden angepasst.

6

Siehe Fußnote 8

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 29

Tabelle 4.1:

Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

MG1 Abgestimmtes und in der B-ZK beschlossenes Konzept

liegt vor 1 06/2015 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG3 Anzahl der definierten und umgesetzten Versorgungs-

aufträge – differenziert nach Versorgungsstufen n. f. Ab 06/2015 - - - - - - 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

MG4 Quantitative Indikatoren zur Feststellung der

Versorgungswirksamkeit liegen Ende 2015 vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG5

Anteil der Bevölkerung, die nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

n. f. Ab 06/2015 - - - - - - 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

MG6

Konzept zur Sicherstellung der Aufgaben des

öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler

Ebene liegt vor

1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

MG1 Abgestimmtes multiprofessionelles und interdiszipli-

näres Primärversorgungkonzept liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Rechtliche Regelungen sind vorhanden 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG3

Anteil der Bevölkerung, die in multiprofessionellen und

interdisziplinären Primärversorgungsmodellen versorgt

werden kann (mindestens 1 % der Bevölkerung pro

Bundesland)

1 % 12/2016 0 % 0 % 0 % 0,1 % 0,2 % 0,2 % 0,2 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 0,8 %

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30 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen

und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

MG1

Anzahl der auf Landesebene umgesetzten multiprofes-

sionellen und/oder interdisziplinären ambulanten

Versorgungsformen

2/BDL Ab 12/2014 - - 2 8 7,5 9 10

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Zur Einschätzung der

Zielerreichung auf Länder-

ebene s. Detaildarstellung

Tabelle 4.6

-

MG2 Anteil der in diesen Versorgungsformen versorgten

Patienten an allen Patienten im ambulanten Bereich n. f. Ab 12/2014 - - 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

MG3 Rechtliche Anpassungen sind erfolgt 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren**

MG1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts ist erfolgt 1 12/2014 0 0 0 - - - - Ziel verworfen -

MG2

Ausgehend von der Liste der tagesklinisch

erbringbaren Leistungsbündel im Teil E sind weitere

tagesklinisch erbringbare Leistungsbündel definiert

1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

MG3a Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Karpal-

tunnel OP > 65 % 12/2016 57,1 % 57,1 % 61,9 % 61,9 % 67,4 % 67,4 % 69,5 % Ziel erreicht -

MG3b Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Katarakt

OP > 70 % 12/2016 74,2 % 74,2 % 79,3 % 79,3 % 82,8 % 82,8 % 88,5 % Ziel erreicht

-

MG3c Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Varizen OP > 30 % 12/2016 13,0 % 15,1 % 16,4 % 16,4 % 20,6 % 20,6 % 26,4 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -3,6 %

MG3d Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Adeno-

tomie/Paracentese > 40 % 12/2016 48,9 % 49,0 % 51,8 % 51,8 % 59,2 % 59,2 % 58,0 % Ziel erreicht

-

MG3e Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Curettage > 50 % 12/2016 50,1 % 50,1 % 54,9 % 54,9 % 56,7 % 56,6 % 61,5 % Ziel erreicht -

MG3f Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Hernien OP > 15 % 12/2016 2,8 % 3,0 % 3,4 % 3,4 % 4,4 % 4,4 % 4,6 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -10,4 %

MG3g Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Metall-

entfernung > 40 % 12/2016 40,4 % 40,6 % 43,2 % 43,2 % 45,7 % 45,8 % 46,8 % Ziel erreicht

-

MG3h Erhöhung Anteil tagesklinischer Erbringung Knie-

Arthroskopie > 30 % 12/2016 20,6 % 21,0 % 21,8 % 23,0 % 26,0 % 26,1 % 32,1 % Ziel erreicht

-

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

MG1 Analyse relevanter Krankheitsgruppen liegt vor 1 12/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 31

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

MG2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- u.

Abrechnungsmodell für den Bereich ETA/NTA/SA ist in

allen Bundesländern eingeführt

9 06/2015 0 0 0 0 0 0 3 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 66,7 %

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

MG1 Präoperative Verweildauer beschränken < 1

Belagstag

Lfd. ab

06/2013 1,06 1,06 1,04 1,04 1,02 1,02 1,01

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 1 %

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und

im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

MG1 Planungsempfehlungen und Planungswerte sind im

ÖSG festgelegt 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG2 Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallel-

strukturen sind identifiziert 1

Lfd. ab

06/2013 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

MG1 Definition der medizinisch begründet vermeidbaren

Aufenthalte liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Analyse vermeidbarer Aufenthalte liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Empfehlungen liegen vor 1 06/2015 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter

vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf n. f. Ab 06/2015 - - - - 1 1 n.v.

DLD-Jahresmeldung aller

Akutkrankenanstalten für 2016

erst ab Juli 2017 verfügbar

-

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren

mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen***

MG1 Analyse mit Verbesserungspotenzialen liegt vor 1 12/2013 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG2 Dokumentation der Entwicklung aller Indikatoren wird

laufend durchgeführt 1

Lfd. ab

06/2013 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG3 Entwicklung der Versorgungs- und Leistungsdichte im Gesundheitswesen im Zeitverlauf, insbesondere anhand folgender Indikatoren:

MG3a Belagstage je 1.000 EW in FKA österreichweit reduziert Min. -1,8 % Lfd. ab

06/2013 -2,2 % -2,1 % -2,1 % -2,1 % -3,3 % -3,3 % -2,8 % Ziel erreicht -

MG3b Krankenhaushäufigkeit je 1.000 EW in FKA

österreichweit reduziert Min. -1,1 %

Lfd. ab

06/2013 -1,8 % -1,8 % -1,5 % -1,4 % -2,8 % -2,8 % -2,3 % Ziel erreicht -

MG3c Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen in FKA

österreichweit reduziert Min. -0,8 %

Lfd. ab

06/2013 -0,4 % -0,3 % -0,7 % -0,6 % -0,5 % -0,5 % -0,5 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 0,3 %

MG3d

Inanspruchnahme im ambulanten Bereich (e-Card-

Kontakte, Frequenzen in Spitalsambulanzen; ab 2014:

Leistungshäufigkeiten)

n. f. 12/2013 - - - - - - -

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

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32 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

MG3e

Davon abgeleitet die Kapazitäten: Akutbettendichte

und versorgungswirksame Kapazitäten für den

ambulanten Bereich

n. f. 12/2013 - - - - - - -

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

MG4 Weitere Indikatoren bzgl. Versorgungs- und

Leistungsdichte liegen vor 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

6.3.1. Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und

in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung daran orientieren

MG1 Vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen sind

festgelegt 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht

MG2 Kompetenzprofile für vorrangig zu behandelnde

Berufsgruppen liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG3 Curricula wurden an die entwickelten Kompetenzprofi-

le angepasst 1 06/2016 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG4 Rechtsgrundlagen wurden angepasst 1 12/2016 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -

* Einschätzung der ZE durch die für die Meldung verantwortliche Vertragspartei bzw. das zuständige Gremium lt. Meldeformular der Steuerungsbereiche.

** Länderweise Darstellung siehe Detailtabellen

*** Berechnungsbasis endgültige DLB-Jahresmeldung aus DIAG

**** Vorbehaltlich einer gegenläufigen Entwicklung in der Zukunft

n. f.=noch festzulegen, n.v.=nicht verfügbar, ZE=Zielerreichung, MG=Messgröße, SE=Statuserhebung, EW=Einwohner/innen, FKA=Fondskrankenanstalten, BDL=Bundesländer, ETA=Eintagesaufenthalt,

NTA=Nulltagesaufenthalt, SA=spitalsambulant, BT=Belagstag

Farblegende zur Einschätzung der Zielerreichung (Status): Grün: Ziel erreicht Hellgrün: Zielerreichung im Plan Hellgelb: Zielerreichung gefährdet Rot: Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 33

4.2 Übersicht: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse

Der Steuerungsbereich Versorgungsprozesse nimmt in seinen strategischen und operativen

Zielen Bezug auf die Prozesse des Gesundheitsversorgungssystems. Sieben operative Ziele sind

zwei strategischen Zielen zugeordnet.

Nachstehende Tabelle 4.2 veranschaulicht die operativen Ziele des Steuerungsbereiches

Versorgungsprozesse einschließlich zugehöriger Messgrößen und den Zielerreichungsstand und

liefert so einen Überblick über die Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen.

Zusammenfassend konnten folgende Ziele zwischenzeitlich erreicht bzw. umgesetzt werden:

» Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme und Entlassungsmanagement

(AUFEM) liegt vor.

» Umsetzungsreife bundeseinheitliche Qualitätsstandards einschließlich Maßnahmen zur

Unterstützung sind entwickelt und umgesetzt.

» Weitere abgestimmte Themenbereiche für bundeseinheitliche Qualitätsstandards wurden

erarbeitet.

» Evaluierungsergebnisse und definierter Adaptierungsbedarf für integrierte Versorgungs-

programme (IV-P) sowie über weitere abgestimmte gemeinsam umzusetzende IV-

Programme liegen vor.

» Gemeinsame Medikamentenkommission ist eingerichtet.

» Hochpreisige Medikamente sind definiert.

» Gemeinsame Versorgungsmodelle u. Finanzierungsmodelle für hochpreisige Medikamente

sind entwickelt.

» Valide Datengrundlagen über die Leistungen im ambulanten Bereich liegen vor

» Konzept für die sektorenübergreifende Diagnosen- und Leistungsdokumentation (DLD) ist

erstellt.

» Fünf Pilotprojekte zur Anwendung der DLD im ambulanten Bereich sind eingerichtet.

» Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards präoperative Diagnostik wurde

durchgeführt.

» Fertigstellung der ELGA-Zentralkomponenten (GDA-Index, zentraler Patientenindex,

Berechtigungs- und Protokollierungs-system, Zugangsportal, etc.) sowie der EDV-

Anwendung e-Medikation laut ELGA-Gesetz und Masterplan ELGA

» Beschlüsse der B-ZK zur Unterstützung von e-Health- Projekten liegen vor

» Konzept eines bundesweit einheitlichen Rahmens für ein telefon- und webbasierten

Erstkontakt- und Beratungsservice liegt vor.

» Analyse der Potenziale von Telegesundheitsdiensten zur Verbesserung von Versorgungs-

prozessen liegt vor.

» Rechtliche Grundlagen für Telegesundheitsdienste-Projekte sind geschaffen.

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34 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.2:

Zielerreichung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert

Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum

ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

MG1 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Auf-

nahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM) liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM auf

Landesebene 100 % 12/2016 31,6 %** 43,2 %** 54,9 %** 69,1 %** 78,9 %** 82,2 %** 86,3 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 13,7 %

MG3 Maßnahmen zur Unterstützung bei der Umsetzung sind

entwickelt und umgesetzt 1

Ab

12/2014 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -

MG4 Weitere Themenbereiche für bundeseinheitliche

Qualitätsstandards sind abgestimmt 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG5 Umsetzungsreife bundeseinheitliche Qualitätsstandards

sind entwickelt 1

ab

06/2014 - 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

MG1 Evaluierungsergebnisse und Adaptierungsbedarf liegen

vor 1 12/2015 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2

Abstimmungsergebnis über weitere gemeinsam

umzusetzende integrierte Versorgungsprogramme liegt

vor

1 12/2015 - 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte

Krankheitsbilder liegen vor 1 12/2016 - 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG4 Anteil der in den integrierten Versorgungsprogrammen

jeweils versorgten Patientinnen und Patienten n. f. 12/2016 - - - - - - 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

MG5

Entwicklung der Krankenhausaufenthalte in Bezug auf die

von den Versorgungsprogrammen erfassten Krankheits-

bilder

n. f. 12/2016 - - - - - - 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

MG1 Gemeinsame Medikamentenkommission ist eingerichtet

und hat die Tätigkeit aufgenommen 1 12/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Anteil der von der Medikamentenkommission ausgespro-

chenen Empfehlungen in Bezug auf die eingereichten Fälle 100 %

ab

12/2013 0 - 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 100 %

MG3 Anteil der von der B-ZK angenommenen Empfehlungen

der Medikamentenkommission 100 %

ab

12/2013 0 - - - 0 % 0 % 0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 100 %

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 35

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert

Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum

ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

MG4 Konzept für sektorenübergreifenden Medikamenten-

einsatz liegt vor 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

MG1 Definition der Medikamente ist erfolgt 1 12/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Gemeinsame Versorgungsmodelle und sektorenübergrei-

fende Finanzierungskonzepte sind entwickelt 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

MG1 Valide Datengrundlagen über die Leistungen im

ambulanten Bereich liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht

MG2 Ein von der BGK abgenommenes Konzept liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnosedokumenta-

tion (standardisiert und codiert) im ambulanten Bereich

eingeführt ist

Mind. 3

i. Ö.

ab

12/2013 1 2 2 3 4 4 5 Ziel erreicht -

MG4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden Diagnosen-

und Leistungsdokumentation auf Landesebene bis

12/2016

100 % 12/2016 - - - - - 38,9 %XX 31,3 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 68,7 %

7.2.2. BQLL präoperative Diagnostik umsetzen

MG1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % i.

a. BL 12/2014 54,9 %** 57,2 % ** 70,9 %** 71,4 %** 74,2 %** 74,2 %** 77,9 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 22,1 %

MG2 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards liegt

vor 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Messmethode liegt vor 1 12/2016 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie Präoperative

Diagnostik

100 % i.

a. BL 12/2016 37,7 %** 63,3 %** 59,5 %** 67,8 %** 67,8 %** 78,9 %** 80,0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 20,0 %

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36 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert

Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum

ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

7.2.3. e-Health-Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit

beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

MG1

ELGA-Zentralkomponenten (GDA-Index, zentraler

Patientenindex, Berechtigungs- und Protokollierungs-

system, Zugangsportal, etc.) sowie EDV-Anwendung

e-Medikation laut ELGA-Gesetz und Masterplan ELGA

sind fertiggestellt

1 ab

06/2013 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -

MG2 Beschlüsse der B-ZK zur Unterstützung von e-Health-

Projekten liegen vor 1

ab

06/2013 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -

MG3 Konzept liegt vor 1 12/2014 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -

MG4 Telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungs-

service ist bundesweit implementiert 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG5 Analyse der Potenziale liegt vor 1 12/2014 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG6 Abstimmung zwischen den Vertragsparteien ist erfolgt 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG7 Rechtliche Grundlagen für Telegesundheitsdienste-

Projekte sind geschaffen 1 06/2015 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG8 Vereinbarte Telegesundheitsdienste-Projekte sind

eingerichtet 1 12/2016 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

* Einschätzung der ZE durch die für die Meldung verantwortliche Vertragspartei bzw. das zuständige Gremium lt. Meldeformular der Steuerungsbereiche

** Länderweise Darstellung siehe Detaildarstellungen; an dieser Stelle wird der Bundesländerdurchschnitt dargestellt

n. f.=noch festzulegen, n.v.=nicht verfügbar, ZE=Zielerreichung, MG=Messgröße, SE=Statuserhebung, EW=Einwohner/innen, FKA=Fondskrankenanstalten, BDL=Bundesländer, ETA=Eintagesaufenthalt,

NTA=Nulltagesaufenthalte, SA=spitalsambulant, BT=Belagstag

Farblegende zur Einschätzung der Zielerreichung (Status): Grün: Ziel erreicht Hellgrün: Zielerreichung im Plan Hellgelb: Zielerreichung gefährdet Rot: Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 37

4.3 Übersicht: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung

Der Steuerungsbereich Ergebnisorientierung bezieht sich in seinen strategischen und operativen

Zielen auf Ergebnisse des Gesundheitsversorgungssystems. Neun operativen Zielen sind vier

strategische Ziele zugeordnet.

Nachstehende Tabelle 4.3 listet die operativen Ziele des Steuerungsbereiches Ergebnisorientie-

rung einschließlich zugehöriger Messgrößen und den Zielerreichungsstand auf und gibt einen

Überblick über die Umsetzung der festgelegten Ziele und Maßnahmen.

Zusammengefasst konnten folgende Ziele zwischenzeitlich erreicht bzw. umgesetzt werden:

» Konzept für eine Gesundheitsförderungs-Strategie und Methode für deren Monitoring ist

entwickelt.

» Mess- und Vergleichskonzeptes für Outcomes im Gesundheitswesen: Konzept ist entwickelt,

Daten liegen valide und vollständig vor, die im Konzept definierten Parameter wurden entwi-

ckelt und im Zeitverlauf dargestellt.

» Umsetzungsbeschluss der B-ZK in Bezug auf relevante Themen im Zusammenhang mit

Kosten-Nutzen-Bewertung der Zielsteuerung-Gesundheit liegt vor.

» Übersicht über Evidenzberichte (z. B. HTA und EBM) wird regelmäßig vorgelegt.

» A-IQI: weitere Indikatoren wurden definiert und Veranlassungen aufgrund von Peer Reviews

getroffen.

» Ziel, Zweck u. Umfang bundesweiter Qualitätsregister wurden festgelegt.

» Konzept für die Ergebnisqualitätsmessung im ambulanten Bereich wurde entwickelt.

» Ein Pilotprojekt zur ambulanten Ergebnisqualitätsmessung ist eingerichtet.

» Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme einschließlich

organisatorischer und rechtlicher Voraussetzungen für die Umsetzung auf Bundesebene

wurden geschaffen.

» Bericht zur Umsetzung von Qualitätsmanagementsystemen für den stationären und

ambulanten Bereich wurde erstellt.

» Bestandsaufnahme gemeinsamer Qualitätsaktivitäten im österreichischen Gesundheits-

system wurde umgesetzt.

» Ein Patientensicherheitsbeirat wurde eingerichtet.

» Eine Patientensicherheitsstrategie wurde entwickelt und Maßnahmen priorisiert.

» Zugriffe auf das Gesundheitsportal wurden um mehr als 50 Prozent gesteigert.

» Ein Umsetzungsprogramm zum R-GZ 3 liegt vor.

» ELGA-Zugangsportal entspricht Health-Literacy- Kriterien (“Usability-Prüfung”)

» Der ATHIS-Fragebogen wurde adaptiert.

» ATHIS-Befragungsergebnisse und Analysen zur Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem

und zum subjektiven Gesundheitszustand liegen vor.

» Einer Methode zur sektorenübergreifenden Patientenbefragung wurde festgelegt und

Befragungs- sowie Analyseergebnisse liegen vor.

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38 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.3:

Zielerreichung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung

Operatives Ziel und Messgröße Ziel-

wert

Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art. 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

MG 1 Konzept für eine Gesundheitsförderungsstrategie liegt

vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG 2 Methode für das Umsetzungsmonitoring ist festgelegt 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

MG 1 Mess- und Vergleichskonzept liegt vor 1 06/2014 0 0 0 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG 2 Erforderliche Daten liegen valide und vollständig vor 1 06/2015 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -

MG 3

Entwicklung der im Mess- und Vergleichskonzept

definierten Parameter, insbesondere Lebenserwartung,

gesunde Lebensjahre, Säuglingssterblichkeit und

Mortalität im Zeitverlauf

n.f. ab 06/2014 - - - 0 0 1 1 Ziel erreicht -

MG 4 Analysen liegen vor 1 12/2015 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren

MG1 Beschluss der B-ZK liegt vor 1 06/2016 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Regelmäßig gewartete Übersicht liegt vor 1 ab 06/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Beauftragte Evidenzanalysen liegen termingerecht vor 1 ab 06/2013 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

keine Analysen beauftragt

-

MG4 Voraussetzungen sind geschaffen 1 12/2015 0 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

MG1 Weitere Indikatoren für A-IQI sind bei Bedarf definiert 1 ab 06/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Aufgrund von A-IQI-Auswertungen und Peer Reviews

wurden Veranlassungen getroffen 1 ab 06/2013 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Ziel, Zweck und Umfang von verbindlichen, subsidiären,

bundesweiten Qualitätsregistern sind festgelegt 1 ab 06/2013 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG4 Ein Konzept zur Ergebnisqualitätsmessung für den

ambulanten Bereich liegt vor 1 12/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG5 Pilotprojekte zur ambulanten Ergebnisqualitätsmessung

sind eingerichtet 1 ab 12/2014 - - 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 39

Operatives Ziel und Messgröße Ziel-

wert

Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

MG6 Indikatoren, die geeignet sind, sektorenübergreifend

die Ergebnisqualität abzubilden, liegen vor 1 ab 12/2014 - - 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

MG7 Regelmäßige, sektorenübergreifende Berichte zur

Ergebnisqualität liegen vor 1 ab 06/2013 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

MG1 Mindestanforderungen an Qualitätsmanagement-

systeme sind definiert 1 06/2014 0 0 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für

die Umsetzung auf Bundesebene liegen vor 1 ab 06/2014 0 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Bericht zur Umsetzung der Qualitätsmanagement-

systeme für 2012 für den stationären Bereich liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG4

Berichte zur Umsetzung der Qualitätsmanagement-

systeme für 2015 für den stationären und ambulanten

Bereich liegen vor

1 12/2016 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -

MG5 Umsetzungsgrad der Qualitätsmanagementsysteme,

welche die Mindestanforderungen erfüllen 100 % ab 06/2014 - 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

8.2.3. Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen

im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehmlich konkretisieren, in einer Übersicht darstellen und regelmäßig aktualisieren

MG1 Bestandsaufnahme der gemeinsamen Qualitäts-

aktivitäten liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2

Weiter entwickelte Qualitätsstrategie mit übersichtlicher

Darstellung der Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlich-

keiten und des Zeitplanes liegt vor

1 ab 06/2014 - 0 0 0 0 0 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

MG1 Patientensicherheitsbeirat ist eingerichtet 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2 Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der

Patientensicherheitsstrategie liegt vor 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen** 50 % ab 06/2014 - - 12,2 %** 32,2 %** 40,0 % 44,4 % 45,0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Zur Einschätzung der

Zielerreichung auf Länderebene

siehe Detaildarstellung Tabelle

4.33

5 %

MG4 Strategie liegt vor 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG5 System zur bundesweit einheitlichen Erfassung von

nosokomialen Infektionen und AMR ist eingerichtet 1 12/2014 0 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich -

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40 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Operatives Ziel und Messgröße Ziel-

wert

Ist-Wert zum Zeitpunkt (Monat/Jahr) Einschätzung der ZE per

12/2016*

%-Abw.

zum ZW Frist 12/2013 06/2014 12/2014 06/2015 12/2015 06/2016 12/2016

MG6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR im

Zeitverlauf n. f. ab 12/2014 - 0 0 0 0 0 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

kein Zielwert festgelegt

-

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (RGZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

MG1 Anzahl der Zugriffe auf das Gesundheitsportal

+50 %

ggü.

2012

ab 06/2013 138.607 155.000 182.000 187.240 190.090 208.095 213.301 Ziel erreicht -

MG2

Die Summe der Anteile der Ausprägungen „ausreichen-

de“ und „exzellente“ Gesundheitskompetenz im

Gesamtindex des EU-Health Literacy Surveys

55 % ab 06/2013 44 % 44 % 44 % 44 % 44 % 44 % 44 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich,

Studie wurde nicht wiederholt

-

MG3 Umsetzungsprogramm zum R-GZ 3 liegt vor 1 ab 06/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG4 ELGA-Zugangsportal entspricht Health-Literacy-

Kriterien (“Usability-Prüfung”) 1 ab 06/2013 0 0 0 0 0 0 1 Ziel erreicht -

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

MG1 ATHIS-Fragebogen (österreichische Gesundheits-

befragung) ist adaptiert 1 12/2013 1 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG2

ATHIS-Befragungsergebnisse und Analysen zur

Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem und zum

subjektiven Gesundheitszustand liegen vor

1 ab 12/2013 0 0 0 0 1 1 1 Ziel erreicht -

MG3 Methode für die sektorenübergreifende Patienten-

befragung ist festgelegt 1 06/2014 0 1 1 1 1 1 1 Ziel erreicht -

MG4 Ergebnisse der Patientenbefragung und Analysen liegen

vor 1 ab 06/2014 - 0 0 0 0 1 1 Ziel erreicht -

* Einschätzung der ZE durch die für die Meldung verantwortliche Vertragspartei bzw. das zuständige Gremium lt. Meldeformular der Steuerungsbereiche

** länderweise Darstellung siehe Detaildarstellung; an dieser Stelle wird der Bundesländerdurchschnitt dargestellt

n. f.=noch festzulegen, ZE=Zielerreichung, MG=Messgröße, SE=Statuserhebung, EW=Einwohner/innen, FKA=Fondskrankenanstalten, BDL=Bundesländer, ETA=Eintagesaufenthalt, NTA=Nulltagesaufenthalt, SA=spitalsambulant,

BT=Belagstag

Farblegende zur Einschätzung der Zielerreichung (Status): Grün: Ziel erreicht Hellgrün: Zielerreichung im Plan Hellgelb: Zielerreichung gefährdet Rot: Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich

Quelle: Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 41

4.4 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsstrukturen

Tabelle 4.4:

Operatives Ziel 6.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die wesentlichen Anbieter innerhalb der

Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen.

Maßnahmen Messgrößen

1

Bundesländerübergreifende, systematische, differenzierte Erhebung und Analyse der Patientenströme unter

Berücksichtigung des Zuweisungsverhaltens der Anbieter (einschließlich Sicherstellung der Datengrundlagen

und Methoden) bis Ende 2013

1 Abgestimmtes und in der B-ZK beschlossenes Konzept liegt vor

2 Grundkonzeptionierung für Versorgungsaufträge und Rollenverteilungen bis Mitte 2014 entwickeln und

zwischen den Vertragsparteien abstimmen 2 Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen vor

3 Detailkonzepterstellung inkl. Entwicklung von quantitativen Indikatoren zur Feststellung der Versorgungswirk-

samkeit bis Mitte 2015 3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versorgungsaufträge – differenziert nach Versorgungs-

stufen

4 Schaffen rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen auf Bundesebene, inkl. ÖSG bis Ende 2015 4 Quantitative Indikatoren zur Feststellung der Versorgungswirksamkeit liegen Ende 2015 vor

5 Unterstützung durch die Bundesebene bei Umsetzungsschritten auf Landesebene 5 Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand

und Wochenende ambulant versorgt werden kann – differenziert nach Versorgungsstufen

6

Erstellen eines Konzepts zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsaufgaben auf kommunaler Ebene

(insbesondere Totenbeschauen, Fahrtauglichkeitsüberprüfungen (§ 5 StVO), UbG-Untersuchungen, schul-

ärztliche Versorgung) bis Mitte 2014

6 Konzept zur Sicherstellung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes auf kommunaler

Ebene liegt vor

4 Schaffen rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen auf Bundesebene, inklusive ÖSG bis Ende 2015 2 LE Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen vor

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

3 1 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG Innovation

4 2 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Recht

Versorgungsaufträge liegen nicht final vor und wurden nicht an die FG Recht

herangetragen.

4 2 LE

Rechtliche und/oder

organisatorische Vorrausetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0)

ab 12/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 2 auf

Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK) PHC-Gesetz liegt nicht vor/ÖSG liegt nicht vor.

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42 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Kärnten ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK) Bundesweite Gesetzgebung liegt nicht vor.

Niederösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Oberösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene

liegen noch nicht vor.

Salzburg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene

noch nicht vorliegend.

Steiermark ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Sobald die rechtlichen Umsetzungsschritte auf Bundesebene gesetzt wurden,

können diese auf Landesebene umgesetzt werden.

Tirol ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.

Vorarlberg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesvorgaben liegen nicht vor.

Wien ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen

nicht vor.

3 3

Ist im Zusammenhang mit dem Detailkonzept bis 06/2015 festzulegen

ab 06/2015

Burgenland ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Keine Vorgaben des Bundes vorhanden

Kärnten ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesvorgaben noch nicht vorliegend.

Salzburg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundeskonzept noch nicht vorliegend.

Steiermark ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene

Tirol ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor

Vorarlberg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Wien ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 43

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

3 4 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation

Quantitative Indikatoren in Zusammenhang mit operativen Zielen 6.2.5. M 2

sowie 6.2.7. M 2 sind zu definieren. Sollte sich im Zuge der Bearbeitung die

Datenlage als unzureichend erweisen, wird dies – gemeinsam mit einem

Vorschlag zur Sicherstellung der erforderlichen Datengrundlagen – an die B-

ZK gemeldet.

3 5

Ist im Zusammenhang mit dem Detailkonzept bis 06/ 2015 festzulegen

ab 06/2015

Burgenland ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK) Keine Vorgaben des Bundes vorhanden.

Kärnten ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK) Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Hausärztlicher Notdienst umgesetzt.

Salzburg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK) Bundeskonzept noch nicht vorliegend.

Steiermark ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK) Bundesergebnisse liegen noch nicht vor.

Tirol ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.

Vorarlberg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Wien ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Koordinatoren (L-ZK)

6 6 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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44 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.5:

Operatives Ziel 6.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis 06/2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen.

Maßnahmen Messgrößen

1 Erstellen eines multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungskonzepts und Vorlage

an die B-ZK bis Mitte 2014 zur Beschlussfassung 1 Abgestimmtes multiprofessionelles und interdisziplinäres Primärversorgungkonzept liegt vor

2

Schaffen der für die Umsetzung des multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversor-

gungsmodells erforderlichen Voraussetzungen (inkl. rechtliche Voraussetzungen, Kompetenzprofile

und Rahmenbedingungen) auf Bundesebene bis Ende 2014

2 Rechtliche Regelungen sind vorhanden

LE Unterstützung durch die Bundesebene bei der Umsetzung des multiprofessionellen und

interdisziplinären Primärversorgungskonzepts auf Landesebene 3

Anteil der Bevölkerung, die in multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungsmodellen

versorgt werden kann.

2 Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0) 2 LE Rechtliche Regelungen sind vorhanden

LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE 3 LE Anteil der Bevölkerung, die in multiprofessionellen und interdisziplinären Primärversorgungsmodellen

versorgt werden kann.

MN MG Zielwert Umsetz-

ungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung

verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation

2 2 1 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Recht Derzeit in Abstimmung mit den Systempartnern.

3 3

Vorerst bis Ende 2016 mindestens

1 % der Bevölkerung pro Bundes-

land (das entspricht österreichweit

mindestens 80.000 Personen)

12/2016 0,2 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich HVB

Mit Stand 31.12.2016 sind bundesweit erst zwei Primärversorgungszentren (PVZ)

in Betrieb (Wien-Mariahilf, GZ Mariazell). Im Jänner 2017 eröffnet das GZ Enns;

voraussichtlich werden im Verlauf des Jahres 2017 einige weitere PVZ in Betrieb

genommen. Der geplante Zielwert - Versorgung von mind. 1 % der Bevölkerung

pro Bundesland - kann nicht erreicht werden. Im Artikel 31 der Vereinbarung

gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheits-

wesens wird festgehalten, dass bis 2020 die Anzahl der Primärversorgungsein-

heiten auf mindestens 75 erhöht werden soll. Für die Realisierung dieser

ambitionierten Zielsetzung ist die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen

Voraussetzung.

LE 2 LE

Rechtliche und/oder organisatori-

sche Vorrausetzungen auf LE

vorliegend (1/0)

ab 12/2014 bzw. ab ZE MG 2 auf BE

Burgenland ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

PHC-Gesetz liegt nicht vor.

Kärnten ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

In Ermangelung einer bundesweiten Gesetzgebung derzeit noch keine

Umsetzung auf Landesebene.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 45

Niederösterreich ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen

noch nicht vor.

Salzburg ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene noch

nicht vorliegend.

Steiermark ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Bis Ende 2016 gab es keine rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene, die auf

Landesebene umgesetzt werden hätten können.

Tirol ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.

Vorarlberg ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor

Wien ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

LE 3 LE Anzahl umgesetzter PV-Modelle

auf LE ab 12/2014 bzw. ab ZE MG 2 auf BE

Burgenland ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Akutordination im KH Oberwart ist seit Oktober 2016 in Betrieb.

Kärnten ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Im RSG 2020 sind sechs PHC-Standorte vorgesehen, nämlich in den Bezirken

Feldkirchen, Hermagor, Klgft. Spittal, St. Veit und Völkermarkt.

Niederösterreich ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) PHC Enns in Betrieb. Weitere Pilotmodelle in Konzeption zB. PHC Haslach.

Salzburg ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Ein Projekt (PHC-Netzwerk) befindet sich in Vorbereitung zur Umsetzung.

Steiermark ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene. Unabhängig davon

hat das LKH Mürzzuschlag-Mariazell am Standort Mariazell im Rahmen einer

Kooperation gemäß § 72 Abs. 4 StKAG 2012 mit nach Ärztegesetz berufsberech-

tigten ÄrztInnen als eine ambulante Versorgungsform in besonderer Ausformung

einen zeitlich befristeten Versorgungspiloten unter dem Titel "Gesundheitszent-

rum Mariazell" gestartet, in dem das Konzept "Das Team rund um den Hausarzt"

im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten berücksichtigt wurde. Dieser

Versorgungspilot ist mit 1.10.2016 gestartet.

Tirol ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.

Vorarlberg ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor.

Wien ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Servicepopulation von Medizin Mariahilf wird auf 15.000 Personen geschätzt.

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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46 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.6:

Operatives Ziel 6.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären Versorgungsformen im ambulanten

Bereich partiell überführen.

Maßnahmen Messgrößen

1 Entwicklung von pauschalen Honorierungsmodellen für interdisziplinäre Gruppenpraxen bis Ende 2013

(gemäß ASVG §§ 342a, 652) - -

2

Schaffen von konzeptiven und operativen Grundlagen und allfälliger erforderlicher Rahmenregelungen

für das Etablieren von multiprofessionell und/oder interdisziplinär organisierten Versorgungsformen

im ambulanten Bereich inklusive neuer Abrechnungsmodelle bis Ende 2014

- -

3 Anpassung rechtlicher Voraussetzungen bis Ende 2014 3 Rechtliche Anpassungen sind erfolgt.

4

Unterstützung durch die Bundesebene beim Etablieren von multiprofessionell und/oder interdisziplinär

organisierten ambulanten Versorgungsformen (z. B. Anreize festlegen, Vorbereitung für eine mögliche

Evaluierung)

- -

LE - 1 Anzahl der auf Landesebene umgesetzten multiprofessionellen und/oder interdisziplinären ambulanten

Versorgungsformen

LE - 2 Anteil der in diesen Versorgungsformen versorgten Patienten an allen Patienten im ambulanten Bereich

3 Anpassung rechtlicher Voraussetzungen bis Ende 2014 3 LE Rechtliche Anpassungen sind auf LE erfolgt.

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

LE 1 Mindestens 2 pro

Bundesland ab 12/2014 10

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Burgenland ab 12/2014 1

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Pilotprojekt "Akutordination" seit Oktober 2016 in Betrieb

Kärnten ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Gruppenpraxenvertrag wird zwischen KGKK und ÄK ausgehandelt.

Niederösterreich ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Auf Bundesebene liegt derzeit nur ein Eckpunktepapier (siehe TOP 5, B-ZK vom

3.12.2014) vor, eine Redaktionsgruppe wurde etabliert.

Oberösterreich ab 12/2014 3 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) MVZ Essstörungen an der LNWJ, SPAZ LNWJ, Psychosemodul Braunau

Salzburg ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Die radiologische Versorgung im Pinzgau wird umgesetzt. Das psychosoziale

Versorgungszentrum in Salzburg startet, sobald entsprechendes fachärztliches Personal

akquiriert werden kann.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 47

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Steiermark ab 12/2014 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

L-ZK-Beschlüsse vom 19. 12. 2013 und 18. 11. 2014.

In der Steiermark wurde für die Obersteiermark am LKH Hochsteiermark, Standort Bruck

eine Umsetzung in Form einer Allgemeinen Psychiatrischen Ambulanz und Suchtmedizi-

nischen Ambulanz realisiert und zwar als dislozierte Ambulanzen des LKH Graz Süd-

West, Standort Süd aufgrund der strukturellen Unterversorgung mit ambulanten

Behandlungsmöglichkeiten. Gleiches gilt für den etablierten Versorgungspiloten am LKH

Hochsteiermark, Standort Leoben in Form einer dislozierten ambulanten und

tagesklinischen Angebotes für KJP in Kooperation mit dem LKH Graz Süd-West, Standort

Süd und der Kinderabteilung Leoben.

Tirol ab 12/2014 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie; Kinderärztl. Ordination am

BKH Reutte.

Vorarlberg ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Wien ab 12/2014 1

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

In der Zielsteuerungsperiode wurde ein sozialpädiatrisches Ambulatorium für

Frühförderung, das den interdisziplinären und multiprofessionellen Anspruch erfüllt,

neu errichtet und in Betrieb genommen.

LE 2

Ist im Zusammenhang mit

dem Konzept bis Ende

2014 festzulegen

ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

HVB

Zur Erarbeitung eines umfassenden Konzepts für das Etablieren von multiprofessionel-

len, ambulanten Versorgungsformen (MPV) - auf Basis des Eckpunktepapiers - wurde

von der FG Innovation eine Redaktionsgruppe eingesetzt. Es stellte sich heraus, dass

eine detaillierte Konzeption der MPV nur im Kontext einer umfassenden Diskussion zur

(spezialisierten) ambulanten Versorgung insgesamt zufriedenstellend gelöst werden

kann. Eine Klärung dieser Grundsatzfragen ist im Gange.

3 3 1 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

FG Recht FG Recht ist derzeit nicht befasst.

3 3 LE

Rechtliche und/oder orga-

nisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0)

ab 12/2014 bzw. ab ZE MG 3 auf BE

Burgenland ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche Vorgaben auf Bundesebene liegen nicht vor.

Kärnten ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Vertrag nach § 342a ASVG.

Niederösterreich ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

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48 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Oberösterreich ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene liegen noch

nicht vor.

Salzburg ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene noch nicht

vorliegend.

Steiermark ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene.

Tirol ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Änderung TirKAP 2015.

Vorarlberg ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Wien ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 49

Tabelle 4.7:

Operatives Ziel 6.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen (spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante

Versorgungsstufe) forcieren

Maßnahmen Messgrößen

1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts dahingehend, dass die „Tagesklinik“ dem ambulanten Bereich

zuzuordnen ist 1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts ist erfolgt.

2 Schaffen von Anreizsystemen, um Verlagerung bis Mitte 2014 zu forcieren (z. B. LKF 2015 und PKV) - -

3 Definition weiterer tagesklinisch erbringbarer Leistungsbündel bis Ende 2014 2 Ausgehend von der Liste der tagesklinisch erbringbaren Leistungsbündel im Teil E sind weitere

tagesklinisch erbringbare Leistungsbündel definiert

4 Unterstützung durch die Bundesebene bei der Einrichtung bzw. Umwidmung adäquater Strukturen auf

Landesebene - -

1 Anpassung des Krankenanstaltenrechts dahingehend, dass die „Tagesklinik“ dem ambulanten Bereich

zuzuordnen ist 1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0)

4 Unterstützung durch die Bundesebene bei der Einrichtung bzw. Umwidmung adäquater Strukturen auf

Landesebene LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE

LE -

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen

gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel-OP: unterer Wert: 65 %

3b Katarakt-OP: unterer Wert: 70 %

3c Varizen-OP: unterer Wert: 30 %

3d Adenotomie/Paracentese: unterer Wert: 40 %

3e Curettage: unterer Wert: 50 %

3f Hernien-OP: unterer Wert: 15 %

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 %

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 %

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2014 0 Ziel verworfen FG Recht Ziel wurde verworfen. AG GS Entscheidung, dass TK nicht dem ambulanten Bereich zugeordnet

wird.

3 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG FinCon

1 1 LE

Rechtliche und/oder

organisatorische

Voraussetzungen auf

LE vorliegend (1/0)

ab 12/2014 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 1 auf

Bundesebene

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50 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Burgenland ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

Kärnten ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

Niederöster-

reich ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

Oberösterreich ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

Salzburg ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

Steiermark ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

Tirol ab 12/2014 1 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK) Änderung TirKAP 2015.

Vorarlberg ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

Wien ab 12/2014 0 Ziel verworfen Koordinatoren (L-ZK)

LE 2 Der untere Wert der Zielwerte in Anlage 2.1 des Teil E ist auf Landesebene

mindestens zu erreichen; der obere Wert ist anzustreben.

Siehe Tabelle 4.8

DLB Jahresmeldung 2016 erst im Juli 2017 verfügbar.

4 LE Anzahl umgesetzter Versorgungs-

formen auf LE 35

Burgenland - 7 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Anzahl der Tageskliniken in BGLD-Fonds-KA.

Kärnten - 5 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Im neu beschlossenen RSG 2020 sind dislozierte bzw. interdisziplinäre Tageskliniken in VI, KL,

SV und Friesach vorgesehen. Der RSG sieht außerdem vor, dass KA in bestimmten Fächern

teilstat. Betten vorsehen, die in der Planung nicht ausdrücklich quantifiziert sind.

Niederöster-

reich - 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Die Maßnahme befindet sich auf Bundesebene (lt. B-JAP 2015 und B-JAP 2016) derzeit nicht in

Bearbeitung.

Oberösterreich - 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)

Salzburg - 8 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) An 8 Standorten sind tagesklinische Einheiten ausgewiesen.

Steiermark - 4 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Derzeit sind folgende tagesklinische Einheiten umgesetzt: TK Leoben für KJP, TK Bruck, TK LKH

Feldbach/Fürstenfeld, TK LKH Klinikum Graz; Im LKH Graz Süd-West, Standort Süd werden im

Rahmen des Zentrums für Suchtmedizin 12 Tagesklinikplätze bis Dezember 2017 umgesetzt.

Tirol - 3 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie Univ.-Doz. Dr. Ludescher /

Tagesklinik St. Johann / Kinderärztl. Ordination am BKH Reutte für den Bezirk Außerfern.

Vorarlberg - 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Drei interdisziplinäre Tageskliniken sind in den Vlbg. Fondskrankenanstalten eingerichtet.

Wien - 7 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 51

Tabelle 4.8:

Operatives Ziel 6.2.2.: Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tages-

klinisch erbringbaren Leistungen, gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen

Bundesland Tagesklinische Leistung

Jahr / Monitoringzeitpunkt Zielwert/

Band-

breiten 2012

2013

II/2014

2014*

II/2015

2015*

II/2016

2016

I/2017

Burgenland Karpaltunnel-OP 90,6% 94,9% 93,4% 96,4 % 94,1 % 65-90 %

Burgenland Katarakt-OP 99,6% 99,6% 99,8% 99,4 % 99,7 % 70-90 %

Burgenland Varizen-OP 0,4% 0,7% 1,4% 3,9 % 3,6 % 30-60 %

Burgenland Adenotomie/Paracentese 15,7% 5,7% 3,5% 15,5 % 51,4 % 40-60 %

Burgenland Curettage 52,5% 48,7% 51,3% 41,2 % 61,4 % 50-70 %

Burgenland Hernien-OP 0,2% 0,0% 0,0% 0,4 % 0,6 % 15-40 %

Burgenland Metallentfernung 38,2% 30,7% 35,4% 40,0 % 39,7 % 40-60 %

Burgenland Knie-Arthroskopie 1,8% 3,1% 1,1% 9,8 % 17,2 % 30-80 %

Kärnten Karpaltunnel-OP 53,3% 49,2% 51,2% 55,9 % 85,3 % 65-90 %

Kärnten Katarakt-OP 69,2% 77,1% 77,2% 76,5 % 92,9 % 70-90 %

Kärnten Varizen-OP 1,4% 1,5% 1,6% 6,8 % 44,8 % 30-60 %

Kärnten Adenotomie/Paracentese 28,3% 25,1% 28,6% 32,3 % 27,8 % 40-60 %

Kärnten Curettage 22,6% 29,4% 37,7% 47,3 % 63,9 % 50-70 %

Kärnten Hernien-OP 0,0% 0,0% 0,0% 0,2 % 3,7 % 15-40 %

Kärnten Metallentfernung 22,2% 22,3% 25,6% 29,1 % 44,2 % 40-60 %

Kärnten Knie-Arthroskopie 10,2% 13,5% 10,7% 22,0 % 52,9 % 30-80 %

Niederösterreich Karpaltunnel-OP 67,0% 72,0% 81,1% 84,3 % 84,8 % 65-90 %

Niederösterreich Katarakt-OP 85,3% 89,3% 92,5% 94,6 % 95,1 % 70-90 %

Niederösterreich Varizen-OP 17,5% 22,1% 26,9% 31,9 % 41,9 % 30-60 %

Niederösterreich Adenotomie/Paracentese 52,4% 62,0% 68,3% 73,8 % 80,2 % 40-60 %

Niederösterreich Curettage 56,9% 62,1% 66,9% 65,5 % 69,3 % 50-70 %

Niederösterreich Hernien-OP 6,7% 6,5% 6,9% 8,4 % 9,9 % 15-40 %

Niederösterreich Metallentfernung 45,3% 45,9% 50,5% 51,4 % 51,6 % 40-60 %

Niederösterreich Knie-Arthroskopie 25,4% 34,9% 40,1% 40,3 % 50,4 % 30-80 %

Oberösterreich Karpaltunnel-OP 64,9% 67,5% 72,9% 75,6 % 77,0 % 65-90 %

Oberösterreich Katarakt OP 66,4% 77,7% 81,4% 84,5 % 84,7 % 70-90 %

Oberösterreich Varizen OP 15,5% 13,5% 14,6% 19,4 % 23,2 % 30-60 %

Oberösterreich Adenotomie/Paracentese 68,4% 72,3% 76,6% 78,2 % 80,9 % 40-60 %

Oberösterreich Curettage 56,5% 63,8% 68,5% 72,5 % 74,7 % 50-70 %

Oberösterreich Hernien OP 1,8% 0,9% 2,8% 4,2 % 4,2 % 15-40 %

Oberösterreich Metallentfernung 49,7% 49,4% 51,7% 54,2 % 55,2 % 40-60 %

Oberösterreich Knie-Arthroskopie 10,6% 10,3% 11,8% 17,5 % 18,7 % 30-80 %

Salzburg Karpaltunnel-OP 2,4% 7,9% 9,6% 12,5 % 28,3 % 65-90 %

Salzburg Katarakt-OP 26,1% 56,0% 82,4% 86,5 % 87,1 % 70-90 %

Salzburg Varizen-OP 0,3% 7,0% 9,9% 14,9 % 23,5 % 30-60 %

Salzburg Adenotomie/Paracentese 24,5% 24,2% 18,2% 35,7 % 32,9 % 40-60 %

Salzburg Curettage 6,8% 10,9% 23,9% 39,5 % 49,4 % 50-70 %

Salzburg Hernien-OP 0,9% 2,8% 2,9% 0,6 % 0,4 % 15-40 %

Salzburg Metallentfernung 12,2% 15,0% 16,4% 22,0 % 31,9 % 40-60 %

Salzburg Knie-Arthroskopie 0,0% 0,8% 1,3% 1,5 % 7,8 % 30-80 %

Steiermark Karpaltunnel-OP 38,4% 38,3% 40,7% 42,0 % 45,6 % 65-90 %

Steiermark Katarakt-OP 23,6% 53,2% 58,7% 63,5 % 82,1 % 70-90 %

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52 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Bundesland Tagesklinische Leistung

Jahr / Monitoringzeitpunkt Zielwert/

Band-

breiten 2012

2013

II/2014

2014*

II/2015

2015*

II/2016

2016

I/2017

Steiermark Varizen-OP 18,2% 23,7% 20,7% 21,7 % 24,1 % 30-60 %

Steiermark Adenotomie/Paracentese 8,8% 9,7% 13,3% 18,1 % 27,5 % 40-60 %

Steiermark Curettage 50,6% 55,8% 52,8% 50,0 % 49,4 % 50-70 %

Steiermark Hernien-OP 2,2% 3,5% 4,6% 5,1 % 5,0 % 15-40 %

Steiermark Metallentfernung 37,1% 39,6% 40,7% 39,5 % 39,9 % 40-60 %

Steiermark Knie-Arthroskopie 12,9% 10,9% 4,6% 5,0 % 4,5 % 30-80 %

Tirol Karpaltunnel-OP 51,5% 53,1% 61,5% 76,8 % 78,0 % 65-90 %

Tirol Katarakt-OP 66,9% 68,7% 69,5% 82,0 % 95,6 % 70-90 %

Tirol Varizen-OP 11,3% 8,3% 7,0% 9,5 % 16,0 % 30-60 %

Tirol Adenotomie/Paracentese 39,9% 43,4% 38,8% 49,0 % 47,4 % 40-60 %

Tirol Curettage 29,2% 32,3% 33,2% 37,1 % 47,8 % 50-70 %

Tirol Hernien-OP 0,1% 0,0% 0,0% 0,3 % 0,6 % 15-40 %

Tirol Metallentfernung 28,8% 28,1% 33,2% 31,6 % 35,3 % 40-60 %

Tirol Knie-Arthroskopie 8,0% 6,1% 5,9% 5,3 % 7,7 % 30-80 %

Vorarlberg Karpaltunnel-OP 65,0% 69,8% 69,6% 73,1 % 77,5 % 65-90 %

Vorarlberg Katarakt-OP 42,4% 49,6% 61,2% 68,0 % 74,4 % 70-90 %

Vorarlberg Varizen-OP 45,2% 42,4% 43,1% 36,0 % 34,3 % 30-60 %

Vorarlberg Adenotomie/Paracentese 55,0% 56,5% 57,2% 71,4 % 82,0 % 40-60 %

Vorarlberg Curettage 69,2% 66,9% 70,8% 69,8 % 64,4 % 50-70 %

Vorarlberg Hernien-OP 15,7% 20,6% 12,4% 16,4 % 16,7 % 15-40 %

Vorarlberg Metallentfernung 56,4% 61,9% 51,0% 58,6 % 56,8 % 40-60 %

Vorarlberg Knie-Arthroskopie 77,0% 79,4% 76,9% 77,8 % 78,8 % 30-80 %

Wien Karpaltunnel-OP 49,8% 50,9% 52,3% 53,5 % 50,6 % 65-90 %

Wien Katarakt-OP 69,9% 76,3% 80,5% 84,2 % 89,8 % 70-90 %

Wien Varizen-OP 10,9% 14,1% 16,9% 16,9 % 14,4 % 30-60 %

Wien Adenotomie/Paracentese 48,3% 58,0% 56,3% 59,1 % 59,0 % 40-60 %

Wien Curettage 40,7% 43,9% 47,2% 51,0 % 56,9 % 50-70 %

Wien Hernien-OP 0,1% 0,2% 0,2% 0,6 % 0,9 % 15-40 %

Wien Metallentfernung 58,4% 47,4% 51,0% 51,2 % 51,4 % 40-60 %

Wien Knie-Arthroskopie 25,5% 20,8% 23,0% 25,4 % 26,7 % 30-80 %

Österreich Karpaltunnel-OP 54,5% 57,1% 62,1% 66,2 % 69,5 % 65-90 %

Österreich Katarakt-OP 63,8% 74,2% 78,9% 82,7 % 88,5 % 70-90 %

Österreich Varizen-OP 13,1% 15,1% 16,2% 19,1 % 26,4 % 30-60 %

Österreich Adenotomie/Paracentese 44,5% 49,0% 50,6% 57,0 % 58,0 % 40-60 %

Österreich Curettage 45,7% 50,1% 54,2% 56,5 % 61,5 % 50-70 %

Österreich Hernien-OP 2,8% 3,0% 3,2% 4,2 % 4,6 % 15-40 %

Österreich Metallentfernung 41,7% 40,6% 43,0% 44,6 % 46,8 % 40-60 %

Österreich Knie-Arthroskopie 18,4% 21,0% 22,6% 25,7 % 32,1 % 30-80 %

inklusive MEL EK035 (Varizen)

* Seit dem Erhebungsjahr 2014 besteht die Möglichkeit bei stationären Aufenthalten optional MEL-Leistungen aus dem

ambulanten Katalog zusätzlich zu codieren. Die Codierung der optionalen MEL-Codes wurde in den Darstellungen der

Monitoringberichte aus den Jahren 2015-2016 nicht bereinigt. Die vorliegende Darstellung zeigt eine revidierte Zeitreihe auf

Basis der im B-ZV 2013 festgelegten Definition. Die Bereinigung wurde zwischenzeitlich auch in DIAG vorgenommen.

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; Vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 53

Tabelle 4.9:

Operatives Ziel 6.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren.

Maßnahmen Messgrößen

1 Identifikation und Analyse der relevanten Krankheitsgruppen bis Ende 2013 1 Analyse relevanter Krankheitsgruppen liegt vor.

2

Reduktion durch Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen Dokumentation und eines bundesweit

einheitlichen Abrechnungsmodells des Bereichs Ein-Tages-Aufenthalte / Null-Tages-

Aufenthalte / spitalsambulant bis Mitte 2015

2 Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / spitalsambulant ist in allen Bundesländern eingeführt.

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG FinCon

2 2 9 06/2015 3

Burgenland 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF

Dokumentation gem. amb. Leistungsmatrix ab 1.1.2017 in allen BGLD-Fonds-

KA. Abrechnungsrelevant voraussichtlich mit 1.1.2019 (nach der Übergangsfrist).

Kärnten 06/2015 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF Mit 01.01.2017 wurde das neue ambulante Abrechnungsmodell für Kärntner

LGF-Krankenanstalten eingeführt.

Niederösterreich 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF

Die FG auf Bundesebene sind damit befasst, NÖ ist in diese Bundesarbeitsgrup-

pen entsprechend eingebunden.

Oberösterreich 06/2015 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF NTA-Modell auf Bundesebene beschlossen, Umsetzung auf Landesebenen im

Laufen (z.B. Abhaltung von Workshops, etc)

Salzburg 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF

Umsetzung bis zum Stichtag aufgrund verspäteter Vorlage von Bundesvorgaben -

2. HJ 2016 - nicht möglich.

Steiermark 06/2015 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF Beschlossenes Modell liegt vor und wird seit 1.1.2017 schrittweise umgesetzt

Tirol 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF

ein bundesweit einheitliches Abrechnungsmodell für den Bereich der Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitalsambulant liegt nicht vor

Vorarlberg 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF

einheitliches Ambulanzdokusystem eingeführt, Abrechnungsmodell angepasst

und spätestens 2019 vollständig umgestellt

Wien 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF

Nach dem Beschluss des Bepunktungsmodelles für 2017 findet die landesspezifi-

sche Ausgestaltung des Abgeltungssystems schrittweise statt.

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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54 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.10:

Operatives Ziel 6.2.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen.

Maßnahmen Messgrößen

1 Unterstützung der Umsetzung der BQLL Präoperative Diagnostik durch die Bundesebene auf

Landesebene (z. B. durch Anreize im Bereich der Finanzierung) 1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro stationären Aufenthalt mit ausgewählten elektiven operativen

MEL, Differenz Aufnahmedatum / OP-Datum), (vgl. Anlage 2.2 in Teil E)

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw. zuständiges

Gremium

%-Abweichung zum

Zielwert bei

quantitativen MG

Kommentierung

1 1 Maximal 1 Belagstag Ab 06/2013 1,01 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich 1 %

Vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG.

Burgenland Ab 06/2013

1,04 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF 4 %

Kärnten Ab 06/2013 0,94 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -6 %

Niederösterreich Ab 06/2013 0,93 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -7 %

Oberösterreich Ab 06/2013 1,00 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF 0 %

Salzburg Ab 06/2013 1,18 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF 18 %

Steiermark Ab 06/2013

1,08 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF 8 %

Tirol Ab 06/2013 0,95 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -5 %

Vorarlberg Ab 06/2013 0,82 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF -18 %

Wien Ab 06/2013

1,04 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Geschäftsführung LGF 4

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt Februar 2017

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Kapitel 3 / Monitoring der Steuerungsbereiche 55

Tabelle 4.11:

Operatives Ziel 6.2.4.: Präoperative Verweildauer in Belagstagen; Zielwert: maximal 1 Belagstag

2012

2013

II/2014

2014

II/2015

2015

II/2016

2016

I/2017

Burgenland 1,10 1,00 0,98 0,99 1,04

Kärnten 1,01 1,02 0,99 0,95 0,94

Niederösterreich 0,98 0,97 0,96 0,94 0,93

Oberösterreich 1,07 1,03 1,02 0,99 1,00

Salzburg 1,24 1,24 1,23 1,19 1,18

Steiermark 1,16 1,10 1,12 1,09 1,08

Tirol 0,98 0,96 0,95 0,96 0,95

Vorarlberg 0,89 0,88 0,91 0,84 0,82

Wien 1,12 1,12 1,07 1,04 1,04

Österreich 1,07 1,06 1,04 1,02 1,01

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG

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56 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.12:

Operatives Ziel 6.2.5.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten bedarfsorientierten Angebots-

planung abbauen.

Maßnahmen Messgrößen

1 Anpassung der Planungsempfehlungen und Planungsrichtwerte im ÖSG sowie allfällige rechtliche

Änderungen bis Ende 2015 1 Planungsempfehlungen und Planungswerte sind im ÖSG festgelegt.

2

Laufende Identifikation von Überkapazitäten und nicht erforderlichen Parallelstrukturen auf Basis der

definierten Versorgungsaufträge und Rollen sowie unter Berücksichtigung nationaler und internatio-

naler Indikatoren und einer morbiditätsbasierten Versorgungsforschung

2 Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen sind identifiziert.

1 Planungsempfehlungen und Planungswerte sind im ÖSG festgelegt 1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE in RSG umgesetzt (1/0)

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Planung

Revision des ÖSG noch nicht abgeschlossen; Beschluss und Publikation

des ÖSG 2017 bis Mitte 2017 vorgesehen.

2 2 1 Ab 6/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Planung

Methodenentwicklung in AG VFD ist erfolgt und diskutiert; konkrete

Identifikation von ÜK/PS aufgrund der noch nicht abgeschlossenen

Arbeiten zu den VA noch nicht möglich.

1 1 LE

ÖSG-Planungsempfehlungen und –

richtwerte auf LE in RSG umgesetzt

(1/0)

ab 12/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 1 auf

Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) ÖSG noch nicht beschlossen.

Kärnten ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Nach derzeitiger Zeitschiene wird der ÖSG voraussichtlich im 1.

Halbjahr 2017 beschlossen.

Oberösterreich ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Der ÖSG-neu ist dzt. auf Bundesebene in Verhandlung, aktuelle/neue

Planungswerte liegen daher nicht vor. Eine Umsetzung im RSG ist

daher nicht möglich.

Salzburg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte sind noch nicht

vorhanden.

Steiermark ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene. Nach

derzeitiger Einschätzung Beschluss des ÖSG Mitte 2017.

Tirol ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 1 auf Bundesebene liegt nicht vor

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 57

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Vorarlberg ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) ÖSG liegt noch nicht vor

Wien ab 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Das operative Ziel nimmt Bezug auf die Versorgungsstufen und Rollen

gemäß 6.1.1. sowie die notwendigen Änderungen im ÖSG. Da die

rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anpassungen im ÖSG nicht

erfolgt sind kann die Zielerreichung erst danach erfolgen.

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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58 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.13:

Operatives Ziel 6.2.6.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte.

Maßnahmen Messgrößen

1 Definition von medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalten an internationalen Vorbildern

orientiert und im österreichischen Kontext angepasst bis Ende 2013 1 Definition der medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalte liegt vor.

2 Systematische Analyse der Entwicklung von medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalten bis

Mitte 2014 und Ausarbeiten von differenzierten Empfehlungen zur Reduktion bis Mitte 2015

2 Analyse liegt vor.

3 Empfehlungen liegen vor.

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf

2 Systematische Analyse der Entwicklung von medizinisch begründet vermeidbaren Aufenthalten bis

Mitte 2014 und Ausarbeiten von differenzierten Empfehlungen zur Reduktion bis Mitte 2015 3 LE

Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung auf LE in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert

0/1).

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf der

Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Innovation

2 2 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation

2 3 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG Innovation

2 3 LE

Übernahme der Empfehlungen und

deren Umsetzung in geeigneter Form

ist erfolgt (ZW 0/1)

ab 06/2015 bzw. ab ZE Messgröße 3 auf BE Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Kärnten ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Oberösterreich ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Beobachtungen auf LE erfolgen laufend. Zu den Ergebnissen wird ein

Dialog mit Zielsteuerungspartnern geführt.

Salzburg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Abgabe von Empfehlungen laut ACSC-Bericht ist nicht möglich.

Steiermark ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Im Bericht werden keine Empfehlungen und Zielwerte konkretisiert

bzw. festgelegt; Beobachtung auf Landesebene.

Tirol ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Empfehlungen laut Messgröße 3 auf Bundesebene liegen nicht vor.

Vorarlberg ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Wien ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Im Zuge der Überprüfung der Kodierqualität werden die Empfehlungen

berücksichtigt. Die ACSC-Aufenthalte werden laufend beobachtet.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 59

2 4

Festlegen der Zielwerte erfolgt in

Zusammenhang mit den Empfehlungen

bis Mitte 2015

ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Burgenland ab 06/2015

Siehe Tabelle 4.14

Folgende Tabelle gibt die Zeitreihe 2012 bis

2015 wieder. Die Berechnung kann erst nach

Vorliegen der Ganzjahresdaten aller

Akutkrankenanstalten erfolgen.

Geschäftsführung LGF

Kärnten ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Niederösterreich ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Oberösterreich ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Salzburg ab 06/2015 Geschäftsführung LGF Festlegung von Zielwerte laut ACSC-Bericht nicht möglich.

Steiermark ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Tirol ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Vorarlberg ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Wien ab 06/2015 Geschäftsführung LGF

Die detaillierte und systematische Befassung mit dem Thema wurde

wie auf Bundesebene vereinbart verlassen, daher werden keine

Zielwerte festgelegt.

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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60 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Nachstehende Auswertung basiert auf der in der Arbeitsgruppe Medizinische Themen entwickel-

ten Definition und Berechnungsmethode. Für nähere Informationen siehe Detailbericht:

http://www.BMGF.gv.at/home/Schwerpunkte/Gesundheitsreform/Medizinisch_begruendet_verm

eidbare_Aufenthalte

Tabelle 4.14:

Operatives Ziel 6.2.6.: Entwicklung ausgewählter medizinisch begründet vermeidbarer

Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 Einwohner/innen

Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015

Entwick-

lung

2011-

2015*

Burgenland gesamt 2.468 2.488 2.351 2.215 2.226 -2,55 %

Burgenland Angina Pectoris 88 93 85 100 93 1,32 %

Burgenland Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 170 174 160 154 174 0,64 %

Burgenland Dehydration mit Gastroenteritis 214 194 171 166 159 -7,16 %

Burgenland Dekubitus und Ulcus der Haut 39 42 28 33 30 -6,28 %

Burgenland Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 110 108 89 88 88 -5,34 %

Burgenland Erkrankungen der Atemwege 88 78 94 88 96 2,18 %

Burgenland Grippe und Pneumonie 309 299 273 261 271 -3,23 %

Burgenland Herzinsuffizienz 182 191 198 196 198 2,07 %

Burgenland HNO-Infektionen 160 145 162 166 208 6,77 %

Burgenland Hypertonie 290 305 306 260 230 -5,58 %

Burgenland Osteoporose 28 22 21 22 21 -6,71 %

Burgenland Rückenschmerzen 792 837 764 681 658 -4,55 %

Kärnten gesamt 2.523 2.393 2.279 2.234 2.167 -3,73 %

Kärnten Angina Pectoris 182 178 152 164 137 -6,84 %

Kärnten Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 255 231 228 227 220 -3,63 %

Kärnten Dehydration mit Gastroenteritis 203 175 141 125 127 -11,04 %

Kärnten Dekubitus und Ulcus der Haut 36 37 27 28 28 -6,09 %

Kärnten Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 104 97 91 98 93 -2,80 %

Kärnten Erkrankungen der Atemwege 79 87 84 100 106 7,55 %

Kärnten Grippe und Pneumonie 330 310 300 279 323 -0,56 %

Kärnten Herzinsuffizienz 174 158 164 161 160 -2,04 %

Kärnten HNO-Infektionen 252 218 246 222 259 0,69 %

Kärnten Hypertonie 230 241 238 222 195 -4,07 %

Kärnten Osteoporose 18 15 14 17 15 -4,39 %

Kärnten Rückenschmerzen 659 646 593 593 504 -6,47 %

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 61

Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015

Entwick-

lung

2011-

2015*

Niederösterreich gesamt 2.329 2.244 2.022 1.900 1.865 -5,41 %

Niederösterreich Angina Pectoris 109 92 96 135 168 11,35 %

Niederösterreich Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 215 200 199 184 177 -4,74 %

Niederösterreich Dehydration mit Gastroenteritis 176 159 152 131 132 -6,94 %

Niederösterreich Dekubitus und Ulcus der Haut 39 37 29 30 26 -9,24 %

Niederösterreich Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 98 103 87 80 78 -5,60 %

Niederösterreich Erkrankungen der Atemwege 104 101 116 107 114 2,29 %

Niederösterreich Grippe und Pneumonie 292 291 282 266 280 -1,07 %

Niederösterreich Herzinsuffizienz 163 166 154 152 150 -1,99 %

Niederösterreich HNO-Infektionen 169 153 167 147 150 -3,00 %

Niederösterreich Hypertonie 195 195 181 164 131 -9,52 %

Niederösterreich Osteoporose 33 28 27 24 21 -10,90 %

Niederösterreich Rückenschmerzen 734 719 531 480 439 -12,08 %

Oberösterreich gesamt 2.704 2.540 2.460 2.345 2.268 -4,30 %

Oberösterreich Angina Pectoris 158 155 153 158 135 -3,90 %

Oberösterreich Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 260 241 243 229 223 -3,72 %

Oberösterreich Dehydration mit Gastroenteritis 175 172 157 142 140 -5,41 %

Oberösterreich Dekubitus und Ulcus der Haut 49 40 30 30 31 -10,75 %

Oberösterreich Diabetes mit Komplikationen 131 121 99 81 74 -13,27 %

Oberösterreich Erkrankungen der Atemwege 155 140 136 122 111 -8,02 %

Oberösterreich Grippe und Pneumonie 392 353 373 349 346 -3,07 %

Oberösterreich Herzinsuffizienz 217 228 217 226 219 0,18 %

Oberösterreich HNO-Infektionen 236 212 262 240 244 0,88 %

Oberösterreich Hypertonie 224 221 191 190 180 -5,37 %

Oberösterreich Osteoporose 32 28 25 19 16 -15,70 %

Oberösterreich Rückenschmerzen 674 629 575 560 549 -4,99 %

Salzburg gesamt 2.017 1.999 1.890 1.797 1.727 -3,80 %

Salzburg Angina Pectoris 94 89 80 80 61 -10,12 %

Salzburg Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 223 218 220 213 189 -4,03 %

Salzburg Dehydration mit Gastroenteritis 141 146 112 97 111 -5,83 %

Salzburg Dekubitus und Ulcus der Haut 30 28 23 19 20 -10,20 %

Salzburg Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 99 107 91 75 72 -7,72 %

Salzburg Erkrankungen der Atemwege 66 89 87 65 63 -1,07 %

Salzburg Grippe und Pneumonie 231 235 231 214 246 1,56 %

Salzburg Herzinsuffizienz 160 163 160 164 154 -0,91 %

Salzburg HNO-Infektionen 151 125 144 112 118 -6,04 %

Salzburg Hypertonie 178 167 146 156 155 -3,43 %

Salzburg Osteoporose 24 18 19 22 16 -9,69 %

Salzburg Rückenschmerzen 620 614 577 580 523 -4,18 %

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62 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015

Entwick-

lung

2011-

2015*

Steiermark gesamt 2.332 2.246 2.136 2.111 2.049 -3,18 %

Steiermark Angina Pectoris 75 70 66 59 58 -6,23 %

Steiermark Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 211 228 240 224 234 2,60 %

Steiermark Dehydration mit Gastroenteritis 174 170 120 118 121 -8,64 %

Steiermark Dekubitus und Ulcus der Haut 30 31 25 25 28 -1,70 %

Steiermark Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 90 104 86 69 69 -6,39 %

Steiermark Erkrankungen der Atemwege 110 70 86 72 76 -8,90 %

Steiermark Grippe und Pneumonie 301 285 254 274 302 0,09 %

Steiermark Herzinsuffizienz 195 206 201 222 205 1,21 %

Steiermark HNO-Infektionen 166 132 139 141 146 -3,12 %

Steiermark Hypertonie 267 262 239 229 195 -7,57 %

Steiermark Osteoporose 21 17 13 13 11 -14,73 %

Steiermark Rückenschmerzen 693 672 667 664 604 -3,38 %

Tirol gesamt 2.366 2.227 2.271 2.165 2.129 -2,61 %

Tirol Angina Pectoris 46 45 42 35 42 -2,38 %

Tirol Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 359 310 297 295 296 -4,70 %

Tirol Dehydration mit Gastroenteritis 184 146 154 130 138 -6,89 %

Tirol Dekubitus und Ulcus der Haut 36 30 22 23 20 -14,13 %

Tirol Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 122 99 103 86 90 -7,28 %

Tirol Erkrankungen der Atemwege 139 141 175 134 146 1,30 %

Tirol Grippe und Pneumonie 336 313 335 323 330 -0,46 %

Tirol Herzinsuffizienz 188 180 167 187 190 0,24 %

Tirol HNO-Infektionen 264 254 294 270 262 -0,21 %

Tirol Hypertonie 204 210 202 206 162 -5,65 %

Tirol Osteoporose 32 25 20 20 18 -13,29 %

Tirol Rückenschmerzen 456 474 459 457 435 -1,16 %

Vorarlberg gesamt 1.920 1.824 1.876 1.789 1.779 -1,89 %

Vorarlberg Angina Pectoris 116 108 97 99 84 -7,75 %

Vorarlberg Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 221 203 211 202 207 -1,63 %

Vorarlberg Dehydration mit Gastroenteritis 184 132 169 125 117 -10,78 %

Vorarlberg Dekubitus und Ulcus der Haut 27 24 25 25 17 -10,85 %

Vorarlberg Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 50 53 55 75 65 6,72 %

Vorarlberg Erkrankungen der Atemwege 72 82 85 89 93 6,51 %

Vorarlberg Grippe und Pneumonie 321 311 323 275 340 1,43 %

Vorarlberg Herzinsuffizienz 97 92 81 63 61 -10,80 %

Vorarlberg HNO-Infektionen 118 130 145 137 145 5,35 %

Vorarlberg Hypertonie 116 123 109 107 101 -3,48 %

Vorarlberg Osteoporose 17 14 12 15 16 -1,51 %

Vorarlberg Rückenschmerzen 582 550 567 578 534 -2,14 %

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 63

Bundesland ACSC-Diagnose 2011 2012 2013 2014 2015

Entwick-

lung

2011-

2015*

Wien gesamt 2.355 2.256 2.165 2.056 1.939 -4,75 %

Wien Angina Pectoris 85 76 79 96 109 6,36 %

Wien Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 345 315 283 275 247 -8,04 %

Wien Dehydration mit Gastroenteritis 164 152 145 129 128 -6,08 %

Wien Dekubitus und Ulcus der Haut 42 42 44 49 42 0,26 %

Wien Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 150 126 120 119 105 -8,54 %

Wien Erkrankungen der Atemwege 160 144 152 132 118 -7,28 %

Wien Grippe und Pneumonie 318 294 294 289 301 -1,37 %

Wien Herzinsuffizienz 141 134 140 132 136 -0,95 %

Wien HNO-Infektionen 151 152 154 127 129 -3,82 %

Wien Hypertonie 174 169 139 135 112 -10,35 %

Wien Osteoporose 138 134 113 107 96 -8,67 %

Wien Rückenschmerzen 487 519 503 467 416 -3,89 %

Österreich gesamt 2.383 2.282 2.176 2.081 2.016 -4,09 %

Österreich Angina Pectoris 106 99 96 108 109 0,78 %

Österreich Asthma Bronchiale, COPD,

Emphysem 260 244 238 227 220 -4,07 %

Österreich Dehydration mit Gastroenteritis 175 160 145 128 129 -7,34 %

Österreich Dekubitus und Ulcus der Haut 39 36 30 31 29 -6,82 %

Österreich Diabetes Mellitus mit

Komplikationen 113 108 96 88 83 -7,50 %

Österreich Erkrankungen der Atemwege 123 113 122 109 107 -3,41 %

Österreich Grippe und Pneumonie 321 303 300 289 307 -1,14 %

Österreich Herzinsuffizienz 174 175 170 174 170 -0,57 %

Österreich HNO-Infektionen 186 170 190 171 177 -1,30 %

Österreich Hypertonie 209 208 188 180 156 -7,10 %

Österreich Osteoporose 49 44 38 36 32 -10,10 %

Österreich Rückenschmerzen 630 622 563 540 497 -5,75 %

* durchschnittliche Wachstumsrate 2011-2014

Aufenthalte in Akutkrankenanstalten (Sanatorien, Fondskrankenanstalten, Unfallkrankenhäuser); einschließlich Null-Tages-

aufenthalte; Auswertung nach Wohnort der Patienten, alters- und geschlechtsstandardisiert nach Europabevölkerung 1976

Meldezeitpunkt März 2017; endgültige DLB-Jahresmeldung 2015

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64 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.15:

Operatives Ziel 6.2.7.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten analysieren und evidente Über-,

Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen.

Maßnahmen Messgrößen

1

Detaillierte Analyse unterschiedlicher Versorgungs- und Leistungsdichten mit regionaler und

sektoraler Differenzierung bis Ende 2013 durchführen und sich daraus ergebende Verbesserungs-

potenziale unter Berücksichtigung der Versorgungsforschung aufzeigen

1 Analyse mit Verbesserungspotenzialen liegt vor.

2 Dokumentation der Entwicklung aller Indikatoren (gemäß Messgrößen 3) a) bis e) wird laufend durch-

geführt.

3 Entwicklung der Versorgungs- und Leistungsdichte im Gesundheitswesen im Zeitverlauf, insbesondere

anhand folgender Indikatoren

3a Belagstage je 1.000 Einwohner/innen in Fondskrankenanstalten

3b Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen in Fondskrankenanstalten

3c Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen in Fondskrankenanstalten

3d Inanspruchnahme im ambulanten Bereich (e-Card- Kontakte, Frequenzen in Spitalsambulanzen; ab 2014:

Leistungshäufigkeiten)

3e

Davon abgeleitet die Kapazitäten:

Akutbettendichte

versorgungswirksame Kapazitäten für den ambulanten Bereich

2 Entwicklung von weiteren Indikatoren zur Messung der Versorgungs- und Leistungsdichte bis Ende

2014 4 Weitere Indikatoren bzgl. Versorgungs- und Leistungsdichte liegen vor.

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad

der Zielerreichung bis zum

Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

%-Abweichung zum

Zielwert bei

quantitativen MG

Kommentierung

1 1 1 12/2013 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

FG Planung -

Verfügbarkeit (DIAG) von Datengrundlagen zur

ambulanten Leistungserbringung auf Basis der mit

1. 1. 2014 bundesweit und flächendeckend

einzuführenden„ambulanten Leistungsdokumenta-

tion ist erreicht; soweit möglich parallel dazu auch

differenzierte Analyse von Versorgungs-/

Leistungsdichten in Arbeit (in der AG VFD);

Identifikation von Verbesserungspotenzialen erst

nach Abschluss dieser Arbeiten möglich.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 65

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad

der Zielerreichung bis zum

Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

%-Abweichung zum

Zielwert bei

quantitativen MG

Kommentierung

1 2 1 Ab 06/2013 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

FG Planung -

Indikatoren des akutstationären Bereichs (a bis c)

routinemäßig verfügbar. Analyse/Dokumentation

der Indikatoren gemäß d) in Arbeit; Umlegung der

erkennbaren Verbesserungspotenziale auf die

Kapazitäten (Akutbettendichte; ÄAVE) wurde/wird

im Kontext mit ÖSG 2017 diskutiert.

1 3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf: -

1 3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens

1,8 %, optimal um 2,2 % jährlich

Ab 06/2013 -2,8 % Ziel erreicht Geschäftsführung LGF - Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG.

1 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000

Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

Ab 06/2013 -2,3 % Ziel erreicht Geschäftsführung LGF - Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG.

1 3c

Durchschnittliche Verweildauer in

Belagstagen: Reduktion österreichweit

um mindestens 0,8 %, optimal um 1,2 %

Ab 06/2013 -0,5 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF 0,3 % Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG.

1 3d,

3e

Nach Vorliegen des Versorgungsstufenkonzepts und des Primärversorgungskonzepts sind die

Zielwerte a) bis c) zu adaptieren sowie Zielwerte für d) und allenfalls – wenn die Zielwerte a) bis d)

nicht ausreichen sollten – für e) zu definieren

HVB -

2 4 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Planung -

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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66 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.16:

Operatives Ziel 6.2.7.: Belagstage je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,8 Prozent, optimal um 2,2 Prozent jährlich

2012

2013

II/2014

2014

II/2015

2015

I/2016

2016

I/2017

Veränderung

ggü. Vorjahr

Burgenland 1.130 1.090 1.061 1.018 1.025 0,7%

Kärnten 1.413 1.397 1.364 1.305 1.235 -5,3%

Niederösterreich 1.216 1.193 1.165 1.127 1.099 -2,5%

Oberösterreich 1.329 1.286 1.263 1.240 1.226 -1,1%

Salzburg 1.253 1.234 1.200 1.160 1.137 -2,0%

Steiermark 1.300 1.281 1.272 1.232 1.211 -1,7%

Tirol 1.169 1.161 1.138 1.104 1.091 -1,2%

Vorarlberg 1.041 1.029 1.038 1.020 986 -3,4%

Wien 1.105 1.072 1.036 989 932 -5,8%

Österreich 1.225 1.199 1.174 1.135 1.104 -2,8%

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG

Tabelle 4.17:

Operatives Ziel 6.2.7.: Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 Prozent, optimal um 4 Prozent

2012

2013

II/2014

2014

II/2015

2015

I/2016

2016

I/2017

Veränderung

ggü. Vorjahr

Burgenland 218,15 213,84 207,71 200,76 198,37 -1,2%

Kärnten 260,93 258,18 256,65 246,11 235,21 -4,4%

Niederösterreich 230,70 227,44 223,62 218,88 213,19 -2,6%

Oberösterreich 262,49 254,86 252,05 246,45 245,54 -0,4%

Salzburg 241,36 237,67 232,92 224,76 221,49 -1,5%

Steiermark 236,10 231,89 231,09 224,50 222,37 -0,9%

Tirol 234,54 234,12 229,91 223,04 219,44 -1,6%

Vorarlberg 211,13 209,28 213,19 208,19 202,04 -3,0%

Wien 197,88 193,47 188,34 183,07 174,53 -4,7%

Österreich 231,79 227,65 224,41 218,21 213,22 -2,3%

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 67

Tabelle 4.18:

Operatives Ziel 6.2.7.: Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 Prozent, optimal um 1,2 Prozent

2012

2013

II/2014

2014

II/2015

2015

I/2016

2016

I/2017

Veränderung

ggü. Vorjahr

Burgenland 5,07 4,97 5,01 5,05 5,14 1,9%

Kärnten 5,58 5,56 5,46 5,43 5,40 -0,5%

Niederösterreich 5,49 5,47 5,45 5,40 5,43 0,4%

Oberösterreich 5,19 5,17 5,13 5,17 5,11 -1,1%

Salzburg 5,29 5,29 5,25 5,24 5,23 -0,3%

Steiermark 5,67 5,71 5,70 5,68 5,64 -0,8%

Tirol 5,11 5,09 5,08 5,09 5,10 0,1%

Vorarlberg 5,05 5,04 4,98 5,00 5,00 0,0%

Wien 5,74 5,69 5,63 5,52 5,46 -1,2%

Österreich 5,44 5,42 5,38 5,36 5,33 -0,5%

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art. 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017; vorläufige DLB-Jahresmeldung 2016 aus DIAG

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68 @ GÖG 2016, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.19:

Operatives Ziel 6.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Auf Basis der definierten Versorgungsaufträge die Kompetenzprofile und die Rahmenbedingungen für die relevanten Berufsgruppen weiterentwickeln und in der Folge die Angebote der Aus- und laufenden Fortbildung daran

orientieren

Maßnahmen Messgrößen

1 Festlegung der vorrangig zu behandelnden Berufsgruppen auf Basis der definierten Versorgungsauf-

träge und Rollen (vgl. op. Ziele 6.1.1. und 6.1.2.) bis Mitte 2014 1 Vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen sind festgelegt.

2 Entwicklung von Kompetenzprofilen und Rahmenbedingungen für die vorrangig zu behandelnden

Berufsgruppen bis Ende 2015 2 Kompetenzprofile für vorrangig zu behandelnde Berufsgruppen liegen vor.

3 Anpassung von bestehenden Curricula an die entwickelten Kompetenzprofile bis Mitte 2016 3 Curricula wurden an die entwickelten Kompetenzprofile angepasst.

4 Anpassung der rechtlichen Grundlagen bis Ende 2016 4 Rechtsgrundlagen wurden angepasst.

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert Einschätzung zum Grad der Zielerreichung

bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw. zuständiges

Gremium

Kommentierung

1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 2 1 12/2015 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich FG Qualität Fertigstellung abhängig von PHC-Gesetz.

3 3 1 06/2016 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich FG Qualität Teilweise erreicht (für Ordinationsassistenz).

4 4 1 12/2016 1 Ziel erreicht FG Recht Ärzteausbildung wurde geregelt. GuKG neu wurde beschlossen.

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 69

4.5 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Versorgungsprozesse

Tabelle 4.20:

Operatives Ziel 7.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen.

Maßnahmen Messgrößen

1

Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM) im

Hinblick auf den Umsetzungsgrad und Ursachen für die bisherige Nicht-Umsetzung bis 12/2013 sowie

anschließend Überprüfung hinsichtlich Patientenbedarf und „Best Point of Service (BPoS)“

1 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM)

liegt vor.

2

Entwicklung von auf Bundesebene allenfalls zu setzenden Maßnahmen zur Unterstützung bei der

Umsetzung des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Aufnahme- und Entlassungsmanagement (AUFEM)

bis 12/2014 und in der Folge deren Umsetzung

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM auf Landesebene

3 Vereinbarung (insbesondere Themenauswahl), Erstellung und Veröffentlichung von Themen-

qualitätsberichten (einschließlich Handlungs-empfehlungen) 3 Maßnahmen zur Unterstützung bei der Umsetzung sind entwickelt und umgesetzt.

4 Definition und erste Priorisierung von weiteren Themenbereichen für bundeseinheitliche Qualitätsstan-

dards und Abstimmung mit den Vertragsparteien bis Mitte 2014 4 Weitere Themenbereiche für bundeseinheitliche Qualitätsstandards sind abgestimmt.

5 Beginnend mit Mitte 2014 Entwicklung und Abstimmung der als vordringlich erkannten weiteren

Qualitätsstandards 5 Umsetzungsreife bundeseinheitliche Qualitätsstandards sind entwickelt.

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 2 100 % 12/2016 86,3 %**

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

13,7 %

Burgenland 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

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70 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

Kärnten 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Aus einer quantitativen Prozessevaluation konnte die Erkenntnis gewonnen

werden, dass das Aufnahme- und Entlassungsmanagement entsprechend

den Anforderungen zur Struktur und den Empfehlungen der vier genannten

Kernprozesse der BQLL AUFEM im Klinikum Klagenfurt am Wörthersee (LKH

Klagenfurt), in der Landeskrankenanstalt Villach (LKH Villach), der

Landeskrankenanstalt Wolfsberg (LKH Wolfsberg) und in der Sonderkran-

kenanstalt Laas (LKH Laas) weitestgehend in die Praxis umgesetzt ist.

Innerhalb der KABEG-Krankenanstalten wurde vereinbart, dass einheitlich

der BRASS–Index als Screening-Instrument implementiert wird.

Weiterführende qualitätsverbessernde Maßnahmen hinsichtlich der Pflege-

und Betreuungseinrichtungen sowie der mobilen Dienste werden mit der

zuständigen Abteilung des Amtes der Ktn. Landesregierung abgestimmt.

Der Einsatz eines Versorgungskoordinators im Rahmen des Entlassungs-

managements im Elki (Gesundheitszentrum für Kinder, Jugendliche und

Frauen) wurde bereits implementiert. An den Fachabteilungen Dermatolo-

gie sowie ZISOP (Zentrum für interdisziplinäre Schmerztherapie, Onkologie

und Palliativmedizin) laufen aktuell die Vorbereitungsarbeiten für die

Umsetzung.

Niederösterreich 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Oberösterreich 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Salzburg 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Flächendeckendes Aufnahme- und Entlassungsmanagement im

Bundesland Salzburg vorhanden, beispielsweise in Folge des Reformpoolp-

rojektes Case- und Care Management im Tennengau.

Steiermark 12/2016 80 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 20 %

Das Ziel, die BQLL AUFEM in der Steiermark bis Ende 2016 zu 100 %

umzusetzen, wurde in den L-ZV sowie in das Jahresarbeitsprogramm der

QSK 2016 aufgenommen. Außerdem wurde in die KAGes-internen

Zielvereinbarungen mit den LKH die Umsetzungs-Unterstützung

aufgenommen. 2014 wurde eine detaillierte Erhebung des tatsächlichen

Umsetzungsstandes begonnen, die im Frühsommer 2015 abgeschlossen

wurde.

Tirol 12/2016 50 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 50 % Wird in den fondsfinanzierten KH wird BQLL AUFEM umgesetzt.

Vorarlberg 12/2016 80 %*

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 20 % Entlassungsmanagement in allen Fonds-KA; AM in Evaluation/Adaptierung.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 71

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

Wien 12/2016 60 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 40 %

In den Fondskrankenanstalten ist das Entlassungsmanagement annähernd

flächendeckend umgesetzt. Das Aufnahmemanagement ist derzeit

heterogen organisiert, da die Teilnahme an der Akutversorgung und der

elektiven Versorgung zwischen den Krankenanstaltenträgern in Wien sehr

unterschiedlich ist. Träger mit überwiegend elektiven Aufnahmenhaben

stärkere Standards im Aufnahmemanagement. Maßnahmen zu einer

Annäherung an eine Standardisierung des Aufnahmemanagements sind in

Umsetzung.

2 3 1 ab 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

4 4 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

5 5 1 ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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72 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.21:

Operatives Ziel 7.1.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen.

Maßnahmen Messgrößen

1 Evaluierung und ggf. Adaptierung der bestehenden integrierten Versorgungsprogramme bis

12/2015 1 Evaluierungsergebnisse und Adaptierungsbedarf liegen vor

2

Abstimmung zwischen den Vertragsparteien, welche weiteren integrierten Versorgungs-

programme unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse bereits bestehender integrierter

Versorgungsprogramme entwickelt und gemeinsam umgesetzt werden sollen; bis 12/2015

2 Abstimmungsergebnis über weitere gemeinsam umzusetzende integrierte Versorgungsprogramme liegt vor

3 Schrittweise Erarbeitung der vereinbarten integrierten Versorgungsprogramme für ausgewählte

Krankheitsbilder und Vorlage an die B-ZK sowie allfällige rechtliche Anpassung bis 12/2016

3 Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte Krankheitsbilder liegen vor

4 Anteil der in den integrierten Versorgungsprogrammen jeweils versorgten Patientinnen und Patienten

5 Entwicklung der Krankenhausaufenthalte in Bezug auf die von den Versorgungsprogrammen erfassten

Krankheitsbilder

1,2,3 s. o. 3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten Versorgungsprogramme

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 2 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG Qualität

3 3 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität

QS IV Schlaganfall und QS IV Diabetes sind in Arbeit. Im Zuge der Arbeiten der FG

Qualität wurde festgehalten, keine IV-Programme zu erarbeiten, sondern

Qualitätsstandards für integrierte Versorgung zu den priorisierten Themen

Diabetes mellitus Typ 2 sowie Schlaganfall. Die Entwürfe zu diesen Standards

wurden in der FG Qualität am 6. 3. 2017 weiter bearbeitet.

1,2,3 3 LE

Anzahl der entwickelten

bzw. adaptierten integriert-

en Versorgungsprogramme

- 14 Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland - 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Diabetes/Kinder- und Jugendpsychiatrie

Kärnten - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Therapie Aktiv ist in Kärnten umgesetzt. Weitere Projekte in Bearbeitung.

Niederösterreich - 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Weiterführung der Projekte DMP DM2 und Hospiz/Palliativ wurde im Rahmen

der Berichterstattung zum L-JAP 2015 in der L-ZK am 27.5.2015 beschlossen.

Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) IV Herzinsuffizienz wurde gestartet, Konzept "IV Schlaganfall" ist auf BE noch in

Arbeit

Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) In Salzburg läuft das integrierte Versorgungsprogramm (Therapie aktiv - Diabetes

im Griff) im Bereich Disease Management Programme.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 73

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Steiermark - 2 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

B-ZV, B-JAP 2014, FG Qualität; das auf Bundesebene priorisierte IV-Programm

Schlaganfall befindet sich in der Steiermark bereits im Regelbetrieb. Ebenso die

Versorgung von nephrologischen Patientinnen/Patienten im Präventionsprogramm

niere.schützen Im L-ZV Steiermark sind als eigene Ziele und Maßnahmen die

Sicherstellung einer integrierten nephrologischen Versorgung in der Steiermark

(niere.schützen) und die Sicherstellung einer integrierten Versorgung für

chronische Schmerzpatientinnen/-patienten - Konzeption eines integrierten

Versorgungsprogrammes für chronischen Schmerzzustand des Bewegungs- und

Stützapparates bis Ende 2015 - im L-ZV verankert. Das Konzept zur nephrologi-

schen Versorgung liegt vor und befindet sich seit 2016 in Umsetzung; die

Entscheidung über eine Konzeption für ein IV-Programm zum chron. Schmerzzu-

stand wurde verschoben (Abwarten der Ergebnisse auf Bundesebene). Laufende

Programme sind auch DMP Therapie Aktiv und Herz.Leben.

Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Auf Landesebene Start IV-Regelversorgung Herzinsuffizienz-, Pilotierung von

Therapie Aktiv;

Auf Landesebene Regelversorgung Herzmobil (1. Juli 2017), Projekt Schlaganfall,

Projekt Palliativ- und Hospizbetreuung in Tirol

Vorarlberg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) DMP - Diabetes mellitus Typ II ist etabliert.

Wien - 3 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

3 4

Ist für das jeweilige

integrierte Versorgungs-

programm im zeitlichen

Zusammenhang mit den MN

1 bis 3 festzulegen.

12/2016 - Zielwerte wurden nicht

festgesetzt. Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) KJP Süd: 588 Patienten im Jahr 2016 KJP Nord: 840 Patienten im Jahr 2016.

Kärnten 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich 12/2016 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen. Koordinatoren (L-ZK) Messgröße ist im LZV OÖ nicht vorgesehen.

Salzburg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung abhängig von Erreichung Maßnahme 3.

Steiermark 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Keine Zielwerte festgelegt Die von Schlaganfall betroffene Bevölkerungsgruppe

umfasst jährlich ca. 4500 Personen; die Zielpopulation für niere.schützen sind ca.

80.000 Personen.

Tirol 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

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74 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Vorarlberg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Wien 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Für Diabetes: 15 % der geschätzten Zielpopulation; Demenz und Alkohol 2020

gemäß Projektplan.

3 5

Ist für das jeweilige

integrierte Versorgungs-

programm im zeitlichen

Zusammenhang mit den MN

1 bis 3 festzulegen.

12/2016 - Zielwerte wurden nicht

festgesetzt. Geschäftsführung LGF

Burgenland 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Kärnten 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich 12/2016 0* Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich 12/2016 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) IV Herzinsuffizienz gestartet, Analyse der KKH ist zum derzeitigen Stand nicht

sinnvoll

Salzburg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung abhängig von Umsetzung der Maßnahme 3.

Steiermark 12/2016

0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Keine Zielwerte festgelegt; Schlaganfallpatientinnen/-patienten werden im

Versorgungsprozess immer stationär abgeklärt, insofern sind derzeit keine

Veränderungen bei KH-Aufenthalten zu erwarten (Steigerung durch Demografie,

Abschwächung durch Prävention); das Programm niere.schützen läuft deutlich zu

kurz, um Auswirkungen v. a. auf Dialysebehandlungen zu sehen

Tirol 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Vorarlberg 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Wien 12/2016

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Die Attribuierbarkeit allfälliger Veränderungen der entitätsspezifischen

Krankenhaushäufigkeit zu den Programmen ist derzeit nicht in seriöser Weise

möglich.

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 75

Tabelle 4.22:

Operatives Ziel 7.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Ausgewählte sektorenübergreifende Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen.

Maßnahmen Messgrößen

1 Tätigkeit der gemeinsamen Medikamentenkommission für den intra- und extramuralen Bereich, insbesondere für

hochpreisige und spezialisierte Medikamente, bis 12/2013 aufnehmen

1 Gemeinsame Medikamentenkommission ist eingerichtet und hat die Tätigkeit aufgenommen

2 Anteil der von der Medikamentenkommission ausgesprochenen Empfehlungen in Bezug auf

die eingereichten Fälle

3 Anteil der von der B-ZK angenommenen Empfehlungen der Medikamentenkommission

2

Konzept (inkl. Grundsätze) für den sektorenübergreifend abgestimmten effektiven und effizienten Einsatz sowie

die Verschreibung und Empfehlung von Medikamenten erstellen (z. B. § 24 Abs 2, 3. und 4. Satz KAKuG;

Reduktion von Polypharmazie, Evidenzbasierung) bis 12/2014 und in der Folge umsetzen

4 Konzept für sektorenübergreifenden Medikamenteneinsatz liegt vor

2

Konzept (inkl. Grundsätze) für den sektorenübergreifend abgestimmten effektiven und effizienten Einsatz sowie

die Verschreibung und Empfehlung von Medikamenten erstellen (z. B. § 24 Abs 2, 3. und 4. Satz KAKuG;

Reduktion von Polypharmazie, Evidenzbasierung) bis 12/2014 und in der Folge umsetzen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt

(0/1)

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF

1 2 100 % ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich BMGF Eine Einigung auf Empfehlungen ist nicht erfolgt.

1 3 100 % ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich BMGF Mangels einvernehmlicher Empfehlungen wurde die B-ZK nicht befasst.

2 4 1 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich BMGF Beratungen in der Medikamentenkommission sind ohne Ergebnisse.

2 4 LE

Übernahme des Grundkonzeptes und

dessen Umsetzung in geeigneter

Form ist auf LE erfolgt. (0/1)

ab 12/2014 bzw. ab ZE Messgröße 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Konzept liegt nicht vor.

Kärnten Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Ein Grundkonzept auf Bundesebene liegt derzeit nicht vor. In NÖ wird

trotzdem im Rahmen der Projekte SV-Arzt im KH (L-ZV 7.1.1.1. MN 5) und

Polypharmazie (L-ZV 7.1.3.1. MN 5) am sektorenübergreifenden

Medikamenteneinsatz im Sinne des Ökonomiegebots gearbeitet.

Oberösterreich Ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Halbjährlicher Krankenhaus-Arzneidialog zur Umsetzung der Heilmittel-

vereinbarung inkl. Monitoring wurde eingerichtet.

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76 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Salzburg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Grundkonzept auf Bundesebene liegt noch nicht vor.

Steiermark Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.

Tirol Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene ist nicht gegeben.

Vorarlberg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesvorgaben fehlen.

Wien Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene liegt nicht vor.

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt Februar 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 77

Tabelle 4.23:

Operatives Ziel 7.1.4.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte mit gemeinsamer

Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen.

Maßnahmen Messgrößen

1 Festlegung bis 12/2013, für welche Medikamente gemeinsame Versorgungsmodelle und

Finanzierungskonzepte mit einer gemeinsamen Finanzverantwortung entwickelt werden 1 Definition der Medikamente ist erfolgt.

2 Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen sowie sektorenübergreifenden Finanzierungs-

konzepten für die definierten Medikamente bis 12/2014 2 Gemeinsame Versorgungsmodelle und sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte sind entwickelt.

2 Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen sowie sektorenübergreifenden Finanzierungs-

konzepten für die definierten Medikamente bis 12/2014 2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen auf LE ist erfolgt (0/1).

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der Zielerreichung

bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung

verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges

Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF

2 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht BMGF

2 2 LE

Entwicklung von gemeinsamen

Versorgungsmodellen auf LE ist

erfolgt (0/1)

ab 12/2014 bzw. ab ZE Messgröße 2 auf BE Koordinatoren (L-

ZK)

Burgenland Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK) Es gibt keine Vorgaben des Bundes.

Kärnten Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK)

Niederösterreich Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK)

Ein Grundkonzept liegt vor, die Bearbeitung erfolgt einerseits

entsprechend B-JAP 2015, Ziel 7.1.4. MN 2, andererseits stimmen sich

die Vertragsparteien in NÖ zu einzelnen hochpreisigen und

spezialisierten Medikamenten ab.

Oberösterreich Ab 12/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-

ZK) Finanzierungsvereinbarung Soliris wurde auf LE umgesetzt.

Salzburg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK) Bundeskonzepte liegen noch nicht vor.

Steiermark Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK) Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.

Tirol Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK) Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.

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78 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der Zielerreichung

bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung

verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges

Gremium

Kommentierung

Vorarlberg Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK) Bundesergebnisse liegen nicht vor.

Wien Ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist

nicht möglich

Koordinatoren (L-

ZK)

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 79

Tabelle 4.24:

Operatives Ziel 7.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen.

Maßnahmen Messgrößen

1

Sicherstellung von validen Datengrundlagen über die ambulante Leistungserbringung auf Basis der

mit 1. 1. 2014 bundesweit und flächendeckend einzuführenden „ambulanten Leistungsdokumenta-

tion“ bis 12/2015

1 Valide Datengrundlagen über die Leistungen im ambulanten Bereich liegen vor

2

Erstellung eines Konzepts inkl. Vorschläge für Pilotprojekte für die verbindliche Einführung einer

standardisierten und codierten Diagnosedokumentation im ambulanten Bereich und Vorlage an die

BGK bis 12/2013

2 Ein von der BGK abgenommenes Konzept liegt vor

3 Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnosedokumentation (standardisiert und codiert) im ambulanten

Bereich eingeführt ist

3 Schaffen der für die flächendeckende verbindliche Umsetzung dieses Konzeptes erforderlichen

Voraussetzungen (inklusive rechtlicher Voraussetzungen) auf Bundesebene bis 12/2015 - -

4 Unterstützung bei der Einführung der ambulanten Dokumentation auf Landesebene - -

5 Unterstützung durch die Bundesebene bei der kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität auf

Landesebene und bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen - -

LE - 4 Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf Landesebene bis

12/2016

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

1 1 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG FinCon - Daten sind im DIAG eingespielt und Nutzern zugänglich gemacht. Die

Validierung der Daten erfolgt laufend.

2 2 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG FinCon -

2 3 Mindestens 3 in

Österreich ab 12/2013 5 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) -

Burgenland ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) – Es besteht kein Pilotprojekt im Burgenland.

Kärnten ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) –

Projekt ist in Ktn. abgeschlossen. Alle Kärntner KA haben am Pilotprojekt

Diagnosendokumentation teilgenommen. Die Datenübermittlung läuft über die

KAL-Meldung. Für den extramuralen Bereich haben niedergelassene

Ärzte/Ärztinnen aus verschiedenen Fachbereichen am Pilotprojekt teilgenom-

men. Eine begleitende Arbeitsgruppe wurde eingerichtet. Das Projekt ist mit

31. 12. 2015 beendet.

Niederösterreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) –

Es besteht das Projekt KAL im LK Waidhofen/Ybbs mit Leistungsdokumentation

und einem Versuch zur Diagnosendokumentation (es liegen derzeit keine

gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene zur verpflichtenden Diagnosendoku-

mentation vor).

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80 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

Oberösterreich ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) – OÖ ist kein Pilotbundesland.

Salzburg ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) – Salzburg nimmt an keinem der drei bundesweiten Pilotprojekte teil.

Steiermark ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) –

Meldung Gesundheitsfonds an BMGF: fünf Fondsspitäler sind als Pilothäuser für

den intramuralen Bereich gemeldet; für den extramuralen Bereich wurden noch

keine Festlegungen getroffen. Folgende Träger nahmen am Pilotprojekt teil:

KAGes mit je einer Ambulanz im LKH Hochsteiermark, Standort Leoben und

LKH Süd-West, Standort West sowie zwei Ambulanzen im LKH Univ.-Klinikum

Graz; Krankenhaus Barmherzige Brüder Graz, Standort Eggenberg; Diakonis-

senkrankenhaus Schladming; Marienkrankenhaus Vorau.

Tirol ab 12/2013 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) –

Tirol ist nicht Teilnehmer an der bundesweiten Pilotphase (in Tirol gibt es

bereits ein etabliertes Ambulanzdokumentationssystem).

Vorarlberg ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) – Wird seit 1. 3. 2015 in K828 umgesetzt.

Wien ab 12/2013 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) – Diagnosedokumentation im Rahmen des PHC Mariahilf ist in Vorbereitung.

LE 4 100 % 12/2016 31,3 %

**

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 68,7 %

Burgenland 12/2016 0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 100 % Es bestehen keine Vorgaben des Bundes.

Kärnten 12/2016 100 %* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % In Ktn. führen alle Fondskrankenanstalten eine Diagnosedokumentation.

Niederösterreich 12/2016 40 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 60 %

Abarbeitung der Maßnahme lt. NÖ-L-ZV, Leistungsdokumentation umgesetzt

(es bestehen derzeit keine gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene zur

verpflichtenden Diagnosendokumentation).

Oberösterreich 12/2016 50 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 50 %

Die Leistungsdokumentation ist im Spitalsbereich zu 100 % realisiert, im

extramuralen Bereich erfolgt eine 100-%-ige Umschlüsselung der Honorare.

Zur Diagnosendokumentation erfolgte mangels eines umsetzungsreifen

Konzepts bisher kein BZK-Beschluss, daher auch keine Umsetzung auf LE.

Salzburg 12/2016 50 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 50 %

Die ambulante Leistungsdokumentation ist sektorübergreifend (sowohl intra-

als auch extramural) seit 1. 1. 2014 realisiert. Die ambulante Diagnosedoku-

mentation befindet sich österreichweit im Pilotprojektstadium.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 81

MN MG Zielwert Umset-

zungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

Steiermark 12/2016 60 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 40 %

Die ambulante Leistungsdokumentation ist realisiert; die Diagnosendokumen-

tation ist abgesehen von den Pilothäusern nicht etabliert und abhängig von

weiteren (bundesgesetzlichen) Vorgaben.

Tirol 12/2016 0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 100 % Voraussetzung: Bundesmaßnahme liegt vor.

Vorarlberg 12/2016 0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 100 % Bundesrechtliche Vorgaben fehlen.

Wien 12/2016 50 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 50 %

Die Diagnosen- und Leistungsdokumentation in den Krankenanstalten ist im

Routinebetrieb, im niedergelassenen Bereich ist die Diagnosendokumentation

nicht eingeführt.

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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82 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.25:

Operatives Ziel 7.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

Maßnahmen Messgrößen

1 Unterstützung durch die Bundesebene bei der Implementierung der EDV-Lösung PROP auf

Landesebene 1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B. PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

2

Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards Präoperative Diagnostik in Hinblick auf den

Umsetzungsgrad und Ursachen für die bisherige Nicht-Umsetzung bis 12/2014 sowie anschließend

Überprüfung hinsichtlich Patientenbedarf und BPoS

2 Analyse des bundeseinheitlichen Qualitätsstandards liegt vor

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie Präoperative Diagnostik

3 Entwicklung einer Messmethode zur Evaluation der Auswirkungen der BQLL PRÄOP bis 12/2016 3 Messmethode liegt vor

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

1 1 100 % in allen BL bis

12/2014 12/2014 77,9 %**

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 22,1 %

Burgenland 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Schnittstelle von KIS zu PROP wurde entwickelt; Testphase ist derzeit

noch nicht abgeschlossen.

Kärnten 12/2014 43 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 57 % Evaluierungsabschlussbericht Ende Dez. 2016 eingelangt.

Niederösterreich 12/2014 30 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 70 %

Die Maßnahme wurde in den NÖ LKH in Angriff genommen, die

Umsetzung innerhalb der Frist bis Ende 2014 war nicht möglich.

Oberösterreich 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

In OÖ werden neben PROP auch andere EDV-Tools verwendet. Die

BQLL PRÄOP ist 2014 ausgelaufen, sie wird auf BE ab 2017

überarbeitet.

Salzburg 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Die Software PROP wird flächendeckend in die EDV der Fondskranken-

anstalten implementiert. Die laufende Auswertung der Anwendungs-

häufigkeit pro Krankenanstalt erfolgt via SVC. Die Daten werden

quartalsweise an den SAGES übermittelt.

Steiermark 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Umsetzung ist in allen Fonds-KA gegeben.

Tirol 12/2014 50 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 50 % Vergleichbare EDV-Systeme sind in den KH zum Teil im Einsatz.

Vorarlberg 12/2014 80 %* Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 20 %

Wien 12/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 83

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

2 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität -

3 3 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität –

Die Messmethode wurde von der FG Q bewertet. Lt. Protokoll der FG Q

vom Juli 2016 soll jedoch der Qualitätsstandard Präoperative

Diagnostik bei elektiven Eingriffen nach Vorliegen der medizinischen

Quellleitlinie überarbeitet und aktualisiert werden.

2 4 100 % in allen

Bundesländer 12/2016 80,0 % % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 20,0 %

Burgenland 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Kärnten 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Niederösterreich 12/2016 35 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 65 %

Die Gültigkeit der BQLL PRÄOP endete mit 25. 11. 2014. Auszug aus

dem Protokoll der FG Qualität vom 4. 7. 2016: "Die FG Qualität

beschließt, vor dem Hintergrund der nicht aktualisierten medizinischen

Leitlinie, alle inhaltlichen Arbeiten an der BQLL PRÄOP und

Messmethode bis Frühjahr 2017 zurückzustellen".

Oberösterreich 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Salzburg 12/2016 90 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 10 %

Die Implementierung der Software in den Fondskrankenanstalten ist

noch nicht durchgängig abgeschlossen. Im extramuralen Bereich

erfolgt die Anwendung problemlos. An einer gleichlaufenden

Anwendung in den Fondskrankenanstalten wird mit Nachdruck

gearbeitet, um bis zum Ende der Umsetzungsfrist eine flächendecken-

de Umsetzung im Bundesland Salzburg erreichen zu können. Die

Analyse der präoperativen Verweildauer in Salzburg hat in Rücksprache

mit dem Bund ergeben, dass die verwendete Datengrundlage in

einigen Bereichen nicht plausibel ist (nichtoperative Leistungen,

Akutleistungen) und daher das Ergebnis in der vorliegenden Form nicht

korrekt ist. Eine Anpassung wurde für die Zielsteuerungsperiode ab

2017 durch den Bund zugesagt.

Steiermark 12/2016 90 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 10 % Schätzung nach Angaben im Umsetzungsprojekt.

Tirol 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 50 %

Vorarlberg 12/2016 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Wien 12/2016 55 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) 45 %

Die BQLL spricht Akteure aller Versorgungsebenen an. Inwieweit

fachärztliche Zuweiser die BQLL umsetzen, ist nicht bekannt. Die

Schätzung beruht auf dem Umsetzungsgrad in den Fondskrankenan-

stalten.

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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84 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.26:

Operatives Ziel 7.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

e-Health-Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit beitragen, flächendeckend im

ambulanten und stationären Bereich umsetzen

Maßnahmen Messgrößen

1 e-Medikation und sonstige ELGA-Anwendungen im Rahmen der ELGA GmbH entsprechend den

gesetzlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen fristgerecht umsetzen 1

ELGA-Zentralkomponenten (GDA-Index, zentraler Patientenindex, Berechtigungs- und Protokollierungs-

system, Zugangsportal etc.) sowie EDV-Anwendung e-Medikation laut ELGA-Gesetz und Masterplan ELGA

sind fertiggestellt.

2

Erforderlichenfalls Unterstützung durch die Bundesebene bei der Umsetzung von e-Health-

Projekten auf Landesebene, die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit

beitragen

2 Beschlüsse der B-ZK zur Unterstützung von

e-Health-Projekten liegen vor.

3

Konzipierung eines bundesweit einheitlichen Rahmens für ein telefon- und webbasierten

Erstkontakt- und Beratungsservice bis 12/2014 und Implementierung (einschließlich Schaffung

entsprechender rechtlicher Voraussetzungen) bis 12/2015; Einrichtung von Pilotprojekten auf

Landesebene

3 Konzept liegt vor.

4

Analyse der Potenziale von Telegesundheitsdiensten, die die Effizienz von Versorgungsprozessen

verbessern, und Abstimmung zwischen den Vertragsparteien, welche weiteren Tele-

gesundheitsdienste entwickelt werden sollen bis 12/2014

5 Analyse der Potenziale liegt vor.

6 Abstimmung zwischen den Vertragsparteien ist erfolgt.

5 Schaffen der rechtlichen Grundlagen für Telegesundheitsdienste-Projekte bis Mitte 2015 und

anschließende Umsetzung der vereinbarten Projekte auf Bundes- und/oder Landesebene

4 Telefon- und webbasiertes Erstkontakt- und Beratungsservice ist bundesweit implementiert.

7 Rechtliche Grundlagen für Telegesundheitsdienste-Projekte sind geschaffen.

8 Vereinbarte Telegesundheitsdienste-Projekte sind eingerichtet.

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw. zuständiges

Gremium

Kommentierung

1 1 1 ab 06/2013 70 % Ziel erreicht BMGF

Masterplan ELGA: Der Produktivbetrieb von ELGA in den Krankenanstalten des Wr.

KAV und der Steiermark wurde im Dezember 2015 aufgenommen. In einer zweiten

Anbindungswelle wurden im Frühjahr 2016 weitere Krankenanstalten (Kärnten,

AUVA, AKH) angebunden. Ende 2016 folgten weitere öffentliche ELGA-Bereiche

(OÖ, Sbg, Tirol) und erste private Bereiche. Mit Jahresbeginn 2017 wurden die

ELGA-Bereiche NÖ und Vbg freigeschaltet, sodass lediglich das Bgld offen ist.

Ebenfalls abgeschlossen wurde 2016 der Probebetrieb e-Medikation (Deutsch-

landsberg). 2017 werden sukzessive die verbleibenden Krankenanstalten an ELGA

angebunden, der Rollout in den niedergelassenen Bereich vorbereitet und gestartet.

Die diesbezüglich gesetzlich festgelegten Termine für die Aufnahme des

Produktivbetriebs werden sich nach derzeitigem Kenntnisstand geringfügig

verschieben bzw. wird sich der gestaffelte Rollout zeitlich verlängern.

2 2 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht BMGF

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 85

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw. zuständiges

Gremium

Kommentierung

3 3 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation

3 4 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation

Bundesweit einheitlicher Rahmen durch Verwaltungskooperation lieget vor.

Pilotprojekte starten mit 2. Quartal 2017.

4 5 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Innovation

4 6 1 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation

Ergebnisse der Telegesundheitsdienstekommission wurden Ende 2014 vorgelegt.

Es wurde eine Projektgruppe eingerichtet, die im Juni 2016 ihren Bericht in der

Fachgruppe Innovation vorlegte.

5 7 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG Recht

5 8 1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Innovation

Auf Basis des Berichts der Projektgruppe wird derzeit eine entsprechende

Rahmenrichtlinie für die Implementierung derartiger Projekte fertiggestellt. Danach

soll evaluiert werden, was und in welchem Rahmen umgesetzt/pilotiert werden

kann.

5 8 LE 1 ab 06/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 7 auf

Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 06/2015 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ist keine Pilotregion. Im Rahmen des Pilotprojektes Akutordination

Oberwart werden die Dienste des Telefonarztdienstes Notruf-NÖ in der Zeit seit

Oktober 2016 von 22:00 bis 7:00 Uhr mitgenutzt.

Kärnten ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Niederöster-

reich ab 06/2015 1* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Durchführung eines Pilotprojektes TEWEB in NÖ beschlossen in der B-ZK vom

25. 6. 2015.

Oberösterreich ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Keine Projekte seitens BE vereinbart, daher keine Möglichkeit der Projektumsetzung

in OÖ.

Salzburg ab 06/2015 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Salzburg befindet sich nicht in der Pilotphase.

Steiermark ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Keine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen auf Landesebene möglich;

Pilotprojekte in NÖ, Vlbg und Wien starten erst 2016 (Beschluss L-ZK am 4. 11.

2015, TOP 6).

Tirol ab 06/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Entsprechend der Empfehlung der Telegesundheitskommission finden in Tirol der

Regelversorgungsbetrieb bei Herzinsuffizienz und eine Pilotierung im Bereich

Diabetes statt.

Vorarlberg ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) TEWEB (Gesundheitshotline): Start ist für 1. Quartal 2017 vorgesehen.

Wien ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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86 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

4.6 Detaildarstellung: Steuerungsbereich Ergebnisorientierung

Tabelle 4.27:

Operatives Ziel 8.1.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

Maßnahmen Messgrößen

1 Konzipierung einer abgestimmten Gesundheitsförderungsstrategie und Vorlage an die B-ZK bis Ende 2013 1 Konzept für eine Gesundheitsförderungs-strategie liegt vor

2 Entwicklung und Festlegung einer Methodik zur laufenden Begleitung, Dokumentation und Berichterstattung

im Sinne eines Umsetzungsmonitorings bis Ende 2014 2 Methode für das Umsetzungsmonitoring ist festgelegt

3 Unterstützung durch die Bundesebene bei der schrittweisen Umsetzung auf Landesebene - -

1 Konzipierung einer abgestimmten Gesundheitsförderungsstrategie und Vorlage an die B-ZK bis Ende 2013 1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0)

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw. implementiert (1/0)

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortli-

che Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG PH/GF

2 2 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG PH/GF

1 1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0)

Burgenland - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Kärnten - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Landesgesundheitsziele wurden in der Sitzung der Gesundheitsplattform vom 4. 7.

2014 beschlossen.

Niederösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Landesgesundheitsziele liegen vor.

Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Alle 6 Gesundheitsziele für das Bundesland Salzburg wurden durch die Gesundheitsplatt-

form beschlossen und durch Partizipationsworkshops legitimiert.

Steiermark - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Seit 2007; Beschluss der Gesundheitsplattform. „Die Steiermark hat bereits 2007

Gesundheitsziele beschlossen - diese sind mit den Rahmen-Gesundheitszielen

kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen beschlossen, die sich innerhalb des Rahmens

der GF-Strategie bewegen werden und damit zur Umsetzung der GF-Strategie beitragen“.

Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Vorarlberg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Wien - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 87

1 1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw. implementiert (1/0)

Burgenland - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Kärnten - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Eine Aktualisierung der Gesundheitsförderungsstrategie wurde in der Sitzung der L-ZK

am 5. 12. 2016 beschlossen.

Niederösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) TOP 7 der 3. Sitzung der NÖ-L-ZK am 12. 12. 2014

Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Gesundheitsförderungsstrategie wurde am 20. 5. 2014 in der Zielsteuerungskommis-

sion beschlossen.

Steiermark - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Beschluss der L-ZK vom 26. 6. 2014, TOP 5 sowie Beschluss der L-ZK vom 1. 7. 2015,

TOP 6 „Die Steiermark hat bereits 2007 Gesundheitsziele beschlossen - diese sind mit

den Rahmen-Gesundheitszielen kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen beschlossen,

die sich innerhalb des Rahmens der GF-Strategie bewegen werden und damit zur

Umsetzung der GF-Strategie beitragen“.

Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Grundsatzstrategie liegt vor.

Vorarlberg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Wien - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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88 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.28:

Operatives Ziel 8.1.2: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem (insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

Maßnahmen Messgrößen

1

Entwicklung, Abstimmung und Implementierung eines Mess- und Vergleichskonzeptes inklusive

Auswahl geeigneter europäischer Vergleichsländer, Definition, Abgrenzung und

Priorisierung der Messgrößen sowie Aussagen zur Machbarkeit, Bestimmung von Zielwerten und

geeigneten Zeithorizonten für diese bis Mitte 2014

1 Mess- und Vergleichskonzept liegt vor

2 Voraussetzungen für die Verfügbarkeit der laut Mess- und Vergleichskonzept erforderlichen Daten

sicherstellen bis Mitte 2015 2 Erforderliche Daten liegen valide und vollständig vor

3 Laufende Abstimmung der regelmäßigen Gesundheits-befragungen (vgl. op. Ziel 8.4.1.) auf die sich

aus diesem Mess- und Vergleichskonzept ergebenden Erfordernisse - -

4

Analyse von Abweichungen der österreichischen Outcomes von den Outcomes der geeigneten

europäischen Vergleichsländer inkl. Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten erstmalig bis Ende

2015

3 Entwicklung der im Mess- und Vergleichskonzept definierten Parameter, insbesondere Lebenserwartung,

gesunde Lebensjahre, Säuglingssterblichkeit und Mortalität im Zeitverlauf

4 Analysen liegen vor

5 Sicherstellung, dass signifikante Abweichungen bei den analysierten Outcomes zu einer systemati-

schen, zielorientierten Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen 5 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE ist erfolgt (1/0)

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum

Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG PH/GF

2 2 1 06/2015 1 Ziel erreicht FG PH/GF

4 3

Festlegung der ZW erfolgt im Zusammenhang

mit der Erstellung des Mess- und Vergleichs-

konzeptes bis Mitte 2014, wobei der

Querbezug zu den R-GZ sicherzustellen ist

ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG PH/GF

4 4 1 12/2015 1 Ziel erreicht FG PH/GF

5 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen

auf LE ist erfolgt (1/0) ab 12/2015 bzw. ab ZE Messgröße 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Bundesvorgaben werden umgesetzt, sobald Analysen auf Landesebene

vorhanden sind, auf Grund fehlender Ressourcen ist das aber nicht

möglich.

Kärnten ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Detailanalyse wurde an B-ZK zur Kenntnisnahme übermittelt. Der Inhalt der

Analyse stellt kein Präjudiz für zukünftige Vorgehensweisen dar.

Niederösterreich ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 89

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum

Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Oberösterreich ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Salzburg ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Analysen liegen erst seit 2016 vor, daher war eine abschließende

Bearbeitung bis Ende 2016 nicht möglich.

Steiermark ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Bericht wurde auf Bundesebene erst im Sommer 2016 veröffentlicht; eine

Bearbeitung bis Ende 2016 war daher nicht möglich.

Tirol ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Ergebnisse fließen u. a. in den zu erstellenden ambulanten und stationären

RSG ein, Berücksichtigung im Rahmen der Gesundheitsziele.

Vorarlberg ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Analyse ist abgeschlossen und von L-ZK abgenommen.

Wien ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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90 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.29:

Operatives Ziel 8.1.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

Maßnahmen Messgrößen

1 Evaluierung der Nationalen HTA-Strategie bis Ende 2015 und Weiterentwicklung, insbesondere in Bezug auf Kosten- Nutzen-

Bewertung und Umsetzungsbeschluss in der B-ZK in Bezug auf relevante Themen der Zielsteuerung-Gesundheit bis Mitte 2016. 1 Beschluss der B-ZK liegt vor

2 Laufende Bereitstellung und „Wartung“ einer Übersicht von Evidenzberichten wie HTA-Berichten, Kosten-Nutzen-Bewertungen

und system. Übersichtsarbeiten für zielsteuerungsrelevante Themen. 2 Regelmäßig gewartete Übersicht liegt vor

3

Bei Bedarf Beauftragung von anbieterunabhängigen Evidenzanalysen (z. B. HTA-Berichte, systematische Übersichtsarbeiten,

ökonomische Evaluationen) durch die BZK, insbesondere für neue und überprüfungs-würdige Diagnose- und Behandlungsme-

thoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen.

3 Beauftragte Evidenzanalysen liegen termingerecht vor

4 Schaffen organisatorischer und bei Bedarf rechtlicher Voraussetzungen auf Bundesebene zur Anwendung evidenzbasierter

Entscheidungs-prozesse auch auf Leistungserbringerseite bis Ende 2015.

4 Voraussetzungen sind geschaffen

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0)

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 06/2016 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 2 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität

3 3 1 ab 06/2013 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

FG Qualität Es wurden keine Analysen beauftragt.

4 4 1 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

FG Recht Thema wurde noch nicht an die FG Recht herangetragen.

4 4 LE

Rechtliche und/oder organisatorische

Voraussetzungen auf LE vorliegend

(1/0)

ab 12/2015 bzw. ab Zielerreichung Messgröße 4 auf

Bundesebene Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Vorgaben des Bundes werden, sofern vorhanden, umgesetzt.

Kärnten ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 91

Oberösterreich ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene

liegen noch nicht vor.

Salzburg ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene

liegen noch nicht vor.

Steiermark ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Länder bzw. Gesundheitsfonds sind Vertragspartner des LBI für HTA.

Tirol ab 12/2015 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Kooperation Tirol Kliniken mit Ludwig-Boltzmann-Institut bez. Evidenzbasie-

rung von neuen bzw. innovativen Diagnose- und Behandlungsmethoden

Vorarlberg ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) Bundesergebnisse liegen nicht vor.

Wien ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK)

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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92 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.30:

Operatives Ziel 8.2.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

Maßnahmen Messgrößen

1

Die Ergebnisqualitätsmessung im intramuralen Bereich durch Austrian Inpatient Quality Indicators (A-IQI)

kontinuierlich weiterentwickeln, regelmäßig auswerten und Peer Reviews vornehmen 1 Weitere Indikatoren für A-IQI sind bei Bedarf definiert

2 Aufgrund von A-IQI-Auswertungen und Peer Reviews wurden Veranlassungen getroffen

2 Ziel, Zweck und Umfang von verbindlichen, subsidiären, bundesweiten Qualitätsregistern festlegen, deren

Aussagekraft über bereits bestehende bundesweite Routinedokumentationen hinausgeht 3

Ziel, Zweck und Umfang von verbindlichen, subsidiären, bundesweiten Qualitätsregistern sind

festgelegt

3 Eine mit A-IQI vergleichbare Ergebnisqualitätsmessung für den ambulanten Bereich primär aus

vorhandenen Routinedaten bis Ende 2014 entwickeln und in der Folge pilotieren und umsetzen

4 Ein Konzept zur Ergebnisqualitätsmessung für den ambulanten Bereich liegt vor

5 Pilotprojekte zur ambulanten Ergebnisqualitätsmessung sind eingerichtet

4 Indikatoren in den jeweiligen Ergebnisqualitäts-Messsystemen festlegen, die geeignet sind, sektoren-

übergreifend die Ergebnisqualität abzubilden 6 Indikatoren, die geeignet sind, sektorenüber-greifend die Ergebnisqualität abzubilden, liegen vor

5 Regelmäßige, sektorenübergreifende Berichterstattung zur Ergebnisqualität sicherstellen 7 Regelmäßige, sektorenübergreifende Berichte zur Ergebnisqualität liegen vor

3 Eine mit A-IQI vergleichbare Ergebnisqualitäts-messung für den ambulanten Bereich primär aus

vorhandenen Routinedaten bis Ende 2014 entwickeln und in der Folge pilotieren und umsetzen 5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert Einschätzung zum Grad der Zielerreichung bis

zum Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität

1 2 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 3 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität

3 4 1 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

3 5 1 ab 12/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

4 6 1 ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht

möglich FG Qualität

5 7 1 ab Mitte 2013 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht

möglich FG Qualität

Konzept zur sektorenübergreifenden Qualitätsberichterstat-

tung ist in Erarbeitung.

3 5 LE Anzahl der eingerichteten

Pilotprojekte auf LE

ab 12/2014 bzw.

ab ZE MG 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht

möglich Koordinatoren (L-ZK) Es bestehen keine Vorgaben des Bundes.

Kärnten ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht

möglich Koordinatoren (L-ZK)

Es sind zwei Peer-Review-Sitzungen im Mai und Juni 2017

avisiert (Klinikum Klagenfurt und KH Villach)

Niederösterreich ab 12/2014 1* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Abarbeitung des Zieles 8.2.1.1. MN 3 aus dem L-JAP 2016.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 93

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert Einschätzung zum Grad der Zielerreichung bis

zum Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Oberösterreich ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht

möglich Koordinatoren (L-ZK)

2 Qualitätszirkel wurden durchgeführt. Modell wurde auf

Bundesebene noch nicht entwickelt.

Salzburg ab 12/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein Zielwert im LZV

vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Salzburg nimmt nicht an der Pilotphase teil.

Steiermark ab 12/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein Zielwert im LZV

vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)

Weitere Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf

Bundesebene (Pilotprojekte).

Tirol ab 12/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein Zielwert im LZV

vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Tirol ist kein Pilotbundesland.

Vorarlberg ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht

möglich Koordinatoren (L-ZK) A-OQI-Pilotprojekt im Bereich Urologie geplant.

Wien ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht

möglich Koordinatoren (L-ZK)

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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94 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.31:

Operatives Ziel 8.2.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

Maßnahmen Messgrößen

1

Verbindliche Festlegung von Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme

für den stationären und ambulanten Bereich bis Mitte 2014 und Schaffen organisato-

rischer und rechtlicher Voraussetzungen auf Bundesebene für die Umsetzung

1 Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme sind definiert

2 Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die Umsetzung auf Bundesebene liegen vor

2

Etablierung einer periodischen (alle drei Jahre) Berichterstattung unter Einbeziehung

des Bereichs der ÖQMed zur Umsetzung der Qualitätsmanagementsysteme im

ambulanten und stationären Bereich erstmals für 2012 bis Ende 2013 für den

stationären Bereich, in weiterer Folge einschließlich des ambulanten Bereichs für das

Jahr 2015 bis Ende 2016

3 Bericht zur Umsetzung der Qualitätsmanagementsysteme für 2012 für den stationären Bereich liegt vor

4 Berichte zur Umsetzung der Qualitätsmanagementsysteme für 2015 für den stationären und ambulanten Bereich liegen vor

5 Umsetzungsgrad der Qualitätsmanagementsysteme, die die Mindestanforderungen erfüllen

1

Verbindliche Festlegung von Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme

für den stationären und ambulanten Bereich bis Mitte 2014 und Schaffen organisato-

rischer und rechtlicher Voraussetzungen auf Bundesebene für die Umsetzung

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf LE vorliegend (1/0)

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

1 2 1 ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG Recht

Nach Beratung durch die FG Recht kommt die FG Qualität zu

dem Schluss, dass die bestehenden Generalklauseln in den

Berufsgesetzen als Sicherstellung der Mindestanforderungen als

ausreichend angesehen werden können.

2 3 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 4 1 12/2016 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 5 100 % der festgelegten Mindestanforderungen

im stationären und ambulanten Bereich ab 06/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität

Derzeit können nur Aussagen zum stationären Bereich getroffen

werden, eine Erhebung der Umsetzung für Teile des ambulanten

Bereiches (Ambulatorien) ist in Vorbereitung.

1 2 LE Rechtliche und/oder organisatorische

Vorrausetzungen auf LE vorliegend (1/0) ab 06/2014 bzw. ab ZE MG 2 auf BE Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Es bestehen keine Vorgaben des Bundes.

Kärnten ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen auf

Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

Oberösterreich ab 06/2014 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK) Maßnahme ist nicht in L-ZV OÖ verankert.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 95

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

Salzburg ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Rechtliche Änderungen sind nicht erforderlich, da nach Beratung

durch die FG Recht die FG Qualität zu dem Schluss gekommen

ist, dass die bestehenden Generalklauseln in den Berufsgesetzen

als Sicherstellung der Mindestanforderungen als ausreichend

angesehen werden können.

Steiermark ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.

Tirol ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Zielerreichung Messgröße 2 ist auf Bundesebene nicht gegeben.

Vorarlberg ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Bundesergebnisse liegen nicht vor.

Wien ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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96 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.32:

Operatives Ziel 8.2.3.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und Zeitplan für die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätssicherung im österreichischen Gesundheitswesen im Rahmen der Qualitätsstrategie einvernehmlich konkretisieren,

in einer Übersicht darstellen und regelmäßig aktualisieren

Maßnahmen Messgrößen

1 Bestandsaufnahme der gemeinsamen Qualitätsaktivitäten im österreichischen Gesundheitswesen bis Mitte

2014 1 Bestandsaufnahme der gemeinsamen Qualitätsaktivitäten liegt vor

2

Auf Basis der Bestandsaufnahme abgestimmte, gemeinsame Weiterentwicklung der Qualitätsstrategie und

regelmäßige übersichtliche Darstellung der Zielsetzungen, Inhalte, Verantwortlichkeiten und des

Zeitplanes erstmalig ab 2014

2 Weiterentwickelte Qualitätsstrategie mit übersichtlicher Darstellung der Zielsetzungen, Inhalte,

Verantwortlichkeiten und des Zeitplanes liegt vor

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 2 1 ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG Qualität

Auf Grund der noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen

zur Zielsteuerung Gesundheit 2017 ff liegt noch keine

abschließend adaptierte Qualitätsstrategie vor. In der FG

Qualität am 6.3. wird der erste Entwurf vorgestellt und

diskutiert werden.

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 97

Tabelle 4.33:

Operatives Ziel 8.3.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

Maßnahmen Messgrößen

1 Einrichtung eines Patientensicherheitsbeirates bis Ende 2013 1 Patientensicherheitsbeirat ist eingerichtet

2

Prioritäre Maßnahmen unter Berücksichtigung bereits bestehender Aktivitäten entsprechend der

Patientensicherheitsstrategie bis Mitte 2014 festlegen und schrittweise auf der Bundes- und auf der

Landesebene umsetzen

2 Priorisierung der Maßnahmen entsprechend der Patientensicherheitsstrategie liegt vor

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen

3 Unterstützung durch die Bundesebene bei Umsetzbarkeitsschritten auf Landesebene - -

4 Finalisierung einer Strategie zur Vermeidung und Reduktion von nosokomialen Infektionen und

antimikrobiellen Resistenzen (AMR) bis Ende 2013 und Umsetzung bis Ende 2016 4 Strategie liegt vor

5 Festlegung einer bundesweit einheitlichen Erfassung von nosokomialen Infektionen und antimikrobiellen

Resistenzen (AMR) bis Ende 2014

5 System zur bundesweit einheitlichen Erfassung von nosokomialen Infektionen und AMR ist eingerichtet

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR im Zeitverlauf

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum

Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF

2 2 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 3 50 % Ab 06/2014 45,0 %** Koordinatoren (L-ZK) 55,0 %

Burgenland Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Vorgaben des Bundes werden umgesetzt. Erstellung und Einführung von

Checklisten, Behandlungspfaden, Leit- und Richtlinien, Etablierung von Fehler-

und Risikomanagement sowie Einrichtung diverser Gremien zur Patientensi-

cherheit, klin. path. Konferenzen, Tumorboard, Einbeziehung der Patientensi-

cherheit in Aus- und Fortbildung aller Gesundheitsberufe (z. B. Händehygiene),

Patientenempowerment (z. B. Diabetesschulungen), Komplikationsmanage-

ment, laufende Teilnahme an facheinschlägigen Veranstaltungen, Patienten-

rechte, Pflegequalitätserhebung, Zuweiserbefragung, Patientenbefragung;

laufende Umsetzung weiterer Maßnahmen

Kärnten Ab 06/2014 50 %* Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Niederösterreich Ab 06/2014 10 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 40 % Ist abhängig von Arbeitsgruppe auf Bundesebene.

Oberösterreich Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Maßnahmen auf LE wurden in einem Bericht zusammengefasst.

Salzburg Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 % Prioritäre Maßnahmen werden in Salzburg umgesetzt.

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98 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum

Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

Steiermark Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Das priorisierte Thema Hygiene wird in der Steiermark mit der Aktion Saubere

Hände sehr breit umgesetzt (Krankenanstalten, Pflegeheime, niedergelassener

Bereich, geplant Rettung und andere). Es gibt bereits vereinzelt Aktivitäten zum

Thema Medikamentensicherheit. Das Thema ist aber auch auf Bundesebne

noch zu konkretisieren (bundesweite Empfehlungen).

Tirol Ab 06/2014 100 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

Vorarlberg Ab 06/2014 0 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Koordinatoren (L-ZK) 50 % Dzt. fehlen personelle Ressourcen.

Wien Ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) 0 %

In den Fondskrankenanstalten wird die Patientensicherheitsstrategie

umgesetzt.

4 4 1 12/2013 1 Ziel erreicht FG Qualität -

5 5 1 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

FG Qualität -

Mit einer flächendeckenden Umsetzung der Erfassung nosokomialer

Infektionen kann erst 2017 begonnen werden, die Vorarbeiten dazu wurden

geleistet.

5 6

Festlegung der

Zielwerte erfolgt im

Zusammenhang mit

der Erstellung der

Strategie bis Ende

2013

ab 12/2014

Burgenland ab 12/2014 1 Ziel erreicht Geschäftsführung LGF - Entwicklung nosokomialer Infektionen wird in allen burgenländischen Fonds-

KA erfasst, es sind keine Zielwerte formuliert.

Kärnten ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF - Rahmenrichtlinie liegt vor.

Niederösterreich ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF - Parameterdefinition ist in Endabstimmung, abhängig derzeit von Bundes- und

Landesebene.

Oberösterreich ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF -

Salzburg ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF - System zur Erfassung von nosokomialen Infektionen und AMR ist nicht

eingerichtet.

Steiermark ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF - Bundesvorgaben liegen vor; Umsetzung im Laufen.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 99

MN MG Zielwert Umsetzungs-

frist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum

Ablauf der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwort-

liche Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Prozentuale

Abweichung

zum Zielwert

Kommentierung

Tirol ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF -

Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von Krankenhauskeimen an

alle Fondskrankenanstalten weitergeleitet. Mit der Erfassung von Daten kann

erst im 3./4. Quartal 2017 begonnen werden.

Vorarlberg ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF - Dzt. fehlen personelle Ressourcen.

Wien ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht

möglich

Geschäftsführung LGF -

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

** Bundesländerdurchschnitt einschließlich allfälliger Prognosewerte

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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100 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.34:

Operatives Ziel 8.3.2.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

Maßnahmen Messgrößen

1 Laufender Ausbau des Gesundheitsportals www.gesundheit.gv.at 1 Anzahl der Zugriffe auf das Gesundheitsportal

2 Prioritäre Maßnahmen entsprechend dem im Rahmen des R-GZ 3 zu erarbeitenden Umsetzungspro-

gramm bis Ende 2013 festlegen und schrittweise umsetzen 3 Umsetzungsprogramm zum R-GZ 3 liegt vor

3 Health-Literacy-Kriterien bei der Ausgestaltung von ELGA sicherstellen 4 ELGA-Zugangsportal entspricht Health-Literacy-Kriterien (“Usability-Prüfung”)

4

Teilnahme an allfälligen EU Health Literacy Surveys, Abweichungen analysieren, Verbesserungsmöglich-

keiten aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer zielorientierten

Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen

2 Die Summe der Anteile der Ausprägungen „ausreichende“ und „exzellente“ Gesundheitskompetenz im

Gesamtindex des EU-Health Literacy Surveys

2,4 s.o. 3 LE Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist erfolgt

(1/0)

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung

verantwortliche

Vertragspartei bzw.

zuständiges Gremium

Kommentierung

1 1 Steigerung der Zugriffe um 50 %

gegenüber dem Wert 2012 ab 06/2013 213.301 Ziel erreicht BMGF

Ausgangswert: 75.503 Zugriffe/Monat Jahresstatistik 2016 bis

Relaunch, danach Änderung des Statistiktools (andere Zählung)

4 2 55 % (siehe Teil E - Anlage 2.6.) ab 06/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich FG PH/GF

Es hat noch kein weiterer Survey zur Gesundheitskompetenz

stattgefunden. Angaben sind daher zurzeit nicht möglich. In

Vorbereitung der neuen Zielsteuerungs-Periode wird derzeit die

Möglichkeit zur Durchführung eines weiteren Surveys innerhalb der

neuen Periode geprüft.

2 3 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht FG PH/GF

3 4 1 ab 06/2013 1 Ziel erreicht BMGF

2,4 3 LE Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist erfolgt

(1/0)

Burgenland - 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Koordinatoren (L-ZK)

Kärnten - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Niederösterreich - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Oberösterreich - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Salzburg - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt seit 2016 laufend.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 101

Steiermark - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Es wurden keine bundesweiten Maßnahmen definiert.

Tirol - 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Health-Literacy-Kompetenz steigern: Amtliche Mitteilung an alle

Haushalte bzgl. Health Literacy (Gesund in Tirol, 118 Mutter-Eltern-

Beratungsstellen, TGKK Gesundheitsbeilage in Printmedien, TGKK

Forum Gesundheit, Tip Top MigrantInnengesundheit, Mini Med

Lehrgänge, Informationskompagne Symptomerkennung Schlaganfall

Vorarlberg - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Analyse erfolgt (tw. sind Maßnahmen bereits umgesetzt), Umset-

zungsplan für restliche Maßnahmen ist noch offen.

Wien 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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102 @ GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Tabelle 4.35:

Operatives Ziel 8.4.1.: Istwerte und Einschätzung zur Zielerreichung

Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

Maßnahmen Messgrößen

1 Adaption des Fragebogens zur österreichischen Gesundheitsbefragung (ATHIS) bis Ende 2013 1 ATHIS-Fragebogen (österreichische Gesundheitsbefragung) ist adaptiert

2

Regelmäßig ATHIS-Erhebungen durchführen, Abweichungen analysieren, Verbesserungs-möglichkeiten

aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer zielorientierten Bearbeitung auf

Bundes- und Landesebene führen

2 ATHIS-Befragungsergebnisse und Analysen zur Zufriedenheit mit dem Gesundheitssystem und zum

subjektiven Gesundheitszustand liegen vor

3 Konsensuale Festlegung der Methode für die sektorenübergreifende Patientenbefragung bis Mitte 2014 3 Methode für die sektorenübergreifende Patientenbefragung ist festgelegt

4

Regelmäßig eine sektorenübergreifende Patientenbefragung durchführen, Abweichungen analysieren,

Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer

zielorientierten Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen

4 Ergebnisse der Patientenbefragung und Analysen liegen vor

2

Regelmäßig ATHIS-Erhebungen durchführen, Abweichungen analysieren, Verbesserungsmöglichkeiten

aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer zielorientierten Bearbeitung auf

Bundes- und Landesebene führen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE ist erfolgt (1/0)

4

Regelmäßig eine sektorenübergreifende Patientenbefragung durchführen, Abweichungen analysieren,

Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen und sicherstellen, dass wesentliche Abweichungen zu einer

zielorientierten Bearbeitung auf Bundes- und Landesebene führen

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE ist erfolgt (1/0)

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw. zuständiges

Gremium

Kommentierung

1 1 1 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF

2 2 1 ab 12/2013 1 Ziel erreicht BMGF

3 3 1 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

4 4 1 ab 06/2014 1 Ziel erreicht FG Qualität

2 2 LE

Bearbeitung der identifizierten

Abweichungen auf LE ist erfolgt

(1/0)

ab 12/2013 bzw. ab ZE MG 2 auf BE Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Vorgaben des Bundes werden, sofern vorhanden,

umgesetzt.

Kärnten ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Der veröffentlichte ATHIS-Bericht bildet die Grundlage für

den seitens der Landes Kärnten veröffentlichten Kärntner

Gesundheitsbericht.

Niederösterreich ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Oberösterreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Analyse wurde durchgeführt.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 103

MN MG Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung zum Grad der

Zielerreichung bis zum Ablauf

der Umsetzungsfrist

Für Meldung verantwortliche

Vertragspartei bzw. zuständiges

Gremium

Kommentierung

Salzburg ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Die ATHIS-Befragung zeigt, dass rund 82 Prozent der

Salzburgerinnen und Salzburger ab 15 Jahren ihren

Gesundheitszustand als „sehr gut“ oder „gut“ bewerten. Den

aktuellen Daten zufolge geht es lediglich drei Prozent

gesundheitlich „schlecht“ oder „sehr schlecht“.

Steiermark ab 12/2013 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Im Gesundheitsbericht 2015 für die Steiermark wurden die

ATHIS-Ergebnisse für die Steiermark analysiert. Der Bericht

wurde Ende 2016 veröffentlicht.

Tirol ab 12/2013 0 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Wird u. a. im Rahmen der Erstellung des ambulanten und

stationären RSG, im Rahmen der Gesundheitsförderung und

der Tiroler Gesundheitsberichterstattung berücksichtigt.

Vorarlberg ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Analyse erfolgt; Umsetzungsplan für die (geringen)

Abweichungen ist noch offen.

Wien ab 12/2013 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht

identifiziert.

4 4 LE

Bearbeitung der identifizierten

Abweichungen auf LE ist erfolgt

(1/0)

ab 06/2014 bzw. ab ZE MG 4 auf BE Koordinatoren (L-ZK)

Burgenland ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Auf Grund fehlender Ressourcen ist eine Bearbeitung auf

Landesebene derzeit nicht möglich.

Kärnten ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Bericht wurde veröffentlicht, derzeit sind keine Aussagen

über Auffälligkeiten möglich.

Niederösterreich ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Derzeit liegen auf Bundesebene keine Analysen zur

Identifikation von Abweichungen vor.

Oberösterreich ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Analyse wurde durchgeführt.

Salzburg ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK)

Die Patientenbefragung bestätigt, dass die Patientinnen und

Patienten die Leistungen des österreichischen Gesundheits-

systems schätzen und mit den Ergebnissen der Behandlung

generell zufrieden sind.

Steiermark ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK) Eine Bearbeitung kann erst ab 2017 begonnen werden.

Tirol ab 06/2014 1 Ziel erreicht Koordinatoren (L-ZK) Berücksichtigung in der QM-Strategie

Vorarlberg ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Analyse erfolgt; Ursacheanalyse/Aufarbeitung der wenigen

Bereiche mit Ergebnissen am unteren Ende der Schwan-

kungsbreite noch offen

Wien ab 06/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Koordinatoren (L-ZK)

Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht

identifiziert

Quelle: B-ZV 2013; B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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104 © GÖG 2014, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

4.7 Monitoring der Steuerungsbereiche – Betrachtung auf regionaler Ebene

Die nachstehenden Tabellen enthalten die von den meldeverantwortlichen Landes-Stellen

(Koordinatoren L-ZK, Geschäftsführung LGF) angegebenen bzw. eingeschätzten Größen, die dem

Monitoring unterzogen wurden. Die Werte sind je Bundesland zusammengefasst.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 105

4.7.1 Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland

Tabelle 4.36:

Zusammenfassung Zielerreichung Burgenland

BURGENLAND

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich PHC-Gesetz liegt nicht vor/ÖSG liegt nicht vor.

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem Detail-

konzept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes vorhanden.

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes vorhanden.

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich PHC-Gesetz liegt nicht vor.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht Akutordination im KH Oberwart ist seit Oktober 2016 in Betrieb.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 Mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 1

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Pilotprojekt "Akutordination" seit Oktober 2016 in Betrieb.

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Rechtliche Vorgaben auf Bundesebene liegen nicht vor.

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106 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

BURGENLAND

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 94,1 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

Ärztliche Direktoren werden über die Kennzahlen informiert.

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 99,7 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 3,6 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 51,4 % Ziel erreicht

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 61,4 % Ziel erreicht

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,6 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 39,7 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 17,2 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 7 Ziel erreicht Anzahl der Tageskliniken in BGLD-Fonds-KA

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Dokumentation gem. amb. Leistungsmatrix ab 1.1.2017 in allen BGLD-

Fonds-KA abrechnungsrelevant voraussichtlich mit 1.1.2019 (nach der

Übergangsfrist)

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 1,04

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer

abgestimmten bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich ÖSG nicht vorliegend.

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 107

BURGENLAND

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 0,7 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -1,2 % Ziel erreicht

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 1,9 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 2 Ziel erreicht Diabetes / Kinder- und Jugendpsychiatrie.

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen

- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

KJP Süd: 588 Patienten im Jahr 2016 KJP Nord: 840 Patienten im Jahr

2016.

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108 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

BURGENLAND

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Konzept liegt nicht vor.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgabe des Bundes.

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 0

keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Kein Pilotprojekt im Burgenland.

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 0 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 100 % Ziel erreicht Schnittstelle von KIS zu PROP wurde entwickelt; Testphase ist derzeit

noch nicht abgeschlossen.

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit

beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 0

keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen

Burgenland keine Pilotregion im Rahmen des Pilotprojektes

"Akutordination Oberwart" werden die Dienste des Telefonarztdienstes

Notruf-NÖ in der Zeit seit Oktober 2016 von 22:00 bis 7:00 Uhr

mitgenutzt.

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Bundesvorgaben werden umgesetzt sobald vorhanden; Analysen auf

Landesebene auf Grund fehlender Ressourcen nicht möglich.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 109

BURGENLAND

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Vorgaben des Bundes werden umgesetzt sofern vorhanden.

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes.

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Keine Vorgaben des Bundes.

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht

Vorgaben des Bundes werden umgesetzt; Erstellung und Einführung

von Checklisten, Behandlungspfaden, Leit- und Richtlinien; Etablierung

von Fehler- und Risikomanagement sowie Einrichtung diverser

Gremien zur Patientensicherheit, klin. path. Konferenzen, Tumorboard;

Einbeziehung der Patientensicherheit in Aus- und Fortbildung aller

Gesundheitsberufe (z.B. Händehygiene) Patientenempowerment (z.B.

Diabetesschulungen); Komplikationsmanagement; laufende Teilnahme

an facheinschlägigen Veranstaltungen Patientenrechte, Pflegequalitäts-

erhebung, Zuweiserbefragung, Patientenbefragung. Laufende

Umsetzung weiterer Maßnahmen.

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 1 Ziel erreicht Entwicklung nosokomialer Infektionen wird in allen Burgenländischen

Fonds-KA erfasst; keine Zielwerte formuliert.

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Vorgaben des Bundes werden umgesetzt sofern vorhanden.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Auf Grund fehlender Ressourcen ist eine Bearbeitung auf Landesebene

derzeit nicht möglich.

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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110 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

4.7.2 Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten

Tabelle 4.37:

Zusammenfassung Zielerreichung Kärnten

KÄRNTEN

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesweite Gesetzgebung liegt nicht vor.

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem Detail-

konzept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

In Ermangelung einer bundesweiten Gesetzgebung derzeit noch keine

Umsetzung auf Landesebene.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Im RSG 2020 sind sechs PHC-Standorte vorgesehen, nämlich in den

Bezirken Feldkirchen, Hermagor, Klgft., Spittal, St. Veit und

Völkermarkt.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 Mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Gruppenpraxenvertrag wird zwischen KGKK und ÄK ausgehandelt.

3LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Vertrag nach § 342a ASVG.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 111

KÄRNTEN

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 85,3 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 92,9 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 44,8 % Ziel erreicht

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 27,8 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 63,9 % Ziel erreicht

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 3,7 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 44,2 % Ziel erreicht

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 52,9 % Ziel erreicht

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 5 Ziel erreicht

Im neu beschlossenen RSG 2020 sind dislozierte bzw. interdisziplinäre

Tageskliniken in VI, KL, SV und Friesach vorgesehen. Der RSG sieht

außerdem vor, dass KA in bestimmten Fächern teilstat. Betten

vorhalten, die in der Planung nicht ausdrücklich quantifiziert sind.

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 1 Ziel erreicht

Mit 1.1.2017 wurde das neue ambulante Abrechnungsmodell für

Kärntner LGF-Krankenanstalten eingeführt.

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 0,94 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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112 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

KÄRNTEN

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -5,3 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -4,4 % Ziel erreicht

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 -0,5 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 113

KÄRNTEN

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht

Aus einer quantitativen Prozessevaluation konnte die Erkenntnis

gewonnen werden, dass das Aufnahme- und Entlassungsmanagement

entsprechend den Anforderungen zur Struktur und den Empfehlungen

der vier genannten Kernprozesse der BQLL AUFEM im Klinikum -

Klagenfurt am Wörthersee (LKH Klagenfurt), Landeskrankenanstalt

Villach (LKH Villach), Landeskrankenanstalt Wolfsberg (LKH Wolfsberg)

und in der Sonderkrankenanstalt Laas (LKH Laas) weitestgehend in die

Praxis umgesetzt ist. Innerhalb der KABEG Krankenanstalten wurde

vereinbart, dass einheitlich der BRASS–Index als Screening-Instrument

implementiert wird. Weiterführende qualitätsverbessernde Maßnahmen

hinsichtlich der Pflege- und Betreuungseinrichtungen, sowie der

mobilen Dienste, werden mit der zuständigen Abteilung des Amtes der

Kärntner Landesregierung abgestimmt. Der Einsatz eines Versor-

gungskoordinators im Rahmen des Entlassungsmanagements im Elki

(Gesundheitszentrum für Kinder, Jugendliche und Frauen) bereits

implementiert wurde. An den Fachabteilungen Dermatologie sowie

ZISOP (Zentrum für interdisziplinäre Schmerztherapie, Onkologie und

Palliativmedizin) laufen aktuell die Vorbereitungsarbeiten für die

Umsetzung.

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht

Therapie Aktiv ist in Kärnten umgesetzt. Weitere Projekte sind in

Bearbeitung.

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

1 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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KÄRNTEN

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht

Projekt in Kärnten abgeschlossen. Alle Kärntner KA haben am

Pilotprojekt Diagnosendokumentation teilgenommen. Die Datenüber-

mittlung läuft über die KAL Meldung. Für den extramuralen Bereich

haben niedergelassene Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen am

Pilotprojekt teilgenommen. Eine begleitende Arbeitsgruppe wurde

eingerichtet. Das Projekt ist mit 31. 12. 2015 beendet.

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 100 %* Ziel erreicht In Kärnten führen alle Fondskrankenanstalten eine Diagnosedokumen-

tation durch.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 43 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Evaluierungsabschlussbericht Ende Dezember 2016 eingelangt.

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen,

flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 1 Ziel erreicht

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht Die Landesgesundheitsziele wurden in der Sitzung der Gesundheits-

plattform vom 4. 7. 2014 beschlossen.

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

Eine Aktualisierung der Gesundheitsförderungsstrategie wurde in der

Sitzung der L-ZK am 5. 12. 2016 beschlossen.

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

Ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht

Detailanalyse an BZK zur Kenntnis übermittelt. Der Inhalt der Analyse

stellt kein Präjudiz für zukünftige Vorgehensweisen dar.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 115

KÄRNTEN

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Es sind zwei Peer-Review-Sitzungen im Mai und Juni 2017 avisiert

(Klinikum Klagenfurt und KH Villach).

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 %* Ziel erreicht

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Rahmenrichtlinie liegt vor.

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1

Ziel erreicht Der veröffentlichte ATHIS-Bericht bildet die Grundlage für den seitens

der Landes Kärnten veröffentlichten Kärntner Gesundheitsbericht.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Bericht wurde veröffentlicht, derzeit keine Aussagen über Auffälligkei-

ten möglich.

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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116 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

4.7.3 Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich

Tabelle 4.38:

Zusammenfassung Zielerreichung Niederösterreich

NIEDERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem

Detailkon-

zept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Die Vorarbeiten auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht

vor.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht

vor.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Auf Bundesebene liegt derzeit nur ein Eckpunktepapier (siehe TOP 5,

B-ZK vom 3.12.2014) vor, eine Redaktionsgruppe wurde etabliert.

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene liegen derzeit nicht

vor.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 117

NIEDERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 84,8 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 95,1 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 41,9 % Ziel erreicht

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 80,2 % Ziel erreicht

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 69,3 % Ziel erreicht

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 9,9 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 51,6 % Ziel erreicht

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 50,4 % Ziel erreicht

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Maßnahme befindet sich auf Bundesebene (lt. B-JAP 2015 und B-

JAP 2016) derzeit nicht in Bearbeitung.

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die FG auf Bundesebene sind damit befasst, NÖ ist in diese

Bundesarbeitsgruppen entsprechend eingebunden.

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 0,93 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Nach derzeitiger Zeitschiene wird der ÖSG voraussichtlich im ersten

Halbjahr 2017 beschlossen.

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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118 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

NIEDERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -2,5 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -2,6 % Ziel erreicht

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 0,4 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 2 Ziel erreicht

Die Weiterführung der Projekte DMP DM2 und Hospiz/Palliativ wurde

im Rahmen der Berichterstattung zum L-JAP 2015 in der L-ZK am

27. 5. 2015 beschlossen.

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

- 12/2016 0* Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 119

NIEDERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

- 12/2016 0* Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielwerte auf Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Ein Grundkonzept auf Bundesebene liegt derzeit nicht vor. In NÖ wird

trotzdem im Rahmen der Projekte "SV-Arzt im KH" (L-ZV 7.1.1.1. MN

5) und "Polypharmazie" (L-ZV 7.1.3.1. MN 5) am sektorenübergreifen-

den Medikamenteneinsatz im Sinne des Ökonomiegebots gearbeitet.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Ein Grundkonzept liegt vor, die Bearbeitung erfolgt einerseits

entsprechend B-JAP 2015, Ziel 7.1.4. MN 2, andererseits erfolgen in

NÖ Abstimmungen zwischen den Vertragsparteien zu einzelnen

hochpreisigen und spezialisierten Medikamenten.

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht

Projekt "KAL" im LK Waidhofen/Ybbs mit Leistungsdokumentation und

einem Versuch zur Diagnosendokumentation (es liegen derzeit keine

gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene zur verpflichtenden

Diagnosendokumentation vor).

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 40 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Abarbeitung der Maßnahme lt. NÖ-L-ZV, Leistungsdokumentation

umgesetzt (es liegen derzeit keine gesetzlichen Vorgaben auf

Bundesebene zur verpflichtenden Diagnosendokumentation vor).

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 30 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Abarbeitung der Maßnahme in der NÖ-LKH läuft, die Umsetzung

innerhalb der Frist bis Ende 2014 war nicht möglich.

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 35 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Gültigkeit der BQLL PräOP endete mit 25.11.2014. Auszug aus dem

Protokoll der FG Qualität vom 4.7.2016: "Die FG Qualität beschließt,

vor dem Hintergrund der nicht aktualisierten medizinischen Leitlinie,

alle inhaltlichen Arbeiten an der BQLL PräOP und Messmethode bis

Frühjahr 2017 zurückzustellen".

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen,

flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 1* Ziel erreicht

Durchführung eines Pilotprojektes TEWEB in NÖ beschlossen in der B-

ZK vom 25. 6. 2015.

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht Landesgesundheitsziele liegen vor

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht TOP 7 der 3. Sitzung der NÖ-L-ZK am 12. 12. 2014.

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120 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

NIEDERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1* Ziel erreicht Abarbeitung des Zieles 8.2.1.1. MN 3 aus dem L-JAP 2016.

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen auf

Bundesebene liegen derzeit nicht vor.

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 10 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich abhängig von Arbeitsgruppe auf Bundesebene.

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Parameterdefinition in Endabstimmung, abhängig derzeit von Bundes-

und Landesebene.

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Derzeit liegen auf Bundesebene keine Analysen zur Identifikation von

Abweichungen vor.

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 121

4.7.4 Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich

Tabelle 4.39:

Zusammenfassung Zielerreichung Oberösterreich

OBERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene liegen noch nicht vor.

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem

Detailkon-

zept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesvorgaben noch nicht vorliegend.

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 1 Ziel erreicht Hausärztlicher Notdienst ist umgesetzt.

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene liegen noch nicht vor.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht

PHC Enns in Betrieb. Weitere Pilotmodelle in Konzeption z. B. PHC

Haslach.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 3 Ziel erreicht MVZ Essstörungen an der LNWJ, SPAZ LNWJ, Psychosemodul Braunau.

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene liegen noch nicht vor.

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122 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

OBERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 77,0 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

Varizen: TK-Aufenthalte mit Zweit-MEL fallen bei der derzeit.

Abfragemethode heraus. Bereits an BMGF gemeldet, nach Auskunft

BMGF wird Abfragemethode ab nächster Zielsteuerungsperiode

adaptiert. Hernien: Zielwert (außer in Vorarlberg) in keinem Bundesland

erreicht. Lt. Chirurgen nicht umsetzbar. Wert bitte in den Zielsteue-

rungsgremien auf Bundesebene evaluieren und neu festlegen. Knie-

Arthroskopien: regelmäßiger Rücksprache mit Operateuren, diese sind

skeptisch, ob Zielwert nicht zu hoch.

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 84,7 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 23,2 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 80,9 % Ziel erreicht

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 74,7 % Ziel erreicht

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 4,2 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 55,2 % Ziel erreicht

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 18,7 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 0 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 1 Ziel erreicht

NTA-Modell auf Bundesebene beschlossen, Umsetzung auf

Landesebenen im Laufen (z. B. Abhaltung von Workshops, etc.).

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 1,0 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Der ÖSG-neu ist derzeit auf BE in Verhandlung, aktuelle/neue

Planungswerte liegen daher nicht vor. Eine Umsetzung in den RSG ist

daher nicht möglich.

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 123

OBERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht

Beobachtung auf LE erfolgen laufend. Zu den Ergebnissen erfolgt ein

Dialog unter den Zielsteuerungspartnern.

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

1 Ziel erreicht

Ergebnis im ACSC-Endbericht des Bundes: allgemeine Empfehlungen

und Festlegung eines Zielwerts nicht möglich - Zielwertfestlegung auf

LE ebenso nicht möglich.

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -1,1 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -0,4 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 -1,1 % Ziel erreicht

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

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124 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

OBERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht

IV Herzinsuffizienz wurde gestartet, Konzept "IV Schlaganfall" ist auf BE

noch in Arbeit.

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

1 keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Messgröße ist im LZV OÖ nicht vorgesehen.

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

1 Ziel erreicht IV Herzinsuffizienz gestartet, Analyse der KKH zum derzeitigen Stand

nicht sinnvoll.

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht

2x jährlich Krankenhaus-Arzneidialog zur Umsetzung der Heilmittelver-

einbarung inkl. Monitoring wurde eingerichtet.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht Finanzierungsvereinbarung Soliris wurde auf LE umgesetzt.

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 0

keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen OÖ ist kein Pilotbundesland.

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Leistungsdokumentation ist im Spitalsbereich zu 100 % realisiert,

im extramuralen Bereich erfolgt eine 100-%-ige Umschlüsselung der

Honorare. Zur Diagnosendokumentation erfolgte mangels eines

umsetzungsreifen Konzepts bisher kein BZK-Beschluss, daher auch

keine Umsetzung auf LE.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 100 % Ziel erreicht

In OÖ werden neben Prop auch andere EDV-Tools verwendet. Die BQLL

PRÄOP ist 2014 ausgelaufen, eine Überarbeitung dieser findet auf BE

ab 2017 statt.

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen,

flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Keine Projekte seitens BE vereinbart, daher keine Möglichkeit der

Projektumsetzung in OÖ.

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 125

OBERÖSTERREICH

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene liegen noch nicht vor.

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

2 Qualitätszirkel wurden durchgeführt. Modell wurde auf Bundesebene

noch nicht entwickelt.

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Maßnahme nicht in LZV OÖ verankert.

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Maßnahmen auf LE wurden in einem Bericht zusammengefasst.

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 1 Ziel erreicht

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht Analyse wurde durchgeführt.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht Analyse wurde durchgeführt.

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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126 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

4.7.5 Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg

Tabelle 4.40:

Zusammenfassung Zielerreichung Salzburg

SALZBURG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene noch nicht vorliegend.

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem

Detailkon-

zept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundeskonzept noch nicht vorliegend.

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundeskonzept noch nicht vorliegend.

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene noch nicht vorliegend.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Ein Projekt (PHC-Netzwerk) befindet sich in Vorbereitung zur

Umsetzung.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 1 Ziel erreicht

Die radiologische Versorgung im Pinzgau wird umgesetzt. Das

psychosoziale Versorgungszentrum in Salzburg startet, sobald

entsprechendes fachärztliches Personal akquiriert werden kann.

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene noch nicht vorliegend.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 127

SALZBURG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 28,3 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 87,1 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 23,5 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 32,9 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 49,4 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,4 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 31,9 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 7,8 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 8 Ziel erreicht An acht Standorten sind tagesklinische Einheiten ausgewiesen.

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Umsetzung bis zum Stichtag aufgrund verspäteter Vorlage von

Bundesvorgaben - 2. HJ 2016 - nicht möglich.

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 1,18

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Analyse der präoperativen Verweildauer in Salzburg hat in

Rücksprache mit dem Bund ergeben, dass die verwendete Datengrund-

lage in einigen Bereichen nicht plausibel ist (nichtoperative Leistungen,

Akutleistungen) und daher das Ergebnis in der vorliegenden Form nicht

korrekt ist. Eine Anpassung wurde für die Zielsteuerungsperiode ab

2017 durch den Bund zugesagt.

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte noch nicht vorhanden.

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128 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

SALZBURG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Abgabe von Empfehlungen laut ACSC- Bericht nicht möglich.

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Festlegung der Zielwerte laut ACSC- Bericht nicht möglich.

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -2,0 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -1,5 % Ziel erreicht

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 -0,3 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 100 % Ziel erreicht

Flächendeckendes Aufnahme- und Entlassungsmanagement im

Bundesland Salzburg vorhanden, beispielsweise in Folge des

Reformpoolprojektes "Case- und Care Management im Tennengau".

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 129

SALZBURG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht

In Salzburg läuft das integrierte Versorgungsprogramm ("Therapie

aktiv - Diabetes im Griff") im Bereich "Disease Management

Programme".

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung abhängig von Erreichung Maßnahme 3.

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung abhängig von Erreichung Maßnahme 3.

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Grundkonzept auf Bundesebene noch nicht vorliegend.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundeskonzepte noch nicht vorliegend.

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 0

keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen

Salzburg nimmt nicht an der bundesweiten Pilotphase teil. Es werden

österreichweit 3 Pilotprojekte umgesetzt.

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die ambulante Leistungsdokumentation ist sektorübergreifend (sowohl

intra- als auch extramural) seit 1. 1. 2014 realisiert. Die ambulante

Diagnosedokumentation befindet sich österreichweit im Pilotprojekt-

stadium.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 100 % Ziel erreicht

Die Software PROP wird flächendeckend in die EDV der Fondskranken-

anstalten implementiert. Die laufende Auswertung der Anwendungs-

häufigkeit pro Krankenanstalt erfolgt via SVC. Die Daten werden

quartalsweise an den SAGES übermittelt.

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130 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

SALZBURG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 90 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Implementierung der Software in den Fondskrankenanstalten ist

noch nicht durchgängig abgeschlossen. Im extramuralen Bereich

erfolgt die Anwendung problemlos. An einer gleichlaufenden

Anwendung in den Fondskrankenanstalten wird mit Nachdruck

gearbeitet um bis zum Ende der Umsetzungsfrist eine flächendeckende

Umsetzung im Bundesland Salzburg erreichen zu können. Die Analyse

der präoperativen Verweildauer in Salzburg hat in Rücksprache mit

dem Bund ergeben, dass die verwendete Datengrundlage in einigen

Bereichen nicht plausibel ist (nichtoperative Leistungen, Akutleistun-

gen) und daher das Ergebnis in der vorliegenden Form nicht korrekt

ist. Eine Anpassung wurde für die Zielsteuerungsperiode ab 2017

durch den Bund zugesagt.

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit

beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 0

keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen Salzburg befindet sich nicht in der Pilotphase.

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

Alle 6 Gesundheitsziele für das Bundesland Salzburg wurden durch die

Gesundheitsplattform beschlossen und durch Partizipationsworkshops

legitimiert.

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

Die Gesundheitsförderungsstrategie wurde am 20. 5. 2014 in der

Zielsteuerungskommission beschlossen.

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Analysen erst seit 2016 vorliegend, daher ist eine abschließende

Bearbeitung bis Ende 2016 nicht möglich.

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzungen auf

Bundesebene noch nicht vorliegend.

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen. Salzburg nimmt nicht an der Pilotphase teil.

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht

Rechtliche Änderungen sind nicht erforderlich, da nach Beratung durch

die FG Recht die FG Qualität zu dem Schluss gekommen ist, dass die

bestehenden Generalklauseln in den Berufsgesetzen als Sicherstellung

der Mindestanforderungen als ausreichend angesehen werden können.

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht Prioritäre Maßnahmen werden in Salzburg umgesetzt.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 131

SALZBURG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

System zur Erfassung von nosokomialen Infektionen und AMR ist nicht

eingerichtet.

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 1 Ziel erreicht Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt seit 2016 laufend.

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht

Die ATHIS-Befragung zeigt, dass rund 82 Prozent der Salzburgerinnen

und Salzburger ab 15 Jahren ihren Gesundheitszustand als „sehr gut“

oder „gut“ bewerten. Den aktuellen Daten zufolge geht es lediglich drei

Prozent gesundheitlich „schlecht“ oder „sehr schlecht“.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht

Die Patientenbefragung bestätigt, dass die Patientinnen und Patienten

die Leistungen des österreichischen Gesundheitssystems schätzen und

mit den Ergebnissen der Behandlung generell zufrieden sind.

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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132 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

4.7.6 Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark

Tabelle 4.41:

Zusammenfassung Zielerreichung Steiermark

STEIERMARK

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Sobald die rechtlichen Umsetzungsschritte auf Bundesebene gesetzt

wurden, können diese auf Landesebene umgesetzt werden.

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit dem

Detailkonzept

bis 06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene.

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen noch nicht vor.

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw.

ab ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Bis Ende 2016 gab es keine rechtlichen Vorgaben auf Bundesebene, die

auf Landesebene hätten umgesetzt werden können.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw.

ab ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Umsetzung ist abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.

Unabhängig davon hat das LKH Mürzzuschlag-Mariazell am Standort

Mariazell im Rahmen einer Kooperation gemäß § 72 Abs. 4 StKAG

2012 mit nach Ärztegesetz berufsberechtigten Ärztinnen/Ärzte als

eine ambulante Versorgungsform in besonderer Ausformung einen

zeitlich befristeten Versorgungspiloten unter dem Titel "Gesundheits-

zentrum Mariazell" gestartet, in dem das Konzept "Das Team rund um

den Hausarzt" im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten berücksichtigt

wurde. Dieser Versorgungspilot ist mit 1. 10. 2016 gestartet.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 133

STEIERMARK

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 2 Ziel erreicht

L-ZK-Beschlüsse vom 19. 12. 2013 und 18. 11. 2014 in der

Steiermark: für die Obersteiermark am LKH Hochsteiermark, Standort

Bruck Umsetzung in Form einer „Allgemeinen Psychiatrischen

Ambulanz“ und „Suchtmedizinischen Ambulanz“ als dislozierte

Ambulanzen des LKH Graz Süd-West, Standort Süd aufgrund der

strukturellen Unterversorgung von ambulanten Behandlungsmöglich-

keiten in diesem Bereich; gleiches gilt für die Etablierung eines

Versorgungspiloten am LKH Hochsteiermark, Standort Leoben in Form

einer dislozierten ambulanten und tagesklinischen Versorgung für KJP

in Kooperation mit dem LKH Graz Süd-West, Standort Süd und der

Kinderabteilung Leoben.

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw.

ab ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung ist abhängig vom Umsetzungsgrad auf Bundesebene.

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw.

ab ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 45,6 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 82,1 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 24,1 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 27,5 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 49,4 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 5,0 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 39,9 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 4,5 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 4 Ziel erreicht

Derzeit sind folgende tagesklinische Einheiten umgesetzt: TK Leoben

für KJP, TK Bruck, TK LKH Feldbach/Fürstenfeld, TK LKH Klinikum Graz;

Im LKH Graz Süd-West, Standort Süd werden im Rahmen des Zentrums

für Suchtmedizin 12 Tagesklinikplätze bis Dezember 2017 umgesetzt.

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134 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

STEIERMARK

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 1 Ziel erreicht

Beschlossenes Modell liegt vor und wird seit 1. 1. 2017 schrittweise

umgesetzt.

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 1,08

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw.

ab ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene. Nach

derzeitiger Einschätzung Beschluss des ÖSG Mitte 2017.

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw.

ab ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht

Im Endbericht werden keine Empfehlungen und Zielwerte konkretisiert

bzw. festgelegt; Beobachtung auf Landesebene.

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 135

STEIERMARK

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -1,7 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -0,9 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 -0,8 % Ziel erreicht

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 80 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Das Ziel war, die BQLL AUFEM in der Steiermark bis Ende 2016 zu

100 % umzusetzen, das wurde in den L-ZV sowie in das Jahresarbeits-

programm der QSK 2016 aufgenommen. Außerdem inkludieren die

KAGes-internen Zielvereinbarungen mit den LKH die Umsetzungs-

Unterstützung. 2014 wurde eine detaillierte Erhebung des

tatsächlichen Umsetzungsstandes begonnen, die im Frühsommer

2015 abgeschlossen wurde.

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 2 Ziel erreicht

B-ZV, B-JAP 2014, FG Qualität; das auf Bundesebene priorisierte IV-

Programm Schlaganfall befindet sich in der Steiermark bereits im

Regelbetrieb. Ebenso die Versorgung von nephrologischen

Patientinnen/Patienten im Präventionsprogramm niere.schützen. Im L-

ZV Steiermark sind als eigene Ziele und Maßnahmen die Sicherstellung

einer integrierten nephrologischen Versorgung in der Steiermark

(niere.schützen) und die Sicherstellung einer integrierten Versorgung

für chronische SchmerzpatientInnen - Konzept eines integrierten

Versorgungsprogrammes für chronischen Schmerzzustand des

Bewegungs- und Stützapparates bis Ende 2015 verankert. Das Konzept

zur nephrologischen Versorgung liegt vor und befindet sich ab 2016 in

Umsetzung; die Entscheidung über eine Konzeption eines IV-

Programms für chron. Schmerzzustand wurde verschoben (Abwarten

der Ergebnisse auf Bundesebene). Laufende Programme sind auch DMP

Therapie Aktiv und Herz.Leben.

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

- 12/2016 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Keine Zielwerte festgelegt. Die von Schlaganfall betroffene

Bevölkerungsgruppe beträgt jährlich ca. 4500 Personen; die

Zielpopulation für niere.schützen sind ca. 80.000 Personen.

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136 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

STEIERMARK

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen" - 12/2016 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Keine Zielwerte festgelegt. Schlaganfallpatientinnen/-patienten werden

im Versorgungsprozess immer stationär abgeklärt, insofern sind

derzeit keine Veränderungen der KH-Aufenthalte zu erwarten

(Steigerung durch Demografie, Abschwächung durch Prävention); das

Programm niere.schützen läuft deutlich zu kurz, um Auswirkungen

v. a. auf Dialysebehandlungen zu sehen.

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw.

ab ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw.

ab ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3 in

Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht

Meldung Gesundheitsfonds an BMGF: fünf Fondsspitäler als Pilothäuser

für den intramuralen Bereich; für den extramuralen Bereich wurden

noch keine Festlegungen getroffen. Folgende Träger nahmen am

Pilotprojekt teil: KAGes mit je einer Ambulanz im LKH Hochsteiermark,

Standort Leoben und LKH Süd-West, Standort West sowie zwei

Ambulanzen im LKH Univ.-Klinikum Graz; Krankenhaus Barmherzige

Brüder Graz, Standort Eggenberg; Diakonissenkrankenhaus

Schladming; Marienkrankenhaus Vorau.

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 60 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die ambulante Leistungsdokumentation ist realisiert; die Diagnosen-

dokumentation ist abgesehen von jenen in Pilothäusern nicht etabliert

und abhängig von weiteren (bundesgesetzlichen) Vorgaben.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in allen

BL bis 12/2014 12/2014 100 % Ziel erreicht Umsetzung ist in allen Fonds-KA gegeben.

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in allen

BL 12/2016 90 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Schätzung nach Angaben im Umsetzungsprojekt.

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit

beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw.

ab ZE MG 7 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Keine fristgerechte Umsetzung von Maßnahmen auf Landesebene

möglich; Pilotprojekte in NÖ, Vlbg. und Wien starten erst 2016

(Beschluss L-ZK am 4. 11. 2015, TOP 6).

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 137

STEIERMARK

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

Seit 2007; Beschluss der Gesundheitsplattform. „Die Steiermark hat

bereits 2007 Gesundheitsziele beschlossen - diese sind mit den

Rahmen-Gesundheitszielen kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen

beschlossen, die sich innerhalb des Rahmens der GF-Strategie

bewegen werden und damit zur Umsetzung der GF-Strategie

beitragen“.

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

Beschluss der L-ZK vom 26. 6. 2014, TOP 5 sowie Beschluss der L-ZK

vom 1. 7. 2015, TOP 6 „Die Steiermark hat bereits 2007 Gesundheits-

ziele beschlossen - diese sind mit den Rahmen-Gesundheitszielen

kompatibel. Im L-ZV wurden Maßnahmen beschlossen, die sich

innerhalb des Rahmens der GF-Strategie bewegen werden und damit

zur Umsetzung der GF-Strategie beitragen“.

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw.

ab ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Bericht wurde auf Bundesebene erst im Sommer 2016 veröffentlicht;

eine Bearbeitung bis Ende 2016 war daher nicht möglich.

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw.

ab ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht Länder bzw. Gesundheitsfonds sind Vertragspartner des LBI für HTA.

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw.

ab ZE MG 4 auf BE 0

Keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen.

Weitere Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene

(Pilotprojekte).

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw.

ab ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Umsetzung abhängig von Ergebnissen auf Bundesebene.

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht

Für das priorisierte Thema Hygiene gibt es in der Steiermark eine sehr

breite Umsetzung im Bereich Händehygiene mit der Aktion Saubere

Hände (Krankenanstalten, Pflegeheime, niedergelassener Bereich,

geplant Rettung und andere). Es gibt bereits vereinzelt Aktivitäten zum

Thema Medikamentensicherheit. Das Thema ist aber auch auf

Bundesebene noch zu konkretisieren (bundesweite Empfehlungen).

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138 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

STEIERMARK

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung der

ZW erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung der

Strategie bis

12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesvorgaben liegen vor; Umsetzung im Laufen.

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Es wurden keine bundesweiten Maßnahmen definiert.

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw.

ab ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht

Im Gesundheitsbericht 2015 für die Steiermark wurden die ATHIS-

Ergebnisse für die Steiermark analysiert. Der Bericht wurde Ende 2016

veröffentlicht.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw.

ab ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Eine Bearbeitung kann erst ab 2017 begonnen werden.

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 139

4.7.7 Zusammenfassung Zielerreichung Tirol

Tabelle 4.42:

Zusammenfassung Zielerreichung Tirol

TIROL

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem

Detailkon-

zept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 2 Ziel erreicht

Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie;

Kinderärztliche Ordination am BKH Reutte.

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht Änderung TirKAP 2015.

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 1 Ziel erreicht Änderung TirKAP 2015.

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 78,0 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 95,6 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 16,0 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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140 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

TIROL

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 47,4 % Ziel erreicht

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 47,8 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,6 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 35,3 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 7,7 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 3 Ziel erreicht

Selbständiges Ambulatorium für Hämatologie - Onkologie Univ.-Doz.

Dr. Ludescher / Tagesklinik St. Johann / Kinderärztliche Ordination am

BKH Reutte für den Bezirk Außerfern

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Ein bundesweit einheitliches Abrechnungsmodell für den Bereich der

Ein-Tages-Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitalsambulant

liegt nicht vor.

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 0,95 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 1 auf Bundesebene liegt nicht vor.

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Empfehlungen laut Messgröße 3 auf Bundesebene liegen nicht vor.

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 141

TIROL

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -1,2 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -1,6 % Ziel erreicht

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 0,1 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 50 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich In den fondsfinanzierten KH wird BQLL AUFEM umgesetzt.

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht

Auf Landesebene Start Regelversorgung Herzinsuffizienz-,

Schlaganfall-, Hospizversorgung sowie Pilotierung von Therapie Aktiv

LE Regelversorgung Herzmobil (1. Juli 2017), Projekt Schlaganfall,

Projekt Palliativ- und Hospizbetreuung in Tirol

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene nicht gegeben.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

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142 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

TIROL

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene liegt nicht vor.

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 0

keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen

Tirol ist nicht Teilnehmer der bundesweiten Pilotphase (in Tirol gibt es

bereits ein etabliertes Ambulanzdokumentationssystem).

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 0 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Voraussetzung: Bundesmaßnahme liegt vor.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 50 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Vergleichbare EDV-Systeme in den KH zum Teil im Einsatz.

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 50 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit beitragen, flächendeckend im

ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 1 Ziel erreicht

Entsprechend der Empfehlung der Telegesundheitskommission finden

in Tirol der Regelversorgungsbetrieb bei Herzinsuffizienz und eine

Pilotierung im Bereich Diabetes statt.

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht Grundsatzstrategie liegt vor.

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht

Ergebnisse fließen u. a. in den zu erstellenden ambulanten und

stationären RSG ein, Berücksichtigung im Rahmen der Gesundheitszie-

le.

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht

Kooperation Tirol Kliniken mit Ludwig-Boltzmann-Institut bezüglich

Evidenzbasierung von neuen bzw. innovativen Diagnose- und

Behandlungsmethoden.

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Keine Maßnahme bzw. kein

Zielwert im LZV vorgesehen. Tirol ist kein Pilotbundesland.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 143

TIROL

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 2 auf Bundesebene nicht gegeben.

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 100 % Ziel erreicht

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von Krankenhaus-

keimen an alle Fondskrankenanstalten weitergeleitet. Mit der Erfassung

der Daten kann erst 3/4 Quartal 2017 begonnen werden.

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 1 Ziel erreicht

Health-Literacy-Kompetenz steigern: Amtliche Mitteilung an alle

Haushalte bzgl. Health Literacy (Gesund in Tirol, 118 Mutter-Eltern-

Beratungsstellen, TGKK Gesundheitsbeilage in Printmedien, TGKK

Forum Gesundheit, Tip Top MigrantInnengesundheit, Mini Med

Lehrgänge, Informationskompagne Symptomerkennung Schlaganfall.

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht

Wird u. a. im Rahmen der Erstellung des ambulanten und stationären

RSG, im Rahmen der Gesundheitsförderung und der Tiroler

Gesundheitsberichterstattung berücksichtigt.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 1 Ziel erreicht Berücksichtigung in der QM-Strategie.

Quelle: B-ZV Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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144 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

4.7.8 Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg

Tabelle 4.43:

Zusammenfassung Zielerreichung Vorarlberg

VORARLBERG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesvorgaben liegen nicht vor

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem

Detailkon-

zept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor.

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundesebene liegen nicht vor.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 145

VORARLBERG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE Aussage derzeit nicht möglich - Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 77,5 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 74,4 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 34,3 % Ziel erreicht

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 82,0 % Ziel erreicht

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 64,4 % Ziel erreicht

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 16,7 % Ziel erreicht

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 56,8 % Ziel erreicht

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 78,8 % Ziel erreicht

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Drei interdisziplinäre Tageskliniken sind in den Vorarlberger

Fondskrankenanstalten eingerichtet.

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Einheitliches Ambulanzdokusystem eingeführt, Abrechnungsmodell

angepasst und spätestens 2019 vollständig umgestellt.

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 0,82 Ziel erreicht Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich ÖSG liegt noch nicht vor.

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht

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146 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

VORARLBERG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -3,4 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -3,0 % Ziel erreicht

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 0,0 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 80 %*

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich EM in allen Fonds-KA; AM in Evaluation/Adaptierung.

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 1 Ziel erreicht DMP-Diabetes mellitus Typ II etabliert.

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 147

VORARLBERG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Fehlende Bundesvorgaben.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen nicht vor.

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 1 Ziel erreicht Seit 1. 3. 2015 in K828 umgesetzt.

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 0 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesrechtliche Vorgaben fehlen.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 80 %* Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 100 % Ziel erreicht

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit

beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich TEWEB (Gesundheitshotline): Start für 1. Quartal 2017 vorgesehen.

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Analyse abgeschlossen und von L-ZK abgenommen.

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148 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

VORARLBERG

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen nicht vor.

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich A-OQI-Pilotprojekt im Bereich Urologie geplant.

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Bundesergebnisse liegen nicht vor.

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 0 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Derzeit fehlende personelle Ressourcen.

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Derzeit fehlende personelle Ressourcen.

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Analyse erfolgt (tw. sind Maßnahmen bereits umgesetzt), Umsetzungs-

plan restliche Maßnahmen noch offen.

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Analyse erfolgt; Umsetzungsplan für die (geringen) Abweichungen

noch offen.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Analyse erfolgt; Ursachenanalyse/Aufarbeitung der wenigen Bereiche

mit Ergebnissen am unteren Ende der Schwankungsbreite noch offen.

* Beim angegebenen Istwert handelt es sich um einen Prognosewert

Quelle: B-ZV-Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 149

4.7.9 Zusammenfassung Zielerreichung Wien

Tabelle 4.44:

Zusammenfassung Zielerreichung Wien

Wien

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.1.1. Abgegrenzte, klare Versorgungsaufträge (inhaltlich und zeitlich, insbesondere auch für Tagesrand- und Wochenendzeiten) und Rollenverteilungen für alle Versorgungsstufen und für die

wesentlichen Anbieter innerhalb der Versorgungsstufen bis Mitte 2015 mit Blick auf „Best Point of Service“ definieren und bis Ende 2016 erste Umsetzungsschritte auf Landesebene setzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1 ab 12/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Rechtliche und organisatorische Voraussetzungen auf Bundesebene

liegen nicht vor.

3

Anzahl der definierten und umgesetzten Versor-

gungsaufträge – differenziert nach Versorgungsstu-

fen

Ist im

Zusammen-

hang mit

dem

Detailkon-

zept bis

06/2015

festzulegen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

5

Anteil der Bevölkerung, der nach den im Konzept

vorgesehenen Öffnungszeiten am Tagesrand und

Wochenende ambulant versorgt werden kann –

differenziert nach Versorgungsstufen

ab 06/2015 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

6.1.2. Multiprofessionelle und interdisziplinäre Primärversorgung („Primary Health Care“) bis Mitte 2014 konzipieren und in der Folge Primärversorgungsmodelle auf Landesebene bis 2016 umsetzen

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3 LE Anzahl umgesetzte PV-Modelle auf LE - ab 12/ 2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 1 Ziel erreicht

Die Servicepopulation von Medizin Mariahilf wird auf 15.000 Personen

geschätzt.

6.2.1. Bestehende ambulante Strukturen bedarfsorientiert anpassen und in neue bzw. strukturell und organisatorisch angepasste Angebote an multiprofessionellen und/oder interdisziplinären

Versorgungsformen im ambulanten Bereich partiell überführen

1 mindestens 2 pro Bundesland mindestens 2

pro BL ab 12/2014 1

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

In der Zielsteuerungsperiode wurde ein sozialpädiatrisches

Ambulatorium für Frühförderung neu errichtet und in Betrieb

genommen, das den interdisziplinären und multiprofessionellen

Anspruch erfüllt.

3 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

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150 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Wien

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

6.2.2. Leistungserbringung für ausgewählte tagesklinisch erbringbare Leistungen entsprechend Best Point of Service in adäquaten nicht-stationären Versorgungsformen

(spezialisierte krankenanstaltenrechtliche ambulante Versorgungsstufe) forcieren

1 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE Ziel verworfen

3 Anteil der in nicht-stationären Versorgungsformen erbrachten tagesklinisch erbringbaren Leistungen gemessen an der Gesamtzahl dieser Leistungen im Jahr 2016

3a Karpaltunnel OP: unterer Wert: 65 % 65-90 % 12/2016 50,6 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

3b Katarakt OP: unterer Wert: 70 % 70-90 % 12/2016 89,8 % Ziel erreicht

3c Varizen OP: unterer Wert: 30 % 30-60 % 12/2016 14,4 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3d Adenotomie/Paracentese : unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 59,0 % Ziel erreicht

3e Curettage : unterer Wert: 50 % 50-70 % 12/2016 56,9 % Ziel erreicht

3f Hernien OP: unterer Wert: 15 % 15-40 % 12/2016 0,9 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

3g Metallentfernung: unterer Wert: 40 % 40-60 % 12/2016 51,4 % Ziel erreicht

3h Knie-Arthroskopie: unterer Wert: 30 % 30-80 % 12/2016 26,7 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

LE Anzahl umgesetzter Versorgungsformen auf LE - - 7 Ziel erreicht

6.2.3. Die Anzahl der durch Fehlanreize bewirkten, medizinisch nicht indizierten Null-Tages-Aufenthalte / Ein-Tages-Aufenthalte reduzieren

2

Ein bundesweit einheitliches Dokumentations- und

Abrechnungsmodell für den Bereich Ein-Tages-

Aufenthalte / Null-Tages-Aufenthalte / Spitals-

ambulant ist in allen Bundesländern eingeführt

9

(1 je BL) 06/2015 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Nach dem Beschluss des Bepunktungsmodelles für 2017 findet die

landesspezifische Ausgestaltung des Abgeltungssystems schrittweise

statt.

6.2.4. Präoperative Verweildauern durch Optimierungsmaßnahmen in den Krankenanstalten auf das medizinisch notwendige Maß anpassen

1

Präoperative Verweildauer (Belagstage pro

stationärem Aufenthalt mit ausgewählten elektiven

operativen MEL, Differenz Aufnahmedatum/OP-

Datum)

Maximal 1

Belagstag ab 06/2013 1,04

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG

6.2.5. Auf Basis der für alle Versorgungsstufen definierten Versorgungsaufträge und Rollen Überkapazitäten und nicht erforderliche Parallelstrukturen identifizieren und im Rahmen einer abgestimmten

bedarfsorientierten Angebotsplanung abbauen

1 LE ÖSG-Planungsempfehlungen und -richtwerte auf LE

in RSG umgesetzt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 1 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Das operative Ziel nimmt Bezug auf die Versorgungsstufen und Rollen

gemäß 6.1.1. sowie die notwendigen Änderungen im ÖSG. Da die

rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anpassungen im ÖSG nicht

erfolgt sind kann die Zielerreichung erst danach erfolgen.

6.2.6. Akutstationären Bereich entlasten durch Sicherstellung entsprechender Versorgung in Bezug auf ausgewählte medizinisch begründete vermeidbare Aufenthalte

3 LE Übernahme der Empfehlungen und deren Umsetzung

in geeigneter Form ist erfolgt (Zielwert 0/1) 1

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 3 auf BE 1 Ziel erreicht

Im Zuge der Überprüfung der Kodierqualität werden die Empfehlungen

berücksichtigt. Die ACSC Aufenthalte werden laufend beobachtet.

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 151

Wien

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

4 Entwicklung ausgewählter medizinisch begründeter vermeidbarer Aufenthalte im Zeitverlauf, Aufenthalte je 100.000 EW, Entwicklung 2010-2014

gesamt

Die AG-

Medizinische

Themen

empfiehlt

keine

Zielwerte.

ab 06/2015

Werte für 2016 werden erst im Juli 2017 verfügbar sein, eine

abschließende Beurteilung der korrespondierenden Ziele wird

nachgeholt, sobald die Daten der Gesundheit Österreich GmbH

vorliegen.

Diabetes mellitus mit Komplikationen ab 06/2015

Hypertonie ab 06/2015

Rückenschmerzen ab 06/2015

Asthma Bronchiale, COPD, Emphysem ab 06/2015

Dehydration mit Gastroenteritis ab 06/2015

Herzinsuffizienz ab 06/2015

Erkrankungen der Atemwege ab 06/2015

Dekubitus und Ulcus der Haut ab 06/2015

Angina Pectoris ab 06/2015

Grippe und Pneumonie ab 06/2015

Osteoporose ab 06/2015

HNO-Infektionen ab 06/2015

6.2.7. Unterschiedliche Versorgungs- und Leistungsdichten im akutstationären und ambulanten Bereich vor dem Hintergrund vorhandener nationaler und internationaler Indikatoren mit Bandbreiten

analysieren und evidente Über-, Unter- und Fehlversorgung auf Landesebene beseitigen

3 Fortschreibung des rückläufigen Trends auf Bundesebene, das heißt in Bezug auf:

3a

Belagstage je 1.000 Einwohner/innen: Reduktion

österreichweit um mindestens 1,8 %, optimal um

2,2 % jährlich

- ab 06/2013 -5,8 % Ziel erreicht

Vorläufige DLB-Jahresmeldung aus 2016 aus DIAG 3b

Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen:

Reduktion österreichweit um mindestens 1,1 %,

optimal um 4 % jährlich

- ab 06/2013 -4,7 % Ziel erreicht

3c

Durchschnittliche Verweildauer in Belagstagen:

Reduktion österreichweit um mindestens 0,8 %,

optimal um 1,2 %

- ab 06/2013 -1,2 % Ziel erreicht

7.1.1. Bundeseinheitliche Qualitätsstandards für ausgewählte Themenbereiche festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

2 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie AUFEM

auf Landesebene 100 % 12/2016 60 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

In den Fondskrankenanstalten ist das Entlassungsmanagement

annähernd flächendeckend umgesetzt. Das Aufnahmemanagement ist

derzeit heterogen organisiert, da die Teilnahme an der Akutversorgung

und der elektiven Versorgung zwischen den Krankenanstaltenträgern

in Wien sehr unterschiedlich ist. Träger mit überwiegend elektiven

Aufnahmen haben stärkere Standards im Aufnahmemanagement.

Maßnahmen zu einer Annäherung an eine Standardisierung des

Aufnahmemanagements sind in Umsetzung.

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152 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Wien

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

7.1.2. Integrierte Versorgungsprogramme für ausgewählte häufige und/oder chronische Erkrankungen entwickeln und festlegen und in der Folge auf Landesebene umsetzen

3 LE Anzahl der entwickelten bzw. adaptierten integrierten

Versorgungsprogramme - - 3 Ziel erreicht

4

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Für Diabetes 15 % der geschätzten Zielpopulation; Demenz und

Alkohol 2020 gemäß Projektplan.

5

Ist für das jeweilige integrierte Versorgungspro-

gramm im zeitlichen Zusammenhang mit den

Maßnahmen 1 bis 3 festzulegen"

0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Attribuierbarkeit allfälliger Veränderungen der entitätsspezifischen

Krankenhaushäufigkeit zu den Programmen ist derzeit nicht in seriöser

Weise möglich.

7.1.3. Ausgewählte sektorenübergreifenden Probleme iZm der Medikamentenversorgung mit Blick auf den BPoS sowie Effektivität und Effizienz lösen

4 LE Übernahme des Grundkonzeptes und deren

Umsetzung in geeigneter Form ist auf LE erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Zielerreichung Messgröße 4 auf Bundesebene liegt nicht vor.

7.1.4. Für definierte hochpreisige und spezialisierte Medikamente sind auf Bundes- und/oder Landesebene gemeinsame Versorgungsmodelle sowie sektorenübergreifende Finanzierungskonzepte

mit gemeinsamer Finanzverantwortung zu entwickeln und in der Folge umzusetzen

2 LE Entwicklung von gemeinsamen Versorgungsmodellen

auf LE ist erfolgt (0/1) 1

ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

7.2.1. Sektorenübergreifende einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation (standardisiert und codiert) sicherstellen und schrittweise umsetzen

3

Anzahl der Pilotprojekte, in denen Diagnose-

dokumentation (standardisiert und codiert) im

ambulanten Bereich eingeführt ist

Mindestens 3

in Österreich ab 12/2013 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Diagnosendokumentation im Rahmen des PHC Mariahilf ist in

Vorbereitung.

4

Umsetzungsgrad der sektorenübergreifenden

Diagnosen- und Leistungsdokumentation auf

Landesebene bis Ende 2016

100 % 12/2016 50 % Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die Diagnose - und Leistungsdokumentation in den Krankenanstalten

ist im Routinebetrieb, im niedergelassenen Bereich ist die Diagnosen-

dokumentation nicht eingeführt.

7.2.2 BQLL Präoperative Diagnostik umsetzen

1

Umsetzungsgrad einer geeigneten EDV-Lösung (z. B.

PROP) für die BQLL Präoperative Diagnostik auf

Landesebene

100 % in

allen BL bis

12/2014

12/2014 100 % Ziel erreicht

4 Umsetzungsgrad der Bundesqualitätsleitlinie

Präoperative Diagnostik

100 % in

allen BL 12/2016 55 %

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

Die BQLL spricht Akteure aller Versorgungsebenen an. Inwieweit

fachärztliche Zuweiser die BQLL umsetzen ist nicht bekannt. Die

Schätzung beruht auf dem Umsetzungsgrad in den Fondskrankenan-

stalten.

7.2.3. e-Health Projekte (insb. e-Medikation, ELGA-Anwendungen, Telegesundheitsdienste und weitere e-Health-Anwendungen), die zur Zielerreichung im Rahmen der Zielsteuerung Gesundheit

beitragen, flächendeckend im ambulanten und stationären Bereich umsetzen

8 LE Anzahl der umgesetzten Projekte auf LE im Rahmen

ZS-G -

ab 06/2015 bzw. ab

ZE MG 7 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.1.1. Eine österreichweit abgestimmte, an den Rahmen-Gesundheitszielen orientierte Gesundheitsförderungsstrategie (vgl. Art 12, Stärkung der Gesundheitsförderung) liegt vor und wird schrittweise umgesetzt

1a LE Landes-Gesundheitsziele vorliegend (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

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Kapitel 4 / Monitoring der Steuerungsbereiche 153

Wien

Operatives Ziel und Messgröße Zielwert Umsetzungsfrist Istwert

Einschätzung der ZE per

12/2016 Kommentierung

1b LE Gesundheitsförderungsstrategie auf LE adaptiert bzw.

implementiert (1/0) 1 - 1 Ziel erreicht

8.1.2. Regelmäßige, systematische, international vergleichbare und soweit erforderlich regionalisierte Messung der Outcomes im Gesundheitssystem

(insb. der Wirkungen von Gesundheitsförderung, Prävention und Kuration) etablieren

LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.1.3. Evidenzbasierung (HTA, EBM) von Diagnose- und Behandlungsmethoden und Gesundheitsförderungsmaßnahmen sektorenübergreifend und anwendungsorientiert schrittweise etablieren.

4 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 12/2015 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.2.1. Abgestimmte Ergebnisqualitätsmessung in allen Sektoren und sektorenübergreifend aufbauen bzw. weiterentwickeln und durchführen

5 LE Anzahl der eingerichteten Pilotprojekte auf LE - ab 12/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.2.2. Bundeseinheitliche Mindestanforderungen an Qualitätsmanagementsysteme für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens definieren und in der Folge schrittweise einführen und evaluieren

2 LE Rechtliche und/oder organisatorische Voraussetzun-

gen auf LE vorliegend (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.3.1. Die in der BGK beschlossene Patientensicherheitsstrategie schrittweise umsetzen

3 Grad der Umsetzung der priorisierten Maßnahmen 50 % ab 06/2014 50 % Ziel erreicht In den Fondskrankenanstalten wird die Patientensicherheitsstrategie

umgesetzt.

6 Entwicklung der nosokomialen Infektionen und AMR

im Zeitverlauf

Festlegung

der ZW

erfolgt im

Zusammen-

hang mit der

Erstellung

der Strategie

bis 12/2013

ab 12/2014 0 Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich

8.3.2. Die zum Rahmen-Gesundheitsziel 3 (R-GZ 3) "Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung stärken" erarbeiteten operativen Teilziele umsetzen

3 LE

Umsetzung der bundesweiten Maßnahmen zur

Erhöhung der Gesundheitskompetenz auf LE ist

erfolgt (1/0)

1 - 1 Ziel erreicht

8.4.1. Regelmäßig die Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem Gesundheitssystem erheben und den subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung messen

2 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 12/2013 bzw. ab

ZE MG 2 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht identifiziert.

4 LE Bearbeitung der identifizierten Abweichungen auf LE

ist erfolgt (1/0) 1

ab 06/2014 bzw. ab

ZE MG 4 auf BE 0

Zielerreichung innerhalb

Umsetzungsfrist nicht möglich Abweichungen auf Bundeslandebene sind noch nicht identifiziert.

Quelle: B-ZV-Monitoring gem. Art 14 B-ZV, Meldezeitpunkt März 2017

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154 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Anhang 1 – Allgemeines

In den maßgeblichen Dokumenten zur Zielsteuerung-Gesundheit sind das Monitoring und

Berichtswesen mehrfach verankert. Neben der Vereinbarung gem. Art 15a B-VG Zielsteuerung-

Gesundheit (ZS-G) und dem daraus abgeleiteten Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz (G-ZG)

bildet vor allem der Bundes-Zielsteuerungsvertrag (B-ZV) für die erste Zielsteuerungsperiode bis

2016 die Grundlage für das Monitoring.

Dabei beinhaltet insbesondere Art 14 B-ZV die maßgeblichen allgemeinen Bestimmungen zum

Monitoring. Ziel des Monitorings ist es, den jeweils aktuellen Stand von im Rahmen der

Zielsteuerung-Gesundheit partnerschaftlich vereinbarten Zielwerten und Maßnahmen transpa-

rent darzustellen.

Im Folgenden werden ausgehend von den oben angeführten Bestimmungen die maßgeblichen

inhaltlichen Festlegungen zu Gegenstand und Ablauf des Monitorings sowie die meldeverant-

wortlichen Stellen im Überblick dargestellt.

Gegenstand des Monitoring

Das Monitoring der Zielsteuerung-Gesundheit gliedert sich in ein Finanzmonitoring sowie das

Monitoring der Steuerungsbereiche Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnis-

orientierung.

Dieser Gliederung folgt auch der Aufbau des vorliegenden Monitoringberichts:

Finanzmonitoring

» Öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege

» Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben

» Bundesweite sektorale Darstellung

» Aufteilung auf die Bundesländer

» Aufteilung auf alle Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

» Bundesländerweise Zusammenführung

» Gesondert darzustellende Größen

Monitoring der Steuerungsbereiche

» Versorgungsstrukturen

» Versorgungsprozesse

» Ergebnisorientierung

Gegenstand des Finanzmonitorings ist die Überprüfung der Finanzzielerreichung. Für die

Gesamtzielerreichung sind die vereinbarten Ausgabenobergrenzen und Ausgabendämpfungsef-

fekte im Vergleich zu den öffentlichen Gesundheitsausgaben nach SHA heranzuziehen (VB gem.

Art 15a B-VG ZS-G Art 25). Für die sektorale und regionale Zielerreichung sind die zielsteue-

rungsrelevanten Gesundheitsausgaben maßgeblich (VB gem. Art 15a B-VG ZS-G Art 26f); die

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Anhang 1 155

entsprechend im Rahmen des Monitorings erhobenen IST-Werte sind den vereinbarten Ausga-

benobergrenzen und Ausgabendämpfungseffekten (BZV Anlage 1) gegenüberzustellen.

Gegenstand des Monitorings der Steuerungsbereiche ist die Überprüfung der Umsetzung der im

Teil B des Bundes-Zielsteuerungsvertrags in den Art 6-8 operationalisierten Ziele auf Grundlage

der vereinbarten Messgrößen und Zielwerte. Dabei werden die drei Steuerungsbereiche

Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und Ergebnisorientierung einzeln dargestellt:

Jedem Kapitel wird zunächst eine Überblickstabelle über den Umsetzungsstand des Steuerungs-

bereichs vorangestellt, anschließend wird der jeweilige Umsetzungsgrad der operativen Ziele

detailliert dargestellt. Abschließend werden die auf Länderebene relevanten Größen zusammen-

gefasst nach Bundesländern in Tabellen aufbereitet, um einen kompakten Überblick über den

Umsetzungsstand der Zielsteuerung-Gesundheit auf regionaler Ebene zu gewährleisten.

Ablauf des Monitorings

Der operative Ablauf des Monitorings ist in Art 14 B-ZV spezifiziert und gliedert sich in den

Meldeprozess und den Berichtslegungsprozess.

Das Monitoring erfolgt zweimal jährlich. Zu den Stichtagen 15. März und 15. September sind die

Länder, die SV und der Bund angehalten, die zur Verfügung gestellten Monitoringformulare für

die Finanzzielsteuerung wie auch für die Steuerungsbereiche der GÖG-Tochter befüllt zu

übermitteln. Im Rahmen einer 14-tägigen Rückkoppelungsfrist werden die Meldungen plausibili-

siert und von den Meldeverantwortlichen bestätigt. Für den aktuellen Monitoringbericht wurden

alle Meldungen fristgerecht der GÖG übermittelt, die anschließende Plausibilisierung konnte

ebenfalls fristgerecht abgeschlossen werden.

Die im Zuge der Plausibilisierung bestätigten Meldungen stellen dann die Daten- bzw. Informa-

tionsgrundlage für die Monitoringberichte dar, die mit 15. April bzw. 15. Oktober jeden Jahres

der Bundes-Zielsteuerungskommission (B-ZK) sowie den neun Landes-Zielsteuerungs-

kommissionen (L-ZK) von der GÖG-Tochter vorzulegen sind. Nach Übermittlung des Berichtes

sind seitens der L-ZK binnen sechs Wochen Stellungnahmen zur Einschätzung der Zielerreichung

sowie ggf. handlungsleitende Empfehlungen für Ziele und Messgrößen, die in ihrer Zuständigkeit

liegen, an die B-ZK zu übermitteln. Binnen weiterer sechs Wochen hat seitens der B-ZK die

Abnahme des Monitoringsberichts einschließlich der allfälligen handlungsleitenden Empfehlun-

gen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zu erfolgen; Dabei ist seitens der B-ZK auch

eine Einschätzung von Messgrößen, die die Bundesebene betreffen, vorzunehmen und ggf. sind

handlungsleitende Maßnahmen zu entwickeln. Anschließend sind diese Monitoringberichte

einschließlich der Stellungnahmen und allfälligen handlungsleitenden Empfehlungen an alle L-ZK

zu retournieren (siehe Abbildung A 2).

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156 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Länder

SV

Bund

Übermittlung der Meldeformulare*1

GÖG-Tochter

FRIST: 15. März

FRIST:15. Sept.

Rückkoppelung, Plausibilisierung2Länder

SV

BundBestätigung der übermittelten

Datengrundlagen3

14-tägige Frist für Rückkoppelung,

Plausibilisierung und Bestätigung

2 x jährlich

* Im Falle von quantitativen Messgrößen für das Monitoring der Steuerungsbereiche kann auch die GÖG-

Tochter mit der Berechnung befasst werden.

Abbildung A 1:

Meldeprozess gem. B-ZV Art 14

Quelle und Darstellung: GÖG

Abbildung A 2:

Berichtslegungsprozess gem. B-ZV Art 14

Quelle und Darstellung: GÖG

Für die gesamte Zielsteuerungsperiode bis 2016 stellt sich der Ablauf für das halbjährlich

stattfindende Monitoring entsprechend dem festgelegten Melde- und Berichtslegungsprozess

wie in Abbildung A 3 dar.

GÖG-Tochter

Binnen 6 Wochen

Übermittlung des Monitoringberichts1 FRIST: 15. April

FRIST:15. Oktober

2 x jährlich

2

3

9L-ZK

Stellungnahme zur Einschätzung der Zielerreichung, ggf. handlungsleitende

Empfehlungen

B-ZK

Abnahme der Monitoringberichte inkl. Stellungnahmen und allfälliger handlungsleitenden Empfehlungen

Binnen 6 Wochen

ÜbermittlungM-Bericht

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Anhang 1 157

Abbildung A 3:

Melde- und Berichtslegungsablauf zum Monitoring Zielsteuerung-Gesundheit für die

Zielsteuerungsperiode bis 2016

Datum Finanzmonitoring

Unterjähriges Finanzmonitoring

Monitoring der Steuerungsbereiche

Voranschlags-monitoring

Abschluss- monitoring

2014

1 2

15.3. Meldung auf Basis

Voranschlag

Meldung auf Basis Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung

Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung

Meldung für Stichtag 31. 12. 2013

Meldung im Meldeformular

15.4. Voranschlags-

monitoring 2014

endgültiges Abschlussmonitoring

2012

2. unterjähriges Finanzmonitoring 2013

Monitoring der Steuerungsbereiche

2013 BERICHT

5 6 7 8

15.9. Meldung auf Basis

Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung

Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung

Meldung für Stichtag 30. 6. 2014

Meldung im Meldeformular

15.10. (vorläufiges)

Abschlussmonitoring 2013

1. unterjähriges Finanzmonitoring 2014

Monitoring der Steuerungsbereiche

2014 BERICHT

11 12

2015

1 2

15.3. Meldung auf Basis

Voranschlag

Meldung auf Basis Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung

Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung

Meldung für Stichtag 31. 12. 2014

Meldung im Meldeformular

15.4. Voranschlags-

monitoring 2015

endgültiges Abschlussmonitoring

2013

2. unterjähriges Finanzmonitoring 2014

Monitoring der Steuerungsbereiche

2014 BERICHT

5 6 7 8

15.9. Meldung auf Basis

Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung

Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung

Meldung für Stichtag 30. 6. 2015

Meldung im Meldeformular

15.10. (vorläufiges)

Abschlussmonitoring 2014

1. unterjähriges Finanzmonitoring 2015

Monitoring der Steuerungsbereiche

2015 BERICHT

11 12

2016

1 2

15.3. Meldung auf Basis

Voranschlag

Meldung auf Basis Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung

Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung

Meldung für Stichtag 31. 12. 2015

Meldung im Meldeformular

15.4. Voranschlags-

monitoring 2016

endgültiges Abschlussmonitoring

2014

2. unterjähriges Finanzmonitoring 2015

Monitoring der Steuerungsbereiche

2015 BERICHT

5 6 7 8

15.9. Meldung auf Basis

Rechnungsabschluss bzw. Erfolgsrechnung

Meldung auf Basis VA und Kenntnisstand unterjährig bzw. vorl. Erfolgsrechnung

Meldung für Stichtag 30. 6. 2016

Meldung im Meldeformular

15.10. (vorläufiges)

Abschlussmonitoring 2015

1. unterjähriges Finanzmonitoring 2016

Monitoring der Steuerungsbereiche

2016 BERICHT

11 12

Quelle und Darstellung: GÖG

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158 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Für die Meldung verantwortliche Vertragsparteien bzw. zuständige Gremien

Die Meldungen im Zuge des Finanzzielmonitorings erfolgten für die SV durch den Hauptverband

der Sozialversicherungsträger und für die Länder durch die jeweiligen, gegenüber der GÖG

namhaft gemachten Finanzverantwortlichen der Landesgesundheitsfonds bzw. Ämter der

Landesregierungen (für Wien: Magistratsabteilungen).

Für das Monitoring der Steuerungsbereiche wurden gemäß B-ZV Art 14.5 Z 3 im Rahmen der

Erarbeitung der Meldeformulare meldeverantwortliche Stellen für die jeweiligen vereinbarten

Messgrößen definiert. Dabei wurden je nach Bereich bzw. Art der Messgrößen grundsätzlich

folgende meldeverantwortliche Stellen festgelegt. Die konkret verantwortlichen Stellen sind den

Detaildarstellungen der operativen Ziele zu entnehmen:

» Zu bundesweit definierten Messgrößen und Zielwerten werden die Meldungen von folgenden

meldeverantwortlichen Stellen eingeholt:

» BMGF

» HVB

» Fachgruppe Innovation

» Fachgruppe Planung

» Fachgruppe Qualität

» Fachgruppe Finanzierung und Controlling

» Fachgruppe Public Health und Gesundheitsförderung

» Fachgruppe Recht

» Zu bundesländerweise zu erfassenden Meldungen bringen folgende meldeverantwortliche

Stellen die Meldungen ein:

» HVB

» Geschäftsführung LGF

» Koordinatoren (L-ZK)

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Anhang 2 159

Anhang 2 – Erläuterungen Finanzmonitoring

Für die Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben sind die für

das Monitoring erforderlichen Rechenwerke gegenseitig offenzulegen und die entsprechende

Datenherkunft auszuweisen. Ebenso sind Modifikationen in der Darstellungsweise der für die

Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben herangezogenen Rechenwerke

und Datengrundlagen den Partnern der Zielsteuerung-Gesundheit transparent zu machen. Die

Zeitreihenkontinuität, ausgehend von den für das Jahr 2010 festgelegten Ausgangswerten ist im

Rahmen der Finanzzielsteuerung jedenfalls sicherzustellen. Die Quellen sowie Anmerkungen zu

allfälligen Änderungen in den Rechenwerken werden in den für das Finanzmonitoring zur

Verfügung gestellten Meldeformularen offengelegt bzw. erläutert.

Der Ermittlung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben im Bereich der Länder liegt

folgende Methodik zu Grunde:

Ausgaben für Fondskrankenanstalten (FKA) gemäß Rechenwerken bzw. für das unterjährige

Monitoring auf Basis von Abschätzungen der Landesgesundheitsfonds (LGF) (inkl. der Mittel

gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, GSBG)

» abzügl. Investitionen (inkl. Schuldendienste für Investitionen)

» abzügl. Strukturmittel

» abzügl. über LGF ausgewiesene Betriebsabgangsdeckung

» abzügl. ausländische Gastpatienten

» abzügl. sonstige Kostenbeiträge

» zuzügl. Betriebsabgangsdeckung ausgewiesen in den RA der Eigentümer bzw. öffentl. Träger

(insb. Länder und Gemeinden)

» abzügl. Betriebsabgangsdeckung/Betriebskostenzuschüsse für Pflegeheime

» zuzügl. Betriebsabgangsdeckungen der Gemeinden (falls relevant)

» zuzügl. Sozialhilfe (sofern nicht in RA der Landesgesundheitsfonds enthalten).

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ergeben sich die zielsteuerungsrelevanten

Gesundheitsausgaben wie folgt:

Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungsträger gemäß Rechenwerken

» abzügl. Überweisungen an die Landesgesundheitsfonds

» abzügl. Überweisungen für den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF),

Unfall- und sonstige Spitäler sowie Hanusch Krankenhaus

» abzügl. Stationäre Rehabilitation

» abzügl. Gesundheitsfestigung und Krankheitsverhütung (Kuren)

» abzügl. Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld, Bestattungskostenzuschuss)

» abzügl. Abschreibungen

» abzügl. Finanzaufwendungen

» abzügl. Überweisungen an den Ausgleichsfonds

» abzügl. Übrige außerordentliche Aufwendungen

» abzügl. Zuweisung Rücklagen.

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160 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Zielsteuerungsrelevante öffentliche Gesundheitsausgaben

In Abschnitt 6 Art 22 Abs 7 der VB gem. Art 15a B-VG ZS-G wurden Festlegungen zur Ermittlung

der zielsteuerungsrelevanten öffentlichen Gesundheitsausgaben getroffen, sodass die für die

Finanzzielsteuerung als relevant definierten Gesundheitsausgaben im Bereich der Länder und der

gesetzlichen Krankenversicherung transparent und nachvollziehbar ermittelt werden können.

Für den aktuellen Meldezeitpunkt September/Oktober 2015 umfasst die Ermittlung der

zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben in den dafür zur Verfügung gestellten Melde-

formularen

» das (vorläufige) Abschlussmonitoring 2014 auf Basis der (vorläufigen) Rechnungsabschlüsse

bzw. der endgültigen Erfolgsrechnung,

» das unterjährige Monitoring 2015 auf Basis der Voranschläge sowie etwaiger aktueller

Erkenntnisse entsprechend einer Abschätzung für das gesamte Jahr bzw. der vorläufigen

Erfolgsrechnung.

Im aktuellen Monitoringbericht werden für die Darstellung der Ausgaben für das Jahr 2013 die

auf Basis der endgültigen Rechnungsabschlüsse bzw. der endgültigen Erfolgsrechnung erfolgten

Meldungen zum Meldezeitpunkt März 2015 herangezogen.

Die Tabellen in den folgenden Abschnitten enthalten daher jeweils drei Spalten zu den für den

aktuellen Monitoringzeitpunkt erhobenen Jahren 2013 bis 2015 mit der Ergänzung bezüglich

der Art des Finanzmonitorings (Abschlussmonitoring, (vorläufiges) Abschlussmonitoring und

unterjähriges Monitoring). Die Darstellung der zielsteuerungsrelevanten Gesundheitsausgaben in

den Tabellen folgt dabei durchgängig nachstehender Gliederung:7

» SOLL:

» Ausgaben ohne Intervention

» Ausgabenobergrenzen gemäß dem Anhang des B-ZV

» Ausgabendämpfungseffekte gemäß dem Anhang des B-ZV

» IST:

» Ausgaben gem. Monitoring auf Basis der Ermittlung in den Meldeformularen Finanzziel-

steuerung

7

Bei der Bildung der SOLL-Werte-Summen der Länder wurde auf die ursprünglichen, nicht gerundeten Ausgangswerte

zurückgegriffen, dabei kann es zu geringfügigen Abweichungen aufgrund von Rundungsdifferenzen kommen. Bei der

Bildung der IST-Werte-Summen der Länder und der gesetzlichen KV wurde, um Abweichungen aufgrund von Rundungsdif-

ferenzen zu vermeiden, bei Bedarf von einer kaufmännischen Rundung der ursprünglichen Ausgangswerte abgesehen.

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Anhang 2 161

» ANALYSE:8

» Ermittelter Dämpfungseffekt (ergibt sich aus der Differenz zwischen Ausgaben ohne

Intervention und Ausgaben gem. Monitoring)

» Abweichung zur AOG (Ausgabenobergrenze) absolut (ergibt sich aus der Differenz zwi-

schen Ausgabenobergrenze und Ausgaben gem. Monitoring)

» Abweichung zur AOG (Ausgabenobergrenze) in Prozent (beschreibt die Über- oder Un-

terschreitung der Ausgabenobergrenze)

8 Für die Analyse ist darauf hinzuweisen, dass negative Werte bei der Abweichung zur AOG – sowohl absolut als auch in

Prozent - eine Unterschreitung der Ausgabenobergrenzen darstellen und somit die im Rahmen der Finanzzielsteuerung

vereinbarten Zielvorgaben er- bzw. übererfüllt werden. Eine Überschreitung der Ausgabenobergrenzen wird hingegen als

Abweichung zwischen ermittelten IST-Ausgaben und der AOG und damit durch positive Ziffern - sowohl absolut als auch in

Prozent - dargestellt; inhaltlich bedeutet dies, dass die Zielerreichung nicht erfüllt werden konnte.

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162 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

Anhang 3 – Erläuterungen Monitoring der Steuerungsbereiche

Das Monitoring der Steuerungsbereiche verfolgt gemäß B-ZV das Ziel, das Erreichen und den

Fortschritt der im Bundes-Zielsteuerungsvertrag vereinbarten Ziele und den Umsetzungsstand

der vereinbarten Maßnahmen transparent darzustellen.

Das Monitoring der Steuerungsbereiche erfolgt gemäß Teil B des B-ZV. Zu den Steuerungsberei-

chen zählen nach Artikel 6 bis 8 B-ZV Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse und

Ergebnisorientierung. Die Steuerungsbereiche gliedern sich in insgesamt neun strategische Ziele,

die in nachfolgender Tabelle dargestellt werden. Diese werden in weiterer Folge in 26 operative

Ziele unterteilt, die mit Maßnahmen hinterlegt werden, die Umsetzung bzw. Erreichen der

Zielsetzung gewährleisten sollen. Um die formulierten Maßnahmen entsprechend zu operationa-

lisieren, wurden Messgrößen abgeleitet, die wiederum mit messbaren Zielwerten und definierten

Fristen versehen wurden.

Tabelle A 1:

Strategische Ziele der Steuerungsbereiche Versorgungsstrukturen, Versorgungsprozesse

und Ergebnisorientierung gem. B-ZV

Quelle: B-ZV

Steuerungsbereich Strategische Ziele

6. Versorgungsstrukturen

6.1. Versorgungsaufträge und Rollenverteilung für alle Versorgungsstufen (Primärversor-

gung, ambulante spezialisierte Versorgung und stationäre Versorgung) mit Blick auf

„Best Point of Service“ definieren und erste Umsetzungsschritte setzen

6.2. Versorgungsdichte in allen Versorgungsstufen bedarfsorientiert anpassen,

insbesondere durch die Reduktion der Krankenhaushäufigkeit sowie der Verweildauer

und den Abbau bzw. die Verhinderung von Parallelstrukturen

6.3. Aus- und Fortbildung aller relevanten Berufsgruppen systematisch über das gesamte

Berufsleben an den Versorgungserfordernissen orientieren

7. Versorgungsprozesse

7.1. Behandlungs- und Versorgungsprozesse inklusive der Versorgung mit Medikamenten

sektorenübergreifend am Patientenbedarf und am „Best Point of Service“ orientieren

7.2. Organisationsentwicklung, Kooperation und Kommunikation durch den Einsatz

moderner Informations- und Kommunikationstechnologie unterstützen

8. Ergebnisorientierung

8.1. Zahl der gesunden Lebensjahre erhöhen und Lebensqualität von erkrankten Personen

verbessern

8.2. Behandlungsqualität in allen Versorgungsstufen sicherstellen, routinemäßig messen

und transparent machen

8.3. Patientensicherheit und Gesundheitskompetenz der Bevölkerung insbesondere in

Bezug auf Information und Kommunikation stärken und routinemäßig messen

8.4. Hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit der Gesundheitsversorgung sicherstellen und

routinemäßig messen

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Anhang 3 163

Erläuterungen zum Monitoring der Steuerungsbereiche

Die Übersichtsdarstellungen zum Monitoring der Steuerungsbereiche zeigen erreichte Ziele auf

bzw. schätzen ihren Erreichungsgrad ein. Sämtliche Informationen wurden anhand standardi-

sierter Meldeformulare erhoben und mit den meldeverantwortlichen Stellen plausibilisiert.

Die Tabellen beinhalten die jeweiligen Zielwerte und stellen diese den von den meldeverantwort-

lichen Stellen genannten Istwerten zu den angegebenen Meldezeitpunkten gegenüber. Istwerte

werden auch dann dargestellt, wenn die diesbezügliche Umsetzungsfrist noch nicht schlagend

geworden ist, um Informationen zum Umsetzungsstatus dieser Ziele bzw. zum Fortschritt zu

erhalten.

Die Darstellung der Meldungen erfolgt entweder auf Bundesebene, falls es sich bei der melde-

verantwortlichen Stelle um ein Gremium auf Bundesebene handelt (Fachgruppen der B-ZK,

Medikamentenkommission, BMGF, HVB) oder auf Landesebene, im Falle von Meldungen durch

die Geschäftsführung der Landesgesundheitsfonds und der Koordinatoren der Landes-

Zielsteuerungskommissionen.

Für quantitative Messgrößen, deren Ausprägung sich auf ein ganzes Jahr beziehen (z. B.

Krankenhaushäufigkeit) und für die zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht ausreichend

Informationen vorliegen, besteht die Möglichkeit auch Prognosewerte (Hochrechnungen)

abzugeben. Erfolgt beispielsweise die Meldung zum Meldezeitpunkt 15. September 2014, so

wäre etwa die Messgröße "Krankenhaushäufigkeit je 1.000 Einwohner/innen" für das gesamte

Kalenderjahr 2014 zu ermitteln. Prognosewerte werden nachfolgend als solche ausgewiesen.

Ebenso werden die Fristigkeiten der jeweiligen Maßnahmen, die sich aus dem B-ZV ableiten,

abgebildet. Diese Fristigkeiten können zwei unterschiedliche Ausprägungen annehmen:

Entweder handelt es sich um einen fixen Zeitpunkt im Sinne einer „Deadline“, zu dem die

jeweilige Maßnahme umgesetzt sein sollte oder es handelt sich um einen Zeitpunkt, ab dem mit

der laufenden Messung der Zielerreichung begonnen wird. Bei letzteren Fristigkeiten ist – sofern

es sich nicht um jährlich zu erreichende Entwicklungen handelt (vgl. Maßnahme 6.2.7.) - der

späteste Zeitpunkt der Zielerreichung das Ende der Geltungsdauer des B-ZV (Ende 2016).

Die Zielwerte bzw. Messgrößen wurden großteils als binäre Ausprägung formuliert und können

demzufolge die Werte 0 oder 1 annehmen. 0 entspricht dabei sinngemäß „liegt nicht vor“ oder

„wurde noch nicht erfüllt“ während 1 als „liegt vor“ bzw. „wurde erfüllt“ zu interpretieren ist.

Überdies können Messgrößen auch verschiedene quantitative Ausprägungen annehmen (z. B.

Prozentsätze, Belagstage, Häufigkeiten etc.). Diese werden entweder direkt in der Messgrößen-

formulierung präzisiert oder aber in eigenen Messgrößenbeschreibungen, die sich im Anhang

zum B-ZV wiederfinden.

Im Zuge des Monitoringprozesses wurde zudem vorgesehen, dass die meldeverantwortlichen

Stellen eine Einschätzung zum Grad der Zielerreichung abgeben. Dies sowohl für Ziele, deren

Stichtag bereits schlagend geworden ist als auch für jene Ziele, deren Umsetzungsfrist noch in

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164 © GÖG 2017, Monitoringbericht Zielsteuerung-Gesundheit

der Zukunft liegt. Letzterer Fall soll Auskunft über den aktuellen Stand der Umsetzung einzelner

Maßnahmen bzw. Projekte geben.

Grundsätzlich sind fünf Antwortalternativen hinsichtlich des Grads der Zielerreichung möglich:

In Fällen, bei denen die Umsetzungsfrist erreicht wurde:

» Ziel erreicht: Zielwert wurde erreicht.

» Zielerreichung innerhalb Umsetzungsfrist nicht möglich: Die Zielerreichung wurde innerhalb

der angegebenen Umsetzungsfrist nicht erreicht.

In Fällen, bei denen die Umsetzungsfrist noch nicht erreicht wurde:

» Zielerreichung im Plan: Zum Meldezeitpunkt verläuft der Prozess zur Zielerreichung

planmäßig. Erfolgskritische Faktoren werden positiv eingeschätzt.

» Zielerreichung gefährdet: Zum Meldezeitpunkt wird die Zielerreichung als gefährdet

eingestuft, da erfolgskritische Faktoren entsprechend negativ eingeschätzt werden.

» Aussage derzeit nicht möglich: Zum Meldezeitpunkt liegen keine ausreichenden Informatio-

nen vor, um die Zielerreichung einschätzen zu können, beispielsweise weil die Ziel-

erreichung von anderen Maßnahmen abhängt.

Den meldeverantwortlichen Stellen wurde überdies die Möglichkeit eingeräumt die Meldungen

der Zielwerte zu kommentieren.