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Betriebsstoffvorschrift MTU-Betriebsstoffvorschriften für Baureihe 4000 Gas System A001067/01D

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Betriebsstoffvorschrift MTU-Betriebsstoffvorschriften für Baureihe 4000 GasSystem

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© 2017 MTU Onsite Energy GmbH, Augsburg

Originalpublikation wurde in deutscher Sprache erstellt.

Diese Publikation einschließlich aller ihrer Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung oder Nutzung bedarf der vor-herigen schriftlichen Zustimmung der MTU Onsite Energy GmbH. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Bear-beitung, Übersetzung, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und/oder Verarbeitung in elektronischen Systemen, ein-schließlich Datenbanken und Online-Diensten.

Alle Informationen dieser Publikation stellen den zum Zeitpunkt des Erscheinens jeweils neuesten Stand dar. MTU Onsite Ener-gy GmbH behält sich das Recht vor, bei Bedarf Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationenoder Daten durchzuführen.

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Inhaltsverzeichnis1 Bestätigung Betriebsstoffe

1.1 Bestätigung durch den Betreiber 4

2 Vorwort

2.1 Allgemein 5

3 Kraft-/Brennstoffe

3.1 Allgemein 73.2 Erdgas 103.3 Biogas 14

4 Zuluft und Verbrennungsluft

4.1 Allgemein 19

5 Kühlmittel

5.1 Allgemein 205.2 Frischwasseranforderungen 225.3 Aufbereitung des Frischwassers mit

Korrosions-/ Frostschutzmittel 235.4 Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel 24

6 Heizwasser

6.1 Allgemein 296.2 Anforderungen an das Heizwasser 30

7 Schmieröl

7.1 Allgemein 32

7.2 Freigegebene Schmieröle 337.3 Intervalle Schmieröl 35

8 Schmierfette

8.1 Allgemein 378.2 Schmierfette für Generatoren 38

9 Getriebeöle

9.1 Allgemein 39

10 Abgassystem

10.1 NOx-Reduktionsmittel AUS 32 für SCR-Abgasnachbehandlungsanlagen 4010.1.1 Allgemeines 40

10.2 Abgaskondensat 4210.2.1 Allgemein 42

11 Anhang A

11.1 Abkürzungsverzeichnis 4311.2 Umrechnungstabelle von SI-Einheiten 4411.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/

Servicepartner 45

12 Anhang B

12.1 Index 46

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1 Bestätigung Betriebsstoffe

1.1 Bestätigung durch den BetreiberOhne diese Bestätigung darf eine Inbetriebnahme der Anlage nicht durchgeführt werden.

Anlagenbeschreibung:

Anlage besteht aus:

Werk / SAP-Nr.:

Besteller:

Betreiber:

MTU-Projektleiter:

Hiermit bestätigen wir, dass die Beschaffenheit der Betriebsstoffe (Kühlwasser, Gas, Schmieröl, Heizwasseretc., soweit zutreffend) der Betriebsstoffspezifikation der MTU Onsite Energy entsprechen.

Für Schäden, die aufgrund abweichender Betriebsstoffqualität entstehen, übernimmt die MTU Onsite Energykeine Gewährleistung.

Ort, Datum

Rechtsverbindliche Unterschrift (Auftraggeber)

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2 Vorwort

2.1 Allgemein

Verwendete Symbole und Darstellungsmittel

Folgende, im Text hervorgehobene Anweisungen sind zu beachten:

Dieses Symbol weist auf Anweisungen, Arbeiten und Tätigkeiten hin, die einzuhalten sind, umdie Gefährdung von Personen sowie die Beschädigung oder Zerstörung des Materials zu ver-meiden.

Hinweis:Ein Hinweis informiert darüber, wenn bei der Durchführung einer Arbeit etwas Besonderes zu beachten ist.

BetriebsstoffeLebensdauer, Betriebssicherheit und Funktion der Antriebsanlagen sind in starkem Maße von den verwende-ten Betriebsstoffen abhängig. Die richtige Auswahl und Pflege der Betriebsstoffe sind deshalb außerordent-lich wichtig. Sie sind in diesen Betriebsstoffvorschriften festgelegt.

Prüfnorm BezeichnungDIN Deutsches Institut für NormungEN Europäische NormungISO Internationale NormASTM American Society for Testing and MaterialsIP Institute of PetroleumDVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.

Tabelle 1: Prüfnormen für Betriebsstoffe

Freigegebene Betriebsstoffe dürfen nicht gemischt werden.

Der Kunde muss die Sicherheitsdatenblätter der jeweiligen Hersteller beachten.

Aktualität der vorliegenden DruckschriftDie Betriebsstoffvorschriften werden bei Bedarf geändert oder ergänzt. Stellen Sie vor Gebrauch sicher, dassSie die aktuellste Version vorliegen haben. Die aktuellste Version finden Sie auch unter:

http://www.mtu-online.com/mtu/technische-info/index.de.html

Bei Fragen hilft Ihnen Ihr MTU-Ansprechpartner gerne weiter.

GewährleistungDie Verwendung der freigegebenen Betriebsstoffe, entweder nach der namentlichen Nennung oder entspre-chend der aufgeführten Spezifikation, ist Bestandteil der Gewährleistungsbedingungen.

Der Lieferant der Betriebsstoffe ist verantwortlich für die weltweit gleichbleibende Qualität der genanntenProdukte.

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Betriebsstoffe für Antriebsanlagen können Gefahrenstoffe sein. Beim Umgang mit diesen Stof-fen sowie bei deren Lagerung und Entsorgung sind gewisse Regeln zu beachten.

Diese Regeln ergeben sich aus den Herstellerangaben, gesetzlichen Bestimmungen und technischen Regel-werken, die in dem jeweiligen Land gültig sind. Da von Land zu Land große Unterschiede bestehen können,ist eine allgemeingültige Aussage über die zu beachtenden Regeln im Rahmen dieser Betriebsstoffvorschrif-ten nicht möglich.

Der Anwender der hierin genannten Produkte ist daher verpflichtet, sich über die geltenden Bestimmungenselbst zu informieren. MTU übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer oder gesetzwidriger Verwendungder von ihr freigegebenen Betriebsstoffe.

Im Umgang mit Betriebsstoffen sind die „Regeln zum Umweltschutz (siehe Sicherheitsvorschriften, Demonta-ge und Entsorgung)“ zu beachten, da diese gesundheitsgefährdend und feuergefährlich sind.

Unsachgemäße Verwendung der Betriebsstoffe führt zur Belastung der Umwelt:

• Betriebsstoffe dürfen nicht in Erdboden oder Kanalisation gelangen.• Gebrauchte Betriebsstoffe müssen der Altölverwertung oder Sondermüllentsorgung zugeführt werden.• Gebrauchte Filtereinsätze und -patronen müssen der Sondermüllentsorgung zugeführt werden.

Der Besteller / Betreiber trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Kraftstoffwerte.

KonservierungAlle Informationen zur Konservierung, Nach- und Entkonservierung inklusive der zugelassenen Konservie-rungsstoffe finden sie in den MTU Konservierungs- und Nachkonservierungsvorschriften. Die aktuellste Versi-on finden Sie auch unter:

http://www.mtu-online.com/mtu/technische-info/index.de.html

6 | Vorwort | A001067/01D 2017-03

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3 Kraft-/Brennstoffe

3.1 AllgemeinVORSICHT

Feuchte im Kraftstoff / Luftgemisch.Beschädigung / Zerstörung der Gasregelstrecke!• Es ist zu gewährleisten, dass stets die Grenzwerte zur Feuchte im Kraftstoff wie auch in der Zuluft

nicht überschritten werden.

VORSICHTSchadstoffe / Verunreinigungen im KraftstoffLangzeitschäden durch Korrosion• Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-,

Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Kraftstoffleitunggelangen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenz-werte überschritten, erlischt die Gewährleistung.

VORSICHTSchadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft)Langzeitschäden durch Korrosion• Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-,

Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft ge-langen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerteüberschritten, erlischt die Gewährleistung.

VORSICHTSchadstoffe / Verunreinigungen im Abgas.Langzeitschäden durch Korrosion!• Es ist zu gewährleisten, dass keine Metalle wie Eisen, Nickel, Chrom, Kupfer, Zink und Zinn in das

Abgassystem / Katalysator gelangen. Überschreitet die akkumulierte Menge dieser Metalle, zusam-men mit den Schwermetallen, den Summengrenzwert vom Katalysatorraumvolumen, erlischt die Ge-währleistung auf den Katalysator.

VORSICHTTemperaturüberschreitung im Abgassystem.Beschädigung / Zerstörung des Katalysators!• Es ist zu gewährleisten, dass die maximale Betriebstemperatur nicht überschritten werden darf. Wer-

den die Grenzwerte überschritten, erlischt die Gewährleistung.

Spätestens vor Inbetriebnahme ist durch Befragen des zuständigen Gasversorgungsunternehmens sicherzu-stellen, dass die in dem jeweiligen Datenblatt angegebene Mindest-Methanzahl sowie der Heizwertbereicheingehalten werden. Hierbei ist auch das zeitweise Zumischen von Butan- oder Propan-Luftgemischen abzu-fragen.

Der Kraftstoff muss technisch frei von Nebel, Staub und Flüssigkeit sein. Kondensation im Gassystem istdurch geeignete Maßnahmen zu verhindern (Entfeuchtung, Schutz vor Abkühlung, Anwärmen etc.). KorrosiveBestandteile dürfen nur in den nachstehend genannten Konzentrationen enthalten sein.

Siliziumverbindungen im Gas führen zu Belägen und fördern den Verschleiß. Auch Katalysatoren werden hier-durch deaktiviert. Es wird keine Gewährleistung für Schäden übernommen, die durch Siliziumverbindungenverursacht wurden.

Bei einer Rohgasqualität oberhalb der Schwefelgrenzwerte muss eine auf die Gasqualität der Anlage ausge-legte Gasentschwefelung installiert werden.

Werden diese Grenzwerte im Betrieb überschritten kommt es bei Abgaswärmenutzung zu verstärkter Bildungvon korrosiven Ablagerungen. Dies erfordert eine frühere Reinigung des Abgaswärmetauschers.

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Mit dem formaldehydoptimierten MTU Spezial-Oxidationskatalysator auf Nichtedelmetallbasis, ist unter Ein-haltung der angegebenen Schwefelanteile im Kraftstoff ein Betrieb ohne Feinentschwefelung zulässig.

Im Betrieb mit Oxydationskatalysator ohne Abgaswärmenutzung muss die Abgastemperatur an der Mündungdes Abgassystems sicher über 300 °C liegen. Gegebenenfalls ist die Abgasleitung zu isolieren.

Siliziumgehalt im Brenngas

Die MTU Onsite Energy schließt siliziumbedingte Schäden an Motor und Katalysator von derGewährleitung aus.

Bei Betrieb mit siliziumhaltigen Gasen ist explizit auf den Anstieg des Siliziumgehaltes im Öl zu achten. Hier-für ist der Siliziumbetriebswert SiB mit Hilfe der aufgeführten Formel zu berechnen. Der Grenzwert hierfürbeträgt 0,01. Wird dieser überschritten, erlischt die Gewährleistung.

Die Einhaltung des SiB ist vom Betreiber mit Hilfe von Ölanalysen lückenlos nachzuweisen.

SiB = Delta Si Ölanalyse B - A [ppm] x(Ölfüllmenge + Nachfüllmenge) [Liter]

erzeugte elektrische Arbeit [kWh]

Tabelle 2: Formel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts SiB

Beispiel:

Delta Si zwischen Ölanalyse A und B 20 ppm (mg/kg)Ölfüllmenge im Umlauf 800 dm3

Nachgefüllte Ölmenge 200 dm3

Erzeugte elektrische Arbeit zwischen Ölanalyse A und B 2000000 kWh

Tabelle 3: Daten für Beispiel

20 [ppm] x(800 + 200) [dm3]

= 0,012000000 [kWh]

Tabelle 4: Beispiel zur Berechnung des Siliziumbetriebswerts SiB

Bei den Silizium Grenzwerten SiBG wird der Betrieb mit oder ohne katalytische Abgasreinigung unterschieden.

SiBG

Mit katalytischer Abgasreinigung 0Ohne katalytischer Abgasreinigung < 0,01

Tabelle 5: Silizium Betriebsgrenzwerte SiBG für verschiedene Betriebsarten.

Für den erforderlichen Einsatz von Oxydationskatalysatoren ist erfahrungsgemäß die Nichtnachweisbarkeitzu fordern (SiB = 0).

Dennoch kann es aufgrund der hohen Empfindlichkeit des Katalysators zu vorzeitigem Aktivitätsverlust vorallem beim Formaldehydumsatz kommen.

Ermittlung des Siliziumanteils im Brenngas aus der GasanalyseEs werden die gemessenen Konzentrationen der einzelnen Verbindungen mit den Si-Masseanteilen multipli-ziert und der atomare Siliziumgehalt ermittelt.

Das Ergebnis wird auf den Heizwert des Brenngases bezogen und auf 10 kWh Energiegehalt (entspricht 1 m3

i.N. CH4) normiert.

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Konzentration der Silizium Atome im Klärgas K Si 5,1 mg/m3 i.N.CH4 Gehalt des Klärgases K CH4 65 Vol.-%

Heizwert Klärgas Hu 6,5 kWh/m3 i.N.

Tabelle 6: Berechnung des Siliziumanteils im Brenngas aus der Gasanalyse

Beispiel:

KSi10 kWh =

K Si (mg/m3i.N.) x10 (kWh/m3i.N.)

Hu (kWh/m3i.N.)

Hu (kWh/m3i.N.) x10 (kWh/m3i.N.)

Hu (kWh/m3i.N.)

KSi10 kWh =K Si (mg/m3i.N.) x

10 (kWh/m3i.N.)

Hu (kWh/m3i.N.)

10 kWh/m3i.N.

KSi10 kWh =5,1 (mg/m3i.N.) x

10

6,5

10 kWh/m3i.N.

KSi10 kWh =7,8 mg

10 kWh

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3.2 ErdgasDie Gasmotoren sind ausschließlich mit für den jeweiligen Gasmotorentyp freigegebenen Gasen zu betrei-ben. Die Verwendungsmöglichkeit der freigegebenen Gasarten sind durch eine regelmäßige, jedoch mindes-tens halbjährliche Gasanalyse zu kontrollieren, um Änderungen in der Gaskomposition sowie Änderungenschädlicher Bestandteile im Gas zu erkennen und Maßnahmen einleiten zu können. Die Verwendung vonKraftstoffen beschränkt sich im gesamten Anwendungs- und Betriebsbereich des Motors auf rein gasförmigeBrennstoffe. Flüssige Brennstoffe sind nicht zulässig und nicht vorgesehen.

Die für Gasmotoren in Frage kommenden Komponenten sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. All-gemeingültige Grenzen für die Hauptbestandteile sind in der Tabelle (→ Tabelle 7) angegeben. Die aufgeliste-ten Komponenten sind für Gasmotoren relevant. Andere Komponenten als die unten angeführten sind fürGasmotoren nicht zulässig. Sie geben einen Anhaltswert für die zur Zeit gebräuchlichen Gaskompositionen.Grenzwerte für die Einzelkomponenten, sofern sie nicht explizit limitiert sind ergeben sich aus den allgemei-nen Forderungen aus Freiheit von flüssigen Bestandteilen, dem Ausschluss von Kondensation von Kohlen-wasserstoffen.

Name Bestandteile Einheit WertebereichErdgas CO2 Vol.-% < 10

CH4 Vol.-% 80 - 100

C2H6 Vol.-% < 12

C3H8 Vol.-% < 9

C4H10 Vol.-% < 1

N2 Vol.-% < 20

O2 Vol.-% < 3

Tabelle 7: Hauptbestandteile von Erdgasen

Anforderungen an das Brenngas

Bezeichnung Einheit Grenzwert BemerkungGasart Erdgas Gilt für Erdgas H, L und Flözgas aus

nicht erschlossenen Lagerstätten (premining Coal Bed Methane), andereGase sind derzeit nicht freigegeben

Methanzahlände-rung

-/min. 5 lineare stetige Änderung mit einerHäufigkeit von maximal 1/h

Heizwert Hu kWh/m³ i.N. 8,0 < Hu < 11,0 Für niedrigere und höhere Werte istWerksanfrage notwendig

Heizwertschwan-kung zum Einstell-wert

% ± 5 Für höhere Werte ist Werksanfragenotwendig

zulässige Ände-rungsgeschwindig-keit des Heizwertszum Einstellwert

%/min. 1,0 lineare stetige Änderung erforderlich,mit einer maximalen Häufigkeit von1/h

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Bezeichnung Einheit Grenzwert BemerkungDichte des Gases kg/m³ i.N. 0,73 - 0,84 Die Dichte des Gases kann entspre-

chend der Zusammensetzungschwanken, für eine bestimmte Gas-art ist sie konstant. Bei Verwendungvon Gasen aus unterschiedlichenGasversorgungsbereichen könnensich Änderungen der Dichte ergeben.Bei Wechsel des Gaszulieferers ist ei-ne Gasanalyse, bei Bedarf eine An-passung der Gemischregelung not-wendig.

Gasdruckschwan-kungen zum Ein-stellwert

% ± 5

zulässige Ände-rungsgeschwindig-keit des Gasdrucks

mbar/min. 1 stetige Änderung erforderlich

GastemperaturErdgas aus öffentli-cher Gasnetzver-sorgung Erdgas aus örtli-chen LNG-Ver-dampferanlagen

°C 5 < T < 45 15 < T < 45

Bei Gefahr von Taupunktunterschrei-tung muss die Gastemperatur erhöhtwerden. Bei abweichenden Tempera-turen besteht Gefahr thermischer Al-terung von NBR-Werkstoffen (Dich-tungen, Membranen) sowie Beeinflus-sung des Elastizitätsverhalten. Gege-bene Druck- und Heizwertkombinatio-nen können den T-Bereich einschrän-ken, dies kann über ein Druckanpas-sung kompensiert werden, damit einBetrieb in Nennlast für den gesamtenT-Bereich gewährleistet ist.Bei Anlagen mit LNG-Betrieb mussder zulässige Temperaturbereich pro-jektspezifisch abgestimmt werden.Die Ausführung der Gasverdampfungmuss dazu seitens MTU bewertetwerden.

Gastemperatur-schwankung zumEinstellwert

°C ± 9

zulässige Ände-rungsgeschwindig-keit der Gastempe-ratur

K/min. 0,3

relative Gasfeuchteim Gas bei zulässi-gem Temperatur-und Druckbereichmax. Gasfeuchte,absolut

% g/kg

< 80 < 20

Keine Betauung im gesamten Gas-und Gemischsystem zulässig. KeineWasserdampfkondensation im Druck-und Temperaturbereich. Keine Kon-densation in Brenngas und Brenngas-luftgemisch führenden Leitungen undBehältern zulässig.

Öle / Öldämpfe(HC mit Kohlen-stoffzahl >5)

mg/m³ i.N. < 0,4 Keine Kondensation in Brenngas undBrenngasluftgemisch führenden Lei-tungen, sowie Bildung von konden-sierbaren Ölnebeln

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Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkunglangkettige Kohlen-wasserstoffe (C6 -CK)

mol % K.A. Rücksprache mit MTU erforderlich

HC- Lösungsmittel-dämpfe

mg/m³ i.N. 0 Werksanfrage und Analyse notwendig

organisch gebunde-nes Silicium

mg/m³ i.N. <1,0

anorganisches ge-bundenes Silicium

mg/m³ i.N. CH4 < 5 Bei Si > 5 mg/m³ i.N. bezogen auf100 % CH4 Brenngasgehalt sind Ver-schleißprodukte in der Ölanalyse zubeachten

Staub 3 - 10 µm mg/m³ i.N. 5 DVGW Arbeitsblatt G260Staub ist derartig zu entfernen, dassder Betrieb von Gasgeräten und gas-technischen Einrichtungen, normge-rechter oder üblicher Konstruktion,störungsfrei gewährleistet ist.

Staub < 3 µm mg/m³ i.N. technisch frei Staub < 3 µm ist durch eine techni-sche Analyse zu bewerten, gegebe-nenfalls sind entsprechende Spezial-filter zu verwenden.

Gesamtschwefel mg/m³ i.N. 30 DVGW Arbeitsblatt G260Mercaptanschwefel mg/m³ i.N. 6 DVGW Arbeitsblatt G260Schwefelwasser-stoff H2S

mg/m³ i.N. 5 DVGW Arbeitsblatt G260

Chlor mg/m³ i.N. 10* bei höheren Werten ist eine Werksan-frage und Analyse notwendig

Fluor mg/m³ i.N. 5* bei höheren Werten ist eine Werksan-frage und Analyse notwendig

Chlor + Fluor mg/m³ i.N. 10* bei höheren Werten ist eine Werksan-frage und Analyse notwendig

NH3 ppm 70* bei höheren Werten ist eine Werksan-frage und Analyse notwendig

Tabelle 8: Anforderungen und Randbedingungen für den Brennstoff Erdgas und die entsprechendeBrennstoffversorgung

* = Für Motoren mit Abgasnachbehandlung und / oder Abgaswärmenutzung können niedrigere Grenzwertegelten. Bei Einsatz von Oxidationskatalysatoren, Analyse und Rücksprache mit MTU erforderlich.

Die Grenzwerte sind auf einen Heizwert von 10 kWh/m3 i.N. bezogen. Dies entspricht einem Bezug aufBrennstoffe mit 100 Vol.-% Methan, bzw. bei Vorhandensein anderer brennbarer Bestandteile im Brennstoffeinem gleichwertigen Energieäquivalent und damit einem gleichwertigen Schadstoffeintrag.

Beispiel:

Es wird russisches Erdgas mit einem Heizwert von 10 kWh/m3 i.N. verwendet. Damit entspricht der zulässigeWert für Gesamtschwefel im Gas exakt dem in der Tabelle angegebenen Grenzwert.

Bei Verwendung eines Gases Beispiel Osthannover mit Hu = 8,15 kWh/m3 i.N. berechnet sich der zulässigeMaximalwert für Gesamtschwefel zu:

zulässiger Gesamtschwefelgehalt = 30 mg/m³ i.N. (8,15 kWh/m3i.N. : 10,0 kWh/m3 i.N.) = 24,5 mg/m³ i.N.

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Es werden keine Gewährleistungen für Beeinträchtigungen und/oder Schäden (Korrosion, Ver-unreinigungen etc.) übernommen, die durch Gase oder Stoffe entstanden sind, deren Vorhan-densein bei Vertragsabschluss nicht bekannt und vereinbart waren!

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3.3 BiogasDie Gasmotoren sind ausschließlich mit für den jeweiligen Gasmotorentyp freigegebenen Gasen zu betrei-ben. Die Verwendungsmöglichkeit der freigegebenen Gasarten sind durch eine halbjährliche Gasanalyse zukontrollieren, um Änderungen in der Gaskomposition, sowie Änderungen schädlicher Bestandteile im Gas zuerkennen und Maßnahmen einleiten zu können. Die Verwendung von Kraftstoffen beschränkt sich im gesam-ten Anwendungs- und Betriebsbereich des Motors auf rein gasförmige Brennstoffe. Flüssige Brennstoffe sindnicht zulässig und nicht vorgesehen.

Die für Gasmotoren in Frage kommenden Komponenten sind in den nachfolgenden Tabellen aufgeführt. Dieaufgelisteten Komponenten sind für Gasmotoren relevant. Andere Komponenten als die unten angeführtensind für Gasmotoren nicht zulässig. Sie geben einen Anhaltswert für die zur Zeit gebräuchlichen Gaskomposi-tionen. Grenzwerte für die Einzelkomponenten, sofern sie nicht explizit limitiert sind ergeben sich aus denallgemeinen Forderungen aus Freiheit von flüssigen Bestandteilen, dem Ausschluss von Kondensation vonKohlenwasserstoffen.

Name Bestandteile Einheit WertebereichBrenngase biogenen Ur-sprungs

CO2 Vol.-% 15 - 50

CH4 Vol.-% 40 - 85

C2H6 Vol.-% nicht genannt

C3H8 Vol.-% nicht genannt

C4H10 Vol.-% nicht genannt

N2 Vol.-% Rest

O2 Vol.-% < 3 %

Tabelle 9: Hauptbestandteile von Brenngasen biogenen Ursprungs, vornehmlich aus Fermentationsprozessen

Anforderungen an das Brenngas

Bezeichnung Einheit Grenzwert BemerkungGasart Biogene Gase aus Fer-

mentationsprozessen

Methanzahl MZ -- ≥ 115 Bei Unterschreitung Ge-fahr klopfender Verbren-nung, Gasanalyse undWerksanfrage erforder-lich

Heizwert Hu kWh/m3 i.N. 4,5 < Hu < 8,0 Für niedrigere und höhe-re Werte ist Werksanfra-ge notwendig

Heizwertschwankungzum Einstellwert

% ± 20 Für höhere Werte istWerksanfrage notwendig

maximale Änderungsge-schwindigkeit des Heiz-werts zu Einstellwert imBetrieb

%/min. 1 <1/ h zulässigim Normalbetrieb

schnelle Änderung desHeizwerts bei Start - undAnfahrvorgängen

%/min. <10,0 mit einer Häufigkeit von<1/ h zulässig

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Bezeichnung Einheit Grenzwert BemerkungDichte des Gases kg/m3 i.N. 0,93 - 1,40 Die Dichte des Gases

kann entsprechend derZusammensetzungschwanken. Bei Änderun-gen des Hauptsubstratsund/oder signifikantenÄnderungen im Mi-schungsverhältnis derSubstrate ist eine Gas-analyse, bei Bedarf eineAnpassung der Gemisch-regelung notwendig.

Gasdruckschwankungzum Einstellwert

% ± 10 Gilt für den Gaseintrittam motorseitigen Gasdo-sierventil

zulässige Änderungsge-schwindigkeit des Gas-drucks

mbar/min. 1 Gilt für den Gaseintrittam motorseitigen Gasdo-sierventil

Gastemperatur °C 5 < t < 45 Es sind keine Phasen-übergänge im Brenngas-Luft-Gemisch währenddes Motorbetriebs zuläs-sig. Bei Gefahr von Tau-punkt-Unterschreitungmuss die Gastemperaturerhöht werden. Bei ab-weichenden Temperatu-ren besteht Gefahr ther-mischer Alterung vonNBR-Werkstoffen (Dich-tungen, Membranen) so-wie Beeinflussung desElastizitätsverhaltens beihöheren Temperaturen.Grenzwerte gelten fürden Gaseintritt am mo-torseitigen Gasdosierven-til

Gastemperaturschwan-kung zum Einstellwert

°C ± 15 Gilt für den Gaseintrittam motorseitigen Gasdo-sierventil

zulässige Änderungsge-schwindigkeit derGastemperatur

K/min. 0,3 Gilt für den Gaseintrittam motorseitigen Gasdo-sierventil

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Bezeichnung Einheit Grenzwert Bemerkungrelative Gasfeuchte imGas im zulässigen Tem-peratur- und Druckbe-reich max. Gasfeuchte, absolut

% g/kg

< 80 < 28

Keine Betauung im ge-samten Gas- und Ge-mischsystem zulässigKeine Wasserdampfkon-densation im Druck- undTemperaturbereich. Kei-ne Kondensation inBrenngas und Brenngas-luftgemisch führendenLeitungen und Behälternzulässig. Bei höherenWerten oder Gefahr derKondensation im Be-triebsbereich von Druckund Temperatur ist eineGastrocknung vorzuse-hen.Keine Phasenübergängeim Brenngas-Luft-Ge-misch während des Mo-torbetriebs im Druck- undTemperaturbereich, beihöheren Werten ist eineGastrocknung vorzuse-hen.

Öle / Öldämpfe mg/m3 i.N. < 0,4 Keine Kondensation inBrenngas- und Brenngas-luftgemisch führendenLeitungen, sowie Bildungvon kondensierbaren Öl-nebeln.

HC Lösungsmitteldämpfe mg/m3 i.N. 0

Silicium aus organischenVerbindungen

mg/m3 i.N. < 4* Bei Si > 2 mg/m3 i.N. be-zogen auf100 % CH4Brenngasge-halt sind Verschleißpro-dukte in der Ölanalyse zubeachten.

anorganisch gebundenesSilizium

mg/3 i.N. < 2*

Staub 3 - 10 µm mg/m3 i.N. 5 DVGW Arbeitsblatt G260Staub ist derartig zu ent-fernen, dass der Betriebvon Gasgeräten und gas-technischen Einrichtun-gen, normgerechter oderStaub < 3 µm ist durcheine technische Analysezu bewerten, gegebenen-falls sind entsprechendeSpezialfilter zu verwen-den.

Staub < 3 µm mg/m3 i.N. technisch frei

Silicium aus organischenund anorganischen Ver-bindungen

mg/m3 i.N. 6*

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Bezeichnung Einheit Grenzwert BemerkungGesamtschwefel mg/m3 i.N. 800*

Mercaptanschwefel mg/m3 i.N. 4*

Schwefelwasserstoff H2S mg/m3 i.N. 850*

Summe aller Chlor- undFluorverbindungen

mg/m3 i.N. ≤ 40*

Chlor mg/m3 i.N. ≤ 40* bei höheren Werten isteine Werksanfrage undAnalyse notwendig

Fluor ≤ 20* bei höheren Werten isteine Werksanfrage undAnalyse notwendig

NH3 ppm 70* bei höheren Werten isteine Werksanfrage undAnalyse notwendig

Tabelle 10: Anforderungen und Randbedingungen für den Brennstoff Biogas und die entsprechendeBrennstoffversorgung

* = bei diesen Werten handelt es sich um unverbindliche Richtwerte für Motoren der Baureihe 4000, für Ag-gregate mit Abgasnachbehandlung können niedrigere Grenzwerte gelten.

Bei Verwendung der Baureihe 4000 in Aggregaten, mit und ohne Abgaswärmekopplung und/oder Abgas-nachbehandlungssystemen, sind die jeweiligen Angaben des Aggregateherstellers zu beachten.

Die Grenzwerte sind auf einen Heizwert von 10 kWh/m3 i.N. bezogen. Dies entspricht einem Bezug aufBrennstoffe mit 100 Vol.-% Methan, bzw. bei Vorhandensein anderer brennbarer Bestandteile im Brennstoffeinem gleichwertigen Energieäquivalent und damit einem gleichwertigen Schadstoffeintrag.

Beispiel:

Bei Verwendung eines Gases Beispiel Referenz-Biogasanlage in Norddeutschland, mit Hu = 5,18 kWh/m3 i.N.(berechnet sich der zulässige Maximalwert für Gesamtschwefel zu: Zulässiger Gesamtschwefel-Gehalt =800 mg/m3 i.N. x (5,18 kWh/m3 i.N. : 10,0 kWh/m3 i.N.) = 414,4 mg/m3 i.N.!

Es werden keine Gewährleistungen für Beeinträchtigungen und / oder Schäden (Korrosion, Verunreinigungenetc.) übernommen, die durch Gase oder Stoffe entstanden sind, deren Vorhandensein bei Vertragsabschlussnicht bekannt und vereinbart waren.

Je nach Anwendung sind folgende maximal zulässigen Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff einzuhalten:

Oxidationskatalysa-tor

ohne mit mit

Abgaswärmenut-zung

180 °C / ohne 120 °C / 180 °C ohne

Summe allerSchwefelverbindun-gen (gerechnet alsS) entspricht

mg/m3 i.N. 800 20 200

Schwefelwasser-stoff (H2S)

ppm bei 50 % CH4 280 7 70

Summe aller Chlor-verbindungen (ge-rechnet als CI)

mg /m3 i.N. CH4 40 0,5 0,5

Summe aller Fluor-verbindungen (ge-rechnet als F)

mg /m3 i.H. CH4 40 0,5 0,5

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Summe aller Silizi-umverbindungen(gerechnet als Si)

mg /m3 i.N. CH4 5 0 0

Ammoniak (NH3) ppm bei 50 % CH4 30 30 30

Schwermetalle (Pb,Hg, As, Sb, Cd)

µg/m3 i.N. auf Nachfrage 10 10

Tabelle 11: Schadstoffkonzentrationen im Kraftstoff

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4 Zuluft und Verbrennungsluft

4.1 AllgemeinVORSICHT

Schadstoffe / Verunreinigungen in der Zuluft (Ansaugluft)Langzeitschäden durch Korrosion• Es ist zu gewährleisten, dass keine korrosiven Verbindungen (z.B. Siloxane, Phosphor-, Arsen-,

Schwermetall-, Schwefel-, Ammoniak-, Chlor-, Fluor-, Brom-, Jodverbindungen) in die Ansaugluft ge-langen. Gegebenenfalls dürfen deren Grenzwerte nicht überschritten werden. Werden die Grenzwerteüberschritten, erlischt die Gewährleistung.

Bei Betrieb in Schwimmbädern oder in der Nähe von Kältemaschinen ist zu berücksichtigen, dass schon ge-ringe Spuren von Halogenverbindungen in der Zuluft (Ansaugluft) zu Korrosion im Motor, bzw. an peripherenBauteilen, z. B. an Elektromotoren, führen können. Ebenso ist zu bedenken, dass auch Reinigungsmittel ag-gressive, korrosionsfördernde Stoffe enthalten können.

Der Eintrag in den Motor darf in Summe (Kraftstoff und Luft) die, unter Kraftstoff angegebenenGrenzwerte (→ Seite 7) nicht überschreiten.

Im Zweifelsfall muss Rückfrage bei MTU Onsite Energy, Augsburg erfolgen.

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5 Kühlmittel

5.1 AllgemeinVORSICHT

Umwelt gefährdende FlüssigkeitUmweltgefährdend• Freisetzung in die Umwelt vermeiden.• Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung unter Beachtung der örtlichen behörd-

lichen Vorschriften.• Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen.

Definition KühlmittelKühlmittel = Kühlmittelzusatz (Konzentrat) + Frischwasser in vorgegebenem Mischungsverhältnis

einsatzfertig für die Anwendung im Motor.

Eine korrosionsschützende Wirkung der Kühlmittel wird nur durch einen voll gefüllten Kühlkreislauf gewähr-leistet.

Ansonsten bieten nur die zugelassenen Korrosionsschutzmittel zur Innenkonservierung des Kühlkreislaufsauch bei abgelassenem Medium einen ausreichenden Korrosionsschutz. Das heißt, dass nach Ablassen desKühlmittels eine Konservierung des Kühlkreislaufs erfolgen muss wenn keine Kühlmittelneubefüllung erfolgt.Die Vorgehensweise ist in der MTU-Konservierungsvorschrift A001070/... beschrieben.

Die Kühlmittelfüllung ist aus geeignetem Frischwasser und einem von MTU freigegebenen Kühlmittelzusatzaufzubereiten. Die Aufbereitung des Kühlmittels ist außerhalb des Motors vorzunehmen!

Mischungen verschiedener Kühlmittelzusätze sowie Zusatzadditive (auch in Kühlwasserfilternund Filtern nach Anlagenkomponenten) sind nicht zugelassen!

Die Freigabebedingungen für Kühlmittelzusätze der BR400 sind in folgenden MTU-Liefernormen (MTL) fest-gelegt:• MTL 5048 Korrosions-/ Gefrierschutzschutzmittel

Die Freigabebedingungen für Kühlmittelzusätze der BR4000 sind in folgenden MTU-Liefernormen (MTL) fest-gelegt:• MTL 5048 Korrosions-/ Gefrierschutzschutzmittel• MTL 5049 wasserlösliches Korrosionsschutzmittel

Die Freigabe eines Kühlmittelzusatzes wird dem Hersteller schriftlich bestätigt.

Zur Vermeidung von Schäden im Kühlsystem:• Beim Nachfüllen (nach Kühlmittelverlust) ist darauf zu achten, dass nicht nur mit Wasser sondern auch mit

Konzentrat nachgefüllt wird. Der vorgeschriebene Frostschutz bzw. Korrosionsschutz muss erreicht sein.• Nicht mehr als 50 Vol.-% (max. Gefrierschutz) Korrosionsschutzmittel verwenden. Die Gefrierschutzeigen-

schaft wird sonst verringert und die Wärmeabfuhr verschlechtert. Einzige Ausnahme: BASF G206 (beson-dere Anwendung)

• Das Kühlmittel darf keine Öl- oder Kupferrückstände (in fester oder gelöster Form) aufweisen.• Derzeit zugelassene Korrosionsschutzmittel zur Innenkonservierung des Kühlkreislaufs sind überwiegend

auf wässriger Basis und bieten keinen Frostschutz. Da nach Ablassen des Mediums noch eine Restmengeim Motor verbleibt, ist darauf zu achten, dass konservierte Motoren frostsicher gelagert werden.

• Ein Kühlmittelkreislauf kann i. d. R. nicht vollständig entleert werden, d. h. Restmengen an gebrauchtemKühlmittel bzw. Frischwasser eines Spülvorgangs bleiben im Motor zurück. Diese Restmengen können beieinem einzufüllenden Kühlmittel (angemischt aus Konzentrat bzw. Verwendung einer Fertigmischung) ei-nen Verdünnungseffekt hervorrufen. Dieser Verdünnungseffekt wird umso größer sein je mehr Anbauteilesich am Motor befinden. Auf eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Kühlmittelkonzentration im Kühl-mittelkreislauf ist zu achten.

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Alle in dieser Betriebsstoffvorschrift freigegebenen Kühlmittel beziehen sich generell nur aufKühlmittelkreise von MTU-Motoren / Systemen. Bei kompletten Antriebsanlagen ist zusätzlichdie Betriebsstofffreigabe der Komponentenhersteller zu beachten!

Aus Korrosionsschutzgründen ist es nicht zulässig, einen Motor mit reinem Wasser, ohne Zu-satz eines freigegebenen Korrosionsschutzinhibitors, in Betrieb zu nehmen!

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5.2 FrischwasseranforderungenZur Aufbereitung des Kühlmittels darf nur sauberes und klares Wasser mit Werten aus nachfolgender Tabelleverwendet werden. Wenn die Grenzwerte des Wassers überschritten werden, können die Härte bzw. der Salz-gehalt herabgesetzt werden, wenn entsalztes Wasser zugemischt wird.

Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungel-östen Stoffen

pH-Wert (25 °C) 7,4 bis 8,5 Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) < 300 µS/cmSumme Erdalkalien

0,9 bis 1,35 bis 7

mmol/l°dH

Chloride < 80 mg/lSulfate < 70 mg/lEisen < 0,2 mg/lBakterien < 103 KBE (Kolonie bildende Einheit)/ml

Pilze, Hefen sind unzulässig!

Tabelle 12: Anforderungen an das Frischwasser

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5.3 Aufbereitung des Frischwassers mit Korrosions-/Frostschutzmittel

KorrosionsschutzmittelNach Spülung des Motorkühlwasserkreislaufs ist zu beachten, dass die Konzentration von9 Vol.-% Korrosionsschutzanteil nicht unterschritten wird.

Korrosionsschutzmittel sind im Frischwasser (→ Seite 22) in einer Konzentration von mindestens 9 Vol.-% bei-zumischen, keinesfalls jedoch auf Werte über 11 Vol.-%. Gemische, in denen der Anteil unter 9 Vol.-% liegt,gewährleisten keinen ausreichenden Korrosionsschutz.

Kühlmittelverluste sind so auszugleichen, dass die Korrosionsschutzmittelkonzentration erhalten bleibt.

Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung desKühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach 6.000 Betriebsstundenoder spätestens nach siehe Tabelle (→ Seite 24), ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Korrosi-onsschutzmittels auszutauschen.

FrostschutzmittelNach Spülung des Motorkühlwasserkreislaufs ist zu beachten, dass die Konzentration von35 Vol.-% Frostschutzanteil nicht unterschritten wird.

Frostschutzmittel sind im Frischwasser (→ Seite 22) in einer Konzentration von mindestens 35 Vol.-% beizu-mischen, wenn ein Frostschutz bis minus 22 °C ausreichend ist. Wenn niedrigere Umgebungstemperaturenerwartet werden, ist die Konzentration entsprechend zu erhöhen, keinesfalls jedoch auf Werte über 50 Vol.-%. Gemische, in denen der Anteil des Frostschutzmittels unter 35 Vol.-% liegt, gewährleisten keinen ausreich-enden Korrosionsschutz.

Das aufbereitete Wasser ist im Sommer- und Winterbetrieb zu verwenden. Kühlmittelverluste sind so auszu-gleichen, dass die Frostschutzmittelkonzentration erhalten bleibt.

Die Konzentration ist gemäß dem Wartungsplan in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die Überprüfung desKühlmittels sollte mindestens einmal jährlich bzw. bei jeder Befüllung erfolgen. Nach 9.000 Betriebsstundenoder spätestens nach siehe Tabelle (→ Seite 24), ist die Kühlmittelfüllung aufgrund der Alterung des Frost-schutzmittels auszutauschen.

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5.4 Zugelassene Korrosions-/ FrostschutzmittelBei Einsatz abweichender Produkte erlischt die Gewährleistung

Korrosions- / Frostschutzmittel-KonzentrateHersteller Markenname Betriebszeit Stunde /

JahrBemerkungen

MTU FriedrichshafenGmbH

Coolant AH100Antifreeze Concentrate

9000 / 5 X00057231 (20 l)X00057230 (210 l)X00068202 (1000 l)auch erhältlich über MTUAsia

Avia Mineralöl AG Antifreeze APN 9000 / 5 BASF SE Glysantin G05 9000 / 5

Glysantin G48 9000 / 5 X00058054 (25 l)X00058053 (210 l)

Glysantin G30 9000 / 3 X00058072 (Kanister)X00058071 (Fass)

BayWa AG Tectrol Cool protect 9000 / 5 BP Lubricants ARAL Antifreeze Extra 9000 / 5

Castrol Heavy Duty Ex-tended Life Coolant

9000 / 3

Bucher AGLangenthal

Motorex Coolant G48 9000 / 5

Castrol Castrol Radicool NF 9000 / 5 Clariant Genantin Super 9000 / 5Classic SchmierstoffGmbH + Co KG

Classic Kolda UE G48 9000 / 5

CCI Corporation L415 9000 / 3 CCI Manufacturing ILCorporation

C521 9000 / 3

Comma Oil & ChemicalsLtd.

Comma Xstream ® G30 ®Antifreeze Coolant Con-centrate

9000 / 3

Comma Xstream ® G48 ®Antifreeze Coolant Con-centrate

9000 / 5

Detroit Diesel Corp. Power Cool Antifreeze 9000 / 3 Power Cool Plus Coolant 9000 / 3

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Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde /Jahr

Bemerkungen

ExxonMobil Mobil Delvac ExtendedLife Coolant

9000 / 3

Mobil Antifreeze Advan-ced

9000 / 3

Mobil Antifreeze Extra 9000 / 5 Mobil Antifreeze Special 9000 / 5 Esso Antifreeze Advan-ced

9000 / 3

Esso Antifreeze Extra 9000 / 5 Fuchs Petrolub SE Maintain Fricofin 9000 / 5

Maintain Fricofin G12Plus

9000 / 3 X00058074 (Kanister)X00058073 (Fass)

Krafft S.L.U. Refrigerante ACU 2300 9000 / 3 X00058075 (Fass)Kuttenkeuler GmbH Kuttenkeuler Antifreeze

ANF KK489000 / 5

INA Maziva Ltd. INA Antifritz AI Super 9000 / 5 Müller Mineralöle GmbH&Co KG

Glycostar ® ST48 9000 / 5

Nalco Nalcool 5990 9000 / 5 Nalco Australien Nalcool NF 48 9000 / 5 Old World Industries Inc. Blue Mountain Heavy Du-

ty Extended Life Coolant9000 / 3

Fleetcharge SCA Pre-charged Heavy Duty Coo-lant/Antifreeze

9000 / 3

Final Charge Global Ex-tended Life Coolant Anti-freeze

9000 / 3

OMV OMV Coolant Plus 9000 / 5 OMV Coolant SF 9000 / 3

Panolin AG Panolin Anti-FrostMT-325

9000 / 5

Penske Power Systems Power Cool - HB500 Coo-lant Concentrate

9000 / 3

Recochem Inc. R542 9000 / 3 SMB - Sotragal - MontBlanc

Antigel Power CoolingConcentrate

9000 / 5

Total Glacelf MDX 9000 / 5 Valvoline Zerex G-05 9000 / 5

Zerex G-48 9000 / 5 Zerex G-30 9000 / 3

York SAS York 716 9000 / 5 ZAO Obninskorgsintez Lukoil Antifreeze

HD G12 K9000 / 3

Tabelle 13: Korrosions- / Frostschutzmittel-Konzentrate

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Konzentrate für besondere AnwendungenHersteller Markenname Betriebszeit Stunde /

JahrBemerkungen

BASF SE G206 9000 / 3 Für Einsätze in arktischenRegionen (< -40 °C)

Tabelle 14: Konzentrate für besondere Anwendungen

Korrosions-Frostschutzmittel-FertigmischungenHersteller Markenname Betriebszeit Stunde /

JahrBemerkungen

MTU America Inc. Power Cool ®Universal35 / 65 mix

9000 / 5 800085 (5 Gallone)800086 (55 Gallonen)

Power Cool ®Universal50 / 50 mix

9000 / 5 800071 (5 Gallonen)800084 (55 Gallonen)

Power Cool ®Off-High-way Coolant 50 / 50 Pre-mix

9000 / 5 23533531 (5 Gallonen)23533532 (55 Gallonen)

MTU FriedrichshafenGmbH

Coolant AH 35/65 Anti-freeze Premix

9000 / 5 X00069382 (20l)X00069383 (210l)X00069384 (1000l)(Vertriebsgebiet: Italien)

Coolant AH 40/60 Anti-freeze Premix

9000 / 5 X00070533 (20l)X00070531 (210l)X00070532 (1000l)(Vertriebsgebiet: Eng-land, Spanien)

Coolant AH 50/50 Anti-freeze Premix

9000 / 5 X00070528 (20l)X00070530 (210l)X00070527 (1000l)(Vertriebsgebiet: Eng-land)

Bantleon Avilub Antifreeeze Mix(50 %)

9000 / 5 X00049213 (210 l)

MTU ValueCare Coolant RM 30 9000 / 3 Frostschutz bis -24° CBayWa AG Tectrol Coolprotect Mix

30009000 / 3 Frostschutz bis -24° C

Bucher AGLangenthal

Motorex Coolant G48 re-ady to use (50 / 50)

9000 / 5

BP Lubricants Castrol Heavy Duty Ex-tended Life PredilutedCoolant (50 / 50)

9000 / 3

Castrol Castrol Radicool NF Pre-mix (45 %)

9000 / 5

CCI Corporation L415 (50 %) 9000 / 3 CCI Manufacturing ILCorporation

C521 (50 %) 9000 / 3

Detroit Diesel Corp. Power Cool Plus Predilu-ted Coolant (50 / 50)

9000 / 3

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Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde /Jahr

Bemerkungen

Exxon Mobil Mobil Delvac ExtendedLife Prediluted Coolant(50 / 50)

9000 / 3

Old World Industries Inc. Blue Mountain Heavy Du-ty Extended Life Predilu-ted Coolant (50 / 50)

9000 / 3

Final Charge Global Ex-tended Life PredillutedCoolant Antifreeze50 / 50

9000 / 3

Penske Power Systems Power Cool - HB500 Pre-mix 50/50

9000 / 3

SMB - Sotragal - MontBlanc

L.R.-30 Power Cooling(44 %)

9000 / 5

L.R.-38 Power Cooling(52 %)

9000 / 5

Tosol-Sintez Glysantin Alu ProtectG30 Ready Mix

9000 / 3

Glysantin Alu ProtectPlus G48 Ready Mix

9000 / 5

Total Coolelf MDX (40 %) 9000 / 5 Valentin Energie GmbH Valentin Coolant Plus

-25° C Ready9000 / 3

Valvoline Zerex G-05 50/50 Mix 9000 / 5 ZAO Obninskorgsintez Lukoil Antifreeze HD G12

(50 %)9000 / 3

Tabelle 15: Korrosions-Frostschutzmittel-Fertigmischungen

Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-KonzentrateHersteller Markenname Betriebszeit Stunde /

JahrBemerkungen

MTU America Inc. Power Cool® Plus 6000Concentrate

6000 / 2 grün eingefärbt23533526 (1 Gallone)23533527 (5 Gallonen)erhältlich über MTU Ame-rica

MTU FriedrichshafenGmbH

Coolant CS100Corrosion Inhibitor con-centrate

6000 / 2 X00057233 (20 l)X00057232 (210 l)X00070455 (1000 l)auch erhältlich über MTUAsia

Arteco NV Freeco NBI 6000 / 2 BASF SE Glysacorr G93-94 6000 / 2 X00054105 (Fass)

X00058062 (Kanister)BP Lubricants Castrol Extended Life

Corrosion Inhibitor6000 / 2

CCI Corporation A216 6000 / 2

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Hersteller Markenname Betriebszeit Stunde /Jahr

Bemerkungen

CCI Manufacturing ILCorporation

A216 9000 / 2 X00051509 (208 l)

Chevron Corp. Texcool A - 200 6000 / 2 Detroit Diesel Corp. Power Cool Plus 6000 6000 / 2 Drew Marine Drewgard XTA 6000 / 2 ExxonMobil Mobil Delvac Extended

Life Corrosion Inhibitor6000 / 2

Old World Industries Inc. Final Charge ExtendedLIfe Corrosion Inhibitor(A 216)

6000 / 2

Valvoline ZEREX G-93 6000 / 2

Tabelle 16: Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Konzentrate

Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-FertigmischungenHersteller Markenname Betriebszeit Stunde /

JahrBemerkungen

MTU FriedrichshafenGmbH

Coolant CS10/90Corrosion Inhibitor Pre-mix

6000 / 2 X00069385 (20 l)X00069386 (210 l)X00069387 (1000 l)(Vertriebsgebiet Italien)

Tabelle 17: Wasserlösliche Korrosionsschutzmittel-Fertigmischungen

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6 Heizwasser

6.1 AllgemeinVORSICHT

Mangelnde Aufbereitung / Entlüftung der Wasserkreisläufe.Langzeitschäden an wasserführenden Komponenten!• Es ist zu gewährleisten, dass die Vorgaben von MTU Onsite Energy zur Aufbereitung / Entlüftung des

Wassers eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung erlischt die Gewährleistung.

Anforderungen an die Beschaffenheit von Heizwasser über 100 °C gelten dann, wenn Abgas-wärmetauscher im Motorkühlkreislauf oder Heizkreislauf eingebaut sind.

Sulfitzudosierung ist verbotenAlternativ wird WBcon 2347 für den Heizwasserkreislauf empfohlen.Es ist zu beachten, dass das Produkt Borate und Natriumhydroxid enthält, welches Materialienwie Aluminium oder Messing angreift.

Ergänzende HinweiseVorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im allgemeinen auch Maschinenbruchversicherungen keine Kos-ten für vorhersehbare Schäden, z. B. durch ungeeignete Wasserbeschaffenheit übernehmen.

Unter dem Begriff „Summe Erdalkalien“ ist der Gehalt an Härte bildenden gelösten Calcium- und Magnesium-salzen zu verstehen. Für die Umrechnung in die früher übliche Maßeinheit der „Gesamthärte“ gilt:• 1 mol/m 3 = 5,6 dH• Der pH-Wert ist ein Maß für den Säuregrad oder die Alkalität einer Lösung.• pH = 7 neutral, < 7 sauer, > 7 alkalisch.

Max. zulässige Schwankung der Heizwassereintrittstemperatur: max. 3 K / min.

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6.2 Anforderungen an das HeizwasserDie Zugabe von Natriumsulfit als Bindemittel für Sauerstoff ist nicht zulässig.

Die Basisakalisierung muss mit Trinatriumphosphat erfolgen.

Anforderungen an das Heizwasser bis 100 °C

Maßgebend ist die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 (Dezember 2005) und Blatt 2 (September 1998). „Verhütungvon Schäden durch Korrosion und Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen“ mit folgenden Richtwerten(siehe auch die entsprechenden Erläuterungen im Original):

Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungel-östen Stoffen

pH-Wert (25 °C) 8,0 bis 9,0Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) < 250 μS/cmSumme Erdalkalien bis 1,5

bis 8,4mmol/l°dH

Chloride < 50 mg/lSulfate < 50 mg/lPhosphate < 10Sauerstoffgehalt bei Einsatz vonSauerstoffbindemitteln

< 0,1 mg/l

Eisen < 0,2 mg/l

Tabelle 18: Anforderungen an das Heizwasser bis 100 °C

Werden obige Grenzwerte nicht eingehalten, sind Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entwederdurch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsalzung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H-Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durch Inhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte).

Anforderungen an das Heizwasser über 100 °C

Maßgebend ist die VdTÜV-Richtlinie TCh 1466 für die Beschaffenheit des Wassers in Heizungsanlagen, diemit Vorlauftemperatur über 100 °C betrieben werden. Danach gelten für salzarme Betriebsweise die folgen-den Richtwerte:

Allgemeine Anforderungen Klar, farblos und frei von ungel-östen Stoffen

pH-Wert (25 °C) 8,0 bis 9,0Elektrische Leitfähigkeit (25 °C) 10 bis < 250 μS/cmSumme Erdalkalien < 0,02

< 0,10mmol/l°dH

Chloride < 20 mg/lSulfate < 5 bis 10 mg/lSauerstoffgehalt < 0,05 mg/lPhosphat 5 bis 10 mg/lEisen < 0,2 mg/l

Tabelle 19: Anforderungen an das Heizwasser über 100 °C

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Maßnahmen gegen Steinbildung erforderlich, entweder durch Wasseraufbereitung (Enthärtung, Vollentsal-zung, Umkehrosmose) oder Härtestabilisierung (ST-DOS-H-Produkte) und gegen Korrosionsvorgänge durchInhibierung oder Sauerstoffbindung (ST-DOS-H-Produkte).

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7 Schmieröl

7.1 AllgemeinBei der Auswahl eines Motoröls für Gasmotoren ist die Gasart, mit der der Motor betrieben wird von ent-scheidender Bedeutung. Der Gasmotor darf nur mit freigegebenem Schmieröl betrieben werden. Die zu ver-wendenden Motoröle sind aus der Tabelle Freigegebene Schmieröle zu entnehmen. Ein wesentlicher Faktorist auch die Qualität des Gases im Bezug auf dessen Reinheit. Dies setzt vom Betreiber regelmäßige Gaskon-trollen voraus. Die zu verwendenden Gasmotorenöle zeichnen sich durch geringst mögliche Aschegehalteaus. Dadurch werden erhöhte Ascheablagerungen, die zur Leistungsminderung des Katalysators bzw. zuklopfender Verbrennung führen können, vermieden.

Beim Betrieb mit Biogas (mit korrosiven Verunreinigungen) wird das Schmieröl durch korrosive Verunreini-gungen belastet, die bei der Verbrennung der enthaltenen Schadstoffe (Chlor-, Fluor- und Schwefelverbin-dungen) entstehen. Diese korrosiven Bestandteile können auch durch spezielle Additive im Schmieröl nur be-grenzt neutralisiert werden. Korrosionsschäden an den ölgeschmierten Bauteilen des Motors können nurdurch häufigeren Ölwechsel vermieden werden.

Um Konzentrationsspitzen bei der Belastung durch korrosive Verunreinigungen besser puffern zu können,wird ein vergrößertes Schmierölvolumen empfohlen.

Verbrauchte Betriebsstoffe entsprechend den am Einsatzort geltenden Vorschriften entsorgen!

Mischen von Motorölen ist grundsätzlich nicht zulässig!Im Rahmen eines Motorölwechsels ist das Umölen unter gewissen Bedingungen bei jedem Öl-wechsel möglich. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Serviceleitstelle in Verbindung!

Bei Anwendungen Biogas, Klärgas oder Deponiegas ist die Ölmenge in der Motorölwanne nichtausreichend. Ein größeres Ölvolumen ist erforderlich!

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7.2 Freigegebene SchmieröleBaureihenbezogene Verwendbarkeit für Motorenöle der SAE-Klasse 40

Einbereichsöle der SAE-Klasse 40 für Gasmotoren Baureihe 4000

Hersteller Markenna-me

SAE Viskosi-tätsklasse

4000L614000L624000L63

4000L32FB4000L62FB

4000L324000L33

4000L64

Addinol MG 40 ExtraLA

40 x

MG 40 ExtraPlus

40 x

BayWa AG Tectrol Me-thaFlexx HCPremium

40 x

Castrol Ltd. Castrol Dura-tec L

40 x x1)

Chevron (Te-xaco)

Geotex LA 40 40 x x1)

HDAX 7200 40 x x xExxon MobilCorporation

Mobil Pega-sus 705

40 x x1)

Mobil Pega-sus 80555 Gallonen23538056

40 x x1)

Mobil Pega-sus 1005

40 x x

Fuchs EuropeSchmierstoffeGmbH

Titan Gany-met Ultra

40 x

Titan Gany-met LA

40 x

NILS S.p.A. NILS Burian 40 x MTU Fried-richshafenGmbH

GEO BG"Power B2L" 2)

40 x

GEO NG"Power X2L" 3)

40 x

GEO NG"Power X3L" 4)

40 x x x

Shell Interna-tional Petrole-um Company

Shell MysellaS3 N 40

40 x x1)

Shell MysellaS5 N 40

40 x x x

SRS Schmier-ölstoff Ver-trieb GmbH

SRS Miha-grun LA 40

40 x x1)

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Hersteller Markenna-me

SAE Viskosi-tätsklasse

4000L614000L624000L63

4000L32FB4000L62FB

4000L324000L33

4000L64

Total NateriaMH 40

40 x x1)

Nateria MJ 40 40 x NateriaMP 40

40 x x x x

Petro Canada SentronCG 40

40 x

SentronLD 5000

40 x

SentronLD 8000

40 x x x

Tabelle 20: Freigegebene Schmieröle

1) bei der Verwendung dieser Motorenöle verkürzt sich die Standzeit.

2) 20 l Gebinde: Sachnummer X00072870 / 205 l Gebinde: Sachnummer X00072871 / IBC: SachnummerX00072872

3) 20 l Gebinde: Sachnummer X00072874 / 205 l Gebinde: Sachnummer X00072875 / IBC: SachnummerX00072876

4) 20 l Gebinde: Sachnummer X00072877 / 205 l Gebinde: Sachnummer X00072878 / IBC: SachnummerX00072879

Für Gasmotoren ist die Viskositätsklasse SAE 40 vorgeschrieben. Mehrbereichsöle sind nichtzulässig!

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7.3 Intervalle Schmieröl

Ölbetriebszeit für GasmotorenDie Ölbetriebszeit wird von der Qualität des Motoröls, seiner Pflege sowie von den Betriebsbedingungen unddem verwendeten Brennstoff beeinflusst.

Aus diesem Grund muss alle 250 Bh eine Ölprobe gezogen und die Ölanalyse mit den Grenzwerte aus Tabelle„Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40“ verglichen werden. Die Ölproben sind im-mer unter den gleichen Randbedingungen (betriebswarmer Motor) und an der dafür vorgesehenen Stelle(Entnahmestutzen am Ölfiltergehäuse) zu entnehmen. Bei Erreichen oder Überschreiten der Grenzwerte ge-mäß Tabelle „Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40“ ist ein sofortiger Ölwechseldurchzuführen. Bei Verwendung von erweitertem Ölvolumen müssen die Grenzwerte für Verschleißelementeumgekehrt proportional zur Volumenvergrößerung reduziert werden. Die maximal zulässige Reduzierung derGrenzwerte für die Verschleißelemente beträgt 50 % vom Grenzwert aus Tabelle „Analytische Grenzwerte fürgebrauchte Gasmotorenöle SAE 40“.

Feste Wechselintervalle ohne Ölanalysen sind nicht zulässig.

GebrauchtölanalyseDie Ergebnisse der Ölanalysen sind zu archivieren und die jeweils letzte Ölprobe ist für eventuelle Nachunter-suchungen aufzubewahren.

Für den Fall, dass die Grenzwerte nicht erreicht werden ist spätestens nach einem Jahr ein Ölwechsel durch-zuführen.

Aus der in der Tabelle (Analytische Grenzwerte für Gasmotorenöle) angegebenen Prüfmethoden und Grenz-werten geht hervor, wann das Ergebnis einer einzelnen Ölprobeanalyse als anormal anzusehen ist.

Ein anormales Ergebnis (z. B. erhöhter Ölverschleiß) erfordert eine unverzügliche Untersuchung und Behe-bung des festgestellten irregulären Betriebszustandes (z. B. Überprüfung der Gasaufbereitung bzw. Gaspro-ben analysieren).

Die Grenzwerte beziehen sich auf einzelne Ölproben. Bei Erreichen oder Überschreiten dieser Grenzwerte istein sofortiger Ölwechsel angezeigt. Die Ergebnisse der Ölanalyse lassen nicht unbedingt einen Rückschlussauf den Verschleiß bestimmter Bauteile und Komponenten zu.

Neben den analytischen Grenzwerten sind für einen Ölwechsel auch Zustand, Betriebszustand und eventuelleBetriebsstörungen des Motors und der Anlagenperipherie maßgebend.

ÖlfilterbetriebszeitÖlfilterbetriebszeit, siehe jeweiligen MTU-Wartungsplan.

Analytische Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40Prüfmethode Grenzwerte

Viskosität bei 100 °C (mm2/s) ASTM D445DIN 51562

max. 17,5min. 11,5

Gesamt-Basenzahl TBN(mgKOH/g)

ASTM D2896ISO 3771

min. 3 und TBN > TAN

Säurezahl, TAN (mgKOH/g) ASTM D664 Neuölwert +2,5iph-Wert min. 4,5Wasser (Vol.-%) ASTM D6304

EN 12937ISO 6296

max. 0,2

Glykol (mg/kg) ASTM D2982 max. 100Oxidation (A/cm) DIN 51453 max. 20Nitration (A/cm) IR-Verfahren max. 20

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Prüfmethode GrenzwerteVerschleißelemente (mg/kg) RFA, ICP Eisen (Fe) max. 30Blei (Pb) max. 20Aluminium (Al) max. 10Kupfer (Cu) max. 20Zinn (Sn) max. 5Silicium (Si) max. 15 *)

Tabelle 21: Grenzwerte für gebrauchte Gasmotorenöle SAE 40

*) Der Grenzwert für das Verschleißelement Si bezieht sich nur auf Erdgasbetrieb.

**) Si ist bei Sondergasen kein Verschleißelement! Vermutlich irgendwelche Si-Al-Verbindungen.

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8 Schmierfette

8.1 AllgemeinDie Lager werden werkseitig bei den Generatorherstellern vorgeschmiert.

Bei der Inbetriebnahme muss ein weiteres Schmiermittel eingebracht werden.

Die Angabe direkt am Generator ist immer maßgebend.

Folgende Informationen werden herstellerseitig an den Generatoren angebracht:• Zu Verwendendes Schmierfett• Schmiermenge• Schmierintervall

Der gültige Wartungsplan muss beachtet werden.

Weitere Informationen sind den Herstellerunterlagen zu entnehmen.

Während der ersten Betriebsstunden des Generators sollte die Temperatur der Lager über-wacht werden.

Eine nicht ausreichende Schmierung kann zur Übertemperatur und Schädigung der Lager füh-ren.

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8.2 Schmierfette für Generatoren

Übersicht der Schmierfette für Generatoren

Generator-Hersteller Leroy-Somer Leroy-Somer HitzingerMTU-Baureihe BR4000 Gas BR4000 Gas BR4000 GasSchmierfett (MTU- Mate-rialnummer)

Shell Gadus S3 V220C2(X00067217) *1)

KLUEBER ASONICGHY72 (09110145007)

LUKOIL SIGNUM EPX2(X00071900)

Mobil Polyrex™ EM: gra-de NLGI 2 (X00071899)*1)

*1) Die Angabe des zu verwendenden Schmierfett am Generator ist in jedem Fall maßgebend. Ein Mischbe-trieb der Beiden Schmierfette ist gemäß Hersteller nicht möglich und somit nicht erlaubt.

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9 Getriebeöle

9.1 AllgemeinGilt nur bei 60 Hz Anwendungen.

Hersteller / Liefe-rant

Bezeichnung SAE Viskositäts-klasse

Mobil Mobiligear SHCXMP320

40 S E

Mobil SHC 632 40 S EKlüber GEM4-320N 40 S ETotal Carter SH320 40 S E

Tabelle 22: Freigegebene Schmieröle

Es sind nur synthetische Getriebeölsorten zulässig.

Getriebetyp Motor LiterGU 320 8V4000Lx

12V4000Lx65

GU 395 16V4000Lx20V4000Lx

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Tabelle 23: Füllmengen

Prüflauf erfolgt bei MTU OEG mit Mobil SHC 632.

09110149525 GETRIEBEÖL MOBIL SHC 632 (FASS)

09110149555 GETRIEBEÖL MOBIL SHC 632 (KAN)

Ölwechselintervall

Siehe auch Wartungsplan MTU-Onsite Energy und Bedienungsanleitung Getriebehersteller

Erster Ölwechsel: 300 … 5000 Bh

Folgende Ölwechsel nach 4000 Bh oder 24 Monaten

Ölanalyse (Ölprobe > 1 Liter) alle 2000 Bh

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10 Abgassystem

10.1 NOx-Reduktionsmittel AUS 32 für SCR-Abgasnachbehandlungsanlagen

10.1.1 Allgemeines

Zur Verringerung der NOx-Emission können SCR-Katalysatoren (Selective Catalytic Reduktion) eingesetztwerden. Diese reduzieren mit Hilfe eines Reduktionsmittels (Harnstoffwasserlösung mit 32,5 % Harnstoffan-teil) die Stickoxidemissionen.

Zur Sicherung der Wirksamkeit der Abgasnachbehandlungsanlage ist es zwingend erforderlich, dass das Re-duktionsmittel den Qualitätsanforderungen der DIN 70070 / ISO 222 41-1 entspricht.

In Europa wird dieses Reduktionsmittel häufig mit dem Markennamen “AdBlue” bezeichnet.

Die Prüfverfahren um die Qualität und die Charakteristik des Reduktionsmittels zu bestimmen werden in denNormen DIN 70071 / ISO 222 41-2 beschrieben. Die nachfolgende Tabelle (→ Tabelle 24) zeigt die Qualitäts-merkmale und die dazugehörigen Prüfverfahren des Reduktionsmittels (Auszug aus der Norm ISO 222 41-1).

SCR-Systeme von MTU sind in der Regel auf eine Konzentration von 32,5 % Harnstoff ausge-legt. Die Verwendung von NOx-Reduktionsmitteln mit anderen Konzentrationen an Harnstoff(AUS 40, AUS 48) bedarf einer anderen Auslegung der Dosiersysteme. Systeme, die entspre-chend ausgelegt sind, müssen mit der entsprechend angepassten Konzentration gefahren wer-den.Die Reinheitsanforderungen an das Reduktionsmittel entsprechen dann denen der Normen fürAUS 32

Die Verwendung von Frostschutzadditiven für AUS 32, oder sogenanntem Winterharnstoff istgenerell nicht freigegeben.

Qualitätsmerkmale und Prüfverfahren des ReduktionsmittelsEinheit Prüfverfahren ISO Grenzwerte

Harnstoffgehalt Gew.-% 22241–2Annex B

31,8 - 33,2

Dichte bei 20 °C kg/m3 367512185

1087,0 - 1092,0

Brechzahl bei 20 °C 22241–2Annex C

1,3817 - 1,3840

Alkalität als NH3 Gew.-% 22241–2Annex D

max. 0,2

Biuretgehalt Gew.-% 22241–2Annex E

max. 0,3

Aldehydgehalt mg/kg 22241–2Annex F

max. 5

Unlösliche Bestandteile mg/kg 22241–2Annex G

max. 20

Phosphatgehalt als P04 mg/kg 22241–2Annex B

max. 0,5

Metallgehalte 22241–2Annex I

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Einheit Prüfverfahren ISO GrenzwerteCalcium mg/kg max. 0,5

Eisen mg/kg max. 0,5

Kupfer mg/kg max. 0,2

Zink mg/kg max. 0,2

Chrom mg/kg max. 0,2

Nickel mg/kg max. 0,2

Aluminium mg/kg max. 0,5

Magnesium mg/kg max. 0,5

Natrium mg/kg max. 0,5

Kalium mg/kg max. 0,5

Identität identisch zum Ver-gleichsmuster

Tabelle 24:

Lagerung von ReduktionsmittelHinweise zur Lagerung/Verpackung/Transport sowie geeigneter/ungeeigneter Werkstoffe im Reduktions-mittelkreislauf sind der Norm ISO 222 41-3 zu entnehmen. Herstellerangaben sind zu beachten.

Bei -11 °C kristallisiert das Reduktionsmittel aus.

Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden, da diese das Aufkommen von Mikroorganismen und die Zerset-zung des Reduktionsmittels begünstigt.

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10.2 Abgaskondensat

10.2.1 Allgemein

GEFAHRUmwelt gefährdende FlüssigkeitUmweltgefährdend• Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine Entsorgung in die Kanalisation, sachgemäße Entsorgung

unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften. Es ist für ausreichende Barrieren zu sorgen.

Bei der Verbrennung des Kraftstoffes im Motor entstehen neben Kohlendioxyd und Wasserdampf auch Stick-oxide NOx. Diese setzen sich in den nachgeschalteten Bauteilen in Gegenwart von kondensiertem Wasser insalpetrige Säure um. Andere anorganische und organische Säuren, z. B. Schwefelsäure oder schweflige Säu-re, können je nach Kraftstoffzusammensetzung ebenfalls entstehen. Kondensatproben weisen demzufolge ei-nen leicht stechenden Geruch und gelöstes Eisen als Korrosionsprodukt auf. Die Wasserstoffionenkonzentra-tion, d. h. der pH-Wert solcher Kondensatproben liegt in der Regel im stark bis schwach sauren Bereich beipH = ca. 0,5 ... 4.

Die Kondensatbildung setzt je nach säurebildender Komponente bei Abgastemperaturen unter ca. 160 °Cein.

Theoretisch können aus 1 m3 i.N. Erdgas 1,5 kg Kondensat entstehen.

Bei Aggregaten mit Abgaskühlung in einem Wärmetauscher, bei Abgastemperaturen nicht unter 110 °C, beiordnungsgemäß isolierten Abgasleitungen und bei normaler Zahl von Start-Stopp-Vorgängen (Verhältnis Be-triebsstunden zu Starts mindestens 2 : 1) ist der Kondensatanfall im Wärmetauscher und im nachgeschalte-ten Schalldämpfer auf wenige Kilogramm pro Tag reduziert.

Für das Kondensat ist ein freier Ablauf über Siphon mit einer Höhe von ca. 300 mm1) zur Verhinderung vonAbgasaustritt aus der Kondensatleitung vorzusehen. Das Abgaskondensat soll in einer Neutralisationsanlagevor Einleitung in das Abwassernetz neutralisiert werden. Zusätzlich ist ein Ölabscheider erforderlich.

Abgaskondensat darf nur nach Rücksprache mit der örtlichen Abwasserbehörde ohne Aufbereitung in die Ka-nalisation, keinesfalls jedoch in das Freie abgeführt werden. Die Gemeinden in Deutschland, bzw. die vonihnen beauftragten Stellen sind verpflichtet, anfallende Abwässer, wozu auch Kondensat gehört, abzuneh-men. Eine Einordnung in die Kategorie "Sonderabfall" ist möglich.1) Mindestens 50 mm über dem entsprechenden max. Abgasgegendruck nach Modul.

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11 Anhang A

11.1 AbkürzungsverzeichnisAbkürzung Bedeutung ErläuterungASTM American Society for Testing and Materi-

alsBh BetriebsstundenBR BaureiheBV Betriebsstoffvorschrift DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Zugleich Bezeichnung für Normen (Deutsche

Industrie-Norm)DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und

Wasserfaches e.V.EN Europäische Norm Europäische NormIP Institute of PetroleumISO International Organization for Standardi-

zationInternationale Dachorganisation aller nationa-len Normungsinstitute

MZ MethanzahlOEG Onsite Energy MTU Onsite EnergySAE Society of Automotive Engineers US-amerikanisches NormungsgremiumST-DOS-H ProdukteVDI RichtlinieVdTÜV RichtlinieVol. Volumen

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11.2 Umrechnungstabelle von SI-EinheitenSI-Einheit US-Einheit Umrechnung°C °F °F = °C*1,8+32kWh BTU 1 BTU = 0,0002930711 kWh

kWh/m3 i.N. BTU/ft3 1 BTU/ft3 = 00,010349707 kWh/m3

kW kBTU/hr 1 kBTU/hr = 0,2928104 kWkW bhp 1 bhp = 0,7457 kWl gal 1 gal = 3,785412 litermm inch 1 inch = 25,4 mmm ft 1 ft = 0,3048 mm/s ft/s 1 ft/s = 0,3048 m/s

m3 i.N ft3 i.N ft3 = 0,02831685 m³ i.N.bar psi 1 psi = 0,06894757 barkg lb 1 lb = 0,4535924 kg

Tabelle 25: Umrechnungstabelle

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11.3 MTU Onsite Energy - Ansprechpartner/Servicepartner

ServiceDas weltweite Netz der Vertriebsorganisation mit Tochtergesellschaften, Vertriebsbüros, Vertretungen undKundendienststützpunkten gewährleistet die schnelle und direkte Betreuung vor Ort und die hohe Verfügbar-keit unserer Produkte.

Betreuung vor OrtErfahrene und kompetente Spezialisten stehen Ihnen zur Seite und geben ihre Kenntnisse und ihr Wissen anSie weiter.

Unsere Betreuung vor Ort finden Sie im MTU-Internet unter:• http://www.mtuonsiteenergy.com/haendlersuche/index.de.html

24 h HotlineÜber unsere 24 h Hotline und durch unsere Flexibilität sind wir rund um die Uhr Ihr Ansprechpartner, wäh-rend der Betriebsphase, der vorbeugenden Wartung, der korrektiven Arbeiten im Störungsfall, bei veränder-ten Einsatzbedingungen und der Ersatzteilversorgung.

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Ihr Ansprechpartner in der Zentrale:• [email protected]

ErsatzteilserviceDas Ersatzteil für Ihre Anlage schnell, einfach und korrekt identifizieren. Das richtige Ersatzteil zur rechtenZeit am richtigen Ort.

Für diese Zielsetzung bieten wir eine weltweit vernetzte Ersatzteile-Logistik.

Ihr Ansprechpartner in der Zentrale:

Deutschland:• Tel.: +49 821 74800• Fax: +49 821 74802289• E-Mail: [email protected]

Weltweit:• Tel.: +49 7541 908555• Fax: +49 7541 908121• E-Mail: [email protected]

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12 Anhang B

12.1 IndexA

Abgaskondensat 42Abkürzungsverzeichnis 43Aktualität der Druckschrift 5Allgemein – Schmierfette  37Analytische Grenzwerte – Schmieröl  35Anforderungen – Frischwasser  22– Heizwasser  30Ansprechpartner – MTU Onsite Energy  45Aufbereitung – Korrosions-/ Frostschutzmittel  23

B

Bestätigung – Betreiber  4Betreiber – Bestätigung  4Biogas – Brennstoffe  14– Kraftstoffe  14Brennstoffe – Biogas  14– Erdgas  10– Siliziumgehalt  7

D

Definition – Kühlmittel  20

E

Erdgas – Brennstoffe  10– Kraftstoffe  10Ergänzende Hinweise – Heizwasser  29

F

Fertigmischungen – Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel  24Freigegebene Schmieröle – Schmieröl  33Frischwasser – Anforderungen  22

G

Gebrauchtölanalyse – Schmieröl  35

Getriebeöl 39

H

Heizwasser – Allgemein  29– Anforderungen  30– Ergänzende Hinweise  29Hinweise zur Benutzung 5

I

Intervalle – Schmieröl  35

K

Konservierung des Motors 5Konzentrate – Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel  24Kraftstoffe 7– Biogas  14– Erdgas  10Kühlmittel – Korrosions-/ Frostschutzmittel  

– Aufbereitung  23– Allgemein  20– Definition  20– Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel  24

M

MTU Onsite Energy – Ansprechpartner  45– Servicepartner  45

N

NOx - Reduktionsmittel AUS 32 für SCR-Anlagen – Allgemeines  40

O

Ölbetriebszeit – Schmieröl  35

S

Schmierfette – Allgemein  37– Übersicht  38Schmieröl – Allgemein  32– Analytische Grenzwerte  35– Freigegebene Schmieröle  33– Gebrauchtölanalyse  35– Intervalle  35– Ölbetriebszeit  35

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Servicepartner – MTU Onsite Energy  45Siliziumgehalt – Brennstoffe  7

U

Übersicht – Schmierfette  38

W

Wasserlösliche Konzentrate – Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel  24

Z

Zugelassene Korrosions-/ Frostschutzmittel – Fertigmischungen  24– Konzentrate  24– Kühlmittel  24– Wasserlösliche Konzentrate  24Zuluft und Verbrennungsluft 19

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