42
INHALT VORWORT ....................................................................................................................................... 5 1 IM FOKUS ................................................................................................................................. 6 2 REGIONALE ENTWICKLUNG .................................................................................................. 7 2.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG ................................................................................. 7 2.2 ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS ................ 9 3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN ............................................................................. 11 3.1 KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 11 3.2 FEMINISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG................................................ 12 3.3 FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................................... 13 3.3.1 ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG ......................................................... 13 3.3.2 ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG ...................................................... 14 4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG - WO STEHEN WIR HEUTE? .......................................... 15 4.1 PLANZAHLEN DER BEDARFSPLANUNG .................................................................... 15 4.2 STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG ...................................................... 18 4.3 STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 19 4.3.1 ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT ...................................................................... 19 4.3.2 AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................ 20 4.3.3 CHIRURGISCHE VERSORGUNG ............................................................................. 20 4.3.4 FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG ...................................................................... 21 4.3.5 HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 21 4.3.6 HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 22 4.3.7 KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG ....................................................................... 22 4.3.8 NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG...................................................................... 23 4.3.9 ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG ......................................................................... 23 4.3.10 PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG..................................................... 24 4.3.11 UROLOGISCHE VERSORGUNG .......................................................................... 24 5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN ......................................................... 25 6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN .................................................................................... 26 7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT ................................................................................. 28 7.1 ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT .................................................................. 28 7.1.1 HAUSÄRZTE .............................................................................................................. 28 7.1.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 29 7.2 NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT .............................................................. 31 7.2.1 HAUSÄRZTE .............................................................................................................. 31 7.2.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 31

Muster Fokus Gesundheit LK Kassel NEU2 · 8 Bis 2020 wird im Vergleich zum Basisjahr 2014 in der Altersgruppe der Hochbetag-ten (Altersgruppe 80 oder älter) mit 43,1% der größte

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INHALT

VORWORT ....................................................................................................................................... 5

1 IM FOKUS ................................................................................................................................. 6

2 REGIONALE ENTWICKLUNG .................................................................................................. 7

2.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG ................................................................................. 7

2.2 ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS ................ 9

3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN ............................................................................. 11

3.1 KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 11

3.2 FEMINISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ................................................ 12

3.3 FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................................... 13

3.3.1 ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG ......................................................... 13

3.3.2 ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG ...................................................... 14

4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG - WO STEHEN WIR HEUTE? .......................................... 15

4.1 PLANZAHLEN DER BEDARFSPLANUNG .................................................................... 15

4.2 STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG ...................................................... 18

4.3 STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 19

4.3.1 ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT ...................................................................... 19

4.3.2 AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................ 20

4.3.3 CHIRURGISCHE VERSORGUNG ............................................................................. 20

4.3.4 FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG ...................................................................... 21

4.3.5 HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 21

4.3.6 HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 22

4.3.7 KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG ....................................................................... 22

4.3.8 NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG ...................................................................... 23

4.3.9 ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG ......................................................................... 23

4.3.10 PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG..................................................... 24

4.3.11 UROLOGISCHE VERSORGUNG .......................................................................... 24

5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN ......................................................... 25

6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN .................................................................................... 26

7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT ................................................................................. 28

7.1 ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT .................................................................. 28

7.1.1 HAUSÄRZTE .............................................................................................................. 28

7.1.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 29

7.2 NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT .............................................................. 31

7.2.1 HAUSÄRZTE .............................................................................................................. 31

7.2.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE ...................................................................................... 31

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8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT .......................................................................................... 34

9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHERSTELLUNG DER VERSORGUNG ........... 36

9.1 WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN ..................................................... 36

9.2 MASSNAHMEN DER SICHERSTELLUNGS-RICHTLINIE ........................................... 37

9.3 FÖRDERUNG FAMULATUR ......................................................................................... 39

10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT ............................................................................... 39

10.1 GRÜNDUNG DER KASSEL SCHOOL OG MEDICINE ................................................. 39

11 ANLAGE ............................................................................................................................. 40

11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................ 40

11.2 TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................. 41

11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................... 41

12 GLOSSAR .......................................................................................................................... 42

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5

VORWORT

„Ärztliche Versorgung geht uns alle an“ – so

könnte das Motto unserer Neuauflage von

Fokus Gesundheit lauten.

Auf die ärztliche Versorgung wirken vielfälti-

ge Einflussfaktoren, die an vielen Stellen

von der Kassenärztlichen Vereinigung Hes-

sen (KV Hessen) nicht oder nur geringfügig

beeinflussbar sind. Die KV Hessen hat zum

Beispiel keinen Einfluss auf die Anzahl der

Medizinstudenten und sie kann auch nicht

beeinflussen, dass immer mehr Medizinerin-

nen und Mediziner ‘nur’ in Teilzeit arbeiten

wollen. Dabei gilt es bewusst, das ländliche

Hessen in den Fokus zu nehmen: Dort, wo

kein Metzger, kein Bäcker und keine Bank

mehr ist und der Breitbandausbau hinterher-

hinkt, ist auch die ärztliche Versorgungs-

struktur ein großes Problem.

Verantwortung für die Daseinsvorsorge

übernehmen

Wir glauben, dass wir längst über den Punkt

hinaus sind, an dem eine Institution wie die

Kassenärztliche Vereinigung das Problem

der Sicherstellung der ambulanten medizini-

schen Versorgung alleine bewältigen kann,

ohne dass wir das als Offenbarungseid ver-

standen wissen wollen.

Wir müssen das Problem der ambulanten

Versorgung als das begreifen, was es ist: ein

zentrales Thema der Daseinsvorsorge, das

Ärzte, Landes- und Kommunalpolitiker, Kos-

tenträger und viele andere Player mehr nur

gemeinsam lösen können.

Nach 2016 stellt die KV Hessen nun erneut

eine detaillierte Analyse der ambulanten

Versorgung zur Verfügung, die wir als

Grundlage für einen gemeinsamen Diskus-

sionsprozess verstanden sehen wollen. Da-

bei richten wir den Blick nicht nur auf die

aktuelle Versorgungslage, sondern ergän-

zen diesen mittels demografischer Daten

und den Ergebnissen der Prognos-

Zukunftsatlanten.

Leuchtturm Sicherstellungsrichtlinie

Unverändert gilt für Hessen, dass der Bedarf

an ärztlichem Nachwuchs insbesondere im

hausärztlichen- und grundversorgend fach-

ärztlichen Bereich hoch, und die Suche nach

Praxisnachfolgern nicht immer einfach ist.

Die KV Hessen hat bereits aktiv gehandelt.

Die Fördermaßnahmen der seit 1. Januar

2017 gültigen SicherstellungsRichtLinie (Si-

RiLi) haben bundesweit viel Aufmerksamkeit

auf sich gezogen, das hessische Förderpa-

ket gilt als Leuchtturm und Vorbild in der

Förderlandschaft. Zu Beginn des Jahres

2018 erfolgten nun einige Anpassungen in

den Förderbedingungen. Für den Nach-

wuchs wurden zudem zwei neue Angebote

auf dem Weg „Von der Uni in die Praxis“

aufgenommen, der Praxistrack und das

Schwerpunkt-Curriculum Primärversorgung,

beides in Kooperation mit den Abteilungen

für Allgemeinmedizin der Universitäten

Frankfurt und Marburg.

Viele unserer Maßnahmen aus dem umfang-

reichen Angebot der Sicherstellungsrichtlinie

richten sich an Nachwuchsmediziner, die

sich für eine Tätigkeit im ambulanten Sektor

und vielleicht später eine Niederlassung in

eigener Praxis begeistern können. Die KV

Hessen versucht weiterhin verstärkt, Studie-

rende an den Universitäten in Hessen und

Nachwuchsärzte für die Allgemeinmedizin

sowie den Raum außerhalb der großen,

städtischen Zentren zu begeistern. Dazu

haben wir bereits vor fünf Jahren die Kam-

pagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis.

Leb Hessen.“ ins Leben gerufen.

Spezialisten rücken in den Fokus

Gerade, wenn eine schwere Erkrankung

vorliegt, sollte der Zugang zu Spezialisten

möglich sein. Die KV Hessen hat daher ne-

ben den Belegärzten auch die ambulante

spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in die

aktuelle Ausgabe aufgenommen um das

Informationsangebot abzurunden.

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektü-

re,

Ihre KV Hessen

Frankfurt, im Februar 2018

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1 IM FOKUS

Der Landkreis Kassel liegt in Nordhessen, im

gleichnamigen Regierungsbezirk Kassel. Der

Norden des Landkreises ist ländlich geprägt,

während der Süden die Vororte der kreisfreien

Großstadt Kassel umfasst, die fast vollständig

vom Landkreis umschlossen wird. In Kassel

befindet sich auch der Sitz der Kreisverwal-

tung. Der Landkreis grenzt, im Nordwesten

beginnend, an den Kreis Höxter in Nordrhein-

Westfalen, an die Landkreise Northeim und

Göttingen in Niedersachsen sowie an den

Werra-Meißner-Kreis, den Schwalm-Eder-

Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg

in Hessen.

Die beiden größten Städte im Landkreis sind

Baunatal (27.617 Einwohner) und Vellmar

(18.033 Einwohner). Im Landkreis Kassel le-

ben insgesamt 235.813 Einwohner (Stand:

31.12.2015).

Laut Feststellung des Landesausschusses

vom 04.05.2017 sind in der hausärztlichen

Versorgung in den Planungsbereichen Hof-

geismar, Kassel-Süd und Wolfhagen Nieder-

lassungen möglich. Der weitere Planungsbe-

reich Kassel-Nord gilt rechnerisch als überver-

sorgt. Das trifft genauso auf alle Fachgruppen

der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung

zu; diese gelten im Landkreis Kassel alle sta-

tistisch als überversorgt. Der höchste Versor-

gungsgrad ist mit mehr als 177 % für die

Gruppe der Psychotherapeuten festzustellen.

Das Durchschnittsalter der Haus- und Fachärz-

te liegt bei 55 Jahren. Bis zum Jahr 2030 ist

mit einem erheblichen Nachbesetzungsdarf zu

rechnen. Bei den grundversorgenden Fachärz-

ten ist ein besonderes Augenmerk auf die

Fachgrupp der Chirurgen zu richten. Die Her-

ausforderung wird darin bestehen, Nach-

wuchsärzte für eine Niederlassung im Land-

kreis zu gewinnen. Insbesondere im Norden

des Landkreises können sich aufgrund der

ländlichen geprägten Infrastruktur Probleme

außerhalb der für sich genommen kleinen Zen-

tren ergeben. Deshalb ist auch die Verteilung

der hausärztlichen Sitze in der Fläche im Blick

zu behalten.

Die KV Hessen bietet in Kooperation mit einer

Vielzahl von verschiedenen Gesundheits-

akteuren, unter anderem im Rahmen des Hes-

sischen Pakts, Maßnahmen zur Sicherstellung

der ärztlichen Versorgung an. Hierbei zu nen-

nen sind die Weiterbildungsverbünde, das

Gründer- und Abgeberforum, sowie die An-

siedlungsförderung und die Famulaturförde-

rung speziell für ländliche Regionen.

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2 REGIONALE ENTWICKLUNG

2.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG

Die Bevölkerungsentwicklung wird von sehr

unterschiedlichen Einflüssen geprägt. Gebur-

ten und Sterbefälle bestimmen die Einwohner-

zahl ebenso wie die Wanderungs-

bewegungen, die über Landkreis- und Bundes-

landgrenzen hinweg stattfinden (Zu- und Fort-

züge).

Ausgehend vom Bevölkerungsstand im Jahr

2014 wird nach Angaben des Statistischen

Landesamtes in Hessen die Bevölkerungszahl

im Landkreis Kassel langfristig abnehmen.

Wird bis zum Jahr 2020 noch eine Zunahme

der Bevölkerung um 1,2% erwartet, weist die

langfristige Prognose einen negativen Trend

auf. Bis 2025 wird die Bevölkerungszahl um

0,4%, bis 2030 um 2,2% sinken.

Im Bundesland Hessen wird vergleichsweise

bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Bevölke-

rung um 4,4% erwartet. Dies entspricht in ab-

soluten Zahlen einem Anstieg von 6.093.888

Einwohnern auf 6.363.757 Einwohner.

Die prognostizierte Abnahme der Bevölkerung

im Landkreis Kassel ist auf Geburtendefizite

zurückzuführen (-9,7%), die auch durch die

positiven Wanderbewegungen (7,6%) nicht

ausgeglichen werden können (vgl. Tabelle 1).

Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung

Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung

Quelle: Datenmaterial: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 – Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsent-wicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen; Diagramm: Eigendarstel-lung Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 - Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen

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Bis 2020 wird im Vergleich

zum Basisjahr 2014 in der

Altersgruppe der Hochbetag-

ten (Altersgruppe 80 oder

älter) mit 43,1% der größte

Zuwachs erwartet.

Ausgenommen der Hochbe-

tagten sowie der Altersgruppe

der 16 bis unter 40 Jährigen,

für die bis 2020 ein Zuwachs

um 4,1% prognostiziert wird,

ist ein Rückgang in allen Al-

tersgruppen zu verzeichnen.

Bis 2025 wird weiterhin ein

enormer Zuwachs der Alters-

gruppe der über 80-Jährigen

erwartet. Aber auch die Al-

tersgruppe der über 65 bis 80-

Jährigen wächst um 4,8%

gegenüber dem Basisjahr

2014.

Die jungen Altersgruppen

nehmen zunehmend ab.

Der Trend der Überalterung

der Bevölkerung wird sich im

Landkreis bis zum Jahr 2030

weiter verstärken. So verrin-

gern sich die jungen Alters-

gruppen zunehmend (0 bis

unter 16 Jahre um 8,3%, 16

bis unter 40 Jahre um 5,3%).

Parallel hierzu steigt der An-

teil der älteren Altersgruppen

an der Bevölkerung im Land-

kreis und in Hessen kontinu-

ierlich: Zwischen 2014 und

2030 um 14,9% bei den 65-

bis unter 80-Jährigen und um

64,7% bei den Personen, die

80 Jahre oder älter sein wer-

den.

Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung

Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung

Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung

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2.2 ZUKUNFTSCHANCEN DER REGI-ON: DER PROGNOS ZUKUNFTS-ATLAS

ERLÄUTERUNG UND ZUSAMMENSETZUNG

Der Prognos Zukunftsatlas ermittelt die Zu-

kunftschancen und –risiken aller 402 Kreise

und kreisfreien Städte Deutschlands. Die Zu-

kunftsatlanten aus den Jahren 2004, 2007,

2010, 2013 und 2016 stellen das einzige

deutschlandweite Ranking dar, das regionale

Entwicklungen über mehr als 10 Jahre konsis-

tent sichtbar macht.

Die Zukunftsperspektiven der Regionen wer-

den in Anlehnung an zahlreiche Erkenntnisse

aus Wissenschaft und Forschung anhand ei-

nes Zukunftsindex bestimmt. Der Index beruht

auf insgesamt 29 makro- und sozioökonomi-

schen Indikatoren aus den vier Bereichen De-

mografie, Wohlstand und Soziale Lage, Ar-

beitsmarkt, Wettbewerb und Innovation.

Im Prognos Zukunftsatlas 2016 wurde der

Digitalisierungskompass neu eingeführt. Er

misst den Stand der Digitalisierung von Wirt-

schaft und Arbeitsmarkt anhand der folgenden

drei Indikatoren: Anteil digitaler Impulsgeber an

der Gesamtbeschäftigung, Anzahl der IT-

Gründungen je 10.000 Erwerbstätige (2011-

2014) und dem Anzeigenindex der digitalisie-

rungsbezogenen Stellenausschreibungen.

Im Folgenden werden die Daten des Prognos

Zukunftsatlas aus den Jahren 2004, 2007,

2010, 2013 und 2016 für den Landkreis Kassel

sowie für die Region Nordhessen dargestellt.

Stärke im Status-quo Dynamik

Demografie Fertilitätsrate Bevölkerungsentwicklung

Anteil Junge Erwachsene Wanderungssaldo Junge Erwachsene

Arbeitsmarkt

Arbeitsplatzdichte Veränderung Arbeitslosenquote

Arbeitslosenquote Veränderung Anteil Hochqualifizierter

Anteil Tertiärbeschäftigung

Anteil Hochqualifizierte

Schulabbrecherquote

Unbesetzte Ausbildungsstellen

Wettbewerb & BIP je Beschäftigten Veränderung BIP

Innovation Gründungsintensität Veränderung Gründungsintensität

FuE-Personal in der Wirtschaft Veränderung FuE-Personal

Investitionsquote der Industrie Veränderung Gesamtbeschäftigung

Patentintensität

Beschäftigte in den dt. Zukunfts-feldern

Anzahl der Top 500 Unternehmen

Wohlstand & Kaufkraft Veränderung des Anteils der in Be-darfsgemeinschaften lebenden Perso-nen soziale Lage Kriminalitätsrate

Kommunale Schuldenlast

Anteil der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen

Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas Quelle: Prognos Zukunftsatlas 2016, www.prognos.com/zukunftsatlas

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LANDKREIS KASSEL

PROGNOS ZUKUNFTSATLAS: ENTWICKLUNG ÜBER DIE ZEIT

Landkreis Kassel

2004 2007 2010 2013 2016

Dynamik 247 228 207 230 209

Stärke 312 329 216 150 100

Demografie 337 354 371 352 322

Arbeitsmarkt 323 253 253 132 121

Wettbewerb & Innovation 282 386 156 97 52

Wohlstand & soz. Lage 111 97 100 133 142

Digitalisierung **

Gesamt 291 312 218 169 111

Zukunftschancen 5 5 5 5 4

Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung

NORDHESSEN

PROGNOS ZUKUNFTSATLAS 2016: ERGEBNISÜBERSICHT GESAMTRANKING

(jeweiliger Rang von insgesamt 402 kreisfreien Städten und Kreisen)

Landkreis

Kassel

Stadt

Kassel

Schwalm-

Eder-Kreis

Waldeck-

Frankenberg

Werra-Meißner-

Kreis

Dynamik 209 79 270 265 342

Stärke 100 172 201 254 262

Demografie 322 40 360 320 338

Arbeitsmarkt 121 48 197 150 112

Wettbewerb &

Innovation 52 141 151 258 341

Wohlstand &

soz. Lage 142 369 205 195 272

Digitalisierung ** *** ** ** *

Gesamt 111 145 219 258 280

Zukunftschancen 4 5 5 5 5

Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking

Regionen und ihre Zukunftschancen Digitalisierung als Chance für die Regionen

1: beste Chancen 5: ausgeglichene Chancen/Risiken ******: hervorragend ***: gut

2: sehr hohe Chancen 6: leichte Risiken *****: ausgezeichnet **: weniger gut

3: hohe Chancen 7: hohe Risiken ****: sehr gut *: schlecht

4: leichte Chancen 8: sehr hohe Risiken

Grüne Zahl: Höchstwert in Kategorie

Rote Zahl: Tiefstwert in Kategorie

Insgesamt lässt sich für den Landkreis Kassel

über die Jahre hinweg feststellen, dass der

Kreis seine Position im Ranking deutlich ver-

bessert hat, sich eine Veränderung im Hinblick

auf die Zukunftschancen jedoch erst in der

jüngsten Ausgabe ergab, so dass der Status

jetzt „leichte Chancen“ lautet.

Im nordhessischen Vergleich erreicht der

Landkreis Kassel in der Gesamtkategorie die

beste Position, noch vor der Stadt Kassel

selbst (im Gesamtranking den Rang 111 von

402).

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3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN

3.1 KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG

Eine Analyse der gewählten Praxisformen –

unabhängig von der Teilnahmeform – inner-

halb der vertragsärztlichen und –psycho-

therapeutischen Versorgung in Hessen zeigt

einen Trend zur Kooperation (Quelle: Landes-

arztregister Hessen). Die prozentuale Vertei-

lung der Praxisformen für die Jahre 2007 bis

2016 ist in den folgenden Grafiken sowohl über

alle Fachgruppen hinweg als auch für die

Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten

getrennt, dargestellt. Trotz des Rückgangs

zwischen den Jahren 2007 und 2016 um ca.

6% der Einzelpraxen ist sie jedoch noch immer

die dominierende Praxisform. Aber nur noch

52% der Hausärzte arbeiten in einer Einzel-

praxis (Stand 31.12.2016). Den höchsten An-

teil der in Einzelpraxis Niedergelassenen bzw.

Angestellten weisen die Psychotherapeuten

mit 96% auf; den geringsten Anteil die Fach-

ärzte (44%).

Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte

Abbildung 7 - Kooperationsformen FachärzteAbbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten

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3.2 FEMINISIERUNG DER ÄRZTLI-CHEN VERSORGUNG

In den letzten Jahren hat sich das Geschlech-

terverhältnis für Vertragsärzte bzw. Psychothe-

rapeuten sowie angestellten Ärzte bzw. Psy-

chotherapeuten in Hessen verändert. Es zeigt

sich, dass der Anteil weiblicher Ärzte bzw.

Psychotherapeuten konstant ansteigt.

So lag der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psycho-

therapeuten im Jahr 2007 bei 38,80% und ist

im Jahr 2016 auf 47,39% gestiegen. Die Ent-

wicklung der Geschlechterverteilung innerhalb

der Facharztgruppen kann den folgenden Dia-

grammen entnommen werden (Quelle: Lan-

desarztregister Hessen; Beginndatum des

Arztes entspricht Aufnahmedatum der Pra-

xistätigkeit).

Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte

Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten

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3.3 FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLI-CHEN VERSORGUNG

3.3.1 ENTWICKLUNG ANSTEL-

LUNG/ZULASSUNG

Neben dem Wandel im Bereich der Geschlech-

teranteile hat sich die Art der Teilnahme an der

vertragsärztlichen Versorgung verändert. In

den folgenden Grafiken wird die prozentuale

Verteilung der Tätigkeitsformen (Anstellung

und Zulassung) für die Jahre 2007 bis 2016

sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch

für die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeu-

ten getrennt, abgebildet. Dabei wird deutlich,

dass in den letzten zehn Jahren der Anteil des

Angestelltenstatus prozentual enorm gestiegen

ist. Insbesondere bei den Fachärzten aber

auch bei den Hausärzten ist eine deutliche

Zunahme der Anstellungen erkennbar. So lag

bei den Fachärzten im Jahr 2007 der Anteil der

Anstellungen bei 5%. Bis zum Jahr 2016 stieg

der prozentuale Anteil auf 27% an.

Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten

Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte

Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten

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3.3.2 ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZU-

LASSUNG

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen nimmt

immer mehr zu. Die folgenden Darstellungen

bilden die prozentuale Verteilung der Teil- und

Vollbeschäftigungen für die Jahre 2007 bis

2016 sowohl über alle Fachgruppen hinweg als

auch für die Haus-, Fachärzte und Psychothe-

rapeuten getrennt, ab.

Im Jahr 2016 praktizieren bereits insgesamt

16% der Vertragsärzte und -

psychotherapeuten sowie angestellten Ärzte

und Psychotherapeuten in Teilzeit.

Den höchsten Anteil an Teilzeitarbeit weisen

mit 35% die Psychotherapeuten auf. Bei den

Haus- aber auch Fachärzten ist der Anteil

deutlich geringer. Von 2007 bis 2016 stieg der

Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei den Fach-

ärzten um 14%. Die geringste Entwicklung

zeigen die Hausärzte. Hier stieg der Anteil der

Teilzeitbeschäftigungen lediglich um 6% an.

Nichtsdestotrotz zeigt die Entwicklung, dass

Teilzeitangebote immer mehr in Anspruch

genommen werden.

Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte

Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeu-ten

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4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG -

WO STEHEN WIR HEUTE?

4.1 PLANZAHLEN DER BEDARFS-PLANUNG

Die Versorgungsdichte wird anhand vorgege-

bener Verhältniszahlen (Arzt-Einwohner-

Relation) je Arztgruppe gemessen. Die Haus-

ärzte werden im Rahmen der Bedarfsplanung

auf Mittelbereichsebene beplant. Eine Über-

versorgung ist in einem Planungsbereich ab

einem Versorgungsgrad von 110% gegeben.

Die Grundlage bildet hierfür die Bedarfspla-

nung.

Diese basiert auf der Bedarfsplanungs-

Richtlinie, von deren Regelungen nur in be-

gründeten Ausnahmefällen abgewichen wer-

den darf. Am 04.05.2017 wurde auf Grundlage

des Arztbestandes vom 01.03.2017 durch den

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkas-

sen in Hessen (LA) ein Beschluss zur Feststel-

lung von Über- und Unterversorgung in Hes-

sen gefasst.

HAUSÄRZTE

Tabelle 5 - Versorgungsgrade Hausärzte

Bei einer Betrachtung der Planungsbereiche

fällt die Versorgungssituation in Kassel-Süd mit

einem Versorgungsgrad knapp über 100% auf.

Für die Mittelbereiche Wolfhagen und Hof-

geismar ist ein Versorgungsgrad von knapp

unter 110% festgestellt, der Grenze zur rech-

nerischen Überversorgung und damit Sperrung

für Neuzulassungen.

In der folgenden Tabelle ist die fiktive Versor-

gungslage in den einzelnen Städten und Ge-

meinden des Landkreises Kassel dargestellt.

Ausgehend von der allgemeinen Verhältniszahl

von 1.671 Einwohnern je Arzt, die im Rahmen

der regulären Bedarfsplanung zu Grunde ge-

legt wird, ist erkennbar, dass im Landkreis

Kassel in einigen Städten und Gemeinden eine

Eigenversorgung nicht stattfinden kann. So

kommen in Naumburg 5.085 Menschen auf

einen Hausarzt. Es ist also davon auszugehen,

dass die angrenzenden Städte und Gemein-

den eine Mitversorgung übernehmen.

_____________________________________

1 Als Anhaltspunkt für Unterversorgung gilt laut Bedarfsplanungs-Richtlinie bei Hausärzten ein Versorgungsgrad von unter 75 %

und bei Fachärzten ein Versorgungsgrad von unter 50 %. Jedoch bedarf es einer gesonderten Feststellung der Unterversor-

gung durch den Landesausschuss.

04.05.2017 28.04.2016 16.04.2015

24,25 105,89% 111,51% 111,29%

45,3 112,14% 115,19% 115,24%

76,55 100,55% 100,70% 96,94%

23 108,49% 109,98% 110,70%1 VA=Versorgungsaufträge; inklusive Übernahmepraxen

2 LA=Landesausschuss

Verändeurng VG >= 15%

Veränderung VG < 15% und >= 5%

Verändeurng VG < 5% und >= -5%

Veränderung VG < -5% und >= -5%

Veränderung VG < -15%

Hofgeismar

Kassel-Nord

Kassel-Süd

Wolfhagen

VA1

(01.03.2017)

Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA2 vomTendenzPlanungsbereich

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ERMITTLUNG GEMEINDEBEZOGENER, FIKTIVER VERSORGUNGSGRADE

Tabelle 6 – gemeindebezogene Versorgungsgrade

OrtEinwohner

je Ort1 Anzahl VA2 Verhältnis

Arzt/EinwohnerVerhältniszahl

Angepasste

Verhältniszahl3

Fiktiver

Versorgungsgrad

in %

LK Kassel

Ahnatal 7.893 7,3 1.081 1.671 1.559 144,18

Bad Emstal 5.960 6 993 1.671 1.625 163,63

Bad Karlshafen 3.718 2,5 1.487 1.671 1.584 106,49

Baunatal 27.617 18,8 1.469 1.671 1.611 109,69

Breuna 3.590 2 1.795 1.671 1.630 90,83

Calden 8.061 4 2.015 1.671 1.676 83,14

Espenau 5.070 2 2.535 1.671 1.606 63,33

Fuldabrück 8.692 5 1.738 1.671 1.524 87,66

Fuldatal 12.395 7,75 1.599 1.671 1.568 98,04

Grebenstein 5.808 4,5 1.291 1.671 1.628 126,11

Habichtswald 4.974 3,5 1.421 1.671 1.612 113,41

Helsa 5.570 2 2.785 1.671 1.537 55,19

Hofgeismar 14.872 9 1.652 1.671 1.605 97,12

Immenhausen 6.868 6 1.145 1.671 1.566 136,80

Kaufungen 12.406 8 1.551 1.671 1.624 104,74

Liebenau 3.123 1,75 1.785 1.671 1.613 90,39

Lohfelden 13.591 5 2.718 1.671 1.616 59,46

Naumburg 5.085 1 5.085 1.671 1.641 32,27

Nieste 1.929 1 1.929 1.671 1.760 91,24

Niestetal 10.940 5 2.188 1.671 1.621 74,11

Oberweser 3.269 2 1.635 1.671 1.600 97,88

Reinhardshagen 4.491 3 1.497 1.671 1.591 106,25

Schauenburg 10.140 6 1.690 1.671 1.616 95,63

Söhrewald 4.748 4 1.187 1.671 1.581 133,17

Trendelburg 5.087 3 1.696 1.671 1.594 93,99

Vellmar 18.033 10,5 1.717 1.671 1.568 91,28

Wahlsburg 2.039 1 2.039 1.671 1.579 77,45

Wolfhagen 13.276 10 1.328 1.671 1.647 124,04

Zierenberg 6.568 4 1.642 1.671 1.575 95,92

Hinw eis: Die Angaben in dieser Tabelle w erden gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie, jedoch ohne Übernahmepraxen (=Praxen, die nicht besetzt sind

und sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren bef inden) dargestellt.

1 Quelle: Statistisches Landesamt Hessen; Stand 31.12.2015

2 VA=Versorgungsaufträge, Stand 01.03.20173 = Ausgehend von der im Rahmen der Bedarfsplanung anzunehmenden allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einw ohnern je Versorgungsauftrag

ergibt sich bei Multiplikation mit dem Demographiefaktor die dargestellte angepasste Verhältniszahl

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FACHÄRZTE

Die mit Beschluss des Landesausschusses

vom 04.05.2017 festgestellten Versorgungs-

grade weisen für alle Fachgruppen der allge-

meinen fachärztlichen Versorgungsebene Wer-

te von über 110% auf.

Der höchste Versorgungsgrad ist für die Psy-

chotherapeuten festzustellen.

Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ

04.05.2017 28.04.2016 16.04.2015

13 124,40% 125,91% 127,24%

7,5 148,73% 150,29% 150,61%

22 124,30% 124,53% 124,12%

8 141,49% 143,01% 143,50%

8 115,55% 116,75% 116,96%

14 168,11% 169,32% 167,92%

8,8 120,65% 121,93% 98,68%

12,5 137,34% 138,83% 133,79%

44,1 177,03% 176,23% 183,98%

6 123,71% 125,19% 126,40%

Verändeurng VG >= 15%

Veränderung VG < 15% und >= 5%

Verändeurng VG < 5% und >= -5%

Veränderung VG < -5% und >= -5%

Veränderung VG < -15%

Kinderärzte

Nervenärzte

Orthopäden

Psychotherapeuten

Urologen

1 VA=Versorgungsaufträge; inklusive Übernahmepraxen

2 LA=Landesausschuss

ArztgruppeVA1

(01.03.2017)

Versorgungsgrad (VG) gemäß Beschluss LA2 vomTendenz

Augenärzte

Chirurgen

Frauenärzte

Hautärzte

HNO-Ärzte

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4.2 STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG

Sowohl in der obenstehenden als auch in den

folgenden Grafiken werden anhand von

Fähnchen die Praxisstandorte der

Niedergelassenen in den Städten und

Gemeinden des Landkreises Kassel

gekennzeichnet2. Es zeigt sich, dass die

hausärztlich Niedergelassenen vermehrt in den

strukturstärkeren Gebieten des Landkreises

und vor allem am Rand rund um die Stadt

Kassel zu finden sind. Trotzdem lässt sich

festhalten, dass eine flächendeckende

Versorgung gegeben ist.

2 Es ist zu beachten, dass sich hinter einem Fähnchen mehrere Ärztinnen und Ärzte befinden können, die bei-spielsweise am gleichen Standort vertragsärztlich tätig sind.

Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden

Planungsbereich/Ort Arztsitze1

Hofgeismar 22,25

Bad Karlshafen 2,50

Hofgeismar 9,00

Liebenau 1,75

Oberweser 2,00

Reinhardshagen 3,00

Trendelburg 3,00

Wahlsburg 1,00

Kassel-Nord 42,30

Ahnatal 8,30

Calden 4,00

Espenau 2,00

Fuldatal 6,75

Grebenstein 4,50

Immenhausen 6,00

Vellmar 10,75

Kassel-Süd 73,55

Baunatal 18,80

Edermünde (Schwalm-Eder-Kreis) 7,00

Fuldabrück 5,00

Gudensberg (Schwalm-Eder-Kreis) 5,75

Habichtswald 3,50

Helsa 2,00

Kaufungen 8,00

Lohfelden 5,00

Niedenstein (Schwalm-Eder-Kreis) 2,50

Nieste 1,00

Niestetal 5,00

Schauenburg 6,00

Söhrewald 4,00

Wolfhagen 23,00

Bad Emstal 6,00

Breuna 2,00

Naumburg 1,00

Wolfhagen 10,00

Zierenberg 4,00

Gesamtergebnis 161,10

1 Arztstand: 30.06.2017

Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte

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4.3 STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSOR-GUNG

4.3.1 ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT

Die räumliche Verteilung der Praxisstandorte

der zehn Facharztgruppen der allgemeinen

fachärztlichen Versorgungsebene wird in der

unten stehenden Grafik abgebildet.

Analog zur Verteilung der Hausarztpraxen wird

auch bei den allgemeinen Fachärzten

ersichtlich, dass ein Großteil der Fachärzte in

den Mittelzentren des Landkreises und vor

allem um die Stadt Kassel herum ansässig

sind. Insgesamt kann für den Landkreis

Kassell jedoch festgestellt werden, dass auch

in fachärztlicher Hinsicht aktuell eine

vergleichsweise flächendeckende fachärztliche

Versorgung stattfindet.

Anhand der Detailkarten auf den folgenden

Seiten wird eine Betrachtung der räumlichen

Verteilung der fachärztlichen Praxen im

Einzelnen vorgenommen.

Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte

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20

4.3.2 AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Naturgemäß konzentrieren sich

die Standorte der Fachärzte

auf die Mittelzentren. Im Land-

kreis Kassel sind die 13 mit

jeweils vollem Versorgungs-

austrag niedergelassenen Au-

genärzte in den Gemeinden

Hofgeismar, Zierenberg, Wolf-

hagen, Bad Emstal, Baunatal,

Vellmar, Fuldatal, Lohfelden

sowie Kaufungen zu finden.

Insgesamt fällt die konzentrier-

te Ansiedlung rund um die

Stadt Kassel auf.

4.3.3 CHIRURGISCHE VERSORGUNG

Die Standorte der fünf Chirurgen

im Landkreis Kassel verteilen

sich auf die Mittelzentren Hof-

geismar, Baunatal, Kaufungen

und Niestetal.

Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte

Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen

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4.3.4 FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Die Standorte der 22 Frauen-

ärzte im Landkreis Kassel ver-

teilen sich erfreulicherweise

nahezu flächendeckend auf die

Städte und Gemeinden Hof-

geismar, Reinhardshagen,

Calden, Wolfhagen, Habichts-

wald, Vellmar, Fuldatal, Lohfel-

den, Baunatal, Kaufungen und

Niestetal.

4.3.5 HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG

Die Standorte der sechs Haut-

ärzte im Landkreis Kassel sind

in den Gemeinden Hofgeismar,

Baunatal, Vellmar und Lohfel-

den zu finden.

Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte

Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte

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22

4.3.6 HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG

Derzeit sind im Landkreis Kas-

sel acht HNO-Ärzte mit jeweils

vollem Versorgungsauftrag

niedergelassen. Die Ärzte ver-

teilen sich auf sechs Praxis-

standorte, welche sich in den

Städten Hofgeismar, Wolfha-

gen, Vellmar, Baunatal, Lohfel-

den und Kaufungen befinden.

4.3.7 KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG

Auch die kinderärztliche Ver-

sorgung zeigt sich flächende-

ckend. Die Standorte der 14

Kinderärzte im Landkreis Kas-

sel, die 13 Versorgungsaufträ-

ge ausfüllen, befinden sich in

Hofgeismar, Wolfhagen, Bau-

natal, Immenhausen, Vellmar

und Lohfelden.

Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte

Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte

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23

4.3.8 NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Im Landkreis Kassel sind zwölf

Nervenärzte mit 8,80 Versor-

gungsaufträgen niedergelas-

sen, welche in den Städten

Hofgeismar, Wolfhagen, Cal-

den, Vellmar, Schauenburg,

Baunatal sowie Kaufungen zu

finden sind.

4.3.9 ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG

Im Landkreis Kassel sind 15

Orthopäden mit 12,00 Versor-

gungsaufträgen tätig. Die Ärz-

te verteilen sich auf acht Pra-

xisstandorte, die sich in Bad

Karlshafen, Baunatal, Hof-

geismar, Kaufungen, Lohfel-

den und Vellmar befinden.

Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte

Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden

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4.3.10 PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG

Die Verteilung der Standorte

der 59 Psychotherapeuten mit

ihren 42,10 Versorgungs-

aufträgen im Landkreis Kassel

ist auffällig. So befinden sich,

abgesehen von Therapeuten in

Hofgeismar und Wolfhagen,

fast alle Praxen im südlichen

Teil des Landkreises, rund um

die Stadt Kassel herum. In den

strukturschwächeren Regionen

des Landkreises Kassel sind

insgesamt nur sehr wenige

Psychotherapeuten niederge-

lassen.

4.3.11 UROLOGISCHE VERSORGUNG

Im Landkreis Kassel sind fünf

urologische Praxen ansässig,

in welchen sieben Urologen

mit insgesamt 6,00 Versor-

gungsaufträgen tätig sind.

Die Standorte der Praxen

befinden sich in Hofgeismar,

Wolfhagen, Vellmar und

Baunatal.

Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten

Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen

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5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HES-

SEN

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD)

Hessen ist für Sie da, wenn Sie dringend

medizinische Hilfe außerhalb der

Praxissprechzeiten brauchen. Wenn die

Arztpraxen in Hessen geschlossen haben,

können Sie im Krankheitsfall die nächste

geöffnete ÄBD-Zentrale besuchen (ohne

telefonische Voranmeldung).

Adressen und Öffnungszeiten der ÄBD-

Zentralen in Ihrer Nähe finden Sie über die

ÄBD-Homepage der KV Hessen und über die

unten stehende Karte. Im Landkreis Kassel

befindet sich die ÄBD-Zentrale in 34369

Hofgeismar, welche sie außerhalb der

regulären Praxissprechzeiten aufsuchen

können.

Link zur ÄBD-Homepage der KV Hessen:

http://www.bereitschaftsdienst-

hessen.de/startseite/

Abbildung 33 - ÄBD-Stanndorte Hessen

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6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN

Belegärzte sind an der vertragsärztlichen Ver-

sorgung teilnehmende Ärzte (z.B. Vertragsärz-

te, angestellte Ärzte in Praxen oder am Medi-

zinischen Versorgungszentrum) mit der Be-

rechtigung, Patienten bei Bedarf im Kranken-

haus voll- oder teilstationär zu behandeln. Die

dafür benötigten Dienste, Mittel und Einrich-

tungen werden dem Arzt vom Krankenhaus zur

Verfügung gestellt. Vergütet werden die beleg-

ärztlichen Leistungen von der Kassenärztli-

chen Vereinigung.

Die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf

jedoch nicht den Schwerpunkt der Gesamttä-

tigkeit bilden. Er muss im erforderlichen Maße

der ambulanten Versorgung zur Verfügung

stehen.

Im Landkreis Kassel sind aktuell 12 Belegärz-

te, je drei aus den Fachrichtungen Frauenheil-

kunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde und Uro-

logie an zwei Belegkrankenhäusern tätig. Die

Krankenhäuser befinden sich in Hofgeismar

und Wolfhagen.

Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte

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Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen

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28

7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT

7.1 ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTE-SCHAFT

7.1.1 HAUSÄRZTE

Die prozentuale Altersverteilung innerhalb der

einzelnen Fachgruppen lässt sich den Grafiken

auf den nachfolgenden Seiten entnehmen. Die

Grafiken stellen dabei sowohl die Zahlen aus

dem Landkreis Kassel als auch die Hessen-

zahlen dar.

Neben der Abbildung zur Altersverteilung der

Hausärzte im Landkreis ist hier eine Tabelle

mit dem Durchschnittsalter in den Städten und

Gemeinden des Landkreises Kassel ersicht-

lich.

Die Hausärzte im Landkreis sind im Vergleich

zu den Hausärzten in Hessen im Schnitt mar-

ginal jünger. Das höchste Durchschnittsalter ist

mit 64 Jahren in der Gemeinde Wahlsburg

vorzufinden. Das niedrigste Durchschnittsalter

wiederum besteht für die Arztgruppe der

Hausärzte in der Gemeinde Vellmar.

Insgesamt liegen 19 Städte und Gemeinden

über dem Durchschnitt für den Landkreis Kas-

sel von 54,59 Jahren.

Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte

Landkreis/OrtDurchschnittsalter

in Jahren

Ahnatal 51,80

Bad Emstal 62,00

Bad Karlshafen 56,33

Baunatal 55,95

Breuna 45,00

Calden 63,00

Espenau 59,50

Fuldabrück 56,00

Fuldatal 58,29

Grebenstein 56,60

Habichtswald 57,50

Helsa 59,00

Hofgeismar 55,44

Immenhausen 51,00

Kaufungen 52,75

Liebenau 51,00

Lohfelden 50,50

Naumburg 60,00

Nieste 65,00

Niestetal 56,60

Oberweser 60,50

Reinhardshagen 48,67

Schauenburg 56,17

Söhrewald 55,50

Trendelburg 52,67

Vellmar 46,00

Wahlsburg 64,00

Wolfhagen 54,62

Zierenberg 50,75

Ø-Alter der Hausärzte im LK 54,59

Ø-Alter der Hausärzte in Hessen 55,10

1 Stand: 30.06.2017

Hausärzte1

Ø-Alter liegt über dem Hessendurchschnitt

Ø-Alter liegt unter dem Hessendurchschnitt

kein Arzt/Psychotherapeut niedergelassenTabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde

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29

7.1.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE

Unten stehend wird die Altersverteilung der im

Landkreis Kassel tätigen wohnortnahen Fach-

ärzte im Vergleich zu Hessen deutlich.

Erfreulich ist die Zahl der Ärzte bis 40 Jahre,

z.B. in den Arztgruppen der Hautärzte, HNO-

Ärzte, Orthopäden und Urologen. Auffällig ist,

dass – fachgruppenübergreifend – die Ärzte im

Landkreis Kassel dennoch durchschnittlich

älter sind als im Hessenschnitt.

Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen

Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte

Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte

Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden

Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen

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30

Neben diesen Abbildungen ist nachfolgend das

Durchschnittsalter der allgemeinen Fachärzte

des Landkreises Kassel aufgeschlüsselt nach

Arztgruppen dargestellt. Dabei wird ersichtlich,

dass der überwiegende Anteil der allgemeinen

Fachärzte im Landkreis ein höheres Durch-

schnittsalter aufweist, als die allgemeinen

Fachärzte auf Hessenebene. Am ältesten sind

im Schnitt die Chirurgen und die Nervenärzte

im Landkreis.

In der nachfolgenden Abbildung wird das

Durchschnittsalter in Jahren der in den Städten

und Gemeinden des Landkreises Kassel täti-

gen allgemeinen Fachärzte dargestellt. Das

höchste Durchschnittsalter der allgemeinen

Fachärzte liegt in den Gemeinden Bad Karls-

hafen und Fuldabrück. Die Gemeinde Bad

Emstal ist als positiv mit einem Durchschnitts-

alter von 44,50 Jahren zu sehen. Ebenfalls

Baunatal, Hofgeismar, Immenhausen, Rein-

hardshagen, Schauenburg, Vellmar und Wolf-

hagen liegen unter dem Durchschnittswert im

Landkreis.

Abbildung 47- Durchschnittsalter nach Fachrichtung

Abbildung 48 - Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden

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31

7.2 NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT

7.2.1 HAUSÄRZTE

Die hier abgebildeten Grafiken beschäftigen

sich mit dem Nachfolgebedarf für die Hausärzte

im Landkreis Kassel im Vergleich zu Hessen.

Anhand eines Szenarios wird simuliert, wie

viele der heute tätigen Hausärzte – prozentual

gesehen – in den Jahren 2020, 2025 und 2030

aus Altersgründen eine Praxisnachfolge suchen

werden. Ausgehend von einer Praxisabgabe im

Alter von 65 Jahren werden bis zum Jahr 2030

60% der heute tätigen Hausärzte ausscheiden.

Der hessische Nachfolgebedarf liegt knapp

darunter mit 61%.

7.2.2 ALLGEMEINE FACHÄRZTE

Anhand der hier dargestellten Abbildungen

wird der Nachfolgebedarf bis zum Jahr 2030

für die allgemeinen Fachärzte im Landkreis

Kassel im Vergleich zu Hessen deutlich.

Tabelle 10 - Nachfolgeberarf Hausärzte

Abbildung 49 - Nachfolgebedarf Hausärzte

Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen

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Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte

Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden

Abbildung 54 - Nachfolgebedarf Frauenärzte Abbildung 55 - Nachfolgebedarf Kinderärzte

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ArztgruppeNBB für 2030 in %

für den LK

NBB für 2030 in %

für Hessen

Augenärzte 67% 51%

Chirurgen 56% 60%

Hautärzte 50% 43%

Frauenärzte 54% 54%

HNO-Ärzte 57% 46%

Kinderärzte 53% 52%

Nervenärzte 20% 58%

Orthopäden 44% 46%

Psychotherapeuten 64% 64%

Urologen 67% 53%

Nachfolgebedarf für die allgemeinen Fachärzte bis 2030Der höchste Nachbesetzungsbedarf im

Landkreis liegt bei der Fachgruppe der

Chirurgen vor. Hier liegt der Nachfolge-

bedarf im Jahr 2030 bei 100%. Den

geringsten Nachfolgebedarf weisen mit

35% die Kinderärzte auf. Des Weiteren

wird deutlich, dass insbesondere die

Augenärzte, Hautärzte, Nervenärzte

und Psychotherapeuten deutlich über

dem hessischen Nachfolgebedarf lie-

gen.

Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt

Abbildung 58 - Nachfolgebedarf Psychotherapeuten Abbildung 59 - Nachfolgebedarf Uologen

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8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung

stellt einen neuen Versorgungsbereich dar, in

dem sowohl Vertragsärzte als auch Kranken-

häuser bei entsprechender Qualifikation ambu-

lant tätig werden können.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung

geht zurück auf das Gesetz zur Verbesserung

der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen

Krankenversicherung, welches Anfang 2012 in

Kraft getreten ist. Mit dem Versorgungsstruk-

turgesetz von 2012 wurde der Paragraf 116 b

SGB V neu gefasst:

Entsprechend der neuen Rechtslage wurde die

bisherige Regelung der ambulanten Behand-

lung im Krankenhaus in § 116 b SGB V durch

die ambulante spezialfachärztliche Versorgung

ersetzt.

Die ersten beiden Erkrankungen stellten die

Anlage zur Tuberkulose (Start: 01. April 2014)

und zu den gastrointestinalen Tumoren und

Tumoren der Bauchhöhle (Start: 01. Juli 2014)

dar. Das Inkrafttreten weiterer Anlagen kann

der folgenden Darstellung entnommen werden:

In Hessen besitzen 20 Teams die Berechti-

gung zur Behandlung von Patientinnen und

Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und

Tumoren der Bauchhöhle im Rahmen der am-

bulanten spezialfachärztlichen Versorgung.

Dazu gehören auch Karzinome der Schilddrü-

se. Darüber hinaus besitzen zwei Teams in

Hessen die Berechtigung zur Behandlung von

Patientinnen und Patienten mit der Erkrankung

Tuberkulose. In Hessen gibt es zum Stand

01.11.2017 ein ASV-Team, welches die Ge-

nehmigung für die Behandlung von gynäkolo-

gischen Tumoren im Rahmen der ambulanten

spezialfachärztlichen Behandlung besitzt. Die

Verteilung der Standorte der in Hessen tätigen

ASV-Teams kann der folgenden Darstellung

entnommen werden.

Weitere aktuelle Informationen zu den beste-

henden ASV-Teams finden Sie auf:

www.asv-servicestelle.de

Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV

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Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen

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9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHER-

STELLUNG DER VERSORGUNG

9.1 WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN

Die Stadt Klassel ist in der Weiterbildung aktiv.

So werden zum Stand November 2017 insge-

samt neun Weiterbildungskandidaten für das

Fachgebiet der Allgemeinmedizin ausgebildet

und gefördert.

Ein Weiterbildungsverbund kümmert sich in

der Stadt Kassel um die Verknüpfung der Aus-

bildung zwischen ambulant und stationär.

Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf:

www.allgemeinmedizinhessen.de

Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde

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9.2 MASSNAHMEN DER SICHER-STELLUNGS-RICHTLINIE

Die Sicherstellungsrichtlinie der KV Hessen

wurde am 03.12.2016 beschlossen und ist zum

01.01.2017 in Kraft getreten.

ZUM HINTERGRUND:

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat

zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur

Sicherstellung der vertragsärztlichen Versor-

gung in Hessen einen Strukturfonds gebildet.

Dieser Fonds wird finanziert durch 0,1 Prozent

der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 SGB V verein-

barten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung

sowie durch einen zusätzlichen Betrag in glei-

cher Höhe von den hessischen Krankenkassen

und deren Verbänden.

Gemäß § 105 Abs. 1a SGB V in der Fassung

des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sol-

len die Finanzmittel des Strukturfonds insbe-

sondere verwendet werden für Zuschüsse zu

den Investitionskosten bei der Neuniederlas-

sung oder der Gründung von Zweigpraxen, für

Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung

sowie für die Vergabe von Stipendien.

Mit Blick auf die erheblichen strukturellen Un-

terschiede innerhalb Hessens und die demo-

grafischen Herausforderungen verfolgt die

Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit dem

vorgelegten Maßnahmenkatalog das Ziel, die

Rahmenbedingungen für den Nachwuchs zu

verbessern, die Attraktivität der ärztlichen Tä-

tigkeit insbesondere in der Niederlassung zu

steigern, neue Ärzte für die hessische Versor-

gung zu gewinnen und dadurch eine ortsnahe

medizinische Versorgung besonders in ländli-

chen Regionen aufrecht zu erhalten.

Die Vertreterversammlung der Kassenärztli-

chen Vereinigung Hessen entscheidet über die

Höhe der Zuführung zum und die Entnahme

aus dem Strukturfonds. In der vorliegenden

Richtlinie sind die Grundsätze zur Verwendung

der Mittel aus dem Strukturfonds der Kassen-

ärztlichen Vereinigung Hessen zusammenge-

stellt.

ZU DEN FÖRDERMAßNAHMEN:

Die Sicherstellungs-Richtlinie unterscheidet in

folgende vier große Förderschwerpunkte:

− FÖRDERUNG IN GEBIETEN MIT REGIONA-

LEM VERSORGUNGSBEDARF (Unterver-

sorgung, Drohende Unterversorgung –

besonderer Versorgungsbedarf) − STÄRKUNG DER NIEDERLASSUNGSBE-

REITSCHAFT

− STÄRKUNG DER VERSORGUNGSSTRUKTU-

REN

− FÖRDERUNG DES ÄRZTLICHEN NACH-

WUCHSES

Das Förderprogramm richtet sich an Ärzte in

Weiterbildung, an Vertragsärzte und Praxisab-

geber. Das Ziel besteht darin Ärzte in allen

Berufs- und Lebensabschnitten zu unterstüt-

zen. Auch Maßnahmen, um Medizinstudieren-

de anzusprechen und für die Niederlassung zu

begeistern werden im Rahmen der Sicherstel-

lungs-Richtlinie gefördert.

Was sich genau hinter den einzelnen Förder-

maßnahmen der Sicherstellungs-Richtlinie der

KV Hessen verbirgt, können Sie gerne unserer

Homepage unter folgendem Link entnehmen:

https://www.kvhessen.de/fuer-unsere-

mitglieder/recht-und-

vertrag/land/sicherstellungsrichtlinie-der-kv-

hessen/

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Entw. innovativer Versorgungs-projekte in Praxisnetzen

Stärkung der Neuropsychologie

Förderung praktisches Jahr/ “Start gut!“

Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hes-

sen!“

Studentenakademie

„Start gut!“ – Guthaben für spätere Zulassung im länd-

lichen Raum

Förderung Weiterbildung Neuropsychologie

Ansiedlungsförderung/Honorarumsatzgarantie

„Sei mein Gast!! -Praxishospitationen

Förderung des verzögerten Praxisausstiegs

Erstattung „Umzugskos-ten“

Übernahme „Kinderbetreu-ungskosten“

Abbildung 63 - Fördermaßnahmen

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9.3 FÖRDERUNG FAMULATUR

Studien zeigen, dass entscheidende Weichen-

stellungen für den späteren beruflichen Wer-

degang von Medizin-Studierenden sehr früh im

Studium erfolgen. In unserer Nachwuchskam-

pagne wollen wir mit verschiedenen Veranstal-

tungen, Aktionen und Informationsmaterialien

die jungen Mediziner über die Situation in der

Allgemeinmedizin aufklären und für eine späte-

re vertragsärztliche Niederlassung gewinnen.

Schon während des Studiums bieten wir An-

reize, sich mit einer ärztlichen Tätigkeit in der

wohnortnahen haus- und fachärztlichen Ver-

sorgung auseinander zu setzen. Angebote wie

die Förderung von Famulaturen in Hausarzt-

praxen, die Förderung des Wahlfaches Allge-

meinmedizin im Praktischen Jahr oder das

Doc’s Camp sollen ebenfalls dabei unterstüt-

zen, dass insbesondere die allgemeinmedizini-

sche Versorgung weiterhin überall gesichert

ist.

Weitere Informationen, die Vereinbarungen

und Antragsformulare finden Sie unter:

www.arzt-in-hessen.de und

www.kvhessen.de/nachwuchs

9.4 GRÜNDER- UND ABGEBERFORUM

Mit dem zweimal jährlich stattfindenden Grün-

der- und Abgeberforum hat die KV Hessen

eine erfolgreiche Plattform zum direkten und

ungezwungenen Austausch zwischen Praxis-

abgebern und Niederlassungsinteressierten

geschaffen. In der Praxisbörse können auch

Städte und Landkreise Gesuche, Praxen, Ko-

operationen, Anstellungen oder Weiterbil-

dungsassistenten inserieren.

Im vergangenen Jahr gab es erstmalig beim

Gründer- und Abgeberforum einen Überhang

an Niederlassungsinteressierten im Verhältnis

zu den Praxisabgebern. Ein erfreulicher, posi-

tiver Trend.

Den nächsten Termin erfahren Sie bei unseren

Mitarbeitern in den Beratungscentern:

www.kvhessen.de/beratung

10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT

10.1 GRÜNDUNG DER KASSEL SCHOOL OF MEDICINE

Mit der Gründung der Kassel School of Medi-

cine verfolgen Stadt und Landkreis Kassel das

Ziel junge Mediziner auszubilden und frühzeitig

an den Standort Kassel zu binden. In dem

Studiengang werden in Kooperation mit der

University of Southampton in England pro Jahr

24 kostenpflichtige Medizinstudienplätze an-

geboten, Start war im Wintersemester 2013.

Zwei Jahre werden die Studierenden dazu in

Southampton unterrichtet, um anschließend für

drei Jahre an den Kreiskliniken in Kassel, Hof-

geismar und Wolfhagen unterrichtet zu wer-

den.

Der Landkreis Kassel bietet jedes Jahr zusätz-

lich zwei Studenten ein Stipendium an, wenn

diese nach ihrer Ausbildung für mindestens

fünf Jahre im Landkreis als Facharzt an einer

Klinik oder in eigener Praxis tätig werden.

Quelle: www.KSM-INFO.DE

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11 ANLAGE

11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 7

Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8

Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8

Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung .................................................................................................. 8

Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten ....................................................... 11

Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte ...................................................................................... 11

Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte ....................................................................................... 11

Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten ........................................................................ 11

Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte .................................................................................................. 12

Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte ................................................................................................ 12

Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten ................................................................................. 12

Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten ................................................................ 12

Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten ............................... 13

Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte .............................................................. 13

Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte .............................................................. 13

Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten ............................................... 13

Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte ............................................... 14

Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte ................................................ 14

Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten ................................. 14

Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeuten ................ 14

Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte ............................................................................................ 18

Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte ......................................................................... 19

Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte .......................................................................................... 20

Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen ............................................................................................ 20

Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte ......................................................................................... 21

Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte ............................................................................................. 21

Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte ........................................................................................... 22

Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte .......................................................................................... 22

Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte ......................................................................................... 23

Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden ......................................................................................... 23

Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten ............................................................................. 24

Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen .............................................................................................. 24

Abbildung 33 - ÄBD-Stanndorte Hessen ............................................................................................... 25

Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte ................................................................................................ 26

Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen ....................................................................... 27

Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte ................................................................................................ 28

Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte .............................................................................................. 29

Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen ................................................................................................ 29

Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte ................................................................................................ 29

Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte .............................................................................................. 29

Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte ............................................................................................. 29

Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte .............................................................................................. 29

Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte ............................................................................................ 29

Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden ............................................................................................. 29

Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten ................................................................................. 29

Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen ................................................................................................. 29

Abbildung 47- Durchschnittsalter nach Fachrichtung ............................................................................ 30

Abbildung 48 - Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden ................................................................... 30

Abbildung 49 - Nachfolgebedarf Hausärzte .......................................................................................... 31

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41

Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte ........................................................................................ 31

Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen ........................................................................................... 31

Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte ........................................................................................... 32

Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte ......................................................................................... 32

Abbildung 54 - Nachfolgebedarf Frauenärzte ....................................................................................... 32

Abbildung 55 - Nachfolgebedarf Kinderärzte ........................................................................................ 32

Abbildung 56 - Nachfolgebedarf Nervenärzte ....................................................................................... 32

Abbildung 57 - Nachfolgebedarf Orthopäden ........................................................................................ 32

Abbildung 58 - Nachfolgebedarf Psychotherapeuten ............................................................................ 33

Abbildung 59 - Nachfolgebedarf Uologen ............................................................................................. 33

Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV ............................................................................................................... 34

Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen ................................................................................. 35

Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde ............................................................................... 36

Abbildung 63 - Fördermaßnahmen ....................................................................................................... 38

11.2 TABELLENVERZEICHNIS

Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung ...................................................................................................... 7

Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas ........................................................................................................... 9

Tabelle 3 - Zukunftsatlas Entwicklung ................................................................................................... 10

Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking ................................................................ 10

Tabelle 5 - Versorgungsgrade Hausärzte ............................................................................................. 15

Tabelle 6 - gemeindebezogene Versorgungsgrade .............................................................................. 16

Tabelle 7 - Versorgungsgrade FÄ ......................................................................................................... 17

Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden ........................................................................................... 18

Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde ......................................................................... 28

Tabelle 10 - Nachfolgeberarf Hausärzte ............................................................................................... 31

Tabelle 11- Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt ................................................................. 33

11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

A

ÄBD Ärztlicher Bereitschaftsdienst

ASV Ambulante spezialfachärztliche

Versorgung

B

BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und

Raumforschung

G

GKV Gesetzliche Krankenversicherung

H

HNO Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

L

LA Landesausschuss der Ärzte und

Krankenkassen in Hessen

S

SCHAAZ Schaafheimer Ärzte- und

Apothekenzentrum

V

VA Versorgungsauftrag

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42

12 GLOSSAR

BEGRIFF DEFINITION ERKLÄRUNG

BEDARFSPLANUNGS-RICHTLINIE Die Bedarfsplanungs-Richtlinie stellt die Grundlage für die

bundesweite Beplanung der Ärzte und Psychotherapeuten

dar. Der G-BA passte seine Bedarfsplanungs-Richtlinie mit

der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neufassung um-

fassend an neue gesetzliche Vorgaben an. Die Bedarfspla-

nung soll damit einen gleichmäßigeren Zugang zur ambulan-

ten Versorgung ermöglichen um flexibler auf besondere Ver-

sorgungsprobleme im ländlichen Raum reagieren können.

BEDARFSPLAN Die Bedarfsplanung bildet auf Grundlage der Bedarfspla-

nungs-Richtlinie den Stand der ambulanten vertragsärztlichen

Versorgung ab. Der Bedarfsplan für Hessen wird von der

Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aufgestellt. Die Kas-

senärztliche Vereinigung Hessen benötigt dafür die Zustim-

mung der Landesverbände der Krankenkassen und der Er-

satzkassen und muss das Einvernehmen mit dem Hessi-

schen Ministerium für Soziales und Integration herstellen.

INDIKATOR Ein Merkmal, das als Anzeichen für eine bestimmte Entwick-

lung, einen eingetretenen Zustand oder Ähnliches dient.

(Quelle: Duden)

LANDESAUSSCHUSS FÜR ÄRZTE

UND KRANKENKASSEN

Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände

der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden nach § 90

Abs. 1 SGB V für den Bereich ihres jeweiligen Landes einen

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Beide Inte-

ressenverbände stellen dafür jeweils Ihre Vertreter zur Verfü-

gung: die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vertreter der

Ärzte und die Landesverbände der Krankenkassen die Ver-

treter der Krankenkassen. Der Landesausschuss für Ärzte

und Krankenkassen setzt sich wie folgt zusammen: ein un-

parteiischer Vorsitzender, zwei weitere unparteiische Mitglie-

der, acht Vertreter der Ärzte, drei Vertreter der Ortskranken-

kassen, zwei Vertreter der Ersatzkassen, je ein Vertreter der

Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen.

Der Landesausschuss tagt zwei Mal jährlich und hat zuletzt

am 04.05.2017 einen Beschluss über die Anordnung und

Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen bzw. der Fest-

stellung von Über- und Unterversorgung basierend auf dem

Arztstand 01.03.2017 gefasst.

PLANUNGSBEREICH Die Bedarfsplanung definiert vier Versorgungsebenen. Für

jede Versorgungsebene gelten, je nach Spezialisierung, un-

terschiedliche Planungsgrößen als Grundlage für die Pla-

nung. Für die hausärztliche Versorgung gilt der Planungsbe-

reich auf Ebene der Mittelbereiche. Der Planungsbereich der

Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist

die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion ge-

mäß dem Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung.

Die Beplanung der Arztgruppen der spezialisierten fachärztli-

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43

chen Versorgung erfolgt auf Raumordnungsregionen. Der

Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung

stellt der Bezirk Hessen der Kassenärztlichen Vereinigung

dar.

PLANUNGSBEREICH, GESPERRT Ist die allgemeine Verhältniszahl für eine konkrete Fachgrup-

pe um 10% und mehr größer als die konkrete Einwohner-

Arzt-Relation, besteht Überversorgung in einem definierten

Planungsbereich (Überschreitung der 110%-Grenze). Daraus

resultiert, dass ein entsprechender Planungsbereich gesperrt

wird. Dies bedeutet: Die (Neu-) Zulassung ist, abgesehen von

Sonderregelungen, nicht möglich.

PLANUNGSBEREICH, PARTIELL

ENTSPERRT

Die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen ist in einem

definierten Planungsbereich aufgehoben. Dies trifft ein, wenn

in einem gesperrten Planungsbereich der allgemeine be-

darfsgerechte Versorgungsgrad unter 110% sinkt. Der Aufhe-

bungsbeschluss steht unter der Maßgabe, dass Zulassungen

nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die defi-

nierte Arztgruppe wieder eine sogenannte Überversorgung

eingetreten ist. Diese maximal mögliche Anzahl von Zulas-

sungen wird vom Landesausschuss bestimmt.

PLANUNGSBEREICH, UNTER-

VERSORGT

Wenn in einem Planungsbereich der Versorgungsgrad unter

75% in der hausärztlichen Versorgung oder unter 50% in der

allgemeinen oder spezialisierten fachärztlichen Versorgung

herabsinkt, liegt in einem bestimmten Planungsbereich Un-

terversorgung vor. Weiterhin kann eine drohende Unterver-

sorgung ermittelt werden, wenn insbesondere auf-grund der

Altersstruktur der Ärzte eine Verminderung der Zahl von Ver-

tragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt

einer Unterversorgung führen könnte.

RANKING Abstufung innerhalb einer festgelegten hierarchischen Ord-

nung im Hinblick auf den Grad, die Bedeutung einer Person,

Sache (Quelle: Duden).

ÜBERNAHMEPRAXEN Praxen, die aktuell nicht besetzt sind, jedoch in der Bedarfs-

planung zählen. Darunter fallen z.B. Arztsitze/Praxen, die sich

aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden.

VERHÄLTNISZAHLEN Die Verhältniszahl drückt aus, wie viele Einwohner ein Arzt

einer Fachgruppe bedarfsgerecht versorgen soll. Für jede in

der Bedarfsplanung beplante Facharztgruppe werden in der

Bedarfsplanungs-Richtlinie Verhältniszahlen festgelegt. Die

Verhältniszahl der Kinderärzte und der Kinder- und Jugend-

psychiater bezieht sich auf die „bis unter 18-Jährigen“. Die

Verhältniszahl der Frauenärzte bezieht sich auf die weibliche

Bevölkerung.

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44

VERHÄLTNISZAHLEN, ANGE-

PASST

Die angepasste Verhältniszahl ergibt sich aus der allgemei-

nen Verhältniszahl der entsprechenden Facharztgruppe so-

wie des entsprechenden Demografiefaktors des jeweiligen

Planungsbereiches.

VERSORGUNGSGRAD Die Anzahl der Ärzte einer Arztgruppe innerhalb eines Pla-

nungsbereichs wird mit der Anzahl der Einwohner im Pla-

nungsbereich ins Verhältnis gesetzt. Daraus resultiert der

sogenannte Versorgungsgrad. Dieser liegt bei 100%, wenn

genauso viele Ärzte vorhanden sind, wie von der Verhältnis-

zahl vorgesehen sind. Der Versorgungsgrad bildet das zent-

rale Merkmal für die Öffnung oder Sperrung eines Planungs-

bereichs und wird für die Feststellung von Über- und Unter-

versorgung durch den Landesausschuss für Ärzte und Kran-

kenkassen in Hessen zugrunde gelegt.

VERSORGUNGSGRAD, FIKTIV Der fiktive Versorgungsgrad drückt aus, wie hoch der Versor-

gungsgrad der Hausärztlichen Versorgungsebene wäre,

wenn die Planung auf Gemeindeebene anstatt auf Mittelbe-

reichsebene stattfinden würde. Im Rahmen der Berechnung

werden unter anderem die angepasste Verhältniszahl des

maßgeblichen Mittelbereiches sowie die gemeindebezogenen

Einwohner- und Arztzahlen berücksichtigt.