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Institut für Bibliothekswissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin 1 Vertrauen – SS 2001 13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit Vertrauen ein ökonomisches und ethisches Prinzip elektronischer Märkte Politik- und Selbstregulierungsansätze der Vertrauenssicherung Audit-Verfahren V7-2 - 13. Juni 2001 Dozent: Rainer Kuhlen IB-HU-Berlin

Muster vielen Audit-Verfahren ist das Öko-Audit

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Vertrauen ein ökonomisches und ethisches Prinzip elektronischer Märkte Politik- und Selbstregulierungsansätze der Vertrauenssicherung Audit-Verfahren V7-2 - 13. Juni 2001 Dozent: Rainer Kuhlen IB-HU-Berlin. Zum Audit-Verfahren – Öko-Audi t. Muster vielen Audit-Verfahren ist das Öko-Audit - PowerPoint PPT Presentation

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Vertrauen – SS 2001

13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit

Vertrauen ein ökonomisches und ethisches Prinzip

elektronischer Märkte

Politik- und Selbstregulierungsansätze der Vertrauenssicherung

Audit-VerfahrenV7-2 - 13. Juni 2001

Dozent: Rainer Kuhlen

IB-HU-Berlin

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Muster vielen Audit-Verfahren ist das Öko-AuditGrundlage ist das Umweltmanagement- und –betriebsprüfungssystem der EU (jetzt EMAS II (vgl. http://www.ihkzuschwerin.de/html/wir/ansprech/abteil/indu/oekoaud.html)

Umweltmanagementsysteme dienen dazu, den betrieblichen Umweltschutz nach den Vorgaben einer Norm zu organisieren. (international ISO 14000: http://www.iso14000.com/)

Einen "offizielleren" Rechtsrahmen für den Aufbau eines Umweltmanagementsystems ist das "Environmental Management and Audit Scheme" ( "EMAS“).

Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Verordnung (EMAS II) am 24. April 2001 im Amtsblatt der EU gibt es eine neue Rechtsgrundlage.

EMAS II sieht vor, dass die Unternehmen für ihre Standorte eine Umwelterklärung erstellen und diese von einem zugelassenen unabhängigen Umweltgutachter für gültig erklären lassen müssen. Zum Verfahren s. http://www.ihk-umkis.de/umweltaudit/index.htmlInformationen: umis-links - Informationen zum Umweltmanagement und Betrieblichen Umweltschutz: http://www.umis.de/links.html

Zum Audit-Verfahren – Öko-Audit

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Audit-Verfahren stützen sich häufig auf die internationale DIN EN Norm ISO 9001 ab, durch die Maßstäbe für die Qualität von Geschäftsabläufen sowie die Dokumentation in der Produktion definiert werden. Information/Support: http://www.iso.ch/iso/en/iso9000-14000/index.htmlhttp://www.connect.ab.ca/~praxiom/ http://www.isoeasy.org/ http://www.isogroup.simplenet.com/Deutsch Musterhandbuch: http://www.qm-seiler.de/ FAQ (detailliert): http://www.klaus-thoms.de/qmsfaq3.htm

Das ISO 9001-Zertifikat ist ein international anerkanntes Qualitätssiegel, der Prozeß der Zertifizierung ein hervorragendes Werkzeug zur Optimierung des kompletten Geschäftsablauf.

Der Prüfungskatalog sieht zum Beispiel die Regelung von Zuständigkeiten, die Qualifikation der Mitarbeiter, eine Dokumentationspflicht für den gesamten Produktionsprozeß sowie die Überprüfung aller Schnittstellen im Geschäftsablauf vor.

Beim Zertifizierungsaudit wird die Organisation der internen Abläufe durch die externen Sachverständigen begutachtet und bewertet. Die Inhalte bzw. die Qualität der Produkte selber werden nicht bewertet, sind als nicht Gegenstand der Zertifizierung.

Zum Audit-Verfahren – Basis DIN ISO 9001

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1. Verantwortung der Leitung2. Qualitätsmanagementsystem3. Vertragsprüfung4. Designlenkung (für ISO 9002/ISO 9003

nicht relevant)5. Lenkung der Dokumente und Daten6. Beschaffung (für ISO 9003 nicht relevant)7. Lenkung der vom Auftraggeber

beigestellten Produkte8. Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit

von Produkten9. Prozeßlenkung (für ISO 9003 nicht

relevant)

Zum Audit-Verfahren – Basis DIN ISO 9001

10. Prüfungen 11. Prüfmittelüberwachung12. Prüfstatus13. Lenkung fehlerhafter Produkte14. Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen15. Handhabung, Lagerung, Verpackung,

Konservierung und Versand16. Lenkung von Qualitätsaufzeichnungen17. Interne Qualitätsaudits18. Schulung19. Wartung/Kundendienst (für ISO 9003

nicht relevant)20. Statistische Methoden

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Viele Unternehmen der deutschen Wirtschaft stellen sich zur Zeit der ISO 9001-Normprüfung. Sie versprechen sich durch das Zertifikat, das nach einer positiv verlaufenen Zertifizierung verliegen wird und das als Siegel an der (Online-/Web-) Darstellung angebracht werden kann, einen vertrauenssichernden Wettbewerbsvorteil.

Audit und Gütesiegel sollen den Verbrauchern, Nutzern und Kunden signalisieren, dass das Produkt, die Dienstleistung oder die Behörde vorab in einem geregelten Verfahren geprüft worden sind.

In der Wirtschaft werden Vertrauensbeziehungen zwischen großen Firmen und kleineren Zulieferbetrieben über institutionalisierte Formen des Quality audits bzw. durch Nachweis der Zertifizierung nach den ISO-9000-Normen aufgebaut. Die Abhängigkeit der kleineren Firmen von den großen kann die Anwendung von Vertrauensmechanismen erzwingen.

Zum Audit-Verfahren -Wettbewerbsvorteil

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Große Firmen, die auf Grund fortgeschrittener Just-in-time- und international diversifizierter Produktion sich darauf verlassen müssen, daß die angelieferten Zulieferstücke in Ordnung sind – eine individuelle Prüfung der einzelnen Teile ist nicht mehr möglich – beauftragen spezielle Audit-Teams mit einer Überprüfung der Produktionsweise, ggfls. auch der gesamten Organisation des kleineren Partnerunternehmens.

Für das Etablieren von Vertrauensbeziehungen auf Grund von Zertifizierung ist es sehr wichtig, welche Institution damit beauftragt ist.

Ist es die größere Firma, die die kleinere dem Audit unterzieht, sind es staatliche Organisationen, große privatwirtschaftlich organisierte Firmen oder sind es besser kleine oder ein Netzwerk von kleinen unabhängigen?

Zum Audit-Verfahren – von welcher Organisation?

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In welcher Form das institutionelle Problem der Zertifizierung, der Durchführung des Quality audit, gelöst wird, ist auch in hohem Maße von der jeweiligen nationalen Kultur abhängig.

Staaten mit langer etatistischer Tradition, wie z.B. Frankreich oder Rußland, behandeln das Problem anders als Staaten mit langer Marktorientierung wie eher in den angelsächsischen Ländern.

In Frankreich wird z.B. die Aufgabe der Qualitätssicherung von zuliefernden Firmen, nach den ISO 9000 Normen an eine private Agentur delegiert, an die Association Franaise pour l’Assurance de la Qualité (AFAQ).

AFAQ hat sich Vertrauen bei den meisten Unternehmen dadurch erworben, daß sie hohen professionellen Standard ihrer Mitarbeiter nachweisen konnte, aber auch dadurch, daß die quasi-staatliche Institution, die für die Zertifizierung der Produktqualität zuständig ist, die Agence Franaise de Normalisation (AFNOR), die AFAQ-Zertifikate ebenfalls zertifiziert.

Zum Audit-Verfahren – Delegation der Vertrauenssicherung an private Firmen

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Die private Agentur (die Association Franaise pour l’Assurance de la Qualité (AFAQ)) wird also noch einmal selber von einer staatlichen Organisation quasi zertifiziert.

Das scheint in einem Land wie Frankreich, das nach wie vor in vielen Bereichen auf staatliche Autorität setzt, vertrauensfördernd zu sein.

Der Erfolg dieser Organisationsform zeigt sich darin, daß mehr als die Hälfte aller großen Firmen in Frankreich ihre eigenen Audit-Maßnahmen mit Blick auf die Zulieferfirmen aufgegeben haben und auf die Zertifizierung durch AFAQ vertrauen.

Einige große Unternehmen, obgleich in Staatsbesit, wie PSA, Renault oder die Energieunternehmen EDF und GDF, beharren auf ihrem eigenen Audit, delegieren also nicht an AFAQ.

Zum Audit-Verfahren – delegiert - selber

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Im Informationsbereich war das FIZ Chemie Berlin Vorreiter für die Zertifizierungim hochschulnahen Raum. Hier wurde die Prüfung im FIZ Chemie von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen mbH (DQS) durchgeführt und vom BMBF in einem Projekt (Volumen über 12 Mio DM) gefördert.

Zum Audit-Verfahren allgemein

In Deutschland ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemäß BSI-Errichtungsgesetz für die Aufgabe zuständig, für Produkte (Systeme oderKomponenten) der Informationstechnik Sicherheitszertifikate zu erteilen.

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Qualitäts(sicherungs)management/Evaluation von Dienstleistungen in Informationseinrichtungen[Vgl. Jürgen Plieninger: Bibliotheksmanagement. Tübinger Bibliotheksinformationen (TBI), 22.2000, H. 1, S. 38-44 (http://homepages.uni-tuebingen.de/juergen.plieninger/2000bibman.htm)]

Checkliste aus: aus: St. Clair, Guy: One-Person Libraries : Checkliste als Orientierungshilfe für den Betrieb von OPLs. - Berlin : DBI, 1996. (Arbeitshilfen) - S. 25f.Vgl. St. Clair, Guy : Total quality management in information services / Guy St. Clair. - London: Bowker Saur, 1996

Die Analyse der Informationssituation (Audit)Sind die Informationsprodukte gemäß den Ergebnissen einer Analyse der Informationssituation und des Bedarfs konzipiert?Entsprechen sie an Qualität dem, was der One-Person Library für ihre Arbeit an Platz, Ausstattung und Mitteln zugewiesen wurde? Wenn nicht, warum nicht?

Die Sicht des NutzersSind die Nutzer zufrieden mit den Dienstleistungen, die sie bekommen? Gibt es Beschwerden? Worüber? Sind die Erwartungen der Nutzer hinsichtlich der Produkte und der One-Person Library mit der Realität in Einklang zu bringen?

Zum Audit-Verfahren – Qualitätssicherung von Informationsleistungen – Clair 1

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Input-KostenmessungWas kostet es, den Informationsnutzer mit den Informationsprodukten zu versorgen, die er haben möchte? Was sind die Arbeits-, Betriebs- und Immobilienkosten usw., wenn diese Dienstleistungen erbracht werden sollen?

Output-MessungWas für Zahlen kommen ins Spiel (d.h. wieviele Suchanfragen wurden gestartet, wieviele Dokumente beschafft usw.)? Wie gut ist die Dienstleistung? Wird sie prompt/pünktlich/genau im richtigen Moment erbracht? Ist die Bibliothek zugänglich, wenn die Nutzer sie brauchen? Wie leicht sind ihre Produkte für die Nutzer erreichbar?

LeistungsmessungWas ist der Gebrauchswert des Informationsproduktes, das die One-Person Library anbietet? Wie wird dieser Wert gemessen?

Messung im WirkungsbereichWieviele Angehörige der gesamten Belegschaft der Dienststelle werden von der One-Person Library bedient? Was sind deren demographischen Attribute (Spezialisierung, Rolle im Arbeitsleben, Alter, Jahre an Berufserfahrung usw.)?

Zum Audit-Verfahren – Qualitätssicherung von Informationsleistungen - Clair 2

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Vorschläge zur Regelung von Datenschutz und Rechtssicherheit in Online-Multimedia-Anwendungen für das BMBf (15.2.96): http://www.iid.de/iukdg/gus/provet.htmlAutoren: Dr. jur. Johann Bizer; Dipl.-Inform. Volker Hammer; Dipl.-Inform. Ulrich Pordesch Univ.-Professor Dr. jur. habil. Alexander Roßnagel

Datenschutzaudit - Konzept und Entwurf eines Gesetzes für ein DatenschutzauditRechtsgutachten für das BM WT (5/99): http://www.iid.de/iukdg/gus/DASA.htmlProf. Dr. Alexander Roßnagel (Universität GH Kassel - Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)) (Vgl. Roßnagel, Alexander: Datenschutzaudit. Konzeption, Durchführung, gesetzliche Regelung. 1999. 162 S., br., DM 69,-- ISBN 3-528-05734-3)

Datenschutz - Sicherheitsdienste: Vortrag UhrlauAusweitung des Dateibegriff - jeder Text ist heute Datei, da maschinen(auswert-) verarbeitbar ist

Projekt Modernisierung des Datenschutzes des Bundestags-Unterausschusses Neue Medien (Vorsitzender Jörg Tauss): http://www.moderner-datenschutz.de (vorher:Tauss Eckwerte-Papier)

Datenschutz und Datenrecht - Datenschutzaudit

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13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2000 den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze beschlossen. Mit dieser Änderung soll die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr in nationales Recht umgesetzt werden.

Ferner enthält der Gesetzentwurf bereits einige Ansätze zur Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes insgesamt (z.B. Datenschutz durch datenminimierende Gestaltung und Auswahl von Kommunikationstechnik; Datenschutzaudit; Videoüberwachungsregelung), die innerhalb der laufenden Wahlperiode fortgeführt werden soll.

Datenschutz und Datenrecht – Stand Deutschland - Datenschutzaudit

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13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit Rechtsgutachten Roßnagel zum Datenschutzaudit

Zur Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit können Anbieter von Mediendiensten ihr Datenschutzkonzept sowie ihre technischen Einrichtungen durch unabhängige und zugelassene Gutachter prüfen und bewerten lassen. Das Datenschutzaudit ist eine neues, marktförmiges Instrument des Datenschutzes. Es belohnt denjenigen, der Datenschutz und Datensicherheit für seine Anwendung nachprüfbar verbessert mit der Möglichkeit, mit einem Datenschutzauditzeichen zu werben.

Datenschutzaudit war ursprünglich auch im Entwurf für das IuKDG vorgesehen, so wie es auch im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) enthalten ist.

Die meisten gesellschaftlichen Gruppen (auch VDMA, Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit(GDD), auch Bundestagsfraktion SPD, setzten sich für Datenschutzaudit ein - die damalige Koalition (CDU, FDP) konnte sich (aus Sorge vor Überregulierung) nicht dazu entschließen.

Das schleswig-holsteinische Landesdatenschutzgesetz 2000 enthält zu Audit und Gütesiegel bereits die notwendigen gesetzlichen Regelungen: http://www.rewi.hu-berlin.de/Datenschutz/DSB/SH/g-siegel/index.htm

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13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit Rechtsgutachten Roßnagel Datenschutzaudit - Inhalt

1 Die Idee eines Datenschutzaudits

1.1 Ziele eines Datenschutzaudits

1.1.1 Stärkung der Selbstverantwortung und Stimulierung von Wettbewerb

1.1.2 Verringerung des Vollzugsdefizits

1.1.3 Kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherung

1.1.4 Datenschutzaudit als Lernsystem ...

2 Anforderungen an ein Datenschutzaudit

2.1 Interessen der Anbieter von Telediensten

2.2 Interessen der Nutzer

2.3 Interessen der Allgemeinheit

3 Konzeption eines Datenschutzaudits

3.1 Vorbild Umweltschutz-Audit

3.2 Auditierungskonzept ....3.5 Verfahren

3.6 Kommunikations- und Werbemöglichkeiten 3.6.1 Datenschutzerklärung und ihre Verwendung

3.6.2 Datenschutzauditzeichen und Werbemöglichkeiten

3.8 Datenschutzgutachter

4 Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung?

4.1 Unternehmenseigene Datenschutzprüfung?

4.2 Datenschutzaudit im Rahmen des Qualitätsmanagements?

4.3 Datenschutzaudit auf rechtlicher Grundlage?

4.3.1 Wettbewerbsrechtliche Absicherung

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Datenschutzaudit (Rechtsgutachten Alexander Roßnagel Mai 1999)Ziel:Durch die abgesicherte Möglichkeit, mit seinen Datenschutzanstrengungen werben zu können, soll der Datenverarbeiter veranlaßt werden, freiwillig ein Datenschutz-Managementsystem zu errichten, das zu einer kontinuierlichen Verbesserung des Datenschutzes beiträgt. (Prinzip: Selbstverantwortung des Datenverarbeiters den Datenschutz)

Datenschutz ist ein entscheidender Akzeptanzfaktor für alle Formen des elektronischen Handels und der elektronischen Verwaltung. Nach einer repräsentativen Umfrage, die das Freizeit-Forschungsinstitut in Hamburg bei 3000 Personen über 14 Jahren zum Thema Multimedia und Datenschutz durchgeführt hat, würden gern 46% aller Befragten und 57% der Berufstätigen behördliche Teledienste in Anspruch nehmen.

Ein Drittel der Bevölkerung (33% der Befragten) würden gern online Informationen über Produkte und Dienstleistungen erhalten und eventuell auch kaufen und in Anspruch nehmen. Mehr Bürger sogar (37% der Befragten) würden auf diese Weise Reiseinformationen abrufen und Reisen organisieren.

Rechtsgutachten Roßnagel - Zielsetzung

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Allerdings sind 47% der Bevölkerung der Ansicht, es werde derzeit zu wenig für den Datenschutz getan.

Diese Einschätzung nimmt mit steigender Schulbildung zu und wird unter den Personen mit Hochschulabschluß sogar von 60% vertreten.

Für die Zukunft fordern sie – auch angesichts der neuen Möglichkeiten der Multimediatechnik – eine Verbesserung des Datenschutzes.

Mit 55% von allen Befragten votiert die Mehrheit für einen Ausbau desDatenschutzes.

Weitere 30% würden ihn zumindest auf dem Niveau von heute halten und lediglich jeder Zwölfte (8% der Befragten) meint, dem Datenschutz könnte gern weniger Bedeutung beigemessen werden.

Rechtsgutachten Roßnagel - Akzeptanzfaktor Datenschutz

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Nicht nur im Umweltschutzrecht, auch im Datenschutzrecht besteht ein erhebliches Vollzugsdefizit. Die öffentlichen Datenschutzbeauftragten und die Aufsichtsbehörden sind durch die weltweite Vernetzung und die ubiquitäre Verwendung vonInformations- und Kommunikationstechniken überfordert.

Hier könnte das Datenschutzaudit zu einer Entlastung beitragen. Mit dem vonihm geschaffenen Anreiz zur Selbstkontrolle verringert das Datenschutzaudit Defizite in der Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts.

Es etabliert neue Formen und Instanzen der Datenschutzkontrolle, indem es interne Kontrollverfahren vorsieht, externe private Gutachter einbezieht und der kritischen öffentlichkeit Kontrollinformationen bietet und Bewertungsmöglichkeiten eröffnet.

Maßstab der Prüfung dieser Kontrollinstanzen sind die für die Datenverarbeitung geltenden Anforderungen des Datenschutzrechts.

Roßnagel - Ziel: Verringerung des Vollzugsdefizits

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Beim Umweltschutz-Audit haben die teilnehmenden Unternehmen nicht nur die einschlägigen Vorschriften einzuhalten, sondern auch auf eine angemessene kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes hinzuwirken, wie sie sich mit der wirtschaftlich vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik erreichen läßt.

Ebenso sollte das materielle Hauptziel des Datenschutzaudits die kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherung sein. Bisher bestehen für die Datenverarbeiter keine Anreize, eigene Anstrengungen zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherung zu ergreifen.

Das Datenschutzaudit ermöglicht, solche Anstrengungen zu dokumentieren, zu prüfen und zu prämieren, und schafft dadurch einen Marktanreiz, sie zu ergreifen.

Roßnagel - Ziel3: Kontinuierliche Verbesserung des Datenschutzes

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Für die Unternehmen ist es besonders wichtig, daß ein Datenschutzaudit für sie freiwillig ist. Sie wollen die Möglichkeit haben, darüber zu entscheiden, ob es für ihr Unternehmen oder ihr Angebot vorteilhafter ist, am Datenschutzaudit teilzunehmen oder nicht. Mit zusätzlichen Regulierungsvorgaben für ein Datenschutzaudit darf der marktwirtschaftliche Ansatz nicht konterkariert werden.

Das Datenschutzaudit soll gegenüber Behörden, Gerichten und Betroffenen Rechtssicherheit gewährleisten.

Für die Teilnahme am Datenschutzaudit muß es einen ausreichend hohen Anreiz geben, der neben internen Verbesserungen des Datenschutzes und der Datensicherheit vor allem in der Verwendung des Ergebnisses in der Außendarstellung ...

Allerdings müssen die Kosten im Vergleich zum Ergebnis in einem vertretbaren Rahmen bleiben. Dies ist nur dann gewährleistet, wenn das Datenschutzaudit nicht bürokratisch aufgebläht wird und zu einem unnütz hohen Dokumentationsaufwand führt. Es muß organisatorisch zu bewältigen sein.

Roßnagel - Interessen der Wirtschaft

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13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit

In Anlehnung an das Umweltschutz-Audit sollte das Datenschutzaudit in neun Schritten durchgeführt werden:

1.Die datenverarbeitende Stelle beginnt das Datenschutzaudit damit, daß sie eine Eingangsprüfung durchführt. Diese erbringt für jede Anwendung eine Bestandsaufnahme des Status der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Status geltender Datenschutzregeln.

2.Nach dieser Bestandsaufnahmen verpflichtet sich die datenverarbeitende Stelle schriftlich zu einer die gesamte Organisation oder eine Anwendung betreffenden Datenschutzpolitik.

3.Auf dieser Grundlage erstellt die datenverarbeitende Stelle ein Datenschutzprogramm mit den konkreten Datenschutzzielen und dem Katalog konkreter Maßnahmen und dem Fristenplan zur Umsetzung der Datenschutzpolitik für die jeweilige Anwendung.

Roßnagel - Verfahren

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4. Parallel zum Datenschutzprogramm wird ein Datenschutzmanagementsystem eingerichtet, das die Organisationsstruktur, die Zuständigkeiten sowie die Verfahren, Abläufe und Mittel zur Verwirklichung der Datenschutzpolitik festlegt.

5.In periodischen Abständen führt die datenverarbeitende Stelle selbst eine Datenschutzprüfung als systematische und dokumentierte Analyse durch ob Organisation, Management und Betriebsabläufe mit der Datenschutzpolitik und dem Datenschutzprogramm übereinstimmen und die angestrebte Verbesserung des Datenschutzes erreicht haben.

6.Als Ergebnis der jeweiligen Betriebsprüfung verfaßt die datenverarbeitende Stelle eine Datenschutzerklärung.

Roßnagel - Verfahren

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13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit

7.Anschließend prüft ein zugelassener unabhängiger Datenschutzgutachter die Datenschutzpolitik, das Datenschutzprogramm, das Datenschutzmanagementsystem, die Datenschutzprüfung und die Datenschutzerklärung und bestätigt die Datenschutzerklärung.

8.Bestätigt der externe Datenschutzgutachter die Datenschutzerklärung wird diese an die zuständige Behörde zur Registrierung im Verzeichnis der am Datenschutzaudit teilnehmenden Stellen weitergeleitet und anschließend veröffentlicht

9. Aufgrund der Registrierung ist die datenverarbeitende Stelle berechtigt, ein Datenschutzauditzeichen für Werbezwecke zu nutzen.

Dieses Logo kann die Stelle für die Kommunikation mit der öffentlichkeit, insbesondere für Vertrauenswerbung nutzen

Roßnagel - Verfahren

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13.6.2001 Vertrauenssicherung - Vertrauensaudit Rechtsgutachten Roßnagel - Zusammenfassung

Die Diskussion um ein Datenschutzaudit kann für die Bundesrepublik Deutschland so zusammengefaßt werden:

Das Datenschutzaudit ist ein neues Instrument der Selbstorganisation des Datenschutzes in Unternehmen und Verwaltungen.

Es wird vor allem aufgrund seines wettbewerbsorientierten Ansatzes als sinnvolle Ergänzung bestehender Datenschutzinstrumente und aufgrund seines kommunikativen Ansatzes als hoffnungsvolles Instrument der Vertrauensbildung angesehen.