Upload
xander
View
50
Download
2
Embed Size (px)
DESCRIPTION
Mythos Seminararbeit. Die wichtigsten Informationen für den Schwerpunktbereich. § 13 Abs. 2 TStudPO - PowerPoint PPT Presentation
Citation preview
Mythos Seminararbeit
Die wichtigsten Informationen für den Schwerpunktbereich
§ 13 Abs. 2 TStudPO
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung dient der Feststellung des wissenschaftlichen
Verständnisses und der Befähigung zur praktischen Rechtsanwendung in einem von
dem Prüfling zu wählenden Schwerpunktbereich.
§ 16 Abs. 1 TStudPO
Die Studienarbeit besteht aus einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung im
Rahmen eines Seminars (Prüfungsseminar). Der Prüfling hat eine schriftliche Ausarbeitung zu fertigen und ein Referat zu halten. Zudem findet eine Aussprache über das bearbeitete Thema
statt.
Schriftliche Ausarbeitung einer wissenschaftlichen Aufgabenstellung
Erfordert:• Sorgfältige Untersuchung eines abstrakten
Rechtsproblems• Präsentation juristischer Kenntnisse und
wissenschaftlicher Fähigkeiten• Vertiefung und Schwerpunktsetzung• Entwickeln einer eigenständigen Lösung (nicht
notwendig eigene Meinung)• Einhalten der entsprechenden Formalien
Vorgehensweise
Einlesen• Literaturhinweise
– Als Einstieg gedacht, kein Hinweis auf den Schwerpunkt der Arbeit!
• Einstiegsliteratur• Literatur sammeln
– Fußnoten in den Literaturhinweisen– Datenbanken und Bibliothekskataloge
juris, beck-online, Gemeinsamer Katalog von BGH und BVerfG, Karlsruher Virtueller Katalog …
Thema analysieren• Welche Aspekte gehören dazu?• Aufgliederung des Themas• Fragestellungen formulieren• Erste Gliederung erstellen
Erste Gedanken schon früh zu Papier bringen• Verbinden Sie Lesen und Schreiben miteinander.• Bedenken Sie stets die Auswirkungen auf die
Praxis.
Ausreichend Zeit einplanen
Endredaktion: 2 Tage• Formalien• Fehlerlesen
Aufbau einer Seminararbeit
• Deckblatt• Inhaltsverzeichnis• Literaturverzeichnis
am Ende Verweis auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 7. Aufl., Berlin 2012
• Schriftliche Ausarbeitung
Gliederung der Ausarbeitung• Einleitung• Hauptteil• Schluss
Einleitung• Hinführung zum Thema• Erläuterung und Abgrenzung• Erläuterung der zentralen Fragestellung• Darstellung der Gliederung und der Schwerpunkte• Länge: 1 - 2 Seiten• Erst nach dem Hauptteil schreiben
Hauptteil• Aufbau abhängig vom Thema• Orientieren Sie sich an der Fragestellung / dem Ziel
Ihrer Untersuchung.• Der rote Faden in Ihrer Arbeit sollte stets erkennbar
sein.• Achten Sie auf eine logische und stringente
Darstellung.• Überzeugen Sie den Leser von Ihrer Auffassung.
• Problemorientierte Darstellung– Keine Kommentierung, keine lehrbuchartige
Darstellung– Keine Exkurse
sondern– Beantworten einer Fragestellung– Kritisches Betrachten– Entwickeln einer eigenständigen Lösung
• Durch Vorstellen und Diskutieren von Lösungsansätzen und Argumenten
• Schwerpunkte setzen– Kern der Seminararbeit– Nötiges erfassen, Überflüssiges weglassen– Gewichtung der einzelnen Punkte anhand ihrer
Bedeutung– Literaturhinweise geben nur einen Einstieg,
weisen jedoch nicht auf den Schwerpunkt der Arbeit hin!
• Darstellen und Systematisieren– Vollständige Auswertung von Literatur und
Rechtsprechung– Systematische Darstellung von Meinungen und
Argumenten– Kritisches Hinterfragen Eigenständige Bearbeitung
Schluss• Fazit und Ausblick• Eigenen Ansatz erwähnen• Anknüpfen an die Einleitung• Welche Fragen wurden beantwortet?• Welche Fragen sind noch offen?
Sprache und Stil• Wissenschaftliche Darstellung• Kein „ich“• Keine Umgangssprache• Fachtermini richtig verwenden• Rechtschreibung und Grammatik• Satzbau
Formalien• Legen Sie Wert auf Formalien!
– Arbeiten Sie sorgfältig.– Zitieren Sie jeden fremden Gedanken. – Kopieren Sie keine fremden Passagen in den Text.
• Auch nicht, wenn Sie diese später ändern möchten.– Zitieren Sie Primärquellen.
• Nennen Sie bei Wiedergabe der Rechtsprechung die einschlägigen Urteile.
– Legen Sie fremde Meinung in eigenen Worten dar.– Wörtliche Zitate sind nur ausnahmsweise zulässig,
wenn der exakte Wortlaut von Bedeutung ist.
Fehlende Eigenständigkeit und Verstöße gegen das Zitiergebot stellen einen gewichtigen Mangel
dar und führen zur Bewertung der gesamten Arbeit mit der Note „ungenügend (0 Punkte)“!
Wird ein Täuschungsversuch nachgewiesen, hat dies prüfungsrechtliche Konsequenzen.
• Zitieren Sie die relevanten Normen.– Verwenden Sie bei der Wiedergabe von §§
geschützte Leerzeichen (Strg+Shift+Leertaste).
• Überschriften ersetzen keine ganzen Sätze.
• Halten Sie sich an Vorgaben.– Schriftart & -größe, Zeilenabstand, Rand– Seitenanzahl
• Das Überschreiten der zulässigen Seitenanzahl kann zu Abzügen in der Bewertung führen.
Deckblatt• einfach und übersichtlich
Inhaltsverzeichnis• A. I. 1. a) aa) …• nicht zu viele Gliederungsebenen• Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen.• Sollte bereits den roten Faden der Seminararbeit
erkennen lassen.
Literaturverzeichnis• Geben Sie die gesamte verwendete Literatur an.• Verwenden Sie die übliche Zitierweise.• Arbeiten Sie mit den aktuellsten Auflagen.• Nicht hinein gehören:
Urteile, Normen, BT-Drucksachen
Vortrag• Freier Vortrag• Nicht die gesamte Seminararbeit wiedergeben• Auf Wesentliches beschränken oder Schwerpunkte
setzen• Unterstützung durch Handout, Folien, Powerpoint
– Folien nicht überladen– Folienanzahl begrenzen
Literatur zum Thema• Büdenbender, Ulrich / Bachert, Patric / Humbert, Doreen,
Hinweise für das Verfassen von Seminararbeiten, JuS 2002, S. 24 ff.
• Möllers, Thomas M.J., Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, 5. Aufl., München 2010
• Möllers, Thomas M.J., Richtiges Zitieren, JuS 2002, S. 828 ff.• Noltensmeier, Silke / Schuhr, Jan C., Hinweise zum Abfassen
von (Pro-)Seminararbeiten, JA 2008, S. 576 ff.• Schimmel, Roland / Weinert, Mirko / Basak, Denis, Juristische
Themenarbeiten - Anleitung für Klausur und Hausarbeit im Schwerpunktbereich, Seminar, Bachelor- und Master-Thesis, 2. Aufl., Heidelberg 2011
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Haben Sie noch Fragen?