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n Ausbildung zum Wagenmeister (m/w) für den Güterverkehr „G“ Inhalt: Der Wagenmeister im Güterverkehr ist eine auf dem Eisenbahnverkehrs- markt stark nachgefragte Qualifikation. Zahlreiche Eisenbahnunternehmen haben einen entsprechenden Personalbedarf. Die Chancen für einen be- ruflichen Neueinstieg erhöhen sich mit erfolgreichem Abschluss dieser Wei- terbildung erheblich. Voraussetzungen: 1. mindestens 21 Jahre alt 2. eine erfolgreich abgeschlossene Schulausbildung im Sekundarbereich I 3. Bestehen der medizinischen Tauglichkeit durch einen anerkannten Arzt nach VDV 714 4. Zuverlässigkeit des Bewerbers Ausbildungsinhalte: 1. Befähigung zum Bremsprobeberechtigten 2. Rangierbegleiter 3. Organisation, Grundsätze und Aufgabenstellungen der Twb (Technischen Wagenbehandlung) 4. Bauart und Funktion der Güterwagen; Bauteile an Bauart 5. Grundsätze der Verladetechnik inklusive sensible Sendungen 6. Fachgerechte Beurteilung von Schäden und Mängeln an Wagen und Ladungen 7. Instandhaltung der Güterwagen 8. Wagenaustausch zwischen den einzelnen EVU (AVV) 9. Zugbildung 10. Behandlung von Wagen- und Zuglaufstörungen 11. Wagenmeister im kombinierten Verkehr Z7 (Container u. Wechselbehälter) 12. Prüfungsdurchführung Entsprechende ärztliche Untersuchungen werden vor Lehrgangsbeginn durchge- führt. Dauer: (ca. 6 Monate) Vollzeit, schriftliche, mündliche und praktische Prüfung Abschluss: Wagenmeister G (Güterwagen) • Rangierbegleiter • Wagenmeister im kombinierten Verkehr Z7

n Ausbildung zum Wagenmeister (m/w) für den …avg-asl.de/images/downloads/Wagenmeister.pdf · durch einen anerkannten Arzt nach VDV 714 4. Zuverlässigkeit des Bewerbers Ausbildungsinhalte:

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n Ausbildung zum Wagenmeister (m/w) für den Güterverkehr „G“

Inhalt:Der Wagenmeister im Güterverkehr ist eine auf dem Eisenbahnverkehrs-markt stark nachgefragte Qualifikation. Zahlreiche Eisenbahnunternehmen haben einen entsprechenden Personalbedarf. Die Chancen für einen be-ruflichen Neueinstieg erhöhen sich mit erfolgreichem Abschluss dieser Wei-terbildung erheblich.

Voraussetzungen: 1. mindestens 21 Jahre alt 2. eine erfolgreich abgeschlossene Schulausbildung im Sekundarbereich I 3. Bestehen der medizinischen Tauglichkeit durch einen anerkannten Arzt nach VDV 714 4. Zuverlässigkeit des Bewerbers

Ausbildungsinhalte: 1. Befähigung zum Bremsprobeberechtigten 2. Rangierbegleiter 3. Organisation, Grundsätze und Aufgabenstellungen der Twb (Technischen Wagenbehandlung) 4. Bauart und Funktion der Güterwagen; Bauteile an Bauart 5. Grundsätze der Verladetechnik inklusive sensible Sendungen 6. Fachgerechte Beurteilung von Schäden und Mängeln an Wagen und Ladungen 7. Instandhaltung der Güterwagen 8. Wagenaustausch zwischen den einzelnen EVU (AVV) 9. Zugbildung 10. Behandlung von Wagen- und Zuglaufstörungen 11. Wagenmeister im kombinierten Verkehr Z7 (Container u. Wechselbehälter) 12. Prüfungsdurchführung

Entsprechende ärztliche Untersuchungen werden vor Lehrgangsbeginn durchge-führt. Dauer: (ca. 6 Monate) Vollzeit, schriftliche, mündliche und praktische Prüfung

Abschluss:• WagenmeisterG(Güterwagen)•Rangierbegleiter• WagenmeisterimkombiniertenVerkehrZ7

n Grundsätzliche Aufgaben eines Wagenmeisters

Der Wagenmeister stellt vor jeder Zugfahrt die Betriebssicherheit und Verkehrs-tauglichkeit an Ganzzügen, Wagengruppen oder Einzelwagen fest.Für Güterzüge gibt es den Wagenmeister „G“ Für Reisezüge den Wagenmeister „P“Als Wagenmeister führen Sie an Zügen verschiedene Technikchecks durch und übernehmen damit eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe im täglichen Bahn-betrieb.

Die Aufgaben eines Wagenmeisters: 1. Allgemeine und spezielle Fahrzeuguntersuchungen, Bremsproben und Technikchecks an einzelnen Eisenbahnfahrzeugen und Zügen nach geltendem Regelwerk 2. Mängelfeststellung sowie Mängelbeseitigung an Fahrzeugen bzw. deren Veranlassung 3. Durchführung wagentechnischer Untersuchungen sowie Meldung von Unregelmäßigkeiten 4. Erstellung von Unterlagen für Zugfahrten (Bremszettel, Wagenliste) 5. Durchführung von Arbeiten im Rahmen der Zugvorbereitung und -bereitstellung, wie bspw. Rangier- und Kuppelarbeiten

Im Unterschied zum geringer qualifizierten Wagenprüfer darf der Wagenmei-ster auch Untersuchungen durchführen, die über eine rein augenscheinliche Prüfung hinausgehen. Dies sind im deutschen Regelwerk Wagenuntersu-chungen, Wagensonderuntersuchungen und Lauffähigkeitsuntersuchungen. Hierzu stehen dem Wagenmeister Hilfsmittel wie Messschieber, Radsatzlehre und Wagenmeisterhammer zur Verfügung. Der Wagenmeisterhammer wird ausschließlich als Klanghammer benutzt, um die Klangprobe an bereiften Rä-dern durchzuführen. Kleinere Reparaturen, wie zum Beispiel das Ersetzen von abgenutzten Bremssohlen (im Personenverkehr heutzutage eher selten), fehlen einer Schraube, defekte Glühlampen und Leuchtstoffröhren tauschen, können vom Wagenmeister selbst durchgeführt werden.