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Jörg Rasch • Testweg 11 • 12345 Berlin
Frau
Sarah Hermann
Testweg 11
12345 Berlin
Nebenkostenabrechnung 2009
Sehr geehrte Frau Hermann,
anbei erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009.
Abrechnung Testweg 11 – 12345 Berlin (Einliegerwohnung)
Ihre Gesamtkosten
Ihre Vorauszahlungen
Betrag
Nebenkosten 01.01.2009-31.12.2009 670,51 € 600,00 € Nachzahlung 70,51 €
Heizkosten 01.01.2009-31.12.2009 971,68 € 1.000,00 € Guthaben 28,32 €
Gesamt Nachzahlung 42,19 €
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Rasch
Jörg Rasch
Testweg 11
12345 Berlin
Berlin, 21.09.2010
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70,51 €Nachzahlung
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Heizkostenabrechnung (01.01.2009 – 31.12.2009)
Brennstofflager: Leichtes Heizöl
Datum Beschreibung Menge € / Liter Betrag
01.01.2009 Anfangsbestand 5.000,00 Liter 0,50 € 2.500,00 €
01.01.2009 Einkauf 1.900,00 Liter 0,79 € 1.500,00 €
Summe 6.900,00 Liter 4.000,00 €
Abzgl. Restbestand am 31.12.2009 (s.u.) 1.500,00 Liter 1.184,21 €
Verbrauch 5.400,00 Liter 2.815,79 €
Restbestand am 31.12.2009
Menge € / Liter Betrag
1.500,00 Liter 0,79 € 1.184,21 €
1.500,00 Liter 1.184,21 €
Ermittlung der Gesamtkosten
Datum Beschreibung Kostenart Betrag
Brennstoffverbrauch Brennstoffkosten 2.815,79 €
01.01.2009 Schornsteinfeger Sonstige Kosten 150,00 €
Gesamtkosten 2.965,79 €
davon 30,00 % Grundkosten 70,00 % Verbrauchskosten
889,74 € 2.076,05 €
Ihre Abrechnung
Kostenart Betrag verteilt nach Gesamt Ihr
Anteil Tage
Ihr Kostenanteil
Grundkosten 889,74 € Wohnfläche 270,00 150,00 365 von 365 494,30 €
Verbrauchskosten 2.076,05 € Verbrauch 448,02 103,02 365 von 365 477,38 €
Ihre Gesamtkosten Ihre Heizkosten-Vorauszahlungen
971,68 €
1.000,00 €
Guthaben 28,32 €
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Erläuterungen zur Muster-Abrechnung
Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat. Es gibt lediglich eine Reihe
von inhaltlichen Vorgaben, die Sie beachten sollten, um unnötigen Ärger mit dem Mieter zu vermeiden. Als Grundsatz
für die Betriebskostenabrechnung gilt: So genau wie nötig!
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abrechnung für den Mieter
verständlich,
gedanklich nachvollziehbar und
rechnerisch nachvollziehbar sein.
Nr. Erklärung
Absender: Hier muss Ihre komplette Anschrift stehen.
Empfänger: Richten Sie die Abrechnung an den oder die Mieter, der oder die den Mietvertrag unterzeichnet
haben.
Erstellungsdatum der Abrechnung. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des
Abrechnungszeitraums dem Mieter vorgelegt werden. Das Erstellungsdatum muss also vor Ende der 12-
Monatsfrist liegen, ansonsten ist der Mieter nicht mehr verpflichtet eine evtl. Nachzahlung zu begleichen.
Angabe der Wohnung, auf die sich die Abrechnung bezieht. Es sollte die vollständige Anschrift sowie eine
Bezeichnung der Wohnung (z.B. OG rechts oder Einliegerwohnung) angegeben werden.
Der Zeitraum, auf den sich die Abrechnung bezieht, muss für den Mieter deutlich zu erkennen sein. m
Normalfall beläuft sich der Abrechnungszeitraum auf ein Jahr. Längere Zeiträume lässt das BGB auch nicht
zu. Es können aber auch kürzere Zeiträume möglich sein (etwa, wenn Sie das Haus z.B. erst Mitte des Jahres
erworben haben).
Angabe der Kostenart. Sie können nur diejenigen Nebenkosten auf den Mieter umlegen, die im Mietvertrag
vereinbart sind. Zulässige umlagefähigen Kosten sind z.B. :
Grundsteuer, Wasserversorgung, Aufzugskosten, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Gebäudereinigung und
Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Allgemeinstrom, Schornsteinreinigung, Sach- und
Haftpflichtversicherung, Hauswart, TV-/Kabelanschluss
Die Höhe der gesamten Kosten in der jeweiligen Kostenart.
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Angaben zum Verteilungsschlüssel, mit dem die Kostenart auf den Mieter umgelegt wird. Auch hier muss
der im Mietvertrag vereinbarte Umlageschlüssel verwendet werden. Typische Verteilungsschlüssel sind z.B.
Wohnfläche, Personentage oder Anzahl der Wohnungen. Auch verbrauchsmäßige Umlageschlüssel (z.B.
Wasseruhren) sind möglich.
Die Gesamtsumme des jeweiligen Umlageschlüssels (Summe aller Anteile).
Den Anteil des Mieters am gewählten Umlageschlüssel.
Miet-Zeitraum: Hat ein Mieter nicht den gesamten Abrechnungszeitraum in der Wohnung gewohnt (z.B.
weil er unterjährig eingezogen ist), dürfen ihm die Kosten nur zeitanteilig angerechnet werden (außer bei
verbrauchsabhängigen Kosten).
Anhand der Formel Gesamtkosten der Kostenart geteilt durch Gesamtsumme Umlageschlüssel mal Anteil
des Mieters am Umlageschlüssel geteilt durch Anzahl der Tage des Abrechnungszeitraums mal Anzahl der
Tage des Mietzeitraums ergibt sich der vom Mieter zu tragende Kostenanteil.
Die Gesamtkosten, die auf einen Mieter entfallen, werden mit den von diesem Mieter geleisteten
Vorauszahlungen verrechnet. Daraus ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung für diesen
Mieter.
Die Abrechnung muss jederzeit für den Mieter nachvollziehbar sein. Beim Umlageschlüssel Personentage
erfolgt daher eine genaue Berechnung des Gesamt- und Anteilswertes.
Heizkostenabrechnung
Wer seine Heizkostenabrechnung nicht über einen externen Anbieter erledigt, der muss auch hier alles genau
aufschlüsseln damit der Mieter den Überblick behält und alle Berechnungen nachvollziehen kann.
Bei lagerfähigen Brennstoffen (z.B. Heizöl) müssen der Anfangs- und Endbestand mit den genauen
Teilmengen und -preisen angegeben werden.
Neben den Kosten für den Brennstoff gehören auch alle sonstigen Kosten der Heizungsanlage (wie z.B. die
Wartung oder die Kosten für die Abgasmessung) in die Heizkostenabrechnung
Nach §6 der Heizkostenverordnung sind die warmen Betriebskosten zu mindestens 50 und maximal 70 %
nach dem entsprechenden Verbrauch des Mieters umzulegen (Verbrauchskosten). Der restliche Anteil (also
30-50 %) sind als sogenannte Grundkosten nach der Wohn- oder Heizfläche umzulegen.