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Der Wald als Windenergie-standort
Neu-Anspach
2. Bürgerinfo
Stadt Neu-Anspach, Süwag Erneuerbare Energien GmbH &juwi Energieprojekte GmbH13. November 2013
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Begrüßung und Einführung durch Bürgermeister Hoffmann
Herzlich Willkommen zur zweiten Bürgerinformationsveranstaltung
Moderation durch Herrn Joachim Eicker
Programm und Ablauf des Abends
Themenblöcke:
1. Warum Windenergie in Neu-Anspach?
Bürger-Fragerunde
2. Standortplanung: was, wann, wo und wie?
Bürger-Fragerunde
3. Bürgerbeteiligung
Bürger-Fragerunde
Warum Windenergie in Neu-Anspach
1. Stadt Neu -Anspach
2. Süwag Erneuerbare Energien GmbH
3. juwi Energieprojekte GmbH
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
für die Stadt Neu-Anspach
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
Neu-Anspach zum Klimaschutz21.06.2010:
Beschluss zur Teilnahme am Projekt „100 Kommunen für den Klimaschutz“ mit Unterzeichnung der Klimaschutz-Charta (Erstellung einer CO 2-Startbilanz und eines Aktionsplans)
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes fü r Neu-Anspach
Aufbau eines kommunalen Gebäude- und Energiemanageme nts
06.09.2011:
Beschluss des Aktionsplans mit Maßnahmen zur Energie einsparung und Förderung der Erneuerbaren Energien.
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
Neu-Anspach zum Klimaschutz13.11.2012:
Beschluss zur Errichtung von Windkraftanlagen in Neu -Anspach und Ausweisung Windvorrangflächen
20.02.2013:
Beschluss Auswahl Investor (Bietergemeinschaft Süwa g und Juwi) zur Verpachtung von städtischen Waldflächen für die Err ichtung von Windkraftanlagen
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung
Neu-Anspach zum Klimaschutz05.06.2013:
Beschluss des Klimaschutzkonzeptes Neu-Anspach vom 30 .04.2013 als grundsätzliche politische Handlungsempfehlung für di e künftige Klimaschutzpolitik in Neu-Anspach
Klimaschutz-Ziele als politische Selbstverpflichtung
Einstellung eines vom BMU geförderten Klimaschutzman agers
(Teilfinanzierung über Pachteinnahmen aus dem PV und Windkraft-Projekt
Warum Windenergie in Neu-Anspach
EU BRDLand
HessenKommune
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Beschluss der Stadtverordnetenversammlungvom 25.06.2013
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Klimaschutz-Ziel für Neu-Anspach:
Die Stadt Neu-Anspach verpflichtet sich bis zum Jahr 2050 im Rahmen ihrer Möglichkeit eine höchst mögliche eigene erneuerbare Energie-Versorgung sicherzustellen und den Primärenergiebedarf 2010 von fast 400 Gigawattstunden bis 2050 um ein Dritte l abzusenken in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr.
Die drei Hauptsäulen der erneuerbaren Energien stellen die Solarwärme, die Umgebungswärme und die Windkraft dar.
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Warum Windenergie in Neu-Anspach
Warum Windenergie in Neu-Anspach?
Grüne Netze: Integration erneuerbarer Energien. Intelligente Netze. Internet der Energie.
Grüne Produkte: Zertifizierter Ökostrom. Verbesserung der Energieeffizienz. Elektromobilität.
Grüne Erzeugung: Ausbau der Wasserkraft. Erweiterung von Biomasse- und Solaranlagen. Investition in Windenergie.
Referenzen Windenergie im Waldjuwi, der erfahrenste Projektentwickler im Wald
juwi hat von 730 realisierten WEAs
220 Windenergieanlagen an mehr als
50 Waldstandorten gebaut.
Entspricht etwa 70% der bundesweit im Wald
errichteten WEAs.
Enge Zusammenarbeit mit Landesforsten & Gemeinden.
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Zeitplanung
Beschluss Parlament Errichtung Windpark 13.11.2012
Erste Bürgerinformation 11.12.2012
Interessenbekundungsverfahren 20.12.2012 – 18.01.201 3
Beschluss Parlament Auswahl Investor 20.02.2013
Grenzgang 20. April 2013
Vertragsverhandlungen/Abschluss Vertrag Febr. – Sept . 2013
Durchführung Gutachten, Standortplanung März – Dez. 2 013
BImSchG-Genehmigungsverfahren Herbst 2013 –Frühjahr/Sommer 2014
Genehmigung u. Aufstellung Windmessmast Okt. - Nov. 2 013
Zweite Bürgerinformation 13.11.2013
Waldbegehung/Standortbegehung mit Bürgern Jan - März. 2014
Weitere Bürgerinformationen:
(Bürgerbeteiligung, Stand Windmessungen,
Gutachten, Genehmigung etc.) Jan - März. 2014
BImSchG-Genehmigung RP Frühjahr/Sommer 2014
Weitere Bürgerinformation:
Info über Genehmigung etc. Sommer 2014
Vorbereitung Bauausführung und
Errichtung Windpark Frühjahr 2014-Winter 2014/2015
Zeitplanung
Zeitplanung
GestattungsverträgeWEA / Wege / Kabel / AGM
Eingriffsminimierende Ausführungsplanung
Umweltgutachten
Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Bauphase und Inbetriebnahme
Ausgleichsmaßnahmen Windmessmast
Ausgleichsmaßnahmen Windpark
Bürger-Fragerunde
Standortplanung:Was, wo und wie?
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2 Standortplanung:Was, wo und wie?
2.1 Planungskriterien & gesetzl. Vorgaben
2.2 Standortplanung & Anlagenplanung
2.3 Eingriffsminimierung & Flächeninanspruchnahme
2.4 Schall & Schatten
2.5 Visualisierung
2.6 Netzanbindung
2.7 Naturverträglichkeit
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Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben
Siedlungspuffer zu Wohnbebauung, Gewerbe sowie im Außenbereich
Abstand zu Straßen, Stromleitungstrassen und Fernleitungen
Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Biotope
Vogelschutz-/FFH-Gebiete (eingeschränkt zulässig nach Einzelfallprüfung)
Friedwälder, Saatgutbestände, Naturwaldreservate, ältere Laubholzbestände…
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Militärische Belange (Richtfunkstrecken, Radar, Tieffluggebiete...)
Öffentlich-rechtlich gesicherte Richtfunkstrecken
Vorgaben DFS, Funkfeuer, Einflugschneisen
Wasserschutzgebiete, Rohstoffabbaugebiete, etc.
Denkmalschutz
Wirtschaftlichkeit (höhere Oberflächenrauigkeit im Wald ist bei der Berechnung der Windgeschwindigkeiten zu beachten)
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Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben
Planungskriterien und gesetzliche VorgabenGroßräumige Ausschlusskriterien Funkfeuer/Flugsiche rung und Siedlungsabstände
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Größerer Maßstab und ohne dunklen 750 m Puffer
Planungskriterien und gesetzliche VorgabenUmweltrestriktionen und Siedlungsabstände im Stadtg ebiet Neu-Anspach
HESSEN
Planungskriterien und gesetzliche Vorgaben - Windhöffigkeit
Grobe TÜV-Wind Karte Genaue juwi-Wind Karte
Windmessung am Langhals
Was und wie wird gemessen?
• 6 Anemometer zur Messung der Windgeschw. auf versch. Höhen (102m, 99m, 80m, 60m, 40m Höhe über Grund)
• 2 Windfahnen zur Messung der Windrichtung
• 2 Temperatur-/Luftfeuchte-Messgeräte
• 1 Luftdruck-Messgerät
Wo wird gemessen?
• Freifläche auf dem Langhals
���� eingriffsminimierende Standortwahl
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Ökologische Baubegleitung durch externes Fachleute
Ausgleichsmaßnahmen in der Nähe (wenige 100m):
• Naturnahe Waldwiese
• Naturnaher Waldsaum
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Windmessung –Eingriffsmiminierung und Ausgleich
Warum Windenergie im Wald?
Bewaldete Höhenlagen bieten beste Voraussetzungen fü r eine effektive Windenergieerzeugung
Große Nabenhöhe erlauben es Windenergieanlagen im Wald zu bauen
Mittelgebirgslagen mit guter Windhöffigkeit sind meist bewaldet
Durch ausreichende Entfernungen zu Wohnsiedlungsbereichen besteht nur geringes Konfliktpotenzial hinsichtlich Schall und Schatten
Gedämpfte Sichtbarkeit der Anlagen durch umgebenden Wald
Gute Erschließung über das vorhandene Waldwegenetz meist gegeben
In waldreichen Regionen kommen bei Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen überwiegend Waldflächen in Frage
Standortplanung
Unsere Grundsätze:
Vermeiden, Vermindern, Ausgleichen
Herangehensweise in Neu-Anspach:
1. Vorhandene Infrastruktur nutzen
2. Vorgeschädigte Bestände, Kahlflächen und Schneisen nutzen
3. Ökologisch geringwertige Bestände bevorzugen
4. Folgeschäden vermeiden
���� Oberstes Ziel: Eingriffsminimierung
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Eingriffsminimierung: Nutzung vorhandener „Freiflächen“
Freiflächen am Langhals als Standort
Freiflächen am Langhals als Standort
Freiflächen am Langhals als Standort, Schutz bestehenden Baumbestands
Eingriffsminimierung: Nutzung vorhandener Schusschneiße
Bestehende Schneise für Zuwegung und Kranausleger werden genutzt
Vermeidung von Folgeschäden durch Erhalt der windzugewandten Waldinnenränder
Eingriffsminimierung Nutzung vorgeschädigter Bestände
Schutz des Laubwalds
Nutzung forstlich geprägter Fichtenforst
Nutzung
Nutzung „Freiflächen“
Borkenkäferbefall
Windpark Neu-Anspach
Windenergie-Anlagen im WaldFlächeninanspruchnahme im Wald (Vestas V112)
Welcher Eingriff findet im Wald statt?
Flächeninanspruchnahme und (Teil-)Versiegelung des Bodens mit Schotter
• Fundament ca. 490 m2 (dauerhaft versiegelt)• Kranstellfläche ca. 2.200 m2 (dauerhaft geschottert)• Kranausleger ca. 2.400 - 3.000 m2 (dauerhaft, baumfrei)• Montage-/Lagerflächen ca. 1.100-1.700 m2 (temporär,
baumfrei, Wiederaufforstung)
Für den Bau einer Windenergieanlage (inkl. Zuwegung)müssen dauerhaft 0,75 ha in Anspruch genommen werden
Nach dem Bau der Windenergieanlagen werden nicht weiter benötigte Flächen rekultiviert.
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Flächeninanspruchnahme im Wald Neu-Anspach
= 43,2% der Gemarkung Neu-Anspach (3.614 ha) sind bewaldet
Dauerhafte beanspruchte Fläche pro Windrad inkl. Zuwegung:
= ca. 7.500 qm => 0,75 ha
bei 5 geplanten Windrädern
=ca. 37.500 qm => 3,75 ha
Das sind… 0,239 %der Neu-Anspacher Waldfläche!
Waldfläche derStadt Neu-Anspach: 1.564 ha
Anlagentyp Vestas V112 3MW
Technische DatenRotordurchmesser: 112 mNabenhöhe: 140 mGesamthöhe: 196 mNennleistung: 3MW
Prognostizierter Jahres-StromertragPro WEA: ca. 7.000.000 kWh/a5 WEA: ca. 35.000.000kWh/a
Regenerative StromversorgungPro WEA: ca. 2.000 Haushalte5 WEA: ca. 10.000 Haushalte
(bei durchschnittl. Verbrauch von 3.500 kWh/a)
Co2 Einsparung zur konv. EnergieerzeugungPro WEA ca. 5.000t Co2
Positive Energiebilanz* Pro WEA nach 9 Monaten Betrieb
RD 112 m
NH 140 m
GH 196 m
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Schall – relevante Immissionsorte und Ergebnisse
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Geringste Entfernung zur nächsten WEA
A ca. 1360m
B ca. 1490m
C ca. 880m
D ca. 1200m
E ca. 1120m
F ca. 1150m
G ca. 1800m
Schall – Wie laut ist ein dB?
Vorgaben der TA-Lärm: 40 dB (allgemeines Wohngebiet, nachts)
Quelle: BWE, Landesumweltamt NRW42
Höchster Wert, der im Außenbereich ankommt
Schallkarte bei Volllastaller 5 Windenergieanlagen
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44 von 57Grundlagen Windenergie
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Schattenwurf
Gesetzliche Grenzwerte von 30 Stunden/Jahr bzw. 30 Mi nuten/Tag werden eingehalten durch:
• Große Siedlungsabstände
• Sensoren und Abschaltautomatik
���� Überschreitungen werden durch die Behörden nicht ge nehmigt!
Quelle: Siemens Wind Power 2004
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Schattenwurf
Folgende theoretische Annahmen sind Grundlage der B erechnung:
• Die Sonne scheint täglich von Sonnenauf- bis –unterg ang, d.h. 365 Tage im Jahr wolkenfreier Himmel
• Die Rotorfläche steht immer senkrecht zur Sonneneinf allsrichtung
• Die Windenergieanlage ist immer in Betrieb
Theoretisch wären im Bereich Erlenbach 31:45 Stunden /Jahr möglich.
Praktisch sorgen Wolken, Schattensensor und Abschalt automatik für eine Unterschreitung der Grenzwerte.
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Visualisierung - Fotopunkte
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Visualisierung – Blick vom Bürgerhaus
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Visualisierung – Blick aus Wehrheim
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Visualisierung – Blick von Rod am Berg
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Visualisierung – Blick vom Neubaugebiet Westerfeld
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Visualisierung – Blick vom Aussichtsturm Großer Feldberg
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Visualisierung – Blick aus Richtung Hegewiese
Kabeltrasse
• Verlegung entlang bzw. innerhalb von Wegen
• In ca. 0,80 – 1,20 m Tiefe
• Nach Verlegung Wieder-Begrünung
NetzanbindungUW-Westerfeld
Verträglichkeit - Vögel
Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern seit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchungsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG.
Ergebnis:
• Brutvogelgutachten ���� es wurden keine Beeinträchtigungen festgestellt
• Raumnutzungsanalysen ���� es konnten keine Konflikte festgestellt werden
• Zugvogelgutachten ���� Erhebungen werden derzeit durchgeführt
Verträglichkeit - Fledermäuse
Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern seit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchungsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG.
Ergebnis:
• Fledermausgutachten ���� in den laufenden Untersuchungen konnten keine Beeinträchtigungen festgestellt werden,
• Aufgrund der Standortplanung konnte eine Beeinträchtigung der vorhanden Wochenstuben vermieden werden
• entsprechende Monitoring Maßnahmen sind im Betrieb vorgesehen
Verträglichkeit – weitere Arten
Verträglichkeit wird von unabhängigen Gutachtern s eit Anfang 2013 untersucht und ist gemäß des geforderten Untersuchu ngsumfanges Bestandteil des Antrages nach BImSchG.
Ergebnis:
• z.B. Wildkatze ���� keine erhebliche Beeinträchtigung, Maßnahmen zum Erhalt des Lebensraumes werden bereits im Frühj ahr 2014 umgesetzt
• Aufgrund der Standortplanung konnte eine Beeinträch tigung der weiterer windkraftsensibler Arten vermieden werden
Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft
• Jeder Eingriff ist nach Naturschutzrecht 1:1 auszugleichen (ökologische „Qualität“)
• Eingriffe im Wald sind zusätzlich durch eine flächengleiche Ersatzaufforstung 1:1 auszugleichen (forstliche „Quantität“)
• Schwerpunkt funktionaler Ausgleich
• Eingriffe in das Landschaftsbild sind zu ersetzen
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AusgleichsmaßnahmenPflege und Erhalt im Betrieb
Mögliche Maßnahmen im Wald:
• Ersatz- / Wiederaufforstung, Altbaumschutz, Aufwertung bestehender Waldflächen
• Waldrandaufbau & -entwicklung, Anlage von Feldgehölzen / Baumgruppen
• Flachwasserteich, Entnahme von Fichten an Wasserläufen
• Ausbringung von künstlichen Nisthöhlen bzw. Quartieren
• Fledermausstollenschutz
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Bürger-Fragerunde
Bürgerbeteilung
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Übersicht Ihrer Beteiligungs-möglichkeiten
Zielgruppe Modell Kurzbeschreibung
Bürger
BürgerwindradDie Bürger von Neu-Anspach können sich an einem Windrad beteiligen oder die Anlagen über eine Bürgergenossenschaft betreiben.
Sparbrief Durch Kooperationen von juwi und lokalen Banken können Bürger durch Wind- oder Solarsparbriefe vom EE-Ausbau profitieren.
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Fazit
• Sorgfältige , schonende Planung und Realisierung in enger Abstimmung mit der Gemeinde und dem Forstamt. Kein Maximalszenario in der Anlagenanzahl für Neu-Anspach.
• Sensible Bereiche werden beachtet, verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald, geringer Flächenverbrauch.
• Regionale Wertschöpfung durch Kooperation mit dem regionalen Energieversorger.
• Bürgerbeteiligung ausdrücklich erwünscht!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Süwag Erneuerbare Energien GmbH
Dirk GerberGeschäftsführerSchützenbleiche 9-1165929 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69/3107-2717Telefax: +49 (0) 69/3107-492717E-Mail: [email protected]
Philip WenProjektingenieurSchützenbleiche 9-1165929 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69/3107-1611Telefax: +49 (0) 69/3107-491611E-Mail: [email protected]
juwi Energieprojekte GmbH
Norbert BesierRegionalrepräsentant HessenBrüsseler Straße 565552 Limburg
Telefon: +49 (0)6431/2121381Mobil: +49 (0)171/2121213E-Mail: [email protected]
Florian SteinProjektleiter HessenEnergie-Allee 155286 Wörrstadt
Telefon: +49 (0)6732/9657-2390
E-Mail: [email protected]
HESSEN
Stadt Neu-AnspachBahnhofstraße 26
61267 Neu-Anspach
Bürgermeister Klaus Hoffmann
Telefon: +49 (0) 6081-1025-1011Telefax: +49 (0) 6081-1025-9000E-Mail:[email protected]
Mirjam Matthäus-KranzTelefon: +49 (0) 6081-1025-6010Telefax: +49 (0) 6081-1025-9060
E-Mail:[email protected]