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mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdes- heim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim Nr. 27 Donnerstag, den 2. Juli 2020 36. Jahrgang Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Wehreinheit Alzey-Land Süd Abschluss der Bauarbeiten in Sicht „Die Bauarbeiten am neuen Feuer- wehrgerätehaus in Ober-Flörsheim laufen planmäßig. Voraussichtlich im August ist das Gebäude für die Wehr- einheit Alzey-Land Süd fertiggestellt“, berichtete Bürgermeister Steffen Un- ger erfreut in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates, die aufgrund der Corona-Bestimmung in der Pe- tersberghalle in Gau-Odernheim statt- fand. Zurzeit seien die Pflasterarbeiten im Außenbereich in vollem Gange. Im Anschluss an die Außenarbeiten erfol- ge die Herstellung der Zufahrt. Hierfür müsse die Bundesstraße eventuell teil- weise gesperrt werden, gab Unger weiter bekannt. Der Neubau mit einer rund 215 m² gro- ßen Fahrzeughalle bietet nach der Fer- tigstellung Platz für drei Einsatzfahr- zeuge. Für die Einsatzkräfte gibt es im Personaltrakt mit einer Nutzfläche von rund 230 m² einen Umkleide- und Sa- nitärbereich, eine Küche und Schu- lungsräume. Zudem wird es im Außen- bereich für die Wehrleute im Alarmie- rungsfall genügend Parkplätze geben. Rund 1,45 Millionen Euro investiert die Verbandsgemeinde Alzey-Land in das neue Gebäude, wobei noch För- dergelder von ca. 220.000 Euro vom Land Rheinland-Pfalz zu erwarten sind. R.J. Realschule plus in Flonheim Errichtung einer Ganztags- schule in Angebotsform Nun ist es ganz offiziell. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat dem Antrag des Schulträgers, der Ver- bandsgemeinde Alzey-Land, zur Er- richtung einer Ganztagsschule in An- gebotsform mit Bescheid vom 10. Ju- ni 2020 stattgegeben. Somit wird mit Beginn des Schuljahres 2020/2021, dem 1. August 2020, die Realschule plus in Flonheim zu einer Ganztags- schule erweitert. „Dass dies möglich wurde, haben wir vor allem dem engagierten Lehrerkol- legium zu verdanken. Wir freuen uns über die Möglichkeit, im nächsten Schuljahr den Schülerinnen und Schülern dadurch eine tolle Erwei- terung des pädagogischen Angebotes am Schulstandort machen zu können“, betont VG-Bürgermeister Steffen Un- ger. R.J. Das Nachrichtenblatt online lesen unter: www.oppenheimer-druckhaus.de Wertstoffhof Framersheim: Kein Grünschnitt am 01.07. Wie der Abfallwirtschaftsbetrieb mitteilt, kann am Mittwoch, 1. Juli, aus betriebsbedingten Gründen auf dem Wertstoffhof in Framers- heim kein Grünschnitt angenom- men werden. Weitere Infos erteilt die Abfallberatung auf Anfrage unter Tel. 06731 4082828. L.Hu. Ab Juli wieder ohne Terminvergabe Lesen Sie auf Seite 13 Neue Grundschule für Bechtolsheim Grundstücksverhandlungen abgeschlossen Für den geplanten Neubau einer zwei- zügigen Grundschule im Bereich der Dolgesheimer Straße, also in der Nähe des Sportplatzes, konnten die Ver- handlungen mit den Grundstücksei- gentümern nun erfolgreich abge- schlossen werden. Die Gespräche mit den Grundstückseigentümern zogen sich über mehr als ein Jahr hin und ge- stalteten sich sehr schwierig. Nun ste- hen das Gelände für den Bau der Schule und einige Bauplätze zur Verfü- gung. „Ich freue mich sehr, dass man sich einig geworden ist, denn das Ge- bäude wird dringend gebraucht, weil mittlerweile deutlich mehr Schülerin- nen und Schüler aus den Gemeinden Bechtolsheim und Biebelnheim die Schule besuchen. Die langwierigen Verhandlungen haben das Projekt lei- der verzögert“, betont Unger. Nun gilt es den Bebauungsplan fertig- zustellen und mit der Planung des Schulbaus zu beginnen. Trotz frühzeiti- ger Beauftragung des Architekturbü- ros durch die Verbandsgemeinde kann erst jetzt, nachdem die Standortfrage geklärt ist, der Architekt mit seiner Ar- beit beginnen. R.J. Foto: Th.M. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren organisiert die Kreisjugendpflege Al- zey-Worms in Kooperation mit dem Jugend- und Kulturzentrum (JUKU) ein Zirkusprojekt im Zeitraum vom 27. bis 31. Juli. Das Zelt des Zirkus „Phanta- sia“, der bereits in der dritten Woche mit Kindern aus der Stadt Alzey arbei- tet, wird auf dem Parkplatz hinter dem JUKU stehen bleiben und somit auch die Nutzung des Außengeländes er- möglichen. „Wir freuen uns, dass die- se Kooperation mit dem JUKU zustan- de gekommen ist. So kann es gelin- gen, weiteren Kindern die Erfahrungen im Zirkusprojekt zu ermöglichen und gleichzeitig die hohen Hygienestan- dards einzuhalten“, freut sich Kreisju- gendpflegerin Christine Hassemer. Der Tag beginnt für die Kinder regulär um 9 Uhr und endet um 17 Uhr mit dem Nachprogramm. Das Angebot soll sowohl für die Kinder als auch für berufstätige Eltern attraktiv gestaltet werden. Diese können sich bei zusätz- lichem Betreuungsbedarf in den Rand- zeiten an die Kreisjugendpflege wen- den. Sofern es die aktuelle Lage zu- lässt, findet am Donnerstag und Frei- tag vor Ende des Projektes jeweils ei- ne Galavorstellung für die Eltern der kleinen Artistinnen und Artisten statt. Eine Teilnahmegebühr wird erhoben, die – je nach Wunsch – auch das Mit- tagessen einschließt. Weiter auf S. 13 Manege frei Zirkusprojekt für Kinder aus dem Landkreis Alzey-Worms

Neubau des Feuerwehrgerätehauses der Wehreinheit Alzey ...fand. Zurzeit seien die Pflasterarbeiten im Außenbereich in vollem Gange. Im Anschluss an die Außenarbeiten erfol-ge die

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  • mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands- gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig,Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln- heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdes-heim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder- Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

    Nr. 27 Donnerstag, den 2. Juli 2015 31. JahrgangNr. 27 Donnerstag, den 2. Juli 2020 36. Jahrgang

    Neubau des Feuerwehrgerätehausesder Wehreinheit Alzey-Land Süd Abschluss der Bauarbeiten in Sicht

    „Die Bauarbeiten am neuen Feuer-wehrgerätehaus in Ober-Flörsheimlaufen planmäßig. Voraussichtlich imAugust ist das Gebäude für die Wehr-einheit Alzey-Land Süd fertiggestellt“,berichtete Bürgermeister Steffen Un-ger erfreut in der jüngsten Sitzung des

    Verbandsgemeinderates, die aufgrundder Corona-Bestimmung in der Pe-tersberghalle in Gau-Odernheim statt-fand. Zurzeit seien die Pflasterarbeitenim Außenbereich in vollem Gange. ImAnschluss an die Außenarbeiten erfol-ge die Herstellung der Zufahrt. Hierfür

    müsse die Bundesstraße eventuell teil-weise gesperrt werden, gab Ungerweiter bekannt.Der Neubau mit einer rund 215 m² gro-ßen Fahrzeughalle bietet nach der Fer-tigstellung Platz für drei Einsatzfahr-zeuge. Für die Einsatzkräfte gibt es imPersonaltrakt mit einer Nutzfläche vonrund 230 m² einen Umkleide- und Sa-nitärbereich, eine Küche und Schu-lungsräume. Zudem wird es im Außen-bereich für die Wehrleute im Alarmie-rungsfall genügend Parkplätze geben. Rund 1,45 Millionen Euro investiert die Verbandsgemeinde Alzey-Land indas neue Gebäude, wobei noch För-dergelder von ca. 220.000 Euro vomLand Rheinland-Pfalz zu erwartensind. R.J.

    Realschule plus in Flonheim

    Errichtung einer Ganztags-schule in AngebotsformNun ist es ganz offiziell. Die Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion hat demAntrag des Schulträgers, der Ver-bandsgemeinde Alzey-Land, zur Er-richtung einer Ganztagsschule in An-gebotsform mit Bescheid vom 10. Ju-ni 2020 stattgegeben. Somit wird mitBeginn des Schuljahres 2020/2021,dem 1. August 2020, die Realschuleplus in Flonheim zu einer Ganztags-schule erweitert.

    „Dass dies möglich wurde, haben wirvor allem dem engagierten Lehrerkol-legium zu verdanken.Wir freuen uns über die Möglichkeit, imnächsten Schuljahr den Schülerinnenund Schülern dadurch eine tolle Erwei-terung des pädagogischen Angebotesam Schulstandort machen zu können“,betont VG-Bürgermeister Steffen Un-ger.

    R.J.

    Das Nachrichtenblatt online lesen unter: www.oppenheimer-druckhaus.de

    WertstoffhofFramersheim:Kein Grünschnitt am 01.07.Wie der Abfallwirtschaftsbetriebmitteilt, kann am Mittwoch, 1. Juli,aus betriebsbedingten Gründenauf dem Wertstoffhof in Framers-heim kein Grünschnitt angenom-men werden. Weitere Infos erteiltdie Abfallberatung auf Anfrageunter Tel. 06731 4082828. L.Hu.

    Ab Juli wieder ohne TerminvergabeLesen Sie auf Seite 13

    Neue Grundschule fürBechtolsheimGrundstücksverhandlungen abgeschlossenFür den geplanten Neubau einer zwei-zügigen Grundschule im Bereich derDolgesheimer Straße, also in der Nähedes Sportplatzes, konnten die Ver-handlungen mit den Grundstücksei-gentümern nun erfolgreich abge-

    schlossen werden. Die Gespräche mitden Grundstückseigentümern zogensich über mehr als ein Jahr hin und ge-stalteten sich sehr schwierig. Nun ste-hen das Gelände für den Bau derSchule und einige Bauplätze zur Verfü-gung. „Ich freue mich sehr, dass mansich einig geworden ist, denn das Ge-bäude wird dringend gebraucht, weilmittlerweile deutlich mehr Schülerin-nen und Schüler aus den GemeindenBechtolsheim und Biebelnheim dieSchule besuchen. Die langwierigenVerhandlungen haben das Projekt lei-der verzögert“, betont Unger.Nun gilt es den Bebauungsplan fertig-zustellen und mit der Planung desSchulbaus zu beginnen. Trotz frühzeiti-ger Beauftragung des Architekturbü-ros durch die Verbandsgemeinde kannerst jetzt, nachdem die Standortfragegeklärt ist, der Architekt mit seiner Ar-beit beginnen. R.J.

    Foto: Th.M.

    Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahrenorganisiert die Kreisjugendpflege Al-zey-Worms in Kooperation mit demJugend- und Kulturzentrum (JUKU) einZirkusprojekt im Zeitraum vom 27. bis31. Juli. Das Zelt des Zirkus „Phanta-sia“, der bereits in der dritten Wochemit Kindern aus der Stadt Alzey arbei-tet, wird auf dem Parkplatz hinter demJUKU stehen bleiben und somit auchdie Nutzung des Außengeländes er-möglichen. „Wir freuen uns, dass die-se Kooperation mit dem JUKU zustan-de gekommen ist. So kann es gelin-gen, weiteren Kindern die Erfahrungenim Zirkusprojekt zu ermöglichen undgleichzeitig die hohen Hygienestan-dards einzuhalten“, freut sich Kreisju-gendpflegerin Christine Hassemer.Der Tag beginnt für die Kinder regulärum 9 Uhr und endet um 17 Uhr mitdem Nachprogramm. Das Angebotsoll sowohl für die Kinder als auch fürberufstätige Eltern attraktiv gestaltetwerden. Diese können sich bei zusätz-lichem Betreuungsbedarf in den Rand-zeiten an die Kreisjugendpflege wen-den. Sofern es die aktuelle Lage zu-lässt, findet am Donnerstag und Frei-tag vor Ende des Projektes jeweils ei-ne Galavorstellung für die Eltern derkleinen Artistinnen und Artisten statt. Eine Teilnahmegebühr wird erhoben,die – je nach Wunsch – auch das Mit-tagessen einschließt. Weiter auf S. 13

    Manege freiZirkusprojekt für Kinder aus dem Landkreis Alzey-Worms

  • VG Alzey-Land

    Montag, Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 UhrMittwoch 8 - 12 UhrDonnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 UhrFreitag 8 - 12 UhrTelefon 06731 [email protected]

    Bürgerbüro: 06731 409-310Montag 8 - 16 UhrDienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 UhrMittwoch 7 - 12 UhrDonnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 UhrFreitag 8 - 12 UhrJeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)

    Bekanntmachungüber die Prüfung

    des Gesamtabschlusses 2018Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verbandsge-meinde Alzey-Land hat in seiner Sitzung am13.05.2020 den Gesamtabschluss für das Haus-haltsjahr 2018 nach den Bestimmungen der §§ 112und 113 GemO geprüft und den Prüfbericht be-schlossen.Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Ge-meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigenFassung, hiermit bekanntgemacht.Die Unterlagen des Gesamtabschlusses liegen in derZeit vom

    03.07.2020 bis einschließlich 13.07.2020zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever-waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey,Zimmer 111 öffentlich aus.Alzey, 23.06.2020Verbandsgemeinde Alzey-LandSteffen UngerBürgermeister

    Bekanntmachungüber die Feststellung

    des Jahresabschlusses 2019Der Verbandsgemeinderat der VerbandsgemeindeAlzey-Land hat in seiner Sitzung am 22.06.2020 dieFeststellung des Jahresabschlusses 2019 beschlos-sen und dem Bürgermeister und Beigeordneten derVerbandsgemeinde Alzey-Land für die Haushaltsfüh-rung im Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.Der Beschluss wird gemäß § 114 Abs. 2 der Ge-meindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigenFassung, hiermit bekanntgemacht.Die Unterlagen des Jahresabschlusses liegen in derZeit vom

    03.07.2020 bis einschließlich 13.07.2020zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever-waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey,Zimmer 111 öffentlich aus.Alzey, 23.06.2020Verbandsgemeinde Alzey-LandSteffen UngerBürgermeister

    L 408 – Vollsperrungab Kreisel L 401/ L 408 bis zur Autobahn-anschlussstelle A 63 / L 408 Biebelnheim und

    K 7 – Vollsperrungsüdlich Spiesheim bis zur Einmündung L 408wegen BauarbeitenDer Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms informiert,dass wegen Bauarbeiten die Landesstraße (L) 408 abdem Kreisel L 401/ L 408 bis zur westlichen Auto-bahnanschlussstelle A 63/ L 408 Biebelnheim in derZeit von Montag, 6. Juli, bis voraussichtlich Freitag,24. Juli, voll gesperrt ist. Der Kreisverkehr bleibt be-fahrbar. Zeitgleich ist die Kreisstraße (K) 7 zwischenSpiesheim und Albig, ebenfalls wegen Bauarbeiten,voll gesperrt.

    Auf Fahrbahnabschnitten von jeweils rund 1.000 Me-ter Länge werden auf der Landes- und KreisstraßeReparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistungdurchgeführt. Außerdem wird die Asphaltdecke der L408 auf rund 1.200 Meter Länge erneuert.Während der Bauzeit kann der Richtungsverkehrnach Kaiserslautern die Abfahrt Biebelnheim nichtbenutzen. Je nach Fahrziel muss der Verkehr vorheran der Abfahrt Wörrstadt abfahren. Die Auffahrt zur A 63 sowohl in Richtung Kaiserslautern als auch inRichtung Mainz ist in dieser Zeit nur von Osten (Bie-belnheim) kommend möglich.Die Umleitung führt über die L 401, L 414, Spies-heim, L 414, Biebelnheim zur L 408, östliche An-schlussstelle Biebelnheim der A 63.Da sich die Behinderungen im Verkehrsablauf nichtvermeiden lassen, werden die Verkehrsteilnehmerbereits im Voraus um Verständnis für die notwendigeUmfahrung gebeten. LBM

    Öffentliche Ausschreibungnach VOB/A

    Bauvorhaben: Sanierung der Pflasterfläche inder Brunnenstraße Gau-Odern-heim; Pflasterarbeiten

    Auftraggeber: Ortsgemeinde Gau-OdernheimLeistungsumfang:Neuverlegung des vorhandenen

    Pflasters in der BrunnenstraßeAusführungszeit: 24.08.2020 bis 11.09.2020Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfreiüber die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Subre-port unter https://www.subreport.de/E39563845 he-runtergeladen werden.Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elektro-nischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zusen-dung ist möglich an die Verbandsgemeindeverwal-tung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.Submission: Montag, 20.07.2020, 9.00 Uhr

    bei der Verbandsgemeinde-verwaltung Alzey-LandWeinrufstr. 38, 55232 AlzeyBesprechungszi. 101, 1. OG

    Abgabefrist der Angebote: 17.07.2020, 11.30 UhrAblauf der Zuschlags- und Bindefrist: 20.08.2020Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der

    Kreisverwaltung Alzey-WormsDer vollständige Bekanntmachungstext kann auf derHomepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unterwww.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –„Ausschreibungen“ eingesehen werden.Gau-Odernheim, 29.06.2020Heiner IllingOrtsbürgermeister

    Albig

    Ortsbürgermeister Wilfried BestDonnerstag von 10.30 - 12.00 Uhrsowie von 19.00 - 20.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Langgasse 58Telefon 06731 [email protected]

    L 408 – Vollsperrungab Kreisel L 401/ L 408 bis zur Autobahn-anschlussstelle A 63 / L 408 Biebelnheim und

    K 7 – Vollsperrungsüdlich Spiesheim bis zur Einmündung L 408wegen BauarbeitenSiehe unter VG Alzey-Land.

    Öffentliche BekanntmachungAm Montag, dem 6. Juli 2020 um 20.00 Uhr, findetin der Turnhalle der Ortsgemeinde Albig eine Sitzungdes Gemeinderates der Ortsgemeinde Albig statt.

    Betriebsaufnahme ab 07.07.2020Ab Dienstag, den 07.07.2020, heißt es im Gebiet der Verbands-gemeinde Alzey-Land wieder „Bürger fahren für Bürger“. Die Te-lefonbüros zur Vorbestellung der Fahrtwünsche sind erstmalsam Montag, den 06.07.2020 wieder besetzt.Auf Grund der durch die Corona-Pandemie bedingten Zwangspause freuen sich die Ehrenamtlichender Fahrer- und Telefonteams, wieder ältere und mobilitätseingeschränkte Personen mit dem kosten-losen Fahrdienst im Alltag zu unterstützen. Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der gel-tenden Hygienevorschriften pro Fahrt nur eine Person bzw. Ehepaare oder Lebenspartner aus demgleichen Haushalt transportiert werden dürfen. Zudem gilt die Abstandsregelung zwischen den Fah-rern und Fahrgästen von 1,5 Metern und das Tragen einer Mund-Nasen-Maske.Ansprechpartnerin bei Rückfragen ist Frau Kerstin Rupp, Tel. 06731 409-202, E-Mail: [email protected]. Ihre VG

    Telefonische Anmeldung Projektgruppe 1:Ortsgemeinden Bechenheim, Erbes-Büdesheim, Mauchenheim,Nack, Nieder-Wiesen und OffenheimMontag und Mittwoch von 15 – 17 Uhr unter 06731 9470930Kontakt per E-Mail: [email protected]: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 8 –12 Uhr und von 14 – 17 Uhr

    Telefonische Anmeldung Projektgruppe 2:Ortsgemeinden Albig, Bermersheim v.d.H., Bornheim, Flonheim und LonsheimDienstag und Donnerstag von 15 – 17 Uhr unter 06731 9470930Kontakt per E-Mail: [email protected]: Mittwoch und Freitag, jeweils von 8 –12 Uhr und von 14 – 17 Uhr

    Telefonische Anmeldung Projektgruppe 3:Ortsgemeinden Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim, Gau-Heppenheim und Gau-OdernheimMontag bis Donnerstag von 15 -17 Uhr unter 06731 4749956Kontakt per E-Mail: [email protected]: Dienstag und Donnerstag, jeweils von 8 – 12 Uhr und von 14 – 17 Uhr

    Telefonische Anmeldung Projektgruppe 4:Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn, Flomborn, Freimersheim, Kettenheim, Ober-Flörsheim und WahlheimMontag bis Donnerstag von 15 – 17 Uhr unter 06731 4749956Kontakt per E-Mail: [email protected]: Mittwoch und Freitag, jeweils von 8 – 12 Uhr und von 14 – 17 Uhr

    Bürgerbus Verbandsgemeinde Alzey-Land

    Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2020

  • Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.

    TagesordnungÖffentlicher Teil:1. Einwohnerfragestunde2. Sanierung des Rathausdaches;

    Architektenvertrag3. Mitteilungen und AnfragenNichtöffentlicher Teil:4. Bauangelegenheiten5. Mitteilungen und AnfragenÖffentlicher Teil:6. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil ge-

    fassten BeschlüsseAlbig, den 29.06.2020Wilfried BestOrtsbürgermeister und Vorsitzender

    Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.

    Bechenheim

    Ortsbürgermeisterin Ute SteinMittwoch 19.00 - 20.00 Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Kirchstraße 8Telefon 06736 9097913Mobil 0172 [email protected]

    Bechtolsheim

    Ortsbürgermeister Dieter MannDienstag von 18.00 - 19.00 Uhr undFreitag von 10.30 - 12.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Langgasse 44Telefon 06733 218Mobil 0178 [email protected]

    Bermersheim v. d. H.

    Ortsbürgermeisterin Ute FillingerDienstag von 19.00 - 19.30 Uhrund nach VereinbarungGemeindebüro, An der Turnhalle 4Telefon 0160 [email protected]

    Biebelnheim

    Ortsbürgermeisterin Petra BadeDonnerstag von 17.30 - 19.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hauptstraße 11Telefon 06733 [email protected]

    L 408 – Vollsperrungab Kreisel L 401/ L 408 bis zur Autobahn-anschlussstelle A 63 / L 408 Biebelnheim und

    K 7 – Vollsperrungsüdlich Spiesheim bis zur Einmündung L 408wegen BauarbeitenSiehe unter VG Alzey-Land.

    Donnerstag, den 2. Juli 2020 Amtlicher Teil Seite 3

    Veröffentlichung von Geburtstagen und Ehejubiläenim Nachrichtenblatt

    Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

    aufgrund der bestehenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung gilt für o.g. Veröffentlichun-gen ab 01.08.2020 nachfolgende neue Regelung:

    Sofern Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages oder Ehejubiläums wünschen, muss der Ver-bandsgemeindeverwaltung künftig von Ihnen bzw. vom Jubilar eine schriftliche Zustimmung vor derVeröffentlichung des Jubiläums- bzw. Geburtstages erteilt werden. Diese Zustimmung muss bis spä-testens 4 Wochen vor dem Ereignis bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.

    Um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, haben wir ein Formular (s.u.) für Sie vorbe-reitet, das in regelmäßigen Abständen im amtlichen Teil des Nachrichtenblattes abgedruckt wird. DasFormular finden Sie noch einmal in der nachfolgenden Ausgabe am 09.07.2020. Ansonsten erfolgt dieVeröffentlichung des Formulars jeweils in der letzten Woche eines jeden Quartals. Zusätzlich steht das Formular als Download auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung un-ter www.alzey-land.de (unter der Rubrik Bürgerservice/Formulare und Downloads) sowie des Oppen-heimer Druckhauses unter www.oppenheimer-druckhaus.de (unter Notfallnummern/Bürgerservice) zurVerfügung.Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an Ihre Verbandsgemeindeverwaltung. Die ent-sprechende Postanschrift finden Sie auf dem Formular.

    Gerne veröffentlichen wir weiterhin Ihren Ehrentag, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass wir dieskünftig ohne Ihre schriftliche Zustimmung leider nicht mehr dürfen.

    Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

    Veröffentlichung von Geburtstagen und EhejubiläenIhr Jubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiserne Hochzeit usw. sowie Geburts-tage ab 70 Jahre) veröffentlichen wir gerne auf Ihren Wunsch im Nachrichtenblatt der Verbands-gemeinde Alzey-Land, wenn Sie uns dies bis spätestens einen Monat vor dem Jubiläumstagschriftlich mitteilen.……………………………...…………………………………………………………………....................

    an Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey

    Geburtstage und Ehejubiläen

    Ich/Wir ----------------------------------------------- -------------------------- / -------(Vor-/Nachname) (geb. am) (Alter)

    ------------------------------------------------ -------------------------- / -------(Vor-/Nachname) (geb. am) (Alter)

    ----------------------------------------------------------------------------------------------(Straße)

    ----------------------------------------------------------------------------------------------(Wohnort)

    bitte/n, meinen Geburtstag /unser Ehejubiläum (Goldene Hochzeit, Diamantene Hochzeit, Eiser-ne Hochzeit) im Nachrichtenblatt zu veröffentlichen.

    Datum Eheschließung ---------------------------------------------------------------------------------

    ------------------------------------------------- ----------------------------------------------Ort, Datum Unterschrift Antragsteller

    Die Angabe meiner Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verarbeitet, genutzt und übermittelt. Mir ist bekannt, dass das Nachrichtenblatt auch als Online-Version auf Internetseiten veröf-fentlicht wird und die Jubiläumsdaten somit weltweit im Internet abrufbar und auffindbar sind,eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte nicht ausgeschlossen werden kannund keine vollständige Löschung im Internet möglich ist.Ich kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern odergänzlich widerrufen. Die Widerruferklärung kann postalisch, per Fax oder E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung übermittelt werden. Im Fall des Widerrufs werden mit dem Zugang meiner Widerruferklärung meine Daten gelöscht.

  • Bornheim

    Ortsbürgermeisterin Renate SteingaßDonnerstag von 18.00 - 19.30 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hindenburgring 24Telefon 06734 960426Fax 06734 962458buergermeister@bornheim-rheinhessen.dewww.bornheim-rheinhessen.de

    Dintesheim

    Ortsbürgermeister Frank AltendorfDienstag von 19.00 - 20.00 Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Hauptstraße 9Telefon 06735 [email protected]

    Bekanntmachungder Ortsgemeinde Dintesheim

    Bebauungsplan „Eppelsheimer-WegSüd“ der Ortsgemeinde Dintesheim

    Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

    Az.: 610-13-2/7 En

    Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in derFassung der Bekanntmachung vom 3. November2017 (BGBl. I S. 3634) wird Folgendes bekannt ge-macht:Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3Abs. 1 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplans„Eppelsheimer-Weg Süd“ der Ortsgemeinde wird aufdie Dauer von drei Wochen in der Zeit vom 10. Juli2020 bis zum 3. August 2020 (einschließlich) wäh-rend der Dienststunden

    Montag u. Dienstag: 8 – 12 Uhr u. 14 – 16 UhrMittwoch u. Freitag: 8 – 12 UhrDonnerstag: 8 – 12 Uhr u. 14 – 18 Uhr

    zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindever-waltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey,Zimmer 211, öffentlich ausgelegt.Der Vorentwurf des Bebauungsplanes kann auch imInternet auf der Homepage der VerbandsgemeindeAlzey-Land/Bürgerservice/Bauleitplanung oder imGeoportal Rheinland-Pfalz (www.geoportal.rlp.de)eingesehen werden. Eine Einsicht in die zugrundelie-genden DIN-Normen ist ebenfalls in der VG Alzey-Land während der Dienststunden möglich.Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der vorliegen-den Einschränkungen durch Covid19, telefonischeinen Termin mit den Sachbearbeitern zu verein-baren. Tel. 06731 409-211 oder -416Der künftige Geltungsbereich umfasst folgendeGrundstücke in der Gemarkung Dintesheim:Flur 5 Nr. 140/3, 140/4, 141Flur 1 Nr. 137/1, 137/4 (Wirtschaftsweg), 142/1,142/2 (Wirtschaftsweg)Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-gung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung dargestellt. Sich wesentlich unterscheiden-de Lösungen, die für die Neugestaltung oder Ent-wicklung des Gebietes in Betracht kommen, und dievoraussichtlichen Auswirkungen der Planung werdenöffentlich dargestellt. Dabei wird Gelegenheit zurErörterung gegeben.Die Einsicht des Vorentwurfes im Rahmen derfrühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann von je-dermann wahrgenommen werden.Alzey, den 23.06.20Frank AltendorfOrtsbürgermeister

    Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2020

    Bekanntmachung der Ortsgemeinde Eppelsheim

    Vorhaben- und Erschließungsplan „Auf der Steig“der Ortsgemeinde EppelsheimOffenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGBAz.: 610-13-33/8 En

    Der Rat der Ortsgemeinde Eppelsheim hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 die Aufstellung des vor-habenbezogenen Bebauungsplans „Auf der Steig“ als Sonstiges Sondergebiet „Palliative Einrichtung/Hospiz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 13.12.2018 ortsüblich be-kannt gemacht.Das Plangebiet befindet sich in der Gemarkung Eppelsheim, am südwestlichen Ortsrand, westlich desBahnhofs an der K 27 und umfasst dabei die Grundstücke: Flur 2 Nr. 145 (teilweise), Nr. 150 (teilweise), Nr. 151, Nr. 152, Nr. 153

    Die Lage des Plangebietsergibt sich zudem aus ne-benstehender Karte (Abbil-dung unmaßstäblich, Plan-gebiet schwarz gestrichelt).

    Der Vorentwurf des vorha-benbezogenen Bebau-ungsplans wurde mit demVorentwurf der Begrün-dung mit integriertem Um-weltbericht sowie Anlagenin der Zeit vom 20. Februarbis 16. März 2020 (ein-schließlich) im Rahmen derfrühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung gemäß § 3Abs. 1 BauGB öffentlichausgelegt. Die frühzeitigeBeteiligung der Behördenund sonstigen Träger öf-fentlicher Belange erfolgtezeitgleich.Zur Fortführung der vorge-nannten Bauleitplanunghat der OrtsgemeinderatEppelsheim in seiner Sit-zung am 23.06.2020 dieöffentliche Auslegung desvorhabenbezogenen Be-bauungsplanes gemäß § 3Abs. 2 BauGB beschlos-sen.

    Gemäß § 3 Abs. 2 Bauge-setzbuch (BauGB) in derFassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird Folgendes bekannt ge-macht:Der Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Auf der Steig“ in der OG Eppelsheim wird gem.§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats in der Zeit vom 13. Juli bis zum 14. August 2020 (ein-schließlich) während der Dienststunden:

    Montag u. Dienstag: 8 – 12 Uhr u. 14 – 16 UhrMittwoch u. Freitag: 8 – 12 UhrDonnerstag: 8 – 12 Uhr u. 14 – 18 Uhr

    zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey,Zimmer 211, öffentlich ausgelegt. In diesem Auslegungszeitraum kann der Entwurf der Planunterlagenmit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung mit integriertem Umweltbericht inklusiveAnlagen sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen eingesehenwerden. Weiterhin kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die we-sentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Ferner können während des vorgenannten Ausle-gungszeitraums Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift an oben genannter An-schrift vorgebracht werden. Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die auszulegendenUnterlagen stehen während des Auslegungszeitraums zudem im Internet auf der Homepage der Ver-bandsgemeinde Alzey-Land (www.alzey-land.de) unter „Bürgerservice – Bauleitplanung - Offenlage“zur Einsichtnahme zur Verfügung. Ferner werden sie über das zentrale Internetportal des LandesRheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich gemacht.

    Die Verwaltung empfiehlt, aufgrund der vorliegenden Einschränkungen durch Covid19, telefo-nisch einen Termin mit den Sachbearbeitern zu vereinbaren. Tel. 06731 409-211 oder -416

    Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird das Ziel der Realisierung einerpalliativen Einrichtung/Hospiz verfolgt. Das Vorhaben leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau derGesundheitsinfrastruktur in der Region Rheinhessen und umfasst Räume zur Unterbringung, Versor-gung und Betreuung von Patienten, Räume für Angehörige, Räume für die Verwaltung, Bewirtschaf-tung und Versorgung, Räume für den technischen und logistischen Betrieb, Aufenthaltsräume für Auf-sichts- und Bereitschaftspersonen sowie medizinisches Personal, Umkleide- und Sanitärräume sowieergänzende bauliche Anlagen, Nebenanlagen und Erschließungsanlagen.

    Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind folgende umweltbezogene Informationen bzw. Stellung-nahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange verfügbar und können eingesehenwerden:

    Weiter im Rahmen auf der nächsten Seite.

  • Eppelsheim

    Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-KaufmannMittwoch von 17.00 - 19.00 UhrGemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17Telefon 06735 [email protected]

    Vorhaben- und Erschließungsplan„Auf der Steig“der Ortsgemeinde EppelsheimOffenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGBAz.: 610-13-33/8 En

    Siehe in den Rahmen auf den Seiten 6 -11.

    Satzungüber die Benutzung

    der Kindertagesstättein der Gemeinde Eppelsheimin der Verbandsgemeinde Alzey-Land

    vom 23.06.2020Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB)VIII – Kinder- und Jugendhilfe – vom 26.06.1990(BGBl. I S. 1166) und des Kindertagesstättengeset-zes (KitaG) für Rheinland-Pfalz vom 15.03.1991(GVBl. S. 79) sowie das Landesgesetz über die Wei-terentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreu-ung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kinder-tagespflege (Kita-Zukunftsgesetz) vom 03.09.2019und der § 24 der Gemeindeordnung (GemO) fürRheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), je-weils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Ratder Gemeinde Eppelsheim in seiner Sitzung am23.06.2020 folgende Satzung beschlossen:

    § 1 Träger(1) Die Ortsgemeinde Eppelsheim unterhält für die

    Kinder ihrer Einwohner sowie für Kinder aus demzugeordneten Einzugsbereich gemäß Kinderta-gesstättenbedarfsplanung eine Kindertagesstät-te als öffentliche Einrichtung.

    (2) Mit dem Betrieb der Einrichtung werden aus-schließlich und unmittelbar gemeinnützige undmildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts„Steuerbegünstigte Zwecke“ nach §§ 51 ff. derAbgabenordnung verfolgt.

    § 2 Aufgabe(1) Die Einrichtung hat die Aufgabe, die Erziehung

    der Kinder in der Familie zu ergänzen und zu un-terstützen. Durch Erziehungs-, Bildungs- und Be-treuungsangebote in der Einrichtung fördert siedie körperliche, geistige und seelische Entwick-lung der Kinder.

    (2) Zur Erfüllung des Förderauftrags orientieren sichdie pädagogisch tätigen Betreuungskräfte anden durch Aus- und Fortbildung vermittelten wis-senschaftlichen Erkenntnissen sowie an ihren Er-fahrungen aus der praktischen Arbeit in der Ta-geseinrichtung. Die Kinder lernen dort frühzeitigden gruppenbezogenen Umgang miteinanderund werden zu partnerschaftlichem Verhalten an-geleitet.

    (3) Die Förderung in der Einrichtung nimmt auf diedurch die Herkunft der Kinder bedingten unter-schiedlichen sozialen, weltanschaulichen und re-ligiösen Gegebenheiten Rücksicht.

    (4) In Bezug auf die in Abs. 1 näher bezeichnetenAufgabenfelder wurde für die Kindertagesstätteeine Einrichtungskonzeption erstellt, die in derEinrichtung erhältlich ist und auf die an dieserStelle ausdrücklich verwiesen wird.

    § 3 Aufnahme(1) In die Einrichtung werden Kinder im Rechtsan-

    spruchsalter bis zum Beginn der Schulpflicht auf-genommen.

    (2) Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder see-lischen Behinderung können die Einrichtung be-suchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen in-nerhalb der räumlichen, sachlichen und perso-nellen Rahmenbedingungen Rechnung getragenwerden kann.

    Donnerstag, den 2. Juli 2020 Amtlicher Teil Seite 5

    Art der Information Verfasser Inhalt

    Begründung mit integriertem JESTAEDT + Partner,Umweltbericht zum vorhaben- Mainz, 2020bezogenen Bebauungsplan Architektur- und Sachver-„Auf der Steig“ inkl. Vorhaben ständigenbüro Erbeldinger,und Erschließungsplan Gimbsheim (Architektur(VEP, Karten 2 bis 13) und Gebäude)

    Giloy und Löser, Bad Kreuznach (Erschließungsplanung)

    folgender Fachgutachten:

    Gutachten zu den Geräusch- Ingenieurbüro Pies, Mainzimmissionen (Anlage 1)

    Artenschutzrechtliche Prüfung viriditas, Weiler(Anlage 2)

    Geotechnischer Bericht zu den Geotechnik Büdinger, Fein,Baugrundverhältnissen (Anlage 3) Welling, Mainz

    Entwässerungskonzept (Anlage 4, Architektur- und Sach-Karte 2) verständigenbüro Erbeldinger,

    Gimbsheim

    Behördliche Stellungnahme Generaldirektion Kulturelles Ehemaliges Bahnhofsgebäude als Kultur-zur frühzeitigen Beteiligung Erbe Rheinland-Pfalz, denkmal außerhalb des Geltungsbereichsgemäß § 4 Abs. 1 BauGB Landesdenkmalpflegevom 12.03.2020

    Behördliche Stellungnahme Struktur- und Genehmigungs- Gefährdung durch Starkregen,zur frühzeitigen Beteiligung direktion Süd, Regionalstelle Abflussverschärfungen,gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Wasserwirtschaft, Abfall- Flächeninanspruchnahme/Flächenversiegelung.vom 18.03.2020 wirtschaft und Bodenschutz

    Behördliche Stellungnahme Struktur- und Genehmigungs- Berücksichtigung von Emissionen aus derzur frühzeitigen Beteiligung direktion Süd, Regionalstelle Landwirtschaft, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gewerbeaufsicht Berücksichtigung der Schussapparatevom 12.05.2020 zur Starenabwehr.

    Behördliche Stellungnahme Landesbetrieb Mobilität Bauverbotszone,zur frühzeitigen Beteiligung Worms Inanspruchnahme des Straßenentwässerungs-gemäß § 4 Abs. 1 BauGB -systems,vom 05.03.2020 formeller Hinweis auf Sicherstellung des

    Schallschutzes.

    Behördliche Stellungnahme Landwirtschaftskammer Berücksichtigung eines Pflegewegeszur frühzeitigen Beteiligung Rheinland-Pfalzgemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 16.03.2020

    Behördliche Stellungnahme Kreisverwaltung Alzey-Worms Hinweis zur Berücksichtigung der Dachbegrü-zur frühzeitigen Beteiligung nung als Ausgleichsmaßnahme,gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Hinweise zur Eingrünung des Plangebietes,vom 06.04.2020 Stammumfang von Bäumen,

    Verwendung gebietseigener Gehölze,Landeskompensationsverordnung,technische Hinweise zur Löschwasserversor-gung und zur Dimensionierung von Erschlie-ßungsflächen für die Feuerwehr.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Deutsche Bahn AG Abstände zu Gleisanlagen der Deutschen Bahn,Beteiligung gemäß § 4 Hinweis zur Entwässerung,Abs. 1 BauGB vom 16.03.2020 Hinweis zur Einfriedung des Plangebietes.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Wasserwerk Zweckverband Hinweis auf Anlagen der Wasserversorgung imBeteiligung gemäß § 4 Seebachgebiet Bereich des Flurstücks-Nr. 150Abs. 1 BauGB vom 24.02.2020

    Weiter im Rahmen auf der nächsten Seite.

    Schutzgut Menschen, insbesondere diemenschliche Gesundheit (siehe Anlage 1)• Schallimmissionen durch BAB A 61, Kreis-

    straße K 27, Bahntrasse Alzey-Worms, ge-werbliche und landwirtschaftliche Nutzun-gen im Umfeld, Schussapparate zur Sta-renabwehr im Bereich landwirtschaftlicherFlächen im Umfeld,

    • Emissionen landwirtschaftlicher Betriebeim Umfeld (Staub, Pflanzenschutzmittel),

    • Schallschutzkonzept.

    Schutzgut Tiere und Pflanzen (siehe Anlage 2)• Vorkommen der Zauneidechse in Randbe-

    reichen außerhalb des Geltungsbereiches

    Schutzgut Boden u. Fläche (s. Anlagen 4 u. 5)• geologische Verhältnisse,• Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege-

    lung.

    Schutzgut Wasser (siehe Anlage 3 u. 4, Karte 2)• Gefährdung durch Starkregen,• Versickerungsfähigkeit,• Entwässerung (Niederschlagswasser/

    Schmutzwasser).

    Schutzgut Klima/Luft • Auswirkungen auf die Kaltluftproduktion

    Schutzgut Landschaft• Auswirkungen auf das Landschaftsbild,• landschaftsgerechte Einbindung der bauli-

    chen Anlagen.

    Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sach-güter • Gasleitung innerhalb des Geltungsbe-

    reichs,• Telekommunikationsleitungen und Anlagen

    der Wasserversorgung innerhalb des Gel-tungsbereichs.

    Beschreibung von Maßnahmen zur Vermei-dung, Verringerung und zum Ausgleich dernachteiligen Auswirkungen innerhalb des Gel-tungsbereiches sowie durch die externe Aus-gleichsfläche in der Gemarkung Eppelsheim,Flur 17, Flurstück-Nr. 83

  • (3) Aufnahmeberechtigt sind Kinder, deren Elternbzw. sonstigen Sorgeberechtigten im Einzugsbe-reich der Einrichtung mit Hauptwohnsitz gemel-det sind.

    (4) Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kin-des trifft der Träger der Einrichtung im Benehmenmit der Einrichtungsleitung.

    (5) Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unter-zeichnung des Aufnahmeerhebungsbogens. Siewird von der Vorlage folgender Unterlagen ab-hängig gemacht, welche in schriftlicher Form vonbeiden Sorgeberechtigten bis zum Tag der Auf-nahme vorzulegen sind:• Erklärung, von wem das Kind abgeholt werden

    darf bzw. ob es den Weg von und zur Kinderta-gesstätte alleine zurücklegen darf. Die abho-lenden Personen müssen für diese Aufgabe ge-eignet sein. Die Erklärung kann widerrufen wer-den.

    • Erklärung, wonach das Kind an Unternehmun-gen außerhalb der Einrichtung teilnehmen darf.

    • Ärztliche Bescheinigung, wonach das Kind freivon ansteckenden Krankheiten ist und keineEinwände gegen den Besuch der Tagesstättebestehen. Die Bescheinigung darf bei der Auf-nahme höchstens zwei Wochen alt sein. DesWeiteren muss ein Nachweis über eine Impfbe-lehrung vorgelegt werden.

    • Schriftliche Anerkennung der Einrichtungskon-zeption im Aufnahmeerhebungsbogen.

    (6) Es wird empfohlen, von der nach dem SGB Vvorgesehenen kostenlosen Vorsorgeuntersu-chungen für Kinder von Versicherten Gebrauchzu machen und vor der Aufnahme des Kindes indie Einrichtung die empfohlenen Schutzimpfun-gen der STIKO (ständigen Impfkommission) vor-nehmen zu lassen. Ab März 2020 erfolgt eineAufnahme erst dann, wenn der Einrichtungslei-tung nachgewiesen wurde, dass ein ausreichen-der Impfschutz gegen Masern vorliegt. DerNachweis wird durch den Impfpass erbracht. Alsgesetzliche Grundlage gilt das Infektionsschutz-gesetz sowie das Gesetz für den Schutz vor Ma-sern und zur Stärkung der Impfprävention (Ma-sernschutzgesetz).

    (7) Die Belegzahl der Kindertagesstätte ist in der Re-gel beschränkt auf die in der Betriebserlaubnisgemäß § 45 SGB VIII festgelegte maximale An-zahl und Art der Betreuungsplätze.Liegen mehr Anmeldungen vor als freie Plätzevorhanden sind, erfolgt die Aufnahme der ange-meldeten Kinder nach den Grundsätzen der so-zialen und pädagogischen Dringlichkeit im Ein-zelfall, insbesondere unter Beachtung der folgen-den Prioritätskriterien:a) bei Teilzeitplätzen

    1. Kinder aus dem der Einrichtung gemäßKindertagesstättenbedarfsplanung zuge-ordneten Einzugsbereich

    2. Lebensalter der Kinder3. Alleinerziehendenstatus bzw. Berufstätig-

    keit/Ausbildung beider Elternteile (Alt.: Per-sonensorgeberechtigten)

    4. besonderer familienergänzender Erzie-hungs- und Förderbedarf der Kinder

    5. Besuch der Einrichtung durch Geschwis-terkinder

    6. Datum der Anmeldungb) bei Ganztagsplätzen

    1. Kinder aus dem der Einrichtung gemäßKindertagesstättenbedarfsplanung zuge-ordneten Einzugsbereich

    2. Kinder von allein Erziehenden, die entwe-der vollzeiterwerbstätig sind, eine Ausbil-dung absolvieren oder sich in Maßnahmenzur Eingliederung in den Arbeitsmarkt imSinne des SGB II befinden

    3. besonderer familienergänzender Erzie-hungs- und Förderbedarf des Kindes

    4. Datum der Anmeldung des BedarfsDie Platzvergabe und die einzelnen Kriterien wer-den überprüft und sind in geeigneter Form (z.B.mittels amtlicher Bescheinigungen, Kopien desArbeitsvertrages usw.) jährlich nachzuweisen.Veränderungen des Arbeitsverhältnisses und desBedarfs sind unverzüglich zu melden.

    Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2020

    Stellungnahme zur frühzeitigen EWR Netz GmbH Hinweis auf Leitungen der EWR Netz GmbHBeteiligung gemäß § 4 im östlichen Randbereich des GeltungsbereichsAbs. 1 BauGB vom 17.03.2020

    Stellungnahme zur frühzeitigen Deutsche Telekom Hinweis auf Leitungen der Deutschen TelekomBeteiligung gemäß § 4 Technik GmbH Technik GmbH im östlichen Randbereich desAbs. 1 BauGB vom 06.03.2020 Geltungsbereichs

    Stellungnahme zur frühzeitigen OG Flomborn Keine Einwände, jedoch folgende Anregungen:Beteiligung gemäß § 4 1. Reduzierung LärmimmissionAbs. 1 BauGB vom 05.03.2020 2. Berücksichtigung Radwegekonzept VG

    3. Sanierung Grabenstraße K27

    Stellungnahme zur frühzeitigen Generaldirektion Keine BedenkenBeteiligung gemäß § 4 Kulturelles Erbe,Abs. 1 BauGB vom 24.02.2020 Direktion Erdgeschichte

    Stellungnahme zur frühzeitigen OG Dintesheim Keine EinwendungenBeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.02.2020

    Stellungnahme zur frühzeitigen Bundesamt für Infrastruktur; Keine Belange der Bundeswehr berührt oderBeteiligung gemäß § 4 Umweltschutz und Dienst- beeinträchtigtAbs. 1 BauGB vom 10.03.2020 leistungen der Bundeswehr

    Stellungnahme zur frühzeitigen Dienstleistungszentrum Belange der Flurbereinigung werden nichtBeteiligung gemäß § 4 Ländlicher Raum tangiertAbs. 1 BauGB vom 06.03.2020

    Stellungnahme zur frühzeitigen Landesverband des Belange werden nicht berührtBeteiligung gemäß § 4 Deutschen WanderverbandesAbs. 1 BauGB vom 03.04.2020

    Stellungnahme zur frühzeitigen Fernleitungs-Betriebs- Produktenfernleitungen der NATO und derBeteiligung gemäß § 4 Gesellschaft Bundeswehr sind nicht betroffen, BeteiligungAbs. 1 BauGB vom 03.04.2020 des Bundesamtes für Infrastruktur der Bw wird

    angeregt

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 1 Berücksichtigung von Immissionen durchgemäß § 3 Abs. 1 BauGB Pflanzenschutzmaßnahmen,vom 09.03.2020 Berücksichtigung weiterer Schallimmissionen

    im Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr).

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 2 Schalltechnische Beurteilung (Einstufung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 15.03.2020 Berücksichtigung von Immissionen durch

    Pflanzenschutzmaßnahmen,Berücksichtigung weiterer Schallimmissionenim Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),Grundstücksform/Flächeninanspruchnahme,Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des Landes-amts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Hinweis zur Annahme des Verkehrsaufkom-mens im Rahmen des Schallgutachtens,Messung von Lärmimmissionen,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Hinweis zur Gesundheitsgefährdung durchLärm,Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Berücksichtigung von Immissionen durchÖffentlichkeitsbeteiligung Einwender 3 Pflanzenschutzmaßnahmengemäß § 3 Abs. 1 BauGB Berücksichtigung weiterer Schallimmissionenvom 16.03.2020 im Rahmen des Schallgutachtens (maschinelle

    Arbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr)Grundstücksform/Flächeninanspruchnahme,Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des Landes-amts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Hinweis zur Annahme des Verkehrsaufkom-mens im Rahmen des Schallgutachtens,Messung von Lärmimmissionen,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Hinweis zur Gesundheitsgefährdung durchLärm,Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung.

    Weiter im Rahmen auf der nächsten Seite.

    Art der Information Verfasser Inhalt

  • § 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungs- undSchließzeiten

    (1) Die Einrichtung ist regelmäßig von Montag bisFreitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feierta-ge und der einrichtungsinternen Schließzeiten,geöffnet. Die regelmäßigen täglichen Öffnungs-zeiten und die Schließzeiten werden durch Aus-hang oder in der Kita-Ordnung in der Einrichtungbekannt gegeben.

    (2) Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus be-sonderem Anlass (z.B. wegen Erkrankung,dienstlicher Verhinderung, zur Vermeidung derÜbertragung ansteckender Krankheiten, betrieb-licher Mängel oder Streik) geschlossen bleiben,werden die Personensorgeberechtigten hiervonunverzüglich unterrichtet.

    (3) Es wird gebeten, die Kinder innerhalb der ein-richtungsinternen Bring- und Abholzeiten, jedochkeinesfalls vor der Öffnung zu bringen und pünkt-lich mit Ende der Öffnungszeiten abzuholen.

    (4) Fehlt ein Kind, ist die Gruppen- oder Einrich-tungsleitung unverzüglich zu benachrichtigen.

    (5) Für Kinder in der Eingewöhnungszeit gelten be-sondere Absprachen.

    § 5 Aufsichtspflicht(1) Während der Öffnungszeiten der Einrichtung sind

    grundsätzlich die pädagogisch tätigen Betreu-ungskräfte für die ihnen anvertrauten Kinder ver-antwortlich. Die Aufsichtspflicht erstreckt sichauf die Zeit des Aufenthalts der Kinder in der Ta-gesstätte einschließlich der Ausflüge, Spazier-gänge, Veranstaltungen und Ähnliches.

    (2) Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahmedes Kindes durch die Betreuungskräfte in derEinrichtung und endet mit der Übergabe des Kin-des in die Obhut eines Personensorgeberechtig-ten. Haben die Personensorgeberechtigtenschriftlich erklärt, dass das Kind den Weg zurEinrichtung und nach Hause alleine zurücklegendarf, beginnt bzw. endet die Aufsichtspflicht mitBetreten bzw. Verlassen der Tagesstätte.

    (3) Auf dem Weg zur Einrichtung sowie auf demHeimweg obliegt die Aufsichtspflicht alleine denPersonensorgeberechtigten. Dem ordnungsge-mäßen Übergang in den jeweils anderen Auf-sichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksam-keit zu widmen.

    (4) Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z.B. Feste o. Ä.) sind die Personensorgeberechtigten auf-sichtspflichtig.

    § 6 Krankheitsfälle, Medikamentenabgabe(1) Bei Erkrankung eines Kindes oder eines Famili-

    enmitgliedes an einer Krankheit im Sinne des § 34 Infektionsschutzgesetz muss der Leitungsofort Mitteilung gemacht werden, spätestens andem der Erkrankung folgenden Tag. Ein Merk-blatt hierzu wird bei der Aufnahme ausgehändigt.Der Besuch der Einrichtung ist in diesem Falleausgeschlossen.

    (2) Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krank-heit – auch in der Familie – die Einrichtung wiederbesuchen kann, ist eine ärztliche Unbedenklich-keitsbescheinigung gemäß den Empfehlungendes RKI (Robert-Koch-Institut) vorzulegen.

    (3) Medikamente werden in der Einrichtung grund-sätzlich nicht verabreicht. Im Einzelfall könnenNotfallmedikamente mit ärztlicher Bescheini-gung, unter Angabe der Dauer und der genauenDosierung verabreicht werden. Eine schriftlicheEinverständniserklärung beider Elternteile bzw.der Personenberechtigten muss vorliegen.

    (4) Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Haut-ausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durch-fall oder Fieber ist ein Kita-Besuch nicht möglich.

    (5) In schwerwiegenden Fällen kann die Leitung imEinvernehmen mit dem Träger den Besuch eineskranken Kindes untersagen.

    § 7 Versicherung(1) Die Kinder sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 a des Sieb-

    ten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegenUnfall versichert• auf dem direkten Hin- und Rückweg von der

    Wohnung zur Einrichtung oder dem Ort, andem eine Veranstaltung der Einrichtung statt-findet,

    • während des Besuchs der Einrichtung,• bei Ausflügen und Besichtigungen sowie bei

    Donnerstag, den 2. Juli 2020 Amtlicher Teil Seite 7

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 4 Schalltechnische Beurteilung (Einstufunggemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 05.03.2020 Berücksichtigung weiterer Schallimmissionen

    im Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung,Standortalternativen/Standortsuche.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Standortalternativen/Standortsuche,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 5 Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche.gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.03.2020

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Schalltechnische Beurteilung (Einstufung Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 6 Gebietstyp),gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Berücksichtigung von Immissionen durchvom 15.03.2020 Pflanzenschutzmaßnahmen,

    Berücksichtigung weiterer Schallimmissionenim Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),Grundstücksform/Flächeninanspruchnahme,Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des Landes-amts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Hinweis zur Annahme des Verkehrsaufkom-mens im Rahmen des Schallgutachtens,Messung von Lärmimmissionen,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Hinweis zur Gesundheitsgefährdung durchLärm,Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 7 Schalltechnische Beurteilung (Einstufunggemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 13.03.2020 Berücksichtigung weiterer Schallimmissionen

    im Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des Landes-amts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Flächengröße,Schutzstreifen der Gashochdruckleitung,Schallimmissionen durch Schienenverkehr,BAB A 61 und K 27,Schallimmissionen im Plangebiet durch Pflegevon Grünflächen und Gehölzen,Verletzungsgefahr durch Festsetzung von ver-sickerungsfähigen Belägen,Hinweis auf Gestaltungssatzung der OG Ep-pelsheim,Festsetzung im Bereich des Flurstücks Nr. 151(Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sons -tigen Bepflanzungen),Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft,Maßnahmen zur Vermeidung und Verminde-rung Schutzgut Menschen,Schallschutzmaßnahmen.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Schalltechnische Beurteilung (EinstufungÖffentlichkeitsbeteiligung Einwender 8 Gebietstyp),gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Berücksichtigung weiterer Schallimmissionen vom keine Angabe im Rahmen des Schallgutachtens (maschinellePosteingang 17.03.2020 Arbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),

    Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Standortalternativen/Standortsuche,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 9 Erhalt der landwirtschaftlichen Fläche.gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.03.2020

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 10 Schalltechnische Beurteilung (Einstufunggemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 15.03.2020 Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des

    Weiter im Rahmen auf der nächsten Seite.

    Art der Information Verfasser Inhalt

  • Veranstaltungen, die von der Einrichtung orga-nisiert sind.

    (2) Die Leistungen der Unfallversicherung beziehensich nur auf Personenschäden, nicht auf Sach-schäden oder Schmerzensgeld.

    (3) Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von derEinrichtung eintreten, müssen der Leitung derEinrichtung unverzüglich gemeldet werden.

    (4) Für den Verlust, die Beschädigung und die Ver-wechselung persönlicher Gegenstände des Kin-des, wie z.B. Kleider, Brillen, Spiel- und Wertge-genstände wird keine Haftung übernommen. Eswird empfohlen, die Sachen mit dem Namen desKindes zu versehen.

    (5) Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt,haften unter Umständen die Eltern. Es wird des-halb empfohlen, eine private Haftpflichtversiche-rung abzuschließen.

    § 8 Abmeldung, Ausschluss(1) Die Abmeldung ist grundsätzlich nur mit einer

    vierwöchigen Frist zum Monatsende möglich,d.h. die Kündigung muss spätestens am 1. Werk-tag eines Monats vorliegen, wenn zum Monats-ende gekündigt werden soll. Sie ist schriftlich,von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreibenund der Leitung der Einrichtung zu übergeben.Dies gilt auch für den Wechsel in der Betreu-ungsart in der Einrichtung.

    (2) Für Kinder, die in die Schule aufgenommen wer-den und bis zum Ende des Kindertagesstätten-jahres die Einrichtung besuchen, erübrigt sich ei-ne schriftliche Abmeldung.

    (3) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kinder-tagesstätte mit einer Frist von vier Wochen zumMonatsende insbesondere ausgeschlossen wer-den, wenn• das Kind die Einrichtung über einen zusam-

    menhängenden Zeitraum von länger als vierWochen unentschuldigt nicht mehr besucht hatund der Platz dringend benötigt wird,

    • das Kind besonderer Hilfen bedarf, die von derEinrichtung trotz erheblicher Bemühungennicht geleistet werden kann,

    • das Kind Verhaltensmuster einer massivenSelbst- oder Fremdgefährdung zeigt, die unterAusschöpfung der pädagogischen Möglichkei-ten der Einrichtung nicht abgestellt werdenkönnen,

    • der zu entrichtende Elternbeitrag für drei auf-einanderfolgende Monate nicht bezahlt wurde(gilt für Krippen- und Essensbeiträge),

    • mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeitbesteht,

    • die Personensorgeberechtigten die in dieserSatzung aufgeführten Pflichten wiederholt nichtbeachten,

    • erhebliche, nicht ausräumbare Auffassungsun-terschiede über das Erziehung-, Bildungs- undBetreuungskonzept zwischen Personensorge-berechtigten, Träger und Leitung bestehen, sodass eine angemessene Förderung der Ge-samtentwicklung des Kindes trotz mehrfacherEinigungsbemühungen nicht mehr möglich unddie Fortsetzung des Benutzungsverhältnissesdem Träger nicht zumutbar ist,

    • eine Impfung des Kindes lt. Masernschutz- undInfektionsschutzgesetz nicht nachgewiesenwird.

    • die Einrichtung geschlossen wird.

    § 9 Elternbeitrag(1) Für den Besuch der Kindertagesstätten werden

    gemäß § 13 KitaG zur anteiligen Deckung derPersonalkosten Elternbeiträge (gilt für Krippen-und Hortbeiträge) erhoben.

    (2) Elternbeiträge sind grundsätzlich in vollen Mo-natsbeiträgen auch während urlaubs- und be-triebsbedingten Schließtagen der Einrichtung,Schließzeiten aus besonderem Anlass (z.B. we-gen höherer Gewalt oder Streik) sowie für Fehlta-ge der Kinder zu entrichten.

    (3) Vom Elternbeitrag in der Kindertagesstätte be-freit sind gemäß § 13 Abs. 3 KitaG alle Kinder abdem vollendeten zweiten Lebensjahr. Die Bei-tragsbefreiung gilt grundsätzlich auch, wenn einKind dieser Altersgruppe eine Kinderkrippe be-sucht.

    (4) Für Kinder unter zwei Jahren, die eine Kinderta-

    Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2020

    Landesamts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Standortalternativen/Standortsuche.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 11 Schalltechnische Beurteilung (Einstufunggemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 15.03.2020 Berücksichtigung von Immissionen durch

    Pflanzenschutzmaßnahmen,Berücksichtigung weiterer Schallimmissionenim Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),Grundstücksform/Flächeninanspruchnahme,Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des Landes-amts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Hinweis zur Annahme des Verkehrsaufkom-mens im Rahmen des Schallgutachtens,Messung von Lärmimmissionen,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Hinweis zur Gesundheitsgefährdung durchLärm,Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 12 Schalltechnische Beurteilung (Einstufunggemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 15.03.2020 Berücksichtigung von Immissionen durch

    Pflanzenschutzmaßnahmen,Berücksichtigung weiterer Schallimmissionenim Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),Grundstücksform/Flächeninanspruchnahme,Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des Landes-amts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Hinweis zur Annahme des Verkehrsaufkom-mens im Rahmen des Schallgutachtens,Messung von Lärmimmissionen,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Hinweis zur Gesundheitsgefährdung durchLärm,Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 13 Schalltechnische Beurteilung (Einstufunggemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 12.03.2020 Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-

    grund von Schallimmissionen,Standortalternativen/Standortsuche.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Beteiligung weiterer Behörden/TrägerÖffentlichkeitsbeteiligung Einwender 14 öffentlicher Belange,gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Art der baulichen Nutzung,vom 13.03.2020 Schallimmissionen,

    Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiegel -ung.

    Stellungnahme zur frühzeitigen Privat Art der baulichen Nutzung,Öffentlichkeitsbeteiligung Einwender 15 Schalltechnische Beurteilung (Einstufunggemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gebietstyp),vom 16.03.2020 Berücksichtigung von Immissionen durch

    Pflanzenschutzmaßnahmen,Berücksichtigung weiterer Schallimmissionenim Rahmen des Schallgutachtens (maschinelleArbeiten, Schussapparate zur Starenabwehr),Grundstücksform/Flächeninanspruchnahme,Hinweis auf Lärmkartierung 2017 des Landes-amts für Umwelt Rheinland-Pfalz,Hinweis zur Annahme des Verkehrsaufkom-mens im Rahmen des Schallgutachtens,Messung von Lärmimmissionen,Nutzbarkeit der Außenbereiche/Garten auf-grund von Schallimmissionen,Hinweis zur Gesundheitsgefährdung durchLärm,Visuelle Störung durch nächtliche Befeuerungbestehender Windkraftanlagen,Standortalternativen/Standortsuche,Flächeninanspruchnahme/Flächenversiege -lung.

    Weiter im Rahmen auf der nächsten Seite.

    Art der Information Verfasser Inhalt

  • gesstätte besuchen, ist ein Elternbeitrag (Krip-penbeitrag) zu entrichten, der vom Einkommender Eltern abhängig ist und vom Jugendhilfeaus-schuss in Form einer Elternbeitragstabelle diffe-renziert nach Teilzeit- und Ganztagsbetreuungfestgesetzt wird.

    (5) Zusätzlich zum Elternbeitrag wird gemäß § 13Abs. 1 Satz 2 KitaG für die Mittagsverpflegungder Kinder eine monatliche Verpflegungspau-schale erhoben. Der Jahresbeitrag ist auf 12 Mo-nate verteilt. Eine Abmeldung kann immer nurzum Ende des jeweiligen Monats erfolgen; siehe§ 8 Abs.1 gilt sinngemäßDie Verpflegungspauschale ist auch für elternbei-tragsfreie Kinder zu entrichten.

    (6) Die Verpflegungspauschale wird grundsätzlichals voller Monatsbeitrag erhoben.

    (7) Die Verpflegungspauschale wird durch die Orts-gemeinde festgelegt und wird für die Tage erho-ben, an denen das Kind angemeldet ist.

    (8) Für die Festsetzung und Erhebung der Elternbei-träge gem. § 13 KitaG gelten die Richtlinien desLandkreises Alzey-Worms über die Festsetzungund Erhebung von Elternbeiträgen für Kinderta-gesstätten in der jeweils gültigen Fassung. Esgelten insbesondere folgende Regelungen:• Auf Antrag wird der Elternbeitrag für Kinderta-

    gesstätten unter Berücksichtigung des nachzu-weisenden Einkommens der Sorgeberechtigtenfestgesetzt.

    • Das maßgebende Elterneinkommen wird ge-staffelt nach dem bereinigten Nettoeinkommenermittelt. Maßgeblich ist das monatliche Ein-kommen der Eltern einschließlich Kindergeldund Unterhaltszahlungen.

    • Berechnungsgrundlage sind regelmäßig dieEinkünfte der letzten drei Monate vor der Fest-setzung. Einmalige Einnahmen wie Urlaubs-und Weihnachtsgeld werden dabei nicht be-rücksichtigt. Auf das Einkommen entrichteteSteuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversiche-rung werden vom Bruttoeinkommen in Abzuggebracht. Ebenso können Beiträge zu öffentli-chen oder privaten Versicherungen oder ähnli-chen Einrichtungen, soweit diese gesetzlichvorgeschrieben oder nach Grund und Höhe an-gemessen sind, sowie die mit der Erzielung desEinkommens verbundenen Ausgaben abge-setzt werden.

    • Die Eltern sind verpflichtet, wesentliche Ein-kommensveränderungen (Abweichungen vonmehr als 15% im Quartal) der Verbandsge-meinde Alzey-Land mitzuteilen und nachzuwei-sen. Ebenso ist die Verbandsgemeinde Alzey-Land berechtigt, jährlich die Einkommensnach-weise zu überprüfen und eine Neufestsetzungab dem Zeitpunkt der Veränderung des Ein-kommens zu treffen.

    • Erhebliche Änderungen, die nach der Festset-zung des Elternbeitrages eintreten, könnenwährend des Festsetzungszeitraumes nur be-rücksichtigt werden, wenn eine Änderung imSinne des § 48 SGB X vorliegt. Ändert sichwährend des Festsetzungszeitraumes die Artdes Kindertagesstättenplatzes (z.B. Änderungder Betreuungsform) oder die Anzahl der Kin-der in der Familie, wird der Elternbeitrag ohneweitere Einkommensprüfung neu festgesetzt.

    • Stellen die Sorgeberechtigten keinen Antragauf Festsetzung des Elternbeitrages oder legensie innerhalb einer durch gesonderte Aufforde-rung gesetzten angemessenen Frist keine ge-eigneten Unterlagen vor, wird der jeweils gel-tende Höchstbetrag fällig.

    (9) Die Eltern- und Verpflegungsbeiträge werdendurch schriftlichen Bescheid der Verbandsge-meindeverwaltung Alzey-Land festgesetzt. Siesind zum Fälligkeitstermin an die Verbandsge-meindekasse Alzey-Land zu entrichten.Die Zahlungen können mittelsa) Überweisung an die Verbandsgemeindekasse

    erfolgen, oderb) per SEPA-Basislastschrift von der Verbands-

    gemeindekasse abgebucht werden. Voraus-setzung hierzu ist, dass der Verbandsgemein-dekasse vorher ein SEPA-Lastschriftmandaterteilt wurde.

    § 10 Beginn und Ende der Zahlungspflicht(1) Die Elternbeiträge und die Verpflegungspauscha-

    len sind zum 15. des laufenden Monats fällig, frü-hestens jedoch nach Zugang des entsprechen-den Bescheides.

    (2) Die Zahlungspflicht beginnt mit der Aufnahmedes Kindes in die Kindertagesstätte und endetmit Ablauf des Monats, in dem das Kind abge-meldet oder beitragsfrei bzw. vom Besuch derKindertagesstätte ausgeschlossen wird.

    (3) Für Kinder, die nach über vier Wochen Abwesen-heit weder entschuldigt noch abgemeldet wer-den, bleibt die Zahlungspflicht noch für den lau-fenden Monat bestehen.

    (4) Zur Zahlung verpflichtet sind die Eltern oder an-dere Unterhaltsverpflichtete, auf deren Antrag einKind in die kommunale Kindertagesstätte aufge-nommen wird.

    § 11 ElternbeiratDie Elternvertretung richtet sich nach dem jeweilsgültigen Kindertagesstättengesetz und den zu ihmergangenen Verordnungen und Richtlinien, die aufWunsch bei der Einrichtungsleitung eingesehen wer-den können.

    § 12 Sonstiges(1) Spezielle Dinge, wie Frühstück, Malkleidung etc.

    werden einrichtungsintern geregelt.(2) Die Kinder sollen für den Besuch der Einrichtung

    kindgemäße Kleidung tragen und feste Schuhe,die zum Spielen im Innen- und Außengelände ge-eignet sind.

    (3) Bei Kleinkindern ist es notwendig, dass die Per-sonensorgeberechtigten ausreichend Wechsel-wäsche für ihr Kind in der Einrichtung hinterle-gen. Pflegemittel, wie Windeln, Öl oder Cremesind von den Personensorgeberechtigten in aus-reichender Menge selbst bereitzustellen.

    (4) Zur Darstellung der pädagogischen Arbeit wer-den Fotos, Video- und Tonaufnahmen angefer-tigt. Die Einverständniserklärung hierfür ist Be-standteil der Aufnahmeunterlagen.

    § 13 Datenschutz(1) Für die Bearbeitung und Verwaltung sowie für die

    Erhebung der Beiträge werden folgende perso-nenbezogene Daten in automatisierten Dateiengespeichert.• Namen und Anschrift der Erziehungsberechtig-

    ten, Geburtsdaten aller Kinder sowie weiterezur kassenmäßigen Abwicklung erforderlicheDaten,

    • Antragsdaten für eventuelle Gebührenermäßi-gungen.

    (2) Die Kindertagesstätte ist verpflichtet, folgendepersonenbezogene Informationen weiterzuleiten:• an das Gesundheitsamt gem. § 34 Abs. 6 In-

    fektionsschutzgesetz bei meldepflichtigenKrankheiten und § 10a Infektionsschutzgesetzwegen Impfberatung

    • an die Unfallkasse gem. § 193 SGB VII bei Un-fällen des Kindes während der Betreuung undbei Wegeunfällen

    • an das Jugendamt gem. Vereinbarung nach § 8a Abs 4 SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung

    (3) Personenbezogene Daten werden in der Kinder-tagestätte gelöscht, wenn sie für die Erfüllungder Aufgabe nicht mehr benötigt werden. Für dieKindertagesstätte gibt es keine generellen Lö-schungsfristen. Personenbezogene Daten wer-den i.d.R. nicht mehr benötigt, wenn das Kinddie Einrichtung verlässt.• Adressdaten (Notfalladressen) oder die Listen

    mit Abholpersonen werden nicht mehr benötigtund werden vernichtet.

    • Portfolios werden dem Kind oder den Elternbeim Abschied ausgehändigt oder, wenn keinWert daraufgelegt wird, gelöscht bzw. ge-schreddert.

    • Für die Abrechnung von Elternbeiträgen, Es-senbeiträgen oder anderen Kosten geführte Liste werden so lange aufbewahrt, bis eventu-elle Rückforderungsansprüche verjährt sind.Hier besteht eine 4-jährige Löschungsfrist.

    (4) Tägliche Anwesenheitslisten sind erforderlich,solange das Kind in der Einrichtung ist sowie fürdie Dokumentation des Handlungsplans.

    § 14 InkrafttretenDie Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzungvom 01.01.2002 außer Kraft.Eppelsheim, den 23.06.2020Ute Klenk-KaufmannOrtsbürgermeisterin

    Erbes-Büdesheim

    Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz TovarMontag von 9.00 - 11.00 Uhr undDonnerstag von 17.00 - 18.00 Uhrund nach VereinbarungRathaus, Hauptstraße 30Telefon 06731 [email protected]

    Esselborn

    Ortsbürgermeister Jan WeindorfDonnerstag von 19.00 - 20.00 UhrGemeindeverwaltung, Obergasse 11Telefon 06731 43330Mobil 01520 [email protected]

    Flomborn

    Ortsbürgermeisterin Sabine KröhleDienstag von 18.30 - 20.00 Uhrund nach VereinbarungGemeindeverwaltung, Langgasse 28Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet)[email protected]

    Öffentliche BekanntmachungAm Donnerstag, dem 9. Juli 2020 um 19.00 Uhr,findet im Dorfgemeinschaftshaus der OrtsgemeindeFlomborn eine öffentliche Sitzung des Ausschus-ses für Bau, Liegenschaften und Denkmalpflegeder Ortsgemeinde Flomborn statt.

    Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.

    Tagesordnung:1. Gestaltung Außengelände Friedhof 2. Bauarbeiten Aussegnungshalle3. Neubau KiTa

    Donnerstag, den 2. Juli 2020 Amtlicher Teil Seite 9

    Während der Offenlegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ver-bandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey vorgebracht werden. Die frist-gemäß vorgebrachten Stellungnahmen sind zu prüfen; das Ergebnis wird schriftlich mitgeteilt. Nichtfristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungunberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

    Eppelsheim, den 29.06.2020Ute Klenk-KaufmannOrtsbürgermeisterin

  • 4. Mitteilungen und AnfragenFlomborn, den 25.06.2020Sabine KröhleOrtsbürgermeisterin und Vorsitzende

    Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.

    Flonheim

    Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-HübnerÖffnung der Verwaltung:Montag von 8.30 - 11.30 UhrDonnerstag von 15.00 - 18.00 UhrRathaus, Marktplatz 12Telefon 06734 9130657Fax 06734 [email protected]ätte: [email protected]/Ortsmuseum: [email protected]

    Öffentliche BekanntmachungAm Freitag, dem 3. Juli 2020 um 20.00 Uhr, findetin der Klosterstube der Adelberghalle der Ortsge-meinde Flonheim eine öffentliche Sitzung des Stra-ßenbau- und Verkehrsausschusses der Ortsge-meinde Flonheim statt.

    Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.

    Tagesordnung:1. Verkehrsberuhigung Flonheim;

    Parkbuchten Langgasse Parksituation „Am Wiesbach“ Parkplatz Wilhelm-Leuschner-Straße

    2. Ausbau der Alzeyer Straße; Ausstattung StraßenbeleuchtungAusstattung Illumination

    3. Mitteilungen und AnfragenFlonheim, den 18.06.2020Karl-Heinz LinnebacherErster Beigeordneter und Vorsitzender

    Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.more-rubin1.de/ einsehbar.

    Framersheim

    Ortsbürgermeister Felix SchmidtSprechstunde:Dienstag von 17.30 - 18.30 UhrDonnerstag von 17.00 - 18.30 Uhrund nach VereinbarungÖffnungszeiten der Verwaltung:Dienstag: 17.00 - 19.00 UhrDonnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 UhrRathaus, Schloßstraße 1Telefon 06733 [email protected]

    Freimersheim

    Ortsbürgermeister Jacques GarridoSprechstunde:Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhrim Bürgerhaus, Flomborner Weg 20Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus)Rathaus, Hauptstraße 7Telefon 06731 43317 Mobil 0171 4375420info@freimersheim-rheinhessen.dewww.freimersheim-rheinhessen.de

    Gau-Heppenheim

    Ortsbürgermeister Peter MoritzMontag von 19.00 - 20.00 UhrGemeindeverwaltung, Schloßgasse 3Telefon 06731 42445Fax 06731 4749957Mobil 0151 [email protected]

    Gau-Odernheim

    Ortsbürgermeister Heiner IllingSprechstunde:Montag von 15.30 - 17.30 Uhr o. nach VereinbarungRathaus, Obermarkt 6Öffnungszeiten Rathaus:Montag von 15.30 - 17.30 UhrMittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 UhrTelefon 06733 403Fax 06733 [email protected]ätte: 06733 9299770Kindergarten: 06733 6887

    Sprechstunden des BürgermeistersAufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord-nungen kann die Sprechstunde des Bürgermeistersnach wie vor nur nach vorheriger telefonischer An-meldung unter 06733 403 besucht werden.Allerdings besteht auch die Möglichkeit, per E-Mail:[email protected] oder Skype:[email protected] in Verbindung zu tre-ten. Bitte achten Sie beim Betreten des Rathausesauf die Hygienevorschriften – bleiben Sie gesund!Heiner IllingOrtsbürgermeister

    Öffentliche Ausschreibungnach VOB/A

    Bauvorhaben: Sanierung der Pflasterfläche inder Brunnenstraße Gau-Odern-heim; Pflasterarbeiten

    Auftraggeber: Ortsgemeinde Gau-Odernheim

    Siehe unter VG Alzey-Land.

    Kettenheim

    Ortsbürgermeister Wilfried BuschDienstag von 18.30 - 19.30 UhrRathaus, Alzeyer Straße 10Telefon 06731 43331

    Lonsheim

    Ortsbürgermeister Harald DenneDienstag von 19.00 - 20.00 UhrGemeindeverwaltung, Weihergasse 5Telefon 06734 [email protected]

    Mauchenheim

    Ortsbürgermeister Udo ArmSprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10:Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr u. n. VereinbarungTelefon 06352 740470 (Kita)

    Telefon 06352 4403 (Gemeindebüro)Mobil 0175 5823136buergermeister@mauchenheim-online.dewww.mauchenheim-online.de

    Nack

    Ortsbürgermeister Frank Jakoby-MarouelliDonnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr u. n. VereinbarungHauptstraße 65, 55243 NackTelefon 06736 266 (Gemeindebüro)Telefon 06736 [email protected]

    Nieder-Wiesen

    Ortsbürgermeister Holger WaldschmidtDienstag von 18.00 - 19.00 UhrGemeindeverwaltung, Marktplatz 3Telefon 06736 [email protected]

    Ober-Flörsheim

    Ortsbürgermeister Sascha LeonhardtMittwoch von 17.30 - 19.00 Uhr u. n. VereinbarungGemeindeverwaltung, Walterplatz 1Telefon 06735 218Mobil 0151 14944800Fax 06735 [email protected]

    HINWEIS:Die Amtsstunde findet bis auf Weiteres in derGaststätte im EG der alten Gemeindehalle in derTurnhallenstraße statt.

    Zur Einhaltung der bestehenden Hygienevor-schriften und um Wartezeiten zu vermeiden, wirdnach Möglichkeit um vorherige Anmeldung gebe-ten.

    Bürgermeister-Amtsstunde entfälltDie Amtsstunde des Bürgermeisters am Mittwoch,den 01.07.2020, muss leider ausfallen.Sascha LeonhardtOrtsbürgermeister

    Offenheim

    Ortsbürgermeister Peter OdermannMittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr o. n. VereinbarungGemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4Telefon 06736 216Mobil 0172 [email protected]

    Wahlheim

    Ortsbürgermeister Ralph FuchsMontag von 17.30 - 18.30 Uhr o. n. VereinbarungGemeindeverwaltung, Kelleracker 1Telefon 06731 5161767Mobil 0176 [email protected]

    Seite 10 Amtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2020

    Ende Amtlicher Teil

  • Donnerstag, den 2. Juli 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 11

    Garten-Gebet stattKersche-KerbSiehe unter Biebelnheim.

    Garten-Gebet stattKersche-KerbDie Ev. Kirchengemeinden der Regionfeiern derzeit unter dem Motto „Zu-sammen Halt Finden“ gemeinsameGottesdienste in Schwerpunktkirchen.An den kommenden zwei Sonntagengeht der Gottesdienst aus Gau-Odern-heim allerdings auf Reisen: Am Sonn-tag, den 5. Juli, wird der Gottesdienststatt in Gau-Odernheim im ev. Kirch-garten in Biebelnheim (Obere Kirch-gasse 12) stattfinden. Am Sonntag,den 12. Juli, feiern wir dann ökume-nisch auf dem Spiesheimer Kerbeplatz(Niederstraße 11). Jeweils um 10 Uhrsollen diese Gottesdienste im Grünenals kleiner Trost für die ausfallendenKerbe-Gottesdienste gefeiert werden.Auch im Außenbereich sind die beson-deren Maßgaben zur Corona-Bekämp-fung zu berücksichtigen: Es gilt eine

    Maskenpflicht beim Kommen und Ge-hen (am Sitzplatz entfällt die Masken-pflicht), übliche Hygiene-Regeln undAbstandsgebote sind zu beachten unddie Anwesenden müssen ihre Kontakt-daten (Name, Anschrift und Rufnum-mer) hinterlegen.Weil die Sitzplätze begrenzt sind, bit-ten wir um Anmeldung unter [email protected] oder telefonisch unter06733 961167 (ggf. Anrufbeantworter).Eine Teilnahme ist aber auch ohne An-meldung möglich, sofern Plätze vor-handen sind. Wir freuen uns, Sie zu se-hen! Weitere Informationen unter www.e-bbes.de. Pfr.M.K.

    Flomborner KerbAuch wenn unsere Kerb in diesemJahr aufgrund der aktuellen Situationausfallen muss, wird eine liebgewon-nene Tradition trotzdem weitergeführt.Aus einer spontanen Idee heraus undmit der Unterstützung einiger alteinge-sessener Kerbeborsch gibt es auch indiesem Jahr einen Kerbebutton. Unterdem Motto „Kerb 2020 – zusammengegen Corona“ kann er bei Willi Grau-er, Bleiche 22, Tel. 06735 8371, käuf-lich erworben werden. Der Erlös gehtan das Kerbeteam für die Gestaltungder Kerb 2021.Sabine Kröhle, Ortsbürgermeisterin

    OrtsführungenAb sofort bietet die OrtsgemeindeFlonheim wieder samstagnachmittagsab 16 Uhr Ortsführungen an, allerdingsnur nach vorheriger telefonischer An-

    meldung und bis zu 10 Personen nachden Corona-Regeln.Anmeldungen bitte unter Tel. 067341832 oder bei der Gemeindeverwal-tung 06734 9130657.Ute Beiser-Hübner,Ortsbürgermeisterin

    Kunstausstellungund SchattentheaterAm Sonntag, 5. Juli, findet im Gartender Familie Pfarrer Dr. Klaus-Peter undElke E. Edinger, Bahnhofstraße 34 inFlonheim, eine Kunstausstellung mitKunstschaffenden sowie ein Schatten-theater statt. Die Veranstaltung imSommergarten beginnt mit einer Kunst-ausstellung verschiedener Künstlerin-nen und Künstler. Nach der Gemälde-ausstellung, die bei freiem Eintrittdurchgehend von 10-20 Uhr geöffnetist, findet mit Einbruch der Dämme-rung um 21.30 Uhr die Premiere imSchattentheater der Tragikomödie„Hölderlin im Altenheim“ von Pfr. i. R.Dieter Leppla statt. E.E.E.

    Wertstoffhof Framersheim - ab Juliwieder ohne TerminvergabeWie der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB)mitteilt, wird die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Terminvereinba-rung für Anlieferungen auf dem Wert-stoffhof in Framersheim ab Mittwoch,1. Juli versuchsweise eingestellt. Abdiesem Tag sind somit wieder Anliefe-rungen ohne vorherige Terminverein-barung möglich. „Wir werden die Si-tuation beobachten um festzustellen,ob wieder ein normaler Betrieb mög-lich ist“, so der Werkleiter des Abfall-wirtschaftsbetriebs, Elmar Marx. Solltesich herausstellen, dass mit der Lok-kerung ein ordnungsgemäßer Betrieb

    unter Einhaltung der Hygieneregelun-gen nicht möglich ist, behalte sich derAWB vor, wieder zur Terminvergabezurückzukehren, um den Anlieferungs-verkehr besser zu steuern.Die Anzahl der Anlieferer auf demWertstoffhof ist weiterhin beschränkt.Das Tragen eines Mundschutzes sollte– wie bei den meisten Dienstleistungenaktuell – selbstverständlich sein. Auchkönnen nur Abfälle aus dem LandkreisAlzey-Worms angenommen werden.Bei der Anlieferung mit einem Fahr-zeug mit einem auswärtigen Kennzei-chen ist unaufgefordert der Personal-ausweis vorzuzeigen, um den Wohn-sitz zu bestätigen.

    Brotbackennach Corona-LockdownNachdem weiter Lockerungen in Kraftgetreten sind, wollen auch die Backes-grumbeerbäcker wieder mit dem Brot-backen beginnen. Deshalb wird amSamstag, den 4. Juli, um 8 Uhr derHolzbackofen angeheizt, um die be-stellten Brote zu backen. Bestellungensind möglich während der Dienststun-den der Gemeindeverwaltung unterTel. 06733 316, Mobil 01522 4350307oder per E-Mail an [email protected] bitten die Bestellungen bis Freitag3. Juli, 20 Uhr zu tätigen, da am Back-tag zur Zeit keine Bestellungen mög-lich sind. Das Abholen der Brote er-folgt in einem Zeitfenster von 15.30 bis17 Uhr ausschließlich vor dem Back-haus. Das Backhaus betreten dürfennur die eingeteilten Bäcker. Wir bittenweiterhin die Hygienevorschriften zubeachten. G.Dei.

    Kirche in Corona-ZeitenDie Corona-Pandemie beschäftigt unsalle, auch wenn viele Einschränkungenzur Zeit zurückgenommen wurden undsich Vieles wieder „normal“ anfühlt,

    Bechtolsheim

    Biebelnheim

    Flomborn

    Flonheim

    Framersheim

    Nichtamtlicher TeilAktuelles aus den GemeindenKultur - Sport - VereinslebenZeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharisti-sche Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA =Gottesdienst mit Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M =Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosen-kranz; VAM = Vorabendmesse

    Informationen der Kirchengemeinden sind evtl. auch unter den einzelnenOrtsrubriken zu finden sowie bei den jeweiligen Gemeindebüros.

    Katholisch: Bechtolsheim: So., 9 Uhr, Amt. Mi., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, Hl.M.Biebelnheim: Di., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, Hl.M. Erbes-Büdesheim: Sa., 18 Uhr,EUF. Flonheim: So., 9 Uhr, EUF. Di., 19 Uhr, Abendgebet im Pfarrgarten (entfälltbei starkem Regen). Gau-Odernheim: Do., 9 Uhr, Hl.M. Sa., 18.30 Uhr, VAM. Do.(9.7.), 18.30 Uhr, Hl.M.

    Evangelisch: Albig: So., 10 Uhr, Dekanats-GD. Bechenheim: So., 10 Uhr, GD.Eppelsheim: So., 10 Uhr, GD. Flonheim: So., 10 Uhr, Dekanats-GD. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, GD. Nieder-Wiesen: So., 8.45 Uhr, GD.

    Ev. Chrischona-Gemeinde Am Kreuz: Osterstr. 32, Udenheim. Zurzeit findenkeine Gottesdienste statt. Infos: Gemeinschaftspastor Tobias Lehr, Tel. 06158895246, E-Mail: [email protected], www.am-kreuz-udenheim.de

    Stadtmission Alzey: Schloßgasse 41, Alzey.

    Neuapostolische Kirche Alzey: Wormser Str. 81, Alzey.

    Ev. Freikirchliche Gemeinde am Schillerplatz Alzey (Baptisten): Schillerplatz 4,Alzey; Gemeindebüro: 06731 7700, [email protected], www.gemeinde-schillerplatz.de

    Kirchengemeinden • Gottesdienste

    Verloren/GefundenIn der Gemarkung Eppelsheimwurde ein Schlüsselbund gefun-den.

    Der/die Eigentümer/in wird gebe-ten, sich mit dem Fundbüro derVerbandsgemeindeverwaltung Al-zey-Land, Bürgerbüro, Tel. 06731409-310 in Verbindung zu setzen.

    Unsere E-Mail-Adresse für Ihre redaktionellen Textbeiträge:redakt ion@nachr i chtenb la t t -a l zey - land .de

  • Die Kirchen sind jedoch weiterhin dazuverpflichtet, die jeweiligen Regelungenin eigenen Hygiene- und Sicherheits-konzepten abzubilden. Die Kirchen ha-ben die Freiheit, das in ihrer Verant-wortung innerhalb des durch das Landgesetzten Rahmens zu regeln. Das er-klärt auch, dass verschiedene KirchenDinge verschieden regeln: Die katholi-schen Bistümer entscheiden Manchesanders als die evangelischen Landes-kirchen. Und da die Grenzen der Bistü-mer und Landeskirchen nicht identischsind mit den Bundesländern, gelten oftauch innerhalb dieser kirchlichenDachorganisationen verschiedene Re-geln. In unserem Fall (Ev. Kirche Hes-sen und Nassau) sind das die Bestim-mungen von Hessen und Rheinland-Pfalz. Die Kirchenvorstände der Ev. Kirchen-gemeinden Framersheim und Gau-Heppenheim beraten kontinuierlich dieentsprechenden Veränderungen undprüfen, was das jeweils konkret fürkirchliches Leben bedeutet. Die Kir-chenvorstände müssen stets abwägenzwischen dem verständlichen Wunschnach „Normalität“ und der Verantwor-tung, die sich aus den Risiken einerÖffnung der Gemeindehäuser fürkirchliche Arbeit ergeben. Dabei ist eseine Vorgabe von Staat und Kirche,dass eine Öffnung prinzipiell nur erfol-gen kann, wenn zuvor ein Schutzkon-zept erstellt ist. Nach ausgiebiger Dis-kussion und unter Würdigung aller Fra-gen und Probleme haben die Kirchen-vorstände entschieden, die Gemein-

    dehäuser zunächst bis zum Ende derSommerferien noch nicht zu öffnen.Wir werden die Lage im August erneutbewerten und dann entscheiden, wiees weitergeht.Wir bitten um Verständnis für dieseEntscheidung. Sie können sicher sein,dass die Proben unserer Musikgrup-pen, Frauenfrühstück, Krabbelgruppe,Kindergottesdienst usw. wieder aufge-nommen wird, sobald dies vertretbarerscheint.Weiterhin feiern wir unsere Gottes-dienste gemeinsam mit den anderenGemeinden des Dekanats in extrahierfür ausgestatteten Kirchen in Albig,Eppelsheim und Gau-Odernheim so-wie Flonheim, Wörrstadt und Wöllsteinsonntags um 10 Uhr. Bitte beachtenSie, dass Sie sich für Gau-Odernheimim Lauf der Woche jeweils telefonischanmelden müssen.Die Kirche in Framersheim ist weiterhintäglich für Besuch und privates Gebetgeöffnet, die Kirche in Gau-Heppen-heim sonntags von 10-15 Uhr. Selbst-verständlich können Sie mit dem Pfar-rer jederzeit ein seelsorgerliches Ge-spräch vereinbaren: Bitte rufen Sie an(06733 366) oder schicken Sie eineMail. Natürlich gilt das auch, wenn Siesich einfach mal nur unterhalten wol-len, ohne einen konkreten Anlass zuhaben!Die Kirchenvorstände haben außer-dem entschieden, dass der nächsteKonfijahrgang wegen der Einschrän-kungen durch die Corona-Pandemieerst im Sommer 2021 startet: Der

    Konfi kurs, der normalerweise im Som-mer starten würde, wird mit dem Kurs,der im Sommer 21 startet zu einemDoppeljahrgang zusammengefasst.Die Konfirmation wird dann zusammenim Frühjahr 22 gefeiert. „Die Konfizeitist eine Zeit, für die das Erleben derGruppe unerlässlich ist. Die Arbeit, wiewir sie mit den Jugendlichen in Fra-mersheim und Gau-Heppenheim ma-chen, lebt von echter Begegnung, daskann man nicht einfach digital ma-chen“, so der Kirchenvorstand.Die Konfirmationen in diesem Jahrmussten wir wegen der Corona-Pan-demie auf unbestimmte Zeit verschie-ben. Mit den betroffenen Jugendlichenund ihren Familien wurden in der ver-gangenen Woche individuelle Lösun-gen gefunden: Die Familien konntenwählen zwischen einer Einzelkonfirma-tion in den Sommermonaten oder demAbwarten mit der Hoffnung, dass imkommenden Frühjahr wieder ein Fest-gottesdienst möglich sein wird.Tagesaktuelle Infos zu kirchlichen An-geboten finden Sie auf der Homepage(www.jakobusgemein.de) sowie aufunseren Seiten bei facebook undinsta gram, die Sie einfach kostenfreiabonnieren können. Pfr.K.K.

    Kirche in Corona-ZeitenSiehe unter Framersheim.

    Durchatmen – Freiluft-gottesdienst statt KerbDie Ev. Kirchengemeinden der Regionfeiern derzeit unter dem Motto „Zu-sammen Halt Finden“ gemeinsameGottesdienste in Schwerpunktkirchen.An den kommenden Sonntagen gehtder Gottesdienst aus Gau-Odernheimallerdings auf Reisen: Am Sonntag,den 5. Juli, wird der Gottesdienst stattin Gau-Odernheim im ev. Kirchgartenin Biebelnheim (Obere Kirchgasse 12)stattfinden. Am Sonntag, den 12. Juli,feiern wir dann ökumenisch auf demSpiesheimer Kerbeplatz (Niederstr. 11).Jeweils um 10 Uhr sollen diese Got-tesdienste im Grünen als kleiner Trostfür die ausfallenden Kerbe-Gottes-dienste gefeiert werden. Auch im Au-ßenbereich sind die besonderen Maß-gaben zur Corona-Bekämpfung zu be-rücksichtigen: Es gilt eine Masken-pflicht beim Kommen und Gehen (amSitzplatz entfällt die Maskenpflicht),übliche Hygiene-Regeln und Ab-standsgebote sind zu beachten unddie Anwesenden müssen ihre Kontakt-daten (Name, Anschrift und Rufnum-mer) hinterlegen. Weil die Sitzplätzebegrenzt sind, bitten wir um eine An-meldung unter [email protected] telefonisch unter 06733 961167(ggf. Anrufbeantworter). Eine Teilnah-me ist aber auch ohne Anmeldungmöglich, sofern Plätze vorhandensind. Wir freuen uns, Sie zu sehen!Weitere Infos unter www.e-bbes.de.

    Pfr.A.R.

    Gau-Heppenheim

    Gau-Odernheim

    Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 2. Juli 2020

    Realschule+ Flomborn/Flörsheim-DalsheimAbschlussfeier 2020 – 51 Schülerinnen und Schülerder 9. und 10. Klassen verabschiedet

    Auszeichnungen: Sebastian Karl (2.v.l.), Celine Erkert (Mitte), Linus Andres(2.v.r.)

    Unter Beachtung der Corona-Hygienevorschriften wurden am vergange-nen Freitagvormittag in jeweils zwei getrennten kleinen Feierstunden 51 Abschlussschülerinnen und -schüler der 9. und 10. Klassen würdigverabschiedet. 33 erhielten ihren Abschluss im Bildungsgang Qualifizier-ter Sekundarabschluss I. Des Weiteren bekamen 18 Schülerinnen undSchüler der 9. Jahrgangsstufe im Bildungsgang der Berufsreife ihr Ab-schlusszeugnis von Schulleiter Mischa Lott überreicht.Neben den üblichen Auszeichnungen, für den besten Abschluss im jewei-ligen Bildungsgang und für die besten Leistungen im naturwissenschaft-lichen Bereich, verbunden mit Buchpreisen des Schulträgers, wurde wiein jedem Jahr der Buchpreis der Ministerin für besondere Haltung undvorbildlichen Einsatz in der Schule verliehen.Die Preisträger: Larissa Daniel (Bester Berufsreifeabschluss), SebastianKarl (Bester Sekundarabschluss I), Linus Andres (Beste Leistungen in denNaturwissenschaften), Celine Erkert (Buchpreis der Ministerin)

    Text/Foto: M.L.

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    Anzeigenannahmeschluss:Rahmenanzeigen Freitag, 12.00 UhrKleinanzeigen Montag, 12.00 UhrRedaktionsschluss: Montag, 12.00 Uhr

    Gültige Mediadaten: Stand Juli 2020

    Redaktion

    Telefon 06732 93818-15Telefax 06732 [email protected]

    für die Verbandsgemeinde Alzey-Land

    Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt -machungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land undder Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtols-heim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim,Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flom born, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,Ketten heim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim.

    Auflage 10.960

    Verantwortlich für den amtlichen TeilVerbandsgemeindeverwaltung Alzey-LandBürgermeister Steffen UngerWeinrufstraße 38, 55232 Alzey(Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils)Telefon 06731 409-0 Fax 06731 40961-21E-Mail [email protected]

    Herausgeber-VerlagOppenheimer Druckhaus GmbHOber-Saulheimer Straße 5, 55286 WörrstadtAG Mainz HRB 31819USt-IdNr. DE 148 271 388Steuer-Nr. 08 663 50 297(Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen)Gesellschafter/Geschäftsführer: Hans KerzVerlagsleitung: Claudia NitscheTelefon 06732 93818-0Fax 06732 93818-20E-Mail [email protected]

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    AnzeigenteilClaudia Nitsche (verantwortlich)

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    Das Nachrichtenblatt erscheint wö chent lich donners-tags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht er -scheint (z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr),wird dies rechtzeitig angekündigt.

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    rote Weigelie 2017 © S.De

  • Donnerstag, den 2. Juli 2020 Nichtamtlicher Teil Seite 13

    Einladung zumMonopoly-Geländespielin Gau-OdernheimIn diesem Jahr fallen viele Freizeitakti-vitäten, wie Ferienspiele und Zeltlager,aus. Wir, das Gruppenleiterteam derKJG-Petersberg, möchten deshalb al-le Familien mit Kindern am 19.07. zueinem Spielenachmittag einladen.Wir haben das bekannte Gesell-schaftsspiel „Monopoly“ als Gelände-spiel in Gau-Odernheim für diesen Tagvorbereitet. Wie beim Original geht esdarum, Immobilien zu kaufen und mitden Mieteinnahmen einen Gewinn zumachen. Nur, dass man ni