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Neubau eines IKEA-Einrichtungshauses und weiterer Fachmärkte in Memmingen Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens nach Art. 24 ff BayLplG Antragsteller: IKEA Verwaltungs-GmbH/ IKEA Centres Grundstücks-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau Stand: 19.02.2016

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Neubau eines IKEA-Einrichtungshauses und weiterer Fachmärkte

in Memmingen

Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens nach Art. 24 ff BayLplG

Antragsteller:

IKEA Verwaltungs-GmbH/ IKEA Centres Grundstücks-GmbH

Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau

Stand: 19.02.2016

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Raumordnungsverfahren IKEA Einrichtungshaus und weitere Fachmärkte in Memmingen

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Bearbeitung: Re2area GmbH Büro Esslingen Ruiter Straße 1 73734 Esslingen Tel. 07 11/3 45 85-0 Zuständiger Vertreter der Ge-schäftsführung: Dipl.-Ing. (FH) Bernd Schulz Projektleitung: Dipl.-Ing. Kornelia Brändle weitere Bearbeiter: B. Eng. Dorothea Alt Dipl.-Ing. Thomas Mergl Aufgestellt: Esslingen, den 19.02.2016

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INHALTSVERZEICHNIS

1  EINLEITUNG 5 

2  PROJEKTTRÄGER 6 

3  ART UND BETRIEBSFORM DES VORHABENS 7 

4  UMFANG DES VORHABENS 8 

4.1  Flächenbilanz 8 

4.2  Umsatzerwartung 8 

4.3  Einzugsgebiet des Vorhabens 8 

5  PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION 11 

5.1  Landesentwicklungsprogramm 11 

5.2  Regionalplan Region Donau-Iller 11 

5.3  Bauleitplanung 11 

5.4  Zentrenkonzept der Stadt Memmingen 12 

6  SORTIMENTGESTALTUNG 13 

7  LAGE DES VORHABENS 15 

7.1  Großräumliche Lage 15 

7.2  Kleinräumliche Lage 16 

7.3  Städtebauliche Integration 17 

8  VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 18 

8.1  Individualverkehr 18 

8.2  Stellplätze 20 

8.3  ÖPNV 20 

8.4  Fuß- und Radwege 21 

9  UMWELTVERTRÄGLICHKEIT 22 

9.1  Menschen 22 

9.2  Tiere und Pflanzen 23 

9.2.1  Tiere 23 

9.2.2  Pflanzen 28 

9.3  Boden 33 

9.4  Wasser 35 

9.5  Klima/Luft 37 

9.6  Landschaft 38 

9.7  Kultur und sonstige Sachgüter 38 

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4

QUELLENVERZEICHNIS 39 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 40 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS 41 

TABELLENVERZEICHNIS 41 

ANLAGENVERZEICHNIS 42 

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1 EINLEITUNG

Die IKEA Verwaltungs-GmbH und die IKEA Centres Grundstücks-GmbH (gemeinsam bezeichnet als „IKEA“), geschäftsansässig in Hofheim-Wallau beabsichtigen, im nordwestlichen Stadtgebiet von Memmingen die Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses mit ca. 25.500 m² Verkaufsfläche und weiterer Fachmärkte mit insgesamt ca. 31.020 m² Verkaufsfläche, die Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens beträgt ca. 56.520 m². Der geplante Standort für das Vorhaben mit einer Grundstücksfläche von ca. 15 ha (siehe Abb. 1.1) befindet sich im Kreuzungsbereich Europastraße / Buxheimer Straße und wird in nördlicher Richtung durch die Autobahn A 96, in westlicher Richtung von der A 7 begrenzt. Auf einem Teil der Fläche ist derzeit noch die Rinderbesamungs-genossenschaft Memmingen ansässig, die restlichen Flächen werden von der Genossenschaft vorwiegend als landwirtschaftliche Futterwiesen genutzt. Der im südwestlichen Teil des Areals angrenzende Landschaftsgartenbaubetrieb wird von der Planung ausgeschlossen. Südlich der westlichen Buxheimer Straße und südlich des Kreisels schließen bestehende Wohngebiete an. Nördlich und östlich des Areals befinden sich bestehende Gewerbegebiete. Die Verfügbarkeit der Grundstücke ist weitgehend gesichert. Ersatzgrundstücke für die Umsiedlung der Rinderbesamungsgenossenschaft innerhalb der Stadt Memmingen können durch die Stadt Memmingen bereitgestellt werden. Die Fläche ist über den unmittelbaren Anschluss der Autobahnabfahrt der A 96 Memmingen Zentrum / Buxheim an das Autobahnkreuz A 7 / A 96 und über den Kreisverkehr an der Europastraße / Buxheimer Straße an die Kernstadt von Memmingen sehr gut angeschlossen. Für das erweiterte Verkehrsaufkommen von IKEA und den Fachmärkten, sowie der Verkehrsprognose 2025 müssen Bereiche des Knotens Europastraße und des Kreisels ertüchtigt werden. Hierfür werden in das Bebauungsplanverfahren weitere ca. 4 ha Fläche für die äußere Erschließung mit aufgenommen. Im Landesentwicklungsprogramm Bayern von 2013 wird Memmingen als Oberzentrum in einem ländlichen Raum mit Verdichtungsansätzen eingestuft. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Memmingen von 1990 ist das Grundstücksareal für das Vorhaben als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Der geplante Standort liegt nicht im Umgriff eines in Kraft getretenen Bebauungsplans. Das Vorhaben IKEA Einrichtungshaus und weitere Fachmärkte ist im baurechtlichen Sinne als Einkaufszentrum (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.12.2012 - 4 B 3.12) einzustufen und stellt ein Vorhaben von erheblicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit im Sinne von Art. 24 Abs. 1 des Bayrischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) dar. Für das Vorhaben ist daher ein Raumordnungsverfahren gemäß Art. 25 BayLplG durchzuführen. Die für das Raumordnungsverfahren erforderliche Unterlage wird hiermit vorgelegt. Wesentliche Aussagen der Antragsunterlagen beruhen auf einer Auswirkungsanalyse der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH vom 14.01.2016 und einer Stellungnahme zur Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes der GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH vom 01.02.2016, die als Anlagen 5 und 6 beigefügt sind.

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Abb. 1.1: Luftbild Standort [Quelle: Bayernatlas 16.07.2015]

Foto 1: Blick von Süden entlang Foto 2: Blick Richtung Süden / zur Amendinger Grenzweg und auf die Buxheimer Straße und angrenzende Rinderbesamunggenossenschaft Bebauung [Quelle: eigene Fotos 05/2015] [Quelle: eigene Fotos 05/2015]

2 PROJEKTTRÄGER

Projektträger: IKEA Verwaltungs-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau IKEA Centres Grundstücks-GmbH Am Wandersmann 2-4 65719 Hofheim-Wallau. Ansprechpartner: Andreas Glötzl-Dinauer

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3 ART UND BETRIEBSFORM DES VORHABENS

Es wird der Neubau eines IKEA-Einrichtungshauses mit ca. 25.500 m² Verkaufsfläche sowie weiterer Fachmärkte mit insgesamt ca. 31.020 m² Verkaufsfläche und ergänzenden Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben sowie gastronomischer Betriebe, und einen Gastronomiebetrieb als sog. Freestander auf einem ca. 147.000 m² großen Grundstück geplant. (siehe Abb. 3.1). Die Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens beträgt 56.520 m². Im baurechtlichen Sinne handelt es sich bei dem Vorhaben um ein „Einkaufszentrum“, da es sich um einen einheitlich geplanten, finanzierten, gebauten und verwalteten Gebäudekomplex mit mehreren Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe, verbunden mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben handelt. Betreiber des IKEA-Einrichtungshauses ist die IKEA Verwaltungs-GmbH, Betreiber und Vermieter der Fachmärkte, der ergänzenden Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sowie gastronomischen Betriebe ist die IKEA Centres Grundstücks-GmbH.

Abb. 3.1: Vorentwurf eines möglichen Konzepts [Quelle: Re2area GmbH, Esslingen]

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4 UMFANG DES VORHABENS

4.1 Flächenbilanz

Bruttogeschossfläche (BGF) gesamt ca. 70.000 m² davon BGF IKEA-Einrichtungshaus ca. 33.000 m² BGF Fachmärkte ca. 37.000 m² Gesamtverkaufsfläche ca. 56.520 m² davon Verkaufsfläche IKEA-Einrichtungshaus ca. 25.500 m² Verkaufsfläche Fachmärkte ca. 31.020 m²

4.2 Umsatzerwartung

Gemäß Berechnungen der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung GMA wird für das Vorhaben ein Umsatzvolumen von ca. 125 bis 140 Mio. € erwartet. Dabei entfallen ca. 65 bis 70 Mio. € auf das IKEA-Einrichtungshaus sowie ca. 60 bis 70 Mio. € auf die weiteren Fachmärkte. Die Summe der ermittelten Umsatzerwartungen nach Einzelsortimenten übersteigt im Gutachten der GMA die vorstehenden Angaben zur Gesamtumsatzerwartung. Dies ist ist auf einen im Zuge der Projektkonzeption angesetzten Flächenpool zurückzuführen. Durch Festsetzung von Verkaufsflächenobergrenzen im städtebaulichen Vertrag / Durchführungsvertrag bleibt jedoch die projektierte Gesamtverkaufsfläche unberührt. Methodisch basiert die Ermittlung des zu erwartenden Umsatzes auf einer Marktanteilsberechnung, die von maximal anzusetzenden Kaufkraftabschöpfungs-quoten und daraus ableitbaren Raumleistungen ausgeht. Damit wird ein Worst-Case-Ansatz zugrunde gelegt, der eine Bewertung der maximal zu erwartenden Auswirkungen ermöglicht. Tatsächlich ist anzunehmen, dass die zu erwartenden Umsatzerwartungen und damit Auswirkungen niedriger liegen.

4.3 Einzugsgebiet des Vorhabens

Das betriebliche Einzugsgebiet für das Vorhaben in Memmingen, Standort Europastraße, wird im Wesentlichen durch den Anbieter IKEA bestimmt. Aufgrund der langjährigen Marktbeobachtung im Möbelhandel durch die GMA ist festzuhalten, dass für den international bekannten Anbieter IKEA auch in Deutschland weite Wege zurückgelegt werden. Daher wird das Einzugsgebiet des geplanten IKEA-Einrichtungshauses in Memmingen insbesondere durch die nächst gelegenen Einrichtungshäuser in Ulm sowie Augsburg / Gersthofen begrenzt. Abbildung 4.1 stellt das Einzugsgebiet des Vorhabens in Memmingen dar, das sich in drei Zonen unterteilen lässt. Zone I wird aus der Stadt Memmingen und dem landesplanerisch zugordneten

Nahbereich gebildet; hier leben derzeit rd. 50.500 Einwohner. Gemeinsam mit Zone II, den umliegenden Städten und Gemeinden mit insgesamt knapp 204.000 Einwohnern, bilden die Zonen I und II das Kerneinzugsgebiet des Vorhabens. Die meisten Fachmärkte werden lediglich innerhalb dieses Kerneinzugsgebietes

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wettbewerbswirksam bzw. akquirieren Kunden aus diesem Teilraum mit insgesamt knapp 260.000 Einwohnern.

Das erweiterte Einzugsgebiet (Zone III) bezieht sich auf einen weiten Raum bis zur Grenze nach Österreich und die Schweiz. Diese Teilräume haben eine deutlich bessere Verkehrsanbindung an den Standort Memmingen, als an den nächst gelegenen IKEA-Standort in Österreich, den Standort Innsbruck. In Zone III leben insgesamt knapp 955.000 Einwohner. Die sonstigen Fachmärkte um das IKEA-Einrichtungshaus werden von Kunden aus diesen Teilräumen v. a. im Rahmen von Mitnahmeeffekten profitieren; eine eigenständige Marktdurchdringung wird hier nach Einschätzung der GMA v. a. durch Spezialanbieter wie den Sportfachmarkt und ggf. den Babyfachmarkt erzielt, wobei sich diese Anbieter auch nur auf die direkt an Zone II angrenzenden Teilräume beziehen.

Das betriebliche Einzugsgebiet ist in Richtung Norden und Osten relativ eng gefasst – dies ist mit der Lage und Erreichbarkeit der nächst gelegenen IKEA-Standorte in Ulm (über A 7 gut erreichbar), bzw. in Augsburg / Gersthofen (über B 300 oder A96 / B 17) sowie München (über die A 96) zu begründen.

Abb. 4.1: Abgrenzung und Zonierung des betrieblichen Einzugsgebiets [Quelle: GMA Auswirkungsanalyse 2016]

Insgesamt leben im so abgegrenzten Einzugsgebiet rd. 1.214.000 Einwohner. Das Einzugsgebiet ist somit deutlich größer als das aktuelle Einzugsgebiet des Einzelhandels von Memmingen, welches nach gutachterlicher Einschätzung eine Einwohnerzahl von rd. 260.000 erreicht und sich v. a. auf die hier abgegrenzten Zonen I und II bezieht.

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Tabelle 4.1: Bevölkerung im abgegrenzten Einzugsgebiet nach Einzugsgebietszonen

Bezüglich der Projekteinzugsbereiche nach Betrieben/Sortimenten ist zu erwarten, dass das IKEA-Einrichtungshaus und die darin angebotenen Sortimente Kunden aus allen drei Einzugsgebietszonen erreichen wird und entsprechend auch vergleichsweise hohe Marktabschöpfungsquoten in Zone III erzielt werden. Alle anderen Betriebe/Sortimente werden ihren Umsatz schwerpunktmäßig mit Kunden aus den Zonen I und II generieren und lediglich durch Mitnahmeeffekte von Kunden aus Zone III profitieren. Entsprechend wird die Marktabschöpfungsquote in Zone III vergleichsweise niedrig ausfallen [GMA: Kapitel IV, Abschnitt 2]. Als räumlicher Bezugsraum für die landesplanerische Zulässigkeit werden sortimentsspezifisch folgende Teilräume zugrunde gelegt [GMA Auswirkungsanalyse 2016: Kapitel V, Abschnitt 4]

Sortimente des Nahversorgungsbedarfs: Nahbereich der Stadt Memmingen (entspricht im wesentlichen Zone I, Stadt Memmingen + Nahbereich)

Sortimente des Innenstadtbedarfs: Verflechtungsbereich des innerstädtischen

Einzelhandels in Memmingen gemäß Bayerischer Landesplanung (entspricht im wesentlichen Zone I und Zone II)

Sortimente des sonstigen Bedarfs (ohne Möbel): Verflechtungsbereich des

innerstädtischen Einzelhandels in Memmingen gemäß Bayerischer Landesplanung (entspricht im wesentlichen Zone I und Zone II)

Sortimente des sonstigen Bedarfs (nur Möbelkernsortiment): Betriebliches

Projekteinzugsgebiet des IKEA-Einrichtungshauses = Zonen I bis einschließlich III

Zone II Zone III Summe

Stadt Memmingen Nahbereich

42.200 13.360 203.700 954.840 1.214.100

Zone I

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5 PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION

5.1 Landesentwicklungsprogramm

Im Landesentwicklungsprogramm Bayern von 2013 wird Memmingen als Oberzentrum eingestuft. „Oberzentren: Die als Oberzentren eingestuften Gemeinden, die Fachplanungsträger und die Regionalen Planungsverbände sollen darauf hinwirken, dass die Bevölkerung in allen Teilräumen mit Gütern und Dienstleistungen des spezialisierten höheren Bedarfs in zumutbarer Erreichbarkeit versorgt wird.“ [LEP]

5.2 Regionalplan Region Donau-Iller

Der Regionalplan der Region Donau-Iller führt im Entwurf zur Teilfortschreibung „Großflächiger Einzelhandel“ (Oktober 2004) wesentliche Zielsetzungen für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßbetriebe an. Seit Dezember 2014 liegt als fachliche Grundlage das zum Regionale Einzelhandelskonzept für die Region Donau-Iller vor, ein regionalverbindliches Konzept wurde von den politischen Gremien der Region Donau-Iller jedoch noch nicht beschlossen. [RP 2004]

5.3 Bauleitplanung

Der geplante Standort liegt nicht im Umgriff eines in Kraft getretenen Bebauungsplans. Das Grundstücksareal ist als Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einzustufen. Bei den derzeit vorhandenen Nutzungen der Rinderbesamungs-genossenschaft handelt es sich um eine gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Nutzung, die im Außenbereich zulässig ist. Zur bauleitplanungsrechtlichen Umsetzung des Vorhabens hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 01.12.2015 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB beschlossen. Im Bebauungsplan soll für die Fläche ein Sondergebiet (SO) nach § 11 Abs. 3 BauNVO festsetzt werden. Im aktuell gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Memmingen von 1990 ist das Grundstücksareal für das Vorhaben als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. [FNP] Die Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich und ein entsprechendes Verfahren wurde vom Stadtrat ebenfalls in der Sitzung am 01.12.2015 beschlossen.

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Abb. 5.1: Aktueller Flächennutzungsplan der Stadt Memmingen, Stand 1990 mit Flächenabgrenzung Standort (blaue Linie) [Quelle: Stadt Memmingen]

5.4 Zentrenkonzept der Stadt Memmingen

Das Zentrenkonzept Memmingen 2007 wurde vom Stadtrat Memmingen 2007 beschlossen und dient als Beurteilungsgrundlage für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben im Stadtgebiet. Wesentliche Zielsetzungen des Zentren-konzeptes sind die Stabilisierung und qualitative Weiterentwicklung der oberzentralen

Versorgungsfunktion von Memmingen

die Stabilisierung und Attraktivierung der Innenstadt als Einkaufsort

die Sicherung einer ausgewogenen Nahversorgungsstruktur. Als zentrale Versorgungsbereiche sind die Innenstadt als A-Zentrum (Hauptzentrum), drei B-Zentren (Stadtteilzentren) sowie zwei C-Zentren (Nahversorgungszentren) ausgewiesen. Mit dem Gewerbegebiet Nord wurde darüber hinaus ein D-Standort als dezentrale Standortlage definiert; dort sollen perspektivisch nur noch Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten angesiedelt werden. Die Fläche der heutigen Rinderbesamungsgenossenschaft, die als Planareal für das IKEA-Einrichtungshaus und ergänzende Fachmärkte vorgesehen ist, stand 2007 noch nicht zur Disposition [GMA 2007].

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6 SORTIMENTGESTALTUNG

Am Standort Europastraße in Memmingen sind im Rahmen des Vorhabens ein IKEA-Einrichtungshaus mit rd. 25.500 m² Verkaufsfläche sowie als ergänzende Fachmärkte u.a. ein weiterer Möbelfachmarkt mit rd. 8.700 m² Verkaufsfläche und ein Bau- und Gartenmarkt mit rd. 10.000 m² Verkaufsfläche vorgesehen. Die Gesamtverkaufsfläche des Vorhabens beträgt rd. 56.520 m² (vgl. Tabelle 6.1). Im Detail setzt sich das Vorhaben aus folgenden Fachmärkten bzw. Sortimenten zusammen:

Tabelle 6.1: Projektkonzeption am Standort Memmingen

Um den Marktanforderungen mit zukunftsgerichteten Betreiberkonzepten gerecht zu werden beinhaltet die vorstehende Projektkonzeption einen Flächenpool. Unabhängig davon gilt die Verkaufsflächenobergrenze von 56.520 m².

Geplante Verkaufsflächen

[ca. m²]IKEA-Einrichtungshaus1,2,3, davon: 25.500

Kernsortiment des sonstigen Bedarfs 24.070

Randsortiment des Innenstadtbedarfs 1.430Bau- und Gartenmarkt, davon: 10.000

Baumarktrelevante Sortimente: Kernsortiment des sonstigen Bedarfs 6.925Baumarktrelevante Sortimente: Randsortiment des Innenstadtbedarfs 305

Gartenmarktrelevante Sortimente: Kernsortiment des sonstigen Bedarfs 2.525

Gartenmarktrelevante Sortimente: Randsortiment des Innenstadtbedarfs 245Möbelfachmarkt2, davon: 8.730

Kernsortiment des sonstigen Bedarfs 8.180Randsortiment des Innenstadtbedarfs 550

Möbelfachmarkt (nur Kernsortiment des sonstigen Bedarfs) 3.500Teppich-/Heimtexfachmarkt 2.500

Kernsortiment des sonstigen Bedarfs 2.010

Randsortiment des Innenstadtbedarfs 490Weitere Fachmärkte

Drogeriemarkt 1.500Fachmarkt für Tiernahrung/Zubehör 1.200Heimtextilien- und Bettwaren-Fachmarkt 1.000Textilfachmärkte (3 Einheiten) 3.500Schuh-Fachmarkt 500Baby- und Kinderausstattungs-Fachmarkt 1.400Sonderpostenmarkt 500

Weitere SortimenteNahrungs- und Genussmittel, Getränke 1.500Elektronikartikel 2.600Spielwaren 400Papier-/Schreibwaren 290Sport- und Campingartikel3 1.950Fahrräder und Zubehör3 940

Summe Einzelbetriebe/-sortimente 67.510Geplantes Vorhaben gesamt (max. Verkaufsfläche) 56.520

1 zzgl. IKEA-Selbstbedienungsrestaurantund IKEA-Bistro (HotDog-Imbiss)

3 als integrierte Haus-in-Haus - Lösung

Vorhaben

2 Kernsortiment: Möbel, inklusive Bettwaren (einschließlich Matratzen, Lattenroste), Küchen und in Küchen integrierte Elektrogroßgeräte, Aufbewahrung / Büroorganisation, großformatige Bilder sowie Randsortimente des sonstigen Bedarfs

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Dem weiteren Sortiment „Nahrungs- und Genussmittel, Getränke“ hinterliegt im Wesentlichen das Betriebskonzept eines Lebensmittel-Discountmarktes und eines Getränke-Fachhandels. Das Sortiment „Elektronikartikel“ wird fast ausschließlich durch einen Unterhaltungselektronik-Fachmarkt repräsentiert. Bezüglich des Sportfachmarkts mit integriertem Fahrrad- und Zubehörsortiment ist darauf hinzuweisen, dass dieser einen Schwerpunkt bei nicht zentrenrelevanten Sportgroßgeräten und Fahrrädern einnehmen soll. Anders als die meisten bisherigen Anbietern in Memmingen, die entweder einen klaren Textilschwerpunkt aufweisen, v. a. in der Innenstadt, oder sich als Fachanbieter z. B. im Fahrradsegment profilieren, ist hier ein Sportfachmarkt mit gemischtem Sortiment vorgesehen, dessen Verkaufsflächenschwerpunkt jedoch bei Sportgroßgeräten (z. B. Fitnessgeräte, Zelte, Boote) und Fahrrädern liegt. So sind z.B. Angebote für Boote und Zubehör auf einer Fläche von 100 m², Fitnessgroßgeräte auf 200 m², Zelte auf 300 m² und Basketballkörbe/Tischtennisplatten auf 80 bzw. 70 m² geplant. Üblicherweise werden diese Angebote in Sportfachmärkten gar nicht oder nur zu einem sehr geringen Anteil angeboten. Als Besonderheit ist hervorzuheben, dass das geplante Konzept als Haus-in-Haus-Lösung auf einer Fläche von 940 m² auch Fahrräder und Zubehör vorsieht, was durchaus gängigen Größen von eigenständigen Fahrradfachmärkten entspricht. Im vorliegenden Konzept entfallen mehr als die Hälfte (58% = 1.690 m²) der Gesamtverkaufsfläche auf die Sortimentsgruppen „Fahrräder und Zubehör“, „Boote und Zubehör“ und „Sportgroßgeräte“. Das Konzept weist zudem einen vergleichsweise großen Anteil an „Probier- bzw. Testflächen“ und Serviceflächen sowohl im eigentlichen Store als auch in Form von Außenflächen auf. So entfallen im vorliegenden Konzept z.B. 400 m² auf eine Testrecke für Fahrräder sowie 100 m² auf eine Außenausstellungsfläche. Zudem ist als weiterer Konzeptbestandteil eine Servicestation für Fahrräder integriert (70 m²). In Summe beanspruchen diese Flächen einen untypisch hohen Flächenanteil von ca. 19 % an der Gesamtverkaufsfläche. Die spezifischen Besonderheiten des vorliegenden Sortimentskonzeptes mit dem hohen Anteil an Sportgroßgeräten und dem hohen Anteil an „unproduktiven“ Test-, Service- und Außenflächen führt dazu, dass übliche Durchschnittswerte (z.B. die Raumleistung, d.h. Umsatz pro m² Verkaufsfläche) sämtlicher Sportfachmärkte / „klassischer Sportfachmärkte“ auf das Vorhaben nicht übertragen werden können. Angesichts der Sortimentskonzeption und der standort- und marktspezifischen Rahmenbedingungen wird für den Standort Memmingen eine durchschnittliche Raumleistung von rund 1.800 €/m² erwartet. Im Übrigen ist darauf hinzuweisem, dass der geplante Möbelfachmarkt mit ca. 3.500 m² Verkaufsfläche und der geplante Teppich-/Heimtexfachmarkt mit ca. 2.500 m² Ver-kaufsfläche nur dann vorgesehen sind, wenn ein Bau- und Gartenmarkt nicht umge-setzt werden kann (vgl. GMA Auswirkungsanalyse 2016, Kapitel II, Abschnitt 4.2, Vari-ante 2).

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7 LAGE DES VORHABENS

7.1 Großräumliche Lage

Das Oberzentrum Memmingen liegt in einer ländlich geprägten Region, rd. 50 km südöstlich von Ulm. Als Oberzentrum erfüllt die Stadt wichtige Versorgungsfunktionen für ein weites Einzugsgebiet im Grenzgebiet von Bayern und Baden-Württemberg, das aktuell rd. 260.000 Einwohner erreicht. Die nächst gelegenen Oberzentren Kempten und Kaufbeuren befinden sich südlich bzw. südöstlich von Memmingen; das Oberzentrum Ulm / Neu-Ulm rd. 50 km nördlich. Als nächst gelegene Mittelzentren spielen auch Leutkirch, Mindelheim, Illertissen und Biberach eine Rolle als Wettbewerbsstandorte im Einzelhandel. Die regionale Verkehrsanbindung von Memmingen ist ausgezeichnet; durch die Lage am Autobahnkreuz der A 7 (Füssen - Memmingen – Ulm) und A 96 (München – Memmingen – Lindau) sowie die Nord-Süd-Achse der ehemaligen B 300 besteht eine ausgezeichnete regionale und überregionale Erreichbarkeit. Der ÖPNV ist mit dem Hauptbahnhof Memmingen (Regionalverkehr) und einem dichten Netz von Buslinien, die auch regional verkehren, gut ausgestattet. Aktuell zählt Memmingen ca. 42.200 Einwohner, wobei in den vergangenen 10 Jahren ein Einwohnerwachstum von ca. 2,5% festzuhalten war. Die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamtes Bayern geht für die kreisfreie Stadt Memmingen von einem Einwohnerwachstum bis 2024 um ca. 1.800 Einwohner aus; dies entspricht einem Einwohnerzuwachs um ca. 4,3 % gegenüber 2014. [GMA Auswirkungsanalyse 2016] Die Bedeutung Memmingens als Arbeitsplatzstandort wird u. a. durch den stark positiven Pendlersaldo ausgedrückt. 2014 standen 5.985 Auspendlern rd. 18.376 Einpendler gegenüber, was einem positiven Pendlersaldo von 12.391 entspricht. [GMA Auswirkungsanalyse 2016] Als Einzelhandelsstandort weist das Oberzentrum Memmingen zwei wesentliche Einkaufsschwerpunkte auf, welche die überregionale Anziehungskraft von Memmingen als Einkaufsstadt ausmachen: Die Einkaufsinnenstadt mit den Haupteinkaufslagen in der Kramerstraße und der

Maximilianstraße sowie angrenzenden Gassen verfügt über einen guten Mix aus inhabergeführten Fachgeschäften und bekannten Filialisten verschiedener Branchen.

Das Gewerbegebiet Nord vor allem im Bereich der Fraunhoferstraße ist als zweiter wesentlicher Einzelhandelsschwerpunkt der Stadt zu nennen. Hier sind eine Vielzahl von Fachmärkten verschiedener Sortimentsrichtungen ansässig.

Darüber hinaus verfügt Memmingen über eine Vielzahl von Lebensmittelstandorten, welche die Nahversorgung der verschiedenen Wohnquartiere, insbesondere in der Kernstadt, sichern. Die Zentralitätskennziffer von rd. 196,3 (Umsatz-Kaufkraft-Relation) verdeutlicht die hohe Versorgungsbedeutung des Oberzentrums Memmingen für ein weitreichendes Umland. [GMA Auswirkungsanalyse 2016]

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Abb. 7.1: Lage des Vorhabens in der Region [Quelle: GMA Auswirkungsanalyse 2016]

7.2 Kleinräumliche Lage

Der Planstandort für das Vorhaben befindet sich im nordwestlichen Bereich der Kernstadt Memmingen und schließt an die südlich der westlichen Buxheimer Straße bzw. südlich des Kreisels liegenden Wohngebiete an. Es handelt sich um den Kreuzungsbereich Europastraße / Buxheimer Straße, auf dem derzeit noch die Rinderbesamungsgenossenschaft ansässig ist. In nördlicher Richtung wird das Areal durch die Autobahn A 96, in westlicher Richtung von der A 7 begrenzt. Ein südwestlicher Teil dieses gesamten Areals soll von den Einzelhandelsplanungen ausgeschlossen bleiben; der hier ansässige Landschaftsgartenbaubetrieb bleibt erhalten. Derzeit ist ein Teil der Fläche durch Betriebseinrichtungen und Verkehrswege der Rinderbesamungsgenossenschaft bebaut, weite Teile sind jedoch unbebaut bzw. durch Futterwiesen bestanden. Das unmittelbare Umfeld ist sowohl durch Wohnbebauung südlich der westlichen Buxheimer Straße und südlich des Kreisels beidseitig entlang der Buxheimer Straße geprägt, als auch im Wesentlichen durch gewerbliche Nutzungen östlich der Europastraße und nördlich der A 96. Direkt östlich der Europastraße befinden sich u. a. eine Autowaschanlage, ein Fastfood-Restaurant sowie die Hallen eines Kühl- und Tiefkühl-Logistikunternehmens. Der Standort ist mit dem motorisierten Individualverkehr sehr gut erreichbar. Die Fläche befindet sich im unmittelbaren Anschluss der Autobahnabfahrt der A 96 Memmingen Zentrum / Buxheim. Aus Richtung Norden bzw. Süden auf der A 7 her kommend handelt es sich dabei um die erste Abfahrt auf der A 96 in Richtung Osten. Im Kreuzungsbereich Europastraße / Buxheimer Straße / Dr.-Karl-Lenz-Straße wird der Verkehr derzeit über einen großen Kreisel in alle Himmelsrichtungen verteilt. Vor diesem Hintergrund ist der Standort für großflächigen Einzelhandel sehr gut einsehbar und sehr gut erreichbar. [GMA Auswirkungsanalyse 2016]

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Der Standort liegt an der bestehenden Buslinie 964 der RBA (Regionalbus Augsburg) vom Bahnhof Memmingen nach Buxheim. Die „ortsübliche“ Anbindung an den ÖPNV ist im Rahmen des Projektes durch eine zusätzliche Haltestelle vorgesehen (vgl. Kapitel 7.3).

Abb. 7.2: Lage des Vorhabens im Stadtgebiet [Quelle: GMA Auswirkungsanalyse 2016]

7.3 Städtebauliche Integration

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 2013 definiert Kriterien für städtebaulich integrierte Lagen. Nach der Begründung zu Ziel 5.3.2 sind städtebaulich integrierte Lagen

„Standorte innerhalb eines baulich verdichteten Siedlungszusammenhangs mit wesentlichen Wohnanteilen oder direkt angrenzend, die über einen anteiligen fußläufigen Einzugsbereich und eine ortsübliche Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verfügen. Direkt an einen Siedlungszusammenhang angrenzende Standort sind nur dann städtebaulich integriert, wenn sie an einen Gemeindeteil anschließen, der nach Bevölkerungsanteil und Siedlungsstruktur einen Hauptort darstellt und in dem die Einrichtungen zur Deckung des wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Grundbedarfs für die Gemeindebevölkerung im Wesentlichen vorgehalten werden.“ [LEP]

Beim Standort Europastraße, der sich in der Kernstadt Memmingen (Hauptort) befindet und hier direkt an einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen angrenzt kann von einer städtebaulich integrierten Lage im Sinne des LEP gesprochen werden. Der Standort ist von den Stadtteilen Berliner Freiheit (Wohngebiet südlich der westlichen Buxheimer Straße), sowie der Baumsiedlung mit angrenzender Blumensiedlung (südöstlich des Kreisels Buxheimer Straße) fußläufig zu erreichen. Zur Sicherung der Querung der Buxheimer Straße ist eine Insellösung geplant.

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Die ortsübliche Anbindung an den ÖPNV erfolgt entweder durch eine zusätzliche Haltestelle der bestehenden Buslinie 964 nach Buxheim an der westlichen Buxheimer Straße oder durch eine Haltestelle für einen Shuttlebus/öffentlichen Bus an der Europastraße oder direkt auf dem Vorhabenareal (siehe Abb. 8.2)

8 VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG

8.1 Individualverkehr

Die Erschließung des Plangebiets soll über die Kreuzung Europastraße/Anschlussstelle Autobahnausfahrt Memmingen-Nord erfolgen (siehe Abb. 8.1). Anhand einer verkehrskonzeptionellen Untersuchung wurde die Machbarkeit eines plangleichen Anschlusses des Gesamtareals an diese bestehende Kreuzung (Knoten 2) untersucht und verkehrstechnisch bewertet. Auf Basis dieses Verkehrskonzepts und den vorliegenden weiteren Prognosedaten sowie Verkehrszähldaten wurde ein Verkehrsgutachten von dem Ingenieurbüro Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH, Januar 2016 erstellt und liegt diesem Antrag als Anlage bei. In diesem Gutachten wurde neben der Untersuchung der Erschließung über den Knoten 2 auch die Auswirkungen auf die Autobahn sowie den bestehenden Kreisverkehr an der Buxheimer Straße simuliert. Nach den Ergebnissen der Simulation [Brenner] können folgende Aussagen getroffen werden: Mit dem vorgesehenen Ausbau des Knoten 2, einschließlich entsprechend lang

dimensionierten Abbiegestreifen und angepasster Lichtsignalsteuerung in der Europastraße können die prognostizierten Verkehrsstärken mit ausreichender Verkehrsqualität abgewickelt werden.

Am Kreisverkehr Europastraße / Buxheimer Straße werden auch ohne die geplante Ansiedelung des Vorhabens Ausbaumaßnahmen erforderlich. Diese sind im Zuge einer Ertüchtigung des Kreisels möglich und sollen entsprechend getroffen werden.

Für die beiden Verflechtungsbereiche an der A96 (Rampe Nord und Rampe Süd, siehe Abb. 8.1) werden keine unverträglichen Auswirkungen der IKEA Ansiedelung gesehen, jedoch muss in der nördlichen Zufahrtsrampe zur A 96 Richtung Lindau für das erhöhte Aufkommen von Süden ein zusätzlicher Beschleunigungsstreifen ergänzt werden.

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Abb. 8.1: Übersichtplan äußere Erschließung gesamt [Quelle: Brenner]

Lärmschutz

Südlich der Buxheimer Straße / westlich des Kreisels befindet sich eine Wohnbebauung in unmittelbarere Nähe zum Plangebiet. Auf dem Grundstück des Landschaftsbaubetriebes nördlich der Buxheimer Straße befindet sich direkt angrenzend an das Plangebiet ein Gebäude mit Betriebswohnungen. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt deshalb ausschließlich über die Europastraße. Die innere Erschließung des Lieferverkehrs wird voraussichtlich als Umfahrung um das gesamte Areal erfolgen. Zum Schutz der Wohnbebauung werden auf dem Grundstück des geplanten Vorhabens Maßnahmen zum Lärmschutz nach Erfordernis geplant. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schallschutzgutachten erstellt.

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8.2 Stellplätze

Auf dem Grundstück sind insgesamt ca. 2.140 Stellplätze für das Vorhaben geplant. Hiervon sind ca. 1.240 Stellplätze für das IKEA-Einrichtungshaus und ca. 900 Stellplätze für die Fachmärkte vorgesehen. Die Berechnung der Gesamtstellplatzzahl in Anlehnung an die Stellplatzsatzung der Stadt Memmingen von 2008 [SPS] ergibt auf Basis der Gesamtverkaufsfläche von ca. 56.520 m² für das Vorhaben ca. 1.900 Stellplätze. Die genaue Anzahl der Stellplätze werden in einem städtebaulichen Vertrag / Durchführungsvertrag geregelt.

8.3 ÖPNV

Die nächstgelegenen Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs werden von der Buslinie RBA 964 von Memmingen nach Buxheim angefahren (siehe Abb. 8.2). Drei Haltestellen befinden sich in der östlich vom Plangebiet verlaufenden Dr. Karl-Lenz-Straße. Die erste Haltestelle befindet sich auf Höhe der Firma Pfeifer / Kaufmarkt in ca. 1,4 km Entfernung zum Plangebiet die zweite liegt in ca. 800 m Entfernung auf Höhe der Firma Stetter und die dritte mit ca. 600 m Abstand zum Geltungsbereich auf Höhe der Firma Kolb. Eine weitere Haltestelle befindet sich südlich des Kreisels an der Buxheimer Straße an der Tankstelle, diese liegt ca. 450 m entfernt. [Memmingen]

Abb. 8.2: Bestehende Buslinien und Radwege [Quelle: Re2area GmbH, Esslingen, 2016]

Für eine Anbindung an das öffentliche ÖPNV-Netz werden im weiteren Verfahren folgende Maßnahmen untersucht und mindestens eine der Maßnahmen umgesetzt: mögliches Eintakten in den Fahrplan der bestehenden Buslinie nach Buxheim

durch eine zusätzliche Haltestelle am Standort in der westlichen Buxheimer Straße

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Buslinie als Shuttlebus zwischen der Innenstadt, dem bestehenden

Fachmarktzentrum in der Fraunhoferstraße und dem Standort des Vorhabens.

8.4 Fuß- und Radwege

Ein regionaler bzw. städtischer Fuß und Radweg führt über den Amendinger Grenzweg durch das Plangebiet in Richtung Norden zum Gewerbegebiet Memmingen Nord und dem bestehenden Fachmarktzentrum Fraunhoferstraße. Der Amendinger Grenzweg gilt als wichtiger Zugang zur Naherholungslandschaft und ist Bestandteil des Hauptwegenetzes [FNP]. Im Zuge der geplanten Ansiedlung des Vorhabens sollen die Fuß- und Radwegeverbindungen gestärkt und eine gute Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer gewährleistet werden. Der bestehende Fuß- und Radweg durch das Gebiet wird im Zuge der weiteren Planung in seiner Lage untersucht und ggf. entlang der Europastraße geführt. Die bestehenden Nord-Süd-Verbindungen bleiben erhalten.

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9 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Das Kapitel der Umweltverträglichkeit beinhaltet gemäß Art. 25 (Abs.3) 2. BayLplG die „Beschreibung der entsprechend dem Planungsstand zu erwartenden erheblichen Auswirkungen des Vorhabens, insbesondere […] auf die Umwelt, und der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich erheblicher Umweltbeeinträchtigungen sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren Eingriffen in Natur und Landschaft“. Nachfolgend wird die Bestandssituation des Plangebietes sowie deren weiteres Umfeld beschrieben und bewertet. Die Beschreibung der Auswirkungen bezieht sich für die Schutzgüter Tiere & Pflanzen, Boden, Wasser, Kultur & sonstige Sachgüter, hauptsächlich auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes und somit den Bau des IKEA-Einrichtungshauses mit Fachmarktzentrum (siehe Abb. 3.1). Für die Schutzgüter Mensch, Klima & Luft sowie Landschaft werden auch Auswirkungen auf das weitere Umfeld beschrieben.

9.1 Menschen

Bei den Haupterholungsräumen von Memmingen handelt es sich um die beiden Grüngürtel um die Stadt, den Stadtwald, die Untere Woringer Wälder sowie Kronburg. Außerdem bieten das Buxachtal, der Buxacher Weiher, die Illerauen, der Bereich Grünenfurt und der Eisenburger Wald Erholungsräume. Keiner dieser Räume ist vom Vorhaben betroffen. [FNP] Für die Naherholung befinden sich keine überregionalen Rad-, und Wanderwege im oder in unmittelbarer Umgebung zum Untersuchungsgebiet. Der ausgewiesene Radweg, Iller – Kneipp - Radweg / Buxheim - Benningen, des Bayernnetzes für Radler befindet sich ca. 800 m südlich des Plangebietes. Östlich des Geltungsbereichs führt der bayerische - schwäbische- Jakobusweg (Oettingen-Augsburg-Buchenberg) direkt durch die Stadtmitte von Memmingen. Somit liegen alle überregional ausgeschriebenen Wander- und Radwege außerhalb des Untersuchungsraumes (siehe Abb. 8.2). [BayernAtlas 2014] Ein regionaler bzw. städtischer Fuß- und Radweg führt über den Amendinger Grenzweg durch das Plangebiet in Richtung Norden in das anschließende Gewerbegebiet. Der Amendinger Grenzweg gilt als wichtiger Zugang zur Naherholungslandschaft und ist Bestandteil des Hauptwegeverbundnetzes [FNP]. Im Zuge der geplanten Ansiedlung des Einrichtungshauses und weiterer Fachmärkte sollen die Fuß- und Radwegeverbindungen gestärkt und eine gute Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer gewährleistet werden. Insgesamt ist der Erholungswert im Bereich der landwirtschaftlich intensiv genutzten und deshalb von Bäumen und Büschen fast vollständig ausgeräumten Landschaft des Steinheimer und Amendinger Feldes stark beeinträchtigt. Das Steinheimer und Amendinger Feld befindet sich nördlich des Geltungsbereiches. Der Erholungswert der Landschaft wird zusätzlich durch die Lärm- und Abgasemissionen der beiden Autobahnen und des Flughafen AllgäuAirport in Memmingerberg beeinträchtigt. [FNP] Memmingen besitzt mit ca. 300 ha das zweitgrößte zusammenhängende Industriegebiet Schwabens. Es besteht aus den Gewerbegebieten Memmingen-Nord und Nord-Amendingen. Vor allem mittelständisch gewerbliche und industrielle Betriebe aber auch teilweise weltweite Marktführer sind dort angesiedelt. Neben

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Industriebetrieben haben sich aufgrund der guten Anbindung auch vermehrt Logistikfirmen beziehungsweise Speditionen angesiedelt. Östlich und im nahezu direkten Anschluss (<100 m) zum Projektstandort befindet sich das Gewerbegebiet Memmingen Nord. Die Flächen werden lediglich durch die Europastraße getrennt. Im Norden ca. 140 m entfernt zum Geltungsbereich befindet sich das Gewebegebiet Nord-Amendingen. Vorbelastungen des Plangebietes in Form von Schallimmissionen ergeben sich durch die stark befahrenen Autobahnen A96 und A7. Südlich der westlichen Buxheimer Straße befindet sich eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nähe zum Plangebiet. Auf dem Grundstück des Landschaftsbaubetriebes nördlich der Buxheimer Straße befindet sich direkt angrenzend an das Plangebiet ein Gebäude mit Betriebswohnungen. Die Erschließung des Plangebiets erfolgt ausschließlich über die Europastraße. Die innere Erschließung des Lieferverkehrs wird voraussichtlich als Umfahrung um das gesamte Areal erfolgen. Zum Schutz der Wohnbebauung sind auf dem Grundstück des geplanten Vorhabens Maßnahmen zum Lärmschutz nach Erfordernis geplant. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird ein Schallschutzgutachten erstellt.

Bewertung des Eingriffs

Mit der Realisierung des Vorhabens sind aufgrund der hohen Vorbelastungen und unter Einhaltung der Vorgaben des späteren Schallgutachtens keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

9.2 Tiere und Pflanzen

9.2.1 Tiere

Artenschutzrechtliche Prüfung nach Art. 12 u. 13 FFH-Richtlinie und Art. 5 Vogelschutzrichtlinie

Im Rahmen des geplanten Bauvorhabens wurde eine artenschutzfachliche Beurteilung gemäß einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung von D. Liebert, Büro für Freiraumplanung, Alsdorf (Anlage 8) erarbeitet. Die Untersuchungen erfolgten in einer zweistufigen Arbeitsweise. Gemäß den „Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzfachlichen Prüfung in der Straßenplanung“ der Obersten Baubehörde im Bayrischen Staatsministerium des Innern (2013) können in einem ersten Schritt, die Arten anhand ihrer Relevanz „abgeschichtet“ werden. Nur bei möglichen Konflikten ist eine vertiefende „Art-für-Art-Betrachtung“ erforderlich.

Tierarten der Anhang IV FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie

Die folgende Zusammenfassung stellt die Ergebnisse der Erhebungen im Jahr 2014/2015/2016 dar. Detaillierte Angaben sind der Artenschutzrechtlichen Prüfung, Zwischenbericht Bauvorhaben IKEA Möbelhaus und Fachmärkte Memmingen, Büro für Freiraumplanung D. Liebert vom 20.10.2014 / 01.02.2016 (Anlage 8) zu entnehmen. Zur Erfassung erfolgten Begehungen am 11.04.2014 (Brutvögel, Reptilien), 23.05.2014 (Brutvögel, Reptilien), 25.06.2014 (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien), 26.06.2014 (Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien) sowie am 23.12.2015 und 27.01.2016 (Fledermäuse Winterquartier). Im Herbst 2015 wurde die äußere Erschließung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes miteinbezogen. Da nicht ausgeschlossen

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werden kann, dass innerhalb dieser Erweiterungsflächen im Zuge des Vorhabens geschützte Tier und Pflanzenarten beeinträchtigt werden könnten, ist für diesen Bereich (ca. 4 ha) eine zusätzliche spezielle artenschutzrechtliche Prüfung im Sinne des §44 BNatSchG durchzuführen, die den vorliegenden Bericht ergänzt. In der Auflistung der Arten werden die durch die Kartierung nachgewiesenen, planungsrelevanten Arten berücksichtigt. Ein Vorkommen essentieller Nahrungshabitate wurde aufgrund der Biotoptypenausstattung und der bestehenden Alternativen im Umland ausgeschlossen, daher werden unten aufgeführte Nahrungsgäste nicht weiter betrachtet. Europäische Vogelarten

Tabelle 9.1: nachgewiesene planungsrelevante Vogelarten

Art RL BY

RL D

Status / An-zahl

Vorkommen

Rotmilan 2 * NG über Wiesen

Mauersegler V * NG über Wiesen

Rauchschwalbe V V BV/15 in Ställen der RBG

Mehlschwalbe V V BV/1 an Gebäuden der RBG

Feldsperling V V BV/3-4 in Kästen an Gebäuden der RBG

Turmfalke * * NG an Gebäuden der RBG

Gelbspötter * * BV/1 Baumreihe an Europastraße

Klappergrasmü-cke

V * BV/1 Baumreihe an Europastraße

Gartenrot-schwanz

3 * BV/1 wahrscheinlich in Kästen an der RBG oder in Imkerfläche

Haussperling *1) * * BV/15 an Gebäuden der RBG

Mäusebussard * * NG über Wiesen RL BY Rote Liste Bayern RL D Rote Liste Deutschland *1) Haussperling nach LFU (2014) nicht planungsrelevant. Aufgrund der rel. Großen Anzahl

an Brutpaaren wird die Art dennoch berücksichtigt. 2 stark gefährdet 3 gefährdet V Vorwarnliste * ungefährdet NG Nahrungsgast BV Brutvorkommen mit Anzahl Brutpaare Der in Bayern als stark gefährdet gelistete Rotmilan wurde im Plangebiet lediglich einmal als Nahrungsgast beobachtet. Es liegt kein Brutnachweis vor. Der Gartenrotschwanz (gefährdet, Rote Liste Bayern) wurde mit einem Brutpaar im Gebiet nachgewiesen. Die beschriebenen Lebensraumhabitate der Art finden sich im Umfeld des Plangebiets jedoch sehr häufig. Weiter erfolgt die Festsetzung einer 2 ha

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großen Ausgleichsfläche, welche „auch dieser Art zu Gute kommt“. [Liebert]. Hierdurch bleibt die ökologische Funktion bestehen. Um ggf. vorhandene Winterquartiere von Fledermäusen in alten Bestandsbäumen ausschließen zu können wurde am 23.12.2015 und am 27.01.2016 eine Baumhöhlenkartierung durchgeführt. Es erfolgten bei beiden Begutachtungen keine Nachweise von entsprechenden Winterquartieren. Fledermäuse

Tabelle 9.2: nachgewiesene planungsrelevante Fledermausarten

Art RL BY

RL D

Status / An-zahl

Vorkommen

Zwergfledermaus * * NG/Q Max. 14 Rufkontakte bei RBG; evtl. Einzelquartiere in Gebäuden; keine Kontakte auf Horchboxen

* ungefährdet NG Nahrungsgast Q Quartiere Reptilien Es wurden bei den Untersuchungen keine Zauneidechsen festgestellt. Weitere Arten Es wurden bei den Untersuchungen keine weiteren planungsrelevanten Artengruppen / Arten festgestellt.

Abb. 9.1: Nachgewiesene Tierarten ohne Maßstab, Untersuchungsergebnisse 2014 [Liebert]

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Bewertung des Eingriffs

Baubedingte Wirkungen Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie

planungsrelevanten Arten durch den direkten Flächenverbrauch. [Liebert2016] Beeinträchtigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie

planungsrelevanten Arten in der nahen Umgebung durch Lärmemissionen und visuelle Reize während der Bauarbeiten (insb. Während der Reproduktions- und Winterschlafzeiten). [Liebert2016]

Anlagebedingte Wirkungen Anlagebedingte Beeinträchtigungen in der nahen Umgebung sind aufgrund der

gegebenen Vorbelastungen und der umliegenden Biotoptypen (überwiegende Bebauung) nicht zu erwarten. [Liebert2016]

Betriebsbedingte Wirkungen Es sind keine Betriebsbedingten Wirkungen zu erwarten.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Festsetzungen für Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) Die hier dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen sind der Bewertung zugrunde gelegt. Maßnahme 1 (M1) Baufeldfreimachung und Gebäudeabriss Die Baufeldfreimachung (Entfernung der Vegetation, Fällung und Rodung von Gehölzen) sowie der Beginn der Abrissarbeiten der Gebäude sind nur außerhalb der Brutzeit von Vogelarten zwischen Oktober und Februar erlaubt. Begründung Diese Maßnahme dient der Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 BNatSchG Tötung und Störung. Maßnahme 2 (M2) Gebäudekontrolle auf Fledermausbesatz Die Gebäude sind max. drei bis vier Wochen vor Beginn der Abrissarbeiten auf überwinternde Fledermäuse zu prüfen. Bei einem Nachweis ist je nach Art und Anzahl der Tiere das weitere Vorgehen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) abzustimmen. Begründung Diese Maßnahme dient der Vermeidung von Verbotstatbeständen des §44 BNatSchG Tötung und Störung. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse ist aber maximal mit dem Vorkommen von wenigen Zwergfledermäusen zu rechnen. Diese können ggf. vergrämt bzw. fachmännisch umgesiedelt werden. Bei zahlreichen Tieren ist der Abriss u.U. bis nach Ausflug im Frühjahr zu verschieben. Individuenreiche Vorkommen dieser oder anderen Artensind jedoch sehr unwahrscheinlich.

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Weitere Artenschutzmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereichs Die Sicherung der nachfolgend aufgeführten Artenschutzmaßnahmen erfolgt über Festsetzungen im Bebauungsplan und / oder einen öffentlich rechtlichen Vertrag / städtebaulichen Vertrag. Einzelheiten werden im weiteren Verfahren geklärt und festgelegt. Maßnahme 3 (M3) Anbringen von Kästen für Zwergfledermäuse, Rauch- und Mehlschwalbe In der nahen Umgebung sind 10 Koloniehäuser f für den Haussperling an Gebäuden zu installieren. Im nahen Umfeld sind 10 Fledermauskästen für die Zwergfledermaus an Gebäuden anzubringen. Werden bei den Gebäudekontrollen überwinternde Tiere festgestellt, sind zusätzlich Überwinterungskästen anzubringen. Öffnung von geschlossenen Ställen in der Umgebung und Anbringung von 30 Kunstnestern für die Rauchschwalbe. Die Zugänglichkeit muss von März bis September durch Öffnungen von mind. 20 cm Durchmesser gewährleistet sein. Bereits besetzte Ställe sind ungeeignet (kein Koloniebrüter). Oder: Schaffung von Ersatzlebensräumen der Rauchschwalbe in Verbindung mit dem Neubau von Agrarbetrieben im Umfeld (Beachtung der Notwendigkeit offener Stallungen) und Anbringung von 30 Kunstnestern. Die Einflugmöglichkeit ist von März bis September durch Öffnungen von mind. 20 cm Durchmesser zu gewährleisten. Oder: Schaffung von Ersatzlebensräumen an windgeschützten Plätzen unter Brücken, über kleineren Bächen mit Überschwemmungsbereichen und Anbringung von 30 Kunstnestern. In der Umgebung sind 3 Kunstnester für die Mehlschwalbe an Gebäuden anzubringen. Das Gebäude sollte neben größeren Freiflächen (Äcker und Wiesen) liegen. Begründung Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der ökologischen Funktion, um dem Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei den genannten Arten entgegenzuwirken (Verbotstatbestand des §44 BNatSchG). Für den Haussperling als Kulturfolger muss das nähere Umfeld nicht weiter modifiziert werden. Gärten, Parks und kleinere Grünanlagen dienen als Nahrungshabitate. Gleiches gilt für die Zwergfledermaus. Als häufigste Siedlungsart muss auch für sie das Umfeld nicht weiter modifiziert werden. Rauch- und Mehlschwalbe benötigen besondere Bedingungen, welche zusätzlich zu den Nisthilfen in der Maßnahme festgesetzt werden, um die Besiedelung zu gewährleisten. Maßnahme 4 CEF (M4 CEF) Schaffung neuer Lebensräume für Feldsperling und Gartenrotschwanz (im Gutachten C1) Optimierung geeigneter Flächen um Bauernhöfe oder Ortsränder. Die gesamte Maßnahmenfläche muss für beide Arten mind. 2 ha betragen. Bei fehlendem Höhlenangebot bzw. der Anpflanzung junger Gehölze sind mind. Drei geeignete Nistkästen für den Gartenrotschwanz und mind. 12 für den Feldsperling anzubringen. Eine Konkretisierung erfolgt im weiteren Verfahren. Es wird eine Kombination aus den folgenden möglichen Maßnahmen empfohlen. Ebenso wird eine Kombination des CEF-Maßnahmenpakets mit den Ausgleichsmaßnahmen empfohlen.

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Erhalt alter, bestehender Bäume, Durchführung von Pflegschnitten unter Erhalt von Totholzstrukturen. Setzen junger Obst- und Kopfbäume bei Lücken im Altbaumbestand oder um diesen zu erweitern. Die Baumdichte soll variieren, im Durchschnitt 50 bis 70 Bäume pro ha, Besonnung des Unterwuchses muss gewährleistet sein. Bei Obstbäumen Verwendung von Hochstämmen. Schaffung kleinflächiger kurzrasiger und lückiger Bodenvegetation durch Mahd oder Abschieben des Oberbodens. Anlage blütenreicher Säume und Raine z.B. entlang von Feldwegen. Anlage extensiv genutzte Wiesen durch Mahdreduzierung bzw. Umwandlung von Ackerland. Ggf. Ansaat blütenreicher Mischungen erforderlich. Begründung Diese Maßnahme der Kompensation des Verlustes von Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei den genannten Arten (Verbotstatbestand des §44 BNatSchG). Bei Feldsperling und Hausrotschwanz handelt es sich um typische Kulturfolger, die auf Bauernhöfen und an strukturreichen Ortsrändern mit Streuobstwiesen, Rainen, Kleingärten, Ackerfluren etc. leben. Wichtigstes Habitatelement ist das Vorkommen auseichender Bruthöhlen an Bäumen. Bewertung des Eingriffs Die oben dargestellten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen sind der Bewertung zugrunde gelegt. Bei Umsetzung der CEF-Maßnahmen und Einhaltung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen treten durch die Umsetzung des Vorhabend keine Verbotstatbestände i.S. des §44 BNatSchG ein.

9.2.2 Pflanzen

Naturräumliche Gegebenheit

Das Plangebiet befindet sich in der naturräumlichen Großlandschaft „Alpenvorland“ am Rande der Haupteinheit (D64) „Donau-Iller-Lech-Platten“ sowie in der Naturraumuntereinheit (Nr.044) „Unteres Illertal“. Die Schmelzwässer des Illergletschers haben in den Eiszeiten die Geländegestalt im Raum Memmingen geprägt. Durch die Abschmelzungen entstanden ebene, leicht nach Norden geneigte Terrassen in unterschiedlicher Höhenlage, welche durch steile Hänge voneinander getrennt sind. Die Terrassen sind von Parabraunerden-Böden bedeckt, die je nach Alter und Lössdecke, eine lehmige oder sandig- kiesige Beschaffenheit haben. Auf den riß- und würmeiszeitlichen Terrassen liegen die besten Böden der Region. Dadurch ist heute eine intensive ackerbauliche und forstliche Nutzung vorherrschend. [FNP]

Potentielle natürliche Vegetation

Als potentielle natürliche Vegetation bezeichnet man die Pflanzengesellschaft, die sich einstellen würde, wenn der Mensch keinen weiteren Einfluss auf das Gebiet nimmt. Die potentielle natürliche Vegetation im Plangebiet wird aus Zittergrasseggen-Waldmeister-Buchenwald im Komplex mit Zittergrasseggen-Hainsimsen-Buchenwald und örtlich mit Zittergrasseggen-Stieleichen- oder Waldziest-Eschen-Hainbuchenwald gebildet. [FIN-WEB]

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Vorhandene Vegetation und Nutzungsstrukturen

Bei dem ca. 19 ha großen Plangebiet handelt es sich zum größten Teil um intensiv landwirtschaftlich genutzte oder durch Gebäude und Straßen versiegelte Flächen sowie straßenbegleitende Grünflächen aus artenarmen Wiesen, Einzelbäumen bis hin zu dichten Gehölzbeständen.

Geschützte Pflanzenarten

Es konnten bei den Begehungen keine Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie erfasst werden. Der Anhang IV der FFH-Richtlinie ist eine Liste von Tier- und Pflanzenarten, die Aufgrund ihrer Seltenheit und Schutzwürdigkeit unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen. Aufgrund der Gefahr, dass die hier gelisteten Pflanzenarten für immer verlorengehen, dürfen ihre natürlichen Vorkommen auch außerhalb von ausgewiesenen Schutzgebieten nicht beschädigt oder zerstört werden.

Geschützte Biotope

Südlich der Buxheimer Straße / westlich des Kreisels befindet sich das gemäß § 30 BNatSchG bzw. Art. § 13d, 13e BayNatSchG geschützte Biotop „Markante Einzelbäume“ (MM-0093-003). Bei einer Ertüchtigung des Kreisverkehrs ist ein Eingriff in das vorhandene Biotop zu vermeiden. Sollte sich im Rahmen der Planung ergeben, dass ein Teil des geschützten Baumbestandes gerodet werden muss ist hierfür eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und ein entsprechender Ausgleich zu erbringen. Im Südwesten des Betrachtungsraumes des ROV befindet sich das gemäß § 30 BNatSchG bzw. Art. § 13d, 13e BayNatSchG geschützte Biotop „MM-Buxheim bis Stadtgrenze“ MM-0172-004 als wichtiges Element der Biotopvernetzung entlang der Bahnlinie. Das gesetzlich geschützte Biotop ist von dem Vorhaben nicht betroffen. Es befinden sich keine weiteren gesetzlich geschützten Biotope oder Biotopstrukturen innerhalb des Betrachtungsraumes.

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Abb. 9.2: Gesetzlich geschützte Biotope [Quelle: online Abfrage BayernAtlas am 15.12.2015 12:35 Uhr]

Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile

Innerhalb des Betrachtungsraumes und der weiteren Umgebung befinden sich keine gemäß §§ 23 ff BNatSchG zum Schutz von Natur und Landschaft ausgewiesenen Gebiete oder Bestandteile von Natur und Landschaft mit generellen und gebietsspezifischen Schutzgegenständen / Schutzzwecken und erforderlichen Verboten (in der Regel Rechtsverordnung) sowie ausgewiesene Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung zum Schutz von natürlichen Lebensraumtypen und deren Arten in der EU sowie zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

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Abb. 9.3: Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile [online Abfrage BayernAtlas am 15.12.2015 12:40 Uhr]

Bestand und Bewertung

Abb. 9.4: Bestandsplan ROV [Re2area GmbH 08.01.2016]

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Raumordnungsverfahren IKEA Einrichtungshaus und weitere Fachmärkte in Memmingen

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Die im Geltungsbereich des Plangebietes vorkommenden Vegetation und Nutzungsstrukturen werden im Folgenden gemäß Anhang A „Bewertung des Ausgangszustandes“ des Leitfades der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung [StMLU 2003] bewertet. Die einzelnen Biotop- und Nutzungsstrukturen werden hierfür anhand ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild (dreistufige Wertskala gering, mittel, hoch) in drei Kategorien (I, II, II) eingestuft. In Kategorie I werden naturferne sowie anthropogen stark beeinflusste Biotoptypen oder Nutzungsstrukturen, ohne das Vorkommen von Arten der Roten Liste, eingestuft. In Kategorie II werden naturnahe und extensiv genutzte Elementen, ohne das Vorkommen von Arten der Roten Liste, eingestuft. In Kategorie III werden naturnahe Biotoptypen mit einer hohen Bedeutung für Naturhaushalt und Landschaftsbild, mit dem Vorkommen von Arten der Roten Liste, eingestuft.

Tabelle 9.3: Einstufung der vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen

Bestand / Biotoptypen Ausgangszustand Fläche in m²

Verfugte Mauer oder Treppe Kein Eingriff * 50

Fettw iese mittlerer Standorte intensiv genutzt Kategorie I 108.710

Fettw iese mittlerer Standorte extensiv genutzt Kategorie II 16.000

Zierrasen Kategorie I 390

Nitrophytische Saumvegetation Kategorie II 50

Ruderalvegetation / Brachflächen < 5 Jahre Kategorie II 120

Baum- / Strauchhecke entlang von Straßenböschungen Kategorie II 8.010

Weidengebüsch aus Salix caprea Kategorie II 40

Zierstrauchanpflanzung regelmäßig gepflegt Kategorie I 140

Gebüsch / Hecke mit gebietsfremder Artenzusammensetzung Kategorie II 640

Gebüsch / Hecke aus nicht heimischen Arten Kategorie II 230

Gebüsch / Hecke aus nicht heimischen Arten (heimische Artenca. 50%

Kategorie II 360

Schnitthecke / Heckenzaun Kategorie I 110

Von Bauw erken bestandene Flächen Kein Eingriff * 7.390

Völlig versiegelte Straße oder Platz Kein Eingriff * 34.180

Gepflasterte Straße oder Platz Kein Eingriff * 390

Weg oder Platz mit w assergebundener Decke, Kies oder Schotter Kategorie I 380

Grasw eg Kategorie I 570

Kleine Grünfläche / Zierbeet Kategorie I 110

Strukturarme Zier- / Nutzgärten Kategorie I 1.630

Straßenbegleitgrün / artenarme Wiesenflächen Kategorie I 10.660

Gesamtfläche in m² 190.160 Als Eingriffsschwere wird Typ A gewählt, da die GRZ zwar gering ausfallen wird, die Erschließung des Gebietes und die Überbauung der Fläche mit Stellplätzen jedoch von der üblichen Bandbreite der Erschließung abweicht.

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In der späteren Planung ist es vorgesehen 10% des IKEA Grundstückes zu begrünen bzw. gärtnerisch anzulegen. Dies entspricht einer gerundeten Flächengröße von ca. 15.000 m². Weitere Minimierungsmaßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden um den jeweiligen Kompensationsfaktor zu reduzieren. Flächen die keine erhebliche oder nachhaltige Umgestaltung oder Nutzungsänderung im Sinne der Eingriffsregelung erfahren werden in der Bilanzierung nicht betrachtet. Daraus ergibt sich folgender Kompensationsbedarf in den einzelnen Kategorien:

Tabelle 9.4: Bewertung des Eingriffs

Planung  Kategorie Eingriffsfläch

e in m²

Kompensations‐

faktor

Kompensations‐

bedarf in m²

Sondergebiet IKEA  Kategorie I 117.032 0,5 58.516

/ Fachmärkte Kategorie II 11.428 0,9 10.285

Kategorie III 470 2 940

Kein Eingriff 55.240 0 0

Kompensationsbedarf gesamt 69.741

Ohne Anrechnung weiterer Minimierungsmaßnahmen verbleibt ein maximaler Kompensationsbedarf von 69.741 m² auf planexternen Flächen.

Bewertung des Eingriffs

Die Gesamtfläche besitzt als Lebensraum für Pflanzen und Tiere aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der vorhandenen Versiegelung und dem hohen Störpotential durch die im Gebiet vorhandenen sowie angrenzenden Nutzungen eine vergleichsweise geringe Bedeutung. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie die gärtnerische Anlage nicht überbaubarer Grundstücksflächen, die Verwendung heimischer Gehölze, einer Stellplatzbegrünung etc. können potentielle Beeinträchtigungen auf das Schutzgut minimiert werden. Weitere Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Eingriffen erfolgen auf planexternen Flächen.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden planinterne Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen, sowie weitere planexterne Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Eingriffen festgesetzt.

9.3 Boden

Geologischer Untergrund

Memmingen und seine Ortsteile befinden sich auf einem alten Gletscherplateau und sind geologisch gesehen Teil der Süddeutschen Großscholle im Bereich des Molassebeckens. Im Bereich der Untersuchungsfläche stehen Löß und Lößlehme an, die von den würmeiszeitlichen Schottern (Kies, sandig) der Niederterrasse unterlagert werden. Die Ablagerung fand im Quartär statt. Im Plangebiet befinden sich überwiegend Parabraunerden und Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm) über Carbonatschluff, sowie Löß, Lößlehm, Decklehm z.T. Fließerde vorwiegend aber Lehm. [Re2area Baugrund]

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Die Schmelzwässer des Illergletschers haben in den Eiszeiten die Geländegestalt im Raum Memmingen geprägt. Durch die Abschmelzungen entstanden ebene, leicht nach Norden geneigte Terrassen in unterschiedlicher Höhenlage, welche durch steile Hänge voneinander getrennt sind. Die Terrassen sind von Parabraunerden-Böden bedeckt, die je nach Alter und Lössdecke, eine lehmige oder sandig- kiesige Beschaffenheit haben. Auf den riß- und würmeiszeitlichen Terrassen liegen die besten Böden der Region. Dadurch ist heute eine intensive ackerbauliche und forstliche Nutzung vorherrschend. [FNP]

Boden

Die Ergebnisse des Baugrundgutachtens [Re2area Baugrund] zeigen, dass im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Flächen in den ersten 0,3 bis 0,5 m ein schluffiger, feinsandiger, schwach toniger Oberboden von dunkelbrauner Farbe ansteht. Ein anthropogener Einfluss lässt sich durch das Vorkommen von bodenfremden mineralischen Anteilen wie Ziegel- und Fliesenbruch ableiten. Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung der Fläche ist davon auszugehen, dass es sich um einen bereits durch Pflug, Pflanzenbewuchs oder Aktivitäten von Tieren gestörten Oberboden handelt. Unterhalb des Oberbodens steht ein brauner, kalkfreier feinsandiger bis mittelsandiger Schluff (Löß/Lößlehm) an. Der Löß besteht aus sandigen Schluffen von steifer Konsistenz. Aufgrund des bindigen Materials sind sie insgesamt gering durchlässig und zur Niederschlagsversickerung i.d.R. nicht geeignet. Die Untergrenze der Schicht ist bis ca. 2 m u. GOK ausgebildet. Im Bereich der bebauten Flächen des Standorts der Rinderbesamungs-Genossenschaft wurden kiesige, z.T. schluffige Auffüllungen bis zu einer Tiefe von 0,9 m u. GOK angetroffen. In der tieferen Bohrung folgt unterhalb des Lösslehms ein schluffiger, fein- bis mittelkiesiger Sand unter dem ein sandiger, grauer, kalkhaltiger Fein- bis Mittelkies des würmeiszeitlichen Schotters ansteht. Die fluviatilglaziale Ablagerungen (Schmelzwasserschotter) sind zur Niederschlagsversickerung aufgrund ihres geringen Feinkornanteils und somit meist guter Durchlässigkeit geeignet. Die Schotter stehen ab einer Tiefe von ca. 3,0 m u. GOK an. [Re2area Baugrund]

Bodennutzung

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich überwiegend landwirtschaftlich genutzte Wiesenflächen. Die restlichen Flächen sind durch Straßen oder die Gebäude der Rinderbesamungs-Genossenschaft und deren Hofflächen bereits versiegelte und anthropogen überprägt.

Landwirtschaftliche Wertigkeit

Aus landwirtschaftlicher Sicht besitzen die vorhandenen Böden eine mittlere Wertigkeit in Hinblick auf die natürliche Ertragsfähigkeit. Die versiegelten oder anthropogen überprägten Böden des Innenbereichs besitzen keine oder nur eine geringe Wertigkeit in Hinblick auf die natürliche Ertragsfähigkeit.

Altlasten

Es befinden sich keine Altlastenverdachtsflächen innerhalb des Plangebiets. Auf Grundlage der durchgeführten Untergrunduntersuchungen [Re2area Baugrund] liegen auf der Fläche des Plangebietes keine konkreten Hinweise auf das Vorliegen von Altlasten und/oder schädlichen Bodenveränderungen vor.

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Bodendenkmale

Die Stadt Memmingen bietet seit jeher eine besondere Siedlungsgunst, was die Boden- und Baudenkmale in und um Memmingen belegen. Im Bereich und in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes wurden bisher keine Bodendenkmale festgestellt.

Bewertung des Eingriffs

Mit der Realisierung des Vorhabens gehen Böden von geringer bis mittlerer Wertigkeit verloren. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie die gärtnerische Anlage nicht überbaubarer Grundstücksflächen, die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplätze etc. können potentielle Beeinträchtigungen auf das Schutzgut minimiert werden. Weitere Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Eingriffen erfolgen auf planexternen Flächen.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden planinterne Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen, sowie weitere planexterne Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Eingriffen festgesetzt.

9.4 Wasser

Oberflächengewässer

Es befinden sich keine klassifizierten Oberflächengewässer innerhalb des Plangebiets. Westlich des Untersuchungsgebietes in ca. 2,5 km Entfernung fließt die Iller (Gewässer I. Ordnung). Ebenfalls im Westen verläuft die Buxach in einem Abstand von ca. 1,3 km zum Plangebiet. Im Osten liegt die Memminger Ach / Stadtbach, mit ca. 2 km Abstand zum Plangebiet, sie fließt direkt durch die Stadt Mitte von Memmingen. Hauptvorfluter des Gebietes ist die Iller, der die Buxach und die Memminger Ach samt Nebenflüssen zufließen. [FNP]

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Abb. 9.5: Übersichtsplan Oberflächengewässer [online Abfrage BayernAtlas am 12.01.2016 um 12:40 Uhr]

Grundwasser

Das wichtigste Kriterium zur Bewertung von Flächen hinsichtlich ihrer Bedeutung für das Grundwasser ist die Durchlässigkeit der anstehenden Gesteinsformation. Diese beeinflusst das Grundwasserdargebot und die Grundwasserneubildung. Für die Grundwasserneubildung spielen neben der Durchlässigkeit des Gesteins auch die Nutzungsart (z.B. Wald, Acker,…) sowie überlagernde Schichten eine Rolle. Memmingen und seine Ortsteile befinden sich auf einem alten Gletscherplateau und sind geologisch gesehen Teil der Süddeutschen Großscholle im Bereich des Molassebeckens. Das Plangebiet liegt in der hydrogeologischen Einheit Quartäre Schotter (Grundwasserleiter). Im Bereich der Untersuchungsfläche stehen Löß und Lößlehme an, die von den würmeiszeitlichen Schottern (Kies, sandig) der Niederterrasse unterlagert werden. Die Ablagerung fand im Quartär statt. Die Grundwasserhöhenlinie liegt laut der Internetplattform des Landes Bayern [BayernAtlas] in Höhe von 580-590 ü. NN. Die großräumige Grundwasserfleißrichtung ist NNW. Beim Grundwasserleiter handelt es sich um einen Poren-Grundwasserleiter der fluvioglazialen Ablagerungen mit hoher sehr bis sehr hoher Durchlässigkeit. Die Lößlehme und die verlehmten Terrassenkiese (als Folge des hohen Feinkornanteils) innerhalb des Geltungsbereichs besitzen insgesamt eine gering Durchlässigkeit. Die feinkornarmen Terrassenkiese besitzen dagegen eine gute Durchlässigkeit Der Grundwasserflurabstand zum Untersuchungszeitpunkt im März 2015 betrug > 7,4 m u.GOK. Laut amtlichen Informationen beträgt der höchste Grundwasserstand (Bemessungsgrundwasserstand) innerhalb des Plangebietes 586,36 m+NN (= 9,1 m Grundwasserflurabstand).

Stad

tbach

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Es sind derzeit keine signifikanten Vorbelastungen des Grundwassers bekannt.

Wasserschutzgebiete

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine ausgewiesenen Wasserschutz- oder Quellschutzgebiete.

Überschwemmungsgebiete

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich keine ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete. Das Plangebiet befindet sich nicht innerhalb eines hochwassergefährdeten Bereichs (HQ10-100) und wird selbst bei Extremhochwässern (HQextrem) nicht überflutet.

Abb. 9.6: Überschwemmungsgebiete [online Abfrage BayernAtlas am 12.01.2016 um 12:30 Uhr]

Bewertung des Eingriffs

Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie die gärtnerische Anlage nicht überbaubarer Grundstücksflächen, die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, die Versickerung von Niederschlagswasser etc. können potentielle Beeinträchtigungen auf das Schutzgut minimiert werden.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden planinterne Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen, sowie weitere planexterne Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Eingriffen festgesetzt.

9.5 Klima/Luft

Memmingen liegt bei relativ ausgeglichenem Klima noch im Einzugsbereich des Alpenklimas (Nordstau, Föhn). Die Jahresdurchschnittstemperatur beträgt 8,2° C und liegt somit im Mittel von Bayern. Die Zahl der Frosttage liegt bei 109 Tagen. Die

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Jahresniederschläge befinden sich bei ca. 948,7 mm. Vorherrschende Windrichtung ist Südwest (ca. 42%) mit oft hoher Windgeschwindigkeit und Nordost (ca. 22%) mit meist geringeren Windgeschwindigkeiten. Die Hochflächen sind stark windexponiert und dienen als Kaltluftentstehungsgebiet.

Bewertung des Eingriffs

Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie die gärtnerische Anlage nicht überbaubarer Grundstücksflächen, die Verwendung wasserdurchlässiger Beläge, etc. können potentielle Beeinträchtigungen auf das Schutzgut minimiert werden.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden planinterne Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen, sowie weitere planexterne Maßnahmen zur Kompensation von nicht vermeidbaren Eingriffen festgesetzt.

9.6 Landschaft

Die Autobahnen im Westen und Norden besitzen eine starke räumliche Trennwirkung und prägen das Landschaftsbild im Bereich des Bauvorhabens neben den landwirtschaftlich genutzten Wiesenflächen am stärksten (siehe Abb. 1.1). Die Umgebung des Plangebiets ist überwiegend gewerblich oder durch Verkehrsanlagen geprägt. Die vorhandenen Straßenräume werden durch begleitende Baumreihen oder Gehölzstreifen gegliedert und tragen damit zu einem grünen Ortsbild bei.

Bewertung des Eingriffs

Die bislang landwirtschaftlich genutzten Restflächen im Innenbereich verlieren ihren ursprünglichen Charakter und integrieren sich in das angrenzende gewerblich geprägte Ortsbild. Durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wie eine gute Eingrünung und Durchgrünung des Gebietes können potentielle Beeinträchtigungen auf das Schutzgut minimiert werden.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden planinterne Maßnahmen zur Vermeidung- und Minimierung von Eingriffen festgesetzt.

9.7 Kultur und sonstige Sachgüter

Die Stadt Memmingen bietet seit jeher eine besondere Siedlungsgunst, was die Boden- und Baudenkmale in und um Memmingen belegen. Im Bereich und in unmittelbarer Umgebung des Plangebietes wurden bisher keine Bodendenkmale festgestellt. Die vorhandenen Baudenkmale Kapelle und Sühnekreuz liegen außerhalb des Geltungsbereichs und sind vom Bauvorhaben nicht betroffen.

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QUELLENVERZEICHNIS

Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz Online Viewer [FIN-WEB] Bayerisches Staatsministerium der Finanzen für Landesentwicklung und Heimat: BayernAtlas Online Viewer, [BayernAtlas] Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen: Bewertung des Ausgangszustandes des Leitfades der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung, 2003 [StMLU 2003] Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie: Handlungsanleitung zur landesplanerischen Überprüfung von Einzelhandels-großprojekten in Bayern, München, August 2002 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie: Landesentwicklungsprogramm Bayern, München, 2013 [LEP 2013] D. Liebert: Artenschutzrechtliche Prüfung Zwischenbericht Bauvorhaben IKEA Möbelhaus, Büro für Freiraumplanung, 20.10.2014 / 01.02.2016 [Liebert] Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft mbH: Verkehrsgutachten Anbindung IKEA + Fachmärkte Memmingen, Aalen/Stuttgart, 15.02.2016 [Brenner] GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH: Auswirkungsanalyse zur Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und ergänzender Fachmärkte in Memmingen, Europastraße, Köln, 14.01.2016 [GMA Auswirkungsanalyse 2016] GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH: Stellungnahme zur Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in Memmingen – Ergänzung zur Auswirkungsanalyse IKEA und Fachmärkte vom Januar 2016“, Köln, 01.02.2016 [GMA Stellungnahme 2016] GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH: Zentrenkonzept für das Oberzentrum Memmingen, Ludwigsburg, 2007 [GMA 2007] Regionalverband Donau-Iller: Regionalplan der Region Donau-Iller 1987 / Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller 2004 Großflächiger Einzelhandel“, 2014 [RP 2014] Regionalverband Donau-Iller: Regionalplan der Region Donau-Iller 1987 [RP] Re2area GmbH: Orientierende Untersuchung Untergrund Fläche Rinderbesamungs-Genossenschaft, 21.04.2015 [Re2area Baugrund] Stadt Memmingen: Flächennutzungsplan Memmingen, 1990 [FNP] Stadt Memmingen: Stellplatzsatzung der Stadt Memmingen, 2008 [SPS]

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Kürzel Bezeichnung B Bundesstraße

BauGB Baugesetzbuch

BnatSchG Bundesnaturschutzgesetz

BayLplG Bayerisches Landesplanungsgesetz

BRI Bruttorauminhalt

DN Nenndurchmesser / nomineller Durchmesser

FFH Flora-Fauna-Habitat

FNP Flächennutzungsplan

MIV motorisierter Individualverkehr

LEP Landesentwicklungsprogramm

LKr. Landkreis

M Meter

Km Kilometer

ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr

PAK Polycyclische aromatisierte Kohlenwasserstoffe

PCB Polychlorierte Biphenyle

ROV Raumordnungsverfahren

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Nr. Bezeichnung

Abb. 1.1: Luftbild Standort [Quelle: Bayernatlas 16.07.2015] ....................................................... 6 

Abb. 3.1: Vorentwurf eines möglichen Konzepts [Quelle: Re2area GmbH, Esslingen] ................ 7 

Abb. 4.1: Abgrenzung und Zonierung des betrieblichen Einzugsgebiets [Quelle: GMA Auswirkungsanalyse 2016] ........................................................................................... 9 

Abb. 5.1: Aktueller Flächennutzungsplan der Stadt Memmingen, Stand 1990 mit Flächenabgrenzung Standort (blaue Linie) [Quelle: Stadt Memmingen] ...................... 12 

Abb. 7.1: Lage des Vorhabens in der Region [Quelle: GMA Auswirkungsanalyse 2016] ........... 16 

Abb. 7.2: Lage des Vorhabens im Stadtgebiet [Quelle: GMA Auswirkungsanalyse 2016] ......... 17 

Abb. 8.1: Übersichtplan äußere Erschließung gesamt [Quelle: Brenner] .................................... 19 

Abb. 8.2: Bestehende Buslinien und Radwege [Quelle: Re2area GmbH, Esslingen, 2016] ....... 20 

Abb. 9.1: Nachgewiesene Tierarten ohne Maßstab, Untersuchungsergebnisse 2014 [Liebert] . 25 

Abb. 9.2: Gesetzlich geschützte Biotope [Quelle: online Abfrage BayernAtlas am 15.12.2015 12:35 Uhr] ................................................................................................ 30 

Abb. 9.3: Schutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile [online Abfrage BayernAtlas am 15.12.2015 12:40 Uhr] ...................................................................... 31 

Abb. 9.4: Bestandsplan ROV [Re2area GmbH 08.01.2016] ....................................................... 31 

Abb. 9.5: Übersichtsplan Oberflächengewässer [online Abfrage BayernAtlas am 12.01.2016 um 12:40 Uhr] ........................................................................................... 36 

Abb. 9.6: Überschwemmungsgebiete [online Abfrage BayernAtlas am 12.01.2016 um 12:30 Uhr] ............................................................................................................. 37 

TABELLENVERZEICHNIS

Nr. Bezeichnung

Tabelle 4.1: Bevölkerung im abgegrenzten Einzugsgebiet nach Einzugsgebietszonen ............. 10 

Tabelle 6.1: Projektkonzeption am Standort Memmingen .......................................................... 13 

Tabelle 9.1: nachgewiesene planungsrelevante Vogelarten ....................................................... 24 

Tabelle 9.2: nachgewiesene planungsrelevante Fledermausarten ............................................. 25 

Tabelle 9.3: Einstufung der vorhandenen Biotop- und Nutzungsstrukturen ................................ 32 

Tabelle 9.4: Bewertung des Eingriffs .......................................................................................... 33 

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ANLAGENVERZEICHNIS

Nr. Bezeichnung

1. Übersichtsplan M 1:20.000, Plan-Nr. 1.50, Re2area GmbH, 12.01.2016

2. Lageplan M 1:5.000, Plan-Nr. 1.51, Re2area GmbH, 11.01.2016

3. Vorentwurf des Planerischen Konzeptes, M 1:2.000, Plan-Nr. 1.30, Re2area GmbH, 06.11.2015

4. Bestandsplan ROV M 1:2.000, Plan-Nr. 1.53, Re2area GmbH, 08.01.2016

5. „Auswirkungsanalyse zur Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und ergän-zender Fachmärkte in Memmingen, Europastraße“, GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, 14.01.2016 [GMA Auswirkungsanalyse 2016]

6. „Stellungnahme zur Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes in Memmingen – Ergänzung zur Auswirkungsanalyse IKEA und Fachmärkte vom Januar 2016“, GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Köln, 01.02.2016 [GMA Stellungnahme 2016]

7. Verkehrsgutachten Anbindung IKEA + Fachmärkte Memmingen, Dr. Brenner Inge-nieurgesellschaft mbH, Aalen/Stuttgart, 15.02.2016 [Brenner]

8. Artenschutzrechtliche Prüfung, Zwischenbericht Bauvorhaben IKEA Möbelhaus und Fachmärkte Memmingen, Büro für Freiraumplanung D. Liebert, 20.10.2014 / 01.02.2016 [Liebert]