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Dorothea Steiger Seite
Neueinstufung von Blei – CLP, REACH & Co Siebter BDG-Umwelttag im Stahl-Zentrum Düsseldorf, 27. September 2016
Dorothea Steiger Referentin für Europäische Chemikalienpolitik
WirtschaftsVereinigung Metalle e. V.
Dorothea Steiger Seite
1. Einblick in die WVMetalle, der Dachverband der deutschen NE-Metallindustrie
2. Einführung zu CLP 3. Neueinstufung von Blei 4. Diskussionsstand zu verschiedenen anderen Metallen 5. REACH: Erste Hilfe
Inhalt
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1. WirtschaftsVereinigung Metalle
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Brit. Militärbehörde genehmigt Gründung der WirtschaftsVereinigung Nichteisen-Metalle
1. ordentliche Mitgliederversammlung
Bildung des Präsidiums festigt Verbandsstruktur, WVM beteiligt sich am Aufbau des BDI
Verbindungsstelle in Bonn
Ausschuss Reinhaltung der Luft, Haus der Metalle in Düsseldorf
Unternehmen der ehem. DDR erhalten die Möglichkeit, WVM direkt beizutreten
WVM-Büro in Berlin
Energieeffizienz-Netzwerk WVM plus
1947
1951
1954
1962/63
1990
2000 2008
Unterschiedliche Fachthemen werden bearbeitet
Unternehmensinitiative Metalle pro Klima Aufzeigen, wofür unseres Branche beim Klimaschutz steht
Produktion
WVMetalle ist ein Dachverband und hat 3 Mitgliedsverbände: GDA, GDB und bdguss
Umsatz
Berlin, Brüssel und Düsseldorf
11
1
8,2 Mio t
3
44,4 Mrd €
111.000
668
3 Standorte
Mitgliedsunternehmen
Beschäftigte
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Unsere Standorte
Berlin Brüssel Düsseldorf
Hauptgeschäftsstelle Wallstraße 58/59 10179 Berlin
Europabüro Square Ambiorix 43 1000 Brüssel
Haus der Metalle Am Bonneshof 5 40474 Düsseldorf
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de Bild: European Union - Association des Architectes du CIC Bild: Mika Abery / Pixelio
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ALLIANZEN • Arbeitsgemeinschaft
Zulieferindustrie • Deutsche Gesellschaft für
Materialkunde e. V. • Deutsches Kupferinstitut
Berufsverband e. V. • Energieintensive Indus-
trien in Deutschland | Eid • Allianz für fairen Handel |
Aegis
INITIATIVEN UND NETZWERKE • Unternehmensinitiative
Metalle pro Klima • Energieeffizienz-Netzwerk
WVM plus
Strategische Allianzen und Netzwerke
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Aktive Advocacy in Berlin & Brüssel
6 Bild: cdu-bassenheim.de
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Politische Veranstaltungen
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Ihr Kontakt zu unseren Fachreferenten
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Kommunikation
Caroline Hentschel 030 726207-105 [email protected]
Team Umwelt Rainer Buchholz 030 726207-120 [email protected]
Daniel Quantz 030 726 07-122 [email protected]
Dorothea Steiger 030 726207-138 [email protected] Dr. Martin Wieske 030 726207-106 [email protected]
Leitung Finanzen, Organisation & IT
Monika Setzermann 030 726207-177 [email protected]
Handels- & Rohstoffpolitik
Sebastian Schiweck 030 726207-107 [email protected]
Hauptgeschäftsführung, Geschäftsführung
Franziska Erdle (Hauptgeschäftsführerin) 030 726207 -115 | [email protected] Dr. Michael Niese (Geschäftsführer, Leiter Europabüro) +32 (2) 5 02 19 88 | [email protected]
Leitung Kommunikation & Politik
Sarah Bäumchen 030 7262 07-111 | [email protected]
Energiepolitik
Michael Schwaiger 030 726207-122 I [email protected] Klimapolitik
Nima Nader 030 72 62 07-102 I [email protected]
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1. Einblick in die WVMetalle, der Dachverband der deutschen NE-Metallindustrie
2. Einführung zu CLP 3. Neueinstufung von Blei 4. Diskussionsstand zu verschiedenen anderen Metallen 5. REACH: Erste Hilfe
Inhalt
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STAND JULI 2015 Beschäftigte: 111.000 Unternehmen: 668 Produktion: 8,2 Mio. t. Umsatz: 44,4 Mrd. € - davon Ausland: 20,2 Mrd. € Energieeinsatz: 24,6 Mrd. kWh
CLP Classification, Labelling and Packaging
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Classification – Einstufung: Stoffe/Gemische werden anhand ihrer inherenten Eigenschaften in bestimmte Kategorien eingestuft. Beispiele: reizend, umweltgefährlich, krebserregend. Die Einstufung erfolgt rein aufgrund der Stoffmerkmale und nicht aufgrund des Risikos beim Umgang mit den Stoffen. Labelling – Kennzeichnung: Nach der Einstufung bestimmt sich, wie der Stoff/Gemisch gekennzeichnet werden muss, damit er überall sicher gehandhabt werden kann. Packaging – Verpackung: Ebenso bestimmt sich nach der Einstufung, wie der Stoff/Gemisch verpackt werden muss. Z. B. Spezial-Verpackung oder Sicherheitsverschlüsse.
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Einstufung und deren Rechtsfolgen
Grundsatzposition (BDI) auf dem Weg: Einstufung von Stoffen sind oft alleiniger Ausgangspunkt für regulatorische Konsequenzen, ohne geeignete Risikobetrachtung. Dieser ungerechtfertigte Automatismus zwischen der CLP-Einstufung und der Anordnung von Maßnahmen betrifft viele Bereiche:
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STAND JULI 2015 Beschäftigte: 111.000 Unternehmen: 668 Produktion: 8,2 Mio. t. Umsatz: 44,4 Mrd. € - davon Ausland: 20,2 Mrd. € Energieeinsatz: 24,6 Mrd. kWh
CLP Einstufung erfolgt mit Angabe spezifischer Konzentrationsgrenze
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Spezifische Konzentrationsgrenze (specific concentration limit – SCL): Die SCL beschreibt, ab welcher Konzentration eines Stoffes ein Gemisch (z. B. eine Legierung) genauso einzustufen ist, wie der Stoff selbst. Diese Grenze wird für jeden Stoff, der eingestuft wird, mit der Einstufung bestimmt. Sie beschreibt die Grenze, ab der bei gemischtem Material so getan wird, als wenn das gesamte Material aus dem eingestuften Stoff bestehen würde. Für gemischtes Material, das en eingestuften Stoff oberhalb der spezifischen Konzentrationsgrenze enthält, gelten die Bestimmungen, die für das entsprechende eingestufte reine Material gelten würden.
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Neueinstufung von Blei
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Brammen zum Beispiel können sowohl Stoffe wie auch Erzeugnisse sein. Die Entscheidung hängt von der weiteren Verwendung der Brammen ab. mindestens eine charakteristische Dimension bleibt für die
eigentliche Anwendung erhalten: Erzeugnisse. Das heißt, Brammen sind als Vorformen der endgültigen
Bleche solange als Stoffe anzusehen, bis sie auf ihre definierte Form in mindestens einer Dimension gewalzt worden sind. Erst ab diesem Punkt kann von einem Erzeugnis gesprochen werden.
Wenn die Brammenaber nur aufgrund des technologischen Prozesses oder aus logistischen Gründen, z. B. für den Transport, in einer bestimmten dreidimensionalen Form produziert werden, die für die Endverwendung aber keine Bedeutung mehr hat, handelt es sich bei den Brammen um Stoffe. Wenn also alle drei Dimensionen der Brammen geändert werden, sind es Stoffe.
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Blei wurde als reproduktionstoxisch Kat 1A eingestuft Veröffentlichung im Amtsblatt der EU im Juli 2016 Verordnung gilt ab 1. März 2018 in der EU
Massives Blei, Korngröße ≥ 1mm Bleipulver, Korngröße < 1 mm
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SCL von ≥ 0,3 % dann, wenn SCL erreicht ist, muss
ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden und mit „Gefahr“ gekennzeichnet werden
Unterschiedliche SCL wurden in die Verordnung aufgenommen, weil die Industrie die Behörden davon überzeugen konnten, dass es Unsicherheiten in Bezug auf die Bioverfügbarkeit von Blei in massiver Form gibt im Ver gleich zum Pulver. Nun gilt es, die Bioelutionsmethode weiter zu entwickeln, um das Prinzip der Bioverfügbarkeit bei der Bewertung von Stoffen zu etablieren.
SCL von ≥ 0,03 % dann, wenn SCL erreicht ist, muss
ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden und mit „Gefahr“ gekennzeichnet werden
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- Keine Konsequenzen für Bleiverbindungen - Sicherheitsdatenblatt wird nun erforderlich - Erzeugnisse unter REACH sind nicht betroffen - Abfall ist grundsätzlich auch nicht betroffen, allerdings legt das Abfallrecht oft die
Einstufung zugrunde. In der Regel wird aber generelle Ausnahmeregelung für reine Metalllegierungen greifen. Entscheidend ist, ob eine „Verunreinigung durch gefährliche Stoffe“ vorliegt
- Unternehmen müssen ggf. ihre Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz anpassen
- Blei muss nun als Komponente von Legierungen an das europäische Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis gemeldet werden
- National besteht die Meldepflicht für gefährliche Gemische an die Giftinformationszentren
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Aus der Einstufung von Bleimetall und Bleipulver ergeben sich folgende Konsequenzen:
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- Einstufungsvorschlag: reproduktionstoxisch Kat 1B, krebserzeugend Kategorie 1 B und Mutagenizität Kategorie 2
- Für alle drei Einstufungen schlägt die Niederlande auch sehr niedrige SCL (specific concentration limits) vor.
Vorschlag zur Einstufung mit all den oben beschriebenen Konsequenzen, insbesondere ein schnelles Vorschlagen für Regelungen unter REACH
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Cobalt Niederlande schlagen Einstufung für Cobalt Metall vor
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- RMOA: Risiko-Management-Optionen-Analyse: Prüfung unter REACH, wo denn die Besorgnis beim Umgang mit den Stoffen besteht und mit welchen Regelungen in welchen rechtlichen Gebieten man dieser Besorgnis am besten begegnen kann
- Frankreich, Deutschland und Ungarn prüfen insgesamt die RMOA für 4 Nickelverbindungen
- Letztlich aber werden vom Ergebnis der RMOA noch 5 weitere Nickelverbindungen betroffen sein
Derzeit sieht es so aus, als ob sowohl eine Regelung unter REACH (Kandidatenliste, Zulassung) wie auch Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzrechtes möglich sein könnten
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Nickelverbindungen Diverse Nickelverbindungen sind ebenfalls im Fokus Frankreich, Deutschland und Ungarn führen RMOAs durch
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- Besorgnis besteht ausschließlich bei der Verwendung von Beryllium am Arbeitsplatz
- Zulassung unter REACH wird nicht als adäquates Mittel der Regulierung angesehen, aber: Regelung über den Arbeitsschutz
- Deutsche REACH-Behörde schlägt nun den Arbeitsschützern vor, Beryllium auf die Agenda zu nehmen. Man stellt sich hierbei einen bindenden Arbeitsplatzgrenzwert von 60 µg/m3 vor
Arbeitsplatzgrenzwert
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Beryllium Deutschland untersucht, welche Risiko-Management-Maßnahme man bei Beryllium am besten anwenden sollte
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- Bedenklich und deshalb erwähnenswert ist diese Entwicklung deshalb, weil das risk assessment committee (RAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bei der Bewertung der Umwelteigenschaften der Stoffe extrem konservativ vorgegangen ist und immer die strengstmöglichste Variante angenommen hat
- Sollte RAC weiterhin derart konservativ verfahren, könnte dies negative Auswirkungen auch auf andere Stoffe, insbesondere Metall-Verbindungen, haben
Vorschlag zur Einstufung mit all den oben beschriebenen Konsequenzen, insbesondere ein schnelles Vorschlagen für Regelungen unter REACH
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Notiz am Rande zu Kupfer Kupferflakes und 9 Kupfer-Verbindungen sind im Fokus für die harmonisierte Einstufung
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REACH: Worauf müssen die Unternehmen achten?
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Welche Stoffe werden im Unternehmen genutzt oder hergestellt?
• Sind diese Stoffe registriert?
• Sind diese Stoffe für eine harmonisierte Einstufung vorgesehen?
• Könnten diese Stoffe bald unter ein Verwendungsverbot oder eine Beschränkung der Verwendung fallen?
• Falls Ja:
• Unbedingt an den öffentlichen Konsultationen zu REACH teilnehmen
• Kontakt zu REACH Konsortien der jeweiligen Stoffe aufnehmen
Stellen Sie Erzeugnisse her?
• Enthalten diese besonders Besorgnis erregende Stoffe von mehr als 0,1 Massenprozent ?
• Falls ja: Unbedingt an die Mitteilungspflichten denken
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REACH: Erste Hilfe gibt es bei:
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• Verbände
• REACH-Helpdesk der BAuA (insbesondere die FAQ´s sind empfehlenswert)
• Homepage der ECHA (Suche auch auf deutsch, Suche nach einzelnen Stoffen
möglich, Stofflisten können eingesehen werden)
• ECHA bietet auch Webinare zu bestimmten Themen an
• REACH-Registrierungs-Konsortien sind die wahren Experten, wenn es um die
Teilnahme an Verfahren wie den Konsultationen geht. Oft bereiten sie die
Teilnahme an den Konsultationen vor und unterstützen.
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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