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AUSGABE 01/15 Neues vom Betr euungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. Alles neu macht der Mai … oder ist es der Frühling, der uns Menschen die Veränderung so offensichtlich, offenkundig und unaufhaltsam zeigen will? Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. NEUES VOM BETREUUNGSVEREIN Feierliche Eröffnung der neuen Betreuungsstelle in Frankfurt (O.) 2 Die Aufgaben des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. 4 RECHT Neuerungen im Jahr 2015 auf einem Blick 3 Regelbedarfsstufe 3 5 Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine – Land Brandenburg vor Wiederaufnahme der Förderung? 5 TERMINE 3 TIPPS 3/5 STANDORTE 6 ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT 7 INHALT Wohl denen, die das frische ER-WACHEN und die Veränderung des Frühlings mit all ihren Sinnen erfahren können. Unaufhaltsam geht die Natur ihren Lauf und lädt uns ein, innezuhalten, das Aufbrechende zu bemerken und zu bestaunen. Ähnlich dem Frühlingserwa- chen halten wir das auch mit unserem neuen BetreV-Format. Unser Gedanke, dem Leser, dem ehrenamtlichen Betreuer und den Familienangehörigen einen EIN-BLICK, DURCH-BLICK und AUS-BLICK in die Arbeit des Betreuungsver- eins Lebenshilfe Brandenburg zu geben, soll unverändert bleiben. Die Idee, unsere Informationen in einer abgewandelten Form darzustellen, ist neu. Gemäß diesem Zeitgeist: Das Wichtige in Kürze und das Wichtige beim Fakt zu nennen, lässt uns wiederum die Zeit, allem Neuen, mit Neugierde und mit Muße begegnen zu können. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen. ALTER GEDANKE – NEUE IDEE Das ist »Schrulle« – kreative Hände unserer Betreuten haben das Maskott- chen in der Werkstatt für behinderte Menschen in Eberswalde geschaffen. Redaktionsleitung Maren Timm Redaktionsmitglieder Stefan Böhlke, Birgit Maskos und Juliane Robowsky Kontakt eberswalde@lebenshilfe- betreuungsverein.de Telefon 03334-237506

Neues vom Betr euungsverein Lebenshilfe … · gend und Soziales. Wir konnten auch Vertreter der Lebenshilfe und von ver- ... Soziales, der ARGE und dem ... ZDF|Arte, Fernsehfilm/Drama

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A U S G A B E 0 1 / 1 5

Neues vom Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.

Alles neu macht der Mai … oder ist es der Frühling, der uns Menschen die Veränderung so offensichtlich, offenkundig und unaufhaltsam zeigen will?

BetreuungsvereinLebenshilfe Brandenburg e. V.

NEUES VOM BETREUUNGSVEREIN Feierliche Eröffnung der neuen Betreuungsstelle in Frankfurt (O.) 2

Die Aufgaben des Betreuungs vereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. 4

RECHT Neuerungen im Jahr 2015 auf einem Blick 3

Regelbedarfsstufe 3 5

Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine – Land Brandenburg vor Wiederaufnahme der Förderung? 5

TERMINE 3

TIPPS 3/5

STANDORTE 6

ANTRAG AUF MITGLIEDSCHAFT 7

I N H A L T

Wohl denen, die das frische ER-WACHEN und die Veränderung des Frühlings mit all ihren Sinnen erfahren können.

Unaufhaltsam geht die Natur ihren Lauf und lädt uns ein, innezuhalten, das Aufbrechende zu bemerken und zu bestaunen. Ähnlich dem Frühlingserwa-chen halten wir das auch mit unserem neuen BetreV-Format. Unser Gedanke, dem Leser, dem ehrenamtlichen Betreuer und den Familienangehörigen einen EIN-BLICK, DURCH-BLICK und AUS-BLICK in die Arbeit des Betreuungsver-eins Lebenshilfe Brandenburg zu geben, soll unverändert bleiben.

Die Idee, unsere Informationen in einer abgewandelten Form darzustellen, ist neu. Gemäß diesem Zeitgeist: Das Wichtige in Kürze und das Wichtige beim Fakt zu nennen, lässt uns wiederum die Zeit, allem Neuen, mit Neugierde und mit Muße begegnen zu können.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

A L T E R G E D A N K E – N E U E I D E E

Das ist »Schrulle« – kreative Hände

unserer Betreuten haben das Maskott-

chen in der Werkstatt für behinderte

Menschen in Eberswalde geschaffen.

RedaktionsleitungMaren Timm

Redaktionsmitglieder Stefan Böhlke, Birgit Maskos und Juliane Robowsky

Kontakt eberswalde@lebenshilfe- betreuungsverein.de Telefon 03334-237506

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N E U E S V O M B E T R E U U N G S V E R E I N

Feierliche Eröffnung der neuen Betreuungsstelle Frankfurt (Oder)Mit der Neueröffnung der Betreuungsstelle des Betreuungsvereins in der 15. Etage des Oderturms, Logenstraße 8, 15230 Frankfurt (Oder) unter der Leitung von Frau Silvia Brand kann der Verein jetzt in 21 Betreuungsstellen seine Hilfe und Unterstützung anbieten.

Zur Eröffnung kamen u. a. Betreuungs-richter, Vertreter verschiedener Betreu-ungsbehörden und vom Amt für Ju-gend und Soziales. Wir konnten auch Vertreter der Lebenshilfe und von ver-schiedenen in der Stadt ansässigen Trä-gern und Parteien und ehrenamtliche Betreuer begrüßen. Für das leibliche Wohl war gut gesorgt, deshalb konnten in den freundlichen neu gestalteten Räumlichkeiten alle Anwesenden bei anregenden Gesprächen die Aufgaben und Angebote der neuen Betreuungs-stelle kennenlernen, neue Kontakte knüpfen oder bestehende vertiefen. Sie waren sich einig darüber, dass die neue Betreuungsstelle das bestehende Ange-bot in der Stadt Frankfurt (Oder) berei-chert und insbesondere die ehrenamtli-chen Betreuerinnen und Betreuer eine wichtige Anlaufstelle gefunden haben.

In seiner Begrüßungsansprache beton-te unser Geschäftsführer Herr Wolf-gang Pohl noch einmal, wie wichtig al-len Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vereins ein partnerschaftlicher und wertschätzender Umgang mit den Menschen bei der Bewältigung der Aufgaben ist und wie notwendig die Hilfestellung für die ehrenamtlichen

Betreuerinnen und Betreuer durch den Verein ist. Er verwies zugleich darauf, dass diese für die Gesellschaft wichti-gen Vereinsaufgaben ohne finanzielle Unterstützung des Landes Branden-burg umgesetzt werden. Seinem Wunsch auf Verbesserung dieser Situa-tion konnten sich alle Anwesenden an-schließen.

Unsere Betreuungsstelle hat ihre Ge-schäftsräume im Oderturm im Stadt-zentrum. Die günstige Lage und die di-rekte Nähe zur Betreuungsbehörde, dem Rathaus, dem Amt für Jugend und Soziales, der ARGE und dem Jobcenter ermöglichen schnelle und persönliche Wege zu Behörden und weiteren An-laufstellen wie z. B. Krankenkassen. Für Betreute, ehrenamtliche Betreuer und Partner ist die Betreuungsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu er-

reichen. Wir sind unter der Telefon-nummer 0335-28051111 zu erreichen, Sprechzeiten sind Dienstag von 13 Uhr bis 18 Uhr oder nach Vereinbarung.

Besonders haben wir uns über den Be-such von Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betreuungsstellen des Vereins, Vertretern des Landesverbandes und

aus der Geschäftsstelle in Hönow ge-freut. Für die lieben Grüße und guten Wünsche, die wir zur Eröffnung erhiel-ten, möchten wir uns auch auf diesem Weg noch einmal herzlich bedanken.

Silvia Brand, Büroleiterin

Ausblick von der Betreuungsstelle Frankfurt (Oder)

Logenstraße 8 · 15230 Frankfurt (Oder) Tel. 0335-28051111 · Fax 0335-28051110 [email protected] Sprechzeiten: Dienstag 13–18 Uhr oder nach Vereinbarung

A D R E S S E

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Fachtagung des Betreuungs- vereins Lebenshilfe Brandenburg 3./4.9.2015

Eberswalder Seniorenwoche im Familiengarten Eberswalde 13.–17.7.2015

Die Betreuungsstelle Eberswalde wird mit

Informationen auf der Seniorenmesse im

Familiengarten zugegen sein.

BUCHtipp: Das Schicksal ist ein mieser Verräter Autor: John Green

»Krebsbücher sind

doof«, sagt die 16-jähri-

ge Hazel, die selbst

Krebs hat. Sie will auf

gar keinen Fall bemitleidet werden und

kann mit Selbsthilfegruppen nichts anfan-

gen. Bis sie in einer Gruppe auf den intelli-

genten, gut aussehenden und umwerfend

schlagfertigen Gus trifft. Der geht offensiv

mit seiner Krankheit um. Hazel und Gus

diskutieren über Bücher, hören Musik, se-

hen Filme und verlieben sich ineinander –

trotz ihrer Handicaps und Unerfahrenheit.

Gus macht Hazels großen Traum wahr: Ge-

meinsam fliegen sie nach Amsterdam, um

dort Peter Van Houten zu treffen, den Au-

tor von Hazels absolutem Lieblingsbuch.

Ein tiefgründiges, emotionales und zu-

gleich freches Jugendbuch über Krankheit,

Liebe und Tod.

R E C H T | T E R M I N E | T I P P S

Neuerungen im Jahr 2015Pflegestärkungsgesetz ab Januar 2015

i Erhöhung der Leistungen im Bereich: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tagespflege, vollstationäre Pflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Wohngemeinschaften sowie Betreuungsleistungen

i Erhöhung des Betrages für wohnfeldverbessernde Maßnahmen i bis zu 4.000 € pro Maßnahme möglich i Erhöhung des Betrages für Pflegeverbrauchsmittel i Lieferung von Pflegeverbrauchsmitteln erfolgt einmalig im Jahr

im Wert von bis zu 40,00 € i zusätzliche Leistungen in der ambulanten Pflege i Ausbau der Leistungen in der häuslichen Pflege

Quelle: www.bmg.bund.de

Regelbedarfsstufen ab Januar 2015

i Erhöhung der Regelbedarfsstufen i Regelbedarfsstufe I = 399,00 € i Regelbedarfsstufe II = 360,00 € i Barbetrag = 107,73 € i dezentrale Warmwassererzeugung: 9,18 €

Quelle: www.masf.brandenburg.de

Mindestlohn ab Januar 2015 Einführung des Mindestlohnes gilt NICHT für

i u. a. Ehrenamtliche Arbeiter, Praktikanten, in Behindertenwerkstätten tätige behinderte Menschen

Begründung i §138 SGB IX (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis), Bezieher von

Erwerbsminderungsrenten, Grundsicherung und Leistungen der Rehabilitation www.der-mindestlohn-gilt.de

Quelle: www.lebenshilfe.de

Rundfunkbeitrag ab April 2015

i Senkung des Rundfunkbeitrages auf 17,50 € pro Monat Quelle: www.rundfunkbeitrag.de

Krankenkassenbeitrag ab Januar 2015

i Senkung der Krankenkassenbeiträge auf 14,6%Quelle: www.krankenkassen.de

Rentenbeitrag ab Januar 2015

i Senkung des Rentenbeitrages auf 18,7%Quelle: www.deutsche-rentenversicherung.de

Kirchensteuer ab Januar 2015

i Abbuchung der Kirchensteuer erfolgt automatisch vom Konto

Quelle: www.bzst.de

Juliane Robowski, Rechtliche Betreuerin

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Die Aufgaben des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. Rechtliche Voraussetzungen

§ 1908 f des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert die Anerkennungsvor-aussetzungen für Betreuungsvereine und beschreibt deren wesentliche Quer-schnittsaufgaben. Querschnittsarbeit ist Ehrenamtsförderung.

Ein rechtsfähiger Verein kann als Betreuungsverein anerkannt werden, wenn er gewährleistet, dass er:

1. eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter hat und diese beaufsichtigen, weiterbilden und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufü-gen können, angemessen versichert ist,

2. sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer bemüht, diese in ihre Aufgaben einführt, fortbildet und sie sowie Bevollmächtigte berät,

3. planmäßig über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen informiert,

4. einen Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht.

Der Bundesgesetzgeber hat mit Inkraft-treten des neuen Betreuungsrechts An-fang der 90er Jahre die Grundlage für den Aufbau von Betreuungsvereinen geschaffen. Damit wurde erstmalig ein entscheidender Weg eröffnet, ehren-amtliche Betreuungen stärken zu kön-

nen. Gedanke war es, dass jeder ehren-amtliche rechtliche Betreuer in seiner Arbeit durch professionelle Kräfte be-gleitet werden kann.

Aufgaben und Inhalte der Querschnitts- arbeit (Ehrenamtsförderung) sind:

· planmäßige Gewinnung und Vermittlung

· Einführung von Betreuern

· Fortbildung von Betreuern

· Beratung, Begleitung und Erfahrungs- austausch für Betreuer

· Beratung von Bevollmächtigten

· Beratung von Betroffenen

· Information zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

· Beratung zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht

· regelmäßige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Situation im Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.

Der Betreuungsverein Lebenshilfe Bran-denburg e. V. hat seit seinem Entstehen im Jahr 1992 18 von der überörtlichen Betreuungsbehörde anerkannte Betreu-ungsstellen aufgebaut.

Bis 2003 wurden die Betreuungsstellen bzw. die Mitarbeiter, die mit den Quer-schnittsaufgaben betraut waren, zu je einem Drittel vom Land Brandenburg, der Kommune und durch selbsterwirt-schaftete Mittel des Vereins finanziert.

2014 wurden 14 von 18 Betreuungsstel-len durch die Kommunen gefördert. Benötigt werden für die Querschnitts-arbeit über 20% der Gesamteinnah- men des Vereins.

Die Deckung des Bedarfs an Unterstüt-zung und Beratung und die vollständi-ge Wahrnehmung der weiteren beson-deren Aufgaben des Betreuungsvereins kann von uns ohne zusätzliche Res-sourcen nicht mehr in dem Umfang wie bisher geleistet werden. Das wiede-rum bedeutet, dass wir die Unterstüt-zung und Begleitung der ehrenamtli-chen rechtlichen Betreuer, wie auch die Informationen zu vorsorgenden Verfü-gungen auf ein Mindestmaß herunter-fahren müssen. Das kann der Bundes-gesetzgeber aber so nicht gewollt haben, denn in allen anderen Bundes-ländern, außer eben Brandenburg, gibt es für die Querschnittsarbeit finanzielle Förderung!

Elke Krause, Fachbereichsleiterin Süd

N E U E S V O M B E T R E U U N G S V E R E I N

... steht im Dienste der Menschen mit Behinderung und rechtlichem Betreuungsbedarf.

... ist tätig im Auftrag der Gerichte und Behörden.

... ist ein Fachverband.

U N S E R V E R E I N

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FILMtipp: Sein gutes Recht

ZDF|Arte, Fernsehfilm/Drama mit Thekla Carola Wied und Matthias Habich

© zdf

Dieser Film lädt zum Nachdenken ein. Mit

den gesellschaftlich immer relevanter wer-

denden Themen Demenz und Betreuung

beschäftigt sich der ZDF-Fernsehfilm der

Woche mit dem Titel »Sein gutes Recht«.

Nach über 50 Jahren trifft die verwitwete

Leni ihre Jugendliebe Max zufällig wieder.

Max ist altersdement und wurde per Ge-

richtsbeschluss unter Betreuung gestellt;

sein Sohn Steffen mit dem er sich über-

worfen hat, kümmert sich nicht. Aufgrund

des bürokratischen Systems ist Max mitt-

lerweile nicht einmal mehr dazu befähigt,

einen Heizungsmonteur selbst zu bestel-

len. Leni ist über diesen Zustand entsetzt

und zieht vor Gericht. Dort kommt es

jedoch zu einem Eklat.

BUCHtipp: Niemand muss ins Heim Menschenwürdig und bezahlbar – ein Plädoyer für die häus-liche Pflege, Autorin: Christoph Lixenfeld

Wenn Mutter plötzlich schwer pflegebe-

dürftig ist, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie

kommt in ein Heim oder die Angehörigen

engagieren illegal eine Pflegekraft aus

Osteuropa. Denn eine legale, praktikable

und bezahlbare Möglichkeit der Rund-um-

die-Uhr-Betreuung gibt es nicht. Schuld

daran ist auch die Heimbranche. Christoph

Lixenfeld deckt die Machenschaften der

Pflegelobby auf, nennt Ursachen und

Hintergründe, aber auch Auswege aus dem

Dilemma. Persönliche Geschichten und

Beispiele zeigen, dass ein Land (fast) ohne

Heime keine Utopie ist.

R E C H T | T I P P S

Regelbedarfsstufe 3Ministerin Nahles will Urteile des Bundessozialgerichts

Zum 1.1.2011 wurden die Leistungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung neu geregelt. Der Gesetzgeber löste die alte Systematik nach »Haushaltsangehörigen« und »Haushaltsvorständen« durch die Einfüh-rung von sechs Regelbedarfsstufen ab. Behinderte Menschen, die (meist) im Haushalt ihrer Eltern leben oder alte Menschen, die im Haushalt der Kinder le-ben, wurden seitdem in die Regelbedarfsstufe 3 eingestuft. Die Leistung der Re-gelbedarfsstufe 3 beträgt faktisch 80% der Regelbedarfsstufe 1 und entspricht damit dem alten Betrag für Haushaltsangehörige. Diese Neuregelung stand von Anfang an in der Kritik und begegnete auch verfassungsrechtlichen Bedenken, weil sie nicht der vergleichbaren Regelung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende entsprach.

Im Juli 2014 hatte das Bundessozialgericht festgestellt, dass die Regelbedarfsstufe 3 bei den meisten Fällen nicht anwendbar ist: Volljährigen, die gemeinsam mit anderen Personen einen Haushalt führen, ohne deren Ehepartner oder Le-benspartner zu sein, stehen Leistungen der Regelbedarfsstufe 1 zu. Im Dezember diesen Jahres allerdings gab es ein Schreiben aus dem zuständigen Bundesar-beits- und Sozialministerium. Darin hieß es, dass das Urteil des Bundes- sozialgerichts nicht umzusetzen sei und die Sozialämter weiter die geringeren Leistungen zahlen sollten. Das hätte bedeutet, dass die Betroffenen weiter auf ihr Geld warten und gegen die Sozialämter hätten klagen müssen. Daraufhin gab es viel Kritik und Proteste. Dies führte dazu, dass die Bundesarbeitsministerin Nah-les am 17.3. mitteilte, dass die Urteile des Bundessozialgerichts doch umgesetzt werden sollen und die Betroffenen nun 20% mehr Leistungen erhalten. Alle Be-troffenen, die bisher noch keinen Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben ha-ben, können jetzt bei den Ämtern einen Antrag gem. § 44 SGB X iVm § 116 a SGB XII stellen, den ab 1.5.2014 aufgelaufenen Differenzbetrag zwischen der Regelbe-darfsstufe 3 und 1 einschließlich der Verzinsung gem. § 44 SGB I nachzuzahlen.

Stojan Rayer

Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine Land Brandenburg vor Wiederaufnahme der Förderung?

Potsdam. Mit dem Ziel der Verbesserung des Betreuungswesens lud die Landes-regierung in Brandenburg am 16.4.2015 Querschnittsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der Betreuungsvereine zu einem offenen Gedankenaustausch in die Staatskanzlei. Unter gemeinsamer Federführung des Ministeriums der Jus-tiz und für Europa und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurden Möglichkeiten erörtert, eh-renamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Bevollmächtigte zu gewinnen und in ihrem Wirken besser zu unterstützen. Darüber hinaus wurde mit den Betreuungsvereinen in einem zielgerichteten Dialog über die Qualitätsentwick-lung, die Qualitätssicherung bei der Querschnittsarbeit und über das Erforder-nis des abgestimmten Agierens aller Beteiligten im Betreuungswesen disku-tiert. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass die Querschnittsarbeit der Betreuungsvereine Ressourcen benötigt und finanziell abgesichert sein muss. Dies ist von Landesseite in Brandenburg seit 2003 nicht mehr der Fall und da-her bleibt zu hoffen, dass sich nunmehr ein Wandel vollzieht und das Betreu-ungswesen eine wesentliche Verbesserung bei der Unterstützung ehrenamtli-cher Betreuung und bei der Beratung zu Betreuungsalternativen erfährt.

K.-U. Lambrecht, Betreuungsstelle Cottbus

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S T A N D O R T E

Standort Ansprechpartner und Adresse Kontakt und Sprechzeiten

Geschäfts-stelle

Wolfgang Pohl (Geschäftsführer) Mahlsdorfer Straße 61 15366 Hoppegarten/OT Hönow

Tel. 030-99 28 95 20 · Fax 030-99 28 95 [email protected]

nach Vereinbarung

Angermünde Martina RechGartenstraße 1 · 16278 Angermünde

Tel. 03331-24 39 0 · Fax 03331-2 51 [email protected]

Di 14–17 Uhr und nach Vereinbarung

Bad Freienwalde

Maren TimmWriezener Str. 75b · 16259 Bad Freienwalde

Tel. 03344-3 24 57 · Fax 03344-3 26 [email protected]

nach Vereinbarung

Beeskow Birgit MaskosRaßmannsdorfer Straße 20 ·15848 Beeskow

Telefon 03366-2 19 63 · Fax 03366-6 01 [email protected]

Do 8–12 Uhr, 13–17 Uhr und nach Vereinbarung

Brandenburg an der Havel

Andrea LeopoldGeschwister-Scholl-Straße 3614776 Brandenburg an der Havel

Tel. 03381-20 18 12 · Fax 03381-20 18 13 [email protected]

Di 9–12 Uhr, 13–17 Uhr und nach Vereinbarung

Cottbus/Land Kay-Uwe LambrechtRingstraße 1 · 03050 Cottbus

Tel. 0355-4 30 47 55 · Fax 0355-4 30 47 [email protected]

Di 9–18 Uhr und nach Vereinbarung

Eberswalde Maren Timm Michaelisstraße 8 · 16225 Eberswalde

Tel. 03334-23 75 06 · Fax 03334-2 97 [email protected]

Do 9–12/14–16 Uhr und nach Vereinbarung

Finsterwalde Elke KrauseWilhelm-Liebknecht-Str. 6 · 03238 Finsterwalde

Tel. 03531-60 15 14 · Fax 03531-60 15 19 [email protected]

Di 9–12 Uhr, 13–17 Uhr und nach Vereinbarung

Forst Danilo GerstenbergerCottbuser Straße 5 · 03149 Forst

Tel. 03562-23 07 · Fax 03562-23 [email protected]

Mo 9–12 Uhr, Do 14–16 Uhr und nach Vereinbarung

Frankfurt (Oder)

Silvia BrandLogenstraße 8 · 15230 Frankfurt (Oder)

Tel. 0335-28051111 · Fax 0335-28051110 [email protected]

Di 13–18 Uhr, und nach Vereinbarung

Königs Wuster hausen

Anja PutzkePotsdamer Str. 52 · 15711 Königs Wusterhausen

Tel. 03375-29 46 20 · Fax 03375-29 57 [email protected]

Do 9–12 Uhr, 13–17 Uhr und nach Vereinbarung

Lübben Klaus GriehlAm Markt 1 · 15907 Lübben

Tel. 03546-2 25 29 06 · Fax 03546-2 25 29 [email protected]

Di 8–12 Uhr, Do 13–17 Uhr und nach Vereinbarung

Nauen Anett SaxeDammstraße 7A · Haus E · 14641 Nauen

Telefon 03321-45 17 37 · Fax 03321-4 89 [email protected]

Do 13–17 Uhr und nach Vereinbarung

Neuruppin Anett SaxeFeldmannstraße 6 · 16816 Neuruppin

Tel. 03391-4 04 40 64 · Fax 03391-4 05 95 [email protected]

Di 13–16 Uhr und nach Vereinbarung

Oberhavel Alexandra Tanejewa Lehnitzstraße 26 · 16515 Oranienburg

Tel. 03301-52 52 26 · Fax 03301-53 80 [email protected]

Do 10–14 Uhr und nach Vereinbarung

Potsdam- Mittelmark

Heike KindlerTannenweg 2 · 14532 Stahnsdorf

Tel. 03329-61 44 26 · Fax 03329-61 44 25 [email protected]

Do 8–17 Uhr und nach Vereinbarung

Rathenow Anett SaxeKarl-Liebknecht-Straße 3 · 14712 Rathenow

Tel. 03385-51 58 65 · Fax 03385-51 58 [email protected]

Di 13–15 Uhr und nach Vereinbarung

Schwedt/ Oder

Stefanie HintzeBerliner Straße 52e · 16303 Schwedt/Oder

Tel. 03332-52 40 44 · Fax 03332-57 22 [email protected]

Di 15–17 Uhr und nach Vereinbarung

Seelow Sivia BrandPuschkinplatz 17 · 15306 Seelow

Tel. 03346-85 39 22 · Fax 03346-85 39 [email protected]

Di 13–18 Uhr und nach Vereinbarung

Spremberg Matthias HerrmannDresdener Straße 22 · 03130 Spremberg

Tel. 03563-60 07 91 · Fax 03563-608 04 [email protected]

nach Vereinbarung

Templin Silke KlanDargersdorfer Straße 58 · 17268 Templin

Tel. 03987-5 29 91 · Fax 03987-4 07 [email protected]

Di 14–17 Uhr und nach Vereinbarung

Wittenberge Robert BarwigPerleberger Straße 18 · 19322 Wittenberge

Tel. 03877-6 06 62 · Fax 03877-7 92 [email protected]

Di 13–17, Do 13.30–17 Uhr nach Vereinbarung

So finden Sie uns!Der Verein arbeitet seit 1992 flächendeckend im gesamten Land Brandenburg. Bei Fragen und Problemen zum Thema »Betreuungsrecht« wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene Betreu-ungsstelle. 21 Betreuungsstellen des Betreuungsvereins sind organisatorisch dem Fachbereich Nord bzw. dem Fachbereich Süd zugeordnet.

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Name | Vorname | Firma

Geburtsdatum

Adresse

P Ich beantrage die Mitgliedschaft. P Aktives Mitglied P Fördermitglied

P Ich bitte um Zusendung der Satzung.

P Ich überweise auf das angegebene Konto des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. P Ich erteile eine Einzugsermächtigung, damit der Betrag von meinem Konto abgebucht werden kann.

Kontoinhaber Konto BLZ

IBAN

BIC

P Ich überweise eine einmalige Spende.

P Ich unterstütze den Betreuungsverein mit einer Sachspende.

P Ich bitte um Zusendung einer Spendenbescheinigung an meine Adresse zur Vorlage beim Finanzamt.

Sonstige Anmerkungen

Datum, Ort

Unterschrift

HönowMahlsdorfer Straße 6115366 Hoppegarten

www.lebenshilfe-betreuungsverein.de

Telefon 030-99 28 95 20Fax 030-99 28 95 50Mail [email protected]

Bank Sparkasse Märkisch-OderlandKonto 320 703 8548BLZ 170 540 40IBAN DE98 1705 4040 3207 0385 48BIC WELADED1MOL

Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.

Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.HönowMahlsdorfer Straße 6115366 Hoppegarten

Bitte per Post an

Oder per Fax an

030-99 28 95 50Oder geben Sie dieses Formular bitte ausgefüllt in einer unserer Beratungsstellen ab.

ANTRAGSFORMULAR MITGLIEDSCHAFT & SPENDE

Ich bin:

P Betreuer

P an einer Übernahme einer Betreuung interessiert

P Angehöriger einer/sBetreuten

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KönigsWusterhausen

Wittenberge

Eberswalde

Templin

Oranienburg

Forst

Cottbus

SprembergFinsterwalde

Bad Freienwalde

Stahnsdorf

F A C H B E R E I C H N O R DSchwedt

Seelow

Beeskow

NauenRathenow

Lübben

Angermünde

F A C H B E R E I C H S Ü D

BERLINHÖNOWGeschäftsstelleBetreuungsverein

Brandenburgan der Havel

Neuruppin

Frankfurt (Oder)

Sparkasse Märkisch-Oderland

BLZ: 170 540 40

Konto: 320 703 8548

IBAN: DE98 1705 4040 3207 0385 48

BIC: WELADED1MOL

Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. im Überblick

Herausgeber

das Informationsblatt des Betreuungs verein Lebenshilfe Brandenburg e. V. Mahlsdorfer Straße 61 · 15366 Hönow Telefon 030-99 28 95 20 · Fax 030-99 28 95 50 [email protected]

Titelfoto

Maren Timm

Gestaltung

FischundBlume Design Yvonne Berthold & Katrin Hellmann GbR www.fischundblume.de

Druck

Pinguindruck

Erscheinungsweise

erscheint zweimal jährlich.

www.lebenshilfe-betreuungsverein.de

BetreuungsvereinLebenshilfe Brandenburg e. V.

U N S E R S P E N D E N K O N T O

I M P R E S S U M