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1 Integrations-und Leistungszentrum H avelland Arbeitsgem einschaftvon Landkreis H avelland und A genturfürArbeitN euruppin Geschäftsführer Neugestaltung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGM) im Jahr 2010 R.Vieweg / M.Grund

Neugestaltung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGM) im Jahr 2010

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Neugestaltung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGM) im Jahr 2010. R.Vieweg / M.Grund. Ausgangsüberlegungen (1):. a) Allgemein. Arbeitsgelegenheiten (AGM) dienen vorrangig zur (Wieder-) Heranführung von erwerbsfähigen - PowerPoint PPT Presentation

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Integrations- und Leistungszentrum Havelland

Arbeitsgemeinschaft von Landkreis Havellandund Agentur für Arbeit Neuruppin

Geschäftsführer

Neugestaltung der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung

(AGM) im Jahr 2010

R.Vieweg / M.Grund

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Integrations- und Leistungszentrum Havelland

Arbeitsgemeinschaft von Landkreis Havellandund Agentur für Arbeit Neuruppin

Geschäftsführer

Ausgangsüberlegungen (1):

Arbeitsgelegenheiten (AGM) dienen vorrangig zur (Wieder-) Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (eHb) an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dienen insbesondere dazu, einerseitsdie „soziale“ Integration zu fördern, als auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen.

AGM vermitteln Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte einschließlich Qualifikationen, sowie Motivation und Arbeitsbereitschaft und liefert somit wichtige Hinweise für die Integrationsarbeit.

AGM können entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte vorübergehend eine Beschäftigung ermöglichen.

AGM tragen auch dazu bei, die Qualität sozialer Dienstleistungen (im weiteren Sinne) zu steigernund dadurch auch bestehende gesellschaftliche Problemlagen zu mindern.

AGM dienen nicht dazu die Finanzierung der eigenen Aufgaben einzelner Träger sicherzustellen -der jeweils erforderliche Aufwand wird pauschaliert erstattet.

a) Allgemein

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Integrations- und Leistungszentrum Havelland

Arbeitsgemeinschaft von Landkreis Havellandund Agentur für Arbeit Neuruppin

Geschäftsführer

Ausgangsüberlegungen (2):

Eine Kongruenz zwischen dem Bedarf des ILZ und den Anträgen der Träger konnte oft nur unzureichend hergestellt werden. Dies gilt sowohl für die Relation „Wohnort der eHb zuEinsatzorten“ als auch für die Relation „Qualifikation der eHb zu Anforderungsprofil der beantragten Tätigkeiten“. Es besteht eine generelle Tendenz zu Tätigkeiten mit einem „zu hohen“ Anforderungsprofil sowie zu einer Überbetonung des Angebotes im dörflichen Bereich.

b) Probleme / Unzulänglichkeiten beim bisherigen Verfahren:

Aufgrund der Vielzahl der einbezogenen Träger mit oft sehr wenigen Einsatzstellen ist es schwierig,ausreichende Standards bei der Betreuung, ggf. Qualifizierung und Beurteilung der Teilnehmer zu erreichen. Auch eine umfassende Kontrolle ist unter diesem Gesichtspunkt erschwert.

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Neuer Ansatz für 2010:Übersicht

Vereinbarung mit einer begrenzten Zahl von Trägern (AGM-Partner) über die Durchführung von AGM

Grundsätzliche Regionalisierung (Städte / Ämter / Gemeinden)

Mit jedem Vereinbarungspartner wird eine definierte Zahl von Maßnahmeplätzenvereinbart

Bisherige und potenzielle AGM-Antragsteller sind diskriminierungsfrei von den AGM-Partnern entsprechend dem sich aus den Zuweisungen ergebenden Bedarf zu berücksichtigen Jeder Träger akquiriert ausreichend Einsatzstellen für die ganze Palette der Einsatzfelder

Die AGM -Partner sind für die Einhaltung der in der Vereinbarung formulierten Aufgaben und Pflichten verantwortlich

Die Kostenpauschale wird nach Maßnahmekonzept festgelegt. Innerhalb des Konzeptes sind Differenzierungen möglich.

Die Einführung des Konzeptes erfolgt sukzessive („Hochfahren der Maßnahmeplätze“)ab 1.Februar 2010. Die volle Kapazität wird ab 1.März 2010 angestrebt.

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Integrations- und Leistungszentrum Havelland

Arbeitsgemeinschaft von Landkreis Havellandund Agentur für Arbeit Neuruppin

Geschäftsführer

Vereinbarung mit einer begrenzten Zahl von Trägern (AGM-Partner)über die Durchführung von AGM unter dem Gesichtspunkt der Regionalisierung

Die neue Gesamtkonzeption implementiert grundsätzlich für jedes definierte Gebiet lediglicheinen AGM-Partner, der jedoch auch aus einem Verbund mehrerer Träger bestehen kann. Voraussetzungen sind unter anderem

- umfangreiche Erfahrungen im „AGM-Geschäft“ und hohe arbeitsmarktliche Kompetenz und Vernetzung auch in Bezug auf die jeweilige Region

- Fähigkeit und Bereitschaft Einsatzstellen für alle relevanten Einatzbereiche zu akquirieren

- Eignung zur fachgerechten Betreuung und Beurteilung der eHb

Für Träger, die nicht alle diese Merkmale erfüllen - insbesondere die Möglichkeitzur Akquise dieser Vielfalt der Einsatzstellen, bietet sich das Modell Trägerverbundan.!

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Geschäftsführer

Grundsätzliche Regionalisierung (Städte / Ämter / Gemeinden)+ Einbindung von Einsatzstellen anderer Träger

Die jeweiligen regionalen „Zuständigkeits- –Räume“ entsprechen den Gebietsgrenzen der Städte, Ämter bzw. Gemeinden. „AGM-Plätze“ bedeutet: Unabhängig von der Zuweisungsdauer sind in diesem Umfang geeigneteEinsatzstellen im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen.

Beispiel: Mit Träger X, zuständig für Stadt Y, wurden 50 AGM-Plätze vereinbart.Die „Erstbesetzung“ wird wie folgt vorgenommen:- 30 Teilnehmer werden zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit marktferner Kunden für jeweils 1 Jahr zugewiesen. Dabei ist grundsätzlich ein Wechsel der Einsatzstelle möglich. 10 Teilnehmer werden zur Beseitigung diverser Defizite für 6 Monate zugewiesen ; weitere 10 TN werden zur Eignungsprüfung oder zum Erwerb von Arbeitspraxis für 3 Monate zugewiesen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können diese Einsatzstellen dann „weiterbedient“ werden, sofern dies dem Bedarf der „nachrückenden“ Teilnehmer entspricht. Grundsätzlich ist für jeden TN eine geeignete Einsatzstelle vorzuhalten.

Zur Sicherstellung der bedarfsgerechten Absicherung der vereinbarten Zahl von Einsatzstellen, ist dieumfassende Einbindung der örtlich relevanten Akteure (Bürgermeister bzw. Amtsdirektoren, Vereine, andere freie Träger etc.) notwendig. Diese Akteure wurden mittels einer über Presseinfo darauf hingewiesen mit den AGM-Partnern Kontakt aufzunehmen. Die AGM Partner erhalten zusätzlich Listen mit Informationen über bisherige TN - Zahlen der regional tätigen Träger; sie sind angehalten, angemessen auch Einsatzstellen bei diesen Trägern zu akquirieren.

Die Einbeziehung des Landkreises erfolgt jeweils durch das ILZ.

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Geschäftsführer

Einsatzstellen und Einsatzfelder

- Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen (Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität)

Für alle zu Beginn des vereinbarten Vereinbarungszeitraums oder später akquiriertenEinsatzstellen prüft der AGM-Partner nach vorgegebenem Muster diese Punkte sorgfältigab. Ggf. sind hier auch Unbedenklichkeitserklärungen etc. einzuholen.Die Entscheidung über die Zulassung der Einsatzstelle verbleibt allerdings beim ILZ.Für jede akquirierte Einsatzstelle ist ein Vordruck zu fertigen, der vom ILZ zu genehmigen Ist - gleichartige AGM bei einem Träger können zusammengefasst werden.

- Für die in der Zuweisung vorgegebenen Verpflichtungen (Sicherstellung des ordnungsgemäßen, Einsatzes ggf. Qualifizierungsanteile, Betreuung, Beurteilung der TN etc.) ist grundsätzlich der AGM-Partner verantwortlich, auch wenn diese Aufgaben im Binnenverhältnis an den Träger der Einsatzstelle delegiert werden.

Anforderungen an Einsatzstellen:

Einsatzfelder

Eine breite Streuung auf alle relevanten Einsatzfelder mit überwiegend einfachen Tätigkeiten ist notwendig, um den Bedarfen, Eignungen und Neigungen der Teilnehmer gerecht zu werden.

Es müssen deutlich mehr Einsatzstellen akquiriert werden als AGM Plätze zur Verfügung stehen !

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Geschäftsführer

Stadt Rathenow AfP / CJD / Optikpark210 TN-Plätze

Stadt Premnitz AfP62 TN-Plätze

Amt Rhinow ABEG 32 TN-Plätze

Amt Nennhausen AfP26 TN-Plätze

Gemeinde Milower Land

AfP20 TN-Plätze

Stadt Nauen BUS83 TN-Plätze

Stadt KetzinAfP

26 TN-Plätze

Amt Friesack LEB61 TN-Plätze

Gemeinde Wustermark

Akademie Seehof40 TN-Plätze

Stadt FalkenseeBUS / Akademie

Seehof88 TN-Plätze

Gemeinde Schönwalde-Glien

LEB18 TN-Plätze

Gemeinde Brieselang Akademie Seehof 20 TN-Plätze

Gemeinde Dallgow-Döberitz

Akademie Seehof14 TN-Plätze

regionale und quantitative Verteilung

(Trägernennung jeweils vorbehaltlich demZustandekommen von Vereinbarungenmit dem ILZ)

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GeschäftsführerKostenpauschale

Das ILZ gibt einen Rahmen für die Kostenpauschale unter Berücksichtigung der Kriterien Betreuungs- und Qualifikationsaufwand und notwendiger Sachaufwand vor.Derzeitiger Planungsstand:

Das Verfahren zur Bestimmung der Höhe der Kostenpauschale wird wie folgt geregelt werden:

Grundpauschale ohne weitere Begründung: 100 € / Teilnehmermonatberücksichtigt „normale Kosten“ für die unmittelbare Maßnahmedurchführung,wie Personal und Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Betreuung,Arbeitskleidung, Sachkosten und sonstigen Aufwand

Erhöhte Pauschale mit entsprechender Begründung: > 100 – 250 € / TN-Monat berücksichtigt notwendigen höheren Aufwand, insbesondere für Qualifikation

Die beantragte Kostenpauschale ist im Vordruck, der für jede Einsatzstelle zu fertigen ist,aufzuführen und bei > 100 € zu begründen. Wenn es zu keiner Einigung über die Höheder Pauschale kommt, kann die Einsatzstelle nicht genehmigt werden.

Die ggf. erforderliche Verteilung der Pauschale zwischen AGM-Partner und Träger der Einsatzstelle ist grundsätzlich Gegenstand von Vereinbarungen zwischen den beiden Trägern!

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GeschäftsführerZuweisungsverfahren :

Feststellung des Bedarfes für eine AGM durch die Vermittlungsfachkraft.Spezifizierung nach Dauer und Anforderungen an die AGM (bspw. Beseitigungvon Hemmnissen, Erprobung etc.)

Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (EinV) verbunden mit Einladung zum AGM-Partner. Aushändigung einer Kostenübernahmeerklärung für denAGM-Partner

Gespräch AGM-Partner eHb: Klärung der konkreten geeigneten Einsatzstelle; ggf. kurzfristige Abstimmung mit der Einsatzstelle. Festlegung des konkretenBeginntermins. Info an ILZ. Ergänzung und Rücksendung der um Tätigkeit undEinsatzstelle (Einsatzort) ergänzten EinV an das ILZ.

Bewilligung der konkreten Maßnahme durch Bewilligungsbescheid gegenüberdem Teilnehmer.