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Inhaltsverzeichnis Redaktionsschluss: 09.12.02 11-12/2002 1 Aktuelle Informationen/Wohnungswirtschaft/Wohnungspolitik 4 - Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt begrüßt politische Weichen- stellungen vor Jahreswechsel - Umstrittene Steuerpläne im Kabinett gebilligt - Gespräch beim Kultusminister - ver.di Konferenz zum Stadtumbau Ost am 13. November 2002 - Gespräch beim Sozialministerium - Aufstockung der Mittel für § 6a AHG - 7. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt - IBA-Städtenetz zum Stadtumbau - Expertenkonferenz „Wandel gestalten – Wege zur Qualifizierung des Stadt- umbaus - Mitteldeutsche Wohnungswirtschaftliche Gespräche - Anhörung der CDU und FDP zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes - Tag der Wohnungswirtschaft der Hochschule Anhalt am 08.11.02 in Kooperation mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden - KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II - Neues KfW-Programm „Kapital für Arbeit“ - Arbeitslosenquoten November 2002 - Auszüge aus der Regierungserklärung Manfred Stolpes, die Wohnungs- politik und Städtebau berühren - Empfang bei Bauminister Dr. Stolpe - VdW/VdWg-Spendenaktion - Aufbau einer eigenen Datenbank bei der DKB für Wohnungsunternehmen 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen 20 - Jubiläen - Insolvenz der Magdeburger Wohnungsgenossenschaft v. 1893 abgewendet - Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg - Verband informiert sich vor Ort - Führungswechsel bei der TLG Immobilien GmbH - Halle-Silberhöhe: Preisgericht wählt Dessauer Beitrag für Umgestaltung im „Wohnkomplex V“ 3 Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, 27 Arbeitsgruppen etc. der Verbände - Arbeitsgemeinschaft Süd am 07.11.2002 - Arbeitsgruppe „Interessenausgleich“ der Stadt Halle - Fachausschuss Bau - Ad-hoc Arbeitsgruppe „Wohnungsbauförderung 2003“ Verbandsreport 11-12/2002 1

Neuorientierung der Kommunalpolitik -  · und der Deutschen Telekom AG - Erhöhung der Kabelentgelte durch Deutsche Telekom AG/Kabel Deutschland GmbH - Gestattungsverträge mit Kabelnetzbetreibern

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Inhaltsverzeichnis Redaktionsschluss: 09.12.02

11-12/2002 1 Aktuelle Informationen/Wohnungswirtschaft/Wohnungspolitik 4 - Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt begrüßt politische Weichen- stellungen vor Jahreswechsel - Umstrittene Steuerpläne im Kabinett gebilligt - Gespräch beim Kultusminister - ver.di Konferenz zum Stadtumbau Ost am 13. November 2002 - Gespräch beim Sozialministerium - Aufstockung der Mittel für § 6a AHG - 7. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt - IBA-Städtenetz zum Stadtumbau - Expertenkonferenz „Wandel gestalten – Wege zur Qualifizierung des Stadt- umbaus - Mitteldeutsche Wohnungswirtschaftliche Gespräche - Anhörung der CDU und FDP zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes - Tag der Wohnungswirtschaft der Hochschule Anhalt am 08.11.02 in Kooperation mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden - KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II - Neues KfW-Programm „Kapital für Arbeit“ - Arbeitslosenquoten November 2002 - Auszüge aus der Regierungserklärung Manfred Stolpes, die Wohnungs- politik und Städtebau berühren - Empfang bei Bauminister Dr. Stolpe - VdW/VdWg-Spendenaktion - Aufbau einer eigenen Datenbank bei der DKB für Wohnungsunternehmen 2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen 20

- Jubiläen - Insolvenz der Magdeburger Wohnungsgenossenschaft v. 1893 abgewendet - Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg

- Verband informiert sich vor Ort - Führungswechsel bei der TLG Immobilien GmbH - Halle-Silberhöhe: Preisgericht wählt Dessauer Beitrag für Umgestaltung im „Wohnkomplex V“ 3 Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, 27

Arbeitsgruppen etc. der Verbände - Arbeitsgemeinschaft Süd am 07.11.2002 - Arbeitsgruppe „Interessenausgleich“ der Stadt Halle - Fachausschuss Bau - Ad-hoc Arbeitsgruppe „Wohnungsbauförderung 2003“

Verbandsreport 11-12/2002 1

Inhaltsverzeichnis 4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing 29 - Die wichtigsten Presseerklärungen, Medienberichterstattungen und sonstige Veröffentlichungen der Verbände

- Rahmenvertrag zwischen den wohnungswirtschaftlichen Verbänden und der Deutschen Telekom AG

- Erhöhung der Kabelentgelte durch Deutsche Telekom AG/Kabel Deutschland GmbH

- Gestattungsverträge mit Kabelnetzbetreibern 5 Recht 33

- Neue Rechtsvorschriften - Mietvertragsformulare - Außerordentliche Kündigung, Darlehensvertrag - Laufzeiten von Verträgen über Telekommunikationsanlagen - Bereitstellungskosten bei Räumungsvollstreckung muss der Gerichts- vollzieher darlegen

- Nächtliche Streupflicht eines Wohnraumvermieters - Mangel der Mietsache bei nachträglich erhöhten Standards - Betriebskostenrecht – Kündigungsrecht des Mieters bei hohen Nach- zahlungen

6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen 37

- Resümee zur VdW-Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeister am 11./12.12.2002 in Meisdorf

- VIII. Naumburgseminar „Wohnungseigentumsrecht“ 7 Finanz- und Rechnungswesen 39 - Überprüfung der Wertansätze von Gebäuden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2002 in Verbindung mit der Stellungnahme zur Rechnungslegung des Wohnungswirtschaftlichen Fachausschusses (WFA) unter Berücksichtigung von strukturellem Leerstand bei zur zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden 9 Steuern 41 - Betriebskostenabrechnung/Nachberechnung von Grundsteuern aus früheren Jahren 10 Technik 46 - Versicherungspflichten: Spielplätze-Wartung und Betrieb 11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote 47 - Sofortinformationen - Neuerscheinungen des HVH - Neuerscheinungen des Fraunhofer IBR Verlages - Stellengesuch 12 Veranstaltungskalender 50 15 WSA-Wohnungswirtschaftliche Treuhand 51

Sachsen-Anhalt GmbH - Was Ihre Mieter wissen und beachten sollten/Versicherungsschutz in der Mietwohnung

2 Verbandsreport 11-12/2002

Verbandsreport 11-12/2002 3

Vertrauen ist das Gefühl, einem Menschen sogar dann glauben zu können,

wenn man weiß, dass man an seiner Stelle lügen würde.

Henry Louis Mencken

1 Aktuelle Informationen Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt begrüßt politische Weichenstellungen vor Jahreswechsel

Eine gute Botschaft für den Stadtumbau und für Mieter und Wohnungsunternehmen

Der Stadtumbau ist die einzig vertretbare politische und betriebswirtschaftliche Antwort auf wachsende Wohnungs-leerstände im Land.

gleichermaßen. Ein hohes Schrittmaß bei der Umsetzung muss jetzt Ziel sein. 2. 43 Städte und Gemeinden unseres Landes

haben reale und zugleich anspruchsvolle Stadtumbaukonzepte erarbeitet und beschlossen. Sie sind Maßstab unseres gemeinsamen und abgestimmten Handelns. Das die Umsetzung der Zielstellungen im Jahr 2002 nicht wie gewünscht und geplant erfolgt ist, ist kein Geheimnis, sondern unumstritten. So war das Jahr 2002 auch bestimmt von Kritik – zum Teil auch von Schuldzuweisungen -. Die Frage nach dem „Warum es nicht wie gewünscht“ läuft, ist eng verbunden mit der Forderung nach verbesserten politischen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Mittel für die Altschuldenentlastung nach dem § 6a AHG um 300 Millionen Euro aufgestockt hat. Damit können nach unserer Einschätzung alle bisher aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt gestellten 31 Anträge positiv bewilligt werden. Ein unverzichtbarer Schritt, um gleiches Handeln der Wohnungsunternehmen beim Abriss von Wohnungen in den regionalen Teilmärkten organisieren zu können. Da weiter Anträge mit Sicherheit gestellt werden, ist eine Aufstockung der Mittel logisch und notwendig. Die Verbände der Wohnungswirtschaft

haben auf Bundes- und Landesebene nichts unversucht gelassen, um auf Schwachpunkte der geschaffenen Rahmen-bedingungen hinzuweisen. Sie haben Veränderungswünsche unterbreitet und ihre schnelle Umsetzung angemahnt. Vieles ist zu bedenken und die Anzahl an notwendigen Korrekturwünschen ist groß.

3. Wir bestärken die Bundes- und Landespolitik in ihrer Absicht, die Abrissförderung von 60 Euro nach dem Stadtumbauprogramm Ost für die Co-Finanzierung des Landes nach dem § 6a AHG zu öffnen. Die aktuelle Art und Weise der Co-Finanzierung über einen mehrjährig gestreckten Zuschuss für die Modernisierung ist für die Mehrheit der existenzbedrohten Wohnungsunternehmen nach Definition des § 6a AHG nicht wirtschaftlich darstellbar. Sie wollen und sollen in den nächsten Jahren in einem Schwerpunkt ihrer Tätigkeit nicht benötigte Wohnungen vom Markt nehmen.

Heute können wir sagen: Es ist kurz vor Jahreswechsel noch einiges in Bewegung gekommen. 1. Wir begrüßen, dass die Bauminister aller neuen Bundesländer – über Parteigrenzen hinaus – eine Initiative zur Entlastung der Wohnungswirtschaft für die leerstehenden und abzureißenden Wohnungen gestartet hat. In einem Zweistufenplan sollen zuerst die Altschulden für alle abzureißenden Wohnungen und in einem zweiten Schritt die Altschulden für alle leerstehenden Wohnungen erlassen werden.

4. Die Verbände der Wohnungswirtschaft haben in gemeinsamer Arbeit „Leitlinien für eine veränderte Stadtumbauförderung 2002“ formuliert und erstmalig anlässlich der ersten Sitzung des Beirates

4 Verbandsreport 11-12/2002

1 Aktuelle Informationen „Stadtumbau“ beim Bauminister einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt.

Sie spiegeln den notwendigen Reformbedarf wieder- sie sind ein Angebot zum Dialog. Die 250 Wohnungsunternehmen unseres Landes werden auch in Zukunft alle Anstrengungen auf die Sicherung preiswerten und modernen Wohnens und zugleich auf den Erfolg des Stadtumbaus richten. Das schließt aber zugleich eine kritische sachorientierte Betrachtung und Bewer-tung der vorhandenen Rahmenbedin-gungen ein. Manchen außerhalb der Wohnungs-wirtschaft mag das zwar stören, wir bleiben aber auch 2003 bei der Art und Weise Reformschritte anzumahnen und einzufordern. Die Leitlinien für eine veränderte „Stadtumbauförderung 2003“ sind in der Anlage beigefügt. (mei) Umstrittene Steuerpläne im Kabinett gebilligt Ende November 2002 wurden die vom Bundesfinanzminister Hans Eichel im Kabinett eingebrachten Steuerpläne mit einer Änderung gebilligt. Die wesentlichen Neuerungen, die die Wohnungswirtschaft betreffen, entsprechen den Vorschlägen, die der Finanzminister angekündigt hatte. Die nachfolgende Übersicht gibt die für die Wohnungswirtschaft relevanten Aspekte wieder:

Verbandsreport 11-12/2002 5

1 Aktuelle Informationen

Ausweg:

Bildung einer steuerfreien Rücklage für die Finanzierung des Stadtumbaus. (mei) Gespräch beim Kultusminister

Quelle: WI 48/2002 Bewertung aus der Sicht der Wohnungs-wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt: Positiv: Möglichkeit zum Verlustvortrag wird nicht wie ursprünglich geplant auf 7 Jahre beschränkt Negativ: Der bisher mögliche Verlust-vortrag (unbegrenzt) soll auf die Hälfte der Einkünfte beschränkt werden (Minderbesteuerung).

Am 04. November 2002 trafen beide Verbandsdirektoren mit Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz zu einem Arbeitsgespräch zusammen. Gegenstand war die wohnungswirtschaftliche Lage mit Blick auf den Stadtumbau und speziell die Fragen der Wohnungsangebote für Studenten, die Auswirkungen von Schulschließungen und eines überzogenen Denkmalschutzes. In dem sehr inhaltsreichen und konstruktiven Gespräch wurde auch durch Prof. Dr. Olbertz sehr viel Wert insbesondere auf die Aspekte gelegt, die auch in Verantwortung seines Hauses mit beeinflusst werden können. In den zukünftigen Gesprächen wird sicherlich auch von Seiten des Kultusministers darauf geachtet, dass die Schulentwicklung mit den Stadt-entwicklungskonzepten harmoniert. Beim Denkmalschutz soll auch über die Neuregelungen des Ersten Investitionserleichterungsgesetzes erreicht werden, dass Denkmalschutz für den Investor und letztlich auch für die Bewohner bezahlbar bleiben muss.

Anmerkung: Äußerst negativ wirkt diese Mindestbesteuerung im Rahmen des Stadtumbaus Ost. Wenn Unternehmen Wohnungen verkaufen, um das Unternehmen zu erhalten und Liquidität für notwendige Abriss- und Aufwertungsmaßnahmen zu erhalten, kommen sie wegen des Verkaufs von weitestgehend abgeschriebenen Anlage-vermögens kurzfristig in die Gewinnzone–obwohl sie im operativen Geschäft tiefrote Zahlen schreiben.

Beide Verbandsdirektoren betrachten auch dieses Gespräch als einen wichtigen Baustein für die weitere Sensibilisierung der Landesregierung für die Probleme des Stadtumbaus und der Notwendigkeit, den zukünftigen Schrumpfungsprozess in vielen Städten gemeinsam erfolgreich zu gestalten. (rie)

6 Verbandsreport 11-12/2002

1 Aktuelle Informationen Ergänzende Anmerkung: Die Verbände haben anlässlich des ersten Investitionserleichterungsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben. Darin hatten wir festgehalten, dass die vorgeschlagenen Änderungen zu mehr Planungssicherheit führen. Darüber hinaus führten wir aus, dass mit der Einführung im § 9 Abs. 2 „im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit“ nunmehr erreicht wird, dass sich vor dem Hintergrund der bekannt schwierigen wohnungswirtschaftlichen Lage positive Anreize für Investitionen ergeben. Zu oft bedeutete in der Vergangenheit Denkmalschutz ein Investitionshemmnis bei der Sanierung, weil ohne entsprechende Wirtschaftlichkeit eine denkmalgerechte Sanierung nicht möglich war und ist. (rie) ver.di-Konferenz zum Stadtumbau Ost am 13. November 2002 Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di führte am 13.11.2002 eine Betriebsrätekonferenz zum Thema „Stadtumbau Ost - Chancen, Risiken, Zukunftsperspektiven für die Arbeitsplätze in der Wohnungswirtschaft“ durch. Neben Minister Dr. Daehre hatten auch beide Verbandsdirektoren und der Geschäftsführer der Wohnungsbau-gesellschaft Magdeburg mbH, Herr Sonsalla Gelegenheit, zum Thema zu referieren und die anschließende Diskussion mitzugestalten. Im Ergebnis waren viele Gemeinsamkeiten insbesondere bei der Streichung der Altschulden und der Notwendigkeit der Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte sichtbar. Gegensätze ergaben sich erwartungsgemäß z. B. bei den Fragen des

notwendigen Umfangs des Stellenabbaus bei den Wohnungsunternehmen. Abschließend wurde auch festgestellt, dass bei den Mitarbeitern noch erhebliche Informationsdefizite oftmals bestehen und auch eine weitere Qualifizierung der Mitarbeiter vielerorts notwendig ist, damit sie den Aufgaben des Stadtumbau-prozesses auch gerecht werden können. Hier soll auch die Zusammenarbeit zwischen den Verbänden und der Gewerkschaft noch intensiviert werden. (rie) Gespräch beim Sozialministerium Am 25.11.2002 führte Verbandsdirektor Riecke für beide Verbände ein Fachgespräch mit dem Abteilungsleiter des Ministeriums für Gesundheit und Soziales Dr. Schunke zum Thema Stadtumbau. Erörtert wurden die Möglichkeiten einer verstärkten Zusammenarbeit mit dem Ziel, zukünftig Fehlentscheidungen zu vermeiden. Auch für die stadtteilbezogene Jugendarbeit, Investitionsentscheidungen bei Kindertagesstätten und anderen, das Wohnquartier betreffenden Maßnahmen sollte immer geprüft werden, welche Zukunftsperspektive der Wohnstandort hat. Von Seiten des Ministeriums wurde signalisiert, dass auch die Stadtentwicklungskonzepte nach Rücksprache mit den Kommunen bei Entscheidungsfindungen Berücksichtigung finden werden. Das für beide Seiten informative Gespräch soll fortgesetzt werden, da letztendlich das Thema Stadtumbau ressortübergreifende Auswirkungen hat. (rie)

Verbandsreport 11-12/2002 7

1 Aktuelle Informationen

7. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt

Aufstockung der Mittel für § 6a AHG Am 20.11.2002 hat das Bundeskabinett im Zusammenhang mit dem Bundes-haushaltsgesetz beschlossen, die Bundes-mittel für die Härtefallregelung des § 6a AHG aufzustocken.

Am 04. November 2002 fand in Halle die 7. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt zum Thema „Bevölkerungsentwicklung in den Kommunen – Konsequenzen, Risiken und Strategien“ statt. In Anwesenheit beider Verbandsdirektoren nahmen zu dem Thema Ministerpräsident Prof. Dr. Böhmer, Prof. Dr. Müller (Technische Universität Dresden) und Direktor Scherschinski (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt) Stellung.

Die bisherige Verpflichtungsermächtigung von 358 Millionen Euro wurde für 2003 um 300 Millionen Euro erhöht. Mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 658 Millionen Euro sind nach Auskunft des BMVBW alle zurzeit vorliegenden 130 Anträge auf zusätzliche Teilentlastung voll abgedeckt. Die vorgelegten Zahlen, die auch in der

Presse der letzten Wochen veröffentlicht wurden, belegen die Notwendigkeit eines neuen Denkens im Rahmen des Stadtumbaus aufgrund der drastisch rückläufigen Bevölkerungsprognosen für die nächsten Jahre.

Das Bundeshaushaltsgesetz und in diesem Zusammenhang auch die Aufstockung des § 6a AHG selbst wird erst am 21.02.2003 in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt und soll unter der Voraussetzung, dass nicht der Vermittlungsausschuss angerufen wird – am 14.03.2003 im Plenum des Bundesrates beschlossen werden.

Die vorgelegten Thesen des Städte- und Gemeindebundes zur Bevölkerungsent-wicklung sind nachfolgend aufgeführt und als Anlage beigefügt. Zielstellung des BMVBW ist, im Rahmen

der vorläufigen Haushaltsführung mit Beginn des Jahres 2003 weitere Anträge durch die KfW, über die bislang vorliegenden 33 Zusagen hinaus, bewilligen zu lassen.

Neuorientierung der Kommunalpolitik Thesen zur Bevölkerungsentwicklung in Sachsen-Anhalt des Städte- und Gemeindebundes

Die Aufstockung des § 6a AHG ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den Stadtumbau in den ostdeutschen Kommunen weiter voranzubringen.

Die Alterspyramide der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt verändert zunehmend ihr Gesicht. Das Statistische Landesamt rechnet auf der Basis von 1999 mit einem Rückgang der Bevölkerung bis zum Jahr 2015 um 12,9 % auf 2,3 Millionen. Die weibliche Bevölkerung wird deutlicher zurückgehen als die männliche. Bei einer kreisweisen Betrachtung bewegt sich der prozentuale Rückgang der Bevölkerung von 7,5 % bis 21,4 %. 2010 setzt ein

(ph)

8 Verbandsreport 11-12/2002

1 Aktuelle Informationen Rückgang der Geburten ein, der 2050 zur Halbierung der Anzahl Neugeborener gegenüber dem Jahr 2014 führen könnte. Von einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung ausgehend werden sich bis 2050 erhebliche Verschiebungen in der Altersstruktur ergeben. Bis dahin dürfte sich der Anteil der über 75-jährigen verdoppeln, während der der erwerbsfähigen Männer von 65,8 auf 56 % und bei den Frauen von 59,8 auf 51,7 % sinken dürfte. Für die Statistiker schwer und sicher nicht langfristig zuverlässig einzuschätzen ist das Wanderungsverhalten. Es läßt sich kaum regional und altersbezogen vorhersagen, da es von der wirtschaftlichen Entwicklung Sachsen-Anhalts und seiner Regionen sowie in der Zukunft liegenden politischen Entscheidungen abhängt. Die Gegenwart ist geprägt von massiven Abwanderungen der jungen erwerbsfähigen Bevölkerung. Das Thema Zuwanderung unter den neuen Bedingungen des Zuwanderungsgesetzes lässt sich noch schwerer einschätzen. Für alle politischen Verantwortlichen in Sachsen-Anhalt gilt es heute, sich auf die eintretenden und die zu erwartenden Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung einzustellen und rechtzeitig die Weichen neu zu stellen. These 1: Die Kommunalpolitik muss sich rechtzeitig auf die sich verändernde Bevölkerungszahl und –struktur einstellen. Die Regionen Sachsen-Anhalts sind unterschiedlich von dieser Entwicklung betroffen. Geburtenrückgang, Abwanderung und steigende Lebenserwartung führen in

Sachsen-Anhalt zu einer erheblichen Veränderung der Bevölkerungsstruktur. Diese anhaltenden, sich zum Teil noch verstärkenden Entwicklungen fordern von den Kommunen eine Neuorientierung bei der Planung und Steuerung ihrer Aufgaben. Auf der Basis einer Analyse und Prognose für den eigenen Verantwortungsbereich sind die Entwicklungsziele für alle Felder kommunaler Daseinsvorsorge neu zu bestimmen. Haupt- und ehrenamtliche Kommunalpolitiker müssen die Grenzen des „Wachstums“ bei der Infrastruktur ebenso wie bei den Leistungen in die politische These 2: Städte und Gemeinden sollten sich zu aktiven Bürgerkommunen weiter entwickeln, die stärker auf Eigeninitiative aufbauen und unterstützend wirken. Nur unter diesen Voraussetzungen läßt sich das angestrebte umfassende Service- und Dienstleistungsangebot in der Kommune künftig darstellen.

Die Kommunen verfolgen auch in Zukunft das Ziel, ihren Bürgern die Nutzung der benötigten oder erwünschten Infrastruktur, der öffentlich nutzbaren Einrichtungen sowie Service- und Dienstleistungen des Alltags bereitzustellen. Angesichts der veränderten Bevölkerungsstruktur und einer verminderten Finanzausstattung wird es aber nicht mehr flächendeckend möglich sein, das Leistungsangebot komplett öffentlich zu unterhalten und zu finanzieren. Zukünftig müssen die Städte und Gemeinden zum einen die Voraussetzungen dafür schaffen, das die erforderlichen und gewünschten Leistungen erbracht werden und zum anderen die Bereitschaft der Bürgerschaft wecken, einen wesentlich größeren Teil

Verbandsreport 11-12/2002 9

1 Aktuelle Informationen von Einrichtungen und Leistungen selbst zu tragen, zu unterhalten und zu verantworten. Identifikation mit dem Gemeinwesen, bürgerschaftliches Engagement müssen gefördert und gestärkt werden. Eine Forderungsmentalität gegenüber der Gemeinde würde trotz aller Bemühungen zu einer Einschränkung der Leistungen vor Ort führen müssen. In der Bürgerkommune gestalten und verantworten gesellschaftliche Gruppen mit und stellen auf diese Art und Weise ein den wechselnden Anschauungen und Anforderungen genügendes Dienstleistungs- und Serviceangebot sicher. These 3: Die kommunale Verwaltungsstruktur und –organisation muss effizienter, kosten-günstiger und gleichzeitig service-orientierter werden. Dazu gehört auch die Fortentwicklung des Verwaltungsgemeinschaftsmodells. Durch den offensiven Einsatz moderner Kommunikationsmittel, personalwirt-schaftliche und organisatorische Maßnahmen sowie die stetige Qualifikation des Personals ist den künftigen Anforderungen zu genügen. Die Verwaltung der Städte und Gemeinden ist die umfassende Dienstleistungsagentur vor Ort für die alltäglichen Anliegen und Wünsche der Bevölkerung. Die administrative und finanzielle Leistungsfähigkeit der kommunalen Ebenen lässt sich noch optimieren. Die kommunale Verwaltungsstruktur muss überall durch qualifiziertes Personal die Erledigung der alltäglichen Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft wirtschaftlich sicher stellen. (Einheits-)Gemeinde und Verwaltungsgemeinschaft gleicher Größenordnung sollten eine gleichwertige Leistungsfähigkeit aufweisen. Dazu ist das

Verwaltungsgemeinschaftsmodell fortzuentwickeln und zu straffen. Von mehreren Gemeinden genutzte Einrichtungen sollten gemeinschaftlich getragen werden. Bei zurückgehenden Bevölkerungszahlen müssen Effizienzsteigerungschancen durch Strukturveränderungen auf Kreis- wie auf Gemeindeebene genutzt werden. Auch wenn herkömmliche Verwaltungsverfahren ihren Stellenwert behalten werden - die Zukunft gehört der internetbasierten elektronischen Kommunikation und Transaktion, dem elektronischen Geschäftsverkehr zwischen den Bürgern, den Unternehmen und der Verwaltung (eGovernment). Insofern müssen heute die Weichen gestellt werden für die Verwaltung von morgen. Durch die mit dem Einsatz von eGovernment einhergehenden Veränderungen wird nicht nur eine Effizienzsteigerung der Verwaltung waltung möglich; sie zielen vor allem auf eine bessere Berücksichtigung der Interessen und Wünsche des Bürgers. Die berechtigten Erwartungen an die Kommunalverwaltung mit Blick auf die Nutzung elektronischer Informations-, Kommunikations- und Transaktionsmöglichkeiten werden weiter steigen. Die Kommunalverwaltung muss sich darauf einstellen und sich ihren Kunden als leistungsfähige Einrichtung präsentieren, die nachgefragte Dienstleistungen schnell, präzise, rechtssicher und kostengünstig erledigt. Auf Grund der zurückgehenden Bevölkerungszahl und des finanziellen Drucks wird bei den Kommunen der Abbau von Stellen erforderlich. Gleichzeitig

10 Verbandsreport 11-12/2002

1 Aktuelle Informationen werden sich die kommunalen Arbeitgeber auf einen immer schärferen Wettbewerb der Branchen und Arbeitgeber um qualifizierte Nachwuchskräfte vorbereiten müssen. Der Personalentwicklungsplanung kommt deshalb strategische Bedeutung zu. Die Anforderungen an die Beschäftigten werden in den nächsten Jahren weiter steigen. Die Aufgabenerledigung wird zunehmend geprägt durch kooperative Handlungsstrukturen und Gesamtverantwortung von Leistungen und Ressourcenverbrauch. Neben dem Fach- und Grundlagenwissen gewinnen Sozial- sowie Persönlichkeitskompetenz einen höheren Stellenwert. Verstärkte Anstrengungen im Bereich der Aus- und Fortbildung des Personals sind deshalb unumgänglich. Daneben muss das öffentliche Dienstrecht zukunftsfähig fortentwickelt werden. Das gilt sowohl für das Beamten- als auch das Tarifrecht, die modernisiert und von nicht mehr bezahlbaren Standards befreit werden müssen. These 4: Entwicklungsplanung, Städtebau und Dorfentwicklung konzentrieren sich vorrangig auf bereits überbaute Gemeindeteile und deren Arrondierung bei möglichst optimaler Auslastung der vorhandenen Infrastruktur (Leitbild der kompakten Kommune). Trotz der Verkleinerung der Haushalte und eine wachsende Wohnflächenausstattung je Einwohner wird die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt zurückgehen. Die Gemeinden werden auf die Wohnbedürfnisse älterer Menschen stärker Rücksicht zu nehmen haben. Qualitätsvoller Wohnungs(um)bau für die jüngere Generation und die ältere

Bevölkerung gehen einher mit der Aufwertung des Wohnumfeldes. Diese Ziele müssen mit der Erhaltung der historischen Kerne der Städte und Dörfer in Einklang gebracht werden. Das Beispiel des anlaufenden Stadtumbaus lässt das Spannungsfeld erkennen, das zwischen der notwendigen Reduzierung von Siedlungsflächen und Wohnungen und den Ansprüchen an eine qualitätvolle Umgestaltung, die wirtschaftliche Nutzung bereits vorhandener Strukturen trotz Umbaus sowie den Wunsch der Menschen, in der vertrauten Umgebung zu bleiben, besteht. These 5: Die sich verändernden demographischen, familiären und finanziellen Rahmen-bedingungen erfordern eine ganzheitliche mittelfristige Bedarfsplanung der Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche Obwohl die Bevölkerung Sachsen-Anhalts bis 2015 um 12,9 % auf 2,3 Mio. zurückgehen wird, wird sich landesweit die Zahl der Kleinkinder bis zu drei Jahren um 9 % erhöhen. Die Anzahl der Kinder im Vorschulalter, d. h. im Alter von drei bis sechs Jahren, wird einen Zuwachs von 34,4 % erfahren. Bis zum Jahr 2050 wird dann jedoch von einer Halbierung der Anzahl der Neugeborenen gegenüber den Jahren bis 2014 auszugehen sein. (Quelle: Statistisches Monatsheft 08/2001, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt). Der landesweit auszumachende Trend wird regional unterschiedlich verlaufen. Der langfristig zu erwartende Rückgang der Kinderzahlen bedingt eine neue Bedarfsplanung von Betreuungsangeboten - sowohl für die Planung des örtlichen Jugendhilfeträgers als auch für die

Verbandsreport 11-12/2002 11

1 Aktuelle Informationen Gemeinden. Betreuung steht zunehmend unter finanziellem Druck. Die Krippe als eigenständiges Betreuungsangebot wird - vor allem im ländlichen Raum - möglicherweise nicht mehr finanzierbar sein. Die Betreuung durch Tagesmütter könnte eine sinnvolle Alternative sein. Bei signifikantem Rückgang der Kinderzahlen -wird die Schließung vieler Einrichtungen erforderlich werden. Als Folge sollte eine Umwidmung der Einrichtungen - etwa in Bürgerzentren oder Seniorentreffs - Vorrang vor dem Abriss haben. Es ist sinnvoll, vernetzte Angebote zwischen Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, Bürgerzentren, Tagesmüttern zu entwickeln. Familien- und Kinderfreundlichkeit gewinnt als Standortfaktor für die Städte und Gemeinden zunehmend an Bedeutung. These 6: Nachfrage und Inhalte von Bildungs- und Kulturangeboten werden sich sowohl im schulischen, wie im kulturellen Bereich stark ändern. Qualität erfordert bei Schule und Kultur rechtzeitige Kooperation und gegenseitige Unter-stützung.

Die Anzahl der Schulanfänger wird zunächst ansteigen, so dass 2015 über 30 % mehr Schüler als im Jahr 1999 eingeschult werden. Die Altersgruppen der 10jährigen bis unter 16jährigen und der 16jährigen bis unter 20jährigen werden sich bis 2015 halbieren. Diese Entwicklung ergibt sich aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge der Nachwendezeit. (Quelle: Statistisches Monatsheft 08/2001, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt). Neben schulpolitischen Einflussnahmen (13. Schuljahr, Förderstufe) wird die Schullandschaft durch den Rückgang an Schülern nachhaltig beeinflusst.

Zusammenlegung und Zentralisierung von Schulen werden auch aus pädagogischen Erfordernissen notwendig sein. Eine sorgfältige und vorausschauende Schulentwicklungsplanung muss auch Kooperationen benachbarter Schulen umfassen. Eine mögliche anderweitige Nutzung der Schulgebäude sollte bedacht werden. Schulneubauten werden die besonders zu begründende Ausnahme sein. Auch Kultureinrichtungen, Museen, Sporteinrichtungen, Bibliotheken, Orchester und Theater müssen sich der veränderten Zusammensetzung der Bevölkerung und vor allem dem Rückgang der Wohnbevölkerung stellen. Zusammenarbeit ist auch hier das Gebot der Stunde. Die kulturelle Vielfalt Sachsen-Anhalts erfordert einen schwierigen Balance-Akt zwischen finanziell möglichem und kulturell wünschenswertem Engagement. These 7: Kommunale Seniorenpolitik wird zu einem bedeutenden Aufgabenfeld für jede Kommune werden. Rahmen-bedingungen, die ein eigen-verantwortliches Leben in der angestammten Umgebung ermöglichen, sind zu schaffen.

Die Altersgruppe der über 75 jährigen wird bis zum Jahr 2015 einen Zuwachs von 39 % verzeichnen. Die Anzahl der hochbetagten Bürger, d. h. der 90 jährigen und Älteren wird bei den Frauen um 3,6 % steigen und bei den Männern bis 2015 um 6,3 % zurückgehen. Die Verschiebungen in der Altersstruktur werden bis 2050 besonders deutlich. Der Anteil der über 75-jährigen wird sich verdreifachen bzw. verdoppeln. Der Anteil der Hochbetagten wird deutlich zunehmen (Quelle:

12 Verbandsreport 11-12/2002

1 Aktuelle Informationen Statistisches Monatsheft 08/2001, Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt). Kommunale Seniorenpolitik muss darauf gerichtet sein, das Verbleiben älterer Menschen in ihrer angestammten Umgebung zu sichern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Die Wohnungsbaupolitik hat im besonderen Maße die Schaffung bedarfsgerechter Wohnformen für Senioren zu berücksichtigen. Der Anstieg der Lebenserwartung und damit der wachsende Anteil alter Menschen in der Gesellschaft, führt zu verstärkter Nachfrage nach medizinischer Versorgung und pflegerischen Leistungen. Insbesondere im ländlichen Raum kommt der ambulant-medizinischen und pflegerischen Versorgung wachsende Bedeutung zu. Land, Kommunen, Pflegeeinrichtungen, Kassen und die Wohlfahrtsverbände sind aufgerufen, eine leistungsfähige, ortsnahe und abgestimmte pflegerische Versorgung zu gewährleisten. Auch bei den Schwerstpflegebedürftigen sind Zuwachsraten zu erwarten. Der stationäre Versorgungs- und Betreuungsbedarf wird folglich steigen. Eine sorgfältige Planung der Pflegeinfrastruktur ist deshalb unabdingbar. Die Krankenhausperspektivplanung und die ärztliche Versorgung erfordern zukünftig eine neue Schwerpunktsetzung. Der angestrebte Abbau stationärer Kapazitäten in den Krankenhäusern setzt voraus, dass Potentiale der ambulanten medizinischen Versorgung genutzt werden können. Auf die Leistungsfähigkeit der ambulant-medizinischen Versorgung wird es im besonderen Maße auch dann ankommen, wenn ganze

Krankenhausstandorte der –fachabteilungen aufgegeben werden. These 8: Planung, Instandsetzung und Bau der kommunalen Infrastruktur sind auf die langfristig erkennbare Bevölkerungsent-wicklung und -–struktur auszurichten. Fakultative Angebote müssen zunehmend in Kooperation mit anderen Kommunen oder privaten Initiativen organisiert werden. Art und Umfang vorzuhaltender kommunaler Infrastruktureinrichtungen richtet sich nach den Bedürfnissen der Einwohner und der Lage im Raum. Die sorgfältige Analyse der Bevölkerungsentwicklung in der eigenen Kommune muss noch stärker als bisher Basis für die Planung und Fortentwicklung der kommunalen Einrichtungen wie Straßennetz, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Strom, Gas, Fernwärme, Sportstätten, Friedhof, Öffentlicher Personennahverkehr, Betreuungs-, Beratungs- Freizeit- und Erholungseinrichtungen sein. Nur durch eine stets zu aktualisierende Vorschau lassen sich Fehlinvestitionen vermeiden. Insbesondere im Bereich der langfristig zu planenden Infrastruktur sehen sich die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vor einem Spagat zwischen Aufgabenerfüllung und Wirtschaftlichkeit. Einerseits sind die Kommunen gehalten, die noch immer unter jahrzehntelanger Vernachlässigung leidende Infrastruktur rasch und nachhaltig zu erneuern, andererseits ist absehbar, dass ein beachtlicher Teil dieser Infrastruktur nicht auf Dauer eine rentierliche Nutzung haben wird.

Verbandsreport 11-12/2002 13

1 Aktuelle Informationen Für die Planung und den Bau kommunaler Infrastruktur bedeutet die aktuelle Bevölkerungsentwicklung vor allem das Erfordernis, preiswerte Zwischenlösungen in den Bereichen zu finden, die dauerhaft einer urbanen Nutzung nicht mehr zugänglich sein werden. Für Wasserversorgungsanlagen und Abwasserentsorgungsanlagen bedeutet dies, dass technische Lösungen gefunden werden, deren technische Nutzungsdauer zwar geringer, deren Kosten jedoch adäquat zu der erwarteten Nutzungsdauer ist. Die örtliche Sportstättenentwicklungs-planung muss die Veränderung in der Alterszusammensetzung der künftigen Sportler und im Sportverhalten berücksichtigen. Neben den Vereinen treten zunehmend andere Sportanbieter auf. Bei Neu- und Umbau von Sporthallen ist auf eine multifunktionale Nutzung zu achten. Der Friedhofsflächenbedarf wird steigen. Vorzuziehen ist die konkrete Planung anhand der Sterbefälle und den daraus folgenden benötigen Grabarten und Grabflächen. These 9: Im ländlichen Raum ist dem Bevölkerungsrückgang durch ein noch höheres Maß an Kooperation und Unterstützung privater Initiativen sowie mobilen öffentlichen Dienstleistungen zu begegnen. Für den ländlichen Raum müssen Lösungen gefunden werden, die der Größe des Raumes ebenso Rechnung tragen, wie der geringen Bevölkerungsdichte. Infrastruktureinrichtungen können häufig wirtschaftlich nur in Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft

oder auch darüber hinaus betrieben werden. Rufbussysteme im ÖPNV oder mobile Verwaltungsbüros als Serviceeinrichtungen können Lösungsansätze darstellen. Als Modelle für eine Bündelung öffentlicher und privater Dienstleistungen ist die Unterhaltung von Bürgerbüros nach dem Beispiel der Verwaltungsgemeinschaft Bismark insbesondere in Orten ab 1.000 Einwohnern sinnvoll. Sie stellen gleichzeitig sinnvolle Kommunikations-zentren im ländlichen Raum dar. Das bürgerschaftliche Engagement von der Straßenreinigung bis zur Friedhofspflege ist in ländlichen Gebieten oft größer als in Großstädten und vermag Kostennachteile auszugleichen. These 10: Die Finanzsituation der Kommunen wird sich weiter verschärfen. Tendenziell sinkenden Einnahmen stehen steigende Ausgaben vor allem im sozialen Sektor gegenüber. Aufgaben und damit Ausgaben zu senken und Gestaltungsspielräume zu öffnen ist Aufgabe des Landes und des Bundes. Bereits die aktuelle Finanzlage lähmt die Kommunen. Nicht nur die hauptamtlichen, sondern auch die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker sehen sich in die Enge gedrängt, weil die Spielräume so klein geworden sind und kaum noch Gestaltungsraum bleibt. Die abnehmenden Einwohnerzahlen verschärfen dieses Problem. Gerade weil die Einnahmen aus ertrags- und verbrauchsabhängigen Steuern sinken werden und die Ausgaben für einzelne Aufgaben erhöht werden müssen, werden die Gemeinden zunehmend Einnahmequellen ausschöpfen müssen, die nicht ertrags- und verbrauchsabhängig

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1 Aktuelle Informationen

IBA-Städtenetz zum Stadtumbau sind; das gilt sowohl für allgemeine Deckungsmittel (z.B. Grundsteuer) als auch für spezielle Entgelte (Beiträge und Gebühren). Grundsätzlich sind kostendeckende Entgelte zu erheben, wenn Einzelne besondere Vorteile von öffentlichen Leistungen haben. Das gilt auch für die ungeliebten Straßenausbaubeiträge! Nur bei im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Nutzungen (Kinderkrippe, Bibliothek, Sport, Kultur) ist keine Kostendeckung erzielbar. Bürgerschaftliches Engagement kann hier Kosten senken und zur Finanzierung (Sponsoring) beitragen.

Neben einer grundlegenden Gemeindefinanzreform müssen Bund, Land und europäische Institutionen kommunale Gestaltungsräume öffnen, auf finanzträchtige Eingriffe, Vorgaben und Verwaltungsverfahren verzichten. Die staatliche Ebene, die den Kommunen unabgestimmt und ohne Zustimmung neue Aufgaben überträgt, trägt die dadurch entstehenden Kosten. Selbst ein solcher Politikwechsel bei Land, Bund und Europäischer Union könnte nach unserer Einschätzung das zu erwartende Defizit nicht ausgleichen, weil die bestehende Gesetzeslage zu kostenträchtig ist. Der weitere Marsch in die Verschuldung steht zu befürchten und wird die Situation noch verschärfen. Es ist dringend an der Zeit, durch Deregulierung und Aufgabenverzicht die öffentlichen Aufgaben zu senken, verstärkt spezielle Entgelte für individuell zurechenbare Leistungen zu erheben und das finanzielle Engagement der Bürgerschaft stärker zu motivieren.

Die Auftaktveranstaltung zu dem Städtenetz, an dem die 43 Kommunen mit Stadtentwicklungskonzepten beteiligt sind, fand am 27. November 2002 in Aschersleben statt. Auf der Tagesordnung standen die Eröffnung durch den Geschäftsführer der SALEG, Rüdiger Schulz, das Grußwort des Ober-bürgermeisters von Aschersleben, Andreas Michelmann, das Referat zum Stadtumbau in Sachsen-Anhalt/Aufgaben der IBA durch Minister Dr. Karl-Heinz Daehre, die Projekte der Internationalen Bauausstellung durch Prof. Dr. Omar Akbar, das Konzept Städtenetz (Chancen, Aufgaben, Dienstleistungen) durch Frau Dr. Babette Scurrell und Probleme des Stadtumbaus und kommunale Lösungs-ansätze anhand von Fallbeispielen aus Aschersleben, Dessau, Halle, Lutherstadt Wittenberg und Sangerhausen. In Anwesenheit von VdW-Verbandsdirektor Riecke wurden auch die Chancen und Möglichkeiten für die Internationale Bauausstellung in Bezug auf den Stadtumbau in Sachsen-Anhalt diskutiert. Das Städtenetz soll eine Plattform für den Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen über die Herausforderungen von Leerstand, Abwanderung und über gelungene Lösungen im Stadtumbau sein. (rie) Expertenkonferenz „Wandel gestalten – Wege zur Qualifizierung des Stadtumbaus“ Im Rahmen der Gemeinschaftsaktion „Stadt im Wandel“ fand unter Leitung von Prof. Schmidt (Hochschule Anhalt) in Kooperation mit beiden wohnungs-wirtschaftlichen Verbänden am 24.10.2002 die Expertenkonferenz statt. Nachdem

Ohne eine kommunalpolitisch einsetzbare „freie Spitze“ gibt es keine kreative und zukunftsfähige Entwicklung der Kommunen und damit des Landes. (rie)

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1 Aktuelle Informationen Grußwort des Rektors der Hochschule Anhalt, Prof. Dr. Orzessek erläuterte Bauminister Dr. Daehre den Stand des Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt. In der anschließenden Gesprächsrunde zum Thema „Qualifizierung, Gestaltung und Kultivierung des Stadtumbaus“ hatten Vertreter des BMVBW, Städte- und Gemeindebundes, Haus & Grund, Bauhaus Dessau, Deutschen Mieterbundes, Deutschen Plattenbauzentrums, u. a. und unsere Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. (rie) Mitteldeutsche Wohnungswirt-schaftliche Gespräche Auf Einladung des ISW, Instituts für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung Halle-Leipzig e.V., fand am 04. November 2002 ein weiteres Mitteldeutsches Wohnungswirtschaftliches Gespräch zum Themenfeld „Wohnen in Zukunft – Zukunft des Wohnens in der Stadt“ statt. Dr. Tirschler, Geschäftsführer Techno-logie- und Gründerzentrum Mansfelder Land und Prof. Schmidt von der Hochschule Anhalt referierten zum Thema aus ihrer Sicht. (rie) Anhörung der CDU und FDP zur Änderung des Denkmalschutzge-setzes Bereits durch das erste Investitions-erleichterungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde das Denkmalschutzgesetz geändert. In einer Anhörung von den Fraktionen CDU und FDP des Landtages, hatte der Verbandsdirektor Meißner und der Justitiar des VdWg - in Vertretung für beide Verbände - die Möglichkeit zu Problemen

des Denkmalschutzgesetzes aus der Sicht der Wohnungswirtschaft Stellung zu beziehen. Leider befasste sich die fast 3stündige Debatte ausschließlich mit der Frage ob das derzeitige nachrichtliche System der Festlegung des Denkmalstatus auf das konstitutive System umgestellt werden soll: Drei Gründe sprechen eindeutig für die Beibehaltung des nachrichtlichen Systems: 1. 98 Prozent der Denkmäler sind bereits bestimmt, eine Umstellung auf ein neues System würde daran nichts ändern. 2. Fast alle Länder der BRD wenden das nachrichtliche System an. 3. Der Eigentümer kann durch Verwaltungsakt feststellen lassen, ob eine Denkmaleigenschaft vorliegt (§ 18 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz). In unserem Statement haben wir uns deshalb dafür ausgesprochen, auch künftig bei dem „alten System“ zu verbleiben und den § 18 als ein Instrument für die recht-staatliche Neuprüfung anzuwenden. (mei) Tag der Wohnungswirtschaft der Hochschule Anhalt am 08.11.2002 in Kooperation mit den wohnungs-wirtschaftlichen Verbänden Es ist zu einer Traditionsveranstaltung geworden. Auch in diesem Jahr waren ca. 60 Studentinnen und Studenten der Hochschule Bernburg gekommen. Neben der Darstellung aktueller wohnungs-politischer Themen durch die Verbandsdirektoren der Verbände (Riecke/Meißner) fanden die Praxis-berichte aus Halberstadt (Schönfeld) und Wittenberg (Gießmann) aufmerksame

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1 Aktuelle Informationen Zuhörer. Erstmals wurde der wichtige Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung für Wohnungsunternehmen (Bertling) als ein möglicher künftiger Arbeitsbereich für Studenten präsentiert. Der Rektor der Hochschule Prof. Seythal würdigte in seiner Einführung die enge Kooperation zwischen Hochschule und Wohnungswirtschaft als beispielgebend. (mei)

(Herr Schönfeld, Vorstand, WBG Halberstadt e.G.) KfW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm II Nach einer Information der KfW läuft oben genanntes Programm Ende diesen Jahres vertragsgemäß aus. Eine Fortführung ist nach dem heutigen Stand nicht vorgesehen. (schm) Neues KfW-Programm „Kapital für Arbeit“ Zum 1. November hat die KfW das Programm „Kapital für Arbeit“ gestartet. Damit soll die Initiative der Bundesregierung zum Abbau von Arbeitslosigkeit unterstützt werden. Unternehmen, die im Rahmen ihrer betrieblichen Vorhaben Arbeitslose, von

Arbeitslosigkeit bedrohte oder geringfügig Beschäftigte einstellen, können mit Unterstützung des Programms ihre Finanzierungsstrukturen stärken. Weitere Informationen erhalten Sie über Internet www.kfw.de oder KfW-Informationszentrum 0 18 01/33 55 77 (schm) Arbeitslosenquoten November 2002 Sachsen-Anhalt insgesamt: 18,7 % Stendal: 17,7 % Halle: 19,4 % Dessau: 18,1 % Magdeburg: 16,7 % Sangerhausen: 22,5 % Halberstadt: 17,7 % Wittenberg: 18,1 % Merseburg 20,8 % (schm) Auszüge aus der Regierungs-erklärung Manfred Stolpes, die Wohnungspolitik und Städtebau berühren „Ein leistungsfähiges Verkehrssystem, der soziale Zusammenhalt in den Städten, angemessener Wohnraum und Aufbau Ost ist Zukunftsarbeit“, sagte Bundes-bauminister Dr. Manfred Stolpe in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag. Dabei beinhalte der Aufbau Ost mehr als Verkehrs-, Bau- und Wohnungspolitik. Aufbau Ost sei eine Aufgabe aller Ressorts. Er werde sich dafür einsetzen, dass die zweite Hälfte des Weges zum Aufbau Ost entschlossen und ungekürzt voran gebracht werde.

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1 Aktuelle Informationen

Empfang Den „Erhalt lebenswerter Städte“ führte der neue Minister als seinen Schwerpunkt in der Bau- und Wohnungspolitik an. „Wir werden uns um den sozialen Zusammenhalt kümmern.“ Deshalb würden die Städtebauförderung, das Programm Soziale Stadt und der Stadtumbau Ost auf dem erreichten hohen Niveau fortgeführt. Die Bundesregierung werde auch die Bildung von Wohneigentum weiter unterstützen. Allerdings müssten sinnvolle und machbare Veränderungen vorgenommen werden. „Der Koalitionsvertrag macht hier eine Zielvorgabe, der sinnvoll und unstreitig ist“, erklärte Minister Stolpe. Die Förderung von Neubau und Bestand solle danach angeglichen werden, Familien sollten stärker gefördert werden und Mitnahmeeffekte müssten weiter reduziert werden.

bei Bauminister Dr. Stolpe Zu einem großen Empfang anlässlich seines Dienstantritts lud der neue Bundesbauminister Dr. Manfred Stolpe Vertreter von Landesregierungen, Behörden, Verbänden und anderen Organisationen am 04.12.2002 in das Bauministerium in Berlin ein. Für beide Verbände nahm Verbandsdirektor Riecke teil. Der Empfang bot Gelegenheit zu zahlreichen Gesprächen mit vielen Fachleuten aus dem Bereich Bau- und Wohnungswesen. (rie) VdW/VdWg-Spendenaktion Insgesamt sind fast 250.000 Euro auf unser gemeinsames Spendenkonto von Wohnungsunternehmen und einigen Einzelspendern überwiesen wurden. Aufgrund von Informationen unserer örtlichen Mitgliedsunternehmen aus den Hochwassergebieten und nach Beschlussfassung durch unsere Verbandsräte wurden Spenden an folgende betroffene Kommunen übergeben:

Stolpe kündigte auch an, das Bauen in Deutschland einfacher zu machen. Notwendige Regeln müssten sinnvoll sein und dürften das Bauen nicht kompliziert und teuer machen. Deswegen wolle man das Baugesetzbuch und das Vergaberecht überprüfen. „Ziel dabei ist: Bürokratische Hürden abbauen und Investitionen beschleunigen“, erläuterte der Minister. Zusammenfassen führte Stolpe aus, dass die Bundesregierung konsequent weiter für die Gleichwertigkeit der Lebens-bedingungen in Ost und West arbeiten werde. „Aufbau Ost und Ausbau West sind für Deutschland zwei Seiten der einen Aufgabe.“ Die Grundlage sei gelegt. „Es ist zu schaffen! Wir sollten den Menschen Hoffnung geben“, sagte der Minister.

- Annaburg - Bitterfeld - Dessau - Elster-Seyda-Klöden - Ilsenburg - Jeßnitz - Prettin - Wittenberg

Von den Kommunen werden Spendenquittungen für die einzelnen Spender ausgestellt, sobald die vollstän-digen Adressenlisten aufgrund der teilweise noch nötigen Banknach-

(rie)

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1 Aktuelle Informationen

Kreditnehmer werden bestimmte Regeln zu beachten haben, um im Ratingverfahren so gut wie möglich abzuschneiden. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darüber informieren, dass die DKB im Aufbau einer bankeigenen Datenbank speziell für die Wohnungswirtschaft arbeitet. Um diese zu einer aussagefähigen Kennziffernanalyse und anschließender Risikoeinschätzung nutzen zu können, werden neben den obligatorischen Jahresabschlüssen darüber hinausgehende Informationen mittels „Kunden-Berater-Informationsbögen“ von den Unternehmen erwartet. Mit diesen Bögen werden diverse wohnungswirtschaftliche Daten, zusätz-liche Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie auch Prognosedaten bis zum Jahr 2006 abgefragt.

forschungen hinsichtlich der genauen Angaben vorliegen. (rie)

(Herren Kleinert, OB Dr. Rauball, Riecke)

Wir empfehlen den Kunden, sich diesen Anforderungen nicht zu versperren, sondern durch kooperatives Verhalten das interne Rating für sich positiv zu gestalten. (schm)

(Herren Meißner, Schade, OB Naumann, Finke, Riecke) Aufbau einer eigenen Datenbank bei der DKB für Wohnungs- unternehmen In den vergangenen Tagen ist Ihnen die GdW-Arbeitshilfe 41 zu „Basel II – Auswirkungen auf die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft“ zugegangen, deren Lektüre deutlich macht, welcher Stellenwert künftig die Zusammenarbeit zwischen Kreditinstituten und Wohnungs-unternehmen beizumessen ist.

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2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Personalien Dieter Birke, Vorstand Wohnungs-

genossenschaft „Frohe Zukunft“ e.G. Halle, in den Ruhestand verabschiedet

01.12.1952 – Manfred Jäger

BRUNATA Wärmemesser-Gesellschaft Schultheiss GmbH + Co, Droyßig Aufsichtsratsvorsitzender Lothar

Kretschmar verabschiedete Dieter Birke zur Jahresabschlussfeier in den Ruhestand und dankte für seine unermüdliche Arbeit für die Wohnungsgenossenschaft. In Namen von Mitarbeitern, Aufsichtsrat und anwesenden Firmen überreichte der Kaufmännische Vorstand, Siegfried Stavenhagen, den Gutschein für einen neuen Computer. Dieser wird künftig die Freizeit von Dieter Birke ausfüllen.

Wir gratulieren dem Jubilar zu seinem runden Geburtstag recht herzlich und wünschen für die Zukunft alles erdenklich Gute und weiterhin Gesundheit, Erfolg und Schaffenskraft. (pa) Rolf Geffe in den Ruhestand verab-schiedet Ronald Meißner, Verbandsdirektor der

Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt, überreicht Dieter Birke die Ehrenmedaille des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen e.V. in Silber.

Am 05.12.2002 fand in Rahmen einer Feierstunde die Verabschiedung des langjährigen Vorstandes der Wohnungs-genossenschaft „Post und Energie“ e.G. Magdeburg statt. (mei) Ronald Meißner lobte die Lebensleistung des Vorstandes, der 24 Jahre für die Wohnungsgenossenschaft tätig war.

(mei)

(Herren Meißner, Birke) (Herren Geffe, Meißner)

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2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Jubiläen 75 Jahre

01.12.1927 Bau- und Siedlungs- 10 Jahre

genossenschaft Gommern eG

23.12.1992 Wohnungsbaugesell- schaft mbH

Ernst-Thälmann-Straße 13 Schulzenstraße 98 39245 Gommern 39249 Barby

15.12.1992 Wohnungsbaugesellschaft (bü) und Gesellschaft für Grund- Hausbesitz Laucha mbH Wir gratulieren recht herzlich! Obere Hauptstraße 12 06636 Laucha a.d.Unstrut

19.11.1991 Gesellschaft für Bauen und Wohnen mbH Lindenstraße 14 39615 Seehausen

17.12.1992 Wolmirstedter Wohnungs- baugesellschaft mbH Schwimmbadstr. 8 39321 Wolmirstedt

(sp) Erster Block verschwindet aus Stadtbild

45 Jahre 15.11.1957 Wohnungsgenossenschaft Abriss hat begonnen

„Mieste“ eG Lindenweg 7 Am 17. Dezember wird der Plattenbau

Otto-Nuschke-Straße 42 bis 45 von der Bildfläche verschwunden sein. Gestern begann der Abriss der Bauhülle – die

39649 Mieste 19.11.1957

Wohnungsgenossenschaft 48 Wohnungen sind seit Oktober mit Unterstützung durch sechs ABM-Kräfte entkernt worden. Der Nachbarblock Nuschke-Straße 36 bis 41 soll als nächster fallen. Es waren die beiden letzten für die Wohnungsbaugenossenschaft Wittenberg (WBG) gebauten Blöcke (Fertigstellung 1985) informierte Vorstand Karl Heinz Finke. 88 Euro je Quadratmeter kostet der Abriss, 60 Euro bekommt die WBG aus dem Bund-Länder-Programm für den Stadtumbau Ost erstattet. Den

Gröningen Bahnhofstraße 4a 39397 Gröningen 28.01.1957 Wohnungsgenossenschaft „Neue Heimat“ eG Straße der Einheit 42 39365 Harbke

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2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen

Insolvenz der Magdeburger Wohnungsgenossenschaft von 1893 abgewendet

Differenzbetrag von insgesamt 78.573,00 Euro muss die WBG tragen. Der Betrag werde durch den Wegfall der Unterhaltungskosten in etwa 18 Monaten ausgeglichen sein. „Es ist traurig, aber was will man machen, wenn die jungen Leute wegziehen. Die Unterhaltung kostet auch Geld“, sieht der Rentner Günter Panzer das Geschehen. Gestern „biss“ der Abriss-Bagger den Block Nuschke-Straße 42-45 in Wittenberg. Etage für Etage wird er abgetragen. Mitte Dezember soll das Gebäude verschwunden und die Freifläche gestaltet sein. Dafür gibt es Fördermittel aus dem Stadtumbau Ost.

In letzter Minute konnte die drohende Insolvenz der Magdeburger Wohnungsbau-genossenschaft von 1893 eG abgewendet werden. In einer Bankenkonferenz mit den sieben Hauptgläubigern fiel die Entscheidung zum Fortbestand der Genossenschaft. „Durch Vereinbarungen mit insgesamt sieben Gläubigerbanken sowie dem Landesförderinstitut ist der Bestand auf Dauer gesichert“, so Vorstand Heinz Kreutzer. Die Banken akzeptierten das Sanierungskonzept, unterbreiteten Um-schuldungsangebote, Zinsreduzierungen und Forderungsverzichte in einer Größenordnung von insgesamt 30 Millionen Euro. Dadurch sei auch das Landesförderinstitut bereit, gesperrte Mittel freizugeben. In die wirtschaftliche Schieflage hatte sich die Genossenschaft zu großen Teilen aus eigener Kraft manövriert. „Angesichts eines extrem hohen Leerstandes sowie ehrgeiziger Sanierungsprojekte“ war bereits Mitte 2000 abzusehen, dass die Genossenschaft Ende 2003 zahlungsunfähig ist, so der Vorstand. Das bisher praktizierte neue Konzept der Genossenschaft überzeugte auch die Banken, die bisher das Geschehen interessiert im Auge behielten. Am 7. Oktober gaben sie geschlossen und verbindlich grünes Licht. Der Vorstand: „Wir haben kein Konzept entwickelt, wo wir gerade mal so über die Runden kommen. Es wird jetzt wieder Investitionen in unseren Wohnungsbestand und in die Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeiter geben können.“

(mei)

(OB der Stadt Wittenberg Herr Naumann, Herr Finke, Journalistin)

(mei)

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2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg - Neuer Kurs in der Unternehmens-politik der WOBAU Magdeburg/Halberstadt. Der Aufsichtsrat der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH fasste am vergangenen Wochenende auf seiner Klausurtagung in Halberstadt wichtige Beschlüsse zur Unternehmens-politik der nächsten Jahre. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktsituation und seinen städtebaulichen Aufgaben wird sich das Unternehmen zukünftig neu ausrichten. Dabei bleibt der kommunale Auftrag der Wobau bestehen. Im Rahmen dessen wird das Unternehmen auch weiterhin modernen und bezahlbaren Wohnraum für rund ein Drittel der Magdeburger Bevölkerung vorhalten. Verändern wird sich die Produktpolitik der Wobau. Mit Blick auf die Sättigung des Wohnungsmarktes wird es deutlich weniger Sanierungstätigkeit geben. Statt- dessen konzentriert sich das Unternehmen auf seine Aufgaben im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes der Stadt Magdeburg: Über 5.000 Wobau-Wohnungen werden in den nächsten 10 Jahren vom Wohnungsmarkt genommen. Damit trägt das Unternehmen die Hauptlast des Stadtumbaus in der Landeshauptstadt. Ein gesunder Kernbestand von rund 24.000 Wohnungen sei das strategische Ziel, so Bernard Czogalla, Bürgermeister, Beigeordneter für Finanzen der Stadt Magdeburg und Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens. Die mit diesem Prozess in Zusammenhang stehenden Heraus-forderungen sind vielfältig: Kunden-bindung und -pflege, Umzugsmanagement und soziale Dienste sind nur einige aus der umfassenden Aufgabenpalette. Intern verordnete sich das Unternehmen einen

konsequenten Sparkurs. So arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wobau in Anlehnung an ein Arbeitszeitmodell bei Volkswagen ab Januar 2003 in Teilzeit. "Nachteile für unsere Kundschaft entstehen nicht" sagte Heinrich Sonsalla, Geschäftsführer des Unternehmens "... wir haben diese Maßnahme langfristig vorbereitet und unsere internen Prozesse den neuen Gegebenheiten angepasst." Große Hoffnungen setzen die Wobau und ihr Aufsichtsrat in die Politik. Mit Blick auf die große Zahl von Abrisswohnungen wird das Unternehmen den größten städtebaulichen Effekt für Magdeburg und seine Bürger leisten. Deshalb ist es im Sinne eines bestmöglichen Ergebnisses auch notwendig, dass sich die Förderung auf die Hauptakteure des Stadtumbaus konzentriert. Vor diesem Hintergrund muss es auch eine angemessene Gegenleistung durch vorrangige Förderung durch Stadt und Land geben, so die Erwartung. Wichtigstes Thema sind hierbei die Altschulden: Auf jedem Quadratmeter Wohnfläche lasten 150 DM DDR-Altschulden, für die Kapitaldienst anfällt. "Diese pauschale Größe aus Zeiten der Vollvermietung steht heutzutage in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert und Ertrag vor allem von leerstehendem Wohnraum. Wir fordern daher eine Bundesratsinitiative zur Streichung der Altschulden zumindest auf abzureißenden und auf dauerhaft leerstehenden Wohnraum sowie die Sicherung der Haushaltsmittel für den Stadtumbau. Um dafür die Finanzierung darzustellen und niedrige Zinsen zu sichern, sind Landes- und Bundesbürgschaften notwendig. Darüber hinaus erwarten wir eine Konzentration der Stadtumbauprogramme und klare und zeitnahe Förder-entscheidungen in Form von Zuschüssen." bringt der Aufsichtsratvorsitzende

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2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Bernhard Czogalla die Erwartungen auf den Punkt. Wobau-Chef Sonsalla fügt hinzu: "Bund und Länder sollten vor allem einen rechtlichen Rahmen zur Umsetzung von Mietern schaffen, die aus zum Abriss vorgesehenen Häusern nicht ausziehen wollen oder überzogene Forderungen stellen und damit den Stadtumbau behindern und damit auch ihren Nachbarn schaden".

Der Stadtumbau bedeutet eine große Chance für die Landeshauptstadt Magdeburg. Darin waren sich alle Beteiligten der Klausurtagung einig: Der herbeigesehnte wirtschaftliche Auf-schwung in unserem Land wird nicht ohne attraktive Städte mit wirtschaftlich sowie sozial funktionsfähigen Wohnungs-unternehmen zu erreichen sein. Insofern muss der Stadtumbau als positiver und originärer Teil der Wirtschaftsentwicklung in Sachsen-Anhalt verstanden werden. Lebenswerte Städte mit moderner Infrastruktur und eine Wirtschaft mit Schwung sind das Ziel. Dabei muss die Landeshauptstadt ihrer Bedeutung als Oberzentrum gerecht werden können und eine Vorreiterrolle spielen. Das wird nicht ohne ausreichende Finanzausstattung gehen, formuliert Bernhard Czogalla die strategische Ausrichtung der gefassten Beschlüsse.

(Heinrich Sonsalla) Verband informiert sich vor Ort Der Wohnungsleerstand ist allerorts. Jedoch sind die Ausprägungen wie die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage regional differenziert. Um gerade diese regionalen Erfahrungen in die Verbandsarbeit einfließen zu lassen, sind Arbeitsbesuchte vor Ort unverzichtbar. So besuchte Verbandsdirektor Meißner Genossenschaften in den Städt-en/Gemeinden Stendal, Tangermünde, Tangerhütte, Gardelegen und Blankenburg. Im Mittelpunkt der Erfahrungsaustausche stand immer die Frage der Einflussnahme auf die Leerstandsentwicklung. (mei)

(Cz)

(Bernhard Czogalla)

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2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen Führungswechsel bei der TLG Immobilien GmbH Nach fast 10-jähriger Tätigkeit bei der Treuhandliegenschaftsgesellschaft (TLG Immobilien GmbH), zuletzt als Niederlassungsleiter in Sachsen-Anhalt, wechselt Hans-Jürgen Biet zum 01. November 2002 zur TLG Niederlassung Berlin/Brandenburg. Nachfolger von Herrn Hans-Jürgen Biet wird Klaus-Dieter Schwensen, der seit 1998 Niederlassungsleiter in Sachsen ist. Er wird die Niederlassung Sachsen-Anhalt in Personalunion mit Sachsen führen. Anlässlich der Veranstaltung zum Stabwechsel beim VdW-Mitglieds-unternehmen TLG Immobilien GmbH bedankte sich Verbandsdirektor Riecke für die geleistete Arbeit auch im Zusammenwirken mit dem Verband bei Herrn Biet und bot in gleicher Weise Herrn Schwensen die Unterstützung des Verbandes auch in Zukunft an. (rie) Halle-Silberhöhe: Preisgericht wählt Dessauer Beitrag für Um-gestaltung im „Wohnkomplex V“ In Halle wurden am 09.12.2002 die Ergebnisse des Architekturwettbewerbs zur Umgestaltung des „Wohnkomplexs V“ beiderseits im Stadtteil Silberhöhe vorgestellt und die Preisträger ausgezeichnet. Das Preisgericht hatte aus 24 zugelassenen Arbeiten einstimmig dem Beitrag des Architekturbüros Kister/Scheithauer/Gross und des Landschaftsarchitekturbüros Club L 94 den mit über 16.600 Euro dotierten ersten Preis zuerkannt. Am Beispiel des Wohnkomplexes V sollten die Teilnehmer eine für die Silberhöhe beispielhafte und

beispielgebende städtebauliche, freiräumliche und architektonische Neuordnung konzipieren und Grundrisslösungen für ein Pilotprojekt entwickeln. 180 Bewerbungen von Architektur- und Landschafts-architekturbüros hatten für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ursprünglich vorgelegen. Ausgelobt wurde der Wettbewerb von der Halleschen Wohnungsgesellschaft, von den fünf auf der Silberhöhe vertretenen Genossenschaften (Freiheit, Frohe Zukunft, Leuna, BWG Halle/Merseburg, Eisenbahn) und von der Stadt Halle. Erstmals in Sachsen-Anhalt hatten sich damit alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Architekturwettbewerb zusammen gefunden. Organisation und Durchführung lagen in den Händen der Landesentwicklungsgesellschaft SALEG. Die Entscheidung für den Siegerbeitrag begründete das Preisgericht so: „Die Arbeit basiert auf einem prägnanten strukturellen wie gestalterischen Konzept. Land-schaftsschollen – Baumblöcke über Abbruchschotter umspielen bleibende Gebäude wie Relikte vergangener Nutzungen und bilden so eine Brücke zwischen Gerstern und Morgen. Dieses sowie die prägnante Ausfor-mulierung mit Gabionensockeln kann viel zu einer künftigen individuellen Identität des Gebietes beitragen. Die lockere innere Strukturierung erlaubt ein flexibles Wechselspiel zwischen Mietergärten und freier Wiese, zwischen Parken und Gemeinschaftsplätzen. Zukünftige Ent-wicklungen können so integriert werden, ohne das Gesamtkonzept zu verunklaren. Die vorgeschlagenen Aufwertungen der verbleibenden Bauten beschränken sich auf einen dem Ort angemessenen Umfang. Insgesamt gesehen, stellt die Arbeit einen strukturell wie wirtschaftlich

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2 Informationen aus den Mitgliedsunternehmen angemessenen Vorschlag dar, dem es darüber hinaus gelingt, auch zukünftig flexibel nutzbar zu sein und insbesondere die Basis für eine besondere ortstypische Identität zu bilden.“ (Auszüge aus der Presseinfo Nr. 21/2002 der SALEG) (schm)

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3 Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände

Arbeitsgemeinschaft Süd am 07.11.2002 Unter Leitung von Günther Markgraf, Geschäftsführer der LEUWO Leuna Wohnungsgesellschaft mbH, traf sich die Arbeitsgemeinschaft Süd am 07.11.2002. Die turnusmäßige Zusammenkunft fand diesmal bei unserem Mitglieds-unternehmen Landwirtschafts GmbH Osterland in Teuchern statt. Der Geschäftsführer des Unternehmens, Herr Landgraf, berichtete über das Unternehmen, dass im Wesentlichen ein Landwirtschaftsbetrieb ist, der auch über 186 Wohnungen verfügt. Die Präsentation war insbesondere für „Stadtmenschen“ sehr interessant, da sie die Vielfalt des Landwirtschaftsbetriebes zeigte. Neben den Erträgen aus der Landwirtschaft hat auch die Wohnungsverwaltung aufgrund geringer Leerstände ein positives Ergebnis, wie Herr Böhl als zuständiger Verwalter berichtete. Im weiteren Verlauf der Sitzung referierte Herr Markgraf über die Probleme mit den Abwasserzweckverbänden und den Gebührensätzen. Verbandsdirektor Riecke informierte über die aktuellen wohnungswirtschaftlichen Themen. Abschließend wurde noch die Geschäfts-führertagung in Meisdorf vorbereitet. (rie) Arbeitsgruppe „Interessenaus-gleich“ der Stadt Halle Der Erfolg des Stadtumbaus in Sachsen-Anhalt setzt den Interessenausgleich zwischen den einzelnen Wohnungs-eigentümern voraus. Eine sehr komplizierte und vielschichtige Ziel-stellung. Seit ca. einem Jahr versucht eine Arbeitsgruppe aus Wohnungsunternehmen, Haus und Grund, der Stadt Halle und der

Verbände methodische Handlungsansätze zu entwickeln. Aktuell wird:

a) die Anwendung des Umlegungsrechts,

b) die Neustrukturierung von Wohnungsunternehmen geprüft.

(mei) Fachausschuss Bau Am 04. Dezember 2002 führte der Fachausschuss Bau unter Leitung von Herrn Joachim Schlichter, GF der Dessauer WG mbH, seine das Geschäftsjahr 2001 abschließende Arbeitsberatung in den Geschäftsräumen der WBG Halberstadt durch.

Vorrangiges Thema war die Erörterung der Problematik Stadtumbau Ost und die konkrete Abwicklung des Abrisses von 455 genossenschaftlichen Wohnungen bis März 2003 im Stadtgebiet Nord-ring/Halberstadt. Verbandsdirektor Ronald Meißner informierte zum Stadtumbau Ost über den aktuellen Stand der Umsetzung und Finanzierung. Wichtigste Feststellung Meißners: Existenzgefährdete Unter-nehmen, die noch keinen Antrag auf Förderung nach § 6a AHG gestellt haben, sollten dies umgehend tun.

Die Realisierung des Stadtentwicklungs- und Unternehmenskonzeptes in Halber-stadt wurde durch die Vorstände Schönfeld und Kalabuch dargestellt. Die Vorbereitungen wurden bereits Mitte der 90-iger Jahre durch gezielte Maßnahmen auf der Grundlage einer klaren Entwicklungskonzeption des Unternehmens begonnen. Dadurch konnte

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3 Aus den Gremien, Fachausschüssen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitsgruppen etc. der Verbände

der Leerzug/Umzug kostengünstig organi-siert werden. Nach erteilter Bau-genehmigung mit umfangreichen Auflagen wird die Gesamtmaßnahme (Entkernung, Abriss, Herrichten des Umfeldes) im Rahmen eines GU-Vertrages durchgeführt. Bei einer Vor-Ort-Begehung konnten sich die Teilnehmer von Ist-Stand des Abrisses informieren und detaillierte Problem-stellungen diskutieren. Erörtert wurden außerdem die Themen Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001), Sanierungskosten im Unternehmensvergleich und Grundriss-änderung von Wohnungen im industriellen Wohnungsbau. (fie)

(Tagung Fachausschuss Bau) Ad-hoc Arbeitsgruppe „Woh-nungsbauförderung 2003“ Vertreter von Mitgliedsunternehmen beider Verbände erörterten die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der aktuellen Förderprogramme und berieten Mög-lichkeiten der Verbesserung für die Zukunft. Gemeinsam wurde das Arbeitspapier „Leitlinien für mehr Effizienz der öffentlichen Förderung, für eine höhere Dynamik beim Stadtumbau“ beschlossen,

dass von den Verbandsdirektoren im MBV-Beirat Stadtumbau an Bauminister Dr. Daehre übergeben wurde. (rie)

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4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

- Hundertwasser machte ihn „Zum bunten Hund“

Die wichtigsten Presseerklärungen, Medienberichterstattungen und sonstige Veröffentlichungen der Verbände

Volksstimme Magdeburg vom 25.10.02

- Stadtumbau Ost stockt 1. Medienberichterstattungen Elbe Elster Rundschau vom 29.10.02

- HWG trennt sich von weiteren Altbauten

- Wohnungswirtschaft kämpft mit

Mitteldeutsche Zeitung vom Altschulden 18.10.02 Volksstimme vom 29.10.02

- „Wir haben einen Kampf geführt –

einen Todeskampf“ - Prognose: Stadtumbau wir kaum zu

finanzieren sein Volksstimme Magdeburg vom Mitteldeutsche Zeitung Bernburg 22.10.02 vom 09.11.02

- Halbgekugeltes jetzt auch in

Stadtfeld - Mehr Geld vom Bund für

Schuldenerlass Volksstimme Magdeburg vom Volksstimme vom 18.11.02 22.10.02

- Wohnungswirtschaft übergibt Scheck - Gold, Für die neue Altstadt von

Halberstadt Mitteldeutsche Zeitung Dessau Volksstimme Magdeburg vom Vom 20.11.02 23.10.02

- Langes Warten auf Abriss - So schön kann eine DDR Platte

sein Mitteldeutsche Zeitung Halle vom 22.11.02

Bild Magdeburg vom 24.10.02 - Weniger Förderprogramme- Aber

Geld gezielter einsetzten - „Platte“ zu Reihenhaus: Umbaustart im „Feld“ Volksstimme Klötze Volksstimme Magdeburg vom 24.10.02

vom 23.11.02

- Altschulden sollen weg - Wohnungswirtschaft fordert

Schuldenerlass Mitteldeutsche Zeitung Halle vom 25.11.02

Volksstimme Magdeburg vom 25.10.02 - Schuldenerlass wäre eine

Investitionsspritze Volksstimme Magdeburg vom 26.11.2002

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4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

- Ost – Bauminister wollen stärkere Entlastung von Altschulden

3. Medien-Info-GdW Bundesver-band deutscher Wohnungsunter-nehmen e.V. Volksstimme Magdeburg

vom 28.11.02 - Ergebnisse der Koalitionsver-

handlungen: - Doppelaufgabe: Ausbau West, Aufbau Ost Kahlschlag beim Wohnungsbau – Volksstimme Magdeburg Gift für Konjunktur, Arbeitsplätze vom 29.11.02 und Vermögensbildung

Nr. 45/02, 15.10.2002 - Wobau: Teilzeitarbeitszeit für Alle und 25% weniger Lohn - Initiative Wohneigentum: Pläne der Volksstimmer Magdeburg Koalition zum Kahlschlag bei der vom 05.12.02 Wohneigentumsförderung sofort stoppen - Pro Jahr Abriss von 11000

Wohnungen Nr. 46/02, 15.10.2002

Volkstimme Magdeburg - Kahlschlag in der Bau- und Wohnungswirtschaft: Eine Branche vom 17.12.02

(sp) wehrt sich Nr. 47/02, 17.10.02 2. Presseerklärungen - GdW zur rot-grünen Finanzpolitik

„Die konjunkturellen Auswir-kungen der Giftliste werden verheerend sein“

- Stadtumbau-Ost- eine gemeinsame Herausforderung für die Wohnungswirtschaft und die Energiewirtschaft in Sachsen-Anhalt

Nr. 48/02, 23.10.02

24.10.02 - Elektronische Innovationen bringen - praktische Vorteile für Mieter und

Wohnungsunternehmen – Arbeitsergebnisse des EU-Förderprojektes KTS

- Der Stadtumbau in Sachsen-Anhalt muss an Fahrt gewinnen 24.10.02

@work4homes“ eine Initiative des - Stadtumbau in Sachsen-Anhalt

beschleunigen Rahmenbedingungen müssen nachgebessert werden

GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen

Nr. 49/02, 25.10.02

28.10.02 - Stadtumbau Ost muss endlich an Dynamik gewinnen

- Solidarpakt II –Stadtumbau als Nr. 50/02, 28.10.02 Infrastrukturmaßnahme anerkennen 16.12.02

(sp)

30 Verbandsreport 11-12/2002

4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

- GdW begrüßt Ziel der Bundesregierung, Energiespar-investitionen weiter zu fördern

Rahmenvertrag zwischen wohnungswirtschaftlichen Ver-bänden und der Deutschen Telekom AG Nr. 51/02, 05.11.02

- ANGA und GdW kritisieren Kabelgebührenerhöhung als wirt-schaftspolitisch fatal

Ergänzend zu dem bestehenden Rahmenvertrag über Mobilfunktelefonie haben die wohnungswirtschaftlichen Verbände und die Deutsche Telekom AG einen Rahmenvertrag über Festnetz-telefonie unterzeichnet. Der BusinessCall ist ein Spartarif-Angebot der Deutschen Telekom für wohnungswirtschaftliche Ver-bände und deren Mitglieder. BusinessCall Tarife bieten besonders vorteilhafte Konditionen: sekundengenaue Abrechnung nach der ersten Minute günstige Verbindungspreise, gerade zu den Hauptgeschäftszeiten und attraktive Preisnachlässe auf die Verbindung-sumsätze. Neben den Preisvorteilen bietet die Deutsche Telekom entsprechenden Service.

Nr. 52/02, 06.11.02

- GdW. Modifizierte Vorschläge zur Eigenheimzulage bleiben unzureichend

Nr. 53, 07.11.02

- GdW und ImmobilienSCout 24 Starten gemeinsam bundesweite Wohnungsbörse

Nr. 54/02, 12.11.02

- Wohnungswirtschaft kritisiert doppelte Benachteiligung bei der Verlustverrechnungsbeschränkung

Hauptvorteile: Nr. 55/02, 19.11.02 City-Verbindung nur

- „Initiative Wohneigentum“: 2,55 Cent/ Min Regional /Deutschland: Geplante Kürzungen der

Eigenheimzulage sind schädlich für Konjunkturbelebung, Haushaltssanierung, Alterssicher-ung und Stadtentwicklung

4,09 cent/ Min Abrechnung nach der ersten Minute im Sekundentakt gestaffelter Nachlass auf fast alle Verbindungs-umsätze von ca. 7%

Nr. 56/02, 20.11.02

Unterschied zwischen Nutzer BusinessCall 500 zu BusinessCall 550 ist der Rabatt auf den monatlichen Verbindungsumsatz:

- GdW begrüßt Kabinetts-entscheidung: 300 Mio. Euro mehr für den Stadtumbau Ost

BC500 BC 550 Nr. 57/02, 21.11.02 ab einen monatl Verbindungsumsatz ab2 5 EUR - 3%

- Wohnungswirtschaft sagt Mietnebenkosten den Kampf an Nr. 58/02, 28.11.02 ab 100EUR 3%

5% ab 400EUR 5% (sp) ab 750EUR 7% 9%

Verbandsreport 11-12/2002 31

4 Öffentlichkeitsarbeit/Marketing

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:

Deutsche Telekom AG, KM Mitte-Ost Sylvia Nowack

Tel. 0391-66 13 33 4 (schm) Erhöhung der Kabelentgelte durch Deutsche Telekom AG/Kabel Deutschland GmbH Die Deutsche Telekom AG/Kabel Deutschland GmbH hat mit Wirkung zum 01.11.2002 ein neues Preismodell für Kabelentgelte vorgelegt. Danach verteuert sich der Kabelanschluss je nach Anzahl der Wohnungen je Übergabepunkt um bis zu 50%. Gebühren für Einzelnutzerverträge erhöhen sich um rd. 6 %. Entsprechende Informationen wurden den Wohnungsunternehmen bereits zugesandt. Der GdW hat gegen diese Preiserhöhung mehrfach interveniert. Allerdings vertritt die Regulierungsbehörde die Auffassung, dass die Kabelentgelte der Deutschen Telekom nicht genehmigungspflichtig seien. Damit hätten auch kartellrechtliche Schritte wenig Aussichten auf Erfolg. Das am 29.11.02 zwischen dem GdW und der Kabel Deutschland GmbH geführte Gespräch zum Thema „Kabelgebühren-erhöhung“ hatte folgendes Ergebnis: - Die Preiserhöhung ist unbegründet und auch in der Höhe nicht akzeptabel. - Sie basiert nicht auf der Weitergabe erhöhter Signalbezugskosten der Telekom oder auf einem Programm- und Dienstsangebot, sondern dient allein- dem Schuldenabbau der Deutschen Telekom,- der Steigerung des Verkaufserlöses aus dem Netzverkauf. - Sie liegt deutlich über der Preissteigerungsrate sowie darüber hinaus

über der bisherigen Preiserhöhung vom Mai 2002. - Sie kann nur vor dem Hintergrundmonopolistischer Strukturen auf der NE 3 und der Tatsache durchgesetzt werden, dass ein Ausweichverhalten – z.B. Wechsel auf Satellitenempfang – aus finanziellen und baukapazitiven Gründen nur mittel- bis langfristig (schon gar nicht bis zum 01.11.02) möglich ist. Die Preiserhöhung verschlechtert die Vermietungssituation für die Wohnungs-wirtschaft. Sie führt zu einer über-proportionalen Belastung der Netzebene 4/WoWi und sozialschwächerer Kunden. Für individuelle Verhandlungen zwischen den Wohnungsunternehmen und den Kabelnetzbetreibern erhalten Sie in der Anlage die Fakten der Gebührenerhöhung sowie entsprechende Argumente die die Auswirkungen der Gebührenerhöhungen verdeutlichen. (schm) Gestattungsverträge mit Kabel-netzbetreibern In einer Veranstaltung der Arbeits-gemeinschaft Hallescher Wohnungsunter-nehmen (11er-Rat) berichtete Wolfgang Schulze, Vorstand Bauverein für Kleinwohnungen eG Halle und Vorsitzende des Fachausschusses Multimedia der wohnungswirtschaftlichen Verbände Sachsen-Anhalts zum Thema

„Auslaufen von Kabelnetzverträgen – Was haben Wohnungsunternehmen zu

beachten“. Das Referat von Herrn Schulze ist als Anlage beigefügt. (schm)

32 Verbandsreport 11-12/2002

5 Recht

Neue Rechtsvorschriften: Mietvertragsformulare

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass durch den Rechtsausschuss des GdW sowie des Formularausschusses an einer Neufassung der Mietverträge gearbeitet wurde.

Verwaltungsvorschrift zur Durchfüh-rung der Bauordnung Sachsen-Anhalt Unter dem Datum des 21.05.2002 wurde im Ministerialblatt vom 18. Oktober 2002, Nr. 49 2002 die Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bauordnung Sachsen-Anhalt erlassen.

Deren wesentliche Änderung besteht darin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen in das Vertragsmuster eingearbeitet wurden und eine Neustrukturierung erfolgte um eine klare und übersichtliche Regelung zu erzielen. Die neuen Vertragsmuster sind ab 02.01.03 über den Hammonia Verlag verfügbar.

Unterlassungsklagengesetz Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 62 Seite 3422 ff findet sich das Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucher-rechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz – UlaG).

(ph) Außerordentliche Kündigung, Darlehensvertrag

Nach § 1 des Gesetzes kann derjenige, wer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestimmungen, die nach den §§ 307 bis 309 des Bürgerlichen Gesetzbuches unwirksam sind, verwendet oder für den rechtsgeschäftlichen Verkehr empfiehlt, auf Unterlassung und im Fall des Empfehlens auch auf Widerruf in Anspruch genommen werden.

Es besteht kein Grund zur außerordentlichen Kreditkündigung, wenn die Umstände, die zur Kündigung herangezogen werden, dem Kreditgeber bereits im Zeitpunkt der Kreditgewährung bekannt waren (BGH, Urt. v. 07.05.2002 – XIR 236/01). Der Entscheidung lag folgender Tatbestand zu Grunde: Im Bereich der Wohnungswirtschaft würde

dies die Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen.

Die kreditierende Bank hatte über die von der KfW gestellten Bedingungen dem Kreditnehmer vorgegeben, dass er sich nur mit schriftlicher Zustimmung der Bank Sicherheiten vom Beteiligungsnehmer stellen lassen darf.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden an vom Hochwasser der Elbe sowie ihre Zuflüsse betroffenen Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt

Mit der nachfolgenden Übersendung eines Kreditantrages hat der Kreditnehmer der Bank einen entsprechenden Sicherungs-vertrag mit dem Beteiligungsnehmer übersandt.

Im Ministerialblatt 2002 des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 53 Seite 1079 befindet sich die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden an vom Hochwasser der Elbe sowie ihre Zuflüsse betroffenen Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt. (ph)

Bankintern wurde diese Information nicht dem Kreditprozess zugeordnet. Knapp ein Jahr nach Vertragsschluss beantragte das Beteiligungsunternehmen das Gesamtvoll-streckungsverfahren.

Verbandsreport 11-12/2002 33

5 Recht

Eine Interessenabwägung führt das Gericht weiter aus, lasse eine Laufzeit von 12 Jahren zu.

Daraufhin kündigte die Bank den Kredit mit sofortiger Wirkung. Als Begründung führte sie den Verstoß gegen die KfW-Bestimmungen an, da eine Zustimmung der Bank zur Sicherheitsbestellung nicht vorlag. Der BGH entschied, dass es darauf ankommt, ob die Bank Kenntnis von der Sicherheiten und Bestellung bereits per Abschluss des Darlehensvertrags hatte.

Bereits mit Urteil des BGH vom 4. Juli 1997 (AZ: V ZR 405/96) hat dieses sich ebenfalls mit den Laufzeiten eines Vertrages über Telekommunikationsan-lagen auseinandergesetzt. Auch der BGH hält eine 20jährige Laufzeit des Vertrages für unzulässig. Die Gerichte führen übereinstimmend aus, dass eine derartig langfristige Bindung als unangemessen erscheint, weil sie das Wohnungsunternehmen nahezu doppelt so lange im Vertrag festhielte, als sie den Betreiber aus Amortisationsgesichts-punkten notwendig erscheint.

Waren der Bank die Umstände der Kündigung bereits bei Kreditgewährung bekannt, kann sie diese Umstände später nicht zur Begründung einer entsprechenden fristlosen Kündigung heranziehen. Weiterhin führt das Gericht aus, dass der strittige Sicherungsvertrag bereits bei dem Mitarbeiter der Bank eingegangen war und dieses Wissen der Bank insgesamt zuzurechnen ist.

(ph) Bereitstellungskosten bei Räu-mungsvollstreckung muss der Gerichtsvollzieher darlegen

(ph) Laufzeiten von Verträgen über Telekommunikationsanlagen

Immer wieder kommt es zum Streit über die Kosten einer Räumungsvollstreckung, die von den Wohnungsunternehmen von den Gerichtsvollziehern abverlangt werden.

Nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg (Urteil vom 7. Mai 2002, MMR 2002, S. 679 ff) ist eine Vertragslaufzeit von 25 Jahren für einen Gestattungsvertrag über eine Breit-bandkabelanlage wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam, da diese Vertragsdauer keine billige und gerechte Regelung darstellt und das Gleichgewicht der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien erheblich stört. Nach einer anderen Entscheidung des Kammergerichtes Berlin vom 2. Juli 2002 (AZ. 14 U 29/01) hat dieses sich ebenfalls mit einer entsprechenden Laufzeit auseinandergesetzt. Auch dieses Gericht hat entschieden, dass die Laufzeit des Gestattungsvertrages von 25 Jahren wegen des Verstoßes gegen § 9 AGBG unzulässig ist.

Das LG Frankfurt/Main hatte sich im Beschluss vom 6. August 2001 (2-9 T 777/00), veröffentlicht in „Deutsche Wohnungswirtschaft“ 2002, Seite 233 f., mit den Bereitstellungskosten einer Räumungsvollstreckung zu befassen. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Bereitstellungskosten bei der Räumungs-vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher schlüssig darzulegen und ggf. unter Beweis zu stellen sind. Konkret muss er die Vertragsverein-barungen bzw. Geschäftsbedingungen des Speditionsunternehmens die der Beauf-tragung zugrunde lagen und welche Voraussetzung für die Entstehung eines Anspruches auf Erstattung der

34 Verbandsreport 11-12/2002

5 Recht

Nächtliche Streupflicht eines Wohnraumvermieters

Bereitstellungskosten oder einer Bereit-stellungspauschale darlegen. Im vorlie-genden Fall hatte der Vermieter für den Räumungsauftrag bereits einen Vorschuss von 8.000 DM gezahlt.

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit Urteil vom 20.06.2000 – 24 U 143/99 (WM 2002 Seite 89) mit o. g. Problematik ausein-anderzusetzen. Der Kläger begehrte Schmerzensgeld gemäß § 847 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Verkehrs-sicherungspflicht. Der Kläger stürzte auf einer dreistufige Außentreppenanlage auf deren oberem Podest beim Hinaustreten auf dem Weg zu seiner täglichen Arbeit. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte grundsätzlich als Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig ist und alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen hat, die geeignet sind den Schadenseintritt zu vermeiden.

Vor dem anberaumten Räumungstermin wurde der Vollstreckungsauftrag zurück-genommen. Nachfolgend rechnete der Gerichtsvollzieher Vollstreckungskosten in Höhe von 3.600 DM ab. In diesen 3.600 DM war ein Betrag von 3.500 DM für Transportkosten enthalten. Der Vermieter hatte gegen den Kostenansatz des Gerichtsvollziehers Erinnerung eingelegt und gegen die zunächst abgelehnte Erinnerung dann weitere sofortige Beschwerde eingelegt. Das damit beauftragte LG Frankfurt am Main stellte fest, dass die angegriffenen Kosten von 3.500 DM nicht in Ansatz zu bringen sind.

Jedoch besteht diese Verkehrssicherungs-pflicht, insbesondere die Streupflicht des Grundstückseigentümers nicht rund um die Uhr (s. BGH NJW 270,1985).

Es wurde weder nachvollziehbar dargelegt, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind noch dass sie dem Gerichtsvollzieher zu Recht erstattet werden müssen.

Das Gericht führt weiter aus, dass außerhalb der allgemeinen Verkehrs-stunden ein Vertrauenstatbestand hin-sichtlich des jederzeitigen Streuens nicht besteht, weil es für den Verkehrssicherungspflichtigen zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Der Unfall ereignete sich zu so früher Morgenstunde (6:05 Uhr), dass der Kläger nicht erwarten konnte, die Beklagten würden allein zu seinem Schutz ihre Nachtruhe unterbrechen. Eine Unter-brechung der Nachtruhe (22:00 bis 06:00 Uhr) wäre aber in diesem Fall konkret erforderlich gewesen, wenn zum Unfall-zeitpunkt (6.05 Uhr) die Treppenanlage hätte abgestreut werden müssen. Das Gericht führt weiter aus, das erst ab einer gewissen Verkehrsverdichtung, die üblicherweise ab 7:00 Uhr eintritt, der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen ist.

Es ist Sache des Gerichtsvollziehers, die Entstehung die von ihm in Rechnung gestellten Auslagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 Gerichtsvollzieherkostengesetz schlüssig darzulegen und unter Beweis zu stellen. Allein der Hinweis darauf, dass eine Bereitstellungspauschale hätte entstehen können reicht nicht aus. Ebenso reicht es nicht aus, dass mit einer bloßen Aufzählung der zu räumenden Räumlichkeiten die Bereitstellungskosten als angemessen zu sehen sind. Darüber hinaus greift die Regelung des § 649 BGB, wonach der beauftragte Spediteur im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses eine Anrechnung der ersparten Aufwendungen vornehmen hätte müssen. (ph)

Verbandsreport 11-12/2002 35

5 Recht

Nach einer anderen Entscheidung des BGH, bei der sich der Unfall um 20:30 Uhr ereignete, wurde eine andere Entscheidung getroffen. Daraus wird deutlich, dass die Frage nach dem Umfang der vertraglich begründeten Verkehrssicherungspflicht nach den Umständen dieses Einzelfalles besonders zu beachten ist. (ph) Mangel der Mietsache bei nach-träglich erhöhten Standards Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6. Juni 2002 – 10 U 12/01 – (GE 2002, 1058) über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: In den Büroräumen war mehrfach eingebrochen worden. Die Mieterin meinte, dass die Stockwerkstüren nicht ausreichend gesichert sind und minderte die Miete. Das OLG verneinte jedoch diesen Anspruch, da der vertragsgemäße Zustand mit den eingebauten Türen erreicht war. Eine spätere Änderung vom Standard sei nur ausnahmsweise bei einer Gesundheitsgefährdung des Mieters zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Miet-objektes gehörten zur Modernisierung, zu deren Vornahme der Vermieter berechtigt, aber nicht verpflichtet sei. Eine andere Entscheidung ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt möglich, dass in einem Zeitraum von knapp 2 Jahren viermal eingebrochen worden sei. (ph) Betriebskostenrecht – Kündi- gungsrecht des Mieters bei hohen Nachzahlungen Übersteigen die tatsächlich anfallenden Betriebskosten erheblich die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen und werden

entsprechend der Abrechnung erhebliche Beträge fällig, verwehrt die neue Rechtssprechung dem Vermieter oftmals den Nachzahlungsanspruch mit der Begründung, den Vermieter würde ein Verschulden bei der unzutreffenden Festsetzung der Vorauszahlungen treffen. So hat z.B. das LG Frankfurt/M. entschieden, dass der Mieter einen auf Freistellung von Nachzahlungen gerichtete Schadensersatzanspruch hat, wenn der angesetzte Vorauszahlungsbetrag nicht einmal den Betrag der verbrauchs-unabhängigen Betriebskosten abdeckt. LG Frankfurt/M., Urteil vom 30.11.2001-2/17S81/01 (NZM 2002, 485) In einem anderen Urteil hat das LG Düsseldorf die Auffassung vertreten, dass der Mieter nicht darauf vertrauen kann, dass die vereinbarten Vorauszahlungs-beträge die anfallenden Betriebskosten auch abdecken. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Höhe der Betriebskosten bei Vertragsabschluss ausdrücklich erörtert wurde und der Vermieter schuldhaft falsche Angaben oder sogar Zusagen gemacht hat, die der Realität nicht entsprechen. Dement-sprechend könnte der Mieter in diesem Fall Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend machen, wenn eine ausdrückliche Zusicherung bzw. eine Täuschung vorliegt. LG Düsseldorf, Urteil vom 3.1.2002 – 21 S 609/00 (NZM 2002, 604) Hinweis: Der § 556/BGB Abs. 2 letzter Satz führt aus: „Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden“. (ph)

36 Verbandsreport 11-12/2002

6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen

Resümee zur VdW-Fachtagung der Geschäftsführer/Bürgermeis-ter am 11./12.12.2002 in Meisdorf An unserer traditionellen Fachtagung in Meisdorf nahmen über 80 Vertreter der VdW-Mitgliedsunternehmen teil. Schwerpunktmäßig wurde das Thema: „Stadtumbau in Sachsen-Anhalt“ behandelt. Der Staatsminister der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, Herr Rainer Robra, befasste sich in seinem Statement vorrangig mit der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sowie den Forderungen der Landesregierung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wohnungswirtschaft. Frau Dr. Riemer legte nochmals den Forderungskatalog der Gesamtorganisation der unternehmerischen Wohnungswirt-schaft insbesondere zur Streichung der Altschulden, zumindest der abzureißenden bzw. der dauerhaft leerstehenden Woh-nungen, dar. Die Ergebnisse der Leer-standsanalyse der VdW-Mitgliedsunter-nehmen per 30.06.2002 und 30.09.2002 wurden wieder sehr anschaulich durch Herrn Luckanus, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Wohnungsbau-GmbH Hohenmölsen, präsentiert. Die durchschnittliche Leerstandsquote (Gesamtbestand) hat sich wie folgt entwickelt: 31.12.01 31.03.02 30.06.02 30.09.02 22,7% 23,30% 23,74% 24,05% Der Geschäftsführer der SALEG, Rüdiger Schulz, informierte die Teilnehmer über die Ergebnisse des Wettbewerbs für den Umbau in der Plattenbausiedung Halle- Silberhöhe. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der SALEG. Herr Thomas Elmendorff, Geschäftsführer Gebäudewirtschafts GmbH Merseburg, berichtete über die Kooperation seines

Unternehmens mit der MIG Merseburger Immobilienverwaltungs GmbH und dem Bauverein für Kleinwohnungen Halle. In gewohnter Weise stellte Herr Lux aktuelle Dienstleistungsangebote der WSA vor. Insbesondere ging es um das Management bei ausstehenden Darlehensprolongationen, worüber Frau Marquardt referierte. Unter dem Tagesordnungspunkt Verbands-internes wurden aktuelle, die Wohnungs-wirtschaft tangierende, Fragen diskutiert. Weiterhin wurde der Vorschlag des Verbandsrates zum Wettbewerb „Ver-walter des Jahres“ vorgestellt. Zum Thema „Sicherheit in Wohngebieten“ referierte Herr Udo Möbus, Kriminal-hauptkommissar des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt. Auf großes Interesse stieß der Vortrag Kommunalbürgschaften und Insolvenzprophylaxe, den Herr RA Dr. Michael Backhaus hielt. Zu den Themen „Rating als Instrument der Unternehmensbeurteilung“ sowie „Aktu-elle Steuergesetzgebung für die Wohnungswirtschaft“ referierten Frau Gertrud Bertling, Prüfungsdirektorin VdWg und Frau Doreen Mottl, Steuer-beraterin VdWg. Verbandsratsvorsitzender Fritz-Peter Schade und der Verbandsdirektor Jost Riecke verabschiedeten die langjährigen Geschäftsführer Heinz Kleinert (Neue Bitterfelder Wohnungs- und Baugesellschaft mbH), und Hans-Karl Gödecke (Wohnungsbaugesellschaft mbH, Vorharzer Heimstätte Nachterstedt), die zu Beginn des Jahres 2003 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Wir wünschen den Nachfolgern Frau Wielonek (Bitterfeld) und Herrn Klar (Nachterstedt) viel Erfolg bei ihrer Tätigkeit. Bei Interesse können die Vortrags-unterlagen zu den Themen der Referenten Herr Elmendorff, Frau Marquadt,

Verbandsreport 11-12/2002 37

6 Bildung/Informations- und Schulungsveranstaltungen

Herr Luckanus, Herr Möbus, Frau Bertling und Frau Mottl in der VdW-Geschäftsstelle abgefordert werden. Die nächste Fachtagung der Geschäfts-führer/Bürgermeister findet am 25./26.06.2003 in Meisdorf statt. (schm)

(Fritz-Peter Schade, Hans-Karl Gödecke, Heinz Kleinert, Jost Riecke)

(Teilnehmer der Fachtagung) VIII. Naumburgseminar „Woh-nungseigentumsrecht“ Am 14./15. November 2002 führte der Verband der Immobilienverwalter Sachsen-Anhalt e.V. in Zusammenarbeit mit beiden Verbänden das VIII. Naumburgseminar durch. Über 160

Teilnehmer aus privaten Wohnungs-verwaltungen, Wohnungsgesellschaften und Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalts wurden von den Referenten Dr. RA Deckert, Dr. Gottschalg, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf und RA Müller über wesentliche Fragen des Wohnungseigentumsrechts informiert. In seinem Grußwort ging Verbandsdirektor Riecke für beide Verbände auf die Situation am Wohnungsmarkt ein und hob hervor, dass nicht nur die durch die Bundesregierung geplanten Veränderungen bei den steuerlichen Regelungen und der Eigenheimzulage, sondern insbesondere auch der Rückgang der Bevölkerung und die Erhöhung des Altersdurchschnitts erhebliche Auswirkungen auch für den Bereich der Wohnungseigentumsver-waltung haben werden. Die von den Referenten vorgelegten Unterlagen können bei Bedarf über die VdW-Geschäftsstelle abgefordert werden. (rie)

38 Verbandsreport 11-12/2002

7 Finanz- und Rechnungswesen Überprüfung der Wertansätze von Gebäuden zum Bilanzstichtag

Zu Nr. 1: Grundlage zur Bewertung sind zunächst die ursprünglich Anschaffungs-/Her-stellungskosten vermindert um planmäßige bzw. außerplanmäßige Abschreibungen. Die Nutzungsdauer ist vorsichtig zu schätzen. Sie sollte nicht unter 50 Jahre und nicht über 80 Jahres liegen. Nach dem HGB besteht eine Abschreibungspflicht auf den niedrigeren beizulegenden Wert zum Stichtag bei Wohngebäuden, sofern eine voraussichtliche dauernde Wert-minderung vorliegt.

31. Dezember 2002 in Verbindung mit der Stellungnahme zur Rech-nungslegung des Wohnungs-wirtschaftlichen Fachausschusses (WFA) unter Berücksichtigung von strukturellem Leerstand bei zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden Die Bewertung der Gebäude infolge des Überangebotes von Wohnungen und des damit entstehenden strukturellen Leerstandes in Sachsen-Anhalt wird wesentliche Bedeutung im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 erlangen.

Die vom wohnungswirtschaftlichen Fachausschuss des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) herausgegebene Stellungnahme zur Rechnungslegung unter Berücksichtigung von strukturellem Leerstand bei zur Vermietung vorgesehenen Wohngebäuden stellt die Grundlage für die Bewertung beim vorliegenden Unternehmenskonzept – ebenfalls das Konzept nach AHGV – dar. In den Unternehmens-/Sanierungskon-zepten sind die Gebäude - abhängig von zukünftiger strategischer Ausrichtung – wie folgt zuzuordnen:

Gründe zur Bewertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert ist ebenfalls bei Gebäuden erforderlich, die von erheblich strukturellem Leerstand betroffen sind. Eine dauernde Wertminderung wird lt. der Stellungnahme nur dann angenommen, wenn aufgrund nachweisbarer Umstände erwartet werden kann, dass im Zeitraum von 3 bis 5 Jahren, der niedrigere beizulegende Wert den Buchwert, der sich bei planmäßiger Abschreibung ergibt, wieder erreicht wird. Es stellt sich nun die Frage, wie sich der beizulegende Wert zu ermitteln ist. Lt. der Stellungnahme erfolgt die Wertermittlung über den Ertragswert. Künftige Ent-wicklung von Mieten und Leerstand sind einzubeziehen.

Zur Ermittlung des Ertragswertes stellen wir ein Rechenbeispiel auf Diskette zur Verfügung.

1. bewohnbare Gebäude zu dauerhaften Vermietung am regionalen Wohnungsmarkt (Anforderung der Diskette über Frau Vogt

0391-7441720) 2. zum Abriss bzw. Teilabriss

vorgesehene Gebäude Hierzu ist klarzustellen, dass unsere bisher vorgenommene Bewertung (Vergleich der fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungs-kosten zum Ertragswert bezogen auf die halbe Restnutzungsdauer) nicht mehr anzuwenden ist.

3. zum Verkauf vorgesehene Gebäude

Verbandsreport 11-12/2002 39

7 Finanz- und Rechnungswesen

Zu Nr. 2: Für die zum Abriss vorgesehenen Gebäude sind Ermittlungen auf Grundlage des Ertragswertes vorzunehmen. Als wichtige Prämissen sind die kürzere Rest-nutzungsdauer als auch die bis zum Abriss voraussichtliche Leerstandsentwicklung hierbei einzubeziehen. Zur Vollständigkeit stellen wir Ihnen ebenfalls ein Rechenbeispiel auf Diskette dargelegt. Ein Beispiel liegt Ihnen auch aus früheren Schulungsveranstaltungen vor. Zu lfd. Nr. 3: Diese Bewertung erfolgt auf Grundlage möglicher Verkaufspreise und stellt auf den Einfall ab. Bei Überprüfung der Wertansätze zum Stichtag 31.12.2002 im Vergleich der fortgeführten Buchwerte zu den Ertragswerten der Gebäude wird es sicherlich zu Abwertungserfordernissen kommen. Damit geben die angepassten Wertansätze des Anlagevermögens ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögenslage zum Stichtag wieder. Werden ermittelte Wert-anpassungen nicht vorgenommen, wird dieses einschränkend bezogen auf eine ordnungsgemäße Bilanzierung dargelegt. Die im Weiteren dann auch Fragen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung aufwerfen werden. Für Rückfragen stehen wir hierfür zur Ver-fügung. (ber)

40 Verbandsreport 11-12/2002

9 Steuern

Betriebskostenabrechnung/Nach-berechnung von Grundsteuern aus früheren Jahren Grundsätzlich geht die Literatur wie die Rechtsprechung davon aus, dass mit dem Ausgleich einer Betriebskostenabrechnung durch den Mieter bzw. den Vermieter eine Nachforderung von Kosten für keine der Mietparteien mehr möglich ist. Mit dem wechselseitigen Ausgleich der Forderung ist ein so genanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis bzw. ein Schuldan-erkenntnisvertrag eingetreten. Einzelne Gerichte haben jedoch entschieden, dass insbesondere bei Nachberechnung von Grundsteuern eine Nachforderung durch den Vermieter möglich sein soll. So hat z. B. das LG Berlin mit Urteil vom 10.02.2000, Az. 62 S 409/99 festgestellt, dass der Differenzbetrag trotz bezahlter Abrechnung noch nachträglich vom Mieter eingefordert werden kann. Weiter führt das Gericht aus, dass das Abflussprinzip auf Grundsteuern, die vom Finanzamt rückwirkend festgesetzt werden, nicht angewendet werden kann. Das LG Frankfurt am Main (13.11.2001, Az. 2-11 S 192/01) hatte sich mit einer ähnlichen Problematik auseinandergesetzt und entschieden, dass der Vermieter preis-gebundenen Wohnraums Nachbelastun-gen mit Grundsteuer für vergangene Zeiträume (hier vier Jahre) unbeachtet der Betriebskostenabrechnung für diese Zeiträume auf die Mieter umlegen kann, sofern aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, diese Belastung nicht früher geltend machen konnte. Eine etwas andere Auffassung vertrat das LG Frankfurt am Main mit Urteil vom 02.05.2000, Az. 2-11 S 409/99, in dem

dies ausführte: „Erhöht das Finanzamt die Grundsteuer rückwirkend, kann eine bereits erteilte Betriebskostenabrechnung berichtigt werden, allerdings nur so weit, wie das Jahr der Berichtigungserklärung oder das diesem vorangegangene Jahr von der Erhöhung betroffen sind.“ Diese Auffassung steht nach unserer Ansicht etwas allein, da die meisten Gerichte anders geurteilt haben und im § 169 Abgabenordnung für Steuern eine Festsetzungsfrist von vier Jahren geregelt ist. (rie) Zuordnung der Teilentlastung nach Altschuldenhilfegesetz zu EK 02 oder EK 04 Verfahren der HaWoGe vor dem Finanzgericht Dessau 1. Sachverhalt Seit mehreren Jahren ist strittig, wie die steuerfreien Vermögensmehrungen aus der Teilentlastung nach dem Altschulden-hilfegesetz, die im Jahr 1994 vollzogen worden sind, zuzuordnen sind. Strittig ist, ob eine Zuordnung zum ehemaligen EK 02 zu erfolgen hatte, mit der Folge, dass im Falle von Ausschüttungen bis 2016 noch eine 30%ige Körperschaftsteuerbelastung herzustellen ist. Alternativ, und von GdW und unseren Verbänden auch so unterstützt, kommt eine Zuordnung zum ehemaligen EK 04 in Betracht mit der Folge, dass bei Ausschüttung dieser Beträge keine Körperschaftsteuerbelastung mehr anfällt. Nach Auffassung der Verbände ist diese Zuordnung zum EK 04 deshalb sachgerecht, weil die Änderung eine Rückwirkung auf die DM-Eröffnungs-bilanz hat und in der DM-Eröffnungsbilanz

Verbandsreport 11-12/2002 41

9 Steuern

die steuerlichen Eigenkapitalbeträge dem EK 04 zuzuordnen waren.

Formulare für die Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2003

Gemäß Rechtsprechung des BFH (Az.: VII B 261/01, nicht veröffentlicht) haben Steuerpflichtige keinen Anspruch mehr darauf, dass Ihnen das Finanzamt die Steuererklärungsvordrucke kostenlos zusendet. Dies ergibt sich aber auch schon aus dem Gesetz. Gemäß § 150 Abs. 1 AO hat der Steuerpflichtige eine gesetzlich geregelte Mitwirkungspflicht.

Wegen der generellen Bedeutung dieser Frage haben sich die Verbände auch an dem entsprechenden Verfahren der Halberstädter Wohnungsgesellschaft vor dem Finanzgericht Dessau beteiligt. 2. Entscheidung des Finanzgerichts Dessau vom 26.09.2002 Entgegen den Pressemeldungen hat die Halberstädter Wohnungsgesellschaft vor dem Finanzgericht Dessau in der Sache Recht bekommen. D. h., das Finanzgericht hat es nicht als strittig angesehen, dass die Altschuldenbefreiung auch tatsächlich dem EK 04 zuzuordnen gewesen wäre.

Demzufolge ist es notwendig, sich die entsprechenden Formulare bei dem für Sie zuständigen Finanzamt zu holen. Falls Sie über einen Internetanschluss verfügen, können Sie sich die Formulare auch unter folgender Adresse herunterladen: Die im Endeffekt aber nicht erfolgreiche

Abwicklung des Verfahrens ist mit verfahrensrechtlichen Sachverhalten be-gründet. So hat der Richter darauf abgestellt, dass keine Änderung für den Veranlagungszeitraum 1994 möglich sei, da die Bescheide für die Veranlagungs-zeiträume 1992 und 1993 bereits verjährt waren. Aus diesem Grunde können die Vermögensmehrungen aus der Teilent-lastung nur dem EK 02 zugeordnet werden.

www.bundesfinanzministerium.de/Anlage 15092/Vordruckmuster-2003.pdf Sollten Sie keine Möglichkeit haben, sich die Formulare aus dem Internet herunterzuladen, können Sie sich aber auch an den Verband wenden. Wir werden Ihnen dann die entsprechenden Formulare zusenden. Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

3. Wertung

Es ist nicht zwingend, der Argumentation des Richters zu folgen. Dieser stellt die Regelung des § 47 KStG vor die Sonderregelung des § 50 Abs. 3 DM-Bilanz-Gesetz. Diese Frage wird aber im Endeffekt nur vor dem BFH zu klären sein. Deshalb ist auch Revision gegen das Urteil eingelegt worden.

Alle Unternehmer sind gesetzlich verpflichtet, Bücher und Aufzeichnungen aufzubewahren (§ 147 AO). Die Aufbewahrungsfrist beträgt i.d.R. 10 Jahre. Ab dem 1. Januar 2002 gilt die zehnjährige Aufbewahrungsfrist auch für die Buchhaltungsdaten der betrieblichen EDV, da das Finanzamt ab dem 1. Januar 2002 das Recht hat, auch auf Ihre Daten zurückzugreifen. Die Daten müssen demzufolge archiviert werden und Sie müssen garantieren können, dass diese lesbar bleiben.

(rie)

42 Verbandsreport 11-12/2002

9 Steuern

Gemäß Urteil des BFH vom 19. August 2002 (VIII R 30/01) ist für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung von Geschäfts-unterlagen, zu der das Unternehmen nach § 257 HGB und § 147 AO verpflichtet ist, im Jahresabschluss eine Rückstellung zu bilden. Das Urteil bezieht sich zwar nur auf die „normalen“ Geschäftsunterlagen und nicht auf die notwendige Datensicherung. Sie sollten sich jedoch die entsprechenden Kosten der Datensicherung vermerken und auch in die Rückstellung mit einbeziehen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kosten im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung nicht anerkannt werden, ist relativ gering. Vorübergehende Unterbringung von den durch die „Jahrhundertflut“ obdachlos gewordenen Menschen in Wohnungen von Vermietungsgenossen-schaften Bis zum 31. Dezember 2000 bestand eine Billigkeitsmöglichkeit bei der vorübergehenden Unterbringung von Aus- und Übersiedlern sowie Asylbewerbern, Obdachlosen und Bürgerkriegsflüchtlingen in Wohnungen von Vermietungsgenossen-schaften und –vereinen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG, die den Vermietungs-genossenschaften die Steuerbefreiung erhielt, auch wenn sie wegen dieser Geschäfte die 10 %-Grenze überschritten. Der GdW hat gemäß Schreiben vom 17. September 2002 beim Bundesministerium der Finanzen eine analoge Billigkeitsregelung für die vorübergehende Unterbringung von den durch die „Jahrhundertflut“ obdachlos gewordenen Menschen in Wohnungen von Vermietungsgenossenschaften beantragt. In dieser Sache liegt zwischenzeitlich seitens des Bundesministeriums der

Finanzen eine Antwort vor. Gemäß Schreiben vom 27. November 2002 teilte das Bundesministerium der Finanzen mit, dass es nicht vorgesehen ist, eine bundeseinheitliche Billigkeitsregelung im Wege eines BMF-Schreibens zu erlassen. Die regional von dem Hochwasser betroffenen Länder können aber darüber entscheiden, ob im Einzelfall aus Billigkeitsgründen die Steuerbefreiung zu gewähren ist. Aktueller Sachstand zum „Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (StVergAbG)“ Das Kabinett hat am 20. November 2002 den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen beschlossen. Dabei wurden folgende steuerliche Änderungen, die für die Besteuerung unserer Wohnungsunternehmen von Bedeutung sind, beschlossen: 1. Mindestbesteuerung (§ 10 d Abs. 2 EStG und § 10 a GewStG) Der bisher der Höhe nach und zeitlich unbeschränkte Verlustvortrag soll künftig in der Weise beschränkt werden, dass Verlustvorträge in den Folgejahren nur noch bis zur Hälfte des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig sein werden. Dies ist vor allem im Rahmen des Stadtumbaus Ost problematisch, wenn Wohnungs-unternehmen, die durch die Verkäufe von weitestgehend abgeschriebenem Anlage-vermögen trotz Verluste aus dem operativen Geschäft steuerpflichtig werden und somit weniger Mittel für dringend erforderliche Reinvestitionen zur Verfügung haben. Die ursprünglich vorgesehene zeitliche Beschränkung des Verlustvortrages auf 7 Jahre wurde nicht beschlossen. Somit wird es bei der zeitlich unbefristeten Vortragsmöglichkeit bleiben.

Verbandsreport 11-12/2002 43

9 Steuern

Eine gleichlautende Beschränkung (Mindestbesteuerung) soll in das Gewerbe-

Die bisherige 10jährige Spekulationsfrist bei nicht selbst genutzten Grundstücken soll entfallen. Zukünftig soll es zu einer allgemeinen pauschalen 15 %igen Veräußerungsgewinnbesteuerung kommen. Somit wird bei den ab Datum des Gesetzesbeschluss angeschafften nicht selbst genutzten Grundstücken künftig die Differenz zwischen Anschaffungs-/Herstellungskosten und Veräußerungs-preis als Veräußerungsgewinn besteuert. Abschreibungen werden in die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht mit einbezogen.

steuergesetz aufgenommen werden (§ 10 a GewStG). 2. Abschaffung der gewerbesteuer-lichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 GewStG) 3. Ausschluss des Übergangs von Verlusten bei Verschmelzung, Vermögens-übertragung und Spaltung (§ 12 Abs. 3 und Abs. 5 Satz 3 UmwStG – Aufhebung) Zukünftig soll ein Verlustvortrag in den Fällen der Verschmelzung, der Vermögensübertragung und der Spaltung nicht mehr auf den Rechtsnachfolger übertragbar sein.

Bei sog. Altfällen wird ein pauschaler Gewinn von 10 % des Veräußerungs-preises unterstellt (außer in den Fällen, in denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 90 % des Veräußerungspreises überschreiten), so dass eine Besteuerung des Veräußerungspreises mit 1,5 % erfolgen wird.

4. Bilanzsteuerliche Maßnahmen

gesetzliche Regelung des anschaffungsnahen Aufwandes (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG)

Abschaffung des Lifo-Verfahrens bei der Vorratsbewertung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG) 2. Abschaffung der degressiven

Gebäudeabschreibung (§ 7 Abs. 5 EStG) steuerliche Nichtanerkennung von Jubiläumsrückstellungen (§ 5 Abs. 4 EStG)

Bei Gebäude, die nach dem 1.1.2007 angeschafft oder hergestellt werden, wird es nur noch die lineare Abschreibung von 2 % geben.

Abschaffung der vereinfachten Abschreibungsermittlung für bewegliche Wirtgüter (1. Halbjahr, 2. Halbjahr; § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG)

In der Übergangsfrist, d.h. für Gebäude, die nach dem 31.12.2002 und vor dem 1.1.2007 angeschafft werden oder bei denen in diesem Zeitraum mit der Herstellung begonnen wird, gilt folgendes:

Erhöhung der Pauschalierung der privaten PKW-Nutzung von 1 % auf 1,5 %

Aufhebung der Steuerfreiheit von Sachprämien (§ 3 Nr. 38 EStG)

Abschaffung des Abzugs von Geschenken als Betriebsausgaben ( § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)

Abschreibung im Jahr der Fertigstellung und in den sieben folgenden Jahren 2 % Des Weiteren wurden folgende

Maßnahmen, die das Bauträgergeschäft betreffen, beschlossen:

danach (9. - 46. Jahr) 3 % 1. Erweiterte Steuerpflicht für

Veräußerungsgewinne nicht selbst genutz-ter Grundstücke

(§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)

44 Verbandsreport 11-12/2002

9 Steuern

Kinderzulage (nur bei Eigennutzung der Wohnung) 250 Euro

3. Änderung des Eigenheimzulagen-gesetzes

Der Förderzeitraum beginnt zukünftig nicht mehr automatisch im Jahr der Anschaffung, sondern kann wahlweise auch in einem der neun darauf folgenden Jahre beginnen.

Eigenheimzulage soll in Zukunft nur noch für Alleinstehende mit Kindern oder Familien mit Kindern gewährt werden. Für diesen Personenkreis soll es eine einheitliche Förderung von Neubauten und

Die vom Kabinett beschlossenen Änderungen bedürfen noch der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag. Der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren sieht wie folgt aus:

Bestandserwerb für einen Förderzeitraum von 8 Jahren geben.

Förderbeträge:

Familiengrundbetrag 1.000 Euro/p.a.

5.12.2002 Finanzausschuss Bundesrat Kinderzulage je 20.12.2002 Plenum Bundesrat haushaltzugehörigem Kind 800 Euro/p.a.

(1. Durchgang) 17.1.2003 1. Lesung Bundestag Die Einkunftsgrenzen sollen für den

maßgebenden Zweijahreszeitraum auf 70.000/140.000 Euro für Allein-stehende/zusammenveranlagte Ehepaare abgesenkt werden. Die Einkunftsgrenzen sollen sich pro Kind um 20.000 Euro für den Zweijahreszeitraum erhöhen. Die neue Regelung soll für Anschaffung bzw. Beginn der Herstellung ab dem 1.1.2003 gelten.

bis 19.2.2003 Ausschusssitzungen Bundestag

21.2.2003 2./3. Lesung Bundestag 14.3.2003 Plenum Bundesrat

(2. Durchgang) (mott) 4. Befristung des § 17 Eigenheim-

zulagengesetz § 17 EigZulG soll nur noch für

Anschaffungen von Genossenschafts-anteilen bis zum31.12.2005 gelten. Analog zur Förderung der allgemeinen Eigenheimzulage soll in Zukunft die Grundförderung nur noch Familien mit Kindern gewährt werden.

Förderbeträge nach dem 31.12.2002: Familiengrundbetrag 3 % der Einlage, max. 600 Euro

Verbandsreport 11-12/2002 45

10 Technik

Versicherungspflichten: Spielplätze – Wartung und Betrieb

Die Inspektionen sollen von sachkundigen Personen vorgenommen werden. (ph) Nach der zuständigen Norm EN 1176

wurden die vorhandenen länderspe-zifischen Normen abgelöst. Die EN 1176 umfasst:

Teil 1 – Allgemeine Anforderungen Teil 2 - Schaukeln Teil 3- Rutschen Teil 4 – Seilbahnen Teil 5 – Karussells Teil 6 – Wippgeräte Teil 7 – Wartung und Betrieb In der EN 1176 Teil 7 werden folgende Vorgaben gemacht:

- Häufigkeit der Inspektion und Wartung mindestens nach Herstellerangabe (s. auch EN 1176 Teil 1, Abschnitt 6).

a) Visuelle Routine Inspektion: Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen und Sauberkeit täglich bis zu 7 Tagen

b) Operative Inspektion:

Überprüfung des Betriebes und der Stabilität der Anlage in Bezug auf Verschleiß alle 1 – 3 Monate

c) Jährliche Hauptinspektion:

Feststellung des betriebssicheren Zustandes von Anlagen, Fundamenten und Oberflächen (auch Ausgrabungen und Freilegung von Bauteilen) mind. alle 12 Monate

46 Verbandsreport 11-12/2002

11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote

V. Wichtige Arbeitshilfen Sofortinformationen VI. Werkstattreihe zur Praxis des

Stadtumbaus Sofortinformation 24/2002 VII. Ein Hinweis: Nutzen Sie unser

Internet-Angebot über I. Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen www.vdwvdwg.de

zur Beseitigung von Schäden an Sofortinformation 26/2002 vom Hochwasser der Elbe sowie deren Zuflüssen

I. VdW/VdWg Marktberichte 2001/2002

betroffenen Wohngebäuden in Sachsen-Anhalt

II. Mietrechtliche Kommentierungen zur Hochwasserkatastrophe

Sofortinformation 27/2002

I. Aufstockung der Mittel für § 6a AHG Sofortinformation 25/2002 - Alle zur Zeit vorliegenden

130 Anträge auf zusätzliche Teilentlastung können voll abgedeckt werden

I. Steuerliche Maßnahmen der Koalitionsvereinbarung – Erste Wertung der Maßnahmen, die für die Wohnungswirtschaft von II. Leitlinien für mehr Effizienz

der öffentlichen Förderung, für Bedeutung sein können. eine höhere Dynamik beim II. Richtlinien über die Gewährung

von Zuwendungen für den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen in nach Stadtentwicklungskonzepten umzustrukturierenden Stadtteilen/Stadtquartieren mit vorrangiger Priorität in Sachsen-Anhalt „Stadtumbau-Ost Wohnungsrückbau-Richtlinien“

Stadtumbau III. Positionen zum Stadtumbau Ost

Chancen und Risiken, Zukunftsperspektiven für die

Arbeitsplätze in der Wohnungs- wirtschaft

- Betriebsrätekonferenz – Wohnungswirtschaft/ver.di verabschiedete am 13. November 2002 in Halberstadt das Grundsatz-papier

hier: Schreiben des Ministeriums für Bau und Verkehr v. 24.Oktober 2002

Sofortinformation 28/2002 Bestimmung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns

I. Ergebnisse des Treffens der Ost-Bauminister vom 27.11.2002 in Berlin

III. CDU- und FDP-Fraktion stellen Antrag auf ein „Begleitkonzept für ein höheres Tempo beim

II. Begleitkonzept Stadtumbau-Ost-Beschluss des Landtages vom 15.11.2002

Stadtumbau“ IV. Schließung des KfW-

Wohnraum- Modernisierungs- III. Antwort der Landesregierung

vom 19.11.2002 auf eine kleine Programm II

Verbandsreport 11-12/2002 47

11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote

- Fachwerkinstandsetzung nach WTA

Anfrage des Abgeordneten Thomas Felke (SPD)

Aktuelle Berichte (bü) WTA-Kompendium I, Band 2 Hrsg.: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemein-schaft WTA, Referat 8 – Fachwerk, unter Mitarbeit externer Referenten

Die aufgeführten Sofortinformationen können Sie unter

www.vdwvdwg.de „Informationen nur für Mitglieder“

2002, 307 Seiten, zahlreiche farbige Abbildungen, kar-tonierter Einband

aufrufen bzw. downloaden. (bü)

ISBN 3-8167-6184-4 Neuerscheinungen des HVH 54,00 € Hammonia Verlages GmbH - Schäden an Außenwänden - Den Mieterwechsel effi-

zient gestalten aus Ziegel- und Kalk- sandstein Verblend- 2. Auflage, 2002, 90 Seiten, mauerwerk 16,00 €, (mit Register-CD-ROM) Best.Nr. 10144 Helmut Klaas, Erich Schulz Hrsg.: Günter Zimmermann Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Schadenfreies Bauen Band 13 2., überarb. Auflage, 2002, 224 Seiten,

Hammonia Verlag, GmbH, Fachbuch-service, Postfach 62 02 28, 22402 Hamburg, Telefon: (0 40) 520103-0, Telefax (0 40) 520103-14, E-Mail: [email protected]

162 Abbildungen, 13 Tabellen, fester Einband ISBN 3-8167-6114-3 49,00 €

(schm) - Bauphysik – Geschichte

und Geschichten Neuerscheinungen des Fraunhofer IBR Verlages Helmut Künzel

2002, 146 Seiten, 95 überwiegend farbige Abbildungen, fester Einband

- Gewerk Mauerwerksbau

Richtig ausführen – Fehler vermeiden

ISBN 3-8167-6143-7 Helmut Bruckner 29,00 € 2002, 226 Seiten, 197,

teilweise farbige Abbil-dungen, 5 Tabellen, fester Einband

- Bauschadensfälle Band 2

Mit Register CD-Rom Hrsg.: Günter Zimmermann, ISBN 3-8167-4745-0 Ralf Schumacher 47,00 € 2002, 205 Seiten, zahlreiche, meist farbige

48 Verbandsreport 11-12/2002

11 Sonstiges/Verschiedenes/Stellengesuche/Stellenangebote

Abbildungen und Tabellen fester Einband ISBN 3-8167-6152-6 39,00 €

- Bauqualität

Verfahrensqualität und Produktqualität bei Projekten des Wohnungsbaus Hannes Weeber, Simone Bosch Bauforschung für die Praxis Band 60 2002, 170 Seiten, zahlreiche Abbildungen und Tabellen, kartonierter Einband ISBN-3-8167-4259-9 45,-- Euro

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an: Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart, Telefon (0711) 9 70-25 00, Telefax: (07 11) 9 70-25 08, E-Mail: [email protected] Internet: www. IRBbuch.de (schm) Stellengesuch Den wohnungswirtschaftlichen Verbänden liegt die Bewerbung einer ehemaligen Mitarbeiterin einer Wohnungsbaugesell-schaft außerhalb unseres Bundeslandes

vor, die zuletzt als Bauleiterin beschäftigt war. Im Jahre 1994 beendete sie ihr Ingenieurstudium an der Hochschule Cottbus mit Hauptfachrichtung „Technologie der Bauproduktion“. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die VdW-Geschäftsstelle. (schm)

Verbandsreport 11-12/2002 49

12 Veranstaltungskalender

Januar/Februar 2003 Tag 08.01.2003 Neujahrsempfang 09.01-2003 Gemeinsame Verbandsrätesitzung VdW/VdWg 04.02.-05.02.2003 Jahresabschlussschulung für Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Merseburg 26.02.2003 Fachausschuss Multimedia Terminvorankündigung 07.03. bis 09.03.2003 Landesbauausstellung

50 Verbandsreport 11-12/2002

15 WSA – Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH

Was Ihre Mieter wissen und beachten sollten Versicherungsschutz in der Mietwohnung Damit das Haus, in dem Ihre Mieter wohnen, auch ausreichend versichert, haben Sie eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese leistet für Schäden am Gebäude Ersatz, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel u.a. Gefahren verursacht werden. Zum Gebäude zählt die bauliche Substanz als solche, sowie alle von Wohnungsunternehmen eingebauten Teile, die zu dessen Nutzung zu Wohnzwecken dienen. Darüber hinaus sind auch sonstige Grundstücksbestandteile versichert (z.B. Einfriedungen usw.). Das „Dach über dem Kopf“ ist also über die Wohngebäudeversicherung gut abgesichert. Darüber hinaus haben Sie sicher eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die dann Ersatz leistet, wenn durch schuldhaftes Verhalten der Genossenschaft oder ihrer Mitarbeiter ein anderer zu Schaden kommt. Wie sieht es aber mit dem Eigentum Ihrer Mieter aus? Was ist, wenn Hausrat durch Feuer oder Leitungswasser zerstört wird oder gar durch Verschulden Ihrer Mieter andere geschädigt werden? Zwei Versicherungen müssen Ihre Mieter daher selbst abschließen, um ausreichenden Versicherungsschutz zu haben: Die Hausratversicherung Die Sorge um das Eigentum der Mieter obliegt ihnen selbst. Das Wohnungsunternehmen kann für Schäden

in diesem Bereich in aller Regel nicht aufkommen. Dem Mieter bietet sich aber die Möglichkeit dieses Risiko über eine Hausratversicherung abzusichern. Unter Hausrat versteht man nicht nur Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung und Haushaltsgeräte sondern u.a. auch Gardinen, elektrische und optische Geräte, CD´s, Bücher, Musikinstrumente, Bargeld, Wertsachen, Wertpapiere usw. Darüber hinaus sind auch die Sachen, die die Mieter auf eigene Kosten in die Wohnung einbringen, wie beispielsweise Einbauküchen, Deckenvertäfelungen, Fliesen oder sanitäre Einrichtungen oder die Sie vom Vormieter übernehmen, Hausrat. Sie werden nicht automatisch Gebäudebestandteil! Versicherungsort für Ihre Hausrat-versicherung ist übrigens nicht nur die Wohnung, sondern auch der dazugehörige Keller und die selbst genutzte Einzelgarage in der Nähe des Wohnortes. Darüber hinaus bieten die Versicherer in bestimmen Fällen auch außerhalb der Wohnung Versicherungsschutz– z.B. bei Ausbildung oder Wehrdienst. Die Hausratversicherer bieten oft verschiedene „Versicherungspakete“ an. Neben einem Grundversicherungspaket, in dem Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/ Hagel, Einbruchdiebstahl/ Vandalismus und damit im Zusammenhang stehenden Folgekosten versichert sind, werden auch darüber hinausgehende Versicherungslösungen angeboten. Hier sollte Ihr Mieter seine Risikosituation genau prüfen und dann entscheiden, welchen Versicherungsschutz er vereinbart. Einige Beispiele:

Verbandsreport 11-12/2002 51

15 WSA – Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH • Ihr Mieter hat sich die Wohnung

gemütlich eingerichtet– natürlich mit Fernseher, Stereoanlage, Videorecorder und Computer. Es wäre nicht das erste Mal, wenn eine durch Blitzschlag in der Nähe des Hauses verursachte Überspannung im Netz all diese empfindlichen Geräte zerstört. Das Wohnungsunternehmen kann für einen solchen Schaden nicht aufkommen. Aber die Hausrat-versicherung kann das, wenn Überspannungsschäden durch Blitz auch tatsächlich mitversichert sind. Diese Deckung ist in der Regel gesondert zu vereinbaren.

• Denkbar ist auch, dass durch den

Blitzschlag der Kühlschrank und die Kühltruhe nicht mehr funktionieren und der Mieter sich gerade im Urlaub befindet. Wenn er dann wiederkommt, dürften alle Vorräte verdorben sein. Auch dieser Schaden kann gesondert versichert werden.

• Der Mieter wohnt in einem Gebäude

mit einer sogenannten "Dach - Innenentwässerung"? Es ist durchaus möglich, dass ein solches Regenrohr bei besonderer Beanspruchung bricht oder auseinander gedrückt wird. Durch das austretende Regenwasser können ganz erhebliche Hausratschäden verursacht werden. Wenn dann nur den Grundversicherungsschutz vereinbart ist, steht der Mieter im wahrsten Sinne des Wortes im Regen! Regenwasser ist kein Leitungswasser im Sinne der Versicherungsbedingungen und somit üblicherweise nicht versichert. Dem kann der Mieter abhelfen, indem er eine Klausel vereinbart, die solches Regenwasser

dem Leitungswasser gleich stellt.

• Bei sehr starkem Regen kann es zum Rückstau von Wasser aus dem Straßenkanal kommen. Der Keller kann überflutet werden und der darin lagernde Hausrat wird unbrauchbar – auch dieses Risiko muss gesondert vereinbart werden.

In jedem Fall sollte der Mieter bedenken, dass bei Fehlen einer Hausratversicherung oder bei einer Lücke im vereinbarten Versicherungsschutz nicht das Wohnungsunternehmen automatisch für den ausbleibenden Schadenersatz aufkommen kann. Die Absicherung dieses Risikos liegt allein in seinen Händen. Die Haftpflichtversicherung Die Privat-Haftpflichtversicherung gewährt Versicherungsschutz für den Mieter und seine Familie bei Schadenersatzanforderungen, die andere gegenüber Ihm geltend machen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Prüfung der Haftungsfrage, die Befriedigung berechtigter Schaden-ersatzforderungen und die Abwehr unberechtigter Forderungen. Wie sieht das konkret aus? Nach dem Gesetz ist man – egal ob der Mieter als Privatperson oder das Wohnungsunternehmen – dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn man einem anderen schuldhaft, also vorsätzlich oder fahrlässig, einen Schaden zugefügt hat. Dies kann sich um einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden handeln. Wenn also Schadens-ersatzforderungen an einen heran getragen werden, soll der Haftpflichtversicherer an der Seite des Versicherungsnehmers stehen und Ihn verteidigen oder im berechtigten Fall den Schaden begleichen.

52 Verbandsreport 11-12/2002

15 WSA – Wohnungswirtschaftliche Treuhand Sachsen-Anhalt GmbH

Natürlich schützt den Mieter diese Versicherung nicht nur im Zusammenhang mit seiner Wohnung. Der Versicherungsschutz wird für alle Gefahren des täglichen Lebens – mit Ausnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit - gewährt. Also auch als Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr oder als Gast bei Freunden und Verwandten usw. Auch hier sollte der Mieter den Versicherungsschutz des Versicherungs-vertrages genau prüfen. Einige Bausteine sollten berücksichtigt werden: • Weltweiten Versicherungsschutz • Bewohnt der Mieter einem Haus mit

Zentral-Schließanlage. Was ist wenn er den Schlüssel verliert und diese Anlage durch sein Verschulden ausgetauscht werden muss? Sie werden Schadenersatz fordern müssen!

• Was ist, wenn der Mieter Ihr das

Eigentum im Laufe des Mietverhältnisses beschädigt? Sie könnten Schadenersatz verlangen. Diese so genannten Mietsachschäden sollten im Versicherungsschutz des Mieters enthalten sein.

Wir hoffen Ihnen eine kleine Übersicht zur Auswahl und Gestaltung des für Mieter empfehlenswerten Versicherungsschutzes gegeben zu haben. Wie beraten Sie gern: Ihr WSA Team: Büro Magdeburg Büro Halle Thomas Trenck Heiko Bielig Tel.: 0391/744200 Tel.: 0345/6902535 [email protected] [email protected] (tr)

Verbandsreport 11-12/2002 53

Leitlinien für mehr Effizienz der öffentlichen Förderung,

für eine höhere Dynamik beim Stadtumbau

Stand: 20.11.2002

- 1 - I. Ausgangssituation:

- 43 Stadtumbaukonzepte in Sachsen-Anhalt müssen zügig umgesetzt werden, wobei Mengen- und Qualitätseffekte vor allem bis 2005 erreicht werden müssen: Ziel: 106.000 WE abreißen 155.000 WE sanieren/modernisieren

- 70 von 250 Wohnungsunternehmen haben heute einen Leerstand über 15 % und sind mehrheitlich existenzbedroht nach § 6a AHG. Insbesondere für sie sind die Stadtumbaukonzepte Rahmen für die Unternehmensentwicklung und Stabilisierung.

- Hierbei geht es nicht nur um die Sicherung des sozialen Gutes Wohnen für ca. 300.000 Einwohner unseres Landes, sondern auch um die Stärkung der Investitionskraft und um die Sicherung von Arbeitsplätzen.

- Der Stadtumbau 2002 ist nicht wie geplant in Fahrt gekommen.

Gründe hierfür sind insbesondere: 1.) Die gemessen an den Zielstellungen der Stadtumbaukonzepte 2002 zu

geringe finanzielle Untersetzung durch öffentliche Förderung (z.B. für Magdeburg/Halle nur 1/3 der notwendigen Förderung).

2.) Haushaltssperren des Landes Sachsen-Anhalt, die eine Bewilligung von Fördermitteln 2002 erst ab Oktober 2002 ermöglicht haben (noch sind 10% der Verfügungsmittel gesperrt).

3.) Eine zu geringe Finanzausstattung des § 6a AHG, die in der Konsequenz dazu

führt, dass von ca. 30 Anträgen bisher nur 13 bewilligt werden konnten. Bundes- und Landesmittel hierfür sind ausgeschöpft. Die angekündigte Erhöhung ist noch nicht endgültig beschlossen, und: Eine Co-Finanzierung des Landes Sachsen-Anhalt in Form einer durchschnittlich 30-prozentigen Zuschussfinanzierung für Sanierungs- investitionen, die dauerhaft untauglich für § 6a AHG-Wohnungsunternehmen ist (fehlendes Eigenkapital, keine Kredite).

4.) Verfahren, Zeitabläufe, Nebenbedingungen und Verantwortungsebenen sind

kompliziert, langwierig, verwaltungs- und aufwandsintensiv.

- 2 - II. Bewertung der Lage 1. Der Stadtumbau als gesamtgesellschaftliche Zielstellung kann bei diesen förderpolitischen Rahmenbedingungen nicht erfolgreich sein. Der Zuwachs des Wohnungsleerstandes – mit seinen sozialen und wirtschaftlichen Folgewirkungen – ist größer als der Leerstandsabbau durch Abriss und Rückbau. Die Attraktivität unserer Städte wird abnehmen. Ein Grund für den Wegzug insbesonders junger Menschen. 2. Die Konsolidierungsziele der Wohnungsunternehmen - entsprechend ihrer Unternehmenskonzepte- werden nicht erreicht. Wachsende Leerstandskosten bedeuten weniger Wirtschafts- und Ertragskraft, die Kreditfähigkeit- und würdigkeit sinkt weiter. 3. Die Wohnungsunternehmen können immer weniger ihre Funktion als Motor und Hauptakteur des Stadtumbaus erfüllen. Zudem bedeuten weniger Investitionen unserer Wohnungsunter-nehmen weniger Aufträge an die Bauwirtschaft und das Handwerk und mehr Arbeitslosigkeit. III. Vorschläge 1. Die Wohnungswirtschaft erwartet langfristige verlässliche Rahmenbedingungen. Planungssicherheit ist eine Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Stadtumbau. Förderrichtlinien für den Stadtumbau müssen mehrjährig Bestand haben. 2. Die Stadtumbauförderung 2003 muss entsprechend dem Haushaltsansatz mit Veröffentlichung der Richtlinien vollständig zur Verfügung stehen und das Bewilligungsverfahren frühzeitig, spätestens 3 Monate nach Antragstellung, abgeschlossen sein. 3. Die Vielfalt bestehender Förderprogramme soll mit Blick auf Transparenz und Übersichtlichkeit auf zwei Förderprogramme konzentriert werden (Aufwertungsprogramm, Rückbauprogramm). 4. Der § 6a AHG ist durch Bund und Land so finanziell zu untersetzen, dass jeder berechtigte Antragsteller eine Bewilligung des Antrages erhalten kann. Nur so kann eine Beteiligung weiterer Wohnungsunternehmen am Abriss/Rückbau im Rahmen der Stadtumbaukonzepte erfolgen.

- 3 - 5. In Abstimmung mit dem Bund und den anderen neuen Länder muss die Co-Finanzierung § 6a AHG der Länder um eine Variante erweitert werden, die die Abrissförderung von 60 €/qm im Rahmen des Stadtumbau Ost als Co-Finanzierung des Landes anerkennt. 6. Den Wohnungsunternehmen ist mehr Entscheidungskompetenz und Verantwortung im Prozess der Bewilligung öffentlicher Mittel zuzuordnen. Die Kommunen setzen in Form der Stadtumbaukonzepte den ordnungspolitischen Rahmen. Bund, Land und Kommunen setzen den finanziellen Rahmen. Die Entscheidungsbefugnisse der Regierungspräsidien sind zurückzuführen. 7. Die Mittel des Aufwertungsprogramms Stadtumbau Ost müssen verstärkt für wohnungswirtschaftliche Investitionen geöffnet werden. Soweit im kommunalen Haushalt der Eigenfinanzierungsanteil für wohnungswirtschaftliche Aufwertungsinvestitionen nicht sicher gestellt werden kann, soll alternativ eine Übernahme dieses Anteils durch einen Dritten (z.B. Wohnungsunternehmen, Kreditinstitute) zugelassen werden. 8. Die „heiligen Kühe“ der Wohnungsbauförderung (Belegungsbindung und Mietpreisbindung) müssen weiter den Bedürfnissen eines ganzheitlichen Stadtumbaus angepasst werden.

a) Die Mietobergrenze ist mit Blick auf die städtebauliche Vollsanierung teilsanierter Objekte auf 5,50 €/qm Wohnfläche anzuheben. Dabei soll die Förderhöhe nach der Wohnungsbauförderung 2002 auch für die Förderung 2003 gelten.

b) Die Belegungsbindung für geförderten Wohnraum ist befristet (Vorschlag: 5 Jahre) auszusetzen. Eine Verlängerung soll nach Überprüfung möglich sein.

9. Das Verfahren der Antragstellung und Bewilligung der Stadtumbauförderung 2002 ist unter verschiedenen Gesichtspunkten zu langwierig und verwaltungstechnisch zu aufwendig. Die Stadtumbauförderung 2003 muss nachhaltig von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Wir empfehlen die Einsetzung einer Ad-hoc- Kommission unter Leitung eines Vertreters des Ministeriums für Bau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, die kurzfristig eine Analyse der Schwachpunkte zum Verwaltungsverfahren vornimmt und Vorschläge zur Verschlankung der Verwaltungsabläufe unterbreitet. 10. Wir benötigen das Instrument „Unternehmensbürgschaft“, um den Prozess des Stadtumbaus zu begleiten. Das Instrument der Objektbürgschaften ist nur bedingt geeignet, den ganzheitlichen Prozess des Stadtumbaus zu organisieren. Eine Unternehmensbürgschaft, die auf die Wirtschafts- und Ertragslage eines Unternehmens und nicht auf das einzelne Wohnobjekt abstellt, ist zwingend notwendig.

GdW Bundesverband deutscherWohnungsunternehmen e.V.Mecklenburgische Str. 57, 14197 BerlinPostfach 330755, 14177 Berlin

Telefon: 030 82403-0Telefax: 030 82403-199E-mail: [email protected]: www.gdw.de

GdW Büro KölnGustav-Heinemann-Ufer 84-88,50968 KölnTelefon: 0221 57989-0Telefax: 0221 57989-99

GdWBundesverband deutscherWohnungsunternehmen

Lutz FreitagPräsident

Verteiler:Mitgliedsverbände des GdW

05.11.2002 we-röTelefon: 030 82403-100Fax: 030 [email protected]

Erhöhung der Kabelentgelte durch Deutsche Telekom AG/Kabel Deutschland GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Deutsche Telekom AG/Kabel Deutschland GmbH hat am 25.09.2002 mit Wirkung zum01.11.2002 ein neues Preismodell für Kabelentgelte vorgelegt. Nach diesem Preismodell verteu-ert sich der Kabelanschluss je nach Anzahl der Wohnungen je Übergabepunkt um bis zu 50 %.Dagegen erhöhen sich die Gebühren für Einzelnutzerverträge (ENV) nur um rund 6 %. Entspre-chende Schreiben mit der Erhöhungserklärung wurden inzwischen an Wohnungsunternehmenbzw. Netzebene 4-Betreiber versandt.

1Gespräch mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am 17.10.2002

Der GdW hält die Preiserhöhung für unbegründet und insbesondere auch in der Höhe nicht ak-zeptabel. Darüber hinaus wirkt die Erhöhung negativ auf die Vermietungssituation und den Ka-belmarkt. Der GdW hat daher gemeinsam mit ANGA Verband privater Kabelnetzbetreiber e. V.diese Position am 17.10.2002 gegenüber dem Präsidenten der Regulierungsbehörde für Tele-kommunikation und Post (RegTP), Herrn Matthias Kurth, sowie weiteren Mitgliedern des RegTP-Präsidiums in Bonn erläutert. Zielstellung des Gesprächs war es, die Chancen auszuloten, dieKDG-Gebührenerhöhung zum geplanten Termin politisch zu stoppen, auszusetzen oder zumin-dest deutlich abzuschwächen. Im Gespräch haben ANGA und GdW insbesondere darauf verwie-sen, dass die Gebührenerhöhung nicht auf der Weitergabe gestiegener Signalbezugskosten oderauf einem erhöhten Programm- und Diensteangebot basieren, sondern allein dem Schuldenab-bau der Telekom und der Steigerung des Verkaufserlöses aus dem geplanten Netzverkauf diene.Zudem schwäche die Gebührenerhöhung die wirtschaftliche Position der Netzeigentümer und –betreiber und verhindere die von allen gewünschte schnelle Realisierung neuer Dienste und Pro-gramme.

Ferner wiesen ANGA und GdW darauf hin, dass sich die Telekom nicht auf die Billigung derPreiserhöhung des Kabelnetzbetreibers ish durch die Regulierungsbehörde berufen könne. Zumeinen falle die Telekom-Erhöhung deutlich höher aus. Zum anderen habe bei der ish-

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Entscheidung die Mittelbeschaffung für den Netzausbau im Vordergrund gestanden. Dies treffejedoch für die Telekom nicht zu.

Die Regulierungsbehörde hat dem gegenüber ihre Auffassung bekräftigt, dass die Kabelentgelteder Deutschen Telekom nicht genehmigungspflichtig seien. Darüber hinaus hätten auch kartell-rechtliche Schritte nach Auffassung der RegTP wenig Aussichten auf Erfolg. Obwohl eine schrift-liche Mitteilung der RegTP an ANGA und GdW noch aussteht, geht der GdW davon aus, dass dieRegulierungsbehörde keine Überprüfung der Entgelterhöhung vornehmen wird.

2Gemeinsame Presseerklärung mit der ANGA

Vor diesem Hintergrund haben ANGA und GdW am 06.11.2002 in einer gemeinsamen Presseer-klärung die Entgelterhöhung der Deutschen Telekom/Kabel Deutschland GmbH scharf kritisiert.Diese Erklärung soll den öffentlichen Druck auf die Deutsche Telekom erhöhen und es den Woh-nungsunternehmen erleichtern, in individuellen Verhandlungen mit den jeweiligen Regionalge-sellschaften alle vertragsrechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung oder Verschiebung der Ge-bührenerhöhung auszuschöpfen. Die Pressemitteilung ist unter www.gdw.de abrufbar.

3Konsequenzen für die Wohnungsunternehmen

Unter der realistischen Einschätzung, dass seitens der Regulierungsbehörde für Telekommunika-tion und Post und der Kartellbehörden keine Aktivitäten zur Überprüfung der Entgelterhöhungder Deutschen Telekom zu erwarten sind, verbleibt den Wohnungsunternehmen – mit öffent-lichkeitswirksamer Unterstützung des GdW und der Verbände – nur die Möglichkeit, über indivi-duelle Regelungen mit der Kabel Deutschland GmbH die negativen Folgen der Gebührenerhö-hung abzuwenden oder zumindest einzugrenzen.

In einigen Schreiben hat die Deutsche Telekom darauf hingewiesen, im Falle von Widersprüchendurch Wohnungsunternehmen/Netzebene 4-Betreiber den Vertrag ggf. zu kündigen. Diese Dro-hung hat der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) zum Anlass genommen,die Regionalgesellschaft der Kabel Deutschland in Hamburg schriftlich aufzufordern, bis zum14.11.2002 mitzuteilen, dass diese im Fall von Widersprüchen der VNW-Mitgliedsunternehmengegen die Erhöhung die Drohung der Abkopplung nicht wahr machen würde. Sofern innerhalbdieser Frist eine solche Erklärung nicht abgegeben werde, würde der VNW den Sachverhalt einergerichtlichen und kartellrechtlichen Prüfung unterziehen.

Auch aufgrund der Unterschiedlichkeit der Vertragsverhältnisse zwischen Wohnungsunterneh-men und Kabel Deutschland GmbH können die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Vorge-hensweise nicht eingeschätzt werden. Gleichwohl unterstützt der GdW den Vorschlag des VNW,in einem Musterverfahren die Berechtigung zur Erhöhung, insbesondere das zivilrechtliche Pro-cedere in Verbindung mit den AGB-Regelungen der Kabel Deutschland, zu überprüfen.

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GdWBundesverband deutscherWohnungsunternehmen

Im Interesse einer schnellen Klärung präferiert der GdW jedoch im Konsens mit dem VNW eineaußergerichtliche Klärung, die dem Interesse langjähriger Vertragsbeziehungen besser entspricht.

Als Hilfestellung für Wohnungsunternehmen in individuellen Verhandlungen erhalten Sie in derAnlage die Fakten der Gebührenerhöhung im Überblick sowie einige Argumente, die die negati-ven Wirkungen der Gebühreneröhung auf den Kabelmarkt und die Vermietungssituation ver-deutlichen. Wir bitten Sie, Ihre Mitgliedsunternehmen in geeigneter Weise möglichst bald zuinformieren.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Freitag

Anlage

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GdWBundesverband deutscherWohnungsunternehmen

Anlage

Erhöhung der Kabelentgelte durch Deutsche Telekom AG/Kabel Deutschland GmbH

1Fakten zur Gebührenerhöhung

Der neue Pauschaltarif der Kabel Deutschland GmbH beträgt je WE monatlich netto:

bei 6 WE 8,03 EURab 7 WEfür die 1. Bis 5. WE 7,74 EURfür die 6. Bis 20. WE 7,11 EURfür die 21. Bis 100. WE 4,69 EURfür die 101. Bis 500. WE 2,21 EURfür jede weitere WE 1,07 EUR

Gemäß der nachstehenden Tabelle betragen die Erhöhungen je nach Zahl der angeschlossenenWohnungen bis zu 50 %.

Alter und neuer KDG-Pauschaltarif im Vergleich (Nettopreise):

Anzahl WE Alter Preis (mtl.)in EUR/WE

Neuer Preis (mtl.)in EUR/WE

Erhöhung in %

6 47,10 56,04 19,010 65,90 86,00 30,520 124,60 168,40 36,250 253,70 331,60 30,7100 435,20 603,60 38,7200 679,20 859,60 26,6500 1.162,20 1.627,60 40,0

1.000 1.732,20 2.247,60 29,81.500 2.172,20 2.867,60 32,02.500 3.052,20 4.107,60 34,63.000 3.402,20 4.727,60 39,05.000 4.802,20 7.207,60 50,1

Alter und neuer KDG-Normaltarif im Vergleich (Nettopreise):

WE-Klasse alt Preis alt (mtl.)in EUR/WE

WE-Klasse neu Preis neu (mtl.)in EUR/WE

Erhöhung in%

ENV-Tarif 11,50 ENV-Tarif 12,19 6,0Alt-1-WE 8,66 Alt-1-WE 10,35 19,5

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1. – 10. WE 8,13 1 – 5 WE 9,66 18,811.- 20. WE 7,24 6 – 20 WE 8,88 9,2 – 22,721.- 40. WE 5,73 21- 100 WE 5,87 2,4

41. – 100. WE 4,48 31,0101. – 200. WE 3,02 101 – 500 WE 2,76 - 8,6201. – 500. WE 1,99 35,7

501. – 1000. WE 1,42 > 500 WE 1,34 -5,61001. – 2500. WE 1,10 21,8

> 2500 0,88 52,3

Die Preiserhöhung der KDG fällt damit (mit Ausnahme der Clustergrößen ab 1.000 WE) wesent-lich drastischer als bei der ish GmbH & Co. KG aus.

Alter und neuer ish-Tarif (netto)

Anzahl WE Alter Preis (mtl.)in EUR/WE

Neuer Preis (mtl.)in EUR/WE

Erhöhung in %

Einzelnutzervertrag 11,51 12,50 8,601. – 10. WE 8,13 8,54 5,04

11. – 20. WE 7,24 7,59 4,8321. – 40. WE 5,73 6,02 5,06

41. – 100. WE 4,48 4,70 4,91101. – 200. WE 3,02 3,17 4,96201. – 500. WE 1,99 1,99 0

501. – 1000. WE 1,42 1,72 21,121001. – 2500. WE 1,10 1,72 56,36

>2501 0,88 1,72 95,45

Die Wirkungen der Preiserhöhung werden nachfolgend an einem Beispiel des neuen KDG-Pauschaltarifs verdeutlicht. Gemäß der Tabelle steigen die Kabelgebühren für 500 an einem Ü-bergabepunkt angeschlossenen Wohnungen um 43 % von 1.162,20 EUR auf 1.657,60 EUR an.Die effektive Zusatzbelastung beträgt damit 465,40 EUR. Bezogen auf 500 Wohnungen ergibtsich damit eine Erhöhung je Kabelkunde um 0,93 EUR. Ein Kabelkunde, der bisher 7,00 EUR fürsein Hörfunk- und Fernsehprogramm bezahlt, wird künftig mit rund 8,00 EUR belastet.

Bei kleineren Kabelnetzen fällt die Zusatzbelastung noch höher aus. Sind 20 Wohnungen an ei-nen Übergabepunkt angeschlossen, so steigt nach dem Pauschaltarif die Gebühr von 124,60 EURauf 168,40 EUR an. Das ergibt eine zusätzlicher Belastung in Höhe von 43,80 EUR. Bezogen aufdie 20 Wohneinheiten steigt die damit die Kabelgebühr je Wohnung bzw. Kunde sogar um 2,19EUR an. Hier würde ein Mieter, der bisher ebenfalls 7,00 EUR pro Monat zahlt, künftig mit rund9,20 EUR belastet werden. Hierbei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass Kabelhaushalte, die anÜbergabepunkten mit einer geringen Zahl an Wohnungen angeschlossen sind, ohnehin schonjetzt deutlich mehr als 7,00 EUR zahlen werden.

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GdWBundesverband deutscherWohnungsunternehmen

Argumentationshilfen für individuelle Verhandlungen mit der Kabel Deutschland GmbH

o Die Preiserhöhung ist unbegründet und auch in der Höhe nicht akzeptabel.• Sie basiert nicht auf der Weitergabe erhöhter Signalbezugskosten der Te-

lekom oder auf einem erhöhten Programm- und Diensteangebot, sondern dient allein• dem Schuldenabbau der Deutschen Telekom,• der Steigerung des Verkaufserlöses aus dem Netzverkauf.

• Sie liegt deutlich über der Preissteigerungsrate sowie darüber hinaus über der ish-Preiserhöhung vom Mai 2002.

• Sie kann nur vor dem Hintergrund monopolistischer Strukturen auf der NE 3 und der Tat-sache durchgesetzt werden, dass ein Ausweichverhalten – z.B. Wechsel auf Satelliten-empfang – aus finanziellen und baukapazitativen Gründen nur mittel- bis langfristig(schon gar nicht bis zum 01.11.02) möglich ist.

o Die Preiserhöhung verschlechtert die Vermietungssituation für die Wohnungswirt-schaft.

• Sie führt zu einer überproportionalen Belastung der Netzebene 4/WoWi und sozial-schwächerer Kabelkunden

• Eine solche Erhöhung der Gesamtwohnkosten ...o ... führt zu einer Abwertung der betroffenen Gebäude und wird Abwanderungs-

tendenzen in preiswertere Bestände auslösen bzw. verstärken.o ... wird den Druck auf Installation individueller oder gemeinschaftlicher Satelliten-

empfangsanlagen auslösen bzw. verstärken und bei der Wohnungswirtschaft –ungeachtet der bauästhetischen Probleme – erhöhte administrative und baulicheKosten verursachen.

o ... führt – analog zu den gewerblichen NE 4-Betreibern – zu einer Abwertung desBreitbandkabelnetzes in den Gebäuden. Rund ein Drittel der Gebäudenetze be-finden sich im Eigentum der Wohnungsunternehmen.

o Die Preiserhöhung wirkt negativ auf den Kabelmarkt• Kabelkunden (Wohnungswirtschaft und Mieter) werden vergrault und eher bereit sein,

mittel- bis langfristig auf andere Technologien auszuweichen. Dies ist vor dem Hinter-grund der Einführung von DVB-T besonders fatal.

• Die Verbreitung neuer Dienste wird aufgrund verringerter Vermarktungschancen behin-dert.

• Die Preiserhöhung sendet ein falsches Signal an potentielle Erwerber. Sie fördert den Ein-druck, dass Umsatzsteigerungen auch ohne Netzausbau und neue Dienste möglich seien.

• Die Preiserhöhung ist für kleinere Betreiber existenzbedrohend und kann zu einer Ein-schränkung des Wettbewerbs führen.

G:\Kabelnetzbetreibern.doc

Auslauf von Gestattungsverträgen mit Kabelnetzbetreibern – worauf Wohnungsunternehmen achten müssen

1. Vorbemerkung

In den nächsten 3 Jahren laufen 2/3 der Gestattungsverträge mit

Kabelnetzbetreibern aus. Die Wohnungswirtschaft wird zunehmend von den

Kabelnetzbetreibern gedrängt die vorhandenen Verträge zu verlängern bzw. neue

Verträge mit den bisherigen Gestattungsnehmern abzuschließen.

Bei den über einem Jahr dauernden Gesprächen vom Verband der

Wohnungswirtschaft Rheinland e.V., GdW, ANGA Verband privater

Kabelnetzbetreiber und Deutsche Netzmarketing Gesellschaft (DNMG) mit der ish

GmbH & Co. KG haben GdW/VdW das Ziel verfolgt, den Mitgliedsunternehmen des

VdW Entscheidungshilfen beim Abschluss von Verträgen mit der ish unter Wahrung

wohnungswirtschaftlicher Interessen zu liefern. Alle Gesprächspartner gehen davon

aus, dass die Ergebnisse nicht nur auf die ebenfalls von Callahan gehaltene

Kabelgesellschaft in Baden Württemberg, sondern auf nahezu alle Bundesländer

Auswirkungen haben können.

Dabei ist zu erkennen, dass die Position des Kabelnetzbetreibers sich positiv in

Richtung Wohnungswirtschaft bewegt hat und deren Interessenlage an der

Netzebene 4 durchaus anerkennt.

Die ausgehandelten Vertragsmodelle beziehen sich auf einseitige Angebote der

Firma ish. Dieses Vorgehen ist aus kartellrechtlichen Gründen notwendig, da kein

sogenannter „Einheitsvertrag“ mit allen Kabelnetzbetreibern abgeschlossen werden

kann.

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2. Vorgehensweise

Der „Fachausschuss Multimedia und innovative Entwicklungen in der

Wohnungswirtschaft“ des GdW hat eine Arbeitsgruppe gebildet, die derzeit eine

Checkliste für Wohnungsunternehmen erarbeitet, welche den betroffenen

Unternehmen als Arbeitshilfe bei der Bewältigung dieser Problematik dienen soll.

Voraussichtlich im Februar 2003 wird diese sodann veröffentlicht.

Am 26. Mai 2003 soll unter Leitung des GdW in Berlin ein Kabelkongress stattfinden,

der sich mit dieser Problematik beschäftigt.

3. Mögliche zukünftige Vertragsmodelle

a) „Die unbürokratische Vorgehensweise“

Der bisherige Gestattungsvertrag wird um einen überschaubaren Zeitraum

von ca. einem Jahr zu den alten Konditionen verlängert. Der Betreiber hat

allergrößtes Interesse daran, das Geschäft weiter zu führen und den Vertrag

in irgendeiner Form zu verlängern.

Die Netze sind bereits installiert und abgeschrieben. Die einzige echte

Leistung, die er erbringt, ist die Wartung. Dies wird in der Regel von einem

lokalen Installationsdienst zu geringen Kosten erbracht.

Im Falle einer Nichtverlängerung durch das Wohnungsunternehmen ist das

vollständige Entfernen der Netze mit hohen Kosten verbunden. Der Betreiber

kann nur versuchen, ein Angebot zum Kauf der Netze zu unterbreiten oder

droht damit, das Netz unbrauchbar zu machen. Die Wohnungswirtschaft kann

sich dagegen wehren, es kommt jedoch auf die konkrete vertragliche

Ausgestaltung an.

b) „Klassischer“ Gestattungsvertrag

Der klassische Geschäftsvertrag, der dem Netzbetreiber nicht nur das

Netzeigentum sondern auch alle Gestattungs- und Wertschöpfungsrechte

zuschreibt, sollte als Relikt einer vergangenen Zeit möglichst gekündigt

werden und danach in ein anderes Geschäftsmodell überführt werden.

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c) „Moderner“ Gestattungsvertrag

Wohnungsunternehmen, die keine eigene Netzinvestition vornehmen wollen,

können auf der Basis eines fairen Vertrages die Investitionspflicht auf einen

Netzbetreiber übertragen und ihm für eine Laufzeit bis max. 10 Jahre ein

Eigentum und Betreiberrecht einräumen. Das Netzeigentum sollte nach

Beendigung des Vertrages den Wohnungsunternehmen zufallen. Zudem muss

sich das Wohnungsunternehmen u.a. Mitentscheidungs-, Kanalbelegungs-

und Sonderkündigungsrechte vertraglich sichern. Das Wohnungsunternehmen

sollte nicht von der Endkundenbeziehung ausgeschlossen werden.

d) Pacht- bzw. Mietmodell

Das Wohnungsunternehmen rüstet als Netzeigentümer das Gebäudenetz auf

und verpachtet dieses für max. 5 Jahre an einen Netzbetreiber. Das

Wohnungsunternehmen erhält dabei eine Netzmiete und ist mittels

Durchleiteentgeltes an der Wertschöpfung bei analogen und digitalen TV-

Programmen beteiligt. Das Wohnungsunternehmen und der Netzbetreiber

können sich an der Endkundenbeziehung beteiligen.

e) Wohnungsunternehmen als Netzbetreiber

Das Wohnungsunternehmen ist Netzeigentümer und Betreiber des

Gebäudenetzes. Für den Netzbetrieb kann es sich auch eines technischen

Dienstleisters, beispielsweise eines privaten Kabelnetzbetreibers, bedienen.

Die Endkundenbeziehung liegt beim Wohnungsunternehmen, das alle

Programme und Dienste zum Beispiel als Wiederverkäufer (Reseller) anbietet.

f) Wohnungswirtschaftlicher Pool

Wohnungsunternehmen können ihre Kabelinteressen unabhängig von einem

Netzbetreiber in einem gemeinsamen Pool bilden. So bildet der ausschließlich

von Wohnungsunternehmen getragene Netzpool allen Wohnungseigentümern

in Deutschland eine gemeinschaftliche Vermarktung sowie weitere

Dienstleistungen an (z.B. Netzpool Berlin).

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g) Gemeinschaftsunternehmen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern

Auch Gemeinschaftsunternehmen sind unter der Voraussetzung

gleichberechtigter Eigentümer – und Entscheidungsrechte geeignet,

wohnungswirtschaftliche Interessen auf dem Kabelmarkt durchzusetzen.

Positive Beispiele dafür gibt es im Raum Hamburg.

h) Kombinationsformen

Natürlich sind durch Kombinationen der genannten Modelle vielfältige Formen

der Kooperation möglich. Unabhängig von eigentumsrechtlichen und

vertraglichen Verhältnissen führte der Weg von Programmen und Diensten

über das Kabel zum Endkunden in jedem Fall – wenn auch nicht

ausschließlich – über das Wohnungsunternehmen.

Die Wohnung selbst ist das zentrale Portal für a l l e Medienangebote

4. Schlussbetrachtung

Diese Kommentierung erhält Hinweise und Kritikpunkte, die die

Entscheidungsfindung der Wohnungsunternehmen erleichtern soll. Es wird darauf

hingewiesen, dass die Kommentierung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt

und eine individuelle wirtschaftliche und juristische Bewertung der Modelle nicht

ersetzt.

Unter strategischen Aspekten sollten sich Wohnungsunternehmen, sofern individuell

wirtschaftlich sinnvoll, sich das Eigentum an den Gebäudenetzen sichern. Ebenso ist

darauf zu achten, inwieweit die Netzebene 3 von deren Betreibern ausgebaut ist. Es

macht keinen Sinn eine Netzebene 4 auf den Stand der Technik, also 862 MHz

auszubauen, der Betreiber der Netzebene 3 dagegen modernisiert diese nicht und

belässt diese auf derzeit 450 MHz. Technische Probleme wie Rückkanalfähigkeit,

Digitalisierung, Kapazitätsengpässe u.ä. sind die Folge.

In den neuen Bundesländern steht die Besonderheit, dass infolge der historischen

Entwicklung auf dem Kabelmarkt in der Regel derzeit die Betreiber der Netzebene 3

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und 4 eine Einheit bilden. Der Kabelnetzbetreiber hat sich zuerst die Rechte an der

Netzebene 4 gesichert und im Anschluss dessen mit einer temporären Verzögerung

die Netzebene 3 ausgebaut. Demzufolge bilden beide Netzebenen technisch und

wirtschaftlich eine Einheit, die jedoch ohne größere Probleme zukünftig getrennt

betrieben werden können.

Weiterhin ist das in Rede stehende digitale Fernsehen nicht zu unterschätzen.

Bekanntermaßen wird bis 2010 das sogenannte digital-terrestrische Fernsehen

(DVB-T) bundesweit eingeführt. Ab 2003 finden im Raum Halle-Leipzig erste Tests

statt. Derzeit nutzt 38 % der Bevölkerung Satellitenempfang, 58 % Kabelanschluss

und 8 % die herkömmliche Empfangsart – die Dachantenne. Auch wenn in der

Wohnungswirtschaft der Kabelanschluss überwiegt, kann es durch das

gebührenfinanzierte DVB-T zu Irritationen kommen. Diese Programme - wenn auch

noch in geringer Anzahl – können kostenfrei empfangen werden. Allerdings sind

technische Aufwendungen, je Empfangsgerät ist eine derzeit noch relativ teuere Set-

Top-Box notwendig. Die Empfangsqualität ist insbesondere in verdichteten

Wohnanlagen in den unteren Geschossen nicht immer garantiert. Es kann jedoch

schon jetzt eingeschätzt werden, dass dies zu einer Verunsicherung führen kann.

Möglicherweise kündigen Kabelkunden Ihre derzeitigen Kabelverträge mit den

Netzbetreibern, was sicherlich zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen wird.

Das Risiko liegt hiermit sicherlich bei den Kabelnetzbetreibern.

Die Wohnungsunternehmen - gleich welcher Eigentumsform – sollten eine

abgestimmte Vorgehensweise bei der Bewältigung dieser Problematik anstreben.

Auch wenn es möglicherweise nicht gelingen wird, sich innerhalb der Region auf ein

gemeinsames Vertragsmodell und mit ein und denselben Vertragspartner zu einigen,

sollte es jedoch möglich sein, die Kräfte der Wohnungswirtschaft im Interesse der

Endkunden - also unsere Mieter - zu bündeln.

Auch wenn neben DVB-T und DSL sowie das Einspeisen von Programmen via Satellit zunehmend günstiger wird, bleibt das Kabel derzeit die leistungsfähigste Infrastruktur für Wohnungsunternehmen.