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Patientenverfügung Marien-Hospital gGmbH Pastor-Janßen-Str. 8-38 46483 Wesel Tel.: 0281 104-0 Fax: 0281 104-1018 E-Mail: [email protected] www.prohomine.de 3/18 Schwester Lincy Katholische Krankenhausseelsorge Pastorin Berg Evangelische Krankenhausseelsorge Katharina Mikolaszek Pastoralreferentin Antje Müller Martina Flores Julia Ramberg Roland Wacke Nina Heidenreich Eveline Ahrens Sozialdienst und Pflegeberatung Wo sind Vordrucke für eine Patientenverfügung erhältlich? Sie können sich einer der vielen Vordrucke bedienen, die von Behörden, Einrichtungen und Interessenverbänden angeboten werden. Besonders zu empfehlen ist eine vorherige ärztliche Beratung durch den Arzt Ihres Vertrauens unter Hinzuziehung einer Person Ihres Vertrauens über die konkret zu benen- nenden Maßnahmen. Patientenverfügung im Marien-Hospital Für eine persönliche Beratung stehen Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung im Marien-Hospital folgende Personen zur Verfügung: Außer den hier genannten Personen gibt es auf der Intensivstation weitere Ansprechpartner. Wir sind für Sie erreichbar über unsere Telefonzentrale 0281 104-0

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Patientenverfügung

Marien-Hospital gGmbH Pastor-Janßen-Str. 8-3846483 WeselTel.: 0281 104-0Fax: 0281 104-1018E-Mail: [email protected]

3/18

Schwester LincyKatholischeKrankenhausseelsorge

Pastorin BergEvangelischeKrankenhausseelsorge

KatharinaMikolaszekPastoralreferentin

Antje MüllerMartina Flores Julia Ramberg

Roland Wacke Nina Heidenreich Eveline AhrensSozialdienst und Pflegeberatung

Wo sind Vordrucke für eine Patientenverfügung erhältlich?Sie können sich einer der vielen Vordruckebedienen, die von Behörden, Einrichtungenund Interessenverbänden angeboten werden.Besonders zu empfehlen ist eine vorherigeärztliche Beratung durch den Arzt IhresVertrauens unter Hinzuziehung einer PersonIhres Vertrauens über die konkret zu benen-nenden Maßnahmen.

Patientenverfügung im Marien-HospitalFür eine persönliche Beratung stehen Ihnen nach telefonischer Terminvereinbarung im Marien-Hospital folgende Personen zur Verfügung:

Außer den hier genannten Personen gibt es aufder Intensivstation weitere Ansprechpartner.Wir sind für Sie erreichbar über unsereTelefonzentrale 0281 104-0

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Patientenverfügung und Ethikim Krankenhaus„Aus der Geschichte und Zielsetzungdes Hauses ergibt sich, dass unserMarien-Hospital in der christlich-katholischen Grundhaltung verwurzelt und folglichkatholisch geprägt ist. Wir werden dieMenschen, die uns anvertraut sind und mit denen wir arbeiten, in ihrer Persönlichkeit schätzen, in ihren unterschiedlichenLebenseinstellungen, Glaubensrichtungen oder Nationalitäten achten und respektieren.“

aus dem Leitbild des Marien-Hospitals

Was ist eine Patientenverfügung?Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Festlegung des Patienten zur zukünftigen medizinischen Behandlung. Sie wird vom Patienten für den Fall ausgestellt, dass er sich zu seiner aktuellen Situation nicht mehr äußern kann.

Wie verbindlich ist eine Patientenverfügung?Eine Patientenverfügung ist dann verbind-lich, wenn für eine konkrete Behandlungs-situation der Wille des Patienten festgestellt werden kann (§1901a BGB). Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen in der Patienten-verfügung auf die konkrete Behandlungs-situation nicht zu, hat ein rechtlicher Be-treuer oder Bevollmächtigter die Behand-lungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Patienten festzustellen.

Was ist bei der Erstellung der Patientenverfügung zu beachten?Besonders empfehlenswert ist ein vorheri-ges Beratungsgespräch mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Die Patientenverfügung ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es wird geraten, sie etwa alle zwei Jahre durch erneute Datierung und Unterzeichnung zu aktualisieren. Auch eine Änderung Ihrer gesundheitlichen Situation sollte Anlass sein, die Festlegungen in der Patientenverfü-gung zu überprüfen.

Das Ethik-Komitee im Marien-HospitalFür ethische Entscheidungen, die sowohl einzelne Patienten als auch das gesamte Hospital in seinen grundsätzlichen Hand-lungen betreffen, wurde ein Ethik-Komitee eingerichtet. Weitere Informationen und Beratung zu den Themen „Patientenverfügung“ und „Ethik im Krankenhaus“ erhalten Sie bei den auf der Rückseite genannten Personen.

Maßnahmen zur aktiven Sterbehilfe und Tötung auf Verlangen können nicht wirksam verfügt werden.