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Prüfungshinweise
VFA-K Abschlussprüfung 2020
1
3
2
1 Überblick und Ablauf
Prüfungsinhalt
Ergebnis der Abschlussprüfung
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsverfahren und wichtige Verhaltensregeln
Hilfsmittel
Ansprechpartner
4
5
6
7
2
Überblick und Ablauf
Prüfung der Zulassungs-voraussetzu
ngen
Zulassung zur Prüfung
Schriftliche Prüfung
Fach-praktische Prüfung
Ergänzungs-prüfung
Zeugnis-versand
3
Überblick und Ablauf
Prüfung der Zulassungs-
voraussetzungen
BBiG/PO-VFA-K
Teilnahme an der Zwischenprüfung
Führung des Berichtshefts
Ablegung der Ausbildungszeit
Anmeldung zur Abschlussprüfung
4
Zulassung zur Prüfung
Ca. 4 Wochen vor der schriftlichen Prüfung
Erhalt im 6. VL
Überblick und Ablauf
Dieses Schreiben
unbedingt zu allen
Prüfungsteilen
mitbringen!!!
5
Überblick und Ablauf
Schriftliche Prüfung
Dienstag, 19. Mai 2020
und
Mittwoch, 20. Mai 2020
Bayernweit vier Prüfungsaufgaben gleichzeitig
Dienstag:
1. Aufgabe 08:30 bis 10:45 Uhr
2. Aufgabe 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
3. Aufgabe 08:30 bis 10:30 Uhr
4. Aufgabe 13:30 bis 15:00 Uhr
6
Überblick und Ablauf - Prüfungsorte
Schriftliche Prüfung:
19. und 20. Mai 2020
München Regensburg Nürnberg Würzburg Bayreuth
BS München BS Regensburg BS Nürnberg BS Würzburg BS Bamberg
BS Starnberg BS Passau BS Fürth BS Aschaffenburg BS Bayreuth
BS Augsburg BS Landshut BS Schweinfurt
BS Kempten
BS Traunstein
BS Ingolstadt
7
Überblick und Ablauf
Fachpraktische Prüfung
München:
02.-19.06.2020
Nürnberg:
15.-29.06.2020
Regensburg:
22.-30.06.2020
Augsburg:
25.-29.05.2020
Prüfungszeit jeweils 45 Minuten
München:
Achtung!!!
Auch in den
Ferien! Nur
nicht am
Brückentag
8
Überblick und Ablauf – Prüfungsorte:
Fachpraktische Prüfung:
Augsburg München Nürnberg Regensburg
BS Augsburg BS München BS Nürnberg BS Regensburg
BS Kempten BS Starnberg BS Fürth BS Passau
BS Traunstein BS Würzburg BS Landshut
BS Aschaffenburg BS Ingolstadt
BS Schweinfurt
BS Bayreuth
BS Bamberg
25.05. –
29.05.2020
02.06.-
19.06.2020
15.06. -
29.06.2020
22.06. -
30.06.2020
9
Ergänzungsprüfung
Termin:
28./29.07.2020
telefonische Information des Ausbildungsleiters
eine Woche vorher
immer im BZ München
15 Minuten mündliche Prüfung
Überblick und Ablauf
Nur Personen mit 2 mal
Note 5 im schriftlichen
Teil
10
Überblick und Ablauf
Zeugnisversand
August 2020
Information über Versand auf Homepage
und Facebook
Gleichzeitig Bescheide über Nichtbestehen
Bitte nicht davor anrufen
Wir beeilen uns!
11
Überblick und Ablauf - Nichtbestehen
…Zeugnis versand
Nicht bestehensbescheid
Wiederholerlehrgang
Wieder holungsprüfung
…
Alternativ:
12
Überblick und Ablauf
Nichtbestehen:
Ausbildung verlängert sich auf Verlangen des
Azubis
Berufsschulpflicht besteht weiter!
13
Überblick und Ablauf
Wiederholerlehrgang
12.-30. Oktober 2020
3 Wochen Intensivkurs
Man muss nur die Fächer besuchen, an denen man
Prüfung schreibt
14
Überblick und Ablauf
Wiederholerprüfung
Schriftlich:
10. und 11. 11.2020
Fachpraktisch:
12.11.2020
Ergänzungsprüfung Januar 2021
Zeugnis: Februar 2021
Nur in München
Von Prüfungsteilen ab Note 4 – kann man sich
befreien lassen
15
1. Aufgabe
Verwaltungs-
betriebswirtschafts-
lehre
(135 Minuten)
2. Aufgabe
Personalwesen
(120 Minuten)
3. Aufgabe
Verwaltungsrecht
und Verwaltungs-
verfahren
(120 Minuten)
4. Aufgabe
Wirtschafts- und
Sozialkunde
(90 Minuten)
Prüfungsinhalt - schriftlich
16
1. Aufgabe
Verwaltungs-
betriebswirtschafts-
lehre
(135 Minuten)
2. Aufgabe
Personalwesen
(120 Minuten)
3. Aufgabe
Verwaltungsrecht und
Verwaltungsverfahren
(120 Minuten)
4. Aufgabe
Wirtschafts- und
Sozialkunde
(90 Minuten)
Kommunale
Finanzwirtschaft
Berufsausbildung
im öffentlichen
Dienst
Allgemeines
Verwaltungsrecht
Staatsrecht
Verwaltungsbetriebs-
wirtschaftslehre
Personalwesen Verwaltungsverfahren Bürgerliches
Recht
Rechnungswesen Kommunalrecht Sozialkunde
VBW Leistungs- und
Eingriffsverwaltung
(Sozialrecht und Ösi)
VBW
VH VH
Prüfungsinhalt - schriftlich
17
Prüfungsinhalt - fachpraktisch
§ 19 Abs. 3 Satz 2 PO-VFA-K:
„Der Prüfungsteilnehmer soll eine praktische Aufgabe bearbeiten
und dabei Sachverhalte aus seiner Fachrichtung beurteilen und
Lösungen aufzeigen.“
Siehe handlungsorientiertes Projekt – 5. und 6. Vollehrgang
18
Prüfungsinhalt - fachpraktisch
Gewichtung:
40 %60 …
Fachkompetenz Handlungskompetenz
Darstellung
Kommunikation
Kooperation
Fachwissen
19
Prüfungsinhalt - fachpraktisch
Praxisfall
Sozialrecht
Öffentliche Sicherheit und
Ordnung
Kommunalrecht
Allgemeines Verwaltungsrecht und
Verwaltungsverfahren
20
Prüfungsinhalt - fachpraktisch
Zeitlicher Ablauf:
Vorbereitungszeit
(25 Minuten)
Begrüßung in der Kommission
Vorstellung des Ergebnisses
Rollenspiel zwischen einem Mitglied
der Prüfungskommission und
Prüfling
(20 Minuten)
45 Minuten
21
Prüfungsinhalt - fachpraktisch
Räumlicher Überblick:
Prüfer
weiterer Prüfer
weiterer Prüfer
Prüfungs- teilnehmer
22
Prüfungsinhalt - Ergänzungsprüfung
Zugelassen wird auf Antrag, wer (§ 19 Abs. 4 PO-VFA-K):
• im schriftlichen Prüfungsbereich in zwei Fächern mindestens die
Note „ausreichend“ erreicht hat
• in den beiden anderen Fächern mit „mangelhaft“ bewertet wurde
und
• in der fachpraktischen Prüfung mindestens die Note „mangelhaft“
hat
23
Prüfungsinhalt - Ergänzungsprüfung
Beispiel:
1. Aufgabe: Note 4
2. Aufgabe: Note 5
3. Aufgabe: Note 5
4. Aufgabe: Note 2
fachpraktisch: Note 3
Ein „Fünfer-Fach“ auswählen
Ergänzungsgespräch von 15 Minuten
Bewertung: schriftliche Arbeit : Ergänzungsprüfung - 2:1
Man braucht mindestens die Note 3 => 4,33 (§ 24 Abs. 2 PO-
VFA-K)
24
Ergebnis der Abschlussprüfung
• Alle Prüfungsbereiche haben das gleiche Gewicht (§ 26 Abs. 1 Satz 2
PO-VFA-K)
Beispiel:
1. Aufgabe: Note 4
2. Aufgabe: Note 2
3. Aufgabe: Note 5
4. Aufgabe: Note 2
fachpraktisch: Note 3
16
16/5 = 3,20 (=befriedigend)
25
Ergebnis der Abschlussprüfung
Bestehen der Prüfung (§ 26 Abs. 2 PO-VFA-K)
• Die Prüfung ist bestanden, wenn in mindestens drei der schriftlichen
Prüfungsbereichen die Note „ausreichend“ erreicht wird.
• Insgesamt muss der Schnitt mindestens 4,5 betragen
• Die Note „ungenügend“ (= 6) darf in keinem Prüfungsbereich erreicht
werden.
26
Prüfungsvorbereitung
• Klausuren unter Echtbedingungen schreiben sich nicht selber
betrügen
• Alte Übungs- und Prüfungsaufgaben machen (nicht nur lesen!!)
• Ergänzend mit Lehrbriefen arbeiten
• Zeitschrift APF
• Freistellung nach § 12a TVAöD
• Stoffgliederungsplan VFA-K
• Eigene Klausuren und Prüfungsaufgaben („was habe ich bislang falsch
gemacht??“)
27
Prüfungsverfahren und wichtige
Verhaltensregeln
• Zulassungsschreiben und Ausweis mitbringen!
• Mindestens 30 Minuten vor der Prüfung da sein!
• Wer zu spät ist, darf mitschreiben, muss aber gleichzeitig abgeben
• Kopfbögen und Einlegebögen richtig beschriften
• Sitzplatznummern kontrollieren
• Rücktritt, Krankheit, Versäumnis (§ 31 PO-VFA-K): Attestpflicht!
• Nachteilausgleiche rechtzeitig beantragen
28
Prüfungsverfahren und wichtige
Verhaltensregeln
ACHTUNG
• Kein eigenes Papier verwenden und am Platz haben!!
• Nur zugelassene Hilfsmittel (Hilfsmittelbestimmung!), Schreibzeug,
Getränke, Essen
• Alles andere => nicht dabei haben!!!
• Nur zulässige Kommentierungen
• Anonymitätsgrundsatz
Bei Verstoß Unterschleif „ungenügend“ nicht bestanden!
29
• Hilfsmittelbestimmungen beachten!
• Zulässig nur:
• VSV
• Netzunabhängiger Taschenrechner
• Formelsammlung
Hilfsmittel
Rechtsstand VSV:
176. Ergänzungslieferung
30
Richtiges Kommentieren
• Hilfsmittelbestimmungen beachten!
• In der Formelsammlung …=> s. Seite 3 (Innenseite Deckblatt)!
• Code oder Geheimschrift sind verboten
• Die Kommentierung muss rechtlich im Zusammenhang mit den
umliegenden Vorschriften stehen
Hilfsmittel
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Kommentierungen
Hilfsmittel
Zulässig…
…oder nicht…
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Kommentierungshinweise
Hier wurden folgende
weiterführende Hinweise:
„eigene WE; im Rahmen des
Vertreters; im Rahmen der
Vertretungsmacht“
kommentiert. Solche Worte
bzw. Sätze sind nicht erlaubt
33
Kommentierungshinweise
Die VSV darf nur aus
Originalteilen bestehen –
Zusatzblätter sind nicht
erlaubt.
Leere Seiten dürfen
grundsätzlich nicht beschriftet
werden.
34
KommentierungshinweiseKommentierungshinweise
- Die
„grundsätzlichen Eingruppierungs-
regelungen (Vorbemerkungen)
Anlage 1“ sind eine Vorschrift
und dies muss auch so in einer
Klausur oder Prüfung zitiert
werden
35
Kommentierungshinweise
Seit dem 01.09.2019 darf man
auch in Inhaltsverzeichnissen
kommentieren.
Markieren, wie auf diesem Bild,
war aber zuvor auch schon
erlaubt.
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Kommentierungshinweise
Hier wurde sich mit „Geheimschrift“ (gezieltes Markieren von einzelnen Buchstaben) das
Wort „SMART“ „markiert. Dies ist ein Merkbegriff für Vergaben.
Dies bedeutet aber nicht, dass man generell keine einzelnen Buchstaben markieren darf.
Wenn es beim Lesen eben auf einen einzelnen Buchstaben oder Teil eines Wortes
ankommt (zum Beispiel im BBiG: Unterschied Ausbildender oder Auszubildender; zum
Beispiel KommFiWi: Einnahmen – Ausgaben ), darf man auch einzelne Buchstaben
markieren. Man darf dadurch nur keine „neuen“ Wörter schreiben
37
Kommentierungshinweise
Auf dem Reiter steht das Wort „Verjährung“
38
Kommentierungshinweise
Diese Reiter sind ebenfalls mit
unzulässigen Worten beschriftet
Für Reiter gilt:
Die Beschriftung ist zulässig, wenn sie dem
Auffinden von Vorschriften dient:
• keine Begriffe erlaubt
• Auf Reitern keine Verweise, Schemata
etc.
• nur Gesetzesbezeichnung oder Art., §§,
Anlage XY (z. B: GO, Art. 38 GO oder
Art. 38), die dem Auffinden der Vorschrift
dienen
39
Kommentierungshinweise
Hier wurde zu § 3 KommHVDoppik zu einigen wichtigen Begriffen entsprechende Normen kommentiert, die man hierfür häufig zitieren muss.
40
Kommentierungshinweise
als Ersatz für verloren
gegangene oder
beschädigte Seiten
dürfen Ablichtungen
von unkommentierten
Originalblättern
eingeheftet werden.
Hier handelt es sich
aber um ein anderes
Gesetzeswerk.
41
Kommentierungshinweise
Dies ist ein
Beispiel für eine
unzulässige
Kommentierung,
da diese Worte
nicht zulässig
sind;
Zahlenangaben
ok
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Kommentierungshinweise
- Diese
Kommentierung ist zulässig,
da es sich um eine
Zahlenangabe handelt
Hinweis: Ebenso erlaubt ist das
Kommentieren von
Haushaltsstellen
Bayerische Verwaltungsschule (BVS)Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ridlerstraße 7580339 München
Telefon 089 54057-0Telefax 089 54057-199
Ansprechpartner/-in
Katrin Suhre
089 54057 8512
Rechtsfragen,
Kommentierungen
Gözde Gazioglu
089 54057 8417
Organisatorische Fragen,
wie Prüfungseinladung etc.
Heike Elsaesser
089 54057 8419
Organisatorische Fragen,
wie Prüfungseinladung etc.
Sandra Matschl
089 54057 8514
Rechtsfragen,
Kommentierungen