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Ständig aktuelle Informationen finden Sie auf meiner Internetseite unter: www.reinhold-hilbers.de V.i.S.d.P.: Reinhold Hilbers, Wahlkreisbüro, Bahnhofstraße 21 a, 48529 Nordhorn, Telefon: (0 59 21) 99 14 40 Sehr geehrte Damen und Herren, die Politik in Europa steht vor einer der größten Herausforderung ihrer Nachkriegsgeschichte. Die Finanz- und Haushaltskrise einzelner Euro- Staaten stellt die gesamte EU und insbesondere die Länder des Euro-Raums vor große Herausforderungen. Es geht dabei auch um die Zukunft Europas. Daher gehen die aktuellen Diskussionen um die Euro-Rettung auch nicht am Niedersächsischen Landtag vorbei. Die Gruppe der finanzpolitischen Sprecher der CDU und CSU- Landtagsfraktionen hat auf Ihrer Sprechertagung in Saarbrücken in der vergangenen Woche eine stärkere Beteiligung der Parlamente bei der Ausgestaltung des Rettungsschirms gefordert. Darüber möchte ich Sie in diesem Newsletter ebenso informieren, wie über die angestrebte Reform des Länderfinanzausgleichs, den Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen und das neue Rettungsdienstgesetz. Darüber hinaus laufen derzeit die Gespräche mit den anderen Fraktionen über die Einführung der Schuldenbremse in unserer Verfassung. Dazu sind Anfang November zwei Tage für Anhörungen vorgesehen. Im Haushaltsausschuss befassen wir uns derzeit mit dem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013. Wir setzen für die kommenden Jahre weiter auf unseren erfolgreichen Kurs – den Dreiklang von konsolidieren, investieren und modernisieren. Ich stehe Ihnen zu den angeführten Themen oder auch zu anderen Fragen der Landespolitik wie auch für Anregungen gern zur Verfügung und freue mich von Ihnen zu hören. Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen Ihr Reinhold Hilbers Länderfinanzausgleich Als finanzpolitischer Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion werde ich Niedersachsen in der neuen CDU/CSU- Arbeitsgruppe „Länderfinanzausgleich“ vertreten. Während der Herbsttagung der finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Saarbrücken wurden die Vertreter der Arbeitsgruppe berufen, die nun Vorschläge für eine Reform des Länderfinanzausgleichs und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erarbeiten werden. NEWSLETTER VON REINHOLD HILBERS, MDL | 25. OKTOBER 2011

NEWSLETTER VON REINHOLD HILBERS, MDL 25. OKTOBER 2011 · 2011. 10. 25. · Reform des Länderfinanzausgleichs, den Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen und das neue Rettungsdienstgesetz

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Page 1: NEWSLETTER VON REINHOLD HILBERS, MDL 25. OKTOBER 2011 · 2011. 10. 25. · Reform des Länderfinanzausgleichs, den Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen und das neue Rettungsdienstgesetz

Ständig aktuelle Informationen finden Sie auf meiner Internetseite unter: www.reinhold-hilbers.de V.i.S.d.P.: Reinhold Hilbers, Wahlkreisbüro, Bahnhofstraße 21 a, 48529 Nordhorn, Telefon: (0 59 21) 99 14 40

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Politik in Europa steht vor einer der größten Herausforderung ihrer Nachkriegsgeschichte. Die Finanz- und Haushaltskrise einzelner Euro-Staaten stellt die gesamte EU und insbesondere die Länder des Euro-Raums vor große Herausforderungen. Es geht dabei auch um die Zukunft Europas. Daher gehen die aktuellen Diskussionen um die Euro-Rettung auch nicht am Niedersächsischen Landtag vorbei. Die Gruppe der finanzpolitischen Sprecher der CDU und CSU-Landtagsfraktionen hat auf Ihrer Sprechertagung in Saarbrücken in der vergangenen Woche eine stärkere Beteiligung der Parlamente bei der Ausgestaltung des Rettungsschirms gefordert. Darüber möchte ich Sie in diesem Newsletter ebenso informieren, wie über die angestrebte Reform des Länderfinanzausgleichs, den Nachtragshaushalt des Landes Niedersachsen und das neue Rettungsdienstgesetz.

Darüber hinaus laufen derzeit die Gespräche mit den anderen Fraktionen über die Einführung der Schuldenbremse in unserer Verfassung. Dazu sind Anfang November zwei Tage für Anhörungen vorgesehen.

Im Haushaltsausschuss befassen wir uns derzeit mit dem Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2012 und 2013.

Wir setzen für die kommenden Jahre weiter auf unseren erfolgreichen Kurs – den Dreiklang von konsolidieren, investieren und modernisieren.

Ich stehe Ihnen zu den angeführten Themen oder auch zu anderen Fragen der Landespolitik wie auch für Anregungen gern zur Verfügung und freue mich von Ihnen zu hören.

Viel Freude beim Lesen wünscht Ihnen

Ihr Reinhold Hilbers

Länderfinanzausgleich

Als finanzpolitischer Sprecher der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion werde ich Niedersachsen in der neuen CDU/CSU-Arbeitsgruppe „Länderfinanzausgleich“ vertreten. Während der Herbsttagung der finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen in Saarbrücken wurden die Vertreter der Arbeitsgruppe berufen, die nun Vorschläge für eine Reform des Länderfinanzausgleichs und der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erarbeiten werden.

NEWSLETTER VON REINHOLD HILBERS, MDL | 25. OKTOBER 2011

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NEWSLETTER VON REINHOLD HILBERS, MDL | 25. OKTOBER 2011 | SEITE 2

Ständig aktuelle Informationen finden Sie auf meiner Internetseite unter: www.reinhold-hilbers.de V.i.S.d.P.: Reinhold Hilbers, Wahlkreisbüro, Bahnhofstraße 21 a, 48529 Nordhorn, Telefon: (0 59 21) 99 14 40

Ich freue mich über die Berufung in diesen Kreis, in dem ich die Interessen Niedersachsens als westdeutsches Flächenland bei der Fortentwicklung des Länderfinanzausgleichs ab 2019 vertreten werde. Die Sprecherkonferenz hatte bereits im Mai 2011 einige Eckpunkte für die zukünftige Fassung des Länderfinanzausgleichs beschlossen: Wir fordern einen stärkeren föderalen Wettbewerb zwischen den Ländern unter fairen Bedingungen. Zudem fehlt es im Länderfinanzausgleich an Anreizen, die steuerliche Basis in den Ländern grundlegend zu verbessern. Die Mehreinnahmen, die aus gesteigerter Wirtschaftskraft entstehen, werden insbesondere bei Nehmerländern zu stark nivelliert.

Für eine ausgewogene Vertretung sind die Sprecher der Länder Bayern (Philipp Graf von und zu Lerchenfeld), Hessen (Gottfried Milde), Schleswig-Holstein (Tobias Koch), Thüringen (Mike Mohring) und Niedersachsen (Reinhold Hilbers) zusammen mit dem finanzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Klaus-Peter Flosbach) in das Gremium berufen worden.

Vereinfachung der Steuergesetzgebung und mehr Beteiligung der Parlamente an Euro-

Rettung Die haushaltspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktionen der Länder fordern nach ihrer zweitägigen Sitzung in Saarbrücken eine deutliche Vereinfachung der aktuellen Steuergesetzgebung. Das deutsche Steuerrecht ist viel zu komplex und undurchsichtig. Deshalb unterstützen wir Reformvorschläge zur Erneuerung des Steuerrechts. Die grundgesetzlich gesicherte Gleichheit vor dem Gesetz muss sich auch in der Steuergerechtigkeit widerspiegeln. Deshalb müssen Privilegierungen, Bevorzugungen und Ausnahmetatbestände im Steuerrecht abgebaut werden. Die Veränderungen im Steuerrecht sollen nach Meinung der Finanzexperten aufkommensneutral sein. Die Leistungserwartungen an den Staat dürfen nicht immer erweitert werden.

Weiterhin haben sich die Sprecher im Rahmen ihrer Tagung zu Europa und zur Wirtschafts- und Währungsunion bekannt. Ein stabiler Euro ist gut für Deutschland. Unser Ziel muss es sein, das Euro-Währungssystem zu erhalten und zu stärken. Daher ist es richtig, die vorbeugenden und repressiven Elemente des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zu stärken. Auch die engere

Abstimmung der Euro-Länder ist ein vernünftiges Vorhaben zur Stabilisierung des Euro-Währungssystems. Wir haben uns für eine Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes ausgesprochen.

Gleichzeitig forderten die Sprecher mehr parlamentarische Mitbestimmungsrechte bei weiteren Maßnahmen zur Ausweitung des EURO-Rettungsschirms. Wir lehnen eine unkontrollierte Ausweitung seines Volumens ab.„Die verfassungsrechtlichen Grenzen von Rettungsmaßnahmen hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Insbesondere darf der Deutsche Bundestag seine Budgetverantwortung nicht durch unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen auf andere Akteure übertragen. Wir lehnen zudem die derzeit diskutierten Hebel-Modelle zur Kreditausweitung durch den Rettungsschirm EFSF ab. Europa darf nicht zur Transfer und Haftungsunion ausgeweitet werden. Eine Vergemeinschaftung von Schulden und somit die Einführung von Eurobonds lehnen wir ebenfalls kategorisch ab. Maßstab allen Handelns muss das Subsidiaritätsprinzip sein. Vorschnelle Hilfen sind im Hinblick auf eine Stärkung der Haushaltsdisziplin und Eigenverantwortung in den Mitgliedsstaaten nicht zielführend.

Die Vereinfachung der Steuergesetzgebung ist für uns auch eine Frage der Gerechtigkeit

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NEWSLETTER VON REINHOLD HILBERS, MDL | 25. OKTOBER 2011 | SEITE 3

Ständig aktuelle Informationen finden Sie auf meiner Internetseite unter: www.reinhold-hilbers.de V.i.S.d.P.: Reinhold Hilbers, Wahlkreisbüro, Bahnhofstraße 21 a, 48529 Nordhorn, Telefon: (0 59 21) 99 14 40

Nachtragshaushalt macht Niedersachsen zukunftsfest

Auf dem Weg zur Konsolidierung des niedersächsischen Landeshaushalts ist ein weiterer Schritt vollzogen worden. Dazu wurde im Niedersächsischen Landtag der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2011 verabschiedet. Mit dem Nachtragshaushalt haben wir die wichtigsten aktuellen finanziellen Entwicklungen im Bereich der Landesfinanzen berücksichtigt.

Niedersachsen profitiert doppelt: Auf der Steuereinnahmenseite werden etwa 566 Millionen Euro sowie 150 Millionen Euro Förderabgaben mehr erwartet; gleichzeitig werden die Ausgaben für Zinsen um weitere 230 Millionen Euro sinken. Diese Entwicklung verdanken wir neben dem niedrigen Zinsniveau auch der umsichtigen Arbeit des Finanzministeriums. Profitieren werden davon auch die niedersächsischen Städte und Gemeinden, die in diesem Jahr über den Nachtragshaushalt zusätzlich etwa 115 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich erhalten.

Die guten Rahmenbedingungen und die Mitfinanzierung durch die Sparkassen in Höhe von etwa 100 Millionen Euro haben es auch ermöglicht, dass das Land die Eigenkapitalstärkung zugunsten der Nord/LB in Höhe von 600 Millionen Euro komplett aus den Mehreinnahmen finanzieren kann. Das ist ein Zeichen dafür, dass Niedersachsen gut durch die Krise gekommen ist. Bereits als die Kapitalmaßnahmen für die Nord/LB im April beschlossen wurde, ist es erklärtes Ziel gewesen, nur so viele Kredite dafür aufzunehmen, wie dies unbedingt erforderlich war. Jetzt geht es völlig ohne neue Schulden. Das ist ein wichtiger Schritt zu einem Haushalt ohne neue Schulden, den wir in 2017 erreichen wollen.

Neues Rettungsdienstgesetz Nach der Anhörung zum Rettungsdienstgesetzes im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtag ist klar: Die Experten haben unseren Kurs im Rettungsdienstgesetz vollkommen bestätigt. Wir segeln mit Rückenwind. Die Kommunalen Spitzenverbände haben uns darin bestärkt, den Landkreisen selbst die Entscheidung zu belassen, ob und wie sie die Rettungsdienstleistungen zukünftig ausschreiben wollen. Der jetzige Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP stellt es den Landkreisen frei, ob sie das Submissionsmodell oder das so genannte Konzessionsmodell anwenden.

Künftig wird es bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen möglich sein, eine Beteiligung am Katastrophenschutz sowie die Fähigkeit zur Bewältigung von Großschadensereignissen wie z. B. Massenkarambolagen oder Eisenbahnunglücken als Eignungskriterium bei der Ausschreibung vorzugeben. Dadurch kann auch weiterhin die Einbindung der ehrenamtlichen Strukturen in den Rettungsdienst gewährleistet werden.

Die Neufassung des Rettungsdienstgesetzes war nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes in diesem und dem vergangenen Jahr notwendig geworden.

Hat oberste Priorität: Der verantwortungsvolle Umgang mit unseren Finanzen.