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Dezember 2016 Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion informiert von Ingbert Liebing Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2016 den Entwurf eines Nachtragshaushalts 2016 beschlossen. Er schafft die Voraussetzun- gen, damit der Bund noch in diesem Jahr zusätzliche 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwa- cher Kommunen bereitstellen kann. 3,5 Milliarden Euro sollen in den 2015 eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds fließen und dann für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist ein Teil der Vereinbarung von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Am 25. November 2017 hat der Deutsche Bundestag den Bundes- haushalt 2017 in 2./3. Lesung verabschiedet. Auch hier ist wieder viel Gutes für die Kommunen enthalten: Die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter beträgt im kommenden Jahr 7,13 Mil- liarden Euro, was nochmals eine Steigerung gegenüber dem laufen- den Haushaltsjahr darstellt. Für die Betreuungsinfrastruktur stellt der Bund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. An den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beteiligt sich der Bund insgesamt mit rund elf Milliarden Euro. Allein diese Zahlen zeigen, dass die Kommunen weiterhin bei der unionsgeführten Bundesregierung in guten Händen sind. Wir wer- den uns auch in Zukunft für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage einsetzen. Wir als Union lassen weder die großen Städte noch den ländlichen Raum allein. Bund setzt kommunalfreundliche Politik fort Bundeshaushalt 2017 — Nachtragshaushalt 2016 Inhalt: Bund setzt kommunalfreundliche Politik fort 1 Bund hält Wort, Kommunen erhalten Planungs- sicherheit 2 • Ausweitung der Mitfinanzierungskompetenz des Bundes 3 • Lokal handeln, global wirken 4 Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ver- zögert 6 Grundsteuer auf neue gesetzliche Grundlage stellen 7 Mehr Sicherheit bei der Konzessionsvergabe 8 • Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz 9 • Bundestag beschließt Drittes Pflegestärkungs- gesetz 10 • Neues Städtebauförderprogramm beschlossen 10 Mehr Dichte und mehr beschleunigte Plan- verfahren 11 • Änderung der Sportanlagenlärmschutzver- ordnung 11 • Bundesregierung beschließt Baugesetzbuch- Novelle 12 Nationale Projekte des Städtebaus 12 • Stadtteilentwicklung mit privaten Eigentümern 13 100 Millionen Euro mehr für kommunale Einrichtungen 14 Heimat neu denken — Kommune ist Heimat 15 Bundesvertreterversammlung und Kommunal- Kongress der KPV 16 • KPV Nordrhein-Westfalen 19 • KPV Sachsen 20 • Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung“ 20 • Kinderbetreuungsfinanzierung — Mehr Geld für Kitas 21 • Förderung von kommunalen Elektro- mobilitätskonzepten 21 Kommunalpolitiker treffen sich mit Handwerkerverband 23 Quelle: Steven Rösler

Bundeshaushalt 2017 — Nachtragshaushalt 2016...Der Deutsche Bundestag hat am 24. November 2016 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration

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Dezember 2016Die Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion informiert

von Ingbert Liebing

Das Bundeskabinett hat am 2. Dezember 2016 den Entwurf eines Nachtragshaushalts 2016 beschlossen. Er schafft die Voraussetzun-gen, damit der Bund noch in diesem Jahr zusätzliche 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur finanzschwa-cher Kommunen bereitstellen kann. 3,5 Milliarden Euro sollen in den 2015 eingerichteten Kommunalinvestitionsförderungsfonds fließen und dann für die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zur Verfügung stehen. Die Maßnahme ist ein Teil der Vereinbarung von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.

Am 25. November 2017 hat der Deutsche Bundestag den Bundes-haushalt 2017 in 2./3. Lesung verabschiedet. Auch hier ist wieder viel Gutes für die Kommunen enthalten: Die Bundesbeteiligung an der Grundsicherung im Alter beträgt im kommenden Jahr 7,13 Mil-liarden Euro, was nochmals eine Steigerung gegenüber dem laufen-den Haushaltsjahr darstellt. Für die Betreuungsinfrastruktur stellt der Bund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. An den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beteiligt sich der Bund insgesamt mit rund elf Milliarden Euro.

Allein diese Zahlen zeigen, dass die Kommunen weiterhin bei der unionsgeführten Bundesregierung in guten Händen sind. Wir wer-den uns auch in Zukunft für eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage einsetzen. Wir als Union lassen weder die großen Städte noch den ländlichen Raum allein.

Bund setzt kommunalfreundliche Politik fort Bundeshaushalt 2017 — Nachtragshaushalt 2016

Inhalt:

• Bund setzt kommunalfreundliche Politik fort 1

• Bund hält Wort, Kommunen erhalten Planungs-

sicherheit 2

• Ausweitung der Mitfinanzierungskompetenz

des Bundes 3

• Lokal handeln, global wirken 4

• Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ver-

zögert 6

• Grundsteuer auf neue gesetzliche Grundlage

stellen 7

• Mehr Sicherheit bei der Konzessionsvergabe 8

• Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz 9

• Bundestag beschließt Drittes Pflegestärkungs-

gesetz 10

• Neues Städtebauförderprogramm beschlossen 10

• Mehr Dichte und mehr beschleunigte Plan-

verfahren 11

• Änderung der Sportanlagenlärmschutzver-

ordnung 11

• Bundesregierung beschließt Baugesetzbuch-

Novelle 12

• Nationale Projekte des Städtebaus 12

• Stadtteilentwicklung mit privaten

Eigentümern 13

• 100 Millionen Euro mehr für kommunale

Einrichtungen 14

• Heimat neu denken — Kommune ist Heimat 15

• Bundesvertreterversammlung und Kommunal-

Kongress der KPV 16

• KPV Nordrhein-Westfalen 19

• KPV Sachsen 20

• Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung“ 20

• Kinderbetreuungsfinanzierung — Mehr Geld

für Kitas 21

• Förderung von kommunalen Elektro-

mobilitätskonzepten 21

• Kommunalpolitiker treffen sich mit

Handwerkerverband 23

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2 | Kommunal relevant | November / Dezember 2016

Bund hält Wort, Kommunen erhalten Planungssicherheit Kommunalunterstützung ab dem Jahr 2018 auf den Weg gebracht

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Der Deutsche Bundestag hat am 24. November 2016 in 2./3. Lesung das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen beschlossen.

Mit sechs Milliarden Euro unter-stützt der Bund die Integration für die Jahre 2016 bis 2018. Zusätzlich über-nimmt der Bund die Mehrausgaben bei den Kosten der Unterkunft (KdU) für anerkannte Flüchtlinge — und zwar bereits mit dem Stichtag 1. Okto-ber 2015. Zudem regelt das Gesetz die Verteilung der ab dem Jahr 2018 vor-gesehenen Kommunalunterstützung in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich entsprechend dem im Som-mer 2016 vereinbarten Verteilungs-schlüssel: 1,6 Milliarden Euro werden über eine höhere Bundes-KdU-Quote und 2,4 Milliarden Euro über einen höheren kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer verteilt. Hinzukommt eine weitere Milliarde Euro über eine Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer.

Das ist eine gewaltige Leistung des Bundes für die Kommunen. Die Kom-munen erhalten mit dem vom Bun-destag verabschiedeten Gesetz Pla-nungssicherheit. Das ist wichtig sowohl hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integra-tion als auch hinsichtlich der Kom-munalunterstützung durch den Bund ab dem Jahr 2018.

Das Ergebnis kann sich sehen las-sen. Die unionsgeführte Bundesregie-rung setzt ihre kommunalfreundliche Politik konsequent und zukunftsge-richtet fort.

Ziel der Kommunalunterstützung durch den Bund ab 2018 ist es, die Finanzkraft der Kommunen zu stär-ken. Der Verteilungsschlüssel über eine höhere Bundesquote bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und einen höheren kommunalen Umsatzsteueranteil stellt sicher, dass sowohl Kommunen mit höheren Sozialausgaben als auch Kommunen mit geringeren Sozialausgaben an der Bundesunterstützung teilhaben kön-nen. Dafür stellt der Bund ab 2018 vier Milliarden Euro jährlich zur Verfü-gung.

Der Deutsche Landkreistag begrüßt in einer Stellungnahme sowohl die Entlastung insgesamt als auch die Verteilung über KdU und Umsatz-steuer. Präsident Landrat Reinhard Sager: „Wir freuen uns, dass der Bund Wort gehalten und dieses für die Kommunen zentrale Vorhaben der Koalitionsvereinbarung nun unter Dach und Fach gebracht hat. Das wird uns vor Ort ein ganzes Stück weiter-helfen, gerade in Anbetracht aufwach-sender Sozialausgaben, kommunaler Investitionserfordernisse und Gestal-tungsaufgaben etwa bei der Integra-tion von Flüchtlingen.“ Von nicht zu unterschätzender Bedeutung sei hier-bei der Weg, auf dem die finanzielle

Stärkung vollzogen werde: „Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass im Zuge der Aufstockung des Bundesan-teils an den SGB II-Unterkunftskosten die Grenze von 49 Prozent der Gesamt-kosten nicht überschritten wird. Denn sonst würde diese kommunale Auf-gabe in Bundesauftragsverwaltung umschlagen, was nicht sachgerecht wäre und der Deutsche Landkreistag zu keinem Zeitpunkt in Kauf genom-men hätte.“ Außerdem sei die eben-falls beschlossene Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunfts-kosten in den nächsten drei Jahren bis 2018 ein wichtiger Beitrag zur Freihal-tung der Haushalte der Landkreise von diesen Zusatzkosten.

Eine weitere Milliarde erhalten die Bundesländer, für die die Minister-präsidenten zugesagt haben, sie lan-desintern den Kommunen zur Verfü-gung zu stellen.

Über die Verteilung dieser einen Milliarde Euro war in den zurücklie-genden Wochen intensiv diskutiert worden. Ursprüngliches Ziel war es, auch diese Mittel direkt ohne Umlei-tung über Landeshaushalte den Kom-munen zukommen zu lassen. Dies hätte weiteren Raum auch für eine Änderung des Verteilungsschlüssels eröffnet. Da die Länder jedoch keine Zusage erteilt hatten, dass sie einer Rückübertragung der einen Milliarde Euro direkt an die Kommunen auch im Bundesrat zustimmen werden, ist es konsequent gewesen, die Verab-schiedung in der ursprünglichen Ver-teilung vorzunehmen.

Die Länder stehen jetzt in der Pflicht, ihre am 16. Juni 2016 gegen-über der Bundesregierung gegebene Zusage einzuhalten. Auch die über die Landeshaushalte verteilte Summe von einer Milliarde Euro muss unge-kürzt und zusätzlich an die Kommu-nen weitergeleitet werden. Damit haben die Länder immerhin die Mög-lichkeit, Unterschiede in der Vertei-lungswirkung über die Bundesquote bei den Kosten der Unterkunft und den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer landesintern auszu-gleichen.

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Ausweitung der Mitfinanzierungskompetenz des Bundes „Goldener Zügel“ schränkt kommunale Selbstverwaltung einDie Regierungschefinnen und Regie-rungschefs von Bund und Ländern hatten sich Mitte Oktober 2016 auf Grundzüge zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verständigt. Dabei wurde auch eine grundgesetzliche Erweiterung der Mitfinanzierungskompetenzen des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur finanzschwa-cher Kommunen vereinbart. Das Bun-deskabinett hat die entsprechenden Gesetzentwürfe am 14. Dezember 2016 beschlossen.

Solch eine Ausweitung der Mitfi-nanzierungskompetenz des Bundes ist nicht unkritisch: Mischzuständig-keiten und Mischfinanzierungen füh-ren zu keiner Klärung von Verantwor-tung, wirken oft als „goldener Zügel“ und schränken die grundgesetzlich garantierte Kommunale Selbstverwal-tung eher ein. So ist unter anderem vorgesehen, dem Bund Einflussmög-lichkeiten auf die Ausgestaltung von Länderprogrammen zur Verwendung von Bundesfinanzhilfen zu eröffnen. Dies würde zu einer Ausformung kommunaler Aufgaben durch den Bund führen.

Aus ordnungspolitischen und ver-fassungsstrukturellen Gründen sollte auf die geplante Grundgesetzergän-zung mit Artikel 104c verzichtet wer-den. Die Verbesserung der kommuna-len Investitionsmöglichkeiten durch den Bund kann auch ohne Grundge-setzänderung über eine — gegebenen-falls zeitlich befristete — Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer erfolgen. Statt einer Ausweitung der Mitfinanzierungs-kompetenz des Bundes im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur wäre es zielführender, grundgesetz-lich eine Sanktionierungskompetenz des Bundes gegenüber Ländern zu verankern, die sich nicht an getrof-fene Finanzierungsvereinbarungen halten. Dann wäre es auch in anderen Bereichen sicherer möglich, für die Kommunen bestimmte Finanzmittel des Bundes über die Landeshaushalte zu leiten.

Bundeshilfen im Bereich der Bil-dungsinfrastruktur in finanzschwa-chen Kommunen sind der falsche Weg, weil sich die Länder auf diese

Weise ein Stück weit ihrer Verpflich-tung gegenüber den Kommunen ent-ziehen. Es ist am Grundsatz festzuhal-ten, dass für eine aufgabenange- messene auskömmliche Finanzaus-stattung der Kommunen die jeweili-gen Bundesländer verantwortlich und zuständig sind — auch im Bereich der Bildungsinfrastruktur. Es darf nicht der dauerhafte Fehlanreiz gesetzt werden, dass Länder künftig Kommu-nen bei Investitionsbedarf an den Bund verweisen.

Sofern an der Grundgesetzände-rung festgehalten wird, sollte der künftige Verteilungsschlüssel auf die Länder nicht aus dem bestehenden Kommunalinvestitionsförderungs-fonds übernommen werden. Die Ein-beziehung der kommunalen Haus-haltslage in den Verteilungsschlüssel greift zu kurz und setzt falsche Anreize. Haushalterische Disziplin darf nicht bestraft werden — ebenso-wenig Ansätze der Länder, ihre Kom-munen vor struktureller Finanz-schwäche zu bewahren. Für eine strukturelle Finanzschwäche müssen die kommunalen Einnahmen, insbe-sondere das Einkommensteuer- und das Umsatzsteueraufkommen sowie die Ausgaben betrachtet werden. Dabei sind die Sozialaufwendungen einer Kommune in ihrer Struktur von besonderer Bedeutung. Bei den Sozi-alausgaben sind Fallzahlen und durchschnittliche Fallkosten zu ermitteln und am Bundesdurch-schnitt zu messen. Die Ausgleichswir-kungen der Kommunalen Finanzaus-gleiche der Länder sind ebenso zu berücksichtigen wie beispielsweise

die Personalausstattung der Kommu-nalverwaltung im Vergleich zum Bun-desdurchschnitt. Wirtschaftliche und demografische Strukturdaten müssen in die Ermittlung von Kriterien eben-falls einfließen.

Schließlich sollte die weitere Bun-desunterstützung in Höhe von 3,5 Milliarden Euro nicht mehr einseitig auf finanzschwache Kommunen kon-zentriert werden. Auch in Kommunen ohne strukturelle Haushaltsprobleme besteht Investitionsbedarf in kom-munalen Bildungseinrichtungen. Wenn es beispielsweise darum geht, Sanitäranlagen zu sanieren, so besteht dieser Bedarf bei allen Schulen und kann nicht nur Kindern in finanz-schwachen Kommunen zugutekom-men. Mit der Unterstützung von finanzschwachen Kommunen dürfen die übrigen Kommunen langfristig nicht benachteiligt werden.

Wenn der Bund den Kommunen helfen will, dann stattet er die Kom-munen mit höheren Anteilen am Steueraufkommen aus. Der Finanz-ausgleich der Länder muss dann den Finanzschwachen richtig und nach-haltig helfen. Die beabsichtigte Ver-fassungsänderung schafft Fehlanreize für Kommunen nach dem Motto: Werde ich finanzschwach, bekomme ich Geld vom Bund. Es dürfen keine Anreize geschaffen werden, dass die Länder ihre Kommunen verarmen las-sen, um in den Genuss der Bundesfi-nanzierung zu gelangen.

Hierfür wird sich die Arbeitsge-meinschaft Kommunalpolitik im Zuge der weiteren Beratungen einset-zen.

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4 | Kommunal relevant | November / Dezember 2016

Lokal handeln, global wirken Kommunen sind wichtiger Partner in der Entwicklungshilfevon Dr. Gerd Müller, Bundesminis-ter für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung

Die Weltgemeinschaft steht vor enor-men Herausforderungen: Mehr als 65 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Das rasante Wachstum der Städte birgt enorme Risiken für Mensch und Umwelt. Der Klimawan-del gefährdet unsere Lebensgrund-lage.

Wir brauchen neue Antworten auf die Zukunftsfragen der Menschheit, denn wir sind die letzte Generation, die die notwendigen Weichen für eine nachhaltige Entwicklung innerhalb der Belastungsgrenzen unseres Plane-ten stellen kann. Kommunen sind dabei Dreh- und Angelpunkt. Sie sind die zentralen Lebensräume der Men-schen und dynamische Wachstums-zentren unserer Zeit. Sie bündeln Erfahrungen, Kompetenzen und Wis-sen. Für den Schutz globaler öffentli-cher Güter sind sie unverzichtbar. Sie können Motor für nachhaltige Ent-wicklung sein. Das Bundesministe-rium für wirtschaftliche Zusammen-arbeit und Entwicklung (BMZ) berät und unterstützt sie hierbei individu-ell. Kommunen sind für uns ein zent-raler unverzichtbarer Partner! Wir brauchen und bauen auf eine neue Form der Zusammenarbeit mit Kom-munen.

Weil Kommunalverwaltungen weltweit vor vergleichbaren Heraus-forderungen stehen, ist es ideal, wenn sie sich gegenseitig beraten und ihr Know-how und ihre Erfahrungen tei-len. Deshalb fördern wir kommunale Partnerschaften in Arbeitsfeldern wie Klimaschutz, Gesundheit, Nachhal-tigkeit oder guter lokaler Regierungs-führung. Viele unserer Programme bedürfen zudem keiner Eigenfinan-zierung. Sie können somit von allen Kommunen in Anspruch genommen werden.

In Afrika und Lateinamerika haben wir damit bereits sehr gute Erfahrun-gen gemacht. Zudem haben wir besondere regionale Förderpro-gramme wie beispielsweise für Nah-ost oder die Ukraine eingerichtet. Mit-hilfe unseres Online-Tools „Kompass Nachhaltigkeit“ können deutsche Kommunen auch ihr Beschaffungs-

wesen nachhaltig gestalten.

Zu Beginn der Legislaturperiode waren 260 Kommunen in unseren Programmen aktiv. Heute sind es bereits mehr als doppelt so viele. Mein Wunsch und mein Ziel ist viele weitere Städte und Gemeinden für Partnerschaften mit einer Kommune in einem Entwicklungsland zu gewin-nen. Wir haben die Engagement Glo-bal mit ihrer Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) als Durch-führer beauftragt. Mit interessanten Programmen können wir eine solche Partnerschaft anfinanzieren und inhaltlich begleiten. Direkte Beratung erhalten Sie zum einen über www.skew.engagement-global.de oder einen Anruf bei unserer Hotline (Tel. 0228 / 20 717 670), die ein auf Ihre Kommune passgenaues Angebot unterbreiten kann.

Flucht und Migration als globale und als kommunale Herausforde-rung

Kommunen spielen vor dem Hin-tergrund der anhaltenden Krisen im Nahen und Mittleren Osten eine wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen durch Flucht und Migration. Über die Hälfte der welt-weit mehr als 65 Millionen Men-schen, die auf der Flucht sind, leben in Städten. Und zwei Drittel der Flüchtlinge bleiben im eigenen Land, sind also Binnenvertriebene. Von dem restlichen Drittel sucht die Mehrzahl in der unmittelbaren Nachbarschaft

der eigenen Heimat Schutz. So haben 90 Prozent der Menschen, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien ins Ausland geflohen sind, in nur drei Nachbar-staaten, Syrien, Libanon und Jorda-nien, Zuflucht gefunden. Diese drei Staaten habe ich kürzlich besucht. Dabei konnte ich mir ein Bild davon machen, vor welchen Herausforde-rungen die betroffenen Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen stehen. Bei allen Belastungen leisten die Städte und Kommunen dabei her-vorragende Arbeit. Wie die Kommu-nen in Deutschland kümmern sie sich um die Unterbringung der Flüchtlinge und ihre Versorgung mit Wasser, Strom und anderen lebenswichtigen Dienstleistungen.

Kommunales Know-how für Nah-ost

Die neue Initiative des BMZ „Kom-munales Know-how für Nahost“ setzt genau hier an. Wir unterstützen deut-sche Kommunen darin, einen Beitrag zur Stabilisierung von Aufnahme-kommunen zu leisten.

Ich war vor kurzem in Gaziantep, einer türkischen Stadt unmittelbar an der Grenze zu Syrien. Die Stadt ist so groß wie München. Auf 1,5 Millionen Einwohner kommen 250.000 Flücht-linge. Der Gouverneur von Gaziantep hat mir gezeigt, vor welcher großen Herausforderung seine Kommune steht: Müllentsorgung, Wasserversor-gung, Bildung, Unterbringung von Flüchtlingen – alles muss erweitert und auf die hohe Zahl an Flüchtlingen angepasst werden.

Hierfür ist praktische Unterstüt-zung und kommunales Wissen gefragt. Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter von deutschen Kommunen sind Experten in diesen Bereichen. Deutsche Kommunen haben die Kom-petenz und die Erfahrung, die vor Ort gefragt sind!

Unser Signal muss sein: „Ihr könnt in der Nähe Eurer Heimat bleiben, wir helfen Euch vor Ort.“

Wir vermitteln via eines Online-Portals (http://initiative-nahost.de/de/) Aufnahmekommunen in Partner-ländern deutsche Projektpartner. Die Partnerländer melden dort, was sie brauchen – die Kommunen aus

Bundesminister Dr. Gerd Müller

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Deutschland das, was sie können. So wollen wir dazu beitragen, dass beide zueinander finden. Wir beraten selbstverständlich auch bei der Ausar-beitung von Projektideen.

Wir wissen: Aller Anfang ist schwer. Darum bieten wir für „Ein-steiger“ Unterstützung für Anbah-nungsreisen zur Gründung neuer Partnerschaften. Wenn sich Partner-schaften etabliert haben, bieten wir zudem ein attraktives Förderangebot zur Umsetzung von Projektideen. Während des ganzen Prozesses berät die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt bei der Engagement Global (www.skew.engagement-global.de) in unserem Auftrag interessierte und motivierte Kommunen.

Weitere Nachahmer gesucht

Ich freue mich sehr, dass bereits eine erste derartige Partnerschaft ver-einbart wurde: München und die tür-kische Stadt Mardin kooperieren und leisten Pionierarbeit. Mardin liegt nur 40 Kilometer Luftlinie von der Grenze zu Syrien entfernt und nimmt zahlrei-che Menschen auf, die vor dem Bür-gerkrieg in dem Land fliehen. Mün-chen wird Mardin darin unterstützen, den Flüchtlingen Zukunftsperspekti-ven zu geben: Vor allem Jugendliche sollen bei der beruflichen Qualifizie-rung unterstützt werden. Ich hoffe, dass sie ihr Können dann in nicht allzu ferner Zukunft auch für den Wiederaufbau ihrer Heimat nutzen können.

Gesundheit geht uns alle an – Kli-nikpartnerschaften: unser Ziel

Auch im Bereich Gesundheit hat das BMZ eine neue Initiative für Part-nerschaften gestartet. Ziel der gemeinsamen Initiative mit der Else-Kröner-Fresenius-Stiftung ist die Stärkung der Gesundheitsversorgung in Entwicklungs- und Schwellenlän-dern. Trotz beachtlicher Erfolge man-gelt es in vielen Partnerländern des

BMZ noch immer an den Grundlagen einer erfolgreichen Gesundheitsver-sorgung: qualifiziertes Personal, tech-nische Ausrüstung, effiziente Verwal-tung. Unter dem Mangel leiden benachteiligte Gruppen wie Kinder, Flüchtlinge und Menschen mit Behin-derung besonders.

Klinikpartnerschaften sind ein wichtiges Instrument, um Know-how zu teilen und durch langfristigen Aus-tausch zu festigen. Innovative Ansätze wie zum Beispiel e-Health und e-Lear-ning verringern Distanzen und för-dern die Vermittlung von Fachwissen - und dies in beide Richtungen. Wir unterstützen daher gezielt das Enga-gement von kommunalen Gesund-heitseinrichtungen, um die Gesund-heitsversorgung in unseren Partnerländern zu verbessern und mittel- und langfristig eine nachhal-tige Stärkung der Gesundheitsversor-gung zu erreichen (www.bmz.de/kli-nikpartnerschaften).

Kommunale Entwicklungspolitik hat Zukunft

Kommunen tragen bei der Erfül-lung ihrer lokalen Aufgaben immer auch Verantwortung für das globale

Gemeinwohl. Was vor Ort getan oder gelassen wird, kann weltweite Wir-kung entfalten. Ohne das Engagement der Kommunalverwaltungen kann das Ziel einer nachhaltigen Entwick-lung für alle, das sich die internatio-nale Staatengemeinschaft im vergan-genen Jahr mit der sogenannten Agenda 2030 gesetzt hat, nicht erreicht werden.

Chancen für ein kommunales ent-wicklungspolitisches Engagement bieten sich auf vielen Gebieten. Spre-chen Sie uns einfach an:

Servicestelle Kommunen in der Einen Welt Infotelefon: 0228 / 20 717 670 — [email protected]

ImpressumHerausgeberMichael Grosse-Brömer MdB, Max Straubinger MdB, Ingbert Liebing MdBCDU/CSU-BundestagsfraktionPlatz der Republik 111011 Berlin

V.i.S.d.P.: Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik, Dominik Wehling

T 030. 227-5 29 62F 030. 227-5 60 [email protected]

Diese Veröffentlichung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag dient ausschließlich der Information. Sie darf während eines Wahl-kampfes nicht zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden.

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Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes verzögertBundesministerin Manuela Schwesig muss Entwurf nachbessernvon Ingbert Liebing, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Kommu-nalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Am 21. November 2016 haben die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag beschlossen, dass eine Fraktionsinitiative zur Aus-weitung des Unterhaltsvorschussge-setzes erst dann auf den Weg gebracht werden soll, wenn die relevanten Mängel im Gesetzentwurf durch die zuständige Familienministerin Manuela Schwesig beseitigt und die noch offenen Punkte geklärt sind.

Die inhaltliche Ausweitung der Unterhaltsvorschussleistung, das heißt die Anhebung der Altersgrenze auf das vollendete 18. Lebensjahr sowie die Abschaffung des Bezugs-zeitraumes ist ein wichtiges familien-politisches Anliegen. Vor diesem Hin-tergrund haben sowohl der Koalitionsausschuss als auch die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) diese Maßnahme im Oktober 2016 beschlossen. Im Rahmen des MPK-Beschlusses wurde darauf hingewie-sen, dass die Länder bezüglich der Finanzierung noch Beratungsbedarf haben.

Die Finanzierung der Reform ist nicht abschließend geklärt. Es liegt bereits ein Angebot des Bundes an die Länder zur Gegenfinanzierung der Mehrausgaben für die Länder auf dem Tisch. Der Bund verzichtet künftig auf seinen Anteil bei den Einnahmen aus dem Rückgriff gegen säumige Unter-haltsschuldner. Dieser Vorschlag ermöglicht es den Ländern, ihre Ein-nahmen durch eine Erhöhung der Rückholquoten zu erhöhen. Es liegt nunmehr an der Bundesfamilienmi-nisterin eine Klärung herbeizufüh-ren.

Neben der ungeklärten Finanzie-rung ist das Inkrafttreten der Neure-gelung zum 1. Januar 2017 aus kom-munaler Sicht nicht zustimmungsfähig. Es kann niemand ernsthaft erwarten, dass Kommunen eine gesetzliche Neuregelung verwal-tungsmäßig umsetzen können mit einem Vorlauf von etwa 14 Tagen, von denen sechs Tage auf ein Wochen-ende bzw. einen Feiertag fallen. Hier werden Erwartungen bei den Betrof-

fenen geweckt, die in der Praxis über-haupt nicht erfüllt werden können. Am Ende wird es heißen: „Das ist mal wieder typisch. Die Politik macht ein Gesetz, das gar nicht funktioniert.“ Damit wird gerade bei denen, für die das Gesetz gemacht wird, nur Enttäu-schung erzeugt. Die von Bundesmi-nisterin Manuela Schwesig in der Dis-kussion über den Gesetzentwurf dargestellte administrative Über-gangslösung, dass zum 1. Januar 2017 diejenigen Vorrang haben sollen, die neu ins System kommen und keine Leistungen aus dem SGB II beziehen, wäre hilfreich, ist aber so in der For-mulierungshilfe nicht zu erkennen.

Dabei würde gerade dies einer kommunalen Forderung nahekom-men, durch die Trennung von Unter-haltsvorschuss und ALG II die hier bestehende Doppelbürokratie abzu-bauen. Bei rund 87 Prozent der Betrof-fenen wird sich die Neuregelung des

Unterhaltsvorschussgesetzes nicht finanziell auswirken, weil diese Zah-lungen beim ALG II angerechnet wer-den. Leistungen aus einer Hand ist das Grundprinzip des ALG II. Dies sollten wir konsequent fortsetzen und die anstehenden Beratungen dafür nutzen, im SGB II bereits beste-hende Regelungen analog auf Leis-tungen aus dem Unterhaltsvorschuss-gesetz auszuweiten.

Darüber hinaus bedarf es einer ergänzenden Regelung zur Anrech-nung von Einkünften, beispielsweise Ausbildungsvergütungen des Unter-haltsberechtigten. Eine ergänzende Anrechnung von Einkünften ist zwin-gend notwendig. Sofern der Unter-haltsberechtigte über eigene Ein-künfte verfügt, wäre er nicht bedürftig. Die Bedürftigkeit stellt jedoch eine Grundvoraussetzung für jeden Unter-haltsanspruch dar. Solange eine ent-sprechende Anrechnungsvorschrift fehlt, wäre die Folge, dass die öffentli-che Hand keinen Rückgriff gegen den eigentlichen Unterhaltsschuldner nehmen könnte, weil es keinen Unter-haltsanspruch gibt, der kraft Gesetzes übergehen könnte.

Insgesamt ist die vom Bundesmi-nisterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitete For-mulierungshilfe unausgereift, so dass es richtig und konsequent gewesen ist, den Gesetzentwurf nicht in dieser Fassung als Fraktionsinitiative zu übernehmen. Bundesministerin Schwesig ist jetzt aufgefordert, hin-sichtlich der Finanzierung und der Umsetzbarkeit in den kommunalen Verwaltungen nachzubessern und einen tragfähigen Gesetzentwurf vor-zulegen.

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Grundsteuer auf neue gesetzliche Grundlage stellen Reform muss dringend auf den Weg gebracht werdenDie Arbeitsgemeinschaft Kommunal-politik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich zum Abschluss des Jahres 2016 mit der Reform der Grundsteuer befasst. Als Gast berichtete in der AG-Sitzung am 13. Dezember 2016 der hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer über mögliche Reformansätze.

Minister Dr. Thomas Schäfer erläu-terte, dass die Diskussion über die Grundsteuerreform bereits seit 1995 geführt werde. Schon damals galten die angewandten Wertmaßstäbe als nicht mehr zeitgemäß und unhaltbar. Es werde damit gerechnet, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Frühjahr 2017 seine Entscheidung verkünden werde. Es sei nicht ziel-führend, dieses Urteil einfach abzu-warten, denn es bestehe die große Sorge, dass das BVerfG eine Neurege-lung fordern werde, die innerhalb einer bestimmten Übergangsfrist erfolgen müsse, so der hessische Finanzminister. Die bislang längst mögliche Übergangsfrist des BVerfG liegt bei etwas mehr als drei Jahren. Das wird für eine Reform der Grund-steuer nicht ansatzweise ausreichen.

Alle diskutierten Modelle setzen darauf, eine unbürokratische Umset-zung zu ermöglichen, indem auf Daten zugegriffen wird, die bereits verfügbar aber noch nicht ausrei-chend miteinander verknüpft sind. Es wird damit gerechnet, dass im Jahr 2022 die Wertfeststellung abgeschlos-sen ist, so dass ab dem Jahr 2027 die erforderlichen Steuerbescheide zuge-stellt werden können.

Das Liegenlassen der Reform wäre , so Minister Dr. Thomas Schäfer, das programmierte temporäre Ende der Grundsteuer bis eine Neuregelung greife. Dabei bliebe der finanzielle Schaden bei Bund und Ländern lie-gen, weil die Kommunen kaum in der Lage sein dürften, einen Verlust von 13,5 Milliarden Euro jährlich alleine auszugleichen.

Der aktuell vorliegende Vorschlag wird von 14 der 16 Bundesländer mit-getragen. Hamburg trage nach Aus-sage des hessischen Finanzministers den Ansatz im Grundsatz mit, befürchte aber, Steigerungen der Wertmaßstäbe, die sich auf den Län-

derfinanzausgleich auswirken kön-nen. Bayern lehne den aktuellen Vor-schlag mit dem Ziel ab, eigene länderspezifische Gesetzgebungsre-gelungen zu ermöglichen, was nach aktuelle Stand jedoch nicht mehr-heitsfähig sein dürfte.

In dem vom Bundesrat am 4. November 2016 beschlossenen Modell soll sich die Höhe der Steuer nach der Größe des Grundstücks sowie nach Alter und Fläche vorhan-dener Bauten richten. Danach soll die Grundsteuer aus einer Kombination aus dem Wert des Grundstücks (Bodenwert) und dem Wert des darauf stehenden Gebäudes errechnet wer-den, wobei für den Gebäudewert Pau-schalen angesetzt werden, die sich nach der Art des Hauses und seiner Ausstattung (Keller, Zahl der Etagen, Dachgeschossausbau) richten. Die ermittelten künftigen Richtwerte werden mit einer gesetzlich festgeleg-ten Steuermesszahl multipliziert, wobei über eine Öffnungsklausel es den Ländern ermöglicht werden soll, jeweils landesweit geltende Steuer-messzahlen festzulegen, um landes-spezifische Akzente zu setzen. Auf den sich daraus ergebenden Steuer-messbetrag wird dann der jeweilige gemeindliche Hebesatz angewandt, um die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln.

In der Folge wird es für einzelne Grundeigentümer teurer, für andere jedoch billiger. Die Befürchtung einer höheren Steuerlast ist im Hinblick auf derzeit unterbewertete Immobilien durchaus nachvollziehbar. Allerdings liegt gerade in der Wertberichtigung

der Sinn und Zweck der Reform. Es geht nicht um eine Belastungsneutra-lität für jeden einzelnen Bürger, son-dern um Gerechtigkeit. Das bedeutet auch, dass für bislang überbewertete Immobilien künftig weniger zu zah-len sein wird. Nur im Durchschnitt gesehen, kann die angestrebte Auf-kommensneutralität gewahrt werden. Der Deutsche Landkreistag weist deutlich darauf hin, dass eine indivi-duelle Belastungsneutralität im glat-ten Gegensatz zum Reformanlass und der gegenwärtig ungerechten Besteu-erungssituation stünde.

Hessens Finanzminister Dr. Tho-mas Schäfer wies darauf hin, dass es eine Vereinbarung mit der kommuna-len Ebene gebe, dass die Reform der Grundsteuer letztendlich aufkom-mensneutral bleibe, so dass es im Durchschnitt keine generelle Steuer-erhöhung geben werde.

Minister Dr. Schäfer betonte, dass der Verfahrensvorschlag kein Ansatz zur Einführung einer Vermögens-steuer sei. Voraussetzung für die Etab-lierung einer Vermögenssteuer sei die individualisierte Wertermittlung des Grundstücks und der Bebauung. Dies sei bei der Grundsteuerreform nicht vorgesehen. Hinsichtlich des Grund-stückswertes werde auf bereits vorlie-gende Daten zurückgegriffen und bezüglich der Bebauung pauschale Werte nach Art der Bebauung ange-setzt.

Hintergrund

Die Grundsteuer in Deutschland steht seit langem in der Kritik. Insbe-sondere wird der Bezug auf die „Ein-

v.l.n.r.: Dr. Thomas Schäfer, Ingbert Liebing

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heitswerte“ kritisiert, die heute im Wesentlichen nur noch für die Grund-steuer verwendet werden und nach wie vor die Wertverhältnisse vom 1.1.1964 (beziehungsweise vom 1.1.1935 in den neuen Ländern) zugrunde legen. So hat zuletzt der Bundesfinanzhof festgestellt, dass „[…] das weitere Unterbleiben einer allgemeinen Neubewertung des

Grundvermögens […]“ für Stichtage nach dem 1.1.2007 mit der Verfassung nicht vereinbar ist (Pressemitteilung BFH vom 11.8.2010).

Beim Bundesverfassungsgericht sind mehrere Verfahren gegen die aktuelle Grundsteuer anhängig. Beklagt wird, dass die in den alten und

neuen Ländern unterschiedliche Bemessungsgrundlage eine Ungleich-behandlung darstelle und diese somit verfassungswidrig sei. Es wird damit gerechnet, dass das Bundesverfas-sungsgericht zugunsten der Kläger entscheiden und eine Reform der Grundsteuer verlangen wird.

Mit großer Mehrheit engagiert sich der Bundesrat für eine Reform der Grundsteuer, die allerdings in Bayern und Hamburg auf wenig Gegenliebe stößt. Ende September haben Hessen und Niedersachsen im Auftrag zwölf weiterer Länder einen entsprechen-den Gesetzentwurf im Bundesrat ein-gebracht, der am 4. November 2016 beschlossen und zur weiteren Bera-tung dem Deutschen Bundestag zuge-leitet worden ist.

Unabhängig vom Reformansatz und möglicher Kritik ist eines dabei klar absehbar: Die Reform der Grund-steuer muss dringend auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese besonders wichtige Säule der Kommunalfinanzen auf solidem Fundament stehen bleibt.

Mehr Sicherheit bei der Konzessionsvergabe Reform des § 46 EnWG sichert fairen WettbewerbDer Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2016 in 2./3. Lesung die Beratungen zur Reform des Energie-wirtschaftsgesetzes (EnWG) abge-schlossen. Auf den ersten Blick mag die Reform des § 46 EnWG eine Klei-nigkeit sein. Das ist es aber keines-falls: Alle Marktteilnehmer, also sowohl Kommunen als auch die Unternehmen, erhalten bei der Kon-zessionsvergabe im Bereich der lei-tungsgebundenen Energieversorgung Planungssicherheit:

Die Reform schafft Klarheit über den Kaufpreis für die Netze. Dabei wurde sich verständigt auf den Vor-schlag des objektivierten Ertrags-werts. Er ist angemessen, weil damit der Rechtsprechung Rechnung getra-gen wird. Indem der Gesetzgeber dies jetzt auch im Gesetz selbst regelt, schafft er auch hier Rechtssicherheit und Klarheit. Die Reform schafft auch Klarheit, dass Verfahrensmängel zügig gerügt werden müssen. Es wer-den jetzt enge Fristen von wenigen Wochen gesetzt, innerhalb der eine

Vergabe gerügt werden kann.

Die Reform schafft Klarheit für die Kommunen, welche Auskunfts-rechte sie bekommen. Das ist für sie wichtig, damit sie ihre Ausschreibung rechtssicher gestalten können. Für die Kommunen ist auch wichtig, dass die Konzessionsabgabe zwingend fortzuzahlen ist, auch wenn über eine Vergabe noch vor Gericht gestritten wird. Die Kommunen dürfen nicht die Leidtragenden eines Rechtsstreites zwischen Alt- und Neukonzessionär sein.

Wichtig ist, dass die Kommunen künftig auch örtliche Belange als Ver-gabekriterien berücksichtigen kön-nen. Damit bekommen die Kommu-nen mehr Gestaltungsmöglichkeiten, ohne dass daraus ein Wettbewerbs-vorteil für kommunale Unternehmen entsteht. Im Rahmen eines Ausschrei-bungsverfahrens mit einem diskrimi-nierungsfreien Wettbewerb müssen die Auswahlkriterien so gewählt wer-den, dass jeder Bewerber diese Krite-

rien erfüllen kann, der private Bewer-ber genauso wie der kommunale Bewerber. Das gilt auch für Angele-genheiten der örtlichen Gemein-schaft. Sie können durch einen kom-munalen Bewerber genauso wie durch einen privaten Bewerber erfüllt wer-den. Entscheidend ist, hier einen dis-kriminierungsfreien Wettbewerb her-beizuführen, um die besten Lösungen im Interesse der örtlichen Gemein-schaft.

Die Vorschläge der Fraktion der Linken für In-House-Vergabe und Rekommunalisierung wurden aus-drücklich nicht aufgenommen. Aus gutem Grund, denn es geht bei der Reform des § 46 EnWG nicht um Rekommunalisierung, sondern um Rechtssicherheit in einem Wettbe-werbsverfahren. Wettbewerb um die Netzrechte ist gut, er dient auch den Kommunen, weil sie mit den jetzt rechtssicher festgelegten Kriterien einen Wettbewerb auslösen können, wer am besten die Netze in der Gemeinde betreibt.

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Bundestag beschließt Bundesteilhabegesetz Kommunale Ebene befürchtet zusätzliche KostendynamikDer Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das Gesetz zur Stär-kung der Teilhabe und Selbstbestim-mung von Menschen mit Behinde-rungen verabschiedet.

Das Bundesteilhabegesetz wird die Lebensumstände vieler Menschen mit Behinderungen verbessern und ihnen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Es sieht unter anderem den Aufbau eines Netzwerks unab-hängiger Beratungsstellen, flexiblere Angebote auf dem ersten Arbeits-markt, höhere Einkommens- und Ver-mögensfreigrenzen sowie neue Leis-tungen zur Teilhabe an Bildung und Weiterbildung vor. Aus Sicht der Uni-onsfraktion ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Inklusion und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-tion in Deutschland.

Die Fachverbände haben in den vergangenen Monaten das Gesetzge-bungsverfahren konstruktiv begleitet und gezeigt, wo Veränderungen nötig sind. Die vielen kritischen Hinweise hat die Koalition aufgegriffen und zahlreiche Änderungen am ursprüng-lichen Entwurf vorgenommen.

So hat sich die CDU/CSU-Fraktion dafür eingesetzt, dass es beim Zugang zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen keine Experi-mente geben darf. Die von den Ver-bänden scharf kritisierte Regelung, wonach ein Betroffener nur dann Anspruch auf Unterstützung hat, wenn er in fünf von neun Lebensbe-reichen auf Hilfe angewiesen ist, wurde aus dem Gesetz herausgenom-men. Nun muss zunächst wissen-

schaftlich geprüft und praktisch erprobt werden, anhand welcher Kri-terien man sicherstellen kann, dass niemand von Leistungen der Einglie-derungshilfe ausgeschlossen wird. Gleichzeitig darf es zu keinen massi-ven Ausweitungen von Leistungen kommen, bevor diese Prüfung abge-schlossen ist.

Wichtig war der Union auch, dass die 300.000 Beschäftigten in Behin-dertenwerkstätten stärker von der Reform profitieren. Daher wurde ver-einbart, das Arbeitsförderungsgeld, welches einen Teil des Gehalts der Beschäftigten ausmacht, auf 52 Euro zu verdoppeln. Auch der Vermögens-freibetrag für Menschen mit Behinde-rung, die auf Grundsicherung ange-wiesen sind, wird von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben.

Auf kommunaler Seite werden erhebliche Risiken aus der erwarteten Kostendynamik gesehen. Vor diesem Hintergrund ist aus kommunaler Sicht positiv zu bewerten, dass es im

Rahmen des Gesetzgebungsverfah-rens gelungen ist, zu verhindern, dass der Bund die Landkreise und kreis-freien Städte zu Trägern der Einglie-derungshilfe bestimmt. Dies liegt nunmehr in der Verantwortung der Länder, die sich damit ihrer Kosten-tragungsverantwortung gegenüber den Kommunen nicht entziehen kön-nen. Dies sichert den Kommunen, dass Mehrbelastungen, die durch das Bundesteilhabegesetz entstehen, durch die Länder im Rahmen des Konnexitätsprinzips vollständig erstattet werden müssen.

Vor dem Hintergrund, dass auch in anderen Bereich das Konnexitäts-prinzip in einigen Ländern eher groß-zügig zulasten der betroffenen Kom-munen ausgelegt wird, liegt hinsichtlich der erwarteten Kosten-dynamik ein weiterer Hoffnungs-schimmer in der im Gesetz vorgese-henen umfangreichen Evaluation, die ausdrücklich auch die finanziel-len Auswirkungen einschließt. Gerade in dieser Hinsicht hatte es massive Kritik seitens der kommuna-len Ebene gegeben.

Insgesamt hat der Gesetzgeber Vorkehrungen für einen stabilen Umsetzungsprozess des neuen Geset-zes getroffen, indem der Umfang der Evaluation deutlich erhöht wurde und in zentralen Bereichen modell-hafte Erprobungen vorgesehen sind. Erweisen sich die Erprobungen als unwirksam oder gar kontraproduktiv, wird nachzusteuern sein. Damit wird deutlich, dass dieses Gesetz in den kommenden Jahren prozesshaft wei-terentwickelt wird.

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10 | Kommunal relevant | November / Dezember 2016

Bundestag beschließt Drittes PflegestärkungsgesetzHandlungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene werden gestärktDer Deutsche Bundestag hat am 1. Dezember 2016 das Dritte Pflegestär-kungsgesetz (PSG III) beschlossen. Bereits mit dem Ersten Pflegestär-kungsgesetz wurden die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet und flexibili-siert. Mit dem Zweiten Pflegestär-kungsgesetz wurde ein neuer Pflege-bedürftigkeitsbegriff eingeführt, der den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung unabhängig davon gewährleistet, ob die Pflegebe-dürftigkeit kognitiv, psychisch oder körperlich bedingt ist. Dadurch erhal-ten deutlich mehr Menschen einen Leistungsanspruch gegenüber der Pflegeversicherung als bisher.

Mit dem Dritten Pflegestärkungs-gesetz (PSG III) werden jetzt die Hand-lungsmöglichkeiten der kommunalen Ebene gestärkt. Hierzu sind folgende

Maßnahmen im Gesetz vorgesehen:

• Die Gestaltungsspielräume von Ländern und Kommunen werden in den Bereichen Sicherstellung der Versorgung, Beratung sowie Betreuungs- und Entlastungsleis-tungen der Pflegeversicherung erweitert.

• Die Länder erhalten die Möglich-keit, einen sektorenübergreifen-den Landesausschuss zur besseren Verzahnung der Versorgungsange-bote und einen regionalen Pflege-ausschuss zur Koordinierung der örtlichen pflegerischen Versor-gung zu schaffen.

Darüber hinaus können die Länder mit einer Laufzeit von fünf Jahren Modellprojekte einführen, in denen kommunale Stellen die umfassende Beratung überneh-men. Die Anzahl der Modellpro-

jekte ist auf 60 begrenzt. Die Ergeb-nisse der Modellprojekte werden evaluiert.

• Zudem können künftig auch kom-munale Stellen bzw. Einrichtungen als Beratungsstellen mit einem Beratungsgutschein der Pflege-kasse in Anspruch genommen wer-den.

• Kommunen können in Zukunft Beratungen zur Sicherung der Qua-lität, der häuslichen Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung und der praktischen pflegerischen Unterstützung der häuslich Pfle-genden erbringen. Diese Bera-tungseinsätze in der Häuslichkeit von Pflegegeldempfängern wer-den, wie bereits heute bei Pflege-diensten, vergütet. Kommunen müssen ihre Beratungsstellen nicht von den Landesverbänden der Krankenkassen anerkennen lassen.

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Neues Städtebauförderprogramm beschlossen „Zukunft Stadtgrün“ soll mehr Grün in die Städte bringenDer Deutsche Bundestag hat im Rah-men der Beratungen des Haushalts 2017 auf Drängen der Union beschlos-sen, im Rahmen der Städtebauförde-rung ein neues Programm „Zukunft Stadtgrün“ aufzulegen. Bisher stan-den für „Maßnahmen auf dem Gebiet, Grün in der Stadtentwicklung“ jährli-che Mittel in Höhe von 210.000 Euro zur Verfügung. Für das neue Pro-gramm „Zukunft Stadtgrün“ werden im nächsten Jahr 2,5 Millionen Euro und ab 2018 jährlich 47,5 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Natur kommt wieder in die Städte zurück. Das neue Städtebauför-derprogramm „Zukunft Stadtgrün“ ist ein wichtiger Baustein für die moderne Stadtentwicklung in Deutschland. Mit der Etablierung die-ses Programms soll gezielt die Attrak-tivität öffentlicher Räume in Städten und Gemeinden gesteigert werden. Es soll Projekte initiieren, bei denen die Stadtbegrünung im Mittelpunkt steht. Es ist ein großer Erfolg, dass städti-sches Grün in der Städtebauförderung jetzt ein eigenes Programm erhält.

Deutschlands große Städte sind mehr als Steine und Beton. Das soll weiter gefördert werden.

Der steigende Wohnungsbau wird in unseren Städten und Gemeinden deutlich sichtbar sein. Für die gewollte bauliche Verdichtung unse-rer Städte ist die Schaffung neuen, qualitätsvollen Stadtgrüns die erfor-derliche Ergänzung. Urbanes Grün macht Städte erst zu den lebenswer-ten Räumen, die die Menschen als ihre Heimat empfinden. Auch Städter brauchen die Natur. Pflanzengrün wirkt beruhigend, reguliert den städ-tischen Temperaturhaushalt und fil-tert die Luft von Schadstoffen. Fakto-ren, die sich einerseits positiv auf das Stadtklima, aber auch auf die Gesund-heit ihrer Bewohner auswirken.

Grün in der Stadt ist ein zentraler Baustein für lebenswerte Städte. Gerade in den besonders verdichteten Ballungsgebieten müssen vermehrt Ausgleichsfaktoren geschaffen wer-den, um den Stresspegel zu senken und für eine gesunde Lebensweise zu

sorgen. Die positive Wirkung von Stadtgrün auf die Attraktivität und die Lebensqualität in Großstädten ist unbestritten. Grüne Städte sind Anziehungsmagneten, in denen man gern lebt, arbeitet und verweilt.

Neue Parks, kleinteilige Grünflä-chen, die Renaturierung von Wasser-läufen oder die Herrichtung von Ufer-zonen sind wichtige Maßnahmen für die Aufwertung öffentlicher Räume. Die geförderten Maßnahmen werden ein Gewinn für die Lebensqualität in Stadt und Land sein.

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Mehr Dichte und mehr beschleunigte Planverfahren Bauplanungsrechtsnovelle stärkt große StädteDas Bundeskabinett hat am 30. November 2016 mit seinen Beschlüs-sen zum Entwurf der Bauplanungs-rechtsnovelle und zur Änderung der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) wesentliche Schritte zur Umsetzung des Pro-gramms „Neues Zusammenleben in der Stadt“ eingeleitet.

Neben Änderungen im Baurecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Bau-planungsrechtsbovelle die Einfüh-rung des neuen Baugebietstyps „Urba-nes Gebiet“. Dieses Baugebiet soll zum einen über eine höhere Bebauungs-dichte verfügen . Zum anderen wer-den durch die Änderung der TA Lärm die Lärm-Immissionsrichtwerte für das urbane Gebiet auf 63 dB(A) tags und 48 dB(A) nachts festgelegt. Sie lie-gen damit zwischen den Richtwerten von Kern-, Dorf- und Mischgebieten einerseits und Gewerbegebieten andererseits.

Die Städte in Deutschland wachsen und können den Wohnraumbedarf oft nicht mehr decken. Die Änderungen im Bauplanungsrecht sollen helfen, die aktuellen Herausforderungen der

Stadtentwicklung und des Woh-nungsbau zu bewältigen. Die neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ erleichtert in stark nachgefragten Innenstadtlagen dichteres Bauen mit hohem Wohnanteil. Wohnen, Arbei-ten und Freizeit werden besser mitei-nander kombiniert. Damit wird die kompakte, integrierte Stadt der kur-zen Wege gefördert. Mit dem „Urba-nen Gebiet“ wird den Kommunen zur erleichterung des Planens und Bauens in innerstädtischen Gebieten ein Inst-rument zur Verfügung gestellt, mit dem sie planerisch die nutzungsge-mischte Stadt der kurzen wege ver-wirklichen können.

Klar ist aber auch, dass wir unsere Städte nicht so sehr verdichten kön-nen, bis die Menschen den Himmel nicht mehr sehen. Das Wachstum von innen braucht als Gegenstück das Wachstum am Ortsrand. Die unions-geführten Ministerien haben sich deshalb im Interesse des Wohnungs-neubaus erfolgreich dafür eingesetzt, dass im siedlungsnahen Außenbe-reich Bebauungspläne im beschleu-nigten Verfahren aufgestellt werden können. Mit Blick auf den aktuellen

Wohnungsbaubedarf begrüßt die Uni-onsfraktion ausdrücklich die befris-tete Ausweitung der beschleunigten Bebauungsplanverfahren auf Orts-randlagen. Bis Ende 2019 können die Kommunen nun Flächen im begrenz-ten Umfang vereinfacht für Woh-nungsbauzwecke planen. Auch die Ortsrandlagen müssen weiterentwi-ckelt werden, wenn jährlich 350.000 – 400.000 neue Wohnungen benötigt werden.

Hier sind, nachdem der Bund die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen haben wird, die Kommu-nen am Zug, von den neuen Planungs-instrumenten zügig regen Gebrauch zu machen. Letztendlich liegt in deren Hand der Schlüssel zur Lösung der Baulandproblematik und somit ganz wesentlich zum Abbau der Lücke beim Wohnungsbau. Der Entwurf der Städtebaurechtsnovelle ist eine gute Grundlage, um unsere Städte fit zu machen für neue Herausforderungen. Das Gesetz soll zügig beraten werden, denn unsere großen Städte sollen auch in Zukunft Orte sein, in denen die Menschen nicht nebeneinander, sondern gerne miteinander leben.

Änderung der SportanlagenlärmschutzverordnungSport soll wohnortnah ausgeübt werden könnenDie Bundesregierung hat am 30. November 2016 die Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen.

Um den Spielbetrieb auf Sportanla-gen zu fördern, sollen die Immissi-onsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit sowie die nachmittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen um 5 dB(A) erhöht werden. Damit werden die Immissionsrichtwerte während der Ruhezeiten den auch sonst tags-über geltenden Werten angeglichen.

Zudem wird der Altanlagenbonus neu gestaltet. Das sichert den Sportbe-trieb auf Anlagen, die bereits vor 1991 errichtet worden sind besser ab und beseitigt ein Problem von Vereinen, die Änderungen an ihren älteren Anlagen vornehmen müssen oder wollen. Mit der Neuregelung wird klargestellt: Auch nach dem Einbau

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von Kunstrasen, der Errichtung von Flutlichtan-lagen oder nach g e n e r e l l e n M o d e r n i s i e -rungsmaßnah-men gelten die alten Immissi-onsgrenzwerte fort, so dass der S p o r t b e t r i e b nicht einge-schränkt werden muss.

Mit diesen Änderungen soll sicher-gestellt werden, dass Sport weiterhin wohnortnah ausgeübt werden kann. Rechtsstreitigkeiten in der Vergan-genheit hatten immer wieder zu Ein-schränkungen und Unsicherheit bei vielen Sportvereinen geführt. Die Neuregelung stärkt den Ansatz, dass

auch die Ausübung von Sport zum Zusammenleben in der Stadt gehört. Dazu gehört auch, dass der Sport in der Stadt erhalten bleibt und nicht an den Stadtrand gedrängt wird. Sport hat eine große gesellschaftspolitische Bedeutung, die nunmehr rechtlich stärker abgesichert wird.

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Bundesregierung beschließt Baugesetzbuch-Novelle Regelung zu Ferienwohnungen schafft RechtssicherheitAm 30. November 2016 hat das Bun-deskabinett ein Gesetz zur Neurege-lung des Städtebaurechts verabschie-det. Darin enthalten ist unter anderem eine gesetzliche Festschreibung von Ferienwohnungen.

Ferienwohnungen existieren der-zeit sowohl im Geltungsbereich von Bebauungsplänen als auch im nicht beplanten Innenbereich. Die Bauäm-

ter standen aufgrund sich widerspre-chender Urteile des Oberverwaltungs-gerichts Greifswald (vom 19. Februar 2014,AZ 3 L 212/12) und des Oberver-waltungsgerichts Lüneburg (vom 18. September 2014, AZ 1 KN 123/12) vor erheblichen Rechtsanwendungspro-blemen im Zusammenhang mit der Genehmigung von Ferienhäusern und Ferienwohnungen sowie bei der Bau-

planung.

Das neue Gesetz schafft Rechtssi-cherheit für die Genehmigung und den Bau von Ferienwohnungen. Deutschland verfügt über ca. 300.000 Ferienwohnungen. Der Umsatz der Branche beträgt acht Milliarden Euro pro Jahr. Mit dem neuen § 13a BauGB erhalten Ferienwohnungen erstmals einen eigenen Regelungstatbestand im Baugesetzbuch. Aufgrund unter-schiedlicher Gerichtsurteile über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen, insbesondere in Wohngebieten, bestand lange Unsicherheit bei Genehmigungsbehörden und Inves-toren. Mit der rechtlichen Einord-nung von Ferienwohnungen als nicht störender Gewerbebetrieb bzw. als kleiner Betrieb des Beherbergungsge-werbes soll diese Unsicherheit besei-tigt werden. Die Neuregelung ist ein gutes Signal für die Branche. In sechs deutschen Kommunen wird derzeit im Rahmen eines Planspieles die praktische Umsetzbarkeit der Rege-lung getestet. Die CDU/CSU-Bundes-tagsfraktion wird die Ergebnisse des Planspiels auswerten und in das anstehende Gesetzgebungsverfahren einbringen.

Nationale Projekte des Städtebaus 16 Kommunen erhalten Auszeichnung in diesjähriger FörderungBundesbauministerin Barbara Hen-dricks hat 16 Nationale Projekte des Städtebaus der diesjährigen Förder-runde ausgezeichnet. Hendricks und ihr Parlamentarischer Staatssekretär Florian Pronold überreichten den Abgeordneten, Bürgermeistern und Projektträgern der Förderkommunen aus ganz Deutschland am 30. Novem-ber 2016 die Förderurkunden.

Hendricks: „Ich gratuliere allen ausgezeichneten Kommunen zu ihren herausragenden Projekten. Sie schaf-fen damit ein wertvolles Stück Bau-kultur in Deutschland. Es handelt sich dabei um echte Premiumprojekte mit einer Strahlkraft, die weit über die Regionen hinausgeht.“

Seit der Einführung des Programms gab es insgesamt 557 Bewerbungen. 83 Projekte wurden bis heute als Pre-miumprojekte ausgewählt. 2014 und 2015 wurden Denkmalensembles von nationalem Rang sowie die energeti-sche und altersgerechte Erneuerung im Quartier und Vorhaben für mehr Grün in der Stadt gefördert; 2016 liegt der Schwerpunkt bei der Konversion von Militärflächen, auf der Förderung von interkommunalen städtebauli-chen Kooperationen sowie auf dem barrierefreien und demografiegerech-ten Umbau von Städten und Gemein-den.

Nach drei Förderperioden zog Bun-desbauministerin Hendricks eine

positive Bilanz: „Die Förderung von Premiumprojekten des Städtebaus ermöglicht jenseits der Städtebauför-derung von Bund, Ländern und Kom-munen ein direktes Engagement des Bundes für national herausragende städtebauliche Vorhaben. Das Pro-gramm wird sehr gut angenommen.“

Die Bundesregierung führt das Pro-gramm Nationale Projekte des Städte-baus 2017 mit den gleichen Schwer-punkten wie im laufenden Jahr fort. Im Bundeshaushalt sind neben den bisher geplanten 50 Millionen Euro zusätzliche 25 Millionen Euro für das Programm eingestellt worden.

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Stadtteilentwicklung mit privaten Eigentümern Das ExWoSt-Forschungsvorhaben „Kooperation im Quartier“von Torsten Weidemann, Geschäftsführer Volkswirtschaft und Wohnungswesen der Haus & Grund

Manches kommunale Ziel wird nicht vollumfänglich von den adressierten privaten Eigentümern geteilt, insbe-sondere im Bereich der Stadtteilent-wicklung können durch deren hetero-gene Interessen größere Herausforderungen entstehen. Mit dem Ziel einer verbesserten Kommu-nikation und auch der direkten Ein-bindung der Privaten in die Belange der Stadtentwicklung hat das dama-lige Bauministerium noch unter der Ägide von Bundesminister Peter Ram-sauer ein ExWoSt-Forschungsvorha-ben (Experimenteller Wohnungs- und Städtebau) gestartet: „Kooperation im Quartier“, oder kurz KiQ.

Die Grundidee eines KiQ-Projektes ist es, zur Vermittlung des kommuna-len Anliegens an die Eigentümer einen Interessenvertreter der Privaten mit einzubeziehen: Haus & Grund. Mit über 900 lokal verankerten Verei-nen und 900.000 Mitgliedern ist Haus & Grund deutschlandweit als Ansprechpartner verfügbar. Um den Vertrauensvorteil des Vereines bei dessen Mitgliedern zur Bekanntma-chung eines Projektes und darüber hinaus auch zur Mitwirkung zu nut-zen, bedarf es freilich des vorherge-henden Konsenses mit dem örtlichen Verein. Das Vorhaben muss den Ent-scheidungsträgern des Vereins nahe gebracht und mit ihnen abgestimmt werden. Häufig führen der von Seiten des Vereins eingebrachte Sachver-stand und das Wissen um die Anlie-gen der Eigentümer bereits zu Detail-veränderungen, die im Ergebnis die Akzeptanz und die Erfolgsaussichten des Projektes signifikant erhöhen.

Doch KiQ ist mehr als lediglich die Kooperation einer Kommune mit einem Haus & Grund-Verein. Die Kooperation im Quartier erstreckt sich auf weitere Partner, die in einem Netzwerk ein möglichst breites Spekt-rum an Beratungsleistungen für die Eigentümer erbringen, um die Quar-tiersentwicklung zu einem umfassen-den Erfolg zu machen und die Arbeit gleichzeitig auf mehrere Schultern zu verteilen. Im Rahmen der ExWoSt-

Forschung wird die Leistung dieser weiteren Partner – des sogenannten Beratungsnetzwerkes – als für den Erfolg des Projektes ebenso wichtig eingeschätzt, wie die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kom-mune und Haus & Grund-Verein. An diesem Netzwerk sind in der Regel örtliche Handwerkervereinigungen, Banken, Energieberater, Architekten, Bauingenieure und ähnliche Professi-onen beteiligt, die im Rahmen des Projektes häufig eine kostenlose Erst-beratung anbieten, um neben der eigentlichen Wissensvermittlung auch Zweifel und Unschlüssigkeit einiger Eigentümer im Quartier zu verringern.

Für die Rolle der Haus & Grund-Vereine in den Modellvorhaben stan-den Fördermittel bereit, die sowohl für die Moderation der beteiligten Eigentümer als auch für die Beratung der Vereine in fachlichen Fragen ver-wendet werden konnten. Dem Grund-gedanken der ExWoSt-Forschung im engeren Sinne folgend waren die Mit-tel aber lediglich für den sogenannten Forschungsmehraufwand verwend-bar, eine gesonderte Investitionsför-derung für bauliche Maßnahmen erfolgte nicht. Alle im Projekt ver-wandten Mittel kamen so auf freiwil-liger Basis von den beteiligten Eigen-tümern oder der Kommune, wobei einer Drittmittelfinanzierung im Rah-men der Städtebauförderung häufig zusätzlich genutzt wurde. Trotzdem konnten in den Projekten teilweise – allein auf Seiten der privaten Eigentü-mer – siebenstellige Investitionssum-men realisiert werden. Viele Eigentümer sahen es als sinnvoll an, die Chance der kommunalen Aufwer-tung in Verbindung mit den kostenlo-sen Erstberatungen zu nutzen und ein umfangreicheres Investment in ihre Immobilien zu tätigen, als sie es ohne KiQ getan hätten!

Bereits zur Laufzeit erregte das Vor-haben bundespolitisches Interesse, so dass Vertreter verschiedener Bundes-tagsfraktionen in den Modellvorha-ben begrüßt werden konnten. Den hochrangigsten Besuch konnte dabei das Modellvorhaben in Lünen (NRW) begrüßen, als am 20. November 2014 zwei Mitglieder der CDU/CSU-Bun-

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destagsfraktion das KiQ-Modellvorha-ben „Brambauer im Aufbruch“ besuchten. Beide Abgeordnete, Marie-Luise Dött und Sylvia Jörrißen, sind ordentliche Mitglieder im Bundes-tagsausschuss für Umwelt, Natur-schutz, Bau und Reaktorsicherheit und Marie-Luise Dött darüber hinaus Vorsitzende der Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-torsicherheit der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag und gleichzeitig deren umweltpolitische Sprecherin. Bei einem Quartiersrundgang konnten

sie sich von der Wirksamkeit der Kooperation im Quartier überzeugen.

Mittlerweile wurden die Modell-vorhaben erfolgreich abgeschlossen, und die Ergebnisse vom Bundesinsti-tut für Bau-, Stadt- und Raumfor-schung (BBSR) aufbereitet, sie können auf der Internetpräsenz des Instituts abgerufen werden. Neben dem umfangreichen Abschlussbericht wurde ebenfalls ein Handlungsleitfa-den erstellt, der sich mit einem brei-ten Spektrum an Erkenntnissen aus

dem Forschungsprojekt heraus direkt an Kommunen, Eigentümervereine und alle an einer Kooperation interes-sierten Akteure wendet. In verständli-cher, anschaulicher Weise werden dem Leser dort mögliche Herausfor-derungen, Lösungsvorschläge, Erfolge sowie Checklisten und vieles mehr an die Hand gegeben. Die Nachahmung der bei KiQ entwickelten Vorgehens-weise sei empfohlen!

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100 Millionen Euro mehr für kommunale EinrichtungenUnion setzt sich erfolgreich für den ländlichen Raum einDer Deutsche Bundestag hat sich im Rahmen der Beratungen des Bundes-haushalts 2017 darauf verständigt, die Sanierung von kommunalen Ein-richtungen wie Sporthallen, Kinder-gärten oder Schwimmbädern mit zusätzlichen 100 Millionen Euro zu unterstützen und das bestehende För-derprogramm entsprechend aufzu-stocken. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak-torsicherheit prüft aktuell, inwieweit aus dem überzeichneten Förderpro-gramm Projekte in die neue Förderpe-riode übertragen werden können, bevor eine neue Ausschreibung gestartet wird.

Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte:

• Sportstätten (z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst bauli-cher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen) sowie

• Jugend- und Kultureinrichtungen.

Die Förderprojekte sollen jeweils mit einer besonderen Wirkung auf den sozialen Zusammenhalt im Quar-tier bzw. der Kommune verbunden sein, und deshalb für die Öffentlich-keit/Allgemeinheit zugänglich sein und/oder besondere Maßnahmen für den Klimaschutz (Minderung des Pri-märenergieverbrauchs, Minderung des CO2-Ausstosses) beinhalten. Die Förderquote liegt in der Regel bei 45 Prozent, bei nachgewiesener Haus-

haltsnotlage der Kommune bei 90 Prozent. Gefördert wird die Sanierung sowie in bestimmten Fällen auch der Ersatzneubau sozialer Gebäude; ener-getische Maßnahmen sind dabei ein-geschlossen. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur die Kom-munen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet.

Das Programm ist ein wichtiger Schritt, den Sanierungsstau in den Kommunen anzugehen. Eine leis-tungsfähige und zukunftsfähige sozi-ale Infrastruktur mit vielfältigen Sport- und Kulturangeboten ist eine

wesentliche Grundlage für das gesell-schaftliche Miteinander in unseren Kommunen.

Für die Union war wichtig, dass der ländliche Raum ebenfalls von den Programmmitteln profitiert. Deshalb begrüßt die Unionsfraktion, dass der Haushaltsausschuss auf Initiative von CDU und CSU einen zusätzlichen Beschluss gefasst hat, wonach die Mittel ausgewogen zwischen Stadt und Land verteilt werden müssen. Bislang waren förderfähige Projekte meist größere Projekte mit deutlichen stadtentwicklungspolitischen Impul-sen und überregionaler Wirkung.

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Heimat neu denken — Kommune ist Heimat Kongress-kommunal und Bundesvertreterversammlung der KPVAuf der diesjährigen Bundesvertreter-versammlung der KPV in Bielefeld sprachen der Chef des Bundeskanzler-amtes und Bundesminister für beson-dere Aufgaben, Peter Altmaier, sowie die Vorsitzende der CSU-Landes-gruppe in der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gerda Hassel-feldt, vor rund 400 Gästen über die aktuellen Herausforderungen, die Deutschland zu bewältigen hat und zogen eine überwiegend positive Bilanz des bislang Geleisteten.

Peter Altmaier betonte, dass die Bewältigung der Flüchtlingskrise die größte Herausforderung seit der deut-schen Wiedervereinigung und schon enorm viel geschafft sei. Es sei eine besondere Leistung der Kreise, Städte und Gemeinden gewesen, dass es gelungen sei, die 820.000 Flüchtlinge, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen seien, unterzubringen und zu versorgen: „Die Kommunen haben ihre Pflicht getan und dafür gesorgt, dass Menschen, die bei uns Sicherheit suchen, ihren Platz finden. Dabei hat sich gezeigt, dass es überall dort am besten gut gelungen ist, wo die CDU schon länger regiert.“ Alt-maier wies auch darauf hin, dass die Flüchtlingsströme seit der Schließung der Balkanroute und dem Abkommen mit der Türkei deutlich reduziert wer-den konnten. Kamen in Herbst 2015 noch 7.000 Menschen pro Tag, seien es heute noch 100. Als zentrales Ziel nannte Altmaier weiterhin die Siche-rung der europäischen Außengrenzen und dass Marokko, Tunesien und Algerien als sichere Herkunftsstaaten gelten. Mit Blick auf den Ausgang der US-Wahlen mahnte Altmaier Respekt vor dem Wählerwillen an: „Die USA sind unsere Freunde, sie haben uns beschützt und uns geholfen, als Deutschland in größter Not war. Des-halb ist es egal, wie der Präsident jetzt heißt. Die gemeinsamen Werte sind entscheidend. Dazu gehört es auch, Menschen Heimat zu geben, denn sie sehnen sich nach einem Zuhause. Dabei gilt es, ihnen unsere Vorstellun-gen von Identität zu erklären und zu vermitteln.“

Der Bundesvorsitzende der Kom-munalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) und Kommunalpolitische Sprecher

der CDU/CSU–Bundestagsfraktion, Ingbert Liebing, erklärte in seiner Rede: „Wir haben unseren Kongress unter das Motto ‚Heimat neu denken‘ gestellt. Wir wollen keine theoreti-schen Debatten über einen Heimatbe-griff; wir wollen gemeinsam mit Ihnen darüber nachdenken, wie wir mehr Zusammengehörigkeit, Gebor-genheit und Verbundenheit schaffen. Wie wir den Menschen wieder Sicher-heit geben. Wir haben für die Kom-munen und die Kommunale Selbst-verwaltung mit unserer unionsgeführten Bundesregierung viel erreicht: Früher haben wir uns über Millionen schon gefreut — heute geht es in Milliarden Schritten: Der Bund hat die Aufgabe der sozialen Grundsicherung komplett übernom-men: Sieben Milliarden Euro im kom-menden Jahr für die Kommunen. In den Jahren 2015 und 2016 gibt es eine, im kommenden Jahr 2,5 Milliar-den Euro. 2018 wächst dies auf vier Milliarden Euro an. Und eine weitere Milliarde soll über die Länder kom-men. 3,5 Milliarden Euro gibt es für Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Der Bund hat in Kitas und Krippen investiert, und er betei-ligt sich an den Betriebskosten. Und bei den Flüchtlingskosten hilft der Bund auch: Integrationshilfen und vollständige Erstattung der Kosten der Unterkunft belaufen sich auch auf ein milliardenschweres Programm.

Wichtig bleibt, dass diese Bundes-mittel auch vollständig und unge-kürzt von den Ländern an die Kom-munen weitergeleitet werden.

Selbstverständlich ist das leider nicht: Die Kommunen hier in Nordrhein-Westfalen erleiden dies immer wie-der.

Sicherheit umfasst alle Lebensbe-reiche. Wir wollen sicher leben, woh-nen, arbeiten, lernen. Unser Sozial-staat, unsere soziale Marktwirtschaft und unser Rechtsstaat schaffen her-vorragende Rahmenbedingungen für ein Leben in Wohlstand und Sicher-heit. Und wie geht es der überwiegen-den Mehrheit der Menschen? Persön-lich gut und trotzdem haben viel zu viele Menschen Angst vor konkreten Gefahren und Bedrohungen, aber auch weil sie verunsichert werden. Unsere Antwort auf Globalisierung sind starke Kommunen. Sie machen Deutschland stark. Unsere Antwort auf Globalisierung ist Heimat. Sie macht die Menschen stark. Heimat schafft Sicherheit, Geborgenheit, Zusammenhalt und Perspektive.“

Allen Unkenrufen zum Trotz gibt es zwischen CDU und CSU in fast allen Themenbereichen eine sehr große Einigkeit und Geschlossenheit. Das stellte Gerda Hasselfeldt in ihrer Rede sehr klar.

„Wir gehören zusammen, denn wir haben ein gemeinsames Wertefunda-ment. Das ist die Botschaft der CSU, die ich Ihnen heute mitbringe.“ Die Arbeit in der Fraktion im Bundestag funktioniere hervorragend, aber nicht nur dort — auf allen politischen Ebe-nen arbeite man gut zusammen, denn „im Mittelpunkt müssen immer die Menschen stehen, und deshalb brau-

Ingbert Liebing und Bundesminister Peter Altmaier

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chen wir überall die besten Kräfte. Unsere Demokratie müssen wir schützen, es ist nicht die einfachste, aber die beste aller Staatsformen“, erklärte Hasselfeldt.

Hasselfeldt ging auch auf das

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gewachsene Sicherheitsbedürfnis der Menschen ein. Es gehöre zur obersten Pflicht eines Staates, seine Bürger zu schützen; sie mahnte in diesem Zusammenhang an, die technischen Möglichkeiten zu nutzen, um dieses Ziel zu erreichen. „CDU und CSU müs-sen dafür stehen, alles Menschen-mögliche für die Sicherheit in unse-rem Land zu tun. In Fragen der Sicherheit erwarten die Menschen einen starken Staat von uns, dafür müssen wir als CDU und CSU stehen,“ erklärte Hasselfeldt.

Gerda Hasselfeldt und Ingbert Liebing

Zur aktuellen Flüchtlingspolitik sagte Hasselfeldt, dass es mit verein-ten Kräften gelungen sei, die Zuwan-derungszahlen zu begrenzen. „Es gel-ten drei Leitplanken: Humanität, Begrenzung und Integration. Gerade

Bayern hat seit Beginn der Flücht-lingskrise unter Beweis gestellt, dass es sich nicht um Lippenbekenntnisse handelt. Wir haben bei der Unterbrin-gung und Versorgung Hervorragendes geleistet. Jetzt setzen wir Schwer-punkte bei der Integration – und zwar mehr als andere Bundesländer.“ Wenig Verständnis äußerte Hassel-feldt für die unterschiedliche Rück-führungspraxis der Bundesländer: „Alle Bundesländer müssen geltendes Recht umsetzen und die Menschen, die kein Bleiberecht haben, in ihre Länder zurückbringen.“

Der Bundesvorsitzende der KPV, Ingbert Liebing, wies in seiner Ant-wort darauf hin: „Trotz deutlich zurückgegangener Flüchtlingszahlen, trotz großer Leistungen der Gesell-schaft bei der Aufnahme von Flücht-lingen, ist vielfach Skepsis geblieben. Skepsis, Unsicherheit, Verunsiche-rung, die zu Distanz gegenüber Staat und staatlichem Handeln geführt haben. Umso wichtiger ist es jetzt, vor Ort den Menschen zu zeigen, dass unsere Kommunen und die staatli-chen Ebenen wieder funktionieren und Deutschland und die Europäi-sche Union Sicherheit, Stabilität, Wohlstand Perspektive garantieren. Die Kommunen können es, wenn man sie lässt. Das haben sie vielfach bewiesen. Wie hätte die Versorgung der Flüchtlinge funktioniert, wenn es die Kommunen nicht gegeben hätte? Erinnert sei außerdem an die Finanz- und Wirtschaftskrise; die Kommunen haben die Konjunkturpakete des Bun-des schnell und nachhaltig genutzt und für die notwendigen konjunktu-rellen Impulse gesorgt.

Bei Katastrophen, Hochwasser, Unfällen ist regelmäßig auf die Kom-munen Verlass. Der Flüchtlingszu-strom ist mit einer starken ehrenamt-lichen Bewegung und bürgerschaftlichem Engagement angepackt worden, den es in diesem Ausmaß nur in der Kommune gibt. Auch die Integration der Menschen, die zu uns gekommen sind, kann nur vor Ort gelingen.“

Bundesvertreterversammlung und Kommunal-Kongress KPV-Beschluss „Heimat neu denken“Die Kommunalpolitische Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV) hat auf ihrer Bundesvertreterver-sammlung am 12. November 2016 in Bielefeld den Beschluss „Heimat neu denken“ verabschiedet.

Heimat neu denken — Eckpunkte für mehr Sicherheit, Geborgenheit, Zusammenhalt und Perspektive

In einer Welt, die enger zusam-menrückt, sind Veränderungen sicht-barer und haben direkte Auswirkun-gen auf die Menschen auch bei uns. Die Verunsicherung und die Ängste vieler Menschen nehmen wir ernst und wollen mehr Orientierung und

Halt geben.

Unsere Antwort auf Globalisierung sind starke Kommunen. Sie machen Deutschland stark. Unsere Antwort auf Globalisierung ist Heimat. Sie macht die Menschen stark. Heimat schafft Sicherheit, Geborgenheit, Zusammenhalt und Perspektive.

„Sicherheit“ umfasst alle Lebens-bereiche. Wir wollen sicher leben, wohnen, arbeiten, lernen. Unser Sozi-alstaat, unsere soziale Marktwirt-schaft und unser Rechtsstaat schaffen hervorragende Rahmenbedingungen für ein Leben in Wohlstand und Sicherheit.

Klar ist dabei für uns als Kommu-nale der Union, dass in unserer plura-listischen, offenen und freien Gesell-schaft der Staat nicht alle Lebensrisiken tragen und absichern kann. Jeder ist zunächst einmal für sich selber und seine Familie und seine Mitmenschen verantwortlich.

Aber die Wahrnehmung der Men-schen, ob es ihnen gut geht und wie sie sich fühlen, wird immer mehr beeinflusst durch exemplarische Erfahrungen und öffentliche Bericht-erstattung. Politischer Populismus stilisiert einzelne Ereignisse zu Trends, Szenarien und kollektiver

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Hysterie. Tabubrüche werden zeleb-riert und ernsthafte sachliche Ausein-andersetzungen stigmatisiert. Oft überwiegen in den Medien und sozia-len Netzwerken Meinungen statt Informationen und Empörung statt sachlicher Analyse.

Jetzt ist es wichtig, vor Ort den Menschen zu zeigen, dass unsere Kommunen und die staatlichen Ebe-nen funktionieren und Deutschland und die Europäische Union Sicher-heit, Stabilität, Wohlstand und Pers-pektive garantieren.

Die Kommunen haben bewiesen, dass sie die Probleme vor Ort lösen: In der Finanz- und Wirtschaftskrise haben die Kommunen aufgrund der Konjunkturpakete des Bundes schnell und nachhaltig investiert und für die notwendigen konjunkturellen Impulse gesorgt. Bei Katastrophen, Hochwasser, Unfällen ist auf die Kom-munen Verlass. Beim Flüchtlingszu-strom ist in den Kommunen ange-packt worden und Integration wird nur vor Ort gelingen.

Die Bürgerinnen und Bürger ver-trauen bei der Ver- und Entsorgung in erster Linie den Kommunen und ihren Unternehmen. Kommunen, ihre Stadtwerke und kommunale Unternehmen sind die Garanten für eine zuverlässige Ver- und Entsor-gung in Deutschland und für den hohen Standard der Leistungen der Daseinsvorsorge. Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Trinkwasserver-sorgung und Abwasseraufbereitung, öffentlicher Personennahverkehr funktionieren nur mit einer starken Kommunalwirtschaft.

Kommunale Investitionen schaf-fen Zukunft und Wohlstand. Sparkas-sen und Volksbanken sichern die Ver-sorgung mit Finanzdienstleistungen vor Ort und sind die entscheidenden Kreditgeber für den Mittelstand.

Ob sich Menschen vor Ort wohl-fühlen und in einer globalisierten Welt in den Gemeinden und Nachbar-schaften Heimat finden, hat viel mit Wohlstand, sozialer Absicherung und dem Zusammenhalt der Menschen zu tun. Bildungs- und Betreuungsange-bote, Kultur- und Sozialeinrichtun-gen, Vereine und Nachbarschafts-netzwerke aber auch arbeitnehmer- und familienfreundli-che Unternehmen machen vor Ort die Lebensbedingungen aus. Staat und Kommune, kommunale Ordnungs-

dienste, Polizei und Justiz müssen ihre Aufgabe erfüllen, geltendes Recht und gültige Regeln durchzusetzen.

Kommunale Selbstverwaltung braucht dafür eigene Einnahmequel-len, größere Anteile am bestehenden Steueraufkommen und mehr Gestal-tungsfreiraum. Bei der Daseinsvor-sorge muss die kommunale Hoheit gestärkt werden. Kommunale Selbst-verwaltung soll selbst den notwendi-gen Leistungsrahmen bestimmen und über eine möglichst effiziente Leis-tungserbringung entscheiden. Nur so gelingt Heimat.

Es kommt auf die Kommunen an:

1. Grundsätzlich gehört notwen-dige Infrastruktur für uns in öffent-liche Hände; kritische Infrastruktur erst recht. Dabei können Infrastruktur und Betrieb getrennt sein. Öffentlich rechtliche Ausschreibungen sichern Wettbewerb und Qualität. Infrastruk-tur muss langfristig erhalten, bedarfs-gerecht angepasst und ausgebaut wer-den. Notwendige Infrastruktur ist kein beliebiges Wirtschaftsgut und darf den demokratisch legitimierten Verfügungsbereich nicht verlassen.

2. Zur Überwindung des Investi-tionsstaus in der Infrastruktur kann eine Infrastrukturgesell-schaft in öffentlicher Hand erhebli-che finanzielle Mittel von instituti-onellen Anlegern und der öffentlichen Hand mobilisieren, ohne dass Privatisierungen not-wendig wären. Wir brauchen lang-fristig sichere Rahmenbedingungen, die die Investitionsnotwendigkeit anerkennen und die Investitionsfä-higkeit fördern. Die Entwertung kom-munalen Vermögens muss verhindert werden.

3. Wenn unser Land auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein soll, brauchen wir auch neue Infra-struktur. Um beim Breitbandausbau mit Glasfaser schneller voranzukom-men, sind die von Gemeinden und Landkreisen initiierten Breitbandpro-jekte wichtig und werden finanziell gefördert. Gerade im ländlichen Raum, wo sich der Breitbandausbau wirtschaftlich noch nicht lohnt, brau-chen wir deutliche Anreize zum Aus-bau der Glasfaserinfrastruktur. Beim zukünftigen Verkehrswegebau müs-sen gleichzeitig intelligente Netze und Verknüpfungen geplant und erstellt werden. Glasfasernetze sind sozusagen die Trinkwasserleitungen

von morgen und wir wollen sie flä-chendeckend.

4. In unserer zunehmend digita-lisierten Gesellschaft ist die zuver-lässige Versorgung mit Strom von zentraler Bedeutung. Die Übertra-gungs- und Verteilnetze müssen umgebaut und Energieerzeugung und -verbrauch intelligenter gesteuert werden. Verbraucher erwarten gleich-zeitig erschwingliche Preise. Kommu-nen, kommunale Unternehmen und Stadtwerke übernehmen zentrale Auf-gaben. Die bisherigen Instrumente der Anreizregulierung und Steuerung müssen hinsichtlich ihrer Wirksam-keit überprüft werden. Der Regulie-rungsrahmen muss Investitionen in den Aus- und Umbau fördern, Ver-schlechterungen der Investitionsfä-higkeit und unnötigen Risikoauf-schlägen erteilen wir eine Absage. Hier gilt: Diese kritische Infrastruktur gehört in öffentliche Hände.

5. Die Digitalisierung erfordert sichere Datenspeicher und siche-ren Datenaustausch. Die Digitalisie-rung der Verwaltung muss weiter ent-wickelt werden. Unser Ziel muss es sein, dass Bürgerinnen und Bürger jeden Kontakt mit der öffentlichen Hand online erledigen können. Vor-aussetzung dafür ist ein einheitliches zentrales Melderegister und ein ein-heitliches Onlineportal mit sicheren Registrierungs-verfahren insbeson-dere unter Verwendung des Personal-ausweises mit elektro-nischem Iden-titätsausweis.

6. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, unabhängig von ihrem Wohnort, medizinische und ggf. pflegerische Leistungen. Haus- und Fachärzte, Notfallversorgung und ein leistungsfähiges Krankenhaus müs-sen erreichbar bleiben. Medizinische Versorgungszentren auch in kommu-naler Hand und der Ausbau der „Tele-medizin“ ergänzen die medizinische Infrastruktur. Als ein Baustein des öffentlichen Gesundheitswesens im ländlichen Raum stärkt beispiels-weise das Modell der Gemeinde-schwester bzw. des Gemeindepflegers die Betreuung von Patienten in deren Wohnungen. Dies schafft mehr medi-zinische Versorgungssicherheit vor Ort.

7. Der Katastrophenschutz, die Unfallversorgung und die Not-dienste funktionieren im Zusam-menwirken von Staat, Kommunen

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und tausenden ehrenamtlichen Helfern vor Ort. Feuerwehren, Tech-nisches Hilfswerk, Rettungsdienste und freie Träger sind auf das langfris-tige und stetige Engagement der Men-schen vor Ort angewiesen. Bürger-schaftliches Engagement macht uns reich. Wichtig ist, dass das breit vor-handene ehrenamtliche Engagement aufgegriffen, koordiniert und unter-stützt wird. Ehrenamtsbörsen und Freiwilligenagenturen sind gute Bei-spiele, um Angebot und Nachfrage zusammenzubringen. Ehrenamt muss angemessen gewürdigt werden durch Arbeitgeber und die Kommu-nen, aber auch finanziell durch Auf-wandsentschädigungen, im Steuer-recht und in der Sozialversicherung.

8. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten über unseren gut funktio-nierenden Notruf hinaus bei der Polizei verlässliche Ansprechpart-ner vor Ort. Wir wollen eine sicht-bare Präsenz der Polizei auch in der Fläche und im ländlichen Raum — und das rund um die Uhr. Polizeistati-onen vor Ort stärken das Sicherheits-empfinden der Bürgerinnen und Bürger. Die Ausstattung der Polizei muss modern und zeitgemäß sein.

9. Zu den vielen bestehenden kommunalen Präventionsnetzwer-ken müssen neue Sicherheitspart-nerschaften aufgebaut und mit den Ländern und dem Bund besser ver-netzt werden. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse müssen besser zwi-schen den Ebenen und Institutionen geteilt werden. Wir schlagen vor, dass sich dort, wo sich ein Bedarf ergibt, alle Akteure vor Ort und die Sicher-heitsbehörden regelmäßig zusam-mensetzen und nicht nur die Mög-lichkeiten der Prävention, sondern auch Maßnahmen des besseren Voll-zugs erörtern. Diese neuen Sicher-heits- und Präventionszentren sind eine sinnvolle Ergänzung der beste-henden Sicherheitspartnerschaften von Polizei und Kommunen. Es fehlt nicht an Regeln, sie müssen nur bes-ser durchgesetzt werden.

10. Die Umsetzung des gelten-den Rechts muss konsequenter, schneller und spürbarer vollzogen werden. Die Durchsetzungsstärke des Staates im Steuer- oder Verkehrs-wesen wollen wir auch in den Berei-chen der Einbruchs- und Eigentum-skriminalität wieder sichtbarer machen. Überführte Einbrecher und Diebe werden in geordneten Verfah-

ren und bei Zulassung der Öffentlich-keit verurteilt; dies muss in schnelle-ren Verfahren, mit mehr Aufmerksamkeit und medialer Berichterstattung erfolgen. Dies gilt auch für Straftaten gegen die körperli-che Unversehrtheit. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuße sichtbar folgen.

11. Die Menschen wollen in einer sauberen Gemeinde, einem sauberen Stadtteil sicher leben. Im Rahmen des allgemeinen Ordnungs-rechts kann Verwahrlosung und „Angst-Räumen“ entgegengewirkt werden. Wir wollen die Vermüllung, mangelhafte Beleuchtung, ver-schmutzte und zerstörte Grünanlagen und Gehwege, Sachbeschädigungen, Fassadenschmierereien und den Ver-fall von Immobilien nicht hinneh-men. Kommunale Ordnungsdienste können nah bei den Menschen sicht-bare und kompetente Ansprechpart-ner sein. Kommunale Ordnungs-dienste können beispielweise von Parkraumbewirtschaftung entlastet werden und sich mehr um die Aspekte des sicheren Zusammenlebens küm-mern. Hier benötigen Kommunen mehr qualifiziertes Personal, ange-messene Ausrüstung, Uniformen, den Einsatz moderner Kommunikati-onsinstrumente und den notwendi-gen rechtlichen Rahmen und die finanzielle Ausstattung von den Län-dern.

12. Beleuchtungskonzepte, Videoüberwachung, Aufenthaltsre-geln und die Präsenz von Ord-nungskräften wirken auf potenti-elle Täter abschreckend, präventiv und tragen zur Aufklärung bei. Dies wollen wir ausweiten und gemein-sam mit Anwohnern und Eigentü-mern die Möglichkeiten der Präven-tion für mehr Sicherheit noch besser nutzen.

13. An Orten, wo die Menschen sich kennen, geben sie mehr aufei-nander Acht und Alltagskriminelle haben weniger Chancen. Wir wollen Nachbarschaften stärken und durch die Stadt- und Regionalentwicklung besser fördern. Neue Nachbar-schaftsprojekte müssen entstehen, in denen Menschen füreinander Verant-wortung übernehmen. Kirchen, cari-tative Einrichtungen, Vereine und insbesondere Sportvereine können die Menschen wieder näher zueinan-der bringen und den Zusammenhalt stärken.

14. Wohnen ist ein Grundbe-dürfnis der Menschen. Dabei gilt: Wohnraum muss bezahlbar bleiben, aber nicht jeder wird zum günstigen Preis in gefragtesten Wohnlagen leben können. Es kann nicht allein Aufgabe der Kommunen sein, über eigene Wohnungsbaugesellschaften bezahl-baren Wohnraum zu schaffen. Hier sind alle Akteure der Wohnungswirt-schaft gefordert. Wir brauchen steuer-liche Anreize, erhöhte Abschreibun-gen für den Wohnungsbau, Anreize zur Baulandmobilisierung, eine neue Eigenheimförderung und eine Redu-zierung von Vorgaben und Standards zur Senkung von Baukosten.

15. Die sichere Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und der zugelassenen privaten Per-sonenbeförderung ist ein wichtiger Baustein für ein sicheres Leben in Stadt und Land. Die Bundespolizei sichert erfolgreich an Bahnhöfen, pri-vate Sicherheitsdienste im ÖPNV. Die kommunalen Verkehrsbetriebe unter-nehmen große Anstrengungen bei der Gestaltung von Fahrzeugen, Halte-stellen und Bahnhöfen und der Umsetzung ihrer Sicherheitskon-zepte.

16. Für das individuelle Sicher-heitsempfinden spielt auch die Verkehrssicherheit auf der Straße eine Rolle. Der Ausbau von Fahrrad-wegen, speziellen Fahrradstraßen und die Einrichtung von geschwindig-keitsbegrenzenden Zonen sind wich-tige Maßnahmen, die vor Ort ent-schieden werden können. Der Ansatz des Bundes, Kommunen die Einrich-tung von Tempo 30-Zonen vor Kin-dergärten, Schulen und Pflegeeinrich-tungen zu erleichtern, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist den Kommunen darüber hinaus die Mög-lichkeit einzuräumen, anlass- bzw. ortsbezogen eigene Geschwindig-keits-begrenzungen umzusetzen, ohne dass Bund oder Land als Baulast-träger der jeweiligen Straße hinzuzu-ziehen sind. So kann die gesamte Ver-kehrsberuhigung tatsächlich in kommunale Verantwortung gegeben werden.

17. Unsere Umwelt ist wieder von hoher Qualität. Unsere Gewäs-ser laden vielerorts wieder zum Baden ein. Boden- und Naturschutz zeigen Wirkung. Verbraucher, Landwirt-schaft und Produzenten müssen nach dem Vorsorge- und Verursacherprin-

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zip weiter dazu beitragen, dass unsere knappen natürlichen Ressourcen geschont und für nachkommende Generationen erhalten werden.

18. Geborgenheit beginnt zu Hause. Eltern stehen in der Pflicht und müssen sich ggf. Unterstützung holen; Nachbarn und Bekannte, Erzie-her und Lehrer dürfen nicht weg-schauen, wenn Kinder und Jugendli-che sich radikalisieren oder in kriminelle Kreise geraten. Bildung, insbesondere politische Bildung, hat bei allen Beteiligten eine zentrale Auf-gabe. Auch deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Bildungsangebote flä-chendeckend und differenziert ange-boten werden. Gerade im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Teilen unseres Landes ist eine gute Bildungsinfrastruktur von hoher Bedeutung. Über frühe Hilfen und sog. niederschwellige Angebote, auch für Mütter und Väter, soll ein Abdrif-ten von Kinder und Jugendlichen frühzeitig erkannt und verhindert werden.

19. Die Kinder- und Jugendhilfe muss rechtzeitig mit einer frühen Familienförderung beginnen, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche in Situationen geraten, aus denen sie nur mit erheblich größerem Aufwand wieder heraus kommen. Neben Beratungen von Familien sind Nachmittagsbetreuung und Ferienangebote elementarer Bestandteil einer Kinder- und Jugend-hilfe. Dabei ist klar, dass vor allem im

ländlichen Raum nicht in jedem klei-nen Dorf eigene Einrichtungen und Angebote vorgehalten werden kön-nen. Umso wichtiger ist es, dort die Kinder- und Jugendhilfe mit Angebo-ten zur Steigerung der Mobilität zu verknüpfen.

20. Die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter schaffen es seit Jahren nicht, über einer Million Arbeitssuchenden eine Beschäfti-gung zu vermitteln. Mit dem Zuzug von Geflüchteten hat die Anzahl der Betroffenen stark zugenommen. Wir lassen diese Menschen und ihre Familien nicht im Stich. Wir müssen aber mehr dafür tun, dass Kinder in Familien aufwachsen, in denen sie die Erwerbsarbeit der Eltern erleben. Sinnvolle Beschäftigung, geregelter Tagesablauf und die Sorge für den eigenen Unterhalt sind wichtige Fak-toren, um sich in der Gesellschaft dazugehörig zu fühlen und eine per-sönliche Perspektive zu entwickeln. Deshalb müssen vor Ort neue gemein-nützige Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Kommunale Beschäftigungsgesellschaften müs-sen die zunächst arbeitsmarktfernen Leistungsempfänger auffangen. Wer Leistungsempfänger ist, kann andere hilfebedürftige Menschen unterstüt-zen, sich bei der Pflege des öffentli-chen Raums nützlich machen oder eine andere Aufgabe im Interesse der Gemeinschaft übernehmen. Ziel muss es sein, durch Stabilisierung

und Qualifizierung eine Beschäfti-gung auf Mindestlohnniveau zu errei-chen.

21. Wir wollen ein respektvolles Zusammenleben und die gegensei-tige Achtung der Religionen. Wir wollen den Diskurs über Religion und die Selbstreflektion fördern. Alle Reli-gionen und Glaubensgruppen müs-sen sich selbstverständlich dem Rechtsstaat unterordnen, zum Gewaltmonopol unseres Staates und zur freiheitlichen Grundordnung aktiv bekennen. Das ist die Vorausset-zung für ein funktionierendes Zusam-menleben und die gewünschte Wahr-nehmung von Aufgaben in der Wohlfahrtspflege vor Ort (Kinderbe-treuung, Schule, Seelsorge, Pflege).

22. Bildung von Anfang an ist der beste Schutz gegen Armut, sozi-alen Abstieg und Radikalisierung. In unseren Gemeinden, Städten und Landkreisen werden mit frühkindli-cher Bildung und Erziehung die Grundlagen gelegt. Die Kommunen müssen geeignete und zukunftsfä-hige Räume des Lernens schaffen. Durch Weiterbildungsangebote und Initiativen zu mehr Ausbildung wer-den neue Chancen eröffnet. Die gesellschaftlichen Entwicklungen, die stark veränderten Familienbilder und insbesondere die Lebens- und Aufwachsbedingungen unserer Kin-der und Jugendlichen erfordern ver-bindlichere Bildungsstrukturen vor Ort mit starken kommunalen Bil-dungslandschaften.

KPV Nordrhein-WestfalenThomas Hunsteger-Petermann bleibt LandesvorsitzenderDer Oberbürgermeister von Hamm und stv. Bundesvorsitzende der Kom-munalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands (KPV), Thomas Hunsteger-Petermann, steht für zwei weitere Jahre an der Spitze der KPV des Landes Nordrhein-West-falen (KPV/NRW). Der Hammer Ober-bürgermeister erhielt auf der Dele-giertenversammlung in Paderborn 110 Stimmen (99,1 Prozent).

Auch seine drei Stellvertreter wur-den in ihren Ämtern bestätigt. Auf Marie-Luise Fasse, Landtagsabgeord-nete aus Rheinberg, entfielen 87,5 Prozent (98 Stimmen), auf Wolfgang Diekmann aus Brilon 91,96 Prozent.

Für Dr. Kai Zwicker, Landrat des Kreises Borken, votierten 110 der stimmbe-rechtigten Dele-gierte. Komplettiert wird der geschäfts-führende Vorstand durch den Schwerter Bürgermeister Hein-rich Böckelühr ( S c h a t z m e i s t e r ) sowie den Wupper-taler Beigeordneten für Kultur, Bildung und Sport, Matthias Nocke (Schriftfüh-rer). Thomas Hunsteger-Petermann

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Bund-Länder-Konferenz „Frühe Bildung“Kommunen begrüßen Qualitätsinitiative für KindertagesbetreuungDie kommunalen Spitzenverbände begrüßen die Initiative von Bund und Ländern, den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung voranzutreiben und neue Qualitätsziele finanziell abzusi-chern. Der während der Konferenz „Frühe Bildung – Mehr Qualität für alle Kinder“ vorgestellte Zwischenbe-richt benennt konkrete Ziele, wie die Kindertagesbetreuung verbessert werden kann. Beispielsweise könne die Personalausstattung verbessert, Erzieherinnen und Leitungskräfte weiter qualifiziert oder die Sprachför-derung von Kindern mit Migrations-hintergrund ausgebaut werden.

Die Präsidenten des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, Ludwigshafen, des Deut-schen Landkreistages, Landrat Rein-hard Sager, Kreis Ostholstein, und des Deutschen Städte- und Gemeinde-bundes, Bürgermeister Roland Schä-fer, Bergkamen, betonten: „Die Kom-munen unterstützen das Ziel von Bund und Ländern, die Qualität der Kinderbetreuung weiter zu verbes-sern. Für uns ist besonders wichtig, dass Bund und Länder sich in der jetzt vorgelegten gemeinsamen Erklärung zur gemeinsamen Finanzierungsver-antwortung beim Qualitätsausbau der Kindertagesbetreuung bekennen. Eine bessere Qualität kommt den Kin-dern und Eltern zugute, aber sie erfor-dert auch zusätzliche finanzielle Mit-tel, die bei den Kommunen vor Ort ankommen müssen.“

Die Städte, Landkreise und Gemeinden sind sich der großen Ver-antwortung gegenüber den Kindern und ihren Eltern bewusst und haben das in den vergangenen Jahren bewie-sen. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren, die betreut werden, hat sich in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf rund 720.000. „Trotz des starken Ausbaus an Plätzen in der Kindertagesbetreuung haben wir das hohe Niveau bei der Qualität der Betreuung gehalten. Und der Bedarf an Plätzen wächst auch weiter-hin. Bei gleichzeitigem Ausbau und Qualitätsverbesserungen muss sichergestellt werden, dass die unter-schiedlichen Ausgangslagen in den einzelnen Ländern ausreichend berücksichtigt werden. Deshalb soll-ten die im Zwischenbericht identifi-zierten Qualitätsziele als Instrumen-tenkasten verstanden werden“, erklärten die Präsidenten. In den ein-zelnen Bundesländern und Kommu-

nen müsse entschieden werden, wel-ches Qualitätsziel Priorität hat und zunächst in Angriff genommen wird, um die vorhandenen Strukturen zu verbessern.

„Bund und Länder müssen im nächsten Schritt konkrete Zusagen über die Höhe der finanziellen Mittel zur Qualitätsverbesserung geben. Auch der Finanzierungsweg muss klar sein, damit die zusätzlichen Mittel vollständig bei den Kommunen als verantwortliche Träger der öffentli-chen Kinder- und Jugendhilfe ankom-men. Nur so kann sichergestellt wer-den, dass die Mittel auch zielgerichtet für die Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung eingesetzt werden können“, sagten Lohse, Sager und Schäfer. Der Zwischenbericht biete eine gute Grundlage, um zu den richtigen Entscheidungen für die Pra-xis zu kommen.

KPV SachsenNeuer Landesvorstand gewähltDer Oelsnitzer Landtagsabgeordnete Rico Anton ist zum neuen Landesvor-sitzenden der Kommunalpolitischen Vereinigung Sachsen (KPV) gewählt worden. Er folgt damit dem Dresdner Landtagsabgeordneten und CDU-Kreisvorsitzenden Christian Hart-mann, der das Amt in den vergange-nen vier Jahren innehatte und nicht erneut kandidierte.

Anton ist Mitglied des Innenaus-schusses im Sächsischen Landtag und

kommunalpolitisch als Stadtrat der Stadt Oelsnitz/Erzgebirge aktiv.

Als Arbeitsschwerpunkte für die nächsten Monate nannte Rico Anton die Begleitung der anstehenden Novelle der Sächsischen Kommunal-verfassung, die Unterstützung des Bundestagswahlkampfes und die Mit-gliedergewinnung.

Ihm stehen im neuen Vorstand Heidrun Mende, Daniel Röthig, Dr.

Christian Aegerter als Stellvertreter zur Seite. Frau Dr. Sabine Heymann wurde erneut als Schatzmeisterin gewählt.

Komplettiert wird das Team durch acht Beisitzer: Dr. Georg Brüggen, Dr. Ingelore Gaitzsch, Andreas Habicht, Christian Hartmann MdL, Mario Horn, Petra Kockert, Albert Pfeilstri-cker und Wolfgang Zettwitz.

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Förderung von kommunalen Elektromobilitätskonzepten Aufruf zur Antragseinreichung bis 31.01.2017Mit der Förderrichtlinie Elektromobi-lität vom 09. Juni 2015 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Erstellung von anwendungsorientier-ten kommunalen Elektromobilitäts-konzepten. Ziel ist es, die Kommunen in ihrer Funktion als Vorreiter und Multiplikator bei der Einführung der Elektromobilität zu unterstützen und damit eine signifikante Erhöhung der Fahrzeugzahlen zu erreichen.

Anträge zur Förderung von kom-munalen Elektromobilitätskonzepten

nach Abschnitt 2.1.2 der Förderricht-linie sind grundsätzlich bis zum 31.01.2017 einzureichen.

Um im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises Rückforde-rungsansprüche zu vermeiden, wei-sen wir Sie darauf hin, dass Zuwen-dungsempfänger, die öffentliche Auftraggeber im Sinne § 98 des Geset-zes gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen (GWB) sind, den Regularien des Vergaberechts unterliegen. Dies gilt auch für Leistungen, die über eine Zuwendung gefördert werden.

Für diese Zuwendungsempfänger gilt darüber hinaus, dass ein Vergabe-verfahren erst nach Erhalt des schrift-lichen Zuwendungsbescheides durchgeführt werden darf. Die Auf-tragsvergabe muss sich dabei auf einen Leistungszeitraum beziehen, der innerhalb des Bewilligungszeit-raums liegt. Der Bewilligungszeit-raum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Zuwendungsfähig sind nur Leistungen, die innerhalb des Bewilli-gungszeitraums verursacht werden.

Im Fokus der Förderung steht die

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Kinderbetreuungsfinanzierung — Mehr Geld für KitasBundeskabinett beschließt GesetzentwurfDer Bund will gemeinsam mit den Ländern 100.000 zusätzliche Betreu-ungsplätze für Kinder unter sechs Jah-ren finanzieren. Auch die Qualität der Betreuung soll verbessert werden. Das Kabinett hat dazu einen Gesetzent-wurf beschlossen. Bis 2020 stellt der Bund 1,126 Milliarden Euro zur Verfü-gung.

Mit dem Gesetzentwurf wird ein viertes Investitionsprogramm „Kin-derbetreuungsfinanzierung 2017-2020“ aufgelegt. Es regelt die Finan-zierung von 100.000 zusätzlichen Plätzen in Kitas, Kindergärten und bei Pflegeeltern.

Im Unterschied zu bisherigen Pro-grammen umfasst das neue Investiti-onsprogramm nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern für alle Kinder bis zum Schuleintritt.

„Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder bis zum Schulalter ist noch immer nicht gedeckt. Doch wenn junge Eltern Kinder erziehen und gleichzeitig erwerbstätig sein wollen, brauchen sie gute, zuverlässige und qualitativ hochwertige Kinderbetreu-ungsmöglichkeiten,“ so Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. „Dass mit dem Geld nicht nur Plätze für Kinder unter drei Jahren neu geschaffen werden können, son-dern die Mittel künftig bei Bedarf auch für Betreuungsplätze für ältere

Kinder bis zum Schuleintritt verwen-det werden dürfen, hilft den Kommu-nen, passgenaue Lösungen für Eltern kleiner Kinder zu schaffen. Die wei-tere finanzielle Unterstützung des Bundes für die Kinderbetreuung in Deutschland ist ein großer Erfolg der Familienpolitik. Damit zeigt die Koa-lition, dass sie Länder, Kommunen und die Eltern kleiner Kinder bei der Erfüllung ihrer Bildungs- und Erzie-hungsverantwortung nicht im Stich lässt.“

Finanzhilfen für Länder und Kom-munen

Der Bund stockt für den Ausbau der Betreuungsplätze das Sondervermö-gen „Kinderbetreuungsausbau“, das 2007 eingerichtet wurde, um gut 1,1 Milliarden Euro auf. Davon stehen im nächsten Jahr 226 Millionen Euro zur Verfügung, in den Jahren 2018 bis 2020 jeweils 300 Millionen Euro. Par-allel dazu haben Länder, Kommunen und sonstige Träger einen Eigenanteil von mindestens 46 Prozent zu leisten.

Der Ausbau und der Erhalt von Kin-derbetreuungsplätzen ist grundsätz-lich eine Aufgabe von Ländern und Kommunen. In Deutschland besteht jedoch nach wie vor Bedarf an zusätz-lichen Betreuungsplätzen, insbeson-dere für Kinder unter drei Jahren.

Mehr Betreuungsplätze für Flücht-lingskinder

Die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen beträgt in diesem Jahr 32,7 Prozent. Der Bedarf lag laut einer Umfrage des Deutschen Jugendinsti-tuts 2015 jedoch bei 43,2 Prozent. Zudem gibt es für Kinder mit Flucht-hintergrund zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen, der für die Städte und Gemeinden bei ihren Planungen nicht vorhersehbar war.

Hier besteht besonders dringlicher Bedarf an weiteren Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt. Der Bund unterstützt die Länder und Gemeinden deshalb durch weitere Finanzhilfen für Inves-titionen in zusätzliche Betreuungs-plätze.

Auch Investitionen in die Qualität der Betreuung

Über den quantitativen Ausbau hinaus soll mit dem Investitionspro-gramm auch die Qualität der Betreu-ungsangebote vorangetrieben wer-den. Förderfähig sollen vor allem Investitionen sein, die der Bewe-gungsförderung, der Gesundheitsver-sorgung, der Umsetzung von Inklu-sion und der Familienorientierung dienen.

Das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es soll einen rückwir-kenden Beginn der geplanten Maß-nahmen zum 1. Juli 2016 zulassen.

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Vergabe von Aufträgen zur Entwick-lung kommunaler Elektromobilitäts-konzepte bzw. -teilkonzepte. Mit der Erstellung der Studie ist ein fachlich geeigneter Dienstleister zu beauftra-gen, welcher in einem wettbewerbli-chen Verfahren zu ermitteln ist.

Anträge sind über das easyonline Portal einzureichen (https://foerder-portal.bund.de/easyonline). Sie fin-den das Förderprogramm des BMVI und den entsprechenden Förder-schwerpunkt im easyonline Portal unter folgenden Bezeichnungen:• Fördermaßnahme: Projektförde-

rung Elektromobilität des BMVI • Förderbereich: kommunale Elektro-

mobilitätskonzepte Folgenden Dokumente müssen

über das Portal eingereicht bzw. hoch-geladen werden:

1. Der ausgefüllte Antrag auf Zuwen-dung auf Ausgabenbasis (AZA)

2. Eine Vorhabenbeschreibung

3. Eine ausführliche Darstellung der Inhalte, die in der Studie bearbeitet werden sollen, mit einer Kosten-schätzung für die darin aufgeführ-ten Positionen

Die Vorhabenbeschreibung muss folgende Punkte adressieren und sollte einen Umfang von fünf Seiten nicht überschreiten:

• Einleitende Kurzbeschreibung der Inhalte und Ziele der geplanten Stu-die

• Darstellung des Erkenntnisgewinns und der zu erwartenden positiven Umweltwirkungen (z.B. Reduzie-rung der CO2, Schadstoff- und Lär-memissionen)

• Beschreibung des Multiplikatoref-fektes und der Übertragbarkeit: Dar-stellung von ggf. weiterführenden Arbeiten

• Beschreibung der Umsetzungspers-pektive und der Anwendbarkeit z.B. Einbindung in bestehende kommu-

nale Konzepte (z.B. Verkehrskon-zept)

• Beschreibung der bisherigen Arbei-ten und Erfahrungen (Allgemein und in Bezug auf Elektromobilität / politischen Selbstverpflichtungen) z.B. Benennung bestehender Vor-studien und Arbeiten auf denen die geplante Studie aufbaut (auch euro-paweite oder internationale Arbei-ten)

• Zeitplan für die Studie

Die Übermittlung von Ergebnissen und Teilergebnissen an die program-matische Begleitforschung1 des BMVI wird erwartet.

Die förderfähigen Ausgaben für die Studie sind auf maximal 100.000 € begrenzt. Bei Antragstellung (AZA) ist ein Beitrag zur programmatischen Begleitforschung des BMVI in Form einer Teilnahme des Projektleiters an halbjährlichen Arbeitstreffen in Ber-lin zu berücksichtigen. Die Reisekos-ten hierfür sind nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides förderfähig.

Förderquoten von bis zu 80 Prozent sind möglich, sofern es sich beim Antragsteller um eine Gebietskörper-schaft oder eine gemeinnützige Orga-

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nisation handelt und es sich bei der Förde-rung der Erstellung eines Elektromobili-tätskonzeptes nicht um eine Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) handelt. Sollte der Antragstel-ler im Rahmen der Verwertung der Stu-

dienergebnisse eine wirtschaftliche Aktivität planen und Leistungen an einem Markt anbieten, z. B. durch den Betrieb von Ladeinfrastruktur oder eines Carsharing Angebotes mit kom-munalen Fahrzeugen, muss die Zuwendung als Beihilfe im Sinne der EU Regularien betrachtet werden und die maximal mögliche Förderquote verringert sich auf 50 Prozent.

Eine exklusive Bereitstellung von Studienergebnissen an ein wirtschaft-lich tätiges Unternehmen stellt eine mittelbare Beihilfe dar, die ebenfalls dazu führt, dass die Förderquote sich auf maximal 50 Prozent verringert.

Nach erfolgter Auftragsvergabe durch den Zuwendungsempfänger muss ein Projektsteckbrief an die Pro-grammgesellschaft Nationale Organi-sation Wasserstoff- und Brennstoff-zellentechnologie GmbH (NOW) übermittelt werden. Eine entspre-chende Vorlage wird dem Zuwen-dungsempfänger mit dem Bewilli-gungsbescheid übermittelt. Als Sachbericht zum Abschluss des Vor-habens sind drei Exemplare der Stu-die beim Projektträger einzureichen. Zudem sind die Ergebnisse der Studie vom Zuwendungsempfänger frei zugänglich zu veröffentlichen, so dass eine Verwertung der Ergebnisse durch Dritte ermöglicht wird. Der Zuwendungsempfänger wird ver-pflichtet, die Ergebnisse der Pro-grammgesellschaft NOW für die Ver-öffentlichung im Internet zur Verfügung zu stellen.

Ansprechpartner für Fragen zur Förderrichtlinie beim Projektträger Jülich ist Herr Dr. Michael Schultz, Tel. 030/20199 3388. E-Mail: [email protected].

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Kommunalpolitiker teffen sich mit HandwerkerverbandHandwerk ist wesentliche Grundlage stabiler KommunalfinanzenDie Arbeitsgemeinschaft Kommunal-politik der CDU/CSU-Bundestagsfrak-tion hat sich mit der Leitung des Zent-ralverbands des deutschen Handwerks getroffen und über Schnittstellen und Berührungspunkte ausgetauscht.

Dabei ging es neben der Frage, wie Flüchtlinge mit Unterstützung des Handwerks in den Arbeitsmarkt inte-griert werden können, unter anderem auch um die Mobilität der Zukunft. Das Handwerk ist darauf angewiesen, auch mit dem bestehenden Fuhrpark weiterhin in die Innenstädte fahren zu können. Mobilitätsbeschränkun-gen dürfen nicht dazu führen, dass dem Handwerk unnötige Investitio-nen auferlegt werden, um künftig überhaupt noch zum Kunden kom-men zu können. Hier erwarten wir eine wahrhaftig nachhaltige Lösung, die ökologische Aspekte mit ökono-mischen Belangen vereint.

Ein weiterer Aspekt war die Neure-gelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand. Hier haben wir übereinstimmend festgestellt, eine gute und tragbare Lösung gefunden zu haben. Der neue § 2 b UStG definiert, unter welchen Umständen Kommu-nen umsatzsteuerbefreit sind und wann diese Umsatzsteuerbefreiung

nicht greift. Es ging uns nicht um einen Wettbewerbsvorteil der öffent-lichen Hand, sondern darum, dass interkommunale Zusammenarbeit auch steuerlich vernünftig umgesetzt werden kann. Das ist auch nach Ein-schätzung des ZDH gelungen.

Die Kommunen sind der größte Auftraggeber bei öffentlichen Investi-tionen. Sie sind damit ein Großkunde auch des Handwerks. Mit dem Kom-munalinvestitionsförderungsgesetz versucht der Bund nochmals die Investitionskraft vor allem finanz-schwacher Kommunen zu steigern.

Eine steigende kommunale Investiti-onstätigkeit wird sich auch in den Auftragsbüchern des Handwerks bemerkbar machen.

Das Handwerk ist eine tragende Säule des Mittelstandes und damit eine wesentliche Grundlage für sta-bile Kommunalfinanzen. Ein starkes Handwerk ist wichtig für starke Kom-munen. Gleichzeitig profitiert das Handwerk von starken Kommunen. Vor diesem Hintergrund war der gemeinsame Gedankenaustausch von besonderer Bedeutung.

Wir wünschen eine besinnliche Adventszeit, ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

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