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Niederschrift über die Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen am Dienstag, 28. Mai 2019 im Kleinen Sitzungssaal FA/2019/082 Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr Anwesenheitsliste Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Sigrid Vorsitzende Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister Bauer, Wolfgang Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Hilleprandt, Florian Koch, Elisabeth stellv. Vorsitzende Maderspacher, Alois Möckl, Florian Morhart, Mechthild Nieting, Angela Vertretung für Allmann, Robert Zolk, Claudia Mitarbeiter der Verwaltung Maier, Christoph - Leiter Finanzverwaltung Jäger, Stephanie - Finanzverwaltung / Schriftführer Berger, Wolfgang - Leiter Ordnungsamt Nöbauer, Florian - Stv. Leiter Hauptverwaltung Staltmair, Martin - Stv. Leiter Bauhof Fehlend: Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Allmann, Robert Entschuldigt fehlend Filser, Hubert Entschuldigt fehlend Roos-Teitscheid, Alexandra Entschuldigt fehlend

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Niederschrift über die

Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses des Marktes Garmisch-Partenkirchen

am Dienstag, 28. Mai 2019 im Kleinen Sitzungssaal

FA/2019/082

Beginn der öffentlichen Sitzung: 17:00 Uhr

Anwesenheitsliste Anwesend waren: Stimmberechtigt: 1. Bürgermeisterin Dr. Meierhofer, Sigrid Vorsitzende Stimmberechtigt: 2. Bürgermeister Bauer, Wolfgang Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Hilleprandt, Florian Koch, Elisabeth stellv. Vorsitzende Maderspacher, Alois Möckl, Florian Morhart, Mechthild Nieting, Angela Vertretung für Allmann, Robert Zolk, Claudia Mitarbeiter der Verwaltung Maier, Christoph - Leiter Finanzverwaltung

Jäger, Stephanie - Finanzverwaltung / Schriftführer

Berger, Wolfgang - Leiter Ordnungsamt Nöbauer, Florian - Stv. Leiter Hauptverwaltung

Staltmair, Martin - Stv. Leiter Bauhof

Fehlend: Stimmberechtigt: Marktgemeinderat Allmann, Robert Entschuldigt fehlend Filser, Hubert Entschuldigt fehlend Roos-Teitscheid, Alexandra Entschuldigt fehlend

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 2

ÖFFENTLICHER TEIL

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer eröffnet die Sitzung, stellt fest, dass die Mitglieder des Marktgemeinderates form- und fristgerecht geladen wurden und der Marktgemeinderat

Mit 9 Stimmen beschlussfähig ist. Einwendungen gegen die Tagesordnung werden nicht erhoben. Die Niederschrift der 81. Sitzung liegt auf. Da keine Einwendungen gegen die Niederschrift der 80. Sitzung erhoben wurden, ist die Niederschrift genehmigt.

Ö f f e n t l i c h e T a g e s o r d n u n g 01 Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF4000 für das TLF 24/50

für die Freiwillige Feuerwehr Partenkrichen - vorberatend 02 Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum gemäß DIN 14505

für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - beschließend 03 Sportförderung; Investitionskostenübernahme für den Einbau eines

ballsporttauglichen Hallenbodens in die Curlinghalle des OEZ - beschließend

04 Vertagt: Gründung der GaPa-Tourismus GmbH; Übertragung von

Versicherungsverträgen - vertagt 05 Erweiterung des Kindergartens am Klinikum Garmisch-Partenkirchen;

Baukostenzuschuss - vorberatend 06 Bauhof; Kauf eines Transporters für die Werkstatt als Ersatz für das alte

Feuerwehrfahrzeug GAP-245 - beschließend 07 Bauhof; Kauf und Ablöse Leasingvertrag des Pistenbullys 100 (K6) für die

Langlaufloipe Kaltenbrunn - beschließend 08 Bauhof; Beschaffung von Auftausalz und Lagerhaltung für Wintersaison

2019/2020 - beschließend

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 3

TOP 01 Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF4000 für das TLF 24/50 für die Freiwillige Feuerwehr Partenkrichen - vorberatend

Sachvortrag: Die Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen beantragte mit Schreiben vom 02.05.2019 die Beschaffung eines TLF 4000 für das bestehende Tanklöschfahrzeug TLF 24/50, Baujahr 1987 (siehe Anlage). Für das Tanklöschfahrzeug TLF 4000 ist mit Beschaffungskosten in Höhe von ca. 360.000 EUR zu rechnen. Der entsprechende Betrag wurde bereits im Haushalt 2019 auf der HHSt. 1.1312.9347 als Verpflichtigungsermächtigung für 2020 eingestellt. Dieses Fahrzeug ist gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien grundsätzlich mit 115.500 EUR förderfähig. Des Weiteren wurde laut Aussage von Herrn KBR Eitzenberger ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 100.000 EUR im Kreishaushalt angemeldet. Die Höhe des Erlöses aus dem Verkauf des TLF 24/50 steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Ein entsprechendes Wertgutachten wird in Auftrag gegeben. Beschlussempfehlung: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Der Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 4000 für das TLF 24/50 aus dem Jahre 1987 für die Freiwillige Feuerwehr Partenkirchen wird zugestimmt. Die Bestellung soll nach den erforderlichen Vorbereitungsarbeiten noch 2019 im Sinne einer vordringlichen Ersatzbeschaffung für das Jahr 2020 erfolgen. Nach Erstellung eines Gutachtens ist das oben genannte Fahrzeug (TLF 24/50) wirtschaftlich zu verkaufen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2020 einzuplanen. Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder:

9

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass die Beschlussempfehlung angenommen ist.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 4

TOP 02 Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum gemäß DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch - beschließend

Sachvortrag: Die Freiwillige Feuerwehr Garmisch beantragte mit Schreiben vom 03.09.2018 die Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum DIN 14505 (siehe Anlage). Das vorhandene TLF 24/48 (Baujahr 1993) soll durch einen AB-Wasser / Schaum ersetzt werden. Die Anschaffungskosten für einen Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum belaufen sich auf ca. 210.000 EUR. Dieser Abrollbehälter ist gemäß Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien grundsätzlich mit 34.700 EUR förderfähig. Des Weiteren wurde ein entsprechender Zuschuss des Landkreises mit Schreiben vom 01.04.2019 in Höhe bis zu 57.500 EUR in Aussicht gestellt. Für die Beschaffung wurden im Haushalt 2019 auf der Haushaltsstelle 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch; Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen) 240.000 EUR eingestellt. Das Ordnungsamt wird nach Beschluss des Finanzausschusses alle weiteren Schritte zur Beschaffung (Ausschreibung usw.) in die Wege leiten. Beschluss:

Der Beschaffung eines Abrollbehälters AB-Wasser / Schaum DIN 14505 für die Freiwillige Feuerwehr Garmisch in Höhe von gesamt ca. 210.000 EUR wird zugestimmt. Auf der Haushaltsstelle 1.1311.9347 (Feuerwehr Garmisch; Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen) wurden dafür 240.000 EUR veranschlagt. Desweiteren wird Frau 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung den Auftrag zu erteilen. Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder:

9

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 5

TOP 03 Sportförderung; Investitionskostenübernahme für den Einbau eines ballsporttauglichen Hallenbodens in die Curlinghalle des OEZ - beschließend

Sachvortrag: Im Zuge der bereits seit längerem geführten Diskussion und Überlegungen für eine weitergehende Nutzung der Curlinghalle des Olympia-Eissportzentrums, die bereits mehrmals Gegenstand auch von Sitzungen des Verwaltungsrats der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen waren, fand nun am 08.05.2019 unter Leitung der 1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer ein gemeinsamer Ortstermin statt. Teilnehmer waren weiter der Vorstand der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen, Wodan Lichtmeß, seine zuständigen Mitarbeiter, die zuständigen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie Vertreter des TSV Partenkirchen und der Leichtathletikgemeinschaft Garmisch-Partenkirchen. Als einvernehmliches Ergebnis konnten folgende Eckpunkte festgehalten werden:

Die Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen sind bereit, die Curlinghalle direkt an den TSVP zu verpachten

Laufzeit: 01.10.2019 bis 30.09.2022

Pacht: 30.000 € p.a. zzgl. Nebenkosten (Vorauszahlung oder Sicherheiten durch Markt)

Nebenkosten: ca. 16.000 € p. a. Pauschale wegen nur dreijähriger Laufzeit, oder Verbrauch nach Messung bei langfristiger Laufzeitverlängerung

Kosten für die Anschaffung und den Unterhalt aller Betriebsvorrichtungen, die für die Nutzung als Sporthalle erforderlich sind, sind durch die Pacht nicht gedeckt

Im Pachtvertrag ist ausdrücklich aufzunehmen, dass die günstige Miete schon eine Art Sponsoring darstellt, der Verein keine weiteren Sponsor- und Spendenanfragen stellt und jegliches imageschädigende Verhalten gegenüber den Gemeindewerken vermeidet.

Bei Vergaben von Bauleistungen unterstützen die Gemeindewerke das Rathaus, indem sie als Auftraggeber fungieren und das vom Bauamt/Sportamt fachlich vorgegebene LV mit Ausschreibung fertig stellt

TSVP erhält eine der bestehenden Umkleiden/Duschen/Toiletten zugeteilt, aber ausdrücklich nicht exklusiv und muss bei anderweitiger Belegung ausweichen auf Umkleiden in den Vorräumen der Curlinghalle.

Extra Zugang bei dreijähriger Laufzeit wird ebenfalls nicht geschaffen; Falls der Vertrag länger läuft, muss hier auch eine langfristige Lösung baulich geschaffen werden

Bodeneinbauten und evtl. Heizungserweiterungen werden nach Nutzungsende gegenüber Markt abgelöst, soweit sie für eine gewerbliche Nachnutzung brauchbar sind (nach drei Jahren max. 50 % der AK, danach jedes Jahr degressiv sinkend – noch festzulegen); bei Nachnutzung durch einen anderen (gemeinnützigen) Sportverein erfolgt keine Ablösung

Um eine Nutzung ab 01.10.2019 zu ermöglichen ist ein Vertragsschluss bis 31.05.2019 anzustreben und somit eine Beschlussfassung in der Finanzausschusssitzung am 28.05.2019 notwendig. Um die zunächst für drei Jahre

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 6

geplante Nutzung der Curlinghalle als ballsporttaugliche Anlage zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Bodenaufbau der Halle zu ertüchtigen und in Teilbereichen sogenannte Prallmatten sowie Ballfangnetze anzubringen. Ebenfalls ist die Beschaffung von Handballtoren, Basketballkörben und ggf. weiterer untergeordneter Hallenausrüstungsgegenstände erforderlich. Eine überschlägige Kalkulation lässt erwarten, dass diese Ausgaben mit max. 150.000 € zu decken sind. Neben dieser einmaligen Investition, die bei Ende der dreijährigen Laufzeit, eine entsprechende Nachnutzung vorausgesetzt, mit 50 % der Gesamtkosten von Seiten der Gemeindewerke abgelöst wird, fallen für den Markt Garmisch-Partenkirchen die Übernahme des jährlichen Pachtzinses von 30.000 € an. Die Nebenkosten sind vom TSVP zu tragen. Seitens der Verwaltung wird aufgrund der speziell für den Hallen-Ballsport bestehenden Trainingsengpässe (keine Verfügbarkeit von Sporthallen während der Ferienzeiten) die Übernahme der vorgenannten Kosten im allgemeinen Interesse der Förderung von Sportmöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger befürwortet. Beschluss:

1. Mit der Übernahme der Investitionskosten für die ballsporttaugliche Ertüchtigung der Curlinghalle des Olympia-Eissportzentrums besteht bis zu einer max. Höhe von 150.000 € Einverständnis. Die außerplanmäßige Ausgabe auf der Haushaltsstelle 1.5500.9850 bis zu einer Höhe von 150.000 € wird genehmigt. Die Deckung erfolgt durch die überplanmäßige Einnahme auf der Haushaltsstelle 1.8801.3400 (durch den Verkauf Parkstraße 2 - ehemaliges Zollhaus).

2. Mit der Übernahme des Pachtzinses (excl. Nebenkosten) für die Curlinghalle für die Zeit vom 01.10.2019 - 30.09.2022 in Höhe von 30.000 € jährlich besteht Einverständnis. Eine partielle Belegung im Rahmen des Schulsportes ist somit ebenfalls abgegolten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 1

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder:

9

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 7

TOP 04 Vertagt: Gründung der GaPa-Tourismus GmbH; Übertragung von Versicherungsverträgen - vertagt (Beschlussvorlage wird nachgereicht/Tischvorlage)

Beschluss: Dieser TOP wurde vertagt und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

TOP 05 Erweiterung des Kindergartens am Klinikum Garmisch-Partenkirchen; Baukostenzuschuss - vorberatend

Sachvortrag: Die Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH betreibt als freigemeinnütziger Träger einen Kindergarten direkt am Klinikum Garmisch-Partenkirchen. Seit dem Kindergartenjahr 2006/2007 wird der Kindergarten nach dem BayKiBiG durch den Markt und den Freistaat gefördert. Der Kindergarten soll, um dem Bedarf der Mitarbeiter/innen ab September 2019 nachkommen zu können, in den kompletten 1. Stock des Personalwohnhauses 1, Kainzenbadstraße 10, verlegt werden, die Krippenkinder sollen in den vorhandenen Räumlichkeiten im Erdgeschoss betreut werden. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist für das Kindergartenjahr 2019/2020 vorgesehen. Bisher war für den Kindergarten am Klinikum Garmisch-Partenkirchen ein Bedarf von 50 Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung und 25 Plätze für Kinder unter drei Jahren (gesamt 75 Plätze) anerkannt. Es werden jedoch derzeit 105 Kinder in sieben Gruppen betreut. Für die Unterbringung eines Teils der Kinder im „Container“, in der Kindertageseinrichtung Breitenau und in einer Personalwohnung des Klinikums wurde nur eine vorübergehende Genehmigung durch das Landratsamt erteilt (65 Kindergartenplätze und 40 Krippenplätze, gesamt 105 Plätze). Da derzeit ein Teil der Kinder/Gruppen nur vorübergehend untergebracht ist, ist eine dauerhafte Lösung zwingend erforderlich. Aufgrund der Erweiterungspläne beantragte die Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH mit Schreiben vom 25.04.2018 die Anerkennung von jeweils 20 zusätzlichen Kindergarten- und Krippenplätzen für ihren Kindergarten. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 09.05.2018 wurde dieser Bedarf, insgesamt 115 Betreuungsplätze (70 Kindergartenplätze und 45 Krippenplätze), unter der Voraussetzung anerkannt, dass diese Plätze mit Kindern aus Garmisch-Partenkirchen belegt werden.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 8

Nach Aktualisierung der Pläne wurde mit Schreiben vom 13.08.2018 die Anerkennung von weiteren 10 Kindergarten- und 15 Krippenplätzen beantragt. Mit Beschluss des Hauptausschusses vom 26.09.2018 wurde für den Kindergarten am Klinikum Garmisch-Partenkirchen der Bedarf von weiteren 10 Plätzen für den Kindergarten (Kinder von drei bis sechs Jahren) und weiteren 15 Plätzen für die Kinderkrippe (Kinder unter drei Jahren), insgesamt dann 140 Betreuungsplätze (80 Kindergartenplätze und 60 Krippenplätze), unter der Voraussetzung anerkannt, dass diese Plätze mit Kindern aus Garmisch-Partenkirchen belegt werden. Voraussetzung für eine Förderung der Erweiterungsmaßnahmen ist die Festlegung eines Baukostenzuschusses des Marktes. Hierfür ist eine Entscheidung des Marktgemeinderates erforderlich. Die ebenfalls erforderliche Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit der zusätzlichen Plätze ist bereits mit den beiden oben genannten Hauptausschuss-Beschlüssen erfolgt. (Art. 7, 18, 19 und 27 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - BayKiBiG). Der Kindergarten am Klinikum ergänzt und bereichert mit seinem pädagogischen Angebot die vom Gesetzgeber gewünschte Pluralität der bereits in Garmisch-Partenkirchen vorhandenen Einrichtungen (verschiedene Trägerarten, pädagogische Vielfalt). Die Eltern erhalten so eine weitere Möglichkeit, sich aus den unterschiedlichen Ausrichtungen der einzelnen Träger „ihren“ Kindergarten auszusuchen (Wunsch- und Wahlrecht der Eltern gem. § 5 SBG VIII). Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen hat - um eine optimale Betreuung der Kinder im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu erreichen - das BASIS-Institut für soziale Planung, Beratung und Gestaltung (Bamberg) mit einer Bedarfsanalyse zur Kindertagesbetreuung im Landkreis beauftragt. Gemäß der Auswertung dieser Bedarfs- und Bevölkerungsanalyse 2016 – 2018 empfiehlt das Amt für Kinder, Jugend und Familie am Landratsamt Garmisch-Partenkirchen dem Markt Garmisch-Partenkirchen bis zum Jahr 2020 noch ca. 70 weitere Betreuungsplätze zu schaffen (Bedarf ab 2020 bis ca. 2036). In Garmisch-Partenkirchen sind aktuell in den Kindertageseinrichtungen und voraussichtlich auch im Kindergartenjahr 2019/2020 alle vorhandenen Kindergarten- und Krippenplätze besetzt, zum Teil bestehen Wartelisten. Die Erweiterungsmaßnahmen am Kindergarten am Klinikum Garmisch-Partenkirchen sollten aufgrund der oben dargestellten Tatsachen mit einem Baukostenzuschuss gefördert werden. Im Zuge der Förderung ist vertraglich zu regeln, dass die geförderten Plätze nur von Kindern mit Hauptwohnsitz Garmisch-Partenkirchen belegt werden können. Der Marktgemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 20. Februar 2019 mit dem Sachverhalt bereits befasst und folgenden Grundsatzbeschluss gefasst: „Der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH wird ein Baukostenzuschuss für die Erweiterungsmaßnahmen des Kindergarten am Klinikum Garmisch-Partenkirchen in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Vertrag für die Gewährung eines Baukostenzuschusses an die Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH zu entwerfen und den gemeindlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Zudem wird die

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 9

Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Zuwendungsantrag beim zuständigen Fördergeber einzureichen.“ Nach Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern als Zuwendungsgeber wurde folgendes mitgeteilt: Nach nochmaliger Überprüfung und Berücksichtigung des neuen Summenraumprogramms sowie des neuen Kostenrichtwerts können wir bzgl. der max. zuweisungsfähigen Ausgaben folgendes mitteilen: Abhängig von den Bestätigungsblättern Jugendamt sowie des Baukostenzuschusses können aufgrund der vorgelegten Unterlagen folgende Beträge max. als zuweisungsfähig anerkannt werden:

Erweiterung Turnraum (4. SIP und BayFAG): 230.021 €

Umbau 1. OG, (4. SIP und BayFAG): 1.224.973 €

Umbau 1. OG, ff. nach BayFAG: 126.647 € Insgesamt: BayFAG: 1.581.641 € 4. SIP: 1.454.994 € Die Antragsfrist für Fördermittel aus dem 4. SIP endet am 31.08.2019. Bis dahin muss der vollständige Förderantrag vorliegen. Für die Einreichung eines Zuwendungsantrages ist der konkrete Bauzuschuss der Kommune festzulegen. Im Haushaltsplan 2019 ist auf der Haushaltsstelle 1.4643.9882 ein Haushaltsansatz in Höhe von 1.300.000 € veranschlagt. Nachdem durch das Sonderinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung des Bundes (4. SIP) neben der regulären FAG-Förderung eine Sonderförderung in Höhe von 35 % zu erwarten ist und weiterhin ein großer Bedarf für Kindergartenplätze besteht schlägt die Verwaltung vor, den Baukostenzuschuss in voller Höhe des Kostenhöchstwertes von 1.581.641 € zu gewähren. Beschlussempfehlung: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: Der Markt Garmisch-Partenkirchen gewährt für die geplante Erweiterung des Kindergartens am Klinikum Garmisch-Partenkirchen einen Baukostenzuschuss in Höhe von 1.581.641 EUR. Eine eventuell auftretende Kostensteigerung wird nicht anerkannt. Entstehende Mehrkosten sind vom Klinikum abzudecken. Die Zuwendungsmittel verbleiben beim Markt Garmisch-Partenkirchen.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 10

Bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Regierung von Oberbayern kann eine Schlussrate in Höhe von 10 % des Baukostenanteils des Marktes einbehalten werden. Das Klinikum hat zinsfrei die Vorfinanzierung der Maßnahme zu übernehmen. Die Verwaltung wird beauftragt einen Vertrag zwischen der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH, dem Eigenbetrieb Klinikum Garmisch-Partenkirchen und dem Markt Garmisch-Partenkirchen für die Ausreichung der Baukosten zu erstellen und die 1. Bürgermeisterin ermächtigt diesen abzuschließen. Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 281.641 EUR auf der Haushaltsstelle 1.4643.9882 wird genehmigt, die Deckung erfolgt auf über die überplanmäßige Einnahme auf der Haushaltsstelle 1.8801.3400 (durch den Verkauf Parkstraße 2 - ehemaliges Zollhaus). Der im Haushalt vorhandene Sperrvermerk wird hiermit aufgehoben. Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder:

9

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass die Beschlussempfehlung angenommen ist.

TOP 06 Bauhof; Kauf eines Transporters für die Werkstatt als Ersatz für das alte Feuerwehrfahrzeug GAP-245 - beschließend

Sachvortrag: Das alte Feuerwehrfahrzeug GAP-245 Bj. 1983 erhält aufgrund von schweren Rostschäden an der Karosserie, der schlechten Motorleistung, der teilweisen Funktionsuntüchtigkeit der Bremsen und dem durchgerosteten Rahmen keinen TÜV mehr. Eine Instandsetzung würde den Zeitwert um ein Vielfaches übersteigen. Als Ersatz wird ein neuer Kastenwagen 3,5 to mit einer Hubladebühne für die KFZ-Werkstatt angeschafft. Es wurde eine beschränkte Ausschreibung mit 2 Losen mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. 4 Firmen wurden angeschrieben, davon reichte eine Firma ein Angebot für Los 1 (Fahrgestell), ein. Los 2 (Hubladebühne) musste aufgehoben werden, da kein Angebot vorlag. Hier wird erneut eine Ausschreibung in Sachen Hubladebühne erfolgen. Voraussichtliche Kosten ca. 9.000 € brutto.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 11

Aufgrund des geprüften Angebots ( Los 1) bleibt die Firma Daimler AG mit einer Auftragssumme von ca. € 51.765,00 brutto die Mindestbietende. Die Mittel stehen auf der Haushaltstelle 1.7701.9347 – Fuhrpark, Ersatzbeschaffung

von Fahrzeugen, zur Verfügung.

Im Gegenzug wird das alte Feuerwehrfahrzeug GAP-245 versteigert. Als Mindestgebot sind 1.000 € brutto angesetzt. Die Einnahme wird auf der HHSt. 1.7701.3454 Fuhrpark, Verkauf von Fahrzeugen, gebucht. Beschluss: Der Kauf eines Kastenwagens 3,5 to lt. dem Angebot der Firma Daimler als Ersatz für das Feuerwehrfahrzeug GAP-245 in Höhe von ca. 53.000 € wird genehmigt. Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder:

9

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 07 Bauhof; Kauf und Ablöse Leasingvertrag des Pistenbullys 100 (K6) für die Langlaufloipe Kaltenbrunn - beschließend

Sachvortrag: Der Leasingvertrag mit der Deutschen Leasing für Sparkassen und Mittelstand

GmbH betreffend den Pistenbully 100 (K6) für die Langlaufloipe Kaltenbrunn läuft am

30.05.2019 aus.

Da sich die Pistenraupe noch in einem guten Zustand befindet, wird sie mit einem

Kaufpreis in Höhe von 57.120,00 € brutto abgelöst.

Der Pistenbully wird jedoch aufgrund der hohen Inanspruchnahme (Betriebsstunden)

ab der Saison 2019/2020 nicht mehr für die Langlaufloipe in Kaltenbrunn, sondern

nur noch für die Loipe am Hausberg eingesetzt.

Für die Langlaufloipe in Kaltenbrunn wird eine neue Pistenraupe angeschafft. Hier

erfolgt eine gesonderte Finanzausschuss-Beschlussvorlage.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 12

Die alte Pistenraupe K2 Bj.2005, die bisher im Hausberggebiet eingesetzt wurde,

wird im Gegenzug verkauft.

Für die Ablöse stehen die Mittel auf der HHSt. 1.8627.9347, Skistadion-

Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen, zur Verfügung.

Für den Verkauf des Pistenbullys K2 wird ein Mindestbetrag in Höhe von 20.000 €

festgesetzt. Die Einnahme erfolgt auf der HHSt. 1.8627.3454.

Beschluss: Die Ablöse des Leasingvertrages der Pistenraupe 100 (K6) von der Deutschen Leasing für Sparkassen und Mittelstand GmbH in Höhe von 57.120,00 € brutto wird genehmigt. Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder:

9

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.

TOP 08 Bauhof; Beschaffung von Auftausalz und Lagerhaltung für Wintersaison 2019/2020 - beschließend

Sachvortrag: Die Salzhalle muss für die kommende Wintersaison 2019/2020 aufgefüllt werden. Es werden dafür 400 to Auftausalz 0-5 mm entsprechend der DIN EN 16811-1 im Frühbezug angeschafft und zusätzlich 300 to Auftausalz beim Lieferanten auf Abruf gelagert. Es wurde eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Insgesamt wurden 9 Firmen angeschrieben, 3 Firmen reichten ein Angebot ein. Aufgrund der geprüften Angebote bleibt die Firma Salz Hirner GmbH & Co.KG mit einer Auftragssumme von € 59.297,70 € brutto die Mindestbietende.

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Sitzung des Finanzausschusses vom 28.05.2019 Seite 13

Die Mittel stehen auf der Haushaltstelle 0.6751.6325 Straßenreinigung und Winterdienst, Vorräte und Verbrauchsmaterial zur Verfügung. Beschluss: Die Beauftragung der Firma Salz Hirner GmbH zur Beschaffung von 400 to Auftausalz und 300 to Lagerhaltung in Höhe von 59.297,70 € brutto wird genehmigt. Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Persönlich beteiligt: 0

Anwesende Mitglieder:

9

1. Bürgermeisterin Dr. Sigrid Meierhofer stellt fest, dass der Beschlussvorschlag angenommen ist.

Ende der öffentlichen Sitzung: 17:40 Uhr Für die Richtigkeit: Die Vorsitzende: Dr. Sigrid Meierhofer 1. Bürgermeisterin

Für das Protokoll: Stephanie Jäger Sachbearbeiter