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Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth vom 19. Juli 2018 ....................................... Festsetzung der Grundsteuer 2018 ................................... Flurbereinigungsgenossenschaft Bayreuth-Bindlach . Aufgebot von Sparkassenbüchern .................................... Vom Umgang mit Fledermäusen ....................................... Vergabe von Dienstleistungen durch den Bauhof der Stadt Bayreuth ................................................................... Standesamtliche Nachrichten vom16.07.2018 bis 05.08.2018 ............................................ Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Aus- schüsse in der Zeit vom 13.08.2018 – 02.09.2018 ........ Baugenehmigungsverfahren für das Grundstück Birkenstraße 16 in Bayreuth ................................................. Tipps zum Umgang mit der Biotonne im Sommer ...... Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet ‚Sport + Freizeit‘ und Kindergarten im Haupteingangsbereich Wilhelminenaue“ ...................................................................... Schutz der Sonn- und Feiertage - Fest Mariä Himmelfahrt ............................................................................... Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung Tristanstraße“ ............................................................................. Vergabe von Bauleistungen durch das Hochbauamt der Stadt Bayreuth ................................................................... Verfahren über die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gem. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus dem Klärwerk der Stadt Bayreuth in den Roten Main .............................................................................................. Vergabe von Lieferleistungen durch das Hauptamt der Stadt Bayreuth ................................................................... Inhalt Amtsblatt der Stadt Bayreuth www.amtsblatt.bayreuth.de Informationen und amtliche Bekanntmachungen Nr. 11/10.08.2018 2 3 3 3 4 4 5 5 6 6 7 9 10 12 13 13 Bekanntmachung Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich ganzjährig verboten. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dür- fen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, auch verbrannt werden. Das Ver- brennen ist nur an Werktagen von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig. Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei star- kem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens je- doch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist. Die Stadt Bayreuth empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher fernmündlich (Tel.: 25-1388) unter Angabe der Meldedaten des/der Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzumelden, damit von hier aus die Integ- rierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon bedarf einer Erlaubnis nach Art. 17 Abs.1 Waldgesetz für Bayern (Bay- WaldG) und muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Str. 10 - 12, 95447 Bayreuth, Tel. 0921/591-421, beantragt werden. Bayreuth, den 17.07.2018 STADT BAYREUTH Umwelt- und Verkehrsreferat sowie Meldewesen: gez. L. Tyll Verwaltungsdirektor Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Außenbereich

Nr. 11/10.08.2018 Amtsblatt der ...€¦ · Nr. 11/10.08.2018 2 Bekanntmachung Die Stadt Bayreuth erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat

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Page 1: Nr. 11/10.08.2018 Amtsblatt der ...€¦ · Nr. 11/10.08.2018 2 Bekanntmachung Die Stadt Bayreuth erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der

Stadt Bayreuth vom 19. Juli 2018 .......................................

Festsetzung der Grundsteuer 2018 ...................................

Flurbereinigungsgenossenschaft Bayreuth-Bindlach .

Aufgebot von Sparkassenbüchern ....................................

Vom Umgang mit Fledermäusen .......................................

Vergabe von Dienstleistungen durch den Bauhof

der Stadt Bayreuth ...................................................................

Standesamtliche Nachrichten

vom16.07.2018 bis 05.08.2018 ............................................

Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Aus-

schüsse in der Zeit vom 13.08.2018 – 02.09.2018 ........

Baugenehmigungsverfahren für das Grundstück

Birkenstraße 16 in Bayreuth .................................................

Tipps zum Umgang mit der Biotonne im Sommer ......

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung:

Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren und

Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet ‚Sport +

Freizeit‘ und Kindergarten im Haupteingangsbereich

Wilhelminenaue“ ......................................................................

Schutz der Sonn- und Feiertage - Fest Mariä

Himmelfahrt ...............................................................................

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung:

Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung

Tristanstraße“ .............................................................................

Vergabe von Bauleistungen durch das Hochbauamt

der Stadt Bayreuth ...................................................................

Verfahren über die Erteilung einer gehobenen

Erlaubnis gem. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes

(WHG) für das Einleiten von behandeltem Abwasser

aus dem Klärwerk der Stadt Bayreuth in den Roten

Main ..............................................................................................

Vergabe von Lieferleistungen durch das Hauptamt

der Stadt Bayreuth ...................................................................

Inhalt

Amtsblatt derStadt Bayreuth

www.amtsblatt.bayreuth.de

Informationen und amtliche Bekanntmachungen

N r. 11/10.08.2018

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Bekanntmachung

Im Stadtgebiet Bayreuth ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im bebauten Innenbereich ganzjährig verboten.

Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile dür-fen pflanzliche Gartenabfälle auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, auch verbrannt werden. Das Ver-brennen ist nur an Werktagen von 06.00 Uhr bis 18.00 Uhr zulässig.

Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern. Bei star-kem Wind darf kein Feuer entzündet werden; brennende Feuer sind unverzüglich zu löschen. Es ist sicherzustellen, dass die Glut beim Verlassen der Feuerstelle, spätestens je-doch bei Einbruch der Dunkelheit, erloschen ist.

Die Stadt Bayreuth empfiehlt, die Feuer mindestens einen Tag vorher fernmündlich (Tel.: 25-1388) unter Angabe der Meldedaten des/der Verantwortlichen, des Brandortes und der Branddauer anzumelden, damit von hier aus die Integ-rierte Leitstelle Bayreuth/Kulmbach rechtzeitig informiert werden kann.

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon bedarf einer Erlaubnis nach Art. 17 Abs.1 Waldgesetz für Bayern (Bay-WaldG) und muss beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Adolf-Wächter-Str. 10 - 12, 95447 Bayreuth, Tel. 0921/591-421, beantragt werden.

Bayreuth, den 17.07.2018STADT BAYREUTH

Umwelt- und Verkehrsreferat sowie Meldewesen:gez. L. TyllVerwaltungsdirektor

Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen im Außenbereich

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www.amtsblatt.bayreuth.de

Bekanntmachung

Die Stadt Bayreuth erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) folgende Satzung:

§ 1

Die Gemeindesatzung der Stadt Bayreuth vom 7. Mai 2014, zuletzt geändert am 29. Juni 2016, wird wie folgt geändert:

(1) In § 2 Abs. 2 Nr. 1 wird die Zahl „14“ durch die Zahl „16“ ersetzt.

(2) In § 2 Abs. 2 Nr. 7 wird die Zahl „4“ durch die Zahl „7“ er-setzt.

(3) In § 2 Abs. 2 Nr. 8 wird die Zahl „14“ durch die Zahl „16“ ersetzt.

(4) In § 2 Abs. 2 Nr. 11 wird die Zahl „4“ durch die Zahl „7“ ersetzt.

(5) § 4 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung: „Hierfür werden die Distrikte nach dem Verhältnis der Stärke der den Stadtrat bildenden Fraktionen und Gruppen unter Anwendung des Sainte-Laguë/Schepers-Verfahrens ver-teilt.“

(6) § 4 Abs. 3 Satz 2 erhält folgende Fassung:„Art. 60a der Gemeindeordnung bleibt im Übrigen unbe-rührt.“

(7) § 5 Abs. 2 Buchst. c Satz 1 Halbsatz 1 erhält folgende Fassung:„Darüber hinaus erhalten die weiteren Vertreter der Ober-

Satzung zur Änderung der Gemeindesatzung der Stadt Bayreuthvom 19. Juli 2018

bürgermeisterin, soweit sie Fraktionsvorsitzende sind, eine Aufwandsentschädigung für den Fall einer vollen Vertretung im Amt der Oberbürgermeisterin in Höhe von 59,-- EURO pro Tag und“

(8) § 5 Abs. 2 Buchst. e erhält folgende Fassung: „außerdem, soweit sie abhängig Beschäftigte sind, Ersatz des entstandenen nachgewiesenen Verdienstausfalls für die zur Wahrnehmung des Ehrenamtes notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrates, seiner Ausschüsse und Kom-missionen, für die notwendige Teilnahme an Sitzungen von Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit städtischer Betei-ligung sowie für bis zu fünf Fraktionssitzungen je Kalender-jahr;“

(9) § 5 Abs. 3 entfällt ersatzlos. Die Nummerierung der nach-folgenden Absätze 4 bis 7 verschiebt sich entsprechend.

(10) § 7 Abs. 1 Buchst. b entfällt ersatzlos. Die nachfolgenden Buchstaben c bis e verschieben sich entsprechend.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bayreuth, den 19.07.2018STADT BAYREUTH

gez. Brigitte Merk-ErbeOberbürgermeisterin

Sanierung, Umbau und Erweiterungder Stadthalle Bayreuth

Die Veröffentlichung der Ausschreibungen erfolgt zu-künftig nicht mehr im Amtsblatt der Stadt Bayreuth, sondern nur noch im EU-Amtsblatt und Staatsanzeiger sowie auf der städtischen Website unter www.ausschreibungen.bayreuth.de.Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf der Vergabe-plattform www.staatsanzeiger-eservices.de kostenlos elektronisch zur Verfügung gestellt.

Interessierte Firmen werden gebeten, sich dort über lau-fende Ausschreibungen zu informieren.

Impressum:

Herausgeber: Stadt Bayreuth, Amt für Öffentlichkeitsarbeit und StadtkommunikationGeschäftsstelle:Neues Rathaus, Luitpoldplatz 13, Zimmer 508, Telefon: 0921/25-1483, E-Mail: [email protected]: Fröhlich PR GmbH

Weitere Informationen über die Stadt Bayreuth finden Sie auch im Internet unter www.bayreuth.de.

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www.amtsblatt.bayreuth.de

Ausschreibungen – auch per Newsletter!

Städtische Ausschreibungen finden Sie auch online un-ter www.ausschreibungen.bayreuth.de. Dort können Sie sich zudem für den Newsletter anmelden, der Sie umge-hend darüber informiert, wenn neue Ausschreibungen der Stadt Bayreuth veröffentlicht sind.

Bekanntmachungen

Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Flurberei-nigungsgenossenschaft Bayreuth-Bindlach

am 28.08.2018 um 19.30 Uhrin der Gaststätte „Am Burgstall“ in Crottendorf, 95463 Bindlach

Tagesordnung:

1. Begrüßung2. Bericht des Vorstandes3. Bericht des Kassiers4. Entlastung der Vorstandschaft und des Kassiers5. Neuwahlen der Vorstandschaft6. Wünsche und Anregungen

An alle Teilnehmer ergeht herzliche Einladung!

Bindlach, den 20.07.2018

gez. MaselVorstand

Flurbereinigungsgenossenschaft Bayreuth-Bindlach

gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794).

Die Grundsteuer 2018 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Beschei-derteilung der Stadt Bayreuth nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.

Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage dieser Bekanntma-chung zu laufen beginnt, entweder Widerspruch (schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bayreuth, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth, oder elektronisch mit einer qualifizier-ten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz ver-sehen unter [email protected]) eingelegt oder unmittelbar Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth, Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth (schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts) erhoben werden.

Sollten sich der Einheitswert oder die Eigentumsverhältnisse beim einzelnen Grundstück für das Jahr 2018 noch ändern, werden Berichtigungsbescheide erteilt.

Für Auskünfte steht das Kämmereiamt -Steuern/Abgaben- der Stadt Bayreuth, Rathaus II, Dr.-Franz-Str. 6, Zi. 507/508, Tel. 25-1364/25-1409/25-1244, zur Verfügung.

Bayreuth, den 10.08.2018STADT BAYREUTH

gez. Brigitte Merk-ErbeOberbürgermeisterin

Festsetzung der Grundsteuer 2018

Die nachstehenden aufgeführten Sparkassenbücher, ausge-stellt von der Sparkasse Bayreuth, sind verloren gegangen:

Kto.-Nr. 3710124961 Kto.-Nr. 3714075201

Gemäß Art. 35 des Ausführungsgesetzes zum BGB wird der gegenwärtige Inhaber dieser Urkunden aufgefordert, bin-nen einer Frist von

drei Monaten

seine Rechte unter Vorlage der Sparkassenbücher bei der unterzeichneten Sparkasse anzumelden.

Die Urkunden werden nach Fristablauf für kraftlos erklärt.

Sparkasse Bayreuth

Der Vorstand

Aufgebot von Sparkassenbüchern

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Bekanntmachungen

Die geheimnisvolle Lebensweise der Fledermäuse beflügelt seit Jahrhunderten die menschliche Phantasie. Der zielsiche-re Flug durch die dunkle Nacht weckte allerlei Aberglauben. Erst seit den 40er Jahren wissen wir, dass die kleinen Flugak-robaten sich mit Hilfe von Ultraschallrufen orientieren, die für uns Menschen nicht hörbar sind.Wir unterscheiden heute 23 verschiedene Fledermausarten in Deutschland. 18 Arten dieser fliegenden Säugetiere, die sich übrigens ausschließlich von Insekten ernähren, wurden im Rahmen von Kartierungen in den letzten Jahren im Bay-reuther Stadtgebiet erfasst.

Ab Anfang August beginnen viele Fledermäuse, ihre Quar-tiere zu wechseln. Die Sommerquartiere, meist auf Dachbö-den, in Mauerspalten oder hinter Wandverschalungen, in denen die Jungen großgezogen wurden, werden verlassen. Bis sich die Tiere in frostsichere Winterquartiere, z. B. ruhige, feuchte Kellerräume oder Höhlen zurückziehen, vagabun-dieren die Fledermäuse sozusagen „ohne festen Wohnsitz“ umher und suchen in der Morgendämmerung einen Platz, wo sie den Tag ungestört verdösen können.

Dabei kommt es immer wieder vor, dass Zwergfledermäuse, Winzlinge von einer Körpergröße von ca. 4 cm und einem Gewicht von maximal 6 g, durch gekippte Fenster in Woh-nungen fliegen und sich dann in den Falten von Gardinen oder hinter Bildern zu verstecken suchen. Wollte man eine solche „Invasion“ absolut verhindern, müsste man nachts die Fenster entweder geschlossen halten oder mit Fliegen-gittern sichern.

Was aber ist zu tun, wenn doch einmal Fledermäuse in die Wohnung gelangt sind?Am einfachsten wäre es, bis zum Abend zu warten, bei Be-ginn der Dämmerung die Fenster sperrangelweit zu öffnen und abzuwarten, bis die kleinen Gäste die Wohnung ver-lassen haben. Dann sollten zumindest für diese Nacht die

Vom Umgang mit Fledermäusen

Fenster vollständig geschlossen bleiben. Ansonsten sam-melt man die kleinen Tiere vorsichtig aus ihren Verstecken (Vorhänge, Gardinenleisten, hinter Bildern und Schränken, in Vasen und Blumenübertöpfen) und steckt sie in ein Stoff-säckchen (z. B. Baumwolltasche) oder in einen Schuhkarton und bewahrt sie an einem ruhigen und dunklen Ort bis zum Abend auf. In der Dämmerung sollte man sie unbedingt au-ßerhalb der Wohnung, aber in der Nähe, an einem ungestör-ten Ort freilassen und abwarten, bis alle Tiere sicher abgeflo-gen sind. Aber bitte die Tiere nur mit Handschuhen anfassen.

Sollte sich jemand nicht trauen, die Tiere anzufassen, kann er sich mit dem Amt für Umweltschutz, Tel. 0921/25-1368, in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiter stehen mit Rat und Tat zur Verfügung und sind gerne, soweit möglich bei der Bergung der geschützten und vom Aussterben bedrohten Tiere behilflich.

Keinesfalls dürfen die flatternden Tiere getötet werden, da sie als besonders geschützte Tierart unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes stehen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern bis zu fünfzigtausend Euro geahn-det werden.

Unter der gleichen Telefonnummer 0921/25-1368 werden alle Informationen über Fledermäuse (z. B. Quartiere, Beob-achtungen etc.) im Stadtgebiet gesammelt, die für den wei-teren Fledermausschutz sehr notwendig sind.

Bayreuth, den 27.07.2018STADT BAYREUTH

Umwelt-und Verkehrsreferat sowie Meldewesengez. L. TyllVerwaltungsdirektor

Der Bauausschuss hat am 10.07.2018 die Vergabe der nachfolgenden Dienstleistung beschlossen:

Dienstleistung Firma Vergabedatum

Klärwerk Bayreuth Bayernwerk Natur GmbH 17.07.2018-Abfuhr und Verwertung von 3.200 t Klärschlamm- c/o SüdWasser GmbH Bauhofstraße 5, 91052 Erlangen

Lieferung von bis zu 1.500 t Auftausalz für den Salinity Deutschland GmbH 18.07.2018Winterdienst 2018/2019. Davon bis zu 500 t Baadenberger Straße 67 C, 50825 Kölnfür die Siloeinlagerung.

Vergabe von Dienstleistungen durch den Bauhof der Stadt Bayreuth

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N r. 11/10.08.2018

www.amtsblatt.bayreuth.de

Standesamtliche Nachrichten vom 16.07.2018 bis 05.08.2018

Eheschließungen

13.07.2018: Michael Hartmut Lottes mit Sabrina Birgit Hampl, beide wohnhaft in Creußen, Am Petschenstein 1320.07.2018: Andreas Krause mit Katharina Wunderlich, beide wohnhaft in Bayreuth, Maximilianstr. 3431.07.2018: Markus Mario Küfner mit Alexandra Bartilla, bei-de wohnhaft in Bayreuth, Hussengutstr. 5901.08.2018: Josef Paul Kynast mit Lena Marie Maisel, beide wohnhaft in Bayreuth, Lise-Meitner-Platz 1701.08.2018: Nick Wiedemann mit Jenna Zapf, beide wohn-haft in Bayreuth, Oswald-Merz-Str. 1801.08.2018: Alexander Cedric Rodriguez, wohnhaft in Bay-reuth, Sophienstr. 4, mit Judith Alexandra Reuschel, wohn-haft in Bayreuth, Bühlweg 55

Geburten

Michelle Rafail Abbasova, geb. am 15.06.2018; Eltern: Rafail Bayram oğlu Abbasov und Sabina Èl‘darovna Abbasova, geb. Nasirova, beide wohnhaft in Bayreuth, Himmelkronstr. 7Aaron Michael Neukamm, geb. am 05.07.2018; Eltern: Sven Michael Neukamm und Kathrin Lisa Neukamm, geb. Schöf-fel, beide wohnhaft in Bayreuth, Wiesenstr. 26 AEmilia Johanna Mulzer, geb. am 10.07.2018; Eltern: Martin Thomas Mulzer und Silke Stefanie Mulzer, geb. Bärnreuther, beide wohnhaft in Bindlach, Fliederweg 3Alexander Schneider, geb. am 27.06.2018; Eltern: Arthur Schneider und Olga Schneider, geb. Kiel, beide wohnhaft in Speichersdorf, Albrecht-Dürer-Straße 5Simon Haug, geb. am 08.07.2018; Eltern: Norbert Gerhard Haug und Christina Birgit Haug, geb. Hammon, beide wohn-haft in Bayreuth, Hans-Meiser-Str. 12Nele Müller, geb. am 11.07.2018; Eltern: Florian Christopher Müller und Simone Loew, geb. Wipper, beide wohnhaft in Bindlach, Johann-Hacker-Weg 1 EMelissa Filiz Guhr, geb. am 14.07.2018; Eltern: Alexander Guhr und Nathalie Nida Moske-Guhr, geb. Moske, beide wohnhaft in Bayreuth, Rückertweg 25Friedrich und Wilhelm Richter, beide geb. am 14.06.2018; Eltern: Manuel Richter und Sarah Alexandra Dannhorn, bei-de wohnhaft in Neudrossenfeld, Obere Sommerleite 1Samuel Oliver Ulrich Nickel, geb. am 11.07.2018; Eltern: Tobias Frank Günter Nickel und Sabrina Andrea Nickel, geb. Rausch, beide wohnhaft in Döhlau, Wiesenweg 5 AMila König, geb. am 24.07.2018; Eltern: Benjamin Andreas Biersack und Denisa König, beide wohnhaft in Kemnath, Pfarrer-Pilz-Straße 4 A

Sterbefälle

Hedwig Götschel geb. Klarner, geb. am 21.04.1936, verst. am 03.07.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Heinrich-Ficken-scher-Str. 1Margareta Emma Hübner, geb. am 20.07.1958, verst. am 06.07.2018, zuletzt wohnhaft in Vorbach, OT Oberbibrach, Mautstr. 14Barbara Monika Illies geb. Pachnicke, geb. am 06.04.1942, verst. am 09.07.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Schel-lingstr. 19Hans Dieter Zink, geb. am 28.08.1937, verst. am 05.07.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Lisztstr. 21Martin Schleicher, geb. am 11.06.1929, verst. am 07.07.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Dr.-Franz-Str. 8Johann Georg Neubauer, geb. am 07.12.1942, verst. am 12.07.2018, zuletzt wohnahft in Pegnitz, Gellertstr. 2Michael Bergbauer, geb. am 18.11.1981, verst. am 19.07.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Hugenottenstr. 15Emma Beller geb. Jäger, geb. am 10.11.1927, verst. am 18.07.2018, zuletzt wohnhaft in Bayreuth, Schellingstr. 19Heinrich Helmut Völkel, geb. am 18.08.1942, verst. am 24.07.2018, zuletzt wohnhaft in Schwarzenbach a.d.Saale, Jahnstr. 37

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FerienausschussDienstag, den 14. August 2018, 16.00 Uhr

Die Tagesordnung für diese im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses Bayreuth, Luitpoldplatz 13, 2. Stock, stattfindende öffentliche Sitzung wird an den Amts- tafeln des Neuen Rathauses und im Rathaus II, Dr.-Franz-Straße 6, öffentlich bekannt gemacht.

Bayreuth, den 31.07.2018STADT BAYREUTH

gez. Brigitte Merk-ErbeOberbürgermeisterin

Sitzungen des Stadtrates Bayreuth und seiner Ausschüsse

in der Zeit vom 13.08.2018 – 02.09.2018

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N r. 11/10.08.2018

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Bekanntmachungen

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das Grund-stück an der Birkenstraße 16 (Flur- Nr. 1859/4 der Gemar-kung Bayreuth) in Bayreuth wird gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 5 BayBO bekannt gemacht, dass der Bauantrag (Eingangsver-merk vom 15.09.2017) für den Neubau einer Wohnanlage mit Bescheid vom 31.07.2018 im Rahmen eines baurechtli-chen Verfahrens gemäß Art. 55 BayBO genehmigt worden ist.

Das Vorhaben entspricht, soweit dies im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen war, den öffentlich-rechtlichen Vor-schriften, sodass die Baugenehmigung zu erteilen war.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Rechtsmittel eines Drit-ten gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung hat (§ 212 a Baugesetzbuch – BauGB).

Die Baugenehmigung kann bei der Stadt Bayreuth (Bauord-nungsamt, Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth) während der allgemeinen Sprechzeiten oder gesonderter Terminverein-barung (Tel. 0921/25-1274) eingesehen werden.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden beim

Baugenehmigungsverfahren gemäß Art. 55 Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) für das Grundstück Birkenstraße 16 in Bayreuth

Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth in 95444 Bayreuth, Friedrichstr. 16,

Postfachanschrift: Postfach 11 03 21, 95422 Bayreuth,

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:1Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (http://www.vgh.bayern.de).Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwal-tungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrens-gebühr fällig.

Bayreuth, den 10.08.2018STADT BAYREUTH

gez. Brigitte Merk-ErbeOberbürgermeisterin

Die getrennte Sammlung und Verwertung von Biomüll ist ein wichtiger Bestandteil des Bayreuther Abfallwirtschafts-konzeptes. Zur Sommerzeit jedoch kann die Biotonne durch Maden und unangenehme Gerüche zum Problemfall wer-den. Die Abfallberatung des Stadtbauhofs macht daher auf einige Tipps aufmerksam, die helfen, dies zu vermeiden.

Biotonnen gehören gerade in den Sommermonaten an ei-nen kühlen, schattigen Platz. Zum Aufsaugen der Flüssigkeit sollte der Tonnenboden mit einer Schicht zerknülltem Zei-tungspapier oder Kartonage ausgelegt werden. Allgemein gilt: Je trockener der Biomüll ist, desto weniger Geruchspro-bleme gibt es im Sommer. Organischer Abfall sollte daher in Zeitungspapier oder Küchenkrepp eingewickelt werden. Im Handel gibt es zudem Säcke aus Recyclingpapier zum Vor-sortieren im Haushalt. Plastiktüten, auch aus sogenannten biologisch abbaubaren Materialien, sind hingegen zum Ein-wickeln des Biomülls nicht geeignet und daher auch nicht erlaubt. Wer Madenbefall und Geruchsproblemen vorbeu-gen möchte, dem empfiehlt der Bauhof zudem schichtweise

Tipps zum Umgang mit der Biotonne im Sommer

gelöschten Kalk oder Gesteinsmehl in die Biotonnen ein-zustreuen. Außerdem sollte die Tonne nach der Entleerung regelmäßig von außen und innen gesäubert werden. Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Bayreuth verpflichtet alle Nutzer zur Reinigung der Mülltonnen.

Wer die einfachen Empfehlungen, insbesondere hinsichtlich Standortwahl und Befüllung, beachtet, erspart sich ohne große Mühe eine Menge Unannehmlichkeiten durch Geruch und lästige Insekten.

Weiter Informationen zum Thema Biotonne sind im Inter-net unter www.abfallberatung.bayreuth.de abrufbar. Für Rückfragen steht auch der städtische Abfallberater, Telefon 0921/25-1844, zur Verfügung.

Bayreuth, den 10.08.2018STADT BAYREUTH

Stadtbauhof

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N r. 11/10.08.2018

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Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung(§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der ehemalige Haupteingangsbereich der Landesgarten-schau Bayreuth 2016, die sogenannte „Ouvertüre“, bestand während der Ausstellungszeit aus einem Kassenbereich mit Vorplatz, dem Ein- und Ausgang Süd, verschiedenen Aus-stellungsbereichen, Einrichtungen zur Besucherinformation, der großen Blumenhalle und einer Gastronomie. Seit dem Rückbau dieser Elemente nach dem Ende der Ausstellungs-zeit der Landesgartenschau liegt die gegenständliche Flä-che im Haupteingangsbereich der heutigen Wilhelminen- aue brach.

Im Oktober 2017 hat der Stadtrat der Stadt Bayreuth die Grundsatzentscheidung getroffen, dass im Hauptein-gangsbereich der Wilhelminenaue der Ersatzneubau eines Bayreuther Kindergartens (privater Träger) und eine Bas-ketball-Trainingshalle für einen örtlichen Basketballnach-wuchsverein errichtet werden soll.

Die Umsetzung dieser beiden Projekte entspricht dem über-geordneten städtebaulichen Ziel der Stadt Bayreuth, das „Sportband am Roten Main“ (Abschnitt Bayreuth-Ost) zu erhalten und zu stärken. Die Teilräume an den Flüssen (Ro-ter Main und Mistel) außerhalb der Bayreuther Innenstadt sind vor allem durch Sport- und Freizeitnutzungen geprägt. Am deutlichsten wird diese städtebauliche Komponente im Osten Bayreuths: Von der Albrecht-Dürer-Straße bis hin zur BAB 9 bzw. zur Eremitagestraße erstreckt sich entlang des Roten Mains ein „Sportband“ bestehend aus verschiede-nen Sport- und Freizeitnutzungen sowie dem neuen Land-schaftspark Wilhelminenaue mit entsprechenden Ange-boten. Dieses „Sportband“ ist durch ein Netz bestehender Rad- und Fußwege - u.a.  durch die Hauptrouten 4 „Fried-richsthal“, 5 „St. Johannis/Eremitage“ sowie 6/7 „Seulbitz/Aichig“ aus dem Radverkehrskonzept der Stadt Bayreuth - insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gut erschlossen. Des Weiteren prägen Infrastruktureinrichtungen wie Schu-len und Kindergärten diesen Bereich Bayreuths.

Wenngleich die beiden beschlossenen Projekte als an die-sem Standort städtebaulich vertretbar zu beurteilen sind, ist zunächst über die gegenständlichen Bauleitplanver-fahren Planungsrecht zu schaffen. Der Bayreuther Stadt-rat hat dementsprechend in seiner Sitzung am 19.07.2018 den vorliegenden Planungen zugestimmt sowie die Ver-waltung mit der Durchführung der Beteiligung der Öffent-

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT AN DER BAULEITPLANUNGFlächennutzungsplan-Änderungsverfahren Nr. 26 und

Bebauungsplanverfahren Nr. 7/16„Sondergebiet ‚Sport + Freizeit‘ und Kindergarten im Haupteingangsbereich Wilhelminenaue“

(Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2/89)

lichkeit gem.  §  3  Abs.  2  BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB beauftragt.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 26 umfasst die Flurstücke (TF = Teilfläche) 2050/13 TF, 4888 TF, 4890 TF, 4891/2 und 4891/3 TF der Gmkg. Bayreuth.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 7/16 „Sondergebiet ‚Sport + Freizeit‘ und Kindergarten im Haupt-eingangsbereich Wilhelminenaue“ (Teiländerung des Be-bauungsplans Nr. 2/89) wird begrenzt durch

- den Damm des Einschöpfbauwerkes im Norden,- die Abgrenzung des Fördergebietes „Landesgartenschau Bayreuth 2016“ mit öffentlichem Fuß- und Radweg (Auen- bogen) im Osten,- die Äußere Badstraße im Süden und- den Kleingarten Flößanger im Westen.

Er umfasst somit die Flurstücke (TF = Teilfläche) 99/3 TF und 102/1 der Gmkg. Colmdorf sowie 2047/2, 2050/13 TF, 2050/14, 2050/15 TF, 2050/18 TF, 389 TF, 4888 TF, 4890 TF, 4890/5 TF, 4891 TF, 4891/2, 4891/3 TF und 4891/4 der Gmkg. Bayreuth.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung Nr. 26 vom 11.08.2016, geändert am 18.06.2018, sowie der Bebau-ungsplanentwurf Nr.  7/16 vom 11.08.2016, geändert am 18.06.2018, liegen mit jeweils einer Begründung, dem Um-weltbericht (Der Umweltbericht befasst sich mit den Schutz-gütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter.) und weiteren umweltbezogenen Informationen in der Zeit vom 

20.08.2018 bis einschließlich 27.09.2018  beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss, Öffentliche Planauflage - während der allge-meinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich zu jeder-manns Einsicht auf.

Folgende Stellungnahmen - Fachgutachten liegen nicht vor - mit umweltbezogenen Informationen sind den Ausle-gungsunterlagen beigefügt:

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N r. 11/10.08.2018

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Bekanntmachung

Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug

Stellungnahmen von städtischen Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege BodendenkmalpflegeÄmtern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Bund Naturschutz in Bayern e.V. Landschaftsschutz, Kreisgruppe Bayreuth Landschaftsschutzgebietsverordnung

Stadt Bayreuth, Amt für Umweltschutz Immissionsschutz, Naturschutz; Landschaftsschutzgebietsverordnung

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Bekanntmachungen

Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug

Stadt Bayreuth, Bauordnungsamt Grünordnung, Immissionsschutz

Stadt Bayreuth, Stadtgartenamt Grünordnung, Landschaftsschutz

Stadt Bayreuth, Tiefbauamt Entwässerung, Drosselabflussspende, Niederschlagswasserrückhaltung

Wasserwirtschaftsamt Hof Altlasten, schädliche Bodenver- änderungen oder Verdachtsflächen, öffentliche Abwasserbeseitigung, oberirdische Gewässer

Stellungnahmen von Privaten Stadtverband Bayreuth der Kleingärtner e.V.  Grünordnung, Immissionsschutz und Kleingartenverein Flößanger e.V. Bayreuth

Während dieser Frist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes stehen Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mitt-woch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich und mündlich zu Protokoll abgegeben werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.Die Auslegungsunterlagen werden zudem auf der Internet-seite der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) in der Rubrik

Rathaus, Bürgerservice unter Planen, Bauen in das Internet eingestellt.Hiermit werden gem. §  4 Abs.  2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung beteiligt.  Bayreuth, den 10.08.2018STADT BAYREUTH

Planungs- und Baureferat:gez. Brigitte Merk-Erbe gez. U. KelmOberbürgermeisterin Ltd. Baudirektorin

Das Fest Mariä Himmelfahrt, Dienstag, 15.08.2018, ist in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ge-setzlicher Feiertag.In Gemeinden, in denen es nicht gesetzlicher Feiertag ist - so im Stadtgebiet Bayreuth - gilt nach Art. 4 des Bayerischen Feiertagsgesetzes folgende Regelung:

1. Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr sind alle vermeidbaren, lärmer-zeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonsti-gen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden verboten, soweit diese Handlungen geeignet sind den Gottesdienst zu stören.

2. Bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öf-fentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben.Dies gilt nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, sowie für solche Arbeiten,

Schutz der Sonn- und Feiertage – Fest Mariä Himmelfahrt

die zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind.

Weitere Nachteile, als ein etwaiger Lohnausfall für versäum-te Arbeitszeit, dürfen den betroffenen Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht entstehen.Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall vom Verbot der Nr. 1 Befreiung erteilen.

Bayreuth, den 03.08.2018STADT BAYREUTH

Referat für Personal, Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung:gez. Brigitte Merk-Erbe gez. Ulrich PfeiferOberbürgermeisterin Berufsmäßiges Stadtratsmitglied

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Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung(§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB)

In den vergangenen Jahren ist es an einem Gebäude auf dem Flurstück 2762/27 (Lage an der Tristanstraße) zu zahl-reichen Bauschäden gekommen, die einen Abriss erforder-lich machten. Die Grundstückseigentümerin, die GEWOG Bayreuth, möchte die entstandene Baulücke wieder schlie-ßen und zusammen mit den dahinterliegenden Flächen eine Wohnanlage im Grünen im Rahmen einer Nachverdichtung errichten.

Das betroffene Gebiet an der Tristan- und Wotanstraße be-findet sich in unmittelbarer Nähe zum Festspielpark und stellt eine gute Wohnlage mit Nähe zur Innenstadt dar. Die nächste Bushaltestelle befindet sich an der Tristanstraße. Weiterhin wird das Areal durch einen Lebensmittelmarkt mit Bäcker in unmittelbarer Nähe bzw. in fußläufiger Entfernung an der Gravenreutherstraße optimal versorgt.

Aus Sicht des Stadtplanungsamts eignet sich das aktu-ell brachliegende Grundstück aufgrund der vorhandenen Gegebenheiten für die Entwicklung von neukonzipierten Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten und viel Grün- und Freiraumqualitäten. Weiterhin erbringt eine Nachverdichtung im Quartier benötigten Wohnraum für die Stadt.

Im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens soll die über-dimensionierte Asphaltfläche im Nordosten des Plangebiets verkleinert und dafür die Grünfläche vor den Gebäuden Wo-tanstraße  7, 9 und 11 vergrößert werden. Der Fußweg soll dafür versetzt werden. Alle Stellplätze im Bestand sollen auch nach der stadtgestalterischen und grünordnerischen Aufwertung nachgewiesen werden, um die angespannte Parksituation in diesem Bereich nicht zu verschlechtern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/17 „Nachverdichtung Tristanstraße“ umfasst folgende Flurstü-cke der Gemarkung Bayreuth (TF = Teilfläche): 2445 (TF), 2745, 2753/5 (TF), 2754/2, 2754/3, 2757/3 (TF), 2762/21, 2762/26, 2762/27.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung des Bebau-ungsplans Nr. 6/17 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt; die Voraussetzungen für dieses Verfah-ren sind gegeben.  

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT AN DER BAULEITPLANUNGBebauungsplanverfahren Nr. 6/17 „Nachverdichtung Tristanstraße“

(Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 5/08 und 16/61+4/62 und des Baulinienplans von 1954) im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 6/17 vom 02.02.2018, geän-dert am 18.06.2018 liegt mit einer Begründung in der Zeit vom 

20.08.2018 bis einschließlich 27.09.2018

beim Stadtplanungsamt Bayreuth im Neuen Rathaus, 9. Obergeschoss - Öffentliche Planauflage, während der allge-meinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 bis 16.00 Uhr, Mittwoch von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr) öffentlich zu jeder-manns Einsicht auf.

Die Auslegungsunterlagen werden zudem auf der Internet-seite der Stadt Bayreuth (www.bayreuth.de) in der Rubrik Rathaus, Bürgerservice unter Planen, Bauen in das Internet eingestellt.

Während dieser Frist besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Mitarbeiter des Stadtplanungsam-tes stehen Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Mittwoch zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr für Auskünfte gerne zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung schriftlich und mündlich zu Protokoll abgege-ben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hiermit werden gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung beteiligt.  

Bayreuth, den 10.08.2018STADT BAYREUTH

Planungs- und Baureferat:gez. Brigitte Merk-Erbe U. KelmOberbürgermeisterin Ltd. Baudirektorin

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Bekanntmachung

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Bekanntmachung

Der Bauausschuss hat am 08.05.2018, am 12.06.2018 und der Stadtrat am 19.07.2018 die Vergabe der nachstehend aufgeführ-ten Bauleistungen beschlossen:

Baumaßnahmen Firma Vergabedatum

Sanierung, Umbau und Erweiterung RüTec GmbH 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Rathenaustraße 3-5, 95444 Bayreuth- Vergabe der Heizungstechnik VE 40

Sanierung, Umbau und Erweiterung Bechert Technik & Service GmbH 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Justus-Liebig-Straße 5, 95447 Bayreuth- Vergabe der Sanitärtechnik VE 42

Sanierung, Umbau und Erweiterung Klausen GmbH & Co KG 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Am Bleichbach 14, 85452 Moosinningen- Vergabe der Sprinklertechnik VE 49

Sanierung, Umbau und Erweiterung SES Elektrotechnik GmbH 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Spitzwegstraße 63, 95447 Bayreuth- Vergabe der Elektro- und Starkstromtechnik VE 53

Sanierung, Umbau und Erweiterung EDS Systeme GmbH 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Kalter Hof 1, 96528 Frankenblick- Vergabe der Fernmelde- und Informationstechnik VE 70

Sanierung, Umbau und Erweiterung Kreipl & Mannert GmbH & Co. KG 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Dieselstraße 5, 91555 Feuchtwangen- Vergabe der Raumlufttechnik VE 75

Sanierung, Umbau und Erweiterung Dillinger GmbH 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Im Lutschgen 10, 07381 Pößneck- Vergabe der Kältetechnik VE 78

Sanierung, Umbau und Erweiterung Omexom Frankenluk GmbH 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Im Gewerbepark 21-23, 96155 Buttenheim- Vergabe der Mittelspannungsanlage/Trafo VE 52

Sanierung, Umbau und Erweiterung Mock Isoliertechnik GmbH 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Gothaer Landstraße 13, 99947 Bad Langensalza- Vergabe der technischen Dämmung VE 47

Sanierung, Umbau und Erweiterung Kieback & Peter GmbH & Co. KG 09.07.2018der Stadthalle Bayreuth Fürther Straße 122, 90429 Nürnberg- Vergabe der Gebäudeautomation VE 48

Albert-Schweitzer-Schule/Generalsanierung Gerlitz Elektro GmbH 09.07.2018 - Vergabe der Elektroinstallation für die Container- Ottostraße 24, 95448 Bayreuthanlage/Baustromversorgung

Vergabe von Bauleistungen durch das Hochbauamt der Stadt Bayreuth

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Bekanntmachungen

Die bestehende gehobene Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus dem Klärwerk der Stadt Bay-reuth in den Roten Main läuft zum 31.12.2018 aus.

Die Stadt Bayreuth hat deshalb einen wasserrechtlichen An-trag zur Erteilung einer weiteren gehobenen Erlaubnis für die Einleitung des gereinigten Abwassers aus dem Klärwerk Bayreuth in den Roten Main gestellt.

Die vorgelegten Unterlagen beinhalten einen verfahrens-technischen sowie einen hydraulischen Nachweis für die Ausbaugröße von 300.000 Einwohnerwerten (EW) mit den vorhandenen Bauwerken des Klärwerks Bayreuth.

Neben diesen Planunterlagen wurde auch eine Umweltver-träglichkeitsstudie erarbeitet.

Die Einleitung stellt eine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar und bedarf der behördlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG.

Das Vorhaben wird hiermit gem. Art. 69 Bayerisches Was-sergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 5 des Bayer. Verwal-tungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) bekannt gemacht. Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen im Zeitraum vom 13.08.2018 mit 12.09.2018 in der Stadt Bayreuth, Amt für Umweltschutz, Neues Rathaus, 4. Stock, Zimmer 412, zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schrift-

Verfahren über die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis gem. § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) für das Einleiten von behandeltem Abwasser

aus dem Klärwerk der Stadt Bayreuth in den Roten Main

lich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bayreuth - Amt für Umweltschutz - Einwendungen erheben.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (Art. 73 Abs. 4 Bayer. Verwaltungsverfahrens-gesetz). Vertragliche Ansprüche werden durch die gehobe-ne Erlaubnis nicht ausgeschlossen (§ 16 WHG).

Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die erhobenen Einwendungen erörtert.

Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungs-termin auch ohne ihn verhandelt werden; verspätete Ein-wendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,a) können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntma-chung benachrichtigt werden;b) kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwen-dungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Bayreuth, den 10.08.2018STADT BAYREUTH

Umwelt- und Verkehrsreferat sowie Meldewesen:gez. Brigitte Merk-Erbe gez. TyllOberbürgermeisterin Verwaltungsdirektor

Amtsblatt - nächste Ausgabe

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes erscheint am

Freitag, 31. August 2018

Lieferleistung Firma Vergabedatum

Beschaffung von Schulmöbeln für verschiedene Schulen VS Vereinigte Spezialmöbelfabriken 26.07.2018in Bayreuth – Zuschlagserteilung für Lose 1 bis 8, Hochhäuser Straße 8, 97941 Tauberbischofsheim10 und 11

Vergabe von Lieferleistungen durch das Hauptamt der Stadt Bayreuth