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Informationsblatt Oberau, im Juni 2010 der Gemeinde Oberau 15. Jahrgang; Nummer 2 Herzliche Einladung zum Goldenen Priesterjubiläum Am Sonntag, den 4. Juli begeht H.H. Pfarrer Auer feierlich sein 50-jähriges Pristerjubiläum. Die politische Gemeinde, die Kirchenverwaltung und der Pfarrgemeinderat sowie die Ortsvereine laden zum Mitfeiern ein und freuen sich auf Ihr Kommen. Festprogramm 9:15 Uhr: Kirchenzug zur Pfarrkirche (Aufstellung am Kindergarten) 9:30 Uhr: feierlicher Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Ludwig anschließend: Festzug zum Trachtenheim zur Fortsetzung der Feierlichkeiten. Der Festzug führt von der Pfarrkirche über die Mühlstraße zum Trachtenheim. Die Mitbürger sind herzlich zum Mitfeiern eingeladen. Die Anwohner werden gebeten, dem feier- lichen Anlass entsprechend zu beflaggen. Eine Pilgerreise nach Rom unter Leitung des Erzbischofs Dr. Reinhard Marx zum internationalen Priestertreffen erhielt der Jubilar zum Goldenen Pries- terjubiläum als gemeinsames Geschenk der politischen Gemeinde, der Kirchen- verwaltung und des Pfarrgemeinderates, der Ortsvereine, des Frauenbunds und des Kirchenchors sowie der Ministranten und des Mesnerehepaars. Das Überra- schungsgeschenk wurde Pfr. Auer im Rahmen des Pfingstgottesdienstes vom Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates Peter Bitzl überreicht.

Oberauer Gemeindeblatt 2/2010

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Informationen der Gemeinde Oberau

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Page 1: Oberauer Gemeindeblatt 2/2010

InformationsblattOberau, im Juni 2010

der Gemeinde Oberau15. Jahrgang; Nummer 2

Herzliche Einladungzum

Goldenen Priesterjubiläum

Am Sonntag, den 4. Juli begeht H.H. Pfarrer Auer feierlich sein50-jähriges Pristerjubiläum.

Die politische Gemeinde, die Kirchenverwaltung und derPfarrgemeinderat sowie die Ortsvereine laden zum Mitfeiern einund freuen sich auf Ihr Kommen.

Festprogramm

9:15 Uhr: Kirchenzug zur Pfarrkirche (Aufstellung am Kindergarten)

9:30 Uhr: feierlicher Festgottesdienst in der Pfarrkirche St. Ludwig

anschließend: Festzug zum Trachtenheim zur Fortsetzung der Feierlichkeiten.

Der Festzug führt von der Pfarrkirche über die Mühlstraße zum Trachtenheim. DieMitbürger sind herzlich zum Mitfeiern eingeladen. Die Anwohner werden gebeten, dem feier-lichen Anlass entsprechend zu beflaggen.

Eine Pilgerreise nach Rom unterLeitung des Erzbischofs Dr. ReinhardMarx zum internationalen Priestertreffenerhielt der Jubilar zum Goldenen Pries-terjubiläum als gemeinsames Geschenkder politischen Gemeinde, der Kirchen-verwaltung und des Pfarrgemeinderates,der Ortsvereine, des Frauenbunds unddes Kirchenchors sowie der Ministrantenund des Mesnerehepaars. Das Überra-schungsgeschenk wurde Pfr. Auer imRahmen des Pfingstgottesdienstes vomVorsitzenden des PfarrgemeinderatesPeter Bitzl überreicht.

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Die geschlossene Hofmark Ettal

Alle Bauern des Dorfes gehörten zur EttalerHofmark. Darunter versteht man den abge-grenzten Bezirk einerGrundherrschaft, die dasRecht zur niederen Ge-richtsbarkeit hatte. DieEttaler hatten allerdingsnicht nur dieses Recht,sondern - eine Ausnah-me in Altbaiern - auch dieHochgerichtsbarkeit. Dasheißt: Ein gerichtliches Verfahren konntebis zur Exekution geführt werden. Dass einEinwohner des Dorfes vom Richter in Mur-nau hingerichtet worden wäre, ist nicht be-kannt. Im Gegensatz zu den Werdenfelsern,die gegen Ende des 16. Jahrhunderts 50Frauen und einen Mann als Hexen bzw. alsZauberer auf dem Scheiterhaufen verbrannthatten, vollbrachten die Benediktiner auchkeine solchen Gräueltaten. Aus dem Kloster-gericht Ettal ist keine Hexenverbrennungüberliefert. Deshalb wurde auch der Ober-auer Bäuerin Dorothea Daisenberger (Doa-senberger), die von einer grausam gefolter-ten Werdenfelserin denunziert worden war,kein Haar gekrümmt. Auch im angrenzen-den Klostergericht Benediktbeuern verfielendie Benediktiner nicht dem damals grassie-renden Hexenwahn.Die Hofmark Ettal war geschlossen.Das bedeutet, dass sich der Herr-schaftsbereich des Prälaten auchauf die Untertanen bezog, deren Hofnicht im Obereigentum des Klosterswar. In der Steuerbeschreibung von1671 wird für Au unterm Kienbergauch ausdrücklich darauf hinge-wiesen, dass der Bauer auf derBuchwies, dessen Grundherr dasbairische Herrscherhaus war undder damit zu den Urbarsbauerngehörte, Gerichtsuntertan des Ab-tes ist.

Die Organisation desKlostergerichts

Das Klostergericht Ettal war in dreiUntergerichte aufgeteilt:

- das Gericht Ammergau,- das Gericht Murnau und- das Kammergericht Ettal.

Zum Kammergericht Ettal gehörten nurEttal selbst, Graswang und Oberau. DasKloster hatte für diesen Gerichtsbezirk eineneigenen Richter eingesetzt, der zumeist auchzugleich der Pächter der Klosterwirtschaftwar. Mit diesem Kammerrichter kamen alle

Oberauer in Kontakt, wenn etwa Heirats-kontrakte und Übergabeverträge zu schlie-ßen waren. In den Aufzeichnungen derFamilie Daisenberger (Doasenberger) ist z.B.

davon die Rede, dass vordem alten KammerrichterMelchior Dösch der Hei-ratsvertrag geschlossenwurde. Mit den Lokalbe-amten des Landesherrnkamen die Auer nicht inBerührung. Sie durftendie Hofmark nicht betre-

ten. Landesherrliche Verfügungen wurdenvom Abt verkündet.Mit der Säkularisation im Jahre 1803 wurdediese viele Jahrhunderte alte Herrschafts-verfassung und Verwaltungsorganisation so-zusagen mit einem Federstrich aufgelöst.

Ein barscher Umgangston: die Auer alsUntertanen

Die Auer war keine Bürger im heutigen Sin-ne, sondern Untertanen des Klosters Ettal.Der jeweilige Prälat war, wie schon erwähnt,Grund- und Gerichtsherr. Dieses Unterta-nenverhältnis spiegelte sich in den Rede-wendungen wider, die in den Akten zu fin-den sind. Hier eine kleine Auswahl: „gnä-digste Bewilligung, untertänigstes Anhalten,gnädigster Consens, Undterthanen undundterthänigst, aus sonderbaren Gnaden.“

Au unterm Kienberg

in der Hofmark Ettal

Heinz Schelle

Sitz desKammergerichts

Der Umgangston war zumindest in denschriftlichen Unterlagen für uns Zeitgenos-sen des 21. Jahrhunderts außerordentlichautoritär und barsch. So wird Georg Gastl,der kleinste Bauer im Dorf, als er 1654 dasSpanmändel-Anwesen übernimmt, nichtnur an seine Pflichten als Bediensteter derAbtei erinnert und ermahnt, sein abge-branntes Haus bald möglichst wieder aufzu-bauen, sondern bekommt auch noch eine

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vermutlich auch in Ordnung gefunden. DiePosition des Abts wurde in katholischen Ge-genden weitgehend als von Gott gegeben ak-zeptiert. Die Befragung hätte jedenfalls einerhebliches Machtgefälle ergeben.

Die Rechte der Bauernim Klostergericht Ettal

Die Bauern waren freilich nicht ganz recht-los. Der Geistliche Rat Joseph Aloys Dai-senberger, zu Au unterm Kienberg auf demDoasenberger-Anwesen geboren und langePfarrer in Oberammergau, schreibt einmalmit missbilligendem Unterton über dieOberammergauer des 17. und 18. Jahr-hunderts: „So oft sie sich von des KlostersAmts- und Dienstleuten beeinträchtigtglaubten, säumten sie nicht mit Klagen überdie Bedrückung den Herrn Prälaten anzuge-hen. Fanden sie beim Prälaten kein Gehör,so scheuten sich die für ihre Rechte eifern-den Gebirgsbewohner nicht, auch zu denHerzögen ihre mehr oder weniger begründe-ten Beschwerden zu bringen.“ Und zumHofrat in München, muss man ergänzen.Dieses Appellationsrecht, das, wie PfarrerDaisenberger mit Recht bemerkt, vor allemdie Oberammergauer zum Teil bis zum Ex-zess nutzten, war nach Meinung der Histo-riker ein wichtiger Grund dafür, dass in Alt-baiern der Bauernkrieg keine Anhängerfand.

generelle Anweisung: „Yberdies hat er auchversprochen allen gehorsamb zu bezeugenund sonsten zu thun was ain underthan sei-ner herrschaft zu thun schuldig ist.“ Esherrschte also das Prinzip von Befehl undGehorsam. Im Unterschied zum nur wenigeKilometer entfernten Tirol besaßen dieBauern im Herzog- und späteren Kurfürs-tentum Baiern keinerlei politische Mitwir-kungsrechte, sondern hatten zu gehorchen.Im Nachbarland dagegen waren die Bauernauch im Landtag vertreten und besaßen diegleichen Rechte wie die Prälaten, der Adelund die Bürger.

Der Machtabstand der Auer zum Abt

Ein wenig genauer kann man das Verhältnisder Auer und aller anderen ettalischen Un-tertanen zum Abt noch beschreiben, wennman das Konzept der Machtdistanz benutzt,das die Soziologen vor allem für die Charak-terisierung von Nationen entwickelt haben.Die komplizierten Schritte, um einen Macht-distanzindex zu berechnen, ersparen wiruns hier. Stattdessen begnügen wir uns mitzwei Fragen, die die Basis für seine Berech-nung bilden. Wir fingieren ein kleines Inter-view mit einem Oberauer Bauern der dama-ligen Zeit. Die Fragen, die wir ihm stellen,lauten:

Wie häufig hast Du Angst, dem Abt odereinem anderen Pater aus dem Konvent zusagen, dass Du nicht seiner Meinung bist?

Die Antwort würde vermutlich lauten:Nahezu immer. Nur einige notorisch aufsäs-sige Ammergauer Rottleute und auch dierebellischen Werdenfelser, die wenig zu ver-lieren hatten, hätten hier vermutlich einwenig anders geantwortet.

Wie würdest Du den Regierungsstil des Abtsbeschreiben?

- autokratisch (Er ordnet an.)- paternalistisch (Er versucht, seine

Entscheidungen den Untertanen schmackhaft zu machen.)

- konsultativ (Er berät sich mit den Untertanen.)

- demokratisch (Er lässt abstimmen.)Der Oberauer Bauer hätte ohne jedenZweifel autokratisch geantwortet und das

Ablesung der Wasserzähler

In einem dreijährigen Rhythmus werden dieWasserzähler durch gemeindliches Personalabgelesen. Heuer ist es wieder soweit: AbMitte September ist unser Ableser unter-wegs - bitte achten Sie deshalb darauf, dassdie Zähler zugänglich sind.

Information der VEO

Die VEO (Verkehrs Entlastung Oberau) in-formiert, dass aufgrund der aktuellen Ent-wicklungen momentan alle Aktionen zu-rückgestellt sind. Wie der Presse zu entneh-men war, sollen noch vor dem Winter Ro-dungsarbeiten am sog. Nordportal stattfin-den. Mitte Juli wird hierzu noch ein aufklä-rendes Gespräch zwischen dem Bürgermeis-ter, Vertretern der VEO und dem Staats-sekretär des Verkehrsministeriums stattfin-den. Dieser Termin wird für die VEO undihre weiteren Aktivitäten richtungweisendsein.

Josef Bobinger, VEO-Sprecher

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Das Letzte: Entsorgung von Abfall am Loisachdammweg

Unter anderem mit einem ausgedienten Korb, einemalten Pinsel, zwei Turnschuhen und etlichen pflanzlichenAbfällen hat ein Vertreter der Gattung “Müllschwein” denSpazierweg an der Loisach in Höhe der Anwesen amLudwig-Greiller-Weg ver-unziert. Das Bild ent-stand bereits Ende März.Vielleicht erinnert sichtrotzdem noch jemanddaran, eine Beobachtunggemacht zu haben, werfür diese Unverschämt-heit verantwortlich ist.Die Gemeinde ist für kon-krete Hinweise dankbarund wird die Sache dannzur Anzeige bringen.

Am Sonntag, den 4. Juli, sindetwa 9,4 Millionen Stimm-berechtigte in Bayern erst-mals seit über zwölf Jahrenwieder zu einer landesweiten Abstimmungüber ein Volksbegehren aufgerufen. DieStimmabgabe zum Volksbegehren “Für ech-ten Nichtraucherschutz!” ist dabei zwi-schen 8.00 und 18.00 Uhr möglich. Themades 13. Volksentscheids im Zeitraum seit1946 sind die umstrittenen Regelungen zumNichtraucherschutz. Bayern ist das ersteBundesland, in dem die Entscheidung nun-mehr direkt vom Volk getroffen werden soll.Der zur Abstimmung stehende Gesetzent-wurf des Volksbegehrens ist bis auf eineAusnahme identisch mit der seit Anfang2008 geltenden, ursprünglichen strengenFassung des Gesundheitsschutzgesetzes.Die zwischenzeitlichen Lockerungen desRauchverbots sollen mit der Neuregelungwieder rückgängig gemacht werden; zusätz-lich lässt der Gesetzentwurf keine Ausnah-men mehr für das Rauchen in Gaststättensowie in Bier-, Wein- und Festzelten (Fest-hallen) zu. Aus Sicht der Antragsteller kön-nen Nichtraucher (z.B. Kinder in einemVolksfestzelt oder Bedienungen in Gaststät-ten) nur durch ein solches striktes Rauch-verbot vor den Gefahren durch Passivrau-chen wirksam geschützt werden.

Seitens des Bayerischen Landtages wird denStimmberechtigten kein eigener Gesetzent-wurf zur Entscheidung mit vorgelegt. Damitist Gegenstand des Volksentscheids aus-schließlich der Gesetzentwurf des vorange-

gangenen Volksbegehrens.Die Stimmberechtigten habendie Möglichkeit, diesem zuzu-stimmen (Ja-Stimme) oder

ihn abzulehnen (Nein-Stimme = Stimme fürdie Fortgeltung des bisherigen Rechts).

Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens er-hält die erforderliche Zustimmung, wenn erbeim Volksentscheid mehr gültige Ja- alsNein-Stimmen erzielt. Werden weniger gülti-ge Ja- als Nein-Stimmen abgegeben, ver-bleibt es bei der geltenden Rechtslage.

Alle Stimmberechtigten sind aufgerufen, dieMöglichkeiten zur Abstimmung (entwederdurch Urnengang oder, falls nicht möglich,durch Briefwahl) wahrzunehmen, damit dieEntscheidung – wie immer sie auch ausfal-len wird – auf möglichst breiter demokrati-scher Basis fußt.

Volksentscheidzum Nichtraucherschutz

in Bayern

Einwohnermeldeamtam 7. Juli geschlossen

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde(auch zuständig für gewerbe-/gaststätten-rechtliche und soziale Angelegenheiten so-wie Fundsachen) ist leider am Mittwoch, den07.07.2010, wegen einer Schulung der Mit-arbeiter aufgrund der Einführung des neuenPersonalausweises ganztätig geschlossen.Wir bitten um Ihr Verständnis, dass an die-sem Tag kein Parteiverkehr stattfindet.

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Der Gemeinderat hat am 11. Mai eine Sat-zung über die Gestaltung von Werbeanla-gen beschlossen. Diese Satzung ist zwi-schenzeitlich in Kraft getreten. IhreBestimmungen gelten für denim Lageplan grau hinterleg-ten Ortsbereich.

In diesem Gebiet müssen sich Werbeanlagenkünftig in der Farbgestaltung, der Material-wahl, der Anordnung und den Proportionender schützenswerten Architektur und Bau-gestaltung unterordnen. Art, Form, Größe,Lage, Material und Ausdehnung der Werbe-anlage sind der Maßstäblichkeit der Archi-tektur anzupassen, dürfen Fassadengliede-rungen nicht überdecken und haben sich indas Straßenbild einzufügen.

Geregelt ist auch der Anbringungsort fürWerbeanlagen: Anlagen der Außenwerbungsind nur an der Stätte der Leistung zulässig.Werbeanlagen dürfen dabei nicht ange-bracht werden auf folgenden Frei- undGrünflächen sowie an folgenden Gebäude-teilen:

1. in Vorgärten, an Einfriedungen, Bänkenund Papierkörben,

2. an Bäumen, Felsen, Böschungen,3. auf oder an Verkehrszeichen, Leitungs-

masten und Brücken,4. als bewegliche Werbeträger über Straßen

und neben öffentlichen Verkehrsflächen,5. an Dächern, Hausgiebeln, Balkonen und

hochragenden Bauteilen.

Werbeanlagen dürfen folgende Größen nichtüberschreiten:

1. an Gebäudeflächen eine Größe von 1 qm,2. auf Grün- und Freiflächen als großflächi-

ge Schrift- und Bildwerbung eine Größe

von 2 qm, soweit sie nicht auf besondershierfür vorgesehenen und von der Ge-meinde zur Verfügung gestellten Flächenangebracht werden.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungs-widrigkeit dar und können mit Geldbuße be-legt werden.

Wir bitten um Beachtung der neuen Vor-schriften. Den vollständigen Satzungstextkönnen Sie gerne in der Gemeindeverwal-tung oder auf der Homepage der Gemeindeunter http://www.gemeinde-oberau.de/images/file/Werbeanlagensatzung.pdfeinsehen.

Werbeanlagensatzung verabschiedet

Lageplan zur Werbeanlagensatzungder Gemeinde Oberauvom 26.05.2010

Altpapier- und Altkleidersammlungdurch Ortsvereine

Die nächste Sammlung wird vom Eisstock-club Oberau durchgeführt, und zwar amSamstag, den 07. August 2010. Anschlie-ßend sammelt der Skibobclub Oberau amSamstag, den 09. Oktober.

Durch Bereitstellung Ihres Altpapiers zumSammeltermin helfen Sie nicht nur der Um-welt, sondern Sie unterstützen damit auchdie örtlichen Vereine und Organisationen,denen der Erlös aus den Sammlungen zu-fließt. Gleiches gilt natürlich auch für Ihrenicht mehr benötigten Altkleider.

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Geplanter Beginn der Vorarbeitenfür die Ortsumfahrung Oberau

Mit Schreiben vom 05.05.2010 hat dieAutobahndirektion Südbayern die GemeindeOberau informiert, dass bereits ab Oktober2010 mit vorbereitenden Arbeiten (Rodungvon Bäumen und Beseitigung von Gebäu-den) auf den im Bereich des geplanten,nördlichen Tunneleinganges gelegenen Flä-chen begonnen werden soll. Zwar sind, sodie Auskunft der Autobahndirektion, die ei-gentlichen Tunnelbauarbeiten erst für 2012vorgesehen. In der Zwischenzeit muss je-doch die Altlastensanierung unter anderemim Bereich der ehemaligen Hausmüllde-ponie erfolgen.

Die nicht nur für die betroffenen privatenGrundstückseigentümer, sondern auch fürdie Gemeinde überraschend kurzfristige Ter-minsetzung stellt die Betriebe, die im Nor-den Oberaus ihren Sitz haben oder zumin-dest Lagerflächen unterhalten, vor großeProbleme: Ersatzstandorte sind in der Ge-meinde praktisch nicht vorhanden und auchin den umliegenden Kommunen nicht umge-hend zu bekommen.

Es bleibt daher abzuwarten, ob sich die ter-mingerechte Aufnahme der Vorarbeiten rea-lisieren lässt, da nicht auszuschließen ist,dass sich ein Teil der Grundstückseigentü-mer gegen die Inanspruchnahme ihrer Flä-chen rechtlich zur Wehr setzen wird.

Aber auch von anderer Seite tun sich für dieVerwirklichung der StraßenbaumaßnahmeProbleme auf: Schien die Finanzierung desProjektes nach Aussagen aus höchsten poli-tischen Kreisen bis vor Kurzem darstellbar,muss man sich jetzt aufgrund der rigorosenSparmaßnahmen der Bundesregierung Sor-gen um die Mittelbereitstellung machen.Denn auch das Bundesverkehrsministeriumwird seinen Beitrag zur Haushaltskonsoli-dierung durch Ausgabenkürzungen leistenmüssen. Eine verlässliche Auskunft über diegesicherte Finanzierung ist erst nach Ab-schluss der ministeriellen Beratungen in derzweiten Jahreshälfte zu erwarten.

Wir werden Sie natürlich weiter mit aktuel-len Informationen in dieser Sache auf demLaufenden halten.

Das BayerischeKinderbildungs-und -betreuungs-

gesetz (BayKiBiG) gibt den Kommunen vor,für ihre Einrichtungen eine jährliche Um-frage zur Ermittlung des Bedarfs durchzu-führen. Für den Bereich der GemeindeOberau ist diese Umfrage Anfang des Jahreserfolgt, 49 Eltern haben sich an dieserAktion beteiligt. Über das Ergebnis möchtenwir nachstehend kurz informieren:

Im Bereich des Kindergartens liegen siebenElternwünsche betreffend die Erweiterungder Betreuungszeit über die derzeitigen Öff-nungszeiten hinaus (montags bis donners-tags von 07.15 Uhr bis 16.30 Uhr, freitagsvon 07.15 Uhr bis 15.00 Uhr) vor:- Zwei Umfrageteilnehmer wünschen sich

eine morgendliche Betreuungszeit bereitsab 07.00 Uhr.

- Einem Wunsch nach soll die Schließzeiterst ab 09.00 Uhr beginnen.

- Drei Änderungswünsche betrafen dastägliche Ende der Öffnungszeit, und zwarmit 17.00 Uhr, 17.30 Uhr und 18.00 Uhr

- Ein Wunsch richtete sich auf dieTeilnahme des Kindes am Mittagessenbei einer Buchungszeit bis 13.00 Uhr.

Im Bereich der Kinderkrippe wurden zweiWünsche für verlängerte Öffnungszeiten ab-gegeben, ein Wunsch nach Teilung einesPlatzes durch zwei Kinder.

Weitere Anregungen betrafen insbesonderedie Einführung einer Gleitzeit bei der Be-treuung, außerdem wurde vorgeschlagenkleinere Gruppen zu bilden. Daneben äußer-ten die Eltern auch Lob, wie z. B. für die Ein-richtung der Krippengruppe oder die Sanie-rung der WC-Anlagen im Erdgeschoss desKindergartengebäudes.

In den nächsten Wochen werden sich dieFachgremien und abschließend der Ge-meinderat mit der Machbarkeit der Umset-zung der vorgeschlagenen Änderungenbefassen. Wir werden das Ergebnis dann ineiner der nächsten Ausgaben veröffentli-chen.

BURKHARD WENGER · EINSTELLUNGSBERATER

PI BAD TÖLZ ( 08041/ 76 106 -144

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DIE BAYERISCHE POLIZEI

Impressum:

Herausgeber: 1. Bgm. Peter Imminger/Gemeinde OberauRedaktion: Robert Zankel (Redaktionsleiter), Peter Bitzl,

Gudrun Michaelis, Josef ThierAnschrift: 82496 Oberau, Schmiedeweg 10Telefon: 0 88 24/ 92 00 0FAX: 0 88 24/ 92 00 20e-mail: [email protected]: 1500 ExemplareDruck: Kopierzentrum Murnau Strötz

Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 1. Sept. 2010

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Elternumfrage imKindergarten Oberau

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Veranstaltungskalender 2010

Datum Veranstaltung Ort / Veranstalter

Juli02.07.2010 20.15 Uhr Kurkonzert Kurpark / Musikkapelle Oberau

03.07.2010 15.00 Uhr Brunnenfest Dorfplatz/ CSU-Oberau

03.07.2010 10.00 Uhr Muckl-Flohmarkt Oberau Münchner Str. 13-17/ weitere Termine: 04.07., 17.07., 18.07., 31.07. Edgar Dissmann

05.07.2010 20.00 Uhr Bayerischer Abend Hauptstr. 1, Hotel Forsthaus / weitere Termine: 12.07., 28.07. Tourist Information Oberau

07.07.2010 14.00 Uhr Krippenausstellung Schmiedeweg 3 /weitere Termine: immer mittwochs Tourist Information Oberau

09.07.2010 20.15 Uhr Kurkonzert Kurpark / weitere Termine: 16.07., 23.07., 30.07. Musikkapelle Oberau

11.07.2010 10.00 Uhr Bergwacht-Frühschoppen Alte Ettaler Str. 31b /Bergwacht Oberau

17.07.2010 11.00 Uhr Dorffest Dorfplatz, Hauptstraße / Vereinekomitee

31.07.2010 19.00 Uhr Waldfest Trachtenvereinsheim / Volkstrachtenverein

August01.08.2010 10.00 Uhr Muckl-Flohmarkt Oberau Münchner Str. 13-17 /

Edgar Dissmann

04.08.2010 20.00 Uhr Bayerischer Abend Hauptstr. 1, Hotel Forsthaus /weitere Termine: 11.08., 18.08. Tourist Information Oberau

06.08.2010 20.15 Uhr Kurkonzert Kurpark / weitere Termine: 13.08., 20.08., 27.08. Musikkapelle Oberau

07.08.2010 19.00 Uhr Waldfest Trachtenvereinsheim / Volkstrachtenverein

21.08.2010 ab 9.00 Uhr Oberauer Ortsvereineturnier Am Gießenbach 4b/(Eisstockturnier, Siegerehrung, anschl. Eisstockclub OberauSommernachtsfest)

September03.09.2010 20.15 Uhr Kurkonzert Kurpark / weitere Termine: 10.09. Musikkapelle Oberau

04.09.2010 10.00 Uhr Muckl-Flohmarkt Oberau Münchner Str. 13-17 / weitere Termine: 05.09. Edgar Dissmann

18.09.2010 15.00 Uhr “Tag der Offenen Tür” der Unterfeldstr. 8 / Sanitätskolonne Oberau Bayer. Rotes Kreuz,

Bereitschaft Oberau

Änderungen vorbehalten

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