Herausgeber Gemeinderat Uttigen Erscheinung 4 x jährlich (März,
Mai, September, November) Auflage 934 Exemplare Verteiler An alle
Haushalte der Gemeinde Uttigen Redaktion Gemeindeverwaltung
Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen, Tel. 033 346 10 70,
[email protected] Titelbild Martin Glauser, Uttigen (©
Einwohnergemeinde Uttigen) Druck Roth Druck AG, Thunstrasse 43,
3661 Uetendorf
Inhaltsverzeichnis Botschaft Gemeindeversammlung
..............................................................................
2
2. Totalrevision Personalreglement Uttigen, Genehmigung
........................... 7
3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse /
Verbreiterung der Strasse westlicher Teil
............................................................
9
Informationen der Gemeinde
....................................................................................
11
Wasserablesung 1. Semester 2019
.......................................................................11
Hundetaxe 2019
.....................................................................................................12
..................................................................................16
Feuerwehr UETENDORFplus
Botschaft Gemeindeversammlung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die als amtliche Einladung geltende Publikation der
Gemeindeversammlung mit Bekanntgabe der Traktanden, Auflage- und
Einsprachefristen und gesetzlichen Regelungen erfolgt
bestimmungsgemäss im Thuner Amtsanzeiger. Die nachfolgenden
Informationen dienen zur Übersicht über die Geschäfte. Die
detaillierten Unterlagen zu den einzelnen Geschäften sind auf der
Homepage der Gemeinde www.uttigen.ch verfügbar und sind während der
Auflagefrist am Schalter der Gemeinde einsehbar.
Traktandenliste
3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse /
Verbreiterung
der Strassenfläche westlicher Teil
1. Genehmigung Jahresrechnung 2018
Die Details zum Rechnungsergebnis 2018 finden Sie auf
www.uttigen.ch. Das unterschriebene Original der Jahresrechnung
2018 kann während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung
Uttigen eingesehen werden.
Die Jahresrechnung 2018 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2
gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG 170.11) erstellt.
Erfreulicherweise konnte auch das Rechnungsjahr 2018 besser
abgeschlossen werden als budgetiert.
Auf einen Blick:
Die wichtigsten Geschäftsfälle und grössten Abweichungen zum
Budget:
Mehreinnahmen aus Baubewilligungen, CHF 20‘860.15 Ersatz
Weihnachtsbeleuchtung, CHF 17‘628.35 Anschaffung
Strassenbeleuchtung Seilerweg: CHF 25‘161.40 Energiekosten
Strassenbeleuchtung dank LED deutlich günstiger
(2016: CHF 14‘063.65 / 2018: CHF 5‘989.40) Start Schulsozialarbeit
gem. Beschluss Gemeindeversammlung per 01.08.2018 Mehraufwand
Anteil Besoldungskosten Kindergarten und Primarstufe durch
höhere Schülerzahlen, CHF 40‘406.90 Minderkosten durch leicht
tiefere Schülerzahlen und Schulkosten für die
Sekundarstufe I (Uetendorf), CHF 23‘692.20 Mehreinnahmen Steuern
(insb. Natürliche Personen, Grundstückgewinne,
Sonderveranlagungen und Liegenschaftssteuern), CHF 496‘126.41
Aufwand für Lastenausgleiche Sozialhilfe und EL mit CHF
1‘046‘961.75 und
CHF 439‘354.00 nicht wie in den Vorjahren höher sondern leicht
tiefer als budgetiert (CHF 1‘100‘000.00 und CHF 440‘000.00). Leicht
tiefere Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau), CHF
44‘834.00.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 4
Erfolgsrechnung nach Sachgruppen (Art Aufwand/Ertrag), grafisch
dargestellt:
Personalaufwand 13%
9%
Bilanz:
10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen
3'816'013.62 2'197'169.92 101 Forderungen 2'157'183.65 2'136'716.76
102 Kurzfristige Finanzanlagen 0.00 0.00 104 Aktive
Rechnungsabgrenzungen 43'318.60 48'523.00 106 Vorräte und
angefangene Arbeiten 0.00 0.00 107 Finanzanlagen 0.00 0.00 108
Sachanlagen Finanzvermögen 2'505'863.25 2'505'863.25 109
Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital 0.00 0.00
Total Finanzvermögen 8'522'379.12 6'888'272.93
Total Verwaltungsvermögen 2'045'166.45 1'996'483.50
Total Aktiven 10'567'545.57 8'884'756.43
20 Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten 362'365.50
187'998.56 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0.00 0.00 204
Passive Rechnungsabgrenzungen 1'056'271.80 1'028'463.00 205
Kurzfristige Rückstellungen 0.00 0.00 206 Langfristige
Finanzverbindlichkeiten 0.00 0.00 208 Langfristige Rückstellungen
78'000.00 0.00 209 Verbindlichkeiten gegenüber SF und Fonds im
Fremdkapital 106'813.22 100'384.93
Total Fremdkapital 1'603'450.52 1'316'846.49
Total Eigenkapital 8'964'095.05 7'567'909.94
Total Passiven 10'567'545.57 8'884'756.43
Nachkredite:
Das zuständige Organ bestimmt sich gemäss Organisationsreglement
der Gde. Uttigen indem der urspr. Kredit und der Nachkredit zu
einem Gesamtkredit addiert werden. Den Nachkredit beschliesst
dasjenige Organ, das für diesen Gesamtkredit ausgabenberechtigt
ist. Die Gemeindeversammlung beschliesst somit Nachkredite, die
zusammen mit dem ursprünglichen Kredit CHF 50‘000.00 übersteigen.
Beträgt der Nachkredit weniger als 10 % des ursprünglichen Kredites
oder sind die Ausgaben gebunden beschliesst ihn immer der
Gemeinderat. Im Jahr 2018 fallen keine Nachkredite in die Kompetenz
der GV.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 6
Total Nachkredite 2018 CHF 318‘395.42
davon
gebundene Nachkredite CHF 232‘854.77
Nachkredite und neue Ausgaben in Kompetenz des Gemeinderates CHF
85‘540.65
zu beschliessen durch die Gemeindeversammlung CHF 0.00
Genehmigung Gesamtergebnis:
ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF 6‘471‘002.58
Ertrag Gesamthaushalt CHF 7‘126‘975.62
Ertragsüberschuss CHF 655‘973.04
Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 6‘123‘265.36
Ertragsüberschuss CHF 603‘551.12
Aufwandüberschuss CHF 4‘975.95
Ertragsüberschuss CHF 36‘844.73
Aufwand Abfall CHF 170‘776.14
Ertrag Abfall CHF 191‘329.28
Aufwandüberschuss CHF 20‘553.14
Einnahmen CHF 52‘109.20
Nettoinvestitionen CHF 219‘690.95
Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der
Versammlung, die Jahresrechnung 2018 und die Nachkredite von CHF
0.00 zu genehmigen.
2. Totalrevision Personalreglement Uttigen, Genehmigung
Das bestehende Personalreglement der Gemeinde Uttigen wurde am 11.
November 1997 von der Gemeindeversammlung genehmigt und per 1.
Januar 1998 in Kraft gesetzt. Das Reglement wurde zwischenzeitlich
mehrmals geändert, letztmals im Jahre 2008. Bereits das geltende
Personalreglement stützt sich auf kantonales Recht, welches sich in
den letzten Jahren auch wesentlich verändert hat. Für Gemeinden ist
es infolge der schwierigen Personalrekrutierung immer wichtiger
geworden, gute Anstellungsbedingungen präsentieren zu können, um
als Arbeitgeber attraktiv zu sein resp. zu bleiben. Auch für die
Behördenarbeit (Gemeinderat, Kommissionen) sollen ansprechende
Bedingungen geschaffen werden. Wie auch beim
Organisationsreglement, welches Ende 2018 von der
Gemeindeversammlung genehmigt wurde, handelt es sich beim
Personalreglement ebenfalls um eine Totalrevision. Der Aufbau des
neuen Reglements orientiert sich am Musterreglement, welches den
Gemeinden vom Kanton zur Verfügung gestellt wird. Empfehlungen
wurden wo notwendig übernommen, weiterhin wird das kantonale
Personalrecht ergänzend beigezogen. So können gewisse Bestimmungen
des Kantons ohne Wiederholung im kommunalen Recht als anwendbar
erklärt werden. Das nun vorliegende, überarbeitete
Personalreglement beinhaltet die Grundlagebestimmungen zum
Personalrecht der Gemeinde Uttigen, eine vom Gemeinderat noch zu
erlassende Verordnung soll die Ausführungsbestimmungen
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 8
beinhalten. Namentlich werden folgende Bestimmungen in der
Personalverordnung geregelt:
- die Zuweisung der Stellen zu den Gehaltsklassen - Einzelheiten zu
den Anstellungsverhältnissen - die Arbeitszeit - die Zulagen für
besondere Arbeitsverhältnisse - die Sitzungs- und Taggelder - die
Entschädigung von Funktionärinnen und Funktionären sowie
weiteren
Behördenmitgliedern - die Übergangsbestimmungen
Im Personalreglement werden deshalb nur noch die Grundlagen
geregelt, was dem Gemeinderat in oben erwähnten Punkten
entsprechender Handlungsspielraum gewährt und kürzere
Entscheidungswege ermöglicht. Es ist infolge der Totalrevision
nicht einfach möglich, beide Erlasse in einem Direktvergleich
darzustellen. Deshalb werden nachfolgend die wichtigsten Änderungen
gegenüber dem geltenden Recht kurz erläutert: Öffentlich-rechtliche
Anstellung Bisher wurde nur das Kaderpersonal nach
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen angestellt. Die übrigen
Angestellten wurden nach Privatrecht (Obligationenrecht)
angestellt, jedoch wurden in den Verträgen teilweise auch
öffentlich-rechtliche Bestimmungen übernommen (Ferientage etc.).
Neu erfolgt eine Überführung sämtlicher Angestellten
(Aushilfspersonal ausgenommen) in eine öffentlich-rechtliche
Anstellung. Die Details dazu müssen vom Gemeinderat in der
Verordnung festgelegt werden und die Verwaltung wird sämtliche
Anstellungsverträge den neuen Bestimmungen entsprechend anpassen.
Kündigungsfrist Für die Kaderangestellten soll neu die gleiche
Kündigungsfrist wie für die übrigen Angestellten gelten. Bisher sah
das Personalreglement eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor, wobei
diese auf Gesuch hin auch auf 3 Monate verkürzt werden konnte. Neu
gilt einheitlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wie dies auch
in den meisten Gemeinden des Kantons Bern und in anderen Branchen
und Berufen üblich ist. Lohnsystem Es wird weiterhin auf das
Lohnsystem des Kantons Bern abgestützt. Dieser hat im Jahre 2016
das degressive Gehaltssystem eingeführt. Dieses hat zum Ziel, dass
in den ersten Berufsjahren der Gehaltsaufstieg steiler und später
im Laufe der Karriere flacher ausfällt. Dadurch soll jüngeren
Mitarbeitern attraktive berufliche Perspektiven geboten werden.
Grund- und Endgehalt jeder Gehaltsklasse bleibt dabei identisch.
Angepasst ist die Abstufung der einzelnen Gehaltsstufen. Der
Gemeinderat möchte dieses degressive Gehaltssystem in Uttigen nun
ebenfalls einführen, weshalb die entsprechenden Grundlagen im
Personalreglement so geschaffen wurden. Der Gehaltsaufstieg erfolgt
weiterhin leistungs- und verhaltensabhängig. Der Gemeinderat
beabsichtigt, in der Verordnung die Zuteilung zu den Gehalts-
klassen vorzunehmen. Bisher war diese Bestimmung infolge fehlender
Personal- verordnung im Personalreglement aufgeführt. Mit der
Neueinreihung sollen die
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 9
einzelnen Funktionen einer höheren Gehaltsklasse zugeteilt werden.
Dabei wird auch der Vergleich mit anderen Gemeinden erfolgen, um
eine zeitgemässe und „konkurrenzfähige“ Einteilung zu ermöglichen.
Die höhere Einteilung hat aber keine wesentliche Lohnerhöhung zur
Folge, denn es erfolgt eine „frankenmässige“ Überführung in die
neuen Klassen mit entsprechender Reduktion der Gehaltsstufen.
Sitzungsgeld Personal Bisher hatte das an Sitzungen teilnehmende
Personal Anrecht auf Sitzungsgeld. Neu soll es den Angestellten
selbst überlassen werden, ob die effektive Arbeitszeit oder
Sitzungsgeld bezogen wird. Behördenentschädigung Der Gemeinderat
erachtet es als notwendig, die jährlichen Entschädigungen der
Gemeinderatsmitglieder moderat zu erhöhen. Im Vergleich mit anderen
Gemeinden ähnlicher Grösse ist die Jahresentschädigung Uttigen am
unteren Ende der Skala. Keine Änderung ist bei der Höhe des
Sitzungsgeldes geplant. Fazit Der Gemeinderat ist überzeugt, mit
der Überarbeitung des Personalreglements eine gute Grundlage für
die nächsten Jahre geschaffen zu haben. Nach der Genehmigung durch
die Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat die notwendige
Verordnung beschliessen und die Verträge der Angestellten den neuen
Bestimmungen entsprechend anpassen. Inkrafttreten Die neuen
Bestimmungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Das neue
Personalreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung oder auf
der Homepage der Gemeinde bezogen werden. Antrag an die
Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der
Gemeindeversammlung, das überarbeitete Personalreglement der
Gemeinde Uttigen zu genehmigen.
3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse /
Verbreiterung der Strasse westlicher Teil
Die letzte Etappe der Überbauung Blümlisalp wird nun realisiert. In
diesem Zusammenhang plant die Gemeinde seit längerer Zeit, den
westlichen Teil der Blümlisalpstrasse noch auf die gleichen
Dimensionen zu verbreitern wie der hintere, östliche Teil der
Gemeindestrasse. Im Rahmen der notwendigen Abklärungen für diese
Verbreiterung wurde auch die Entwässerung der Blümlisalpstrasse
beurteilt. Heute wird im zu verbreiternden Teil über die Schulter
ins angrenzende Wiesland entwässert, was mit der Überbauung künftig
nicht mehr möglich sein wird. Deshalb ist mit der Verbreiterung der
Strasse auch eine neue Strassenentwässerung zu bauen.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 10
Im bestehenden Strassenteil erfolgt die Entwässerung mittels
Einlaufschächten in einen zentralen Versickerungsschacht. Nach den
Gewässerschutzbestimmungen ist diese Art der Entwässerung aber
unzulässig, da bei Strassenflächen ein hohes Risiko einer
Grundwasserverschmutzung angenommen werden muss. Ein Anschluss
weiterer Flächen an diese Versickerung ist daher zum Vornherein
ausgeschlossen. Die Bau- und Wasserkommission und der Gemeinderat
sind sich einig, dass auch die bestehende Entwässerung der
Blümlisalpstrasse in diesem Zusammenhang anderweitig gelöst werden
muss. Spätestens im Rahmen der Zustandsaufnahme der privaten und
öffentlichen Abwasseranlagen im gesamten Gemeindegebiet würde die
Gemeinde sowieso mit diesem Umstand konfrontiert. Die Anpassung
dieser Entwässerung ist relativ komplex, weshalb das Ingenieurbüro
Bührer + Dällenbach AG Steffisburg beauftragt wurde, ein Vorprojekt
auszuarbeiten. Das Vorprojekt sieht vor, eine neue
Regenabwasserleitung in der Blümlisalpstrasse zu bauen, welche das
Strassenabwasser auf der Höhe der Stegmattstrasse in die
Kanalisation leitet. Ein früherer Anschluss an die Kanalisation ist
aus Kapazitätsgründen der Leitung nicht möglich. Geprüft wurde auch
eine Einleitung in die nahe gelegene Giesse resp. den Glütschbach,
was aber aufgrund der Höhenverhältnisse und Rückstauproblemen bei
Hochwasser nicht möglich ist. Das Vorprojekt geht von folgender
Kostensituation aus: Kostenschätzung (+/- 20 %, Preisbasis März
2019): Pos. Beschrieb Kosten in Fr. 1 Baukosten 183‘000.00 2
Honorar (Phasen 31-53) 35‘000.00 3 Diverses und Unvorhergesehenes
19‘000.00 4 MwSt. 7.7 % (gerundet) 18‘000.00 5 Total inkl. MwSt.
255‘000.00
In der oben aufgeführten Kostenschätzung sind auch die Kosten für
die Verbreiterung der Blümlisalpstrasse im westlichen Teil von rund
Fr. 80'000.00 enthalten. Somit betragen die Kosten für den Neubau
der Entwässerung rund Fr. 175‘000.00. Die detaillierten Unterlagen
und Pläne zum Projekt stehen 30 Tage vor der Versammlung auf der
Gemeindeverwaltung Uttigen zur Einsichtnahme offen. Antrag an die
Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der
Gemeindeversammlung, den Verpflichtungskredit für den Neubau der
Strassenentwässerung Blümlisalpstrasse in der Höhe von Fr.
255‘000.00 zu genehmigen.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 11
Informationen der Gemeinde
Ende Mai wird allen Liegenschaftsbesitzern oder gegebenenfalls auch
dem Mieter eine Ablesekarte zugestellt. Wir bitten Sie, den
Zählerstand der Wassruhr umgehend abzulesen und uns die Meldung
zuzustellen.
Bei Unklarheiten oder Ableseproblemen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
Deckel, muss geöffnet werden
Neue Siegelungsbeamtin
Die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Uttigen, Daniela Buzzoni, hat
ihr Amt per 30. April 2019 niedergelegt.
Der Gemeinderat hat sich auf die Suche nach einer geeigneten
Nachfolge gemacht und dabei geprüft, ob die Aufgabe künftig durch
das Personal der Gemeinde- verwaltung wahrgenommen werden
könnte.
Die Verwaltungsangestellte Nicole Williner hat ihr Interesse am
Siegelungswesen bekannt gegeben, weshalb sich der Gemeinderat dazu
entschieden hat, ihr das Amt zu übertragen. Als diplomierte
Gemeindeschreiberin ist Frau Williner dafür bestens qualifiziert.
Die bisherige Stellvertreterin Bettina Gross wird auch weiterhin
ihre Funktion wahrnehmen.
Der Gemeinderat dankt Nicole Williner für die Bereitschaft zur
Ausübung dieser wichtigen Aufgabe.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 12
Fundgegenstände
Donnerstag, 4. Juli 2019
14.00 bis 15.30 Uhr
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Auffahrtswoche
Montag, 27.05. 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00 Dienstag, 28.05. 08:00
– 12:00 / 14:00 – 17:00 Mittwoch, 29.05. geschlossen Donnerstag,
30.05. geschlossen (Auffahrt) Freitag, 31.05. geschlossen
Hundetaxe 2019
Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und der entsprechenden
Gemeindever- ordnung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund,
der am 1. August 2019 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer
entrichtet werden. Die Hundetaxe von Fr. 60.00 wird jedem
Hundehalter in Rechnung gestellt.
Noch nicht registrierte Hunde oder der Verlust eines Tieres sind
der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden. Für die Unterlassung der
Meldepflicht oder Nichtbezahlung der Hundetaxe gelten die
Bestimmungen des kant. Gesetzes.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 13
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und
Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die
geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen
stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die
Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus
verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur
Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das
Strassengesetz sowie die Strassenverordnung unter anderem
vor:
- Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht
hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom
Fahrbahnrand haben.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizu-
haltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hinein- ragen; über Geh- und
Radwegen muss min- destens eine Höhe von 2.50 m frei gehalten
werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seit- licher Abstand von 50
cm freizuhalten.
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt
werden.
- Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1.2 Metern müssen
einen
Strassenabstand von mindestens 0.5 Metern ab Fahrbahnrand
einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe
zurückversetzt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen
Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0.6 Meter
überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher,
landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten dieselben
Vorschriften. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf
bestehende Pflanzen.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 14
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und
andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe
des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass
zurückzuschneiden.
- An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken,
Sträucher,
gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem
genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit
sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden
müssen.
- Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von
öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere
Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend
Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können,
rechtzeitig zu beseitigen.
3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand
von 2 m
vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante
einhalten.
4. Das zuständige Strasseninspektorat des Tiefbauamts des Kantons
Bern oder die Gemeindeverwaltung sind gerne zu näherer Auskunft
bereit.
Vielen Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften!
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 15
Hausdienstarbeitgeber – Abrechnungspflicht in der AHV
Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie
verpflichtet, Sozial- versicherungsbeiträge abzurechnen – auch wenn
der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als 2‘300 Franken im Jahr. Im
Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit
beitragspflichtig.
Wenn Sie im Jahr 2019 Hausangestellte mit Jahrgang 2001 oder älter
beschäftigen, müssen Sie sich bei der kant. Ausgleichskasse
anmelden, um die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.
Hausangestellte mit Jahrgang 2001 bis 1994 müssen Sie nur dann
anmelden, wenn ihr Lohn im Jahr 2019 750 Franken übersteigt. Löhne
unter dieser Grenze sind beitragsfrei; die oder der Arbeitnehmende
kann aber die Beitragsabrechnung verlangen.
Für Hausangestellte mit Jahrgang 2002 und jünger müssen Sie keine
Beiträge abrechnen. Es ist keine Anmeldung bei der Ausgleichskasse
nötig.
Unter Hausdienstarbeit sind namentlich folgende Tätigkeiten in
Privathaushalten zu verstehen:
Raumpflegerin bzw. Raumpfleger Au-pair-Mädchen/-Junge
Babysitterin/Babysitter Kinderbetreuung Haushaltshilfe
Aufgabenhilfe Betreuung von älteren Personen Hilfskräfte, welche
Tätigkeiten im Haus bzw. in der Wohnung oder ums Haus
herum erledigen (z.B. Nachbar, der gegen Bezahlung Gartenarbeit
verrichtet). Hausdienstarbeit gilt im
sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Erwerbs-tätigkeit. Nicht
unter den Begriff Hausdienst fallen Tätigkeiten in
Mehrfamilienhäusern ausserhalb der Wohnung und in gewerblich
genutzten Liegenschaften (z.B. Hauswartin/Hauswart). Bei Fragen
steht Ihnen die AHV-Zweigstelle gerne zur Verfügung.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 16
Feuerwehr UETENDORFplus
bekämpfung mehr.
Für Auskünfte und/oder Beratungen steht die Feuerwehr unter Tel.
033 346 40 30
aber nach wie vor gerne zur Verfügung.
Bienenschwärme einfangen: Annen Christian, Uetendorf, 079 634 02 00
/ 033 345 33 79
Augsburger Fritz, Uetendorf, 079 432 98 10 / 033 345 14 10
Balduini Angela, Uetendorf, 033 335 58 52
Hählen Benjamin, Uetendorf, 078 615 66 40 / 033 345 66 44
Für die Bekämpfung von Wespen- und Bienenschwärmen (an/in
Gebäuden)
wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Spezialfirma
(Schädlingsbekämpfung).
Bei vielen Hausrat- und/oder Gebäudeversicherungen sind
Insektenschäden bis zu
einem gewissen Betrag abgedeckt. Dabei werden Schäden am Haus,
welche durch
Insekten oder durch deren Bekämpfung entstanden sind,
übernommen.
Für diesbezüglich detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an
Ihren Versicherer
und/oder die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB). Vor
einer
Auftragsvergabe ist immer zuerst mit dem Versicherer Kontakt
aufzunehmen und
die Deckung zu überprüfen.
Information zum Trinkwasser Uttigen, 27.3.2019
Die Wasserversorgung Blattenheid informiert
Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei. Chemische
Beurteilung Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen
gemäss
der Lebensmittelgesetzgebung. Beachten Sie bitte die entsprechende
Waschmitteldosierung.
Behandlung des Wassers Quellwasser: Entkeimung durch UV - Licht
Grundwasser: keine Behandlung Besonderes Das Trinkwasser hat einen
guten Geschmack, es schmeckt
immer frisch. Die Wasserversorgung Blattenheid arbeitet nach dem
Wasserqualitätssicherungs-System des SVGW. Weitere Auskünfte
Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid Volker Dölitzsch,
Betriebsleiter, Aarbord 32e, 3628 Uttigen
[email protected] www.blattenheid.ch Mob. 079 785 73 60
Tel. 033 552 06 01
Anteil in % Herkunft 91.5 Quellen Blattenheid, Blumenstein 8.5
Grundwasser Amerikaegge, Uetendorf (WARET AG)
Messwerte Anforderung TBDV Quellen Blattenheid, Blumenstein
Wassertemperatur 5.0 °C Gesamthärte 12.9 °f < 50 Härtegrad weich
Calcium (Ca) 46.3 mg/l < 200 Magnesium (Mg) 3.4 mg/l < 50
Chlorid 0.1 mg/l < 250 Nitrat (NO3) 1.4 mg/l < 40 Sulfat
(SO4) 5.8 mg/l < 250 ph-Wert 8.0 6.8 bis 8.2 Grundwasser
Amerikaegge, Uetendorf (WARET AG) Wassertemperatur 12.5 °C
Gesamthärte 27.5 °f < 50 Härtegrad ziemlich hart Calcium (Ca)
86.0 mg/l < 200 Magnesium (Mg) 14.7 mg/l < 50 Chlorid 10.9
mg/l < 250 Nitrat (NO3) 8.4 mg/l < 40 Sulfat (SO4) 33.0 mg/l
< 250 ph-Wert 7.5 6.8 bis 8.2
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 18
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 19
Verschiedene Mitteilungen
Information zu ökologischen Waldpflegemassnahmen in der unteren Au,
entlang der Aare vom 26. Juni 2019
Im Rahmen eines überbetrieblichen Forstwart-Lehrlingskurses findet
am Mittwoch, 26. Juni 2019 auf der Parzelle 566 der Burgergemeinde
Uttigen ein Kurs mit Forstwartlehrlingen aus dem Kanton Bern und
Wallis statt. Die Lehrlinge erlernen, welche Massnahmen ausgeführt
werden, um den Waldrand entlang von Landwirtschaftsland oder eines
Gewässers ökologisch aufzuwerten.
Das Ziel am Objekt in der unteren Au ist: - Das Erhalten einer
stufigen Struktur des Waldbestandes vertikal und horizontal. - Die
Förderung von seltenen Bäumen und Sträuchern indem die
direkten
Konkurrenten zurückgeschnitten werden. - Schnell wachsende Arten
(z.B. Hasel) zugunsten von langsam wachsenden Arten
(z.B. Weiss-, Schwarz- und Kreuzdorn) auf den Stock setzen
(zurückschneiden). - Erstellen von ökologisch wertvollen
Kleinstrukturen, insbesondere Asthaufen. Die
Asthaufen sind wertvoll für Reptilien, Vögel und Kleinsäuger. -
Insbesonders Flatterulmen (sehr selten und absolut zu schützen) und
Eichen (der
Baum an welchem die meisten Lebewesen vorkommen) sind zu
erhalten.
Der Eingriff zur ökologischen Aufwertung im Bereich der Aare ist
von der Waldabteilung Voralpen WAV und dem Amt für Naturförderung
ANF bewilligt und abgesprochen. Burgergemeinde Uttigen und
Revierförster Markus Dummermuth
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 20
Gemeindeverband Obergurnigel
Forst-Längenbühl, Gurzelen, Seftigen, Thierachern, Uebeschi,
Uetendorf, Uttigen
Einladung zur Waldbegehung vom Samstag 17. August 2019, 09.00 –
12.00 Uhr
Treffpunkt
09.00 Uhr beim Holzschopf Bettelegg (Koordinaten 602.150 / 179.500)
Anfahrt via Wattenwil, nach der Grillstelle Stafelalp rechts über
die kleine Brücke. Weiterfahrt ca. 2 km auf der Naturstrasse.
Programm - Begrüssung, Vorstellen Programm und Ablauf - Fahrt durch
die Gurnigelwälder via Gurnigelbad in das Gebiet Brunnerenegg -
Rundgang mit dem Revierförster in den Waldungen Bärenloch –
Brunnerenegg – Büffel
- Ca. 11.45 Uhr Apéro und gemütliches Beisammensein mit Bräteln bei
der Feuerstelle Bettelegg (Getränke vorhanden, Grillgut
Selbstsorge)
Themen
- Bewirtschaftung und Pflege der Wälder im Gebiet Bärenloch -
Erschliessung der Wälder, Rutschungen - Seilkranholzschlag
Bärenloch (wenn möglich im Einsatz)
- Borkenkäfer und Forstschutzmassnahmen im Gürbeschutzwald
Ausrüstung
Gutes Schuhwerk und ev. Regenschutz. Die Begehung findet auf Wald-
und Wanderwegen, sowie in leicht begehbarem Baumbestand statt. Sie
wird bei jeder Witterung durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Gemeindeverband Obergurnigel
Waldkommission und Revierförster
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 21
Komm vorbei! –
Tag der offenen Tore der Feuerwehr Uetendorf Plus am 31.08.2019 Der
Schweizerische Feuerwehrverband feiert sein 150-jähriges Jubiläum
und die lässt die ganze Bevölkerung daran teilhaben. Anlässlich
dieses grossen Ereignisses wird die Feuerwehr UetendorfPlus ihre
Tore öffnen und lädt ein zum «Tag der offenen Tore» am 31.08.2019.
Ein spannendes Programm erwartet Gross und Klein. Sie erhalten
exklusive Einblicke in die Einsatzgebiete Ihrer regionalen
Feuerwehr. Ein besonderes Highlight ist die Einweihung unserer
neuen Tanklöschfahrzeuge. Darauf wollen wir gemeinsam
anstossen.
All unsere engagierten Feuerwehrangehörigen, die rund um die Uhr
für Sie in und Ihre Gemeinden im Einsatz stehen, danken für Ihr
entgegengebrachtes Vertrauen. Wir freuen uns auf Ihren
Besuch!
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 22
ANGEBOT
Einsteiger-Gruppenunterricht Ab dem neuen Schuljahr startet wieder
unser Gruppen-Angebot, welches sich organisatorisch am Sport
orientiert: die Ausschreibung der Kurse erfolgt mit bereits
fixiertem Termin. Inhaltlich geht es darum, gemeinsam mit anderen
erste Schritte auf einem Instrument zu wagen, ein vertieftes
Schnuppern sozusagen, bei dem das gemeinsame Musizieren von Anfang
an dazugehört. Es handelt sich um einen Jahreskurs. Nach Ablauf
dieser Frist wird sorgfältig geprüft, wie die Gruppenmitglieder auf
dem Weg, das Instrumentalspiel zu erlernen, weiter optimal
begleitet werden können. Die Zusammensetzung der Gruppe, die
Entwicklung der einzelnen Kinder und die Länge der Lektionen sind
gemeinsam mit der Lehrperson zu diskutieren. Die Voraussetzung,
dass die Kurse wie ausgeschrieben durchgeführt werden können, ist,
dass mindestens 3 Anmeldungen pro Angebot eingehen. Wenn Sie
mehrere Kinder zusammen anmelden ist die Chance grösser, dass der
Kurs zustande kommt. Kosten: 265.-/Semester/Kind Die genaue
Ausschreibung finden Sie ab Mitte Mai unter www.ms-guerbetal.ch
VERANSTALTUNGEN Samstag, 18. Mai, 19.30 Uhr, Aula Uttigen
Jugendmusik Gürbetal in concert Unter der Leitung von Stefan Rolli
präsentiert die JuMu, was sie im laufenden Semester erarbeitet hat.
Dienstag, 11. Juni, 19.30 Uhr, Zehntenhaus Uetendorf Musizierstunde
E-Gitarre Schülerinnen und Schüler der Klasse von Philipp Zürcher
musizieren Sonntag, 16. Juni, 10.30 Uhr, Zehntenhaus Uetendorf
Musizierstunde Bambusflöte Schülerinnen und Schüler der Klasse von
Daniela Stoller musizieren Samstag, 29. Juni, 19.30 Uhr,
Mehrzweckhalle Bach Uetendorf Orchesterkonzert Mit dem
JuniorOrchester unter der Leitung von Dorothee Schmid und dem
SymphonicOrchester unter der Leitung von Urs Stähli und Javier
López sind an diesem Klangfest über 60 Schülerinnen und Schüler
beim gemeinsamen Musizieren zu hören – lassen Sie sich von ihrer
Begeisterung anstecken!
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 23
ROKJA-Wochenplatzbörse
Die ROKJA-Wochenplatzbörse richtet sich einerseits an alle
Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren, welche in ihrer
Freizeit gerne ihr Taschengeld aufbessern möchten. Andererseits an
Firmen und Privat- personen, welche jugendliche Unterstützung bei
leichten Arbeiten im Betrieb oder im Privathaushalt brauchen
könnten.
Wochenplätze leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen
Integration der Jugendlichen und fördern zudem den
generationenübergreifenden Kontakt. Sie ermöglichen den
Jugendlichen ein geschütztes Lernfeld in welchem sie erste
Arbeitsleistungen erbringen und ihre Fähigkeiten unter Beweis
stellen können. Dabei sammeln sie wertvolle Erfahrungen für das
spätere Berufsleben und können so ihre Chance bei der
Lehrstellensuche steigern.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für unsere Wochenplatzbörse:
Jugendliche dürfen ab 13 Jahren während der Schulzeit max. für 3h
pro Tag und bis spätestens 20.00 Uhr einem Wochenplatz nachgehen.
In den Schulferien sind max. 8h pro Tag für die jeweils halbe Dauer
der Ferien erlaubt. Ebenso muss gewährleistet sein, dass der
Wochenplatz keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die
Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen hat, weshalb wir
bei unserer Wochenplatzbörse nur sogenannte „leichte Arbeiten“
annehmen. Weiter ist es uns ein Anliegen, dass die Jugendlichen für
ihre wertvolle Arbeit angemessen entlohnt werden. Unser
Stundenlohnminimum berechnet sich deshalb anhand der Klassenstufe
der/des Jugendlichen (z.B. 7. Klasse = 7.-/h; 8.Klasse = 8.-/h;
etc.). Anmeldeformulare sowie weitere Informationen zur
Wochenplatzbörse sind auf unserer Homepage www.rokja.ch
ersichtlich.
Rückblick Wagen on Tour 2019 Auch in diesem Jahr besuchten uns
wieder viele Kinder und Jugendliche aus Uttigen beim Wagen on Tour.
Der diesjährige Besucherrekord beträgt 84! Es wurde viel gelacht,
gebastelt und gespielt. Auch Petrus war an den Mittwochnachmittagen
(meistens) gut gelaunt, so dass wir unser Programm mehrheitlich bei
Sonnenschein durchführen konnten. Die vollständige Bildergalerie
finden Sie auf unserer Homepage.
Nun sind wir mit unserem Spielmobil weiter nach Uebeschi gezogen
und freuen uns im 2020 wieder für ein paar Wochen zu Gast in
Uttigen sein zu dürfen!
Alle Projekte und Öffnungszeiten unserer Kinder- und Jugendtreffs
sind auf unserer Homepage www.rokja.ch ersichtlich
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 24
Vereinsleben / Parteien
Einsteigerkurs 1 DO 04.04. bis DO 23.05.2019 / 18.00 – 19.30
Uhr
Einsteigerkurs 2 DO 20.06. bis DO 12.09.2019 / 18.00 – 19.30 Uhr
(Einsteigerkurs 2 mit Sommerferienpause)
Das prächtig frühlingshafte Wetter lockt auch die Bogenschützen
wieder nach draussen. Mit regem Interesse bei Alt und Jung konnten
wir bereits die beiden ersten Schnupperkurse durchführen und
unseren ersten Einsteigerkurs starten.
Wir freuen uns, den Verein am Neuzuzügerabend allen "Neu-Uttigern",
den Behörden- und Vereinsvertretern präsentieren zu dürfen.
Unsere Trainings finden in der Regel montags gegen Abend statt und
sehr gerne dürfen auch mal Neugierige eine Nase voll "Robin Hood –
Luft" nehmen und ungeniert Fragen stellen.
www.bs-uttigen.ch
Viele weitere Informationen findest Du auf unserer Seite.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 25
Politik hautnah miterleben „Besuch des Bundeshauses in Bern“
Wer hat Interesse und möchte unser Parlament in Bern näher kennen
lernen? Unter fachkundiger Führung von NR Werner Salzmann bieten
wir diese einzigartige Möglichkeit.
Wann: Montag, 17. Juni 2019, 18.15 – 19.00 h
Transport: individuell zu Lasten der Teilnehmer mit ÖV oder mit PW
(Parkmöglichkeit: Rathaus, Bellevue, Metro)
Treffpunkt: 18.15 h beim Bundeshaus in Bern Besuchereingang (Seite
Bundesterrasse)
Weitere Kosten: keine
Anmeldungen bis spätestens 31. Mai 2019 telefonisch unter der
Nummer: 033 345 40 54 oder per Mail an:
[email protected]
Spezielles: Die Teilnehmerzahl ist auf 25 beschränkt. Bitte ID
mitnehmen
Die SVP Uttigen freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 26
FELDSCHÜTZEN UTTIGEN
Schiesstätigkeit 2019
Obligatorische Übungen
Dienst- und Schiessbüchlein/Militärischer Leistungsausweis
mitbringen. Letzte Standblattausgabe bis jeweils 1/2 Std. vor
Schiessende.
Fr. 12. April 18.00 - 20.00 Uhr Sa. 11. Mai 13.30 - 15.30 Uhr Fr.
30. August 18.00 - 20.00 Uhr
Wichtig: Waffenkontrolle vor und nach dem Schiessen ist Pflicht
eines jeden Schützen. Gehörschutz im Schiessstand ist
obligatorisch. Es ist untersagt Munition nach Hause zu nehmen.
Feldschiessen Samstag 11. Mai 13.30 – 15.30 Vorschiessen
Feldschiessen Freitag 24. Mai 18.00 – 20.00 Feldschiessen Samstag
25. Mai 10.00 – 12.00 Feldschiessen Samstag 25. Mai 13.30 – 15.30
Feldschiessen Leistungsplaketten SSV
(Feldmeisterschafts-Auszeichnung) Anrecht auf die
Leistungsplaketten des SSV hat, wer je 8 Anerkennungskarten vom
Obligatorischen und vom Feldschiessen vorweist. (1. je 8 Karten, 2.
je 8 Karten, 3. je 8 Karten, 4. je 10 Karten). Anmeldeformulare
sind erhältlich im Schützenhaus Büro. Bitte vorher ausfüllen und
danach der Schiesssekretärin abgeben. (Eingabeschluss: 31. August)
Eingesandte Karten werden nur zurückgesandt, wenn ein frankiertes
und den Empfänger (Schütze) adressiertes Antwortkuvert beigelegt
wird. Kranzkarten Einlösen (1. Februar bis 31. Oktober) Adresse:
Gerber Robert, Erlenstrasse 17, 2540 Grenchen Adressänderungen
Diese sind der Schiesssekretärin zu melden: Ursula Walther
Gewerbestrasse 38 3661 Uetendorf 079 336 28 24
[email protected] Munitionspreis: GP 11 und GP 90, Fr. 5.00 /
10 Schuss
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 27
Freiwillige Übungen & Anlässe 2019 Tag Datum Zeit Schiessen
Schützenmeister / Ort
Sa 30. März 13.30 – 15.30
Freiwillige Übung A. Staudenmann
Do 04. April 20.00 1. Auslosung Gürbe – Cup Rest. Bütschelegg
Fr 05. April 18.00 – 20.00
Freiwillige Übung / 1. R. Gürbe – Cup
F. Staudenmann
Nur OP P. Senn, A. Staudenmann, H. Wittwer, S. Glauser
Sa 20. April 13.30 – 15.30
Freiwillige Übung H. Wittwer
Freiwillige Übung S. Glauser
Sa/So 27./28. April Stafelalpschiessen
Do 02. Mai 20.00 2. Auslosung Gürbe – Cup Rest. Linden
Gelterfingen
Sa 04. Mai 13.30 – 15.30
Freiwillige Übung / 2. R. Gürbe – Cup
H. Dänzer
FS Vorschiessen + OP P. Senn, R. Walther,H. Wittwer, H.
Dänzer
Fr 17. Mai 18.00 – 20.00
Freiwillige Übung S. Galuser / U. Altorfer
Fr 24. Mai 18.00 – 20.00
FELDSCHIESSEN Nach Aufgebot (P.Senn)
FELDSCHIESSEN Nach Aufgebot (P. Senn)
Mi 29. Mai 18.30 – 20.30
Zvierischiessen Steffisburg
Gürbe Schützentag Grundbach
Freiwillige Übung F. Staudenmann
Gürbe Schützentag Wattenwil
05. – 17. Aug. Eidg. Veteranenschiessen Albisgüetli Zürich
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 28
Mi 07. August 18.00 – 20.00
Vorschiessen Fähnlischiessen Gerzensee
Do 08. August 20.00 3. Auslosung Gürbe – Cup Rest. Adler
Riggisberg
Fr 09. August 18.00 – 20.00
Freiwillige Übung / 3. R. Gürbe – Cup
F. Staudenmann
Veteranenschiessen Rüeggisberg
Veteranenschiessen Rüeggisberg
OP H. Dänzer, F. Staudenmann A. Staudenmann, P. Senn
So 01. September
Ausschiesset S. Glauser
Mi 05. Februar 20
Hauptversammlung Rest. Bahnhof Uttigen