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GEMEINDEBLATT UTTIGEN 2019 – 2 www.uttigen.ch

GEMEINDEBLATT UTTIGEN

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Herausgeber Gemeinderat Uttigen Erscheinung 4 x jährlich (März, Mai, September, November) Auflage 934 Exemplare Verteiler An alle Haushalte der Gemeinde Uttigen Redaktion Gemeindeverwaltung Uttigen, Alpenstrasse 16, 3628 Uttigen, Tel. 033 346 10 70, [email protected] Titelbild Martin Glauser, Uttigen (© Einwohnergemeinde Uttigen) Druck Roth Druck AG, Thunstrasse 43, 3661 Uetendorf
Inhaltsverzeichnis Botschaft Gemeindeversammlung .............................................................................. 2
2. Totalrevision Personalreglement Uttigen, Genehmigung ........................... 7
3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse / Verbreiterung der Strasse westlicher Teil ............................................................ 9
Informationen der Gemeinde .................................................................................... 11
Wasserablesung 1. Semester 2019 .......................................................................11
Hundetaxe 2019 .....................................................................................................12
..................................................................................16 Feuerwehr UETENDORFplus
Botschaft Gemeindeversammlung
Sehr geehrte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Die als amtliche Einladung geltende Publikation der Gemeindeversammlung mit Bekanntgabe der Traktanden, Auflage- und Einsprachefristen und gesetzlichen Regelungen erfolgt bestimmungsgemäss im Thuner Amtsanzeiger. Die nachfolgenden Informationen dienen zur Übersicht über die Geschäfte. Die detaillierten Unterlagen zu den einzelnen Geschäften sind auf der Homepage der Gemeinde www.uttigen.ch verfügbar und sind während der Auflagefrist am Schalter der Gemeinde einsehbar.
Traktandenliste
3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse / Verbreiterung
der Strassenfläche westlicher Teil
1. Genehmigung Jahresrechnung 2018
Die Details zum Rechnungsergebnis 2018 finden Sie auf www.uttigen.ch. Das unterschriebene Original der Jahresrechnung 2018 kann während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Uttigen eingesehen werden.
Die Jahresrechnung 2018 wurde nach dem Rechnungslegungsmodell HRM2 gemäss Art. 70 Gemeindegesetz (GG, BSG 170.11) erstellt.
Erfreulicherweise konnte auch das Rechnungsjahr 2018 besser abgeschlossen werden als budgetiert.
Auf einen Blick:
Die wichtigsten Geschäftsfälle und grössten Abweichungen zum Budget:
Mehreinnahmen aus Baubewilligungen, CHF 20‘860.15 Ersatz Weihnachtsbeleuchtung, CHF 17‘628.35 Anschaffung Strassenbeleuchtung Seilerweg: CHF 25‘161.40 Energiekosten Strassenbeleuchtung dank LED deutlich günstiger
(2016: CHF 14‘063.65 / 2018: CHF 5‘989.40) Start Schulsozialarbeit gem. Beschluss Gemeindeversammlung per 01.08.2018 Mehraufwand Anteil Besoldungskosten Kindergarten und Primarstufe durch
höhere Schülerzahlen, CHF 40‘406.90 Minderkosten durch leicht tiefere Schülerzahlen und Schulkosten für die
Sekundarstufe I (Uetendorf), CHF 23‘692.20 Mehreinnahmen Steuern (insb. Natürliche Personen, Grundstückgewinne,
Sonderveranlagungen und Liegenschaftssteuern), CHF 496‘126.41 Aufwand für Lastenausgleiche Sozialhilfe und EL mit CHF 1‘046‘961.75 und
CHF 439‘354.00 nicht wie in den Vorjahren höher sondern leicht tiefer als budgetiert (CHF 1‘100‘000.00 und CHF 440‘000.00). Leicht tiefere Einnahmen aus dem Finanzausgleich (Disparitätenabbau), CHF 44‘834.00.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 4
Erfolgsrechnung nach Sachgruppen (Art Aufwand/Ertrag), grafisch dargestellt:
Personalaufwand 13%
9%
Bilanz:
10 Finanzvermögen 100 Flüssige Mittel und kurzfristige Geldanlagen 3'816'013.62 2'197'169.92 101 Forderungen 2'157'183.65 2'136'716.76 102 Kurzfristige Finanzanlagen 0.00 0.00 104 Aktive Rechnungsabgrenzungen 43'318.60 48'523.00 106 Vorräte und angefangene Arbeiten 0.00 0.00 107 Finanzanlagen 0.00 0.00 108 Sachanlagen Finanzvermögen 2'505'863.25 2'505'863.25 109 Forderungen gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital 0.00 0.00
Total Finanzvermögen 8'522'379.12 6'888'272.93
Total Verwaltungsvermögen 2'045'166.45 1'996'483.50
Total Aktiven 10'567'545.57 8'884'756.43
20 Fremdkapital 200 Laufende Verbindlichkeiten 362'365.50 187'998.56 201 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 0.00 0.00 204 Passive Rechnungsabgrenzungen 1'056'271.80 1'028'463.00 205 Kurzfristige Rückstellungen 0.00 0.00 206 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 0.00 0.00 208 Langfristige Rückstellungen 78'000.00 0.00 209 Verbindlichkeiten gegenüber SF und Fonds im Fremdkapital 106'813.22 100'384.93
Total Fremdkapital 1'603'450.52 1'316'846.49
Total Eigenkapital 8'964'095.05 7'567'909.94
Total Passiven 10'567'545.57 8'884'756.43
Nachkredite:
Das zuständige Organ bestimmt sich gemäss Organisationsreglement der Gde. Uttigen indem der urspr. Kredit und der Nachkredit zu einem Gesamtkredit addiert werden. Den Nachkredit beschliesst dasjenige Organ, das für diesen Gesamtkredit ausgabenberechtigt ist. Die Gemeindeversammlung beschliesst somit Nachkredite, die zusammen mit dem ursprünglichen Kredit CHF 50‘000.00 übersteigen. Beträgt der Nachkredit weniger als 10 % des ursprünglichen Kredites oder sind die Ausgaben gebunden beschliesst ihn immer der Gemeinderat. Im Jahr 2018 fallen keine Nachkredite in die Kompetenz der GV.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 6
Total Nachkredite 2018 CHF 318‘395.42
davon
gebundene Nachkredite CHF 232‘854.77
Nachkredite und neue Ausgaben in Kompetenz des Gemeinderates CHF 85‘540.65
zu beschliessen durch die Gemeindeversammlung CHF 0.00
Genehmigung Gesamtergebnis:
ERFOLGSRECHNUNG Aufwand Gesamthaushalt CHF 6‘471‘002.58
Ertrag Gesamthaushalt CHF 7‘126‘975.62
Ertragsüberschuss CHF 655‘973.04
Ertrag Allgemeiner Haushalt CHF 6‘123‘265.36
Ertragsüberschuss CHF 603‘551.12
Aufwandüberschuss CHF 4‘975.95
Ertragsüberschuss CHF 36‘844.73
Aufwand Abfall CHF 170‘776.14
Ertrag Abfall CHF 191‘329.28
Aufwandüberschuss CHF 20‘553.14
Einnahmen CHF 52‘109.20
Nettoinvestitionen CHF 219‘690.95
Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, die Jahresrechnung 2018 und die Nachkredite von CHF 0.00 zu genehmigen.
2. Totalrevision Personalreglement Uttigen, Genehmigung
Das bestehende Personalreglement der Gemeinde Uttigen wurde am 11. November 1997 von der Gemeindeversammlung genehmigt und per 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Das Reglement wurde zwischenzeitlich mehrmals geändert, letztmals im Jahre 2008. Bereits das geltende Personalreglement stützt sich auf kantonales Recht, welches sich in den letzten Jahren auch wesentlich verändert hat. Für Gemeinden ist es infolge der schwierigen Personalrekrutierung immer wichtiger geworden, gute Anstellungsbedingungen präsentieren zu können, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein resp. zu bleiben. Auch für die Behördenarbeit (Gemeinderat, Kommissionen) sollen ansprechende Bedingungen geschaffen werden. Wie auch beim Organisationsreglement, welches Ende 2018 von der Gemeindeversammlung genehmigt wurde, handelt es sich beim Personalreglement ebenfalls um eine Totalrevision. Der Aufbau des neuen Reglements orientiert sich am Musterreglement, welches den Gemeinden vom Kanton zur Verfügung gestellt wird. Empfehlungen wurden wo notwendig übernommen, weiterhin wird das kantonale Personalrecht ergänzend beigezogen. So können gewisse Bestimmungen des Kantons ohne Wiederholung im kommunalen Recht als anwendbar erklärt werden. Das nun vorliegende, überarbeitete Personalreglement beinhaltet die Grundlagebestimmungen zum Personalrecht der Gemeinde Uttigen, eine vom Gemeinderat noch zu erlassende Verordnung soll die Ausführungsbestimmungen
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 8
beinhalten. Namentlich werden folgende Bestimmungen in der Personalverordnung geregelt:
- die Zuweisung der Stellen zu den Gehaltsklassen - Einzelheiten zu den Anstellungsverhältnissen - die Arbeitszeit - die Zulagen für besondere Arbeitsverhältnisse - die Sitzungs- und Taggelder - die Entschädigung von Funktionärinnen und Funktionären sowie weiteren
Behördenmitgliedern - die Übergangsbestimmungen
Im Personalreglement werden deshalb nur noch die Grundlagen geregelt, was dem Gemeinderat in oben erwähnten Punkten entsprechender Handlungsspielraum gewährt und kürzere Entscheidungswege ermöglicht. Es ist infolge der Totalrevision nicht einfach möglich, beide Erlasse in einem Direktvergleich darzustellen. Deshalb werden nachfolgend die wichtigsten Änderungen gegenüber dem geltenden Recht kurz erläutert: Öffentlich-rechtliche Anstellung Bisher wurde nur das Kaderpersonal nach öffentlich-rechtlichen Bestimmungen angestellt. Die übrigen Angestellten wurden nach Privatrecht (Obligationenrecht) angestellt, jedoch wurden in den Verträgen teilweise auch öffentlich-rechtliche Bestimmungen übernommen (Ferientage etc.). Neu erfolgt eine Überführung sämtlicher Angestellten (Aushilfspersonal ausgenommen) in eine öffentlich-rechtliche Anstellung. Die Details dazu müssen vom Gemeinderat in der Verordnung festgelegt werden und die Verwaltung wird sämtliche Anstellungsverträge den neuen Bestimmungen entsprechend anpassen. Kündigungsfrist Für die Kaderangestellten soll neu die gleiche Kündigungsfrist wie für die übrigen Angestellten gelten. Bisher sah das Personalreglement eine Kündigungsfrist von 6 Monaten vor, wobei diese auf Gesuch hin auch auf 3 Monate verkürzt werden konnte. Neu gilt einheitlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, wie dies auch in den meisten Gemeinden des Kantons Bern und in anderen Branchen und Berufen üblich ist. Lohnsystem Es wird weiterhin auf das Lohnsystem des Kantons Bern abgestützt. Dieser hat im Jahre 2016 das degressive Gehaltssystem eingeführt. Dieses hat zum Ziel, dass in den ersten Berufsjahren der Gehaltsaufstieg steiler und später im Laufe der Karriere flacher ausfällt. Dadurch soll jüngeren Mitarbeitern attraktive berufliche Perspektiven geboten werden. Grund- und Endgehalt jeder Gehaltsklasse bleibt dabei identisch. Angepasst ist die Abstufung der einzelnen Gehaltsstufen. Der Gemeinderat möchte dieses degressive Gehaltssystem in Uttigen nun ebenfalls einführen, weshalb die entsprechenden Grundlagen im Personalreglement so geschaffen wurden. Der Gehaltsaufstieg erfolgt weiterhin leistungs- und verhaltensabhängig. Der Gemeinderat beabsichtigt, in der Verordnung die Zuteilung zu den Gehalts- klassen vorzunehmen. Bisher war diese Bestimmung infolge fehlender Personal- verordnung im Personalreglement aufgeführt. Mit der Neueinreihung sollen die
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einzelnen Funktionen einer höheren Gehaltsklasse zugeteilt werden. Dabei wird auch der Vergleich mit anderen Gemeinden erfolgen, um eine zeitgemässe und „konkurrenzfähige“ Einteilung zu ermöglichen. Die höhere Einteilung hat aber keine wesentliche Lohnerhöhung zur Folge, denn es erfolgt eine „frankenmässige“ Überführung in die neuen Klassen mit entsprechender Reduktion der Gehaltsstufen. Sitzungsgeld Personal Bisher hatte das an Sitzungen teilnehmende Personal Anrecht auf Sitzungsgeld. Neu soll es den Angestellten selbst überlassen werden, ob die effektive Arbeitszeit oder Sitzungsgeld bezogen wird. Behördenentschädigung Der Gemeinderat erachtet es als notwendig, die jährlichen Entschädigungen der Gemeinderatsmitglieder moderat zu erhöhen. Im Vergleich mit anderen Gemeinden ähnlicher Grösse ist die Jahresentschädigung Uttigen am unteren Ende der Skala. Keine Änderung ist bei der Höhe des Sitzungsgeldes geplant. Fazit Der Gemeinderat ist überzeugt, mit der Überarbeitung des Personalreglements eine gute Grundlage für die nächsten Jahre geschaffen zu haben. Nach der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung wird der Gemeinderat die notwendige Verordnung beschliessen und die Verträge der Angestellten den neuen Bestimmungen entsprechend anpassen. Inkrafttreten Die neuen Bestimmungen treten per 1. Januar 2020 in Kraft. Das neue Personalreglement kann am Schalter der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde bezogen werden. Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das überarbeitete Personalreglement der Gemeinde Uttigen zu genehmigen.
3. Verpflichtungskredit Neubau Entwässerung Blümlisalpstrasse / Verbreiterung der Strasse westlicher Teil
Die letzte Etappe der Überbauung Blümlisalp wird nun realisiert. In diesem Zusammenhang plant die Gemeinde seit längerer Zeit, den westlichen Teil der Blümlisalpstrasse noch auf die gleichen Dimensionen zu verbreitern wie der hintere, östliche Teil der Gemeindestrasse. Im Rahmen der notwendigen Abklärungen für diese Verbreiterung wurde auch die Entwässerung der Blümlisalpstrasse beurteilt. Heute wird im zu verbreiternden Teil über die Schulter ins angrenzende Wiesland entwässert, was mit der Überbauung künftig nicht mehr möglich sein wird. Deshalb ist mit der Verbreiterung der Strasse auch eine neue Strassenentwässerung zu bauen.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 10
Im bestehenden Strassenteil erfolgt die Entwässerung mittels Einlaufschächten in einen zentralen Versickerungsschacht. Nach den Gewässerschutzbestimmungen ist diese Art der Entwässerung aber unzulässig, da bei Strassenflächen ein hohes Risiko einer Grundwasserverschmutzung angenommen werden muss. Ein Anschluss weiterer Flächen an diese Versickerung ist daher zum Vornherein ausgeschlossen. Die Bau- und Wasserkommission und der Gemeinderat sind sich einig, dass auch die bestehende Entwässerung der Blümlisalpstrasse in diesem Zusammenhang anderweitig gelöst werden muss. Spätestens im Rahmen der Zustandsaufnahme der privaten und öffentlichen Abwasseranlagen im gesamten Gemeindegebiet würde die Gemeinde sowieso mit diesem Umstand konfrontiert. Die Anpassung dieser Entwässerung ist relativ komplex, weshalb das Ingenieurbüro Bührer + Dällenbach AG Steffisburg beauftragt wurde, ein Vorprojekt auszuarbeiten. Das Vorprojekt sieht vor, eine neue Regenabwasserleitung in der Blümlisalpstrasse zu bauen, welche das Strassenabwasser auf der Höhe der Stegmattstrasse in die Kanalisation leitet. Ein früherer Anschluss an die Kanalisation ist aus Kapazitätsgründen der Leitung nicht möglich. Geprüft wurde auch eine Einleitung in die nahe gelegene Giesse resp. den Glütschbach, was aber aufgrund der Höhenverhältnisse und Rückstauproblemen bei Hochwasser nicht möglich ist. Das Vorprojekt geht von folgender Kostensituation aus: Kostenschätzung (+/- 20 %, Preisbasis März 2019): Pos. Beschrieb Kosten in Fr. 1 Baukosten 183‘000.00 2 Honorar (Phasen 31-53) 35‘000.00 3 Diverses und Unvorhergesehenes 19‘000.00 4 MwSt. 7.7 % (gerundet) 18‘000.00 5 Total inkl. MwSt. 255‘000.00
In der oben aufgeführten Kostenschätzung sind auch die Kosten für die Verbreiterung der Blümlisalpstrasse im westlichen Teil von rund Fr. 80'000.00 enthalten. Somit betragen die Kosten für den Neubau der Entwässerung rund Fr. 175‘000.00. Die detaillierten Unterlagen und Pläne zum Projekt stehen 30 Tage vor der Versammlung auf der Gemeindeverwaltung Uttigen zur Einsichtnahme offen. Antrag an die Gemeindeversammlung Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den Verpflichtungskredit für den Neubau der Strassenentwässerung Blümlisalpstrasse in der Höhe von Fr. 255‘000.00 zu genehmigen.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 11
Informationen der Gemeinde
Ende Mai wird allen Liegenschaftsbesitzern oder gegebenenfalls auch dem Mieter eine Ablesekarte zugestellt. Wir bitten Sie, den Zählerstand der Wassruhr umgehend abzulesen und uns die Meldung zuzustellen.
Bei Unklarheiten oder Ableseproblemen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Deckel, muss geöffnet werden
Neue Siegelungsbeamtin
Die Siegelungsbeamtin der Gemeinde Uttigen, Daniela Buzzoni, hat ihr Amt per 30. April 2019 niedergelegt.
Der Gemeinderat hat sich auf die Suche nach einer geeigneten Nachfolge gemacht und dabei geprüft, ob die Aufgabe künftig durch das Personal der Gemeinde- verwaltung wahrgenommen werden könnte.
Die Verwaltungsangestellte Nicole Williner hat ihr Interesse am Siegelungswesen bekannt gegeben, weshalb sich der Gemeinderat dazu entschieden hat, ihr das Amt zu übertragen. Als diplomierte Gemeindeschreiberin ist Frau Williner dafür bestens qualifiziert. Die bisherige Stellvertreterin Bettina Gross wird auch weiterhin ihre Funktion wahrnehmen.
Der Gemeinderat dankt Nicole Williner für die Bereitschaft zur Ausübung dieser wichtigen Aufgabe.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 12
Fundgegenstände
Donnerstag, 4. Juli 2019
14.00 bis 15.30 Uhr
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung in der Auffahrtswoche
Montag, 27.05. 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00 Dienstag, 28.05. 08:00 – 12:00 / 14:00 – 17:00 Mittwoch, 29.05. geschlossen Donnerstag, 30.05. geschlossen (Auffahrt) Freitag, 31.05. geschlossen
Hundetaxe 2019
Gemäss der kantonalen Gesetzgebung und der entsprechenden Gemeindever- ordnung muss für jeden im Kanton Bern gehaltenen Hund, der am 1. August 2019 mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Die Hundetaxe von Fr. 60.00 wird jedem Hundehalter in Rechnung gestellt.
Noch nicht registrierte Hunde oder der Verlust eines Tieres sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden. Für die Unterlassung der Meldepflicht oder Nichtbezahlung der Hundetaxe gelten die Bestimmungen des kant. Gesetzes.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 13
Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern
Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Hinweise auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten:
1. Bäume, Sträucher und Anpflanzungen, die zu nahe an Strassen stehen oder in den Strassenraum hineinragen, gefährden die Verkehrsteilnehmenden, aber auch Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zur Verhinderung derartiger Verkehrsgefährdungen schreiben das Strassengesetz sowie die Strassenverordnung unter anderem vor:
- Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben.
Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizu- haltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hinein- ragen; über Geh- und Radwegen muss min- destens eine Höhe von 2.50 m frei gehalten werden. Bei Radwegen ist ausserdem ein seit- licher Abstand von 50 cm freizuhalten.
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden.
- Einfriedungen und Zäune bis zu einer Höhe von 1.2 Metern müssen einen
Strassenabstand von mindestens 0.5 Metern ab Fahrbahnrand einhalten. Sind sie höher, so müssen sie um ihre Mehrhöhe zurückversetzt werden. An unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen und Zäune die Fahrbahn um höchstens 0.6 Meter überragen. Für nicht hochstämmige Bäume, Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und dergleichen gelten dieselben Vorschriften. Der Geltungsbereich erstreckt sich auch auf bestehende Pflanzen.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 14
2. Die Strassenanstösser werden hiermit ersucht, die Äste und andere Bepflanzungen alljährlich bis zum 31. Mai und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden.
- An unübersichtlichen Strassenstellen sind Bäume, Grünhecken, Sträucher,
gärtnerische und landwirtschaftliche Kulturen (z.B. Mais) in einem genügend grossen Abstand gegenüber der Fahrbahn anzupflanzen, damit sie nicht zurückgeschnitten bzw. vorzeitig gemäht werden müssen.
- Die Grundeigentümer entlang von Gemeindestrassen und von öffentlichen Strassen privater Eigentümer haben Bäume und grössere Äste, welche dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Verkehrsfläche stürzen können, rechtzeitig zu beseitigen.
3. Nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune müssen einen Abstand von 2 m
vom Fahrbahnrand bzw. 50 cm von der Gehweghinterkante einhalten.
4. Das zuständige Strasseninspektorat des Tiefbauamts des Kantons Bern oder die Gemeindeverwaltung sind gerne zu näherer Auskunft bereit.
Vielen Dank für die Einhaltung dieser Vorschriften!
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 15
Hausdienstarbeitgeber – Abrechnungspflicht in der AHV
Wenn Sie Hausdienstarbeitnehmende beschäftigen, sind Sie verpflichtet, Sozial- versicherungsbeiträge abzurechnen – auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als 2‘300 Franken im Jahr. Im Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlöhnte Tätigkeit beitragspflichtig.
Wenn Sie im Jahr 2019 Hausangestellte mit Jahrgang 2001 oder älter beschäftigen, müssen Sie sich bei der kant. Ausgleichskasse anmelden, um die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.
Hausangestellte mit Jahrgang 2001 bis 1994 müssen Sie nur dann anmelden, wenn ihr Lohn im Jahr 2019 750 Franken übersteigt. Löhne unter dieser Grenze sind beitragsfrei; die oder der Arbeitnehmende kann aber die Beitragsabrechnung verlangen.
Für Hausangestellte mit Jahrgang 2002 und jünger müssen Sie keine Beiträge abrechnen. Es ist keine Anmeldung bei der Ausgleichskasse nötig.
Unter Hausdienstarbeit sind namentlich folgende Tätigkeiten in Privathaushalten zu verstehen:
Raumpflegerin bzw. Raumpfleger Au-pair-Mädchen/-Junge Babysitterin/Babysitter Kinderbetreuung Haushaltshilfe Aufgabenhilfe Betreuung von älteren Personen Hilfskräfte, welche Tätigkeiten im Haus bzw. in der Wohnung oder ums Haus
herum erledigen (z.B. Nachbar, der gegen Bezahlung Gartenarbeit verrichtet). Hausdienstarbeit gilt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Erwerbs-tätigkeit. Nicht unter den Begriff Hausdienst fallen Tätigkeiten in Mehrfamilienhäusern ausserhalb der Wohnung und in gewerblich genutzten Liegenschaften (z.B. Hauswartin/Hauswart). Bei Fragen steht Ihnen die AHV-Zweigstelle gerne zur Verfügung.
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 16
Feuerwehr UETENDORFplus
bekämpfung mehr.
Für Auskünfte und/oder Beratungen steht die Feuerwehr unter Tel. 033 346 40 30
aber nach wie vor gerne zur Verfügung.
Bienenschwärme einfangen: Annen Christian, Uetendorf, 079 634 02 00 / 033 345 33 79
Augsburger Fritz, Uetendorf, 079 432 98 10 / 033 345 14 10
Balduini Angela, Uetendorf, 033 335 58 52
Hählen Benjamin, Uetendorf, 078 615 66 40 / 033 345 66 44
Für die Bekämpfung von Wespen- und Bienenschwärmen (an/in Gebäuden)
wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Spezialfirma (Schädlingsbekämpfung).
Bei vielen Hausrat- und/oder Gebäudeversicherungen sind Insektenschäden bis zu
einem gewissen Betrag abgedeckt. Dabei werden Schäden am Haus, welche durch
Insekten oder durch deren Bekämpfung entstanden sind, übernommen.
Für diesbezüglich detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer
und/oder die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB). Vor einer
Auftragsvergabe ist immer zuerst mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und
die Deckung zu überprüfen.
Information zum Trinkwasser Uttigen, 27.3.2019
Die Wasserversorgung Blattenheid informiert
Vorschriften. Das Trinkwasser ist hygienisch einwandfrei. Chemische Beurteilung Das Trinkwasser erfüllt die chemischen Anforderungen gemäss
der Lebensmittelgesetzgebung. Beachten Sie bitte die entsprechende Waschmitteldosierung.
Behandlung des Wassers Quellwasser: Entkeimung durch UV - Licht Grundwasser: keine Behandlung Besonderes Das Trinkwasser hat einen guten Geschmack, es schmeckt
immer frisch. Die Wasserversorgung Blattenheid arbeitet nach dem Wasserqualitätssicherungs-System des SVGW. Weitere Auskünfte Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid Volker Dölitzsch, Betriebsleiter, Aarbord 32e, 3628 Uttigen [email protected] www.blattenheid.ch Mob. 079 785 73 60 Tel. 033 552 06 01
Anteil in % Herkunft 91.5 Quellen Blattenheid, Blumenstein 8.5 Grundwasser Amerikaegge, Uetendorf (WARET AG)
Messwerte Anforderung TBDV Quellen Blattenheid, Blumenstein Wassertemperatur 5.0 °C Gesamthärte 12.9 °f < 50 Härtegrad weich Calcium (Ca) 46.3 mg/l < 200 Magnesium (Mg) 3.4 mg/l < 50 Chlorid 0.1 mg/l < 250 Nitrat (NO3) 1.4 mg/l < 40 Sulfat (SO4) 5.8 mg/l < 250 ph-Wert 8.0 6.8 bis 8.2 Grundwasser Amerikaegge, Uetendorf (WARET AG) Wassertemperatur 12.5 °C Gesamthärte 27.5 °f < 50 Härtegrad ziemlich hart Calcium (Ca) 86.0 mg/l < 200 Magnesium (Mg) 14.7 mg/l < 50 Chlorid 10.9 mg/l < 250 Nitrat (NO3) 8.4 mg/l < 40 Sulfat (SO4) 33.0 mg/l < 250 ph-Wert 7.5 6.8 bis 8.2
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 18
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 19
Verschiedene Mitteilungen
Information zu ökologischen Waldpflegemassnahmen in der unteren Au, entlang der Aare vom 26. Juni 2019
Im Rahmen eines überbetrieblichen Forstwart-Lehrlingskurses findet am Mittwoch, 26. Juni 2019 auf der Parzelle 566 der Burgergemeinde Uttigen ein Kurs mit Forstwartlehrlingen aus dem Kanton Bern und Wallis statt. Die Lehrlinge erlernen, welche Massnahmen ausgeführt werden, um den Waldrand entlang von Landwirtschaftsland oder eines Gewässers ökologisch aufzuwerten.
Das Ziel am Objekt in der unteren Au ist: - Das Erhalten einer stufigen Struktur des Waldbestandes vertikal und horizontal. - Die Förderung von seltenen Bäumen und Sträuchern indem die direkten
Konkurrenten zurückgeschnitten werden. - Schnell wachsende Arten (z.B. Hasel) zugunsten von langsam wachsenden Arten
(z.B. Weiss-, Schwarz- und Kreuzdorn) auf den Stock setzen (zurückschneiden). - Erstellen von ökologisch wertvollen Kleinstrukturen, insbesondere Asthaufen. Die
Asthaufen sind wertvoll für Reptilien, Vögel und Kleinsäuger. - Insbesonders Flatterulmen (sehr selten und absolut zu schützen) und Eichen (der
Baum an welchem die meisten Lebewesen vorkommen) sind zu erhalten.
Der Eingriff zur ökologischen Aufwertung im Bereich der Aare ist von der Waldabteilung Voralpen WAV und dem Amt für Naturförderung ANF bewilligt und abgesprochen. Burgergemeinde Uttigen und Revierförster Markus Dummermuth
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 20
Gemeindeverband Obergurnigel
Forst-Längenbühl, Gurzelen, Seftigen, Thierachern, Uebeschi, Uetendorf, Uttigen
Einladung zur Waldbegehung vom Samstag 17. August 2019, 09.00 – 12.00 Uhr
Treffpunkt
09.00 Uhr beim Holzschopf Bettelegg (Koordinaten 602.150 / 179.500) Anfahrt via Wattenwil, nach der Grillstelle Stafelalp rechts über die kleine Brücke. Weiterfahrt ca. 2 km auf der Naturstrasse.
Programm - Begrüssung, Vorstellen Programm und Ablauf - Fahrt durch die Gurnigelwälder via Gurnigelbad in das Gebiet Brunnerenegg - Rundgang mit dem Revierförster in den Waldungen Bärenloch –
Brunnerenegg – Büffel
- Ca. 11.45 Uhr Apéro und gemütliches Beisammensein mit Bräteln bei der Feuerstelle Bettelegg (Getränke vorhanden, Grillgut Selbstsorge)
Themen
- Bewirtschaftung und Pflege der Wälder im Gebiet Bärenloch - Erschliessung der Wälder, Rutschungen - Seilkranholzschlag Bärenloch (wenn möglich im Einsatz)
- Borkenkäfer und Forstschutzmassnahmen im Gürbeschutzwald Ausrüstung
Gutes Schuhwerk und ev. Regenschutz. Die Begehung findet auf Wald- und Wanderwegen, sowie in leicht begehbarem Baumbestand statt. Sie wird bei jeder Witterung durchgeführt.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Gemeindeverband Obergurnigel Waldkommission und Revierförster
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 21
Komm vorbei! –
Tag der offenen Tore der Feuerwehr Uetendorf Plus am 31.08.2019 Der Schweizerische Feuerwehrverband feiert sein 150-jähriges Jubiläum und die lässt die ganze Bevölkerung daran teilhaben. Anlässlich dieses grossen Ereignisses wird die Feuerwehr UetendorfPlus ihre Tore öffnen und lädt ein zum «Tag der offenen Tore» am 31.08.2019. Ein spannendes Programm erwartet Gross und Klein. Sie erhalten exklusive Einblicke in die Einsatzgebiete Ihrer regionalen Feuerwehr. Ein besonderes Highlight ist die Einweihung unserer neuen Tanklöschfahrzeuge. Darauf wollen wir gemeinsam anstossen.
All unsere engagierten Feuerwehrangehörigen, die rund um die Uhr für Sie in und Ihre Gemeinden im Einsatz stehen, danken für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 22
ANGEBOT
Einsteiger-Gruppenunterricht Ab dem neuen Schuljahr startet wieder unser Gruppen-Angebot, welches sich organisatorisch am Sport orientiert: die Ausschreibung der Kurse erfolgt mit bereits fixiertem Termin. Inhaltlich geht es darum, gemeinsam mit anderen erste Schritte auf einem Instrument zu wagen, ein vertieftes Schnuppern sozusagen, bei dem das gemeinsame Musizieren von Anfang an dazugehört. Es handelt sich um einen Jahreskurs. Nach Ablauf dieser Frist wird sorgfältig geprüft, wie die Gruppenmitglieder auf dem Weg, das Instrumentalspiel zu erlernen, weiter optimal begleitet werden können. Die Zusammensetzung der Gruppe, die Entwicklung der einzelnen Kinder und die Länge der Lektionen sind gemeinsam mit der Lehrperson zu diskutieren. Die Voraussetzung, dass die Kurse wie ausgeschrieben durchgeführt werden können, ist, dass mindestens 3 Anmeldungen pro Angebot eingehen. Wenn Sie mehrere Kinder zusammen anmelden ist die Chance grösser, dass der Kurs zustande kommt. Kosten: 265.-/Semester/Kind Die genaue Ausschreibung finden Sie ab Mitte Mai unter www.ms-guerbetal.ch VERANSTALTUNGEN Samstag, 18. Mai, 19.30 Uhr, Aula Uttigen Jugendmusik Gürbetal in concert Unter der Leitung von Stefan Rolli präsentiert die JuMu, was sie im laufenden Semester erarbeitet hat. Dienstag, 11. Juni, 19.30 Uhr, Zehntenhaus Uetendorf Musizierstunde E-Gitarre Schülerinnen und Schüler der Klasse von Philipp Zürcher musizieren Sonntag, 16. Juni, 10.30 Uhr, Zehntenhaus Uetendorf Musizierstunde Bambusflöte Schülerinnen und Schüler der Klasse von Daniela Stoller musizieren Samstag, 29. Juni, 19.30 Uhr, Mehrzweckhalle Bach Uetendorf Orchesterkonzert Mit dem JuniorOrchester unter der Leitung von Dorothee Schmid und dem SymphonicOrchester unter der Leitung von Urs Stähli und Javier López sind an diesem Klangfest über 60 Schülerinnen und Schüler beim gemeinsamen Musizieren zu hören – lassen Sie sich von ihrer Begeisterung anstecken!
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 23
ROKJA-Wochenplatzbörse
Die ROKJA-Wochenplatzbörse richtet sich einerseits an alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 17 Jahren, welche in ihrer Freizeit gerne ihr Taschengeld aufbessern möchten. Andererseits an Firmen und Privat- personen, welche jugendliche Unterstützung bei leichten Arbeiten im Betrieb oder im Privathaushalt brauchen könnten.
Wochenplätze leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Integration der Jugendlichen und fördern zudem den generationenübergreifenden Kontakt. Sie ermöglichen den Jugendlichen ein geschütztes Lernfeld in welchem sie erste Arbeitsleistungen erbringen und ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen können. Dabei sammeln sie wertvolle Erfahrungen für das spätere Berufsleben und können so ihre Chance bei der Lehrstellensuche steigern.
Folgende Rahmenbedingungen gelten für unsere Wochenplatzbörse: Jugendliche dürfen ab 13 Jahren während der Schulzeit max. für 3h pro Tag und bis spätestens 20.00 Uhr einem Wochenplatz nachgehen. In den Schulferien sind max. 8h pro Tag für die jeweils halbe Dauer der Ferien erlaubt. Ebenso muss gewährleistet sein, dass der Wochenplatz keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit, die Sicherheit und die Entwicklung der Jugendlichen hat, weshalb wir bei unserer Wochenplatzbörse nur sogenannte „leichte Arbeiten“ annehmen. Weiter ist es uns ein Anliegen, dass die Jugendlichen für ihre wertvolle Arbeit angemessen entlohnt werden. Unser Stundenlohnminimum berechnet sich deshalb anhand der Klassenstufe der/des Jugendlichen (z.B. 7. Klasse = 7.-/h; 8.Klasse = 8.-/h; etc.). Anmeldeformulare sowie weitere Informationen zur Wochenplatzbörse sind auf unserer Homepage www.rokja.ch ersichtlich.
Rückblick Wagen on Tour 2019 Auch in diesem Jahr besuchten uns wieder viele Kinder und Jugendliche aus Uttigen beim Wagen on Tour. Der diesjährige Besucherrekord beträgt 84! Es wurde viel gelacht, gebastelt und gespielt. Auch Petrus war an den Mittwochnachmittagen (meistens) gut gelaunt, so dass wir unser Programm mehrheitlich bei Sonnenschein durchführen konnten. Die vollständige Bildergalerie finden Sie auf unserer Homepage.
Nun sind wir mit unserem Spielmobil weiter nach Uebeschi gezogen und freuen uns im 2020 wieder für ein paar Wochen zu Gast in Uttigen sein zu dürfen!
Alle Projekte und Öffnungszeiten unserer Kinder- und Jugendtreffs sind auf unserer Homepage www.rokja.ch ersichtlich
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 24
Vereinsleben / Parteien
Einsteigerkurs 1 DO 04.04. bis DO 23.05.2019 / 18.00 – 19.30 Uhr
Einsteigerkurs 2 DO 20.06. bis DO 12.09.2019 / 18.00 – 19.30 Uhr (Einsteigerkurs 2 mit Sommerferienpause)
Das prächtig frühlingshafte Wetter lockt auch die Bogenschützen wieder nach draussen. Mit regem Interesse bei Alt und Jung konnten wir bereits die beiden ersten Schnupperkurse durchführen und unseren ersten Einsteigerkurs starten.
Wir freuen uns, den Verein am Neuzuzügerabend allen "Neu-Uttigern", den Behörden- und Vereinsvertretern präsentieren zu dürfen.
Unsere Trainings finden in der Regel montags gegen Abend statt und sehr gerne dürfen auch mal Neugierige eine Nase voll "Robin Hood – Luft" nehmen und ungeniert Fragen stellen.
www.bs-uttigen.ch
Viele weitere Informationen findest Du auf unserer Seite. Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 25
Politik hautnah miterleben „Besuch des Bundeshauses in Bern“
Wer hat Interesse und möchte unser Parlament in Bern näher kennen lernen? Unter fachkundiger Führung von NR Werner Salzmann bieten wir diese einzigartige Möglichkeit.
Wann: Montag, 17. Juni 2019, 18.15 – 19.00 h
Transport: individuell zu Lasten der Teilnehmer mit ÖV oder mit PW (Parkmöglichkeit: Rathaus, Bellevue, Metro)
Treffpunkt: 18.15 h beim Bundeshaus in Bern Besuchereingang (Seite Bundesterrasse)
Weitere Kosten: keine
Anmeldungen bis spätestens 31. Mai 2019 telefonisch unter der Nummer: 033 345 40 54 oder per Mail an: [email protected]
Spezielles: Die Teilnehmerzahl ist auf 25 beschränkt. Bitte ID mitnehmen
Die SVP Uttigen freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 26
FELDSCHÜTZEN UTTIGEN
Schiesstätigkeit 2019
Obligatorische Übungen
Dienst- und Schiessbüchlein/Militärischer Leistungsausweis mitbringen. Letzte Standblattausgabe bis jeweils 1/2 Std. vor Schiessende.
Fr. 12. April 18.00 - 20.00 Uhr Sa. 11. Mai 13.30 - 15.30 Uhr Fr. 30. August 18.00 - 20.00 Uhr
Wichtig: Waffenkontrolle vor und nach dem Schiessen ist Pflicht eines jeden Schützen. Gehörschutz im Schiessstand ist obligatorisch. Es ist untersagt Munition nach Hause zu nehmen. Feldschiessen Samstag 11. Mai 13.30 – 15.30 Vorschiessen Feldschiessen Freitag 24. Mai 18.00 – 20.00 Feldschiessen Samstag 25. Mai 10.00 – 12.00 Feldschiessen Samstag 25. Mai 13.30 – 15.30 Feldschiessen Leistungsplaketten SSV (Feldmeisterschafts-Auszeichnung) Anrecht auf die Leistungsplaketten des SSV hat, wer je 8 Anerkennungskarten vom Obligatorischen und vom Feldschiessen vorweist. (1. je 8 Karten, 2. je 8 Karten, 3. je 8 Karten, 4. je 10 Karten). Anmeldeformulare sind erhältlich im Schützenhaus Büro. Bitte vorher ausfüllen und danach der Schiesssekretärin abgeben. (Eingabeschluss: 31. August) Eingesandte Karten werden nur zurückgesandt, wenn ein frankiertes und den Empfänger (Schütze) adressiertes Antwortkuvert beigelegt wird. Kranzkarten Einlösen (1. Februar bis 31. Oktober) Adresse: Gerber Robert, Erlenstrasse 17, 2540 Grenchen Adressänderungen Diese sind der Schiesssekretärin zu melden: Ursula Walther Gewerbestrasse 38 3661 Uetendorf 079 336 28 24 [email protected] Munitionspreis: GP 11 und GP 90, Fr. 5.00 / 10 Schuss
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 27
Freiwillige Übungen & Anlässe 2019 Tag Datum Zeit Schiessen Schützenmeister / Ort
Sa 30. März 13.30 – 15.30
Freiwillige Übung A. Staudenmann
Do 04. April 20.00 1. Auslosung Gürbe – Cup Rest. Bütschelegg
Fr 05. April 18.00 – 20.00
Freiwillige Übung / 1. R. Gürbe – Cup
F. Staudenmann
Nur OP P. Senn, A. Staudenmann, H. Wittwer, S. Glauser
Sa 20. April 13.30 – 15.30
Freiwillige Übung H. Wittwer
Freiwillige Übung S. Glauser
Sa/So 27./28. April Stafelalpschiessen
Do 02. Mai 20.00 2. Auslosung Gürbe – Cup Rest. Linden Gelterfingen
Sa 04. Mai 13.30 – 15.30
Freiwillige Übung / 2. R. Gürbe – Cup
H. Dänzer
FS Vorschiessen + OP P. Senn, R. Walther,H. Wittwer, H. Dänzer
Fr 17. Mai 18.00 – 20.00
Freiwillige Übung S. Galuser / U. Altorfer
Fr 24. Mai 18.00 – 20.00
FELDSCHIESSEN Nach Aufgebot (P.Senn)
FELDSCHIESSEN Nach Aufgebot (P. Senn)
Mi 29. Mai 18.30 – 20.30
Zvierischiessen Steffisburg
Gürbe Schützentag Grundbach
Freiwillige Übung F. Staudenmann
Gürbe Schützentag Wattenwil
05. – 17. Aug. Eidg. Veteranenschiessen Albisgüetli Zürich
Gemeindeblatt Uttigen Mai 2019 | Seite 28
Mi 07. August 18.00 – 20.00
Vorschiessen Fähnlischiessen Gerzensee
Do 08. August 20.00 3. Auslosung Gürbe – Cup Rest. Adler Riggisberg
Fr 09. August 18.00 – 20.00
Freiwillige Übung / 3. R. Gürbe – Cup
F. Staudenmann
Veteranenschiessen Rüeggisberg
Veteranenschiessen Rüeggisberg
OP H. Dänzer, F. Staudenmann A. Staudenmann, P. Senn
So 01. September
Ausschiesset S. Glauser
Mi 05. Februar 20
Hauptversammlung Rest. Bahnhof Uttigen