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OBSTBAU 2021 Wir sichern, wovon Sie leben.

OBSTBAU 2021 · 2021. 1. 4. · Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes Jahr

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OBSTBAU2021

Wir sichern, wovon Sie leben.

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MehrInfos:

Obstversicherung

Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes Jahr Arbeit nötig. Leider kann das Wetter zu jeder Jahreszeit unangekündigt Schäden verur-sachen. Wir bieten für Ihre Obstkulturen individuelle Versicherungslösungen an.

Herausgeber:Österreichische Hagelversicherung VVaGLerchengasse 3–5, 1080 WienTel.: 01/403 16 81-0, [email protected]

Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagel-versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F.

Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft.

ISO 9001:2015 NR.10045/0

• Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla-gen durch Hagel beschädigt werden.

• Wir ersetzen Schäden durch Frost optional an den Blüten, Früchten und Obstbäumen.

• Wir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach Überschwemmung.

• Wir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre optional bei Äpfeln und Holunder.

• Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte durch Hagel beschädigt werden.

• Sie erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung-anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich absichern.

• Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte sowie zusätzlich versichertes Fruchtholz und Junganla-gen durch Hagel beschädigt werden.

• Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder Obstbäumen verursachen.

• Wir ersetzen Schäden durch Frost optional an den Blüten, Früchten und Obstbäumen.

• Wir ersetzen Totalschäden bei Erdbeeren optional nach Überschwemmung.

• Wir ersetzen reduzierte Erntemengen durch Dürre optional bei Äpfeln und Holunder.

• Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Früchte durch Hagel beschädigt werden.

• Sie erhalten bei Hagelschäden an Fruchtholz und Jung-anlagen eine Entschädigung, wenn Sie diese zusätzlich absichern.

• Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel, Sturm oder Schneedruck Schäden an Netzanlagen oder Obstbäumen verursachen.

Obst Universal:

Obst Basis:

Obst unter Netz Universal:

Obst unter Netz Basis:

1.1

hallovernunft www.hagel.at

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ObstFrei wählbare Versicherungssumme für Schäden an Obstkulturen durch Hagel

Wir versichern alle Obstkulturen gegen Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön-nen Sie auch Frucht holz und Junganla-gen gegen Hagel versichern.

Viele Obstkulturen können Sie darüber hinaus gegen Frost versichern.Für Äpfel und Holunder bieten wir auch eine Versicherung gegen Dürre an.

Außerdem können Sie sich gegen das Aufplatzen von Kirschen nach Frost versichern. Bei Erdbeeren und Johan-nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko an.

EntschädigungSie können für jede Kultur die passende Versicherungssumme frei wählen.Bei Beerenobst, Mostobst und Holunder beträgt der Selbstbehalt bei Hagel 10 % der Versicherungssumme. Für Kern-, Stein- und Schalenobst können Sie eine von drei Selbstbehaltsvarianten wählen.

In der Variante Klasse I erhalten Sie für Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und Frost eine höhere Entschädigung.

Schäden durch Frost und Dürre werden ab einem Ertragsverlust von 36 % ersetzt.

In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren)und Holunder ersetzen wir Hagel-schäden ab 36 %.

HagelWir ersetzen Hagelschäden an Früchten. Wählen Sie selbst die passende Versicherungs summe für jede Kultur am Antrag frei aus.

Bei Beerenobst, Holunder, Mostobst, Fruchtholz und Junganlagen beträgt der Selbstbehalt 10 % der Versicherungssumme. Bei Kern-, Stein- und Schalenobst wählen Sie aus drei Selbstbehalts-Varianten:

10-jähriger Schadensverlauf 0 % 40 % 60 % 80 % 100 % 120 % > 120 % Neuverträge

Variante 1 10 % 15 % 19 % 23 % 27 % 30 % 30 % 23 %Variante 2 10 % 12 % 15 % 15 % 17 % 20 % 22 % 15 %Variante 3 10 % 12 % 12 % 12 % 15 % 15 % 17 % 12 %

In der Variante Klasse I entschädigen wir Tafeläpfel der Klasse II nach Hagel und Frost wie Verwertungsobst: Diese Äpfel bewerten wir mit einer Schadensquote von 80 % statt 50 %.

In der Großschadensversicherung für Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren) und Holunder sichern Sie das Hagelrisiko besonders preiswert ab. Schäden durch Hagel ersetzen wir in diesem Produkt ab 36 %.

Ertrags verlust bis 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 %

Entschädigung 0 % 2 % 4 % 6 % 8 % 10 % 12 % 14 % 16 % 18 % 20 %

Ertrags verlust 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 %

Entschädigung 22 % 24 % 26 % 28 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 %

Ertrags verlust 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 %

Entschädigung 37 % 38 % 39 % 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 %

Ertrags verlust 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 %

Entschädigung 48 % 49 % 50 % 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 %

Ertrags verlust 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 %

Entschädigung 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 %

Ertrags verlust 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 %

Entschädigung 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 %

Obst Obst

Haben sich Ihre Anbauflächen geändert?Geben Sie uns Bescheid!

Melden Sie Flächen und Hektarwerte Ih-rer Beerenobst-kulturen und Kirschen bis 15. Mai, aller anderen Obstar-ten bis 15. Juni!

Bei einer Frost-versicherung bis 15. Februar!

FörderungIhre Prämie wird für alle Wetterrisiken zu 55 % von Bund und Ländern gefördert.

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Obst unter NetzBester Schutz bei Schäden an Netz-anlagen durch Hagel, Sturm und Schneedruck

Diese Versicherung ist maßgeschnei-dert für alle Obstanlagen unter Netz: Wir versichern alle Obstkulturen gegen Hagel. Zusätzlich zu den Früchten kön-nen Sie auch Frucht holz und Junganla-gen gegen Hagel versichern.

Darüber hinaus ersetzen wir Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden am Netz, an der Netzkonstruktion und an den Obstbäumen sowie Schäden an den Früchten durch das Zusammenbrechen der Netzkonstruktion.

Viele Obstkulturen können Sie auch gegen Frost versichern.Für Äpfel und Holunder bieten wir auch eine Versicherung gegen Dürre an.

Außerdem können Sie sich gegen das Aufplatzen von Kirschen nach Frost absichern. Bei Erdbeeren und Johan-nisbeeren bieten wir ein Abnahmerisiko an.

Wählen Sie zwischen der Obst unter Netz Standard, Großschaden und Plus.

FruchtSie können die Versicherungssumme für die Früchte selbst festlegen und aus drei Selbstbehalts-Varianten bei Hagel-, Sturm- und Schneedruckschäden an der Frucht auswählen:

• Obst unter Netz Standard In dieser bewährten Variante sind die Früchte mit einem Selbstbehalt von 10 % der Versicherungssumme abgesichert.

• Obst unter Netz Großschaden In dieser preiswerten Variante beträgt der Selbstbehalt ebenfalls 10 % der Versicherungs summe und Schäden werden ab 26 % ersetzt.

• Obst unter Netz Plus In dieser umfassenden Variante sind auch Ihre Obstbäume versichert. Sie erhalten eine Entschädigung ab einer Schadenshöhe von 26 %. Der Selbstbe-halt beträgt 10 % der Versicherungssumme.

Netz, Netzkonstruktion und ObstbäumeWir ersetzen Schäden an Netz, Konstruktion und Obstbäumen in Folge von Ha-gel, Sturm und Schneedruck. In der Variante Obst unter Netz Plus beträgt der Mindest schaden 500 Euro pro Hektar. Die maximale Entschädigung in Euro pro Hektar hängt vom Alter der Anlage, der Netzfarbe und der gewählten Variante ab:

Alter derAn lage in

Jahren

schwarzes Netzund Konstruktion

weißes/graues Netz und Konstruktion Obstbäume

Var. PlusVar. Standard/Großschaden Var. Plus

Var. Standard/Großschaden*

Frost anKernobst/Var. Plus

Var. Standard/Großschaden0

1–5 16.000,- 5.000,- 16.000,- 5.000,- 12.000,- 0,-6 16.000,- 15.200,-7 16.000,- 14.400,-8 15.000,- 12.200,-9 14.000,- 10.000,-

10 13.000,- 7.800,-11 12.000,- 7.200,-12 11.000,- 6.600,- 12.000,-13 10.000,- 6.000,- 10.500,-14 9.000,- 5.400,- 9.000,-15 8.000,- 5.000,- 4.800,- 5.000,- 7.500,-16 7.000,- 2.500,- 4.200,- 2.500,- 6.000,-17 6.000,- 3.600,- 4.500,-18 4.600,- 3.000,- 3.000,-19 3.200,- 2.400,- 3.000,-

ab 20 2.400,- 2.500,- 2.400,- 2.500,- 3.000,- 0,-* Ab dem 7. Standjahr werden Schäden an weißen und grauen Netzen mit maximal 2.500 Euro pro Hektar ersetzt.

Weiße und graue Netze sind ab dem 16. Standjahr nicht mehr in Deckung.

HaftungszeitraumBei Hagel und Schneedruck haften wir nach vollendeter Blüte und nur bei ge-spannten Netzen. Bei witterungsbedingten Blühverzögerungen entschädigen wir Schäden an Früchten vor dem Spannen der Netze bei Steinobst bis 1. Mai, bei Kernobst bis 10. Mai. Ab dem 25. September sind auch Schäden bei eingerollten Netzen in Deckung. Bei Schneedruckschäden endet die Haftung mit 15. Oktober.

Obst unter Netz Obst unter Netz

FörderungIhre Prämie wird für alle Wetterrisiken zu 55 % von Bund und Ländern gefördert.

Haben sich Ihre Anbauflächen geändert?Geben Sie uns Bescheid!

Melden Sie Flächen und Hektarwerte Ih-rer Beerenobst-kulturen und Kirschen bis 15. Mai, aller anderen Obstar-ten bis 15. Juni!

Bei einer Frost-versicherung bis 15. Februar!

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Frost (optional)Wir versichern in der Obst Universal und Obst unter Netz Universal folgende Obst-kulturen gegen Frost, wenn sie in intensiven Erwerbs obstanlagen geführt werden:

Kernobst Äpfel, Birnen, Quitten

Steinobst Kirschen, Weichseln, Pfirsiche, Nektarinen, Zwetschken, Pflaumen, Ringlotten, Marillen

Schalenobst Haselnüsse, Walnüsse, Edelkastanien

Beerenobst Erdbeeren, Aronia, Brombeeren, Himbeeren, Stachelbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren, Holunder (in Kombination mit dem Risiko Dürre)

Wir ersetzen den Mengenverlust, der durch Fruchtschäden entsteht. Bei Äp-feln, Birnen und Quitten ersetzen wir zusätzlich den Qualitätsverlust. Die Versicherungs summe ist gleich hoch wie für das Risiko Hagel und kann frei gewählt werden.

Fruchtschäden ersetzen wir ab einem Ertragsverlust von 36 % (siehe Tabelle „Großschadensversicherung“ auf Seite 3).

Wir ersetzen Frostschäden an Kernobstbäumen, wenn diese aufgrund von Tem-peraturschwankungen absterben. Dafür müssen die Monate Jänner und Februar überdurchschnittlich warm sein und darauffolgend mindestens -15 °C einwir-ken. Eine Entschädigung erhalten Sie, wenn die Bäume in derselben Versiche-rungsperiode absterben und dadurch ein Schaden von mindestens 500 Euro pro Hektar entsteht. Die maximale Entschädigung beträgt 12.000 Euro pro Hektar, hängt jedoch vom Alter der Anlage ab (siehe Tabelle „Netz, Netzkonstruktion und Obstbäume“ auf Seite 5).

HaftungsbeginnWir ersetzen Schäden, die durch Frost im Frühjahr auftreten. Je nach Obstart gelten unterschiedliche Zeitpunkte für den Haftungsbeginn:

Äpfel/Birnen/Quitten: RotknospenstadiumSteinobst: Knospenschwellen, frühestens 1. März

Edelkastanien/Walnüsse: KnospenaufbruchHaselnüsse: frühestens 1. April

Beerenobst (ausgenommen Erdbeeren): Freiwerden der ersten BlütenknospeErdbeeren: Beginn der Blüte, frühestens 1. April

Holunder: Sichtbarwerden der DoldenSchadenserhebungBei Tafeläpfeln erheben wir Frostschä-den auf Basis der Anzahl der Früchte. Bei Walnüssen und Edelkastanien wer-den ausschließlich Totalausfälle einzel-ner Bäume bewertet.Für folgende Kulturen wurde ein Norm-ertrag festgelegt, mit dem der tatsäch-liche Ertrag der Anlage verglichen wird. Die Normerträge sind von der Bewirt-schaftungsweise (konventionell/biolo-gisch) abhängig.

KulturNormertrag (biologisch)

in kg/ha

Birnen und Quitten 30.000 (22.500)Zwetschken 18.000 (13.500)Kirschen 10.000 (7.500)Weichseln 10.000 (7.500)Marillen 9.000 (6.750)Pfirsiche 14.000 (10.500)Stachelbeeren 11.000 (8.250)Holunder 8.000 (3.000)

Um eine höchstmögliche Präzision in der Bewertung Ihrer Schäden zu errei-chen, passen wir gegebenenfalls die Fruchtanzahl bei Tafeläpfeln und die ange-führten Normerträge an. Dies kann von Standjahr, Blühstärke, Laubwanddichte, Pflanzenanzahl sowie vom Vorhandensein von Bewässerung, Überdachungen und Hagelschutznetzen abhängen.

Durch professionelle Frostschutzmaß-nahmen reduzieren Sie das Risiko von Frostschäden. Für Flächen mit Frostberegnungs-anlagen erhalten Sie einen Prämien-rabatt von 30 %, für Obstquartiere mit fix installierten Frostöfen oder Frost-schutzkerzen 20 %.

Bei Abschluss einer Frostversicherung sind Totalschäden bei Erdbeeren durch Überschwemmung automatisch mit-versichert.

Überschwemmung ErdbeerenAusuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Ab-schwemmung ist Voraussetzung. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel.

Eine Entschädigung erhalten Sie ab 300 Euro oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss der gesamte Schlag betroffen sein).

Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme des gesamten Schlages und entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt).

Bei Überschwemmungsschäden auf Erdbeerflächen, welche im Jahr vor der ersten Ernte ausgepflanzt werden, er-setzen wir innerhalb von 60 Tagen nach der Auspflanzung die Kosten für das Pflanzgut. Voraussetzung ist, dass Sie die Erdbeerfläche spätestens 14 Tage vor Schadenseintritt bekannt geben.

Aufplatzen von Kirschen nach Frost (optional)Wenn Ihre Kirschen nach einem ersatz-pflichtigen Frostschaden aufplatzen, be-werten wir sie in dieser Zusatzdeckung als Totalschaden. Die Haftung endet mit Beginn der Fruchtreife.

Frost Frost

Beantragen Sie für Ihre Obstkulturen die Versiche-rung gegen das Risiko Frost bis 15. Februar!

Bei Neuab-schluss einer Frostversiche-rung ersetzen wir Schäden an Kernobst-bäumen durch Frost nur, wenn Sie diese vor 1. Jänner bean-tragen. Bei später ab-geschlossenen Frost-versicherungen beginnt die Haftung in der darauffolgenden Versicherungs-periode.

Beantragen Sie die Versiche-rung gegen das Risiko Frost sowie Über-schwemmung bei Erdbeeren bis 15. Februar!

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sofern eineVermarktung der gesamten Traube alsFrischmarktware trotz händi-scher Bearbeitung nichtmehr möglich ist.

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Wetterextreme nehmen zu, die Schä-den in der Landwirtschaft häufen sich. Darum entwickeln wir laufend neue Services, um Sie im Risikomanagement zu unterstützen.

PortalIhre Vertragsdaten und alle Dokumente finden Sie bequem auf https://portal.hagel.at. Ihre Zugangs-daten finden Sie auf Ihrer Polizze.

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warnungDas Wetterservice ist für alle Versiche-rungsnehmer kostenlos.

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Service

Dürre (optional)Wir ersetzen in der Obst Universal und in der Obst unter Netz Universal Dürre-schäden an Äpfeln und Holunder, wenn von 1. April bis 31. August• ein Niederschlagsdefizit von >–10 % auftritt und/oder• an 30 aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 10 mm Niederschlag fällt.

Die Versicherungssumme ist gleich hoch wie für das Risiko Hagel und kann frei gewählt werden. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn der Ertragsverlust durch Dürre 35 % überschreitet (siehe Tabelle „Großschadensversicherung“ auf Seite 3). Holunder ist ausschließlich in Kombina-tion mit dem Risiko Frost gegen Dürre versicherbar. Es gilt derselbe Norm-ertrag wie für das Risiko Frost.

Abnahmerisiko Erdbee-ren (optional)Wenn Hagel mehr als 50 % Schaden verursacht, bewerten wir die gesamte betroffene Fläche als Total schaden, wenn Sie die verbliebene Menge vernichten.

Abnahmerisiko Johannis-beeren (optional)Wenn Hagel oder Frost mehr als 50 % Schaden an Johannisbeeren für den Frischmarkt verursacht, ersetzen wir 80 % der betroffenen Versicherungs-summe. Voraussetzung dafür ist, dass keine Beeren in Trauben für den Frisch-markt in den Handel gelangen.

Beantragen Sie für Ihre Apfel- und Holunder-anlagen die Dürre-versicherung bis 15. Feb-ruar!

Weitere Risiken

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Wir sind für Sie da:

Burgenland DI Günther Kurz 0664/281 83 75 [email protected]

Eisenstadt, Neusiedl/See Martin Hejret 0664/452 51 55 [email protected]

Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/503 35 69 [email protected]

Mattersburg, Oberpullendorf Schütz Beatrix 0664/888 50 805 [email protected]

Kärnten DI Hubert Gernig 0664/281 83 76 [email protected]

Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) Johann Ganster 0664/371 55 07 [email protected]

Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/135 62 29 [email protected]

Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/914 28 07 [email protected]

Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/827 20 53 [email protected]

Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/281 82 96 [email protected]

Mistelbach Manfred Bruckner 0676/474 42 97 [email protected]

Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/424 50 40 [email protected]

Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/620 42 14 [email protected]

Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/445 85 80 [email protected]

Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/120 33 70 [email protected]

Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Ing. Markus Hubauer 0676/611 49 76 [email protected]

Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann 0664/910 49 17 [email protected]

Gänserndorf Heidelinde Maier 0676/771 79 73 [email protected]

Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/414 02 45 [email protected]

Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/644 44 30 [email protected]

Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Josef Wanger 0680/204 17 78 [email protected]

Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber 0680/247 16 96 [email protected]

Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/411 84 75 [email protected]

Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/585 12 53 [email protected]

Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/200 49 70 [email protected]

Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/442 65 51 [email protected]

Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter 0664/501 32 00 [email protected]

Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/281 83 79 [email protected]

Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/231 43 11 [email protected]

Salzburg Ing. Christian Hallinger 0664/284 36 45 [email protected]

Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/433 47 42 [email protected]

Pinzgau Josef Geisler 0676/576 11 33 [email protected]

Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/827 20 56 [email protected]

Murau, Murtal, Leoben, Liezen Ing. Roman Fixl 0664/864 26 85 [email protected]

Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/495 01 68 [email protected]

Bruck-Mürzzuschlag, Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/784 31 69 [email protected]

Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/423 90 81 [email protected]

Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/232 92 58 [email protected]

Deutschlandsberg, Voitsberg Wolfgang Weinzerl 0664/383 65 83 [email protected]

Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/281 83 74 [email protected]

Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/758 22 23 [email protected]

Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/124 38 72 [email protected]

Vorarlberg DI Richard Simma 0664/602 591 97 70 [email protected]

Anita Burtscher 0664/181 48 93 [email protected]

Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/827 20 63 [email protected]