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BERICHT ÜBER D AS JAHR 2016

ÜBER D AS JAHR 2016 - Wien · Im Jahr 2016 gab es neben vielen positiven Rückmeldungen über die Wie-ner Gesundheitseinrichtungen, die uns von Patientinnen und Patienten . erreicht

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BERICHTÜBER D AS

JAHR 2016

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cheln und damit Standesinteressen durchzusetzen: der Kampf der Wiener Ärztekam-

Vorwort

Im Jahr 2016 gab es neben vielen positiven Rückmeldungen über die Wie-ner Gesundheitseinrichtungen, die uns von Patientinnen und Patienten erreicht haben auch sorgenvolle Berichte über Verunsicherung und Ärger. Auch diejenigen Menschen, die mit ihrer ganz persönlichen Versorgung zu-frieden waren, verfolgten mit Sorge, dass Themen wie Wartezeiten, private

Zuzahlungen, Ärztedienstzeit, Gangbetten oder Hebammenmangel in der öffentlichen Diskussion dominierten. Andere waren konkret betroffen und berichteten von unak-zeptablen Zuständen: mit Privatzahlung wäre ein MRT-Untersuchungstermin schnell zu bekommen, auf Kassenleistungen würde man empörend lange warten; Angehöri-ge beschwerten sich, dass Hochbetagte stundenlang in Spitalsambulanzen warten mussten; Patienten schickten Handy-Aufnahmen von Gangbetten, Schwangere waren in Sorge, dass sie keine Kassen-Hebamme für die Geburtsnachbetreuung bekommen könnten, etc.

Was ist los in unserem Wiener Gesundheitswesen? Müssen wir uns sorgen, dass die Zwei-Klassenmedizin auf Vormarsch ist und die solidarische Versorgung zur Dispositi-on gestellt ist? Festzustellen ist jedenfalls, dass die Interessenskonfl ikte zwischen den Akteuren zunehmend schärfer ausgetragen werden. Für Patientinnen und Patienten ist es nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten und sich eine eigene Meinung zu bilden. Für die WPPA war es daher im vergangenen Jahr sehr wichtig, Fakten von interessensgeleiteter Empörung zu trennen. Es geht darum, die vorhandenen Miss-stände klar zu benennen und Abhilfe einzufordern. So hatten die ostösterreichischen Patientenanwaltschaften bereits im Jahr 2013 eine Initiative zum Ausbau der Strah-lentherapie gesetzt und die Bundesgesundheitskommission in die Pfl icht genommen. Jetzt zeigt sich, dass eine rational geführte Diskussion zu einem guten Ende führen kann, denn mittlerweile wird an der Behebung des Mangels ernstlich gearbeitet: im Donauspital sind vier Geräte vorgesehen, die Bauarbeiten haben bereits begonnen. Im Krankenhaus Hietzing gehen Ende 2017 zwei Geräte in Betrieb. Auch Niederöster-reich besinnt sich endlich auf seine Versorgungsverpfl ichtung und sagt für 2020 zwei zusätzliche Geräte zu, um die massive Unterversorgung im Bundesland zumindest an-satzweise zu beheben.

Auch zum Thema augenmedizinische Versorgung jenseits der Donau gibt es mittler-weile eine Erfolgsmeldung: bei Drucklegung dieses Berichts konnte in der Ärztlichen Direktion des Donauspitals in Erfahrung gebracht werden, dass zumindest die Au-genambulanz samt Eingriffsraum vor Ort weiter bestehen bleiben.

Gemeinsame Anstrengungen von Volksanwaltschaft, Vertretungsnetz und Wiener Pati-entenanwaltschaft für eine zeitgemäße Kinder- und Jugendpsychiatrie sind hingegen noch nicht von Erfolg gekrönt: am jahrelangen Mangel an stationären Betten und am-bulanten Strukturen hat sich auch im Jahr 2016 nichts geändert. Eine gewisse Ent-spannung ist erst 2018 in Sicht.

Mit anderen Themen aber versuchen Funktionäre in erster Linie Empörung anzusta-cheln und damit Standesinteressen durchzusetzen: der Kampf der Wiener Ärztekam-

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mer gegen die Etablierung von Primärversorgungszentren, gegen ELGA oder gegen wirksame Betrugs-Kontrollen der Krankenkassen wird polemisch geführt, nützt den Bürgerinnen und Bürgern aber ganz und gar nicht. Es ist strikt abzulehnen, dass Pa-tienteninteressen vorgeschoben und vereinnahmt werden. Es wäre dringend geboten, dass die Sozialversicherung, das zuständige Gesundheitsministerium und die Wiener Gesundheitspolitik hier sichtbar und hörbar gegen die mit Kammerbeiträgen fi nanzi-ell hoch budgetierte Propaganda der Ärztekammer auftreten und für sachliche Aufklä-rung und Information der Bevölkerung sorgen!

Patientinnen und Patienten haben im Jahr 2016 erlebt, dass wichtige Leistungen re-duziert wurden oder chronisch mangeln: Schmerztherapeutische Ambulanzen, Kin-derärzte mit Kassenvertrag in bevölkerungsreichen Bezirken, Psychotherapie auf Krankenschein, sind hier Dauerbrenner. Besonders Sorge bereitet, dass Kassenordi-nationen gegenüber den Wahlarztordinationen in die Minderheit zu geraten drohen und dadurch Patientinnen und Patienten gezwungen werden in den Privatsektor aus-zuweichen.

Es gab viel zu tun in der WPPA im Jahr 2016 und die Inhalte der Beschwerden sind ein Abbild dieser kritischen Stimmungslagen. Manche Menschen haben ihre Klage mit diesen Worten kommentiert: „Jetzt habe ich jahrzehntelang meine Sozialversiche-rungsbeiträge bezahlt und jetzt, wo ich etwas brauche, muss ich den Geldbeutel für Privatmedizin aufmachen oder unerträglich lange warten!“

Die Beratungsfälle zum Thema Kosten haben 2016 im Vergleich mit 2015 um rund zwanzig Prozent zugenommen, die Kommunikationsprobleme bzw. Probleme mit dem Verhalten der Gesundheitsdienste Anbieter sogar um sechzig Prozent.

Insgesamt ist die Inanspruchnahme der WPPA im Jahr 2016 im Vergleich mit 2015 gestiegen. 10.920 Anliegen wurden an uns herangetragen, davon wurden 3.414 in aus-führliche Bearbeitung genommen.

Die Entschädigungen aus Haftpfl ichtversicherungen und dem Patientenentschädi-gungsfonds sind gegenüber 2015 von Euro 2,256.803,11 auf Euro 2,784.746,68 gestie-gen.

Der pessimistische Befund über die Probleme im Gesundheitssystem soll aber nicht den Blick darauf verstellen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesund-heitseinrichtungen unserer Stadt ausgezeichnete Leistungen erbringen. Bei meinen zahlreichen Besuchen in Spitälern, Pfl egeheimen, Pensionistenwohnhäusern, Apothe-ken, Ordinationen, Ambulatorien u.a. kann ich stets den Eindruck mitnehmen, dass engagiert und patientenorientiert gearbeitet wird. Vielen Patientinnen und Patienten, die sich mit Beschwerden an die WPPA wenden, ist es nichtsdestotrotz wichtig zu betonen, dass sie von freundlichem und einsatzbereitem Personal versorgt wurden. Dieses Lob gebe ich nun sehr gerne weiter.

Stadträtin a.D., Frau Maga. Sonja Wehsely möchte ich zu ihrem Abschied ganz aus-drücklich für die vielen Jahre, die sie die Wiener Gesundheitspolitik gestaltet hat, mei-nen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Ihrer Nachfolgerin, Frau Stadträtin nen Dank und meine Anerkennung aussprechen. Ihrer Nachfolgerin, Frau Stadträtin

Vorwort

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Sandra Frauenberger wünsche ich einen guten Start und viel Erfolg bei der Umsetzung der großen Vorhaben.

Ein herzlicher Dank gebührt meinem Team in der WPPA! Die beeindruckende Leistung, die sich hinter dem nun vorliegenden Bericht verbirgt, hat ihr Fundament in der tägli-chen sorgfältigen Betreuung der Anliegen, die meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten.

Besonders zu Dank und Anerkennung bin ich aber auch den Mitgliedern des Beirats für den Wr. Härte- und den Wr. Patientenentschädigungsfonds verpfl ichtet. In verläss-licher Beständigkeit und mit hohem Einsatz steht mir eine Gruppe höchstrangiger Persönlichkeiten bei der Vergabe unserer Mittel zur Verfügung. Für dieses ehrenamt-liche Engagement und die Expertise, die eingebracht wird, gebührt im Interesse der Patientinnen und Patienten ausdrückliches Lob und große Anerkennung.

Im Jahr 2017 kann die WPPA ihren fünfundzwanzigsten Geburtstag feiern. Dass die-ses Vierteljahrhundert im Einsatz für Patientenrechte eine Erfolgsgeschichte für die Wienerinnen und Wiener werden konnte, liegt einerseits am kontinuierlichen profes-sionellen Engagement aller Menschen, die in dieser Zeit hier tätig waren. Andererseits gibt uns der klare rechtliche Auftrag und die Bereitstellung der erforderlichen fi nanzi-ellen Ressourcen die notwendige Handlungsfreiheit im Dienste der Bevölkerung.

Auch 2016 haben die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt der WPPA ihr Vertrauen geschenkt und auf Hilfe und Unterstützung gehofft. Die stetig steigenden Zahlen der Inanspruchnahme beweisen, dass die WPPA offensichtlich viel richtig macht! Ich dan-ke für dieses Vertrauen und wünsche spannende Lektüre!

Wien, im Mai 2017

Dr.in Sigrid PilzWiener Pfl ege-, Patientinnen-

und Patientenanwältin

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Inhaltsverzeichnis

4 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis

I Allgemeines ....................................................................................................................................................... 7 1. Wir über uns .......................................................................................................................................... 7 2. Die WPPA und ihre Aufgaben .............................................................................................................. 8 2.1. Information und Beratung .................................................................................................................. 8 2.2. Hilfe zur außergerichtlichen Schadensregulierung .......................................................................... 8 2.3. Hilfe bei Beschwerden .......................................................................................................................... 8 2.4. Vermittlung bei Konfl ikten .................................................................................................................. 8 2.5. Rechtliche Beratung und Bestätigung bei der Errichtung von Patientenverfügungen .............. 8 2.6. Vermittlung von Gesundheitswissen ................................................................................................. 9 2.7. ELGA - Ombudsstelle ............................................................................................................................ 9 2.8. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit ............................................................................................. 9 2.8. Budget .................................................................................................................................................... 9

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen ................................................................................................... 10 1. Wartezeiten auf Untersuchungen und Operationen ........................................................................ 10 1.1. Lange Wartezeiten für neurochirurgische Patientinnen und Patienten .................................... 12 2. Gravierender Mangel an Kassenhebammen in Wien ...................................................................... 14 3. Verpfl ichtende Pränataldiagnostik für Geburtsanmeldung in einer städtischen Krankenanstalt ...18 4. Knappe stationäre geburtshilfl iche Kapazitäten in Wien ............................................................... 19 5. Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich ........................................................................... 20

5.1. Beschwerden über die Praxis einer Wiener Allgemeinmedizinerin: ............................................ 205.2. Händedesinfektion vor und nach jedem Kontakt mit Patientinnen und Patienten wird von einem niedergelassenen Arzt als „Zeitfresser“ gesehen ................................................ 21

6. Versorgung von Notfällen im näheren Umfeld von Wien ............................................................... 22 7. Demenz und Delir Erkrankte im Akutspital ..................................................................................... 22

7.1 Allgemeines zu Demenzerkrankungen ............................................................................................ 237.2 Pfl ege und Betreuung für Demenzerkrankte .................................................................................. 237.3 Angehörige in der Pfl ege und Betreuung von Demenzkranken ................................................... 237.4 Problematik Demenz und Delir im Akutkrankenhaus .................................................................. 247.5 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen .............................................................................................. 247.6 Fallbeschreibungen ............................................................................................................................. 24

III Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem ..................................................................... 27 1. Massive Unterversorgung bei der Strahlentherapie in der „Versorgungszone Ost (VZ Ost)“ ..............27 2. Mangelversorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ............................................................ 28 3. Rettung, Ärztefunkdienst und TEWEB – Parallelaktionen müssen vermieden werden ............. 30 4. Gangbetten in den städtischen Spitälern ......................................................................................... 31 5. Im Wr. KAV sind massive strukturelle Veränderungen für die stationäre und spitalsambulante Augenheilkunde geplant .............................................................................. 33 6. Mehr-Klassen-Medizin und starker Anstieg von Wahl-Fachärztinnen und Wahl-Fachärzten in Wien ........................................................................................................... 36

IV Behandlungsfehler und Pfl egemängel .......................................................................................................... 37 1. Allgemeines .......................................................................................................................................... 38 2. Behandlungsfehler in Krankenanstalten .......................................................................................... 39 3. Behandlungsfehler im Privatspital ................................................................................................... 43 4. Behandlungsfehler im niedergelassenen Bereich ............................................................................ 44 5. Pfl egemängel in Krankenanstalten .................................................................................................... 46

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 5

V Umgang mit alten Menschen ......................................................................................................................... 47

VI Kommunikation ............................................................................................................................................... 49 1. Allgemeines .......................................................................................................................................... 49 2. Das Gespräch mit Klientinnen und Klienten in der WPPA ............................................................. 49 3. Beratung und Hilfestellung in Versorgungs-, Betreuungs- und Pfl egefragen .............................. 50 4. Beratung und Hilfestellung bei Fragen in der Krankenbehandlung .............................................. 51 5. Beratung und Konfl iktmoderation ..................................................................................................... 52 6. Hilfestellung in der Krise ................................................................................................................... 52

VII Kosten ............................................................................................................................................................... 54

VIII Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI) ........................................................... 59 Die UPI beantwortet Fragen zu folgenden Themen: .................................................................................. 59 1. Aktuelle Themen und Problemlagen ................................................................................................. 60 1.1 Wartezeiten ......................................................................................................................................... 61

1.2 Gesundheitsrechtliche Anfragen ...................................................................................................... 631.3 Anfragen bezüglich der Empfehlung eines Krankenhauses, ............................................................ einer Ärztin bzw. eines Arztes für die bestmögliche Behandlung ................................................ 64

2. Statistik ................................................................................................................................................ 65

IX ELGA – Ombudsstelle Standort Wien ........................................................................................................... 68

X Stadtrechnungshof Wien - Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der WPPA ................................................................................. 69

XI Patientenverfügung ......................................................................................................................................... 70 1. Allgemeines und Umsetzungsprobleme in der Praxis .................................................................... 70 2. Vorliegender Gesetzesentwurf zur Änderung des Patientenverfügungs-Gesetzes (geplante PatVG-Novelle 2017): ......................................................................................................... 71 3. Statistik ................................................................................................................................................. 72 4. Abgrenzung Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht ................................................................... 73

XII Statistik ........................................................................................................................................................... 74

Teil 1

1. Die Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten Jahren .......................................................... 74 2. Gesamtanfall der aktenmäßig dokumentierten Geschäftsfälle der WPPA im Jahr 2016 ............................................................................................. 75 3. Der Arbeitsanfall im Berichtsjahr 2016 ............................................................................................ 76 Darstellung der insges. 3414 dokumentierten Anliegen 2016 nach der Art der Eingabe ............ 76 4. Die Aufteilung der Geschäftsfälle im Berichtsjahr 2016 ................................................................ 78 5. Die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen Krankenanstalten, Wohn- und Pfl egeheime und sonstigen Bereiche 2016 .................................................................... 79 6. Die Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten auf die jeweiligen Fachgebiete 2016 .................................................................................................. 82 7. Die Aufteilung der Anliegen im extramuralen ärztlichen Bereich 2016 ........................................ 83

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Inhaltsverzeichnis

Teil 2

1. Allgemeines .......................................................................................................................................... 84 1.1. Behauptete Schäden und sonstige Anliegen im Jahr 2016 ............................................................ 84 1.2. Rückblick auf behauptete Schäden aus dem Jahr 2015 ................................................................ 85

1.3. Erledigungsstatistik 2016 .................................................................................................................. 86 2. Entschädigungen 2016 ....................................................................................................................... 87

2.1. Entschädigungsstatistik 2016 ........................................................................................................... 892.2. Entschädigungsgründe im Jahr 2016 .............................................................................................. 89

2.3. Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien sowie Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer für Wien 2016 .............................................................. 892.4. Entschädigungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 im Vergleich ........................................... 90

2.5. Gesamthöhe aller Entschädigungen seit Bestehen der WPPA ....................................................... 90

XIII Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen ..................................................................................... 91 1. Der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) ............................................................................. 91

1.1. Allgemeines .......................................................................................................................................... 91 1.2. Einzelfälle 2016 ................................................................................................................................... 92 1.3. Entschädigungen des Wiener Patientenentschädigungsfonds 2016 ........................................... 93

1.4. Aufschlüsselung der aus dem Patientenentschädigungsfonds empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler .......................................................... 941.5. Höhe der im Wiener Patientenentschädigungsfonds in den letzten 5 Jahren ausbezahlten Beträge im Vergleich ..................................................................... 951.6. Wiener Patientenentschädigungsfonds – Finanzstatistikonds – Finanzstatistik .............................................................onds – Finanzstatistik 961.7. Kritikpunkte und VerbesserungsvorschlägeKritikpunkte und Verbesserungsvorschläge ....................................................................................Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge 961.7.1. Ausweitung des Patientenentschädigungsfonds auf den niedergelassenen

Bereich und private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten ..................................................... 961.7.2. Die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds .................................................................. 98

2. Der Freiwillige Wiener Härtefonds (HF) ........................................................................................... 982.1. Allgemeines .......................................................................................................................................... 982.2. Einzelfälle 2016 ................................................................................................................................... 992.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2016 ...................................................... 100

2.4. Höhe der im Freiwilligen Wiener Härtefonds ausbezahlten Beträge im Vergleich .................. 101

XIV Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen .................................................................................... 102 1. Mitgliedschaften ............................................................................................................................... 102 2. Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Vortragstätigkeiten ............................................................. 102 3. Vorträge über die Aufgaben und Tätigkeit der WPPA, die Wiener HK, UPI sowie spezielle Themen: ................................................................................. 103 4. Tagung der ARGE Patientenanwälte .............................................................................................. 105 5. Zehn Jahre Wiener Heimkommission - eine Feierstunde ............................................................. 105 6. Fortbildung ........................................................................................................................................ 106 7. Kooperation mit der Volksanwaltschaft ......................................................................................... 106 8. Klausur der WPPA ............................................................................................................................. 106 9. Delegation aus dem Kosovo in der WPPA ....................................................................................... 107

XV Medien- und Öffentlichkeitsarbeit .............................................................................................................. 108

Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................................ 110

1.6. Wiener Patientenentschädigungsf .............................................................1.6. Wiener Patientenentschädigungsf1.7. ....................................................................................1.7.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 7

AllgemeinesAllgemeines

1. Wir über uns

Gemeinsam mit der Wiener Pfl ege, Patientinnen- und Patientenanwältin steht ein kompetentes und erfahrenes Team aus Expertinnen und Ex-perten in Gesundheitsfragen zur Verfügung:

9 Juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen nicht nur bei der Durchsetzung von Patien-tinnen- und Patientenrechten bzw. Bewohnerin-nen- und Bewohnerrechten, sondern unterstützen auch in Medizinrechtsfragen und bei der Abwick-lung von Schadenersatzansprüchen im außerge-richtlichen Bereich sowie bei der Errichtung von Patientenverfügungen

3 Diplomierte Gesundheits- und Kranken- pfl egepersonen stehen für Beratung und Unter-stützung in Pfl ege- und Betreuungsfragen sowie bei der Durchsetzung von Bewohnerinnen- und Bewohnerrechten zur Verfügung

2 Diplomierte Sozialarbeiterinnen leisten In-formation, Beratung und Unterstützung im Zu-sammenhang mit Krankheit, Behinderung, Pfl ege und Betreuung. Als Netzworkerinnen stellen sie Patientinnen bzw. Patienten und deren Angehö-rigen ihre Ressourcenkenntnisse zur Verfügung

3 Fachreferentinnen beantworten Fragen zu Gebühren, Krankentransporten und sozialversi-cherungsrechtlichen Anliegen

6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen den Kanzleibereich und leiten telefonische An-liegen rasch weiter

1 Projektleiterin der Stabstelle „Gesundheits-anwaltschaft“ entwickelt, koordiniert und be-treut gesundheitsfördernde Projekte

meinesI AllgemeinesAllgemeinesAllge

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8 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

2. Die WPPA und ihre Aufgaben

I Allgemeines

Die WPPA bietet Patientinnen und Patienten so-wie Bewohnerinnen und Bewohnern und/oder deren Vertrauenspersonen kostenlose Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten des Gesundheitswesens in Wien.

Die gesetzliche Grundlage über Organisation und Aufgaben fi ndet sich im Gesetz über die Wiener Pfl ege-, Patientinnen- und Patientenan-waltschaft vom 1. Dezember 2006, LGBl. für Wien Nr. 59/2006 idF LGBl.Nr. 18/2011.

Seit 1. Juli 2012 ist Frau Dr.in Sigrid Pilz amtie-rende Wiener Pfl ege-, Patientinnen- und Patien-tenanwältin.

Die Zuständigkeit der WPPA umfasst das ge-samte Wiener Gesundheitswesen, u.a.:

• Krankenanstalten• Wohn- und Pfl egeheime• Ambulatorien• Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte• Rettung und Krankenbeförderung• Sozialversicherungen und Krankenkassen• Apotheken• Hebammen

Die Aufgaben der WPPA sind umfangreich und vielfältig:

2.1. Information und Beratung

Patientinnen- und Patientenrechte sowie Be-wohnerinnen- und Bewohnerrechte sind ge-setzlich sowie in der Patientencharta geregelt. Die WPPA hilft betroffenen Personen, sich ei-nen Überblick zu verschaffen und unterstützt diese in deren Anliegen betreffend:

• Wiener Gesundheitswesen und Pfl egebereich • Patientinnen- und Patientenrechte sowie

Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte, deren Geltendmachung und Durchsetzung

• Hauskrankenpfl ege und Soziale Dienste

• Pfl ege- und Betreuungsfragen• Sozialversicherungsangelegenheiten• Kostenfragen • Kommunikationsprobleme

2.2. Hilfe zur außergerichtlichen Schadensregulierung

Die WPPA unterstützt Patientinnen und Patien-ten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige bei der Klärung vermuteter medizinischer oder pfl egerischer Behandlungs-fehler sowie bei der außergerichtlichen Gel-tendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Die Wiener Pfl ege-, Patientinnen- und Pati-entenanwältin übt nicht die Funktion einer Rechtsanwältin aus. Sie kann daher niemanden vor Gericht oder vor Behörden vertreten.

2.3. Hilfe bei Beschwerden

Die WPPA nimmt Beschwerden aus dem Wiener Gesundheitswesen und Pfl egebereich entgegen. Sie prüft Mängel oder Missstände und bietet Lösungsvorschläge an.

2.4. Vermittlung bei Konfl ikten

Die WPPA steht auch bei Konfl ikten vermittelnd zur Seite:

• im Gesundheits- und Pfl egebereich• in Sozialversicherungsangelegenheiten• in Pfl egegebühren- und Honorarfragen• bei Kommunikationsproblemen

und Organisationsdefi ziten

2.5. Rechtliche Beratung und Bestätigung bei der Errichtung von Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung können bestimm-te medizinische Behandlungen im Voraus ab-gelehnt werden. Seit Juli 2006 besteht die

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 9

Möglichkeit, nach vorangegangener ärztlicher Beratung eine kostenfreie rechtliche Beratung bei der WPPA in Anspruch zu nehmen und eine verbindliche Patientenverfügung vor der WPPA zu errichten.

2.6. Vermittlung von Gesundheitswissen

Ende August 2013 hat die Unabhängige Patien-tinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI) innerhalb der WPPA ihre Arbeit aufgenommen. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Hebung der Ge-sundheitskompetenz von Bürgerinnen und Bür-gern zu leisten.

Die UPI vermittelt verständliches, neutrales und qualitätsgesichertes Wissen. Außerdem versteht sich die UPI als Lotse durch das kom-plexe Gesundheits- und Pfl egewesen.

2.7. ELGA - Ombudsstelle

Am 9.12.2015 hat die ELGA-Ombudsstelle ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie wurde mit dem Start von ELGA (elektronische Gesundheitsak-te) im Wr. KAV bei der WPPA eingerichtet.

Aufgabe der Ombudsstelle ist die Information, Beratung und Unterstützung Betroffener in Zu-sammenhang mit der elektronischen Gesund-heitsakte, insbes. bei der Durchsetzung und Wahrung der Rechte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der elektronischen Gesundheitsak-te und in Angelegenheiten des Datenschutzes.

2.8. Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit

Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolg-reiche Tätigkeit der WPPA ist die Unabhängig-keit und Weisungsfreiheit dieser Einrichtung. Diese ist durch eine landesverfassungsgesetz-liche Bestimmung ausdrücklich garantiert und ermöglicht es, die Interessen von Patientinnen und Patienten sowie von Bewohnerinnen und Bewohnern ohne Einfl ussmöglichkeit von außen zu vertreten.

2.8. Budget

Der Aufwand der WPPA wird auf dem Ansatz 5009 im Budget der Stadt Wien verrechnet. Das detaillierte Zahlenwerk (Budget und Rechnungs-abschluss) kann im Internet unter www.wien.gv.at/fi nanzen/budget aufgerufen werden.

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10 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

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Die WPPA fordert daher neuerlich – wie

II Qualitätssicherung im GesundheitswesenQualitätssicherung im Gesundheitswesen

1. Wartezeiten auf Untersuchungen und Operationen

Qualitätssicherung im GesundheitswesenQualitätssicherung im Gesundheitswesen Qualitätssicherung im GesundheitswesenQualitätssicherung im Gesundheitswesen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Qualitätssicherung im GesundheitswesenQualitätssicherung im Gesundheitswesen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

In zahlreichen Ländern stellen Wartezeiten auf geplante Untersuchungen und Operationen ein ernsthaftes Problem im Gesundheitswesen dar. Die in Österreich bestehende mangelhafte Datenlage ermöglicht es derzeit nicht, das ge-naue Ausmaß bzw. eine evtl. Zu- oder Abnahme der Wartezeiten in den letzten Jahren darzu-stellen.

Die WPPA greift das Thema der Wartezeiten seit Jahren in ihren Berichten auf. Aus unserer Sicht ist festzustellen, dass es laufend zu Beschwer-den bezüglich sehr langer Wartezeiten kommt. Seit Jahren handelt es sich dabei konstant um folgende Untersuchungen/Operationen: Schild-drüsenszintigraphie, MRT-Untersuchungen, or-thopädische Operationen, Eingriffe im Bereich der Neurochirurgie.

Für die Patientinnen und Patienten stellen die langen Wartezeiten eine große gesundheitliche und psychische Belastung dar. Für die meisten Patientinnen und Patienten sind sie zudem Beleg für eine zunehmende Mehrklassen-Medizin, für Politikversagen und Reduzierung sozialversi-cherungsrechtlicher Absicherung bei gleichzei-tiger Pfl ichtmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Es ist allgemein bekannt, dass es Hinweise gibt, dass private Zusatzversicherungen zu einer Ver-kürzung der Wartezeit auf elektive Operationen führen. Viele Patientinnen und Patienten machen zudem die Erfahrung, dass monatelange Warte-zeiten auf MRT-Untersuchungen durch eine pri-vate Zahlung der Leistung auf wenige Tage ver-kürzt werden können.

Wartezeiten und der gleichzeitig bestehende Eindruck „dass man es sich mit Geld richten kann“ - stellen daher neben der individuellen Belastung von Patientinnen und Patienten auch eine Gefahr für die Akzeptanz eines solidarisch fi nanzierten Gesundheitswesens dar.

WPPA 630660/16 – Schilddrüsenszintigra-phie: Wartezeit von neun Monaten

Eine Patientin, die seit Jahren an Schilddrüsen-problemen litt und in deren Familie eine nahe Verwandte an einem Schilddrüsenkarzinom verstorben war, erhielt bei der aktuellen Ultra-schall-Kontrolle Anfang August 2016 den Be-fund eines 1,7 Zentimeter großer Knotens. Die Abklärung mittels einer Szintigraphie wurde ihr dringend empfohlen. Nachdem sie, nach vielen Versuchen, in der Ambulanz für Schilddrüsen-erkrankungen eines Spitals endlich telefonisch jemand erreichte, wurde ihr ein Untersuchungs-termin für April 2017 in Aussicht gestellt.

WPPA 542051/16 – Schilddrüsenszintigraphie: mit Kostenträger WGKK bitte warten

Bei einem 57-jährigen Mann wurde ein 3 Zenti-meter großer Knoten an der Schilddrüse festge-stellt und ihm wurde dringend zur Abklärung mittels einer Szintigraphie geraten. Im nieder-gelassenen Bereich gibt es kein Vertragsinsti-tut der WGKK. Die Wartezeit in den Spezialam-bulanzen der Wiener Spitäler beträgt mehr als 6 Monate. Trotz Hinweis auf die medizinische Dringlichkeit wurde kein rascherer Termin an-geboten. Zwar wurde in diesem Einzelfall durch Rückfrage der WPPA sowohl seitens des KAV als auch der WGKK als Betreiber des Hanusch Krankenhauses Hilfestellung angeboten, an der generellen Problematik für immer mehr betrof-fene Patientinnen und Patienten ändert dies je-doch nichts.

Die WPPA fordert daher neuerlich – wie bereits im Bericht 2015 – die WGKK auf, mit niedergelassenen Fachärzten für Nuklearmedizin Kassenverträge für die Durchführung von Schilddrüsenszin-tigraphien abzuschließen. Es ist nicht einzusehen, dass derartige Leistungen nur in den ohnehin bereits überlasteten Spitals-ambulanzen ohne privat zu tragende

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 11

Kosten für Patientinnen und Patienten bezogen werden können. Dies umso mehr, da Versicherte der „kleinen Kassen“ im niedergelassenen Bereich diese Untersu-chung auf Kassenkosten rasch erhalten können. Die WPPA spricht sich daher vehement nochmals gegen die Ungleichbe-handlung der Versicherten aus.

WPPA 826755/16 – Hüfttotalendoprothese – Wartezeit von 18 Monaten

Eine 62-jährige Frau litt seit vielen Jahren an massiven Hüftschmerzen mit dringender Operationsindikation. Sie konnte seit vielen Monaten nur mit Hilfe von zwei Krücken gehen, sie hatte Tag und Nacht Schmerzen und stand daher unter ständiger Schmerzmedikation mit Hydromorphon.

Des Weiteren kam es aufgrund der beste-henden Gangunsicherheit immer wieder zu Stürzen. Die Patientin war seit Juni 2015 an einer orthopädischen Abteilung zur Hüft-TEP angemeldet. Im Juli 2016 wurde ihr bei einer telefonischen Nachfrage mitgeteilt, dass sich die Wartezeit von 14 auf zumindest 20 Monate verlängern wird. Letztendlich wurde sie Ende November 2016 nach einer 18-monatigen Warte-zeit operiert.

WPPA 101757/16, 289324/16, 488008/16, 751483/16, 762585/16, 930078/16 – Wartezeit auf MRT – Untersuchungen als Kassenleistung

Versicherte – insbesondere der WGKK - wand-ten sich im Berichtsjahr aufgrund langer War-tezeiten für MRT-Untersuchungen vermehrt an die WPPA. Spitäler und niedergelassene Ärztin-nen und Ärzte überweisen Patientinnen und Pa-tienten zur genauen Abklärung einer Verdachts-diagnose bzw. einer möglichen dringlichen Operationsindikation zu MRT-Untersuchungen an extramurale Institute. Die Patientinnen und Patienten sind meist in großer gesundheitlicher

Sorge bzw. wird ihnen auch immer wieder der „Auftrag“ mitgegeben, die entsprechenden Be-funde binnen zwei Wochen beizubringen, wohl wissend, dass es im extramuralen Bereich lan-ge Wartezeiten für derartige Untersuchungen auf Kassenkosten gibt. In den Instituten, deren CT-/MRT-Gerät im so genannten Großgeräte-plan aufscheint (denn nur in diesen Instituten leistet die Krankenkasse Ersatz für die Untersu-chungskosten) bestehen oft Wartezeiten von drei Monaten und mehr. In Not und Sorge um die Ge-sundheit fühlen sich zunehmend mehr Betroffe-ne gezwungen, einen privaten Untersuchungs-termin zu vereinbaren, der binnen weniger Tage zu Kosten von € 150 bis € 300 erhältlich ist. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt für die als Pri-vatleistung entstandenen Kosten keinen Ersatz.

Aus Sicht der WPPA werden lange Wartezeiten auf MRT-Untersuchungen durch die derzeitige Vertragsgestaltung zwischen den Krankenver-sicherungsträgern, der Ärztekammer und der Wirtschaftskammer hervorgerufen. Im Jahr 2009 wurde ein neuer Vertrag zwischen dem Haupt-verband der österreichischen Sozialversiche-rungsträger und dem Verband der österreichi-schen Gesundheitsbetriebe abgeschlossen, der eine bestimmte Gesamthonorarsumme vorsieht. Das Ergebnis ist bekannt: die CT-/MRT-Institute untersuchen nur so viele Patientinnen und Pa-tienten wie sich dies für das jeweilige Institut nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt. Diese betriebswirtschaftlich motivierte Verknappung der Untersuchungen führt zu lan-gen Wartezeiten und zu einer steigenden Anzahl privat zu verrechnender CT-/MRT-Untersuchun-gen auf Kosten der Patientinnen und Patienten. Wer sich also dazu entschließt (entschließen muss) für die benötigte Untersuchung die Kos-ten selbst zu tragen, der muss in den Instituten eine Erklärung unterschreiben, dass er diese Summe nicht bei seiner Krankenversicherung als Wahlarzthonorar einreicht.

Mithilfe einer Taskforce von Krankenkasse, Wiener Krankenanstaltenverbund und Vertre-tern der CT-/MRT-Institute soll in einem ersten Schritt erreicht werden, dass zumindest Patien-

Qualitätssicherung im GesundheitswesenQualitätssicherung im Gesundheitswesen

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12 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

tinnen und Patienten bei denen ein begründe-ter Verdacht auf eine Krebserkrankung besteht rasch die nötigen Untersuchungen auf Kassen-kosten erhalten. Konkret wollen die niedergelas-senen Radiologinnen und Radiologen gemein-sam mit den Radiologinnen und Radiologen in den Wiener Krankenhäusern ab sofort zusätz-liche Kapazitäten für diese Fälle bereitstellen. Darüber hinaus sollen auch die derzeit gültigen Verträge zwischen dem Hauptverband der So-zialversicherungsträger, der Ärztekammer und der Wirtschaftskammer neu verhandelt werden.

Die WPPA wird die weitere Entwick-lung und deren Auswirkung auf Patien-tinnen und Patienten genau beobach-

ten. Im Sinne der Betroffenen sollte jedoch eine vom Spital als dringlich einge-

stufte MRT-Untersuchung auch im Spital zeitnah angeboten werden. Kranke und dadurch psychisch sehr belastete Betroffe-ne sollten nicht zur Inanspruchnahme teurer Privatleistungen quasi gezwungen werden. Die WPPA empfi ehlt um eine be-darfsgerechte Vergabe der Untersuchungs-termine zu erreichen ein höheres Maß an Transparenz bei der Terminvergabe durch pseudonymisierte Wartelisten im Internet. Keinesfalls darf die Problematik von langen Wartezeiten als Druckmittel für die Ausge-staltung der neuen Verträge zwischen Sozialversicherung und Kammer verwendet werden.

1.1. Lange Wartezeiten für neurochirurgi-sche Patientinnen und Patienten

Bereits im Bericht der WPPA des Jahres 2014 wurden die langen Wartezeiten im Fach Neuro-chirurgie ausführlich dargestellt. Leider muss die WPPA feststellen, dass es - insbesondere an einer neurochirurgischen Abteilung im Wiener Krankenanstaltenverbund - nicht zu den not-wendigen Verbesserungen gekommen ist. An die WPPA werden nach wie vor Fälle von sehr langen Wartezeiten auf neurochirurgische

Untersuchungen/Operationen herangetragen. Immer wieder werden Untersuchungen/Operati-onen kurzfristig, teilweise bereits nach erfolgter stationärer Aufnahme, abgesagt.

Neurochirurgische Patientinnen und Patienten sind körperlich und psychisch stark belastet. Die Wartezeit auf die bevorstehende Untersuchung/Operation stellt für viele Patientinnen und Pati-enten eine extreme psychische und körperliche Belastung dar. Die Absage des vereinbarten Ter-mins, meist ohne Nennung eines neuen, verläss-lichen Termins erhöht den psychischen Stress noch einmal stark und setzt die Betroffenen wei-terhin einer gesundheitlichen Gefährdung aus.

Den Patientinnen und Patienten ist bewusst, dass der stetig wachsende Druck durch die Ge-schwulst neurologische Ausfälle erzeugen und lebenswichtige Funktionen zerstören kann. Ebenso wie Hirntumorpatienten fühlen sich Patientinnen und Patienten mit einem Hirn- aneurysma (krankhafte Aussackung eines Blut-gefäßes, in der Regel einer Schlagader) als hät-ten sie eine Art „Zeitbombe im Kopf“. Sie wissen, sollte die Aussackung der Hirnarterie reißen, verläuft die resultierende Blutung meist letal. Die WPPA kann sich in den nachfolgend exem-plarisch dargestellten Fällen des Eindruckes nicht erwehren, dass die extrem langen Warte-zeiten an einer Abteilung im Wr. KAV, die sich wiederholenden Operationsabsagen und die häufi gen Terminverschiebungen auch internen Organisations- und Führungsmängeln und nicht nur Kapazitätsproblemen geschuldet sind.

WPPA 6449137/16 – Lange Wartezeit auf Gefäßangiographie im Gehirn

Bei einer Patientin wurde im August 2015 in ei-ner neurochirurgischen Ambulanz eines städti-schen Krankenhauses eine Gehirnfi stel entdeckt. Zwecks weiterer Diagnostik und Therapie wurde sie an eine neurochirurgische Spezialabteilung eines städtischen Krankenhauses verwiesen. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme der Pa-tientin mit der WPPA war bereits ein Jahr ver-

Die WPPA wird die weitere Entwick-lung und deren Auswirkung auf Patien-tinnen und Patienten genau beobach-

ten. Im Sinne der Betroffenen sollte

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II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 13

gangen, ohne dass die Patientin einen Termin zur Durchführung der dringend erforderlichen Angiographie erhalten hatte. Die gesundheitli-che Situation der 81-jährigen Dame hatte sich bereits massiv verschlechtert. In ihrer Verzweif-lung versuchte sie immer wieder selbst telefo-nisch einen Termin zu erhalten bzw. suchte ein-mal sogar persönlich die Abteilung auf. Da all diese Versuche nichts fruchteten, wandte sie sich in ihrer Not an die WPPA.

Erst nach mehrmaligen Kontaktaufnahmen der WPPA mit dem Abteilungsvorstand erhielt die Patientin - weitere vier Monate später - nach ei-ner Gesamtwartezeit von 16 Monaten nach Dia-gnosestellung - endlich einen Termin zur Durch-führung des Eingriffes.

WPPA 621959/16 – Zweijährige Wartezeit auf transbrachiale Angiographie

Bei einer 52-jährigen Patientin war im Zuge ei-ner Gehirnoperation im November 2014 ein An-eurysma festgestellt worden. Nach geraumer Wartezeit erhielt sie an einer neurochirurgi-schen Abteilung einen OP-Termin für Oktober 2015. Wenige Tage vor der stationären Aufnahme und nach Abschluss aller präoperativen Unter-suchungen wurde der Termin ohne Angabe eines neuen OP-Termins von der Abteilung abgesagt. Nach weiteren 10 Monaten ohne Angiographie wandte sich die mittlerweile völlig verzweifelte Patientin an die WPPA.

Nach wiederholten Urgenzen der WPPA wurde der Eingriff im Oktober 2016 – also 2 (!) Jahre nach Feststellung des Aneurysmas - durchge-führt.

WPPA 952151/16 – Länger als ein Jahr war-ten auf eine zerebrale Gefäßangiographie

Eine 49-jährige Patientin wurde im Dezember 2015 in einem städtischen Krankenhaus mit der Diagnose eines Aneurysmas im Gehirn kon-frontiert. Die Abteilung stellte ihr die Operation

im Zuge einer zerebralen Gefäßangiographie für frühestens April 2016 in Aussicht. Der Termin im April 2016 wurde wie zwei weitere Termine ohne Angabe eines fi xen Operationstermines abgesagt. Bei der letzten Absage war die Patientin - nach Absolvierung aller präoperativen Untersuchun-gen - bereits an der Abteilung aufgenommen. Nach dem Setzen eines Harnkatheters und nach stundenlangem Warten auf die Operation wur-de sie wieder nach Hause entlassen. Nach die-sem Vorfall wandte sich die Patientin in ihrer Verzweifl ung an die WPPA. Die WPPA konnte im Laufe des Dezember 2016 nach mehrfachen Te-lefonaten einen Termin für Anfang Jänner 2017 erreichen. Auch dieser Termin wurde von der Abteilung abgesagt und ein neuerlicher Opera-tionstermin für Mitte Februar 2017 in Aussicht gestellt, der wiederum ungenützt verstrich. Nach weiteren Bemühungen der Patientin und der WPPA wurde Ende März 2017 die Gefäßan-giographie durchgeführt.

WPPA 84901/17 – Keine Befundübermittlung und keine weitere Behandlung

Eine 74-jährige Patientin befand sich aufgrund eines Kleinhirninfarktes in ärztlicher Behand-lung. Bei einer der Konsultationen wurde mit-tels Gehirn-CT ein Aneurysma festgestellt. Die Patientin wurde daher im September 2016 an einer neurochirurgischen Abteilung in Wien vor-stellig, um die weitere Vorgangsweise zu planen. Hier wurde ihr mitgeteilt, dass sich das bereits ein Zentimeter große Aneurysma an einer opera-tiv schwer zugänglichen Stelle befi ndet und da-her mögliche Therapieoptionen medizinisch ab-geklärt werden müssen. Die sehr besorgte Dame versucht seither, mit zahlreichen telefonischen und schriftlichen Anfragen, den ihr zustehen-den schriftlichen Befund und ein Gespräch bei einem Spezialisten zu erhalten. Trotz Einschal-tung der WPPA im Januar 2017 blieben bislang (März 2017) alle Versuche den Befund und eine Konsultation bei einem Spezialisten zur Bespre-chung der Behandlungsoptionen und eine evtl. nötige Weiterbehandlung zu erreichen, ohne Er-folg.

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14 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

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Um die extrem langen Wartezeiten auf Um die extrem langen Wartezeiten auf Untersuchungen und Operationen bzw. Untersuchungen und Operationen bzw. die auftretenden Terminverschiebun-die auftretenden Terminverschiebun-

gen an der betroffenen Abteilung zu gen an der betroffenen Abteilung zu minimieren sieht die WPPA folgende

Maßnahmen als dringlich geboten an:

• Etablierung eines Organisations- und Ablaufkonzeptes, das in der Lage ist die Wartezeiten bzw. Terminverschiebungen zu minimieren

• Transparentes, pseudonymisiertes OP-Wartelistenmanagement, auf welches die Patientinnen und Patienten über Internet Zugriff haben

• Zentrale und verbindliche OP-Planung • Defi nition eines abteilungsinternen

Sollzeitfensters für die Befundbespre-chung mit Patientinnen und Patienten und die Befundübermittlung

• Ausbau der patientenzentrierten Kommunikation

In Wien gab es im Jahr 2016 lediglich 17 Kassen-hebammen, in den anderen Bundesländern wa-ren es in Summe 203 Kassenhebammen. Damit kommt österreichweit im Durchschnitt auf 317 Geburten ein Kassenvertrag für eine niederge-lassene Hebamme. In Wien sind es 1.172 Gebur-ten pro Kassenvertrag!

Im Jahr 2015 wurden in Wien 19.931 Geburten verzeichnet. Das Wiener Hebammengremium weist sowohl die WGKK, als auch die Stadt Wien seit langem auf die prekäre Lage hin. Frauen, die sich im Wochenbett von einer Kassenhebamme betreuen lassen wollen, müssen sich Monate im Vorhinein anmelden. In elf Bezirken gab es über-haupt keine Hebamme mit Kassenvertrag. Das bedeutet eine gravierende Unterversorgung.

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

2. Gravierender Mangel an Kassenhebammen in Wien

Geburten (2015)

Kassenhebammen (stand Sept. 2016)

Geburten pro Kassenhebamme

Wien 19.931 17 1.172

Burgenland 2.250 5 450

Kärnten 4.648 17 273

Niederösterreich 14.599 47 311

Oberösterreich 14.648 43 341

Salzburg 5.494 16 343

Steiermark 11.143 28 398

Tirol 7.576 36 210

Voralberg 4.092 11 372

Anzahl Kassenhebammen / Anzahl Geburten nach Bundesländern

Quellen: Statistik Austria, Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung. Landesgeschäftsstellen des ÖHG, Stand: September 2016

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 15

Im Gesamtvertrag zwischen dem Österreichi-schen Hebammengremium und dem Haupt-verband der Sozialversicherungsträger ist die Zahl der Vertragshebammen pro Bundesland in einem Stellenplan festgelegt, der auf Landese-bene zwischen der örtlich zuständigen Gebiets-krankenkasse und der Landesgeschäftsstelle

des österreichischen Hebammengremiums nach regionalen Bedarfskriterien zu vereinbaren ist.

In den Bundesländern ist die Zahl der Kassen-verträge in den letzten Jahren deutlich gestie-gen. In Wien stagniert die Anzahl der Hebam-men seit zehn Jahren nahezu.

Anzahl Kassenhebammen seit 1997 nach Bundesländern

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Quelle: Landesgeschäftsstellen des ÖHG, Stand: September 2016

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16 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Diese Unterversorgung ist besonders alarmie-rend vor dem Hintergrund, dass Frauen aus den Spitälern nach einer Geburt möglichst früh entlassen werden. Diese Entwicklung ist grund-sätzlich positiv zu bewerten, denn das Wohlbe-fi nden von Mutter und Kind wird in der privaten familiären Umgebung in der Regel wesentlich

besser gefördert. Die Voraussetzung für eine frühe Spitalsentlassung ist allerdings eine gute Betreuung durch Hebammen zuhause. Die Sta-tistik weist für Wien aus, das 8.000 Frauen im Jahr 2014 bereits am dritten Tag mit dem Neu-geborenen aus dem Spital nach Hause gehen, im Jahr 2000 waren es lediglich rund 4.500 Frauen.

Entlassungstag nach der Geburt Wiener Krankenanstalten Entwicklung von 2000 bis 2014

Quelle: STATcube – Statistische Datenbank von Statistik Austria, Spitalsentlassungen (Belagstage nach Berichtsjahr nach Medizinische Leistung Geburt; Standort der meldenden Krankenanstalt: Wien)

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20002014

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Frauen haben Anspruch auf Hebammenbe-treuung im Wochenbett als Kassenleistung

Die österreichischen Krankenkassen überneh-men die Kosten für die Hebammenbetreuung im Wochenbett, wenn die Frau vor dem vierten Tag nach der Geburt aus dem Spital entlassen wur-

de. Im Falle eines Kaiserschnitts, einer Frühge-burt oder einer Mehrlingsgeburt, muss die Ent-lassung vor dem sechsten Tag nach der Geburt erfolgen, um Hebammenbetreuung als Kassen-leistung in Anspruch nehmen zu können. Ein Hausbesuch täglich wird während der ersten fünf bzw. sechs Tage bezahlt und anschließend

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 17

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bis zu sieben weitere Besuche bis zur achten Wo-che nach der Geburt, wenn es Stillschwierigkei-ten oder andere Probleme gibt. Dieser Anspruch auf Hebammenbetreuung kann in Wien aufgrund des Mangels an Kassenhebammen zu Lasten der Wöchnerinnen nicht eingelöst werden.

Wahlhebammen für Frauen, die keine Wahl haben

Den 17 Kassenvertrags-Hebammen Wiens stan-den im Jahr 2016 rund 160 Wahlhebammen ge-genüber.

Die Vertragshebamme verrechnet mit der Kasse ihr Honorar pro Hausbesuch direkt. Der Tarif im Jahr 2016 betrug lediglich 35,70 Euro plus 10,90 Euro Kilometerpauschale.

Die Wahlhebamme verrechnet ihr Honorar mit der Wöchnerin, diese kann bei der Kasse um Er-stattung einreichen und erhält 80 Prozent des Kassentarifs, inklusive Fahrtkosten. Üblicher-weise verrechnen Wahlhebammen 80,– bis 100,– Euro pro Besuch, inklusive Fahrtkosten.

Hebammen leisten unverzichtbare Arbeit in der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitserziehung.

Die Betreuung von Mutter und Kind in den ers-ten Tagen nach der Geburt hilft, die Weichen für einen guten Start ins Leben zu stellen. Die Heb-amme ermutigt und hilft beim Stillen, erkennt erste Anzeichen einer Infektion oder einer Wo-chenbettdepression, sie beobachtet die Rück-bildung der Gebärmutter, den Heilungsprozess nach Damm- und Kaiserschnitt, leitet Wochen-bettgymnastik an und unterstützt das Bonding bei Mutter und Kind.

Fehlt diese Betreuung in der ersten Zeit, sind insbesondere sozial benachteiligte Mütter und Kinder unter großem Stress. Beengte Wohnver-hältnisse, Versorgungspfl ichten bei größeren Kindern und fehlende Unterstützung aus der Großelterngeneration vergrößern das Risiko für das Neugeborene und die Wöchnerin. Die

vermeintliche „Einsparung“ durch die fehlende Hebammenbetreuung mündet nicht selten in dadurch provozierte „Ausgaben“ durch Wieder-aufnahme im Spital, da sich gerade sozial be-nachteiligte Familien oft keine Wahlhebamme leisten können.

Die Wiener Patientenanwältin hat daher am 21. September 2016 mit Vertreterinnen der Hebam-men (Österreichisches Hebammengremium – Landesgeschäftsstelle Wien) und dem Vorstand der Universitätsklinik für Frauenheilkunde im AKH Wien im Rahmen eines Pressegesprächs im Presseklub Concordia auf die unakzeptab-len Zustände hingewiesen. Unisono forderte das Podium eine sofortige Aufstockung der Kassen-stellen bis zu 62 Hebammen für Wien, was dem österreichweiten Schnitt entsprechen würde.

Da es seitens der WGKK keine Zusicherung für mehr Kassenstellen gab, erneuerte die Wr. Pa-tientenanwältin im Dezember 2016 gegenüber den Medien neuerlich ihre Forderung nach Auf-stockung der Kassenstellen und forderte zu-mindest eine Verdreifachung. Die WGKK teilte daraufhin mit, dass es mit Jahresbeginn 2017 zumindest einen weiteren, den 18. Kassenver-trag geben würde. Auch eine bessere Honorie-rung der Hausbesuche wurde zugesagt.

Die WPPA anerkennt die ersten Initiati-ven der WGKK zu einer Verbesserung der Versorgungssituation mit Kassenhebam-men. Allerdings wächst Wien kontinuier-lich, sowohl im Segment der Ältesten, als auch im Segment der Jüngsten. Eine Aufsto-ckung von 17 auf 18 Hebammen-Vertragsstel-len deckt daher nicht annähernd den Bedarf. Es ist daher dringend geboten, dass im Jahr 2017 zumindest für jeden Bezirk eine Kassen-hebamme unter Vertrag gestellt wird. Im Rahmen der kommenden drei Jahre sollen zudem diejenigen Schritte gesetzt werden, die es ermöglichen, dass der österreichweite Schnitt von 62 Kassenverträgen in Wien erreicht werden kann.

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18 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

3. Verpfl ichtende Pränataldiagnostik für Geburtsanmeldung in einer städtischen Krankenanstalt

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

WPPA 535383/16 – Verpfl ichtende Pränatal-diagnostik als Bedingung für die Geburt im städtischen Spital

In der ersten Jahreshälfte 2016 wandten sich mehrere Frauen an die WPPA mit folgender Be-schwerde:Schwangere suchten im ersten Drittel der Gravi-dität mit der Absicht, sich dort für die Geburt an-zumelden, ein städtisches Krankenhaus auf. Bei der Anmeldung mussten sie ein Schriftstück un-terzeichnen, in dem sie darauf hingewiesen wur-den, dass sie auf EIGENEN Wunsch ein Nacken-transparenz- Screening, einen Combined Test und das Organscreening durchführen lassen.

Laut Formular nahmen sie zur Kenntnis, dass sie nur dann zur Geburt angenommen werden, wenn sie die o.g. Untersuchungen nachweis-lich gemacht haben und die Bestätigung in Ko-pie beim Gespräch mit der Hebamme in der 34. Schwangerschaftswoche vorlegen können. Soll-ten sie diese Untersuchungen nicht nachweisen können, würden sie das bereits zugesagte Bett wieder verlieren.

Außerdem wurde ihnen mitgeteilt, dass die ge-forderten pränatalen Untersuchungen außerhalb des Spitals durchzuführen und privat zu bezah-len sind. Es wurde ihnen bei der Anmeldung eine Liste mit Wahlarztordinationen /Privatinstituten aus den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland ausgehändigt. Die Wahlarztor-dination eines Gynäkologen, der im betroffenen städtischen Krankenhaus beschäftigt ist, wurde ausdrücklich genannt und auf der Liste hand-schriftlich markiert. Die Frauen wurden in Kennt-nis gesetzt, dass die Untersuchungen bis zu ca. € 600,– kosten könnten. Die Krankenkassen über-nehmen die Kosten nur im Falle einer medizini-schen Indikation und nur in einer Krankenanstalt. Folgerichtig ist das erweiterte Organscreening nicht im Mutter-Kind-Pass verpfl ichtend vorge-schrieben. Der Hauptverband der österreichi-

schen Sozialversicherungsträger hat bezüglich der Leistungspfl icht für Maßnahmen der Prä-nataldiagnostik bereits im Jahr 2010 eine taxati-ve Liste von Indikationen erstellt, die eine Leis-tungspfl icht der Krankenkassen nach sich ziehen:

Mütterliches Alter über 35 Jahre; Blutsver-wandtschaft der Eltern; vorangegangenes Kind mit Fehlbildung mit erhöhtem Wiederholungs-risiko; familiäres Risiko für genetischen Defekt bzw. Verdacht auf teratogene oder mutagene Schädigung.

Zur Möglichkeit, die Untersuchungen im städti-schen Krankenhaus selbst durchzuführen, wur-de den Frauen gesagt, dass lediglich eine gede-ckelte Anzahl angeboten und im Widerspruch zur Indikationsliste des Hauptverbandes der So-zialversicherung diese nach dem Prinzip „fi rst come, fi rst serve“ ausgeschöpft wird.

Kritikwürdige Vorgangsweise auf dem Rücken der schwangeren Frauen

Für die WPPA war diese Vorgangsweise in jeder Hinsicht äußerst kritikwürdig:• Das Spital forderte von allen Schwangeren für

eine Bettenzusage zur Geburt zwingend ein First Trimester Screening und ein Organ-screening ein, obwohl diese nicht im Mutter- Kind Pass vorgeschrieben sind.

• Frauen werden bei der Anmeldung zur Geburt zu einer ad hoc Entscheidung gezwungen, über deren persönliche und ethische Konse-quenzen aber ausführlich aufgeklärt und sorgfältig überlegt werden müsste.

• Das privat zu bezahlende Screening wird zur Voraussetzung für eine Bettenzusage in einem öffentlichen Spital gemacht.

• Die Schwangeren werden auch an die Pri-vatordination des im Spital angestellten Arztes verwiesen – dies beurteilt die WPPA als unvereinbar mit den Compliance–Richtli-nien des Wr. KAV.

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Die WPPA konfrontierte den Wr. KAV im August 2016 schriftlich mit den Vorwürfen.

Es wurde seitens der Generaldirektion sofort re-agiert und das kritikwürdige Formular noch im Herbst 2016 aus dem Verkehr gezogen.

Es ist nunmehr strikt untersagt, in den Geburts-abteilungen des Wr. KAV freiwillige Untersu-chungen zur Bedingung für eine Bettenzusage zu erheben. Mit dieser Anordnung wurde auch

der unakzeptablen Praxis, durch die eigenmäch-tige Errichtung von Zugangshürden, Patientin-nen an Privatordinationen - unter anderem von Bediensteten des Wr. KAV - zu verweisen, ein Riegel vorgeschoben.

Um die Empfehlung eines Pränatal-Screenings für schwangere Frauen auf solide Beine zu stel-len, hat der Wr. KAV ein wissenschaftliches In-stitut mit der Erstellung einer entsprechenden Leitlinie beauftragt

4. Knappe stationäre geburtshilfl iche Kapazitäten in Wien

Die WPPA erreichten 2016 zunehmend Be-schwerden von schwangeren Frauen, die Mo-nate vor der Geburt Probleme hatten, an einer geburtshilfl ichen Abteilung eines Fonds-Spitals eine Bettenzusage zur Geburt zu bekommen.

Wien verzeichnet aufgrund seiner demographi-schen Entwicklung seit Jahren ein kontinuierli-ches Ansteigen der Geburten. Zusätzlich spitzte sich die Bettensituation aufgrund der Schlie-ßung der Geburtenstation im Hanusch-Kranken-haus Ende Oktober 2016 zu. Im Hanusch Kran-kenhaus kamen bislang pro Jahr ca. 900 Babys zur Welt. Diese Geburten müssen nun von den anderen geburtshilfl ichen Abteilungen in Wien bewältigt werden.

Werdende Mütter sind ob dieser Situation da-her in Sorge, trotz frühzeitiger Anmeldung von keinem Wiener Fondsspital eine Zusage zur Ge-burt zu erhalten. Bislang gibt es innerhalb der Fondsspitäler keine zentrale Anmeldung zur Geburt, sodass Schwangere, die von einer Ab-

teilung abgewiesen werden, sämtliche geburts-hilfl ichen Abteilungen mit der Frage nach einem freien Bett zum berechneten Geburtstermin an-fragen müssen.

Die WPPA sieht es als geboten an, dass schwangeren Frauen die tele- fonische Herbergsuche für ein geburtshilfl iches Bett erspart bleibt. Zu diesem Zweck soll der Wr. KAV gemeinsam mit den geburtshilfl ichen Abteilungen der übrigen Fondsspitäler für die schwangeren Frauen eine über Internet und Telefon abfragbare zentrale Anmeldung zur Geburt einrichten. Für eine bedarfsgerechte Deckung der benötigten geburtshilfl ichen Kapazitäten (Betten, Personal, Vor- und Nachsorge) für eine auch zukünftig steigende Nachfrage ist eine entsprechende Planung mit verbind- lichem Umsetzungskonzept zu erstellen.

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20 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

5. Qualitätssicherung im niedergelassenen Bereich

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Im Bericht der WPPA 2013 wurde bereits aus-führlich auf die Thematik der Qualitätssiche-rung im niedergelassenen Bereich eingegangen. Die rechtlichen Grundlagen zur Qualitätssiche-rung im niedergelassenen Bereich fi nden sich in den §§ 118a ff Ärztegesetz. Demnach hat die Ös-terreichische Ärztekammer (ÖÄK) die Österrei-chische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin (ÖQMed) in der Form einer GmbH errichtet. Die ÖQMed ist beauftragt, die Qualitätssicherung der ärzt-lichen Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Ärztinnen sowie Gruppenpraxen zu über-prüfen. Die Evaluierungskriterien, das Verfahren zur Evaluierung und Kontrolle durch die ÖQMed und das von der ÖQMed zu führende Qualitäts-register ist mittels Verordnung geregelt.

Nach den Bestimmungen des § 118e hat die ÖQ-Med zumindest alle 5 Jahre und darüber hinaus im Anlassfall eine Evaluierung der niedergelas-senen Ärztinnen und Ärzte mittels fachspezifi -scher Evaluierungsbögen im Wege der elekt-ronischen Datenübertragung durchzuführen. Dies erfolgt durch eine Selbstevaluierung der betreffenden Ärztinnen und Ärzte. Die ÖQMed hat die Ergebnisse der Selbstevaluierung stich-probenartig (Auswahl über Zufallsgenerator) durch Besuche der Ordinationen zu überprüfen. Wenn ein Mangel in der Prozess- und Struktur-qualität festgestellt wird, hat die ÖQMed die Ärztin bzw. den Arzt zur Behebung des Mangels aufzufordern und die Mängelbehebung auch zu kontrollieren. Sollte der betreffende Arzt dem Mängelbehebungsauftrag nicht nachkommen, hat die ÖQMed eine Disziplinaranzeige beim Disziplinaranwalt der ÖÄK zu erstatten.

Dass die Evaluierungs- und Kontrollmecha-nismen der ÖQMed nicht ausreichen, um die Patientinnen und Patienten vor jahrelanger schlechter Behandlungsqualität zu schützen, zeigt der hier dargestellte Fall:

5.1. Beschwerden über die Praxis einer Wiener Allgemeinmedizinerin:

An die WPPA wurden immer wieder Beschwer-den über die Praxis einer Wiener Allgemeinme-dizinerin, die in ihrer Ordination Abtreibungen durch Gynäkologen vornehmen ließ – sie selbst führte die Narkose durch – herangetragen. Auf-grund von Beschwerden von Patientinnen kam es immer wieder zu Überprüfungen der Ordination und vorübergehenden Ordinationsschließungen. Danach nahm die Ärztin wieder ihre Tätigkeit auf. Im Juni 2013 wurde der WPPA ein besonders gravierender Fall einer zu Schaden gekommenen Patientin berichtet. Es wurde eine neuerliche Be-gehung der Ordination durch die ÖQMed, die MA 40, die MA 15, die WPPA und zwei Sachverstän-dige veranlasst. Im Zuge dieser Begehung wurde eine Sperre der Ordination verhängt.

Das Verwaltungsgericht Wien bestätigte den Entzug der Berufsberechtigung:

Die Ärztekammer entzog der Ärztin nach Ab-wicklung eines Verfahrens die Berufsberechti-gung.

Die Ärztin brachte gegen diesen Bescheid des Präsidenten der ÖÄK Beschwerde an das Verwal-tungsgericht Wien ein.

Das Verwaltungsgericht Wien wies die Beschwerde ab und bestätigte den angefochtenen Bescheid.

In der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien wurden Tatsachen festgestellt, die weit über das bislang bekannte Ausmaß der Patien-tinnengefährdung und mangelnden Qualität der erbrachten Leistungen hinausgingen. Es wurde festgestellt, dass sich die Ärztin jahrelang syste-matisch und kontinuierlich über bestehende Be-rufspfl ichten hinweggesetzt hatte. Weiter wur-den mangelhafte Patientenbetreuung, fehlende fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten, eine in-adäquate Organisation der Behandlungsabläufe in der Ordination, unzureichende Vorbereitung

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auf Notfälle, sowie Vernachlässigung von Doku-mentations- und Fortbildungsverpfl ichtungen festgehalten.

Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Wien be-stätigte massive medizinische Qualitätsmän-gel, Kontrollversagen und Gefährdung von Pati-entinnen und zeigt dadurch auch auf, dass die bestehende Qualitätssicherung und -kontrolle nicht zielführend ist.

Die Ordination der Allgemeinmedizinerin war im Besitz eines gültigen Qualitäts- zertifi kats“ durch die ÖQMed:

Die ÖQMed stellt Qualitätszertifi kate für die Ordinationen aufgrund einer Selbstevaluierung mittels Fragebogen aus, d.h. die Ärztinnen und Ärzte beurteilen mittels Interneteingabe ihre Qualität selbst. Befi nden sie, dass sie gute Qua-lität sicherstellen, bekommen sie das begehrte Zertifi kat ausgestellt. Nur bei ca 7% der Ärz-tinnen und Ärzte fi ndet eine Vor-Ort-Begehung durch die ÖQMed statt.

Die meist gut sichtbar in den Ordinationen platzierten Qualitätszertifi kate der ÖQMed er-wecken bei Patientinnen und Patienten den Eindruck, die Ärztekammer würde damit gute Behandlungsqualität und Patientensicherheit überprüfen und bestätigen.

Die WPPA empfi ehlt daher erneut für Die WPPA empfi ehlt daher erneut für die Qualitätssicherung und Qualitäts-die Qualitätssicherung und Qualitäts-kontrolle von Ordinationen und Ambu-kontrolle von Ordinationen und Ambu-

latorien im niedergelassenen Bereich latorien im niedergelassenen Bereich eine unabhängige Institution einzurichten.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ist aufgefordert, entsprechende Veranlassungen zu treffen.

5.2. Händedesinfektion vor und nach jedem Kontakt mit Patientinnen und Patienten wird von einem niedergelassenen Arzt als „Zeitfresser“ gesehen

Die Wr. Patientenanwältin wandte sich mit ei-nem Leserbrief an die Redaktion des Magazins „Der Hausarzt – Praxismagazin für Primärver-sorgung“, da in der Ausgabe vom Jänner 2015 ein niedergelassener Arzt Händedesinfektion als „Zeitfresser“ bezeichnet hatte.

Unter anderem war auf Seite 35 unter dem Titel „2015 – oder: Alles wird gut …..“. zu lesen, dass die behördlich verordnete Händedesinfektion nach bzw. vor jedem Patientenkontakt 15 – 30 Sekunden betrage. Die für die Händedesinfekti-on nötige Zeit müsse von der zwischenmenschli-chen Interaktion in der Arzt-Patient-Beziehung abgezogen werden. Des Weiteren heißt es „Auch Pontius Pilatus hat seine Hände in Unschuld gewaschen, allerdings musste er seinen Palast keiner Flächendesinfektion unterziehen“.

Die WPPA sieht es als äußerst bedenklich an, dass in einem ärztlichen Magazin ein Artikel erscheint, der eine notwendige Hygienemaß-nahme als lästiges, behördlich verordnetes Übel unter der Überschrift „ELGA und andere Zeitfresser“ darstellt, obwohl dies eine Selbst-verständlichkeit zur Vermeidung der Übertra-gung von Krankheiten in jeder Arztpraxis sein sollte.

Die WPPA hat daher den Verfasser des Artikels sowie die Österreichische Ärztekammer und die ÖQMed um eine Stellungnahme ersucht. Der Verfasser des Artikels hat in seiner Stellung-nahme seine im Artikel geäußerte Ansicht zum „Zeitfresser Händedesinfektion“ im Großen und Ganzen erneut bekräftigt.

Von der Österreichischen Ärztekammer und der ÖQMed gibt es bis dato keine Stellungnahme, die die offi zielle Haltung der beiden Institu-tionen zu diesem Thema darlegt. Auch ist der WPPA nicht bekannt, ob die ÖQMed diese, al-len basalen hygienischen Vorgaben und Not-wendigkeiten widersprechende Praxis beim betreffenden Arzt Vor-Ort überprüft hat und zu welchen Ergebnissen/Konsequenzen diese Überprüfung geführt hat.

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22 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

6. Versorgung von Notfällen im näheren Umfeld von Wien

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

WPPA 185615/15 – Kein freies Intensivbett zur Notfallversorgung in Wien

Die WPPA wurde im Zuge von Medienberichten auf einen Vorfall rund um einen jungen Patien-ten aufmerksam, welcher frühmorgens zu Hause (in NÖ nahe der Wiener Stadtgrenze wohnhaft) kollabierte, vom Notarzt reanimiert wurde und wegen einer Bettensperre in Wien nicht stationär aufgenommen werden konnte. Der Patient wurde nach St. Pölten gebracht, wo er kurze Zeit später verstarb. Der NÖ Patientenanwalt hat diesen tra-gischen Todesfall zuständigkeitshalber geprüft.

Der WPPA war es ein Anliegen, der Frage nach-zugehen, wieso eine stationäre Aufnahme dieses Notfalles in einem Wiener Krankenhaus zum da-maligen Zeitpunkt nicht möglich gewesen war.

In Zusammenwirken mit dem NÖ Patientenan-walt wurde sodann versucht Lösungen zu fi n-den. Zentral war die Frage, was mit Patientinnen und Patienten aus dem grenznahen Bereich von Niederösterreich und Wien im Notfall geschieht, wenn ein Transfer in ein Wiener Spital aufgrund von fehlenden Versorgungskapazitäten nicht möglich ist.

Nach ausführlichen Gesprächen mit Vertreterin-nen und Vertretern aus Niederösterreich, der MA 70, dem Wr. KAV und den Patientenanwälten aus Wien und NÖ wurde mit der MA 70 – Berufsret-tung Wien vereinbart, die Vorgangsweise in der-artigen Fällen genau zu beobachten und wenn nötig, Verbesserungsvorschläge für die Praxis auszuarbeiten. Nach einer Beobachtungszeit von einem Jahr wurde mitgeteilt, dass es sich damals um einen tragischen Einzelfall handelte, welcher in dieser Form seither nicht mehr auf-getreten ist.

Innovative Schritte zu einer effi zienteren Zusammenarbeit wurden gesetzt

Durch die konkrete Zusammenarbeit der Ret-tungsleitstellen in beiden Bundesländern wur-den die elektronischen Schnittstellen optimiert. Diese Maßnahme führt bereits am Beginn der Rettungskette zu Zeitersparnis.

Des Weiteren wurde eine Webapplikation pro-grammiert, welche das direkte Zugreifen von den Rettungsleitstellen auf grenznahe Notarzt-einsatzfahrzeug bzw. Notarztwägen beider Bundesländer ermöglicht.

7. Demenz und Delir Erkrankte im Akutspital

Die WPPA befasste sich auch im Berichtsjahr mit Beschwerden betreffend Betreuung und Pfl ege von Demenz- und Delirkranken im Akutspital. Es haben sich verschiedene Problemstellungen gezeigt, die für die Patientinnen bzw. Patienten, deren Angehörigen sowie für das Spitalsperso-nal zur Herausforderung geworden sind. In vie-len Akutspitälern müssen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ohne Zuhilfenahme von standardi-sierten Prozessen, ohne Fachpersonal und ohne entsprechende Hilfsmittel, die medizinische Versorgung, Pfl ege und Betreuung von dementen

Patientinnen bzw. Patienten zusätzlich zu ihren Aufgaben erbringen, wodurch Probleme auftre-ten können.

Nicht jede Patientin bzw. jeder Patient mit De-menz zeigt verhaltensherausfordernde Eigen-schaften, jedoch sollten alle gleich gut mit dem erforderlichen Wissen behandelt und gepfl egt werden können. Im Sinne einer qualitätssi-chernden Gesundheits- und Krankenbetreuung sind daher geeignete Rahmenbedingungen not-wendig.

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7.1 Allgemeines zu Demenzerkrankungen

Der Anstieg an Demenzerkrankten wird bis 2050 in Österreich auf ca. 260.000 Menschen geschätzt (Sütterlin et al. 2011). Der größte Teil der Betroffenen wird älter als 80 Jahre sein. Die Entwicklung ist eindeutig: Wir müssen uns in den kommenden Jahren auf immer mehr Men-schen mit Demenz einstellen.

Demenz bedeutet, dass kognitive Funktionen wie Gedächtnis, Orientierung, Sprache, Auf-fassung, Urteilsvermögen und Lernfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt werden und mit Per-sönlichkeitsveränderungen einhergehen kön-nen, die sich negativ auf Selbstbewusstsein, Selbständigkeit, Beziehungsfähigkeit und Le-bensqualität auswirken. Es gibt verschiedene Demenzerkrankungen mit unklarer Genese. In der Regel handelt es sich bislang um unheilba-re Erkrankungen.

7.2 Pfl ege und Betreuung für Demenzerkrankte

In Wien gibt es ein breit gefächertes Angebot zur Unterstützung von pfl egenden Angehörigen, die dementen Menschen einen möglichst lan-gen Verbleib in häuslicher Umgebung ermögli-chen. Der FSW unterstützt bei fi nanziellem und gesundheitlichem Bedarf mit Betreuungs- und Pfl egeangeboten von anerkannten Einrichtun-gen - sei es mit mobilen Diensten oder mit sta-tionären Wohn- und Pfl egeeinrichtungen. Im stationären Bereich befi ndet sich speziell aus-gebildetes Pfl egepersonal, die validierende und Selbständigkeit fördernde Pfl egemethoden und Therapieangebote einsetzen.

Im häuslichen Umfeld ergeben sich immer wie-der sehr angespannte Situationen, wenn sich die Krankheit nachteilig auszuwirken beginnt und Hilfestellung von der pfl egebedürftigen Person nicht zugelassen wird. Ein darauf zugeschnit-tenes Heimhilfeangebot stellt INDIBET von der Volkshilfe Wien bzw. die mobile individuelle Krankenpfl ege von der Organisation MIK OG. Sie unterscheiden sich von „allgemeinen“ Heim-

hilfe- sowie Gesundheits- und Krankenpfl ege-diensten durch fl exiblere Einsatzzeiten und in-dividuelle Abstimmungsmöglichkeiten auf die Bedürfnisse und Eigenheiten der Patientinnen bzw. Patienten. Die Betreuungspersonen arbei-ten interdisziplinär mit PSD, medizinischen Einrichtungen, FSW, MA 40, Sachwalterinnen bzw. Sachwaltern zusammen. Das Ziel beider Betreuungs- und Pfl egeorganisationen lautet, bei psychiatrisch kranken und dementen Men-schen Vertrauen und Compliance aufzubauen, um sie schließlich mit allgemeinen „Mobilen Diensten“ betreuen zu können. Aufgrund der großen Nachfrage an diesen speziellen Betreu-ungsangeboten kommt es für die Betroffenen immer wieder zu Wartezeiten von mehreren Wochen.

Aus Anlass der demographischen Entwicklung empfi ehlt die WPPA das Angebot an speziell für diesen Bedarf geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit standardisierten Fortbildungen auszubauen.

7.3 Angehörige in der Pfl ege und Betreuung von Demenzkranken

Angehörige sind von der Erkrankung mitbe-troffen. Sie müssen den Verlust einer einge-spielten Lebensgemeinschaft hinnehmen, er-leben wie sich ihre Partnerin bzw. ihr Partner kognitiv, sozial und emotional verändert und soziale Kontakte verloren gehen. Je mehr das Krankheitsbild „Demenz“ in Erscheinung tritt, desto höher wird der Pfl egebedarf und umso wichtiger wird die Vertretung vor Behörden und Gesundheitseinrichtungen etc. Nach Jah-ren intensiver „Rund-um-die-Uhr-Betreuung“ sind viele pfl egende Angehörige physisch wie psychisch erschöpft. Obwohl es in Wien Ange-bote für pfl egende Angehörige und Pfl egebe-dürftige gibt, scheinen viele Betroffene davon nicht oder zu spät d.h. erst im Zustand psychi-scher und physischer Erschöpfung erreicht zu werden.

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Die WPPA regt an, dass der FSW bzw. Die WPPA regt an, dass der FSW bzw. Beratungseinrichtungen für Pfl ege und Beratungseinrichtungen für Pfl ege und Betreuung sich speziell der Frage der Betreuung sich speziell der Frage der

frühzeitigen Entlastung von pfl egenden frühzeitigen Entlastung von pfl egenden Angehörigen widmen und entsprechende

Konzepte/Projekte entwickeln.

7.4 Problematik Demenz und Delir im Akutkrankenhaus

In einigen Wiener Spitälern sind Gerontopsych-iatrische Stationen eingerichtet, um ältere Men-schen z.B. wg. Depression, Demenz oder Verwirrt-heit spezifi sch zu behandeln. Demgegenüber steht das Akutspital, dessen Schwerpunkt die Behandlung anderer somatischer Erkrankungs-formen ist. Jedoch mit fortschreitender Demenz nehmen somatische Komorbiditäten zu und Pati-entinnen bzw. Patienten weisen zudem ein erhöh-tes Risiko beispielsweise für Infektionen oder Stürze mit Verletzungen auf, die den Aufenthalt im Akutspital erhöhen und verlängern.

Ein Delir ist eine „kurzfristige“ Störung der Wahrnehmung und gekennzeichnet durch Hal-luzinationen, Aufmerksamkeits- und Orientie-rungsdefi zite sowie Störungen des Denkens und der Psychomotorik. Die Entwicklung eines De-lirs ist besonders häufi g bei älteren Menschen im Rahmen einer Demenz oder bei bestehender Multimorbidität feststellbar. Es kann dabei zu erhöhter Verletzungsgefahr und Aggressivität kommen.

Angehörige erleben es als bedrohlich, wenn sich die Patientin bzw. der Patient im Krankenhaus im Verhalten pathologisch verändert. Häufi g haben die Angehörigen aufgrund der Desorientiertheit der Patientin bzw. des Patienten Sorge um deren Sicherheit. Die Forderung der Angehörigen „nach einer Rund–um-die-Uhr-Betreuung“ bzw. nach freiheitsbeschränkenden Maßnahmen - wird im-mer wieder an die WPPA herangetragen. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass freiheitsbeschränken-de Maßnahmen unter Umständen problematisch sind und das Risiko für die Patientinnen und Pa-tienten sogar erhöhen können.

Die WPPA fordert die Verantwortlichen auf, geeignete Maßnahmen zur Absicherung von dementen und deliranten Patientinnen bzw. Patienten zu implementieren, um freiheitsbe-schränkende Maßnahmen möglichst hintanzu-halten.

7.5 Freiheitsbeschränkende Maßnahmen

Für Patientinnen und Patienten bedeutet eine freiheitsbeschränkende Maßnahme einen ge-waltvollen Eingriff in ihr physisches und psy-chisches Befi nden. Sie löst im Regelfall vermehrt Angstzustände und psychischen Stress aus. Pa-tientinnen bzw. Patienten können sich beim Be-freiungsversuch verletzen, es können gesund-heitliche Nachteile auftreten wie Thrombosen, Lungenentzündung, welche die Demenz und den Allgemeinzustand insgesamt verschlechtern.

Daher müssen zuvor gelindere Mittel erwogen werden. Beispielsweise ist bei sturzgefährdeten Patientinnen und Patienten das Krankenbett tie-fer zu stellen und eine Sturzmatratze neben das Bett zu legen, Hüftprotektoren können schwere Verletzungen an der Hüfte verhindern, Lichtsen-soren ermöglichen ein ungefährdetes Aufstehen, ein gezieltes Bewegungsprogramm kann den Drang zum Weglaufen reduzieren, eine Sensor-matte an der Türschwelle rechtzeitig auf Wan-deraktivitäten aufmerksam machen. Angehörige können vielleicht einen Hinweis geben, worauf die Patientin bzw. der Patient besonders posi-tiv oder negativ anspricht. Ein Konsiliarärztin bzw. -arzt, der über geriatrisches Fachwissen und Erfahrung verfügt, könnte dazu beitragen, freiheitsbeschränkende Maßnahmen tunlichst hintanzuhalten oder zu mildern.

7.6 Fallbeschreibungen

WPPA 410171/16 – An Demenz erkrankte Patientin im städtischen Krankenhaus nach Untersuchung vergessen

Die Bewohnerin einer privaten Wohn- und Pfl e-geeinrichtung war an Demenz erkrankt, aufgrund dessen örtlich desorientiert und nur mit Unter-

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

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stützung einer Pfl egeperson mit dem Rollator mobil. Es war ein Ambulanzbesuch in einem städtischen Krankenhaus erforderlich. Da die Bewohnerin weder ängstlich noch weglaufge-fährdet war, wurde ein Krankentransport ohne Begleitperson organisiert. Um 11.30 Uhr wur-de die Bewohnerin abgeholt und die Sanitäter des Krankentransportes ausdrücklich instruiert, dass die hochbetagte Dame Orientierungsdefi zi-te hat. Stunden später war die Bewohnerin noch nicht aus dem Krankenhaus zurück. Die dienst-habende Pfl egeperson der privaten Wohn- und Pfl egeeinrichtung fragte daraufhin in der Ambu-lanz bzgl. des Verbleibs der Bewohnerin nach. Sie erhielt die Antwort, dass die Bewohnerin „noch im Computer sei“, was bedeutet, dass sie sich noch bei Untersuchungen in der Ambulanz befi n-de. Um 19.00 Uhr wurde wieder im Krankenhaus angerufen, man teilte mit, dass die Bewohnerin nicht mehr anwesend sei. Die Pfl egeperson der privaten Wohn- und Pfl egeeinrichtung bestand in Folge dessen darauf, dass die Bewohnerin ge-sucht wird. Eine halbe Stunde später wurde rück-gemeldet, dass die Bewohnerin sitzend im War-teraum der Ambulanz aufgefunden wurde. Man habe sie nochmals untersucht, behandelt und sie würde nun in die private Wohn- und Pfl egeein-richtung zurück gefahren werden. Um 22.50 Uhr brachte der Sohn, mit dem seitens der privaten Wohn- und Pfl egeeinrichtung die ganze Zeit über Kontakt bestanden hatte, seine Mutter zurück in die Pfl egereinrichtung und berichtete, dass sie fälschlicher Weise vom Krankentransport an ihre frühere Adresse gebracht worden war und von dort aus jemand den Sohn benachrichtigt habe.

Von der WPPA wurde eine Stellungnahme seitens der Krankenanstalt eingeholt. Die Verantwortli-chen des Krankenhauses bedauerten den Vorfall sehr und es wurde eine zusätzliche Nachschu-lung des Personals in Aussicht gestellt, um bei dementen Patientinnen bzw. Patienten den zeit- und wohnortgerechten Heimtransport zukünftig sicherstellen zu können.

WPPA 130977/16 – Notwendiger Rücktransport des Patienten wurde dem Spital nicht mitgeteilt

Ein 61-jähriger Patient lebte seit einigen Jah-ren in einer sozial betreuten Einrichtung. Sei-ne Grunderkrankungen waren Alkoholabusus, Entzugsepilepsie, Depression und diese führten zu dementiellen Symptomen wie Verwirrtheit und Desorientierung. Als er wieder einen epi-leptischen Anfall erlitt, wurde von der Wohn-hausleiterin die Rettung gerufen und sie gab den Sanitätern Befunde und Kontaktdaten der Einrichtung mit. Die Leiterin der Betreuungs-einrichtung ließ am Folgetag nachfragen, wie es dem Patienten gehe und erfuhr, dass er gar nicht aufgenommen worden war. Da der Bewoh-ner nicht alleine zurückfi nden würde, erstattete die Leitung eine Vermisstenanzeige bei der Po-lizei. Am späten Nachmittag wurde der Patient verwirrt, dehydriert und unterkühlt zurück ge-bracht. Die WPPA bemühte sich um Aufklärung und holte eine Stellungnahme des Akutspitals ein. Aus dieser ging hervor, dass sich der Patient nach der Behandlung in einem körperlich guten Zustand befunden hatte und eine Gedächtnis-störung für den Arzt nicht erkennbar war. Die Notwendigkeit des Rücktransports war für den Behandelnden aus den übermittelten Unterla-gen nicht hervor gegangen. Die WPPA besprach die Stellungnahme mit der Wohnhausleitung. Ihrer Meinung nach hätten die Befunde Rück-schlüsse zugelassen, aber die entscheidende In-formation für das Spital „wegen der Verwirrtheit des Patienten den Rücktransport organisieren zu müssen“ war am mitgegebenen hauseigenen Datenblatt nicht vermerkt gewesen. Diese Fest-stellung der WPPA nahm die Wohnhausleitung zum Anlass um das Datenblatt um diesen Punkt zu ergänzen.

WPPA 36684/16 – Mangelhafte Betreuungsmöglichkeiten für demenz- kranken Patienten auf der Station

Die Angehörige eines an Demenz erkrankten 80-jährigen Patienten ersuchte um Unterstüt-zung, da dieser in einem öffentlichen Kranken-haus auf einer chirurgischen Abteilung aufge-nommen worden war und sich die Situation dort in kurzer Zeit zugespitzt hatte. Der Patient hatte sich am Abend zuvor aus der Station unbeob-

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achtet entfernt und war erst nach Stunden im Krankenhausgelände gefunden worden. Er war in den wenigen Tagen des Aufenthalts mehrmals aus dem Bett gestürzt. Um die Verletzungsge-fahr zu minimieren, „müsste er doch vom Spi-tal im Bett fi xiert werden können“, verlangte die Angehörige. Der Patient trank und aß nicht genug, wenn die Angehörige dieses nicht beauf-sichtigte. Außerdem verhielt er sich gegenüber dem Pfl egepersonal zunehmend aggressiv, so dass nun seiner ebenfalls betagten Angehörigen die pfl egerischen Aufgaben übertragen wurden. Diese fühlte sich physisch und psychisch über-lastet, da sie für die alleinige, ununterbrochene Betreuung des Patienten zuständig war. Es gab keine konkreten Ansprechpartner für die Ange-hörigen auf der Station, dies erschwerte Verein-barungen und Austausch.

Die WPPA konnte eine verbesserte Kommunika-tion erreichen, welche die Zusammenarbeit mit dem Patienten und seinen Angehörigen positiv beeinfl usste. Die Mitarbeit der pfl egenden An-

gehörigen war weiter notwendig, da die Stati-on diesen intensiven - auf Bezugspersonen ori-entierten - Betreuungsaufwand personell und fachlich nicht leisten konnte. Vom Krankenhaus wurde die Entlassung sehr gut vorbereitet und eine 24-Stunden-Pfl ege in kürzester Zeit orga-nisiert. Mit dieser Hilfe sollte die pfl egende An-gehörige entlastet werden und selbst wieder zu Kräften kommen. Es wurden Kontaktdaten von Beratungseinrichtungen mitgegeben.

Die WPPA erneuert die Empfehlung des Berichts von 2013. „Die WPPA empfi ehlt die Weiterentwicklung von demenzsensiblen Konzepten in den Wiener Akutkrankenhäusern. Ziel muss sein, im Rahmen einer Spitalsversorgung adäquat auf die besonderen Bedürfnisse von dementen Patientinnen und Patienten einzugehen“.

II Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

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Organisations- und StrukturmängOrganisations- und StrukturmängIII Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem

1. Massive Unterversorgung bei der Strahlentherapie in der „Versorgungszone Ost (VZ Ost)“

Der Stadtrechnungshof Wien hat die strah-lentherapeutische Versorgung durch die Wiener KAV-Spitäler geprüft und in seinem Bericht eine massive Unterversorgung mit gravierend negativen Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten festgestellt.

Bei rund zwei Drittel der Patientinnen und Pa-tienten kam es im ersten Quartal 2015 zu kri-tischen Wartezeiten auf die Strahlentherapie. Nur in rund 38 Prozent der Fälle lag 2016 ein Be-strahlungstermin innerhalb des Sollzeitraums. Die übrigen Betroffenen mussten oft mehrere Wochen lang bis zum Bestrahlungsbeginn war-ten. Der Stadtrechnungshof stellte mit Berufung auf die Vorstände der strahlentherapeutischen Einrichtungen in den Spitälern fest, dass der verspätete Therapiebeginn zu schlechteren The-rapieerfolgen, geringeren Heilungschancen, psy-chischen Belastungen und Folgekosten durch weitere Therapiemaßnahmen führen kann.

Im Detail wurde ausgeführt, dass selbst wenn die Gründe für die langen Wartezeiten von Fällen wie entsprechende Terminwünsche von Patien-tinnen und Patienten oder verspätete Anmeldun-gen bereinigt wurden, immer noch bei zumin-dest 40 Prozent aller Betroffenen die überlangen Wartezeiten auf die große Anzahl an fehlenden Bestrahlungsgeräten zurückzuführen waren.

Zum Zeitpunkt der Überprüfung waren in Wien 11 Linearbeschleuniger im Einsatz. Im Rahmen des „Regionalen Strukturplans Gesundheit Wien“ (RSG) waren jedoch 12 Geräte geplant gewesen. Ein Richtwert des österreichweiten Struktur-plans (ÖSG) würde sogar 13 bis 18 Geräte vorse-hen – und das nur für die Wiener Bevölkerung. 30 Prozent der in Wien versorgten strahlenthera-peutischen Patientinnen und Patienten haben ih-ren Hauptwohnsitz jedoch außerhalb Wiens.

Rein geographisch gesehen macht es vor allem für Patientinnen und Patienten aus Niederös-

terreich Sinn in Wien strahlentherapeutisch versorgt zu werden. Es ist nicht akzeptabel, schwerkranken Menschen lange Anfahrtswege – sozusagen an der Strahlentherapie in Wien vor-bei – zuzumuten, nur um sie in einem niederös-terreichischen Spital strahlentherapeutisch zu versorgen. Aus diesem Grund wurden das Bur-genland, Wien und Niederösterreich in der so-genannten Versorgungszone „VZ Ost“ planerisch zusammengefasst und der Bedarf an Linearbe-schleunigern für die drei Bundesländer gemein-sam berechnet. Die Praxis zeigt allerdings, dass dieses planerische Konzept nur dann zu einer bedarfsgerechten Versorgung führt, wenn die Planung für die Bundesländer verbindlich ist und mit entsprechenden fi nanziellen Verpfl ich-tungen einhergeht. Die Strahlentherapiegeräte, die für die Versorgung der burgenländischen und niederösterreichischen Patientinnen und Patienten in Wien notwendig sind, müssten da-her gemeinsam mit dem dafür benötigten Per-sonal von den beiden Bundesländern in Wien fi nanziert werden. Außerdem ist davon auszuge-hen, dass sich die Situation für die Patientinnen und Patienten erst dann wesentlich verbessern wird, wenn die eklatante Unterversorgung mit Geräten in Niederösterreich behoben ist. Nieder-österreich verfügt bei einer Einwohnerzahl, die nur um ca. 160.000 Personen geringer als die von Wien ist, lediglich über 6! Linearbeschleuniger. Um für die Erkrankten in der „VZ Ost“ endlich zu einer State-of-the-Art-Versorgung im strah-lentherapeutischen Bereich zu kommen, müssen sofort fi nanzielle Mittel für die Umsetzung der Planungsvorhaben bereitgestellt werden. Für die mit der Aufstockung an Linearbeschleuni-gern verbundenen baulichen und personellen Maßnahmen ist ohnehin mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 bis 4 Jahren zu rechnen.

Alarmiert durch Berichte von Medizinerin-nen und Medizinern über die unzureichende Ausstattung mit Linearbeschleunigern in der „VZ Ost“ fand auf Einladung der WPPA

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bereits im Herbst 2013 eine interdisziplinäre Sitzung der drei betroffenen Bundesländer in der WPPA statt:

Auf Initiative der drei zuständigen Patientenan-waltschaften wurde im Oktober 2013 eine Sit-zung zum Thema strahlentherapeutische Ver-sorgung in der WPPA einberufen, bei der auch Radioonkologen, Österreichische Ärztekammer und Krankenhausbetreiber (Wr. KAV, NÖGUS, KRAGES) vertreten waren. Es wurde beschlos-sen, die bestehende Datensituation bis Jahres-ende 2013 umfassend aufzubereiten (Einbezie-hung aller Anbieter), sodass diesbezüglich die offi ziellen Grundlagen erhoben werden konnten. Es sollte dies eine gemeinsame Beobachtung der bestehenden Situation auf wissenschaft-licher Basis sein. Allen betroffenen Einrich-tungen wurde empfohlen, die Kapazitäten der bestehenden Geräte voll auszuschöpfen. Die Pa-tientenanwälte von Wien, Niederösterreich und dem Burgenland betonten, dass eine Reihung von Patientinnen und Patienten nach Bundes-länderzugehörigkeit keinesfalls zu dulden ist. Diese Position wurde auch von den Rechtsträ-gern der Krankenhäuser mitgetragen. Es sollten außerdem fl ächendeckend Tumorboards zu einer qualitativen Beurteilung und Versorgung einge-richtet werden.

Ende Juni 2014 beauftragte die Bundesgesund-heitskommission auf Antrag der ARGE Pati-entenanwältinnen und Patientenanwälte eine österreichweite Bedarfsstudie zur strahlenthe-rapeutischen Versorgung. Das Ergebnis wurde im Dezember 2015 vorgelegt (GÖG; Bedarfsstu-die zur radioonkologischen Versorgung - Strah-lentherapie). Hinsichtlich der Wartezeiten be-stätigte die Erhebung der GÖG, was für die „VZ Ost“ bereits vermutet und vom Stadtrechnungs-hof Wien in seinem aktuellen Bericht für die Wr. KAV-Spitäler festgestellt wurde:

Es gibt deutliche Unterschiede in den ausgewie-senen mittleren Wartezeiten nach Versorgungs-zonen (VZ) in Österreich. Während die VZ West und Nord vergleichsweise geringe mittlere War-tezeiten auswiesen, waren in den VZ Ost und

Süd deutlich höhere Werte zu verzeichnen. In beiden letztgenannten Regionen ist die Geräte-dichte zu gering und die Wartezeiten sind ent-sprechend höher.

Der Wiener Landtag wurde in der Sitzung vom 25. Mai 2016 durch die Patientenanwältin in ihrer Rede vor dem Landtag und schriftlich - „Tätigkeitsbericht des Jahres 2015 der WPPA“ (S 13 u 14) - über die unzumutbare Mangelsitu-ation in der Strahlentherapie der „VZ Ost“ und die Ergebnisse der österreichweiten Bedarfs-studie zur strahlentherapeutischen Versorgung informiert.

Die rasche Realisierung aller im ÖSG vorgesehenen Planungsvorhaben für die strahlentherapeutische Versorgung in Österreich. Um die gravierende Unter-in Österreich. Um die gravierende Unter-versorgung in der „VZ Ost“ zu beenden müssen sofort fi nanzielle Mittel für die Umsetzung der Planungsvorhaben bereitge-stellt werden. Für die mit der Aufstockung an Linearbeschleunigern verbundenen baulichen und personellen Maßnahmen ist ohnehin mit einer Vorlaufzeit von mindes-tens 3 bis 4 Jahren zu rechnen.

Auch im Jahr 2016 hat die massive Unterversor-gung in der stationären und extramuralen Kin-der- und Jugendpsychiatrie erneut zu Beschwer-den geführt.

Trotz der Eröffnung von sechs Kassenordinati-onen in Wien bestehen nach wie vor Defi zite in der ambulanten und teilstationären (Tagesklini-ken) Versorgung. Dieser Umstand ist besonders gravierend, da der Schwerpunkt der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im außer-stationären Bereich liegen soll. Die ambulante Behandlung greift deutlich weniger in die Le-

2. Mangelversorgung in der Kinder-und Jugendpsychiatrie

III Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem

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bensverhältnisse junger Menschen ein und ist mit geringeren Freiheitsbeschränkungen ver-bunden. Die Aufenthalte in der stationären Kin-der- und Jugendpsychiatrie sollen daher so kurz wie möglich erfolgen. Diesem Anspruch kann die Kinder- und Jugendpsychiatrie aber nur gerecht werden, wenn für die Nachsorge ein zeitnahes, qualitativ hochstehendes, fl ächendeckendes am-bulantes, tagesklinisches und fachärztliches An-gebot zur Verfügung steht. Davon ist Wien leider weit entfernt.

Wien liegt bei den stationären Betten weit unter dem Bedarf:

Die Bettenmessziffer der Kinder- und Jugend-psychiatrie beträgt laut dem österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) 0,08 - 0,13 pro 1.000 Einwohner. Für Wien würde das eine er-forderliche Versorgungsdichte von 128- 208 Bet-ten bedeuten – die aktuellen Zahlen sehen jedoch anders aus.

Derzeit gibt es in Wien nur ca. 56 Betten und ca. 20 Tagesklinik-Plätze in der Kinder- und Jugend-psychiatrie.

Im Jahr 2016 mussten 163 Kinder und Jugend-liche (bis 18 Jahre alt) auf der stationären Er-wachsenenpsychiatrie aufgenommen werden, weil nicht genügend Betten auf der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung standen.

Die gleichzeitige stationäre Unterbringung mit psychisch erkrankten Erwachsenen ist für die Jugendlichen massiv belastend. Es gibt auf der Erwachsenenpsychiatrie keine altersadäquate Betreuung, kein pädagogisches Angebot, kein Zusammensein mit Gleichaltrigen.

Die derzeitige Praxis verletzt geltendes Recht und missachtet massiv die Rechte von Kindern und Jugendlichen:

Die WPPA weist seit Jahren in den Medien und in ihren Berichten auf diesen gravierenden Ver-sorgungsnotstand hin. Im März 2016 kam es zu einer gemeinsamen Pressekonferenz von Volks-

anwaltschaft, Vertretungsnetz und WPPA zu die-ser Thematik.

Es muss ganz deutlich gesagt werden, dass die derzeitige Praxis geltendes Recht verletzt. Laut aktueller Rechtsprechung des Landesgerichtes Wien haben Minderjährige ein Recht darauf, ge-trennt von erwachsenen Menschen mit psychi-scher Erkrankung an einer Spezialabteilung für Kinder und Jugendliche behandelt zu werden.

Begründet werden die aktuellen Urteile mit der UNO-Kinderrechtskonvention und dem Vorrang für das Kindeswohl, das in der Verfassung fest-gehalten ist. Zudem stellte der Oberste Gerichts-hof klar, dass eine Unterbringung in der Er-wachsenenpsychiatrie nicht mit „Personal- oder Ressourcenmangel“ gerechtfertigt werden kann. Diese Rechte werden in der stationären Wiener Psychiatrie verletzt.

Forderungen von Volksanwaltschaft, Vertretungsnetz und WPPA:• Stufenweiser und rascher Ausbau der

stationären Betten auf die im ÖSG berechneten Zahlen

• Ausbau der tagesklinischen und ambulanten Versorgung

• Umwandlung der derzeitigen Betten für erwachsene Menschen mit Behinderungen an der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung des Krankenhaus Hietzing/Rosenhügel in 15 kinder- und jugendpsych-iatrische Betten. Die entsprechenden stationären Strukturen sind für die erwach-senen Menschen mit Behinderung in einer geeigneten Abteilung im KAV aufzubauen.

• Die aktuellen Versorgungsdefi zite beruhen auch darauf, dass in Österreich das medi-zinische Sonderfach Kinder- und Jugend-psychiatrie erst im Jahr 2007 mit jahrzehn-telanger Verspätung etabliert und in die gesundheitspolitische Planung aufgenom-men wurde. Die Aufstockung der Ausbil-dungsplätze für Kinder- und Jugendpsychi-ater ist daher dringend geboten.

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30 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Zur Behebung der massiven Unterversorgung im stationären, teilstationären und niederge-lassenen Bereich sind kurzfristig zusätzliche Ressourcen bereitzustellen. Hier sind das Land Wien, die WGKK und die Ärztekammer gefordert.

Wie in den vorangegangenen Jahren gab es auch im Jahr 2016 zahlreiche Beschwerden betref-fend Notfallversorgung.

Viele Patientinnen und Patienten beklagten sich, dass ihnen seitens der Rettung die Kosten für den Einsatz in Rechnung gestellt wurden.

Die häufi gste Begründung: die Patientin, der Patient wäre nicht mitgefahren, weil sich die Erkrankung vor Ort als nicht so gravierend he-rausgestellt hat, dass eine Spitalsbehandlung notwendig geworden wäre. In diesen Fällen wer-den der Patientin bzw. dem Patienten von der MA 70 derzeit Transportgebühren von € 667,– in Rechnung gestellt, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden.

In anderen, häufi gen Fällen werden die Einsatz-kosten verrechnet, weil die betroffene Person alkoholisiert war und die Krankenkasse den Standpunkt vertritt, dass der Rettungseinsatz und die Ausnüchterung nicht zu den Leistungen gehört, die übernommen werden müssen.

Die Wiener Rettung und die anderen Blaulicht-organisationen werden mit dem Notruf 144 verständigt. Nicht immer handelt es sich um einen gesundheitsgefährdenden oder gar le-bensbedrohlichen Notfall. Zahlreiche Anruferin-nen und Anrufer melden sich mit Beschwerden, die entweder durch Hausärztinnen und Haus-ärzte, den Ärztefunkdienst, oder durch andere Gesundheitsdiensteanbieter (Pfl egevereine, Psy-chotherapie, Soziale Dienste) gut betreut werden könnten. In anderen Fällen würde ein Kranken-

transport das Mittel der Wahl darstellen, ein Fahrzeug also, das hinsichtlich Infrastruktur und Personal einfacher ausgestattet, aber für die Beförderung gehbehinderter oder anderwei-tig beeinträchtigter Patientinnen und Patienten ausreichend wäre. Die Rettung fährt nichtsdes-totrotz zu jeder Anruferin bzw. jedem Anrufer an den Ort, wo sie bzw. er sich befi ndet. Häufi g wer-den in Folge aus vermeidbaren Einsätzen auch vermeidbare Spitalsaufenthalte.

Im Jahr 2016 gab es in Einzelfällen Beschwer-den über lange Wartezeiten auf den Rettungs-einsatz bzw. den Ärztefunkdienst.

WPPA 756095/16 – Kein Rettungswagen verfügbar

Ein Angehöriger beschwerte sich im Herbst 2016, dass eine Patientin nach einem schweren Sturz, der mehrere Frakturen zur Folge hatte, eine Stunde lang vergeblich auf die Rettung ge-wartet hätte. Nach Urgenzen erfolgte ein Anruf von der Rettung, in welchem mitgeteilt wurde, man könne derzeit keinen Rettungswagen ent-senden.

Da der Beschwerdeführer beabsichtigte gericht-liche Schritte einzuleiten, erfolgte kein Prüfauf-trag an die WPPA.

WPPA 1039055/16 – Der Ärztefunkdienst war mehrere Stunden nicht erreichbar

Ein technischer Ausfall der Telefonanlage führte dazu, dass der Ärztefunkdienst am 24. Dezem-ber 2016 mehrere Stunden lang nicht erreichbar war. Die WPPA ersuchte den Ärztefunkdienst An-fang Jänner 2017 um Stellungnahme, das Schrei-ben blieb trotz Urgenz bis zur Drucklegung des Berichts der WPPA unbeantwortet.

Die Gesundheitshotline TEWEB nimmt im Jahr 2017 ihren Dienst auf

Nach mehreren Verzögerungen soll die Gesund-heitshotline TEWEB im April 2017 in Vorarlberg, Niederösterreich und Wien im Rahmen eines Pi-

3. Rettung, Ärztefunkdienst und TEWEB – Parallelaktionen müssen

vermieden werden

III Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem

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lotversuches starten. Es ist dies ein telefon- und web-basierter Erstkontakt und Beratungsser-vice. Anruferinnen und Anrufer sollen rund um die Uhr bei der Orientierung im Gesundheitswe-sen unterstützt werden und an den „best point of service“ weitergeleitet werden.

Die WPPA hält das Vorhaben für sinnvoll und zielführend, weil damit Unter-, Über- und Fehl-versorgung vermieden werden kann. Allerdings sollte die Hotline nicht in Konkurrenz und als Parallelangebot zu 144 (Rettung) und 141 (Ärz-tefunkdienst) etabliert werden. Damit für die Anrufenden keine Irrtümer oder Verwirrung hin-sichtlich des angeforderten Dienstes entstehen, sollten die bestehenden Rufnummern und die TEWEB-Hotline in ein gemeinsames Telefon und Websystem zusammengeführt werden. Vor Ort sollte mit einer qualitätsgesicherten, interna-tional bewährten Abfrage entschieden werden, wie die Patientinnen und Patienten beraten wer-den,(Abwarten, Aufsuchen des Hausarztes, des Facharztes, etc) bzw. welches Mittel (Ärztefunk-dienst, Krankentransport, Rettung, Notarzthub-schrauber u.a.) zum Einsatz kommt.

Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Organisationen und der Personaleinsatz im Rettungswesen muss zielgerichteter und effi zienter organisiert und neu strukturiert werden

Es ist nicht vertretbar, dass sich die Ausbildung des Rettungsfachpersonals in Österreich auf knapp 300 bis 1000 Stunden beschränkt, wäh-rend international dreijährige Ausbildungen die Regel sind. Durch bessere Qualifi kation des Ret-tungsfachpersonals wäre die Übernahme von deutlich mehr Leistungen im Rettungseinsatz, die derzeit Medizinerinnen und Medizinern vor-behalten sind, künftig möglich. Die aktuell be-richtete Unterbesetzung der Wiener Rettung mit Notärztinnen und Notärzten müsste einerseits durch eine Ausbildungsreform für das Rettungs-fachpersonal und andererseits durch die rasche Aufwertung (Einkommen, Karrieremöglichkei-ten) für die Medizinerinnen und Mediziner be-hoben werden.

• Etablierung der TEWEB-Hotline als Zusammenführung aller Telefon-dienste (Rettung, Ärztefunkdienst) unter EINER Telefonnummer

• Aufwertung der Rettungssanitäter hinsichtlich Ausbildung, Leistungsspekt-rum, Einsatz und Bezahlung auf internati-onale Standards

• Einbindung und Aufwertung der Notärztin-nen und Notärzte in das Spitalswesen (besse-re Bezahlung und Aufstiegsmöglichkeiten)

Zum Jahreswechsel 2016/17 verschärfte sich das Problem von Gangbetten im stationären Spitals-betrieb, das seit Längerem bekannt und noto-risch ist: durch Grippewelle und Weihnachtsur-laub wurde über einen Anstieg an Gangbetten, insbesondere an internen Abteilungen und an der Unfallchirurgie berichtet.

Der Wr. KAV teilte auf Anfrage der WPPA mit, dass statt täglich 600 rund 800 Rettungsanfahrten bewältigt werden mussten. Die städtischen Spi-täler sind verpfl ichtet, die Fahrten anzunehmen, während privat gemeinnützige Spitäler, das Ha-nusch-Krankenhaus bzw. die AUVA - Unfallkran-kenhäuser die Zufahrten beschränken können.

Die Wiener Rettung bestätigte, dass generell nur ein bis drei Prozent aller Rettungspatientinnen und –patienten in Krankenhäuser außerhalb des KAV gebracht wurden.

Sämtliche Fonds-Spitäler sollten in besonders beanspruchenden Situationen ihr Rettungsbettenkontingent erhöhen

Die Wiener Patientenanwältin nahm Anfang Jänner 2017 die Krisensituation zum Anlass, ein Schreiben an die Ordensspitäler, die WGKK und die AUVA -Krankenhäuser zu richten mit der dringenden Bitte, eine Ausweitung der Aufnah-

4. Gangbetten in den städtischen Spitälern

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32 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

mekapazitäten durch Management-Maßnahmen zu ermöglichen.

Das KH der Barmherzigen Brüder reagierte rasch und sagte schriftlich zu, die eigenen Ret-tungsbetten für den Zeitraum der Grippewelle um 50% aufzustocken und informierte die Wie-ner Rettung zeitgleich von dieser Zusage.

Auch die Vinzenz Gruppe sagte schriftlich zu, den Wr. KAV in der angespannten Lage besser zu unterstützen. So erhöhte das KH Barmherzi-ge Schwestern sein Rettungskontingent um vier Betten, der Göttliche Heiland bot zwei weitere Rettungsbetten an. Außerdem wurde in Aussicht gestellt, dass eine generelle Ausweitung der Ret-tungskontingente in der Vinzenz Gruppe mit der MA 24 im Rahmen der Subventionsvereinbarung verhandelt würde.

Die WGKK berichtete für das Hanusch-Kranken-haus, dass alle Kapazitätsgrenzen erreicht wä-ren. Der geringe Anteil an Rettungszufahrten sei durch die zahlreichen stationären Aufnahmen aus den Ambulanzbereichen mehr als ausgeglichen.

Der Wr. KAV wurde seitens der Wiener Patien-tenanwältin aufgefordert, durch geeignete Maß-nahmen zu einer optimaleren Auslastung der Bettenressourcen zu sorgen. Eine Zimmersperre bei gleichzeitiger Gangbelegung, wie aus einem städtischen Spital während der Grippewelle be-richtet wurde, wäre inakzeptabel. Interdiszipli-näre Belegung und gutes Entlassungsmanage-ment wären unabdingbar.

Bei mehreren Besuchen vor Ort in Notfall- und Unfallambulanzen, sowie Abteilungen für In-nere Medizin und Unfallchirurgie im Wr. KAV führte die Wiener Patientenanwältin zahlreiche Gespräche über die Situation, mögliche Ursa-chen und Lösungen.

Ansturm auf Notfallambulanzen, da die Versorgung im niedergelassenen Bereich fehlt

Übereinstimmend wurde berichtet, dass in den Notfallambulanzen sehr viele Patientinnen und

Patienten erscheinen würden, die mit einer opti-mierten Primärversorgung extramural sehr gut zu versorgen wären. Die Rahmenbedingungen im nie-dergelassenen Bereich hinsichtlich Öffnungszeiten, Angebot und Urlaubsvertretung würden die Lasten in den Spitalsambulanzen über die Kapazitätsgren-zen hinaus steigern. Die potentiell vermeidbaren Ambulanzbesuche wurden seitens der Ärztinnen und Ärzte mit 40 bis 60 Prozent geschätzt. Auch nicht notwendige stationäre Aufnahmen würden aus dieser Fehlversorgung resultieren.

Mangelnde medizinische Versorgung in den nicht-medikalisierten Pfl egeeinrichtungen führt zu unnötigen Spitalseinlieferungen

Ärztliche Direktorinnen und Direktoren aus Wr. KAV Spitälern berichteten außerdem, dass wäh-rend der Weihnachtszeit die Zahl der Patientinnen und Patienten, die aus nicht-medikalisierten Pfl e-geheimen eingeliefert wurden, signifi kant ange-stiegen war. Sie führten dies auf die nicht ausrei-chende medizinische Versorgung vor Ort zurück.

Ein besonders drastisches Beispiel: eine betag-te Dame wurde am 23. Dezember aus einem pri-vat-gemeinnützigen Pfl egeheim mit der Rettung in die Spitalsambulanz gebracht, weil sie 38 Grad Fieber hatte. Nach der Behandlung woll-te das Spital einen Heimtransport veranlassen, weil keine Indikation zur stationären Aufnahme gegeben war. Das Pfl egeheim verweigerte aus administrativen Gründen eine Rücknahme, was zur Folge hatte, dass die alte Dame bis zum 27. Dezember ohne medizinischen Grund in Spitals-behandlung verbleiben musste.

Andere Gründe, die Pfl egeheime für die Spitals-einweisung angeben, werden seitens der Spitä-ler ebenfalls hinterfragt: Durchfall, Verstopfung oder Erbrechen, häufi g sind das Diagnosen, die sich als harmlose Unpässlichkeiten entpuppen. Einweisung wegen Flüssigkeitsmangel, der mit-tels Infusion auch in der Pfl egeeinrichtung beho-ben werden hätte können, oder diffuse Störun-gen wie Müdigkeit und allgemeines Unwohlsein, bzw. Altersschwäche. Aus diesen Zuweisungen ergeben sich vermeidbare Spitalsaufenthalte,

III Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem

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die den Bettendruck insbesondere auf den inter-nen Abteilungen erhöhen.

Die Wiener Patientenanwältin nahm diese Be-richte aus dem Spitalsalltag zum Anlass, schrift-lich an die Heimträger mit dem Appell heranzu-treten, nicht notwendige Spitalseinlieferungen tunlichst hintan zu halten und eine angemesse-ne medizinisch-pfl egerische Versorgung vor Ort sicher zu stellen.

Anzahl der Beschwerden bezüglich Gangbetten

In der WPPA gab es im Jahr 2016 5 Beschwer-den von Patientinnen und Patienten über Gang-betten. Zum Jahreswechsel bis Mitte März 2017, während der Grippewelle, 9 Beschwerden.

Auf Rückfrage der WPPA bei der Ombudsstelle des Wr. KAV betreffend Beschwerden über Gang-betten wurden für das Jahr 2016 25 Beschwer-den gemeldet.

Die WPPA sieht es als dringend gebo-Die WPPA sieht es als dringend gebo-ten, dass nachhaltige Maßnahmen zur ten, dass nachhaltige Maßnahmen zur Vermeidung von Gangbetten in den Vermeidung von Gangbetten in den

städtischen Spitälern gesetzt werden:städtischen Spitälern gesetzt werden:• Ausschöpfung von Reserven durch

interdisziplinäre Belegung• Temporäre Belegung von „gesperrten

Betten“ in Krankenzimmern als Überstand• Optimierung der Zusammenarbeit

zwischen allen Fonds-Spitälern• Optimierung der Zuweisung von

Rettungspatientinnen und –patienten• Ausweitung der Rettungskontingente

in privat gemeinnützigen Spitälern, in den AUVA- Unfallspitälern und im Hanusch Krankenhaus

• Vermeidung nicht notwendiger Spitals- zuweisungen aus Pfl egeheimen und dem niedergelassenen Bereich

• Entlastung der Spitalsambulanzen durch Ausbau von Primärversorgungs-Zentren (PHC) im niedergelassenen Bereich.

• Transparente Berichterstattung zu Gangbetten

Das Spitalskonzept 2030 des Wr. KAV sieht vor, dass zukünftig nur mehr ein Augenzentrum in-nerhalb des Wr. KAV (ausgenommen AKH Wien) in der Krankenanstalt Rudolfstiftung bestehen soll und die Augenabteilungen im Krankenhaus Hietzing und im Donauspital (SMZ Ost) ge-schlossen werden.

Mehrere Patientinnen und Patienten haben sich an die WPPA gewandt und ihre nachvollziehbare Sorge über die Schließung der beiden Augenab-teilungen geäußert.

Der Ausbau und die Neustrukturierung der augenmedizinischen Versorgung im niedergelassenen Bereich sind unumgäng-lich – die Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer sind gefordert

Auch die WPPA sieht die geplante Reduzierung der Augenabteilungen als problematisch. Für eine bedarfsgerechte Versorgung der Wiener Be-völkerung in der Augenmedizin ist VOR Schlie-ßung der Abteilungen der Aufbau entsprechen-der Strukturen im niedergelassen Bereich durch Erweiterung und Finanzierung eines bislang hier nicht gebotenen Leistungsspektrums in entsprechender Quantität und Qualität unab-dingbar. Nur dadurch kann eine Mangelversor-gung großer Bevölkerungsgruppen vermieden werden.

Aus medizinischer Sicht können viele Augen-untersuchungen und Behandlungen in den nie-dergelassenen Bereich verlagert werden, z.B. die Behandlung der altersbedingten Makulade-generation und der diabetischen Retinopathie. Allerdings sind die Krankenkassen derzeit nicht bereit, die Behandlungskosten dafür zu über-nehmen. Generell ist im Hinblick auf den demo-graphischen Wandel mit einer Zunahme an al-tersbedingten Augenerkrankungen auszugehen.

5. Im Wr. KAV sind massive strukturelle Veränderungen für die stationäre und spitalsambulante

Augenheilkunde geplant

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34 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Es erscheint unrealistisch, dass die gesamte au-genmedizinische Versorgung, bei kontinuierlich steigendem Bedarf, durch die Krankenanstalt Rudolfstiftung erbracht werden kann. Auch bei einer massiven Ausweitung der Versorgung im niedergelassenen Bereich verschärft sich die Si-tuation am Wochenende, nachts und an den Fei-ertagen, wo außer im Spital keinerlei augenme-dizinische Versorgung vorgehalten wird.

Schon jetzt sind lange Wartezeiten mit entspre-chenden Beschwerden von Patientinnen und Patienten die Regel. Durch die Schließung der beiden Abteilungen befürchtet die WPPA eine Verschärfung der Situation mit massiv nachtei-ligen Auswirkungen bei Augennotfällen, insbe-sondere wenn bei deren Behandlung der Faktor Zeit eine entscheidende Rolle spielt (z.B. Zen-tralarterienverschluss der Netzhaut, isolierte Augenverletzungen oder Polytraumata).

Die bedarfsgerechte augenmedizinische Versorgung von Kindern muss in den Fokus der Überlegungen gestellt werden.

Das Donauspital wird auch zukünftig über eine Geburtshilfe (Risiko) - Stufe II und eine Neona-tologische Intensivversorgung verfügen.

Eine Augenabteilung zur Untersuchung und Be-handlung der Frühgeborenenretinopathie vor Ort steht jedoch nicht mehr zur Verfügung.

Die Frage bleibt offen, wie die regelmäßig er-forderlichen Screeninguntersuchungen durch in der Diagnose und Therapie der Frühgebore-nenretinopathie geschulte Augenärzte sicherge-stellt werden kann. Es ist zu befürchten, dass frühgeborene Kinder u.U. mehrmals (mittels In-tensivtransport) in die Krankenanstalt Rudolf-stiftung oder ins AKH Wien zu Diagnose und Therapie transferiert werden müssen.

Eine zeitnahe augenfachärztliche Betreuung durch speziell geschulte Fachärztinnen und -ärzte ist für die weitere gesundheitliche Ent-wicklung dieser Kinder entscheidend, kann doch heute eine Erblindung in Folge der Frühgebore-

nenretinopathie weitgehend verhindert werden. Es besteht die Sorge, dass eine umfassende au-genärztliche Betreuung der kleinen Patientinnen und Patienten durch die Schließung der Augen-abteilung zumindest wesentlich erschwert wird. Die Universitätsklinik für Augenheilkunde und Optometrie des AKH Wien hat gegenüber der WPPA ebenfalls Bedenken hinsichtlich der ge-planten Umstrukturierung geäußert, insbeson-dere auch in der ophthalmologischen Versorgung von Kindern. Infolge der geplanten Schließung der Augenabteilung im SMZ Ost wird ein unver-meidbarer Effekt auf den Patientenandrang im Bereich der Kinderophthalmologie im AKH Wien erwartet. Die dortige Kapazität der kinderopht-halmologischen Ambulanz ist derzeit voll aus-geschöpft und habe beim derzeitigen Personal-stand keinen Spielraum einen weiteren Anstieg abzufangen. Es wird daher insbesondere be-fürchtet, dass Kinder mit Strabismus (Schielen) nicht mehr rechtzeitig behandelt werden kön-nen. Die Krankenanstalt Rudolfstiftung hat laut Aussage der Universitätsaugenklinik seit länge-rem keine nennenswerte Kapazität im Bereich Schielambulanz bzw. kaum operative Eingriffe durchgeführt.

In Wien würde nur mehr, als Alternative zum AKH Wien, die Augenabteilung im Hanusch Krankenhaus mit strabologischer Expertise bleiben. Schieloperationen können dort aber erst ab dem 3. Lebensjahr auf Grund fehlender Verfügbarkeit einer Kinderanästhesie durchge-führt werden. Die Ambulanz im Hanusch Kran-kenhaus ist ebenso bereits stark überlaufen.

Es besteht somit seitens des AKH Wien die ernste Sorge, diese wird von der WPPA geteilt, dass gerade die ophthalmologische Versorgung von Kindern massiv unter der Umstrukturierung leiden wird.

Mit diesen Bedenken konfrontierte die WPPA Herrn Generaldirektor Prof. Dr. Janßen in einem Schreiben vom 16.3.2016

In einem Antwortschreiben vom 30.3.2016 wird von Herrn Generaldirektor festgehalten, dass die

III Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 35

Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen sinnvoll und notwendig sei, neben der Nutzung von Synergien könne u.a. eine höhere Effi zienz und Qualität der Notfallversorgung gewährleis-tet werden, da durch die Konzentration immer kompetente Expertinnen und Experten vor Ort seien. Das Augenzentrum in der Krankenanstalt Rudolfstiftung organisiere auch die augenheil-kundliche Versorgung im gesamten Wr. KAV. Screening und Versorgung von Neugeborenen im SMZ Ost solle konsiliarisch durch Ärztinnen und Ärzte des neuen Augenzentrums erfolgen. Die operative Versorgung von Kleinkindern würde ebenfalls in der Krankenanstalt Rudolfstiftung mit Anästhesiebereitstellung durch das Donau-spital erfolgen. Wo die konservative Behand-lung von Kindern mit Strabismus durchgeführt werden solle, sei noch nicht klar. Betreffend die ophthalmologische Versorgung für Patientinnen und Patienten aus dem 21. und 22. Wiener Ge-meindebezirk wurden im Schreiben des Herrn Generaldirektors erste Überlegungen angestellt. Eine Detailplanung werde im Zuge des Realisie-rungskonzeptes gemeinsam mit den Expertin-nen und Experten im Detail bearbeitet werden.

Das Schreiben des Herrn Generaldirektors konn-te die Sorge der WPPA nicht zerstreuen.

Die WPPA sieht folgende Fragen nicht zufriedenstellend geklärt bzw. gelöst:

• Operative Versorgung der Frühgeborenen: Für operative Eingriffe ist eine Weiterleitung ans AKH Wien geplant. Die weiteren Kontrollen sind im Augenzentrum vorgesehen. Frühgebo-rene werden also mehrmals durch Wien transportiert. Zudem werden Schnittstellen-probleme befürchtet.

• Operative und konservative Versorgung der Kinder mit Strabismus: Es werden massive Kapazitätsengpässe befürchtet.

• Patientinnen und Patienten mit Polytrauma inklusive Augenverletzung: Bis dato konnten diese im SMZ Ost sowohl unfallchirurgisch als auch augenfachärztlich versorgt werden. Nun steht für diese umfassende Versorgung in einem Haus nur mehr das AKH Wien zur

Verfügung. Es ist geplant, diese Patientinnen und Patienten, soweit sie nicht vor Ort von einem Augenkonsiliararzt aus dem Augenzen-trum begutachtet und akut versorgt werden können, in die Krankenanstalt Rudolfstiftung zu transferieren.

• Patientinnen und Patienten im 21. und 22. Bezirk Zurzeit sind im 21. Bezirk fünf Augenärztin-nen und Ärzte und im 22. Bezirk sieben Augenärztinnen und Ärzte mit allen Kassen tätig. Schon jetzt berichten Patientinnen und Patienten von Wartezeiten bis zu einem halben Jahr auf Termine. Neben der Finanzie-rung eines erweiterten Leistungsspektrums durch die Krankenkassen im gesamten nie-dergelassenen Bereich wird eine Aufstockung der Zahl der Kassenplanstellen im 21. und 22. Bezirk unumgänglich sein.

• Auch hinsichtlich der Notfallversorgung insbesondere an Wochenenden wird für den 21. und 22. Bezirk seitens der WPPA eine Anlaufstelle (zumindest niedergelassene Fachärztinnen und -ärzte), gefordert.

Der ärztliche Direktor des SMZ Ost informierte die WPPA im März 2017, dass zwischen der Ge-neraldirektion des KAV und dem SMZ Ost eine Übereinkunft bezüglich der Aufrechterhaltung einer eigenen Augenambulanz mit Eingriffsraum im SMZ Ost getroffen wurde. Die WPPA regt an, die Augenambulanz im SMZ Ost nicht nur im Tagbetrieb (8 Uhr bis 16 Uhr) zu führen, sondern sie 24 Stunden täglich in Betrieb zu nehmen.

Die WPPA wird die weitere Entwicklung kritisch verfolgen.

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36 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

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6. Mehr-Klassen-Medizin und starker Anstieg von Wahl-Fachärztinnen und

Wahl-Fachärzten in Wien

Der WPPA wird von Patientinnen und Patienten immer wieder von sehr langen Wartezeiten auf Termine im niedergelassenen Bereich, insbeson-dere in den Fächern Orthopädie, Augenheilkun-de, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie bzw. Termine auf eine MRT-Untersuchung und eine Schild-drüsen-Szintigraphie berichtet. Um monatelan-gen Wartezeiten zu entgehen, müssen viele Pa-tientinnen und Patienten eine Wahlärztin bzw. einen Wahlarzt aufsuchen und dabei tief in die Tasche greifen. Wahlärzte sind Ärzte ohne Kas-senvertrag, d. h. sie sind in ihrer Honorargestal-tung frei und an keine Ober- oder Untergrenze gebunden. Da die Honorare meist deutlich hö-her sind als die Vertragstarife der Krankenver-sicherungen, können für die Patientinnen und Patienten bis zu mehrere Hundert Euro fi nanzi-eller Eigenanteil entstehen. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei Einreichung der Honorarnote lediglich 80 Prozent des Tarifs, den eine Ärztin bzw. ein Arzt mit Kassenvertrag für dieselbe Leistung erhalten würde, überwiesen. Die WPPA sieht die zunehmende und als „Wahl-möglichkeit“ promotete Privatisierung des Ge-sundheitswesens mit großer Besorgnis. Gerade besonders vulnerable und gesundheitsgefähr-dete Gruppen z.B. chronisch Kranke, arme und sozial benachteiligte Menschen, kinderreiche Familien, Bezieherinnen und Bezieher von Min-destsicherung und Mindestpensionen haben meistens keine Wahl. Sie sind in einem zuneh-mend auf Profi t ausgerichteten Gesundheits-wesen unterlegen und tragen trotz aufrechter Krankenversicherung die volle Last der schlei-chenden Rationierung mit einhergehender Man-gel- und Fehlversorgung.

Der Trend zur Wahlarztordination verschärft die Lage auch für die ärztliche Grundversorgung:

Aufgrund von Hinweisen hat die WPPA bei Kin-derärztinnen und Kinderärzten in Simmering und Favoriten im Jahr 2016 eine telefonische Umfrage bezüglich eines freien Ersttermines durchgeführt. Sämtliche Kassenordinationen in den beiden bevölkerungsstarken Bezirken wink-ten ab: Aufnahmestopp wegen Überlastung! Finanziell sehr wohlgestellte Familien können ohne Probleme rasch einen Termin erhalten. Den derzeit 82 kinderärztlichen Ordinationen mit Kassenvertrag stehen 107 Ordinationen ohne Kassenvertrag (Wahlarzt-Ordinationen) gegen-über. Diese Situation zwingt allerdings auch Eltern, die sich den Besuch einer Wahlarztordi-nation aufgrund ihrer fi nanziellen Verhältnisse eigentlich nicht leisten können dazu, das knap-pe Budget für einen raschen Termin in einer Wahlarztordination auszugeben. Zudem führt die knappe Versorgung mit Kassenplanstellen zu einem Ansturm auf die Spitalsambulanzen, was wiederum dort für Überlastung und stun-denlanges Warten sorgt.

Wiederholte Forderung der WPPADie WPPA richtete im vergangenen Jahr einen eindringlichen Appell an die Jahr einen eindringlichen Appell an die verantwortlichen Systempartner, die Versorgung im niedergelassenen Bereich in den unterversorgten Bezirken und in den Mangelfächern auszubauen und auf tragfähige Beine zu stellen. Dazu gehört unabdingbar eine verlässliche Versorgung im niedergelassenen Bereich auch an den Tagesrandzeiten und an den Wochenenden und Feiertagen.

Insbesondere für die Versorgung von Kin-dern und Jugendlichen ist nach den Grund-sätzen eines „Best Point of Service“ ein Primärversorgungsmodell zu etablieren.

III Organisations- und Strukturmängel im Gesundheitssystem

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IV Behandlungsfehler und Pfl egemängel

WPPA – Bericht über das Jahr 2016 37

Behandlungsfehler und Pfl egemängelBehandlungsfehler und Pfl egemängel Behandlungsfehler und Pfl egemängelBehandlungsfehler und Pfl egemängelBehandlungsfehler und PflegemängelBehandlungsfehler und Pfl egemängel Behandlungsfehler und Pfl egemängelBehandlungsfehler und Pfl egemängel Behandlungsfehler und Pfl egemängel

Diagramm über die wesentlichen Arbeitsschritte zum Zweck der außergerichtlichen Schadensregulierung

Eingabe durch Klienten

Einholen der Vollmacht

Einholen von Stellungnahmen und Dokumentationen der KH, Ärzte, Wohn-und Pfl egeheime zum Vorbringen der Klienten

Prüfen der Unterlagen durch Referenten der WPPA

wenn Behandlungs- oder Pfl egefehler mit einem eingetretenen Schaden vermutet wird:

Vorlage der gesamten Unterlagen an einen Vertrauensarzt oder Pfl egesachverständigen der WPPA zur Überprüfung, ob ein Behandlungs-oder Pfl egefehler vorliegen könnte

Behandlungs-oder Pfl egefehler liegt MÖGLICHERWEISE vor: Behandlungs-oder Pfl egefehler liegt NICHT vor:

Argumentation der Rechtsauffassung gegenüber dem Rechtsträger des Krankenhauses, Wohn-

und Pfl egeheimes oder dem niedergel. Arzt ggf. mit dem begründeten Ersuchen, eine Meldung an

die Haftpfl ichtversicherung zu erstatten

Prüfung, ob der Fall im HF oder PF vorgelegt werden könnte

Information, Aufklärung und rechtliche Beratung des Klienten

Erstellung des Berichtes für HF oder PF

Verhandlungen über eine sofort mögliche außergerichtliche Entschädigung des Klienten oder die Bestellung eines Gutachters

Einigung über außergerichtliche Entschädigung bzw. Prozesskostenablöse

keine Einigung über eine mögliche Entschädigung

Information, Aufklärung und rechtliche Beratung des Klienten über mögliche weitere

Vorgangsweise außerhalb der WPPA

wird im Gutachten ein Behandlungs- oder Pfl egefehler festgestellt:

neuerliche Verhandlungen mit Versicherung oder Rechtsträger über eine Entschädigung

Einigung über außergerichtliche Entschädigung bzw. Prozesskostenablöse

keine Einigung über eine mögliche Entschädigung:Information, Aufklärung und rechtl. Beratung des Klienten über mögliche weitere Vorgangsweise

außerhalb der WPPA

Einigung über einen zu bestellenden Gutachter

Beauftragung des Gutachters durch WPPA Rechtsträger bzw. Vers.

wird im Gutachten kein Behandlungs- oder Pfl egefehler festgestellt:

Information, Aufklärung u. rechtl. Beratung d. Klienten, ev. Vorlage an HF/PF

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38 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

1. Allgemeines

IV Behandlungsfehler und Pfl egemängel

Die Beziehung zwischen Patientinnen bzw. Pa-tienten und den Gesundheitsdiensteanbietern wird von verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt. Die Rechtsgrundlage für diese Bezie-hung bildet im Normalfall der Behandlungs-vertrag, dessen Abschluss die Vertragspartner zu zahlreichen Rechten und Pfl ichten führt. Die Gesundheitsdiensteanbieter sind u.a. zu einer Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft, zur Aufklärung, zur Verschwie-genheit und zur Dokumentation verpfl ichtet. Dem gegenüber bestehen bei Patientinnen und Patienten u.a. die Pfl icht zur Zahlung des Hono-rars, Auskunfts-, Duldungs- und Mitwirkungs-obliegenheiten. Kommt es aufgrund der schuld-haften Verletzung dieser Pfl ichten aus dem Behandlungsvertrag zu einem Schaden an der Patientin oder dem Patienten, können Schaden-ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die WPPA unterstützt Patientinnen und Pati-enten, Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen bei der Klärung vermuteter

medizinischer Behandlungsfehler und Pfl ege-mängel sowie bei der außergerichtlichen Gel-tendmachung von Schadenersatzansprüchen. Dazu bedarf es zahlreicher Gespräche mit den Klientinnen und Klienten sowie der Einholung von Stellungnahmen samt Unterlagen von den betroffenen Krankenhäusern, Ärztinnen bzw. Ärzten oder sonstigen Institutionen. Im Rah-men der Verhandlungen mit den Rechtsträgern oder den Haftpfl ichtversicherungen der Gesund-heitsdiensteanbieter kann nach Einholung der entsprechenden Sachverständigengutachten schließlich eine außergerichtliche Einigung an-gestrebt werden.

Im Folgenden sollen einige im Berichtsjahr 2016 abgeschlossene Fälle dargestellt werden, in denen Schadenersatzzahlungen aufgrund nachgewiesener Behandlungsfehler, Aufklä-rungsmängel und Pfl egemängel von den Haft-pfl ichtversicherungen oder Rechtsträgern der Krankenanstalten und den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erreicht werden konnten.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 39

2. Behandlungsfehler in Krankenanstalten

WPPA 667204/13 – Keine Zustimmung der Patientin zu der gewählten Operationsmethode

Eine 66-jährige Patientin unterzog sich in einem städtischen Spital einer Hysterektomie (Entfer-nung der Gebärmutter). Da der Patientin bei ei-nem Voruntersuchungstermin an der gynäkolo-gischen Ambulanz desselben Hauses mitgeteilt worden war, dass aufgrund der bestehenden Verwachsungen zwischen Uterus und Rektum-wand keine vaginale Operation möglich sei, hatte die Patientin keine Einwilligung für die-se Operationsmethode gegeben. Dennoch wurde der Eingriff vaginal durchgeführt.

Bei dem Eingriff verwirklichten sich dann genau jene Risiken, welche die Patientin vermeiden wollte: Bereits zu Beginn des Eingriffes wurde trotz Erkennen der schlechten Herabziehbar-keit des Uterus mehrmals versucht, das Cavum Douglasi zu eröffnen, wodurch es zu einer Ver-letzung des Dickdarms kam, sodass eine akute Rektumresektion durchgeführt werden musste. Weiters kam es durch die Operation zu einer ge-störten Blutversorgung des linken Harnleiters und in der Folge zum Auftreten einer Harnfi stel, wobei eine Neuimplantation des linken Harn- leiters notwendig wurde. Schließlich verblieb nach dem letzten operativen Eingriff auch eine Harninkontinenz.

Es konnte eine angemessene fi nanzielle Ent-schädigung für die Patientin erreicht werden.

WPPA 842793/13 – Verletzung der Speiseröhre zu spät erkannt

Bei einem 55-jährigen Patienten wurde in ei-nem städtischen Krankenhaus aufgrund eines Zwerchfellbruchs und bestehenden Sodbren-nens eine laparoskopische Operation zur Kor-rektur des Bruchs und zur Behebung der Refl ux-beschwerden durchgeführt. Einen Tag nach der

Operation verschlechterte sich der Zustand des Patienten. Bei den anschließend durchgeführ-ten Untersuchungen wurde festgestellt, dass es zu einer Verletzung der Speiseröhre gekommen war. Durch das Eindringen des Speisebreis in den Brustraum entstand eine Sepsis mit beginnen-dem Multiorganversagen. Es musste eine Notope-ration durchgeführt werden, der ein mehrmona-tiger stationärer Aufenthalt einschließlich einer Behandlung an der Intensivstation folgte. Die eröffnete Bauchdecke musste in zwei weiteren Eingriffen wieder verschlossen werden. Der Pa-tient hatte mehrere Monate ein mobiles VAC-Sys-tem. Weiters entwickelten sich im Rahmen des Intensivaufenthaltes ein Dekubitus an der Ferse, Gefühlsstörungen im Bereich der Vorfüße sowie Lähmungserscheinungen im Bereich des Armes.

Im Rahmen des eingeholten Gutachtens wurde festgestellt, dass bereits bei Beendigung der ur-sprünglichen Operation weitere Untersuchun-gen zum Ausschluss einer Verletzung der Spei-seröhre durchzuführen gewesen wären, welche jedoch verabsäumt wurden.

Es konnte eine angemessene fi nanzielle Ent-schädigung für den Patienten erreicht werden.

WPPA 168033/15 – Produktmangel, Arterienkanüle abgerissen und im Körper der Patientin verblieben

Eine 75-jährige Patientin wurde in einem Unfall-krankenhaus für eine Operationsvorbereitung mit einer Arterienkanüle versorgt. Diese Kanüle riss ab, sodass ein ca. 3 cm langes Stück in der Arteria radialis der Patientin verblieb. Da der Patientin von einer Entfernung des Fremdkör-pers abgeraten wurde, solange eine ausreichen-de Durchblutung besteht, befi ndet sich dieser bis dato in der Arterie.

Gegen den Medizinproduktehersteller der Ka-nüle wurden Ersatzansprüche geltend gemacht,

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40 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

IV Behandlungsfehler und Pfl egemängel

da man davon ausging, dass der Abriss auf eine Materialschwäche zurück zu führen war.

Unter Berufung auf die Judikatur des Obers-ten Gerichtshofes, wonach selbst bei Ausblei-ben körperlicher Schmerzen durch einen zu-rückgebliebenen Fremdkörper ein (seelisches) Schmerzengeld zusteht (konkret hatte die Pati-entin zusätzlich ja sogar auch leichte körper-liche Schmerzen), konnte die Bereitschaft des Medizinprodukteherstellers erwirkt werden, an die Patientin eine fi nanzielle Entschädigung zu leisten.

WPPA 262615/15 – Mangelhafte Antibiose führt zu Nierenverlust

Eine 22-jährige Patientin unterzog sich nach jahrelangen rezidivierenden Harnwegsinfekten in einem privat gemeinnützigen Spital einer ge-planten Nierensteinoperation. Drei Monate vor der OP war eine behandlungsbedürftige Nie-renhohlsystemerweiterung mit chronischem Harnstau und multiresistentem Keimbefall er-kannt und antibiotisch behandelt worden.

Allerdings war diese Behandlung mangels ex-akter Medikation nicht ausreichend effi zient. Während der nunmehr durchgeführten Nieren-steinoperation wurde ebenfalls keine ausrei-chende Antibiose verabreicht. Es kam zu einer schweren Urosepsis, die rechte Niere musste schließlich entfernt werden.

Die Patientin erhielt eine fi nanzielle Entschädi-gung mit Anerkenntnis für zukünftige kausale Forderungen.

WPPA 476039/15 – Oberarmbruch nicht erkannt

Ein 11-jähriger Patient wurde nach einem Sturz wegen Schmerzen im Bereich des rechten Arms in einem städtischen Krankenhaus vorstellig. Es wurde eine Röntgenuntersuchung durchgeführt und den Eltern mitgeteilt, dass keine Fraktur vorliege. Da bis am nächsten Tag der Oberarm stark anschwoll und das Kind weiterhin über

starke Schmerzen klagte, suchten die Eltern mit dem Kind ein anderes Krankenhaus auf, wo ein Oberarmbruch rechts diagnostiziert und ent-sprechend behandelt wurde.

Der Patient erhielt für die durch die Diagnose- und Therapieverzögerung verursachten Schmer-zen eine Entschädigung.

WPPA 611435/15 – Unvollständigdurchgeführte Operation eines Karpaltunnelsyndroms

Ein 62-jähriger Patient unterzog sich an einem städtischen Krankenhaus einer Operation we-gen eines Karpaltunnelsyndroms an der rech-ten Hand. Postoperativ litt er unter sehr starken Schmerzen. Erst vier Monate nach diesem Ein-griff wurde eine Revisionsoperation durchge-führt, bei der festgestellt wurde, dass das Re-tinaculum fl exorum (Band) beim Ersteingriff nicht vollständig durchtrennt worden war und dies zu einer Einengung der Nerven und zu den Schmerzen führte.

Der Patient erhielt für die durch den Behand-lungsfehler und die Revisionsoperation verur-sachten Schmerzen eine angemessene Entschä-digung.

WPPA 673709/15 – Gewebeentnahme ohne Zustimmung des Patienten

Ein 35-jähriger Patient unterzog sich in einem städtischen Krankenhaus einer Kieferplatten-entfernung. Im Zuge der Plattenentfernung wur-de ohne vorherige Aufklärung und ohne Zustim-mung des Patienten eine Gewebeprobe im Be-reich der Zungenspitze entnommen.

Der Patient hatte langanhaltende Schmerzen im Bereich der Zungenspitze und gab an, er hätte bei vorheriger Aufklärung einer Gewebeent- nahme nicht zugestimmt.

Er erhielt daher eine fi nanzielle Entschädigung.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 41

WPPA 683266/15 – Bei Operation Tuch in Wunde vergessen

Bei einer 80-jährigen Patientin wurde nach einer Oberschenkelprellung mit Bildung eines Bluter-gusses eine Hämatomausräumung in Vollnarko-se in einem Unfallspital durchgeführt. Bei dem Eingriff wurde ein Tuch in der Wunde verges-sen. Die Zahl der im Rahmen des Eingriffes ein-gebrachten und wieder entfernten Tupfer bzw. Tücher war nirgends exakt vermerkt worden. Erst sechs Wochen nach dem Eingriff wurde das Fremdgewebe im Rahmen einer Revisionsopera-tion entdeckt und entfernt. Durch das vergessene Tuch kam es zu einer verzögerten Wundheilung mit Schmerzen und weiteren Krankenhausauf-enthalten. Weiters verblieben als Dauerschaden ein ausgeprägter Substanzdefekt im Bereich des Oberschenkels, ein motorisches Defi zit beim Strecken des Beines sowie ein Lymphödem.

Die Patientin erhielt eine fi nanzielle Entschädi-gung von Seiten der zuständigen Haftpfl ichtver-sicherung.

WPPA 857037/15 – Ultraschalluntersuchung verweigert, Blinddarmentzündung nicht erkannt

Eine 37-jährige Patientin suchte mit massiven Bauchschmerzen und Erbrechen die Notfallab-teilung eines städtischen Spitals auf. Es wur-de eine Blutuntersuchung durchgeführt und eine Ultraschalluntersuchung angeordnet. Die Ultraschalluntersuchung wurde jedoch nicht durchgeführt, da der diensthabende Radiologe laut Krankengeschichte angab, dass er „um Mit-ternacht sicherlich keinen Ultraschall machen werde“. Die Patientin wurde dann nach Durch-führung eines Röntgens und Begutachtung durch einen Chirurgen trotz weiterhin starker Schmerzen mitten in der Nacht nach Hause ge-schickt, eine stationäre Aufnahme zwecks weite-rer Abklärung erfolgte nicht. Da die Patientin die Schmerzen am nächsten Tag nicht mehr ertrug, suchte sie ein anderes Krankenhaus auf, wo un-verzüglich eine CT-Untersuchung durchgeführt und eine akute Blinddarmentzündung festge-

stellt wurde. Die Patientin musste notoperiert werden.

Der Patientin wurde für die verlängerten Schmerzen fi nanziell entschädigt.

WPPA 910062/15 – Darmverschluss nicht erkannt

Ein 26-jähriger Patient wandte sich wegen star-ker Bauchschmerzen an ein städtisches Kran-kenhaus. Im Rahmen der Untersuchung wurde Blut abgenommen. Der Patient erhielt eine Infu-sion und wurde dann mit dem Hinweis, es lie-ge eine Darmgrippe vor, entlassen. Da sich die starken Bauchschmerzen durch die Behandlung am städtischen Krankenhaus nicht besserten, wurde der Patient anschließend in einem ande-ren Krankenhaus vorstellig, wo mittels Röntgen-untersuchung ein Darmverschluss festgestellt wurde. Eine zeitnahe operative Sanierung wurde durchgeführt.

Der Patient erhielt für die während der Diagno-se- und Therapieverzögerung erlittenen Schmer-zen eine Entschädigung.

WPPA 70752/16 – Verlust einer Gewebe- biopsie, dadurch Diagnoseerschwernis

Eine 36-jährige Patientin wandte sich zur Unter-suchung ihres auswärts biopsierten Lungenge-webes an ein städtisches Spital um eine Diagno-se bei unklarer Symptomatik zu erhalten.

Es wurde eine partielle Diagnose gestellt und eine weiterführende Diagnostik empfohlen. In der Folge ersuchte die Patientin um Rückgabe der Gewebsproben für eine weitere Diagnostik in den USA.

Nach aufwendiger Suche konnten diese im Kran-kenhaus nur unvollständig retourniert werden, ein Teil war in Verstoß geraten.

Das verschwundene Gewebe war für die Pati-entin kostbar, da die therapeutische Begleitung zur operativen Gewebegewinnung nicht wieder-

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42 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

IV Behandlungsfehler und Pfl egemängel

holbar war: Sie hatte dafür ihre ansonsten erfor-derliche Steroidbehandlung unterbrochen und darunter entsprechend gelitten.

Die Patientin erhielt eine fi nanzielle Entschädi-gung.

WPPA 217232/16 – Druckulcus durch nicht kontrollierte Korkschiene

Ein 3-jähriges Mädchen zog sich bei einem Unfall im Ausland eine Wachstumsfugenlösung im Bereich des linken Außenknöchels zu. In ei-nem Unfallspital in Wien wurde der im Ausland angelegte Gipsverband entfernt und für eine leichtere Beweglichkeit eine Korkschiene ange-legt. Aufgrund starker Druckschmerzen durch den neuen Verband wurden die Eltern mit dem Kind noch am selben Tag neuerlich im Spital vorstellig.

Es wurde die Abnahme der Schiene, Hautkon-trolle sowie Anlage eines gepolsterten Gipses angeordnet, jedoch nicht durchgeführt. Die El-tern und das Kind wurden von einem Kranken-hausmitarbeiter im Wartebereich vor dem Gips-zimmer wieder nach Hause geschickt. Bei der nächsten Kontrolle wurde die Schiene entfernt und ein ca. 3 cm großes, tiefes Druckgeschwür an der Ferse entdeckt, welches erst nach wo-chenlanger Behandlung abheilte.

Das Spital bestätigte in seiner Stellungnahme, dass starre Verbände, die Schmerzen verursa-chen, grundsätzlich abgenommen werden müs-sen und die Haut kontrolliert werden muss.

Die junge Patientin erhielt eine angemessene fi nanzielle Entschädigung.

WPPA 539168/16 – Segmentverwechselung bei Operation

Eine 69-jährige Patientin unterzog sich aufgrund einer Zyste im Bereich der Halswirbelsäule und „quälender“ Schmerzen einer Operation in einem städtischen Krankenhaus. Die fortbestehenden postoperativen Beschwerden führten zu einer

bildgebenden Abklärung mit dem Ergebnis, dass es im Rahmen der Operation zu einer Segment-verwechslung kam.

Die Patientin musste sich einer nochmaligen Operation unterziehen. Postoperativ war sie be-schwerdefrei.

Die Patientin erhielt eine fi nanzielle Entschädi-gung.

WPPA 564221/16 – Implantat nach Entfernung in Verstoß geraten, Beweisproblem für Patientin

Eine 79-jährige Frau erhielt in einem städtischen Spital aufgrund einer Oberschenkelfraktur eine Verplattung. Der Heilungsverlauf war unauffällig. Vier Monate postoperativ brach jedoch diese Os-teosyntheseplatte ohne vorangegangenes Trauma. Die Patientin musste erneut operiert werden. Mangels Trauma ging man von einem Material-fehler des gebrochenen Implantates aus.

Dem Ersuchen des Implantaterzeugers auf Zu-sendung der Platte zur Überprüfung, konnte nicht entsprochen werden - sie war im Kran-kenhaus in Verstoß geraten. Die Platte hätte zur Beweissicherung im Krankenhaus aufbe-wahrt oder der Patientin übergeben werden müssen.

Für die Patientin konnte daher vom Rechtsträ-ger des Krankenhauses eine Entschädigung er-wirkt werden.

WPPA 588355/16 – Spinalnadel in Lendenwirbelsäule verblieben

Eine 30-jährige Patientin wurde für eine dringli-che Kaiserschnittentbindung mittels Anästheti-kum, welches mit einer Spinalnadel im Bereich des 4. Lendenwirbels eingebracht wurde, vorbe-reitet. Diese Anästhesie war allerdings nur par-tiell wirksam, sodass unter Zeitdruck auf eine andere Art der Betäubung umgestiegen werden musste. Die Kaiserschnittentbindung konnte dann problemlos durchgeführt werden.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 43

Etwa drei Jahren nach der Geburt führten Be-schwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule zu einer radiologischen Abklärung, dabei wurde ein verbliebener, abgebrochener Nadelrest ent-deckt. Für eine anstehende MR-Untersuchung muss der Nadelrest operativ geborgen werden. Die Patientin wurde fi nanziell entschädigt.

3. Behandlungsfehler im Privatspital

WPPA 339086/14 – Zu späte Transferierung vom Privatspital ins Akutspital; Patient verstorben

Ein 63-jähriger Patient stand wegen starker Rü-ckenschmerzen und Atembeschwerden in Be-handlung eines Privatspitales und wurde dort von einem orthopädischen Belegarzt betreut. Im Rahmen des stationären Aufenthaltes wur-den verschiedene Untersuchungen von einem als Konsiliararzt beigezogenen Internisten durchge-führt, bei denen jedoch das Herz betreffend keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Wenige Tage nach der Einlieferung in das Privatspital traten bei dem Patienten starke Herzbeschwerden auf. Er wurde vom diensthabenden Bereitschaftsin-ternisten des Privatspitals behandelt. Aufgrund der Untersuchungen wurde ein Vorhoffl immern festgestellt und der Verdacht eines Myokardin-farktes ausgesprochen. Schließlich wurde erst nach einigen Stunden eine Transferierung in ein anderes Privatspital zur Durchführung einer Ko-ronarangiographie veranlasst. Der Patient hät-te dort auf diese Akutintervention fünf Stunden warten müssen. Bereits nach zwei Stunden kam es jedoch zu einem Herzkreislaufstillstand. Der Patient wurde reanimiert und in ein städtisches Krankenhaus überstellt, wo er nach Fortsetzen der Reanimation schließlich verstarb. Bei der Obduktion wurden ein älterer Hinterwandin-farkt, eine thrombotisch verschlossene Herzar-terie und eine Myokardischämie festgestellt.

Das eingeholte Gutachten ergab, dass der Pati-ent unverzüglich – bereits vom erstbehandeln-den Privatspital - in ein Akutspital hätte verlegt

werden müssen. Durch rechtzeitig einsetzende Intensivmaßnahmen und eine akute Koronar-intervention hätte der Patient gute Überlebens-chancen gehabt.

Für die Angehörigen konnte eine Entschädigung erreicht werden.

WPPA 830024/15 – Kahnbeinbruch nicht erkannt

Ein 24-jähriger Patient wurde in einem privaten Spital wegen einer Handschwellung rechts ei-ner radiologischen Untersuchung zugeführt. Es wurde kein Hinweis auf eine Fraktur festgestellt. Anhaltende Schmerzen führten zu einer nochma-ligen bildgebenden Untersuchung im niederge-lassenen Bereich, wobei nun eine nicht geheilte Kahnbeinfraktur rechts diagnostiziert wurde.

Eine konservative Therapie (Gips für etwa 8-12 Wochen) war nicht mehr möglich, sodass der Bruch in einem Spital operativ versorgt werden musste.

Da im Erströntgen bereits eine sog. Aufhellungs-linie erkennbar war, wäre u. a. eine spezifi sche Röntgenuntersuchung bzw. eine frühere Kontrolleangezeigt gewesen. Dies hätte eine frühere Diagnose und die Möglichkeit der konservativen Therapie zur Folge gehabt.

Der Patient erhielt eine fi nanzielle Entschädi-gung.

WPPA 868770/14 – Dauerschäden nach Magenbypassoperation

Ein 21-jähriger fremdsprachiger Patient unter-zog sich in einem Privatspital einer Vorsorge- und Gesundenuntersuchung. Dabei wurde ihm vom untersuchenden Chirurgen eine Magen-bypassoperation vorgeschlagen und letztlich auch in dem Privatspital durchgeführt. Postope-rativ kam es u.a. zu einem Darmverschluss, ei-ner mehrmaligen Insuffi zienz von Anastomo-sen, einer Sepsis, einer beatmungspfl ichtigen Lungenentzündung und Abszessbildungen. Dies

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44 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

IV Behandlungsfehler und Pfl egemängel

führte zu ausgedehnten Nachoperationen und einem mehrmonatigen Aufenthalt an der Inten-sivstation eines öffentlichen Krankenhauses, an welches der Patient transferiert werden musste.Bei dem Patienten bestehen Dauerschäden durch eine Peroneuslähmung, ein Kurzdarmsyndrom und ein Dumpingsyndrom.

Bei der Überprüfung durch die WPPA zeig-te sich, dass die Indikation zur Magenbypass-operation nicht gegeben gewesen war: die präo-perativen Gewichtsangaben durch Patient und Arzt differierten und waren aus der Dokumen-tation nicht nachvollziehbar. Der junge Pati-ent hatte vor dem Eingriff nie versucht, sein Gewicht zu reduzieren.

Zudem war dem Operateur klar, dass der Patient in zwei Wochen eine Flugreise antreten musste.Eine rechtmäßige Aufklärung des Patienten über Folgen und Risiken des Eingriffes konnte nicht nachgewiesen werden. Der Patient sprach kein Deutsch, aber fl ießend Englisch. Trotzdem wurde er kurz vor dem Eingriff nur mittels ei-nes deutschsprachigen Aufklärungsbogens in-formiert, obwohl ein englischsprachiger Auf-klärungsbogen erhältlich gewesen wäre. Der Patient glaubte, sich einem kleinen Eingriff zu unterziehen. Einem größeren Eingriff hätte er schon aus Termingründen nicht zugestimmt.

Weiters zeigte sich aus dem Operationsbericht, dass der Patient nicht von dem Belegarzt ope-riert wurde, mit dem er die Durchführung der Operation vereinbart hatte (der Belegarzt führte nur eine intraoperative Magenspiegelung durch).

Die WPPA und die rechtsfreundliche Vertretung des Patienten konnten eine angemessene Ent-schädigung für den Patienten erreichen.

4. Behandlungsfehler im niedergelassenen Bereich

WPPA 1443400/14 – Brustkrebs nicht erkannt

Eine 70-jährige Patientin unterzog sich einer Mammographie in einem radiologischen Insti-tut. Ein Jahr später wurden im Rahmen einer Kontrolle in einem anderen Institut suspekte Läsionen erkannt und weiter abgeklärt.

Im Rahmen der Überprüfung bei der WPPA stell-te sich heraus, dass das in weiterer Folge diag-nostizierte Karzinom bereits in den Mammogra-phiebildern des Vorjahres zur Darstellung kam, welches bis zur tatsächlichen Diagnosestellung beträchtlich an Größe zugenommen hatte. Die Lebenserwartung der Patientin verschlechterte sich durch die Diagnose- und Therapieverzöge-rung wesentlich.

Für die Patientin konnte eine fi nanzielle Ent-schädigung erreicht werden.

WPPA 643236/15 – Infektion nach Infi ltration

Ein 62-jähriger Patient wandte sich an seinen niedergelassenen Orthopäden, der bereits mehr-fach Infi ltrationen wegen eines „schnellenden Fingers“ bei ihm durchgeführt hatte.

Auch bei diesem Termin wurde eine Infi ltrati-on mit Cortison vorgenommen. Eine Aufklärung des Patienten über das erhöhte Infektionsrisiko bei mehrfachen Cortisoninfi ltrationen erfolgte nicht.

An der Infi ltrationsstelle bildete sich eine schwerwiegende Infektion, sodass sich der Pati-ent einer Herdausräumung unterziehen musste. Als Folge der Entzündung kam es zu einer Beu-gesehnenruptur des Mittelfi ngers, die zweimal operativ versorgt werden musste.

Da sich der Patient bei Kenntnis eines erhöhten Entzündungsrisikos nach mehrfachen Cortison-

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 45

infi ltrationen einer neuerlichen Infi ltration nicht unterzogen hätte, erhielt er für die erlittenen Schmerzen eine angemessene Entschädigung.

WPPA 844225/15 – Spritze ohne Indikation falsch verabreicht

Eine 37-jährige Patientin wandte sich wegen ei-nes grippalen Infekts an ihren praktischen Arzt. Da die Patientin die Einnahme eines Antibioti-kums ablehnte, empfahl der Arzt eine Injektion, bestehend aus einer Dreierkombination - Rheu-messer (mit Vitamin B), Diclostad und Volon-A40. Im Bereich der linken Gesäßhälfte - der Injek-tionsstelle - entwickelte sich eine ausgeprägte Delle.

Die Prüfung durch einen Vertrauensarzt der WPPA ergab, dass die Delle mit Vernarbung durch eine Atrophie des Fettgewebes und even-tuell auch der Haut als Folge der Injektion ent-standen sein dürfte. Die ungewöhnliche Me-dikamentenkombination könnte u.a. auch bei exakter intramuskulärer Verabreichung Nekro-sen verursachen. In diesem Fall ist diese Medi-kamentenkombination aber sehr wahrscheinlich zu oberfl ächlich injiziert worden und hat somit zur Delle geführt.

Da eine bei dieser Diagnose und in dieser Form (Wirkstoffkombination) nicht indizierte medi-zinische Behandlung fehlerhaft durchgeführt wurde, erhielt die Patientin eine Entschädigung.

WPPA 487994/16 – Verwechslung eines Gebärmutterhalsabstriches

Eine 64-jährige Patientin war bei ihrem Gynä-kologen, der als Screening-Untersuchung einen Gebärmutterhalsabstrich abnahm. Der Abstrich wurde an einen Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik übersandt. Dieser diagnostizierte: PAP V, Adenokarzinom und empfahleine dringende histologische Abklärung.

Nach Information über diese Diagnose durch ih-ren Frauenarzt vereinbarte die Patientin einen Termin für eine Gebärmutter- und Eierstockent-

fernung in einem Krankenhaus. Dort wurden vor dem geplanten Eingriff noch eine Konisationund Curettage durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass der histologische Befund der Operation nicht mit dem Abstrichergebnis PAP V in Einklang zu bringen war.

Nach Rücksprache mit dem erstbefundenden Facharzt für medizinische und chemische La-bordiagnostik zeigte sich, dass es offenbar bei diesem Facharzt zu einer Verwechslung der PAP Abstrich-Präparate gekommen war und das Prä-parat der Patientin mit PAP II – daher als völlig normal - zu beurteilen war.

Die Patientin erhielt eine angemessene Entschä-digung.

Die andere Patientin, die irrtümlicherweise ei-nen normalen Befund erhalten hatte, wurde laut Facharzt für medizinische und chemische Labordiagnostik über den behandelnden Gynä-kologen sofort ausfi ndig gemacht. Zu einer Be-handlungsverzögerung, die einen zusätzlichen Schaden verursacht habe, sei es bei dieser Pati-entin nicht gekommen.

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46 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

5. Pfl egemängel in Krankenanstalten

IV Behandlungsfehler und Pfl egemängel

WPPA 1506778/14 – Dekubitus aufgrund von Pfl egefehlern

Ein 70-jähriger Patient erlitt bei bereits länger bestehender Parkinsonerkrankung aufgrund ei-ner Lungenentzündung eine schwere Sepsis. Er wurde an der Intensivstation und im Anschluss daran an der Herzüberwachungsstation eines privaten gemeinnützigen Krankenhauses behan-delt.

Kurz vor der Verlegung an die neurologische Abteilung eines städtischen Krankenhauses teilte der Patient seiner Gattin mit, dass er ei-nen Dekubitus erlitten habe. Auf Nachfrage der Gattin wurde vom diensthabenden Personal die Auskunft gegeben, dass es sich „um eine klei-ne Wunde am Rücken“ handle. Im städtischen Krankenhaus wurde jedoch festgestellt, dass ein ziemlich tiefer und großer Dekubitus am Rücken bestand.

Durch die notwendige Behandlung und Versor-gung dieser Wunde wurde die geplante Transfe-rierung in das Rehabilitationszentrum um zwei Wochen verzögert. Zudem war nach dem Aufent-halt in der Rehabilitationsklinik eine Hauskran-kenpfl ege zur Dekubitus-Versorgung notwendig. Das Druckgeschwür musste über ein Jahr lang versorgt werden.

Bei der pfl egefachlichen Prüfung durch die WPPA wurde festgestellt, dass die Dekubitusprophyla-xe nicht ausreichend durchgeführt worden war. Es wurde zudem ein Defekt an der rechten El-lenbeuge beschrieben. Erst elf Tage nach der Feststellung der vorhandenen Dekubiti wurden ärztliche Untersuchungen und Verordnungen betreffend der Dekubiti durchgeführt.

Es wurden weder eine kontinuierliche Schmerz-erfassung noch lindernde Faktoren dokumen-tiert. Eine regelmäßige Schmerzeinschätzung wurde demnach nicht erhoben, geplant und durchgeführt.

Ebenso ließ sich eine Weich- bzw. Mikrolagerung bei längerem Sitzen aufgrund der vorliegenden Dokumentation nicht nachvollziehen (Mobili-sation in den Lehnstuhl). Das dabei bestehende Dekubitus-Risiko wurde nicht beachtet.

Aufgrund dieser Pfl egeversäumnisse erhielt der Patient eine fi nanzielle Entschädigung.

WPPA 194548/15 – Schwere Verbrennung durch heißen Tee

Eine 82-jährige Patientin wurde wegen Übelkeit und Fieber in einem städtischen Krankenhaus stationär aufgenommen. Einen Tag nach der Aufnahme – die Patientin fühlte sich noch sehr schwach – bat die Patientin um frischen Tee. Eine Pfl egeperson brachte der Patientin kochend heißen Tee in einer Kanne mit Klappdeckel und stellte ihn auf das Nachtkästchen. Die Patientin griff nach der Kanne und bemerkte gleich, dass ihr diese zu schwer war, sodass sie versuchte die Kanne wieder auf das Nachtkästchen zurück zu heben. Das gelang ihr aber nicht. Stattdessen kippte die Kanne, und der siedend heiße Tee er-goss sich über die Patientin.

Es wurde eine großfl ächige Verbrennung im Be-reich der rechten Körperhälfte Grad II bis III di-agnostiziert und langwierig behandelt.

Aus der Pfl egedokumentation ergab sich zwei-felsfrei, dass eine entsprechende Vorbereitung von Essen und Trinken erforderlich gewesen wäre. Der Tee hätte der Patientin daher nur trink-fertig in einer Teetasse und somit nicht kochend heiß in einer Kanne übergeben werden dürfen.

Die Patientin erhielt eine angemessene Entschä-digung.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 47

Empfehlu

ng

derWPP

A

Umgang mit alten MenschenUmgang mit alten MenschenV Umgang mit alten Menschen

Eine Spitalsaufnahme ist für jeden Menschen mit psychischer Belastung verbunden, besonders für ältere Menschen mit Demenz oder Morbus Alzheimer, für die ein Ortswechsel große Prob-leme bereiten und die Symptome der Krankheit verstärken kann. Leider werden in den meisten Akutspitälern weder die strukturellen Gegeben-heiten noch die Organisationsabläufe auf diese besonders vulnerable Gruppe von Patientinnen und Patienten abgestimmt.

Auch der Zugang zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung scheint für Pensionistin-nen und Pensionisten schwieriger zu sein, als für jene Menschen, die im Berufsleben stehen. Insbesondere Anträge auf Heilverfahren schei-nen bei dieser Versichertengruppe restriktiv be-handelt zu werden. Oftmals wird ein Antrag mit der Begründung „nicht kurfähig“ abgelehnt oder mitgeteilt, dass ein Heilverfahren keine wesent-liche Besserung bringen könne. In einigen we-nigen Fällen konnte im Berichtsjahr 2016 durch Nachfrage und Argumentation der WPPA nach-träglich doch eine Bewilligung erreicht werden.

WPPA 134740/16, 231282/16, 281856/16, 518029/16, 533183/16, 901181/16 – Ablehnung eines Antrags auf Zuerkennung eines Heilverfahrens

In der WPPA entsteht der Eindruck, dass ver-mehrt Pensionistinnen und Pensionisten die Anträge auf Zuerkennung eines Heilverfahrens abgelehnt werden. Da es sich um freiwillige Leis-tungen der Sozialversicherungsträger handelt, haben Versicherte keine Möglichkeit die Ent-scheidung der Versicherung zu beeinspruchen.

Eine 78-jährige Patientin hatte drei Jahre hin-tereinander eine Ablehnung des Kurantrages bekommen. Da sie an starken Wirbelsäulenpro-blemen und Schmerzen des Bewegungsappara-tes litt und dadurch psychisch sehr belastet war und sich von einer Kur eine Besserung erhoffte, wandte sie sich an die WPPA.

Gerade im Fall dieser Patientin zeigte sich, dass die Standardantworten der Pensionsversiche-

rung nicht besonders einfühlsam sind. Der Ver-sicherten wurde schriftlich mitgeteilt, dass der Antrag abgelehnt wird, da eine anhaltende Bes-serung ihres Krankheitsbildes durch ein Heil-verfahren nicht erzielt werden könne. Gleichzei-tig wurde ihr aber in Aussicht gestellt, dass sie bei einer Verschlechterung neuerlich ansuchen dürfe.

Da der Versicherten aufgrund inhaltlich nahezu identer Befunde im Jahr 2012 jedoch eine Kur bewilligt worden war, die sehr wohl zu einer Verbesserung des physischen und psychischen Zustandes geführt hatte, war es für die WPPA nicht nachvollziehbar, dass die Pensionsversi-cherung auf ihrer Ablehnung beharrte.

Aus Sicht der WPPA sollte für Versicherte nicht der Eindruck entstehen, dass Leistungen für Pensionistinnen und Pensionisten restriktiv vergeben werden. Dies auch unter dem Gesichts-punkt, dass die Zuerkennung von Heilverfahren die Selbständigkeit in den eigenen vier Wänden fördern kann, mögliche Pfl egebedürftigkeit ver-zögern oder sogar verhindern kann.

Da Ablehnungen oftmals ohne persön-liche Untersuchung eines Arztes der Pensionsversicherung erfolgen, regt die WPPA an, insbesondere ältere Versicherte zur Abklärung, ob ein Heilverfahren den Zustand verbessern könnte, zu einer ärztlichen Untersuchung einzuladen. Auch wenn es freiwillige Leistungen sind, sollten diese nicht restriktiv gehandhabt werden.

WPPA 419869/16 – Keine Bewilligung eines Freizeitfahrtendienstes für 96-jährige Patientin

Eine hochbetagte Patientin übersiedelte von ih-rer Wohnung in ein Pensionistenwohnheim. Sie hatte eine Genehmigung für den Freizeitfahrten-dienst und nahm diesen jede Woche von Montag

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48 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Empfehlu

ng

derWPP

A

Empfehlu

ng

derWPP

A

V Umgang mit alten Menschen

bis Donnerstag zum Besuch ihres Pensionisten-clubs in Anspruch. Die Bewohnerin hatte seit 17 Jahren dort ihren Freundeskreis. Mit der Über-siedlung verlor sie den Anspruch auf den Frei-zeitfahrtendienst. Da es ihr nicht mehr möglich war die öffentlichen Verkehrsmittel selbständig zu benutzen und mit ihrem aus der Pension ver-bliebenen Taschengeld nicht so oft Taxifahrten fi nanzieren konnte, verlor sie zu einem Großteil ihre sozialen Kontakte. Der FSW war schließlich in diesem Fall bereit im Kulanzweg einige Fahr-ten pro Monat zu fi nanzieren.

Die WPPA empfi ehlt daher den Frei-Die WPPA empfi ehlt daher den Frei-zeitfahrtendienst jenem Personenkreis zeitfahrtendienst jenem Personenkreis an Heimbewohnerinnen und Heim-an Heimbewohnerinnen und Heim-

bewohnern, denen sonst im Heim die bewohnern, denen sonst im Heim die soziale Isolation droht, im Kulanzweg zu bewilligen.

WPPA 219505 /16 – Mangelnde Unterstützung im Krankenhaus

Eine 95-jährige, geistig orientierte Bewohne-rin eines Pfl egewohnhauses wurde nach einem Sturz nüchtern zur Kontrolluntersuchung in ein Spital gebracht.

Nach der Anmeldung durch den Krankentrans-port wurde an einer Abteilung ein Röntgen an-gefertigt. Wegen einer Verschattung wurde die Patientin zur Abklärung mittels Ultraschallun-tersuchung in eine andere Abteilung des Spitals transferiert. Die Ultraschalluntersuchung wur-de jedoch abrupt beendet, weil die Ärztin zu ei-nem Notfall gerufen wurde.

Die Patientin blieb nur mit einem Leintuch be-deckt auf der Liege zurück, sie fühlte sich nackt und die vier gebrochenen Rippen schmerzten. Nachdem sie eine Weile gewartet hatte und sich niemand mehr um sie kümmerte, zog sie sich mühsam alleine an und suchte verzweifelt ih-ren erstuntersuchenden Arzt. Die Patientin war bis zur Entlassung über sechs Stunden ohne

Getränk und ohne Essen geblieben. Obwohl sie über Hunger klagte, wurde sie auf ihr Zuhause vertröstet.

Die WPPA empfi ehlt, gerade bei hoch- betagten Patientinnen und Patienten entsprechende Hilfestellung durch Personal sicherzustellen.

WPPA 844398/15 – Kosten für ein Sonderklasse-Einbett-Zimmer

Eine hochbetagte Patientin wandte sich we-gen starken Schmerzen an den Arzt ihres Ver-trauens. Dieser diagnostizierte anhand einer CT-Untersuchung einen Bandscheibenvorfall und schlug eine Behandlung in einem privat gemeinnützigen Krankenhaus vor. Der behan-delnde Arzt kündigte an, dass lediglich eine Infi ltration unter Röntgensicht geplant sei und sie nach wenigen Tagen wieder nach Hause ge-hen könne.

Bei der Aufnahme teilte die 92-jährige Dame mit, dass sie eine Zusatzversicherung für ein Sonder-klasse-Zweibettzimmer habe und da keines frei war, vereinbarte sie, dass sie das freie Sonder-klasse-Einbettzimmer vorübergehend in An-spruch nehme, bis ein Bett in einem adäquaten Zweibettzimmer frei sei. Damit war sie einver-standen, da dies für sie fi nanziell leistbar war.

Aus diesen geplanten 2 bis 3 Tagen wurden dann 4 Wochen, da die Patientin während der Infi ltra-tion mehrere leichte Schlaganfälle erlitten hat-te, wodurch sie sehr geschwächt war. Erst als eine Anzahlung eingefordert wurde, realisierte die Patientin, dass sie sich noch immer in einem Sonderklasse-Einbettzimmer befand und dies auch als solches verrechnet wurde.

Nach Kontaktaufnahme der WPPA mit der Di-rektion des Krankenhauses wurde der hochbe-tagten Dame die Hälfte des geforderten Betrages erlassen.

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VI Kommunikation

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1. Allgemeines

An die WPPA wurden im Berichtsjahr öfter Be-schwerden über ein negativ geführtes Kommuni-kationsverhalten von Gesundheitsdienstleistern mitgeteilt. Häufi g vermissten die Betroffenen ein strukturiertes Gesprächsangebot mit einer Terminangabe und einer Ansprechperson, um ihre Anliegen, ihre Gesundheitsfragen und da-mit verbundene Sorgen besprechen zu können. Etliche Personen hatten die Erfahrung gemacht, dass ihre Kompetenz als Patientin- bzw. Patient nicht anerkannt wurde. Lob hingegen gab es für Gesundheitsdienstleister, die sich explizit mit der Patientin bzw. dem Patienten ausein-andersetzen. Bemerkenswert ist, dass nicht die Gesprächsdauer für die Zufriedenheit mit dem Gesundheitsdienstleister ausschlaggebend war, sondern deren empathische und aufklärende Gesprächshaltung.

Diese Beschwerden an die WPPA decken sich mit der in Auftrag gegebenen Studie des BMGF, worin festgestellt wird, dass die Gesamtzufriedenheit der Patientinnen und Patienten im hohen Maß von der Zufriedenheit der Kommunikation ab-hängig ist. Die Befragten führten an, dass ihnen „Zuhören – Verstehen können – Zeit haben, um Entscheidungen bezüglich der Krankheit tref-fen zu können“ wichtig ist. Die Gesprächsqua-lität der Gesundheitsdienstleister, allen voran die ärztliche, liegt auf der Basis verschiedener Untersuchungen, unter dem EU Durchschnitt. Es wurde daher ein Arbeitsauftrag erteilt, der den Nutzen einer standardisierten Gesprächs-führung aufzeigen soll und „Gesprächsqualität in der Krankenversorgung“ als Teil der Gesund-heitsreform erarbeitet. Ziel ist es, das qualitäts-volle Gespräch zwischen dem Gesundheitsper-sonal und den Patientinnen bzw. den Patienten sowie Angehörigen in den Einrichtungen der Krankenbehandlung zu einer zentralen pfl ege-rischen, diagnostischen und therapeutischen Leistung zu entwickeln.

Der Gesundheitsberuf im Wirken mit Men-schen ist nur mittels Kommunikation vor-stellbar. Die angestrebte Verbesserung der Gesprächsqualität wird von Seiten der WPPA sehr befürwortet.

2. Das Gespräch mit Klientinnen und Klienten in der WPPA

Patientinnen bzw. Patienten und Angehörige fi n-den in der WPPA aufmerksame Zuhörende, die Fachwissen, gesetzliche Grundlagen bzw. Richt-linien, Erfahrung den Klientinnen bzw. Klienten zur Verfügung stellen. Es sind Anliegen oder Be-schwerden, mit denen sich Klientinnen bzw. Kli-enten an die WPPA wenden. Vielmals genügt eine telefonische Auskunft. So wird beispielsweise angefragt, „ob bei einem Ordinationsbesuch ein Lichtbildausweis verlangt und eingescannt wer-den darf oder ob die Krankenkasse vom Kran-kenstand abschreiben kann, obwohl der Haus-arzt den Krankenstand verlängert hat oder ob Befunde vom Arzt verrechnet werden dürfen“. Die telefonische und persönliche Beratung wieder-um verbreitet oder vertieft die Fragestellungen, wenn es darum geht, eine Entscheidungsfi ndung zu unterstützen. Bei besonderem Bedarf wird eine Kollegin oder ein Kollege mit ihrem bzw. sei-nem Fachgebiet direkt in die Beratung mit ein-gebunden. Somit wird den Betroffenen in kurzer Zeit bestmögliche Unterstützung angeboten.

Die WPPA stellt oft fest und hört auch in den Beratungsgesprächen „wenn die Kommunikati-on eine bessere gewesen wäre, es gar nicht. zur Beschwerde gekommen wäre“.

Die WPPA empfi ehlt daher, bereits im Vorfeld durch verbesserte Bedin-gungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Qualität der Kommunikation zu fördern.

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WPPA 421472/16 – Eine Sachwalterschaft wurde ohne Wissen der Bezugsperson angeregt

„Die hochbetagte Patientin ist dement, sehr ei-gensinnig und ihre Betreuung ist nicht einfach, daher habe ich Heimhilfen organisiert, die ihr dabei zur Hand gehen“. Eine Angehörige wandte sich mit diesen Worten an die WPPA, nachdem sie ein Schreiben des Bezirksgerichts vorfand, aus dem sie entnahm, dass von der Betreuungsorga-nisation eine Sachwalterschaftsanregung einge-bracht und wieder zurückgezogen worden war. Dies wurde von ihr als ein immenser Vertrauens-bruch gewertet. Die Angehörige hatte für die Pfl e-gebedürftige gesorgt und stand im regelmäßigen, aber nicht immer konfl iktfreien Gespräch mit der Einsatzleitung. In der Beratung mit der WPPA ent-schloss sich die Angehörige zu einem Gespräch mit der Betreuungsorganisation, denn ein Wech-sel hätte sich für die demenzkranke Patientin sehr belastend ausgewirkt und mit der Leistung der Heimhilfe waren sie meistens zufrieden. Die WPPA ersuchte den FSW um ein begleitendes Gespräch und um Prüfung des Pfl ege- und Betreuungsbe-darfs der Patientin mithilfe einer Casemanagerin. Die Angehörige berichtete anschließend, dass die Differenzen offen dargelegt wurden, sodass sie sich schließlich gemeinsam auf eine besser abge-stimmte Arbeitsweise einigen konnten.

Mit Hilfe der WPPA wurde ein gemeinschaftlicher Konfl iktbearbeitungsprozess eingeleitet.

WPPA 833803/16 – Häusliche Versorgung nicht mehr gewährleistet, dringender Pfl egeplatz und gesetzliche Vertretung erforderlich

Die Partnerin eines 80-jährigen zu Impulsdurch-brüchen neigenden, wahnhaften und an fortge-schrittener Demenz erkrankten Mannes wandte sich mit der dringlichen Bitte um Beratung und Unterstützung an die WPPA. Ihr Partner, mit dem

sie nicht zusammenlebte, war in einem verwahr-losten Zustand aus seiner - von ihm selbst devas-tierten - Wohnung in eine öffentliche Krankenan-stalt gebracht worden. Das Krankenhaus drängte auf eine Entlassung des besonders herausfordern-den Patienten. In persönlichen und telefonischen Beratungsgesprächen wurde die Frau von der WPPA angeleitet, welche Schritte zu setzen waren, um eine einstweilige Sachwalterschaft zur Bestim-mung des Aufenthaltsortes zu erlangen und beim FSW einen Antrag auf Förderung für Wohnen und Pfl ege zu stellen. Das bereits vom KH angesetzte Entlassungsdatum wurde storniert, da die Betreu-ung mit mobilen Diensten nicht mehr zu verant-worten war. Das Pfl egschaftsgericht erkannte die Dringlichkeit und Brisanz der Lage und bestellte die Angehörige rasch zur einstweiligen Sachwalte-rin. Der Patient konnte Dank der hervorragenden Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen und Behörden binnen drei Wochen in eine Lang-zeitpfl egeeinrichtung verlegt werden.

Die WPPA stellt immer wieder fest, dass Angehöri-ge die notwendigen Informationen zur Lösung des Betreuungsproblems oftmals mühsam zusammen tragen müssen. Die WPPA empfi ehlt daher für An-gehörige entsprechende Strukturen zur Informationund Beratung bereitzustellen.

WPPA 818872/16 – Die 24-Stunden- Pfl ege war nicht leistbar

Die Angehörige eines pfl egebedürftigen, schwer kranken 70-jährigen Patienten war verzweifelt zum Gespräch in die WPPA gekommen, da diese Form der Betreuung nicht leistbar war. Als Analphabetin wusste sie jedoch nicht, was sie bei der Vertrags-unterzeichnung unterfertigt hatte oder welche Auf-gaben den Betreuungspersonen abverlangt werden durften. Die Personenbetreuer sprachen ebenso schlecht Deutsch wie sie, dadurch kam es zu vie-len Missverständnissen, unter denen auch der Pa-tient litt. Die WPPA trat mit allen Beteiligten ins Gespräch und es konnten im gegenseitigen Einver-nehmen Lösungen gefunden werden. Der Patient entschied sich für eine stundenweise Unterstüt-zung, die vom FSW fi nanziell gefördert wird. Eine Seniorenberaterin beantragte für das eine Monat

3. Beratung und Hilfestellung in Versorgungs-, Betreuungs- und

Pfl egefragen

VI Kommunikation

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der 24-Stunden-Pfl ege den staatlichen Zuschuss und verringerte dadurch die fi nanzielle Belastung. In Begleitung der Seniorenberaterin des FSW wur-de die Angehörige in einem Nachbarschaftszen-trum eingeführt, damit bei Verlust ihres Angehö-rigen soziale Netzwerke vorhanden wären, die ihr zukünftig bei der Korrespondenz und im Zahlungs-verkehr behilfl ich sein würden.

Menschen mit Einschränkungen wie Analphabe-tismus, Sprachdefi zite und sozialer Isolation fällt der Schritt in „die Öffentlichkeit“ schwer. Meist muss der Druck sehr groß sein, dass sie Hilfe su-chen. Mit Extra - Gesprächszeit, wertschätzender Aufmerksamkeit und spezifi schen Angeboten wie die Seniorenberatung können ganzheitliche Lö-sungen eingeleitet werden.

Die WPPA empfi ehlt das Angebot der Die WPPA empfi ehlt das Angebot der Seniorinnen- und Seniorenberatung Seniorinnen- und Seniorenberatung auszubauen, da kaum Kapazitäten für die auszubauen, da kaum Kapazitäten für die

soziale Integration vorhanden sind und soziale Integration vorhanden sind und diese Leistung in kurzer Zeit sehr viel Positives bewirken kann.

4. Beratung und Hilfestellung bei Fragen in der Krankenbehandlung

WPPA 756076/16 – Mangelnde Fokussierung auf die Patientin

Eine 28jährige Patientin wandte sich an die WPPA, da sie sich bei ihrem niedergelassenen Facharzt für Gynäkologen nicht adäquat behandelt fühlte. Sie suchte ihn erstmals wegen einer vermuteten Pilzinfektion auf. Der Patientin war ohne weiteres Gespräch ein Rezept für ein Kontrazeptivum aus-gehändigt worden. Während des Termins wurde ein Telefonat mit einer anderen Patientin geführt, und ohne ihre Fragen zu beantworten, wurde sie aus dem Behandlungszimmer verabschiedet.

Dem betreffenden Arzt wurde von der WPPA die Wahrnehmung der Patientin rückgemeldet.

WPPA 777519/16 – Unannehmbares Verhalten gegenüber einem Patienten

Diagnose und Behandlung eines an Krebs erkrank-ten Menschen wurden von dem erstuntersuchen-den Arzt in einfühlsamer und verständlicher Weise vorgestellt, ein Behandlungsplan vorbereitet. Die Behandlung übernahm eine Fachkollegin, doch sie äußerte zuerst Kritik an dem vorgelegten Behand-lungsplan und begann die Therapie, ohne den Pa-tienten weiter aufzuklären. Sie beantwortete seine Fragen mehrfach nicht und machte einen unwilli-gen Eindruck. Der Patient fühlte sich durch dieses Verhalten zunehmend verunsichert. Schließlich be-lastete den Patienten diese unfreundliche Haltung so sehr, dass er sich der Psychologin im Kranken-haus anvertraute. Diese setzte sich mit dem ersten Arzt in Verbindung, welcher sich ausführlich mit seinen Untersuchungsergebnissen auseinander-setzte und dem Patienten in einem Gespräch mit-teilte, dass nur mehr eine Bestrahlungsbehandlung notwendig war. Der Patient bestand darauf, dass die Ärztin ihn nicht mehr betreuen dürfe und ließ von der WPPA eine Stellungnahme einholen. Die Krankenhausleitung entschuldigte sich beim Pati-enten und bedankten sich für das Feed Back, um eine Qualitätsverbesserung einleiten zu können.

Die WPPA merkt an: Es ist für Patientinnen bzw. Patienten unzumutbar, dass sie mit divergieren-den Ärztemeinungen alleine gelassen werden. Eine gut geführte Kommunikation ist für den Erfolg einer diagnostischen, therapeutischen und pfl e-gerischen Maßnahme relevant, dadurch entsteht Vertrauen und Beteiligung, die das Genesungsge-schehen gerade eines Krebskranken nachweislich begünstigt.

WPPA 388485/16 – Das Vertragsverhältnis wurde von der Ärztin beendet

Eine Patientin und ein Patient wandten sich an die WPPA, weil ihnen die weitere ärztliche Betreuung verweigert worden war. Wegen einer Überweisung für die Operationsfreigabe und Rezepten hatten sie einen gemeinsamen Termin in der Ordination vereinbart. Sie beschwerten sich bei ihr über die zweistündige Wartezeit. Daraufhin hatte die Ärztin

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kurzerhand angeboten, den Patienten noch zu unter-suchen, aber zukünftig stünde sie ihnen nicht mehr zur Verfügung. Die Betroffenen waren darüber sehr gekränkt und sie ersuchten die WPPA um Klärung. Die WPPA trat mit der Medizinerin telefonisch in Kontakt und schilderte die Sicht der Patientin und des Patienten. Die Ärztin fühlte sich überarbeitet und von den beiden immer wieder in Frage gestellt, da diese lange Jahre Stammpatienten des vorhe-rigen Arztes waren. Darum hatte sie nach diesem Konfl ikt den unumstößlichen Entschluss gefasst, das Vertragsverhältnis zu lösen, denn sie hatte kein Vertrauensverhältnis erkennen können. Die WPPA berichtete vom Inhalt des Gesprächs und Patientin als auch Patient konnten das Ergebnis - mit Rück-sicht auf die geäußerte Belastung der Ärztin und dem Hinweis auf ihr Loyalitätsverhalten gegenüber dem ehemaligen Vertrauensarzt - annehmen.

Die WPPA stellt fest: Eine Neuübernahme erzeugt für ältere Patientinnen bzw. Patienten Unsicherheit. Wenn sich aus diesem Umstand Probleme ergeben, sollte von der Ärztin bzw. dem Arzt rechtzeitig ein Gespräch angeboten werden, um eine Vertrauens-bildung zu ermöglichen.

5. Beratung und Konfl iktmoderation

WPPA 304100/16 – Mitaufnahme der Mutter wird vom Krankenhaus abgelehnt

Eine junge Mutter beschwerte sich in der WPPA, weil ihr die Mitaufnahme in die Neonatologie ver-wehrt wurde. Das Baby musste dort nach der Ge-burt zum Drogenentzug aufgenommen werden. Die Kindesmutter beklagte einen unfreundlichen Um-gang mit ihr, wobei sie auch einräumte, mitunter emotional zu reagieren. Die WPPA führte Telefona-te, um die Situation zu erfassen und die Teilnehmer zu einer offenen Gesprächshaltung zu motivieren. Alle Beteiligten sprachen sich zum Wohle des Kin-des für eine bessere Zusammenarbeit aus. Die Kin-desmutter berichtete, dass der Umgang nach dem Gespräch gegenseitig respektvoller geworden war. Nach einem Monat Spitalsaufenthalt konnte das Baby mit nach Hause genommen werden.

Mit Hilfe der WPPA hatte sich die Gesprächsatmo-sphäre entspannt und es konnte die Behandlung konfl iktfrei fortgesetzt werden.

WPPA 863101/16 – Massive Kommunikations-probleme zwischen Angehörigen und Station einer Langzeitpfl egeeinrichtung

Die Gesprächssituation in einer Langzeitpfl egeein-richtung war zwischen Angehörigen und Stations-personal sehr angespannt und die WPPA wurde um Konfl iktklärung dazu gebeten. Aufgrund sehr widersprüchlicher Ansichten zwischen den Ange-hörigen und den betreuenden Personen, was das erforderliche Ausmaß an Unterstützung durch das Pfl egepersonal, die Aktivierung zu Bewegungs- und Therapieprogrammen und dem Bedürfnis der de-menten Bewohnerin nach Ruhe und Rückzugsmög-lichkeit betraf, war ein negatives Gesprächsklima entstanden. Im Rahmen eines von der WPPA beglei-teten Gespräches zwischen den Angehörigen und der Heimleitung präsentierte sich von Anfang an das hohe Ausmaß an Unzufriedenheit und fehlen-dem Vertrauen gegenüber der Station. In dem kon-troversiell, aber ruhig und respektvoll ablaufenden Gespräch fand sich trotz aller Widersprüchlichkei-ten ein elementarer Konsens. Eine Lösung wurde in der Verlegung auf die Nachbarstation gefunden.

Unter Einbindung der WPPA zur Konfl iktmode-ration gelang die Klärung aller Anliegen und es konnte für die Bewohnerin eine annehmbare Lö-sung gefunden werden.

6. Hilfestellung in der Krise

VI Kommunikation

Ein besonders sensibler Umgang ist mit Menschen erforderlich, die sich in einer Krise befi nden. Eine Krise entsteht durch ein Ereignis, das nicht in die subjektive Lebenswelt eingeordnet werden kann und somit nicht mit den eigenen Problemlösungs-fähigkeiten bewältigt werden kann. Eine Krise kann sich anbahnen durch viele kleine Störungen, deren Bewältigung immer schwieriger wird. Es gibt aber auch Schicksalsschläge die unvorbereitet treffen, sodass sie sofort eine schwere Belastung auslösen und aus dem Gleichgewicht werfen. Der Mensch

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steht dadurch unter erhöhtem Stress und es kommt zu verschiedenen Reaktionen - so kann die Krise un-geahnte Aktivitätsschübe auslösen oder zu einer in-neren „Lähmung“ führen. Kommt der Mensch in die-sen Zustand, dann benötigt er professionelle Hilfe.

In der WPPA werden Patientinnen bzw. Patienten und Angehörige vorstellig, die aufgrund einer tra-gischen oder besonders unangenehmen Erfahrung mit einer Gesundheits- oder Pfl egeeinrichtung in ein krisenhaftes Geschehen geraten sind. Vielfach stehen hinter diesem einen Ereignis mehrere be-lastende Situationen, sodass zuvor schon eine Zuspitzung stattgefunden hat. Die Betroffenen er-warten sich von der WPPA Entlastung, Hilfestel-lung und/oder Klärung mit den Verantwortlichen.

WPPA 401354/16 – Die Therapie wurde wegen Differenzen vorzeitig beendet

Die WPPA wurde von der pfl egenden Angehörigen eines betagten und gelähmten Patienten um Un-terstützung ersucht. Der Vater wurde zu Hause mit der Unterstützung einer Personenbetreuerin versorgt, wobei die Angehörige den Nachtdienst übernahm, weil sie tagsüber berufstätig war. Pri-vate Therapien kamen zu teuer und die Thera-peutinnen bzw. Therapeuten mit Kassenvertrag hatten lange Wartezeiten, so war sie froh, als sie eine Ergotherapie auf Kassenbasis organisiert hatte. Nach der Anamneseerhebung kam es mit dem Therapeuten zum Disput über die Therapie. Die Angehörige vermisste einen wertschätzenden Umgang mit ihrer langjährigen Pfl egeerfahrung. Stattdessen wurde vom Therapeuten die Therapie beendet noch bevor sie richtig begonnen hatte. Die Angehörige fühlte sich vom Therapeuten in Stich gelassen. Die WPPA organisierte ein Tref-fen mit den Verantwortlichen und der Angehöri-gen. Zur gegenseitigen Erleichterung konnten die Missverständnisse ausgeräumt und eine Wieder-aufnahme der Therapie erreicht werden.

Die WPPA erfährt immer wieder, wie Angehörige durch jahrelange, aufopferungsvolle Pfl egear-beit an ihr persönliches Limit geraten und so re-agieren sie mitunter anders als erwartet. Über-sehen wird mehrfach, dass sie sich auch zur

Pfl egeexpertin bzw. zum Pfl egeexperten für ihre Patientin bzw. ihren Patienten entwickelt haben. Dies sollte jedoch vom Gesundheitsdienstleister anerkannt und unterstützt werden.

WPPA 186781/16 – Umgang mit Sterbenden und ihren Angehörigen in einem gemeinnützi-gen öffentlichen Krankenhaus

Eine Angehörige suchte die WPPA auf, denn sie konn-te das Bild des sterbenden Partners nicht vergessen. Sie machte den Vorwurf, dass keine Ärztin bzw. Arzt Zeit hatte, um nach ihm zu sehen, als sich sein Ge-sundheitszustand rapide verschlechterte. Erst beim zweiten Termin war es möglich, das Anliegen an das Krankenhaus zu konkretisieren. „Es sollte auf dieser Station besser auf Sterbende und Angehörige einge-gangen werden, wenn diese darum bitten“. Die Stel-lungnahme der Klinikleitung inkl. der Krankenge-schichte ergab keine Anhaltspunkte auf Fehler. Dem Patienten war kurz vor seinem Tod die Aufnahme in die Palliativ Station in Aussicht gestellt worden, aber die Angehörige verstand den Zusammenhang nicht. Die WPPA erläuterte die Aufgabe der Palli-ativ -Station. Die Angehörige ersuchte die WPPA, die Stationsverantwortlichen auf die besonders er-schwerende psychische Belastung von Angehörigen aufmerksam zu machen, die einen solchen Verlust zu ertragen hätten. Könnten sie „Beistand“ des Stati-onspersonals erhalten, dann würden sie sich in ihrer Ohnmacht nicht so alleine fühlen müssen.

Die WPPA empfahl dem Spital, die pallia-tive Versorgung der Patientinnen bzw. Patienten inkl. der Angehörigenbegleitung im Krankenhaus auszubauen.

Die WPPA spricht sich dringend für den Ausbau und die Finanzierung der palliativen ambulanten und stationären Versorgung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche aus. Angehörige sollen in der Trauerbearbeitung begleitet und unterstützt werden. Derzeit sind die Organisationen von Spenden abhängig. Es braucht eine gesicherte Finanzierung und eine Erweiterung des Angebots, damit Sterbende professionell palliativ begleitet werden.

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54 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

VII Kosten KostenKosten KostenKosten KostenKosten KostenKosten Kosten

Auch in diesem Berichtsjahr war die Thema-tik telefonischer und schriftlicher Anfragen zu Kosten breit gefächert. Es betraf die Bezahlung medizinischer und pfl egerischer Leistungen, Selbstbehalte, Kassenansprüche und Kostener-satz durch die gesetzliche Krankenversicherung bei Inanspruchnahme von Wahlarztleistungen und Kosten der Sonderklassebehandlung im Krankenhaus.

Weitere Themen betrafen die Bewilligung und Bezahlung von Heilbehelfen, die Kostenableh-nung von Rettungseinsätzen durch die Kranken-versicherung, die chefärztliche Ablehnung von Medikamenten, die rückwirkende Stornierung von Krankenständen durch die Kasse sowie die Ablehnung von Anträgen für Heilverfahren.

WPPA 291061/16 – Hilfestellung bei der Bewilligung von Dronabinol Tropfen

Eine 66-jährige Patientin litt seit mehreren Jah-ren aufgrund von inoperablen Bandscheiben-vorfällen an ständigen starken Schmerzen. Sie befand sich deshalb in einer Schmerzambulanz eines städtischen Krankenhauses in Betreuung. Ein vor Jahren implantierter Neurostimulator funktionierte nicht mehr ausreichend, sodass die Patientin zusätzlich mit Morphinpräpara-ten behandelt wurde. Die Patientin konnte des-halb kaum mehr den Haushalt bewältigen bzw. mehr als zehn Meter gehen. Eine normale Teil-nahme am Alltag war aufgrund der zusätzlichen schlaffördernden Wirkung der Medikamente kaum möglich. Die Folge davon waren Über-gewicht und eine immer schwächer werdende Rückenmuskulatur. Aufgrund eines Medienbei-trages erfuhr die Patientin von dem Schmerz-mittel Dronabinol, welches in Österreich nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse bewilligt wird.

Auf Nachfrage der WPPA bei der zuständigen Krankenkasse, welche Kriterien zur Bewilligung nötig wären, konnte die Patientin schließlich alle erforderlichen Befunde vorweisen, sodass das Medikament bewilligt wurde.

WPPA 542359/16 – Kuraufenthalt für behinderte Tochter nicht bewilligt

Eine über 70-jährige Patientin erlitt einen Un-fall mit einem Drehbruch des Oberschenkels, Bruch des Schlüsselbeines und Trauma der Halswirbelsäule. Drehbruch des Oberschenkels und Bruch des Schlüsselbeines wurden operativ versorgt. Nach der Operation wurde seitens der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ein Rehabili-tationsaufenthalt nahegelegt und vom Kranken-haus organisiert.

Da die Patientin eine 45-jährige Tochter hat, wel-che aufgrund einer Entwicklungsstörung (Autis-mus) schwerstbehindert ist und nicht alleine leben kann, war ihr der Antritt des Rehabilitati-onsaufenthaltes nicht möglich, denn die Tochter wurde von Geburt an von der Mutter im gemein-samen Haushalt betreut und gefördert.

Zeitgleich wurde bei der Tochter eine schmerz-hafte Lumbalgie bei hochgradiger Skoliose di-agnostiziert und vom behandelnden Arzt ein Kuraufenthalt empfohlen. Aufgrund ihrer Be-hinderung konnte sie keine ambulanten Thera-pien in Anspruch nehmen, daher entstand der Wunsch nach einem gemeinsamen Aufenthalt.

Der Rehabilitationsaufenthalt der Mutter wurde von der Pensionsversicherungsanstalt bewilligt. Für die Tochter wurde seitens der zuständigen Krankenkasse der Kuraufenthalt (trotz Unter-stützung der WPPA) abgelehnt.

Durch die weitere Hilfestellung der WPPA war es möglich, einen gemeinsamen Rehabilitations-aufenthalt für Mutter und Tochter zu organisie-ren. Den Aufenthalt für ihre Tochter musste die Patientin selbst bezahlen, die Therapien für die Tochter führte das Rehabilitationszentrum kos-tenfrei durch. Die Patientin berichtete danach über gute Erfolge beider.

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WPPA 545628/16 – Sonderklasse ohne Zustimmung

Eine 57-jährige Patientin wandte sich zur Be-handlung einer Darmerkrankung an einen Spezialisten. Nachdem dieser eine Operation für medizinisch indiziert erachtet hatte, er-hielt die Patientin mit Zuweisung des Arztes über das Sekretariat eines privat gemeinnüt-zigen Krankenhauses einen Operationstermin. Die Patientin füllte auf dem Aufnahmeblatt aus, dass sie bei der WGKK versichert und beim AMS gemeldet war und über keine Zu-satzversicherung verfügte. Es wurde ihr ein Zwei-Bett-Zimmer zugeteilt und am nächsten Tag erfolgte frühmorgens die Operation. Zur Beruhigung erhielt die Patientin ein Schlafme-dikament und ein Beruhigungsmittel vor der Operation. Die Operation verlief mit einigen Komplikationen, sodass ein mehrwöchiger In-tensivaufenthalt nötig wurde. Erst drei Wo-chen nach Aufnahme erfuhr die Patientin in einem Arztgespräch, dass sie als Sonderklas-sepatientin geführt wurde. Die Patientin war darüber sehr überrascht, da sie diese nie ge-wünscht hatte. Die Patientin wurde daraufhin auf die Allgemeine Klasse verlegt. Bei der Ent-lassung musste die Patientin nur den gesetz-lich vorgeschriebenen Spitalskostenbeitrag leisten, weshalb die Patientin davon ausging, dass der Irrtum sich geklärt hatte und die An-gelegenheit erledigt war.

Sieben Monate später langte bei der Frau eine Zahlungsaufforderung in der Höhe von etwa € 14.000,– ein. Die Patientin konnte durch ihr Antwortschreiben lediglich eine Reduzierung des ausständigen Betrages auf € 10.000,– mit einer monatlichen Ratenzahlung von € 1000,– bewirken. Daraufhin ersuchte die Patientin die WPPA um Unterstützung, da sie den geforderten Betrag keinesfalls aufbringen konnte. Die Re-cherchen ergaben, dass die Patientin die Einver-ständniserklärung für Sonderklasse zwar unter-schrieben hatte, jedoch musste dies im Zeitraum nach der Schlaf- und Präoperationsmedikation und somit unmittelbar vor der Operation erfolgt sein.

Das bedeutet, dass die Patientin zu dieser Zeit nicht einsichts- und urteilsfähig war und so-mit keine gültige Vereinbarung unterschreiben konnte. Weiters wurde von der Patientin weder eine Anzahlung bei der Aufnahme, Teilzahlung oder Endzahlung bei der Entlassung gefordert. Sonst hätte sich der Irrtum mit Sicherheit früher aufgeklärt.

Erst als die WPPA den Fall in der Sendung „Bür-geranwalt“ präsentierte, war das Krankenhaus bereit von der Geldforderung zur Gänze Abstand zu nehmen. Als Folge evaluierte das Spital dies-bezügliche Organisationsabläufe und sagte zu, die Qualitätskontrollen zukünftig zu verbessern.

WPPA 649403/16 – Mit der Zusatz-versicherung kann die Sonderklasse nurim Gesamtpaket abgerechnet werden

Der Patient wandte sich an die WPPA, da er mit der Sonderklasseabrechnung seines Spitals-aufenthaltes in einem öffentlich gemeinnützigen Krankenhaus nicht einverstanden war. Er wolltelediglich die Inanspruchnahme eines Sonder-klasse-Einzelzimmers über seine Zusatzver-sicherung abgerechnet wissen. Da jedoch auch die medizinische Versorgung in der Sonder-klasse verrechnet wurde, war ihm der vertrag-liche Selbstbehalt in Rechnung gestellt worden. Die WPPA stellte fest, dass die Privatversiche-rung nur das Gesamtpaket abrechnet, eine In-anspruchnahme der Sonderklasseversicherung ohne Honorare nicht möglich ist.

Da die private Aufzahlung auf ein Einzelzim-mer dem Patienten wesentlich teurer gekommen wäre, als die Vorschreibung aus dem Selbstbe-halt, akzeptierte der Patient die Verrechnung des gesamten Sonderklasseaufenthaltes mit seiner Versicherung. Die WPPA konnte dem Patienten zu einer leistbare Ratenzahlung verhelfen.

Die WPPA stellt fest, dass Patientinnen und Patienten oftmals zu wenig Kenntnis über die Vertragsbedingungen ihrer Zusatzversicherung haben. Allerdings sollten Patientinnen und Pati-

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enten bereits bei der Aufnahme darauf aufmerk-sam gemacht werden, dass eine Inanspruchnah-me der Sonderklasse-Zusatzversicherung für Teilleistungen eines stationären Aufenthaltes nicht möglich ist.

WPPA 712608/16 – Medizinisch dringlich indizierte OP bei einem Kleinkind, keine Information über Kosten für Sonderklasse-zimmer

Ein vierjähriges Mädchen wurde an einem spä-ten Freitagabend aufgrund des dringenden Ver-dachts auf ein septisches Hüftgelenk von einer Krankenanstalt in NÖ in ein privat gemeinnützi-ges Spital in Wien transferiert. Beim Eintreffen im Spital war für die Anmeldung der Portier zu-ständig. Dieser erkundigte sich beim Vater des Kleinkindes nach dem gesetzlichen Sozialver-sicherungsträger. Vater und Tochter wurde ein Krankenzimmer zugewiesen. Der Erziehungs-berechtigte erhielt zu diesem Zeitpunkt keiner-lei Informationen zu Aufnahme- bzw. Verrech-nungsmodalitäten oder gar über zu erwartende Extrakosten und hatte zu diesem Zeitpunkt auch nichts unterschrieben.

Noch in den späten Abendstunden musste bei der kleinen Patientin am rechten Hüftgelenk eine Ultraschall- gezielte Punktion und eine operative Sanierung mit Gelenksspülung durch-geführt werden. Erst am Beginn der folgenden Woche wurde der Vater ersucht, die Verwaltung aufzusuchen. Dort habe man ihm - nach eigenen Angaben - ein A4- Blatt vorgelegt, aber dazu kei-ne weiteren Informationen erteilt. Er habe an-genommen, dieses Formblatt sei obligatorisch von ihm als Begleitperson zu unterschreiben. Er habe sich den Text nicht durchgelesen aber unterzeichnet. Die Eltern fi elen aus allen Wol-ken, dass sie kurz nach der Entlassung eine Zahlungsaufforderung über einen vierstelligen Betrag hinsichtlich Sonderklassebetreuung er-hielten, denn für sie war der Eingriff bei ihrer Tochter zweifelsohne unaufschiebbar und medi-zinisch dringlich indiziert gewesen. Die Familie war nicht zusatzversichert und hatte zu keiner

Zeit eine Sonderklassebetreuung erwogen. Man wandte sich an die WPPA.

Die Verwaltungsdirektion der Krankenanstalt hat – unter Beachtung aller von der WPPA darge-legten Aspekte bzw. Argumente – rasch reagiert und den jungen Eltern schlussendlich die zu-sätzlichen Kosten erlassen.

WPPA 861377/16 – Verordnung einer Kopforthese für einen Säugling ohne eingehende fachärztliche Untersuchung

Ein 7 Monate alter Säugling wurde vom Kinder-arzt wegen einer Kopfdeformität, die sich auch nach monatelangen Umlagerungsversuchen und der Anwendung von Craniosacraltherapie nicht gebessert hatte, in eine Spezialambulanz eines privaten gemeinnützigen Spitals überwiesen. Den Eltern des kleinen Buben wurde nach Ver-messung des Schädels und Durchführung eines Kopfscans eine Helmtherapie empfohlen. Die El-tern gingen davon aus, dass die Untersuchung und Vermessung ein Arzt durchgeführt hatte. Das Kind sollte also für mehrere Monate täglich 23 Stunden einen Helm tragen. Nachdem es sich dabei – nach Auskunft an die Familie – nicht um eine Kassenleistung handelte, wurde auch sofort ein Kaufanbot gelegt und auf eine rasche Ent-scheidung gedrängt. Zuhause entstand bei den Eltern ein vorerst noch diffuses Misstrauen über den Verlauf des Ambulanzbesuches, welches sich nach der sofortigen schriftlichen Kontakt-aufnahme des Vaters mit dem Krankenhaus be-stätigte. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Vermessung des Schädels von einem Techniker einer Firma durchgeführt worden war, die offen-sichtlich eine diesbezügliche Monopolstellung zum Verkauf solcher Kopforthesen im Kranken-haus hatte. Eine fachärztliche Begutachtung des Kindes war nie erfolgt.

Die Krankenhausleitung bemühte sich rasch um eine Klarstellung bzw. Bereinigung und Lösung für die hilfesuchenden Eltern des kleinen Pati-enten. Der ärztliche Leiter der Spezialambulanz und auch die Krankenhausleitung entschuldig-

VII Kosten

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 57

ten sich schriftlich dafür, dass in der Ambulanz keine gründliche, fachärztliche Untersuchung des kleinen Buben erfolgt war. Man erklärte dies mit einem ungewöhnlich hohen Patientinnen- und Patientenandrang an diesem Tag. Es wurde angeboten, diese Untersuchung durch den lei-tenden Facharzt kostenfrei in dessen Privator-dination durchzuführen. Dabei attestierte der Arzt, dass die Helmtherapie doch nicht indiziert war. Mit intensiver, über Monate dauernder Phy-siotherapie konnte schlussendlich ein zufrie-denstellendes Ergebnis für den kleinen Patien-ten und seine Eltern erzielt werden.

Der Fall wurde in der Sendung „Bürgeranwalt“ auf Initiative der WPPA diskutiert. Die ärztliche Direktorin entschuldigte sich nochmals für die unzureichende, fachärztliche Untersuchung in der Ambulanz und betonte, dass man die Familie keinesfalls zu einem Kauf der Kopforthese drän-gen wollte. Sie sagte weiter zu, dass in Zukunft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Orthopä-dietechnik- Firma in den Ambulanzen eindeutig zu erkennen sein werden, indem sie andersfar-bige Arbeitskleidung als das Krankenhausper-sonal und auch entsprechende Namensschilder tragen.

WPPA 944243/16 – Sonderklasse ohne Arzthonorare

Bereits im Jahr 2009 gab es einige Eingaben von Patientinnen und Patienten, die eine Aufnah-me im Krankenhaus in einem Einbettzimmer wünschten, nicht jedoch eine Honorarverein-barung abschließen wollten. Aus diesem Grund wurde damals von der Generaldirektion des Wr. KAV klargestellt, dass im § 32 Abs. (4) des Wr. KAG nicht enthalten ist, dass der Patient bzw. die Patientin den Abschluss einer Honorarver-einbarung, wie sie die Sonderklasse bietet, in Anspruch nehmen muss. Es ist zwar im Abs. 7 des § 45 des Wr. KAG enthalten, dass neben den in Abs. 1 genannten Sondergebühren von Pati-entinnen und Patienten der Sonderklasse nach Maßgabe der §§ 45 a und 45 b ein ärztliches Ho-norar verlangt werden kann. Dies ist aber eine

Kann-Bestimmung und es liegt daher im Ermes-sen des Patienten bzw. der Patientin ob er bzw. sie die ärztliche Betreuung durch den Vorstand annimmt oder ablehnt.

In weiterer Folge wurde ein eigenes Aufnahme-blatt (Niederschrift) aufgelegt, welches zur Ver-wendung kam, wenn Patientinnen und Patien-ten lediglich die Hotelkomponente in Anspruch nehmen wollten. Dieses Formblatt schien nicht mehr in Verwendung zu sein. Da sich jedoch an der Gesetzeslage nichts geändert hat, wurde der Wr. KAV um Auskunft gebeten, weshalb das Formblatt nicht mehr verwendet wird und wie Patientinnen und Patienten weiter die Möglich-keit erhalten, lediglich die Hotelkomponente zu wählen, nicht jedoch eine Honorarvereinbarung abschließen zu müssen. Seitens des Wr. KAV wurde u.a. mitgeteilt, dass insbesondere der Verband der Versicherungsunternehmen Öster-reichs / Sektion Krankenversicherung dringlich ersuchte von der erwähnten Differenzierung der Sonderklasseaufnahme auf den Drucksor-ten Abstand zu nehmen. Begründet wurde dies damit, dass die Sonderklasseversicherung bei bestehenden Vereinbarungen zwingend eine un-geteilte Kostendeckungsgarantie für vereinbarte Hausleistungen wie auch über die verrechenba-ren Honorare vorsieht.

Patientinnen und Patienten der Spitäler der Stadt Wien haben nach Mitteilung des Wr. KAV aber weiter die Möglichkeit, wenn sie über keine Zusatzversicherung verfügen, aber das Sonder-klassezimmer wünschen, dieses bei der Aufnah-me kundzutun und keine Honorarvereinbarung abzuschließen. Nach Verfügbarkeit freier Kapa-zitäten und Rückfrage beim Abteilungsvorstand sei dies möglich. Über die Zustimmung zur Auf-nahme in die Sonderklasse ohne Honorare wer-den Patientinnen und Patienten in solchen Fäl-len mündlich in Kenntnis gesetzt.

Nach Ansicht der WPPA sollte in jenen Fällen, in denen Patientinnen und Patienten lediglich ein besseres Zimmer wünschen, dies händisch auf der Niederschrift zur Aufnahme in die Son-derklasse vermerkt und der Passus betreffend

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58 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

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Honorarverrechnung durchgestrichen werden. Diesen Vorschlag hat erfreulicher Weise der Wr. KAV angenommen und wird ihn fl ächendeckend ab 2017 umsetzen.

Die WPPA regt an, Patientinnen und Die WPPA regt an, Patientinnen und Patienten unaufgefordert und aktiv bei Patienten unaufgefordert und aktiv bei der Aufnahme zu informieren, dass es der Aufnahme zu informieren, dass es

möglich ist als Selbstzahler nur die möglich ist als Selbstzahler nur die Hotelkomponente in Anspruch zu nehmen.

Diese Auskunft sollte in allen städtischen und privat gemeinnützigen Spitälern erteilt werden.

VII Kosten

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 59

Unabhängige Patientinnen- undUnabhängige Patientinnen- undVIII Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI)

Seit August 2013 berät das Team der UPI in der WPPA telefonisch Menschen, die Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer gesundheitlichen, sozialen und pfl e-gerischen Versorgung benötigen.

Bis zur Einrichtung der UPI wurde das Angebot der WPPA in erster Linie bei bereits bestehen-den Problemen, Konfl ikten bzw. wenn bereits (behauptete) Schäden eingetreten waren, in An-spruch genommen. Mit der UPI wurde ein An-gebot geschaffen, das die Bürgerinnen und Bür-ger durch Information und Beratung in ihrer Selbstbestimmung und Selbstverantwortung stärkt und fördert.

Die UPI beantwortet Fragen zu folgenden Themen:

Gesundheit und Krankheit, Diagnostik und Therapie, Lebensführung und Ernährung, Prä-vention und Gesundheitsförderung, Pfl ege und Betreuung, psychosoziale Anliegen und gesund-heitsrechtliche Belange.

Die Tätigkeiten der UPI gliedern sich in• Verständliche Information/Beratung

zu gesundheitlichen Belangen• Vermittlung von Systemwissen• Zielgerichtete Weiterleitung an

entsprechende Stellen • Strukturierungs- und Orientierungshilfe

bei auftretenden Fragen

Ziel der Arbeit der UPI ist es, den Ratsuchenden durch eine auf ihre Lebenssituation abgestimm-te Beratung konkrete Hilfen auf dem Weg zur Selbsthilfe anzubieten und dadurch einen Bei-trag zur Erhöhung ihrer Gesundheitskompetenz zu leisten.

Das Team der UPI bietet eine individuelle, auf die Bedürfnisse und Wünsche der Ratsuchen-den abgestimmte Beratung und Information an. Ziel ist es die Anruferinnen und Anrufer in ihrer Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit zu stärken. Jeder Beratungsprozess endet erst dann, wenn sich die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter vergewissert haben, dass die oder der Ratsuchende die Informationen verstanden hat und somit den „nächsten Schritt setzen kann“.

Die Beratung ist wissensbasiert, unabhängig, vertraulich und kostenlos.

Die notwendigen Informationen werden aus Ad-ressdatenbanken, wissensbasierten und unab-hängigen Gesundheitsportalen und von Koope-rationspartnern gewonnen.

Alle Beratungsgespräche werden zum Zweck der internen Evaluation und der Leistungsdokumen-tation elektronisch erfasst. Die Dokumentation enthält Inhalt und Umfang der Beratungsleis-tung und anonymisierte Daten über den betrof-fenen Ratsuchenden.

Im Folgenden werden Themen aufgezeigt, wel-che im Jahr 2016 vermehrt an die UPI herange-tragen wurden.

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60 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

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1. Aktuelle Themen und Problemlagen

UPI 677017/16 – Ärztliche Zweitmeinung für Patienten mit Verdacht auf ein Zungenkarzinom

Ein Patient mit der Verdachtsdiagnose Zungen-karzinom und der Aussicht auf eine weitrei-chende invasive Therapie wandte sich in großer Sorge an die UPI. Er hatte viele Fragen zu seiner Behandlung und Zweifel an der Richtigkeit der vom behandelnden Arzt vorgeschlagenen Thera-pie. Er erkundigte sich bei der UPI, wie er eine durch die Krankenkasse fi nanzierte ärztliche Zweitmeinung erlangen könne.

Leider besteht auch bei einer schwerwiegenden bzw. lebensbedrohenden Diagnose kein Recht auf eine von der gesetzlichen Krankenversiche-rung fi nanzierte ärztliche Zweitmeinung.

Dadurch gibt es für Betroffene nur folgende Möglichkeiten:• Im nächsten Versicherungsquartal eine

andere Ärztin oder einen anderen Arzt aufzu-suchen, was allerdings eine Wartezeit von bis zu drei Monaten bedeuten kann

• Im Versicherungsquartal sich von einer Fachärztin oder einem Facharzt zu einer Fachärztin oder einem Facharzt mit einer anderen Spezialisierung überweisen zu lassen. Diese Überweisung muss allerdings durch die Krankenkasse vorab genehmigt werden.

• Wenn die Diagnose im Spital gestellt wurde, kann im gleichen Versicherungsquartal eine Ärztin oder ein Arzt im niedergelassenen Bereich aufgesucht werden.

• Einholen einer privat fi nanzierten ärztlichen Zweitmeinung

Die WPPA fordert die Sozialversiche-Die WPPA fordert die Sozialversiche-rung zum wiederholten Male auf, rung zum wiederholten Male auf, zumindest für Patientinnen und Patien-zumindest für Patientinnen und Patien-

ten mit potentiell lebensbedrohlichen ten mit potentiell lebensbedrohlichen

Erkrankungen bei Zweifeln zur vorgeschla-genen Diagnostik/Therapie die Möglichkeit, einer fundierten ärztlichen Zweitmeinung durch eine unabhängige Expertin bzw. Experten („Second Opinion“) einzuräumen. Bei lebensverändernden Diagnosen kann die ärztliche Zweitmeinung helfen, die eigene gesundheitliche Situation besser zu verste-hen und sich für die geeignetste Therapie zu entscheiden und diese aktiv zu unterstützen.

Wenn die Erlangung einer Zweitmeinung durch die Sozialversicherung bezahlt/empfohlen wird ist es auch leichter möglich, dass - sollten Erst- und Zweitmeinung (stark) voneinander abweichen - die beiden Ärzte miteinander in Kontakt treten und eine gemeinsame Empfehlung formulieren. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Patientin oder der Patient nicht weiter verunsichert wird.

UPI 800777/16 – Gemeinsame Spitals- aufnahme von Mutter und Baby

Eine stillende Mutter musste für eine Operati-on in einem Spital aufgenommen werden. Das Privatspital weigerte sich das Baby gemeinsam mit der Mutter aufzunehmen. Die Frau ersuch-te um Klärung, ob es für Krankenanstalten eine gesetzliche Verpfl ichtung gibt, Mutter und Kind gemeinsam aufzunehmen.

Im Wr. KAG (§ 37 Abs. 1 und im § 44 Abs. 2) ist für öffentliche Spitäler klar geregelt dass, wenn eine anstaltsbedürftige Mutter nur gemeinsam mit ihrem Säugling aufgenommen werden kann, die Mutter (Begleitperson) und der Säugling ge-meinsam in Krankenanstaltspfl ege zu nehmen sind. In diesen Fall werden Pfl egegebühren nur für eine Person in Rechnung gestellt.

Die Bestimmung des Wr. KAG (§ 37 Abs. 1) gilt nicht für Privatspitäler.

VIII Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI)

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 61

UPI 863843/16 – Arztwechsel innerhalb eines Quartals

Eine Anruferin fragte nach, ob sie während des Quartals zwei Fachärzte aus einem Fachbereich aufsuchen könne. Die UPI informierte, dass nur eine Fachärztin bzw. ein Facharzt pro Fachgrup-pe und Quartal aufgesucht werden kann und ein Arztwechsel grundsätzlich erst im nächs-ten Quartal möglich ist. Sollte im Einzelfall ein Besuch bei einem zweiten Facharzt derselben Fachrichtung innerhalb des Quartals nötig sein, so muss vorab von der Krankenkasse die Frei-schaltung der E-Card erfolgen. Dies ist jedoch nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ein Facharzt kann jedoch zu einem anderen Facharzt derselben Fachrichtung mit anderer Spezialisie-rung überweisen. Diese Überweisung muss vor Inanspruchnahme des zweiten Facharztes von der Krankenkasse bewilligt werden. Anderen-falls können die Kosten nicht von der gesetzli-chen Krankenkasse übernommen werden.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es bei ei-nem Wohnsitzwechsel, Erste Hilfe-Fällen und Urlaub oder Erkrankung der behandelnden Ärz-tin bzw. des behandelnden Arztes.

Im Bereich der Wahlarzt-Kostenerstattung gilt eine ähnliche Regelung – werden zwei Wahlärz-tinnen bzw. Wahlärzte derselben Fachrichtung im selben Quartal in Anspruch genommen, so werden nur jene Kosten ersetzt, deren Honorar-note zuerst bei der Krankenkasse einlangt.

UPI 863923/16 – Kosten für Botox- Behandlung bei Trigeminusneuralgie

Ein Anrufer erkundigte sich, nachdem er von Botox-Behandlungen gelesen hatte, ob die ge-setzliche Krankenkasse die Kosten für diese Be-handlung bei Trigeminusneuralgie übernehme. Die UPI informierte, dass ein Botox-Medikament bei dieser Diagnose nicht zugelassen ist und die Krankenkasse die Kosten deshalb nicht über-nimmt. Derzeit gibt es keine aussagekräftigen wissenschaftlichen Studien über einen Behand-lungserfolg bei dieser Indikation.

Behandelnde Ärzte in Spezialambulanzen berich-ten, dass auch bei chronischer Migräne (wofür das Medikament zugelassen ist), oftmals die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht über-nommen werden. Das ist für die behandelnden Ärzte oftmals nicht nachvollziehbar, da an eine Botox-Behandlung erst dann gedacht wird, wenn sämtliche andere Therapien keinen Erfolg zeigen.

Die UPI hat die Erfahrung gemacht, dass bei An-frage zur Kostenübernahme für einen off-label-use eines Arzneimittels bei der GKK es ratsam ist, ärztliche Befunde einschließlich einer aus-führlichen ärztlichen Begründung vorzulegen. In Ausnahmefällen kann eine Kostenübernahme erwirkt werden.

UPI 847444/16 – Kosten für die Eigenbluttherapie

Einer Anruferin wurde aufgrund einer Knorpel-abnützung im Knie eine Eigenbluttherapie emp-fohlen. Die Kosten werden jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die UPI informierte die Patientin, dass eine Ei-genbluttherapie zwar bereits in vielen Bereichen angewendet wird, jedoch liegen zu wenige wis-senschaftliche Beweise für die Sinnhaftigkeit der Therapie vor. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann nur erfolgen, wenn evi-denzbasierte Studien die Wirksamkeit dieser Therapie bestätigen.

1.1 Wartezeiten

UPI 241603/16 – Lange Wartezeit auf einen Termin in einer Schmerzambulanz

Eine Patientin mit chronischen Schmerzen wandte sich an die UPI, da es ihr nicht möglich wäre, ohne eine monatelange Wartezeit in einer Schmerzambulanz einen Termin zu erhalten.

Die Nachfrage der UPI in den Ambulanzen für Schmerztherapie bestätigte die monatelangen Warte-zeiten auf einen Termin und damit die Unterversor-gung für Schmerzpatientinnen und –patienten.

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62 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

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UPI 247803/ 16 – Abweisung einer Patientin in einer Schmerzambulanz

Eine Schmerzpatientin wurde von der Schmerz-ambulanz, an welcher sie sich bislang in Be-handlung befand, abgewiesen. Es wurde ihr mitgeteilt, dass aufgrund von Personalmangel die Betriebszeiten reduziert werden mussten und es daher nicht mehr möglich sei alle Pati-entinnen und Patienten weiterhin zu versorgen.

Große Versorgungsdefi zite bei der Behandlung von Schmerzpatientinnen und –patienten:

Die WPPA muss leider feststellen, dass in Wien große Versorgungsdefi zite in der Behandlung von Schmerzpatientinnen und -patienten auf allen Versorgungsebenen - Hausarzt, Schmerz-spezialisten, Schmerzambulanz, Schmerzzent-rum - bestehen. In den letzten Jahren wurde das ohnehin dürftige Angebot überdies deutlich re-duziert. Ambulanzen wurden geschlossen bzw. haben ihre Betriebszeiten reduziert.

Durch dieses Versorgungsdefi zit wird das ge-setzlich verankerte Recht der Patientinnen und Patienten auf die bestmögliche Schmerztherapie (Art. 15a B-VG, Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) - Artikel 7 unterlaufen.

Die WPPA ersucht das Bundesministe-Die WPPA ersucht das Bundesministe-rium für Gesundheit und Frauen rium für Gesundheit und Frauen dringend, die Versorgung chronischer dringend, die Versorgung chronischer

Schmerzpatientinnen und –patienten Schmerzpatientinnen und –patienten im Österreichischen Strukturplan Gesund-heit (ÖSG) 2017 schwerpunktmäßig zu behandeln, sowie eine Qualitätsleitlinie zum Thema Schmerz auf Basis des derzeit vom Bundesinstitut für Qualität im Gesund-heitswesen (BIQG) erarbeiteten „Qualitäts-standard chronischer Rückenschmerz“ zu erlassen.

UPI 317661/16 – Lange Wartezeit auf eine Hüft-Totalendoprothese

Eine 72-jährige Patientin kontaktierte aufgrund einer langen Wartezeit für eine Hüft-Totalendo-prothese die UPI. Sie gab an, dass ihr das Gehennur noch unter großen Schmerzen mit einem Rollator möglich sei. Sie sei bereits seit mehr als 10 Monaten in einem öffentlichen Spital zur Operation angemeldet und habe noch immer keinen fi xen Termin genannt bekommen.

Die WPPA hat bereits in ihrem Bericht aus dem Jahr 2014 ausführlich auf das Problem der langen Wartezeiten für elektive Operationen wie Hüft- und Knie-Totalendoprothesen hingewiesen. Die vom Wr. KAV öffentlich einsehbare Aufstellung der OP-Wartelisten gibt für die KAV-Häuser (Stand: Dezember 2016) für Hüft- und Knie-Totalendoprothesen eine durchschnittliche Wartezeit von vier bis acht Monaten an.

Die langen Wartezeiten machen deutlich, dass das vom Bundesgesetzgeber seit 2011 vorgeschriebene „transparente Wartelisten-regime für Elektivoperationen und invasive Diagnostik“ von den Krankenhausträgern dringend aussagekräftiger gestaltet werden muss. Nur durch detaillierte Wartelisten (Namen in codierter Form und nicht nur Gesamtzahl der Patienten) kann das Ziel des Gesetzes, Wartelisten durch mehr Trans- parenz zu verkürzen, erfüllt werden.

UPI 949024/16 – Wartezeit auf eine Ergotherapie

Eine Patientin unterzog sich einer Hand-OP und sollte postoperativ eine Ergotherapie ab-solvieren. Sie erhielt einen Verordnungsschein und den Kontakt zu einem Vertragsinstitut ihrer Krankenkasse. Aufgrund längerer Wartezeiten auf einen Termin erkundigte sich die Patientin wohin sie sich wenden soll, damit sie zeitnah

VIII Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI)

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 63

und auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse mit der Therapie beginnen kann. Die UPI infor-mierte über die bestehenden Vertragsinstitute und auch über das System der Wahl-Ergothera-peuten. In beiden Fällen sind ein Verordnungs-schein und eine Bewilligung der Krankenkas-se erforderlich. Der Unterschied besteht darin, dass bei Wahl-Ergotherapeuten die Behandlung zuerst selbst zu bezahlen ist, und das Honorar danach zur Kostenerstattung eingereicht wer-den kann. Zu bedenken ist jedenfalls, dass von der gesetzlichen Krankenkasse nur 80% der Sum-me übernommen wird, welche die Kasse bei ei-nem Vertragspartner für diese Leistung bezahlt hätte. Der refundierte Betrag liegt jedoch meist deutlich unter dem bezahlten Honorar, da The-rapeuten ihr Honorar frei bestimmen und eine für sie angemessene Honorarnote stellen dürfen.

1.2 Gesundheitsrechtliche Anfragen

UPI 457943/16 – Fehlen einer Vorsorgevollmacht führt zu Problemen

Ein 26-jähriger Student ohne eigenes Einkom-men rief bei der UPI an. Seine Mutter befand sich auf der Intensivstation eines öffentlichen Krankenhauses. Sie war beatmet und nicht an-sprechbar. Der Sohn hatte keine Vorsorgevoll-macht, war nicht konto- oder zeichnungsberech-tigt und konnte somit diverse Rechnungen der Mutter nicht bezahlen.

Die UPI konnte den Sohn dahingehend infor-mieren, dass die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens durch einen nächsten Angehörigen (Ver-tretungsbefugnis nächster Angehöriger) besorgt werden können, wenn durch die Mutter keine vorsorgliche Regelung z.B. in Form einer Vorsor-gevollmacht getroffen wurde. Für die Besorgung von Rechtsgeschäften, die über jene des tägli-chen Lebens hinausgehen, wäre die Bestellung eines Sachwalters durch das Gericht notwendig.

UPI 833055/16 – Kosten für die Kopie der Krankengeschichte

Eine Anruferin war für mehrere Wochen in sta-

tionärer Behandlung und erkundigt sich bei der UPI bezüglich der Kosten einer Kopie der Kran-kengeschichte. Als Bezieherin einer Mindestpen-sion hatte sie Bedenken wegen hoher Kosten. Die UPI informierte wie sich die Kosten zusammen-setzen und wie eine Kopie der Behandlungsun-terlagen durch die Patientin im Krankenhaus angefordert werden kann.

Außerdem informierte die UPI darüber, dass die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt diejenigen Teile der Krankengeschichte, die für die weitere Behandlung benötigt werden, direkt im Krankenhaus ohne Zusatzkosten anfordern kann.

UPI 840434/16 – Urologe für Cystofi xwechsel gesucht

Eine verzweifelte Ehefrau rief bei der UPI an, weil sie für ihren schwerkranken bettlägerigen Mann keinen niedergelassenen Urologen fand, der im Rahmen eines Hausbesuches alle sechs Wochen ein liegendes Cystofi x (Harnkatheter über die Bauchdecke) wechseln würde. Der Mann erhielt aufgrund seiner Erkrankungen in einem gemeinnützigen Krankenhaus diese längerfris-tige Harnableitung. Bei der Entlassung wurde die Ehefrau dahingehend informiert, dass die-ser Katheter alle sechs Wochen zu wechseln sei. Daraufhin rief sie einige Urologinnen und Uro-logen im Umkreis der Wohnadresse an. Jedoch war niemand bereit diese ärztliche Tätigkeit zu übernehmen.

Seitens der UPI wurde ebenfalls mit mehreren Urologen Kontakt aufgenommen, jedoch fand sich keine Urologin bzw. kein Urologe, welche/r einen Hausbesuch zum Kassentarif überneh-men wollte. Die Ablehnungen erfolgten, weil kei-ne neuen Patienten mehr angenommen werden bzw. generell keine Hausbesuche gemacht wür-den. Auch die Überlegung den Patienten unter Umständen liegend mit einem Krankentransport in die Ordination zu bringen, scheiterte bei eini-gen Ärzten an den Räumlichkeiten. Auf Anfrage im behandelnden Krankenhaus wurde die Aus-kunft erteilt, dass ein Wechsel des Katheters in

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64 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

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der Ambulanz aus Kostengründen nur in Not-fällen erfolgen könnte. Eine Anfrage in einem anderen Krankenhaus, welches in der Nähe der Wohnadresse war ergab, dass ein ambulanter Wechsel nur bei Patientinnen und Patienten durchgeführt wird, welche den Katheter im sel-bigen Krankenhaus erhalten hätten.

Nachdem die verzweifelte Ehefrau, angesichts der Dringlichkeit des Katheterwechsels nicht mehr länger warten konnte, fand sie schließlich einen Urologen, der den Wechsel des Katheters zwar bei einem Hausbesuch durchführte, diese jedoch als Privatleistung verrechnete.

Vor Entlassung von Patientinnen oder Vor Entlassung von Patientinnen oder Patienten aus dem Krankenhaus ist es Patienten aus dem Krankenhaus ist es wesentlich, einen möglichen weiteren wesentlich, einen möglichen weiteren

Betreuungsbedarf abzuklären. Dafür ist Betreuungsbedarf abzuklären. Dafür ist das sog. Entlassungsmanagement im Krankenhaus eingerichtet, welches den Bedarf an pfl egerischer und sozialer Betreuung erhebt und entsprechende Dienste organisiert. Weiters kann das Team bei verschiedenen Anträgen wie z.B. Pfl egegeld, Bewilligung von Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, etc. die Betroffenen unterstützen.Hinsichtlich der weiteren medizinischen Nachbetreuung kann dieses Entlassungs-team jedoch keinen Einfl uss nehmen.Im Anschluss an einen Krankenhausaufent-halt sollte eine notwendige medizinische Nachbetreuung durch eigene Ambulanzen, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ge-währleistet sein. Mit der GuKG-Novelle 2016 wurden u.a. die Kompetenzen bei medizinischen Therapien für Gesundheits- und Krankenpfl egepersonen erweitert. Das bedeutet, dass zukünftig ein Wechsel von suprapubischen Kathetern (z.B. Cystofi x) durch entsprechend geschultes Gesund-heits- und Krankenpfl egepersonal nach ärztlicher Anordnung möglich sein wird. Grundsätzlich ist bereits während des stationären Aufenthaltes bei der Wahl der

Behandlungsmethode darauf zu achten, dass eine entsprechende extramurale Nachbetreuung gesichert ist und eine medizinisch indizierte Nachbehandlung nicht zu einer Privatleistung wird.

1.3 Anfragen bezüglich der Empfehlung eines Krankenhauses, einer Ärztin bzw. eines Arztes für die bestmögliche Behandlung

Immer wieder wenden sich Patientinnen und Pa-tienten mit der Bitte um die Empfehlung einer guten Ärztin, eines guten Arztes bzw. eines gu-ten Spitals für ihr gesundheitliches Problem an die UPI.

Leider ist es nicht möglich diese wichtigen Fragen zu beantworten. Es gibt keine aussa-gekräftigen, öffentlich zugänglichen und qua-litätsgesicherten Informationen über die Er-gebnisqualität der erbrachten medizinischen Leistungen. Es existiert in Österreich keine Qua-litätsberichterstattung, die es Patientinnen und Patienten ermöglicht, sich über die gebotene Behandlungsqualität detailliert zu informieren und auf dieser Basis eine informierte Entschei-dung zu treffen.

Der Aufbau einer unabhängigen, aussagekräftigen Ergebnisqualitäts- berichterstattung für Patientinnen und Patienten ist dringend erforderlich

Derzeit sind die einzig öffentlich verfügbaren Informationsmöglichkeiten für den stationä-ren Bereich der von der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) herausgegebene „Österreichische Spitalskompass“ und die vom Bundesministeri-um für Gesundheit und Frauen betriebene Web-plattform „kliniksuche.at“

Leider enthalten beide Angebote kaum relevante Aussagen die es ermöglichen, die Ergebnisqua-lität der einzelnen Spitäler/Abteilungen zu be-urteilen.

VIII Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI)

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 65

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Für den niedergelassenen Bereich gibt es kei-nerlei unabhängige Qualitätsberichterstattung. Hier kann lediglich auf Webportale zugegriffen werden, die dem Praxismarketing dienen.

Empfehlung – Der „Bremer Empfehlung – Der „Bremer Krankenhausspiegel“Krankenhausspiegel“Die WPPA regt dringend an, dass die Die WPPA regt dringend an, dass die

GÖG und das BM für Gesundheit und GÖG und das BM für Gesundheit und Frauen ihr Angebot in Richtung transparen-ter, aussagekräftiger und verständlicher Ergebnisqualitätsberichterstattung weiter entwickeln. Als Vorbild hierzu kann der „Bremer Krankenhausspiegel“ dienen.

Im „Bremer Krankenhausspiegel“ legen 14 Kran-kenhäuser aus Bremen und Bremerhaven ihre medizinische Qualität zu 18 besonders häufi gen bzw. komplizierten Behandlungsgebieten offen. Neben einer eingehenden, auch für Laien ver-ständlichen medizinischen Information, fi ndet man einen Qualitätsvergleich derjenigen Kran-kenhäuser, die diese Erkrankung behandeln bzw. diese Operation durchführen. Jede Diagno-se und Behandlungsmethode untergliedert sich zudem in verschiedene Qualitätsmerkmale, de-ren Erfüllung wiederum im Klinikvergleich an-geführt ist.

2. Statistik

Männl. außerhalb von Wien (4)

Männl. aus Wien (174)

Weibl. aus Wien (312)

Weibl. außerhalb von Wien (8)

Anrufe

35 %

1 %1 %

63 %

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66 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Sonstige (87)

Gesundheit und Krankheit (47)

Pfl ege und Betreuung 47)

Prävention und Gesundheitsförderung (3)Prävention und Gesundheitsförderung (3)Prävention und Gesundheitsförderung (3)

Psychosoziale Themen (6)

Diagnostik und Therapie (103)

Gesundheitsrechtliche Fragen (203)

Lebensführung und Ernährung (2)

18 %

0 %

41 %

21 %

1 %

1 %

9 %

9 %

Gegenstand

1 Werktag (11)

Sofort (484)

3 Werktage (3) 5 %

93 %

2%

Erledigung

VIII Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI)

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 67

Zeitung (3)

Empfehlung (63)

WPPA (106)

TV (0)

Folder/Plakat (98)

Internet (223)

Keine Angaben (5)0 % 1 %

45 %

0 %

20 %

21 %

13 %

Kontaktaufnahmen

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IX ELGA – Ombudsstelle Standort Wien

68 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

ELGA – Ombudsstelle Standort WienELGA – Ombudsstelle Standort ELGA – Ombudsstelle Standort WienELGA – Ombudsstelle Standort ELGA – Ombudsstelle Standort WienELGA – Ombudsstelle Standort ELGA – Ombudsstelle Standort WienELGA – Ombudsstelle Standort ELGA – Ombudsstelle Standort Wien

Im Dezember 2015 wurde in einigen Spitälern der Stadt Wien und der Steiermark die schrittweise Ein-führung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) begonnen. Im Lauf des Jahres 2016 wurde ELGA auf ganz Österreich weiter ausgedehnt, im Bereich Wien unter anderem auf sämtliche Spitäler des Wie-ner Krankenanstaltenverbundes, die AUVA – Unfall-krankenhäuser und Rehabilitationszentren, sowie Ordensspitäler und Gesundheitszentren der WGKK. ELGA ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie berechtigten Gesundheitsdiens-teanbietern, also Spitälern, Ärztinnen und Ärzten, Pfl egeeinrichtungen etc. den zeit- und ortsunabhän-gigen Zugang zu bestimmten Gesundheitsdaten er-möglicht. Durch ELGA werden Daten, die verteilt im Gesundheitssystem entstehen, durch eine Verlinkung vernetzt. Ziel von ELGA ist die Unterstützung der me-dizinischen Behandlung und Betreuung durch einen besseren Informationsfl uss, vor allem wenn mehrere Gesundheitseinrichtungen zusammenarbeiten. Pati-entinnen und Patienten können über einen sicheren Internetzugang auch selbständig ihre medizinischen Befunde und zukünftig auch die eigene Medikations-liste abrufen und verwalten. Für die behandelnden Gesundheitseinrichtungen sind diese Informationen ebenfalls als unterstützende Entscheidungsgrundla-ge für die weitere Diagnostik und Therapie verfügbar. Zu den ELGA-Gesundheitsdaten zählen ärztliche und pfl egerische Entlassungsbriefe aus Krankenhäusern, Labor- und Radiologiebefunde.

Gemäß § 17 Gesundheitstelematikgesetz 2012 wur-de von der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen durch Verordnung eine ELGA-Ombudsstelle eingerichtet, deren Aufgabe die Information, Bera-tung, Unterstützung und Wahrung der Rechte der TeilnehmerInnen der elektronischen Gesundheits-akte und des Datenschutzes ist.

Entsprechend der ELGA-Verordnung 2015 wurden seitens des BMGF zur Wahrnehmung dieser Auf-gabe die Patientenanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern herangezogen. Es wurde dazu eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien getroffen.

Die WPPA hat diese Aufgabe übernommen. Mit dem Start von ELGA am 9.12.2015 hat die ELGA-Om-

budsstelle ihren Betrieb aufgenommen und steht den Bürgerinnen und Bürgern seither zur Beratung und Hilfestellung zur Verfügung.

Im Jahr 2016 konnten zahlreiche Beratungs- und Informationsgespräche geführt werden. Die ELGA–Ombudsstelle bietet ELGA Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern, die nicht mit einer Handy-Signatur oder Bürgerkarte über das Gesundheitsportal in ihre eigene ELGA einsteigen, auch die Möglichkeit an, im Wege dieser Serviceeinrichtung Einsicht zu nehmen. So können die persönlichen ELGA-Befunde aber auch das Zugriffsprotokoll eingesehen oder Zu-griffsberechtigungen individuell geändert werden. Für die jederzeit mögliche Abmeldung von ELGA („Opt–Out“) wurde eine eigene Widerspruchstelle eingerichtet. Auch dazu wird seitens der ELGA–Om-budsstelle Information gegeben.

Es besteht eine Zusammenarbeit und Koordinati-on mit der im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen eingerichteten Koordinierungsstelle und den einzelnen dezentralen Standorten in den Bundesländern sowie eine Zusammenarbeit mit den ELGA-Systempartnern zur Weiterentwicklung der ELGA. Die Fall- und Anfragezahlen der ELGA – Om-budsstelle Standort Wien werden statistisch erfasst und in regelmäßigen Berichten an die Koordinie-rungsstelle mitgeteilt.

Gemäß § 11 ELGA – Verordnung 2015 ist durch die Koordinierungsstelle im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen ein jährlicher Tätigkeitbe-richt zu erstellen. Zu den Zahlen und Details der Tätigkeiten insbesondere der ELGA – Ombudsstel-le Standort Wien darf auf diesen Bericht verwiesen werden.

Es zeigt sich nach dem ersten Jahr der Tätigkeit, dass die ELGA – Ombudsstelle Standort Wien als Servicestelle für Bürgerinnen und Bürger von gro-ßer Wichtigkeit ist und auch in Zukunft noch an Bedeutung zunehmen wird. ELGA wird mit ihrer laufenden Erweiterung eine wesentliche Säule des Gesundheitssystems und der Patientenversorgung darstellen. Das Land Wien nimmt mit dieser Ein-richtung für Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Rolle im Bereich der E-Health ein.

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Stadtrechnungshof Wien - Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der WPPAX

WPPA – Bericht über das Jahr 2016 69

der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der WPPAELGA – Ombudsstelle Standort Stadtrechnungshof Wien - Prüfung der Einhaltung ELGA – Ombudsstelle Standort Stadtrechnungshof Wien - Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der WPPAELGA – Ombudsstelle Standort der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der WPPAELGA – Ombudsstelle Standort Stadtrechnungshof Wien - Prüfung der Einhaltung ELGA – Ombudsstelle Standort Stadtrechnungshof Wien - Prüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der WPPAELGA – Ombudsstelle Standort der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in der WPPA

Im zweiten Quartal 2016 hielt der Stadtrech-nungshof Einschau in die diesbezügliche Geba-rung der WPPA und der Heimkommission.

Es wurden Stichproben aus den Akten der Jah-re 2013 bis 2015 gezogen. 80 Akten, verteilt über alle Aufgabenbereiche und von allen Referentin-nen und Referenten, sowie 15 Akten zum Thema Datenschutz wurden einer eingehenden Über-prüfung unterzogen.

Zur Initiative der WPPA – Umstellung auf elek-tronische Aktenführung im Jahr 2013 – die mit Erlass der Magistratsdirektion genehmigt wor-den war, hielt der Stadtrechnungshof fest:

„Zusammenfassend stellte der Stadtrechnungs-hof im Zuge seiner Einschau fest, dass durch die Einführung des Standard – ELAK in der WPPA und der damit verbundenen Datensicherung im Weg der Magistratsabteilung 14 ein weitrei-chender Schutz vor Zerstörung und Verlust von Daten gegeben war.“

Die für Behandlungsbeschwerden obligaten Vollmachten seitens der betroffenen Patientin-

nen und Patienten lagen ordnungsgemäß und lückenlos vor. Der Rechnungshof bemängelte allerdings, dass in wenigen Fällen nicht alle in-volvierten Gesundheitsdiensteanbieter aufge-führt waren.

Außerdem regte der Stadtrechnungshof an, die Verpfl ichtungserklärungen der Vertrauensärzt-innen und –ärzte durch Datenschutzverträge zu ersetzen.

In der Kurzfassung des Berichts hält der Stadt-rechnungshof zur WPPA fest:

„Insgesamt zeigte die Einschau, dass diese Ein-richtung in hohem Maß auf die Einhaltung tech-nischer, baulicher, organisatorischer und perso-neller Datensicherheitsbestimmungen achtete. Auch bei der Prüfung von Akten in Form einer Stichprobe war in der WPPA eine hohe Sensi-bilität für den Bereich Datenschutz erkennbar. Empfehlungen betrafen insbesondere Aktua-lisierungen und Ergänzungen des dienststel-lenspezifi schen Teils des Datenschutzhandbu-ches, den Abschluss von Datenschutzverträgen und die Verwendung von Vollmachten.“

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70 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

PatientenverfügungPatientenverfügungXI Patientenverfügung

1. Allgemeines und Umsetzungsprobleme in der Praxis

Das Rechtsinstitut der Patientenverfügung er-laubt es, schon im voraus, Vorsorge für zukünf-tige gesundheitliche Situationen zu treffen und Handlungsanleitungen (nämlich bestimmte medizinische Behandlungsmaßnahmen nicht durchzuführen) für die dann behandelnden Ärz-tinnen und Ärzte festzuschreiben.

Bei einer verbindlichen Patientenverfügung sind diese Vorgaben für die Ärztinnen und Ärz-te bindend, während bei einer beachtlichen Ver-fügung diese nur eine Orientierung darstellen sollen. Daher müssen verbindliche Verfügungen auch ganz konkret formuliert sein, also konkret festlegen, in welcher Situation bzw. unter wel-chen Umständen welche medizinischen Behand-lungsmaßnahmen abgelehnt werden. Für viele Menschen ist es sehr schwierig, erstens einen ganz konkreten Willen hinsichtlich der Ableh-nung von medizinischen Behandlungsmaßnah-men in bestimmten (Krankheits-)Situationen zu fassen, zweitens diesen dann in der Verfügung so klar zu formulieren, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte dann auch genau wissen, was gemeint ist und dieser Wille somit zum Durchbruch kommen kann. Hier ist es Aufgabe der WPPA, die Leute dabei zu unterstützen, ih-ren Willen klar zu formulieren.

Der Errichtung einer verbindlichen Verfügung muss von Gesetzes wegen auch eine umfassende ärztliche Aufklärung einschließlich Information über Wesen und Folgen der Verfügung vorange-hen; diese Aufklärung ist zu dokumentieren und von der aufklärenden Ärztin bzw. dem aufklä-renden Arzt auch darzulegen, warum die Patien-tin bzw. der Patient die Folgen ihrer bzw. seiner Patientenverfügung zutreffend einschätzt.

Was hier in der Praxis auffällt ist, dass die ge-setzlichen Erfordernisse manchmal nur unge-nügend erfüllt werden und auch die ärztliche Dokumentation aus rechtlicher Sicht nur unzu-reichend ist; manchmal entsteht der Eindruck, dass im ärztlichen Aufklärungsgespräch nicht

auf die konkrete (Krankheits-)Situation der bzw. des Betroffenen eingegangen wurde; sehr oft werden wohl die abgelehnten Behandlungs-maßnahmen aufgelistet, jedoch nicht dargelegt, unter welchen Umständen diese Maßnahmen abgelehnt werden, teils fi nden sich auch wider-sprüchliche Angaben. Manchmal fehlt auch die –rechtlich aber erforderliche - Begründung, war-um die Folgeneinschätzung durch die Patientin-nen und Patienten richtig ist.

Bevor die Verfügung dann rechtlich bestätigt (gemäß § 6 des Patientenverfügungs-Gesetzes (PatVG), BGBl. I Nr. 55/2006, Errichtung vor dem rechtskundigen Patientenvertreter oder Notar oder Rechtsanwalt) werden kann, müssen die-se Mängel dann noch ausgeräumt werden. Im Gegensatz zur Tätigkeit der in die Verfügungs-errichtung eingebundenen Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare ist die Tätigkeit der WPPA auch im Bereich der Patientenverfügung kostenlos.

Das Patientenverfügungs-Gesetz bestimmt u.a., dass eine verbindliche Patientenverfügung nach fünf Jahren ab Errichtung ihre Verbindlichkeit verliert, aber erneuert werden kann.

Nach der aktuellen Gesetzeslage ist neben dem nochmaligen ärztlichen Aufklärungsgespräch bei der Erneuerung der Patientenverfügung auch weiterhin das rechtliche Aufklärungsge-spräch, welches nach Gesetz u. a. durch einen rechtskundigen Patientenvertreter (konkret eben die WPPA) erfolgen kann, erforderlich.

Es hat sich auch im Berichtsjahr wieder heraus-gestellt, dass die rechtlichen Vorgaben für die Errichtung einer (verbindlichen) Patientenverfü-gung von vielen Menschen als ziemlich komplex empfunden werden. Hier hat die WPPA sehr vie-le Informationsdefi zite zu beseitigen. Auch das durch die WPPA ausgegebene Infomaterial (Ar-beitsbehelf mit Formulierungshilfen, Ratgeber,

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 71

Empfehlu

ng

derWPP

A

Formular, etc.) trägt hier sicher sehr wesentlich zur Hilfestellung bei, wobei natürlich zusätzlich sehr oft auch ein längeres Beratungsgespräch erforderlich ist.Was in der Praxis auffällt, ist, dass nicht nur In-teressierte mit der Errichtung einer Verfügung Schwierigkeiten haben. Auch für die behandeln-den Ärztinnen und Ärzte ist die Anwendung der errichteten Verfügungen oft mit Unsicherheit verbunden. Sie werden im klinischen Alltag von der Klinikleitung bei diesen auch ethisch sehr schwierigen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Patientenverfügungen oft völlig alleine gelassen.

Die WPPA fordert:Die WPPA fordert:• • Professionalisierung im Umgang

mit Patientenverfügungen• klinikinterne interdisziplinäre

Ethikbeiräte, die dann einzelfallbezogen die Anwendbarkeit bzw. Umsetzung einer Patientenverfügung beurteilen

• verpfl ichtende Fortbildung für Gesundheitsdiensteanbieter

• Ausarbeitung von konkreten Handlungsrichtlinien in Spitälern

Einerseits ist durchaus verständlich, dass der Gesetzgeber strenge Vorschriften für die Errich-tung einer verbindlichen Patientenverfügung getroffen hat, weil es sich bei der Verfügung, in bestimmten Situationen weitere lebenserhal-tende Maßnahmen abzulehnen, um eine folgen-schwere Entscheidung handelt. Diese „Entschei-dung auf Leben und Tod“ soll nicht leichtfertig getroffen werden.

Andererseits könnte die Errichtung bzw. Er-neuerung einer Patientenverfügung durchaus erleichtert werden. Ein nun vorliegender Geset-zesentwurf zur geplanten Novellierung des Pa-tientenverfügungs-Gesetzes trägt diesem Ansin-nen in einigen Punkten Rechnung.

2. Vorliegender Gesetzesentwurf zur Änderung des

Patientenverfügungs-Gesetzes (geplante PatVG-Novelle 2017):

Der Gesetzesentwurf sieht vor allem für die Er-neuerung einer Patientenverfügung gewisse Er-leichterungen vor:

So soll eine verbindliche Patientenverfügung erst nach Ablauf von acht Jahren (nach der aktu-ellen Gesetzeslage fünf Jahre) ihre Verbindlich-keit verlieren. Weiters soll eine Erneuerung ohne neuerliches rechtliches Aufklärungsgespräch erfolgen können.

Weiters ist geplant, Patientenverfügungen in ELGA („Elektronische Gesundheitsakte“ gemäß Gesundheitstelematikgesetz 2012) zu speichern. Damit sollte die bereits in den vorjährigen Be-richten geschilderte Problematik eines fehlen-den zentralen Patientenverfügungsregisters für ganz Österreich (wie z. B. für Erbrechtsfälle das Österreichweite Zentrale Testamentsregister) mit Abfrageverpfl ichtung für alle Krankenan-stalten und damit zusammenhängend das Prob-lem, wie im Anlassfall die behandelnden Ärztin-nen und Ärzte bzw. Krankenanstalten Kenntnis von einer Patientenverfügung erlangen können, einer Lösung zugeführt werden können.

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72 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

3. Statistik

Im Jahr 2016 hat sich das Interesse an der Er-richtung von Patientenverfügungen verglichen mit dem Vorjahr leicht gesteigert, sodass im Berichtsjahr 519 verbindliche, davon 137 er-neuerte (gegenüber 511 verbindlichen, davon 116 erneuerten im Jahr 2015), sowie 26 (ge-

genüber 30 im Vorjahr) qualifi ziert beachtli-che Patientenverfügungen, welche der verbind-lichen Verfügung von der Rechtswirksamkeit her sehr nahe kommen und daher auch einen ähnlich hohen Beratungsaufwand erfordern wie diese, errichtet wurden.

XI Patientenverfügung

600

500

400

300

200

100

0

davon Erneuerungen

verbindliche PV

qualifi ziert beachtliche PV

Gesamtsumme

-

119

14

133

2007

-

263

23

286

2008

-

186

29

215

2009

-

220

34

254

2010

-

203

20

223

2011

53

317

29

346

2012

125

418

29

447

2013

94

348

33

381

2014

103

489

27

516

2015

116

511

30

541

2016

137

519

26

545

Errichtete Patientenverfügungen Vergleichsstatistik 2006 – 2016

2006 (ab Juni)

2016 wurden 1339 Telefonate mit dem Beratungsaspekt „Patientenverfügung/Vorsorge“ geführt und fanden 400 persönliche Vorsprachen bei den juristischen Referentinnen und Referenten zu diesem Thema statt.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 73

Darstellung des Arbeitsanfalles betreffend Patientenverfügungen 2016

Vorsprachen

Situationen handelt, ohne im vor-

400schriftliche Eingaben

215Telefonate

1339

Dokumentierter Aktenanfall615

daraus entstanden

verbindliche PV519

davon erneuerte PV137

(qualifi ziert) beachtliche PV26

Erläuterung zur Graphik:Der Aktenanfall von 615 Akten im Berichtsjahr (gegenüber 598 im Jahr 2015) mündete schließlich in der Errichtung von 519verbindlichen und 26 (qualifi ziert) beachtlichen Verfügungen.

Wie man sieht, mündet einerseits nicht jeder Akt in die tatsächliche Errichtung einer Verfügung und andererseits bei weitem nicht jedes telefonische Beratungsgespräch in einen Akt, sodass der tatsächliche Arbeitsaufwand sich nicht im Aktenanfall widerspiegelt, sondern weit darüber hinausgeht.

4. Abgrenzung Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

Mit einer Patientenverfügung kann nur Vorsor-ge für einen kleinen Bereich des Lebens bzw. oft sogar nur für die Sterbephase getroffen werden.

Neben der Patientenverfügung stehen noch andere Rechtsinstitute für das „Treffen ei-ner Vorsorge“ zur Verfügung, primär die sog. Vorsorgevollmacht gemäß Sachwalterrechts- Änderungsgesetz (SWRÄG) 2006 (z. B. eine Vollmachtserteilung für Gesundheitsangele-genheiten im Allgemeinen oder noch weiter-gehender auch z. B. für Aufenthalts- und Woh-nungsangelegenheiten (z. B. Entscheidung über den Umzug in ein Pensionistenwohn- oder Pfl egeheim), oder auch eine „herkömmliche“ Vollmacht, jeweils abhängig vom gewünschtenRegelungsinhalt.

Einer der wesentlichen Unterschiede ist, dass es sich bei einer Patientenverfügung um eine sog. Vorausverfügung, d.h. eine Willenserklärung für zukünftigezukünftige Situazukünftige tionen handelt, ohne im vor-aus genau wissen zu können, wie die künftige Situation dann sein wird, während ein Vorsor-gebevollmächtigter erst dann tätig wird, wenn die Situation schon eingetreten ist und daher in voller Kenntnis der dann gegebenen Umstände agieren kann.

Oft sind sich Ratsuchende unschlüssig, ob sie nun eine Patientenverfügung oder eine Vorsor-gevollmacht errichten sollen oder vielleicht gar nicht „vorsorgen“ müssen; gerade auch hier in diesem „Vorsorge“-Bereich leistet die WPPA zum Teil sehr umfangreiche Rechtsberatungen.

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74 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

XII Statistik

Teil 1Geschäftsfälle aus den Bereichen Gesundheitswesen

sowie Pfl ege und Betreuung 2016

Statistik Statistik Statistik Statistik Statistik Statistik Statistik Statistik Statistik

1. Die Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten Jahren

Die nachfolgende Tabelle zeigt die zahlenmäßige Entwicklung des Arbeitsanfalles in den letzten 5 Jahren, gegliedert nach der Art der Inanspruchnahme (persönlich, schriftlich auch per FAX und E-Mail, telefonisch) und die Zahl der aktenmäßig dokumentierten Fälle.

Jahr Vorsprachen* schriftl. Eingaben tel. Anfragen Insgesamt davon Akten

2012 1621 1890 8264 11775 3350

2013 1485 2244 8087 11816 3685

2014 1390 2166 7415 10971 3447

2015 1363 2039 6933 10335 3179

2016 1334 2059 7527 10920 3414

*In dieser Zahl sind zum Großteil Erstkontakte enthalten, ein Teil (ca. 1 Drittel) der Vorsprachen betrifft Folgegespräche zu laufenden Akten, die insbesondere aufgrund der Komplexität einzelner Anliegen zur weiteren Bearbeitung erforderlich sind.

Wie aus der Tabelle ersichtlich, kam es 2016 im Vergleich zum Vorjahr zu einem deutlichen An-stieg vor allem der aktenmäßig dokumentierten Fälle.

Die Zahlen weiter zurückliegender Jahre sind den entsprechenden Berichten zu entnehmen. Der Verlauf der Geschäftsfälle seit Gründung der WPPA (Juli 1992) fi ndet sich am Schluss die-ses Abschnittes grafi sch dargestellt.

In den meisten Fällen wird die WPPA von den betroffenen Patientinnen und Patienten bzw. Be-wohnerinnen und Bewohnern und /oder deren Angehörigen telefonisch kontaktiert. Aktenmä-ßig dokumentierte Prüffälle gehen i.d.R. auf eine persönliche oder schriftliche Kontaktaufnahme zurück.

Parteienverkehr ist Montag bis Freitag, von 8.00 bis 16.00 Uhr. Bei Bedarf stehen die Wiener Pfl e-ge-, Patientinnen- und Patientenanwältin selbst oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch außerhalb dieser Bürozeiten zur Verfügung.

Vermutete Mängel oder Missstände werden von der WPPA auch von Amts wegen überprüft. An-onymen Beschwerden geht die WPPA soweit als möglich nach.

Bei besonderen Vorfällen in der Behandlung von Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohnern wird die WPPA weiterhin von den Krankenhäusern oder sonstig betroffenen Institutionen unmittelbar informiert.

Im Jahr 2016 erfolgten in 22 Fällen derartige Meldungen.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 75

Das nachfolgende Diagramm bietet einen Überblick über die Anzahl der Geschäftsfälle seit Bestehen der WPPA, wobei hier im Vergleich nur die aktenmäßig dokumentierten Fälle (Prüffälle) aufscheinen.

4000

3500

3000

2500

2000

1500

1000

500

0

ab 7/

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

Anzahl der Geschäftsfälle ab 7/1992–2016

12231223

105513321332

1490

13231323 1379 1505

13091309

1660

1641164117921792

2575 2506

1636

2626 263426343350

662

1249

2914

21872187

2013

2014

2015

2016

36853447

3179

3414

2. Gesamtanfall der aktenmäßig dokumentierten Geschäftsfälle der WPPA im Jahr 2016

Im vorliegenden Kapitel werden die Bereiche Gesundheitswesen und Betreuung und Pfl ege (3414 Fälle), im Kapitel XIII. werden der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF) sowie der freiwillige Wiener Härtefonds (HF) sowie im Kapitel VIII die Unabhängige Patientinnen- und Patienteninformationsstelle (UPI) statistisch ausgewertet.

Gesamtanfall4049

WPPA3414

Bereich Gesundheits-

wesen2301

Patienten-verfügung

615

Bereich Betreuungund Pfl ege

1077

Bereich UPI36

HF6

PF131

UPI498

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76 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

3. Der Arbeitsanfall im Berichtsjahr 2016

Die nachfolgenden Diagramme geben Aufschluss über das zahlenmäßige Verhältnis der unterschied-lichen Arten der Inanspruchnahme (persönlich, schriftlich, telefonisch) zu einander, wobei auch die Inhalte der telefonischen Beratungen statistisch aufgeschlüsselt werden. Wie im Vorjahr werden auch die im Berichtsjahr aktenmäßig dokumentierten Anliegen nach der Art der Eingabe aufgeschlüsselt. Weiters wird bei den Beschwerdeakten das Verhältnis zwischen weiblichen Klientinnen und männ- lichen Klienten dargestellt.

Darstellung der insges. 3414 dokumentierten Anliegen 2016 nach der Art der Eingabe

XII Statistik

Art des Anfalles 201610.920 Inanspruchnahmen insgesamt nach der Art der Eingabe

Schriftl. Eingang 2059(davon 1624 per Mail)

Vorsprachen (1334)

telefonische Anfragen (7527)

12 %

19 %

69 %

Telefonische Beratunginsgesamt 7.527 Telefonate

Entlassungsproblematik

Kosten

Patientenverfügung

Presse

Sonstiges

Komm. Problem/Verhalten

Befundurgenz

Behandlungsbeschwerden

Allg. rechtliche Auskünfte

Wartezeit18 %

5 %

13 %

5 %

1 %

11 %

2 %

32 %

3 %

10 %

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 77

Patientenverfügung

Meldungen

Lob

Beschw. behaupteter Schaden

Anregung

Anfragen

Amtswegig

Beschw. allgemein

Reaktion auf Medienberichte

Darstellung der insgesamt 3.414 dokumentierten Anliegen 2016nach der Art der Eingabe

0 % 1 %

2 %

14 %

0 %

38 %

18 %

1 %

26 %

Geschlecht Beschwerdeführer 2016Insgesamt 3.414 Akten

männlich (1296)

anonym (88)

weiblich (2030)

3 %

38 %

59 %

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78 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

4. Die Aufteilung der Geschäftsfälle im Berichtsjahr 2016

XII Statistik

Die größte Zahl der dokumentierten Anliegen, die an die WPPA herangetragen wurden, betrafen auch im Jahr 2016 städtische und sonstige (Privatspitäler, Spitäler der AUVA, etc.) Krankenanstalten. Eine Aufteilung auf die einzelnen Spitäler ist im Folgenden unter Punkt 5. zu fi nden.

Aus der nachfolgenden Zusammenstellung ist die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen Gesundheitsversorgungsbereiche ersichtlich:

Aufteilung der Geschäftsfälle – Vergleich 2015– 2016Fälle insgesamt 2015: 3.179; Fälle insgesamt 2016: 3.414

Städt.

KA

Niederg

el Ärz

te

Sons

tige B

ereich

e

Sons

tige K

A

Sozia

lversi

cheru

ngen

Soz. D

ienste

Städt.

PH

Privat

e PH

Rettu

ng u.

Kran

kenb

eförd.

Apoth

eken

und P

harm

a

Privat

versic

herun

gen

1200

1000

800

600

400

200

0

920861

391

339

10521063

386386348

306262

6048 3129

209168168

515325 63

20152016

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 79

Städtische Krankenanstalten insgesamt:

5. Die Aufteilung der Geschäftsfälle auf die einzelnen Krankenanstalten, Wohn- und Pfl egeheime und sonstigen Bereiche 2016

In der folgenden Liste ist die Verteilung der dokumentierten Anliegen auf die einzelnen Spitäler ersichtlich, wobei unter „Sonstige Krankenanstalten“ auch alle Privatspitäler zu fi nden sind. Hier werden auch Lob und Meldungen betreffend die einzelnen Spitäler ausgewiesen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unter den dokumentierten Inanspruchnahmen nicht nur vermutete Behandlungsfehler aufscheinen, sondern auch sonstige Anliegen wie Kommuni- kationsprobleme, organisatorische Mängel, Kostenanfragen, etc.

Von den im Jahre 2016 insgesamt 3414 dokumentierten Inanspruchnahmen betrafen:

davon

920

Ambulanzen

davon

Lob Meldungen

Allgemeines Krankenhaus – Univ. Kliniken (AKH) 311 67 7

SMZ Ost / Donauspital (DSP) 156 43 1 1

Krankenanstalt Rudolfstiftung (KAR)inkl. Standort Semmelweis Frauenklinik (SEM)

1175

25 3

Wilhelminenspital (WIL) 112 23 3 1

Krankenhaus Hietzing (KHR)mit Neurologischem Zentrum Rosenhügel (NZR)

687

61

SMZ Süd / Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ)mit Gottfried von Preyer’schem Kinderspital (PRE)

592

15 1

2

SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS) 58 3 1 1

SMZ Floridsdorf / Krankenhaus (FLO) 13 3

Orthopädisches Krankenhaus Gersthof (GER) 7

Städt.KA/allgemein 3 1

PTZ-Ybbs * 1

Kaiserin - Elisabeth - Spital (KES) 1

Wiener Jugendzahnklinik -

* in NÖ liegend, da vom Wr. KAV betrieben in dieser Statistik angeführt

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80 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Sonstige Krankenanstalten insgesamt: 386 davon

davon Ambulanzen Lob Meldungen

Hanusch KH 63 14

UKH Lorenz Böhler 51 20 1

OKH Speising

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder

Herz Jesu Krankenhaus

46

35

30

1

3 2

UKH Meidling

Sanatorium Hera

29

21

8

2

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern

Evangelisches Krankenhaus

Krankenhaus Göttlicher Heiland

20

15

14 1

Hartmannspital

Rudolfi nerhaus

8

8 1

Bernhard Gottlieb Univ. Zahnklinik 8 1

St. Anna-Kinderspital

St. Josef Krankenhaus

8

6

4

Krankenhaus St. Elisabeth 5

Confraternität – Privatklinik Josefstadt 5

Goldenes Kreuz 4 1

Privatklinik Döbling

Wiener Privatklinik

3

3

1

Rehaklinik Wien Baumgarten

Anton-Proksch-Institut Wien

2

1

Vinzenzgruppe allgemein

Neurologisches Rehab Zentrum Rosenhügel

1

-

XII Statistik

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 81

Städtische Pfl egeheime insgesamt: 31 davon

davon Ambulanzen Lob Meldungen

SMZ Ost/Geriatriezentrum Donaustadt (GZD) 8 1

Pfl egewohnhaus Leopoldstadt mit sozialmed. Betreuung 4 1

Pfl egewohnhaus Meidling mit sozialmed.Betreuung 4 2

Geriatriezentrum Baumgarten (GZB) 4 1

Pfl egewohnhaus Innerfavoriten mit sozialmed.Betreuung 3

Pfl egewohnhaus Simmering mit sozialmed.Betreuung 3

Pfl egewohnhaus Rudolfsheim Fünfhaus 2

Geriatriezentrum Liesing (GZL) 2

PH unbekannt 1

SMZ Süd/Geriatriezentrum Favoriten (GZS) -

Freipraktizierende Ärzte insgesamt: 391

Sozialversicherungen insgesamt 306 1

Private Pfl egeheime insgesamt: 209 2 13

Soziale Dienste 60

Rettungs- und Krankenbeförderungsdienste insgesamt: 51

Privatversicherungen 6

Apotheken (u. Pharmaindustrie) 2

Sonstige Bereiche 1052 4 1 1davon

Patientenverfügungen 615

allg. Hilfestellungen in Pfl ege- und Betreuungsfragen 141

allg. Kostenfragen 119

allg. Rechtsauskünfte 107

WPPA unzuständig 70

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82 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

6. Die Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten auf die jeweiligen Fachgebiete 2016

Aufteilung der Anliegen in den Wiener Krankenanstalten auf die jeweiligen Fachgebiete 2016100 % = 1.306

*durch Aufrundungen 101 %

HNO

Dermatologie

Neurologie

Kinder

Lob

Kosten

Sonstige

Unfall/Unfallchirurgie

Chirurgie

Innere Medizin

Orthopädie

Psychiatrie

Augen

Notaufnahme

Gynäkologie

Urologie

13,1 % 15,5 %

13,9 %

12,3 %

10,0 %

1,3 %

4,4 %

1,7 %

1,9 %

2,0 %

2,0 %

2,1 %

3,0 %

3,1 %

6,6 %

7,2 %

Das obige Diagramm zeigt die Aufteilung der Anliegen in den städtischen Spitälern und auch in den sonstigen Krankenanstalten Wiens auf die jeweiligen Fachgebiete im Jahr 2016. Insge-samt gab es 1306 Anliegen (2015: 1209 Anlie-gen) betreffend alle städtischen und sonstigen Krankenanstalten in Wien. Davon entfi elen 920 Anliegen auf die städtischen und 386 Anliegenauf die sonstigen Spitäler.

Die meisten Anliegen fi elen 2016 – ähnlich wie im Vorjahr - in den Fachgebieten Chirur-gie (15,5%, 2015: 15%), Unfall/Unfallchirurgie(13,9%, 2015: 11,2%) und Innere Medizin (12,3%, 2015: 10%) an.

XII Statistik

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 83

7. Die Aufteilung der Anliegen im extramuralen ärztlichen Bereich 2016

Aufteilung der Anliegen auf die niederlassenen Ärzte 2016100 % = 391

Augen

Derma

Kosten

Sonstige Zahn

Allgemeinmedizin

Radiologie

Orthopädie

Innere med.

Chirurgie

Gynäkologie

12 %

17 %

3 %

4 %

5 %

6 %

7 %

9 %

12 %

11 %

14 %

Das obige Diagramm ermöglicht einen Vergleich der Anliegen im niedergelassenen Bereich. Ins-gesamt wurden bei der WPPA im Jahr 2016 be-treffend in Wien niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 391 Anliegen vorgebracht. (2015 waren es 339 Anliegen.)

Die beschwerdeintensivste Fachrichtung war 2016 - wie in den Vorjahren - die Zahnmedizin(14%, 2015: 15%). An zweiter Stelle steht diesmal die Allgemeinmedizin (12%, 2015: 11%), gefolgt von der Radiologie (11%, 2015: 7%). Unter „Sons-tige“ fallen Fachgebiete, zu denen weniger als 10 Beschwerden pro Gebiet eingebracht wurden, wie z.B. Urologie, Physikalische Medizin oder HNO.

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84 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Teil 2Ergebnisse der Geschäftsfälle aus den Bereichen Gesundheitswesen

sowie Pfl ege und Betreuung 2016

1. Allgemeines

1.1. Behauptete Schäden und sonstige Anliegen im Jahr 2016

Darstellung der insgesamt 3.414 dokumentierten Anliegen 2016

Sonstige Anfragen bzw. Beschwerden

2.532

Behauptete Schäden

882

1 Fall

32 Fälle

144 Fälle

705 Fälle354 Fälle

351 Fälle

HF 2016

PF 2016

Entschäd. 2016/Vers., KAV, Sonst.

kein Beh. Fehler, kein HF od. PF

noch nicht abgeschlossen

davon

XII Statistik

Von den 3414 aktenmäßig dokumentierten Anlie-gen, welche im Jahr 2016 an die WPPA herange-tragen wurden, wurden in 882 Fällen, das ent-spricht ca. 25,8 % aller Prüffälle (2015: ca. 27,5 %),Schäden durch Behandlungsfehler behauptet.

Von diesen behaupteten Schäden konnten noch im Jahr 2016 im Wege von Haftpfl ichtversiche-rungen oder durch sonstige Einrichtungen(dazu gehören auch Entschädigungen z.B. im Wege der Schiedsstelle der Ärztekammer oder seitens der Pharmaindustrie etc.) sowie im Wege des Wr. KAV in 144 Fällen fi nanzielle Entschä- digungen ausgehandelt werden.

1 Fall der behaupteten Schäden wurde noch im Jahr 2016 in den Wiener Härtefonds, 32 Fäl-le wurden in den Wiener Patientenentschä- digungsfonds (PF) eingebracht.

Insgesamt wurden aber im Jahr 2016 – unter Erledigung auch offener Fälle der Vorjahre – von Haftpfl ichtversicherungen, sonstigen Einrich-tungen und im Wege des Wr. KAV in 230 Fällenfi nanzielle Entschädigungen ausgehandelt, so-wie 6 Fälle in den Wiener Härtefonds (HF) und 131 Fälle in den Wiener Patientenentschä- digungsfonds (PF) eingebracht.

In den Fällen, in denen Behandlungsfehler be-hauptet wurden und die im Jahr 2016 (noch) nicht entschädigt wurden, haben sich im Rah-men der Überprüfung durch die WPPA entweder keine Anhaltspunkte für einen Behandlungs- fehler ergeben bzw. war auch keine Behandlung des Patientenanliegens im Härtefonds oder Pati-entenentschädigungsfonds möglich, oder ist die Überprüfung dieser Fälle durch die WPPA noch nicht abgeschlossen.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 85

Außer den 882 behaupteten Behandlungs-schäden wurden insbesondere Anfragen bzw.Beschwerden zu folgenden sonstigen Themen-bereichen eingebracht:

• Verrechnungsproblematik: Chefarztpfl icht, Pfl egegebühren, Kostenbeiträge, Rezept- gebühren, Pfl egegeld, Arzthonorare, Transportkosten, Kostenablehnung seitens Sozialversicherungen, Kuraufenthalte, etc.

• Wartezeiten: hauptsächlich Beschwerden wegen zu langer Wartezeiten auf Operations-termine, auf MRT-Untersuchungen, Strahlen-

therapien sowie in Spitalsambulanzen

• Verhaltensbeschwerden: unfreundliches Verhalten von Ärztinnen und Ärzten, teilweise auch von Pfl egepersonen; mangelnde oder zu späte Auskunft an Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner und/oder deren Angehörige

• Befundurgenzen wegen zu langer Warte-

zeiten auf ärztliche Befunde

• Diverse Hilfestellungen bei Betreuungs- und Versorgungsfragen, Zugang zu Kassenleistun-gen, Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medika-menten, Abklärung von Kosten für spezielle therapeutische Einrichtungen, Suche nach einem geeigneten Wohn- und Pfl egeplatz, Hilfestellung für besondere Personengruppen, wie mehrfachbehinderte Menschen, psychiat-rische und gerontopsychiatrische Patientin-nen und Patienten sowie Menschen ohne Versicherungsschutz, etc.

• Rechtsauskünfte: Information über Patien-tinnen- und Patientenrechte wie z.B. Einsicht in die Krankengeschichte, Bewohnerinnen- und Bewohnerrechte, Sachwalterschaft, Vertretungsbefugnis naher Angehöriger, Vorsorgevollmacht, etc.

• Rechtliche Beratung und Errichtung von Patientenverfügungen

1.2. Rückblick auf behauptete Schäden aus dem Jahr 2015

In der nachfolgenden Graphik soll dargestellt werden, wie viele der im Jahr 2015 aktenmäßig do-kumentierten Anliegen, welche zum Stichtag des Tätigkeitsberichtes 2015 (31.12.2015) noch offen waren, im Folgejahr (Stichtag: 31.12.2016) erledigt werden konnten.

Sonstige Anfragen bzw. Beschwerden

2.306

Behauptete Schäden

873

1 Fall

29 Fälle

103 Fälle

740 Fälle354 Fälle

386 Fälle

HF 2015

PF 2015

Entschäd. 2015/Vers., KAV, Sonst.

kein Beh. Fehler, kein HF od. PF

noch nicht abgeschlossen

Darstellung der insgesamt 3.179 dokumentierten Anliegen 2015

davon

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86 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

386 Fälle (2015 noch nichtabgeschlossen)

2 Fälle HF 2016

63 Fälle PF 2016

59 Fälle Entschäd. 2016/Vers., KAV, Sonst.

262 Fällekein Beh. Fehler, kein HF od. PF 190

XII Statistik

Fälle

noch nicht abgeschlossen 72 Fälle

1.3. Erledigungsstatistik 2016

Aus der nachfolgenden Graphik ist ersichtlich, wie viele der im Jahr 2016 an die WPPA herangetrage-nen und aktenmäßig dokumentierten Anliegen noch im selben Jahr erledigt werden konnten.

Erledigungsstatistik 2016; insgesamt 3.414 Akten

offene Akten

erledigte Akten

828

2586

Die nächste Graphik zeigt, wie viele der 2586 erledigten Akten Beschwerden betrafen (1272 Besch- werden) und wie viele davon berechtigt bzw. nicht berechtigt waren. In ca. 38,6 % der Fälle waren die Beschwerden berechtigt bzw. zum Teil berechtigt!

Beschwerden; insgesamt 1.272

Beschw. zurückgezogen

Beschw. nicht berechtigt

Beschw. z. T. berechtigt

Beschw. berechtigt318

463

285

206

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 87

Insgesamt wurden in den 2016 aktenmäßig do-kumentierten und noch im selben Jahr erledig-ten Akten (inklusive der Beschwerdefälle, Pati-entenverfügungen und sonstigen Anfragen) in

1692 Fällen Auskunft bzw. Aufklärung erteilt und in 1211 Fällen Organisationshilfestel-lung gegeben bzw. Lösungen gefunden.

Zum Stichtag des Berichtsjahres (31.12.2016) waren insgesamt noch

1024 Akten in Bearbeitung, davon:828 Akten aus dem Jahr 2016

Die noch laufenden Akten aus 2016 ergeben sich aus dem Umstand, dass in diesen Akten auch Anliegen enthalten sind, welche erst gegen Ende des Berichtsjahres an die WPPA herangetragen wurden. Bei den aus den Vorjahren noch anhän-gigen Akten handelt es sich um sehr komplexe, schwierige und aus rechtlicher Sicht noch nicht abzuschließende Fälle.

2. Entschädigungen 2016

Auch im Berichtsjahr 2016 wurden, wie in den Vorjahren, an die WPPA vermehrt Anliegen we-gen behaupteter Behandlungsschäden oder Di-agnosefehler herangetragen. Hier gibt die WPPA Hilfestellung zur Erlangung einer fi nanziellen Entschädigung.

Die WPPA klärt die Ursache von Medizinschä-den und die rechtlichen Voraussetzungen für Schmerzengeld und sonstigen Schadenersatz. Zu den eingeholten Stellungnahmen der Ärztinnen und Ärzte werden Expertisen von Vertrauen-särztinnen und Vertrauensärzten oder Gutach-ten von gerichtlich beeideten Sachverständigen eingeholt. Diese Vorgehensweise ist für Ärztin-nen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten kostenlos. Die Honorare von Sachverständigen werden von der WPPA, vom Wr. KAV oder von Haftpfl ichtversicherungen bezahlt. In allen Fäl-len wird die oder der Sachverständige im Ein-vernehmen mit der WPPA bestellt.

Die Klärung von Patientenschäden erfolgt in Zu-sammenarbeit mit den Spitalsträgern und Haft-pfl ichtversicherungen. Auch in den Verhand-lungen vor der Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien wirken Vertreter der WPPA mit.

Als weitere Maßnahme besteht für die Wiener Wohnbevölkerung bei Medizinschäden, die sich in einem Spital des Wr. KAV ereignet haben die Möglichkeit, eine fi nanzielle Hilfestellung im Rahmen des Freiwilligen Wiener Härtefondszu erreichen.

Zusätzlich gibt es für Patientinnen und Pati-enten, welche ab 1.1.2001 in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien einen Schaden erlitten haben, die Mög-lichkeit einer Entschädigung durch den Wie-ner Patientenentschädigungsfonds, wenn eine Haftung des Rechtsträgers nicht eindeutig gege-ben ist oder eine bislang unbekannte oder sel-tene, zugleich aber schwerwiegende Komplika-tion aufgetreten ist, welche zu einer erheblichen Schädigung geführt hat.

Insgesamt konnten im Berichtsjahr 2016 in 355 Fällen Entschädigungen (von Versiche-rungen, KAV, HF, PF u.a.) in der Gesamthöhe von € 2,784.746,68 erwirkt werden.

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88 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

2.1. Entschädigungsstatistik 2016Entschädigungsstatistik 2016; Insgesamt € 2.784.746,68 (355 Fälle)

€ 2.000.000,00

€ 1.800.000,00

€ 1.600.000,00

€ 1.400.000,00

€ 1.200.000,00

€ 1.000.000,00

€ 800.000,00

€ 600.000,00

€ 400.000,00

€ 200.000,00

€ 0,00

Summe

Haftpfl ichtvers., ÄK, KAV und Sonstiges

€ 1.318.946,68

Härtefonds

€ 67.000,–

Patienten-entschädigungsfonds

€ 1.398.800,–

Vers., ÄK und Sonstige

190 Fälle€ 997.959,96

KAV 40 Fälle€ 320.986,72

122 Fälle

3 Fälle

XII Statistik

Im Jahr 2016 wurden in insgesamt 355 Schadensfällen finanzielle Entschädigungen in Höhe von € 2,784.746,68 ausgehandelt. Darin sind auch Fälle enthalten, die in den Vorjahren an die WPPA her-angetragen wurden, sofern sie im Jahr 2016 entschädigt wurden.

Diese Beträge wurden bezahlt aus:

Haftpfl ichtversicherungen, Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) u. Sonstiges (z.B. über Empfehlung der Schiedsstelle der ÄK,Honorarrückzahlungen seitens einzelner Ärzte) € 1.318.946,68Härtefonds (HF) € 67.000,–Patientenentschädigungsfonds (PF) € 1.398,800,–

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 89

2.2. Entschädigungsgründe im Jahr 2016

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gründe für die im Haftungsweg (Haftpfl ichtversicherungen, Wr. KAV, Schiedsstelle der ÄK, etc.) erreichten fi nanziellen Entschädigungen (insg. € 1,318.946,68) im Jahr 2016.

Entschädigungsgründe 2016; € 1.318.946,68

Organisationsverschulden

Aufklärungsmangel

Prozesskostenablöse

Berechtigte Kostenrückerstattung

Kulanz

Behandlungsfehler27 % 30 %

3 %

4 %

13 %23 %

2.3. Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien sowie Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer für Wien 2016

Im Berichtsjahr 2016 wurde die WPPA zu 54 Ver-handlungen der Schiedsstelle der Ärztekam-mer für Wien beigezogen.

Nach Durchführung einer mündlichen Verhand-lung mit Erörterung des Sachverhaltes mit der Patientin bzw. dem Patienten sowie der betrof-fenen Ärztin oder dem Arzt konnte die Kommis-sion in 10 Fällen Empfehlungen zur Leistung von Entschädigungsbeträgen aussprechen. In 6 Fällen konnten die Parteien vor der Schieds-stelle eine Einigung erzielen. Somit konnten nach Durchführung einer mündlichen Verhand-lung Entschädigungen mit einem Gesamtbetrag von € 196.623,10 erreicht werden. Die Empfeh-lungen wurden in 7 Fällen aufgrund von Be-handlungsfehlern, in 1 Fall aufgrund von Aufklä-rungsmängeln und in 2 Fällen zur Verhinderung eines Rechtsstreites erteilt.

In 37 Fällen konnte die Kommission mangels Anspruchsvoraussetzungen keine Empfehlung zur Leistung einer Entschädigung abgeben. In 7 dieser Fälle zeigte sich aber im Rahmen der Sitzung, dass die Voraussetzungen für den Zu-

spruch einer Entschädigung aus dem Patiente-nentschädigungsfonds gegeben sein könnten, sodass der Patientin bzw. dem Patienten geraten wurde, sich an den Beirat des Patientenentschä-digungsfonds zu wenden.

Im Berichtsjahr 2016 wurde die WPPA zu 6 Ver-handlungen der Schlichtungsstelle der Zahn-ärztekammer für Wien eingeladen. 3 dieser Schlichtungsfälle wurden mit einer Empfehlung zur Leistung einer Entschädigung entschieden, in 3 Fällen konnten mangels Hinweisen auf Fehl-behandlungen keine derartigen Empfehlungen abgegeben werden.

Diese im Vergleich zur Schiedsstelle der Ärz-tekammer für Wien geringe Fallzahl resultiert nach Auskunft der Zahnärztekammer daraus, dass im weitaus überwiegenden Ausmaß be-reits im Vorfeld einer Schlichtungsverhandlung durch Vermittlung der fachärztlichen Referen-ten die anhängigen Beschwerdefälle zwischen Patientinnen und Patienten sowie den Zahnärz-tinnen und Zahnärzten geklärt und gelöst wer-den können.

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90 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

2.4. Entschädigungen in den Jahren 2014, 2015 und 2016 im Vergleich

Jahr Gesamtzahl der Fälle Gesamtzahl der Summe

2014 486 € 4.561.729,44

2015 340 € 2.256.803,11

2016 355 € 2.784.746,68

XII Statistik

Entschädigungen Vergleich 2014 – 2016

Haftpfl ichtvers., KAV und Sonstiges

€ 1.699.916,94

€ 1.258.803,11

€ 1.318.946,68

Härtefonds

€ 262.800,00

€ 206.000,00

€ 67.000,00

Patienten-entschädigungsfonds

€ 2.599.012,50

€ 792.000,00

€ 1.398.800,00

2014

2015

2016

€ 3.000.000,00

€ 2.500.000,00

€ 2.000.000,00

€ 1.500.000,00

€ 1.000.000,00

€ 500.000,00

€ 0,00

263 Fälle

230 FälleFälle204

Fälle

11 FälleFälle

8 FälleFälle 33

Fälle

212 212 Fälle

128 FälleFälle

122 Fälle

2.5. Gesamthöhe aller Entschädigungen seit Bestehen der WPPA

Seit Bestehen der WPPA hat diese bis zum 31.12.2016 in insgesamt 3581 Schadensfällen Entschädi-gungen in der Höhe von ca. € 24,2 Mio. erreicht.

Dazu kommen noch die im Rahmen der Wiener Härtefallregelung ausbezahlten fi nanziellen Hilfen in der Gesamthöhe von ca. € 5,7 Mio. sowie die im Rahmen des Wiener Patientenentschädigungsfonds bezahlten Entschädigungen in Höhe von ca. € 22,1 Mio., also insgesamt ca. € 52 Mio.

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 91

XIII Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen

www.patientenanwaltsc dargestellt.www.patientenanwaltsc

1. Der Wiener Patientenentschädigungsfonds (PF)

Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen

1.1. Allgemeines

Nach dem Vorbild des seit 1998 bestehenden "Wiener Härtefonds" hat der Bundesgesetzgeber im § 27a Abs. 5 und 6 des Kranken- und Kuran-staltengesetzes (KAKuG) eine grundsatzgesetzli-che Regelung zur österreichweiten Einrichtung und Finanzierung von Patientenentschädi-gungsfonds geschaffen. Diese Bestimmungen hat der Wiener Landtag im § 46a Abs. 6 und 7 des Wiener Krankenanstaltengesetzes (Wr. KAG) ausgeführt. Mit dieser Bestimmung kann Patien-tinnen und Patienten, welche ab 1. Jänner 2001in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützi-gen Krankenanstalt in Wien einen Schaden erlit-ten haben, eine Entschädigung zuerkannt wer-den, wenn eine Haftung des Rechtsträgers der Krankenanstalt nicht eindeutig gegeben ist, wenn also vor allem der Nachweis der Kausa-lität oder des Verschuldens erhebliche Schwie-rigkeiten bereitet. Ist ein Schaden auf ein zwei-felsfreies Verschulden zurückzuführen, scheidet eine Ersatzleistung aus dem Fonds aus.

Eine Entschädigung ist auch dann möglich, wenn es sich um eine bislang unbekannte oder zwar seltene, zugleich aber auch schwerwie-gende Komplikation handelt, die zu einer er-heblichen Schädigung geführt hat. Davon er-fasst sind auch (schwere) Komplikationen, über welche die Patientin oder der Patient aufgeklärt wurde. Derartige Komplikationen bilden die weitaus größere Zahl der Entschädigungsfälle.

Keine Anwendung fi ndet das Modell auf nicht gemeinnützige Privatkrankenanstalten und auf den Bereich der niedergelassenen Ärzteschaft.

Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht. Eine Überprüfung der Entscheidung im Rechts- oder Verwaltungsweg ist ausgeschlos-sen. Neben dem Patientenentschädigungsfonds kann - insbesondere bei Vorliegen sozialer Här-ten – auch der Härtefonds angerufen werden. Auch ist nachträglich das Einbringen einer Kla-

ge bei Gericht möglich, wobei im Fall einer Ent-schädigung im Wege eines gerichtlichen Urteils oder auch eines gerichtlichen oder außergericht-lichen Vergleiches der aus dem Fonds ausbe-zahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzahlen ist. Im Einzelfall kann jedoch von der Verpfl ichtung zur Rückzahlung ganz oder teilweise abgesehen werden.

Gespeist wird der Patientenentschädigungs-fonds von den Patientinnen und Patienten, die in einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Krankenanstalt in Wien stationär aufgenommen werden. Zusätzlich zum Kostenbeitrag wird von diesen Personen ein Betrag von € 0,73 /Tag (für maximal 28 Belegtage pro Kalenderjahr) einge-hoben, welcher der WPPA für den Patientenent-schädigungsfonds zur Verfügung zu stellen ist. Für diese Beträge wurde ein eigenes gesondertes Bankkonto eingerichtet und entsprechende Ver-einbarungen über die Form der Abführung der Beträge auf dieses Konto mit allen Rechtsträ-gern der betroffenen Wiener Krankenanstalten abgeschlossen.

Die Auszahlung erfolgt über Anweisung der Wie-ner Pfl ege-, Patientinnen- und Patientenanwäl-tin durch den Magistrat der Stadt Wien.

Die Gewährung von Entschädigungen erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch den bei der WPPA eingerichteten Beirat, dessen Mit-glieder ehrenamtlich tätig sind.

Das Verfahren beim Beirat selbst soll drei Monate nicht übersteigen; dies wird auch durch-gehend eingehalten.

Die Richtlinien des Patientenentschädigungs- fonds sind auf der Homepage der WPPA unter www.patientenanwaltschaft.wien.athaft.wien.at dargestellt.haft.wien.at

Die WPPA verständigt regelmäßig auch das Qualitätsmanagement der betroffenen Spitäler. Dabei ist zu erwarten, dass diese Mitteilungen

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92 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

einer Prüfung und Beurteilung durch das Qua-litätsmanagement mit allfälligen Konsequenzen unterzogen werden.

Im Berichtsjahr 2016 wurden in 122 Fällenfi nanzielle Entschädigungen aus dem Patien-tenentschädigungsfonds im Gesamtbetrag von € 1,398.800,– zugesprochen. Dieser Betrag deckt sich nicht mit den Ausgaben der Finanzstatistik (siehe 2.6), da dort auch Auszahlungen enthalten sind, welche auf Entscheidungen des Beirates aus dem Jahr 2015 basieren.

1.2. Einzelfälle 2016

Die Entschädigungen aus dem PF bestehen in der Beistellung fi nanzieller Mittel zur ganzen oder teilweisen Abdeckung von Schäden vor al-lem als Folge einer medizinischen Behandlung in einem Fondskrankenhaus, insbesondere von Ansprüchen auf Schmerzengeld, sowie Auslagen für Diagnose und Therapie. Die Höhe der zuge-sprochenen Entschädigung richtet sich nach dem Ausmaß des Schadens, dessen Höhe sich grundsätzlich an der Judikatur der Gerichte ori-entiert.

Eine Berücksichtigung der im Einzelfall vorlie-genden besonderen sozialen (oder sonstigen) Härte ist im Gegensatz zum Freiwilligen Wiener Härtefonds hier nicht möglich. Bei Vorliegen ei-nes Härtefalls kann aber neben dem PF auch der HF befasst werden, sofern die dort für die Ge-währung einer fi nanziellen Hilfe erforderlichen Voraussetzungen (Patientinnen und Patienten mit Wiener Wohnsitz, Schaden in einem städti-schen Spital) vorliegen.

Die Obergrenze einer Entschädigung beträgt € 100.000,–.

Dieser Höchstbetrag wurde im Jahr 2016 in 3 Fällen zugesprochen.

In 17 Fällen wurden fi nanzielle Entschädigun-gen in Höhe von € 20.000,– bis € 50.000,– zuge-sprochen.

In den restlichen Fällen wurden Entschädigun-gen bis € 18.000,– zugesprochen.

In 8 Fällen erfolgte die Entschädigungszah-lung zum Teil durch eine Versicherung, zum Teil durch den PF.

In 3 Fällen wurde neben der Entschädigung aus dem PF auch eine fi nanzielle Hilfe aus dem HF zugesprochen.

In 8 Fällen mussten fi nanzielle Entschädigun-gen abgelehnt werden, 1 Fall wurde zurück- gestellt, da für die Entscheidung ergänzende Unterlagen benötigt wurden.

Ablehnungsgründe für den Beirat waren insbe-sondere das Fehlen einer (seltenen und schwer-wiegenden) Behandlungskomplikation oder das Fehlen eines (erheblichen) Schadens.

Gemäß den geltenden Richtlinien ist im Fall ei-ner Entschädigung im Wege eines gerichtlichen Urteils oder auch eines gerichtlichen oder au-ßergerichtlichen Vergleiches der aus dem Fonds ausbezahlte Betrag grundsätzlich zurückzuzah-len.

XIII Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 93

1.3. Entschädigungen des Wiener Patientenentschädigungsfonds 2016

Gesamtzahl der behandelten Fälle131

davon positiv mit fi nanzieller Hilfe erledigt

122

davon negativ mit Ablehnung beschieden

8

Gesamtsumme € 1.398.800

zurückgestellt1

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94 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

1.4. Aufschlüsselung der aus dem Patientenentschädigungsfonds empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler

Krankenanstalt Anzahl der entschädigten Fälle Höhe der Summe €

Allgemeines Krankenhaus – Univ.Kliniken (AKH) 25 439.000,–

SMZ-Ost / Donauspital (DSP) 14 215.800,–

Wilhelminenspital (WIL) 9 86.500,–

Krankenanstalt Rudolfstiftung (KAR) inkl. Standort Semmelweis Frauenklinik (SEM)

7 1

41.000,–10.000,–

OKH Speising 8 78.000,–

Krankenhaus Hietzing (KHR) 8 68.600,–

Hanusch-KH 6 16.500,–

Herz-Jesu-Krankenhaus 5 38.000,–

UKH Lorenz Böhler 5 29.500,–

SMZ Süd / Kaiser-Franz-Josef-Spital (KFJ) PRE

4 1

30.000,–1.500,–

San. Hera 4 15.900,–

SMZ Floridsdorf / Krankenhaus (FLO) 4 68.500,–

Krankenhaus Göttlicher Heiland 3 8.000,–

Krankenhaus Barmherzige Schwestern 3 50.000,–

Evangelisches Krankenhaus 2 22.000,–

UKH Meidling 2 13.500,–

Hartmannspital 2 13.000,–

St. Josef Krankenhaus 2 103.500,–

SMZ Baumgartner Höhe – Otto Wagner Spital (OWS) 2 15.000,–

St. Elisabeth Krankenhaus 2 12.000,–

Krankenhaus Barmherzige Brüder 2 5.000,–

Orthopädisches Krankenhaus Gersthof (GER) 1 18.000,–

Gesamtsumme 122 € 1.398.800

XIII Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 95

1.5. Höhe der im Wiener Patientenentschädigungsfonds in den letzten 5 Jahren ausbezahlten Beträge im Vergleich

€ 3.000.000,00

€ 2.500.000,00

€ 2.000.000,00

€ 1.500.000,00

€ 1.000.000,00

€ 500.000,00

€ 0,00

Summe

Paientenentschädigungsfonds – Vergleich 2012 – 2016

2012

€ 1.556.438,50

186 Fälle

2013

€ 1.872.583,86

179 Fälle

2015

€ 792.000,00

128 Fälle

2016

€ 1.398.800,00

122 Fälle

2014

€ 2.599.012,50

212 Fälle

1.6. Wiener Patientenentschädigungsfonds – Finanzstatistik

Kontostand per 1.1.2016

(Girokonto zum 1.1.2016 € 495.597,92

€ 535.925,02

Dispokonto zum 1.1.2016 € 40.327,10)

Zahlungen, die noch das Vorjahr betrafen € 48.000,–

Summe € 487.925,02

Einnahmen 2016

(inkl. Zinserträgen aus Giro- € 254,44 und Dispokonto

€ 21,37 von insgesamt € 275,81) € 1,424.973,76

Einnahmen aus Rückzahlungen **) € 3.000,00

Einnahmen aus KEST Rückerstattung ***) € 20.530,08

Summe der Einnahmen € 1,448.503,84

Summe € 1,936.428,86

Ausgaben 2016

(inkl. Spesen und KEST für Giro- 237,36 und Dispokonto

€ 4,46 von insgesamt € 241,82) € 1,325.041,82

Summe per Ende 2016 € 611.387,04

Kontostand per 31.12.2016 € 623.387,04

(Girokonto per 31.12.2016 € 583.043,03

Dispokonto per 31.12.2016 € 40.344,01)

Differenz € 12.000,00

€ 21,37 von insgesamt € 275,81) € 1,424.973,76

Einnahmen aus Rückzahlungen **) € 3.000,00

Einnahmen aus KEST Rückerstattung ***) € 20.530,08

Summe der Einnahmen € 1,448.503,84Summe der Einnahmen € 1,448.503,84Summe der Einnahmen € 1,448.503,84

Summe Summe

€ 4,46 von insgesamt € 241,82) € 4,46 von insgesamt € 241,82)

Summe per Ende 2016 Summe per Ende 2016

Differenz Differenz

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96 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Die Differenz aus € 12.000,– ergibt sich aus dem Umstand, dass Ausgaben am Sachkonto noch 2016 gebucht, jedoch die Abbuchung am Girokonto erst Anfang 2017 stattgefunden hat.

*) Da der Zinsertrag seit dem Jahr 2013 am Girokonto sehr gering war, wurde im Einvernehmen mit der MA 6 – BA 14 ein Disponentenkonto mit Februar 2013 eröffnet; für dieses Dispo-Konto wurden seitens der Bank Austria-UniCredit für täglich fälliges Geld eine kostenlose Kontenführung und ein etwas höherer Zinssatz angeboten.

**) Sofern Patienten aus demselben Anspruchsgrund eine Entschädigung durch ein rechts-kräftiges Gerichtsurteil zuerkannt bekommen, oder eine Entschädigung durch den Schädiger oder von einem Dritten (z.B. Spitalsbetreiber, Haftpfl ichtversicherung etc.) erhalten, sind sie zur Rückzahlung der zuerkannten Entschädigung an den Patientenentschädigungsfonds verpfl ichtet.

***) Die WPPA beantragte unter Mitwirkung der MA 5 und unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 30.9. 2015 mit der Zahl Ra 2014/15/005-6 die Rückerstattung der in den Jahren 2010 bis 2014 aufgrund von Bankzinsen aus dem Patientenentschädigungsfonds bezahlten KESt-Beträge in der Höhe von insgesamt € 20.530,08. Dem Antrag wurde stattgegeben; der Betrag vom Finanzamt rückerstattet.

Im Dezember 2016 wurde die Rückerstattung der KESt-Beträge aus dem Jahr 2015 in der Höhe von € 47,47 beantragt; dieses Verfahren ist noch anhängig.

Die Ein- und Ausgänge der Vorjahre (ab 2003) befi nden sich – um Wiederholungen zu vermeiden – in den Vorjahresberichten der WPPA.

Die rechnerische Richtigkeit wurde seitens der MA 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen – bestätigt.

Die sachliche Richtigkeit ergibt sich aus der Plausibilitätsprüfung der von der MA 24 –Gesundheits- und Sozialplanung – mitgeteilten Kostenbeitragstage.

1.7. Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge

1.7.1. Ausweitung des Patienten- entschädigungsfonds auf den nieder- gelassenen Bereich und private, nicht gemeinnützige Krankenanstalten

Auch im Berichtsjahr haben sich wiederholt Komplikationen oder kaum beweisbare Scha-densfälle ereignet, bei denen sich der Umstand, dass sie sich im niedergelassenen Bereich bzw. im Privatspital ereignet haben, zusätzlich nach-teilig für die Betroffenen ausgewirkt haben. Da

der PF nur nach Behandlungen in Fondsspitä-lern zur Verfügung steht, konnten u.a. folgende Fälle nicht dem Beirat vorgelegt werden:

WPPA 929369/15 – Tödliche Infektion nach Knieprothesenimplantation

Ein 69-jähriger Patient unterzog sich in einem Privatspital einer Operation zur Implantation eines künstlichen Kniegelenks. Ausgehend von einer schecht heilenden Stelle im unteren Teil der Operationswunde kam es zu einer Wundinfektion, welche sich – wohl auch aufgrund beim Patienten bestehender Grunderkrankungen – bis zu einer

XIII Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 97

generalisierten Sepsis steigerte und schließlich zum Tod des Patienten führte. Dieser dramatische Verlauf war so nicht vorhersehbar gewesen, die Operation wurde unter Abwägung aller Chancen und Risiken korrekt indiziert und – ebenso wie die Nachbehandlung - korrekt durchgeführt.

Obwohl es beim Patienten in Form der folgen-schweren Wundinfektion zu einer sehr schweren Komplikation gekommen war, war die Befassung des PF für die Erben des Verstorbenen nicht möglich, weil die Operation in einem Privatspi-tal durchgeführt worden war.

WPPA 390446/16 – Darmperforation bei Coloskopie im Privatspital

Eine 30-jährige Patientin unterzog sich in einem Privatspital wegen des Verdachtes auf Darm-krebs bei Oberbauchbeschwerden, zunehmen-der Schwäche und starker Gewichtsabnahme einer Coloskopie. Bei dieser Coloskopie kam es zu einer spastischen Dystonie (der Darm „ver-krampfte“ sich), sodass das Endoskop nicht weiter vorgeschoben werden konnte und die Co-loskopie abgebrochen werden musste. Eine zur Kontrolle am Folgetag durchgeführte virtuelle CT-Colonographie ergab keine Auffälligkeiten, insbesondere keine Hinweise auf Perforationen. Innerhalb der nächsten Woche zeigten sich je-doch die Symptome einer Darmperforation, so-dass die Patientin operiert und ein künstlicher Darmausgang angelegt werden musste.

Nach Meinung des mit dem Fall befassten Ver-trauensarztes dürfte durch die Coloskopie ein Hämatom verursacht worden sein, welches normalerweise harmlos gewesen wäre, sich bei der konkreten Patientin aber aufgrund einer be-stehenden Vorerkrankung der Leber besonders stark ausgewirkt hat; es hat sich mit der Zeit das Darmgewebe entzündet, wurde nekrotisch, sodass sich eine Undichtigkeit/Perforation in der Darmwand entwickelt hat.

Da die Darmperforation als Folge eines Eingrif-fes im Privatspital entstanden war, war eine Be-fassung des PF nicht möglich.

WPPA 119255/15 – Fraktur des Unterkiefers nach Zahnextraktion

Bei einer 59-jährigen Patientin wurde beim nie-dergelassenen Zahnarzt eine Wurzelbehandlung bei einem Zahn, der als Brückenpfeiler diente, vorgenommen. In weiterer Folge musste der Zahn aufgrund fortschreitender Entzündung entfernt werden. Einige Wochen später wurde festgestellt, dass im Zuge der Extraktion eine Fraktur des Un-terkiefers im Extraktionsbereich entstanden ist.

Laut Stellungnahme des mit dem Fall befassten Vertrauensarztes konnte kein Behandlungsfeh-ler im Rahmen der durchgeführten Zahnextrak-tion festgestellt werden. Es handelte sich um eine seltene und typische Komplikation, die bei bestimmten Brückenkonstruktionen und bereits stattgefundenem Knochenabbau im Unterkiefer auftreten kann.

Da die Komplikation im Rahmen einer Behand-lung im niedergelassenen Bereich eingetreten war, war eine Entschädigung im Rahmen des PF nicht möglich.

Wie bereits in den vorangegangenen Tätig-keitsberichten erwähnt, steht der PF bei-spielsweise für folgende Spitäler nicht zur Verfügung:

• Confraternität - Privatklinik Josefstadt • Goldenes Kreuz• Heeresspital • Privatklinik Döbling• Rudolfi nerhaus • Wiener Privatklinik

Die Krankenanstalt Sanatorium Hera ist eben-falls kein Fondsspital. Die Rechtsträgerin der Krankenanstalt Sanatorium Hera ermöglicht ih-ren Patientinnen und Patienten seit 1.1.2015 je-doch eine freiwillige Teilnahme am Wiener Pati-entenentschädigungsfonds. Die Patientinnen und Patienten müssen einverstanden sein, die Zahlung erfolgt freiwillig, die sonstige Vorgehensweise entspricht der bei allen anderen Fondskranken-häusern (und dem Therapiezentrum Ybbs).

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98 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

1.7.2. Die Finanzierung des Patientenentschädigungsfonds

Im Jahr 2001 wurde der PF gegründet und mit den Beiträgen der stationär aufgenommen Pa-tientinnen und Patienten gespeist. Zwischen den Jahren 2001 und 2003 konnten in der WPPA Budgetmittel angespart werden, da nach Grün-dung des PF im Jahr 2001 die entsprechenden Abwicklungsstrukturen in der WPPA erst im Jahr 2003 aufgebaut waren. In den vergangenen Jahren wurden diese Mittel zur Entschädigung von Patientinnen und Patienten sukzessive auf-gebraucht und sind nahezu erschöpft. Grundsätzlich speist sich der PF aus Beiträgen der Patientinnen und Patienten selbst, die im Rahmen ihres Spitalskostenbeitrages eingeho-ben werden. 0,73 Euro pro Aufenthaltstag im Fondsspital für höchstens 28 Kalendertage wer-den verrechnet.

Es wurde in den vergangenen 15 Jahren darauf verzichtet, den Betrag, der ursprünglich mit 10 Schilling festgelegt worden war, zu valorisieren. Seit Jahren gehen die Spitalsaufenthaltstage in den Wiener Spitälern zurück. Die Umsetzung der Gesundheitsreform, die unter anderem die Spi-talslastigkeit des Wiener Gesundheitswesens bekämpfen möchte, zeigt in dieser Abnahme der Liegetage bereits positive Wirkung. Tagesklini-sche Eingriffe werden verstärkt im niedergelas-senen Bereich oder im Privatspital durchgeführt. Diese Entwicklung führt jedoch zu sinkenden Einnahmen für den PF.

Neben dieser fi nanziellen Problematik hat die alleinige Dotierung des PF über die stationären und tagesklinischen Aufenthalte in den Fonds-spitälern gravierend negative Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, die einen Schaden im Privatspital oder im niedergelassenen Be-reich erleiden. Da diese Bereiche keinen Beitrag zum PF leisten, können Schäden die dort entste-hen, auch nicht über den PF abgegolten werden, d.h. die Patientin bzw. der Patient erhält keine Entschädigung obwohl der Schaden, wäre er in einem Fondsspital verursacht worden, über den PF zu entschädigen gewesen wäre.

Es ist erklärtes Ziel der Gesundheitsreform, die Versorgungs- und Leistungsdichte im akut-stationären und ambulanten (intra- und extra-muralen) Bereich neu zu regeln. Der Anteil der tagesklinischen bzw. der ambulanten Leistungs-erbringung für ausgewählte Leistungen soll er-höht werden. Damit einhergehen soll eine Ver-lagerung von Leistungen in den tagesklinischen bzw. in den ambulanten Sektor: Spitalsambulan-zen, selbständige Ambulatorien, sowie niederge-lassener Bereich. Im Klartext bedeutet dies, dass auch komplexe Leistungen, die bislang stationär erbracht wurden, zukünftig vermehrt im nieder-gelassenen Bereich erbracht werden sollen. Es ist daher davon auszugehen, dass es zukünftig zu einem Anstieg von Schäden auch im nieder-gelassenen Bereich kommen wird, die dzt. keine Abdeckung im PF fi nden.

Die ARGE der Patientinnen- und Patien-tenanwälte Österreichs erörtert das Thema „Dotierung der Patientenentschädigungsfonds“ regelmäßig bei ihren Tagungen. Bereits zu Jah-resende 2014 wurde die damalige Bundesmi-nisterin in einem persönlichen Gespräch der Patientenanwälte aus Niederösterreich, Vorarl-berg und Wien von den Vorschlägen der ARGE in Kenntnis gesetzt: Diese betreffen die notwen-dige Valorisierung und Ausweitung des PF ins-besondere auf den niedergelassenen Bereich und auf die privaten, nicht gemeinnützigen Krankenanstalten. Die notwendige Mittelauf-stockung sollte mit fi nanzieller Beteiligung der Systempartner erfolgen und nicht zu einer wei-teren Belastung der Patientinnen und Patienten führen. Eine politische Entscheidung über die Vorschläge steht allerdings noch aus.

2. Der Freiwillige Wiener Härtefonds (HF)

XIII Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen

2.1. Allgemeines

Am 20. November 1997 wurde von der Stadt Wien für Wienerinnen und Wiener ein Fonds für eine „Rasche fi nanzielle Hilfe bei Medizinschä-

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 99

den in Härtefällen“ eingerichtet. Voraussetzung für eine fi nanzielle Hilfe im Härtefall ist, dass eine erfolgreiche Durchsetzung der Ersatzan-sprüche nur mit einem aufwändigen und lange dauernden Beweisverfahren oder nicht mit Si-cherheit zu erwarten ist und eine fi nanzielle Hil-fe aus sozialen oder sonstigen Gründen geboten erscheint.

Ein Rechtsanspruch auf diese Hilfe besteht nicht.

Die Wiener Regelung der fi nanziellen Hilfe in Härtefällen war Vorbild des 2001 bundeseinheit-lich vorgegebenen Patientenentschädigungs-fonds, wobei der „Wiener Härtefonds“ neben dem Patientenentschädigungsfonds weiterhin seine Aufgabe und Berechtigung hat.

Der vollständige Text der Richtlinien des Frei-willigen Wiener Härtefonds ist auf der Home-page der WPPA unter www.patientenanwalt-schaft.wien.at dargestellt.

Die an den Beirat herangetragenen Fälle wer-den nach Prüfung der Voraussetzungen von der WPPA eingebracht. Gelegentlich werden Me-dizinschadensfälle, welche vom Wr. KAV oder in der Schiedsstelle der Ärztekammer für Wien – in welcher die WPPA mitwirkt – mangels aus-reichender Voraussetzungen nicht entschädigt werden konnten, von diesen Einrichtungen an die WPPA mit der Bitte herangetragen, zu prü-fen, ob die Voraussetzungen für eine Behand-lung im Härtebeirat vorliegen.

Die Feststellung, ob zwischen den entstande-nen Schäden und den jeweils vorausgegangenen medizinischen oder pfl egerischen Interventio-nen ein kausaler Zusammenhang besteht, er-folgt für den Beirat durch für die WPPA tätige Sachverständige oder Vertrauensärztinnen und Vertrauensärzte, welche auch eine medizinische Gesamtbeurteilung abgeben.

Den betroffenen Patientinnen und Patienten steht es frei, das Angebot des Beirates anzuneh-men. Seit 2009 sehen die Richtlinien vor, dass

Patientinnen und Patienten, die aus demselben Anspruchsgrund eine Entschädigung durch ein rechtskräftiges Urteil, durch einen Vergleich oder sonst vom Schädiger oder von Dritten be-kommen, die erhaltene fi nanzielle Hilfe an den Fonds zurück zu zahlen haben.

Bei einem Angebot an Minderjährige ist die Ge-nehmigung des Pfl egschaftsgerichtes einzuho-len, wobei die WPPA dem gesetzlichen Vertreter (meistens den Eltern) für das Erreichen dieser Genehmigung umfassende Hilfestellung anbietet.

Im Berichtsjahr 2016 wurde in 3 Fällen die Aus-zahlung von fi nanziellen Hilfen im Gesamtbe-trag von € 67.000,– erwirkt.

2.2. Einzelfälle 2016

Die Empfehlungen des Beirates über die Höhe der fi nanziellen Hilfe orientieren sich in jedem Einzelfall am Ausmaß des Schadens und der vorliegenden Härte.

Eine wichtige Funktion des Freiwilligen Wiener Härtefonds besteht auch in der Möglichkeit, in schweren Schadensfällen neben einer Entschä-digung aus den Mitteln der Stadt Wien bzw. aus dem Patientenentschädigungsfonds durch eine fi nanzielle Hilfe aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds auch die soziale (z.B. dauerhafte Be-hinderung bzw. dauerhafte Pfl egebedürftigkeit) oder sonstige Härte auszugleichen.

Die Obergrenze einer vom Beirat im Rahmen seiner Tätigkeit möglichen einzelnen Empfeh-lung beträgt seit Jahresbeginn 2009 € 50.000,–.

Dieser Höchstbetrag wurde im Jahr 2016 in 1 Fall zugesprochen, wobei in allen 3 Fällen zu-sätzlich eine fi nanzielle Entschädigung aus dem PF zugesprochen wurde.

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100 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

2.3. Entschädigungen des Freiwilligen Wiener Härtefonds 2016

XIII Finanzielle Hilfe in medizinischen Schadensfällen

Gesamtzahl der behandelten Fälle6

davon positiv mit fi nanzieller Hilfe erledigt

3

davon negativ mit Ablehnung beschieden

3

Gesamtsumme€ 67.000,–

2.4. Aufschlüsselung der aus dem Freiwilligen Wiener Härtefonds empfohlenen Entschädigungen auf die einzelnen Spitäler

Krankenanstalt Anzahl der entschädigten Fälle Höhe der Summe €

AKH 1 50.000,-

Semmelweis Frauenklinik 1 10.000,-

Krankenanstalt Rudolfstiftung 1 7.000,-

Gesamtsumme 3 67.000,–

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 101

2.4. Höhe der im Freiwilligen Wiener Härtefonds ausbezahlten Beträge im Vergleich

€ 300.000,00

€ 270.000,00

€ 240.000,00

€ 210.000,00

€ 180.000,00

€ 150.000,00

€ 120.000,00

€ 80.000,00

€ 50.000,00

€ 0,00

Summe

2014

€ 262.800,00

2015

€ 206.000,00

2016

€ 67.000,00

Wiener Härtefonds Vergleich 2014 – 2016

11 Fälle

3 Fälle

8 Fälle

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102 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

XIV Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen

Auch im Berichtsjahr 2016 waren sowohl Frau Dr.in Sigrid Pilz als auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei zahlreichen Foren als Mitglieder vertreten, haben Vorträge gehalten, an Diskussi-onsrunden teilgenommen und zahlreiche fachspezifi sche Veranstaltungen besucht. Hier ein Auszug:

1. Mitgliedschaften

Wiener Gesundheitsplattform

Arbeitsgruppe zur Entwicklung von „Rahmen- Gesundheitszielen“ für Österreich Dr.in Pilz vertritt die ARGE der Patientenanwälte

Umsetzungsgruppe „Gesundheitsziele für Wien“

Frauengesundheitsbeirat

Steuerungsgruppe Brustkrebsscreening

Verein Flora-Wienerinnen gegen Brustkrebs

ORF-Gesundheitsbeirat

Allianz für Gesundheitsförderung (WIG)

Kommission für Qualitätskontrolle und Härtefälle des FSW

Ethikkommissionen Die bedeutendsten (weil Voten für ganz Österreich beschließende) Ethikkommissionen sind die sog. Leit-Ethikkommissionen, in Wien jene der Stadt Wien (KAV), sowie jene der Medizinischen Universität Wien und des AKH, welche monatlich einmal zusammentreten. Außerdem fanden Sitzungen der Ethikkommissi-onen Confraternität und St. Josef Krankenhaus sowie 2 Sitzungen der AUVA statt.

Arbeitsgruppe - Gesundheitsziel: Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung stärken - BMG

Beirat für psychische Gesundheit im BMGF

Teilnahme an den Besprechungen mit der Seniorenbeauftragten der Stadt Wien „Senior 21“

Schiedsstelle bei der Ärztekammer für Wien

Zahnärztliche Schlichtungsstelle

Steuerungsgruppe der Wiener Allianz für Gesundheitsförderung

Beirat der Interessensgemeinschaft pfl egender Angehöriger (Wr. Rotes Kreuz)

Österreichische Plattform „Gesundheits-kompetenz“

2. Mitwirkung in Arbeitsgruppen und Vortragstätigkeiten

Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen

„Sexualisierte Gewalt in Krankenhäusern“ – Arbeitsgruppe im BMGF

Mitwirkung an der österreichischen Diabetes-Strategie (ÖDIS) – Gesundheit Österreich GmbH

Mitwirkung in der Arbeitsgruppe zur Reform des Sachwalterrechts im BMJ

Teilnahme am Workshop „Altern in Würde“ mit einem Vortrag zum Thema: Autonomie alter Menschen in Pfl egeeinrichtungen – ein unlösbarer Widerspruch? Zentrum für Ethik und Medizin – NÖ Landesakademie

Mitarbeit in der Arbeitsgruppe Diabetes-strategie Handlungsfeld 3 – GÖG

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 103

Mitgliedschaften, Vorträge und VeranstaltungenMitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen

Seit September 2012 gehört Frau Dr.in Pilz dem Beirat zu den Alpbacher Gesundheits-gesprächen an. Auch 2016 nahm sie beim Europäischen Forum Alpbach an den Alpbacher Gesundheitsgesprächen teil.

Organisation und Moderation der Tagung der Plattform der Leiterinnen und Leiter bzw. stellvertretenden Leiterinnen und Leiter der Bewohnerservicestellen in Wiener Wohn- und Pfl egeheimen durch die Geschäftsstelle der Wiener Heimkommission.

Gesundheitswirtschafts-Kongress – Podiums-diskussion „Primärversorgungszentren: Was lange währt, wird endlich gut?“

Round Table zum Thema „Krankenhaus-keime bzw. nosokomiale Infektionen“"Plattform Patientensicherheit" und der "Initiative Sicherheit im OP" auf dem Campus der Medizinischen Universität Wien

„Patientenwartelisten als Problem der Gerech-tigkeit“ – Vortrag anlässlich der Fachtagung „Gerechte Medizin“, Universität Graz

Vienna Healthcare Lectures – Primärversorgunkonkret – Modelle in der Praxis, WU Wien

Mitwirkung in der Steuergruppe der Allianz für Gesundheitsförderung in Wiener Spitälern, Pfl egeeinrichtungen und Seniorenwohneinrichtungen, WIG

Vortrag – Patientenwartelisten als Problem der Gerechtigkeit – NÖ Landesakademie

Tag der Wunde – Gemeinsam für eine innovative Wundversorgung; Statement der Wiener Patientenanwältin zur aktuellen Wundversorgungssituation

Teilnahme an einer Diskussion zum Thema: „Könnten auch Österreichs Patienten durch eHealth-Anwendungen besser versorgt werden?“ IIR Konferenz Seminar

g

Podiumsdiskussion anlässlich des Kongress-tages Pfl ege – die Neuordnung der Pfl egewelt – das Profi l, Kongresstage der Vinzenzgruppe

Teilnahme am 11. FSW ExpertInnen-Forum zum Thema: „Die Zukunft der Geriatrie – Sackgasse oder Chance?“, FSW – Seniorenbeauftragte der Stadt Wien

Symposium Patientensicherheit – Diskussions-runde „Patientensicherheit über alle Ebenen – Worauf kommt es an?“, Billrothhaus

Podiumsdiskussion des Freiheitlichen Akademikerverbandes Wien zum Thema „2-Klassen Medizin – Klasse Medizin?“ aktuelle Problemfelder in der Gesundheitspolitik

21. Medizinrechts-Tage in Linz, Vortrag zum Thema „Patientenwartelisten als Problem der Gerechtigkeit“

Workshop: Integrierte Versorgung durch das gerontoPsychiatrische Zentrum, Wien verbessern, EU-Projekt SUSTAIN, ÖPIA

Podiumsdiskussion „Die erfolgreich gelebte Notaufnahme“, IIR

Symposium zum Thema Patientensicherheit – Antibiotikaresistenzen wirksam bekämpfen! Diskussionsrunde, Billrothhaus

3. Vorträge über die Aufgaben und Tätigkeit der WPPA, die Wiener HK, UPI sowie

spezielle Themen:

Bei Informations- und Fortbildungsveranstal-tungen von Gesundheits- und Krankenpfl e-geschulen, Selbsthilfegruppen, Ärztekammer, Pensionistenverbänden oder in Pfl egezentren anlässlich von Angehörigenabenden und Tref-fen für pfl egende und betreuende Menschen sowie in Häusern des Kuratoriums der Wiener

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104 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

Pensionisten wurden Vorträge und Schulungen abgehalten:

Vortrag anlässlich des Schmerztages im Wiener Rathaus – Wie kann die WPPA helfen? - Wiener Rathaus

Vortrag – Ihre Rechte als Patientin – am Brust-gesundheitstag – Wiener Rathaus

Vortrag anlässlich des Augentages im Wiener Rathaus zum Thema: „Was kann die WPPA für mich tun?“

XIV Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen

Vortrag und Diskussion mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages in Berlin – Vorstellung des Modells des Wiener Patientenentschädi-gungsfonds anlässlich des Fachgesprächs „Von Betroffenen zu Beteiligten – Patienten stärken und beteiligen“

Careum Dialog 2016 – Gemeinsam entscheiden im Gesundheitssystem - die Gesundheitswelt der Zukunft denken; Schweiz

„Welche Aspekte sollen verstärkt in der Aus-bildung vorkommen?“ Vortrag und Round Table anlässlich der „20. Grazer Konferenz – Qualität der Lehre in der Medizin“ in Wien; veranstaltet von der österreichischen Gesellschaft für Hochschuldidaktik

„Pfl ege zuhause: Angehörige und Pfl egedienste zwischen Herausforderung und Überforderung" – Topic project Vienna University of Technology

Universitätslehrgang Versicherungsmedizin – Vortrag „Die Österreichischen Pfl ege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaften – Aufgaben als Schlichtungsstellen“, Medizinische Universität Wien

Vortrag „Die Österreichischen Pfl ege-, Patientin-nen- und Patientenanwaltschaften – Aufgaben als Schlichtungsstellen“, Sonderausbildung Management im gehobenen medizinisch technischen Dienst, AKH

Vortrag zum Thema Patientenverfügung bei der SHG „Frauen nach Krebs“

Vortrag zum Thema „Entlassungsmanagement/Casemanagement“, Sophos Akademie

„Gewalt und Aggression in der Pfl ege und Betreuung“, Vortrag im Haus Wie daham Atzgersdorf

Vortrag zum Thema „sichere Pfl ege“ anlässlich des Projektes für pfl egende Angehörige in der TU Wien

Vortrag anlässlich eines Workshops der Volks-hochschule Längenfeldgasse, Verein MIGES

EbM – Kongress „Gemeinsam informiert ent-scheiden“ – Vortrag „Patientensicherheit“ Veranstalter: Deutsches Netzwerk Evidenzba-sierte Medizin, Universität Köln

Symposium „Zukunft mitgestalten? Die Rolle von Patienten und Betroffenen im Gesundheits-wesen“, Innsbruck, Podiumsdiskussion

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WPPA – Bericht über das Jahr 2016 105

4. Tagung der ARGE Patientenanwälte

Im Berichtszeitraum fanden zwei Treffen der österreichischen Patientenanwältinnen und Pa-tientenanwälte im Rahmen der Arbeitsgemein-schaft der Patientenanwälte Österreichs statt.

Die Tagung im Juni 2016 wurde in Innsbruck abgehalten und befasste sich mit den Themen Schmerzmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie grundsätzliche Fragen im Zusammenhang mit dem Patientenentschädigungsfonds. Im Rahmen der Tagung wurde auch ein Vortrag von der Südtiroler Volksanwältin gehalten. Ebenso erfolgte ein Bericht zum Thema ELGA und ins-besondere der Tätigkeit der einzelnen Standorte der ELGA – Ombudsstelle.

Die Tagung im November 2016 wurde von der Wiener Pfl ege-, Patientinnen- und Patientenan-waltschaft organsiert und in Wien abgehalten. Die Patientenanwältinnen und Patientenanwäl-te befassten sich mit den Themen Änderung des Patientenverfügungsgesetz, Datenschutz, digita-le Patientenkommunikation, patientenzentrierte Gesprächsführung und ELGA.

5. Zehn Jahre Wiener Heimkommission - eine Feierstunde

Die Wiener Heimkommission feierte im Jahr 2016 ihr 10-jähriges Bestehen. Die Errichtung der Wiener Heimkommission erfolgte im Okto-ber 2005. Die volle Funktion wurde mit der Be-setzung der Geschäftsstelle bei der Wiener Pfl e-ge, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft im Februar 2006 aufgenommen.

Am 21.11.2016 wurde auf Einladung des amtieren-den Herrn Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien Dr. Michael Häupl und der amtsführenden Stadträtin für Gesundheit und Soziales Frau Mag.a

Sonja Wehsely, eine Feierstunde in den Räumlich-keiten des Wiener Rathauses abgehalten.

Neben den Mitgliedern der Wiener Heimkom-mission, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle und der Wiener Pfl ege-, Pa-tientinnen- und Patientenanwaltschaft wurden auch Gäste aus Politik, dem Gesundheits- und Pfl egewesen, sowie Vertreterinnen und Vertreter aller vernetzter Stellen und Organisationen ge-laden. Auch der ehemalige Vorsitzende der Wie-ner Heimkommission, Herr Hon.Prof. Dr. Konrad Brustbauer, befand sich unter den Festgästen.

Frau Dr.in Sigrid Pilz erwähnte in ihrer Festre-de die professionelle Expertise und engagierte Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder. Die Vorsitzende der Wiener Heimkommission bedankte sich bei allen Insti-tutionen und Einrichtungen für die ausgezeich-nete und wertschätzende Zusammenarbeit bzw. ihren – in der Geschäftsstelle tätigen – Mitarbei-terinnen für deren Engagement. Zudem ließ sie ihre Zeit als Vorsitzende der Wiener Heimkom-mission Revue passieren.

Es folgte eine Ansprache von Herrn Senatsrat Mag. Richard Gauss, Bereichsleiter für Finanz-management in der Geschäftsgruppe Gesund-heit und Soziales der Stadt Wien, welcher eben-falls auf die Hauptaufgaben und die Bedeutung der Wiener Heimkommission zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner in Langzeitpfl e-geeinrichtungen in Wien hinwies. Einen um-fassenden Rückblick auf die diesbezügliche Tätigkeit der vergangene 10 Jahre gab auch Landtagspräsidentin a.D. Marianne Klicka, die über viele Jahre als Vorsitzende der Wiener gemeinderätlichen Geriatriekommission tätig war. Der Fachvortrag von Frau Prof.in Dr.in SabinePleschberger, MPH, mit dem Thema „Perspek-tiven auf das Leben im Alter – Bedeutung der Heime in Zukunft“ bereicherte die Feststun-de durch wissenschaftliche Erkenntnisse zum gesamten Thema. Eine Tanzperformance der Youth Dance – Gruppe (Projekt „Tanz die Tole-ranz“ der Caritas) stellte den musischen Höhe-punkt dar und leitete zu den abschließenden Worten von Frau Dr.in Pilz über.

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6. Fortbildung

„Wenn es eskaliert – konstruktive Umgangs- weisen mit unterdrückter, versteckter und offenkundiger Aggression“, Fortbildung im Kardinal König Haus

Fortbildungsveranstaltung für die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Ethikkommission der Stadt Wien

Impulsreise „Des Lebens müde? Ich will (so) nicht mehr leben“, Kardinal König Haus

Seminar Freiheitsentziehende Maßnahmen, AWZ Soziales Wien Bildungsakademie

ELGA – Workshop, ELGA GmbH

Fachkonferenz „Think Digital Health“, IIR GmbH

Seminar bei der Akademie für Recht, Steuern und Wirtschaft betreffendVerdienstentgang und Unterhaltsansprüche,

Delir – Schulungsfi lm „Sand im Getriebe“, AKH

Pre-Conference - Langzeitpfl ege in Österreich im Spannungsfeld zwischen Qualität und Finanzierbarkeit, austrian health economics association

2. Querdenksymposium 2016: Wie dement ist unsere Gesellschaft -wie ist unsere Gesellschaft dement?, Caritas

Technologie hilft bei der Pfl ege (ambient assis-ted living), TU Wien

8. Fachtagung „Ich bleib daheim“, Migration im Kontext Pfl ege und Betreuung, FSW

Der Demenzkranke als Mitmensch, Herausfor-derungen an Pfl ege und Medizin, IMABE

3. Fachtag Medikation im Alter, Österreichische Gesellschaft für Geriatrie und Gerontologie

11. FSW-Experten-Forum, Die Zukunft der Geriatrie „Sackgasse oder Chance?“, FSW

7. Kooperation mit der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit 1977 die öffentliche Verwaltung. Seit dem 1.7.2012 ist die Volksanwaltschaft auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Vor allem im Bereich des Menschenrechtes auf Gesundheit gibt es immer wieder Schnittstellen zur Tätigkeit der Wiener Pfl ege-, Patientinnen- und Patientenanwalt-schaft. Das Recht auf Gesundheit beinhaltet die breite Verfügbarkeit sowie den diskriminierungs-freien Zugang zu angemessen ausgestatteten Gesundheitseinrichtungen, Gesundheitsdienst-leistungen und Gesundheitsinformationen. Auf-grund dieser gemeinsamen Zielsetzung wurde zwischen der Volksanwaltschaft und den Pati-enten- und Pfl egeanwaltschaften der Länder am 11.4.2016 ein Kooperationsabkommen unter-zeichnet, welches mittels eines systematischen Informations- und Erfahrungsaustausches das Aufzeigen struktureller Probleme des Gesund-heitswesens ermöglich soll.

8. Klausur der WPPA

XIV Mitgliedschaften, Vorträge und Veranstaltungen

Am 5.12.2016 wurde in den Räumen des Pfl ege-wohnhauses Baumgarten eine eintägige Klausur zum Thema „Teambildung und Perspektivenent-wicklung“ unter professioneller Leitung einer Mediatorin, Organisations- und Unternehmens-beraterin mit allen Mitarbeiterinnen und Mitar-beitern der WPPA abgehalten. Ziel war das Team der WPPA bei der Themenbearbeitung z.B. Kom-munikation, Konfl iktkultur, aktives Zuhören in der Praxis, Sensibilisierung für alltägliche Ge-sprächssituationen etc. zu begleiten und Zielset-zungen zu erarbeiten.

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9. Delegation aus dem Kosovo in der WPPA

Das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirt-schaftskammer Österreich führte mit österrei-

chischen Trainern einen mehrmonatigen Ma-nagementlehrgang im Kosovo durch. Um den Aufbau und die Organisation von Institutionen, die im Gesundheitswesen tätig sind kennen zu lernen, besuchten drei Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieses Lehrgangs die WPPA.

Namen von links nach rechts: Herr Demë Rexhepi, Frau Kadrije Bullatovci, Frau Dr.in Sigrid Pilz , Frau Igballe Hasani-Blakçori, Dolmetscher

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XV Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

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Medien- und ÖffentlichkeitsarbeitMedien- und Öffentlichkeitsarbeit Medien- und ÖffentlichkeitsarbeitMedien- und Öffentlichkeitsarbeit Medien- und ÖffentlichkeitsarbeitMedien- und Öffentlichkeitsarbeit Medien- und ÖffentlichkeitsarbeitMedien- und Öffentlichkeitsarbeit Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

Die Schwerpunktthemen, die von der WPPA im Jahr 2016 auch in die öffentliche Diskussion eingebracht wurden, waren die “Massive Unter-versorgung in der Kinder- und Jugendpsychia-trie“, „Wartezeiten auf MRT-Untersuchungen“, „Zunehmende Mehr-Klassen-Medizin“, „Mangel an Hebammen mit Kassenvertrag in Wien“ so-wie die Einführung der ELGA und die Errichtung der ELGA-Ombudsstelle, Standort Wien, in der WPPA. Sämtliche Schwerpunkte sind im Bericht der WPPA 2016 in den einzelnen Kapiteln aus-führlich dargestellt.

Das Herzstück der Tätigkeit der WPPA bildet die individuelle Behandlung von Beschwerden von Patientinnen und Patienten bzw. von Bewohne-rinnen und Bewohnern. In Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Organisationen (wie z. B. den Fondskrankenanstalten, dem FSW, dem KWP, verschiedenen Magistratsabteilungen) und den Versicherungsträgern konnte die WPPA in vielen Fällen für die Betroffenen zufriedenstellende Lö-sungen erreichen.

Ziel der Öffentlichkeitsarbeit der WPPA ist es, anhand der exemplarischen Darstellung von Ein-zelfällen strukturelle Defi zite aufzuzeigen und damit zu einer Weiterentwicklung des Wiener Ge-sundheits- und Pfl egewesens für die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beizutragen.

Im Jahr 2016 erschienen von der Wiener Paten-tinnen-, Patienten- und Pfl egeanwältin Frau Dr.in

Sigrid Pilz eine Reihe von Interviews zu gesund-heitspolitischen und patientenrechtlichen Be-langen in Presse, Hörfunk und Fernsehen:

• Zu den Themen Versorgungsmängel im niedergelassenen Bereich, Wartezeiten auf Untersuchungen, Wartezeiten in Ambulanzen, Schönheits-Operationen, Mehr-Klassen-Medizin, Mystery Shopping, Streik der Hausärzte u.v.m. war sie Gast in ORF Radio und ORF-Fernsehen, bei Schau TV und Servus TV.

• Bei Bürgeranwalt Resetarits diskutierte Frau Dr.in Pilz zum Thema „Helm-Therapie für einen Säugling“ (siehe Kapitel VII, Seite 56) und „Verrechnung von Sonder- klassegebühren ohne entsprechende Auf-klärung“ (siehe Kapitel VII, Seite 55) Themen, die im Interesse vieler Betroffener sind.

• Zahlreiche Kommentare über die unterschied-lichen Anliegen von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen erschienen in Tages- und Fachzeitungen.

• Unabhängig davon präsentierte die Wr. Patientenanwältin das Angebot der WPPA bei diversen öffentlichen Veranstaltungen und Diskussionen.

• Seit dem Jahr 2013 besteht zwischen den Patientenanwältinnen und Patienten- anwälten Österreichs und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Kooperation. Abwechselnd berichten die Patientenanwaltschaften der einzelnen Bundesländer im Magazin „Konsument“ von Fällen, deren Problematik österreichweite Bedeutung hat.

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Medien- und ÖffentlichkeitsarbeitMedien- und Öffentlichkeitsarbeit

• Im Rahmen der Vortragstätigkeit der Wiener Patentinnen-, Patienten- und Pfl egeanwältin Frau Dr.in Sigrid Pilz bei Fachgesellschaften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Krankenanstalten, Kammern, Versicherungen, Selbsthilfegruppen und im Gesundheitsbe-reich tätigen Organisationen wurden die Arbeitsschwerpunkte der WPPA vorgestellt und die Probleme der einzelnen Zielgruppen diskutiert.

• Besuche führten sie in die Krankenanstalten, Wohn- und Pfl egeeinrichtungen, zu den verschiedenen Kammern, zur Wiener Gebiets-krankenkasse, zu Selbsthilfegruppen und in diverse andere Gesundheitseinrichtungen.

• Im August 2016 nahm die Patientenanwältin an den Alpbacher Gesundheitsgesprächenteil. Seit September 2012 gehört sie dem Beirat zu den Alpbacher Gesundheits- gesprächen an.

• Im Februar 2016 nahm die Wiener Patentin-nen-, Patienten- und Pfl egeanwältin Frau Dr.in Sigrid Pilz an einem öffentlichen Fachge-spräch "Von Betroffenen zu Beteiligten – Patientinnen und Patienten stärken und beteiligen“ im Deutschen Bundestag teil.

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110 WPPA – Bericht über das Jahr 2016

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

€ EuroABGB Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch Abs. AbsatzÄK ÄrztekammerAKH Allgemeines KrankenhausAMG ArzneimittelgesetzARGE ArbeitsgemeinschaftARGE PA Arbeitsgemeinschaft Patientenanwälte ÖsterreichsAUVA Allgemeine UnfallversicherungsanstaltBGBl. BundesgesetzblattBIQG Bundesinstitut für Qualität im GesundheitwesenBKA BundeskanzleramtBMG Bundesministerium für Gesundheit BSST BewohnerservicestelleB-VG Bundes-Verfassungsgesetzbzw. beziehungsweiseca. circaChir. ChirurgieCT ComputertomographieDSP Donauspitaldzt. derzeitELGA Elektronische Gesundheitsakte etc. et ceteraEU Europäische UnionFLO FloridsdorfFSW Fonds Soziales WienGER GersthofGF GeschäftsführerGÖG Gesundheit Österreich GmbHGuKG Gesundheits- und Krankenpfl egegesetzGZ GeriatriezentrumGZA Geriatriezentrum St. Andrä/TraisenGZB Geriatriezentrum Baumgarten GZD SMZ-Ost / Geriatriezentrum DonaustadtGZF SMZ Floridsdorf/GeriatriezentrumGZK Geriatriezentrum KlosterneuburgGZL Geriatriezentrum LiesingGZS SMZ-Süd / Geriatriezentrum FavoritenGZW Geriatriezentrum am WienerwaldGZY Therapiezentrum Ybbs/Geriatriezentrum

HF HärtefondsHNO Hals-, Nasen- Ohrenerkrankungeni.d.g.F. in der geltenden Fassungi.d.R. in der Regelinsges. Insgesamti.V.m. in Verbindung mitKA KrankenanstaltKAR Krankenanstalt RudolfstiftungKAV KrankenanstaltenverbundKES Kaiserin-Elisabeth-SpitalKFJ Kaiser-Franz-Josef-SpitalKH KrankenhausKHR Krankenhaus HietzingKWP Kuratorium Wiener PensionistenwohnhäuserLGBl. LandesgesetzblattMA MagistratsabteilungMBA Master of Business administration Gesundheits- und SozialmanagementMio. MillionenMPG MedizinproduktegesetzMR(T) Magnetresonaz(tomographie)niedergel. NiedergelassenNr. NummerNZR Neurologisches Zentrum RosenhügelOGH Oberster GerichtshofOKH Orthopädisches KrankenhausOrthop. OrthopädieOWS Otto Wagner SpitalÖAGG Österreichischer Arbeitskreis für Gruppentherapie und GruppendynamikÖGCC Österreichische Gesellschaft für Care und Case ManagementÖGKV Österreichischer Gesundheits- und Krankenpfl egeverbandÖGB Österreichischer GewerkschaftsbundÖPIA Österreichische Plattform für Interdisziplinäre AlternsfragenÖQMed Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH ÖZPR Österreichische Zeitschrift für Pfl egerecht PatScho Patientenschlichtungsordnung

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PatV PatientenverfügungPatVG Patientenverfügungs-GesetzPF PatientenentschädigungsfondsPH Pfl egeheimPPRI Pharmaceutical Pricing and Reimbursement Information PRE Gottfried von Preyer’sches KinderspitalPSD Psychosozialer DienstRDB RechtsdatenbankRIDA Rechtsindexdatenbanks. sieheschriftl. SchriftlichSEM Semmelweis FrauenklinikSKA Sonder KrankenanstaltSMZ Sozialmedizinisches Zentrumsog. sogenanntSSK Sozialmedizinisches Zentrum Sophienspitalstädt. StädtischStv. StellvertreterSV SozialversicherungSWRÄG Sachwalterrechts-Änderungsgesetzu. undu. a. unter anderemu. dgl und dergleichenUKH UnfallkrankenhausVers. Versicherungenvgl. vergleicheVKI Verein für KonsumenteninformationWGKK Wiener GebietskrankenkasseWIL WilhelminenspitalWPPA Wiener Pfl ege-, Patientinnen- und PatientenanwaltschaftWIG Wiener Gesundheitsförderung, gemeinnützige GmbH Wr. WienerWr.KAG Wiener KrankenanstaltengesetzWWPG Wiener Wohn- und Pfl egeheimgesetz z.B. zum BeispielZÄG Zahnärztegesetz

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Es wurde auf geschlechtergerechte Sprache und Bezeichnungen geachtet.

Herausgeber:Wiener Pfl ege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA)Schönbrunner Straße 1081050 WienTelefon: (+43 1) 587 12 04Fax: (+43 1) 586 36 99E-Mail: [email protected]

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