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Tank- und Rastanlage March-Holzhausen Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen 13. Juli 2015

Öffentliche Gemeinderatssitzung Festhalle Holzhausen · Bedarf einer Rastanlage Wir haben nach dem Bundesfernstraßengesetz einen gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines bedarfsgerechten

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Tank- und Rastanlage

March-Holzhausen

Öffentliche Gemeinderatssitzung

Festhalle Holzhausen

13. Juli 2015

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Gliederung

1. Bedarf einer Rastanlage an der A5

2. Standortuntersuchung

3. Private Autohöfe

4. Arbeitsgruppe Natur und Landschaft

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Bedarf einer Rastanlage

Wir haben nach dem Bundesfernstraßengesetz einen

gesetzlichen Auftrag zur Schaffung eines

bedarfsgerechten Versorgungssystems

für alle Verkehrsteilnehmer an den Autobahnen.

T + R Bad Bellingen

T + R Mahlberg - West

T + R Renchtal - West

T+K Schauinsland

ist veraltet und kann

den Bedarf nicht

decken

Offenburg

Freiburg

Basel

Teil 1: Bedarf einer Rastanlage

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Die Zunahme des Schwerlastverkehrs

• wird laut der Prognose der Bundes aus dem Jahr 2008 bis zum

Jahr 2025 mit jährlich 2,2 % prognostiziert (gesamt bis 2025: 55%)

• wird laut der Detailuntersuchung des RPF aus dem Jahr 2013 mit

jährlich 1,9 % prognostiziert

Das prognostizierte Defizit an Lkw-Stellplätzen beträgt laut der

Detailuntersuchung des RPF für die südliche A5

300 Stellplätze.

Für den Bereich Freiburg hat das Bundesverkehrsministerium

eine Stellplatzanzahl von

71 Stellplätzen vorgeben.

Bedarf einer Rastanlage Weitere Gründe

Teil 1: Bedarf einer Rastanlage

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Standortuntersuchung

Insgesamt wurden eine Vielzahl an möglichen Standortortalternativen im Norden und im

Süden Freiburgs untersucht.

Im Bereich zwischen den Anschlussstellen (AS) Freiburg-Mitte bis Freiburg-Süd wurden

aufgrund

• eines Vogelschutzgebiet,

• eines FFH-Gebiets

• eines Landschaftsschutzgebiet,

• und eines ausgedehnten Gewässer-

netzes

keine geeigneten Standorte gefunden.

Teil 2: Standortuntersuchung

AS Freiburg - Mitte

AS Freiburg - Süd

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T + R Bad Bellingen

T + R Renchtal - West

Offenburg

Freiburg

Basel

AS Teningen – AS Freiburg Nord:

69.331 Kfz/ 24 h

(SLV 8.476 Lkw / 24h)

AS Freiburg Mitte – AS Bad Krozingen:

62.158 Kfz/ 24 h

(SLV 8.339 Lkw / 24h)

Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte

Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht.

Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass

Standortuntersuchung

Teil 2: Standortuntersuchung

• Standorte südlich von Freiburg Mitte ein geringeres

Verkehrsaufkommen im Vergleich zum Norden Freiburgs

aufweisen

und damit nicht die

wirtschaftlichen Kriterien

für eine Tank- und Rastanlage

erfüllen.

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T + R Bad Bellingen

T + R Renchtal - West

Offenburg

Freiburg

Basel

Breisgau-West

Markgräflerland

Autohof Bremgarten

Standortuntersuchung

Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte

Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht.

Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass

• sie zu nahe an der Rastanlage Bad Bellingen und dem

privaten Autohof Bremgarten (insbesondere Standort

Markgräflerland) liegen.

Teil 2: Standortuntersuchung

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T + R Bad Bellingen

T + R Renchtal - West

Offenburg

Freiburg

Basel

Weiter südlich wurden die potenziellen Standorte

Markgräflerland und Breisgau - West genauer untersucht.

Jedoch ergab eine tiefergehende Prüfung, dass

• beim Standort Breisgau-West zusätzlich sehr

problematische Baugrundverhältnisse vorliegen würden.

Standortuntersuchung

Breisgau-West

Teil 2: Standortuntersuchung

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T + R Bad Bellingen

T + R Renchtal - West

Offenburg

Basel

AS Teningen – AS Freiburg Nord:

69.331 Kfz / 24 h

(SLV 8.476 Lkw / 24h)

AS Freiburg Mitte – AS Bad Krozingen:

62.158 Kfz/ 24 h

(SLV 8.339 Lkw / 24h)

Nördlich von Freiburg liegt im Bereich zwischen AS Teningen

bis Freiburg-Mitte das höchste Verkehrskaufkommen vor und

damit ergibt sich

• der höchste Bedarf an Lkw-Stellplätzen

• und der höchste Bedarf an Rastmöglichkeiten für die

weiteren Verkehrsteilnehmer.

Standortuntersuchung

Standortuntersuchung

Teil 2: Standortuntersuchung

Freiburg

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March

Umkirch

Reute

Nimburg

Untersuchungsraum

Länge: 9 km

Breite: 600 m

AS Teningen

Teil 2: Standortuntersuchung

AS Freiburg

Nord Detaillierte Standortuntersuchung

von der AS Freiburg Mitte bis zur AS Teningen

Standortuntersuchung

Auswahl des

Untersuchungsraums

Das Bundesverkehrsministerium hat den

Untersuchungsraum auf den Bereich zwischen der AS

Freiburg Mitte und der AS Teningen festgelegt.

AS Freiburg

Mitte

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Auswahl des Standorts

Umfassende Analyse des Untersuchungskorridors

hinsichtlich der Belange des:

• Naturschutzes

• Wasserschutzes

• Städtebaus und der Raumordnung

• Verkehrs

Überlagerung der Belange

Abwägung aller Belange der einzelnen Planungsgebiete

Schritt 1

Schritt 2

Schritt 3 Festlegung des Vorzugsstandorts

Teil 2: Standortuntersuchung

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• zusammenhängendes europäisches

ökologisches Netz „Natura 2000“

(FFH-Gebiete/ Vogelschutzgebiete)

• Naturschutzgebiete § 23 BNatSchG

• Landschaftsschutzgebiete § 26 BNatSchG

• gesetzlich geschützte Biotope § 30 BNatSchG,

§ 32 NatSchG BW

Belange des Naturschutzes

Teil 2: Standortuntersuchung

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• Wasserschutzgebiete nach § 51 WHG

• Grundwasserschonbereiche

• Überschwemmungsgebiete

Belange des Wasserschutzes

Teil 2: Standortuntersuchung

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Belange des Städtebaus und der Raumordnung

• Regionaler Grünzug nach dem Regionalplan

„Südlicher Oberrhein“

• Grünzäsur nach dem Regionalplan „Südlicher

Oberrhein“

Städtebau

Raumordnung

• Wohngebiete nach § 4 BauNVO

• Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO

• Mischgebiete nach § 6 BauNVO

• Nebenanlagen der Autobahn nach § 1 Abs.4

Nr.4 FStrG

Teil 2: Standortuntersuchung

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• Gewährleistung der Verkehrssicherheit an den

Zu- und Abfahrten der Anschlussstellen nach § 3

Abs.1 FStrG

Belange des Verkehrs

Teil 2: Standortuntersuchung

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• Überlagerung aller relevanten Kriterien

• Abwägung der Belange untereinander

• Festlegung möglicher Standorte

Gesamtdarstellung der Flächennutzungen

Teil 2: Standortuntersuchung

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Standorte der vertieften

Untersuchung

Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

Glotterbach

Kaiserstuhl

March

Schauinsland-Nord

Schauinsland-West

March

Umkirch

Reute

Buchheim

Nimburg

Neumatt

Teil 2: Standortuntersuchung

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Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

March

Umkirch

Reute

Buchheim

Nimburg

• Abstand vorhandene Wohnbebauung:

500 m (Nimburger Str., Bottingen)

• FFH-Gebiet benachbart (Schobbach)

• § 32-Biotope

• Wasserschutzgebiet Zone III

• Regionaler Grundwasserschonbereich

• Vorrangbereich für

Überschwemmungen

• Regionaler Grünzug

• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte

• Standort Schauinsland als zusätzlicher

Lkw-Parkplatz

+

-

Standort Glotterbach

Glotterbach

Teil 2: Standortuntersuchung

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Standort Kaiserstuhl

Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

Kaiserstuhl

March

Umkirch

Reute

Buchheim

Nimburg

• Abstand vorhandene Wohnbebauung:

ca. 320 m (Waldstraße, Holzhausen)

• FFH-Gebiet benachbart (Schobbach)

• § 32-Biotope

• Wasserschutzgebiet Zone III

• Regionaler Grundwasserschonbereich

• Vorrangbereich für

Überschwemmungen

• Regionaler Grünzug

• Hochspannungsleitung

(3 Hochspannungsmasten)

-

Teil 2: Standortuntersuchung

• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte

• Standort Schauinsland als zusätzlicher

Lkw-Parkplatz

+

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• keine Schutzgebiete und

Vorrangflächen betroffen

• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte

• Standort Schauinsland als zusätzlicher

Lkw-Parkplatz

Standort March

Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

March

Umkirch

Reute

Buchheim

Nimburg

• Abstand vorhandene Wohnbebauung:

ca. 320 m (Nächstmatten,

Holzhausen)

• teilweise verträglich mit geplantem

Gewerbegebiet

• § 32-Biotope

• unmittelbare Nähe zur AS Freiburg-

Nord

+

- March

Teil 2: Standortuntersuchung

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Standort Schauinsland-Nord

Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

March

Umkirch

Reute

Buchheim

Nimburg

• Abstand vorhandene Wohnbebauung:

ca. 140 m (Kandelblickstraße,

Hochdorf)

• Abstand geplante Wohnbebauung: ca.

80 m („Fläche Nr.1“, FNP 1999,

Hochdorf)

• Landschaftsschutzgebiet

• § 32-Biotope

• Grünzäsur

• schwierige Topographie

• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte

• teilweise bundeseigene Fläche

+

Schauinsland-Nord

Teil 2: Standortuntersuchung

-

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Standort Schauinsland-West

Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

March

Umkirch

Reute

Buchheim

Nimburg

Schauinsland-West

• Abstand vorhandene Wohnbebauung:

unmittelbar (Kandelblickstraße,

Hochdorf)

• Abstand geplante Wohnbebauung:

unmittelbar („Fläche Nr.1“, FNP 1999,,

Hochdorf)

• Landschaftsschutzgebiet

• § 32-Biotope

• Grünzäsur

• schwierige Topographie

-

Teil 2: Standortuntersuchung

• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte

• teilweise bundeseigene Fläche

+

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Standort Neumatt

Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

March

Umkirch

Reute

Buchheim

Nimburg

• Vogelschutzgebiet „Mooswälder“

• Landschaftsschutzgebiet „Mooswald“

• § 32-Biotope

• Wasserschutzgebiet „March Umkirch“

• regionaler Grünzug

• verkehrlich günstig vor AS FR Mitte

• keine Wohnbebauung betroffen

• Standort Schauinsland als zusätzlicher

Lkw-Parkplatz

+

-

Neumatt

Teil 2: Standortuntersuchung

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Vorteile des Standorts March Im Vergleich zu den anderen Standorten …

• sind keine europäischen Vogelschutzgebiete betroffen,

• sind FFH-Gebiete nur unerheblich betroffen,

• gibt es keine artenschutzrechtliche

Ausnahmetatbestände,

• sind die Eingriffe in das Grundwasser vertretbar,

• sind keine raumordnerischen Vorranggebiete

betroffen,

• sind keine Vorrangflächen des Hochwasserschutzes,

• sind keine baulichen Zwangspunkte vorhanden,

• der Standort städtebaulich noch vertretbar.

Teil 2: Standortuntersuchung

Vorzugsstandort March

Anschlussstelle

Teningen

Anschlussstelle

Freiburg-Nord

Anschlussstelle

Freiburg-Mitte

March

Umkirch

Reute

Buchheim

March

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Teil 3 : Private Autohöfe

Freiburg

Offenburg

Basel

Private Autohöfe sind keine Alternative • der Bund plant, baut und unterhält das

Versorgungsnetz selbstständig,

Abweichung nur dann, wenn keine Versorgung

möglich ist (z.B. aus topographischen Gründen),

diese Voraussetzungen liegen an der A5 nicht vor

• es gibt keine rechtlichen Bindungen oder

Betriebspflichten für den Betreiber,

• sie sind nicht insolvenzsicher,

• die Benutzung ist in den meisten Fällen nicht

kostenfrei (Lkw-Stellplatz ca. 10 €),

• Probleme zu betrieblichen Regelungen

(Winterdienst, Beschilderung) können auftreten.

Die Beseitigung des Parkplatzmangels für Lkw

hat somit vorrangig auf den Rastanlagen des

Bundes zu erfolgen.

(Ergänzungen des Versorgungsnetzes durch private

Autohöfe sind möglich)

T + R Bad Bellingen

T + R Renchtal - West

T + K

Schauinsland

Shell Autohof

Kappel-Grafenhausen

T + R Mahlberg - West

Shell Autohof

Herbolzheim

Esso Autohof

Bremgarten

Esso Autohof

Bauer

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Teil 2: Standortuntersuchung

Arbeitsgruppe Natur und Landschaft 1. Arbeitstreffen am 15.Dez 2015

Arbeitskarte des Workshops

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Arbeitsgruppe Natur und Landschaft 2. Arbeitstreffen am 23.Juli 2015

Aus den Arbeitsgruppen in den LBP bzw. Planung

übernommene Vorschläge

• Naherholungs(rund)wege wieder herstellen

• Pufferstreifen um die T+R Anlage

• Anlage von Gewässerrandstreifen Eichmattenbach,

Krebsbächle, Schobbach

• Nistkästen

• Anlage und Pflege von Streuobstwiesen

• Entwässerungskonzept (Retention/Naturschutz)

Diese Vorschläge werden z.Z. noch geprüft

• Wiederherstellung der Durchgängigkeit von bestehenden

Durchlässen

Diese Vorschläge wurden nicht übernommen

• Vorschläge aus dem Managementplan FFH-Gebiet

Schobbach-Mooswald

Teil 4 : Arbeitsgruppe Natur und Landschaft

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!