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Fragenkatalog aus Öffentlichem Recht (Prof. Mayer) aus der Einführungsübung von Dr. Holzleithner im Studienjahr 2004/05. I. Das Recht und die Rechtswissenschaft 1. (4P) Beurteilen Sie, ausgehend von der der Reinen Rechtslehre zugrunde liegenden wissenschaftstheoretischen Position, die Richtigkeit folgender Aussage: "Aufgabe der Wissenschaft ist es, zweckmäßige und richtige Erkenntnisse zu liefern." 2. (4P) Was ist der Gegenstand einer positivistischen Rechtswissenschaft? Ist dieser Gegenstand einer Wissenschaft vom Recht "vorgegeben"? Wenn nein: Wie findet man ihn? 3. (5P) In einem juristischen Buch findet sich folgende Aussage: "Für die am Denken der Reinen Rechtslehre orientierten Juristen war es selbstverständlich, dass sie auch verbrecherische Gesetze anzuwenden hatten. Der von Kelsen behauptete Rechtsbefolgungsanspruch jeglicher positivrechtlicher Regel machte sie glauben, ihr Vorgehen sei gerechtfertigt." a) Stellen Sie den Inhalt dieser Aussage dar. b) Welche wissenschaftliche Auffassung könnte dieser Aussage zugrunde liegen? Trifft der Autor die Position der Reinen Rechtslehre? 4. (3P) Ist die Grundnorm eine Norm des positiven Rechts? 5. (4P) In einem rechtsphilosophischen Aufsatz steht: "Die Reine Rechtslehre hat das Werthafte aus dem Recht verdrängt. Nach dieser Lehre ist es nicht erforderlich, dass das Recht den Anforderungen der Gerechtigkeit entspricht." Nehmen Sie dazu vom Standpunkt der Reinen Rechtslehre Stellung. II. Die Struktur einer Rechtsordnung 1. (2P) Welche Elemente muss das Verhaltensrecht (materielles Recht) enthalten? 2. (3P) Was versteht man unter der "Form" des Rechts? Was kann man aus der Einsicht, dass eine Rechtsordnung verschiedene Formen des Rechts aufweist, ableiten? 3. In einem Gebäude versammeln sich eine Reihe von Frauen und Männern und bringen ihren übereinstimmenden Willen zum Ausdruck, niemand solle, bei sonstiger Strafe, ab 0,5 Promille Blutalkohol ein Auto lenken. Unter welcher Voraussetzung ist eine Rechtsnorm entstanden? 4. (4P) Erklären Sie Merkls Gedanken vom doppelten Rechtsantlitz und geben Sie ein Beispiel dafür. Gilt sein Gedanke für alle Rechtsnormen?

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Fragenkatalog aus Öffentlichem Recht (Prof. Mayer) aus der Einführungsübung von Dr. Holzleithner im Studienjahr 2004/05.

I. Das Recht und die Rechtswissenschaft

1. (4P) Beurteilen Sie, ausgehend von der der Reinen Rechtslehre zugrunde liegenden wissenschaftstheoretischen Position, die Richtigkeit folgender Aussage: "Aufgabe der Wissenschaft ist es, zweckmäßige und richtige Erkenntnisse zu liefern."

2. (4P) Was ist der Gegenstand einer positivistischen Rechtswissenschaft? Ist dieser Gegenstand einer Wissenschaft vom Recht "vorgegeben"? Wenn nein: Wie findet man ihn?

3. (5P) In einem juristischen Buch findet sich folgende Aussage: "Für die am Denken der Reinen Rechtslehre orientierten Juristen war es selbstverständlich, dass sie auch verbrecherische Gesetze anzuwenden hatten. Der von Kelsen behauptete Rechtsbefolgungsanspruch jeglicher positivrechtlicher Regel machte sie glauben, ihr Vorgehen sei gerechtfertigt." a) Stellen Sie den Inhalt dieser Aussage dar. b) Welche wissenschaftliche Auffassung könnte dieser Aussage zugrunde liegen? Trifft der Autor die Position der Reinen Rechtslehre?

4. (3P) Ist die Grundnorm eine Norm des positiven Rechts?

5. (4P) In einem rechtsphilosophischen Aufsatz steht: "Die Reine Rechtslehre hat das Werthafte aus dem Recht verdrängt. Nach dieser Lehre ist es nicht erforderlich, dass das Recht den Anforderungen der Gerechtigkeit entspricht." Nehmen Sie dazu vom Standpunkt der Reinen Rechtslehre Stellung.

II. Die Struktur einer Rechtsordnung

1. (2P) Welche Elemente muss das Verhaltensrecht (materielles Recht) enthalten?

2. (3P) Was versteht man unter der "Form" des Rechts? Was kann man aus der Einsicht, dass eine Rechtsordnung verschiedene Formen des Rechts aufweist, ableiten?

3. In einem Gebäude versammeln sich eine Reihe von Frauen und Männern und bringen ihren übereinstimmenden Willen zum Ausdruck, niemand solle, bei sonstiger Strafe, ab 0,5 Promille Blutalkohol ein Auto lenken. Unter welcher Voraussetzung ist eine Rechtsnorm entstanden?

4. (4P) Erklären Sie Merkls Gedanken vom doppelten Rechtsantlitz und geben Sie ein Beispiel dafür. Gilt sein Gedanke für alle Rechtsnormen?

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5. (4P) Wie wird der Stufenbau nach der derogatorischen Kraft bzw. nach der rechtlichen Bedingtheit festgestellt? Wann ist nach diesen Modellen eine Norm einer anderen übergeordnet?

6. (4P) Erörtern Sie die materielle und formelle Einordnung des Volksabstimmungsgesetzes im System der österreichischen Rechtsordnung.

7. (8P) Jemand behauptet: "Die Lehre vom Stufenbau des Rechts ist eine Besonderheit der österreichischen Rechtsordnung". Stellen Sie zunächst die "Lehre vom Stufenbau des Rechts" in wenigen Sätzen dar und beurteilen Sie dann die Richtigkeit dieser Aussage.

8. (3P) Was haben die folgenden Rechtsformen gemeinsam, was unterscheidet sie? (a) Gesetz/Verordnung; (b) Verordnung/Bescheid; (c) Bescheid/Urteil.

III. Der Staat im rechtlichen Sinn

1. (3P) Geben Sie eine rechtstheoretische Begründung für den Satz: "Staat und Recht sind ident".

2. (6P) Was ist ein "Staatsorgan"? Welche Arten von Staatsorganen kennen Sie? (Hinweis: Erklären Sie auch die einzelnen Arten).

3. (4P) A bekommt einen Strafbescheid. Seine Bekannte - Rechtsanwältin Dr. Z - sagt nach einiger Überlegung: "Eindeutig rechtswidrig. Unbeachtlich, wegwerfen." (a) Was meint Dr. Z? (b) Unter welchen Voraussetzungen wäre ihr Rat richtig?

4. (4P) Was bedeutet "Nichtigkeit"? Ist dieser Begriff eindeutig?

5. (3P) Was versteht man unter einem Instanzenzug?

IV. Das Bundesverfassungsrecht

Grundprinzipien

1. (6P) Welche Prinzipien kennt die österreichische Bundesverfassung? Beschreiben Sie sie und nennen Sie das jeweilige Gegenteil dazu.

2. (4P) Entspricht der demokratischen Idee eher eine wertrelativistische oder eine wertabsolutistische Gesinnung?

Gesetzgebung

3. (4P) Was heißt das, wenn gesagt wird, die Regierung hätte im Parlament zwar eine Mehrheit aber keine „Verfassungsmehrheit“?

4. (3P) In einem Zeitungsartikel steht: "Das geplante Gesetz könnte zwar im Nationalrat mit einfacher Mehrheit beschlossen werden; es ist jedoch zu erwarten, dass es im Bundesrat endgültig scheitert." Kommentieren Sie diese Aussagen.

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5. (4P) Im Landesgesetzblatt für Wien wird am 6. Jänner 2002 ein Gesetz kundgemacht; sein § 9 lautet: "Dieses Landesgesetz tritt am 1. Februar 2002 in Kraft". (a) Was bedeutet § 9? (b) Konnte die Bundesregierung am Zustandekommen dieses Landesgesetzes mitwirken? Hätte sie es möglicherweise sogar verhindern können?

6. (4P) Im Bundesgesetzblatt wird am 2. Jänner 2002 ein Gesetz kundgemacht; sein § 11 lautet: "Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft". (a) Was bedeutet § 1? (b) Bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein derartiges Gesetz?

7. (3P) Aus einem Zeitungsbericht: "Ein jüngst beschlossenes Landesgesetz sieht vor, dass bei der Erteilung einer Baubewilligung auch auf den Schutz des Ortsbildes Bedacht zu nehmen ist." (a) Wer ist zur Beschlussfassung eines Landesgesetzes zuständig? (b) Wo ist bestimmt, was in einem Landesgesetz geregelt werden darf?

8. (6P) Unterscheiden Sie die Begriffe "Geltung", "Inkrafttreten" und "Effektivität". Bringen Sie diese Begriffe mit dem "Normalfall eines Bundesgesetzes, welches eine Zwangsnorm beinhaltet, in Zusammenhang.

9. (2P) Was versteht man unter einem "suspensiven Veto"? Geben Sie zwei Beispiele.

Vollziehung

10. (4P) Nennen Sie die obersten Organe der Bundesverwaltung.

11. (4P) Beschreiben Sie das Verhältnis Bundespräsident - Bundesregierung.

12. (2P) Was versteht man unter mittelbarer Bundesverwaltung?

13. (3P) Welcher Staatsgewalt gehören (a) der Bundespräsident, (b) der Oberste Gerichtshof, (c) die Staatsanwaltschaften an?

Rechtsschutz und Kontrolle

14. (2P) Eine Politikerin sagt in einem Interview: "Das gestern beschlossene Gesetz über die Besteuerung der Unfallrenten wird ein Nachspiel haben. Jetzt ist der Verfassungsgerichtshof am Zug!" Was ist damit gemeint?

V. Das sogenannte öffentliche Recht

Unterscheiden Sie die "Mehrwerttheorie" und "Interessentheorie" zur Differenzierung von Öffentlichem Recht und Privatrecht. Inwiefern haben beide Theorien Schwächen? Welche Bedeutung hat, bei nüchterner Betrachtung, die Unterscheidung zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht?

VI. Das Verwaltungsrecht

1. (3P) Welche Funktionsbereiche der Bezirksverwaltungsbehörde gibt es?

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2. (3P) Was heißt das, wenn gesagt wird, der Landeshauptmann habe als Organ des Bundes gehandelt?

VII. Das Justizrecht

1. (3P) Wieso ist es falsch, die Begriffe "Justizrecht" und "Privatrecht" gleichzusetzen?

2. (3P) Welche Aufgaben hat ein Landesgericht?

3. (3P) Ein Politiker sagt in einer Fernsehdiskussion, er erwarte sich vom Justizminister, dass er dafür sorge, dass die Staatsanwaltschaften und die Strafgerichte endlich damit aufhörten, Mitglieder seiner Partei zu verfolgen. Könnte der Justizminister diesem Wunsch Rechnung tragen?

4. (6P) Aus einem Zeitungsbericht: "Die Bundesregierung hat gestern ein Gesetz beschlossen, mit dem das Strafrecht verschärft wird. Drogenhändler sollen lebenslang hinter Gitter!" (a) Ist dieser Bericht juristisch korrekt? Was meint der Schreiber dieses Berichts wahrscheinlich? (b) Wer hat zu entscheiden, ob jemand als Drogenhändler "hinter Gitter" muss? (c) Kann sich eine Person, die wegen Drogenhandels verurteilt wurde, wehren? Wie?

VIII. Das subjektive Recht

1. (3P) Was ist ein subjektives Recht? Welche Bedeutung hat es im Verwaltungsrecht?

2. (4P) Auf dem Nachbargrund von A soll eine Konservenfabrik errichtet werden; A fürchtet um seine Ruhe und um sein ungestörtes Leben. Freundin B - eine Jusstudentin, rät A, er solle seine Parteirechte wahrnehmen. (a)Was meint B mit "Parteirechten"? (b) Unter welcher Voraussetzung hat A "Parteirechte"?

IX. Das Rechtssubjekt

1. (3P) Was ist ein Rechtssubjekt? Welche Arten kennen Sie?

2. (4P) Kann eine juristische Person in einem Verwaltungsverfahren Parteistellung haben?

3. (2P) Erklären Sie den Begriff "Rechtsunterworfene". Können auch Ausländer "Rechtsunterworfene" sein?

4. (4P) Ihr Nachbargrundstück steht im Eigentum einer Aktiengesellschaft, die ein führendes Unternehmen auf dem Gebiet der Arzneimittelherstellung ist. Die Aktiengesellschaft möchte auf diesem Grundstück ein Gebäude errichten, in dem die Forschungsabteilung des Unternehmens tätig werden soll. Sie befürchten nachteilige Auswirkungen für Ihr alltägliches Leben. (a)Kann eine Aktiengesellschaft Eigentümerin eines Grundstückes sein? (b)Unter welchen Voraussetzungen können Sie sich rechtlich gegen die Errichtung des Gebäudes auf Ihrem Nachbargrundstück wehren?

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X. Die Interpretation (Auslegung)

1. (3P) Worin besteht der Unterschied zwischen Rechtsanwendung und Interpretation?

2. (3P) Kommentieren Sie folgenden Satz, der in einem juristischen Lehrbuch zu finden ist: "Ziel der Interpretation von Rechtsvorschriften ist es, diese so zu verstehen, wie es die Bedürfnisse der Praxis erfordern."

3. (3P) Kann ein Gericht authentisch interpretieren?

4. (3P) Das Salzburger Jagdgesetz richtet eine Selbstverwaltungskörperschaft, die "Salzburger JägerInnenschaft" ein. Eines der Organe der "Salzburger JägerInnenschaft ist die Jagdprüfungskommission. Das Jagdgesetz enthält zwar Regelungen über die Mitglieder dieser Kommission und Abstimmungserfordernisse, bestimmt aber nicht, wer zu Sitzungen der Kommission einzuladen hat. Der Vorsitzende der Jagdprüfungskommission lädt daraufhin unter Bezugnahme auf andere Vorschriften des Jagdgesetzes, die solches bei Kollegialorganen vorsehen, die Mitglieder zur konstituierenden Sitzung ein. Ist das Vorgehen rechtmäßig? Worin liegt die Schwierigkeit bei einer solchen Vorgangsweise?

5. (3P) In einem Gerichtsurteil steht: "Die Anwendung des § 17 auf vorliegenden Sachverhalt wäre im Ergebnis unbefriedigend; es war daher § 26 Abs. 2 analog anzuwenden und die Klage abzuweisen.

6. (5P) In einer Vorlesung wird behauptet: "Wer am Boden der Reinen Rechtslehre steht, kann nur die Wortinterpretation akzeptieren. (a) Ist das richtig? (b) Welche anderen Methoden der Interpretation kennen Sie?

7. (6P) Welche Interpretationsmethoden kennen Sie? Was versucht man, mit Hilfe der einzelnen Methoden zu ermitteln? Gibt es eine Rangordnung zwischen diesen?

8. (3P) In einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes steht, das Gericht sei nach eingehendem Studium der beiden in Betracht zu ziehenden Gesetzesbestimmungen zu dem Ergebnis gekommen, dass man die Bestimmung des § 12 im Hinblick auf jene des § 14 nicht als überflüssig ansehen darf. Daher sei er zum Ergebnis gelangt, dass die Rechtsauffassung des Beschwerdeführers unzutreffend sei. (a) Welche Interpretationsmethode wendet der Verwaltungsgerichtshof hier an? (b) Welche Funktion hat derVerwaltungsgerichtshof?

9. (5P) In einem juristischen Lehrbuch finden Sie folgende Ausführungen: "Die Krone der Auslegungsverfahren stellt die objektiv-teleologische Interpretation dar. Wie ein Kunstwerk vom Betrachter anders und sogar vollkommener begriffen werden kann als vom Künstler, zeitigt auch die objektiv-teleologische Interpretation häufig Ergebnisse, die über die Absicht des historischen Gesetzgebers hinausgehen oder von ihr abweichen, weil die seinerzeit verfolgten Zwecke im Auslegungszeitpunkt gänzlich überholt oder gar untragbar erscheinen können." (a) Welcher Interpretationsmethode misst der Autor offenbar nur untergeordnete Bedeutung zu? (b) Was will der

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Autor mit dem Begriff "objektiv" zum Ausdruck bringen? Inwiefern erscheint diese Wortwahl missverständlich? Nehmen Sie dabei ausgehend vom Standpunkt der Reinen Rechtslehre kritisch zu der Aussage Stellung!

10. (2P) Kann man durch Interpretation immer ein eindeutiges Auslegungsergebnis erzielen?

XI. Das Völkerrecht

1. (2P) Warum wird der Rechtscharakter des Völkerrechts gelegentlich in Zweifel gezogen?

2. (2P) Was bedeutet Souveränität?

3. (2P) Art 189 EU-Vertrag bestimmt, daß die Europäische Kommission - ein Organ der EU - Vorschriften erlassen kann, die in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar für die Rechtsunterworfenen verbindlich sind. Wie nennt man Internationale Organisationen, die derartige Befugnisse haben?

4. (2P) Was versteht man unter "Transformation"? Welche Arten kennen Sie?

5. (2P) Vergleichen Sie die möglichen Folgen einer Verletzung des staatlichen Rechts mit denen der Verletzung des Völkerrechts.

XII. Das Gemeinschaftsrecht

1. (2P) Welches Organ der Europäischen Gemeinschaft ist deren zentrales Rechtssetzungsorgan? Inwiefern unterscheidet sich dadurch das europäische Rechtssetzungssystem grundlegend von dem der österreichisches Bundesverfassung?

2. (3P) Wodurch unterscheidet sich das Europäische Parlament von innerstaatlichen Parlamenten?

3. (3P) Was ist das "Sekundärrecht"? Ist es in Österreich unmittelbar anwendbar?

4. (3P) Was ist der Unterschied zwischen einer gemeinschaftsrechtlichen Verordnung und einer Richtlinie?

5. (4P) "Eine Verordnung aus Brüssel geht auch dem österreichischen Verfassungsrecht vor", sagt eine Jus-Studentin zu einer anderen. Ist das richtig?

6. (4P) Ein Landespolitiker erklärt: "Wichtige Landeskompetenzen sind durch den Beitritt zur EU nach Brüssel abgewandert. Es ist dringend erforderlich, die Länder zu stärken." Erklären Sie diese Aussage vom Standpunkt des Verfassungsrechts.