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option schlichtung – eine neue kultur der konfliktlösung Kirstin Grüblinger konsumentenpolitik im gespräch ADR-Richtlinie – Vorgaben und Spielräume für die Mitgliedstaaten

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option schlichtung – eine neue kultur der konfliktlösung

Kirstin Grüblingerkonsumentenpolitik im gespräch

ADR-Richtlinie – Vorgaben und Spielräume für die Mitgliedstaaten

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Hintergrund der ADR-RL

• Stärkung der Durchsetzung von Verbraucherrechten: einfach – effizient – schnell – kostengünstig

• kein „Gerichtsverfahren light“ – Zusatzangebot

• Rahmenrichtlinie – Spielräume für MS

• Raum für bestehende Systeme – Sicherung eines einheitlichen Mindestniveaus

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Anwendungsbereich

•inländische und grenzübergreifende Streitigkeiten aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen – on- und offline

•Freiwilligkeit – Option für MS (sa Art 1 lS; Art 9 Abs 2 lit a)

•Erweiterungsoptionen für MS (sa EWG 16)• B2C• C2C• B2B

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Anwendungsbereich

Ausgenommene „Verfahren“:

•ausschließlich von einem Unternehmer beschäftigt oder bezahlt

• Option für MS: Art 2 Abs 2 lit a iVm Art 6 Abs 3

•Art 2 Abs 2 lit e: direkte Verhandlungen zwischen den Parteien (unabhängig davon, ob sie diese selbst oder durch Vertreter führen)

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Anwendungsbereich

Ausgenommene Sektoren:

• Gesundheitswesen; öffentliche Weiter- und Hochschulbildung; nichtwirtschaftliche Dienstleistungen

• Mietrecht als Dienstleistungsvertrag integriert

Ablehnungsgründe (Art 5 Abs 4):

• bilateraler Einigungsversuch• Mutwilligkeit• Beeinträchtigung des effektiven Betriebes der AS-Stelle

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Begriff der alternativen Streitbeilegung

Geltungsbereich (Art 2)

Diese Richtlinie gilt für Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung … durch Einschalten einer AS-Stelle, die eine Lösung vorschlägt oder auferlegt oder die Parteien mit dem Ziel zusammenbringt, sie zu einer gütlichen Einigung zu veranlassen.

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Ausgewählte Qualitätskriterien

Fachwissen, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit (Art 6)

•„die mit AS betraute natürliche Person“

•Offenlegungspflichten gegenüber der AS-Stelle; bei Interessenskonflikten oder Umständen, die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit beeinträchtigen

•spezielle Verfahren (gilt auch für Einzelpersonen)• Ersatz der Person / AS-Stelle• Zustimmung der Parteien

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Ausgewählte Qualitätskriterien

• Transparenz (Art 7 Abs 1 lit i)

Regelungen, auf die sich die AS-Stelle bei der Streitbeilegung stützen kann (zum Beispiel Rechtsvorschriften, Billigkeitserwägungen, Verhaltenskodizes)

• Effektivität (Art 8 lit c)

entweder kostenlos oder gegen Zahlung einer Schutzgebühr -

steht Finanzierungsbeiträgen durch Unternehmer nicht entgegen (sa EWG 46)

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Ausgewählte Qualitätskriterien

Auswirkungen von AS-Verfahren auf Verjährungsfristen

(Art 12)

•Art 8 MediationsRL nachempfunden

•unionsweite Sicherstellung

•Weg zu Gericht soll nicht beschränkt werden

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Informationen der Verbraucher

• Verbraucher- und Wirtschaftsverbände (Art 15 Abs 2)

• MS

• Unternehmer (Art 13)

KOM Art 10 aF

… that traders … inform consumers about the ADR entities … Such information shall … specify whether or not the trader commits to use these entities to resolve disputes with consumers.

GA Council Art 10 aF

… that traders … inform consumers about the ADR entity or ADR entities by which they are covered, when the trader commits to or is obliged to use these entities to resolve with consumers ...

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Informationen der Verbraucher durch Unternehmer

Art 13

(1) … Unternehmer die Verbraucher über die AS-Stelle oder AS-Stellen in Kenntnis setzen, von der/denen diese Unternehmer erfasst werden, sofern diese Unternehmer sich verpflichten oder verpflichtet sind, diese Stellen zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern einzuschalten ...

(3) … in den Fällen, in denen eine Streitigkeit … im Anschluss an das direkte Einreichen einer Beschwerde durch den Verbraucher beim Unternehmer nicht beigelegt werden konnte, der Unternehmer dem Verbraucher die Informationen gemäß Absatz 1 bereitstellt und dabei angibt, ob er die einschlägigen AS-Stellen zur Beilegung der Streitigkeit nutzen wird …

… specifying whether he will make use of the relevant ADR entities to settle the dispute.

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Struktur und Organisation der AS-Stellen durch den MS

• flächendeckendes System – Auffang-AS-Stelle

• auf Dauer angelegte – keine ad hoc AS-Stellen

• weitgehende Freiheit in der Wahl der Mittel (Berichtswesen effizient gestalten, Wildwuchs vermeiden usw)

• möglich sind va auch über die Qualitätskriterien hinausgehende nationale Bestimmungen (Art 20 Abs 1)

• Einrichtung einer nationalen Behörde: Prüfung, Notifizierung, monitoring, umfangreiches Berichtswesen

• Schlichtung außerhalb der RL ist weiterhin möglich

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