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Orientierungsversammlung Neues Namens- und Bürgerrecht Mittwoch, 12. Juni 2013, 19.30 Uhr Saalbau, Kirchberg verband bernischer burgergemeinden und burgerlicher korporationen

Orientierungsversammlung Neues Namens- und Bürgerrecht Mittwoch, 12. Juni 2013, 19.30 Uhr Saalbau, Kirchberg verband bernischer burgergemeinden und burgerlicher

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OrientierungsversammlungNeues Namens- und Bürgerrecht

Mittwoch, 12. Juni 2013, 19.30 UhrSaalbau, Kirchberg

verband bernischer burgergemeinden und burgerlicher korporationen

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2verband bernischer burgergemeinden und burgerlicher korporationen

Neues Namens- und Bürgerrecht

Neue Zusammensetzung der Geschäftsstelle VBBG: Frau Henriette von Wattenwyl, designierte Geschäftsführerin VBBG Frau Christine Rohrbach, Leiterin Kanzlei, Burgergemeinde Bern

Leiterin Rechtsdienst Burgergemeinde Bern: Frau Regula Reusser, Fürsprecherin, Rechtsdienst, Burgergemeinde Bern

Vertretende der Geschäftsstelle

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Neues Namens- und Bürgerrecht (1. Januar 2013)

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 4

Neues Namens- und Bürgerrecht

Herr Arnold Messerli, lic. iur., Abteilungsjurist Aufsichtsbehörde

Frau Karin Schifferle, Leiterin Aufsichtsbehörde

ReferierendeZivilstands- und Bürgerrechtsdienst ZBDAmt für Migration und Personenstand MIP

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 5

Neues Namens- und Bürgerrecht

Ziele der Revision

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 6

Neues Namens- und Bürgerrecht

Gesetzliche Grundregel bei Heirat

Echtes Wahlrecht der Ehegatten bei Heirat

Allianzname

Namensregelung bei Scheidung und Eheungültigkeit

Auflösung der Ehe durch Tod und Verschollenerklärung

Namensregelung bei der Heirat und Auflösung der Ehe

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 7

Neues Namens- und Bürgerrecht

Kinder miteinander verheirateter Eltern

Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern

Namensregelung für die Kinder

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 8

Neues Namens- und Bürgerrecht

Burgerrecht für die Kinder

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 9

Neues Namens- und Bürgerrecht

Namensänderungen

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 10

Neues Namens- und Bürgerrecht

Musterreglement: http://www.jgk.be.ch Amt für Gemeinden und Raumordnung Beratung der Gemeinden Musterreglemente http://

www.jgk.be.ch/jgk/de/index/gemeinden/gemeinden/gemeinderecht/musterreglemente.html#middlePar_textbild

Vorprüfung Reglement (kostenpflichtig): Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Eigerstrasse 73, 3011 Bern

Musterreglement Einburgerung

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 11

Neues Namens- und Bürgerrecht

Mitteilungen

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 12

Neues Namens- und Bürgerrecht

http://www.bj.admin.ch Themen Gesellschaft / Rechtsetzungsprojekte Abgeschlossene Rechtsetzungsprojekte Name und Bürgerrecht der Ehegatten Am Ende der Seite unter „Neue Bestimmungen“ ZGB / ZStV / Formular (zeigt Namensvarianten gemäss neuem Namensrecht an) / Fragen

und Antworten zum neuen Namensrecht / Anwendungsbeispiele Name und Bürgerrecht http://

www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/themen/gesellschaft/gesetzgebung/abgeschlossene_projekte0/namensrecht.html

Link

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 13

Neues Namens- und Bürgerrecht

Datenbekanntgabe:

Die Einsichtnahme in die Burgerrodel zwecks Familien- und Generationenforschung unterliegt dem Datenschutz.

Der kantonale Datenschützer, Herr Siegenthaler, hat 2011 in Worben den Burgergemeinden empfohlen, die Einsichtnahme in die Burgerrodel analog den Zivilstandsregistern zu handhaben.

Die Einsicht in Zivilstandsregister nach 1929 sowie mit lebenden Personen ist nicht erlaubt.

Die Einsicht erfolgt mit einer datenschutzrechtlichen Bewilligung.

Mitteilungen

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 14

Neues Namens- und Bürgerrecht

1. Durch Heirat vor 2013 Burgerin geworden, wechselt im Zuge des neuen Rechts die Frau wieder ihren Namen im 2013 – verliert sie das Burgerrecht?

Eingereichte Fragen

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 15

Neues Namens- und Bürgerrecht

2. Burgerin heiratet in 2./3. Ehe einen Nichtburger. Dieser möchte nun auch Burger werden. Werden unmündige Kinder aus 1. und 2. Ehe damit auch Burger?

3. Ehemann stellte 2012 das Einburgerungsgesuch für sich und seine Familie – umfasst der Beschluss 2013 nun alle Familienmitglieder?

4. Der – verheiratete – Mann stellt ein Einburgerungsgesuch vor 2013. Muss sich die Ehefrau nun explizit anschliessen?

5. Warum muss der Schweizer Ehegatte, wenn er das Burgerrecht erwerben will, eine Gebühr zahlen und im Verfahren der erleichterten Einbürgerung/Einburgerung nicht?

Eingereichte Fragen

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 16

Neues Namens- und Bürgerrecht

6. Wann ist nacherfasst, da die Burgerlisten noch nicht vollständig sind – und trotzdem CHF 100.– Gebühren auslösen(!)?

7. Warum verweigern noch einige Zivilstandskreise die Burgerliste?

Eingereichte Fragen

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 17

Neues Namens- und Bürgerrecht

Weitere Fragen?

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 18

Neues Namens- und Bürgerrecht

8. Burgerin ändert Familienname auf einen Nicht-Burgernamen ihres Ehemannes. Hat diese Änderung des Namens Einfluss auf das Burgerrecht?

9. Hat die Führung eines Allianznamens Auswirkungen auf das Bürger- resp. Burgerrecht?

10. Gilt die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung für Mann und Frau?

Fragen aus dem Plenum

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 19

Neues Namens- und Bürgerrecht

11. Wann ändert das Bürger-/Burgerrecht eines Kindes im Zusammenhang einer Änderung des Familiennamens?

12. Hat eine Einburgerung Einfluss auf den Bürgerort/Heimatort?

13. Welchen Einfluss hat eine Namenserklärung auf den Ledignamen der Mutter für ein Kind?

Fragen aus dem Plenum

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 20

Neues Namens- und Bürgerrecht

14. Kann der Datenaustausch zwischen den Zivilstandsämter (Infostarzugriff) und den Gemeinden/Burgergemeinden vereinfacht werden z. B. bei Fragen betreffend dem Stimmregister?

15. Sind die Einwohnergemeinden verpflichtet, den Burgergemeinden Auskunft über ihre Burger zu erteilen?

16. Verliert ein Bürger bei einer erleichterten Einbürgerung/erleichterten Einburgerung sein bisheriges Bürger-/Burgerrecht?

Fragen aus dem Plenum

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 21

Neues Namens- und Bürgerrecht

17. Welche Auswirkung hat die Änderung des Familiennamens eines Kindes vom Familiennamen des einen Elternteils auf den Familiennamen des andern Elternteils?

18. Erhält die Burgergemeinde bei einer Namenserklärung auch eine Mitteilung?

Fragen aus dem Plenum

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 22

Neues Namens- und Bürgerrecht

19. Müssen die Burgergemeinden ihre Einburgerungsreglemente anpassen? Wenn ja, gibt es Empfehlungen dazu?

20. Wer kann Fragen der Burgergemeinde betreffend Personendaten beantworten?

Fragen aus dem Plenum

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 23

Neues Namens- und Bürgerrecht

21. Eine Person hat ihr Burgerrecht vor 2013 erhalten. Was passiert mit dem Heimatort, wenn diese Person seit dem 1.1.2013 einen anderen Schweizerbürger heiratet?

22. Unterscheidet das Zivilstandsamt zwischen Heimatort/Bürgerort und Burgerort?

Fragen aus dem Plenum

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Neues Namens- und Bürgerrecht, Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst 24

Neues Namens- und Bürgerrecht

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!