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Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren 1 Das Beschleunigte Familienverfahren bei den Berliner Familiengerichten

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Pankower Kreis zum Beschleunigten Familienverfahren 1

Das Beschleunigte Familienverfahren

bei den Berliner Familiengerichten

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Ausgangspunkte

• Kinder brauchen stabile und gute Beziehungen zu beiden Elternteilen.

• Beziehungen und deren Qualität lassen sich nicht durch Gerichtsbeschlüsse verordnen.

• Eltern im Trennungskonflikt können es lernen, diese guten Beziehungen ihrer Kinder zu fördern.

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Die herkömmliche Verfahrensweise

• wird diesen Erkenntnissen nicht gerecht,• und zwar aus mehreren Gründen:

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Grund 1:

Typischer Zeitablauf des herkömmlichen Verfahrens– Jugendamtsbericht nach ca. 2-3 Monaten

• Probleme des Jugendamts, die Eltern zu erreichen• Jugendamt gelingt es i.d.R. nicht, beide Elternteile an

einen Tisch zu bekommen.– Sodann Terminierung am Ende des Terminsstands– Im Zeitpunkt des Anhörungstermins haben sich

die Verhältnisse weiterentwickelt.

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Grund 2:

• Eine gerichtliche Entscheidung ist häufig nur eine Scheinlösung.

• Die angestrebte gerichtliche Entscheidung weckt häufig unerfüllbare Erwartungen (Illusionen), je länger die Zeit bis zum Anhörungstermin dauert, umso mehr.

• Die gerichtliche Entscheidung wird häufig instrumentalisiert (Symbolik).

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Grund 3:

• Wenn die Eltern das Gericht als Gewinner und Verlierer verlassen, ist das Kind immer Verlierer.

• Die Entscheidung zu einem bestimmten Verfahrensgegenstand wirkt sich (negativ) auf sämtliche anderen potentiellen Verfahrensgegenstände aus.– Beispiel: Sorgerechtsübertragung

→ Umgang + Unterhalt + …

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Grund 4:

• Eine „passende“ Lösung können nur die Eltern selbst finden.

• Gerichtliche Lösungen sind statisch und werden der Weiterentwicklung der Familienverhältnisse nicht gerecht.

• Zahlreiche Abänderungsanträge

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Grund 5:

• Viele Probleme sind gerichtlich nicht regelungsfähig bzw. nicht vollstreckbar.

• Beispiel: § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB

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Zwischenergebnis:

Nur eine Lösung, die

• beide Elternteile• gemeinsam erarbeitet haben und• gemeinsam tragen,

kann Bestand haben und dem Wohl des Kindes dauerhaft entsprechen.

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Diese Lösung zu finden, ist Aufgabe des Familienverfahrens

Sie kann aber nur dann zuverlässig erarbeitet werden, wenn alle am

Familienkonflikt beteiligten Professionen zusammen wirken.

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Die Suche nach demReorganisationsmodell

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Zwei Säulen desBeschleunigten Familienverfahrens

besondere

Verfahrensweise

Vernetzung in

Arbeitskreisen

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Das Verfahren ist

beschleunigt

in den

Abläufen

nachhaltig

in der

Lösungssuche

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Gliederung des Verfahrens

• Phase vor dem Termin

• der gerichtliche Anhörungstermin

• Phase nach dem Termin

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Die Phase vor dem Termin

• Gericht beraumt sofort Anhörungstermin innerhalb von 3-6 Wochen an.

• Es lädt die Beteiligten und das Jugendamt zum Termin

• mit Merkblatt• und legt allen bestimmte Pflichten auf.

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Eltern und Anwälte

sollen sich in den Schriftsätzen auf die wesentlichen Kernangaben beschränken, z.B.– Wie viele Kinder?– Wie alt?– Worum geht es konkret?– keine Schuldzuweisungen

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Die Eltern selbst

sollen• sich noch vor dem Termin mit dem Jugendamt

in Verbindung setzen und• möglichst einen Beratungstermin verabreden.

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Das Jugendamt

• setzt sich unverzüglich• (möglichst) telefonisch• mit den Eltern in Verbindung• vereinbart einen ersten Beratungstermin

(möglichst) noch vor der gerichtlichen Anhörung

• lotet die Ressourcen der Eltern aus.

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Das Jugendamt

• braucht keinen schriftlichen Bericht zu verfassen,

• soll aber in dem Anhörungstermin mündlich berichten,

• ist daher in dem Anhörungstermin durch einen Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin persönlich vertreten.

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Schon das erste Gesprächhat das Ziel,

• die Eltern an ihre gemeinsame Elternverantwortung zu erinnern,

• sie zu befähigen, die Bedürfnisse ihrer Kinder zukünftig

• gemeinsam und selbständig = ohne fremde Hilfe

• zu erkennen und zu erfüllen.

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Durch die schnelle Intervention aller Professionen wird

• mit Blick auf die Interessen des Kindes• der Konflikt zwischen den Eltern möglichst

schnell entschärft und• den Eltern zu einem möglichst frühen

Zeitpunkt die notwendige Hilfe zuteil.

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Der erste Anhörungstermin

In dem ersten Anhörungstermin führt das Gericht mit den Eltern, deren Vertretern und

dem Mitarbeiter / der Mitarbeiterin des Jugendamtes ein offenes Lösungsgespräch.

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In dem Anhörungstermin

• vermitteln alle Professionen den Eltern das Bedürfnis ihrer Kinder, dass sie als Eltern künftig wieder gemeinsam und selbständig die Verantwortung für ihre Kinder wahrnehmen

• zeigen alle Professionen den Eltern auf, dass sie diese Fähigkeit, gemeinsam Elternverantwortung zu übernehmen, wieder erlernen können

• ggf. mit professioneller Unterstützung.

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Durch die frühzeitige gerichtliche Anhörung

• kann die Situation der Kinder und der Familie zu einem frühen Zeitpunkt analysiert werden,

• können die individuellen Bedürfnisse früh herausgearbeitet werden,

• kann möglichst viel zu Regelndes in einer protokollierten Elternvereinbarung „abgeschichtet“ werden,

• können ggf. einstweilige Anordnungen Strukturen vorgeben.

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Phase nach dem ersten Anhörungstermin

Hier fächern sich die Möglichkeiten auf.

Das weitere Verfahren orientiert sich an den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen der

Familie.

...in unendlich viele Varianten

...

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Grob kann man vier Kategorien unterscheiden:

• Die Eltern einigen sich schon in dem ersten Anhörungstermin und alles ist gut.

• Die Eltern erkennen ihre Eigenverantwortung, können diese aber noch nicht so gut allein ausfüllen.

• Der Konflikt zwischen den Eltern ist hochgradig eskaliert.

• Der Konflikt wird durch zusätzliche Problemfelder begleitet wie Gewalt, Drogen, Missbrauch etc.

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1. Kategorie

• Die Eltern einigen sich schon in dem ersten Anhörungstermin über alle relevanten Themenfelder.

• Alles ist gut.• Weiterer Interventions-/ und Beratungsbedarf

besteht nicht.• Die Eltern werden vorsorglich auf die Möglichkeiten

der Erziehungs- und Familienberatung hingewiesen.• Das Verfahren wird abgeschlossen.

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2. Kategorie

• Die Eltern erkennen grundsätzlich ihre elterliche Eigenverantwortung.

• Sie erkennen die Notwendigkeit weiterer, tiefer gehender Beratung, um künftig besser selbständig Lösungen finden zu können.

• Sie werden noch aus dem Termin heraus in eine Beratung vermittelt („gerichtlicher Termin als Schnittstelle zur erforderlichen Beratung“).

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3. Kategorie

• Der Konflikt zwischen den Eltern ist hochgradig eskaliert.

• Durch eine einstweilige Anordnung wird eine Struktur vorgegeben.

• Eine Beratung (ggf. getrennt) wird empfohlen oder angeordnet.

• Ein Verfahrenspfleger wird für die Kinder eingesetzt.

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3. Kategorie - Fortsetzung• In vielen hoch eskalierten

Fällen gelingt den Eltern mit Hilfe der Beratung oder des Verfahrenspflegers doch noch eine Einigung.

• In einem Fortsetzungstermin wird noch mal „drauf geschaut“.

• Was ist gut gelaufen?• Wo kann nachjustiert

werden?

• Ist die Einigung nicht gelungen,

• kann am Ende der „zweiten Runde“ ein lösungsorientiertes Sachverständigengutach-ten eingeholt werden.

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4. Kategorie

• Der Konflikt der Eltern ist von zusätzlichen Problemfeldern wie Gewalt, Alkohol, Drogen, Missbrauch etc. begleitet.

• Den Eltern wird eine besondere Lebensberatung angeboten/angeraten/auferlegt.

• Das Gericht holt ein lösungsorientiertes Sachverständigengutachten ein, das sich ggf. auch mit Fragen des §1666 BGB auseinandersetzt.

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Weitere Entwicklung

• In 2/3 der Fälle sehen wir die Eltern nicht mehr wieder.

• Was ist, wenn die Eltern trotz Einigung und Beratung wiederkommen?

• Dann geht es in die „nächste Runde“ mit• beschleunigten Abläufen• verlangsamter Lösungssuche...

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Nur in Ausnahmefällen wirdstatt der Entscheidung der Elterneine Entscheidung des Gerichts

notwendig.

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Auch Rechtsmittel fallen damit nur ausnahmsweise an.

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Zwei Säulen desBeschleunigten Familienverfahrens

besondere

Verfahrensweise

Vernetzung in

Arbeitskreisen

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Interdisziplinäre Zusammenarbeit in

Arbeitskreisen

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1 Senatsverwaltung für Justiz Interdisziplinäre Arbeitskreise zur interdisziplinären Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Justiz, Rechtsanwaltschaft, Sachverständigen und Beratungsstellen im Bereich Kindschaftsrechtliche Konflikte und Kinderschutz.

AK 1 Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln: Koordinatorin: RAin Türk

AK 2 Pankow, Reinickendorf, Mitte: Koordinatoren: RA Borgolte, VPräsAG Dr. Müller-Magdeburg (AG PW)

AK3 Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau: Koordinatorinnen: RAin Neugebauer, RAin Delerue

AK 6 Marzahn-Hellersdorf: Koordinator: RA Kleine

AK 5 Lichtenberg Koordinatorin: RAin Kleinspehn

AK 4 Steglitz–Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg: Koordinatoren: RA Thormeyer, RAin Banzhaf

AK 7 Treptow-Köpenick: Koordination: Frau Brycki (Jugendamt)

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Jugendamt Kontaktkollege Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Fehrbelliner Platz 4 in 10707 Berlin Tel: 90 29-15 10 0

Rechtsanwältin Karin Susanne Delerue Mommsenstraße 67 in 10629 Berlin Tel.: 88 67 47 14 Fax: 88 55 07 90

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Lichtenberg Frankfurter Allee 35/37 in 10247 Berlin Tel: 90 29-84 50 8

Rechtsanwältin Katherina Türck Rechtsanwälte Betz Dombek Rakete Tempelhofer Ufer 31 in 10963 Berlin Tel: 26 49 47 0 Fax: 26 49 47 48

Bezirksamt Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf Große-Leege-Straße 103 in 13055 Berlin Tel: 90 29-65 01 0

Rechtsanwältin Birgit Kleinspehn Konrad-Wolf-Straße 74 in 13055 Berlin Tel: 97 11 32 2 Fax: 97 15 99 0

Bezirksamt Mitte Karl-Marx-Allee 31 in 10178 Berlin Tel: 20 09-23 38 4

Rechtsanwältin Heidrun Stocker Oldenburger Straße 6 10551 Berlin Tel.: 39 73 12 70 Fax: 39 73 12 71

Bezirksamt Neukölln, Pankow Karl-Marx-Straße 83 in 12040 Berlin Tel: 68 09-34 24

Rechtsanwältin Gabriele Alexandrow Johannisthaler Chaussee 394 in 12351 Berlin Tel: 66 70 66 87 Fax: 66 70 95 58

Bezirksamt Pankow, Weißensee Berliner Allee 252-260 in 13088 Berlin Tel: 90 29-57 60 2

Rechtsanwältin Dr. Petra Osman Pastor-Niemöller-Platz 8 in 13516 Berlin Tel: 91 61 13 54 Fax: 91 61 13 75

Bezirksamt Reinickendorf Eichborndamm 215-239 in 13437 Berlin Tel: 41 92-60 69

Rechtsanwalt Marcus Borgolte Dannenwalder Weg 157a in 13439 Berlin Tel: 40 76 82 0 Fax: 41 51 04 2

Bezirksamt Spandau Klosterstraße 36 in 13581 Berlin Tel: 33 03-24 30

Rechtsanwältin Bettina Neugebauer Klaus-Groth-Straße 7 in 14050 Berlin Tel: 30 22 02 6 Fax: 30 22 02 8

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Schloßstraße 80 in 12165 Berlin Tel: 90 29-91 61 0

Rechtsanwältin Sigrid Banzhaf Bundesallee 82 in 12161 Berlin Tel: 85 94 05 4 Fax: 62 73 08 25

Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Breslauer Platz in 12435 Berlin Tel: 75 60-23 30

Rechtsanwalt Hans-Heinrich Thormeyer Grunewaldstrasse 55 in 10825 Berlin Tel: 62 73 08 00 Fax: 62 73 08 25

Bezirksamt Treptow-Köpenick Neue Krugallee 4 in 12435 Berlin Tel: 61 72-41 76

Rechtsanwalt Michael Greulich Mahlsdorfer Straße 1 in 12555 Berlin Tel: 65 32 23 44 Fax: 65 32 23 43

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Risaer Straße 94 in 12627 Berlin Tel: 90 29-34 00 1

Rechtsanwalt Georg Kleine Blumberger Damm 158 in 12685 Berlin 97 15 99 0 Fax: 54 00 73 73

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Rechtsgrundlagen• § 50 e FGG (Vorrang- u.

Beschleunigungsgebot)• § 50 e FGG aktive Rolle des JA• § 52 FGG (Einvernehmen / Beratung)• § 12 FGG („dynamische Amtsermittlung“)• § 1671 Abs. 2 BGB• § 1684 Abs. 2 BGB• § 1684 Abs. 3 BGB• § 17 Abs. 2 SGB VIII

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Das Beschleunigte Familienverfahren entspricht geltendem Recht.

• Bei allem Bemühen um eine einvernehmliche Lösung• verweigern wir den Beteiligten nicht ihren Anspruch

auf eine gerichtliche Entscheidung, wenn diese im Interesse des Kindes notwendig und geboten ist (Unterschied zur Cochemer Praxis!)

• vor einer Entscheidung wird das förmliche Verfahren durchlaufen.

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Das Beschleunigte Familienverfahren ist ein Vorgriff auf das FamFG.

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Das Beschleunigte Familienverfahren als Vorgriff auf

das FamFG

• Vorranggebot, §155 I 1 FamFG• Beschleunigungsgebot, § 155 I 2 FamFG• Hinwirken auf Einvernehmen, §156 FamFG• Interdisziplinäre Vernetzung

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Welche Rolle kann Ihrer Profession in dem Beschleunigten Familienverfahren

zukommen?Hilfreich wären • eine positive / wohlwollende Begleitung• .....• ......• eine Teilnahme an der interdisziplinären

Diskussion in den Arbeitskreisen oder Fachtagungen

• Übereinstimmung in den Grundannahmen

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Auf Wiedersehen in der interdisziplinären

Zusammenarbeit und vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!Pankower Kreis zum Beschleunigten

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