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Pensionen in Österreich Stand: März 2011 Renate Anderl Bundesfrauenvorsitzende

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Pensionen in ÖsterreichStand: März 2011

Renate AnderlBundesfrauenvorsitzende

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Das Pensionssystem in Österreich• Das Pensionssystem in Österreich in seinem

ganzem ist, wie in anderen Ländern, kompliziert und nicht leicht zu verstehen.

• Die Präsentation versucht das österreichische Pensionssystem in drei Aspekte zu gliedern:1. Wie bzw. durch wem wird das österreichische

Pensionssystem finanziert?2. Wer kann ab wann in Österreich in Pension gehen?3. Wie sieht die soziale bzw. finanzielle Situation für

Pensionistinnen aus?

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• Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung

–der Versicherten im Alter oder–nach krankheitsbedingtem Ausscheiden

aus dem Berufsleben sowie–der hinterbliebenen Angehörigen

Pensionssystem in Österreich

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• Die Pensionsleistung soll annähernd das durch die Pensionierung wegfallende Erwerbseinkommen ersetzen und somit den Lebensunterhalt der Pensionistin sicherstellen.

• Im Falle des Todes der Versicherten sind die Pensionen für Hinterbliebene Ersatz der weggefallenen Unterhaltsleistung.

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• Die wichtigste Säule ist die umlagenfinanzierte gesetzliche Pensionsversicherung.

• Die erwerbstätige Generation sorgt für die im Ruhestand befindliche Generation.

• Die Zahlungen, die die erwerbstätige Generation in Form von Pensionsbeiträgen leistet, werden sofort wieder an die Pensionistinnen ausge-schüttet.

• Der Staat finanziert mit und ein wichtiger Aspekt ist, dass der Staat auch die Ausfallshaftung trägt.

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Internationaler Vergleich• Das österreichische Altersversorgungssystem ist im

internationalen Vergleich quantitativ und qualitativ sehr gut ausgebaut und in hohem Grad auf die öffentliche Altersversorgung konzentriert.

• Die Finanzierung erfolgt über Beiträge und Steuern; – Beiträgen der Versicherten (ArbeitnehmerInnen), – Beiträgen der ArbeitgeberInnen und – Beiträgen aus öffentlichen Mitteln (Staat)

- derzeit 2,8 % des Bruttoinlandsprodukt

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Weitere Leistungen• Unfallrente, auch in der Pension als Abgeltung

von Schadenersatzansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis. – als Renten werden in Österreich die dauernden

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezeichnet.

• Pensionskassen / Pensionsfonds und dgl. sind freiwillige Leistungen – sind im Pensionskassen-gesetz geregelt. (2008 ca. 600.000 Menschen erfasst, AG und AN zahlen ein.)

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Zusammenfassend ist festzuhalten:Diese Art der Finanzierung (Generationenvertrag)

ermöglicht die Erfüllung des sogenannten Lebensstandardprinzips in der Pensionsver-sicherung, dessen Zielsetzung es ist, den Versicherten auch im Ruhestand ein möglichst hohes Einkommen zu garantieren.

Neben der Garantie des Lebensstandards gilt es aber u.a. auch, eine gewisse soziale Mindestsicherung zu gewährleisten, was im österreichischen Pensionsversicherungssystem durch die Gewährung von Ausgleichszulagen erfolgt.

Keine Schwankungen, stabiles, sicheres Einkommen!

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Pensionsantrittsalter in Österreich• Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die

schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten für die Inanspruchnahme einer Alterspension.

• Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Alterspension (60. LJ) wird beginnend mit 01.01.2024 (bis 2033 + 6 Mo/Jahr) an jenes der Männer (65. LJ) herangeführt. Das bedeute, dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.

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Alterspension f. Frauen ab 01.01.2024 (geboren ab 2.12.1963)

Erhöhtes Anfallsalter im Kalenderjahr

Anfallsalter von der Erhöhung betroffen – weibl. Versicherte geboren bis ………….

2024 60. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1964

2025 61. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1964

2026 61. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1965

2027 62. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1965

2028 62. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1966

2029 63. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1966

2030 63. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1967

2031 64. Lebensjahr + 6 Monate 01.12.1967

2032 64. Lebensjahr + 6 Monate 01.06.1968

2033 65. Lebensjahr AB 02.06.1968

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Pensionshöhe….• wird berechnet mit

– durchschnittliche Bemessungsgrundlage (derzeit 23 Jahre – bis 2028 sind es 40 Jahre)

– davon 1,78% pro Versicherungsjahr, maximal 80%.

– mindestens 15 Beitragsjahre sind für den Anspruch einer Pension Voraussetzung.

– Witwe/r Pension bis zu 60% - abhängig von eigener Pension

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Frauenrisiken• Kein fairer Ausgleich frauentypischer Risiken

wie:

– Kindererziehungszeiten (max. 4 Jahre pro Kind); mit 1.560,98 Euro pro Monat bewertet

– Teilzeiteinkommen werden nicht aufgewertet, drücken die Pensionshöhe

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Frauenrisiken• Keine Berechnung der längeren

Lebenserwartung und des (noch) früheren Pensionsantrittsalter

• Wesentlich niedrigere Frauenpension wegen:– schlechterem Aktiv-Einkommen– Teilzeitarbeit, Kinderbetreuungszeiten– Weniger Versicherungsjahre wegen früherem

Antrittsalter

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AusgleichszulagenbezieherInnen nach Geschlecht Dezember 2009

Pensionsart Männerund Frauen Männer Frauen

Insgesamt 241.619        

 76.652  

  164.967  

      

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Mittleres Monatseinkommen der

PensionistInnen/ANG 2010

1.230

969

1.560

0

5'000

10'000

15'000

20'000

25'000

Bruttojahreseinkommen

Frauen und Männer Frauen Männer

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Mittleres Monatseinkommen der PensionistInnen/ARB

2010

740,-

570,-

990,-

0

5'000

10'000

15'000

20'000

Nettojahreseinkommen

Frauen und Männer Frauen Männer

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Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

Thank you! Merci!

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