Petition Alberti Abschaffung des Jugendamtsystems

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  • 7/30/2019 Petition Alberti Abschaffung des Jugendamtsystems

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    Rechtsanwalt Ingo Alberti, von Galen Str. 13, D-33129 Delbrck, 05.02.2007

    Europische Delegation

    Herrn Marcin Libicki, Generalsekretr des Petitionsausschuss des EuropischenParlaments

    Rue Wirtz

    B-1047 Bruxelles

    PETITION

    Anti-demokratische, anti-europische, anti-elterliche Ttigkeit der deutschen J ugendmter / Auflsungderselben / Einfhrung des Begriffs der besten Interessen des Kindes in das deutsche Familienrechtbei Abschaffung des unbestimmten Ersatzbegriffs des (sogenannten) Kindeswohls in Deutschland

    Jugendmter sind abzuschaffen, weil sie ohne Rechts- und Fachaufsicht sind, ohne Weisungsgebundenheit

    und sich ber die Menschenrechtssprechung und konventionen stellen, sowie nur von lokalen Jugend-

    amtspolitikern beeinflusst werden. Die beste Interessen des Kindes sind als Rechtsbegriff einzufhren.

    Begrndung:Als deutscher Rechtsanwalt mit 14 J ahren Berufspraxis bin ich stets konfrontiert mit demMachtmissbrauch und der Voreingenommenheit der J ugendmter gegen auslndische Eltern unddeutsche Vter im familiengerichtlichen Verfahren. Letztlich kann nur deren Abschaffung abhelfen.

    Erschwerend kommt hinzu, dass der internationale Begriff der Besten Interessen des Kindes inDeutschland nicht gilt, sondern nur der unbestimmte Ersatzbegriff des sogenannten Kindeswohls, derjegliche jugendamtliche und richterliche Willkr ermglicht. Dieser steht ber den Menschenrechtendes Kindes und seiner Eltern und fhrt oft zu deren Verletzung im familiengerichtlichen Verfahren.

    1. Die J ugendmter werden irrefhrend als Amt, als eine staatliche Behrde bezeichnet, obwohl sieeinzelne territoriale Organisationseinheiten mit antidemokratischem Charakter sind, die durch denOberbrgermeister bzw. Landrat jeder Stadt und jeder Gemeinde finanziert werden. Aber im Gegenteilzu einer staatlichen Behrde weder der staatlichen noch der ministerialen noch der anderen Aufsichtbzw. Weisung unterliegen.

    2. Die rtlichen J ugendmter wurden endgltig durch die NSDAP als lokale Behrde zur politischenKontrolle, Unterdrckung und Germanisierung der Kinder und Familien auf dem deutschen Gebiet

    konstituiert. Die J ugendmter haben die Selektion und die Entfhrung der rassentauglichen Kinder insDritte Reich durchgefhrt.

    3. Nach dem 2. Weltkrieg sind die Strukturen der rtlichen J ugendmter nicht aufgelst worden.

    4. Bis 1952 standen die rtlichen J ugendmter unter der Kontrolle der Polizei (Innenministerium) undhaben die Identitt der 160 000 entfhrten polnischen Kinder in den deutschen Familien vertuscht.

    5. Die Brgermeister bzw. Landrte haben lediglicht die Pflicht, das J ugendamt zu finanzieren. Siesind weder weisungsbefugt noch knnen sie die J ugendmter kontrollieren.

    6. Die Entscheidungen ber das J ugendamt kann ausschlielich der innere Ausschuss desJ ugendamtes (J ugendamtausschuss) fallen, der aus den Lokalpolitikern besteht. Das heit, dasJ ugendamt kontrolliert sich selbst.

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    7. Die gesetzliche Aufgabe des J ugendamtes ist die politische Kontrolle der Gesellschaft. DieKontrolle der Gesundheit (im weitgehenden Sinne), d.h. die besten Interessen der Kinder, werdenvllig auer Acht gelassen (z.B. 2006 Fall Kevin im Bundesland Bremen),

    8. Das J ugendamt verfolgt die Gefhrdung des sogenannten Kindeswohls, anstatt sich um die bestenInteressen des Kindes zu kmmern. In deutschen Gesetzen wird letzterer Begriff niemals erwhnt,

    sondern nur der Begriff Kindeswohl.

    9. Das sogenannte Kindeswohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er wurde nie, in keinem Gesetz, inkeiner rechtlichen Vorschrift definiert, es wird so verstanden, wie das die lokalen Politiker derJ ugendmter und Familienrichter verstehen und entspricht nicht den besten Interessen des Kindes.

    10. J edes Kind und jede Familie, auch die auslndischen Staatsbrger, die sich auf dem deutschenGebiet aufhalten, unterliegen automatisch der Kontrolle des J ugendamtes. Das Kind kann jeder Zeitohne Angabe der Grnde den biologischen Eltern entzogen werden. Das Gericht kann nach derSchaffung der vollendeten Tatsachen informiert werden.

    11. Die rtlichen J ugendmter haben die Pflicht, sich in die Ttigkeit der Familiengerichte, Schulen,Kindertagessttten, Kindergrten sowie aller Kinder-, J ugend-, Erziehungs- sowie der Sportorganisa-

    tionen und Wohlfahrtsverbnde einzumischen. Lokale Kompetenz der rtlichen J ugendmter zhltmehr als die Weisungen der weit von der Sache entfernten Ministerien: J ustiz-, Schul-, Kultus-,Bildungs- Familienministerium, auch mehr als die der Gerichte, allerdings ohne jegliche Kontrolle.

    12. Die J ugendmter sind nach dem FGG zwingend in Kindschaftssachen am Verfahren zu beteiligen.

    13. Die rtlichen J ugendmter sind als Verfahrensbeteiligte an kindschaftsrechtlichen Verfahren vomFamiliengericht zu beteiligen und sie knnen dem Gericht die Unwahrheit ber die biologischen Elterndes Kindes sowie ber das Kind (im Namen des deutschen Kindeswohls) vortragen.14. Die J ugendmter sind gesetzlich immer im Namen des deutschen Kindeswohls ttig, deswegenwerden die gut gemeinten Lgen des J ugendamtes von der Staatsanwaltschaft nicht belangt undkeinesfalls bestraft.

    15. Die J ugendmter - als die einzige Institution in Europa - sammeln ohne Begrndung alleInformationen und Daten jeder Familie, in der Kinder sind, im Namen des deutschen Kindeswohls,wider das Bundesdatenschutzgesetz.

    16. Den Familiengerichten ist gesetzlich untersagt, Entscheidungen in Kindschaftssachen ohnevorherige Beteiligung des J ugendamtes vorzunehmen.Deswegen ist die Unabhngigkeit der deutschen Familiengerichte der Abhngigkeit von den rtlichenJ ugendmtern unterworfen und macht die Gerichte gewissermaen zu deren Erfllungsgehilfen.

    17. J edes J ugendamt berwacht den planmigen Entzug der Kinder ihren biologischen Eltern undauf diese Art und Weise finanziert die Kinderheime und politisch korrekte (jugendamtsabhngige)Pflegefamilien. Die Rechnung fr die Erziehung bei Ausschluss der leiblichen Eltern unter Kontrolle

    der J ugendmter bekommen oft unter dem Zwang des Gerichtsvollzugs die biologischen Eltern.

    18. Beim begleiteten bzw. betreuten Umgang, in Pflegefamilien und Kinderheimen sind den Kinderndie Gesprche in der Sprache des nichtdeutschen Elternteils verboten und die Bildung in Sprachen(auer Englisch und Franzsisch) wird behindert.

    19. J eder der polnischen Eltern oder solcher mit anderen Nationalitten wird als ein potenziellerVerbrecher behandelt, weil er das eigene Kind in eigene Heimat auerhalb Deutschlands entfhrenknnte. Aus diesem Grund werden durch die J ugendmter eigene Datenbanken gefhrt. DasEinwohnermeldeamt hat die Pflicht, das J ugendamt ber alles umgehend zu informieren.

    20. In den binationalen, z.B. deutsch-polnischen Ehen fngt der Eingriff der J ugendmter mit demVerbot der polnischen Sprache an, dann folgt die berwachung der Gesprche und Kappung der

    Umgangs der polnischen Kinder mit ihren Eltern. Das gleiche gilt fr getrennte/geschiedene Vter.

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    21. Die J ugendmter machen den polnischen Kindern aus den geschiedenen Familien mit allenMitteln unmglich, die polnische Sprache zu erlernen, mit der Begrndung, die Kinder seien Deutscheund sollen in Deutschland wohnen. Bei deutschen Vtern wird gesagt, das Kind gehrt der/zur Mutter.

    22. Das Ziel der J ugendmter ist die Zwangsintegration. Sie blockieren auslndischen Eltern odermeist deutschen Vtern die Kontakte mit den eigenen Kindern so lange - 2 J ahre reichen aus, bis die

    Kinder von alleine auf den Gebrauch und das Erlernen der nichtdeutschen Sprache, auf den Besuchder ausgegrenzten Familie sowie auf Umgang mit eigenen Eltern oder deutschem Vater verzichten.23. Die J ugendmter respektieren weder die Urteile der deutschen Gerichte noch die desEuropischen Gerichtshofes (zum Beispiel Flle Grgl und Haase und Elsholz).

    24. Die gezielte und planmige Entwurzelung der wehrlosen, minderjhrigen polnischenStaatsbrger aus den nationalen sowie familiren Bindungen, das Auslschen der polnischen Identittdurch Verbote der polnischen Sprache, Kultur sowie die Kappung des Umgangs mit polnischen Elternwird durch die J ugendmter als die Notwendigkeit der Integration mit dem deutschen Volk verstanden.In Polen wird das als nationale Suberung verstanden. Bei Umgangsausschluss mit der deutschenFamilie oder des Vaters wird genauso argumentiert, weil das Kind zur Ruhe kommen msse. DasParental Alienation Syndrome (PAS) wird in Kauf genommen. Behandlungen von ADHS explodieren.

    25. Die J ugendmter stellen die Schdlichkeit der polnischen Sprache und Kultur auf dieKindesentwicklung in Deutschland fest. Wenn polnische Eltern die nationale Suberung kritisierenoder nicht akzeptieren wollen, wird ihnen das Sorgerecht entzogen mit der Begrndung, sie seiengegenber dem J ugendamt nicht kooperativ, was ihre Fhigkeiten als Erzieher und Eltern in Fragestellt. Wenn deutsche Familien oder Vter ihre Kinder fter sehen wollen, wird genau so verfahren.

    26. Das deutsche Kindeswohl wird von den Jugendmtern und deutschen Familiengerichten umge-setzt als: Verbot des Gebrauchs und des Erlernens der polnischen Sprache, Verbot des Umgangs mitpolnischen Eltern und polnischer Familie in Polen, Verbot der polnischen Bildung. hnliche Verbotefr andere Nationalitten oder meist des Vaters wegen seines Geschlechts und der vterlichenFamilie sind aus Presse und Rechtsprechung (z.B. Bundesverfassungsgericht Urteil vom 29.01.2003zur Diskriminierung nichtehelicher Vter und Kinder beim Vetorecht der Mutter gegen gemeinsames

    Sorgerecht 1626a BGB - bekannt. Mtter wssten schon, warum ein Kind keinen Vater braucht.

    27. Seit einigen J ahren werden aus den finanziellen Mitteln der Lnder die Landesjugendmter ge-schaffen. Es sind unabhngige Organisationseinheiten, die keiner Kontrolle unterliegen und die sichmit der Anschaffung der Kinder aus dem Ausland beschftigen mit dem Ziel, die Finanzierung derAdoptionen zu sichern. Es sind keine Aufsichtbehrden ber die J ugendmter.

    Die o.g. dokumentierten und bekannten Fakten sprechen fr den antidemokratischen und nationalisti-schen Charakter der J ugendmter, die unter der Schirmherrschaft der Regierung der BRD und derdeutschen Politiker polnische Kinder diskriminieren und national subern.Deswegen beantrage ich die Einleitung entsprechender Manahmen durch die Organe des Deut-schen Bundestags in der Sache der Liquidierung der J ugendmter als der einzigen von dieser Art inder Europischen Union, willkrlichen, und nur unter der eigenen politischen Kontrolle wirkenden Or-

    ganisationen mit einem dokumentierten nationalistischen, antieuropischen und antidemokratischenCharakter, von denen die Kinder eben in einem solchen Geist erzogen werden.

    Seit 2000 ist eine schleichende Wiederbelebung der nationalistischen Aktivitten zu verzeichnen, dieder Zielsetzung dienen, im Rahmen der Zwangsintegration eine totale Kontrolle ber die Kinder undFamilien zu bernehmen. Vaterlos aufgewachsenen Kindern drohen bekanntermaen hhere Risiken.

    Mit dem Wegfall der J ugendmter wird den Gerichten mglich sein unabhngig zu urteilen.Brauchbare Mitarbeiter der J ugendmter sollen ab sofort dem Gesundheitsamt und dem Gesundheits-ministerium unterstellt werden, damit qualifizierte Fach- und Dienstaufsicht gewhrleistet ist.Unter der Bercksichtigung der Sparpolitik der Bundesregierung wrde der Wegfall der berflssigenJ ugendmter zu grten Ersparnis beitragen.

    Ingo Alberti(Rechtsanwalt)