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Pledges und selbstermächtigte Bürger_innen Initiativen als emanzipatorische Instrumente einer friedlichen Re-Demokratisierung und Gemeinwohlorientierung der Europäischen Union.

Pledges und selbstermächtigte Bürger_innen Initiativen als emanzipatorische Instrumente einer friedlichen Re-Demokratisierung und Gemeinwohlorientierung

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Page 1: Pledges und selbstermächtigte Bürger_innen Initiativen als emanzipatorische Instrumente einer friedlichen Re-Demokratisierung und Gemeinwohlorientierung

Pledges und selbstermächtigte Bürger_innen Initiativen

als emanzipatorische Instrumente

einer friedlichen Re-Demokratisierung

und Gemeinwohlorientierung der Europäischen Union.

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Deregulierung und Privatisierung haben zum Primat der Finanzoligarchie und der Großkonzerne geführt, das engt die Handlungsspielräume für eine gemeinwohlorientierte

Politik massiv ein. TTIP, CETA und TISA versucht diese Dominanz auszubauen.

Die Deregulierung des Finanzsektors ermöglichte eine geldschöpfungsbedingte Explosion der Geldmenge. Dadurch entstand ein eklatantes Ungleichgewicht zur Gütermenge, was

zwangsläufig immer wieder zu stabilitätsgefährdenden Preisblasen führt.

Das kodifizierte Recht der Stärkeren führt zu einer eskalierenden Ungleichverteilung innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten. Das gefährdet den sozialen Frieden.

Marktbeherrschende profitlogikgetriebene Konzerne bedrohen eine gesunde Wirtschaftsentwicklung. Der eigennutzgetriebene Standortwettbewerb zerstört

Solidarität und gefährdet soziale Errungenschaften.

Profitlogikgetriebene Überschwemmung mit Spaß- und Selbstverwirklichungsangeboten, Jobkonkurrenz und Ohnmachtsgefühle führen zu Entpolitisierung und Entsolidarisierung.

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Ziel

Umwandeln des Eigennutz dominierten, Ungleichheit produzierenden

neoliberalen Projekts Europa in eine cosmoeuropäische,

auf Solidarischer Partnerschaftlichkeit gegründete Gemeinschaft als

Impulsgeber für eine gemeinwohldienliche Weltgemeinschaft.

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Strategien

• Weichenstellung von Grund auf erneuern - Absicherung gegen TISA und eine MAI-ähnliche Wiederauferstehung von TTIP

• Förderung eines europaweiten Emanzipationsprozesses und Integration aller gemeinwohlorientierten Aktivitäten zu einer nachhaltigen durchsetzungsstarken Bewegung.

• Radikale Demokratisierung aller Prozesse und Einrichten einer transnationalen interaktiven multilingualen Internet Plattform.

• Schaffen einer alternativen Europäischen Identität.

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Bürger_innen

EU-Parlament

Europäische Rat

EU KommissionNationale ParlamenteLobbyist_innen

Souveräne der Mitgliedstaaten

nationalverfassungsabhängige Mitentscheidungsrechte

wählen die Abgeordneten zum EU-Parlament

dürfen sich etwas wünschen = „Europäische Bürger_innen Initiative“

weitgehende Mitentscheidungsrechte

Kommissions Bestätigungsrecht

Kein Initiativrecht, kann sich etwas wünschen

Mitglieder der nationalen Regierungen

einwohnerabhängige Stimmgewichte

einige Alleinentscheidungsrechte

weitgehende Mitentscheidungsrechte

ernennt Kommissionspräsident

kann Aufträge an Kommission erteilen

bereitet Gesetze vor und führt Verhandlungen

Mitentscheidungsrechte bei gemischten Verträgen und Verfassungsänderungen

Verbindungspersonen zu Entscheidungsträgern und ausgelagerte Büros

dürfen sich registrieren

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"Wir beschließen etwas,stellen das dann in den Raum

und warten einige Zeit ab, was passiert.

Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde,

dann machen wir weiter -

Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Jean-Claude Juncker

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Gemeinwohlschädigende Konstruktionsfehler des EU-Rechts De jure: „In den EU-Verträgen gibt es keine Hierarchie.“ Markus Krajewski, Univ Erlangen De facto: Post-neoliberal Integration der EU, Lukas Oberndorfer, "Freiheit", Blaha/ Weidenholzer, Braumüller, 2010. VAEU Art 26, Binnenmarkt, Abs 2

Der Binnenmarkt umfasst einen Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen der Verträge gewährleistet ist.VEU Art 21, VAEU Art 63, 106, 107, 119, 120, 127, 130, 206

Das heißt: Alles, was die „unsichtbare Hand des Marktes“ bewirkt bzw. was von den Stärkeren durchgesetzt werden kann, ist erlaubt. Beispiel: Deregulierung der Märkte.

Primat der Finanzoligarchie und Großkonzerne.

„Der Glaube an eine Marktwirtschaft mit souveränen Verbrauchern ist eine der am weitesten verbreiteten Formen der Täuschung. […] Käufer sehen sich einer massiven Manipulation durch überaus finanzkräftige Akteure ausgesetzt. […] dies gilt [,,,] als eine statthafte Form der Irreführung.“

John Kenneth Galbraith

"Ich war nie der Auffassung, dass die internationale Wirtschaftsordnung gerecht wäre. Sie ist es nicht.“ „Finanzmärkte haben nicht die allgemeine Wohlorientiertheit zur Zielsetzung, sondern eigentlich das Gegenteil.“

Jean-Claude Juncker

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„Die konstitutionellen Grundlagen des europäischen Staates schotten diesen gegen eine sozialreformatorische […]

transformatorische Politik [...] ab.

Die programmatischen Festlegungen des Europäischen Primärrechts sind so eng,

dass sie Politik nur in einer […] neoliberalen Weise zulassen“.

Andreas Fishan,

Herrschaft im Wandel - Überlegungen zu einer kritischen Theorie des Staates,

PapyRosa, Köln 2008, 379f:

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“Die Politik hat ihr Primat dann eingebüßt,

wenn sie sich nicht daran erinnert,

dass sie sich des eigenen Primats wieder mächtig machen kann.“

Jean-Claude Juncker

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Wiederherstellung des Primats der Politik und

Weichenstellung zu einem sozialen, demokratischen, ökologischen und friedlichen Europa

durch eine Änderung der Rechtsverhältnisse

mit Hilfe der bestehenden demokratischen Machtverhältnisse.

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Beseitigung des Konstruktionsfehlers des EU-Rechts Wiederbelebung des europäischen Urwertekanons Verdichtung von Freiheit Gleichheit Geschwisterlichkeit zu „Solidarischer Partnerschaftlichkeit“

VAEU, Art 26, Grundsätze der EU Politik, vormals Art 26, Binnenmarkt

Die souveränen Bürger_innen der EU Mitgliedsstaaten erklären "Solidarische Partnerschaftlichkeit" zum obersten Grundsatz der Unionsverfassung, dem in allen zukünftigen Rechtsetzungen und Praktiken auf supranationaler, nationaler und subnationaler Ebene von allen Akteuren Rechnung zu tragen ist.Bisherige Rechtssetzungen und Praktiken sind bei Bedarf anzupassen.„Solidarische Partnerschaftlichkeit“ äußert sich in dem Versuch, einander als FREIE Menschen auf GLEICHER Augenhöhe und mit wechselseitiger GESCHWISTERLICHER Förderung zu begegnen. Das Handeln aller Akteure wird von der Frage bestimmt: "Wie handeln wir auf eine gemeinwohldienliche Weise so, dass alle Beteiligten und Betroffenen - ich, die Natur und zukünftige Generationen eingeschlossen - mit Prozess und Ergebnis so gut wie möglich leben können?" Fokus liegt auf der einvernehmlichen Beseitigung von Widerstandsursachen.

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widersprechen Einigungen bestehenden Gesetzen, sind die Einigungen durch 3, von der zuständigen Verwaltungseinheit bestellten, unbeteiligten Schiedsrichter_innen zu prüfen. Bei positivem Ergebnis realisieren und zuständige Judikative mit der Überarbeitung des betreffenden Gesetzes zu befassen. Bei negativem Bescheid ist eine andere Einigung zu finden. Gelingt Betroffenen und Beteiligten - trotz Unterstützung durch Mediator_innen oder weil Beteiligte auf einen Kontaktwunsch nicht reagieren - keine einvernehmliche Lösung, kann das Anrecht auf partnerschaftliches Handeln schiedsgerichtlich eingeklagt werden. Auf allen Ebenen sind Partnerschafts-Schlichtungs Kommissionen einzurichten. Aus diesen wählen die uneinigen Akteure eine/n Vertreter_in. Diese wählen eine/n Dritte/n. Natur-/Zukunftsgenerations-Anwälte bringen deren Interessen ein. Mediator_innen und Schiedsrichter_innen eröffnen ein neues Berufsfeld vor allem für erfahrene ältere Arbeitnehmer_innen. Bei Fällen mit geringem Steitwert erscheint vor allem im Bereich der Mediation eine amikale ehrenamtliche Funktionswahrnehmung denkbar. Im Verfahren sind die Beklagten beweispflichtig was ihr partnerschaftliches Verhalten betrifft. Wenn es im Verfahren zu keiner Einigung kommt, ist die Entscheidung nach Ermessen zu treffen - im Zweifelsfall immer für die Schwächeren /potentiell Benachteiligten. Gegen die Entscheidung des Schiedsgerichts kann beim zuständigen Gericht Einspruch erhoben werde. Nimmt ein Gericht den Einspruch nicht an, muss es dieses der Staatsanwaltschaft gegenüber plausibel begründen. Formelle Gründe sind nicht zulässig.

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Der gesellschaftliche Nutzen des Prinzips „Solidarische Partnerschaftlichkeit“Eigennutzenmaximierer können gemeinwohldienliche Lösungen nicht verhindern.Politische Handlungsspielräume werden zurück gewonnen und jene Millionen Menschen und tausende Unternehmen gestärkt, die heute schon partnerschaftlich handeln. Das Denken der Menschen wird sich WEG VOM autistisch-neoliberalen „Wie hole ich das Beste für mich heraus?“ HIN ZUM „Wie erreiche ich, dass alle mit dieser Sache möglichst gut leben können?“ bewegen.Die sozialen Kosten von Mehrheitsentscheidungen werden durch die Sicherstellung der gemeinwohlverträglichen Interessen von Minderheiten minimiert. Indem „Solidarische Partnerschaftlichkeit“ von der freiwilligen Handlung kooperativer Menschen zu einem im Extremfall einklagbaren Anrecht wird, fördert es ein solidarisch partnerschaftliches Verhalten aller Akteure. Dazu trägt auch bei, dass die eines un-partnerschaftlichen Verhaltens Bezichtigen beweisen müssen, dass sie sehr wohl solidarisch partnerschaftlich handeln wollten - Beweislastumkehr entzieht der Korruption den Nährstoff Lüge. Dass im Zweifelsfall moderat zu Gunsten der Schwächeren / potentiell Benachteiligten zu entscheiden ist, wirkt der Ungleichverteilung entgegen. Gelebte Solidarische Partnerschaftlichkeit erzeugt Lebensfreude bei allen Beteiligten.

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Pilotprojekt EvaluationEU-Wahl PledgekampagneMangelnde internationale Vernetzung – zweite Welle nur in Österreich kein Wähler_innenangebotMedienignoranzkein Budget Miniteam, keine Aktivist_innenMobilisierungs-Ergebnis 15 %2 EU-Abgeordnete aus Österreich ( ein sozialdemokratischer und ein grüner)1 grüne Abgeordnete im niederösterreichischen Landtag„Alter EU“ Lobby Pledge Kampagne VergleichsprojektBewährtes transnationales Netzwerk, exzellentes Instrumentarium, Budget Mobilsierungs-Ergebnis 25 %177 Partner_innen-Abgeordnete aus allen Ländern

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Masterplan zur europäischen Erneuerung

Pledges auf allen politischen Ebenen

Nachhaltige selbstermächtigte Europäische Partnerschafts Bürger_innen Initiativeunterwirft sich nicht der Gnade der KommissionLegalität aus der nationalstaatlichen Souveränität ihrer Unterzeichner_innen durch die Partnerschaft mit gemeinwohlorientierten Politiker_inne_n, NGOs, Gewerkschaften, Unternehmen, Medienmenschen und Geldgebern legitimiert Beteiligung aller Mitgliedstaaten, zeitlich nicht limitiert.

Vernetzung und BewusstseinsbildungBedrohungslage bewusst machen, Individualität integrierende Gemeinsamkeit Stopp-TTIP! Allianz verantwortungsbewusste Politiker_innen aus allen Lagern

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Inhalte von Pledges und Bürger_innen Initiative„Solidarische Partnerschaftlichkeit“ wird im Paragraph 26, Binnenmarkt, Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, als oberstes primärrechtliches Prinzip der EU und Maßstab aller supranationalen, nationalen und subnationalen Rechtsetzungen und Praktiken verankert. Alle bisherigen Rechtsetzungen sind bei Bedarf anzupassen. Entwicklung partnerschaftlichet Leitlinien für alle wichtigen Politikfelder, insbesondere was die Re-Demokratisierung der EU betrifft, in einem Europäischen Konvent. Beschlossen mit einem Europäischen Referendum.Umsetzung gemeinwohldienlicher Forderungen der "Euro Memorandum Group", verschiedener Parteien, des Alternativen Handels Mandats, "Europa geht anders“, anderer Initiativen und Netzwerke.Neoliberale Verträge mit Drittstaaten - wie die derzeit aktuellen TTIP CETA TISA Verträge - sind in partnerschaftlich-solidarische Verträge zu unseren Bedingungen umzuwandeln oder nicht abzuschließen. wahlspezifische Anliegen

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Transnationale emanzipatorische Bewegung

zu einem erneuerten Europa

mit multilingualer

Internet Plattform http://www.eunew.eu

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