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Polizeigesetz (PolG) Start der Vernehmlassung. Regierungsrat Dr. Ruedi Jeker Direktion für Soziales und Sicherheit. Polizeigesetz umschreibt die Aufgaben der Polizei und die Art und Weise der Aufgabenerfüllung gestaltet Verhältnis der Polizei zu Bürger/innen. POG - PowerPoint PPT Presentation
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Direktion für Soziales und Sicherheit 1
Polizeigesetz (PolG)
Start der Vernehmlassung
Regierungsrat Dr. Ruedi JekerDirektion für Soziales und Sicherheit
Direktion für Soziales und Sicherheit 2
Polizeirecht
Polizeigesetz
• umschreibt die Aufgaben
der Polizei und die Art und
Weise der
Aufgabenerfüllung
gestaltet Verhältnis der
Polizei zu Bürger/innen
POG
• regelt, wer im Kanton
Zürich für welche
polizeilichen Aufgaben
zuständig ist
gestaltet Verhältnis
zwischen den Polizeien
Direktion für Soziales und Sicherheit 3
Regelungsgegenstand
• Abgrenzung zur StPO:
klare Trennung zwischen polizeilichem Handeln
– zwecks Gefahrenabwehr, Prävention: Polizeigesetz
– zwecks Strafverfolgung: StPO
(sobald Verdacht auf strafbare Handlung vorliegt:
StPO anwendbar)
Direktion für Soziales und Sicherheit 4
Inhalt des Polizeigesetzes
• Beruht auf bewährten Praktiken polizeilichen
Handelns: grundsätzlich keine neuen Freiheiten,
aber auch keine Einschränkungen gegenüber
bestehender Praxis
• offen genug, um Weiterentwicklungen
zuzulassen, z.B. technische Neuerungen von
polizeilichen Einsatzmitteln
Direktion für Soziales und Sicherheit 5
GliederungGegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes
Aufgaben der Polizei
Aufgabenerfüllung im Allgemeinen
Polizeiliche Massnahmen
Angehörige der Polizei
Gefahrenabwehr durch Private
Polizeiliche Daten
Haftung und Entschädigung
Strafbestimmungen
Schluss- und Übergangsbestimmungen
1. Titel
2. Titel
3. Titel
4. Titel
5. Titel
6. Titel
7. Titel
8. Titel
9. Titel
10. Titel
Direktion für Soziales und Sicherheit 6
Verordnungen zum
Polizeiorganisationsgesetz (POG)
Regierungsrat Dr. Ruedi JekerDirektion für Soziales und Sicherheit
Direktion für Soziales und Sicherheit 7
Verordnung über die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung (genehmigungspflichtig)
Grundversorgung und Spezialdienste
Komplexe Strafrechtsfälle / Bearbeitung durch Kapo
• Grundversorgung durch Stapo Zürich, wozu auch
Verfahren zur Bewältigung stadtspezifischer
Kriminalität zählen.
• Bearbeitung von Antragsdelikten (ohne schwere Fälle)
und von überschaubaren, untergeordneten
Offizialdelikten durch Stapo Winterthur
Massgebliche POG-Bestimmungen
§ 8 Abs. 2
§ 13
§ 21
Direktion für Soziales und Sicherheit 8
Verordnung über die kriminalpolizeiliche AufgabenteilungÜbersicht
Definition Grundversorgung § 4
Definition komplexer Strafrechtsfälle- nach Delikten- nach Vorgehen- nach Mitteln
§ 1§ 2§ 3
Zuständigkeit Kapo § 5
Zuständigkeit Stapo ZürichGrundversorgung einschliesslich aufgeführte Delikte § 6
Zuständigkeit Stapo Winterthur- gemäss Deliktekatalog- Ausnahmen
§ 7§ 8
Weitere Bestimmungen- Sicherungsmassnahmen- Verfahrensabtretung- Amts- und Rechtshilfe- Zusammenarbeit (mit Verpflichtung zu partnerschaftlichem
Zusammenarbeiten und Informationsaustausch)- Zuständigkeitskonflikt
§ 9§ 10§ 11§ 12
§ 13
Direktion für Soziales und Sicherheit 9
Verordnung über die Entschädigung für gemeindepolizeiliche Aufgaben (genehmigungspflichtig)
Massgebliche POG-Bestimmungen
Erfüllung kommunaler polizeilicher Aufgaben durch die Kapo
Pauschalentschädigung für die Erfüllung
gemeindepolizeilicher Aufgaben
Verkehrsunterricht an Volksschule und Kindergarten als
gemeindepoli-zeiliche Aufgabe
Rechnungstellung für Kapo-Verkehrsunterricht nach
Aufwand
§ 3 Abs. 2
§ 31
§ 18
§ 31
Direktion für Soziales und Sicherheit 10
Verordnung über die Entschädigung für gemeindepolizeiliche Aufgaben
Übersicht
Pauschalansätze für die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben
durch die Kapo
§ 2
Abzug
-für eigene Gemeindepolizei
-bei gemeindeübergreifender Zusammenarbeit
§ 3
§ 4
Verkehrsinstruktion § 5
Ordnungsbussen erhält das Gemeinwesen, das sie erhebt § 8
Direktion für Soziales und Sicherheit 11
Verordnung über das Polizei-Informationssystem POLIS
Massgebliche POG-Bestimmung
§ 34 Datenbearbeitung
Direktion für Soziales und Sicherheit 12
Verordnung über das Polizei-Informationssystem POLIS
Übersicht
Allgemeine Bestimmungen, bes. - Betreiber: Kapo, Stapo Zürich, Stapo Winterthur- Zugriff durch weitere kommunale Polizeien- Zweck von POLIS- Bestandteile von POLIS
§ § § §
2345
Inhalt einzelner POLIS-Bestandteil §§ 6-8
Bekanntgabe von Daten, bes.- - Bekanntgabe mit Hinweis auf Stand der Erfassung § 10 Abs. 3
Rechte der Betroffenen, bes. - Möglichkeit des ergänzenden Eintrages § 13 Abs. 3
Schutz und Sicherheit der Daten, bes. - Datenzugriff- Protokollierung- Aufbewahrungsdauer
§ § §
151718
Schlussbestimmungen, bes. - Kostentragung § 19