Direktion für Soziales und Sicherheit 1
Polizeigesetz (PolG)
Start der Vernehmlassung
Regierungsrat Dr. Ruedi JekerDirektion für Soziales und Sicherheit
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Polizeirecht
Polizeigesetz
• umschreibt die Aufgaben
der Polizei und die Art und
Weise der
Aufgabenerfüllung
gestaltet Verhältnis der
Polizei zu Bürger/innen
POG
• regelt, wer im Kanton
Zürich für welche
polizeilichen Aufgaben
zuständig ist
gestaltet Verhältnis
zwischen den Polizeien
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Regelungsgegenstand
• Abgrenzung zur StPO:
klare Trennung zwischen polizeilichem Handeln
– zwecks Gefahrenabwehr, Prävention: Polizeigesetz
– zwecks Strafverfolgung: StPO
(sobald Verdacht auf strafbare Handlung vorliegt:
StPO anwendbar)
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Inhalt des Polizeigesetzes
• Beruht auf bewährten Praktiken polizeilichen
Handelns: grundsätzlich keine neuen Freiheiten,
aber auch keine Einschränkungen gegenüber
bestehender Praxis
• offen genug, um Weiterentwicklungen
zuzulassen, z.B. technische Neuerungen von
polizeilichen Einsatzmitteln
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GliederungGegenstand und Geltungsbereich des Gesetzes
Aufgaben der Polizei
Aufgabenerfüllung im Allgemeinen
Polizeiliche Massnahmen
Angehörige der Polizei
Gefahrenabwehr durch Private
Polizeiliche Daten
Haftung und Entschädigung
Strafbestimmungen
Schluss- und Übergangsbestimmungen
1. Titel
2. Titel
3. Titel
4. Titel
5. Titel
6. Titel
7. Titel
8. Titel
9. Titel
10. Titel
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Verordnungen zum
Polizeiorganisationsgesetz (POG)
Regierungsrat Dr. Ruedi JekerDirektion für Soziales und Sicherheit
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Verordnung über die kriminalpolizeiliche Aufgabenteilung (genehmigungspflichtig)
Grundversorgung und Spezialdienste
Komplexe Strafrechtsfälle / Bearbeitung durch Kapo
• Grundversorgung durch Stapo Zürich, wozu auch
Verfahren zur Bewältigung stadtspezifischer
Kriminalität zählen.
• Bearbeitung von Antragsdelikten (ohne schwere Fälle)
und von überschaubaren, untergeordneten
Offizialdelikten durch Stapo Winterthur
Massgebliche POG-Bestimmungen
§ 8 Abs. 2
§ 13
§ 21
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Verordnung über die kriminalpolizeiliche AufgabenteilungÜbersicht
Definition Grundversorgung § 4
Definition komplexer Strafrechtsfälle- nach Delikten- nach Vorgehen- nach Mitteln
§ 1§ 2§ 3
Zuständigkeit Kapo § 5
Zuständigkeit Stapo ZürichGrundversorgung einschliesslich aufgeführte Delikte § 6
Zuständigkeit Stapo Winterthur- gemäss Deliktekatalog- Ausnahmen
§ 7§ 8
Weitere Bestimmungen- Sicherungsmassnahmen- Verfahrensabtretung- Amts- und Rechtshilfe- Zusammenarbeit (mit Verpflichtung zu partnerschaftlichem
Zusammenarbeiten und Informationsaustausch)- Zuständigkeitskonflikt
§ 9§ 10§ 11§ 12
§ 13
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Verordnung über die Entschädigung für gemeindepolizeiliche Aufgaben (genehmigungspflichtig)
Massgebliche POG-Bestimmungen
Erfüllung kommunaler polizeilicher Aufgaben durch die Kapo
Pauschalentschädigung für die Erfüllung
gemeindepolizeilicher Aufgaben
Verkehrsunterricht an Volksschule und Kindergarten als
gemeindepoli-zeiliche Aufgabe
Rechnungstellung für Kapo-Verkehrsunterricht nach
Aufwand
§ 3 Abs. 2
§ 31
§ 18
§ 31
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Verordnung über die Entschädigung für gemeindepolizeiliche Aufgaben
Übersicht
Pauschalansätze für die Erfüllung gemeindepolizeilicher Aufgaben
durch die Kapo
§ 2
Abzug
-für eigene Gemeindepolizei
-bei gemeindeübergreifender Zusammenarbeit
§ 3
§ 4
Verkehrsinstruktion § 5
Ordnungsbussen erhält das Gemeinwesen, das sie erhebt § 8
Direktion für Soziales und Sicherheit 11
Verordnung über das Polizei-Informationssystem POLIS
Massgebliche POG-Bestimmung
§ 34 Datenbearbeitung
Direktion für Soziales und Sicherheit 12
Verordnung über das Polizei-Informationssystem POLIS
Übersicht
Allgemeine Bestimmungen, bes. - Betreiber: Kapo, Stapo Zürich, Stapo Winterthur- Zugriff durch weitere kommunale Polizeien- Zweck von POLIS- Bestandteile von POLIS
§ § § §
2345
Inhalt einzelner POLIS-Bestandteil §§ 6-8
Bekanntgabe von Daten, bes.- - Bekanntgabe mit Hinweis auf Stand der Erfassung § 10 Abs. 3
Rechte der Betroffenen, bes. - Möglichkeit des ergänzenden Eintrages § 13 Abs. 3
Schutz und Sicherheit der Daten, bes. - Datenzugriff- Protokollierung- Aufbewahrungsdauer
§ § §
151718
Schlussbestimmungen, bes. - Kostentragung § 19