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Jahresbericht der FI-internen Geldwäscherei-Fachstelle an die SRO-SVV für das Berichtsjahr 2019(Art. 21 Abs. 4 i.V.m. Art. 25 Abs. 2 R SRO-SVV)
Gesellschaft
Leiter FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle
Stv. Leiter FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle
Aktuelle Risikokategorie (falls bekannt)
Ort, Datum
………………………………………………. ……………………………………………….Unterschrift LeiterIn Unterschrift Stellvertretung
Bestätigung der Korrektheit der statistischen Angaben zum Geschäftsvolumen im Bereich Lebensversicherungen (Ziff. 1) durch den zuständigen Aktuar:
Name, Vorname
Ort, Datum
……………………………………………….Unterschrift
Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 1/8
I. Allgemeines
Die internen Geldwäscherei-Fachstellen der angeschlossenen Finanzintermediäre haben der SRO-SVV jährlich die in diesem Formular aufgeführten Informationen und die entsprechenden Unterlagen bis Ende März des folgenden Kalenderjahres einzureichen. Die Angaben dienen gleichzeitig als Basis zur Ausgestaltung der Prüfung durch die externe Revisionsgesellschaft (vgl. Prüfprogramm).
II. Datenerhebung/Berichterstattung
1. Angaben zum Geschäftsvolumen
1.1. Neuabschlüsse Lebensversicherungen
Anzahl der Neuabschlüsse von Lebensversicherungsverträgen der Säule 3b (ohne reine Risikoversicherungen) im vergangenen Kalenderjahr gemäss Anhang 1 zur AVO (inkl. Kapitalisationsgeschäfte), inkl. Verträge unter dem Schwellenwert gemäss Art. 3 R SRO-SVV:
Domizil VN Einmaleinlagen Periodische Prämie Anzahl Total
Schweiz1
EU-/EFTA-Raum2
Übrige Länder
1.2. Vertragsänderungen Lebensversicherungen im vergangenen Kalenderjahr
Anzahl Verträge mit erhöhter Versicherungssumme
Anzahl Verträge mit einem geänderten Versicherungsnehmer
1 Schweizer Geschäft inkl. Direktgeschäft Fürstentum Liechtenstein
2 Staaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; Staaten der EFTA: Island und Norwegen
Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 2/8
1.3. Bestand Lebensversicherungen
Anzahl der Lebensversicherungsverträge der Säule 3b gemäss Ziffer 1.1., welche sich per Ende Jahr des vergangenen Kalenderjahres im Bestand befanden:
Domizil VN Einmaleinlagen Periodische Prämie Anzahl Total
Schweiz
EU-/EFTA-Raum
Übrige Länder
1.4. Angaben zum Geschäftsvolumen Hypothekarkredite im vergangenen Kalenderjahr (per 31. 12.)
Anzahl Neuabschlüsse Anzahl aller Verträge Volumen in Mio. CHF aller Verträge
1.5. Vertragsänderungen Hypothekarkredite im vergangenen Kalenderjahr
Anzahl Verträge mit erhöhter Kreditsumme Anzahl Verträge mit einem geänderten Hypothekarschuldner
Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 3/8
2. Angaben zu erhöhten Risiken
2.1. Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko
Anzahl der Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken per Ende des vergangenen Kalenderjahres:
Anzahl Total
davon Lebensversicherungen mit PEP gemäss Art. 15 Abs. 1 lit. a R SRO-SVV
davon Lebensversicherungen aufgrund weiterer Risikokriterien
davon Hypotheken mit PEP
davon Hypotheken aufgrund weiterer Risikokriterien
2.2. Transaktionen mit erhöhtem Risiko
Anzahl der Transaktionen mit erhöhten Risiken im vergangenen Kalenderjahr:
Anzahl Total
Davon Lebensversicherungen inkl. Prämiendepots und Auszahlungskonti
Davon Hypotheken
Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 4/8
3. Angaben zu Meldungen an MROS
3.1. Übersicht
Anzahl der durch die FI-interne Geldwäscherei-Fachstelle gemäss Art. 9 GwG/Art. 305ter StGB und Art. 19 R SRO-SVV an die externe Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) gemeldeten Fälle:
Meldeform Anzahl Höhe Vermögenswerte
Meldepflicht Lebensversicherungen: Höhe Rückkaufswert:
Melderecht Lebensversicherungen: Höhe Rückkaufswert:
Meldepflicht Hypotheken: Höhe Hypothekarsumme:
Melderecht Hypotheken: Höhe Hypothekarsumme:
3.2. Details zu den Meldefällen
Art der gemeldeten Fälle? (Vertragsnummer angeben, ansonsten Anonymisierung der Kundenangaben und Kurzbeschreibung der eingetretenen Fälle sowie Hinweise zur Meldeform):
4. Organisatorische Massnahmen
4.1. Internes Reglement
Name, Datum und Version des im vergangen Kalenderjahr zuletzt gültigen Internen Reglements zur Prävention der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung:
Kommentar zu Anpassungen gegenüber dem Vorjahr oder geplanten Anpassungen (sofern zutreffend):
Sofern das Reglement im Berichtsjahr angepasst wurde, bitte Kopie beilegen.
Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 5/8
4.2. Schulungskonzept
Name, Datum und Version des im vergangen Kalenderjahr zuletzt gültigen Schulungskonzepts zur Prävention der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung:
Kommentar zu Anpassungen gegenüber dem Vorjahr oder geplanten Anpassungen (sofern zutreffend):
Sofern das Schulungskonzept im Berichtsjahr angepasst wurde, bitte Kopie beilegen.
4.3. Auswertung der Mitteilungen betreffend Sanktionen und Embargos sowie PEP-Datenbanken
Angaben zum Rhythmus der regelmässigen Kontrolle des Kundenbestandes:(Bsp.: täglich / wöchentlich / monatlich / seltener als monatlich)
4.4. Delegation der Sorgfaltspflichten
Name, Datum und Version der im vergangen Kalenderjahr zuletzt verwendeten Dokumente, welche den Prozess für die Delegation der Sorgfaltspflichten verbindlich regeln:
Kommentar zu Anpassungen gegenüber Vorjahr oder geplanten Anpassungen (sofern zutreffend):
4.5. Besondere Vorkommnisse
Wurden besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten gemäss R SRO-SVV festgestellt?
Ja Nein
Falls ja: Beschreibung der Feststellungen und allenfalls eingeleiteten Massnahmen
Jahresbericht für das Berichtsjahr 2019 (V4.0) 6/8
5. Fragen zum risikobasierten Aufsichtskonzept
5.1. Domizil der Kunden
Als 100% gilt der Wert des Jahres 201X aller Lebensversicherungen mit Sparanteil (Kundenbestand)(Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen, Prämien /Einmaleinlagen ab CHF 0.01)
Weniger als 5 % der gebuchten Prämien (GWP) stammen von Kunden mit Wohnsitz /Sitz ausserhalb der Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien, Singapur, Hongkong
Zwischen 5 und 10 % der gebuchten Prämien (GWP) stammen von Kunden mit Wohnsitz / Sitz ausserhalb der Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien, Singapur, Hongkong
Mehr als 10 % der gebuchten Prämien (GWP) stammen von Kunden mit Wohnsitz / Sitz ausserhalb der Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien, Singapur, Hongkong
5.2. Geografische Präsenz des SRO-SVV Mitglieds
Das SRO-SVV Mitglied hat Tochtergesellschaften /Niederlassungen in den genannten Ländern und bietet durch sie Lebensversicherungen mit Sparanteil (Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen) an.
Schweiz, EU-, EWR- und EFTA-Staaten, Nordamerika, Japan, Südkorea, Australien Singapur, Hongkong
Präsenz in Asien, ausser Japan, Südkorea, Singapur, Hongkong
Präsenz in Mittel- und Südamerika, Afrika, Osteuropa (ohne EU-Mitglieder)
n/a
5.3 Produkte und Dienstleistungen
Als 100% gilt die Summe der im Jahre 201X neuabgeschlossenen Lebensversicherungen mit Sparanteil (Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen, Prämien /Einmaleinlagen ab CHF 0.01).
5.3.1 Lebensversicherungen mit Sparanteil:
Weniger als 50 % der Neugeschäftsprämien erfolgen mittels Einmalprämie (gemessen in APE)
Zwischen 50 bis 70 % der Neugeschäftsprämien erfolgen mittels Einmalprämien (gemessenin APE)
Mehr als 70 % der Neugeschäftsprämien erfolgen mittels Einmalprämien (gemessenin APE)
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5.3.2 Prämienhöhe (Einmalprämie oder Prämiensumme von periodisch finanzierten Verträgen):
Als 100% gilt der Bestand per 31.12.201X aller Lebensversicherungen mit Sparanteil(Säule 3b, ohne Kollektivleben-Versicherungen, Prämien /Einmaleinlagen ab CHF 0.01).
mehr als 50 % Kunden bis 100‘000 Franken
mehr als 50 % Kunden über 100‘000 Franken
mehr als 50 % Kunden über 500‘000 Franken
5.3.3 Hypothekardarlehen:
Als 100% gilt der Bestand per 31.12.201X aller Hypothekardarlehen an echte Dritte (ohne Mitarbeiterhypotheken).
mehr als 50 % Kunden mit Darlehen bis 1 Million Franken
mehr als 50 % Kunden mit Darlehen über 1 Million Franken
mehr als 50 % Kunden mit Darlehen über 2 Millionen Franken
6. Interne Revision
Hat die interne Revision nach Einreichung des Jahresberichts zum Vorjahr einen Bericht zu den durchgeführten Prüfungen über die Einhaltung der GwG-Pflichten (Einhaltung des R SRO-SVV) erstellt?
Ja Nein n/a
Falls ja: Bericht der internen Revision beilegen.
7. Bemerkungen
Beilagen
GwG-Weisung (falls im Berichtsjahr Änderungen beschlossen worden sind) Schulungskonzept (falls im Berichtsjahr Änderungen beschlossen worden sind) Bericht der internen Revision über die Einhaltung der GwG-Pflichten (falls ein solcher Bericht nach
Erstellung des vorgängigen Jahresberichts verfasst worden ist.).
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